1196/2023
Beschleunigungspaket weiterführende Schulen - Generalsanierung und Neubau d. Schulgebäude Gesamtschule Holweide, Burgwiesenstraße, der Kaiserin-Theophanu-Schule, Kantstraße und der Heinrich-Böll-Gesamtschule, Merianstraße - Planungs- und Baubeschluss
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Anlage 9 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Bezirksvertretung Kalk vom 21.09.2023
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Frau Brecher Telefon: (0221) 221 98313 Fax: (0221) 221 98347 E-Mail: corinna.brecher@stadt- koeln.de Datum: 22.09.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 20. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 21.09.2023 öffentlich 8.2.1 Beschleunigungspaket weiterführende Schulen - Generalsanierung und Neubau der Schulgebäude der Gesamtschule Holweide, Burgwiesen- straße 125, der Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3 und der Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße 11-15 durch General- oder Totalunternehmen - Planungs- und Baubeschluss 1196/2023 Änderungsantrag der SPD-Fraktion betreff: "Beschleunigungspaket wei- terführende Schulen – Generalsanierung und Neubau der Schulgebäude der Gesamtschule Holweide, der Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymna- sium und der Heinrich-Böll-Gesamtschule" (Vorlage 1196/2023) AN/1687/2023 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Fraktion Die LINKE. zu TOP 8.2.1 der Sitzung am 21.09.2023 mit dem Titel "Beschleunigungspaket weiterführende Schulen - Generalsan- ierung und Neubau der Schulgebäude der Gesamtschule Holweide, Burgwiesenstraße 125, der Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3 und der Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße 11-15 durch General- oder Totalunternehmen - Planungs- und Baubeschluss" AN/1703/2023 Weiterer Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 21.09.2023 Beschleunigungspaket weiterführende Schulen – Generalsanierung und Neubau der Schulgebäude der Gesamtschule Holweide, Burgwiesenstr. 125, der Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstr. 3 und der Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstr. 11-15 durch General- oder Total- unternehmer – Planungs- und Baubeschluss AN/1714/2023 Dieser Tagesordnungspunkt wurde gemeinsam mit TOP 8.1.1 behandelt. Die Änderungsanträge der SPD-Fraktion (AN/1687/2023 und AN/1714/2023), so- wie der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Fraktion Die LINKE. (AN/1703/2023) haben sich durch den mündlich eingebrach- ten Änderungsantrag der SPD-Fraktion erledigt. Mündlich eingebrachter Änderungsantrag der SPD Fraktion: 1. Die Standorte für die Container im Grünzug sind aufzugeben. 2. Es wird ein sofortiges Verkaufsmoratorium für die Brachfläche Heinrich-Bützler- Str/Kapellenstr./Dillenburger Str. vereinbart. 3. Es ist zu prüfen, ob die freien Räume des Bildungscampus unter Zustimmung des Erzbistums als Interim nutzbar sind. Wenn ja, ist dies der Bezirksvertretung Kalk kurz- fristig mitzuteilen. 4. Sollte dies nicht zu realisieren sein, ist die Brachfläche Heinrich-Bützler-Str/Kapel- lenstr./Dillenburger Str. als Interim zu nutzen. 5. Falls die Punkte 3-4 wider Erwarten nicht zu realisieren sein, sollen die Container in Doppelstockweise auf dem Lehrkräfteparkplatz und der Wiersbergstr. stehen. 6. Für den Fall, dass auch dies nicht möglich ist und der Interimsstandort zwischen Neuerburgstr. und Wiersbergstr. realisiert wird, wird die Brachfläche Heinrich-Bützler- Str/Kapellenstr./Dillenburger Str. als Ersatz in eine Grünfläche umgewandelt. 7. Sollte ein Standort nicht reichen, sind Containerstandorte auf den geprüften versie- gelten Flächen zu kombinieren. Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über den mündlich in der Sitzung einge- brachten Änderungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen. Zunächst über die Punkte 1-6 gemeinsam im Anschluss über Punkt 7 einzeln: Beschluss I: 1. Die Standorte für die Container im Grünzug sind aufzugeben. 2. Es wird ein sofortiges Verkaufsmoratorium für die Brachfläche Heinrich-Bützler- Str/Kapellenstr./Dillenburger Str. vereinbart. 3. Es ist zu prüfen, ob die freien Räume des Bildungscampus unter Zustimmung des Erzbistums als Interim nutzbar sind. Wenn ja, ist dies der Bezirksvertretung Kalk kurz- fristig mitzuteilen. 4. Sollte dies nicht zu realisieren sein, ist die Brachfläche Heinrich-Bützler-Str/Kapel- lenstr./Dillenburger Str. als Interim zu nutzen. 5. Falls die Punkte 3-4 wider Erwarten nicht zu realisieren sein, sollen die Container in Doppelstockweise auf dem Lehrkräfteparkplatz und der Wiersbergstr. stehen. 6. Für den Fall, dass auch dies nicht möglich ist und der Interimsstandort zwischen Neuerburgstr. und Wiersbergstr. realisiert wird, wird die Brachfläche Heinrich-Bützler- Str/Kapellenstr./Dillenburger Str. als Ersatz in eine Grünfläche umgewandelt. Abstimmung: Einstimmig zugestimmt. Im Anschluss lässt sie über den Punkt 7 abstimmen: Beschluss II: 7. Sollte ein Standort nicht reichen, sind Containerstandorte auf den geprüften versie- gelten Flächen zu kombinieren. Abstimmung: Mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Bezirksvertreter Fischer (Fraktion Die LINKE.) und Bezirksvertreter Hooghoughi (FDP) abgelehnt. Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt nun über die so geänderte Beschluss- vorlage abstimmen: Beschluss III: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europa- weiten Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die Generalsanierung beziehungs- weise den Neubau der Gebäude der - Gesamtschule Holweide Burgwiesenstraße 125, 51067 Köln, - Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3, 51103 Köln und - Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße 11-15, 50765 Köln durch Totalunternehmen planen und errichten beziehungsweise durch Generalunter- nehmen errichten zu lassen. Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt bei rund 691 Mio. Euro brutto. Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 10 % auf den Kostenorientie- rungswert. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Inbetriebnahme der Objekte über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft nach Maßgabe des für die jeweilige Schulform dann jeweils gültigen Flächenverrechnungs- preises. 1. Die Standorte für die Container im Grünzug sind aufzugeben. 2. Es wird ein sofortiges Verkaufsmoratorium für die Brachfläche Heinrich-Bützler- Str/Kapellenstr./Dillenburger Str. vereinbart. 3. Es ist zu prüfen, ob die freien Räume des Bildungscampus unter Zustimmung des Erzbistums als Interim nutzbar sind. Wenn ja, ist dies der Bezirksvertretung Kalk kurz- fristig mitzuteilen. 4. Sollte dies nicht zu realisieren sein, ist die Brachfläche Heinrich-Bützler-Str/Kapel- lenstr./Dillenburger Str. als Interim zu nutzen. 5. Falls die Punkte 3-4 wider Erwarten nicht zu realisieren sein, sollen die Container in Doppelstockweise auf dem Lehrkräfteparkplatz und der Wiersbergstr. stehen. 6. Für den Fall, dass auch dies nicht möglich ist und der Interimsstandort zwischen Neuerburgstr. und Wiersbergstr. realisiert wird, wird die Brachfläche Heinrich-Bützler- Str/Kapellenstr./Dillenburger Str. als Ersatz in eine Grünfläche umgewandelt. Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung des Bezirksvertreter Fischer (Fraktion Die LINKE.) zugestimmt.
Anlage 8 - Vorabauszug Rat 07.09.2023
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Anlage 8 Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax: (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 08.09.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 27. Sitzung des Rates vom 07.09.2023 öffentlich 10.20 Beschleunigungspaket weiterführende Schulen - Generalsanierung und Neubau der Schulgebäude der Gesamtschule Holweide, Burgwiesen- straße 125, der Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3 und der Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße 11-15 durch General- oder Totalunternehmen - Planungs- und Baubeschluss 1196/2023 I. Abstimmung über die Maßnahmen Gesamtschule Holweide und Heinrich- Böll-Gesamtschule Beschluss in der Fassung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 28.08.2023: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europa- weiten Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die Generalsanierung beziehungs- weise den Neubau der Gebäude der - Gesamtschule Holweide Burgwiesenstraße 125, 51067 Köln und - Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße 11 -15, 50765 Köln durch Totalunternehmen planen und errichten beziehungsweise durch Generalunter- nehmen errichten zu lassen. Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt bei rund 691 Mio. Euro brutto. Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 10 % auf den Kostenorientie- rungswert. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Inbetriebnahme der Objekte über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft nach Maßgabe des für die jeweilige Schulform dann jeweils gültigen Flächenverrechnungs- preises. 1. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Vergleich Abriss/Neubau versus Sanie- rung w ird ergänzt um eine ökologische Betrachtung (z.B. graue Energie). Bevor es zu größeren Abrissarbeiten kommt, w erden die Ergebnisse der Vergleiche dem Werksausschuss Gebäudew irtschaft vorgelegt. Es soll zu keinen zeitlichen Verzögerungen kommen. 2. Beim Gymnasium Kantstr. w ird der bisher angedachte Grünzug im Süden des Schulgeländes nicht dauerhaft bebaut. Für Interimsschulbaulösungen sind bereits versiegelte Flächen, w ie z.B. an der Wiersbergstraße oder Lehrer-Parkplatzflä- chen vorrangig in Betracht zu ziehen. 3. Es darf bei keiner der zuvor genannten Maßnahmen zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. zugestimmt. II. Abstimmung über die Maßnahme Kaiserin-Theophanu-Schule Beschluss unter Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksvertretung 8 (Kalk) in der Fassung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 28.08.2023: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europa- weiten Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die Generalsanierung beziehungs- weise den Neubau der Gebäude der - - Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3, 51103 Köln und durch Totalunternehmen planen und errichten beziehungsweise durch Generalunter- nehmen errichten zu lassen. Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt bei rund 691 Mio. Euro brutto. Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 10 % auf den Kostenorientie- rungswert. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Inbetriebnahme der Objekte über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft nach Maßgabe des für die jeweilige Schulform dann jeweils gültigen Flächenverrechnungs- preises. 1. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Vergleich Abriss/Neubau versus Sanie- rung w ird ergänzt um eine ökologische Betrachtung (z.B. graue Energie). Bevor es zu größeren Abrissarbeiten kommt, w erden die Ergebnisse der Vergleiche dem Werksausschuss Gebäudew irtschaft vorgelegt. Es soll zu keinen zeitlichen Verzögerungen kommen. 2. Beim Gymnasium Kantstr. w ird der bisher angedachte Grünzug im Süden des Schulgeländes nicht dauerhaft bebaut. Für Interimsschulbaulösungen sind be- reits versiegelte Flächen, w ie z.B. an der Wiersbergstraße oder Lehrer-Park- platzflächen vorrangig in Betracht zu ziehen. 3. Es darf bei keiner der zuvor genannten Maßnahmen zu zeitlichen Verzögerun- gen kommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. zugestimmt.
Anlage 1 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
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/ 2 14 20.07.2023 143 26 über Dezernat VI Stellungnahme zur Beschlussvorlage 1196/2023, Stand 11.07.2023 Beschleunigungspaket weiterführende Schulen - Generalsanierung und Neubau der Schulgebäude der Gesamtschule Holweide, Burgwiesenstraße 125, der Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3 und der Heinrich- Böll-Gesamtschule Merianstraße 11-15 durch General- oder Totalunternehmen - Planungs- und Baubeschluss RPA-Nr. 0346/2023 Eingereichte Kosten (Kostenorientierungswert): rd. 691.000.000,- EUR brutto zzgl. 10% Risikozuschlag rd. 69.000.000, EUR br utto Sehr geehrte Damen und Herren, 26/Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beabsichtigt an den Standorten der Gesamt- schule Holweide (Stadtbezirk Mülheim), der Kaiserin-Theophanu Schule (Stadtbezirk Kalk) und der Heinrich-Böll-Gesamtschule (Stadtbezirk Chorweiler) umfangreiche Baumaßnahmen im Rahmen von Vergaben an Total- oder Generalunternehmer durchzuführen. -26- verspricht sich durch diese Art der Projektdurchführung eine minimiertes Kosten- und Bauzeitenrisiko, was in Anbetracht des Schulnotstandes in Köln nachvollziehbar erscheint. Der angegebene Wert für den Kostenrahmen, der laut der Beschlussvorlage aus ak- tuellen Bauprojekten ermittelt wurde, ist in den vorgelegten Unterlagen nicht näher aufgeschlüsselt und erläutert worden. Da es bei Kostenannahmen in dieser frühen Phase der Bauprojekte ohne Weiteres noch zu Abweichungen im zweistelligen Prozentbereich kommen kann, ist die Not- wendigkeit des Risikozuschlags von 10% zumindest kritisch zu hinterfragen. Weiterhin besteht aufgrund noch durchzuführender Machbarkeitsstudien und Wirt- schaftlichkeitsbetrachtungen zur Beurteilung einiger Baumaßnahmen (Sanierung o- der Neubau) noch ein Risikopotenzial bei der Kostenannahme. Die angedachte Verfahrensweise soll analog zu den bereits beschlossenen Maß- nahmen im 1. und 2. TU/GU Paket erfolgen. Es wird hier insbesondere auf die Be- schlüsse mit den Vorlagennummern 0864/2017, 1474/2020 und 1656/2021 und die dazugehörigen Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsamtes mit den RPA- Nummern 2019/0984 vom 11.06.2019 und 2020/0767 vom 08.06.2020 verwiesen. Unter anderem wurde dabei festgelegt, dass die übliche Einbindung des RPA im Rahmen der Prüfung der Kostenberechnung nach der Entwurfsplanung entfällt. - 2 - Wie in den vorangegangen Verfahren im Zuge der 1. und 2. GU/TU Pakete behält sich das RPA stichprobenartige und verfahrensbegleitende Prüfungen von Vergaben und Nachträgen, sowie weitere Ausweitungen von Prüftätigkeiten im Rahmen der Baumaßnahmen vor. Mit freundlichen Grüßen Ralf Jülich Leiter des Rechnungsprüfungsamtes
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1196/2023 Freigabedatum 17.07.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschleunigungspaket weiterführende Schulen - Generalsanierung und Neubau der Schulgebäude der Gesamtschule Holweide, Burgwiesenstraße 125, der Kaiserin- Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3 und der Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße 11-15 durch General- oder Totalunternehmen - Planungs- und Baubeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die Generalsanierung beziehungsweise den Neubau der Gebäude der - Gesamtschule Holweide Burgwiesenstraße 125, 51067 Köln, - Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3, 51103 Köln und - Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße 11 -15, 50765 Köln durch Totalunternehmen planen und errichten beziehungsweise durch Generalunter- nehmen errichten zu lassen. Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt bei rund 691 Mio. Euro brutto. Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 10 % auf den Kostenorientie- rungswert. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.08.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung 21.08.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.08.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 28.08.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 31.08.2023 Sportausschuss 31.08.2023 Finanzausschuss 04.09.2023 Rat 07.09.2023 2 Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Inbetriebnahme der Objekte über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft nach Maßgabe des für die jeweilige Schulform dann jeweils gültigen Flächenverrechnungs- preises. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen siehe Begründung Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begründung Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2030 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Miete, Reinigungs- und Sonstige Nebenkosten) siehe Begrün- dung € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcen- verbrauch, der eine Zunahme der CO2- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Begründung: Das Maßnahmenpaket enthält Generalsanierungen und Neubauten von Schulgebäu- den, die im Fall einer Nichtdurchführung zu einem Verlust bestehender Schulplätze führen würden. Dieses Paket umfasst drei Schulbaumaßnahmen, welche sich in zehn Teilprojekte untergliedern. Die Durchführung der Maßnahmen ist zur Verhinderung eines Wegfalls von bestehenden Schulplätzen aufgrund des teilweise sehr schlechten Gebäudezustandes dringend angezeigt. Für bestehende, in Containerbauweise errichtete Gebäudetrakte soll ein dauerhafter Ersatz geschaffen werden. Interimsbauten sind ebenfalls Bestandteil dieses Maßnahmenpaketes. Die Fassung der Baubeschlüsse im herkömmlichen Sinne nach Leistungsphase 3 ist für die vorgesehenen Baumaßnahmen aufgrund des vorgeschlagenen Verfahrens 4 nicht möglich. Damit entfällt die sonst übliche Einbindung des Rechnungsprüfungsam- tes mittels Prüfung der Kostenberechnung im Rahmen der Entwurfsplanung. Zur beschleunigten Umsetzung kann das Rechnungsprüfungsamt im Zuge der Umset- zung der Maßnahmen jederzeit verfahrensbegleitende Prüfungen von Vergaben und Nachträgen vornehmen. Es erfolgt keine Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigungsplanung in den politischen Gremien. Dieses Verfahren wurde bereits beim 1. und 2. GU/TU - Maßnahmenpaket vereinbart (Vorlagen Nummer 1656/2021 und 1474/2020). Realisierungszeitraum Die Umsetzung der Maßnahmen durch Total- oder Generalunternehmen führt anstelle einer gewerkeweisen Vergabe zu einer beschleunigten Umsetzung. Ziel ist eine Reali- sierung innerhalb eines Zeitraumes von 5 bis 7 Jahren. Für einige Maßnahmen sind noch Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durchzuführen. Diese sind notwendig, um beurteilen zu können, ob eine Sanierung oder ein Neubau wirt- schaftlicher ist. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bildet die Basis für die Entwicklung der Nutzerbedarfe an die Gebäudestruktur (Bausoll) und wird nachfolgend umfassend erarbeitet. Der „eigentliche“ Realisierungszeitraum von 5 bis 7 Jahren kann daher erst mit Vorliegen der vorgenannten Informationen beginnen. Die Verwaltung strebt daher eine Umsetzung des Maßnahmenpaketes bis Ende 2030 an. Vergabe an Totalunternehmen (TU) Als einen entscheidenden Vorteil einer Vergabe an Totalunternehmen sieht die Ver- waltung eine schnellere Umsetzbarkeit der Projekte durch Verlagerung von Prozessen in die Zuständigkeit des Totalunternehmens. Ein Totalunternehmen übernimmt im Rahmen eines Projektvertrages die vollständigen Planungs- und Ingenieurleistungen, sowie alle baulichen Ausführungsleistungen. Bauherrin bleibt jedoch die Auftraggeberin Stadt Köln. Der Prozessvorteil generiert sich dadurch, dass sämtliche erforderlichen Planungs- und Ausführungsleistungen nur über einen Projektvertrag beauftragt werden; alle Schnittstellen, die sich im Projekt- verlauf üblicherweise ergeben, sind dann in der Zuständigkeit des Projektpartners (TU). Dadurch werden deutlich weniger Kapazitäten beim Personal der Gebäudewirt- schaft, aber auch bei den übrigen beteiligten Dienststellen benötigt (zum Beispiel im Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, weil nur ein Vergabeverfahren pro Pro- jekt durchgeführt werden muss). Termine und Kosten können sofort zu Beginn des Projektes – bei Auftragsvergabe – mit dem externen Vertragspartner*der externen Vertragspartnerin verbindlich festgelegt werden. Außerdem hat die Stadt im Falle der Gewährleistung nur einen Ansprechpartner be- ziehungsweise eine Ansprechpartnerin. Vergabe an Generalunternehmen (GU) Im Gegensatz zum Totalunternehmen übernimmt ein Generalunternehmen bis auf die Ausführungsplanung keine Planungsleistungen. Dies ändert aber nichts an der Tatsa- che, dass das Generalunternehmen einziger Vertragspartner der Bauherrin ist und die volle Verantwortung für die Gesamtleistung zu tragen hat. Das GU im engeren Sinne muss dabei zumindest einen Teil der Bauleistungen im ei- genen Unternehmen erbringen. Die übrigen Leistungen kann es an Subunternehmen weitergeben. Die Prozessvorteile sind im Weiteren mit denen einer Vergabe an Total- unternehmen vergleichbar. 5 Zusammensetzung des Maßnahmenpaketes 1.) Stadtbezirk Chorweiler: Schulgebäude der Heinrich-Böll-Gesamtschule, Merianstraße 11-15 a.) Abbruch und Neubau b.) Interimsbau notwendig c.) Sicherung von rund 1.700 Schulplätzen 2.) Stadtbezirk Mülheim: Schulgebäude der Gesamtschule Holweide, Burgwiesenstraße 125 a.) Generalsanierung oder Abbruch beziehungsweise Teilabbruch und Neubau b.) Interimsbau nur bei der Entscheidung für eine Generalsanierung notwendig c.) Sicherung von rund 1.900 Schulplätzen 3.) Stadtbezirk Kalk: Schulgebäude der Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3 a.) Generalsanierung und/ oder Teilabbruch von Bestandsgebäuden b.) An- beziehungsweise Erweiterungsbauten c.) Interimsbau notwendig d.) Sicherung von anteilig rund 600 Schulplätzen An den Standorten Burgwiesenstraße und Kantstraße wird untersucht, ob eine Sanierung des nicht denkmalgeschützten Gebäudebestandes oder der Abbruch mit anschließender Errichtung eines Neubaus sinnvoll ist. Bei der Entscheidung für oder gegen eine Generalinstandsetzung müssen folgende Faktoren zwingend mit einbezogen werden: - Bau- und Betriebskosten - Kosten für Interimsbauten - Umsetzbarkeit der Barrierefreiheit - Umsetzbarkeit des geforderten Raumprogrammes mit entsprechenden Funktionsbeziehungen - Umsetzbarkeit neuer pädagogischer Konzepte - Umsetzbarkeit moderner Energiestandards und Einsatz erneuerbarer Energien - Umsetzung einer möglichst kompakten Bauweise - Reduktion versiegelter Flächen - Schaffung und Erhalt von Ausbaureserven Dabei bildet die Untersuchung der Gebäude hinsichtlich der Statik, der Schadstoffbe- lastung und des Brandschutzes, sowie der Bauphysik (sommerlicher und winterlicher Wärmeschutz, Raumakustik) die Grundlage der Entscheidung. Baurechtliche Bestim- mungen sind zwingend zu erfüllen. 6 Kosten Die Verwaltung hat für die Realisierung der Maßnahmen einen Kostenorientierungs- wert von rund 691 Mio. Euro brutto ermittelt. Grundlage dieser Kostenorientierung bil- den aktuelle Bauprojekte. Bei einer Umsetzung durch Total-/Generalunternehmen werden die Kosten für jede Einzelmaßnahme parallel zum Ausschreibungsverfahren auf der Grundlage der DIN 276 (Kostenplanung im Hochbau) ermittelt und dienen als Maßstab für die Bewertung der abgegebenen Angebote. Alle aufgeführten Baumaßnahmen ziehen zusätzliche Kosten für Erstausstattung (Mo- biliar, digitale Geräte, Unterrichtsmaterialien, gegebenenfalls Fachraumausstattungen et cetera) inklusive Abschreibungen für die investive Einrichtung nach sich. Die s wird jeweils Gegenstand von weiteren Beschlussvorlagen, sogenannten Einrichtungsbe- schlüssen sein, die den politischen Gremien im üblichen Verfahren unter anderem un- ter Darlegung der diesbezüglichen Finanzierungsdetails vorgelegt werden sollen. Finanzierung: Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft. Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem zwi- schen der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet. Seit diesem Zeitpunkt gibt es unterschiedliche, spartenbezogene Mieten, sogenannte Flächenverrechnungspreise. Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspezifischen Aufwendungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Erträge) und der auf die jeweilige Sparte beziehungsweise Untersparte entfallenden Fläche. Die umlagefähigen Nebenkosten werden von der Gebäudewirtschaft separat von der Miete mit der Nutzer*innendienststelle abgerech- net. Aus den Baumaßnahmen ergeben sich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die Schulsparte „Gesamtschulen“ eine jährliche Haushaltsmehrbelastung von rund 32,6 Mio. Euro zuzüglich Nebenkosten (inklusive Reinigung) von rund 2,2 Mio. Euro brutto jährlich und für „Gymnasien“ eine jährliche Haushaltsmehrbelastung von rund 6 Mio. Euro brutto zuzüglich Nebenkosten (inklusive Reinigung) von rund 400.000 Euro brutto jährlich. Die jährlichen Aufwendungen von insgesamt 41,2 Mio. Euro brutto wer- den voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2030 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301 Schulträgeraufgaben in der Teilergebnis- planzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, finanziert. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ein Anteil in Höhe von rund 1,4 Mio. Euro brutto (jährliche Spartenmiete inklusive Reini- gungs- und Nebenkosten) auf die Heinrich-Böll-Gesamtschule, Merianstraße 11 -15, ein Anteil von rund 1,6 Mio. Euro brutto auf die Gesamtschule Holweide, Burgwiesenstraße 125 und ein Anteil von rund 600.000 Euro brutto auf das Gymna- sium Kantstraße 3. Die restlichen Mehraufwendungen werden im Wege entsprechend erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der beiden genannten Schulsparten abgebildet. Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungs- prozesses 2027 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel –gegebenenfalls durch Umschichtungen- vorsehen. 7 Baubeschreibung Gesamtschule Holweide Übersichtskarte Stadtplan Übersichtskarte Standort Burgwiesenstraße 125, 51067 Köln Burgwiesenstraße Container Hauptgebäude (A, B, C) Sporthalle HM-Wohnung NaWi-Haus 8 Die Gesamtschule Holweide befindet sich im Süden des Stadtbezirks Mülheim. Hier werden zurzeit rund 1.900 Schüler unterrichtet. Der Gesamtgebäudekomplex besteht aus sieben Baukörpern: - Hauptgebäude (Trakte A, B, C), Baujahr 1974 - zwei 3-fach Sporthallen (Trakt D), Baujahr 1974 - Hausmeisterhaus (Trakt W), Baujahr 1974 - Naturwissenschaftshaus (NaWi-Haus, Trakt J), Baujahr 2019 - Containeranlagen (Trakte G, H, K) Die Baumaßnahme an der Burgwiesenstraße untergliedert sich, in Abhängigkeit von der auf Grundlage der Machbarkeitsstudie ermittelten Variante, in folgende Teilbau- maßnahmen: Variante A: Generalinstandsetzung - Errichtung von Interimsbauten - Generalinstandsetzung der Trakte A, B und C inklusive Außenanlagen - Rückbau der Interimsgebäude Variante B: Neubau - Neubau des Schulgebäudes inklusive Außenanlagen - anschließend Abbruch der Trakte A, B und C Die Maßnahme umfasst das Hauptgebäude mit den Trakten A, B und C. Aufgrund gravierender Baumängel an der Bausubstanz und den technischen Einrich- tungen besteht dringender Handlungsbedarf. Auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie ist zu ermitteln, ob eine Generalinstandset- zung des Bestandes oder ein Neubau die wirtschaftlichere Lösung darstellt. Ob und in welchem Umfang Interimsbauten benötigt werden, hängt von der weiter verfolgten Variante ab. Bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit werden etwaige Inte- rimsbauten miteinbezogen. Für die derzeit in den Containeranlagen untergebrachten Klassenräume wird im Rahmen der Baumaßnahme ein dauerhafter Ersatz geschaf- fen. 9 Baubeschreibung Kaiserin-Theophanu-Schule Übersichtskarte Stadtplan Übersichtskarte Standort Kantstraße 3, 51103 Köln Die Kaiserin-Theophanu-Schule liegt im Zentrum des Stadtteils Kalk. An diesem Standort besuchen derzeit circa 1.100 Schülerinnen und Schüler die Schule. Kantstr. 3 B A K Abgebro- chen Abgebro- chen G N T E P 10 Das Schulgebäude ist aktuell in acht Baukörpern, die sich über das gesamte Grund- stück verteilen, untergebracht: - Trakt A, Baujahr 1928 (Massivbau) - Trakt B, Baujahr 1954/55 (Massivbau, Denkmalschutz) - Trakt E, Baujahr 1957 (Massivbau, Denkmalschutz) - Trakt G, Baujahr 2013 (Containerbau) - Trakt K, Baujahr 2011 (Containerbau) - Trakt N, Baujahr 2020 (Massivbau) - Trakt P, Baujahr circa 1960 (Containerbau) - Trakt T, Baujahr 2020 (Massivbau) Die Trakte N (Unterrichtsräume und Fachräume) und T (3-fach Sporthalle) wurden 2020 neu errichtet und sind dementsprechend nicht Teil der nachfolgend beschriebe- nen Baumaßnahmen. Diese betreffen die Trakte A und B (Unterrichts- und Verwaltungsräume und Aula), so- wie den Trakt E (Mensa und Hausmeisterwohnung), einschließlich des schrittweisen Rückbaus der in Containerbauweise errichteten Trakte G, K und P. Die Gesamtmaßnahme untergliedert sich in nachfolgend aufgeführte Teilbaumaßnah- men: - Errichtung der Interimsgebäude - teilweiser Rückbau der Bestandsgebäude in mehreren Abschnitten - Generalinstandsetzung der denkmalschützten Bestandsgebäude - Errichtung eines oder mehrerer Erweiterungsbauten inklusive Außenanlagen - Rückbau der Interimsgebäude Die denkmalgeschützten Gebäudetrakte werden instandgesetzt. Hierzu sollen alle inneren Oberflächen saniert und erneuert, Maßnahmen zur Raumakustik unter Berücksichtigung des Einbaus einer Sprachalarmierungsanlage umgesetzt, sowie die Gebäudetechnik dem heutigen Stand der Technik angepasst werden. Der Brand- schutz ist zu ertüchtigen und vorhandene Mängel zu beseitigen. In allen Bereichen der Trakte ist Barrierefreiheit herzustellen. Aufgrund der an Dach- und Fassadenkonstruktion des A-Traktes vorgefundenen Bauschäden ist mittels weiterer Untersuchungen festzustellen, ob ein Erhalt oder Neubau dieses Traktes unter Betrachtung des Gesamtkonzeptes, der Bau- und Be- triebskosten und einer optimierten Grundstücksnutzung sinnvoll ist. Mit einem (oder mehreren) An- beziehungsweise Erweiterungsbau (-ten) wird der zu- sätzliche Raumbedarf gedeckt. Eine Erweiterung der Mensa und der Mensaküche soll ebenfalls im An- beziehungsweise Erweiterungsbau Berücksichtigung finden. Die Containerbauten (Trakte P, K und G) werden im Rahmen der Baumaßnahme suk- zessive zurückgebaut. Um den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten, ist während der gesamten Bauausführung eine Auslagerung in temporäre Systembauten notwendig. 11 Baubeschreibung Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße Übersichtskarte Stadtplan Übersichtskarte Standort Merianstraße 11-15, 50765 Köln Merianstr. 11-15 12 Merianstraße 11-15 Die Heinrich-Böll-Gesamtschule befindet sich im Stadtbezirk Chorweiler. An der Schule werden derzeit circa 1.700 Kinder unterrichtet. Das Schulgebäude besteht aus zwei Baukörpern, welche mittig auf dem Grundstück angeordnet wurden: - Schulgebäude, Baujahr 1974 (Stahlbetonskelettbau) - 6-fach Sporthalle, Baujahr 1974 (Stahlbetonskelettbau) Die Maßnahme an der Merianstraße untergliedert sich in mehrere Teilbaumaßnah- men: - Errichtung der Interimsbauten (NaWi-Räume und Sporthalle) - Abbruch der Bestandsgebäude in voraussichtlich 2 Abschnitten - Errichtung eines Schulgebäudes inklusive Außenanlagen - Errichtung einer Sporthalle - Rückbau der Interimsgebäude Nach 49-jähriger Nutzungsdauer besteht an nahezu allen Bauteilen des Schulgebäu- des ein hoher Sanierungsbedarf. Die Sporthalle musste 2022 aufgrund erheblicher Baumängel gesperrt werden. Problematisch stellt sich insbesondere der Umgang mit den innenliegenden Unterrichtsräumen dar, welche aufgrund der fehlenden natürlichen Belichtung und Be- lüftung nur zeitlich eingeschränkt genutzt werden können. Hiervon betroffen ist etwa ein Drittel aller Unterrichtsräume. Ein 2014 erstelltes Sanierungskonzept zeigt auf, dass für eine zukünftig vollumfängli- che Nutzung dieser Räume massive Eingriffe in die Statik des Gebäudes notwendig werden. Hierdurch würde der Bestandsschutz bezüglich der Statik aufgehoben. Der neu zu führende statische Nachweis wäre damit unter Berücksichtigung der aktuellen Normung zu führen. Aufgrund der Lage des Projekts in der Erdbebenzone 1 wären dann auch Erdbebenersatzlasten zu berücksichtigen. Der Bestand weist hierfür keine ausreichenden Reserven in der Statik auf. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass bei einer Generalinstandsetzung die gesamte Schule in ein Interim auszulagern wäre. Die Schaffung von Interimsgebäuden in der erforderlichen Größe wäre mit sehr hohen Kosten verbunden. Verschiedene Möglichkeiten zur standortnahen Errichtung von Interimsgebäuden wurden geprüft. Grundstücke mit der notwendigen Fläche liegen überwiegend im Landschaftsschutzgebiet. Teilweise müssten durch das Interim auch Sportplätze über- baut werden. Diese Flächen kommen für eine Errichtung des Interims daher nicht in Frage. Andere Möglichkeiten zur Auslagerung mussten infolge unzureichender Grundstücks- größe ebenfalls ausgeschlossen werden. Laut dem Schadstoffgutachten gibt es sowohl im Schulgebäude, als auch in der Sport- halle eine massive Belastung durch verschiedenste Schadstoffe (Asbest, PAK, PCB, et cetera). Hier wäre eine Schadstoffsanierung der kompletten Schulanlage mit einem enormen Kosten- und Zeitaufwand verbunden. Überdies müsste die komplette Schulanlage energetisch auf den neusten Stand ge- bracht werden, was ebenso wie eine Schadstoffsanierung nur mit hohem Zeit- und Kosteneinsatz realisiert werden könnte. 13 Daher wird im weiteren Verfahren ein Neubau von Schule und Sporthalle verfolgt. Mit Hilfe einer qualifizierten Machbarkeitsstudie inklusive Ausarbeitung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sollen mehrere Varianten für den Schul- und Sport- hallenneubau innerhalb der vorhandenen Grundstücksgrenzen erarbeitet werden. Um den Schulbetrieb während der Baumaßnahme sicherzustellen, ist der Abbruch des langgestreckten Schulgebäudes in Teilabschnitten vorgesehen. Damit muss nur ein kleiner Teil der Unterrichtsräume auf dem Schulgrundstück in Interimsbauten aus- gelagert werden. Zur Sicherstellung des Sportunterrichtes ist geplant, vor Beginn der Abbrucharbeiten eine Interimssporthalle an einem Standort außerhalb des Schulgrundstücks zu errichten. Derzeit wird geprüft, ob dies am Standort Netzestraße realisierbar ist. Die Interimssporthalle ist ebenfalls Bestandteil dieses Maßnahmenpaketes.
Anlage 7b - Kaiserin-Theophanu-Schule Variante 02
570 Zeichen
MMM Interim II Interim III 11.315 Interim I Tartanfeld Schulgebäude IV SD Fläche für den Gemeinbedarf -Jugendeinrichtung- Wiersbergstraße TraktG Fußweg Bestand 2.00 27.00 16.55 5 16.50 70.47 16.50 4.585 Fuß-und Radweg Fuß-und Radweg Baum zu erhalten Kaiserin-Theophanu-Schule Kantstr. 3, 51103 Köln Variante 2: Interimsgebäude zwischen Sieversstr. und Christian-Sünner-Str. Maßstab 1:750 Variante 2 Interimsgebäude zwischen Sieversstr. und Christian-Sünner-Str. Maßstab 1 : 750 ggf. Abbruch Mauer Kaiserin-Theophanu-Schule Kantstr. 3, 51103 Köln
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
6274 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
1196/2023
Stand: 10.09.2025
Sachstandsbericht
Beschleunigungspaket weiterführende Schulen - Generalsanierung und Neubau der
Schulgebäude der Gesamtschule Holweide, Burgwiesenstraße 125, der Kaiserin-
Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3 und der Heinrich-Böll-Gesamtschule
Merianstraße 11-15 durch General- oder Totalunternehmen - Planungs- und
Baubeschluss
Beschluss in der Fassung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom
28.08.2023 ohne Beschlusspunkt 2 (Anlage 6):
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten
Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die Generalsanierung beziehungsweise den Neubau
der Gebäude der
- Gesamtschule Holweide Burgwiesenstraße 125, 51067 Köln,
- Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3, 51103 Köln und
- Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße 11-15, 50765 Köln
durch Totalunternehmen planen und errichten beziehungsweise durch Generalunternehmen
errichten zu lassen.
Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt bei
rund 691 Mio. Euro brutto.
Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 10 % auf den Kostenorientierungswert.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Inbetrieb-
nahme der Objekte über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft nach Maßgabe des für die
jeweilige Schulform dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises.
1. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Vergleich Abriss/Neubau versus Sanierung
wird ergänzt um eine ökologische Betrachtung (z.B. graue Energie). Bevor es zu grö-
ßeren Abrissarbeiten kommt, werden die Ergebnisse der Vergleiche dem Werksaus-
schuss Gebäudewirtschaft vorgelegt. Es soll zu keinen zeitlichen Verzögerungen kom-
men.
2. Beim Gymnasium Kantstr. wird der bisher angedachte Grünzug im Süden des Schul-
geländes nicht dauerhaft bebaut. Für Interimsschulbaulösungen sind bereits versie-
gelte Flächen, wie z.B. an der Wiersbergstraße oder Lehrer-Parkplatzflächen vorrangig
in Betracht zu ziehen.
3. Es darf bei keiner der zuvor genannten Maßnahmen zu zeitlichen Verzögerungen
kommen.
2
Status in Bearbeitung
erledigt
Stand 2024:
Aktueller Bearbeitungsstand:
Gesamtschule Holweide Burgwiesenstraße 125, 51067 Köln:
Die Machbarkeitsstudie bezüglich der planerischen und technischen Umsetzbarkeit eines
Rück- sowie Neubaus auf dem bestehenden Grundstück wurde planmäßig abgeschlossen.
Eine Ausschreibung des Projektsteuerers oder der Projektsteuerin wurde veröffentlicht.
Die Bauvoranfrage bezüglich der Bebaubarkeit auf dem bestehenden Grundstück befindet
sich in den letzten Zügen. Die funktionale Leistungsbeschreibung wird derzeit erstellt.
Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3, 51103 Köln:
Die Ausschreibungen für die Planer*innen laufen.
Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße 11-15, 50765 Köln:
Die Machbarkeitsstudie bezüglich der planerischen und technischen Umsetzbarkeit eines
Rück- sowie Neubaus auf dem bestehenden Grundstück wurde planmäßig abgeschlossen.
Derzeit befindet sich die Vorbereitung zur Ausschreibung des Projektsteuerers oder der Pro-
jektsteuerin in den letzten Zügen.
Eine Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung ist planmäßig in Bearbeitung. Die
Ausschreibung für den Bau der Interimssporthalle wurde veröffentlicht.
Nächste Schritte:
Gesamtschule Holweide Burgwiesenstraße 125, 51067 Köln:
Die funktionale Leistungsbeschreibung wird fertiggestellt. Die Ausschreibung für den oder die
Totalunternehmer*in wird veröffentlicht.
Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3, 51103 Köln:
Die Planer*innen werden beauftragt.
Der oder die Objektplaner*in kann mit den Bestandsaufnahmen beginnen.
Infolge einer Änderung des Genehmigungsrechtes kann das als zweigeschossige Anlage ge-
plante Interim in Containerbauweise nur noch eingeschossig ausgeführt werden. Alternativen,
als Ersatz für die entfallende Interimsfläche, sind zu untersuchen.
Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße 11-15, 50765 Köln:
Die Ausschreibung des Projektsteuerers oder der Projektsteuerin wird veröffentlicht.
Die funktionale Leistungsbeschreibung wird fertiggestellt.
Die Ausschreibung für den oder die Totalunternehmer*in wird veröffentlicht.
3
Stand 2025:
Aktueller Bearbeitungsstand:
Gesamtschule Holweide Burgwiesenstraße 125, 51067 Köln:
Die Projektsteuerung wurde beauftragt und die Projektstrategie wurde angepasst. Der Neubau
wird inklusive der Außenanlagen durch ein Totalunternehmen erstellt. Der Abbruch wird sepa-
rat ausgeschrieben.
Der Bauvorbescheid wurde mit Auflagen erteilt.
Die Auftragsbekanntmachung für das Vergabeverfahren für das Totalunternehmen (TU-
Vergabeverfahren) ist erfolgt.
Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3, 51103 Köln:
Bis zum Jahresende werden alle wesentlichen Vergabeverfahren abgeschlossen und das Pla-
nungsteam wird vollständig beauftragt sein.
Mit den Bestandsaufnahmen wurde durch die bereits beauftragten Planer*innen begonnen.
Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße 11-15, 50765 Köln:
Die Projektsteuerung wurde beauftragt.
Die erste Stufe des TU-Vergabeverfahrens ist erfolgt und abgeschlossen. Es wurden mehrere
Bieter*innen zur zweiten Stufe zugelassen. Die zweite Stufe des TU-Vergabeverfahrens wird
zeitnah gestartet.
Das Totalunternehmen für den Bau der Interimssporthalle wurde beauftragt.
Nächste Schritte:
Gesamtschule Holweide Burgwiesenstraße 125, 51067 Köln:
Die konkrete Umsetzbarkeit der Auflagen des Bauvorbescheids wird mit den beteiligten Äm-
tern abgestimmt.
Die 2. Stufe des TU-Vergabeverfahrens wird eingeleitet.
Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3, 51103 Köln:
Bestandsaufnahmen werden durch alle Fachplaner*innen komplettiert und fertiggestellt. Leis-
tungsphasen 1 und 2 sowie die Veröffentlichung der Ausschreibung für das Interim beginnen.
Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße 11-15, 50765 Köln:
Die 2. Stufe des TU-Vergabeverfahrens wird eingeleitet.
Die Interimssporthalle wird errichtet.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
08.09.2026
Anlage 10 - Stellungnahme zum Beschluss der Bezirksvertretung 8
12177 Zeichen
1 TISCHVORLAGE Anlage 10 - Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Kalk aus der Sitzung am 21. September 2023 Die Bezirksvertretung Kalk hat in ihrer Sitzung am 21. September den folgenden geänderten Beschluss gefasst: „Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die Generalsanierung beziehungsweise den Neubau der Gebäude der - Gesamtschule Holweide Burgwiesenstraße 125, 51067 Köln, - Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3, 51103 Köln und - Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße 11 -15, 50765 Köln durch Totalunternehmen planen und errichten beziehungsweise durch Generalunter- nehmen errichten zu lassen. Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt bei rund 691 Mio. Euro brutto. Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 10 % auf den Kostenorientierungswert. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Inbetriebnahme der Objekte über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft nach Maßgabe des für die jeweilige Schulform dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. 1. Die Standorte für die Container im Grünzug sind aufzugeben. 2. Es wird ein sofortiges Verkaufsmoratorium für die Brachfläche Heinrich-Bützler- Str/Kapellenstr./Dillenburger Str. vereinbart. 3. Es ist zu prüfen, ob die freien Räume des Bildungscampus unter Zustimmung des Erzbistums als Interim nutzbar sind. Wenn ja, ist dies der Bezirksvertretung Kalk kurzfristig mitzuteilen. 4. Sollte dies nicht zu realisieren sein, ist die Brachfläche Heinrich-Bützler-Str/ Kapellenstr./Dillenburger Str. als Interim zu nutzen. 5. Falls die Punkte 3-4 wider Erwarten nicht zu realisieren sein sollten, sollen die Container in Doppelstockweise auf dem Lehrkräfteparkplatz und der Wiersbergstr. stehen. 6. Für den Fall, dass auch dies nicht möglich ist und der Interimsstandort zwischen Neuerburgstr. und Wiersbergstr. realisiert wird, wird die Brachfläche Heinrich-Bützler- Str/Kapellenstr./Dillenburger Str. als Ersatz in eine Grünfläche umgewandelt.“ 2 Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Die Standorte für Container im Grünzug sind aufzugeben. In der Anlage 7 zur Beschlussvorlage 1196/2023 wurden die Vor- und Nachteile verschiedener Standorte in fußläufiger Entfernung der Kaiserin-Theophanu-Schule ausführlich dargestellt. Der Interimsstandort auf der zwischen Christian-Sünner-Straße und Sieversstraße gelegenen Brachfläche hatte sich unter Betrachtung verschiedener Kriterien als sinnvollste Auslagerungsfläche erwiesen. Aus schulorganisatorischer und bautechnischer Sicht ist die Errichtung der Interimsgebäude auf der sich direkt an das Schulgrundstück anschließenden Fläche anzustreben. Die Verkehrswege des bestehenden Schulhofes könnten mitgenutzt und der Schulbetrieb ohne Einschränkungen fortgeführt werden. Die ausgelagerte Mensa mit der dazugehörenden Ganztagsbetreuung könnte von den Schüler*innen der Sekundarstufe I ohne Verlassen des Schulgrundstücks erreicht werden. Diese Variante der Auslagerung ermöglicht die Durchführung der Gesamtbaumaßnahme in einem Bauabschnitt. Dies hätte eine deutliche Straffung der Bauzeit zur Folge. Die in Containerbauweise errichteten Trakte K und G könnten damit früher zurückgebaut werden, als dies bei einer Ausführung in zwei Bauabschnitten möglich wäre. Aus planerischer Sicht (hier: Bebauungsplan mit Festsetzung eines Grünzugs) ist der Standort als nicht geeignet einzustufen. Es handelt sich hier um die übergangsweise Errichtung eines Interims, das nach Beendigung der Baumaßnahme vollständig zurückgebaut wird, wie dies auch an anderen Schulstandorten bereits erfolgt ist. 3 2. Es wird ein sofortiges Verkaufsmoratorium für die Brachfläche Heinrich- Bützler-Str./Kapellenstr./Dillenburger Str. vereinbart. Das Gewerbegrundstück Heinrich-Bützeler-Straße / Kapellenstraße / Dillenburger Straße ist für den Bau eines Bürohauses mit integriertem Parkhaus vorgesehen. Es befriedigt den nach wie vor dringenden Bedarf an Büro- beziehungsweise Gewerbefläche. Auch dient es der Lärmabschirmung zugunsten der nördlich angrenzenden Wohnbebauung. Weiter wird dort der Stellplatznachweis für den benachbarten Handwerkerhof geführt, nachdem die ursprünglich vom Handwerkerhof genutzte Parkpalette zugunsten der Schule des Erzbistums aufgegeben werden musste. Aktuell sind die Stellplätze interimistisch im Bereich Neuerburgstraße / Dillenburger Straße angeordnet. Diese Fläche ist jedoch für die Anlage eines Grünzugs vorgesehen und steht daher für einen dauerhaften Stellplatz nicht zur Verfügung. Die Prüfung der Nutzung der sogenannten Dreiecksfläche östlich des Handwerkerhofs ergab, dass dies zwar technisch möglich, aber mit Mehrkosten von über 4 Mio. Euro verbunden wäre und damit wirtschaftlich nicht tragbar ist. 3. Es ist zu prüfen, ob die freien Räume des Bildungscampus unter Zustimmung des Erzbistums als Interim nutzbar sind. Wenn ja, ist dies der Bezirksvertretung Kalk kurzfristig mitzuteilen. Schulträger des „Bildungscampus Kalk“ ist das Erzbistum. Eine (interimsweise) Mitnutzung der Räume des Bildungscampus bedarf der Zustimmung des Erzbistums, des Dezernates IV, Bildung, Jugend und Sport, und der Bezirksregierung. Der Ecke Christian-Sünner-Straße/ Dillenburger Straße gelegene, noch im Bau befindliche Bildungscampus Kalk soll laut Internetauftritt im Schuljahr 2024/2025 die ersten fünften Klassen aufnehmen. Nach Angaben auf der Homepage ist die Sekundarstufe I 4-zügig, die Sekundarstufe II 2-zügig geplant. Auf dieser Grundlage wurden folgende Annahmen getroffen: Die Jahrgänge 5 bis 10 werden jeweils 4-zügig. Pro Klasse wird mindestens ein Klassenraum angenommen. Damit ergeben sich für die Klassen 5 bis 10 vier Klassenräume je Jahrgang, in Summe 24 Klassenräume für die Sekundarstufe I. Die Jahrgänge 11 bis 13 werden jeweils 2-zügig. Pro Klasse wird mindestens ein Klassenraum angenommen. Damit ergeben sich für die Klassen 11 bis 13 zwei Klassenräume je Jahrgang, insgesamt 6 Klassenräume für die Sekundarstufe II. Von dieser Annahme ausgehend stünden für die Sek I und Sek II insgesamt 30 Klassenräume zur Verfügung. Der erste Jahrgang (5. Klasse) der Gesamtschule wird im Schuljahr 2024/2025 eingeschult. Mit jedem Jahr rückt ein weiterer Jahrgang nach, so dass die Schule im 4 Schuljahr 2032/2033 komplett sein wird. Entsprechend verringert sich die Anzahl der freien Räume in jedem Jahr um 6, in den letzten 3 Jahren um jeweils 2 Räume pro Jahr. Bei einem Baubeginn im 2. Quartal 2027, wie er nach dem derzeitigen Projektterminplan unter Voraussetzung der Ausführung in einem Bauabschnitt angestrebt wird, wird die Baumaßnahme voraussichtlich im 1. Quartal 2030 beendet sein. 2030 stünden entsprechend der oben getätigten Annahmen jedoch nur noch 6 freie Klassenräume zur Verfügung. Da die Anzahl der für das Interim benötigten Klassenräume konstant bleibt, müssen die 2030 voraussichtlich noch freien 6 Klassenräume als Berechnungsgrundlage angesehen werden. Die Anzahl von 6 Klassenräumen ist für ein Interim, bei dem 26 Klassenräume zuzüglich 9 Büroräumen, einer Mensa und vier Räumen für die Ganztagsbetreuung benötigt werden, völlig unzureichend. Bei weiteren Verzögerungen würde sich die Anzahl der zur Verfügung stehenden freien Räume weiter reduzieren. Abschließend ist festzustellen, dass die interimsweise Mitnutzung der Klassenräume des Bildungscampus Kalk aufgrund der nur befristetet zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten keine Alternative als Interim für die in der Kantstraße 3 geplante Baumaßnahme darstellt. 4. Sollte dies nicht zu realisieren sein, ist die Brachfläche Heinrich-Bützler-Str./ Kapellenstr./Dillenburger Str. als Interim zu nutzen . Die Fläche ist groß genug, um ein Interim in der erforderlichen Größe zu platzieren und die an der Kantstraße 3 geplanten Baumaßnahmen in einem Bauabschnitt zügig umsetzen zu können. Zudem bestünden voraussichtlich keine zeitlichen Begrenzungen für die Grundstücksnutzung, so dass die Interimsnutzung auch bei Eintritt eventueller Verzögerungen möglich wäre. Den Schülerverkehr zwischen dem Standort an der Kantstraße, an dem sich die naturwissenschaftlichen Räume und die 3-fach Sporthalle befinden, und dem Interimsstandort in der Heinrich-Bützler-Straße muss die Schule gegebenenfalls. selber organisieren. Wie aber oben unter Nummer 2 dargestellt ist diese Fläche zur Errichtung eines Bürohauses inklusive Parkhaus vorgesehen. Die Fertigstellung des Parkhauses ist Voraussetzung für die Verlagerung der Stellplätze des Handwerkerhofs vom aktuellen Interim an der Neuerburgstraße / Dillenburger Straße. 5 5. Falls die Punkte 3-4 wider Erwarten nicht zu realisieren sein sollten, sollen die Container in Doppelstockweise auf dem Lehrkräfteparkplatz und der Wiersbergstr. stehen. Unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes, bauordnungsrechtlicher Vorgaben, des Baumschutzes sowie bautechnischer Kriterien verbleibt der Lehrer*innenparkplatz als einzige Fläche, auf der ein Erweiterungsbau platziert werden kann. Die Errichtung des Interims auf dieser Fläche hätte zur Folge, dass die Abwicklung der Gesamtbaumaßnahme in mindestens 2 Bauabschnitten erfolgen muss. In diesem Fall wäre zuerst das Interim auf den Lehrer*innenparkplätzen zu errichten und anschließend die Generalinstandsetzung der Bestandstrakte A, B und E durchzuführen. Das Interim müsste danach leergezogen und zurückgebaut werden, bevor an dieser Stelle mit der Errichtung des Erweiterungsbaus begonnen werden könnte. Die Durchführung der Gesamtbaumaßnahme würde sich infolge dieser Vorgehensweise um circa 2,5 bis 3 Jahre verlängern. Sollte sich im weiteren Verlauf der Planungen ergeben, dass zur Deckung des Raumbedarfs der eingeschossige Klassentrakt G in der Wiersbergstraße 44 durch einen zweigeschossigen Klassentrakt ersetzt werden muss, würde sich hierdurch eine zusätzliche Verzögerung von mindestens 1,5 bis 2 Jahren ergeben. Die Schüler und Schülerinnen müssten in diesem Fall zunächst aus dem Trakt G in den auf den Lehrer*innenstellplätzen befindlichen Interimsbau umziehen, bevor der Trakt G abgebrochen und durch einen zweigeschossigen Interimsbau ersetzt werden könnte. Aufgrund der aktuellen Genehmigungssituation ist es ungewiss, ob die Errichtung eines zweigeschossigen Interimsbaus am Standort des G-Traktes Zustimmung finden würde. Für die bestehenden Containertrakte K und G, welche voraussichtlich eine Nutzungsgenehmigung bis 2029 erhalten werden, müsste eine weitere Verlängerung der Standzeit bis voraussichtlich 2032 beziehungsweise 2034 beantragt und genehmigt werden. 6. Für den Fall, dass auch dies nicht möglich ist und der Interimsstandort zwischen Neuerburgstr. und Wiersbergstr. realisiert wird, wird die Brachfläche Heinrich-Bützler-Str./Kapellenstr./Dillenburger Str. als Ersatz in eine Grünfläche umgewandelt. Es wird auf die Ausführungen unter Punkt 2 verwiesen. Die Errichtung der Interimsbauten auf der Fläche zwischen Wiersberg- und Neuerburgstraße wird von der Verwaltung favorisiert. Bei dieser Interimsvariante könnte die Durchführung der Baumaßnahme in einem Bauabschnitt erfolgen und damit zügig abgewickelt werden. 6 Die unmittelbare Nähe zum Schulstandort würde einen uneingeschränkten Schulbetrieb während der Baumaßnahme ermöglichen. Die Belastungen, welche durch den Baustellenbetrieb entstehen, würden bei dieser Variante zeitlich auf ein Minimum reduziert. Der Rückbau des an der Wiersbergstraße gelegenen G-Traktes könnte gegenüber einer Ausführung in zwei Bauabschnitten deutlich eher erfolgen. In der Anlage 7 der Beschlussvorlage Nr. 1196/2023 wurden die Vor- und Nachteile der im 500-Meter-Radius gelegenen Interimsstandorte ausführlich dargestellt. Fazit: Die Verwaltung bittet den Rat der Stadt Köln, seinen geänderten Beschluss aus der Sitzung vom 7. September 2023 (Fassung der Anlage 8) zu bestätigen.
Anlage 6 - Auszug BA Gebäudewirtschaft 28.08.2023 - neu
3979 Zeichen
Geschäftsführung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Frau Huppertz Telefon: (0221) 221 22443 Fax: (0221) 221 22344 E-Mail: DezVI-Dezernatskoordination- Session@stadt-koeln.de Datum: 06.09.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 19. Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 28.08.2023 öffentlich 6.1 Beschleunigungspaket weiterführende Schulen - Generalsanierung und Neubau der Schulgebäude der Gesamtschule Holweide, Burgwiesen- straße 125, der Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3 und der Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße 11-15 durch General- oder Totalunternehmen - Planungs- und Baubeschluss 1196/2023 6.1.1 Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt AN/1533/2023 I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grü- nen, CDU und Volt: Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden geänderten Änderungsbeschlusses. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird fol- gendermaßen ergänzt: 1. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Vergleich Abriss/Neubau versus Sanie- rung wird ergänzt um eine ökologische Betrachtung (z.B. graue Energie). Bevor es zu größeren Abrissarbeiten kommt, werden die Ergebnisse der Vergleiche dem Werksausschuss Gebäudewirtschaft vorgelegt. Es soll zu keinen zeitlichen Verzögerungen kommen. 2. Beim Gymnasium Kantstr. wird der bisher angedachte Grünzug im Süden des Schulgeländes nicht dauerhaft bebaut. Für Interimsschulbaulösungen sind be- reits versiegelte Flächen, wie z.B. an der Wiersbergstraße oder Lehrer-Park- platzflächen vorrangig in Betracht zu ziehen. 3. Es darf bei keiner der zuvor genannten Maßnahmen zu zeitlichen Verzö- gerungen kommen. Abstimmungsergebnis des Änderungsantrags der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU und Volt: Mehrheitlich – gegen die Fraktion-SPD und bei Enthaltung der Fraktion-FDP- empfoh- len. II. Abstimmung über die so geänderte Ursprungsvorlage: Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden geänderten Beschlusses: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europa- weiten Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die Generalsanierung beziehungs- weise den Neubau der Gebäude der - Gesamtschule Holweide Burgwiesenstraße 125, 51067 Köln, - Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3, 51103 Köln und - Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße 11 -15, 50765 Köln durch Totalunternehmen planen und errichten beziehungsweise durch Generalunter- nehmen errichten zu lassen. Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt bei rund 691 Mio. Euro brutto. Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 10 % auf den Kostenorientie- rungswert. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Inbetriebnahme der Objekte über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft nach Maßgabe des für die jeweilige Schulform dann jeweils gültigen Flächenverrechnungs- preises. 1. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Vergleich Abriss/Neubau versus Sanierung wird ergänzt um eine ökologische Betrachtung (z.B. graue Energie). Bevor es zu größeren Abrissarbeiten kommt, werden die Ergeb- nisse der Vergleiche dem Werksausschuss Gebäudewirtschaft vorgelegt. Es soll zu keinen zeitlichen Verzögerungen kommen. 2. Beim Gymnasium Kantstr. wird der bisher angedachte Grünzug im Süden des Schulgeländes nicht dauerhaft bebaut. Für Interimsschulbaulösun- gen sind bereits versiegelte Flächen, wie z.B. an der Wiersbergstraße o- der Lehrer-Parkplatzflächen vorrangig in Betracht zu ziehen. 3. Es darf bei keiner der zuvor genannten Maßnahmen zu zeitlichen Verzö- gerungen kommen. Abstimmungsergebnis über die so geänderte Ursprungsvorlage: Einstimmig -bei Enthaltung der Fraktion Die Linke- empfohlen.
Anlage 7 - geprüfte Alternativstandorte
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Anlage 7 zu Beschlussvorlage 1196/2023: geprüfte Alternativstandorte für die Kaiserin-Theophanu-Schule (Teil 3 des Maßnahmenpaketes) Am 14.08.2023 fand mit Bezirksvertreter*innen des Bezirkes Kalk ein Fachgespräch statt. Dabei wurden die an der Kaiserin-Theophanu-Schule geplanten Baumaßnahmen erläutert und der Zusammenhang mit der Verlängerung der Baugenehmigung des an der Wiersbergstraße 44 gelegenen G-Traktes dargestellt. Die Bezirksvertreter*innen baten um nachträgliche zeichnerische Darstellung der Lage der geplanten Interimsgebäude, in welcher die Wegeverbindung zwischen Sieversstraße und Christian-Sünner-Straße dargestellt wird. Außerdem wünschten sie eine zeichnerische Darstellung der Wegeverbindung zwischen dem Trakt G (Wiersbergstraße 44) und den zukünftig geplanten Interimsgebäuden.Beide Darstellungen werden hiermit vorgelegt. Darüber hinaus baten die Bezirksvertreter*innen die Verwaltung zu prüfen, ob das in der Vietorstraße 38 gelegene Schulgebäude, welches aktuell leer steht, für eine Auslagerung der Oberstufe aus der Kaiserin-Theophanu-Schule in Betracht gezogen werden kann. Die Verwaltung bittet dringend um einen Beschluss in Bezug auf diesen Teil des Maßnahmenpaketes. Dringlichkeit der Maßnahme An der Kaiserin-Theophanu-Schule in der Kantstraße 3, die als eines von drei Schulbauvorhaben Teil des „Beschleunigungspaketes weiterführende Schulen“ (Vorlagen-Nummer 1196/2023) ist, müssen dringend die in der Vorlage beschriebenen Baumaßnahmen durchgeführt werden. Der Zustand der Bausubstanz der aus den 50er-Jahren stammenden und zum Teil unter Denkmalschutz stehenden Gebäudetrakte erfordert zeitnah die Durchführung der Sanierungsarbeiten. Zudem sind die um 2010 errichteten Containerbauten durch dauerhafte Gebäude zu ersetzen. Darüber hinaus ist der Raumbedarf infolge der Umstellung auf den 9-jährigen Bildungsgang an Gymnasien gestiegen, was die Schaffung zusätzlicher Raumkapazitäten erfordert. Zur Schaffung der zusätzlich benötigten Raumkapazitäten ist die Errichtung eines oder mehrerer Erweiterungsbauten erforderlich. Während der Baumaßnahme müssen bei vorübergehendem Erhalt des in der Wiersbergstraße 44 gelegenen G-Traktes insgesamt 26 Klassenräume, zuzüglich aller Verwaltungsräume und der Mensa mit den Räumen für die Ganztagsbetreuung ausgelagert werden. Diese Räume können in drei entsprechend ihrer Nutzung unterteilten zweigeschossigen Interimsbauten untergebracht werden. Zwei dieser Interimstrakte, in welchen die Verwaltung und die Mensa untergebracht würden, hätten jeweils in etwa eine Länge von circa 27 m bei einer Tiefe von circa 16,50 m. Die Klassenräume würden in einem größeren Trakt mit circa 66 m Länge, ebenfalls bei einer Gebäudetiefe von circa 16,50 m untergebracht. Bei kompakter Bauweise wäre auch die Unterbringung aller Funktionsbereiche in einem zweigeschossigen Interimsgebäude mit circa 114 m Länge und 16,50 m Tiefe möglich. Vom Grundsatz her wurden zwei Möglichkeiten der Bereitstellung der erforderlichen Räumlichkeiten in Betracht gezogen: 1. Auslagerung in Bestandsgebäude und 2. Auslagerung in neu zu errichtende Interimsgebäude 1 Auslagerung in bestehende Gebäude 1.1 Teilauslagerung der Oberstufe in das Schulgebäude in der Vietorstraße 38 Das Amt für Schulentwicklung teilte mit, dass nach derzeitigen Planungen die Teilauslagerung der Hauptschule aus der Albermannstraße 21 in die Vietorstraße 38 geplant ist. An der Albermannstraße/Remscheider Straße/Falckensteinstraße ist neben der Sanierung der Bestandsgebäude die Errichtung einer neuen Grundschule geplant. Weder auf dem Schulgrundstück, noch im benachbarten Umfeld gibt es die Möglichkeit zur Aufstellung von Schulersatzbauten, so dass die Auslagerung ausschließlich in bereits bestehende und derzeit ungenutzte Schulgebäude erfolgen kann. Zudem wird sich der Ausführungszeitraum beider Baumaßnahmen zeitlich überschneiden. Überdies sind die in der Vietorstraße zur Verfügung stehenden zehn Klassenräume mit 55 bis 59 m² relativ klein. Für die geringeren Klassenstärken der Hauptschule wären diese Raumgrößen jedoch passend. Die Oberstufe der Kaiserin-Theophanu-Schule umfasst 380 Schülerinnen und Schüler. Für deren Unterbringung wären die zehn Klassenräume am Standort Vietorstraße unzureichend. 1.2 Anmietung und Umbau von Bestandsgebäuden Die Anmietung von Gebäuden scheidet für eine interimsweise Unterbringung aus. Potentielle Vermieter*innen sind, so hat es die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt, ausschließlich an langfristigen Mietverträgen interessiert. Die Nutzungsdauer des Interims wird voraussichtlich circa 2,5 Jahre betragen und ist damit für externe Vermieter*innen nicht interessant . Hinzu kämen aufwändige und teure Umbaumaßnahmen, da für Schulbauten zur Herstellung der Klassenräume häufig tragende Wände entfernt und Fluchtwege, zum Beispiel zusätzliche Treppenhäuser, ergänzt werden müssen. 2 Auslagerung in neu zu errichtende Interimsgebäude Untersucht wurden für die Aufstellung von Interimsgebäuden sieben Standorte, deren Eigentümerin die Stadt Köln ist und welche sich in fußläufiger Entfernung zum jetzigen Schulstandort befinden: Kantstraße Fred-Sauer-Platz Ottmar-Pohl-Platz Heinrich-Bützler-Straße Neuerburgstraße Brachfläche zwischen Christian-Sünner- und Sieversstraße Wiersbergstraße 2.1 Kantstraße Zunächst wurde untersucht, ob die Errichtung der benötigten Auslagerungsflächen auf dem Schulgrundstück selbst erfolgen kann. Um Überschneidungen zwischen Schul- und Baustellenverkehr und die Belastung durch Baustellenlärm und –schmutz für Schüler*innen und Lehrer*innen gering zu halten, ist vorgesehen, den Baustellenbereich vom Schulbereich eindeutig abzugrenzen. Der Baustellenbereich umfasst damit den östlichen Teil des Schulgrundstücks, auf dem sich neben den Trakten A, B, E, K und P auch die Lehrerparkplätze befinden , die als Fläche für die Errichtung eines Erweiterungsbaus vorgesehen sind. In diesem Bereich ist die Aufstellung eines Interimsgebäudes damit ausgeschlossen. Der zum Schulgrundstück gehörende und 2019/2020 neu errichtete Sportplatz ist teilweise unterkellert und kann aus statischen Gründen nicht überbaut werden. Zudem befinden sich im Bereich der Sportflächen die Ansaugung beziehungsweise die Auslässe der Lüftungsanlage, welche ebenfalls nicht überbaut werden dürfen. Überdies müssen Zufahrtswege für die Fe uerwehr erhalten und Mindestabstände zu den benachbarten Grundstücken (Abstandsflächen gemäß § 6 der Landesbauordnung (LBauO)) und zu den Bestandsgebäuden (Brandschutz gemäß § 31 LBauO) gewahrt werden. Die unbebauten und außerhalb des Baustellenbereichs g elegenen Flächen werden dringend als Schulhoffläche benötigt. Die Errichtung zusätzlicher Interimsbauten auf dem Schulgrundstück ist aufgrund mangelnder Platzressourcen nicht möglich . 2.2 Fred-Sauer-Platz Übersichtskarte Luftbild Der Fred-Sauer-Platz befindet sich in circa 200 Meter fußläufiger Entfernung vom Schulstandort entfernt. Auf dem Weg dorthin müssen die Wiersberg - und die Franklinstraße überquert werden. Es handelt sich um eine gepflasterte, an allen Seiten baumumsäumte P latzfläche, die von der Kapellen-, Franklin- und Kantstraße eingeschlossen wird. Der Platz hat eine Fläche von circa 1.700 m². Die 29 in Doppelreihen um den Platz angeordneten Bäume reduzieren die zur Verfügung stehende Fläche auf rund 450 m². Diese Fläche ist für die Aufstellung der Schulersatzbauten in Modulbauweise (benötigte Grundfläche für 2 -geschossige Gebäude 1.980 m², zuzüglich Schulhof und Rettungswege) zu klein. Zudem ist der Anschluss an Strom-, Wasser - und Abwasserleitungen im Baumwu rzelbereich problematisch. Schädigungen der Bäume können durch die notwendigen Erdarbeiten nicht ausgeschlossen werden. Im Zuge von Erdarbeiten für den Anschluss an das Wasser - und Abwasser-, Strom- und Telefonnetz sowie zur Herstellung der Fundamente müss te die bestehende Platzfläche aufgebrochen und später, nach Rückbau der Anlage, wieder geschlossen werden. Hohe Kosten wären die Folge. 2.3 Ottmar-Pohl-Platz Übersichtskarte Luftbild Der Ottmar-Pohl-Platz ist über Hollwegstraße, Kalker Hauptstraße und Neuerburgstraße fußläufig zu erreichen. Die Entfernung zum Schulstandort beträgt circa 475 Meter. Denkbar wäre es auch, einen Fußweg herzustellen, welcher den südlichen Teil des Schulgrundstücks mit der Neuerburgstraße verbindet. Dadurch würde sich der Fußweg zum Ottmar-Pohl-Platz auf rund 300 m reduzieren. Die kürzere Wegeverbindung ist problematisch zu sehen, weil auf der Brachfläche zwischen den Hallen Kalk und dem Schulgelände seit längerem Drogen konsumiert werden. Hier werden regelmäßig benutzte Spritzen, kontaminierte Taschentücher et cetera hinterlassen. Auf dem Weg zum Ottmar-Pohl-Platz müsste bei beiden Varianten die Neuerburgstraße überquert werden. Beim Ottmar-Pohl-Platz handelt es sich um eine gepflasterte Platzfläche, die im Norden von der Sieversstraße, im Osten und Süden von Wohn - und Verwaltungsgebäuden, im Osten von der Halle 71 umschlossen wird. An der westlichen Seite wird der Platz von einer doppelten Baumreihe flankiert. Der Platz hat eine Fläche von circa 1.800 m². Die zur Errichtung des I nterims notwendige Fläche von 1.980 m² wird damit unterschritten. Zusätzlich werden Flächen für Schulhof und Rettungswege erforderlich . Im Zuge von Erdarbeiten für den Anschluss an das Wasser - und Abwasser-, das Strom- und Telefonnetz, sowie für die Errich tung von Fundamenten müsste die bestehende Platzfläche aufgebrochen und später wieder geschlossen werden. Hohe Kosten wären die Folge. 2.4 Heinrich-Bützler-Straße Übersichtskarte Luftbild Das Grundstück an der Heinrich-Bützler-Straße / Ecke Kapellenstraße befindet sich in 500 m fußläufiger Entfernung zum Schulstandort. Es handelt sich um ein derzeit unbebautes Grundstück. Mit einer Fläche von circa 6.700 m² bietet das Grundstück ausreichend Platz für die Errichtung der benötigten Interimsgebäude, zuzüglich der erforderlichen Schulhoffläche. Nach Auskunft des Liegenschaftsamtes soll diese Fläche aktuell verkauft werden und steht daher für eine Auslagerung nicht zur Verfügung. Die Bezirksvertretung 8 hat in Ihrer Sitzung am 11.Mai 2023 angeregt , den Verkauf zu stoppen und dieses Grundstück in eine hochwertige Grünfläche umzuwandeln. Die Entscheidung hierzu wird durch den Rat der Stadt Köln in einer der nächsten Sitzungen zu treffen sein. Eine Nutzung des Grundstückes für das Interim ist ohne eine zeitliche Verzögerung nicht möglich. 2.5 Neuerburgstraße Zwischen Neuerburgstraße und den Hallen 75, 76 und 77 befindet sich eine insgesamt circa 18.500 m² große Fläche, welche sich im städtischen Eigentum befindet. Die Fläche gehört zu dem Areal "Hallen Kalk", für das es eine vom Rat beschlossene Planung, den so genannten Integrierten Plan, gibt (Vorlagen-Nummer 2646/2019). Diese sieht angrenzend an die Neuerburgstraße eine öffentliche Grünfläche und benachbart zur Halle 71 eine parallel verlaufende Bebauung für eine Wohn- beziehungsweise Gewerbenutzung vor. Auch sollen die bestehenden Nutzungen des Drogenselbsthilfevereins Vision e.V. sowie das Gemeinschaftsgartenprojekt "Pflanzstelle" in diese Planung integriert werden. Der Bereich steht in einem engen Zusammenhang mit der Entwicklung der Bestandshallen. Insbesondere die Nachnutzung der Halle 70 durch den Verein "Dokumentationszentrum für Migration in Deutschland e.V." hängt von einer zeitnahen Umsetzung des Integrierten Plans ab. Aus diesem Grund ist es vorgesehen, den Bereich kurzfristig zu entwickeln. Die erforderlichen Vorbereitungen hierfür sind bereits angelaufen. Da der südwestliche Bereich derzeit durch die Drogenhilfe und durch die Pflanzstelle genutzt werden, käme frühestens ab 2024/2025 der derzeit durch die Grundschule des Erzbistums als Interimsstandort genutzte Bereich nach deren Umzug in den Neubau in Betracht. Aufgrund der erforderlichen kurzfristigen Entwicklung steht dieses Areal für die Errichtung eines Interimsgebäudes für den benötigten Zeitraum von voraussichtlich 2026 bis 2029 nicht zur Verfügung. 2.6 Brachfläche zwischen Christian-Sünner- und Sieversstraße Lage Interimsgebäude Alternative: kompaktere Ausführung des Interims Unmittelbar südlich an das Schulgrundstück angrenzend befindet sich eine derzeit ungenutzte Fläche, welche sich von der Christian -Sünner- und Sieversstraße erstreckt. Gemäß dem 2 015 in Kraft getretenen Bebauungsplan handelt es sich hierbei um eine Grünfläche. Zur Auslagerung des Schulbetriebes während der dringend notwendigen Baumaßnahmen am Standort Kantstraße ist die Errichtung von drei zweigeschossigen Schulersatzbauten in modu larer Bauweise auf dieser Fläche für die Dauer von circa 2,5 Jahren geplant. Im Dezember 2022 wurde im Rahmen eines Einfachen Vorbescheides der geplante Interimsstandort zur Genehmigung bei der Bauaufsicht eingereicht. In dieser Variante erfolgt eine Unte rgliederung der Interimsbauten in drei separate Gebäudeteile: die Bereiche „Lernen“, „Verwaltung und Lehrerzimmer“ und „Mensa mit Ganztag“. Die Untergliederung erfolgte mit Rücksicht auf den Baumbestand. Zudem wird durch diese Anordnung den unterschiedlich en Anforderungen der jeweiligen Funktionsbereiche Rechnung getragen. Infolge der Positionierung entlang der Grundstücksgrenze können bereits bestehende Erschließungswege und der Schulhof für das Interim mitgenutzt werden. Dies spart die Herstellung zusätzlicher Verkehrswege und Schulhofflächen . Zudem wird die Versiegelung weiterer Flächen vermieden und die Baukosten somit reduziert. Durch die räumliche Nähe der Interimsbauten zu den Trakten N und T mit den Sportanlagen entsteht der Charakter eines C ampus. Die Bereiche „Lernen“, „Verwaltung“ und „Mensa/ Nachmittagsbetreuung“ liegen nah beieinander. Den Abhängigkeiten der einzelnen Funktionsbereiche untereinander wird damit Rechnung getragen. Kurze Wege sparen Zeit und ermöglichen einen störungsfreien Schulbetrieb. Zudem können die Schülerinnen und Schüler alle Gebäudetrakte sicher zu Fuß erreichen, da sich diese innerhalb des Campusgeländes befinden. Hierzu müssen keine verkehrsreichen Straßen überquert werden, was die Sicherheit maßgeblich erhöht. Gem äß den Verwaltungsvorschriften zum Schulgesetz dürfen die Jahrgangsstufen 5 und 6, von denen die Mensaversorgung und die Nachmittagsbetreuung überwiegend in Anspruch genommen wird, das Schulgrundstück während der Mittagspause nicht verlassen. Alternativ zu der dreiteiligen Variante können alle Funktionsbereiche auch innerhalb eines kompakten Baukörpers angeordnet werden. Der Flächenbedarf wird auf diese Weise weiter reduziert. Die Funktionsbereiche bleiben in dieser Variante erhalten, so dass diese als sinnvolle Alternative bei der Entscheidungsfindung miteinbezogen werden sollte. Aus Sicht der Verwaltung könnten die Schaffung von Grünfläche und die Errichtung von Interimsbauten im Einklang miteinander realisiert werden. Bei kompakter Bauweise und Erhalt des G-Traktes während der Bauausführung würden circa 7.000 m² unbebauter Fläche verbeiben. Denkbar wäre auf den verbleibenden 7.000 m² der aktuellen Brachfläche mit einer Breite von circa 43 m eine Wegeverbindung zwischen der Christian-Sünner- und der Sieversstraße für den Fuß- und Radverkehr herzustellen und die Aufenthaltsqualität durch eine Begrünung zu steigern (siehe Anlage 7). 2.7 Wiersbergstraße Übersichtskarte Luftbild Die Wiersbergstraße verbindet die im Norden gelegene Kalker Hauptstraße, geht im weiteren Verlauf in die Christian-Sünner-Straße über und mündet im Süden in die Dillenburger Straße. Auf Höhe der Hausnummer 43 wird die Wiersbergstraße durch eine Zaunanlage unterbrochen. Über einen schmalen Durchgang ist die durchgehende Nutzung der Wiersbergstraße ausschließlich für Fahrradfahrer und Fußgänger möglich. An der Wiersbergstraße befinden sich unter anderem der dringend weiterhin benötigte G-Trakt der Kaiserin-Theophanu-Schule, mehrgeschossige Wohngebäude, der Sitz der DEUTZ Sicherheit Werkfeuerwehr, die Abenteuerhallen Kalk sowie eine Vielzahl von intensiv genutzten PKW-Stellplätzen. Nach der für 2024 geplanten Fertigstellung des an der Heinrich-Bützler-/ Ecke Christian-Sünnerstraße gelegenen Erzbischöflichen Bildungscampus K alk wird ein Großteil der Schülerinnen und Schüler dieser Schule die Wiersbergstraße als direkte Wegeverbindung zwischen der U-Bahnhaltestelle Kalk Kapelle und dem Bildungscampus nutzen. Die Straße weist eine Gesamtbreite (einschl. der Gehwege und PKW-Stellplätze) von insgesamt ca. 17,50 m auf. Damit wäre weder die fußläufige Erreichbarbeit der an der Wiersbergstraße gelegenen Gebäude, noch die Zufahrtsmöglichkeit für Rettungsfahrzeuge gegeben. Die Nutzung der Wiersbergstraße, die zudem öffentliches Straßenland ist, kommt daher als Standort für Interimsbauten nicht in Frage. Beispiel Feuerwehrzufaht Deutz Werksfeuerwehr 3 Zusammenfassung Da die Schule in der Vietorstraße bereits für die Teilauslagerung der Hauptschule aus der Albermannstraße vorgesehen ist, kommt eine Teilauslagerung der Kaiserin- Theophanu-Schule dorthin nicht in Betracht. Die Anmietung von Gebäuden scheidet für eine interimsweise Unterbringung ebenfalls aus. Es wurden zudem sieben mögliche Interimsstandorte hinsichtlich ihrer Verfügbarkeit, Entfernung, Größe, notwendiger Baumfällungen/ -schädigungen und hinsichtlich der Errichtungskosten betrachtet. Das Schulgrundstück an der Kantstraße bietet nicht die hierfür erforderlichen Platzressourcen, so dass dieses Grundstück für die Errichtung von Interimsbauten nicht in Betracht gezogen werden kann. Das Grundstück an der Heinrich-Bützler-Straße sollte bislang veräußert werden. Auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen wurde in der Bezirksvertretung am 11. Mai 2023 beschlossen, den Verkauf zu stoppen und das Grundstücks in eine hochwertige Grünfläche umzuwandeln. Es kommt daher ebenfalls nicht für die Errichtung des Interims in Frage. Das Grundstück an d er Neuerburgstraße steht aufgrund der zeitnah geforderten Bebauung mit Wohn- und Gewerbeflächen gemäß Ratsbeschluss vom 12. September 2019 (Vorlagennummer 2646/2019 ) für die erforderliche Zeitdauer nicht zur Verfügung. Fred-Sauer-Platz und Ottmar-Pohl-Platz bieten nicht die erforderliche Fläche, wobei insbesondere der Fred -Sauer-Platz an allen Seiten von Bäumen umgeben ist, welche durch die erforderlichen Tiefbauarbeiten Schad en nehmen würden. Zudem wären intakte Platzflächen für die Errichtung des Interims aufzubrechen und später wiederherzustellen, wodurch höhere Baukosten entstünden. Aus schulorganisatorischer und bautechnischer Sicht sowie aus Kostengründen ist die Errichtung der Interimsgebäude auf der sich südlich des Schulgrundstücks zwischen Christian-Sünner- und Sieversstraße erstreckenden Brachfläche anzustreben. Die Verkehrswege des bestehenden Schulgrundstücks können auf diese Weise mitgenutzt werden. Die Versiegelun g zusätzlicher Flächen wird so auf ein Minimum reduziert. Der Schulbetrieb kann ohne Einschränkungen fortgeführt werden. Die auszulagernde Mensa mit der dazugehörenden Ganztagsbetreuung kann von den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I problemlos ohne Verlassen des Schulgrundstücks erreicht werden. Aus Sicht der Verwaltung könnten beide Anliegen – die Schaffung von Grünfläche und die Errichtung von Interimsbauten - im Einklang miteinander realisiert werden. Bei kompakter Bauweise und Erhalt des G-Traktes während der Bauausführung würden circa 7.000 m² unbebauter Fläche verbeiben und könnten im Zuge der Errichtung der Interimsbauten zur Grünfläche umgestaltet werden. Die Umgestaltung und regelmäßige Pflege dieser Fläche wird hinsichtlich der aktuell bestehenden Situation (Aufenthalts- und Rückzugsort der Drogenabhängigen) auch aus Sicht der Interimsnutzung für die Schule als dringend erforderlich erachtet. Die Herstellung der wiederholt von Politik und Nachbarschaft gewünschten fußläufigen Verbindung zwischen der Christian-Sünner- und der Sieversstraße sollte im Zuge der Umgestaltung geprüft werden. Denkbar wäre auf den verbleibenden 7.000 m² der Fläche mit einer Breite von circa 43 m eine Wegeverbindung für den Fuß- und Radverkehr herzustellen und die Aufenthaltsqualität durch eine Begrünung zu steigern. Die Bedeutung von Erhalt und Herstellung von Grünflächen im Stadtbezirk Kalk wird auch von der Verwaltung gesehen. Daher wird eine möglichst kompakte Gestaltung des Interims und die Anbindung an die bereits in der Kantstraße bestehenden Schulhofflächen angestrebt. Ob und in welcher Form eine Begrünung der Interimsgebäude möglich ist, wird im Zuge der weiteren Planungen geprüft. Fazit: Eine vorübergehende Nutzung des Grünzuges im Süden des Schulgeländes für das Interim ist alternativlos. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln eine Beschlussfassung der Beschlussvorlage 1196/2023 ergänzt um die Punkte 1 und 3 der vom Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft in seiner Sitzung am 28.08.2023 geänderten Fassung.
Anlage 3 - Entscheidungskriterien Neubau oder GI
458 Zeichen
Entscheidungskriterien Neubau oder Sanierung? Pädagogik Bildungslandschaften Inklusion Planungsbaukasten Schulbau Planungs- und Baurecht Denkmalschutz Bebauungsplan§ 34 BauGB Nutzende (Amt 40) Bausoll Schulbauleitlinie / BQA‘s Bauliche Kriterien Statik Barrierefreiheit Schadstoffe Nachhaltigkeit Termine Ratsbeschluss Energieleitlinien Baupolitische Ziele Sparsame & wirtschaftliche Haushaltsführung Bedarfsplanung Raum- und Zeitnot LHO NRW Brandschutz
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss Stand 2024
4485 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
1196/2023
Stand: 21.08.2024
Sachstandsbericht
Beschleunigungspaket weiterführende Schulen - Generalsanierung und Neubau der
Schulgebäude der Gesamtschule Holweide, Burgwiesenstraße 125, der Kaiserin-
Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3 und der Heinrich-Böll-Gesamtschule
Merianstraße 11-15 durch General- oder Totalunternehmen - Planungs- und
Baubeschluss
Beschluss in der Fassung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom
28.08.2023 ohne Beschlusspunkt 2 (Anlage 6):
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten
Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die Generalsanierung beziehungsweise den Neubau
der Gebäude der
- Gesamtschule Holweide Burgwiesenstraße 125, 51067 Köln,
- Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3, 51103 Köln und
- Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße 11-15, 50765 Köln
durch Totalunternehmen planen und errichten beziehungsweise durch Generalunternehmen
errichten zu lassen.
Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt bei
rund 691 Mio. Euro brutto.
Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 10 % auf den Kostenorientierungswert.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Inbetrieb-
nahme der Objekte über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft nach Maßgabe des für die
jeweilige Schulform dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises.
1. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Vergleich Abriss/Neubau versus Sanierung
wird ergänzt um eine ökologische Betrachtung (z.B. graue Energie). Bevor es zu grö-
ßeren Abrissarbeiten kommt, werden die Ergebnisse der Vergleiche dem Werksaus-
schuss Gebäudewirtschaft vorgelegt. Es soll zu keinen zeitlichen Verzögerungen kom-
men.
2. Beim Gymnasium Kantstr. wird der bisher angedachte Grünzug im Süden des Schul-
geländes nicht dauerhaft bebaut. Für Interimsschulbaulösungen sind bereits versie-
gelte Flächen, wie z.B. an der Wiersbergstraße oder Lehrer-Parkplatzflächen vorrangig
in Betracht zu ziehen.
3. Es darf bei keiner der zuvor genannten Maßnahmen zu zeitlichen Verzögerungen
kommen.
2
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Gesamtschule Holweide Burgwiesenstraße 125, 51067 Köln:
Die Machbarkeitsstudie bezüglich der planerischen und technischen Umsetzbarkeit eines
Rück- sowie Neubaus auf dem bestehenden Grundstück wurde planmäßig abgeschlossen.
Eine Ausschreibung des Projektsteuerers oder der Projektsteuerin wurde veröffentlicht.
Die Bauvoranfrage bezüglich der Bebaubarkeit auf dem bestehenden Grundstück befindet
sich in den letzten Zügen. Die funktionale Leistungsbeschreibung wird derzeit erstellt.
Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3, 51103 Köln:
Die Ausschreibungen für die Planer*innen laufen.
Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße 11-15, 50765 Köln:
Die Machbarkeitsstudie bezüglich der planerischen und technischen Umsetzbarkeit eines
Rück- sowie Neubaus auf dem bestehenden Grundstück wurde planmäßig abgeschlossen.
Derzeit befindet sich die Vorbereitung zur Ausschreibung des Projektsteuerers oder der Pro-
jektsteuerin in den letzten Zügen.
Eine Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung ist planmäßig in Bearbeitung. Die
Ausschreibung für den Bau der Interimssporthalle wurde veröffentlicht.
Nächste Schritte:
Gesamtschule Holweide Burgwiesenstraße 125, 51067 Köln:
Die funktionale Leistungsbeschreibung wird fertiggestellt. Die Ausschreibung für den oder die
Totalunternehmer*in wird veröffentlicht.
Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3, 51103 Köln:
Die Planer*innen werden beauftragt.
Der oder die Objektplaner*in kann mit den Bestandsaufnahmen beginnen.
Infolge einer Änderung des Genehmigungsrechtes kann das als zweigeschossige Anlage ge-
plante Interim in Containerbauweise nur noch eingeschossig ausgeführt werden. Alternativen,
als Ersatz für die entfallende Interimsfläche, sind zu untersuchen.
Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße 11-15, 50765 Köln:
Die Ausschreibung des Projektsteuerers oder der Projektsteuerin wird veröffentlicht.
Die funktionale Leistungsbeschreibung wird fertiggestellt.
Die Ausschreibung für den oder die Totalunternehmer*in wird veröffentlicht.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
14.08.2025
3
Anlage 5 - Gegenüberstellung GI mit Eingriffen
5118 Zeichen
Rot = nicht/sehr schwer umsetzbar Gelb= umsetzbar mit Einschränkungen Grün= umsetzbar ohne Einschränku ngen Thema Begründung Bewertung Ampelsystem Begründung Bewertung Ampelsystem Auslagerung Container Auslagerung außerhalb des Grundstückes nicht möglich, da Landschafttsschutzgebiet. Auslagerung innerhalb auch kaum möglich wegen fehlender Fläche für 2- geschossige Anlagen 0 keine Auslagerung erf. 10 Auslagerung anderer Standort Keine Auslagerungsgebäude in der Nähe 0 keine Auslagerung erf. 10 Gefordertes Raumprogramm Mögliche Erweiterung des Raumbedarfs nur mit weiteren Versiegelungen möglich. 4 Raumprogramm umsetzbar 6 Neues pädagogisches Konzept Cluster mit Einschränkungen umsetzbar 3 Cluster umsetzbar 7 Thema Begründung Bewertung Ampelsystem Begründung Bewertung Ampelsystem Statik Lichthöfe erf. Eingriff in die Statik, Erdbebensicherheitsnachweis erfo., neue Wandscheiben, Fundamente…. 0 keine Einschränkungen 10 Brandschutz Ertüchtigungsmaßnahmen grundsätzlich möglich 4 keine Einschränkungen 6 Schadstoffsanierung Schadstoffsanierung erf. Auswirkungen auf Statik? Mindestüberdeckung Bewehrung?.... 4 Auch beim Neubau sind für den Abbruch Schadstoffsanierungsarbeiten erf. 6 Umsetzung Barrierefreiheit Unter Umständen mit Aufwand/ Einschränkung machbar 3 keine Einschränkungen 7 Betonsanierung Bewehrungseisen größtenteils im karbonatisierungsgefährdeten Berecih, daher eine grßflächige Betonsanierungsmaßnahme erforderlich 1 nicht erf. 9 Innenliegende Räume Wenn statische Hindernisse behoben, dann bestünde hier keine Einschränkung 4 nicht erf. 6 Schallschutz Ertüchtigungsmaßnahmen grundsätzlich erfo. 3 keine Einschränkungen 7 Raumakustik Ertüchtigungsmaßnahmen grundsätzlich erfo. 3 keine Einschränkungen 7 Wärmeschutz An manchen Stellen nicht realisierbar, z.B. unterhalb der Bodenplatte 3 keine Einschränkungen 7 Kompakte Bauweise U/A Verhältnis kein Verbesserungspotenzial möglich 0 keine Einschränkungen 10 Thema Begründung Bewertung Ampelsystem Begründung Bewertung Ampelsystem Baukosten 4 6 Betriebkosten Betriebskosten im Vergleich zum Neubau höer 3 Betriebskosten im Verglich zur Sanierung günstiger 7 Kosten Auslagerung Die Kosten der Auslagerung würden ganz grob bei ca. 16.000 m² BGF bei 30 Mio.-40 Mio. Euro liegen. 0 Der Neubau würde als Interim fungieren, bis der Bestand abgebrochen wird. D.h. keine Auslagerungskosten. 10 Restnutzungsdauer geringer als Neubau 2 höher als Sanierung 8 Thema Begründung Bewertung Ampelsystem Begründung Bewertung Ampelsystem CO2 Emission Bau Neue Wandscheiben, Neue Fundamentierung, Betonsanierung, Schadstoffsanierung, GI erfordern auch Emissionen, Ermittlung der Emissionen erf. 3 Rohbau Neubau, Abriss Bestand, Beton Ermittlung der Emissionen erf. 7 Lebenszyklus- Treibhausgasemissionen Bei einer GI größerer Energiebedard erf. Als beim Neubau 4 weniger Energiebedarf als bei GI 6 Natürliche CO2 Speicher Durch die große Versiegelung begrenztere Möglichkeiten als beim Neubau 3 Durch kompakte Bauweise größere Fläche für Herstellung natürlicher CO2 Speicher vorhanden, wie mehr Bäume pflanzen,.. 7 Entsiegelung Die Versiegelungsfläche ändert sich nicht oder wird durch mögliche Erweiterungen größer 3 Durch kompakte Bauweise eine geringere Versiegelungsfläche 7 Baumfällung Bei gleich bleibendem Raumbedarf keine Baumfällungen erf. 8 Baumfällungen erf. Nach Abriss des Bestandes Ersatzpflanzungen möglich. 2 Paaivhausstandard Mit mehr Aufwand/ Einschränkungen unter Umständen möglich 3 Ohne Einschränkungen möglich 7 Entscheidung GI / Neubau Merianstr. Organisatorische RahmenbedingungenTechnische RahmenbedingungenÖkonomische Rahmenbedingungen GI mit Eingriffen/ Wegfall BestandschutzFaktoren Neubau Bewertungssystem Durch das Bewertungssystem wird pro Thema maximal 10 Punkte vergeben. Die Variante mit den meisten Punktzahlen spiegelt die bevorzugte Variante wider. Rot = nicht/sehr schwer umsetzbar Gelb= umsetzbar mit Einschränkungen Grün= umsetzbar ohne Einschränku ngen GI mit Eingriffen/ Wegfall BestandschutzFaktoren Neubau Bewertungssystem Durch das Bewertungssystem wird pro Thema maximal 10 Punkte vergeben. Die Variante mit den meisten Punktzahlen spiegelt die bevorzugte Variante wider. Erneuerbare Energien Anteil grundsätzlich möglich 4 grundsätzlich möglich, weniger Einschränkung aks beim Bestand 6 Graue Energie Eine Ermittlung der grauen Engergie ist erf.. Auch bei einer GI werden meistens bis auf den Rohbau die Materialien des Bestandes zu entsorgen und durch neue Baumaterialien zu ersetzen sein. 5 Eine Ermittlung der grauen Engergie ist erf. 5 PV- Anlage grundsätzlich möglich 5 grundsätzlich möglich, weniger Einschränkung als beim Bestand, da die Planung sich an die Anforderungen anpassen kann 5 Einsatz von nachhaltigen Produkten im Tragwerk Bestand bleibt erhalten 1 Beim Neubau Möglichkeiten vorhanden Hybride Bauweise, Holzbau,… 9 80 200 280 28,57% 71,43% 1. 28,57% 2. 71,43% Entscheidung GI mit statischen Eingriffen/ Entfall Bestandschutz Entscheidung Neubau/ Abriss Bestand Ökologische Rahmenbedingungen
Anlage 2 - Beantwortung der Nachfragen des ASW vom 21.08.2023
1338 Zeichen
Anlage 2 zu Beschlussvorlage 1196/2023 In der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung am 21. August 2023 gab es Nachfragen, warum am Schulstandort Merianstraße bereits die Festlegung auf einen Abbruch und Neubau erfolgt ist, während bei den anderen Schulen im Maßnahmenpaket (Burgwiesenstraße und Kantstraße) die Entscheidung Neubau oder Generalinstandsetzung noch offen ist. Das Projekt Schulstandort Merianstraße ist bereits länger in Bearbeitung. Dementsprechend konnte das Ergebnis der Gegenüberstellung Neubau versus Generalinstandsetzung schon im Vorfeld ausgearbeitet werden. Im beigefügten Schaubild (siehe Anlage 3) ist aufgeführt, an welchen Kriterien sich die Entscheidung orientiert. Die entsprechende Auswertung zur Merianstraße ist ebenfalls beigefügt (siehe Anlagen 4 und 5). Die Gegenüberstellung Neubau versus Generalinstandsetzung für die beiden anderen oben genannten Schulen sind in Bearbeitung. Die Ergebnisse der Untersuchung werden dann Basis der funktionellen Leistungsbeschreibung. Bestandteil des Leistungsumfanges für den zukünftigen Auftragnehmer ist es auch zu prüfen, ob für die Maßnahme Auslagerungsbauten erforderlich sind und wo diese aufgestellt werden können. Daher kann eine Aussage, ob und wo es zu einer Auslagerung kommt, zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
Anlage 7a - Kaiserin-Theophanu-Schule Variante 01
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MMM Fläche für den Gemeinbedarf -Jugendeinrichtung- Interim III Interim II Interim I Tartanfeld Schulgebäude IV SD Fußweg Bestand 4.585 2.00 11.315 16.50 16.50 16.50 66.00 27.00 27.00 TraktG Wi ersbergstraße Fuß-und Radweg Fuß-und Radweg Baum zu erhalten Variante 1: Interimsgebäude zwischen Sieversstr. und Christian-Sünner-Str. Maßstab 1:750 Kaiserin-Theophanu-Schule Kantstr. 3, 51103 Köln Kaiserin-Theophanu-Schule Kantstr. 3, 51103 Köln Variante 1 Interimsgebäude zwischen Sieversstr. und Christian-Sünner-Str. Maßstab 1 : 750 ggf. Abbruch Mauer
Anlage 4 - Gegenüberstellung GI ohne Eingriffe
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Rot = nicht/sehr schwer umsetzbar Gelb= umsetzbar mit Einschränkungen Grün= umsetzbar ohne Einschränku ngen Thema Begründung Bewertung Ampelsystem Begründung Bewertung Ampelsystem Auslagerung Container Auslagerung außerhalb des Grundstückes nicht möglich, da Landschafttsschutzgebiet. Auslagerung innerhalb auch kaum möglich wegen fehlender Fläche für 2- geschossige Anlagen 0 keine Auslagerung erf. 10 Auslagerung anderer Standort Keine Auslagerungsgebäude in der Nähe 0 keine Auslagerung erf. 10 Gefordertes Raumprogramm Mögliche Erweiterung des Raumbedarfs nur mit weiteren Versiegelungen möglich. 3 Raumprogramm umsetzbar 7 Neues pädagogisches Konzept Cluster mit Einschränkungen umsetzbar 2 Cluster umsetzbar 8 Thema Begründung Bewertung Ampelsystem Begründung Bewertung Ampelsystem Statik Statische Ertüchtigungen ggf. erf. 3 keine Einschränkungen 7 Brandschutz Ertüchtigungsmaßnahmen grundsätzlich möglich 4 keine Einschränkungen 6 Schadstoffsanierung Schadstoffsanierung erf. Auswirkungen auf Statik? Mindestüberdeckung Bewehrung?.... 4 Auch beim Neubau sind für den Abbruch Schadstoffsanierungsarbeiten erf. 6 Umsetzung Barrierefreiheit Unter Umständen mit Aufwand/ Einschränkung machbar 2 keine Einschränkungen 8 Betonsanierung Bewehrungseisen größtenteils im karbonatisierungsgefährdeten Berecih, daher eine grßflächige Betonsanierungsmaßnahme erforderlich 1 nicht erf. 9 Innenliegende Räume Diese bleiben für weitere Jahrzente unbenutzbar, müssen aber beleuchtet, belüftet und beheizt werden 0 nicht erf. 10 Schallschutz Ertüchtigungsmaßnahmen grundsätzlich erfo. 3 keine Einschränkungen 7 Raumakustik Ertüchtigungsmaßnahmen grundsätzlich erfo. 3 keine Einschränkungen 7 Wärmeschutz An manchen Stellen nicht realisierbar, z.B. unterhalb der Bodenplatte 3 keine Einschränkungen 7 Kompakte Bauweise U/A Verhältnis kein Verbesserungspotenzial möglich 0 keine Einschränkungen 10 Thema Begründung Bewertung Ampelsystem Begründung Bewertung Ampelsystem Baukosten 4 6 Betriebkosten Betriebskosten im Vergleich zum Neubau höer 3 Betriebskosten im Verglich zur Sanierung günstiger 7 Kosten Auslagerung Die Kosten der Auslagerung würden ganz grob bei ca. 16.000 m² BGF bei 30 Mio.-40 Mio. Euro liegen. 0 Der Neubau würde als Interim fungieren, bis der Bestand abgebrochen wird. D.h. keine Auslagerungskosten. 10 Restnutzungsdauer geringer als Neubau 2 höher als Sanierung 8 Thema Begründung Bewertung Ampelsystem Begründung Bewertung Ampelsystem CO2 Emission Bau Betonsanierung, Schadstoffsanierung, GI erfordern auch Emissionen,Ermittlung der Emissionen erf. 4 Rohbau Neubau, Abriss Bestand, Beton Ermittlung der Emissionen erf. 6 Lebenszyklus- Treibhausgasemissionen Bei einer GI größerer Energiebedard erf. als beim Neubau 4 weniger Energiebedarf als bei GI 6 Natürliche CO2 Speicher Durch die große Versiegelung begrenztere Möglichkeiten als beim Neubau 3 Durch kompakte Bauweise größere Fläche für Herstellung natürlicher CO2 Speicher vorhanden, wie mehr Bäume pflanzen,.. 7 Entsiegelung Die Versiegelungsfläche ändert sich nicht oder wird durch mögliche Erweiterungen größer 3 Durch kompakte Bauweise eine geringere Versiegelungsfläche 7 Baumfällung Bei gleich bleibendem Raumbedarf keine Baumfällungen erf. 8 Baumfällungen erf. Nach Abriss des Bestandes Ersatzpflanzungen möglich. 2 Paaivhausstandard Mit mehr Aufwand/ Einschränkungen unter Umständen möglich 3 Ohne Einschränkungen möglich 7 Erneuerbare Energien Anteil grundsätzlich möglich 4 grundsätzlich möglich, weniger Einschränkung aks beim Bestand 6 Entscheidung GI / Neubau Merianstr. Bewertungssystem Durch das Bewertungssystem wird pro Thema maximal 10 Punkte vergeben. Die Variante mit den meisten Punktzahlen spiegelt die bevorzugte Variante wider. Faktoren GI ohne Eingriffe/ Erhalt Bestandschutz Neubau Organisatorische RahmenbedingungenTechnische RahmenbedingungenÖkonomische Rahmenbedingungen Rot = nicht/sehr schwer umsetzbar Gelb= umsetzbar mit Einschränkungen Grün= umsetzbar ohne Einschränku ngen Bewertungssystem Durch das Bewertungssystem wird pro Thema maximal 10 Punkte vergeben. Die Variante mit den meisten Punktzahlen spiegelt die bevorzugte Variante wider. Faktoren GI ohne Eingriffe/ Erhalt Bestandschutz Neubau Graue Energie Eine Ermittlung der grauen Engergie ist erf.. Auch bei einer GI werden meistens bis auf den Rohbau die Materialien des Bestandes zu entsorgen und durch neue Baumaterialien zu ersetzen sein. 5 Eine Ermittlung der grauen Engergie ist erf. 5 PV- Anlage grundsätzlich möglich 5 grundsätzlich möglich, weniger Einschränkung als beim Bestand, da die Planung sich an die Anforderungen anpassen kann 5 Einsatz von nachhaltigen Produkten im Tragwerk Bestand bleibt erhalten 1 Beim Neubau Möglichkeiten vorhanden Hybride Bauweise, Holzbau,… 9 77 203 280 27,50% 72,50% 1. 27,50% 2. 72,50% Entscheidung GI ohne statische Eingriffe/ Erhalt Bestandschutz Entscheidung Neubau/ Abriss Bestand Ökologische Rahmenbedingungen
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1196/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 26.10.2023
- Erstellt
- 11.04.2023 12:22