SV-2018/0007
Antrag der SPD-Fraktion vom 5. Februar 2018 betr. Durchführung einer 'städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme' nacah dem Baugesetzbuch für die Entwicklung des Geländes der Cambrai-Fritsch-Kaserne und der Jefferson-Siedlung
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Punkt 11: Antrag der SPD-Fraktion vom 5. Februar 2018 betr. Durchführung einer "städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme" nacah dem Baugesetzbuch für die Entwicklung des Geländes der Cambrai-Fritsch-Kaserne und der Jefferson-Siedlung (SV-Nr. 2018/0007) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen. Gegen die Ablehnung: Fraktionen SPD und AfD
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Vorlage-Nr. SV-2018/0007 Antrag der SPD-Fraktion vom 5. Februar 2018 betr. Durchführung einer "städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme" nacah dem Baugesetzbuch für die Entwicklung des Geländes der Cambrai-Fritsch-Kaserne und der Jefferson-Siedlung SPD-STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT SPD-Stadtverordnetenfraktion Darmstadt Wilhelminenstr. 7a 64283 Darmstadt Fon: 06151 – 2 79 02 75 Fax: 06151 – 2 79 02 71 info@spdfraktion-da.de www.spdfraktion-da.de Sparkasse Darmstadt BLZ: 508 501 50 Konto: 8006377 Antrag Durchführung einer „städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme“ nach dem Baugesetzbuch für die Entwicklung des Geländes der Cambrai-Fritsch Kaserne und der Jefferson-Siedlung Die Stadverordnetenversammlung möge den Beschluss über den Beginn der „Vorbereitenden Untersuchungen“ (Einleitungsbeschluss) gemäß § 165 Abs. 4 BauGB zur Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme für den Bereich der Areale der Cambra i-Fritsch- Kaserne und der Jefferon-Siedlung fassen. Im Folgenden wird der Magistrat beauftragt: 1. den Einleitungsbeschluss umgehend öffentlich bekannt zu machen. 2. Zu prüfen, in wie weit gemäß § 165 Abs. 4 BauGB vorbereitende Untersuchungen für die städtebaulichen Entwicklungsbereiche durchzuführen sind. 3. Zu prüfen, in wie weit zur Erfüllung der Aufgaben, die ihm zur Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme obliegen, ein Entwicklungsträger nach § 167 BauGB beauftragt werden soll. Begründung: Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist eine der attraktivsten Städte Deutschlands mit mehreren Hochschulen, über 30 Forschungseinrichtungen und eine Vielzahl von Unternehmen und Einrichtungen der Kommunikations - und IT-Branche. Dies und die Lage in der Metro polregion Rhein-Main sowie in unmittelbarer Nähe zu den wichtigsten internationalen und nationalen Verkehrsknoten, erzeugen einen großen Wachstumsdruck. Darmstadt ist eine der wenigen Städte Deutschlands mit deutlicher Bevölkerungszunahme und einer positiv en natürlichen Bevölkerungsentwicklung. 2 Diese erfreuliche und weiter zu stärkende Entwicklung geht einher mit einer extrem hohen Wohnungsnachfrage. Diese erzeugt einen enormen Druck auf dem Wohnungsmarkt. Ein bedarfsgerechtes Wohnungsangebot ist eine der zentralen Voraussetzungen für das Wohlergehen einer Stadtgesellschaft und den sozialen Frieden in der Stadt. Eine Stadt kann in ihrer sozialen Vielfalt nur attraktiv und lebenswert sein und bleiben, wenn für alle Bevölkerungsgruppen ein ausreichendes und qualitativ ansprechendes Wohnungsangebot vorhanden ist. Im Stadtgebiet von Darmstadt stehen großräumig nur wenige Zuwachsflächen für die Neuerschließung von Wohnbaugebieten zur Verfügung. Im Norden beschränken die Fluglärmzone und die Seveso -Richtlinie, im Osten und Süden der Naturschutz und im Westen die Autobahnen und Bahntrassen die Entwicklungsmöglichkeiten. Eine größere zusammenhängende Fläche zur kurz- und mittelfristigen Befriedigung des Wohnungsbedarfs in Darmstadt ist nur das brach gefallene Areal der Cambrai -Fritsch-Kaserne und der Jefferon - Siedlung. Das Gelände befindet sich nach Aufgabe der militärischen Nutzung im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Die Stadt Darmstadt bemüht sich seit Jahren um den Erwerb des Geländes. Die Erwerbsverhandlungen scheitern an den Preisvorstellungen , die deutlich über dem aktuellen Bodenpreis für das Gelände liegen. Zur Lösung eines solchen Konfliktes hat der Bundesgesetzgeber die Durchführung einer „Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme “ nach dem besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuches (BauGB) vorgesehen. Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist ein Instrument zur zügigen Baulandbeschaffung auf bisher ungenutzten, brachliegenden oder fehlgenutzten Flächen. Sie dient der schnellen M obilisierung von Bauland für Wohngebäude, Arbeitsstätten oder Gemeinbedarfseinrichtungen ebenso, wie der Finanzierung der kommunalen Entwicklungskosten. Die rechtlichen Grundlagen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme sind in den §§ 165 bis 171 Baugesetzbuch BauGB geregelt. Mit der Veröffentlichung des Beschlusses zur Einleitung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme wird der Verkehrswert der Grundstücke im Gebiet der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme auf den Wert des Tages, an dem der Beschluss gefasst wird, eingefroren. Dazu muss der städtische Gutachterausschuss den Tagespreis ermitteln (Anfangswert). Dieser Verkehrswert gilt auch bei einer eventuellen Enteignung. Die spätere Veräußerung der Grundstücke erfolgt dann zu dem Verkehrswert nach A bschluss der Entwicklungsmaßnahme, das heißt: die entwicklungsbedingten Werterhöhungen verbleiben beim Maßnahmenträger (Kommune) und dienen der Finanzierung der Maßnahme. Die Voraussetzung für die Durchführung der „Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme“ ist das Wohl der Allgemeinheit. Das heißt, es muss ein erhöhtes öffentliches Interesse an der zügigen Realisierung von Wohnungen, Arbeitsstätten oder Gemeinbedarfseinrichtungen bestehen und die zügige Durchführung der Maßnahme muss gesichert sein. Diese Vora ussetzungen sind im vorliegenden Fall gegeben. Um die Zügigkeit der Durchführung der Entwicklungsmaßnahme sicher zu stellen, sollte sich die Stadt eines Entwicklungsträgers bedienen. Darmstadt, 05. Februar 2018 Oliver Lott Michael Siebel (Stadtverordneter) (Fraktionssprecher)
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Punkt 26.2: Antrag der SPD-Fraktion vom 5. Februar 2018 betr. Durchführung einer "städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme" nacah dem Baugesetzbuch für die Entwicklung des Geländes der Cambrai-Fritsch-Kaserne und der Jefferson-Siedlung (V-Nr. SV-2018/0007) Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zurückgestellt.
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Punkt 29.3: Antrag der SPD-Fraktion vom 5. Februar 2018 betr. Durchführung einer "städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme" nacah dem Baugesetzbuch für die Entwicklung des Geländes der Cambrai-Fritsch-Kaserne und der Jefferson-Siedlung (V-Nr. SV-2018/0007) Der Antrag wird abgelehnt. Gegen die Ablehnung: SPD Stimmenthaltung: Die Linke., 4 Stimmen aus AfD und 1 Stimme aus UFFBASSE
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Punkt 40.4: Antrag der SPD-Fraktion vom 5. Februar 2018 betr. Durchführung einer "städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme" nacah dem Baugesetzbuch für die Entwicklung des Geländes der Cambrai-Fritsch-Kaserne und der Jefferson-Siedlung (V-Nr. SV-2018/0007) Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zurückgestellt.
Beratungsverlauf (5)
Orte (1)
- Wilhelminenstraße 7a
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2018/0007
- Typ
- Antrag
- Datum
- 05.02.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00