BV10/085/2025
Ausweisung und Prüfung von geeigneten Standorten für Quartierswärmepumpen - Informationsvorlage zum Beschluss BV10/059/2025 vom 25.03.2025 -
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Anlage 1-Darstellung der Wärmeliniendichten
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Die Wärmeliniendichte dient als weiterer vorläufiger Indikator für die Wärmenetzeignung Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse Wärmenetzeignung auf Basis der Wärmeliniendichte (straßenabschnittsbezogen) * Wärmenetzeignung In den nächsten Arbeitsschritten der Wärmeplanung erfolgen weitere Analysen hinsichtlich der Wärmenetzeignung. Diese umfassen z.B. die technische sowie wirtschaftliche Umsetzbarkeit. Anmerkung: siehe Definition Wärmeliniendichte im Glossar. * Legende gemäß BMWK/BMWSB-Leitfaden zur Kommunalen Wärmeplanung.
Informationsvorlage BV
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BV10/085/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Ausweisung und Prüfung von geeigneten Standorten für Quartierswärmepumpen - Informationsvorlage zum Beschluss BV10/059/2025 vom 25.03.2025 - Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 10 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 10 27.05.2025 Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 10 fasste in ihrer Sitzung am 25.03.2025 folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung, die in der Informationsvorlage BV10/033/2025 angesprochenen „anderen und besser geeigneten Standorte“ für Quartierspumpen zu benennen und zu prüfen. Hierzu teilt das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Folgendes mit: Geeignete Standorte für Quartierswärmepumpen Als Bestandteil der Kommunalen Wärmeplanung für die Landeshauptstadt Düsseldorf wurden im Zuge der Bestands- und Potenzialanalyse unter anderem die Wärmeliniendichten für das Stadtgebiet ermittelt (Anlage 1). Die Wärmeliniendichte gilt als gängiges Maß und vorläufiger Indikator zur Beurteilung für eine potenzielle Wärmenetzeignung. Eine höhere Wärmeliniendichte zeigt ein größeres wirtschaftliches Potenzial für die Nutzung eines leitungsgebundenen Wärmenetzes. Dabei kann es sich sowohl um zentrale Fernwärmenetze als auch um dezentrale Nahwärmenetze handeln, die über eine Wärmepumpe im Quartier versorgt werden. Eine Übersicht, in welchen Teilen der Landeshauptstadt Düsseldorf auf Basis der Wärmeliniendichten derartige Wärmelösungen möglich und wirtschaftlich sein können, ist der Anlage 1 zu entnehmen. In den nächsten Arbeitsschritten der Kommunalen Wärmeplanung erfolgen weitere Analysen hinsichtlich der Wärmenetzeignung. Diese umfassen beispielsweise die technische sowie wirtschaftliche Umsetzbarkeit. Die Szenarienentwicklung und die Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete sind für das gesamte beplante Stadtgebiet allerdings noch nicht abgeschlossen. Im aktuellen Planungsstadium ist es deshalb auch für die Stadtteile Garath und Hellerhof nicht Seite 2 möglich, eine abschließende Aussage darüber zu treffen, welche (Teil-)Bereiche sich voraussichtlich für eine zentrale Wärmeversorgung über das Fernwärmenetz oder für eine dezentrale Wärmeversorgung – beispielsweise über individuelle Wärmepumpen oder über Nahwärmenetze - eignen werden. Solange für das Gebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf die finale Beurteilung diesbezüglich aussteht, sollte die Prüfung möglicher Standorte für Quartierswärmepumpen in Teilen von Garath und in Hellerhof aus Sicht der Verwaltung zurückgestellt werden. Sofern sich im weiteren Projektfortschritt herausstellt, dass für Hellerhof und für Teile von Garath eine dezentrale Versorgung in Betracht kommt, könnte die Prüfung geeigneter Standorte für Quartierswärmepumpen als Maßnahmenvorschlag in die Kommunale Wärmeplanung aufgenommen werden. Dabei ist zu beachten, dass sich die Landeshauptstadt Düsseldorf nicht selbst unmittelbar als Akteur am Wärmemarkt beteiligen, sondern lediglich eine Vermittler- und Koordinierungsrolle einnehmen kann. Planung, Umsetzung und Betrieb muss jedoch durch weitere Akteure erfolgen. Hintergrund Kommunale Wärmeplanung Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2035 Klimaneutralität zu erreichen. Nach städtischer Definition bedeutet dies eine Reduzierung der CO2-Emissionen von derzeit rund sieben Tonnen je Einwohner und Jahr auf zwei Tonnen je Einwohner und Jahr. In Düsseldorf entfallen etwa 78 Prozent des Endenergieverbrauchs von Wärme auf Erdgas und Heizöl. Mit Inkrafttreten des Landeswärmeplanungsgesetzes NRW (LWPG) am 20.12.2024 hat das Land NRW die Städte und Gemeinden zur Durchführung einer Kommunalen Wärmeplanung verpflichtet, die als strategisches Planungsinstrument einen realistischen Weg zur klimaneutralen und bezahlbaren Wärmeversorgung bis spätestens 2045 aufzeigt. Mit Beschluss RAT/509/2022 hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf am 09. Dezember 2022 weit vor dem Inkrafttreten des LWPG die Verwaltung beauftragt, eine Kommunale Wärmeplanung für Düsseldorf durchzuführen. Am 16. März 2023 wurde dem Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz mit der Vorlage AUS/016/2023 eine Strategie zur Umsetzung des Beschlusses vorgelegt. Anfang 2024 hat die Landeshauptstadt Düsseldorf mit der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung begonnen. Unterstützt wird sie dabei von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) und der Stadtwerke Düsseldorf AG (SWD). Die finale Kommunale Wärmeplanung für Düsseldorf soll nach aktueller Planung Anfang 2026 vom Rat beschlossen werden. So wird den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Betrieben in Düsseldorf noch vor Ablauf der gesetzlichen Pflicht am 30.06.2026 Planungssicherheit geboten. Sachstand Kommunale Wärmeplanung Im Rahmen einer Bestands- und Potenzialanalyse wurden zunächst Informationen und Daten zur Ist-Situation der Wärmeversorgung in der Landeshauptstadt Düsseldorf erhoben und eine initiale Eignungsprüfung von Teilgebieten der Stadt für Wärme- oder Wasserstoffnetze durchgeführt. Außerdem wurden Potenziale für die Seite 3 Nutzung erneuerbarer Energien und Energieeinsparungen identifiziert. Die detaillierten Ergebnisse dieser Arbeitsschritte können auf der Webseite www.duesseldorf.de/waermeplanung eingesehen werden. Auf Grundlage dieser Ergebnisse erfolgen in den nächsten Schritten der Kommunalen Wärmeplanung die Entwicklung eines Zielszenarios für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung und eine Einteilung des Gebietes der Landeshauptstadt Düsseldorf in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete für die kommenden Jahre. Die Bewertung und Einteilung der Gebiete erfolgt qualitativ hinsichtlich ihrer Eignung als Wärmenetzgebiet, als Wasserstoffgebiet sowie als Gebiet für die dezentrale Wärmeversorgung. Anlagen Anlage 1: Darstellung der Wärmeliniendichten
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV10/085/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 12.05.2025
- Erstellt
- 12.05.2025 14:11