Stand der Umsetzung der Gendergerechtigkeit bei Straßennamen
SPD Anfrage nach § 4 AN/0778/2026 vom 06.05.2026
Stand: Am 29.06.2026 im Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern vertagt. Ein neuer Termin ist nicht bekannt.
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SPD Anfrage nach § 4
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An Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester An die Vorsitzende des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern Jasna Ibrić SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 06.05.2026 AN/0778/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 11.05.2026 Stand der Umsetzung der Gendergerechtigkeit bei Straßennamen Sehr geehrter Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Ausschusses am 11.05.2026 aufzunehmen: Mit der Ergänzung der Richtlinien zur Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen hat der Rat das Ziel bekräftigt, Gendergerechtigkeit im öffentlichen Raum stärker zu berücksich- tigen. So sollen insbesondere Frauen bei Neubenennungen bevorzugt berücksichtigt wer- den, bis ein ausgewogenes Verhältnis erreicht ist. Die Umsetzung dieses Ziels wird jedoch von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Dazu zäh- len unter anderem die Berücksichtigung von Gewann- und Flurnamen sowie die Entschei- dungszuständigkeit in den Bezirksvertretungen. Zudem lässt die Formulierung in den Richtli- nien, wonach Straßen bevorzugt nach Frauen benannt werden sollen, einen gewissen Er- messensspielraum in der praktischen Anwendung. Aufbauend auf der Antwort auf die Anfrage „Stand der Umsetzung der Gendergerechtigkeit bei Straßen(um)benennungen“ (AN/0391/2025) bittet die SPD-Fraktion um eine aktualisierte und vertiefende Darstellung des Umsetzungsstandes der Gendergerechtigkeit bei Straßen- und Platzbenennungen. Aktuelle öffentliche Bekanntmachungen zu Neu- und Umbenennungen von Straßen zeigen, dass Entscheidungen regelmäßig auf Grundlage historischer Gutachten sowie durch Be- schlüsse der Bezirksvertretungen getroffen werden. Vor diesem Hintergrund ist von beson- derem Interesse, inwieweit die bestehenden Verfahren und Kriterien – insbesondere die Ab- klärung des Geschichtsbildes sowie der örtliche Bezug – die Umsetzung der Zielsetzung ei- ner stärkeren Berücksichtigung von Frauen einschränken oder verzögern. - 2 - Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion daher folgende Fragen: 1. Wie hat sich der Anteil der nach Frauen benannten Straßen entwickelt (gesamtstädtisch sowie differenziert nach Stadtbezirken)? 2. In welchen Fällen wurden seitdem Vorschläge zur Benennung nach Frauen nicht umge- setzt, und aus welchen Gründen? 3. Wie lange dauert das Verfahren zur Abklärung des Geschichtsbildes in der Regel? 4. Nach welchen konkreten Kriterien wird der „örtliche Bezug“ in der Verwaltungspraxis be- wertet? 5. Welche weiteren Ansätze oder Überlegungen bestehen bereits, um die Sichtbarkeit von Frauen und nicht-binären Personen im Stadtbild künftig weiter zu stärken? Mit freundlichen Grüßen gez. Pascal Pütz SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
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29.06.2026
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 1.11, Antrag / Anfrage. Ergebnis: vertagt
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