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SV-2018/0007

Antrag der SPD-Fraktion vom 5. Februar 2018 betr. Durchführung einer 'städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme' nacah dem Baugesetzbuch für die Entwicklung des Geländes der Cambrai-Fritsch-Kaserne und der Jefferson-Siedlung

Antrag 05.02.2018

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Punkt 11: Antrag der SPD-Fraktion vom 5. Februar 2018 betr.  Durchführung einer 
"städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme" nacah dem Baugesetzbuch für die 
Entwicklung des Geländes der Cambrai-Fritsch-Kaserne und der Jefferson-Siedlung 
 (SV-Nr. 2018/0007) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.  
  
Gegen die Ablehnung: Fraktionen SPD und AfD

SV-2018/0007

5483 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2018/0007 
 
 
Antrag der SPD-Fraktion vom 5. Februar 2018 betr.  Durchführung einer 
"städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme" nacah dem Baugesetzbuch für die 
Entwicklung des Geländes der Cambrai-Fritsch-Kaserne und der Jefferson-Siedlung 
 
 
 
 
 
 
 
 
SPD-STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT SPD-Stadtverordnetenfraktion Darmstadt 
Wilhelminenstr. 7a 
64283 Darmstadt 
 
Fon: 06151 – 2 79 02 75 
Fax: 06151 – 2 79 02 71 
info@spdfraktion-da.de 
www.spdfraktion-da.de 
 
Sparkasse Darmstadt 
BLZ: 508 501 50 
Konto: 8006377 
 
Antrag  
 
Durchführung einer „städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme“  nach dem Baugesetzbuch für 
die Entwicklung des Geländes der Cambrai-Fritsch Kaserne und der Jefferson-Siedlung 
 
Die Stadverordnetenversammlung möge den Beschluss über den Beginn der „Vorbereitenden 
Untersuchungen“ (Einleitungsbeschluss) gemäß § 165 Abs. 4 BauGB zur Durchführung einer 
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme für den Bereich der Areale der Cambra i-Fritsch-
Kaserne und der Jefferon-Siedlung fassen. 
 
Im Folgenden wird der Magistrat beauftragt: 
 
1. den Einleitungsbeschluss umgehend öffentlich bekannt zu machen. 
 
2. Zu prüfen, in wie weit gemäß § 165 Abs. 4 BauGB vorbereitende Untersuchungen für 
die städtebaulichen Entwicklungsbereiche durchzuführen sind. 
 
3. Zu prüfen, in wie weit zur Erfüllung der Aufgaben, die ihm zur Vorbereitung und 
Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme obliegen, ein 
Entwicklungsträger nach § 167 BauGB beauftragt werden soll. 
 
 
 
Begründung:  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist eine der attraktivsten Städte Deutschlands mit mehreren 
Hochschulen, über 30 Forschungseinrichtungen und eine Vielzahl von Unternehmen und 
Einrichtungen der Kommunikations - und IT-Branche. Dies und die Lage in der Metro polregion 
Rhein-Main sowie in unmittelbarer Nähe zu den wichtigsten internationalen und nationalen 
Verkehrsknoten, erzeugen einen großen Wachstumsdruck. Darmstadt ist eine der wenigen 
Städte Deutschlands mit deutlicher Bevölkerungszunahme und einer positiv en natürlichen 
Bevölkerungsentwicklung.

2 
Diese erfreuliche und weiter zu stärkende Entwicklung geht einher mit einer extrem hohen 
Wohnungsnachfrage. Diese erzeugt einen enormen Druck auf dem Wohnungsmarkt. Ein 
bedarfsgerechtes Wohnungsangebot ist eine der  zentralen Voraussetzungen für das 
Wohlergehen einer Stadtgesellschaft und den sozialen Frieden in der Stadt. Eine Stadt kann in 
ihrer sozialen Vielfalt nur attraktiv und lebenswert sein und bleiben, wenn für alle 
Bevölkerungsgruppen ein ausreichendes und qualitativ ansprechendes Wohnungsangebot 
vorhanden ist. 
 
Im Stadtgebiet von Darmstadt stehen großräumig nur wenige Zuwachsflächen für die 
Neuerschließung von Wohnbaugebieten zur Verfügung. Im Norden beschränken die 
Fluglärmzone und die Seveso -Richtlinie, im Osten und Süden der Naturschutz und im Westen 
die Autobahnen und Bahntrassen die Entwicklungsmöglichkeiten. Eine größere 
zusammenhängende Fläche zur kurz- und mittelfristigen Befriedigung des Wohnungsbedarfs in 
Darmstadt ist nur das brach gefallene Areal  der Cambrai -Fritsch-Kaserne und der Jefferon -
Siedlung.  
 
Das Gelände befindet sich nach Aufgabe der militärischen Nutzung im Eigentum der 
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Die Stadt Darmstadt bemüht sich seit Jahren 
um den Erwerb des Geländes. Die Erwerbsverhandlungen scheitern an den Preisvorstellungen , 
die deutlich über dem aktuellen Bodenpreis für das Gelände liegen.  
 
Zur Lösung eines solchen Konfliktes hat der Bundesgesetzgeber die Durchführung einer 
„Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme “ nach dem besonderen Städtebaurecht des 
Baugesetzbuches (BauGB) vorgesehen. Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist ein 
Instrument zur zügigen Baulandbeschaffung auf bisher ungenutzten, brachliegenden oder 
fehlgenutzten Flächen. Sie dient der schnellen M obilisierung von Bauland für Wohngebäude, 
Arbeitsstätten oder Gemeinbedarfseinrichtungen ebenso, wie der Finanzierung der 
kommunalen Entwicklungskosten. Die rechtlichen Grundlagen der städtebaulichen 
Entwicklungsmaßnahme sind in den §§ 165 bis 171 Baugesetzbuch BauGB geregelt. 
 
Mit der Veröffentlichung des Beschlusses zur Einleitung einer städtebaulichen 
Entwicklungsmaßnahme wird der Verkehrswert der Grundstücke im Gebiet der städtebaulichen 
Entwicklungsmaßnahme auf den Wert des Tages, an dem der Beschluss gefasst wird, 
eingefroren.  
 
Dazu muss der städtische Gutachterausschuss den Tagespreis ermitteln (Anfangswert). Dieser 
Verkehrswert gilt auch bei einer eventuellen  Enteignung. Die spätere Veräußerung der 
Grundstücke erfolgt dann zu dem Verkehrswert nach A bschluss der Entwicklungsmaßnahme, 
das heißt: die entwicklungsbedingten Werterhöhungen verbleiben beim Maßnahmenträger 
(Kommune) und dienen der Finanzierung der Maßnahme. 
 
Die Voraussetzung für die Durchführung der „Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme“ ist das 
Wohl der Allgemeinheit. Das heißt, es muss ein erhöhtes öffentliches Interesse an der zügigen 
Realisierung von Wohnungen, Arbeitsstätten oder Gemeinbedarfseinrichtungen bestehen und 
die zügige Durchführung der Maßnahme muss gesichert sein. Diese Vora ussetzungen sind im 
vorliegenden Fall gegeben. 
 
Um die Zügigkeit der Durchführung der Entwicklungsmaßnahme sicher zu stellen, sollte sich 
die Stadt eines Entwicklungsträgers bedienen. 
 
 
Darmstadt, 05. Februar 2018 
 
 
Oliver Lott    Michael Siebel 
(Stadtverordneter)   (Fraktionssprecher)

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Punkt 26.2: Antrag der SPD-Fraktion vom 5. Februar 2018 betr.  Durchführung einer 
"städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme" nacah dem Baugesetzbuch für die 
Entwicklung des Geländes der Cambrai-Fritsch-Kaserne und der Jefferson-Siedlung 
 (V-Nr. SV-2018/0007) 
 
Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung 
zurückgestellt.

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Punkt 29.3: Antrag der SPD-Fraktion vom 5. Februar 2018 betr.  Durchführung einer 
"städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme" nacah dem Baugesetzbuch für die 
Entwicklung des Geländes der Cambrai-Fritsch-Kaserne und der Jefferson-Siedlung 
 (V-Nr. SV-2018/0007) 
 
Der Antrag wird abgelehnt. 
 
Gegen die Ablehnung: SPD  
Stimmenthaltung: Die Linke., 4 Stimmen aus AfD und 1 Stimme aus UFFBASSE

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350 Zeichen

Punkt 40.4: Antrag der SPD-Fraktion vom 5. Februar 2018 betr.  Durchführung einer 
"städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme" nacah dem Baugesetzbuch für die 
Entwicklung des Geländes der Cambrai-Fritsch-Kaserne und der Jefferson-Siedlung 
 (V-Nr. SV-2018/0007) 
 
Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung 
zurückgestellt.

Beratungsverlauf (5)

TOP 26.2
TOP 11
TOP 40.4
TOP 47.2
TOP 29.3

Orte (1)

  • Wilhelminenstraße 7a

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2018/0007
Typ
Antrag
Datum
05.02.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00