V/0516/2024
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 641: Sankt Mauritz - Pleistermühlenweg / Östlich Mondstraße [Wohnen, Einzelhandel und Dienstleistungen] Beschluss zur Aufstellung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
V-0516-2024-Anlage-1-Geltungsbereich
163 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0516/2024 Plangebiet Maßstab 1:5.000 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 641: St. Mauritz - Pleistermühlenweg / Östlich Mondstraße
Beschlussvorlage
4310 Zeichen
V/0516/2024 V/0516/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 641: Sankt Mauritz - Pleistermühlenweg / Östlich Mondstraße [Wohnen, Einzelhandel und Dienstleistungen] Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 19.09.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 26.09.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 09.10.2024 Hauptausschuss Vorberatung 09.10.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für den Bereich östlich der Mondstraße, nördlich und südlich des Pleistermühlenwegs ist gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 und § 30 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein vorhabenbezogener Be- bauungsplan zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grund- stücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Sankt Mauritz, Flur 33, Flurstücke 1058, 1202, 1262, 1462, 1727, 1729 und Teile der Flurstücke 1880, 1881. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die Stadt Münster schließt mit der Vorhabenträgerin einen Durchführungsver- trag gemäß § 12 BauGB, in dem sich die Vorhabenträgerin zur Übernahme der Kosten für die Pla- nung und Realisierung des Vorhabens verpflichtet. Stadtplanungsamt 06.09.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schw egmann / Herr Puke Telefon: 492-6159 / -6192 Schw egmannV@stadt- muenster.de Puke@stadt-muenster.de - 2 - V/0516/2024 Begründung: Die Eigentümer der Grundstücke an der Ecke Mondstraße / Pleistermühlenweg beabsichtigen, die bestehenden Gebäude mit Wohnnutzungen u nd einem Lebensmittelmarkt durch neue Gebäude zu ersetzen und um weitere Nutzungen zu ergänzen. Auf dem südlichen Grundstück ist weiterhin ein Lebensmittelmarkt (Vollsortimenter) mit mindestens 1.200 m² Verkaufsfläche vorgesehen. In den Obergeschossen sind Büros, Praxen, Dienstleistungsangebote und Wohnungen geplant. Für das nördliche Grundstück ist ausschließlich eine Wohnnutzung vorgesehen. Eine Erstvorstellung des Vorhabens erfolgte im März 2024 in der Bezirksvertretung Münster-Ost und im April 2024 im Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung. Durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung dieses Projekts geschaffen werden. In ihm sollen insbesondere die Baukörper- stellungen und -höhen sowie Erschließungen festgesetzt werden, Fassadenansichten und Angaben zu Werbeanlagen sind verbindlich zu verankern. Für die Entwicklung der Grundstücke soll zunächst ein städte- und hochbauliches Qualifizierungsver- fahren durchgeführt werden. Hierfür ist beabsichtigt, seitens der Eigentümerschaft vier Architektur - /Stadtplanungsbüros mit der Erarbeitung von Entwürfen zu beauftragen. Ein Entscheidungsgremium berät anschließend über die Entwürfe und wird aus Vertretern der Eigentümer, der Stadt sowie einem fach- und verfahrenskundigen Koordinator gebildet. Vor dem Satzungsbeschluss wird mit der Vorha- benträgerin ein Durchführungsvertrag geschlossen, welcher weitergehende Regelungen zur Realisie- rung beinhaltet. Der Umfang des geplanten Wohnraums soll sich im Rahmen des bereits nach bishe- rigem Planungsrecht zulässigen Wohnraums bewegen, so dass der Ratsbeschluss „Sozialgerechte Bodennutzung in Münster“ nicht zum Tragen kommt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird teilweise die Bebauungspläne Nr. 300 „St. M auritz – Tannenhof / St. Konrad (Mondstraße / Warendorfer Straße / Umgehungsbahn / Pleistermühlenweg)“ sowie Nr. 308 „St. Mauritz – Parkallee (Mondstraße / Pleistermühlenweg / Umgehungsbahn / Haus- Kleve-Weg)“ überplanen. Mit Inkrafttreten des neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 641 werden die Festsetzungen dieser Bebauungspläne im Teilbereich der Überplanung durch den neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 641 ersetzt. Der Geltungsbereich des aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist in der beigefügten Anlage 1 dargestellt. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 641
Anlage A
1509 Zeichen
Anlage A zur V/0516/2024 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich Pleistermühlenweg / östlich der Mondstraße. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erwei- terungs- und Erneuerungsmöglichkeiten eines Lebensmittelmarktes und damit die Sicherstellung der Versorgung in St. Mauritz. Zudem sollen weitere Dienstleistungsangebote und Wohnnutzun- gen geschaffen werden. Der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans steht am Anfang des Bebauungsplanverfahrens. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteili- gungen und schließlich der Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans als Satzung. Finanzierung Durch den Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Durch vertragliche Vereinbarungen wird die Vorhabenträgerin zur Übernahme der Kosten für Planung und Realisierung des Vorhabens verpflichtet. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der Beschluss hat keine unmittelbare Relevanz für die oben genannten Querschnittsthemen.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Mondstraße
- Warendorfer Straße
- Parkallee
- Pleistermühlenweg
- Haus-Kleve-Weg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0516/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.09.2024
- Erstellt
- 20.08.2024 10:30