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BV10/085/2025

Ausweisung und Prüfung von geeigneten Standorten für Quartierswärmepumpen - Informationsvorlage zum Beschluss BV10/059/2025 vom 25.03.2025 -

Bezirksvertretung Informationsvorlage 12.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 10, Sitzung am 27.05.2025, TOP 8.4

Anlage 1-Darstellung der Wärmeliniendichten

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Informationsvorlage BV

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Anlage 1-Darstellung der Wärmeliniendichten

539 Zeichen

Die Wärmeliniendichte dient als weiterer vorläufiger Indikator 
für die Wärmenetzeignung
Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse
Wärmenetzeignung auf Basis der Wärmeliniendichte (straßenabschnittsbezogen) 
*
Wärmenetzeignung
In den nächsten Arbeitsschritten der Wärmeplanung erfolgen weitere 
Analysen hinsichtlich der Wärmenetzeignung. Diese umfassen z.B. die 
technische sowie wirtschaftliche Umsetzbarkeit.
Anmerkung: siehe Definition Wärmeliniendichte im Glossar.
* Legende gemäß BMWK/BMWSB-Leitfaden zur Kommunalen Wärmeplanung.

Informationsvorlage BV

6004 Zeichen

BV10/085/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Ausweisung und Prüfung von geeigneten Standorten für Quartierswärmepumpen - 
Informationsvorlage zum Beschluss BV10/059/2025 vom 25.03.2025 - 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 10 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 10 27.05.2025 Kenntnisnahme 
 
Die Bezirksvertretung 10 fasste in ihrer Sitzung am 25.03.2025 folgenden 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung, die in der Informationsvorlage 
BV10/033/2025 angesprochenen „anderen und besser geeigneten Standorte“ für 
Quartierspumpen zu benennen und zu prüfen. 
 
Hierzu teilt das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Folgendes mit: 
 
Geeignete Standorte für Quartierswärmepumpen 
 
Als Bestandteil der Kommunalen Wärmeplanung für die Landeshauptstadt Düsseldorf 
wurden im Zuge der Bestands- und Potenzialanalyse unter anderem die 
Wärmeliniendichten für das Stadtgebiet ermittelt (Anlage 1). Die Wärmeliniendichte 
gilt als gängiges Maß und vorläufiger Indikator zur Beurteilung für eine potenzielle 
Wärmenetzeignung. Eine höhere Wärmeliniendichte zeigt ein größeres 
wirtschaftliches Potenzial für die Nutzung eines leitungsgebundenen Wärmenetzes. 
Dabei kann es sich sowohl um zentrale Fernwärmenetze als auch um dezentrale 
Nahwärmenetze handeln, die über eine Wärmepumpe im Quartier versorgt werden. 
Eine Übersicht, in welchen Teilen der Landeshauptstadt Düsseldorf auf Basis der 
Wärmeliniendichten derartige Wärmelösungen möglich und wirtschaftlich sein 
können, ist der Anlage 1 zu entnehmen.  
 
In den nächsten Arbeitsschritten der Kommunalen Wärmeplanung erfolgen weitere 
Analysen hinsichtlich der Wärmenetzeignung. Diese umfassen beispielsweise die 
technische sowie wirtschaftliche Umsetzbarkeit. Die Szenarienentwicklung und die 
Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete sind für das gesamte 
beplante Stadtgebiet allerdings noch nicht abgeschlossen. Im aktuellen 
Planungsstadium ist es deshalb auch für die Stadtteile Garath und Hellerhof nicht

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möglich, eine abschließende Aussage darüber zu treffen, welche (Teil-)Bereiche sich 
voraussichtlich für eine zentrale Wärmeversorgung über das Fernwärmenetz oder für 
eine dezentrale Wärmeversorgung – beispielsweise über individuelle Wärmepumpen 
oder über Nahwärmenetze - eignen werden. Solange für das Gebiet der 
Landeshauptstadt Düsseldorf die finale Beurteilung diesbezüglich aussteht, sollte die 
Prüfung möglicher Standorte für Quartierswärmepumpen in Teilen von Garath und in 
Hellerhof aus Sicht der Verwaltung zurückgestellt werden. Sofern sich im weiteren 
Projektfortschritt herausstellt, dass für Hellerhof und für Teile von Garath eine 
dezentrale Versorgung in Betracht kommt, könnte die Prüfung geeigneter Standorte 
für Quartierswärmepumpen als Maßnahmenvorschlag in die Kommunale 
Wärmeplanung aufgenommen werden. Dabei ist zu beachten, dass sich die 
Landeshauptstadt Düsseldorf nicht selbst unmittelbar als Akteur am Wärmemarkt 
beteiligen, sondern lediglich eine Vermittler- und Koordinierungsrolle einnehmen 
kann. Planung, Umsetzung und Betrieb muss jedoch durch weitere Akteure erfolgen. 
 
Hintergrund Kommunale Wärmeplanung 
 
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2035 
Klimaneutralität zu erreichen. Nach städtischer Definition bedeutet dies eine 
Reduzierung der CO2-Emissionen von derzeit rund sieben Tonnen je Einwohner und 
Jahr auf zwei Tonnen je Einwohner und Jahr. In Düsseldorf entfallen etwa 78 Prozent 
des Endenergieverbrauchs von Wärme auf Erdgas und Heizöl.  
 
Mit Inkrafttreten des Landeswärmeplanungsgesetzes NRW (LWPG) am 20.12.2024 
hat das Land NRW die Städte und Gemeinden zur Durchführung einer Kommunalen 
Wärmeplanung verpflichtet, die als strategisches Planungsinstrument einen 
realistischen Weg zur klimaneutralen und bezahlbaren Wärmeversorgung bis 
spätestens 2045 aufzeigt. 
 
Mit Beschluss RAT/509/2022 hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf am 09. 
Dezember 2022 weit vor dem Inkrafttreten des LWPG die Verwaltung beauftragt, 
eine Kommunale Wärmeplanung für Düsseldorf durchzuführen. Am 16. März 2023 
wurde dem Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz mit der Vorlage 
AUS/016/2023 eine Strategie zur Umsetzung des Beschlusses vorgelegt. Anfang 
2024 hat die Landeshauptstadt Düsseldorf mit der Erstellung der Kommunalen 
Wärmeplanung begonnen. Unterstützt wird sie dabei von der 
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) und der 
Stadtwerke Düsseldorf AG (SWD). 
 
Die finale Kommunale Wärmeplanung für Düsseldorf soll nach aktueller Planung 
Anfang 2026 vom Rat beschlossen werden. So wird den Bürgerinnen und Bürgern 
sowie den Betrieben in Düsseldorf noch vor Ablauf der gesetzlichen Pflicht am 
30.06.2026 Planungssicherheit geboten. 
 
Sachstand Kommunale Wärmeplanung  
 
Im Rahmen einer Bestands- und Potenzialanalyse wurden zunächst Informationen 
und Daten zur Ist-Situation der Wärmeversorgung in der Landeshauptstadt 
Düsseldorf erhoben und eine initiale Eignungsprüfung von Teilgebieten der Stadt für 
Wärme- oder Wasserstoffnetze durchgeführt. Außerdem wurden Potenziale für die

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Nutzung erneuerbarer Energien und Energieeinsparungen identifiziert. Die 
detaillierten Ergebnisse dieser Arbeitsschritte können auf der Webseite 
www.duesseldorf.de/waermeplanung eingesehen werden.  
 
Auf Grundlage dieser Ergebnisse erfolgen in den nächsten Schritten der Kommunalen 
Wärmeplanung die Entwicklung eines Zielszenarios für die Dekarbonisierung der 
Wärmeversorgung und eine Einteilung des Gebietes der Landeshauptstadt Düsseldorf 
in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete für die kommenden Jahre. Die 
Bewertung und Einteilung der Gebiete erfolgt qualitativ hinsichtlich ihrer Eignung als 
Wärmenetzgebiet, als Wasserstoffgebiet sowie als Gebiet für die dezentrale 
Wärmeversorgung. 
 
 
 
Anlagen 
Anlage 1: Darstellung der Wärmeliniendichten

Beratungsverlauf (1)

27.05.2025 Bezirksvertretung 10
TOP 8.4 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV10/085/2025
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
12.05.2025
Erstellt
12.05.2025 14:11