Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke nach den Gründen für die Nichtversorgung der Kinder
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1807/2021 vom 25.05.2021
Stand: Am 15.06.2021 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/513/1 Vorlagen-Nummer 25.05.2021 1807/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 01.06.2021 Jugendhilfeausschuss 15.06.2021 Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke. nach den Gründen für die Nichtversorgung der Kinder Anfrage aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 27.04.2021 8.2.2 (1045/2021) Sprachförderung für Non-Kita-Kinder Auf Seite 2 der Vorlage ist die Anzahl der nichtversorgten Kinder für das Jahr 2018/2019 mit 31 und im Jahr 2019/2020 mit 21 angegeben. Welche Gründe gibt es für die Nichtversorgung der Kinder? Antwort der Verwaltung: Diese nichtversorgten Kinder sind Kinder, deren Eltern grundsätzlich eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung ablehnen. Unabhängig der Pflicht des Jugendamtes, gemäß § 30 (4) KiBiz NRW, Sprachförderung an- zubieten, besteht keine Kindergartenpflicht. Alle diese Kinder haben ein Sprachförderangebot erhalten. Gleichzeitig erhielten die Eltern eine Beratung und Unterstützung für die Kitaplatzanmeldung. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf
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15.06.2021 zuletzt
TOP 7.1.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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