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1196/2023

Beschleunigungspaket weiterführende Schulen - Generalsanierung und Neubau d. Schulgebäude Gesamtschule Holweide, Burgwiesenstraße, der Kaiserin-Theophanu-Schule, Kantstraße und der Heinrich-Böll-Gesamtschule, Merianstraße - Planungs- und Baubeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 26.10.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.10.2023, TOP 10.4

Anlage 9 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Bezirksvertretung Kalk vom 21.09.2023

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Anlage 8 - Vorabauszug Rat 07.09.2023

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Anlage 1 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 7b - Kaiserin-Theophanu-Schule Variante 02

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 10 - Stellungnahme zum Beschluss der Bezirksvertretung 8

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Anlage 6 - Auszug BA Gebäudewirtschaft 28.08.2023 - neu

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Anlage 7 - geprüfte Alternativstandorte

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Anlage 3 - Entscheidungskriterien Neubau oder GI

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss Stand 2024

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Anlage 5 - Gegenüberstellung GI mit Eingriffen

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Anlage 2 - Beantwortung der Nachfragen des ASW vom 21.08.2023

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Anlage 7a - Kaiserin-Theophanu-Schule Variante 01

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Anlage 4 - Gegenüberstellung GI ohne Eingriffe

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Anlage 9 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Bezirksvertretung Kalk vom 21.09.2023

7017 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Frau Brecher 
Telefon: (0221) 221 98313 
Fax:  (0221) 221 98347 
E-Mail: corinna.brecher@stadt-
koeln.de 
Datum: 22.09.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 20. Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk vom 21.09.2023 
öffentlich 
8.2.1 Beschleunigungspaket weiterführende Schulen - Generalsanierung und 
Neubau der Schulgebäude der Gesamtschule Holweide, Burgwiesen-
straße 125, der Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3 
und der Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße 11-15 durch General- 
oder Totalunternehmen - Planungs- und Baubeschluss 
1196/2023 
Änderungsantrag der SPD-Fraktion betreff: "Beschleunigungspaket wei-
terführende Schulen – Generalsanierung und Neubau der Schulgebäude 
der Gesamtschule Holweide, der Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymna-
sium und der Heinrich-Böll-Gesamtschule" (Vorlage 1196/2023) 
AN/1687/2023 
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
und Fraktion Die LINKE. zu TOP 8.2.1 der Sitzung am 21.09.2023 mit 
dem Titel "Beschleunigungspaket weiterführende Schulen - Generalsan-
ierung und Neubau der Schulgebäude der Gesamtschule Holweide, 
Burgwiesenstraße 125, der Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium 
Kantstraße 3 und der Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße 11-15 
durch General- oder Totalunternehmen - Planungs- und Baubeschluss" 
AN/1703/2023 
 Weiterer Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 21.09.2023 
Beschleunigungspaket weiterführende Schulen – Generalsanierung und 
Neubau der Schulgebäude der Gesamtschule Holweide, Burgwiesenstr. 
125, der Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstr. 3 und der 
Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstr. 11-15 durch General- oder Total-
unternehmer – Planungs- und Baubeschluss 
AN/1714/2023 
Dieser Tagesordnungspunkt wurde gemeinsam mit TOP 8.1.1 behandelt. 
Die Änderungsanträge der SPD-Fraktion (AN/1687/2023 und AN/1714/2023), so-
wie der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und

Fraktion Die LINKE. (AN/1703/2023) haben sich durch den mündlich eingebrach-
ten Änderungsantrag der SPD-Fraktion erledigt. 
Mündlich eingebrachter Änderungsantrag der SPD Fraktion: 
1. Die Standorte für die Container im Grünzug sind aufzugeben. 
2. Es wird ein sofortiges Verkaufsmoratorium für die Brachfläche Heinrich-Bützler-
Str/Kapellenstr./Dillenburger Str. vereinbart. 
3. Es ist zu prüfen, ob die freien Räume des Bildungscampus unter Zustimmung des 
Erzbistums als Interim nutzbar sind. Wenn ja, ist dies der Bezirksvertretung Kalk kurz-
fristig mitzuteilen. 
4. Sollte dies nicht zu realisieren sein, ist die Brachfläche Heinrich-Bützler-Str/Kapel-
lenstr./Dillenburger Str. als Interim zu nutzen. 
5. Falls die Punkte 3-4 wider Erwarten nicht zu realisieren sein, sollen die Container in 
Doppelstockweise auf dem Lehrkräfteparkplatz und der Wiersbergstr. stehen. 
6. Für den Fall, dass auch dies nicht möglich ist und der Interimsstandort zwischen 
Neuerburgstr. und Wiersbergstr. realisiert wird, wird die Brachfläche Heinrich-Bützler-
Str/Kapellenstr./Dillenburger Str. als Ersatz in eine Grünfläche umgewandelt. 
7. Sollte ein Standort nicht reichen, sind Containerstandorte auf den geprüften versie-
gelten Flächen zu kombinieren. 
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über den mündlich in der Sitzung einge-
brachten Änderungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen. 
Zunächst über die Punkte 1-6 gemeinsam im Anschluss über Punkt 7 einzeln: 
Beschluss I: 
 
1. Die Standorte für die Container im Grünzug sind aufzugeben. 
2. Es wird ein sofortiges Verkaufsmoratorium für die Brachfläche Heinrich-Bützler-
Str/Kapellenstr./Dillenburger Str. vereinbart. 
3. Es ist zu prüfen, ob die freien Räume des Bildungscampus unter Zustimmung des 
Erzbistums als Interim nutzbar sind. Wenn ja, ist dies der Bezirksvertretung Kalk kurz-
fristig mitzuteilen. 
4. Sollte dies nicht zu realisieren sein, ist die Brachfläche Heinrich-Bützler-Str/Kapel-
lenstr./Dillenburger Str. als Interim zu nutzen. 
5. Falls die Punkte 3-4 wider Erwarten nicht zu realisieren sein, sollen die Container in 
Doppelstockweise auf dem Lehrkräfteparkplatz und der Wiersbergstr. stehen. 
6. Für den Fall, dass auch dies nicht möglich ist und der Interimsstandort zwischen 
Neuerburgstr. und Wiersbergstr. realisiert wird, wird die Brachfläche Heinrich-Bützler-
Str/Kapellenstr./Dillenburger Str. als Ersatz in eine Grünfläche umgewandelt. 
 
Abstimmung: 
 
Einstimmig zugestimmt.  
 
Im Anschluss lässt sie über den Punkt 7 abstimmen: 
 
Beschluss II: 
 
7. Sollte ein Standort nicht reichen, sind Containerstandorte auf den geprüften versie-
gelten Flächen zu kombinieren.

Abstimmung: 
 
Mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Bezirksvertreter Fischer 
(Fraktion Die LINKE.) und Bezirksvertreter Hooghoughi (FDP) abgelehnt. 
 
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt nun über die so geänderte Beschluss-
vorlage abstimmen: 
Beschluss III: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europa-
weiten Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die Generalsanierung beziehungs-
weise den Neubau der Gebäude der 
- Gesamtschule Holweide Burgwiesenstraße 125, 51067 Köln, 
- Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3, 51103 Köln und 
- Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße 11-15, 50765 Köln 
durch Totalunternehmen planen und errichten beziehungsweise durch Generalunter-
nehmen errichten zu lassen.  
Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt 
bei rund 691 Mio. Euro brutto. 
Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 10 % auf den Kostenorientie-
rungswert. 
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach 
der Inbetriebnahme der Objekte über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft nach 
Maßgabe des für die jeweilige Schulform dann jeweils gültigen Flächenverrechnungs-
preises. 
 
1. Die Standorte für die Container im Grünzug sind aufzugeben. 
2. Es wird ein sofortiges Verkaufsmoratorium für die Brachfläche Heinrich-Bützler-
Str/Kapellenstr./Dillenburger Str. vereinbart. 
3. Es ist zu prüfen, ob die freien Räume des Bildungscampus unter Zustimmung des 
Erzbistums als Interim nutzbar sind. Wenn ja, ist dies der Bezirksvertretung Kalk kurz-
fristig mitzuteilen. 
4. Sollte dies nicht zu realisieren sein, ist die Brachfläche Heinrich-Bützler-Str/Kapel-
lenstr./Dillenburger Str. als Interim zu nutzen. 
5. Falls die Punkte 3-4 wider Erwarten nicht zu realisieren sein, sollen die Container in 
Doppelstockweise auf dem Lehrkräfteparkplatz und der Wiersbergstr. stehen. 
6. Für den Fall, dass auch dies nicht möglich ist und der Interimsstandort zwischen 
Neuerburgstr. und Wiersbergstr. realisiert wird, wird die Brachfläche Heinrich-Bützler-
Str/Kapellenstr./Dillenburger Str. als Ersatz in eine Grünfläche umgewandelt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Bei Enthaltung des Bezirksvertreter Fischer (Fraktion Die LINKE.) zugestimmt.

Anlage 8 - Vorabauszug Rat 07.09.2023

4465 Zeichen

Anlage 8 
Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058 
Fax:   (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 08.09.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 27. Sitzung des Rates vom 
07.09.2023  
öffentlich 
10.20 Beschleunigungspaket weiterführende Schulen - Generalsanierung und 
Neubau der Schulgebäude der Gesamtschule Holweide, Burgwiesen-
straße 125, der Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3 
und der Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße 11-15 durch General- 
oder Totalunternehmen - Planungs- und Baubeschluss 
1196/2023 
I. Abstimmung über die Maßnahmen Gesamtschule Holweide und Heinrich-
Böll-Gesamtschule 
Beschluss in der Fassung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 
28.08.2023: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europa-
weiten Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die Generalsanierung beziehungs-
weise den Neubau der Gebäude der 
- Gesamtschule Holweide Burgwiesenstraße 125, 51067 Köln und 
- Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße 11 -15, 50765 Köln 
durch Totalunternehmen planen und errichten beziehungsweise durch Generalunter-
nehmen errichten zu lassen.  
Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt 
bei rund 691 Mio. Euro brutto. 
Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 10 % auf den Kostenorientie-
rungswert. 
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach 
der Inbetriebnahme der Objekte über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft nach 
Maßgabe des für die jeweilige Schulform dann jeweils gültigen Flächenverrechnungs-
preises. 
1. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Vergleich Abriss/Neubau versus Sanie-
rung w ird ergänzt um eine ökologische Betrachtung (z.B. graue Energie). Bevor

es zu größeren Abrissarbeiten kommt, w erden die Ergebnisse der Vergleiche dem 
Werksausschuss Gebäudew irtschaft vorgelegt.  
Es soll zu keinen zeitlichen Verzögerungen kommen.  
2. Beim Gymnasium Kantstr. w ird der bisher angedachte Grünzug im Süden des 
Schulgeländes nicht dauerhaft bebaut. Für Interimsschulbaulösungen sind bereits 
versiegelte Flächen, w ie z.B. an der Wiersbergstraße oder Lehrer-Parkplatzflä-
chen vorrangig in Betracht zu ziehen. 
3. Es darf bei keiner der zuvor genannten Maßnahmen zu zeitlichen Verzögerungen 
kommen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. zugestimmt. 
II. Abstimmung über die Maßnahme Kaiserin-Theophanu-Schule 
Beschluss unter Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksvertretung 8 (Kalk) in 
der Fassung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 28.08.2023: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europa-
weiten Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die Generalsanierung beziehungs-
weise den Neubau der Gebäude der 
- - Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3, 51103 Köln und  
durch Totalunternehmen planen und errichten beziehungsweise durch Generalunter-
nehmen errichten zu lassen.  
Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt 
bei rund 691 Mio. Euro brutto. 
Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 10 % auf den Kostenorientie-
rungswert. 
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach 
der Inbetriebnahme der Objekte über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft nach 
Maßgabe des für die jeweilige Schulform dann jeweils gültigen Flächenverrechnungs-
preises. 
1. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Vergleich Abriss/Neubau versus Sanie-
rung w ird ergänzt um eine ökologische Betrachtung (z.B. graue Energie). Bevor 
es zu größeren Abrissarbeiten kommt, w erden die Ergebnisse der Vergleiche 
dem Werksausschuss Gebäudew irtschaft vorgelegt.  
Es soll zu keinen zeitlichen Verzögerungen kommen. 
2. Beim Gymnasium Kantstr. w ird der bisher angedachte Grünzug im Süden des 
Schulgeländes nicht dauerhaft bebaut. Für Interimsschulbaulösungen sind be-
reits versiegelte Flächen, w ie z.B. an der Wiersbergstraße oder Lehrer-Park-
platzflächen vorrangig in Betracht zu ziehen. 
3. Es darf bei keiner der zuvor genannten Maßnahmen zu zeitlichen Verzögerun-
gen kommen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. zugestimmt.

Anlage 1 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

2683 Zeichen

/ 2 
14 20.07.2023 
143  
 
 
26 über Dezernat VI 
 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 1196/2023, Stand 11.07.2023 
Beschleunigungspaket weiterführende Schulen - Generalsanierung und 
Neubau der Schulgebäude der Gesamtschule Holweide, Burgwiesenstraße 125, 
der Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3 und der Heinrich-
Böll-Gesamtschule Merianstraße 11-15 durch General- oder Totalunternehmen 
- Planungs- und Baubeschluss 
RPA-Nr. 0346/2023 
 
Eingereichte Kosten (Kostenorientierungswert): rd. 691.000.000,- EUR brutto  
zzgl. 10% Risikozuschlag     rd. 69.000.000, EUR br utto 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
26/Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beabsichtigt an den Standorten der Gesamt- 
schule Holweide (Stadtbezirk Mülheim), der Kaiserin-Theophanu Schule (Stadtbezirk 
Kalk) und der Heinrich-Böll-Gesamtschule (Stadtbezirk Chorweiler) umfangreiche 
Baumaßnahmen im Rahmen von Vergaben an Total- oder Generalunternehmer 
durchzuführen. 
-26- verspricht sich durch diese Art der Projektdurchführung eine minimiertes Kosten- 
und Bauzeitenrisiko, was in Anbetracht des Schulnotstandes in Köln nachvollziehbar 
erscheint. 
Der angegebene Wert für den Kostenrahmen, der laut der Beschlussvorlage aus ak- 
tuellen Bauprojekten ermittelt wurde, ist in den vorgelegten Unterlagen nicht näher 
aufgeschlüsselt und erläutert worden. 
Da es bei Kostenannahmen in dieser frühen Phase der Bauprojekte ohne Weiteres 
noch zu Abweichungen im zweistelligen Prozentbereich kommen kann, ist die Not- 
wendigkeit des Risikozuschlags von 10% zumindest kritisch zu hinterfragen. 
Weiterhin besteht aufgrund noch durchzuführender Machbarkeitsstudien und Wirt- 
schaftlichkeitsbetrachtungen zur Beurteilung einiger Baumaßnahmen (Sanierung o- 
der Neubau) noch ein Risikopotenzial bei der Kostenannahme. 
Die angedachte Verfahrensweise soll analog zu den bereits beschlossenen Maß- 
nahmen im 1. und 2. TU/GU Paket erfolgen. Es wird hier insbesondere auf die Be- 
schlüsse mit den Vorlagennummern 0864/2017, 1474/2020 und 1656/2021 und die 
dazugehörigen Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsamtes mit den RPA-
Nummern 2019/0984 vom 11.06.2019 und 2020/0767 vom 08.06.2020 verwiesen. 
Unter anderem wurde dabei festgelegt, dass die übliche Einbindung des RPA im 
Rahmen der Prüfung der Kostenberechnung nach der Entwurfsplanung entfällt.

- 2 - 
 
 
Wie in den vorangegangen Verfahren im Zuge der 1. und 2. GU/TU Pakete behält 
sich das RPA stichprobenartige und verfahrensbegleitende Prüfungen von Vergaben 
und Nachträgen, sowie weitere Ausweitungen von Prüftätigkeiten im Rahmen der 
Baumaßnahmen vor. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Ralf Jülich 
 
Leiter des Rechnungsprüfungsamtes

Beschlussvorlage Rat

20955 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 1196/2023 
Freigabedatum 
17.07.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschleunigungspaket weiterführende Schulen - Generalsanierung und Neubau der 
Schulgebäude der Gesamtschule Holweide, Burgwiesenstraße 125, der Kaiserin-
Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3 und der Heinrich-Böll-Gesamtschule 
Merianstraße 11-15 durch General- oder Totalunternehmen - Planungs- und 
Baubeschluss  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines  
europaweiten Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die Generalsanierung  
beziehungsweise den Neubau der Gebäude der 
- Gesamtschule Holweide Burgwiesenstraße 125, 51067 Köln, 
- Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3, 51103 Köln und  
- Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße 11 -15, 50765 Köln 
durch Totalunternehmen planen und errichten beziehungsweise durch Generalunter-
nehmen errichten zu lassen.  
Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt 
bei rund 691 Mio. Euro brutto. 
Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 10 % auf den Kostenorientie-
rungswert. 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.08.2023 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 21.08.2023 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.08.2023 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 28.08.2023 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 31.08.2023 
Sportausschuss 31.08.2023 
Finanzausschuss 04.09.2023 
Rat 07.09.2023

2 
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach 
der Inbetriebnahme der Objekte über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft nach 
Maßgabe des für die jeweilige Schulform dann jeweils gültigen Flächenverrechnungs-
preises.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen  siehe Begründung 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begründung 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2030 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc. (Miete, Reinigungs- und Sonstige Nebenkosten) siehe Begrün-
dung € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcen-
verbrauch, der eine Zunahme der CO2- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
 
Begründung:  
Das Maßnahmenpaket enthält Generalsanierungen und Neubauten von Schulgebäu-
den, die im Fall einer Nichtdurchführung zu einem Verlust bestehender Schulplätze 
führen würden. Dieses Paket umfasst drei Schulbaumaßnahmen, welche sich in zehn 
Teilprojekte untergliedern. 
Die Durchführung der Maßnahmen ist zur Verhinderung eines Wegfalls von  
bestehenden Schulplätzen aufgrund des teilweise sehr schlechten Gebäudezustandes 
dringend angezeigt. Für bestehende, in Containerbauweise errichtete Gebäudetrakte 
soll ein dauerhafter Ersatz geschaffen werden. 
Interimsbauten sind ebenfalls Bestandteil dieses Maßnahmenpaketes. 
Die Fassung der Baubeschlüsse im herkömmlichen Sinne nach Leistungsphase 3 ist 
für die vorgesehenen Baumaßnahmen aufgrund des vorgeschlagenen Verfahrens

4 
nicht möglich. Damit entfällt die sonst übliche Einbindung des Rechnungsprüfungsam-
tes mittels Prüfung der Kostenberechnung im Rahmen der Entwurfsplanung.  
Zur beschleunigten Umsetzung kann das Rechnungsprüfungsamt im Zuge der Umset-
zung der Maßnahmen jederzeit verfahrensbegleitende Prüfungen von Vergaben und 
Nachträgen vornehmen. Es erfolgt keine Beratung und Beschlussfassung über die 
Genehmigungsplanung in den politischen Gremien. Dieses Verfahren wurde bereits 
beim 1. und 2. GU/TU - Maßnahmenpaket vereinbart (Vorlagen Nummer 1656/2021 
und 1474/2020). 
 
Realisierungszeitraum  
Die Umsetzung der Maßnahmen durch Total- oder Generalunternehmen führt anstelle 
einer gewerkeweisen Vergabe zu einer beschleunigten Umsetzung. Ziel ist eine Reali-
sierung innerhalb eines Zeitraumes von 5 bis 7 Jahren. Für einige Maßnahmen sind 
noch Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durchzuführen. Diese 
sind notwendig, um beurteilen zu können, ob eine Sanierung oder ein Neubau wirt-
schaftlicher ist. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bildet die Basis für die Entwicklung 
der Nutzerbedarfe an die Gebäudestruktur (Bausoll) und wird nachfolgend umfassend 
erarbeitet. Der „eigentliche“ Realisierungszeitraum von 5 bis 7 Jahren kann daher erst 
mit Vorliegen der vorgenannten Informationen beginnen. Die Verwaltung strebt daher 
eine Umsetzung des Maßnahmenpaketes bis Ende 2030 an. 
 
Vergabe an Totalunternehmen (TU)  
Als einen entscheidenden Vorteil einer Vergabe an Totalunternehmen sieht die Ver-
waltung eine schnellere Umsetzbarkeit der Projekte durch Verlagerung von Prozessen 
in die Zuständigkeit des Totalunternehmens.  
Ein Totalunternehmen übernimmt im Rahmen eines Projektvertrages die vollständigen 
Planungs- und Ingenieurleistungen, sowie alle baulichen Ausführungsleistungen.  
Bauherrin bleibt jedoch die Auftraggeberin Stadt Köln. Der Prozessvorteil generiert 
sich dadurch, dass sämtliche erforderlichen Planungs- und Ausführungsleistungen nur 
über einen Projektvertrag beauftragt werden; alle Schnittstellen, die sich im Projekt-
verlauf üblicherweise ergeben, sind dann in der Zuständigkeit des Projektpartners 
(TU). Dadurch werden deutlich weniger Kapazitäten beim Personal der Gebäudewirt-
schaft, aber auch bei den übrigen beteiligten Dienststellen benötigt (zum Beispiel im 
Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, weil nur ein Vergabeverfahren pro Pro-
jekt durchgeführt werden muss). Termine und Kosten können sofort zu Beginn des 
Projektes – bei Auftragsvergabe – mit dem externen Vertragspartner*der externen 
Vertragspartnerin verbindlich festgelegt werden.  
Außerdem hat die Stadt im Falle der Gewährleistung nur einen Ansprechpartner be-
ziehungsweise eine Ansprechpartnerin.  
 
Vergabe an Generalunternehmen (GU)  
Im Gegensatz zum Totalunternehmen übernimmt ein Generalunternehmen bis auf die 
Ausführungsplanung keine Planungsleistungen. Dies ändert aber nichts an der Tatsa-
che, dass das Generalunternehmen einziger Vertragspartner der Bauherrin ist und die 
volle Verantwortung für die Gesamtleistung zu tragen hat.  
Das GU im engeren Sinne muss dabei zumindest einen Teil der Bauleistungen im ei-
genen Unternehmen erbringen. Die übrigen Leistungen kann es an Subunternehmen 
weitergeben. Die Prozessvorteile sind im Weiteren mit denen einer Vergabe an Total-
unternehmen vergleichbar.

5 
 
Zusammensetzung des Maßnahmenpaketes 
1.) Stadtbezirk Chorweiler: Schulgebäude der Heinrich-Böll-Gesamtschule,  
Merianstraße 11-15  
a.) Abbruch und Neubau  
b.) Interimsbau notwendig  
c.) Sicherung von rund 1.700 Schulplätzen 
 
2.) Stadtbezirk Mülheim: Schulgebäude der Gesamtschule Holweide,  
Burgwiesenstraße 125 
a.) Generalsanierung oder Abbruch beziehungsweise Teilabbruch und Neubau  
b.) Interimsbau nur bei der Entscheidung für eine Generalsanierung notwendig  
c.) Sicherung von rund 1.900 Schulplätzen 
 
3.) Stadtbezirk Kalk: Schulgebäude der Kaiserin-Theophanu-Schule,  
Gymnasium Kantstraße 3 
a.) Generalsanierung und/ oder Teilabbruch von Bestandsgebäuden  
b.) An- beziehungsweise Erweiterungsbauten 
c.) Interimsbau notwendig 
d.) Sicherung von anteilig rund 600 Schulplätzen 
 
An den Standorten Burgwiesenstraße und Kantstraße wird untersucht, ob eine  
Sanierung des nicht denkmalgeschützten Gebäudebestandes oder der Abbruch mit 
anschließender Errichtung eines Neubaus sinnvoll ist. 
Bei der Entscheidung für oder gegen eine Generalinstandsetzung müssen folgende 
Faktoren zwingend mit einbezogen werden: 
- Bau- und Betriebskosten 
- Kosten für Interimsbauten 
- Umsetzbarkeit der Barrierefreiheit 
- Umsetzbarkeit des geforderten Raumprogrammes mit entsprechenden  
Funktionsbeziehungen 
- Umsetzbarkeit neuer pädagogischer Konzepte 
- Umsetzbarkeit moderner Energiestandards und Einsatz erneuerbarer Energien 
- Umsetzung einer möglichst kompakten Bauweise 
- Reduktion versiegelter Flächen 
- Schaffung und Erhalt von Ausbaureserven 
Dabei bildet die Untersuchung der Gebäude hinsichtlich der Statik, der Schadstoffbe-
lastung und des Brandschutzes, sowie der Bauphysik (sommerlicher und winterlicher 
Wärmeschutz, Raumakustik) die Grundlage der Entscheidung. Baurechtliche Bestim-
mungen sind zwingend zu erfüllen.

6 
Kosten  
Die Verwaltung hat für die Realisierung der Maßnahmen einen Kostenorientierungs-
wert von rund 691 Mio. Euro brutto ermittelt. Grundlage dieser Kostenorientierung bil-
den aktuelle Bauprojekte.  
Bei einer Umsetzung durch Total-/Generalunternehmen werden die Kosten für jede 
Einzelmaßnahme parallel zum Ausschreibungsverfahren auf der Grundlage der DIN 
276 (Kostenplanung im Hochbau) ermittelt und dienen als Maßstab für die Bewertung 
der abgegebenen Angebote.  
Alle aufgeführten Baumaßnahmen ziehen zusätzliche Kosten für Erstausstattung (Mo-
biliar, digitale Geräte, Unterrichtsmaterialien, gegebenenfalls Fachraumausstattungen 
et cetera) inklusive Abschreibungen für die investive Einrichtung nach sich. Die s wird 
jeweils Gegenstand von weiteren Beschlussvorlagen, sogenannten Einrichtungsbe-
schlüssen sein, die den politischen Gremien im üblichen Verfahren unter anderem un-
ter Darlegung der diesbezüglichen Finanzierungsdetails vorgelegt werden sollen. 
 
Finanzierung: 
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt über 
Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft.  
 
Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem zwi-
schen der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet. 
Seit diesem Zeitpunkt gibt es unterschiedliche, spartenbezogene Mieten, sogenannte 
Flächenverrechnungspreise. Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich 
auf den spartenspezifischen Aufwendungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte 
zuzurechnenden sonstigen Erträge) und der auf die jeweilige Sparte beziehungsweise 
Untersparte entfallenden Fläche. Die umlagefähigen Nebenkosten werden von der 
Gebäudewirtschaft separat von der Miete mit der Nutzer*innendienststelle abgerech-
net. 
Aus den Baumaßnahmen ergeben sich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die 
Schulsparte „Gesamtschulen“ eine jährliche Haushaltsmehrbelastung von rund 32,6 
Mio. Euro zuzüglich Nebenkosten (inklusive Reinigung) von rund  2,2 Mio. Euro 
brutto jährlich und für „Gymnasien“ eine jährliche Haushaltsmehrbelastung von rund 6 
Mio. Euro brutto zuzüglich Nebenkosten (inklusive Reinigung) von rund 400.000 Euro 
brutto jährlich. Die jährlichen Aufwendungen von insgesamt 41,2 Mio. Euro brutto wer-
den voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2030 im Teilergebnisplan des Amtes für 
Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301 Schulträgeraufgaben in der Teilergebnis-
planzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, finanziert.  
Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ein  
Anteil in Höhe von rund 1,4 Mio. Euro brutto (jährliche Spartenmiete inklusive Reini-
gungs- und Nebenkosten) auf die Heinrich-Böll-Gesamtschule, Merianstraße 11 -15, 
ein Anteil von rund 1,6 Mio. Euro brutto auf die Gesamtschule Holweide,  
Burgwiesenstraße 125 und ein Anteil von rund 600.000 Euro brutto auf das Gymna-
sium Kantstraße 3. Die restlichen Mehraufwendungen werden im Wege entsprechend 
erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der beiden genannten Schulsparten 
abgebildet. 
Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungs-
prozesses 2027 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel 
–gegebenenfalls durch Umschichtungen- vorsehen.

7 
 
Baubeschreibung Gesamtschule Holweide 
Übersichtskarte Stadtplan 
 
Übersichtskarte Standort Burgwiesenstraße 125, 51067 Köln 
 
Burgwiesenstraße 
Container 
Hauptgebäude 
(A, B, C) 
Sporthalle 
HM-Wohnung 
NaWi-Haus

8 
Die Gesamtschule Holweide befindet sich im Süden des Stadtbezirks Mülheim.  
Hier werden zurzeit rund 1.900 Schüler unterrichtet. 
Der Gesamtgebäudekomplex besteht aus sieben Baukörpern: 
- Hauptgebäude (Trakte A, B, C), Baujahr 1974 
- zwei 3-fach Sporthallen (Trakt D), Baujahr 1974 
- Hausmeisterhaus (Trakt W), Baujahr 1974 
- Naturwissenschaftshaus (NaWi-Haus, Trakt J), Baujahr 2019 
- Containeranlagen (Trakte G, H, K) 
 
Die Baumaßnahme an der Burgwiesenstraße untergliedert sich, in Abhängigkeit von 
der auf Grundlage der Machbarkeitsstudie ermittelten Variante, in folgende Teilbau-
maßnahmen: 
 
Variante A: Generalinstandsetzung 
- Errichtung von Interimsbauten  
- Generalinstandsetzung der Trakte A, B und C inklusive Außenanlagen 
- Rückbau der Interimsgebäude 
 
Variante B: Neubau  
- Neubau des Schulgebäudes inklusive Außenanlagen 
- anschließend Abbruch der Trakte A, B und C 
 
Die Maßnahme umfasst das Hauptgebäude mit den Trakten A, B und C.  
Aufgrund gravierender Baumängel an der Bausubstanz und den technischen Einrich-
tungen besteht dringender Handlungsbedarf. 
Auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie ist zu ermitteln, ob eine Generalinstandset-
zung des Bestandes oder ein Neubau die wirtschaftlichere Lösung darstellt. 
Ob und in welchem Umfang Interimsbauten benötigt werden, hängt von der weiter  
verfolgten Variante ab. Bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit werden etwaige Inte-
rimsbauten miteinbezogen. Für die derzeit in den Containeranlagen untergebrachten 
Klassenräume wird im Rahmen der Baumaßnahme ein dauerhafter Ersatz geschaf-
fen.

9 
Baubeschreibung Kaiserin-Theophanu-Schule 
Übersichtskarte Stadtplan 
 
Übersichtskarte Standort Kantstraße 3, 51103 Köln 
 
Die Kaiserin-Theophanu-Schule liegt im Zentrum des Stadtteils Kalk. An diesem 
Standort besuchen derzeit circa 1.100 Schülerinnen und Schüler die Schule.   
Kantstr. 3 
B 
A 
K Abgebro-
chen 
Abgebro-
chen 
G 
N 
T 
E 
P

10 
Das Schulgebäude ist aktuell in acht Baukörpern, die sich über das gesamte Grund-
stück verteilen, untergebracht: 
- Trakt A, Baujahr 1928 (Massivbau) 
- Trakt B, Baujahr 1954/55 (Massivbau, Denkmalschutz) 
- Trakt E, Baujahr 1957 (Massivbau, Denkmalschutz) 
- Trakt G, Baujahr 2013 (Containerbau) 
- Trakt K, Baujahr 2011 (Containerbau) 
- Trakt N, Baujahr 2020 (Massivbau) 
- Trakt P, Baujahr circa 1960 (Containerbau) 
- Trakt T, Baujahr 2020 (Massivbau) 
Die Trakte N (Unterrichtsräume und Fachräume) und T (3-fach Sporthalle) wurden 
2020 neu errichtet und sind dementsprechend nicht Teil der nachfolgend beschriebe-
nen Baumaßnahmen. 
Diese betreffen die Trakte A und B (Unterrichts- und Verwaltungsräume und Aula), so-
wie den Trakt E (Mensa und Hausmeisterwohnung), einschließlich des schrittweisen 
Rückbaus der in Containerbauweise errichteten Trakte G, K und P.  
Die Gesamtmaßnahme untergliedert sich in nachfolgend aufgeführte Teilbaumaßnah-
men: 
- Errichtung der Interimsgebäude 
- teilweiser Rückbau der Bestandsgebäude in mehreren Abschnitten 
- Generalinstandsetzung der denkmalschützten Bestandsgebäude 
- Errichtung eines oder mehrerer Erweiterungsbauten inklusive Außenanlagen 
- Rückbau der Interimsgebäude 
Die denkmalgeschützten Gebäudetrakte werden instandgesetzt. Hierzu sollen alle  
inneren Oberflächen saniert und erneuert, Maßnahmen zur Raumakustik unter  
Berücksichtigung des Einbaus einer Sprachalarmierungsanlage umgesetzt, sowie die 
Gebäudetechnik dem heutigen Stand der Technik angepasst werden. Der Brand-
schutz ist zu ertüchtigen und vorhandene Mängel zu beseitigen. In allen Bereichen der 
Trakte ist Barrierefreiheit herzustellen. 
Aufgrund der an Dach- und Fassadenkonstruktion des A-Traktes vorgefundenen 
Bauschäden ist mittels weiterer Untersuchungen festzustellen, ob ein Erhalt oder  
Neubau dieses Traktes unter Betrachtung des Gesamtkonzeptes, der Bau- und Be-
triebskosten und einer optimierten Grundstücksnutzung sinnvoll ist. 
Mit einem (oder mehreren) An- beziehungsweise Erweiterungsbau (-ten) wird der zu-
sätzliche Raumbedarf gedeckt. Eine Erweiterung der Mensa und der Mensaküche soll 
ebenfalls im An- beziehungsweise Erweiterungsbau Berücksichtigung finden. 
Die Containerbauten (Trakte P, K und G) werden im Rahmen der Baumaßnahme suk-
zessive zurückgebaut. 
Um den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten, ist während der gesamten Bauausführung 
eine Auslagerung in temporäre Systembauten notwendig.

11 
Baubeschreibung Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße 
Übersichtskarte Stadtplan 
 
 
Übersichtskarte Standort Merianstraße 11-15, 50765 Köln 
 
 
 
Merianstr. 11-15

12 
Merianstraße 11-15 
Die Heinrich-Böll-Gesamtschule befindet sich im Stadtbezirk Chorweiler.  
An der Schule werden derzeit circa 1.700 Kinder unterrichtet. 
Das Schulgebäude besteht aus zwei Baukörpern, welche mittig auf dem Grundstück 
angeordnet wurden:  
- Schulgebäude, Baujahr 1974 (Stahlbetonskelettbau) 
- 6-fach Sporthalle, Baujahr 1974 (Stahlbetonskelettbau) 
 
Die Maßnahme an der Merianstraße untergliedert sich in mehrere Teilbaumaßnah-
men: 
- Errichtung der Interimsbauten (NaWi-Räume und Sporthalle) 
- Abbruch der Bestandsgebäude in voraussichtlich 2 Abschnitten 
- Errichtung eines Schulgebäudes inklusive Außenanlagen 
- Errichtung einer Sporthalle 
- Rückbau der Interimsgebäude 
Nach 49-jähriger Nutzungsdauer besteht an nahezu allen Bauteilen des Schulgebäu-
des ein hoher Sanierungsbedarf. Die Sporthalle musste 2022 aufgrund erheblicher 
Baumängel gesperrt werden. 
Problematisch stellt sich insbesondere der Umgang mit den innenliegenden  
Unterrichtsräumen dar, welche aufgrund der fehlenden natürlichen Belichtung und Be-
lüftung nur zeitlich eingeschränkt genutzt werden können. Hiervon betroffen ist etwa 
ein Drittel aller Unterrichtsräume. 
Ein 2014 erstelltes Sanierungskonzept zeigt auf, dass für eine zukünftig vollumfängli-
che Nutzung dieser Räume massive Eingriffe in die Statik des Gebäudes notwendig 
werden. Hierdurch würde der Bestandsschutz bezüglich der Statik aufgehoben. Der 
neu zu führende statische Nachweis wäre damit unter Berücksichtigung der aktuellen 
Normung zu führen. Aufgrund der Lage des Projekts in der Erdbebenzone 1 wären 
dann auch Erdbebenersatzlasten zu berücksichtigen. Der Bestand weist hierfür keine 
ausreichenden Reserven in der Statik auf. 
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass bei einer Generalinstandsetzung die gesamte 
Schule in ein Interim auszulagern wäre. Die Schaffung von Interimsgebäuden in der 
erforderlichen Größe wäre mit sehr hohen Kosten verbunden.  
Verschiedene Möglichkeiten zur standortnahen Errichtung von Interimsgebäuden  
wurden geprüft. Grundstücke mit der notwendigen Fläche liegen überwiegend im 
Landschaftsschutzgebiet. Teilweise müssten durch das Interim auch Sportplätze über-
baut werden. Diese Flächen kommen für eine Errichtung des Interims daher nicht in 
Frage. 
Andere Möglichkeiten zur Auslagerung mussten infolge unzureichender Grundstücks-
größe ebenfalls ausgeschlossen werden.  
Laut dem Schadstoffgutachten gibt es sowohl im Schulgebäude, als auch in der Sport-
halle eine massive Belastung durch verschiedenste Schadstoffe (Asbest, PAK, PCB, 
et cetera). Hier wäre eine Schadstoffsanierung der kompletten Schulanlage mit einem 
enormen Kosten- und Zeitaufwand verbunden. 
Überdies müsste die komplette Schulanlage energetisch auf den neusten Stand ge-
bracht werden, was ebenso wie eine Schadstoffsanierung nur mit hohem Zeit- und 
Kosteneinsatz realisiert werden könnte.

13 
Daher wird im weiteren Verfahren ein Neubau von Schule und Sporthalle verfolgt. 
Mit Hilfe einer qualifizierten Machbarkeitsstudie inklusive Ausarbeitung einer  
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sollen mehrere Varianten für den Schul- und Sport-
hallenneubau innerhalb der vorhandenen Grundstücksgrenzen erarbeitet werden. 
Um den Schulbetrieb während der Baumaßnahme sicherzustellen, ist der Abbruch 
des langgestreckten Schulgebäudes in Teilabschnitten vorgesehen. Damit muss nur 
ein kleiner Teil der Unterrichtsräume auf dem Schulgrundstück in Interimsbauten aus-
gelagert werden. 
Zur Sicherstellung des Sportunterrichtes ist geplant, vor Beginn der Abbrucharbeiten 
eine Interimssporthalle an einem Standort außerhalb des Schulgrundstücks zu  
errichten. Derzeit wird geprüft, ob dies am Standort Netzestraße realisierbar ist.  
Die Interimssporthalle ist ebenfalls Bestandteil dieses Maßnahmenpaketes.

Anlage 7b - Kaiserin-Theophanu-Schule Variante 02

570 Zeichen

MMM
Interim II 
Interim III 
11.315
Interim I 
Tartanfeld 
Schulgebäude IV SD 
Fläche für den Gemeinbedarf 
  -Jugendeinrichtung- 
Wiersbergstraße
TraktG
Fußweg Bestand 
2.00
27.00
16.55
5
16.50 
70.47
16.50
4.585
Fuß-und
Radweg
Fuß-und
Radweg
Baum zu erhalten 
Kaiserin-Theophanu-Schule
Kantstr. 3, 51103 Köln
Variante 2:  Interimsgebäude 
zwischen Sieversstr. und Christian-Sünner-Str. 
Maßstab 1:750 
Variante 2 
Interimsgebäude 
zwischen Sieversstr. und  
Christian-Sünner-Str. 
Maßstab 1 : 750 
ggf. Abbruch 
Mauer 
Kaiserin-Theophanu-Schule 
Kantstr. 3, 51103 Köln

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

6274 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1196/2023
Stand: 10.09.2025 
Sachstandsbericht  
Beschleunigungspaket weiterführende Schulen - Generalsanierung und Neubau der 
Schulgebäude der Gesamtschule Holweide, Burgwiesenstraße 125, der Kaiserin-
Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3 und der Heinrich-Böll-Gesamtschule 
Merianstraße 11-15 durch General- oder Totalunternehmen - Planungs- und 
Baubeschluss 
Beschluss in der Fassung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 
28.08.2023 ohne Beschlusspunkt 2 (Anlage 6): 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten 
Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die Generalsanierung beziehungsweise den Neubau 
der Gebäude der 
 
- Gesamtschule Holweide Burgwiesenstraße 125, 51067 Köln, 
- Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3, 51103 Köln und 
- Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße 11-15, 50765 Köln 
durch Totalunternehmen planen und errichten beziehungsweise durch Generalunternehmen 
errichten zu lassen.  
Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt bei 
rund 691 Mio. Euro brutto. 
Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 10 % auf den Kostenorientierungswert. 
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Inbetrieb-
nahme der Objekte über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft nach Maßgabe des für die 
jeweilige Schulform dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. 
 
1. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Vergleich Abriss/Neubau versus Sanierung 
wird ergänzt um eine ökologische Betrachtung (z.B. graue Energie). Bevor es zu grö-
ßeren Abrissarbeiten kommt, werden die Ergebnisse der Vergleiche dem Werksaus-
schuss Gebäudewirtschaft vorgelegt. Es soll zu keinen zeitlichen Verzögerungen kom-
men. 
 
2. Beim Gymnasium Kantstr. wird der bisher angedachte Grünzug im Süden des Schul-
geländes nicht dauerhaft bebaut. Für Interimsschulbaulösungen sind bereits versie-
gelte Flächen, wie z.B. an der Wiersbergstraße oder Lehrer-Parkplatzflächen vorrangig 
in Betracht zu ziehen. 
 
3. Es darf bei keiner der zuvor genannten Maßnahmen zu zeitlichen Verzögerungen 
kommen.

2 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Stand 2024: 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Gesamtschule Holweide Burgwiesenstraße 125, 51067 Köln: 
Die Machbarkeitsstudie bezüglich der planerischen und technischen Umsetzbarkeit eines 
Rück- sowie Neubaus auf dem bestehenden Grundstück wurde planmäßig abgeschlossen.  
Eine Ausschreibung des Projektsteuerers oder der Projektsteuerin wurde veröffentlicht.  
Die Bauvoranfrage bezüglich der Bebaubarkeit auf dem bestehenden Grundstück befindet 
sich in den letzten Zügen. Die funktionale Leistungsbeschreibung wird derzeit erstellt.  
Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3, 51103 Köln: 
Die Ausschreibungen für die Planer*innen laufen. 
Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße 11-15, 50765 Köln: 
Die Machbarkeitsstudie bezüglich der planerischen und technischen Umsetzbarkeit eines 
Rück- sowie Neubaus auf dem bestehenden Grundstück wurde planmäßig abgeschlossen.  
Derzeit befindet sich die Vorbereitung zur Ausschreibung des Projektsteuerers oder der Pro-
jektsteuerin in den letzten Zügen.  
Eine Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung ist planmäßig in Bearbeitung. Die 
Ausschreibung für den Bau der Interimssporthalle wurde veröffentlicht. 
Nächste Schritte: 
Gesamtschule Holweide Burgwiesenstraße 125, 51067 Köln: 
Die funktionale Leistungsbeschreibung wird fertiggestellt. Die Ausschreibung für den oder die 
Totalunternehmer*in wird veröffentlicht.  
Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3, 51103 Köln: 
Die Planer*innen werden beauftragt.  
Der oder die Objektplaner*in kann mit den Bestandsaufnahmen beginnen.  
Infolge einer Änderung des Genehmigungsrechtes kann das als zweigeschossige Anlage ge-
plante Interim in Containerbauweise nur noch eingeschossig ausgeführt werden. Alternativen, 
als Ersatz für die entfallende Interimsfläche, sind zu untersuchen. 
Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße 11-15, 50765 Köln: 
Die Ausschreibung des Projektsteuerers oder der Projektsteuerin wird veröffentlicht. 
Die funktionale Leistungsbeschreibung wird fertiggestellt.  
Die Ausschreibung für den oder die Totalunternehmer*in wird veröffentlicht.

3 
 
Stand 2025: 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Gesamtschule Holweide Burgwiesenstraße 125, 51067 Köln: 
Die Projektsteuerung wurde beauftragt und die Projektstrategie wurde angepasst. Der Neubau 
wird inklusive der Außenanlagen durch ein Totalunternehmen erstellt. Der Abbruch wird sepa-
rat ausgeschrieben. 
Der Bauvorbescheid wurde mit Auflagen erteilt. 
Die Auftragsbekanntmachung für das Vergabeverfahren für das Totalunternehmen (TU-
Vergabeverfahren) ist erfolgt. 
Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3, 51103 Köln: 
Bis zum Jahresende werden alle wesentlichen Vergabeverfahren abgeschlossen und das Pla-
nungsteam wird vollständig beauftragt sein. 
Mit den Bestandsaufnahmen wurde durch die bereits beauftragten Planer*innen begonnen. 
Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße 11-15, 50765 Köln: 
Die Projektsteuerung wurde beauftragt.  
Die erste Stufe des TU-Vergabeverfahrens ist erfolgt und abgeschlossen. Es wurden mehrere 
Bieter*innen zur zweiten Stufe zugelassen. Die zweite Stufe des TU-Vergabeverfahrens wird 
zeitnah gestartet. 
Das Totalunternehmen für den Bau der Interimssporthalle wurde beauftragt. 
Nächste Schritte: 
Gesamtschule Holweide Burgwiesenstraße 125, 51067 Köln: 
Die konkrete Umsetzbarkeit der Auflagen des Bauvorbescheids wird mit den beteiligten Äm-
tern abgestimmt. 
Die 2. Stufe des TU-Vergabeverfahrens wird eingeleitet. 
Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3, 51103 Köln: 
Bestandsaufnahmen werden durch alle Fachplaner*innen komplettiert und fertiggestellt. Leis-
tungsphasen 1 und 2 sowie die Veröffentlichung der Ausschreibung für das Interim beginnen. 
Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße 11-15, 50765 Köln: 
Die 2. Stufe des TU-Vergabeverfahrens wird eingeleitet. 
Die Interimssporthalle wird errichtet.  
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
08.09.2026

Anlage 10 - Stellungnahme zum Beschluss der Bezirksvertretung 8

12177 Zeichen

1 
 
TISCHVORLAGE Anlage 10 - Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss 
der Bezirksvertretung Kalk aus der Sitzung am 21. September 2023 
Die Bezirksvertretung Kalk hat in ihrer Sitzung am 21. September den folgenden 
geänderten Beschluss gefasst: 
„Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines 
europaweiten Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die Generalsanierung 
beziehungsweise den Neubau der Gebäude der 
- Gesamtschule Holweide Burgwiesenstraße 125, 51067 Köln, 
- Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3, 51103 Köln und  
- Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße 11 -15, 50765 Köln 
durch Totalunternehmen planen und errichten beziehungsweise durch Generalunter-
nehmen errichten zu lassen. 
Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen 
liegt bei rund 691 Mio. Euro brutto. 
Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 10 % auf den 
Kostenorientierungswert. 
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der 
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt 
erfolgt nach der Inbetriebnahme der Objekte über Mietzahlungen an die 
Gebäudewirtschaft nach Maßgabe des für die jeweilige Schulform dann jeweils 
gültigen Flächenverrechnungspreises. 
1. Die Standorte für die Container im Grünzug sind aufzugeben. 
2. Es wird ein sofortiges Verkaufsmoratorium für die Brachfläche Heinrich-Bützler-
Str/Kapellenstr./Dillenburger Str. vereinbart. 
3. Es ist zu prüfen, ob die freien Räume des Bildungscampus unter Zustimmung des 
Erzbistums als Interim nutzbar sind. Wenn ja, ist dies der Bezirksvertretung Kalk 
kurzfristig mitzuteilen. 
4. Sollte dies nicht zu realisieren sein, ist die Brachfläche Heinrich-Bützler-Str/ 
Kapellenstr./Dillenburger Str. als Interim zu nutzen. 
5. Falls die Punkte 3-4 wider Erwarten nicht zu realisieren sein sollten, sollen die 
Container in Doppelstockweise auf dem Lehrkräfteparkplatz und der Wiersbergstr. 
stehen. 
6. Für den Fall, dass auch dies nicht möglich ist und der Interimsstandort zwischen 
Neuerburgstr. und Wiersbergstr. realisiert wird, wird die Brachfläche Heinrich-Bützler-
Str/Kapellenstr./Dillenburger Str. als Ersatz in eine Grünfläche umgewandelt.“

2 
 
Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
1. Die Standorte für Container im Grünzug sind aufzugeben. 
In der Anlage 7 zur Beschlussvorlage 1196/2023 wurden die Vor- und Nachteile 
verschiedener Standorte in fußläufiger Entfernung der Kaiserin-Theophanu-Schule 
ausführlich dargestellt. 
Der Interimsstandort auf der zwischen Christian-Sünner-Straße und Sieversstraße 
gelegenen Brachfläche hatte sich unter Betrachtung verschiedener Kriterien als 
sinnvollste Auslagerungsfläche erwiesen.  
 
Aus schulorganisatorischer und bautechnischer Sicht ist die Errichtung der 
Interimsgebäude auf der sich direkt an das Schulgrundstück anschließenden Fläche 
anzustreben. Die Verkehrswege des bestehenden Schulhofes könnten mitgenutzt 
und der Schulbetrieb ohne Einschränkungen fortgeführt werden. Die ausgelagerte 
Mensa mit der dazugehörenden Ganztagsbetreuung könnte von den Schüler*innen 
der Sekundarstufe I ohne Verlassen des Schulgrundstücks erreicht werden. 
Diese Variante der Auslagerung ermöglicht die Durchführung der 
Gesamtbaumaßnahme in einem Bauabschnitt. Dies hätte eine deutliche Straffung 
der Bauzeit zur Folge. 
Die in Containerbauweise errichteten Trakte K und G könnten damit früher 
zurückgebaut werden, als dies bei einer Ausführung in zwei Bauabschnitten möglich 
wäre.  
Aus planerischer Sicht (hier: Bebauungsplan mit Festsetzung eines Grünzugs) ist 
der Standort als nicht geeignet einzustufen. Es handelt sich hier um die 
übergangsweise Errichtung eines Interims, das nach Beendigung der Baumaßnahme 
vollständig zurückgebaut wird, wie dies auch an anderen Schulstandorten bereits 
erfolgt ist.

3 
 
 
2. Es wird ein sofortiges Verkaufsmoratorium für die Brachfläche Heinrich-
Bützler-Str./Kapellenstr./Dillenburger Str. vereinbart. 
Das Gewerbegrundstück Heinrich-Bützeler-Straße / Kapellenstraße / Dillenburger 
Straße ist für den Bau eines Bürohauses mit integriertem Parkhaus vorgesehen. Es 
befriedigt den nach wie vor dringenden Bedarf an Büro- beziehungsweise 
Gewerbefläche. Auch dient es der Lärmabschirmung zugunsten der nördlich 
angrenzenden Wohnbebauung.  
Weiter wird dort der Stellplatznachweis für den benachbarten Handwerkerhof geführt, 
nachdem die ursprünglich vom Handwerkerhof genutzte Parkpalette zugunsten der 
Schule des Erzbistums aufgegeben werden musste. Aktuell sind die Stellplätze 
interimistisch im Bereich Neuerburgstraße / Dillenburger Straße angeordnet. Diese 
Fläche ist jedoch für die Anlage eines Grünzugs vorgesehen und steht daher für 
einen dauerhaften Stellplatz nicht zur Verfügung.  
Die Prüfung der Nutzung der sogenannten Dreiecksfläche östlich des 
Handwerkerhofs ergab, dass dies zwar technisch möglich, aber mit Mehrkosten von 
über 4 Mio. Euro verbunden wäre und damit wirtschaftlich nicht tragbar ist. 
 
3. Es ist zu prüfen, ob die freien Räume des Bildungscampus unter 
Zustimmung des Erzbistums als Interim nutzbar sind. Wenn ja, ist dies der 
Bezirksvertretung Kalk kurzfristig mitzuteilen. 
Schulträger des „Bildungscampus Kalk“ ist das Erzbistum. Eine (interimsweise) 
Mitnutzung der Räume des Bildungscampus bedarf der Zustimmung des Erzbistums, 
des Dezernates IV, Bildung, Jugend und Sport, und der Bezirksregierung. 
Der Ecke Christian-Sünner-Straße/ Dillenburger Straße gelegene, noch im Bau 
befindliche Bildungscampus Kalk soll laut Internetauftritt im Schuljahr 2024/2025 die 
ersten fünften Klassen aufnehmen.  
Nach Angaben auf der Homepage ist die Sekundarstufe I 4-zügig, die Sekundarstufe 
II 2-zügig geplant. 
Auf dieser Grundlage wurden folgende Annahmen getroffen: 
Die Jahrgänge 5 bis 10 werden jeweils 4-zügig. Pro Klasse wird mindestens ein 
Klassenraum angenommen. Damit ergeben sich für die Klassen 5 bis 10 vier 
Klassenräume je Jahrgang, in Summe 24 Klassenräume für die Sekundarstufe I. 
Die Jahrgänge 11 bis 13 werden jeweils 2-zügig. Pro Klasse wird mindestens ein 
Klassenraum angenommen. Damit ergeben sich für die Klassen 11 bis 13 zwei 
Klassenräume je Jahrgang, insgesamt 6 Klassenräume für die Sekundarstufe II. 
Von dieser Annahme ausgehend stünden für die Sek I und Sek II insgesamt 30 
Klassenräume zur Verfügung.  
Der erste Jahrgang (5. Klasse) der Gesamtschule wird im Schuljahr 2024/2025 
eingeschult. Mit jedem Jahr rückt ein weiterer Jahrgang nach, so dass die Schule im

4 
 
Schuljahr 2032/2033 komplett sein wird. Entsprechend verringert sich die Anzahl der 
freien Räume in jedem Jahr um 6, in den letzten 3 Jahren um jeweils 2 Räume pro 
Jahr. 
Bei einem Baubeginn im 2. Quartal 2027, wie er nach dem derzeitigen 
Projektterminplan unter Voraussetzung der Ausführung in einem Bauabschnitt 
angestrebt wird, wird die Baumaßnahme voraussichtlich im 1. Quartal 2030 beendet 
sein. 2030 stünden entsprechend der oben getätigten Annahmen jedoch nur noch 6 
freie Klassenräume zur Verfügung. 
Da die Anzahl der für das Interim benötigten Klassenräume konstant bleibt, müssen 
die 2030 voraussichtlich noch freien 6 Klassenräume als Berechnungsgrundlage 
angesehen werden. Die Anzahl von 6 Klassenräumen ist für ein Interim, bei dem 26 
Klassenräume zuzüglich 9 Büroräumen, einer Mensa und vier Räumen für die 
Ganztagsbetreuung benötigt werden, völlig unzureichend. 
Bei weiteren Verzögerungen würde sich die Anzahl der zur Verfügung stehenden 
freien Räume weiter reduzieren. 
Abschließend ist festzustellen, dass die interimsweise Mitnutzung der Klassenräume 
des Bildungscampus Kalk aufgrund der nur befristetet zur Verfügung stehenden 
Raumkapazitäten keine Alternative als Interim für die in der Kantstraße 3 geplante 
Baumaßnahme darstellt. 
 
4. Sollte dies nicht zu realisieren sein, ist die Brachfläche Heinrich-Bützler-Str./ 
Kapellenstr./Dillenburger Str. als Interim zu nutzen . 
Die Fläche ist groß genug, um ein Interim in der erforderlichen Größe zu platzieren 
und die an der Kantstraße 3 geplanten Baumaßnahmen in einem Bauabschnitt zügig 
umsetzen zu können. 
Zudem bestünden voraussichtlich keine zeitlichen Begrenzungen für die 
Grundstücksnutzung, so dass die Interimsnutzung auch bei Eintritt eventueller 
Verzögerungen möglich wäre. 
Den Schülerverkehr zwischen dem Standort an der Kantstraße, an dem sich die 
naturwissenschaftlichen Räume und die 3-fach Sporthalle befinden, und dem 
Interimsstandort in der Heinrich-Bützler-Straße muss die Schule gegebenenfalls. 
selber organisieren. 
Wie aber oben unter Nummer 2 dargestellt ist diese Fläche zur Errichtung eines 
Bürohauses inklusive Parkhaus vorgesehen. Die Fertigstellung des Parkhauses ist 
Voraussetzung für die Verlagerung der Stellplätze des Handwerkerhofs vom 
aktuellen Interim an der Neuerburgstraße / Dillenburger Straße.

5 
 
 
5. Falls die Punkte 3-4 wider Erwarten nicht zu realisieren sein sollten, sollen 
die Container in Doppelstockweise auf dem Lehrkräfteparkplatz und der 
Wiersbergstr. stehen. 
Unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes, bauordnungsrechtlicher Vorgaben, 
des Baumschutzes sowie bautechnischer Kriterien verbleibt der 
Lehrer*innenparkplatz als einzige Fläche, auf der ein Erweiterungsbau platziert 
werden kann.  
Die Errichtung des Interims auf dieser Fläche hätte zur Folge, dass die Abwicklung 
der Gesamtbaumaßnahme in mindestens 2 Bauabschnitten erfolgen muss.  
In diesem Fall wäre zuerst das Interim auf den Lehrer*innenparkplätzen zu errichten 
und anschließend die Generalinstandsetzung der Bestandstrakte A, B und E 
durchzuführen.  Das Interim müsste danach leergezogen und zurückgebaut werden, 
bevor an dieser Stelle mit der Errichtung des Erweiterungsbaus begonnen werden 
könnte. Die Durchführung der Gesamtbaumaßnahme würde sich infolge dieser 
Vorgehensweise um circa 2,5 bis 3 Jahre verlängern. 
Sollte sich im weiteren Verlauf der Planungen ergeben, dass zur Deckung des 
Raumbedarfs der eingeschossige Klassentrakt G in der Wiersbergstraße 44 durch 
einen zweigeschossigen Klassentrakt ersetzt werden muss, würde sich hierdurch 
eine zusätzliche Verzögerung von mindestens 1,5 bis 2 Jahren ergeben. Die Schüler 
und Schülerinnen müssten in diesem Fall zunächst aus dem Trakt G in den auf den 
Lehrer*innenstellplätzen befindlichen Interimsbau umziehen, bevor der Trakt G 
abgebrochen und durch einen zweigeschossigen Interimsbau ersetzt werden könnte. 
Aufgrund der aktuellen Genehmigungssituation ist es ungewiss, ob die Errichtung 
eines zweigeschossigen Interimsbaus am Standort des G-Traktes Zustimmung 
finden würde. 
Für die bestehenden Containertrakte K und G, welche voraussichtlich eine 
Nutzungsgenehmigung bis 2029 erhalten werden, müsste eine weitere Verlängerung 
der Standzeit bis voraussichtlich 2032 beziehungsweise 2034 beantragt und 
genehmigt werden. 
 
6. Für den Fall, dass auch dies nicht möglich ist und der Interimsstandort 
zwischen Neuerburgstr. und Wiersbergstr. realisiert wird, wird die Brachfläche 
Heinrich-Bützler-Str./Kapellenstr./Dillenburger Str. als Ersatz in eine Grünfläche 
umgewandelt. 
Es wird auf die Ausführungen unter Punkt 2 verwiesen. 
Die Errichtung der Interimsbauten auf der Fläche zwischen Wiersberg- und 
Neuerburgstraße wird von der Verwaltung favorisiert. Bei dieser Interimsvariante 
könnte die Durchführung der Baumaßnahme in einem Bauabschnitt erfolgen und 
damit zügig abgewickelt werden.

6 
 
Die unmittelbare Nähe zum Schulstandort würde einen uneingeschränkten 
Schulbetrieb während der Baumaßnahme ermöglichen. Die Belastungen, welche 
durch den Baustellenbetrieb entstehen, würden bei dieser Variante zeitlich auf ein 
Minimum reduziert. Der Rückbau des an der Wiersbergstraße gelegenen G-Traktes 
könnte gegenüber einer Ausführung in zwei Bauabschnitten deutlich eher erfolgen. 
In der Anlage 7 der Beschlussvorlage Nr. 1196/2023 wurden die Vor- und Nachteile 
der im 500-Meter-Radius gelegenen Interimsstandorte ausführlich dargestellt. 
 
Fazit: 
Die Verwaltung bittet den Rat der Stadt Köln, seinen geänderten Beschluss aus der 
Sitzung vom 7. September 2023 (Fassung der Anlage 8) zu bestätigen.

Anlage 6 - Auszug BA Gebäudewirtschaft 28.08.2023 - neu

3979 Zeichen

Geschäftsführung  
Betriebsausschuss 
Gebäudewirtschaft 
Frau Huppertz 
Telefon: (0221) 221 22443 
Fax:  (0221) 221 22344 
E-Mail: DezVI-Dezernatskoordination-
Session@stadt-koeln.de 
Datum: 06.09.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 19. Sitzung des 
Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft  vom 28.08.2023  
öffentlich 
6.1 Beschleunigungspaket weiterführende Schulen - Generalsanierung und 
Neubau der Schulgebäude der Gesamtschule Holweide, Burgwiesen-
straße 125, der Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3 
und der Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße 11-15 durch General- 
oder Totalunternehmen - Planungs- und Baubeschluss 
1196/2023 
6.1.1 Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt 
AN/1533/2023 
I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grü-
nen, CDU und Volt: 
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden 
geänderten Änderungsbeschlusses. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird fol-
gendermaßen ergänzt: 
 
 
1. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Vergleich Abriss/Neubau versus Sanie-
rung wird ergänzt um eine ökologische Betrachtung (z.B. graue Energie). Bevor 
es zu größeren Abrissarbeiten kommt, werden die Ergebnisse der Vergleiche 
dem Werksausschuss Gebäudewirtschaft vorgelegt.  
Es soll zu keinen zeitlichen Verzögerungen kommen.  
 
2. Beim Gymnasium Kantstr. wird der bisher angedachte Grünzug im Süden des 
Schulgeländes nicht dauerhaft bebaut. Für Interimsschulbaulösungen sind be-
reits versiegelte Flächen, wie z.B. an der Wiersbergstraße oder Lehrer-Park-
platzflächen vorrangig in Betracht zu ziehen. 
 
3. Es darf bei keiner der zuvor genannten Maßnahmen zu zeitlichen Verzö-
gerungen kommen.

Abstimmungsergebnis des Änderungsantrags der Fraktionen Bündnis 90 / Die 
Grünen, CDU und Volt: 
Mehrheitlich – gegen die Fraktion-SPD und bei Enthaltung der Fraktion-FDP- empfoh-
len. 
 
II. Abstimmung über die so geänderte Ursprungsvorlage:  
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden 
geänderten Beschlusses: 
 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europa-
weiten Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die Generalsanierung beziehungs-
weise den Neubau der Gebäude der 
 
- Gesamtschule Holweide Burgwiesenstraße 125, 51067 Köln, 
- Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3, 51103 Köln und  
- Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße 11 -15, 50765 Köln 
 
durch Totalunternehmen planen und errichten beziehungsweise durch Generalunter-
nehmen errichten zu lassen.  
Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt 
bei rund 691 Mio. Euro brutto. 
Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 10 % auf den Kostenorientie-
rungswert. 
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach 
der Inbetriebnahme der Objekte über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft nach 
Maßgabe des für die jeweilige Schulform dann jeweils gültigen Flächenverrechnungs-
preises. 
 
1. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Vergleich Abriss/Neubau versus 
Sanierung wird ergänzt um eine ökologische Betrachtung (z.B. graue 
Energie). Bevor es zu größeren Abrissarbeiten kommt, werden die Ergeb-
nisse der Vergleiche dem Werksausschuss Gebäudewirtschaft vorgelegt.  
Es soll zu keinen zeitlichen Verzögerungen kommen.  
 
2. Beim Gymnasium Kantstr. wird der bisher angedachte Grünzug im Süden 
des Schulgeländes nicht dauerhaft bebaut. Für Interimsschulbaulösun-
gen sind bereits versiegelte Flächen, wie z.B. an der Wiersbergstraße o-
der Lehrer-Parkplatzflächen vorrangig in Betracht zu ziehen. 
 
3. Es darf bei keiner der zuvor genannten Maßnahmen zu zeitlichen Verzö-
gerungen kommen. 
 
 
Abstimmungsergebnis über die so geänderte Ursprungsvorlage:  
Einstimmig -bei Enthaltung der Fraktion Die Linke- empfohlen.

Anlage 7 - geprüfte Alternativstandorte

21220 Zeichen

Anlage 7 zu Beschlussvorlage 1196/2023: geprüfte Alternativstandorte für die 
Kaiserin-Theophanu-Schule (Teil 3 des Maßnahmenpaketes) 
Am 14.08.2023 fand mit Bezirksvertreter*innen des Bezirkes Kalk ein Fachgespräch 
statt. Dabei wurden die an der Kaiserin-Theophanu-Schule geplanten 
Baumaßnahmen erläutert und der Zusammenhang mit der Verlängerung der 
Baugenehmigung des an der Wiersbergstraße 44 gelegenen G-Traktes dargestellt. 
Die Bezirksvertreter*innen baten um nachträgliche zeichnerische Darstellung der 
Lage der geplanten Interimsgebäude, in welcher die Wegeverbindung zwischen 
Sieversstraße und Christian-Sünner-Straße dargestellt wird.  
Außerdem wünschten sie eine zeichnerische Darstellung der Wegeverbindung 
zwischen dem Trakt G (Wiersbergstraße 44) und den zukünftig geplanten 
Interimsgebäuden.Beide Darstellungen werden hiermit vorgelegt. 
Darüber hinaus baten die Bezirksvertreter*innen die Verwaltung zu prüfen, ob das in 
der Vietorstraße 38 gelegene Schulgebäude, welches aktuell leer steht, für eine 
Auslagerung der Oberstufe aus der Kaiserin-Theophanu-Schule in Betracht gezogen 
werden kann. 
Die Verwaltung bittet dringend um einen Beschluss in Bezug auf diesen Teil des 
Maßnahmenpaketes.  
 
Dringlichkeit der Maßnahme 
An der Kaiserin-Theophanu-Schule in der Kantstraße 3, die als eines von drei 
Schulbauvorhaben Teil des „Beschleunigungspaketes weiterführende Schulen“ 
(Vorlagen-Nummer 1196/2023) ist, müssen dringend die in der Vorlage 
beschriebenen Baumaßnahmen durchgeführt werden.

Der Zustand der Bausubstanz der aus den 50er-Jahren stammenden und zum Teil 
unter Denkmalschutz stehenden Gebäudetrakte erfordert zeitnah die Durchführung 
der Sanierungsarbeiten. Zudem sind die um 2010 errichteten Containerbauten 
durch dauerhafte Gebäude zu ersetzen. Darüber hinaus ist der Raumbedarf infolge 
der Umstellung auf den 9-jährigen Bildungsgang an Gymnasien gestiegen, was die 
Schaffung zusätzlicher Raumkapazitäten erfordert. 
Zur Schaffung der zusätzlich benötigten Raumkapazitäten ist die Errichtung 
eines oder mehrerer Erweiterungsbauten erforderlich. 
Während der Baumaßnahme müssen bei vorübergehendem Erhalt des in der 
Wiersbergstraße 44 gelegenen G-Traktes insgesamt 26 Klassenräume, zuzüglich 
aller Verwaltungsräume und der Mensa mit den Räumen für die Ganztagsbetreuung 
ausgelagert werden.  
Diese Räume können in drei entsprechend ihrer Nutzung unterteilten 
zweigeschossigen  Interimsbauten untergebracht werden. Zwei dieser 
Interimstrakte, in welchen die Verwaltung und die Mensa untergebracht würden, 
hätten jeweils in etwa eine Länge von circa 27 m bei einer Tiefe von circa 16,50 m. 
Die Klassenräume würden in einem größeren Trakt mit circa 66 m Länge, ebenfalls 
bei einer Gebäudetiefe von circa 16,50 m untergebracht. 
Bei kompakter Bauweise wäre auch die Unterbringung aller Funktionsbereiche in 
einem zweigeschossigen Interimsgebäude mit circa 114 m Länge und 16,50 m Tiefe 
möglich.  
Vom Grundsatz her wurden zwei Möglichkeiten der Bereitstellung der 
erforderlichen Räumlichkeiten in Betracht gezogen:  
1. Auslagerung in Bestandsgebäude und 
2. Auslagerung in neu zu errichtende Interimsgebäude  
 
1 Auslagerung in bestehende Gebäude 
1.1 Teilauslagerung der Oberstufe in das Schulgebäude in der Vietorstraße 38 
Das Amt für Schulentwicklung teilte mit, dass nach derzeitigen Planungen die 
Teilauslagerung der Hauptschule aus der Albermannstraße 21 in die Vietorstraße 38 
geplant ist. An der Albermannstraße/Remscheider Straße/Falckensteinstraße ist 
neben der Sanierung der Bestandsgebäude die Errichtung einer neuen Grundschule 
geplant. Weder auf dem Schulgrundstück, noch im benachbarten Umfeld gibt es die 
Möglichkeit zur Aufstellung von Schulersatzbauten, so dass die Auslagerung 
ausschließlich in bereits bestehende und derzeit ungenutzte Schulgebäude  
erfolgen kann. 
Zudem wird sich der Ausführungszeitraum beider Baumaßnahmen zeitlich 
überschneiden. 
Überdies sind die in der Vietorstraße zur Verfügung stehenden zehn Klassenräume 
mit 55 bis 59 m² relativ klein. Für die geringeren Klassenstärken der Hauptschule 
wären diese Raumgrößen jedoch passend.

Die Oberstufe der Kaiserin-Theophanu-Schule umfasst 380 Schülerinnen und 
Schüler. Für deren Unterbringung wären die zehn Klassenräume am Standort 
Vietorstraße unzureichend. 
1.2 Anmietung und Umbau von Bestandsgebäuden  
Die Anmietung von Gebäuden scheidet für eine interimsweise Unterbringung aus. 
Potentielle Vermieter*innen sind, so hat es die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt, 
ausschließlich an langfristigen Mietverträgen interessiert. Die Nutzungsdauer des 
Interims wird voraussichtlich circa 2,5 Jahre betragen und ist damit für externe 
Vermieter*innen nicht interessant . Hinzu kämen aufwändige und teure  
Umbaumaßnahmen, da für Schulbauten zur Herstellung der Klassenräume häufig 
tragende Wände entfernt und Fluchtwege, zum Beispiel zusätzliche 
Treppenhäuser, ergänzt werden müssen. 
2 Auslagerung in neu zu errichtende Interimsgebäude 
Untersucht wurden  für die Aufstellung von Interimsgebäuden sieben Standorte, 
deren Eigentümerin die Stadt Köln ist und welche sich in fußläufiger Entfernung 
zum jetzigen Schulstandort befinden: 
 
 Kantstraße 
 Fred-Sauer-Platz 
 Ottmar-Pohl-Platz 
 Heinrich-Bützler-Straße 
 Neuerburgstraße 
 Brachfläche zwischen Christian-Sünner- und Sieversstraße 
 Wiersbergstraße

2.1 Kantstraße 
 
Zunächst wurde untersucht, ob die Errichtung der benötigten 
Auslagerungsflächen auf dem Schulgrundstück selbst  erfolgen kann.  
Um Überschneidungen zwischen Schul- und Baustellenverkehr und die 
Belastung durch Baustellenlärm und –schmutz für Schüler*innen und 
Lehrer*innen gering zu halten, ist vorgesehen, den Baustellenbereich vom 
Schulbereich eindeutig abzugrenzen. Der Baustellenbereich umfasst damit 
den östlichen Teil des Schulgrundstücks, auf dem sich neben den Trakten 
A, B, E, K und P auch die Lehrerparkplätze befinden , die als Fläche für die 
Errichtung eines Erweiterungsbaus vorgesehen sind.  In diesem Bereich ist 
die Aufstellung eines Interimsgebäudes damit ausgeschlossen.  
Der zum Schulgrundstück gehörende und 2019/2020 neu errichtete 
Sportplatz ist teilweise unterkellert und kann aus statischen Gründen nicht 
überbaut werden. Zudem befinden sich im Bereich der Sportflächen die 
Ansaugung beziehungsweise die Auslässe der Lüftungsanlage, welche 
ebenfalls nicht überbaut werden dürfen. 
Überdies müssen Zufahrtswege für die Fe uerwehr erhalten und 
Mindestabstände zu den benachbarten Grundstücken (Abstandsflächen 
gemäß § 6 der Landesbauordnung (LBauO)) und zu den 
Bestandsgebäuden (Brandschutz gemäß § 31 LBauO) gewahrt werden.  
Die unbebauten und außerhalb des Baustellenbereichs g elegenen 
Flächen werden dringend als Schulhoffläche benötigt.  
Die Errichtung zusätzlicher Interimsbauten auf dem Schulgrundstück ist 
aufgrund mangelnder Platzressourcen nicht möglich .

2.2 Fred-Sauer-Platz 
 
Übersichtskarte  
 
Luftbild

Der Fred-Sauer-Platz befindet sich in circa 200 Meter fußläufiger Entfernung vom 
Schulstandort entfernt. Auf dem Weg dorthin müssen die Wiersberg - und die 
Franklinstraße überquert werden. 
Es handelt sich um eine gepflasterte, an allen Seiten baumumsäumte P latzfläche, 
die von der Kapellen-, Franklin- und Kantstraße eingeschlossen wird.  
Der Platz hat eine Fläche von circa 1.700 m². Die 29 in Doppelreihen um den Platz 
angeordneten Bäume reduzieren die zur Verfügung stehende Fläche auf rund 450 
m². 
Diese Fläche ist für die Aufstellung der Schulersatzbauten in Modulbauweise 
(benötigte Grundfläche für 2 -geschossige Gebäude 1.980 m², zuzüglich Schulhof 
und Rettungswege) zu klein. Zudem ist der Anschluss an Strom-, Wasser - und 
Abwasserleitungen im Baumwu rzelbereich problematisch. Schädigungen der 
Bäume können durch die notwendigen Erdarbeiten nicht ausgeschlossen werden.  
Im Zuge von Erdarbeiten für den Anschluss an das Wasser - und Abwasser-, Strom- 
und Telefonnetz sowie zur Herstellung der Fundamente müss te die bestehende 
Platzfläche aufgebrochen und später, nach Rückbau der Anlage, wieder 
geschlossen werden. Hohe Kosten wären die Folge. 
2.3 Ottmar-Pohl-Platz 
 
Übersichtskarte

Luftbild 
Der Ottmar-Pohl-Platz ist über Hollwegstraße, Kalker Hauptstraße und 
Neuerburgstraße fußläufig zu erreichen. Die Entfernung zum Schulstandort beträgt 
circa 475 Meter. 
Denkbar wäre es auch, einen Fußweg herzustellen, welcher den südlichen Teil des 
Schulgrundstücks mit der Neuerburgstraße verbindet. Dadurch würde sich der 
Fußweg zum Ottmar-Pohl-Platz auf rund 300 m reduzieren. Die kürzere 
Wegeverbindung ist problematisch zu sehen, weil auf der Brachfläche zwischen 
den Hallen Kalk und dem Schulgelände seit längerem Drogen konsumiert werden. 
Hier werden regelmäßig benutzte Spritzen,  kontaminierte Taschentücher et cetera 
hinterlassen.  
Auf dem Weg zum Ottmar-Pohl-Platz müsste bei beiden Varianten die 
Neuerburgstraße überquert werden. 
Beim Ottmar-Pohl-Platz handelt es sich um eine gepflasterte Platzfläche, die im 
Norden von der Sieversstraße, im Osten und Süden von Wohn - und 
Verwaltungsgebäuden, im Osten von der Halle 71 umschlossen wird. An der 
westlichen Seite wird der Platz von einer doppelten Baumreihe flankiert.  
Der Platz hat eine Fläche von circa 1.800 m². Die zur Errichtung des I nterims 
notwendige Fläche von 1.980 m² wird damit unterschritten. Zusätzlich werden 
Flächen für Schulhof und Rettungswege erforderlich . 
Im Zuge von Erdarbeiten für den Anschluss an das Wasser - und Abwasser-, das 
Strom- und Telefonnetz, sowie für die Errich tung von Fundamenten müsste die 
bestehende Platzfläche aufgebrochen und später wieder geschlossen werden. 
Hohe Kosten wären die Folge.

2.4 Heinrich-Bützler-Straße 
 
Übersichtskarte 
 
Luftbild

Das Grundstück an der Heinrich-Bützler-Straße / Ecke Kapellenstraße befindet sich 
in 500 m fußläufiger Entfernung zum Schulstandort. 
Es handelt sich um ein derzeit unbebautes Grundstück.  
Mit einer Fläche von circa 6.700 m² bietet das Grundstück ausreichend Platz  für 
die Errichtung der benötigten Interimsgebäude, zuzüglich der erforderlichen 
Schulhoffläche.  
Nach Auskunft des Liegenschaftsamtes soll diese Fläche aktuell verkauft werden  
und steht daher für eine Auslagerung nicht zur Verfügung.  
Die Bezirksvertretung 8 hat in Ihrer Sitzung am 11.Mai 2023 angeregt , den Verkauf 
zu stoppen und dieses Grundstück in eine hochwertige Grünfläche umzuwandeln. 
Die Entscheidung hierzu wird durch den Rat der Stadt Köln in einer der nächsten 
Sitzungen zu treffen sein.  
Eine Nutzung des Grundstückes für das Interim ist ohne eine zeitliche 
Verzögerung nicht möglich. 
2.5 Neuerburgstraße 
 
Zwischen Neuerburgstraße und den Hallen 75, 76 und 77 befindet sich eine 
insgesamt circa 18.500 m² große Fläche, welche sich im städtischen Eigentum 
befindet. Die Fläche gehört zu dem Areal "Hallen Kalk", für das es eine vom Rat 
beschlossene Planung, den so genannten Integrierten Plan, gibt (Vorlagen-Nummer

2646/2019). Diese sieht angrenzend an die Neuerburgstraße eine öffentliche 
Grünfläche und benachbart zur Halle 71 eine parallel verlaufende Bebauung für eine 
Wohn- beziehungsweise Gewerbenutzung  vor. Auch sollen die bestehenden 
Nutzungen des Drogenselbsthilfevereins Vision e.V. sowie das 
Gemeinschaftsgartenprojekt "Pflanzstelle" in diese Planung integriert werden. 
Der Bereich steht in einem engen Zusammenhang mit der Entwicklung der 
Bestandshallen. Insbesondere die Nachnutzung der Halle 70 durch den Verein 
"Dokumentationszentrum für Migration in Deutschland e.V." hängt von einer 
zeitnahen Umsetzung des Integrierten Plans ab.  
Aus diesem Grund ist es vorgesehen, den Bereich kurzfristig zu entwickeln. Die 
erforderlichen Vorbereitungen hierfür sind bereits angelaufen. Da der südwestliche 
Bereich derzeit durch die Drogenhilfe und durch die Pflanzstelle genutzt werden, 
käme frühestens ab 2024/2025 der derzeit durch die Grundschule des Erzbistums 
als Interimsstandort genutzte Bereich nach deren Umzug in den Neubau in Betracht. 
Aufgrund der erforderlichen kurzfristigen Entwicklung steht dieses Areal für die 
Errichtung eines Interimsgebäudes für den benötigten Zeitraum von voraussichtlich 
2026 bis 2029 nicht zur Verfügung. 
 
2.6 Brachfläche zwischen Christian-Sünner- und Sieversstraße 
 
Lage Interimsgebäude

Alternative: kompaktere Ausführung des Interims 
 
Unmittelbar südlich an das Schulgrundstück angrenzend befindet sich eine derzeit 
ungenutzte Fläche, welche sich von der Christian -Sünner- und Sieversstraße 
erstreckt. Gemäß dem 2 015 in Kraft getretenen Bebauungsplan handelt es sich 
hierbei um eine Grünfläche. 
Zur Auslagerung des Schulbetriebes während der dringend notwendigen 
Baumaßnahmen am Standort Kantstraße ist die Errichtung von drei 
zweigeschossigen Schulersatzbauten in modu larer Bauweise auf dieser Fläche für 
die Dauer von circa 2,5 Jahren geplant.  
Im Dezember 2022 wurde im Rahmen eines Einfachen Vorbescheides der geplante 
Interimsstandort zur Genehmigung bei der Bauaufsicht eingereicht.  
In dieser Variante erfolgt eine Unte rgliederung der Interimsbauten in drei separate 
Gebäudeteile: die Bereiche „Lernen“, „Verwaltung und Lehrerzimmer“ und „Mensa 
mit Ganztag“. Die Untergliederung erfolgte mit Rücksicht auf den Baumbestand. 
Zudem wird durch diese Anordnung den unterschiedlich en Anforderungen der 
jeweiligen Funktionsbereiche Rechnung getragen.  
Infolge der Positionierung entlang der Grundstücksgrenze  können bereits 
bestehende Erschließungswege und der Schulhof für das Interim mitgenutzt  
werden. 
Dies spart die Herstellung zusätzlicher Verkehrswege und Schulhofflächen . 
Zudem wird die Versiegelung weiterer Flächen vermieden  und die Baukosten 
somit reduziert.  
Durch die räumliche Nähe der Interimsbauten zu den Trakten N und T mit den 
Sportanlagen entsteht der Charakter eines C ampus. Die Bereiche „Lernen“, 
„Verwaltung“ und „Mensa/ Nachmittagsbetreuung“ liegen nah beieinander. Den

Abhängigkeiten der einzelnen Funktionsbereiche untereinander wird damit 
Rechnung getragen. Kurze Wege sparen Zeit und ermöglichen einen 
störungsfreien Schulbetrieb. Zudem können die Schülerinnen und Schüler alle 
Gebäudetrakte sicher zu Fuß erreichen, da sich diese innerhalb des 
Campusgeländes befinden. Hierzu müssen keine verkehrsreichen Straßen 
überquert werden, was die Sicherheit maßgeblich erhöht. Gem äß den 
Verwaltungsvorschriften zum Schulgesetz dürfen die Jahrgangsstufen 5 und 6, von 
denen die Mensaversorgung und die Nachmittagsbetreuung überwiegend in 
Anspruch genommen wird, das Schulgrundstück während der Mittagspause nicht 
verlassen.  
Alternativ zu der dreiteiligen Variante können alle Funktionsbereiche auch 
innerhalb eines kompakten Baukörpers angeordnet  werden. Der Flächenbedarf 
wird auf diese Weise weiter reduziert. Die Funktionsbereiche bleiben in dieser 
Variante erhalten, so dass diese als sinnvolle Alternative bei der 
Entscheidungsfindung miteinbezogen werden sollte.  
Aus Sicht der Verwaltung könnten die Schaffung von Grünfläche und die Errichtung 
von Interimsbauten im Einklang miteinander realisiert werden. Bei kompakter 
Bauweise und Erhalt des G-Traktes während der Bauausführung würden circa 7.000 
m² unbebauter Fläche verbeiben. 
Denkbar wäre auf den verbleibenden 7.000 m² der aktuellen Brachfläche mit einer 
Breite von circa 43 m eine Wegeverbindung zwischen der Christian-Sünner- und der 
Sieversstraße für den Fuß- und Radverkehr herzustellen und die Aufenthaltsqualität 
durch eine Begrünung zu steigern (siehe Anlage 7). 
2.7 Wiersbergstraße 
 
Übersichtskarte

Luftbild 
Die Wiersbergstraße verbindet die im Norden gelegene Kalker Hauptstraße, geht im 
weiteren Verlauf in die Christian-Sünner-Straße über und mündet im Süden in die 
Dillenburger Straße. Auf Höhe der Hausnummer 43 wird die Wiersbergstraße durch 
eine Zaunanlage unterbrochen. Über einen schmalen Durchgang ist die 
durchgehende Nutzung der Wiersbergstraße ausschließlich für Fahrradfahrer und 
Fußgänger möglich. 
An der Wiersbergstraße befinden sich unter anderem der dringend weiterhin 
benötigte G-Trakt der Kaiserin-Theophanu-Schule, mehrgeschossige Wohngebäude, 
der Sitz der DEUTZ Sicherheit Werkfeuerwehr, die Abenteuerhallen Kalk sowie eine 
Vielzahl von intensiv genutzten PKW-Stellplätzen. 
Nach der für 2024 geplanten Fertigstellung des an der Heinrich-Bützler-/ Ecke 
Christian-Sünnerstraße gelegenen Erzbischöflichen Bildungscampus K alk wird ein 
Großteil der Schülerinnen und Schüler dieser Schule die Wiersbergstraße als direkte 
Wegeverbindung zwischen der U-Bahnhaltestelle Kalk Kapelle und dem 
Bildungscampus nutzen.  
Die Straße weist eine Gesamtbreite (einschl. der Gehwege und PKW-Stellplätze) von 
insgesamt ca. 17,50 m auf. Damit wäre weder die fußläufige Erreichbarbeit der an 
der Wiersbergstraße gelegenen Gebäude, noch die Zufahrtsmöglichkeit für 
Rettungsfahrzeuge gegeben. 
Die Nutzung der Wiersbergstraße, die zudem öffentliches Straßenland ist, kommt 
daher als Standort für Interimsbauten nicht in Frage.

Beispiel Feuerwehrzufaht Deutz Werksfeuerwehr 
 
3 Zusammenfassung 
Da die Schule in der Vietorstraße bereits für die Teilauslagerung der Hauptschule 
aus der Albermannstraße vorgesehen ist, kommt eine Teilauslagerung der Kaiserin-
Theophanu-Schule dorthin nicht in Betracht.  
Die Anmietung von Gebäuden scheidet für eine interimsweise Unterbringung 
ebenfalls aus.

Es wurden zudem sieben mögliche Interimsstandorte hinsichtlich ihrer 
Verfügbarkeit, Entfernung, Größe, notwendiger Baumfällungen/ -schädigungen und 
hinsichtlich der Errichtungskosten betrachtet.  
Das Schulgrundstück an der Kantstraße bietet nicht die hierfür erforderlichen 
Platzressourcen, so dass dieses Grundstück für die Errichtung von Interimsbauten 
nicht in Betracht gezogen werden kann.  
Das Grundstück an der Heinrich-Bützler-Straße sollte bislang veräußert werden. 
Auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen wurde in der Bezirksvertretung am 11.  Mai 
2023 beschlossen, den Verkauf zu stoppen und das Grundstücks in eine 
hochwertige Grünfläche umzuwandeln. Es kommt daher ebenfalls nicht für die 
Errichtung des Interims in Frage.  
Das Grundstück an d er Neuerburgstraße steht aufgrund der zeitnah geforderten 
Bebauung mit Wohn- und Gewerbeflächen gemäß Ratsbeschluss vom 12.  
September 2019 (Vorlagennummer 2646/2019 ) für die erforderliche Zeitdauer nicht 
zur Verfügung. 
Fred-Sauer-Platz und Ottmar-Pohl-Platz bieten nicht die erforderliche Fläche, 
wobei insbesondere der Fred -Sauer-Platz an allen Seiten von Bäumen umgeben 
ist, welche durch die erforderlichen Tiefbauarbeiten Schad en nehmen würden. 
Zudem wären intakte Platzflächen für die Errichtung des Interims aufzubrechen und 
später wiederherzustellen, wodurch höhere Baukosten entstünden.  
Aus schulorganisatorischer und bautechnischer Sicht sowie aus Kostengründen ist 
die Errichtung der Interimsgebäude auf der sich südlich des Schulgrundstücks 
zwischen Christian-Sünner- und Sieversstraße erstreckenden Brachfläche 
anzustreben. Die Verkehrswege des bestehenden Schulgrundstücks können auf

diese Weise mitgenutzt werden. Die Versiegelun g zusätzlicher Flächen wird so auf 
ein Minimum reduziert. Der Schulbetrieb kann ohne Einschränkungen fortgeführt 
werden. Die auszulagernde Mensa mit der dazugehörenden Ganztagsbetreuung 
kann von den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I problemlos ohne 
Verlassen des Schulgrundstücks erreicht werden.  
Aus Sicht der Verwaltung könnten beide Anliegen – die Schaffung von Grünfläche 
und die Errichtung von Interimsbauten - im Einklang miteinander realisiert werden. 
Bei kompakter Bauweise und Erhalt des G-Traktes während der Bauausführung 
würden circa 7.000 m² unbebauter Fläche verbeiben und könnten im Zuge der 
Errichtung der Interimsbauten zur Grünfläche umgestaltet werden.  
Die Umgestaltung und regelmäßige Pflege dieser Fläche wird hinsichtlich der aktuell 
bestehenden Situation (Aufenthalts- und Rückzugsort der Drogenabhängigen) auch 
aus Sicht der Interimsnutzung für die Schule als dringend erforderlich erachtet.  
Die Herstellung der wiederholt von Politik und Nachbarschaft gewünschten 
fußläufigen Verbindung zwischen der Christian-Sünner- und der Sieversstraße 
sollte im Zuge der Umgestaltung geprüft werden. Denkbar wäre auf den 
verbleibenden 7.000 m² der Fläche mit einer Breite von circa 43 m eine 
Wegeverbindung für den Fuß- und Radverkehr herzustellen und die 
Aufenthaltsqualität durch eine Begrünung zu steigern.  
Die Bedeutung von Erhalt und Herstellung von Grünflächen im Stadtbezirk Kalk wird 
auch von der Verwaltung gesehen. Daher wird eine möglichst kompakte 
Gestaltung des Interims und die Anbindung an die bereits in der Kantstraße 
bestehenden Schulhofflächen angestrebt. Ob und in welcher Form eine 
Begrünung der Interimsgebäude möglich ist, wird im Zuge der weiteren Planungen 
geprüft. 
Fazit: Eine vorübergehende Nutzung des Grünzuges im Süden des 
Schulgeländes für das Interim ist alternativlos. Die Verwaltung empfiehlt dem 
Rat der Stadt Köln eine Beschlussfassung der Beschlussvorlage 1196/2023 
ergänzt um die Punkte 1 und 3 der vom Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 
in seiner Sitzung am 28.08.2023 geänderten Fassung.

Anlage 3 - Entscheidungskriterien Neubau oder GI

458 Zeichen

Entscheidungskriterien
Neubau 
oder 
Sanierung?
Pädagogik
Bildungslandschaften
Inklusion
Planungsbaukasten
Schulbau
Planungs-
und Baurecht
Denkmalschutz
Bebauungsplan§ 34 BauGB
Nutzende 
(Amt 40)
Bausoll
Schulbauleitlinie / BQA‘s
Bauliche 
Kriterien
Statik
Barrierefreiheit
Schadstoffe
Nachhaltigkeit
Termine
Ratsbeschluss
Energieleitlinien
Baupolitische 
Ziele
Sparsame &
wirtschaftliche
Haushaltsführung
Bedarfsplanung
Raum- und Zeitnot
LHO NRW
Brandschutz

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss Stand 2024

4485 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1196/2023
Stand: 21.08.2024 
Sachstandsbericht  
Beschleunigungspaket weiterführende Schulen - Generalsanierung und Neubau der 
Schulgebäude der Gesamtschule Holweide, Burgwiesenstraße 125, der Kaiserin-
Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3 und der Heinrich-Böll-Gesamtschule 
Merianstraße 11-15 durch General- oder Totalunternehmen - Planungs- und 
Baubeschluss 
Beschluss in der Fassung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 
28.08.2023 ohne Beschlusspunkt 2 (Anlage 6): 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten 
Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die Generalsanierung beziehungsweise den Neubau 
der Gebäude der 
 
- Gesamtschule Holweide Burgwiesenstraße 125, 51067 Köln, 
- Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3, 51103 Köln und 
- Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße 11-15, 50765 Köln 
durch Totalunternehmen planen und errichten beziehungsweise durch Generalunternehmen 
errichten zu lassen.  
Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt bei 
rund 691 Mio. Euro brutto. 
Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 10 % auf den Kostenorientierungswert. 
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Inbetrieb-
nahme der Objekte über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft nach Maßgabe des für die 
jeweilige Schulform dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. 
 
1. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Vergleich Abriss/Neubau versus Sanierung 
wird ergänzt um eine ökologische Betrachtung (z.B. graue Energie). Bevor es zu grö-
ßeren Abrissarbeiten kommt, werden die Ergebnisse der Vergleiche dem Werksaus-
schuss Gebäudewirtschaft vorgelegt. Es soll zu keinen zeitlichen Verzögerungen kom-
men. 
 
2. Beim Gymnasium Kantstr. wird der bisher angedachte Grünzug im Süden des Schul-
geländes nicht dauerhaft bebaut. Für Interimsschulbaulösungen sind bereits versie-
gelte Flächen, wie z.B. an der Wiersbergstraße oder Lehrer-Parkplatzflächen vorrangig 
in Betracht zu ziehen. 
 
3. Es darf bei keiner der zuvor genannten Maßnahmen zu zeitlichen Verzögerungen 
kommen.

2 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Gesamtschule Holweide Burgwiesenstraße 125, 51067 Köln: 
Die Machbarkeitsstudie bezüglich der planerischen und technischen Umsetzbarkeit eines 
Rück- sowie Neubaus auf dem bestehenden Grundstück wurde planmäßig abgeschlossen.  
Eine Ausschreibung des Projektsteuerers oder der Projektsteuerin wurde veröffentlicht.  
Die Bauvoranfrage bezüglich der Bebaubarkeit auf dem bestehenden Grundstück befindet 
sich in den letzten Zügen. Die funktionale Leistungsbeschreibung wird derzeit erstellt.  
Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3, 51103 Köln: 
Die Ausschreibungen für die Planer*innen laufen. 
Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße 11-15, 50765 Köln: 
Die Machbarkeitsstudie bezüglich der planerischen und technischen Umsetzbarkeit eines 
Rück- sowie Neubaus auf dem bestehenden Grundstück wurde planmäßig abgeschlossen.  
Derzeit befindet sich die Vorbereitung zur Ausschreibung des Projektsteuerers oder der Pro-
jektsteuerin in den letzten Zügen.  
Eine Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung ist planmäßig in Bearbeitung. Die 
Ausschreibung für den Bau der Interimssporthalle wurde veröffentlicht. 
Nächste Schritte: 
Gesamtschule Holweide Burgwiesenstraße 125, 51067 Köln: 
Die funktionale Leistungsbeschreibung wird fertiggestellt. Die Ausschreibung für den oder die 
Totalunternehmer*in wird veröffentlicht.  
Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße 3, 51103 Köln: 
Die Planer*innen werden beauftragt.  
Der oder die Objektplaner*in kann mit den Bestandsaufnahmen beginnen.  
Infolge einer Änderung des Genehmigungsrechtes kann das als zweigeschossige Anlage ge-
plante Interim in Containerbauweise nur noch eingeschossig ausgeführt werden. Alternativen, 
als Ersatz für die entfallende Interimsfläche, sind zu untersuchen. 
Heinrich-Böll-Gesamtschule Merianstraße 11-15, 50765 Köln: 
Die Ausschreibung des Projektsteuerers oder der Projektsteuerin wird veröffentlicht. 
Die funktionale Leistungsbeschreibung wird fertiggestellt.  
Die Ausschreibung für den oder die Totalunternehmer*in wird veröffentlicht.  
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
14.08.2025

3

Anlage 5 - Gegenüberstellung GI mit Eingriffen

5118 Zeichen

Rot = nicht/sehr 
schwer 
umsetzbar
Gelb= umsetzbar 
mit 
Einschränkungen
Grün= 
umsetzbar 
ohne 
Einschränku
ngen
Thema Begründung Bewertung Ampelsystem Begründung Bewertung Ampelsystem
Auslagerung Container
Auslagerung außerhalb des 
Grundstückes nicht möglich, 
da Landschafttsschutzgebiet. 
Auslagerung innerhalb auch 
kaum möglich wegen 
fehlender Fläche für 2-
geschossige Anlagen 0 keine Auslagerung erf. 10
Auslagerung anderer Standort
Keine Auslagerungsgebäude in 
der Nähe 0 keine Auslagerung erf. 10
Gefordertes Raumprogramm
Mögliche Erweiterung des 
Raumbedarfs nur mit weiteren 
Versiegelungen möglich. 4 Raumprogramm umsetzbar 6
Neues pädagogisches Konzept
Cluster mit Einschränkungen 
umsetzbar 3 Cluster umsetzbar 7
Thema Begründung Bewertung Ampelsystem Begründung Bewertung Ampelsystem
Statik
Lichthöfe erf. Eingriff in die 
Statik, 
Erdbebensicherheitsnachweis 
erfo., neue Wandscheiben, 
Fundamente…. 0 keine Einschränkungen 10
Brandschutz
Ertüchtigungsmaßnahmen 
grundsätzlich möglich 4 keine Einschränkungen 6
Schadstoffsanierung
Schadstoffsanierung erf. 
Auswirkungen auf Statik? 
Mindestüberdeckung 
Bewehrung?.... 4
Auch beim Neubau sind für 
den Abbruch 
Schadstoffsanierungsarbeiten 
erf. 6
Umsetzung Barrierefreiheit
Unter Umständen mit 
Aufwand/ Einschränkung 
machbar 3 keine Einschränkungen 7
Betonsanierung
Bewehrungseisen größtenteils 
im 
karbonatisierungsgefährdeten 
Berecih, daher eine 
grßflächige 
Betonsanierungsmaßnahme 
erforderlich 1 nicht erf. 9
Innenliegende Räume
Wenn statische Hindernisse 
behoben, dann bestünde hier 
keine Einschränkung 4 nicht erf. 6
Schallschutz
Ertüchtigungsmaßnahmen 
grundsätzlich erfo. 3 keine Einschränkungen 7
Raumakustik
Ertüchtigungsmaßnahmen 
grundsätzlich erfo. 3 keine Einschränkungen 7
Wärmeschutz
An manchen Stellen nicht 
realisierbar, z.B. unterhalb der 
Bodenplatte 3 keine Einschränkungen 7
Kompakte Bauweise U/A Verhältnis
kein Verbesserungspotenzial 
möglich 0 keine Einschränkungen 10
Thema Begründung Bewertung Ampelsystem Begründung Bewertung Ampelsystem
Baukosten 4 6
Betriebkosten
Betriebskosten im Vergleich 
zum Neubau höer 3
Betriebskosten im Verglich zur 
Sanierung günstiger 7
Kosten Auslagerung
Die Kosten der Auslagerung 
würden ganz grob bei ca. 
16.000 m² BGF bei 30 Mio.-40 
Mio. Euro liegen. 0
Der Neubau würde als Interim 
fungieren, bis der Bestand 
abgebrochen wird. D.h. keine 
Auslagerungskosten. 10
Restnutzungsdauer geringer als Neubau 2 höher als Sanierung 8
Thema Begründung Bewertung Ampelsystem Begründung Bewertung Ampelsystem
CO2 Emission Bau
Neue Wandscheiben, Neue 
Fundamentierung, 
Betonsanierung, 
Schadstoffsanierung, GI 
erfordern auch Emissionen, 
Ermittlung der Emissionen erf. 3
Rohbau Neubau, Abriss 
Bestand, Beton Ermittlung der 
Emissionen erf. 7
Lebenszyklus- 
Treibhausgasemissionen 
Bei einer GI größerer 
Energiebedard erf. Als beim 
Neubau 4
weniger Energiebedarf als bei 
GI 6
Natürliche CO2 Speicher
Durch die große Versiegelung 
begrenztere Möglichkeiten als 
beim Neubau 3
Durch kompakte Bauweise 
größere Fläche für Herstellung 
natürlicher CO2 Speicher 
vorhanden, wie mehr Bäume 
pflanzen,.. 7
Entsiegelung
Die Versiegelungsfläche 
ändert sich nicht oder wird 
durch mögliche Erweiterungen 
größer 3
Durch kompakte Bauweise 
eine geringere 
Versiegelungsfläche 7
Baumfällung
Bei gleich bleibendem 
Raumbedarf keine 
Baumfällungen erf. 8
Baumfällungen erf. Nach 
Abriss des Bestandes 
Ersatzpflanzungen möglich. 2
Paaivhausstandard
Mit mehr Aufwand/ 
Einschränkungen unter 
Umständen möglich 3
Ohne Einschränkungen 
möglich 7
Entscheidung GI / Neubau Merianstr.
Organisatorische RahmenbedingungenTechnische RahmenbedingungenÖkonomische Rahmenbedingungen
GI mit Eingriffen/ Wegfall BestandschutzFaktoren Neubau
Bewertungssystem Durch das Bewertungssystem wird pro Thema maximal 10 Punkte vergeben. Die Variante mit den meisten 
Punktzahlen spiegelt die bevorzugte Variante wider.

Rot = nicht/sehr 
schwer 
umsetzbar
Gelb= umsetzbar 
mit 
Einschränkungen
Grün= 
umsetzbar 
ohne 
Einschränku
ngen
GI mit Eingriffen/ Wegfall BestandschutzFaktoren Neubau
Bewertungssystem Durch das Bewertungssystem wird pro Thema maximal 10 Punkte vergeben. Die Variante mit den meisten 
Punktzahlen spiegelt die bevorzugte Variante wider.
Erneuerbare Energien Anteil grundsätzlich möglich 4
grundsätzlich möglich, weniger 
Einschränkung aks beim 
Bestand 6
Graue Energie
Eine Ermittlung der grauen 
Engergie ist erf.. Auch bei 
einer GI werden meistens bis 
auf den Rohbau die 
Materialien des Bestandes zu 
entsorgen und durch neue 
Baumaterialien zu ersetzen 
sein. 5
Eine Ermittlung der grauen 
Engergie ist erf. 5
PV- Anlage grundsätzlich möglich 5
grundsätzlich möglich, weniger 
Einschränkung als beim 
Bestand, da die Planung sich 
an die Anforderungen 
anpassen kann 5
Einsatz von nachhaltigen Produkten 
im Tragwerk Bestand bleibt erhalten 1
Beim Neubau Möglichkeiten 
vorhanden Hybride Bauweise, 
Holzbau,… 9
80 200 280
28,57% 71,43%
1.
28,57%
2.
71,43%
Entscheidung GI mit statischen Eingriffen/ Entfall 
Bestandschutz
Entscheidung Neubau/ Abriss Bestand
Ökologische Rahmenbedingungen

Anlage 2 - Beantwortung der Nachfragen des ASW vom 21.08.2023

1338 Zeichen

Anlage 2 zu Beschlussvorlage 1196/2023 
 
In der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung am 21. August 2023 gab 
es Nachfragen, warum am Schulstandort Merianstraße bereits die Festlegung auf 
einen Abbruch und Neubau erfolgt ist, während bei den anderen Schulen im 
Maßnahmenpaket (Burgwiesenstraße und Kantstraße) die Entscheidung Neubau 
oder Generalinstandsetzung noch offen ist. 
Das Projekt Schulstandort Merianstraße ist bereits länger in Bearbeitung. 
Dementsprechend konnte das Ergebnis der Gegenüberstellung Neubau versus 
Generalinstandsetzung schon im Vorfeld ausgearbeitet werden. Im beigefügten 
Schaubild (siehe Anlage 3) ist aufgeführt, an welchen Kriterien sich die Entscheidung 
orientiert. Die entsprechende Auswertung zur Merianstraße ist ebenfalls beigefügt 
(siehe Anlagen 4 und 5). 
Die Gegenüberstellung Neubau versus Generalinstandsetzung für die beiden 
anderen oben genannten Schulen sind in Bearbeitung. Die Ergebnisse der 
Untersuchung werden dann Basis der funktionellen Leistungsbeschreibung. 
Bestandteil des Leistungsumfanges für den zukünftigen Auftragnehmer ist es auch 
zu prüfen, ob für die Maßnahme Auslagerungsbauten erforderlich sind und wo diese 
aufgestellt werden können. Daher kann eine Aussage, ob und wo es zu einer 
Auslagerung kommt, zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.

Anlage 7a - Kaiserin-Theophanu-Schule Variante 01

574 Zeichen

MMM
Fläche für den Gemeinbedarf 
  -Jugendeinrichtung- 
Interim III 
Interim II 
Interim I 
Tartanfeld 
Schulgebäude IV SD 
Fußweg Bestand 
4.585
2.00
11.315
16.50
16.50
16.50
66.00
27.00
27.00
TraktG
Wi ersbergstraße
Fuß-und
Radweg
Fuß-und
Radweg
Baum zu erhalten 
Variante 1:  Interimsgebäude 
zwischen Sieversstr. und Christian-Sünner-Str. 
Maßstab 1:750 
Kaiserin-Theophanu-Schule
Kantstr. 3, 51103 Köln
Kaiserin-Theophanu-Schule 
Kantstr. 3, 51103 Köln 
Variante 1 
Interimsgebäude 
zwischen Sieversstr. und  
Christian-Sünner-Str. 
Maßstab 1 : 750 
ggf. Abbruch 
Mauer

Anlage 4 - Gegenüberstellung GI ohne Eingriffe

5026 Zeichen

Rot = nicht/sehr 
schwer 
umsetzbar
Gelb= umsetzbar 
mit 
Einschränkungen
Grün= 
umsetzbar 
ohne 
Einschränku
ngen
Thema Begründung Bewertung Ampelsystem Begründung Bewertung Ampelsystem
Auslagerung Container
Auslagerung außerhalb des 
Grundstückes nicht möglich, 
da Landschafttsschutzgebiet. 
Auslagerung innerhalb auch 
kaum möglich wegen 
fehlender Fläche für 2-
geschossige Anlagen 0 keine Auslagerung erf. 10
Auslagerung anderer Standort
Keine Auslagerungsgebäude in 
der Nähe 0 keine Auslagerung erf. 10
Gefordertes Raumprogramm
Mögliche Erweiterung des 
Raumbedarfs nur mit weiteren 
Versiegelungen möglich. 3 Raumprogramm umsetzbar 7
Neues pädagogisches Konzept
Cluster mit Einschränkungen 
umsetzbar 2 Cluster umsetzbar 8
Thema Begründung Bewertung Ampelsystem Begründung Bewertung Ampelsystem
Statik
Statische Ertüchtigungen ggf. 
erf. 3 keine Einschränkungen 7
Brandschutz
Ertüchtigungsmaßnahmen 
grundsätzlich möglich 4 keine Einschränkungen 6
Schadstoffsanierung
Schadstoffsanierung erf. 
Auswirkungen auf Statik? 
Mindestüberdeckung 
Bewehrung?.... 4
Auch beim Neubau sind für 
den Abbruch 
Schadstoffsanierungsarbeiten 
erf. 6
Umsetzung Barrierefreiheit
Unter Umständen mit 
Aufwand/ Einschränkung 
machbar 2 keine Einschränkungen 8
Betonsanierung
Bewehrungseisen größtenteils 
im 
karbonatisierungsgefährdeten 
Berecih, daher eine 
grßflächige 
Betonsanierungsmaßnahme 
erforderlich 1 nicht erf. 9
Innenliegende Räume
Diese bleiben für weitere 
Jahrzente unbenutzbar, 
müssen aber beleuchtet, 
belüftet und beheizt werden 0 nicht erf. 10
Schallschutz
Ertüchtigungsmaßnahmen 
grundsätzlich erfo. 3 keine Einschränkungen 7
Raumakustik
Ertüchtigungsmaßnahmen 
grundsätzlich erfo. 3 keine Einschränkungen 7
Wärmeschutz
An manchen Stellen nicht 
realisierbar, z.B. unterhalb der 
Bodenplatte 3 keine Einschränkungen 7
Kompakte Bauweise U/A Verhältnis
kein Verbesserungspotenzial 
möglich 0 keine Einschränkungen 10
Thema Begründung Bewertung Ampelsystem Begründung Bewertung Ampelsystem
Baukosten 4 6
Betriebkosten
Betriebskosten im Vergleich 
zum Neubau höer 3
Betriebskosten im Verglich zur 
Sanierung günstiger 7
Kosten Auslagerung
Die Kosten der Auslagerung 
würden ganz grob bei ca. 
16.000 m² BGF bei 30 Mio.-40 
Mio. Euro liegen. 0
Der Neubau würde als Interim 
fungieren, bis der Bestand 
abgebrochen wird. D.h. keine 
Auslagerungskosten. 10
Restnutzungsdauer geringer als Neubau 2 höher als Sanierung 8
Thema Begründung Bewertung Ampelsystem Begründung Bewertung Ampelsystem
CO2 Emission Bau
Betonsanierung, 
Schadstoffsanierung, GI 
erfordern auch 
Emissionen,Ermittlung der 
Emissionen erf. 4
Rohbau Neubau, Abriss 
Bestand, Beton Ermittlung der 
Emissionen erf. 6
Lebenszyklus- 
Treibhausgasemissionen 
Bei einer GI größerer 
Energiebedard erf. als beim 
Neubau 4
weniger Energiebedarf als bei 
GI 6
Natürliche CO2 Speicher
Durch die große Versiegelung 
begrenztere Möglichkeiten als 
beim Neubau 3
Durch kompakte Bauweise 
größere Fläche für Herstellung 
natürlicher CO2 Speicher 
vorhanden, wie mehr Bäume 
pflanzen,.. 7
Entsiegelung
Die Versiegelungsfläche 
ändert sich nicht oder wird 
durch mögliche Erweiterungen 
größer 3
Durch kompakte Bauweise 
eine geringere 
Versiegelungsfläche 7
Baumfällung
Bei gleich bleibendem 
Raumbedarf keine 
Baumfällungen erf. 8
Baumfällungen erf. Nach 
Abriss des Bestandes 
Ersatzpflanzungen möglich. 2
Paaivhausstandard
Mit mehr Aufwand/ 
Einschränkungen unter 
Umständen möglich 3
Ohne Einschränkungen 
möglich 7
Erneuerbare Energien Anteil grundsätzlich möglich 4
grundsätzlich möglich, weniger 
Einschränkung aks beim 
Bestand 6
Entscheidung GI / Neubau Merianstr.
Bewertungssystem Durch das Bewertungssystem wird pro Thema maximal 10 Punkte vergeben. Die Variante mit den meisten 
Punktzahlen spiegelt die bevorzugte Variante wider.
Faktoren GI ohne Eingriffe/ Erhalt Bestandschutz Neubau
Organisatorische RahmenbedingungenTechnische RahmenbedingungenÖkonomische Rahmenbedingungen

Rot = nicht/sehr 
schwer 
umsetzbar
Gelb= umsetzbar 
mit 
Einschränkungen
Grün= 
umsetzbar 
ohne 
Einschränku
ngen
Bewertungssystem Durch das Bewertungssystem wird pro Thema maximal 10 Punkte vergeben. Die Variante mit den meisten 
Punktzahlen spiegelt die bevorzugte Variante wider.
Faktoren GI ohne Eingriffe/ Erhalt Bestandschutz Neubau
Graue Energie
Eine Ermittlung der grauen 
Engergie ist erf.. Auch bei 
einer GI werden meistens bis 
auf den Rohbau die 
Materialien des Bestandes zu 
entsorgen und durch neue 
Baumaterialien zu ersetzen 
sein. 5
Eine Ermittlung der grauen 
Engergie ist erf. 5
PV- Anlage grundsätzlich möglich 5
grundsätzlich möglich, weniger 
Einschränkung als beim 
Bestand, da die Planung sich 
an die Anforderungen 
anpassen kann 5
Einsatz von nachhaltigen Produkten 
im Tragwerk Bestand bleibt erhalten 1
Beim Neubau Möglichkeiten 
vorhanden Hybride Bauweise, 
Holzbau,… 9
77 203 280
27,50% 72,50%
1.
27,50%
2.
72,50%
Entscheidung GI ohne statische Eingriffe/ Erhalt 
Bestandschutz
Entscheidung Neubau/ Abriss Bestand
Ökologische Rahmenbedingungen

Beratungsverlauf (9)

14.08.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
21.08.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 2.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
28.08.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
31.08.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.08.2023 Sportausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.09.2023 Finanzausschuss
TOP 10.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
07.09.2023 Rat
TOP 10.20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
21.09.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.10.2023 Rat
TOP 10.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1196/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
26.10.2023
Erstellt
11.04.2023 12:22