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Umgestaltung des Spielplatzes Schmalbeinstraße

Gem. Änderungsantrag BV1 (Linke) AN/1756/2017 vom 24.11.2017

Stand: Am 07.12.2017 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) geändert beschlossen.

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  • Gem. Änderungsantrag (Die Linke BV1)

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    Fraktion Die Linke Fraktion Bündnis90/Die Grünen SPD-Fraktion CDU-Fraktion FDP GUT Deine Freunde Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 24.11.2017 AN/1756/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Umgestaltung des Spielplatzes Schmalbeinstraße, Gem. Änderungsantrag der gesamten BV Gemeinsamer Änderungsantrag zu Beschlussvorlage AN/2721/2017: Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, die barrierefreie Umgestaltung des Spielplatzes Schmalbeinstraße im Inneren Grüngürtel in Köln-Neustadt/Nord gemäß gültiger Beschlusslage durchzuführen. Begründung: Die Bezirksvertretung Innenstadt hat am 12.3.2015 den von allen Fraktionen eingebrachten Antrag „Barrierefreie Spiel- und Bolzplätze“ beschlossen (AN/0323/2015). Darin heißt es wörtlich: „Die Verwaltung wird bei der Neuplanung und bei der Planung von Sanierungen von Spiel- und Bolzplätzen in der Innenstadt gebeten, das im Jahr 2009 beschlossene Hand- lungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik umzusetzen.“ Weiterhin wird die Verwaltung ge- beten, „bei allen zukünftigen Planungen von Spiel- und Bolzplätzen dieses Handlungskon- zept nicht nur zu beachten, sondern der BV jeweils darzulegen, wie es konkret, inklusive einer Aufstellung der entstandenen Kosten, umgesetzt wird.“ (Quelle: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=492449&type=do&) Die Stadt Köln hat im 2. Folgebericht zum Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik ihre Prioritäten für Neubau und Umgestaltung von öffentlichen Spielplätzen für Kinder und Jugendliche benannt. Demnach sind auf Grundlage eines von Jugendamt und Behinderten- beauftragten gemeinsam entwickelten Standards die barrierefreie Auffindbarkeit, Zugäng- - 2 - lichkeit und Nutzbarkeit für alle Kinder und Jugendlichen und deren Begleitpersonen zu ge- währleisten. (Quelle: „Köln überwindet Barrieren – eine Stadt für alle“, Handlungskonzept zur Kölner Be- hindertenpolitik, Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Dienststelle Diversity/Fachstelle Be- hindertenpolitik, Seite 25) Die vorgelegten Pläne scheinen die genannten Kriterien nicht zu erfüllen und sollten ent- sprechend nachgebessert werden. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass mit der neuen Bauordnung noch in diesem Jahr eine entsprechende gesetzliche Regelung in Kraft treten wird… Gez. Alle Fraktionen und Einzelvertreter der Bezirksvertretung 1

Beratungsverlauf

  1. 07.12.2017

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 5.2.1, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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