Mandari Insight

V/0516/2024

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 641: Sankt Mauritz - Pleistermühlenweg / Östlich Mondstraße [Wohnen, Einzelhandel und Dienstleistungen] Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 03.09.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.10.2024, TOP 32.1.1

V-0516-2024-Anlage-1-Geltungsbereich

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

V-0516-2024-Anlage-1-Geltungsbereich

163 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0516/2024 
Plangebiet  
Maßstab 1:5.000 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 641: 
St. Mauritz - Pleistermühlenweg / Östlich Mondstraße

Beschlussvorlage

4310 Zeichen

V/0516/2024 
V/0516/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 641: Sankt Mauritz - Pleistermühlenweg / Östlich 
Mondstraße  
[Wohnen, Einzelhandel und Dienstleistungen]  
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.09.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   26.09.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   09.10.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   09.10.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Für den Bereich östlich der Mondstraße, nördlich und südlich des Pleistermühlenwegs ist gemäß § 2 
Abs. 1 in Verbindung mit § 12 und § 30 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein vorhabenbezogener Be-
bauungsplan zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grund-
stücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen.  
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: 
 
Gemarkung Sankt Mauritz, 
 
Flur 33, 
Flurstücke 1058, 1202, 1262, 1462, 1727, 1729  
und Teile der Flurstücke 1880, 1881. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans entstehen der Stadt 
Münster keine Kosten. Die Stadt Münster schließt mit der Vorhabenträgerin einen Durchführungsver-
trag gemäß § 12 BauGB, in dem sich die Vorhabenträgerin zur Übernahme der Kosten für die Pla-
nung und Realisierung des Vorhabens verpflichtet.  
Stadtplanungsamt 
 
06.09.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Schw egmann / 
Herr Puke 
Telefon: 492-6159 / -6192 
Schw egmannV@stadt-
muenster.de 
Puke@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0516/2024 
 
Begründung: 
 
Die Eigentümer der Grundstücke an der Ecke Mondstraße / Pleistermühlenweg beabsichtigen, die 
bestehenden Gebäude mit Wohnnutzungen u nd einem Lebensmittelmarkt durch neue Gebäude zu 
ersetzen und um weitere Nutzungen zu ergänzen. Auf dem südlichen Grundstück ist weiterhin ein 
Lebensmittelmarkt (Vollsortimenter) mit mindestens 1.200 m² Verkaufsfläche vorgesehen. In den 
Obergeschossen sind  Büros, Praxen, Dienstleistungsangebote und Wohnungen geplant. Für das 
nördliche Grundstück ist ausschließlich eine Wohnnutzung vorgesehen.  
 
Eine Erstvorstellung des Vorhabens erfolgte im März 2024 in der Bezirksvertretung Münster-Ost und 
im April 2024 im Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung. 
 
Durch einen  vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen 
für die Realisierung dieses Projekts geschaffen werden. In ihm sollen insbesondere die Baukörper-
stellungen und -höhen sowie Erschließungen festgesetzt werden, Fassadenansichten und Angaben 
zu Werbeanlagen sind verbindlich zu verankern. 
 
Für die Entwicklung der Grundstücke soll zunächst ein städte- und hochbauliches Qualifizierungsver-
fahren durchgeführt werden. Hierfür ist beabsichtigt, seitens der Eigentümerschaft vier Architektur -
/Stadtplanungsbüros mit der Erarbeitung von Entwürfen zu beauftragen. Ein Entscheidungsgremium 
berät anschließend über die Entwürfe und wird aus Vertretern der Eigentümer, der Stadt sowie einem 
fach- und verfahrenskundigen Koordinator gebildet. Vor dem Satzungsbeschluss wird mit der Vorha-
benträgerin ein Durchführungsvertrag geschlossen, welcher weitergehende Regelungen zur Realisie-
rung beinhaltet. Der Umfang des geplanten Wohnraums soll sich im Rahmen des bereits nach bishe-
rigem Planungsrecht zulässigen Wohnraums bewegen, so dass der Ratsbeschluss „Sozialgerechte 
Bodennutzung in Münster“ nicht zum Tragen kommt. 
 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird teilweise die Bebauungspläne Nr.  300 „St. M auritz – 
Tannenhof / St. Konrad (Mondstraße / Warendorfer Straße / Umgehungsbahn / Pleistermühlenweg)“ 
sowie Nr. 308 „St. Mauritz – Parkallee (Mondstraße / Pleistermühlenweg / Umgehungsbahn / Haus-
Kleve-Weg)“ überplanen. Mit Inkrafttreten des neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 641 
werden die Festsetzungen dieser Bebauungspläne im Teilbereich der Überplanung durch den neuen 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 641 ersetzt. 
 
Der Geltungsbereich des aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist in der beigefügten 
Anlage 1 dargestellt.  
 
 
 
In Vertretung  
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 641

Anlage A

1509 Zeichen

Anlage A zur V/0516/2024 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
für den Bereich Pleistermühlenweg / östlich der Mondstraße. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erwei-
terungs- und Erneuerungsmöglichkeiten eines Lebensmittelmarktes und damit die Sicherstellung 
der Versorgung in St. Mauritz. Zudem sollen weitere Dienstleistungsangebote und Wohnnutzun-
gen geschaffen werden.  
 
Der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans steht am Anfang des 
Bebauungsplanverfahrens. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteili-
gungen und schließlich der Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans als Satzung. 
 
Finanzierung  
Durch den Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans entstehen der 
Stadt Münster keine Kosten. Durch vertragliche Vereinbarungen wird die Vorhabenträgerin zur 
Übernahme der Kosten für Planung und Realisierung des Vorhabens verpflichtet.  
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Der Beschluss hat keine unmittelbare Relevanz für die oben genannten Querschnittsthemen.

Beratungsverlauf (4)

19.09.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.09.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.10.2024 Hauptausschuss
TOP 17.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.10.2024 Rat
TOP 32.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Mondstraße
  • Warendorfer Straße
  • Parkallee
  • Pleistermühlenweg
  • Haus-Kleve-Weg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0516/2024
Typ
Vorlagen
Datum
03.09.2024
Erstellt
20.08.2024 10:30