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1095/2023

Freigabe und Beauftragung von Mitteln des politischen Veränderungsnachweises zum Haushalt 2023/2024 für einen einmaligen Mietkostenzuschuss an den Träger Blau-Gelbes Kreuz e.V.

Beschlussvorlage Ausschuss 18.04.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 20.04.2023, TOP 4.4

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

7899 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162/4 
162 
Vorlagen-Nummer 
 1095/2023 
Freigabedatum 18.04.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Freigabe und Beauftragung von Mitteln des politischen Veränderungsnachweises zum 
Haushalt 2023/2024 für einen einmaligen Mietkostenzuschuss an den Träger Blau-
Gelbes Kreuz e.V.  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt die Freigabe der 
Mittel in Höhe von 50.000 € für einen einmaligen Mietkostenzuschuss an den Träger 
„Blau-Gelbes Kreuz e.V.“ als Unterstützung des Vereins. Der Zuschuss soll aus Mit-
teln finanziert werden, die im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises zum 
Haushaltsplan 2023/2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in 
der Produktgruppe 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplan-
zeile 15 – Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung gestellt wur-
den. 
 
Integrationsrat 18.04.2023 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 20.04.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme    50.000   € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Zusammenfassung in einfacher Sprache:  
Der Verein Blau Gelbes Kreuz e.V. hat für seine zahlreichen Aktivitäten zur Unter-
stützung der Menschen in der Ukraine eine Halle in Köln angemietet, die für die 
Sammlung und Transporte von Hilfsgütern in die Ukraine und zur Unterstützung der 
Geflüchteten in Köln genutzt wird. Hierfür soll der Verein einen einmaligen Miet-
kostenzuschuss in Höhe von 50.000 Euro erhalten. 
 
 
Der Verein Blau-Gelbes-Kreuz e.V. (BGK) leistet seit 2014 ehrenamtliche und wertvol-
le Arbeit für die Unterstützung der Ukraine. Der Verein hat seit Kriegsbeginn in der 
Ukraine im Februar 2022 auch in Köln eine große Bewegung der Unterstützung in 
Gang gesetzt, um den hier ankommenden geflüchteten Menschen aus den Kriegsge-
bieten wirksam zu helfen. Mit der Hilfe zahlreicher Freiwilliger, von denen einige aus 
der Ukraine selbst stammen, werden den Hilfesuchenden Beratungsangebote und 
Orientierungshilfen gegeben. Dies geschieht in guter Abstimmung mit den Angeboten 
der Stadt Köln.

3 
 
Seitdem der Rat der Stadt Köln am 20.06.2022 beschlossen hat (s. Session Nr. 
2001/2022), eine Projektpartnerschaft mit der ukrainischen Stadt Dnipro einzugehen, 
unterstützt der Verein Blau-Gelbes Kreuz e.V. die Stadt Köln bei der Umsetzung der 
humanitären Maßnahmen in Form von Hilfstransporten. Der Blau-Gelbe Kreuz e.V. 
übernimmt dabei in der Regel die Beschaffung sowie den Transport der Hilfslieferun-
gen. 
 
Der Träger benötigt zur Fortführung seiner Unterstützungsaktivitäten für die Menschen 
in der Ukraine einen finanziellen Zuschuss, um die notwendige humanitäre Unterstüt-
zung in Krisengebieten sicherzustellen und hierfür insbesondere die monatlichen Fix-
kosten für die notwendige Anmietung der Halle zur Lagerung der Hilfsgüter aufbringen 
zu können. Dazu bedarf es der Zustimmung über die finanziellen Mittel (50.000 Euro) 
durch den Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren in seiner nächsten Sit-
zung am 20.04.2023. 
 
Bei folgenden Hilfslieferungen der Stadt Köln war der Verein beteiligt: 
 
Im Juli 2022 erfolgte die erste Hilfslieferung in die Ukraine, bei der ein Rettungswagen 
mit Hilfsgütern, die anhand einer Bedarfsliste beschafft wurden, geliefert wurde. Dabei 
handelte es sich unter anderem um Mittel zur Wundversorgung wie Verbände, Sche-
ren und Dekompressionskanülen sowie medizinische Technik wie mobile Röntgen- 
und Ultraschallgeräte und Defibrillatoren. Der Deutsch-Ukrainische Verein Blau-
Gelbes Kreuz e.V. hatte die Waren mit einem Wert von 25.000 Euro beschafft, die 
Stadtwerke Köln bezuschussten sie mit einer Spende und die Stadt Köln, Büro Europa 
und Internationales, koordinierte die Aktion. 
 
Im August 2022 erfolgte die zweite Hilfslieferung, bei der unter anderem Medikamente 
und medizinische Produkte wie Verbandsmaterial, Pulsoximeter, Spritzen, Magenson-
den und Schutzkleidung nach Dnipro gebracht wurden. Auch einige Feuerwehrhelme 
und ein Notfallrucksack wurden in die Ukraine transportiert. Die medizinischen Pro-
dukte wurden an Krankenhäuser verteilt, die beiden Transporter blieben in Dnipro. Die 
Beschaffung der Hilfsgüter und den Transport übernahm erneut der Verein BGK. 
 
Im September 2022 brachte das BGK Arzneimittel und Medizinprodukte zum Mechni-
kov Hospital in Dnipro. Das Krankenhaus hatte den Verein kontaktiert, da es die Mittel 
dringend benötigte. Die Hilfsgüter wurden u.a. mit dem Erlös aus den Einnahmen für 
das Konzert mit Anna Netrebko finanziert. 
 
Im November 2022 erfolgte die dritte Hilfslieferung, bei der 118 Generatoren, Medizin, 
Rollstühle, Rollatoren, Matratzen und Winterkleidung transportiert wurden. Der Trans-
port erfolgte durch das BGK. 
 
Im Dezember 2022 nahm das BGK am Weihnachtsmarkt auf dem Roncalliplatz teil 
und bot ukrainisches Handwerk und ukrainische Spezialitäten an. Der Erlös wurde für 
weitere Hilfstransporte nach Dnipro genutzt.  
 
Im Januar 2023 transportierte das BGK 5 KVB Busse zusammen mit einem Doppel-
kabiner der GIZ und gefüllt mit Spenden nach Dnipro. Die Busse wurden von der KVB 
gespendet.  
 
Im März 2023 wurden 75 Laptops, gespendet vom Bundespräsidialamt vom BGK mit 
einer Hilfslieferung nach Dnipro gebracht. 
 
Der Verein hat im Jahr 2022 den Ehrenamtspreis „KölnEngagiert“ erhalten und wird

4 
seit 2023 durch das landesgeförderte Programm KOMM-AN NRW gefördert.  
 
 
 
 
Finanzierung 
Im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises zum Haushaltsplan 
2023/2024 ist im Haushaltsjahr 2023 ein Betrag in Höhe von 650.000 € und im 
Haushaltsjahr 2024 inklusive Mittelfristplanung ein Betrag in Höhe von 600.000 € 
für die Maßnahme „Fördertopf Migration inklusive Konzeptentwicklung“ zur Verfü-
gung gestellt worden. Die Mittel stehen unter dem Freigabevorbehalt des Fachaus-
schusses.  
Aus diesem Budget soll in Höhe von 50.000 Euro ein Zuschuss an den Träger 
Blau-Gelbes Kreuz e.V. erfolgen. 
 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung steht im 
Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 
Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwen-
dungen im Haushaltsjahr 2023 im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfügung. 
 
 
Begründung Dringlichkeit 
Der Träger benötigt zur Fortführung seiner Unterstützungsaktivitäten für die Menschen 
in der Ukraine einen finanziellen Zuschuss, um die notwendige humanitäre Unterstüt-
zung in Krisengebieten sicherzustellen und hierfür insbesondere die monatlichen Fix-
kosten für die notwendige Anmietung der Halle zur Lagerung der Hilfsgüter aufbringen 
zu können. Dazu bedarf es der Zustimmung über die finanziellen Mittel (50.000 Euro) 
durch den Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren in seiner nächsten Sit-
zung am 20.04.2023. 
Das Land NRW wird sich an der Förderung des BGK beteiligen. Hierzu wurde eine 
Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und dem Land NRW getroffen.

Beratungsverlauf (2)

18.04.2023 Integrationsrat
TOP 8.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.04.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1095/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
18.04.2023
Erstellt
31.03.2023 10:26