2020/0252
Prüfungen zu Auswirkungen von Magistratsvorlagen auf das Stadtklima und/oder die CO2-Bilanz - Klimavorbehalt (ersetzt die Vorlage Nr. 2020/0199)
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Punkt 11: Prüfungen zu Auswirkungen von Magistratsvorlagen auf das Stadtklima und/oder die CO2-Bilanz - Klimavorbehalt (ersetzt die Vorlage Nr. 2020/0199) (V-Nr. 2020/0252) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: AfD und UWIGA Stimmenthaltung: FDP
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Punkt 11: Prüfungen zu Auswirkungen von Magistratsvorlagen auf das Stadtklima und/oder die CO2-Bilanz - Klimavorbehalt (ersetzt die Vorlage Nr. 2020/0199) (V-Nr. 2020/0252) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: 5 Stimmen aus AfD, FDP, UWIGA u. Stadtv. Sigmund (fraktionslos) Stimmenthaltung: 1 Stimme aus AfD
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Punkt 12: Prüfungen zu Auswirkungen von Magistratsvorlagen auf das Stadtklima und/oder die CO2-Bilanz - Klimavorbehalt (ersetzt die Vorlage Nr. 2020/0199) (V-Nr. 2020/0252) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Fraktionen Die Linke. und UWIGA Stimmenthaltung: AfD-Fraktion
2020/0252
10191 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
02.09.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat II
Dezernat III
Dezernat IV
Amt: Umweltamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0252
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 561010
Kostenstelle: 056-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5610-41 Sachkonto: 6861000
Betreff: Prüfungen zu Auswirkungen von Magistratsvorlagen auf das Stadtklima und/oder die
CO2-Bilanz - Klimavorbehalt (ersetzt die Vorlage Nr. 2020/0199)
Vorlage vom: 27.08.2020
Beschlussvorschlag :
1. Beschlussvorlagen werden um die Angabe „Auswirkungen auf die Klimaziele“ ergänzt:
Ist das Vorhaben klimarelevant: Ja Nein
Wenn ja: Stadtklima CO²-Bilanz
Im Rahmen der Vorlagenerstellung werden zukünftig die Auswirkungen auf das Stadtklima
und/oder die CO ²-Bilanz unter Verwendung eines noch zu erstellenden Merkblatts
verwaltungsintern geprüft. Bei Vorliegen einer Klimarelevanz ist das zuständige Fachamt zu
beteiligen, bei relevanten negativen Au swirkungen auf das Stadtklima und/oder die CO ²-Bilanz
werden im Sinne des Antrags SV -2019/0043 „Höchste Priorität für Klimaschutz – Weltklima in
Not – Darmstadt handelt“ Alternativen bzw. Kompensationsmaßnahmen unter Beteiligung aller
betroffenen Ämter, Ve rwaltungsstellen und/oder Eigenbetrieben erarbeitet. Das Verfahren wird
nach einem Jahr evaluiert und ggf. angepasst.
- 2 -
2. Die endgültigen Abstimmungen und Ausführungen in Merkblättern werden gemeinsam mit
den betroffenen Ämtern, Verwaltungsstellen und Eigenbetriebe erarbeitet und auf ihre
Praktikabilität hin geprüft. Eine kontinuierliche Evaluation der Prüfungsoptionen wird
sichergestellt. Notwendige personelle Ressourcen werden ebenfalls erhoben und
analysiert.
3. Bei der Erstellung von Bebauungsplänen is t weiterhin grundsätzlich eine Prüfung im
Hinblick auf die damit einhergehenden positiven oder negativen Auswirkungen auf das
Stadtklima durchzuführen. Relevante negative Auswirkungen auf das Stadtklima und oder
die CO²-Bilanz sind im Sinne des unter 1. g enannten Antrags durch Umplanungen zu
verringern und ggf. durch weitere Optimierungsmaßnahmen (z. B. Dach - und
Fassadenbegrünung) so weit wie möglich zu kompensieren.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.08.2020
1. Hintergrund
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 19.09.2019 den Antrag „Höchste Priorität für
Klimaschutz – Weltklima in Not – Darmstadt handelt“ (SV 2019/0043) beschlossen.
Zentrales Anliegen ist das Implementieren eines sogenannten Klimavorbehalts:
„Klimaschutz und der lokale Beitrag zur Erreichung der Pariser Klimaziele sind zentraler
Bestandteil der Darmstädter Kommunalpoliti k. Bei künftigen Magistratsvorlagen sollen die
jeweiligen Auswirkungen bezüglich der definierten Klimaschutzziele dargelegt werden.
Geeignete Maßnahmen zur Senkung der CO ²-Emission werden beschrieben. Das heißt: Alle
klimarelevanten Vorhaben, Projekte und Prozesse sind zu identifizieren, hinsichtlich ihrer
Klimafolgen zu bewerten und mit Blick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele
sowie auf Optimierungspotenziale und ggfs. Kompensationsmöglichkeiten zu prüfen.
Klimafreundliche Alternativen s ind zu entwickeln und abzuwägen. Der Klimaschutz erhält so
eine deutlichere politische Wertung und operative Funktion und kann Grundlage für die
Entscheidungsfindung werden. Ebenso sollen bei künftigen Magistratsvorlagen eventuell
negative Auswirkungen auf die Klimafunktion der betroffenen Flächen benannt werden. Es
werden Lösungen bevorzugt, die sich positiv auf das Klima auswirken (Klimavorbehalt).“
Dies bedeutet, dass zukünftige Magistratsvorlagen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf
Stadtklima und / ode r CO²-Bilanz bewertet werden. Bei relevanten negativen Auswirkungen
von Vorhaben sind diese im Prozess vor Beschlussfassung wenn möglich anzupassen, bzw.
zu optimieren. Es wird hierfür ein Prüfinstrument eingeführt, welches die erwähnten
Auswirkungen aufze igt.
Weiterhin sollen generell Bebauungspläne in Bezug auf die damit einhergehenden positiven
oder negativen Auswirkungen auf das Stadtklima geprüft und die Ergebnisse in den
entsprechenden Magistratsvorlagen dargestellt werden.
2. Prüfungen zur Auswirkun g auf das Stadtklima oder die CO ²-Bilanz
a. Klimavorbehalt
Beschlussvorlagen sollen zukünftig die Angabe „Ist das Vorhaben klimarelevant“ enthalten.
Bisherige Struktur:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
Vorschlag neue Struktur:
Folgekosten: Ja Nein
Ist das Vorhaben klimarelevant: Ja Nein
Wenn ja, auf: Stadtklima CO²-Bilanz
Beschluss des Magistrats vom
- 4 -
Aufgrund der hohen Anzahl an Beschlussvorlagen pro Jahr soll ein möglichst einfaches und
effizientes Bewertungssystem zur Prüfung der Klimarelevanz in Magistratsvorlagen in
Anlehnung an einen Verfahrensvorschlag des Deutschen Instituts für Urbanistik erarbeitet
werden:
Die Auswirkungen auf das Stadtklima oder die CO ²-Bilanz werden in einem zweistufigen
Verfahren ermittelt. Bei zahlreichen Vorlagen wird bereits eine erste Vorprüfung erkennen
lassen, ob eine Klimarelevanz vorliegt oder nicht. Dies wird zukünftig bereits parallel zur
Vorlagenerstellung unter Verwendung eines noch zu erstellenden Merkblatts
verwaltungsintern geprüft. Sofern im ersten Schritt eine Klimarelevanz festgestellt wurde,
werden die berührten Ämter, Verwaltungsstellen und/oder Eigenbetriebe durch das
zuständige Fachamt oder einem von diesem beauftragten externen Fachbüro beteiligt, um
dann überschlägig mithilfe entsprechender Parameter die Menge der
Treibhausgasemissionen (THG), welche zusätzlich verursacht oder eingespart werden, zu
ermitteln. Dies ermöglicht so gut wie möglich die tatsächliche Klimarelevanz des
Vorhabens/Beschlusses z u erfassen. Die Ergebnisse werden in einem Beiblatt jeder
entsprechend klimarelevanten Vorlage beigefügt.
Für Vorhaben mit relevanten negativen Auswirkungen auf das Stadtklima und/oder die CO ²-
Bilanz werden Alternativen erarbeitet und in der Vorlage ergänzend benannt. Hierbei wird
zunächst unterschieden, ob es sich um geringe (bis 10 t pro Jahr), mittlere (bis 500 t pro
Jahr) oder große zusätzliche Treibhausgasemissionen (über 500 t pro Jahr) handelt und ob
mit einer kurzen (< 1 Jahr, bspw. einmalig), mittleren (bis 5 Jahre) oder langen/dauerhaften
(länger 5 Jahre) Dauer der zusätzlichen Treibhausgasemissionen zu rechnen ist.
Ab zusätzlichen Emissionen in Höhe von >10 t bis 500 t pro Jahr (inkl. grauer Energie, also
Herstellung, Transport und Entsorgu ng sowie erwarteter Einsparung) ist von einer relevanten
negativen Auswirkung auszugehen. 1 Diese bedürfen einer Überprüfung, ob es Lösungen mit
geringeren Auswirkungen gibt (Optimierung, Vermeidung).
Ab erwarteten Emissionen größer 500 t müssen die Emissi onen soweit wie möglich konkret
berechnet und Alternativen erarbeitet und/oder Kompensationsmaßnahmen entwickelt und
zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 2
Ebenso wird bei Magistratsvorlagen mit positiver Wirkung auf die CO ²-Bilanz (Einsparung,
CO²-Senke u. a.) verfahren, mit dem Ziel die Minderung der Treibhausgasemissionen, soweit
dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, durch Optimierungen zu verstärken.
b. Klimafunktion von Bebauungsplänen
Bei der Erstellung von Bebauungsplänen ist weiterhin grund sätzlich eine Prüfung im Hinblick
auf die damit einhergehenden positiven oder negativen Auswirkungen auf das Stadtklima
durchzuführen. Für die Einschätzung von Auswirkungen von Bebauungsplänen auf das
städtische Klima sollen künftig zusätzlich Mikroklimaan alysen erstellt werden. Sofern im
Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans bereits eine Mikroklimaanalyse durchgeführt
wurde, werden in der Magistratsvorlage die Ergebnisse der Analyse genannt und dargelegt (z.
B. wie möglicherweise negative Ergebnisse der Analyse konstruktiv aufgenommen wurden
durch bspw. eine Änderung der Gebäudeanordnung zum Erhalt von Luftleitbahnen etc.).
Analog des „Klimavorbehalts“ sind auch weitere Optimierungsmaßnahmen (z. B. Dach -
und/oder Fassadenbegrünung) aufzuführen.
- 5 -
3. Kosten
Im Rahmen des Stellenplan -Verfahrens 2021 wird im Sinne des Antrags SV -2019/0043
„Höchste Priorität für Klimaschutz – Weltklima in Not – Darmstadt handelt“ geprüft, wie
entsprechender personeller Mehrbedarf durch das hier beschriebene Verfahren in den
berührten städtischen Ämtern, Verwaltungsstellen und/oder Eigenbetrieben abgedeckt
werden kann.
Bis entsprechende personelle Ressourcen zur Verfügung stehen, um die Umsetzung des hier
beschriebenen Verfahrens nach Beschlussfassung zu ermöglich, wird ü ber ein
Interessenbekundungsverfahren ein Fachbüro ausfindig gemacht, welches die Prüfung
interimsmäßig übernimmt. Auf Basis von Vergleichswerten aus anderen Kommunen ist für
diese Interimszeit mit einem zusätzlichen finanziellen Bedarf in Höhe von ca. 100 .000 € zu
rechnen. Diese Mittel stehen im Klimaschutz -Etat 2020 zur Verfügung.
Darmstadt, den 02.09.2020
Dezernat I Dezernat II Dezernat III
Jochen Partsch Rafael Reißer Barbara Boczek
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadträtin
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
_____________________
1 10 t CO2-Emissionen entsprechen den durchschnittlichen jährlichen pro-Kopf-Emissionen in Deutschland
2 500 t entsprechen den eingesparten CO2-Emissionen einer 1000 kWp Photovoltaik-Anlage oder den
zusätzlichen Emissionen beim Bau von acht Einfamilienhäusern.
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
02.09.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat II
Dezernat III
Dezernat IV
Amt: Umweltamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 10.1 10.2
II 66 MGS
III 63
IV V 56
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0252
Magistratsbeschluss-Nr.
248
Internetfähig
Produkt-Nr.: 561010
Kostenstelle: 056-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5610-41 Sachkonto: 6861000
Betreff: Prüfungen zu Auswirkungen von Magistratsvorlagen auf das Stadtklima und/oder die
CO2-Bilanz - Klimavorbehalt (ersetzt die Vorlage Nr. 2020/0199)
Vorlage vom: 27.08.2020
Beschlussvorschlag:
1. Beschlussvorlagen werden um die Angabe „Auswirkungen auf die Klimaziele“ ergänzt:
Ist das Vorhaben klimarelevant: Ja Nein
Wenn ja: Stadtklima CO²-Bilanz
Im Rahmen der Vorlagenerstellung werden zukünftig die Auswirkungen auf das Stadtklima
und/oder die CO²-Bilanz unter Verwendung eines noch zu erstellenden Merkblatts
verwaltungsintern geprüft. Bei Vorliegen einer Klimarelevanz ist das zuständige Fachamt zu
beteiligen, bei relevanten negativen Au swirkungen auf das Stadtklima und/oder die CO ²-Bilanz
werden im Sinne des Antrags SV-2019/0043 „Höchste Priorität für Klimaschutz – Weltklima in
Not – Darmstadt handelt“ Alternativen bzw. Kompensationsmaßnahmen unter Beteiligung aller
- 3 -
betroffenen Ämter, Verwaltungsstellen und/oder Eigenbetrieben erarbeitet. Das Verfahren wird
nach einem Jahr evaluiert und ggf. angepasst.
2. Die endgültigen Abstimmungen und Ausführungen in Merkblättern werden gemeinsam mit
den betroffenen Ämtern, Verwaltungsstellen und Eigenbetriebe erarbeitet und auf ihre
Praktikabilität hin geprüft. Eine kontinuierliche Evaluation der Prüfungsoptionen wird
sichergestellt. Notwendige personelle Ressourcen werden ebenfalls erhoben und
analysiert.
3. Bei der Erstellung von Bebauungsplänen is t weiterhin grundsätzlich eine Prüfung im
Hinblick auf die damit einhergehenden positiven oder negativen Auswirkungen auf das
Stadtklima durchzuführen. Relevante negative Auswirkungen auf das Stadtklima und oder
die CO²-Bilanz sind im Sinne des unter 1. g enannten Antrags durch Umplanungen zu
verringern und ggf. durch weitere Optimierungsmaßnahmen (z. B. Dach - und
Fassadenbegrünung) so weit wie möglich zu kompensieren.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 09.09.2020
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.08.2020
1. Hintergrund
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 19.09.2019 den Antrag „Höchste Priorität für
Klimaschutz – Weltklima in Not – Darmstadt handelt“ (SV 2019/0043) beschlossen.
Zentrales Anliegen ist das Implementieren eines sogenannten Klimavorbehalts:
„Klimaschutz und der lokale Beitrag zur Erreichung der Pariser Klimaziele sind zentraler
Bestandteil der Darmstädter Kommunalpolitik. Bei künftigen Magistratsvorlagen sollen die
jeweiligen Auswirkungen bezüglich der defi nierten Klimaschutzziele dargelegt werden.
Geeignete Maßnahmen zur Senkung der CO ²-Emission werden beschrieben. Das heißt: Alle
klimarelevanten Vorhaben, Projekte und Prozesse sind zu identifizieren, hinsichtlich ihrer
Klimafolgen zu bewerten und mit Blick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele
sowie auf Optimierungspotenziale und ggfs. Kompensationsmöglichkeiten zu prüfen.
Klimafreundliche Alternativen sind zu entwickeln und abzuwägen. Der Klimaschutz erhält so
eine deutlichere politische We rtung und operative Funktion und kann Grundlage für die
Entscheidungsfindung werden. Ebenso sollen bei künftigen Magistratsvorlagen eventuell
negative Auswirkungen auf die Klimafunktion der betroffenen Flächen benannt werden. Es
werden Lösungen bevorzugt, die sich positiv auf das Klima auswirken (Klimavorbehalt).“
Dies bedeutet, dass zukünftige Magistratsvorlagen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf
Stadtklima und / oder CO ²-Bilanz bewertet werden. Bei relevanten negativen Auswirkungen
von Vorhaben sind diese im Prozess vor Beschlussfassung wenn möglich anzupassen, bzw.
zu optimieren. Es wird hierfür ein Prüfinstrument eingeführt, welches die erwähnten
Auswirkungen aufzeigt.
Weiterhin sollen generell Bebauungspläne in Bezug auf die damit einhergehenden pos itiven
oder negativen Auswirkungen auf das Stadtklima geprüft und die Ergebnisse in den
entsprechenden Magistratsvorlagen dargestellt werden.
2. Prüfungen zur Auswirkung auf das Stadtklima oder die CO ²-Bilanz
a. Klimavorbehalt
Beschlussvorlagen sollen zukünf tig die Angabe „Ist das Vorhaben klimarelevant“ enthalten.
Bisherige Struktur:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
Vorschlag neue Struktur:
Folgekosten: Ja Nein
Ist das Vorhaben klimarelevant: Ja Nein
Wenn ja, auf: Stadtklima CO²-Bilanz
Beschluss des Magistrats vom
- 5 -
Aufgrund der hohen Anzahl an Beschlussvorlagen pro Jahr soll ein möglichst einfaches und
effizientes Bewertungssystem zur Prüfung der Klimarelevanz in Magistratsvorlagen in
Anlehnung an einen Verfahrensvorschlag des Deutschen Instituts für Urbanistik erarbeitet
werden:
Die Auswirkungen auf das Stadtklima oder die CO ²-Bilanz werden in einem zweistufigen
Verfahren ermittelt. Bei zahlreichen Vorlagen wird bereits eine erste Vorprüfung erkennen
lassen, ob eine Klimarelevanz vorliegt oder nicht. Dies wird zukünftig bereits parallel zur
Vorlagenerstellung unter Verwendung eines noch zu erstellenden Merkblatts
verwaltungsintern geprüft. Sofern im ersten Schritt eine Klimarelevanz festgestellt wurde,
werden die berührten Ämter, Verwaltungsstellen und/oder Eigenbetriebe durch das
zuständige Fachamt oder einem von diesem beauftragten externen Fachbüro beteiligt, um
dann überschlägig mithilfe entsprechender Parameter die Menge der
Treibhausgasemissionen (THG), welche zusätzlich verursacht oder eingespart werden, zu
ermitteln. Dies ermöglicht so gu t wie möglich die tatsächliche Klimarelevanz des
Vorhabens/Beschlusses zu erfassen. Die Ergebnisse werden in einem Beiblatt jeder
entsprechend klimarelevanten Vorlage beigefügt.
Für Vorhaben mit relevanten negativen Auswirkungen auf das Stadtklima und/oder die CO ²-
Bilanz werden Alternativen erarbeitet und in der Vorlage ergänzend benannt. Hierbei wird
zunächst unterschieden, ob es sich um geringe (bis 10 t pro Jahr), mittlere (bis 500 t pro
Jahr) oder große zusätzliche Treibhausgasemissionen (über 5 00 t pro Jahr) handelt und ob
mit einer kurzen (< 1 Jahr, bspw. einmalig), mittleren (bis 5 Jahre) oder langen/dauerhaften
(länger 5 Jahre) Dauer der zusätzlichen Treibhausgasemissionen zu rechnen ist.
Ab zusätzlichen Emissionen in Höhe von >10 t bis 500 t pro Jahr (inkl. grauer Energie, also
Herstellung, Transport und Entsorgung sowie erwarteter Einsparung) ist von einer relevanten
negativen Auswirkung auszugehen. 1 Diese bedürfen einer Überprüfung, ob es Lösungen mit
geringeren Auswirkungen gibt (Optimie rung, Vermeidung).
Ab erwarteten Emissionen größer 500 t müssen die Emissionen soweit wie möglich konkret
berechnet und Alternativen erarbeitet und/oder Kompensationsmaßnahmen entwickelt und
zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 2
Ebenso wird bei Magistratsvorlagen mit positiver Wirkung auf die CO ²-Bilanz (Einsparung,
CO²-Senke u. a.) verfahren, mit dem Ziel die Minderung der Treibhausgasemissionen, soweit
dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, durch Optimierungen zu verstärken.
b. Klimafunktion von Bebauungsplänen
Bei der Erstellung von Bebauungsplänen ist weiterhin grundsätzlich eine Prüfung im Hinblick
auf die damit einhergehenden positiven oder negativen Auswirkungen auf das Stadtklima
durchzuführen. Für die Einschätzung von Auswirkungen von Beba uungsplänen auf das
städtische Klima sollen künftig zusätzlich Mikroklimaanalysen erstellt werden. Sofern im
Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans bereits eine Mikroklimaanalyse durchgeführt
wurde, werden in der Magistratsvorlage die Ergebnisse der A nalyse genannt und dargelegt (z.
B. wie möglicherweise negative Ergebnisse der Analyse konstruktiv aufgenommen wurden
durch bspw. eine Änderung der Gebäudeanordnung zum Erhalt von Luftleitbahnen etc.).
- 6 -
Analog des „Klimavorbehalts“ sind auch weitere Optimie rungsmaßnahmen (z. B. Dach -
und/oder Fassadenbegrünung) aufzuführen.
3. Kosten
Im Rahmen des Stellenplan-Verfahrens 2021 wird im Sinne des Antrags SV -2019/0043
„Höchste Priorität für Klimaschutz – Weltklima in Not – Darmstadt handelt“ geprüft, wie
entsprechender personeller Mehrbedarf durch das hier beschriebene Verfahren in den
berührten städtischen Ämtern, Verwaltungsstellen und/oder Eigenbetrieben abgedeckt
werden kann.
Bis entsprechende personelle Ressourcen zur Verfügung stehen, um die Umsetzung des h ier
beschriebenen Verfahrens nach Beschlussfassung zu ermöglich, wird über ein
Interessenbekundungsverfahren ein Fachbüro ausfindig gemacht, welches die Prüfung
interimsmäßig übernimmt. Auf Basis von Vergleichswerten aus anderen Kommunen ist für
diese Interimszeit mit einem zusätzlichen finanziellen Bedarf in Höhe von ca. 100.000 € zu
rechnen. Diese Mittel stehen im Klimaschutz -Etat 2020 zur Verfügung.
Darmstadt, den 02.09.2020
Dezernat I Dezernat II Dezernat III
Jochen Partsch Rafael Reißer Barbara Boczek
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadträtin
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
_____________________
1 10 t CO2-Emissionen entsprechen den durchschnittlichen jähr lichen pro-Kopf-Emissionen in Deutschland
2 500 t entsprechen den eingesparten CO 2-Emissionen einer 1000 k Wp Photovoltaik-Anlage oder den
zusätzlichen Emissionen beim Bau von acht Einfamilienhäusern.
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0252
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 27.08.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00