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V/0228/2020

Antrag der SPD Fraktion an den Rat Nr. A-R/0087/2018 "Abbau prekärer Beschäftigung bei der Stadt Münster fortführen!"

Vorlagen 10.03.2020

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 13.05.2020, TOP 7.1.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Antrag SPD_Fraktion A-R_0087_2018

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Anlage A

1403 Zeichen

Anlage A zur V/0228/2020 
 
Kurzüberblick 
Der Antrag der SPD Fraktion „Abbau prekärer Beschäftigung bei der Stadt Münster fortführen!“ 
wird nicht aufgegriffen und ist damit erledigt.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Antrag der SPD Fraktion wird nicht aufgegriffen, da es zum Grundprinzip des Weiterbil-
dungsangebot der Volkshochschule gehört, dass Kursleitungen mit breitgefächerten und indivi-
duell sehr unterschiedlichen Qualifikationen nachfragegerecht eingesetzt werden. 
Insgesamt werden sehr wenig Kursleitungen in größerem Umfang eingesetzt, lediglich neun sind 
mit mehr als 15 Unterrichtsstunden tätig, davon sind einige für mehrere Auftraggeber tätig, ande-
re üben die Kursleitung im Ruhestand aus.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beschlussvorlage

4295 Zeichen

V/0228/2020 
V/0228/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Antrag der SPD Fraktion an den Rat Nr. A-R/0087/2018 "Abbau prekärer Beschäftigung bei der 
Stadt Münster fortführen!" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.03.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und 
E-Government 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government nimmt zur 
Kenntnis, dass auch zukünftig bei der Volkshochschule keine Eingliederung von auf Honora r-
basis beschäftigten Dozentinnen und Dozenten in den TVöD erfolgt.         
 
2. Der Antrag Nr. A-R/0087/2018, eingegangen am 04.12.2018, „Abbau prekärer Beschäftigung 
bei der Stadt Münster fortführen!“ ist hiermit erledigt.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch den vorgenannten Entscheidungsvorschlag entstehen keine zusätzlichen Aufwendungen. 
 
 
Begründung: 
 
Mit Beschlussvorlage V/0285/2018 an den Rat, beschlossen am 04.07.2018, wurde bereits ausfüh r-
lich über den Einsatz von Honorarkräften bei der Stadt Münster berichtet. Zum Einsatz von Hon o-
rarkräften gilt dabei der Grundsatz, dass aufgrund der feh lenden sozialen Absicherung entspreche n-
de Verträge auf ein Mindestmaß reduziert werden sollten. 
 
Für eine Überführung von Honorarbeschäftigungen in reguläre Arbeitsverhältnisse spricht dabei vor 
allem die Nachhaltigkeit von Angeboten, wie sie z.B. in der W estfälischen Schule für Musik gegeben 
ist. 
 
Im Gegensatz dazu sind die Angebote der Volkshochschule anders zu bewerten. Unverzichtbare 
Grundlage des Weiterbildungsangebots von Volkshochschulen ist die Zusammenarbeit mit freiberufl i-
Personal- und 
Organisationsamt 
 
11.03.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Espenkotte 
Telefon: 492-1104 
Espenkotte@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0228/2020 
chen Kursleitungen, die i hre breitgefächerten und individuell sehr unterschiedlichen Qualifikationen 
anderen Menschen vermitteln wollen. Dieses Grundprinzip ermöglicht es, das Programmangebot j e-
derzeit aktuell und inhaltlich attraktiv zu gestalten.  
 
Es werden keine schulischen Le hrgänge (wie z. B. Schulabschlusskurse) und Integrationskurse 
durchgeführt, bei denen aufgrund der starken Reglementierung ggf. die Einstellung von Lehrkräften in 
Erwägung gezogen werden müsste.  
 
Die Eingliederung von Kursleitungen in den TVöD liegt daher nicht im Interesse der Volkshochschule. 
Um ein bedarfsgerechtes und dynamisches Angebot vorzuhalten, ist eine hohe Flexibilität erforde r-
lich. 
 
Ebenso ist davon auszugehen, dass eine Eingliederung auch nicht im Interesse der Honorarkräfte 
liegt. Der weit überwiegende Teil der in der Volkshochschule tätigen Kursleitungen übt diese Beschäf-
tigung nebenberuflich aus oder ist für verschiedene Auftraggeber tätig. So sind aktuell von den Kur s-
leitungen der Volkshochschule lediglich neun mit mehr als 15 Unterrichtss tunden/Woche tätig. Die 
betroffenen Kursleitungen sind in verschiedenen Fachbereichen der Volkshochschule aktiv. Bei me h-
reren ist bekannt, dass sie auch für andere Träger tätig sind. Andere üben die Kursleitung aus dem 
Ruhestand heraus aus.  
 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hatte am 23.02.2010 auf Antrag der Kursleitenden der 
Volkshochschule beschlossen, dass die Honorarentwicklung an die Lohnerhöhungen im öffentlichen 
Dienst gekoppelt wird. Die Höhe der Honorare für die freiberuflichen Kursleite nden im Bereich des 
Weiterbildungsgesetzes wird daher jährlich geprüft und ggf. zu Beginn des jeweiligen Studienjahres 
prozentual angepasst. Als Referenzrahmen gilt die tarifliche Entwicklung im öffentlichen Dienst. In 
den Planansätzen 2019 – 2022 sind dah er entsprechende Steigerungsraten bei den Honoraren en t-
halten.  
 
Insgesamt wurden im Jahr 2019 Honorarzahlungen im Umfang von 1.082.548,53 € an 459 Dozentin-
nen und Dozenten geleistet, die für die Volkshochschule in einem Umfang von einmalig 1- 2 Unter-
richtsstunden bis maximal 28 Unterrichtsstunden wöchentlich tätig waren. Die Honorare bewegen 
sich in einem Rahmen von 24,00 € - 34,90 €/Stunde. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage:  
Antrag der SPD Fraktion „Abbau prekärer Beschäftigung bei der Stadt Münster fortführen!“ vom 
03.12.2018, Nr. A-R/0087/2018

Antrag SPD_Fraktion A-R_0087_2018

2713 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0087/2018

Abbau prekärer Beschäftigung bei der Stadt Münster fort- SPD-Fraktion
. im Rat der Stadt Münster
führen! ;
Ratsantrag - Bahnhofstraße 9
48143 Münster
Tel. (0251) 45 314
Fax (0251) 511 750
www.spd-muenster.de

03.12.2018

Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verfahren zu entwickeln für eine zeitnahe, stufenwei-
se Eingliederung von auf Honorarbasis beschäftigten Lehrkräften der Volkshochschule in
den TVöD. Dieses soll dem APOSOE im Frühjahr 2019 zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt werden. Hierbei sind die Kosten für eine stufenweise Eingliederung darzustel-
len.

Es sollen insbesondere solche Honorarbeschäftigten berücksichtigt werden, die eine ho-
he Zahl an Wochenstunden in der Volkshochschule leisten und ein Interesse an einem
Wechsel in ein Beschäftigungsverhältnis nach den Bestimmungen des TVöD bekunden.

2. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept, wie sie die Honorarbeschäftigung bei der Stadt
Münster in.den kommenden Jahren schrittweise abbauen will. Dieses Konzept soll dem
APOSOE in 2019 vorgelegt werden.

Begründung:

Nach der erfolgreichen Eingliederung von auf Honorarbasis beschäftigten Lehrkräften der West-
fälischen Schule für Musik in den TVöD muss der Abbau von Honorarbeschäftigten bei der Stadt
Münster fortgesetzt werden.

Die Volkshochschule beschäftigt eine hohe Anzahl von Lehrkräften auf Honorarbasis, insbeson-
dere die Zahl der Lehrkräfte für Deutsch als Zweitsprache (Integrationskurse) ist in den letzten
Jahren sehr stark angestiegen. Ausbildung und Art des Einsatzes im Unterrichtsbetrieb sind da-
bei vergleichbar mit denen von festangestellten Lehrkräften. Jedoch befinden sich die Hono-
rardozentinnen und -dozenten in einem ungeschützten Arbeitsverhältnis, sie verdienen i. d. R.
weniger als ihre angestellten Kolleginnen und Kollegen. ö

Gemäß dem Grundsatz, dass gute Arbeit auch eine gute Bezahlung und eine gesicherte Beschäf-

tigungssituation erfordert, soll daher die Eingliederung von Honorarbeschäftigten der Volks-
hochschule in den TVöD in Gang gesetzt und die unverhältnismäßig hohe Anzahl an Honorar-
verträgen deutlich reduziert werden.

Ziel soll es sein, diese Art von prekärer Beschäftigung bei der Stadt Münster in Zukunft schritt-
weise einzuschränken.

Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Münster

Dr. Michael Jung Stephan Brinktrine Doris Feldmann

Philipp Hagemann Marius Herwig Dr. Cornelia Jäger
Mathias Kersting Michael Kleyboldt Marianne Koch
Katharina Köhnke Thomas Kollmann Gaby Kubig-Steltig
Hedwig Liekefedt Anne Schulze Wintzler Petra Seyfferth
Ludger Steinmann Beate Vilhjalmsson Robeft von Olberg

Maria Winkel

Beratungsverlauf (1)

13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 7.1.1 (Entsch. § 60 Abs.1 S.2 GO NRW, epidemische Lage) Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bahnhofstraße 9

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Details

Aktenzeichen
V/0228/2020
Typ
Vorlagen
Datum
10.03.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37