3303/2021
Ausweitung der präventiven Hilfen zur Vermeidung eines Wohnungsverlustes
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/502 Vorlagen-Nummer 3303/2021 Freigabedatum 03.12.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ausweitung der präventiven Hilfen zur Vermeidung eines Wohnungsverlustes Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Ausweitung der präventiven Hilfen zur Vermeidung eines Woh- nungsverlustes ab dem Haushaltsjahr 2022, zunächst befristet auf zwei Jahre, auf die rechtsrheini- schen Stadtbezirke Mülheim, Kalk und Porz im Umfang von 4,5 Stellen Sozialarbeit. Der Rat ermächtigt die Verwaltung, im Rahmen einer Ziel- und Leistungsvereinbarung, den SKM Köln – Sozialdienst Katholischer Männer e.V. für Porz, den Internationalen Bund – IB West gGmbH für Mülheim und die Diakonie Michaelshoven e. V. für Kalk, mit der Umsetzung zu beauftragen. Die Finanzierung erfolgt im Haushaltsjahr 2022 – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssat- zungen 2022 ff. – aus veranschlagten Mitteln in Teilergebnisplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen. Für das Haushaltsjahr 2023 wird das Dezernat Soziales, Gesundheit und Wohnen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtun- gen, vorsehen. Finanzausschuss 06.12.2021 Unterausschuss Wohnen 09.12.2021 Rat 14.12.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme s. Pkt. Finanzierung und Finanzvolumen Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen b) Sachaufwendungen etc. c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Menschen geraten auf Grund des weiterhin angespannten Wohnungsmarktes und der damit steigen- den Mieten zunehmend in die Gefahr, ihre Wohnungen zu verlieren; die Zahl der bedrohten Wohn- verhältnisse steigt, deshalb sind zusätzliche Präventionsanstrengungen unverzichtbar. Der Erhalt von Wohnraum hat daher seitens der Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren seit jeher und auch weiterhin oberste Priorität. Hierzu gehört, Wohnungsnotfälle mit ihren sozialen und wirtschaftlichen Folgen zu vermeiden, bestehende Wohnverhältnisse zu sichern und die Hand- lungs- und Bewältigungskompetenzen der Menschen zu stärken. Diesbezüglich sind die präventiven Hilfen der Fachstelle Wohnen zur Verhinderung von Wohnungsnotfällen zudem zielgerichtet und ko- ordiniert nach dem Grundsatz zu erbringen, dass jeder Wohnungsnotfall mit präventiven Hilfen mög- lichst in seiner angestammten Wohnung gelöst wird. Das größte sich darstellende Problem ist der möglichst frühe Zugang zu den Wohnungsnotfällen und damit die Kontaktaufnahme. Insofern nehmen die freien Träger im Wohnungsnotfall eine wichtige Funktion ein, da sie regelmäßig über eine breite Vernetzung in den Stadtbezirken verfügen und der Zugang zu Ihnen offensichtlich für viele Menschen und Haushalte leichter ist als zu einer leistungs- gewährenden Behörde. Sie besitzen viele Kompetenzen in der Beratung, Begleitung, Unterstützung 3 und in der aufsuchenden Kontaktaufnahme von Menschen in schwierigen Lebenslagen. Sie verfügen ferner über die Kompetenzen und Instrumentarien, Gründe und Auslöser von Wohnungsverlusten wahrzunehmen, die nicht allein auf Mietschulden zurückzuführen sind. Alle Maßnahmen der Prävention und die Bekämpfung von Obdachlosigkeit zählen demzufolge neben der Agenda des Aktionsprogramms „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ ebenso mit der im Juni 2019 ins Leben gerufenen Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit in NRW „Endlich ein ZUHAUSE!“, zum erfolgversprechendsten Handlungsansatz. Mit der Landesinitiative verfolgt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW das Ziel, wohnungslose Menschen mit Wohnraum zu versorgen und dafür zu sorgen, dass von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen ihren Wohnraum behalten können. Die Wohnungssicherung soll laut Landesinitiative Vorrang haben. Vorbeugende Angebote müssen ggf. geschaffen, bekannt gemacht und so frühzeitig wie möglich genutzt werden. Alle gesetzlich ge- gebenen Möglichkeiten, Wohnungsverluste zu verhindern, müssen ausgeschöpft werden. BerMico – „Beratung und Mietcoaching bei drohendem Wohnungsverlust“ ist seit April 2015 ein sol- ches Hilfeangebot zum Erhalt angemessenen Wohnraums für Haushalte, denen der Verlust der Wohnung droht. BerMico ist ein Kooperationsprojekt des SKM Köln – Sozialdienstes Katholischer Männer e.V. (SKM) mit der Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren, sowie der GAG Immobilien AG. Von April 2015 bis März 2018 wurde BerMico im Stadtgebiet Köln für den Projektstandort Ehrenfeld im Rahmen eines Modellprojektes vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW im Kontext des Förderkonzeptes zum Aktionsprogramm „Obdachlosigkeit verhindern – Weiterentwicklung der Hilfen in Wohnungsnotfällen“ gefördert. Mit Ratsbeschluss vom 14.11.2017 (Vorlagen-Nummer 1824/2017) wurde die weitere Finanzierung des Projektstandortes Ehrenfeld und die Ausweitung von BerMico auf den Stadtbezirk Chorweiler, zunächst befristet für zwei Jahre bis Ende 2019, beschlossen. Diese Stellen (2,5 Stellen Sozialarbeit) werden seit dem 01.01.2020 im Rahmen der ambulanten Hilfen nach § 67 SGB XII unter finanzieller Beteiligung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR), als überörtlichem Träger der Sozialhilfe, bezuschusst und sind damit nicht mehr Teil dieses Beschlusses. Ziel von BerMico ist es, Wohnraumverlust zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu erkennen, vorzu- beugen und die Bereitschaft zur Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten der von Wohnungs- losigkeit bedrohten Haushalte/ Personen zu verbessern und zu stärken. Weiterhin soll die Förderung von mietvertragskonformen Verhalten und die Verhinderung besonderer sozialer Schwierigkeiten erreicht werden. Das heißt, Informationen zu einem drohenden Wohnraumverlust sollen noch vor einer ausgesprochenen bzw. drohenden Kündigung und Räumungsklage genutzt werden. Dies ist – bezogen auf ein großstädtisches Umfeld – nur im Rahmen eines sozialräumlich orientierten Netz- werks und regionaler Anlaufstellen, erreichbar. Die Fachstelle Wohnen kann auf Grundlage der bestehenden Gesetze und Regelungen erst dann tätig werden, wenn sie von einem drohenden Wohnungsverlust erfährt. Das heißt, Prävention vor einer ausgesprochenen bzw. drohenden Kündigung, würden alleine von der Fachstelle Wohnen nicht abgedeckt werden können. Der Wert einer frühzeitigen Kontaktaufnahme und der sehr viel höhere Kontakterfolg der freien Träger wären für die Stadt Köln nicht mehr nutzbar. Daher erfolgt die praktische Arbeit von BerMico aufsuchend, bietet aber auch den direkten Zugang durch ein im jeweiligen Stadtbezirk befindliches Beratungsbüro. Eine Darstellung der qualitativen und quantitativen Wirkungen sowie eine fachliche Bewertung der finanzwirtschaftlichen Effekte sind der Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage zu entnehmen. Finanzierung und Finanzvolumen Aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen des bereits seit 2015 tätigen Trägers und nach den durchschnittlich bekannten Wohnungsnotfällen der Stadtbezirke Mülheim, Kalk und Porz (Fünfjahres- zeitraum), ist für das Gelingen der Ausweitung von BerMico auf die drei v. g. Stadtbezirke die Finan- zierung von 4,5 Stellen Sozialarbeit S 12 erforderlich. Die Finanzierung umfasst dabei bedarfsgerech- te Personalkosten, Verwaltungsgemeinkosten und Sachkosten. Für 2023 wird von einer jährlichen 4 Steigerung der Personalkosten um 2,0 % ausgegangen. Die Kosten für die wissenschaftliche Beglei- tung, geplant über zwei Jahre, werden pro Jahr ca. 15.000 € betragen. Im Rahmen der wissenschaft- lichen Begleitung erfolgt auch eine finanzwirtschaftliche Erhebung, um den fiskalischen Erfolg der Maßnahme zu belegen. Insgesamt ergeben sich die folgenden Kosten: 2022 2023 Kostenposition Kosten je Stelle Gesamtkosten bei 4,5 Stellen Kosten je Stelle Gesamtkosten bei 4,5 Stellen Personalkosten Sozialarbeit S12 70.900 € 319.050 € 72.318 € 325.431 € Verwaltungsgemeinkostenzuschlag (15 % der Personalkosten) 10.635 € 47.858 € 10.848 € 48.815 € Sachkostenpauschale inkl. Fern- sprech- und IT-Kosten 8.800 € 39.600 € 8.976 € 40.392 € Leitungsanteil 1/12 der Netto- personalkosten einer Stelle S 15 6.508 € 29.286 € 6.638 € 29.872 € Kosten der externen Evaluation 15.000 € 15.000 € Gesamtkosten 450.794 € 459.509 € Die zentrale Steuerung und Koordination für BerMico wird durch die kostenneutrale Bereitstellung von vorhandenem städtischem Personal sichergestellt. Die Finanzierung erfolgt – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzungen 2022 ff – aus ver- anschlagten Mitteln in Teilergebnisplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, Teil- planzeile 15, Transferaufwendungen. Für das Haushaltsjahr 2023 wird das Dezernat Soziales, Ge- sundheit und Wohnen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Durch diese zusätzlichen Maßnahmen, eingebunden in ein erweitertes Präventionskonzept der Fach- stelle Wohnen, erwartet die Verwaltung auch für die Stadtbezirke Mülheim, Kalk und Porz Einsparun- gen bei der Übernahme von Mietrückständen, Mahn- und Räumungskosten, den Kosten der Belegungsrechtswohnungen, der Beschlagnahme von Wohnraum und die Vermeidung andernfalls drohender Mehraufwendungen durch Ausweitung der ordnungsrechtlichen Unterbringungsressourcen, Kosten der ordnungsrechtlichen Unterbringung. Zu erwartende Auswirkungen bei Verzicht auf diese Maßnahmen Die Zahl der Wohnungsverluste in Köln würde zunehmen. Damit würde sich auch die Zahl der ord- nungsrechtlich unterzubringenden Haushalte weiter erhöhen. Perspektive Die Verwaltung ist bereits mit dem LVR in Gespräche eingetreten, mit der Zielsetzung einer Finanzie- rungsbeteiligung an der Ausweitung von BerMico auf die drei rechtsrheinischen Stadtbezirke Mül- heim, Kalk und Porz im Rahmen des § 67 SGB XII. Eine anteilige Refinanzierung durch den LVR wird forciert. Zur Dringlichkeit: 5 Zur Abwendung eines weiteren Anstiegs von Wohnungsverlusten ist die Ausweitung des Beratungs- angebotes wie geplant mit Beginn des Jahres 2022 erforderlich. Voraussetzung hierfür ist ein Be- schluss des Rates noch im Jahr 2021. Eine rechtzeitige Beteiligung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren sowie eine fristgerechte Vorlage an den Finanzausschusskonnte konnte nicht erfolgen, da sich der Eingang der Sachberichtsdarstellung bei der Verwaltung stark verzögert hat. Zur Vermeidung einer Dringlichkeitsentscheidung erfolgt die Vorlage an den Finanzausschuss daher verfristet. Der Fachausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren wird nach Beschlussfas- sung durch den Rat informiert.
Anlage 2 Vorabauszug Finanzausschuss 06.12.2021
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Anlage 2 Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 07.12.2021 Auszug aus dem Entwurf der Nieder schrift der Sitzung des Finanzausschusses vom 06.12.2021 öffentlich 10.39 Ausweitung der präventiven Hilfen zur Vermeidung eines Wohnungs- verlustes 3303/2021 RM Schneeloch bittet, die Vorlage ohne Votum zu verweisen. Der Ausschuss ist damit einverstanden. RM Breite fragt, warum der Ausschuss Soziales und Senioren nicht beteiligt wurde. Herr Beigeordneter Dr. Rau bedauert, dass die Vorlage nicht rechtzeitig für eine Be- ratung im Ausschuss Soziales und Senioren verwaltungsintern abgestimmt und fer- tiggestellt werden konnte. SE Fuchs bittet um Erläuterung der Personalkosten, die ihm mit 70.900 € pro Stelle zu hoch erscheinen. Herr Beigeordneter Dr. Rau sagt eine schriftliche Beantwortung zu. Beschluss: Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.
Anlage 3 zu Vorlage 3303-2021
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Anlage 3 zu Vorlage 3303/2021 Beantwortung der Frage im Finanzausschuss am 06.12.2021 SE Fuchs bittet um Erläuterung der Personalkosten, die ihm mit 70.900 € pro Stelle zu hoch erscheinen. Antwort der Verwaltung Die Berechnung der Personalkosten basiert auf der Übersicht „Durchschnittliche Personal- kosten je Besoldungs- und Entgeltgruppe für 2021“ für eine Stelle Sozialarbeit in der Entgelt- gruppe S12 TVöD SuE (Sozial- und Erziehungsdienst). Zu beachten ist, dass hier die Brutto- Arbeitgeberkosten aufgeführt sind, die sich von den Brutto-Arbeitnehmer*innenbezügen un- terscheiden, weil sie z.B. die Arbeitgeberanteile der Sozialversicherungen enthalten. Diese Übersicht wird jährlich von dem Personal- und Verwaltungsmanagement aktualisiert zur Verfügung gestellt und ist für die Berechnung von Kostenerstattungen Dritter und für Wirtschaftlichkeitsberechnungen anzuwenden, aber auch für Ratsvorlagen, die Stellenzuset- zungen beinhalten.
Anlage 1 zu Vorlage 3303
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Anlage 1 zu Vorlage 3303/2021 Qualitative und quantitative Effekte im Rahmen der Projektphase Im Rahmen der Projektphase konnten innerhalb des Zeitrahmens 01.01.2018 bis 31.12.2019 folgende Ergebnisse erzielt werden: Insgesamt 648 Haushalte wurden vom BerMico-Team kontaktiert. Bei 74 % aller Kontaktversuche kam ein Kontakt zustande. Bei 262 Haushalten kam es zu Beratungen und weiteren Unterstützungen. Bei 84 % der vorgenannten Fälle ging es explizit um Mietschulden/-rückstände und in 52 % der unterstützten Fälle zudem um allgemeine bzw. weitere Fragen zu Finanzen/ Budget. Bei Haushalten, die eine Beratung durch BerMico akzeptiert haben, konnte in einem Zeitraum von 24 Monaten durch die Intervention von BerMico ein mit hoher Wahrscheinlichkeit ansonsten drohender Wohnungsverlust in ca. 60 % der Fälle vermieden werden. Qualitative und quantitative Effekte unter finanzieller Beteiligung des LVR nach § 67 SGB XII Im Rahmen der Beteiligung des LVR nach § 67 SGB XII konnten innerhalb des Zeitrahmens 01.01.2020 bis 30.06.2021 folgende Ergebnisse erzielt werden: Insgesamt 472 Haushalte wurden vom BerMico-Team kontaktiert. Ehrenfeld 138 (2020); 102 (2021). Chorweiler 147 (2020), 85 (2021); Bei 67 % aller Kontaktversuche kam ein Kontakt zustande. Bei 261 Haushalten kam es zu Beratungen und weiteren Unterstützungen. Bei 84 % der vorgenannten Fälle ging es explizit um Mietschulden/-rückstände und in 59 % der unterstützten Fälle zudem um allgemeine bzw. weitere Fragen zu Finanzen/ Budget. Bei Haushalten, die eine Beratung durch BerMico akzeptiert haben, konnte in einem Zeitraum von 18 Monaten durch die Intervention von BerMico ein mit hoher Wahrscheinlichkeit ansonsten drohender Wohnungsverlust in ca. 34 % der Fälle durch unmittelbare Beratungs- und Unterstützungsleistungen vermieden werden. Eine unmittelbare Intervention der Fachstelle Wohnen war nicht notwendig. Während des Zeitraums Januar 2020 bis Juni 2021 konnten insgesamt 78 Personen (30%) mit einem erkennbaren Hilfebedarf nach § 67 SGB XII beraten und unterstützt werden, so dass eine stationäre Hilfe nach § 67 SGB XII vermieden werden konnte. Dabei handelte es sich um 60 Personen in Ehrenfeld (56 unter 65 Jahren, 4 über 65 Jahren) und 18 Personen in Chorweiler, davon eine Person über 65 Jahren. Bei den durchgeführten Beratungs- und Unterstützungstätigkeiten 2020 und 2021 ist zu berücksichtigen, dass während der Lockdown-Phasen in der Corona-Pandemie Sprechstunden und Sprechzeiten erheblich eingeschränkt waren bzw. nicht durchgeführt werden konnten. BerMico war, coronabedingt, auf die Fallübermittlung durch die Fachstelle Wohnen angewiesen und konnte gleichzeitig nur eine geringere Zahl an Hilfesuchenden beraten. An beiden Standorten erfolgt die Kontaktaufnahme zu Ratsuchenden zunächst schriftlich und in einem nächsten Schritt, soweit möglich, telefonisch. Als weitere Schritte der Kontaktaufnahme zu Hilfebedürftigen erfolgen Hausbesuche. Auch hier gab es im Anlage 1 zu Vorlage 3303/2021 Berichtsjahr pandemiebedingt erhebliche Einschränkungen. Neben der schriftlichen oder telefonischen Kontaktaufnahme wurden, unter Einhaltung der gebotenen Hygieneregeln, Termine für Beratungsgespräche in den BerMico-Büros vergeben. Sprechstunden konnten sowohl während des ersten als auch während des zweiten Lockdowns weder in den Räumlichkeiten von BerMico noch im Bürgerbüro (FIZ) abgehalten werden. Wurden in 2019 noch Netzwerktreffen wahrgenommen, das Beratungsangebot ausgebaut und somit eine steigende Vernetzung des Angebotes in den beiden Stadtbezirken erreicht werden, reduzierten sich die daraus resultierenden Möglichkeiten der Bekanntmachung des Angebotes wie auch der Durchführung der Beratung außerhalb der eigenen Beratungsstelle signifikant. Durch die unmittelbare Präsenz der BerMico-Mitarbeitenden in Ehrenfeld und Chorweiler und den dadurch erleichterten Zugang zur Zielgruppe ist es gelungen, die Berührungsängste der von Wohnungslosigkeit bedrohten Haushalte mit amtlichen Stellen abzubauen und die Wege zu den involvierten Behörden und Beratungsdiensten (Jobcenter, Suchtberatung, Erziehungs- und Schuldnerberatung etc.) zu ebnen. Das Einfordern von Verbindlichkeiten, der Aufbau von klaren Strukturen in allen Dimensionen des Familienlebens verbunden mit der praktischen Arbeit und Qualifizierung im Bereich Wohnraumerhalt, sind die Bausteine von BerMico, das in dieser besonderen Kombination erfolgreich wirksam geworden ist. An der Bedeutung von BerMico gerade für intensivere Fälle, für die bei einem Wegfall der Maßnahme keine geeignete Alternative absehbar ist, wird auch deutlich, dass der Erfolg von BerMico sich nicht ausschließlich an einer möglichst hohen Zahl von Fällen oder an der Höhe der regulierten Mietschulden bemessen lässt. Längerfristige Fälle binden naturgemäß relativ viel Zeit und bilden dennoch konzeptionell die Kernklientel von BerMico. Die enge Kooperation von Fachstelle Wohnen, freien Trägern und Wohnungswirtschaft bei der Prävention von Wohnungslosigkeit mit einem sehr frühzeitigen, konsequent aufsuchenden Beratungsansatz für diejenigen Haushalte, für die es notwendig und sinnvoll ist, hat sich als zukunftsweisendes Praxismodell erfolgreich bewährt, um Menschen zu erreichen, die sich in Krisen abschotten, respektive mit Passivität reagieren. Als wirksam für eine gute Akzeptanz erweist sich, dass die freien Träger mit ihren Angeboten als unparteiische Dritte auftreten, die über keinerlei Sanktionsgewalt verfügen und sich als Vermittelnde einbringen können. Die beschriebenen Maßnahmen führen zu einer Stabilisierung der Bewohnerstrukturen und langfristig auch zu einer stärkeren Identifizierung mit dem Wohngebiet. Das dient gleichermaßen dem Interesse von Mieter*innen, der Stadtgesellschaft sowie Wohnungswirtschaft. Zudem wurde festgestellt, dass allein durch das Tätigwerden von BerMico für Mieter*innen, Vermietende und Leistungsträger ein neuer Verhandlungsprozess beginnt. Vermietende und Leistungsträger wertschätzen es, dass Mieter*innen bereit sind, Unterstützung anzunehmen. Mieter*innen fühlen sich in ihrer Interessenvertretung bestärkt. Dies trägt dazu bei, dass sich die Beteiligten der Problemlage noch einmal mehr mit der Bereitschaft, aufeinander zuzugehen und Kompromisse zu schließen, stellen. Fachliche Bewertung der finanzwirtschaftlichen Effekte Wenn im Folgenden auf die finanziellen Effekte tatsächlich verhinderter Wohnungsverluste und daraus resultierender Wohnungslosigkeit eingegangen wird, so muss darauf hingewiesen werden, dass der hypothetische Fall des Eintritts einer Notlage bei Ausbleiben einer Intervention – die in der Realität aber stattgefunden hat – nicht leicht zu beurteilen ist. Die finanzwirtschaftlichen Effekte können lediglich in einer Gesamtbewertung der Maßnahme Anlage 1 zu Vorlage 3303/2021 dargestellt werden, da angesichts der Vielzahl von Fällen bis heute keine Möglichkeit besteht, die Kosten bzw. die eingesparten Kosten des Einzelfalls zu bewerten. Die Ergebnisse wären aber grundsätzlich nicht konkret und verifizierbar. Ersatzweise müssen pauschalisierte Berechnungen als Grundlage der finanziellen Wirkungen herangezogen werden. Beispielsweise Räumungs- und Gerichtskosten, sowie weitere Folgebeseitigungskosten bei Räumungsfällen. Diese Kosten liegen bei Einpersonenhaushalte im Schnitt bei 3.500 € pro Fall. Bei Mehrpersonenhaushalten nochmals deutlich höher. Geht man lediglich von der Zahl der Haushalte im Rahmen der zweijährigen Befristungsphase 2018 bis 2019 aus, wo nur durch die Intervention von BerMico eine drohende Räumungsklage und damit ein Wohnungsverlust vermieden werden konnte (157 Haushalte), so ergeben sich Einspareffekte von rund 550.000 € , allein bei Zugrundelegung der Räumungskosten für Einpersonenhaushalte. In dieser einfachen Berechnung bleiben die finanziellen Auswirkungen der temporären Notunterbringung und der Folgewohnversorgung (Maklergebühren, Mietkaution, Erstausstattung etc.) unberücksichtigt. Für den Zeitraum 2020 bis 2021 wird ein vergleichbarer Effekt erwartet. Durch das Angebot von BerMico werden die Haushalte erreicht, die ansonsten nicht oder mit sehr großer zeitlicher Verzögerung von der Fachstelle Wohnen erreicht werden. Der größte Teil dieser Haushalte hätte seine Wohnung verloren. Auch wenn anzunehmen ist, dass einzelne Haushalte in Selbsthilfe oder mit informeller Hilfe durch Bekannte oder Verwandte sich mit einer vorübergehenden Unterkunft versorgt hätten, so wären sie in der gegenwärtigen Situation des Wohnungsmarktes über kurz oder lang in den städtischen Notunterkünften unterzubringen gewesen. Die Stadt Köln und lokale freie Träger sind immer wieder mit wohnungslosen Haushalten und Personen konfrontiert, denen es nicht gelingt, ihre Wohnungsnotlage zu beheben. Notwendige Hilfen lösen einen erheblichen Finanzierungsbedarf aus, da die Kommune zur Unterbringung von Haushalten, die von Obdachlosigkeit betroffen sind, verpflichtet ist. Der Einsatz von BerMico stellt damit eine effektive, fachspezifische Hilfemaßnahme zur Verfügung und verhindert nachweislich den Wohnungsverlust. Dies wird von folgenden gesamtstädtischen Zahlen belegt: Die Zahl der Kündigungsmitteilungen sank trotz der sich stetig zuspitzenden Wohnungsmarktsituation von 2015 (Einführung von BerMico) bis Ende 2020 um 1.361 Kündigungsmitteilungen (32,54 %). Die Zahl der Räumungsklagen sank im gleichen Zeitraum um 627 Klagen (33,53 %). Die Anzahl der Mietrückstandsübernahmen nach SGB II und SGB XII sank im gleichen Zeitraum um 288 Fälle (22 %). Dies lässt darauf schließen, dass der frühzeitige Einsatz von BerMico eine große Zahl von Räumungsklagen verhindern konnte, ohne dass ein finanzieller Einsatz der Stadt Köln erfolgen musste. Es wird deutlich, dass die finanzielle Förderung des Beratungsangebots BerMico in Ehrenfeld und Chorweiler durch die Stadt Köln und den LVR ein unverzichtbarer Beitrag dazu ist, dieses wichtige Angebot für ein soziales Köln aufrechterhalten zu können. Aufgrund der vorab beschriebenen quantitativen, qualitativen und finanziellen Effekte beabsichtigt die Verwaltung daher, das Angebot auf die rechtsrheinischen Stadtbezirke Mülheim, Kalk und Porz auszudehnen, da dort ein vergleichbarer Handlungsbedarf vorliegt. Für die drei vorgenannten Stadtbezirke sollen weitere Träger der Wohnungslosenhilfe beauftragt werden, die über langjährige, fachliche Qualifikationen und Erfahrungen in der Arbeit mit der benannten Zielgruppe und über eine örtliche Vernetzung verfügen. Die Anlage 1 zu Vorlage 3303/2021 Verwaltung zieht hierbei den Einsatz des Internationalen Bundes – IB West gGmbH in Mülheim, der Diakonie Michaelshoven e.V. in Kalk und in Porz den SKM aufgrund der bestehenden Trägerschwerpunkte im jeweiligen Stadtbezirk in Erwägung. Diese Träger sind in der örtlichen Beratungslandschaft fest etabliert. Die Träger stehen bei der Durchführung oder zu bereits existierenden Beratungsstellen nicht in Konkurrenz zueinander. Im Gegenteil: Durch die neue Trägervielfalt werden Strukturen und Angebote noch enger vernetzt, so dass Doppelstrukturen verhindert werden. Die drei Träger bilden dabei für das Angebot BerMico eine Trägerpartnerschaft, deren Verantwortlichkeiten und Strukturen noch in einer verbindlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln sind. Der Verwaltung, hier der Fachstelle Wohnen beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren obliegt weiterhin die zentrale Planung, Steuerung, Weiterentwicklung und Koordination von BerMico. Ebenso obliegen der Fachstelle Wohnen weiterhin die unmittelbar Trägerbezogenen Verwaltungstätigkeiten und das Controlling für BerMico (insbesondere die Kosten- und Finanzierungsplanung inkl. der finanztechnischen Abwicklung, das Berichtswesen und die Datenerfassung im Rahmen des Monitorings/ der Evaluation). Mit der Ausweitung von BerMico, gekoppelt an eine wissenschaftliche Begleitung, verfolgt die Verwaltung das Ziel der Erlangung noch fundierterer Erkenntnisse zu Ursachen und Wirkmechanismen bestimmter Lebenslagen von Betroffenen im Zusammenhang mit drohendem Wohnungsverlust. Dies dient der Überprüfung der Passgenauigkeit bereits bestehender Hilfs- und Unterstützungsangebote mit der Maßgabe, Weiterentwicklungserfordernisse aufzudecken und geeignete Maßnahmen dafür zu entwickeln.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3303/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 03.12.2021
- Erstellt
- 14.09.2021 16:13