BV6/101/2025
Hundeauslaufplatz - Vorlage BV6/040/2025
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Informationsvorlage BV
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BV6/101/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Hundeauslaufplatz - Vorlage BV6/040/2025 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 6 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 6 02.07.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 02.04.2025 gebeten zu prüfen, ob die Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Bereich der Verlängerung des Rather Korso (zwischen Ekkehardstraße und Herdecker Straße) möglich ist und sollte dies der Fall sein, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Der Stadtentwässerungsbetrieb (Amt 67) nimmt dazu wie folgt Stellung: Der Bereich der Verlängerung des Rather Korso, im Grünzug an der Osterfelder Straße, eignet sich nicht zur Erstellung eines abgezäunten Bereichs, um eine Nutzung als Hundefreilauffläche zu ermöglichen. Die Hintergründe stellen sich hierfür wie folgt dar: Insbesondere der favorisierte Bereich neben dem „Lünener Bolzer“ grenzt unmittelbar an die Wohnbebauung der Osterfelder Straße 8 bis 16a und den dortigen Kleingartenverein an. Gleiches gilt für eine kleinere Fläche im Grünzug. Hier befindet sich gegenüber ein drei- bzw. viergeschossiger Wohnriegel auf der Marler Straße 73 und 75. Durch die bestehende Nähe sind Nutzungskonflikte zwischen der Anwohnerschaft/Schrebergärtnern und Hundehaltern durch den Lärm spielender Hunde zu erwarten, da erfahrungsgemäß die Auslaufplätze in den Sommermonaten bis in den späten Abend genutzt werden. Hinzu kommt, dass es sich im Bereich der Fläche „Lünener Bolzer“, um eine Obstwiese handelt. Dort wurden mehrere Süßkirschen gepflanzt, die sich durch die Errichtung eines Hundeauslaufes innerhalb dieses befänden. Weiterhin ist zu beachten, dass es durch das artbedingte Verhalten der Hunde (buddeln, urinieren) zu Stammschäden an den Bäumen kommen könnte. Von den insgesamt über 30 Auslaufplätzen im gesamten Stadtgebiet befinden sich aktuell vier im Stadtbezirk 6. Nimmt man die angrenzenden Stadtbezirke 1, 2, 5 und 7 hinzu, erhöht sich die Zahl auf insgesamt 17 Hundeauslaufplätze. Seite 2 Die Einrichtung eines neuen Hundeauslaufes bedingt auch einen erhöhten Aufwand an Pflege- und Unterhaltungskosten. Bei Hundeauslaufflächen handelt es sich um Flächen mit hohen Auflagen des Garten-, Friedhofs- und Forstamts. Zudem bringen die Flächen einen großen Reinigungs- und Pflegeaufwand mit, weshalb die Stadtverwaltung aktuell davon absieht weitere Hundeauslaufflächen zu gestalten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV6/101/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 23.05.2025
- Erstellt
- 23.05.2025 10:22