Mandari Insight

2020/0252

Prüfungen zu Auswirkungen von Magistratsvorlagen auf das Stadtklima und/oder die CO2-Bilanz - Klimavorbehalt (ersetzt die Vorlage Nr. 2020/0199)

Magistratsvorlage 27.08.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 3

28.1 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 4

28.1 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

28.1 KB · application/pdf

Ansehen

2020/0252

153.6 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

28.1 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 3

316 Zeichen

Punkt 11: Prüfungen zu Auswirkungen von Magistratsvorlagen auf das Stadtklima und/oder 
die CO2-Bilanz - Klimavorbehalt (ersetzt die Vorlage Nr. 2020/0199) 
 (V-Nr. 2020/0252) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Gegenstimmen: AfD und UWIGA  
Stimmenthaltung: FDP

anlage 4

325 Zeichen

Punkt 11: Prüfungen zu Auswirkungen von Magistratsvorlagen auf das Stadtklima und/oder 
die CO2-Bilanz - Klimavorbehalt (ersetzt die Vorlage Nr. 2020/0199) 
 (V-Nr. 2020/0252) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: 5 Stimmen aus AfD, FDP, UWIGA u. Stadtv. Sigmund (fraktionslos)  
Stimmenthaltung: 1 Stimme aus AfD

anlage 2

342 Zeichen

Punkt 12: Prüfungen zu Auswirkungen von Magistratsvorlagen auf das Stadtklima und/oder 
die CO2-Bilanz - Klimavorbehalt (ersetzt die Vorlage Nr. 2020/0199) 
 (V-Nr. 2020/0252) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Gegenstimmen: Fraktionen Die Linke. und UWIGA 
Stimmenthaltung: AfD-Fraktion

2020/0252

10191 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
02.09.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat II 
Dezernat III 
Dezernat IV 
 
Amt: Umweltamt 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0252 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 561010 
Kostenstelle:  056-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5610-41 Sachkonto: 6861000 
 
Betreff: Prüfungen zu Auswirkungen von Magistratsvorlagen auf das Stadtklima und/oder die 
CO2-Bilanz - Klimavorbehalt (ersetzt die Vorlage Nr. 2020/0199) 
 
Vorlage vom: 27.08.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Beschlussvorlagen werden um die Angabe „Auswirkungen auf die Klimaziele“ ergänzt:  
 
Ist das Vorhaben klimarelevant:  Ja Nein 
Wenn ja: Stadtklima CO²-Bilanz 
 
Im Rahmen der Vorlagenerstellung werden  zukünftig die Auswirkungen auf das Stadtklima 
und/oder die CO ²-Bilanz unter Verwendung eines noch zu erstellenden Merkblatts 
verwaltungsintern geprüft. Bei Vorliegen einer Klimarelevanz ist das zuständige Fachamt zu 
beteiligen, bei relevanten negativen Au swirkungen auf das Stadtklima und/oder die CO ²-Bilanz 
werden im Sinne des Antrags SV -2019/0043 „Höchste Priorität für Klimaschutz – Weltklima in 
Not – Darmstadt handelt“ Alternativen bzw. Kompensationsmaßnahmen unter Beteiligung aller 
betroffenen Ämter, Ve rwaltungsstellen und/oder Eigenbetrieben erarbeitet. Das Verfahren wird 
nach einem Jahr evaluiert und ggf. angepasst.

- 2 - 
 
2. Die endgültigen Abstimmungen und Ausführungen in Merkblättern werden gemeinsam mit 
den betroffenen Ämtern, Verwaltungsstellen und Eigenbetriebe erarbeitet und auf ihre 
Praktikabilität hin geprüft. Eine kontinuierliche Evaluation der Prüfungsoptionen wird 
sichergestellt. Notwendige personelle Ressourcen werden ebenfalls erhoben und 
analysiert. 
3. Bei der Erstellung von Bebauungsplänen is t weiterhin grundsätzlich eine Prüfung im 
Hinblick auf die damit einhergehenden positiven oder negativen Auswirkungen auf das 
Stadtklima durchzuführen. Relevante negative Auswirkungen auf das Stadtklima und oder 
die CO²-Bilanz sind im Sinne des unter 1. g enannten Antrags durch Umplanungen zu 
verringern und ggf. durch weitere Optimierungsmaßnahmen (z. B. Dach - und 
Fassadenbegrünung) so weit wie möglich zu kompensieren.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.08.2020 
 
1. Hintergrund 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 19.09.2019 den Antrag „Höchste Priorität für 
Klimaschutz – Weltklima in Not – Darmstadt handelt“ (SV 2019/0043) beschlossen. 
Zentrales Anliegen ist das Implementieren eines sogenannten Klimavorbehalts:  
 
„Klimaschutz und der lokale Beitrag zur Erreichung der Pariser Klimaziele sind zentraler 
Bestandteil der Darmstädter Kommunalpoliti k. Bei künftigen Magistratsvorlagen sollen die 
jeweiligen Auswirkungen bezüglich der definierten Klimaschutzziele dargelegt werden.  
Geeignete Maßnahmen zur Senkung der CO ²-Emission werden beschrieben. Das heißt: Alle 
klimarelevanten Vorhaben, Projekte und Prozesse sind zu identifizieren, hinsichtlich ihrer 
Klimafolgen zu bewerten und mit Blick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele 
sowie auf Optimierungspotenziale und ggfs. Kompensationsmöglichkeiten zu prüfen.  
Klimafreundliche Alternativen s ind zu entwickeln und abzuwägen. Der Klimaschutz erhält so 
eine deutlichere politische Wertung und operative Funktion und kann Grundlage für die 
Entscheidungsfindung werden. Ebenso sollen bei künftigen Magistratsvorlagen eventuell 
negative Auswirkungen auf  die Klimafunktion der betroffenen Flächen benannt werden. Es 
werden Lösungen bevorzugt, die sich positiv auf das Klima auswirken (Klimavorbehalt).“  
 
Dies bedeutet, dass zukünftige Magistratsvorlagen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf 
Stadtklima und / ode r CO²-Bilanz bewertet werden. Bei relevanten negativen Auswirkungen 
von Vorhaben sind diese im Prozess vor Beschlussfassung wenn möglich anzupassen, bzw. 
zu optimieren. Es wird hierfür ein Prüfinstrument eingeführt, welches die erwähnten 
Auswirkungen aufze igt.  
 
Weiterhin sollen generell Bebauungspläne in Bezug auf die damit einhergehenden positiven 
oder negativen Auswirkungen auf das Stadtklima geprüft und die Ergebnisse in den 
entsprechenden Magistratsvorlagen dargestellt werden.  
 
2. Prüfungen zur Auswirkun g auf das Stadtklima oder die CO ²-Bilanz 
 
a. Klimavorbehalt  
 
Beschlussvorlagen sollen zukünftig die Angabe „Ist das Vorhaben klimarelevant“ enthalten.  
 
Bisherige Struktur:  
Folgekosten:  Ja  Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom  
 
 
 
Vorschlag neue Struktur:  
Folgekosten:  Ja  Nein 
 
Ist das Vorhaben klimarelevant:   Ja  Nein 
Wenn ja, auf:   Stadtklima  CO²-Bilanz 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 4 - 
 
Aufgrund der hohen Anzahl an Beschlussvorlagen pro Jahr soll ein möglichst einfaches und 
effizientes Bewertungssystem zur Prüfung der Klimarelevanz in Magistratsvorlagen in 
Anlehnung an einen Verfahrensvorschlag des Deutschen Instituts für Urbanistik erarbeitet 
werden: 
 
Die Auswirkungen auf das Stadtklima oder die CO ²-Bilanz werden in einem zweistufigen 
Verfahren ermittelt. Bei zahlreichen Vorlagen wird bereits eine erste Vorprüfung erkennen 
lassen, ob eine Klimarelevanz vorliegt oder nicht. Dies wird zukünftig bereits parallel zur 
Vorlagenerstellung unter Verwendung eines noch zu erstellenden Merkblatts 
verwaltungsintern geprüft. Sofern im ersten Schritt eine Klimarelevanz festgestellt wurde, 
werden die berührten Ämter, Verwaltungsstellen und/oder Eigenbetriebe durch das 
zuständige Fachamt oder einem von diesem beauftragten externen Fachbüro beteiligt, um 
dann überschlägig mithilfe entsprechender Parameter die Menge der 
Treibhausgasemissionen (THG), welche zusätzlich verursacht oder eingespart werden, zu 
ermitteln. Dies ermöglicht so gut wie möglich die tatsächliche Klimarelevanz des 
Vorhabens/Beschlusses z u erfassen. Die Ergebnisse werden in einem Beiblatt jeder 
entsprechend klimarelevanten Vorlage beigefügt.  
 
Für Vorhaben mit relevanten negativen Auswirkungen auf das Stadtklima und/oder die CO ²-
Bilanz werden Alternativen erarbeitet und in der Vorlage ergänzend benannt. Hierbei wird 
zunächst unterschieden, ob es sich um geringe (bis 10 t pro Jahr), mittlere (bis 500 t pro 
Jahr) oder große zusätzliche Treibhausgasemissionen (über 500 t pro Jahr) handelt und ob 
mit einer kurzen (< 1 Jahr, bspw. einmalig),  mittleren (bis 5 Jahre) oder langen/dauerhaften 
(länger 5 Jahre) Dauer der zusätzlichen Treibhausgasemissionen zu rechnen ist.  
 
Ab zusätzlichen Emissionen in Höhe von >10 t bis 500 t pro Jahr (inkl. grauer Energie, also 
Herstellung, Transport und Entsorgu ng sowie erwarteter Einsparung) ist von einer relevanten 
negativen Auswirkung auszugehen. 1 Diese bedürfen einer Überprüfung, ob es Lösungen mit 
geringeren Auswirkungen gibt (Optimierung, Vermeidung).  
Ab erwarteten Emissionen größer 500 t müssen die Emissi onen soweit wie möglich konkret 
berechnet und Alternativen erarbeitet und/oder Kompensationsmaßnahmen entwickelt und 
zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 2  
 
Ebenso wird bei Magistratsvorlagen mit positiver Wirkung auf die CO ²-Bilanz (Einsparung, 
CO²-Senke u. a.) verfahren, mit dem Ziel die Minderung der Treibhausgasemissionen, soweit 
dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, durch Optimierungen zu verstärken.  
 
 
b. Klimafunktion von Bebauungsplänen  
 
Bei der Erstellung von Bebauungsplänen ist weiterhin grund sätzlich eine Prüfung im Hinblick 
auf die damit einhergehenden positiven oder negativen Auswirkungen auf das Stadtklima 
durchzuführen. Für die Einschätzung von Auswirkungen von Bebauungsplänen auf das 
städtische Klima sollen künftig zusätzlich Mikroklimaan alysen erstellt werden. Sofern im 
Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans bereits eine Mikroklimaanalyse durchgeführt 
wurde, werden in der Magistratsvorlage die Ergebnisse der Analyse genannt und dargelegt (z. 
B. wie möglicherweise negative Ergebnisse der Analyse konstruktiv aufgenommen wurden 
durch bspw. eine Änderung der Gebäudeanordnung zum Erhalt von Luftleitbahnen etc.). 
Analog des „Klimavorbehalts“ sind auch weitere Optimierungsmaßnahmen (z. B. Dach - 
und/oder Fassadenbegrünung) aufzuführen.

- 5 - 
3. Kosten 
 
Im Rahmen des Stellenplan -Verfahrens 2021 wird im Sinne des Antrags SV -2019/0043 
„Höchste Priorität für Klimaschutz – Weltklima in Not – Darmstadt handelt“ geprüft, wie 
entsprechender personeller Mehrbedarf durch das hier beschriebene Verfahren in den 
berührten städtischen Ämtern, Verwaltungsstellen und/oder Eigenbetrieben abgedeckt 
werden kann. 
 
Bis entsprechende personelle Ressourcen zur Verfügung stehen, um die Umsetzung des hier 
beschriebenen Verfahrens nach Beschlussfassung zu ermöglich, wird ü ber ein 
Interessenbekundungsverfahren ein Fachbüro ausfindig gemacht, welches die Prüfung 
interimsmäßig übernimmt. Auf Basis von Vergleichswerten aus anderen Kommunen ist für 
diese Interimszeit mit einem zusätzlichen finanziellen Bedarf in Höhe von ca. 100 .000 € zu 
rechnen. Diese Mittel stehen im Klimaschutz -Etat 2020 zur Verfügung.  
 
 
Darmstadt, den 02.09.2020  
 
 
 
Dezernat I    Dezernat II   Dezernat III 
 
 
 
 
Jochen Partsch    Rafael Reißer   Barbara Boczek  
Oberbürgermeister    Bürgermeister    Stadträtin 
 
 
 
Dezernat IV    Dezernat V 
 
 
 
 
André Schellenberg    Barbara Akdeniz  
Stadtkämmerer    Stadträtin 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
_____________________  
1 10 t CO2-Emissionen entsprechen den durchschnittlichen jährlichen pro-Kopf-Emissionen in Deutschland 
2 500 t entsprechen den eingesparten CO2-Emissionen einer 1000 kWp Photovoltaik-Anlage oder den 
   zusätzlichen Emissionen beim Bau von acht Einfamilienhäusern.

anlage 1

10243 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
02.09.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat I 
Dezernat II 
Dezernat III 
Dezernat IV 
 
Amt: Umweltamt 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 10.1 10.2 
II 66 MGS 
III 63 
IV V 56 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0252 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
248 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 561010 
Kostenstelle: 056-010-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5610-41 Sachkonto: 6861000 
 
Betreff: Prüfungen zu Auswirkungen von Magistratsvorlagen auf das Stadtklima und/oder die 
CO2-Bilanz - Klimavorbehalt (ersetzt die Vorlage Nr. 2020/0199) 
 
Vorlage vom: 27.08.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Beschlussvorlagen werden um die Angabe „Auswirkungen auf die Klimaziele“ ergänzt:  
 
Ist das Vorhaben klimarelevant:  Ja Nein 
Wenn ja: Stadtklima CO²-Bilanz 
 
Im Rahmen der Vorlagenerstellung werden  zukünftig die Auswirkungen auf das Stadtklima 
und/oder die CO²-Bilanz unter Verwendung eines noch zu erstellenden Merkblatts 
verwaltungsintern geprüft. Bei Vorliegen einer Klimarelevanz ist das zuständige Fachamt zu 
beteiligen, bei relevanten negativen Au swirkungen auf das Stadtklima und/oder die CO ²-Bilanz 
werden im Sinne des Antrags SV-2019/0043 „Höchste Priorität für Klimaschutz – Weltklima in 
Not – Darmstadt handelt“ Alternativen bzw. Kompensationsmaßnahmen unter Beteiligung aller

- 3 - 
betroffenen Ämter, Verwaltungsstellen und/oder Eigenbetrieben erarbeitet. Das Verfahren wird 
nach einem Jahr evaluiert und ggf. angepasst.  
 
2. Die endgültigen Abstimmungen und Ausführungen in Merkblättern werden gemeinsam mit 
den betroffenen Ämtern, Verwaltungsstellen und Eigenbetriebe erarbeitet und auf ihre 
Praktikabilität hin geprüft. Eine kontinuierliche Evaluation der Prüfungsoptionen wird 
sichergestellt. Notwendige personelle Ressourcen werden ebenfalls erhoben und 
analysiert. 
3. Bei der Erstellung von Bebauungsplänen is t weiterhin grundsätzlich eine Prüfung im 
Hinblick auf die damit einhergehenden positiven oder negativen Auswirkungen auf das 
Stadtklima durchzuführen. Relevante negative Auswirkungen auf das Stadtklima und oder 
die CO²-Bilanz sind im Sinne des unter 1. g enannten Antrags durch Umplanungen zu 
verringern und ggf. durch weitere Optimierungsmaßnahmen (z. B. Dach - und 
Fassadenbegrünung) so weit wie möglich zu kompensieren.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 09.09.2020 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.08.2020  
 
1. Hintergrund 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 19.09.2019 den Antrag „Höchste Priorität für 
Klimaschutz – Weltklima in Not – Darmstadt handelt“ (SV 2019/0043) beschlossen. 
Zentrales Anliegen ist das Implementieren eines sogenannten Klimavorbehalts:  
 
„Klimaschutz und der lokale Beitrag zur Erreichung der Pariser Klimaziele sind zentraler 
Bestandteil der Darmstädter Kommunalpolitik. Bei künftigen Magistratsvorlagen sollen die 
jeweiligen Auswirkungen bezüglich der defi nierten Klimaschutzziele dargelegt werden.  
Geeignete Maßnahmen zur Senkung der CO ²-Emission werden beschrieben. Das heißt: Alle 
klimarelevanten Vorhaben, Projekte und Prozesse sind zu identifizieren, hinsichtlich ihrer 
Klimafolgen zu bewerten und mit Blick  auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele 
sowie auf Optimierungspotenziale und ggfs. Kompensationsmöglichkeiten zu prüfen.  
Klimafreundliche Alternativen sind zu entwickeln und abzuwägen. Der Klimaschutz erhält so 
eine deutlichere politische We rtung und operative Funktion und kann Grundlage für die 
Entscheidungsfindung werden. Ebenso sollen bei künftigen Magistratsvorlagen eventuell 
negative Auswirkungen auf die Klimafunktion der betroffenen Flächen benannt werden. Es 
werden Lösungen bevorzugt, die sich positiv auf das Klima auswirken (Klimavorbehalt).“  
 
Dies bedeutet, dass zukünftige Magistratsvorlagen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf 
Stadtklima und / oder CO ²-Bilanz bewertet werden. Bei relevanten negativen Auswirkungen 
von Vorhaben sind diese im Prozess vor Beschlussfassung wenn möglich anzupassen, bzw. 
zu optimieren. Es wird hierfür ein Prüfinstrument eingeführt, welches die erwähnten 
Auswirkungen aufzeigt.  
 
Weiterhin sollen generell Bebauungspläne in Bezug auf die damit einhergehenden pos itiven 
oder negativen Auswirkungen auf das Stadtklima geprüft und die Ergebnisse in den 
entsprechenden Magistratsvorlagen dargestellt werden.  
 
2. Prüfungen zur Auswirkung auf das Stadtklima oder die CO ²-Bilanz 
 
a. Klimavorbehalt 
 
Beschlussvorlagen sollen zukünf tig die Angabe „Ist das Vorhaben klimarelevant“ enthalten.  
 
Bisherige Struktur: 
Folgekosten:  Ja  Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 
 
 
 
Vorschlag neue Struktur: 
Folgekosten:  Ja  Nein 
 
Ist das Vorhaben klimarelevant:   Ja  Nein 
Wenn ja, auf:  Stadtklima  CO²-Bilanz 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 5 - 
 
 
Aufgrund der hohen Anzahl an Beschlussvorlagen pro Jahr soll ein möglichst einfaches und 
effizientes Bewertungssystem zur Prüfung der Klimarelevanz in Magistratsvorlagen in 
Anlehnung an einen Verfahrensvorschlag des Deutschen Instituts für Urbanistik erarbeitet 
werden: 
 
Die Auswirkungen auf das Stadtklima oder die CO ²-Bilanz werden in einem zweistufigen 
Verfahren ermittelt. Bei zahlreichen Vorlagen wird bereits eine erste Vorprüfung erkennen 
lassen, ob eine Klimarelevanz vorliegt oder nicht. Dies wird zukünftig bereits parallel zur 
Vorlagenerstellung unter Verwendung eines noch zu erstellenden Merkblatts 
verwaltungsintern geprüft. Sofern im ersten Schritt eine Klimarelevanz festgestellt wurde, 
werden die berührten Ämter, Verwaltungsstellen und/oder Eigenbetriebe durch das 
zuständige Fachamt oder einem von diesem beauftragten externen Fachbüro beteiligt, um 
dann überschlägig mithilfe entsprechender Parameter die Menge der 
Treibhausgasemissionen (THG), welche zusätzlich verursacht oder eingespart werden, zu 
ermitteln. Dies ermöglicht so gu t wie möglich die tatsächliche Klimarelevanz des 
Vorhabens/Beschlusses zu erfassen. Die Ergebnisse werden in einem Beiblatt jeder 
entsprechend klimarelevanten Vorlage beigefügt.  
 
Für Vorhaben mit relevanten negativen Auswirkungen auf das Stadtklima und/oder die CO ²-
Bilanz werden Alternativen erarbeitet und in der Vorlage ergänzend benannt. Hierbei wird 
zunächst unterschieden, ob es sich um geringe (bis 10 t pro Jahr), mittlere (bis 500 t pro 
Jahr) oder große zusätzliche Treibhausgasemissionen (über 5 00 t pro Jahr) handelt und ob 
mit einer kurzen (< 1 Jahr, bspw. einmalig), mittleren (bis 5 Jahre) oder langen/dauerhaften 
(länger 5 Jahre) Dauer der zusätzlichen Treibhausgasemissionen zu rechnen ist.  
 
Ab zusätzlichen Emissionen in Höhe von >10 t bis 500 t pro Jahr (inkl. grauer Energie, also 
Herstellung, Transport und Entsorgung sowie erwarteter Einsparung) ist von einer relevanten 
negativen Auswirkung auszugehen. 1 Diese bedürfen einer Überprüfung, ob es Lösungen mit 
geringeren Auswirkungen gibt (Optimie rung, Vermeidung). 
Ab erwarteten Emissionen größer 500 t müssen die Emissionen soweit wie möglich konkret 
berechnet und Alternativen erarbeitet und/oder Kompensationsmaßnahmen entwickelt und 
zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 2  
 
Ebenso wird bei Magistratsvorlagen mit positiver Wirkung auf die CO ²-Bilanz (Einsparung, 
CO²-Senke u. a.) verfahren, mit dem Ziel die Minderung der Treibhausgasemissionen, soweit 
dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, durch Optimierungen zu verstärken.  
 
 
b. Klimafunktion von Bebauungsplänen 
 
Bei der Erstellung von Bebauungsplänen ist weiterhin grundsätzlich eine Prüfung im Hinblick 
auf die damit einhergehenden positiven oder negativen Auswirkungen auf das Stadtklima 
durchzuführen. Für die Einschätzung von Auswirkungen von Beba uungsplänen auf das 
städtische Klima sollen künftig zusätzlich Mikroklimaanalysen erstellt werden. Sofern im 
Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans bereits eine Mikroklimaanalyse durchgeführt 
wurde, werden in der Magistratsvorlage die Ergebnisse der A nalyse genannt und dargelegt (z. 
B. wie möglicherweise negative Ergebnisse der Analyse konstruktiv aufgenommen wurden 
durch bspw. eine Änderung der Gebäudeanordnung zum Erhalt von Luftleitbahnen etc.).

- 6 - 
Analog des „Klimavorbehalts“ sind auch weitere Optimie rungsmaßnahmen (z. B. Dach - 
und/oder Fassadenbegrünung) aufzuführen.  
 
3. Kosten 
 
Im Rahmen des Stellenplan-Verfahrens 2021 wird im Sinne des Antrags SV -2019/0043 
„Höchste Priorität für Klimaschutz – Weltklima in Not – Darmstadt handelt“ geprüft, wie 
entsprechender personeller Mehrbedarf durch das hier beschriebene Verfahren in den 
berührten städtischen Ämtern, Verwaltungsstellen und/oder Eigenbetrieben abgedeckt 
werden kann. 
 
Bis entsprechende personelle Ressourcen zur Verfügung stehen, um die Umsetzung des h ier 
beschriebenen Verfahrens nach Beschlussfassung zu ermöglich, wird über ein 
Interessenbekundungsverfahren ein Fachbüro ausfindig gemacht, welches die Prüfung 
interimsmäßig übernimmt. Auf Basis von Vergleichswerten aus anderen Kommunen ist für 
diese Interimszeit mit einem zusätzlichen finanziellen Bedarf in Höhe von ca. 100.000 € zu 
rechnen. Diese Mittel stehen im Klimaschutz -Etat 2020 zur Verfügung. 
 
 
Darmstadt, den 02.09.2020 
 
 
 
Dezernat I    Dezernat II   Dezernat III 
 
 
 
 
Jochen Partsch   Rafael Reißer   Barbara Boczek 
Oberbürgermeister   Bürgermeister   Stadträtin 
 
 
 
Dezernat IV    Dezernat V 
 
 
 
 
André Schellenberg   Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer   Stadträtin

_____________________ 
1 10 t CO2-Emissionen entsprechen den durchschnittlichen jähr lichen pro-Kopf-Emissionen in Deutschland 
2 500 t entsprechen den eingesparten CO 2-Emissionen einer 1000 k Wp Photovoltaik-Anlage oder den 
   zusätzlichen Emissionen beim Bau von acht Einfamilienhäusern.

Beratungsverlauf (4)

TOP 11
TOP 11
TOP 12
TOP 248

Details

Vorlagen-Nr.
2020/0252
Typ
Magistratsvorlage
Datum
27.08.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00