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V/0591/2007

11. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung

Vorlagen 30.07.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.08.2007, TOP 21.4.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5778 Zeichen

V/0591/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk 
Südost im Stadtteil Gremmendorf, Bereich Nieberdingstraße 
Beschluss zur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
23.08.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
29.08.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
29.08.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan der Stadt Münster wird gemäß § 2 (1) und (4) Bauge-
setzbuch (BauGB) im Bereich Nieberdingstraße, zwischen Albersloher Weg im Osten, Umge-
hungsstraße (B 51) im Süden und Dortmund-Ems- Kanal (DEK) im Norden und Westen, dahinge-
hend geändert, dass bisher als gemischte Baufläche, Gewerbegebiet und als Gemeinbedarfsflä-
che dargestellte Flächen als „Sondergebiet (SO) Stadion“ neu dargestellt werden. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Durch die Flächennutzungsplanänderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine 
Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
Mit Beschluss des Rates vom 16.07.2003 zur Vorlage Nr. 412/03 „Münsterlandstadion - Ergeb-
nisse der vertiefenden Bewertungen und weiteres Verfahren gemäß Ratsbeschluss vom 
11.12.2002“ wurde die Verwaltung beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Flä-
chennutzungsplans der Stadt mit dem Ziel einzuleiten, den Bereich Nieberdingstraße als „Son-
dergebiet (SO) Stadion“ gemäß § 11 BauNVO darzustellen und nachfolgend Voruntersuchungen 
(Projektstudien) für einen Bebauungsplan durchzuführen. 
Dieser Ratsbeschluss basiert auf den Ergebnissen intensiver und umfassender Standorteig-
nungsbewertungen sowie entsprechender Ratsbeschlüsse zu den jeweiligen Zwischenergebnissen 
des Prüfverfahrens. 
Ein Stadionneubau im Bereich der Nieberdingstraße bedingt die Aufgabe sämtlicher dort aktuell 
noch vorhandener Nutzungen, um eine planungsrechtlich umsetzbare, städtebaulich geordnete 
und an übergeordneten gesamtstädtischen Zielen orientierte bauliche Entwicklung ermöglichen zu 
können. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0591/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause-Kämereit / 
Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 11 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.08.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0591/2007 
Ein modernes Fußballstadion, das die Möglichkeit und Voraussetzung dafür bietet, perspektivisch 
gesehen auch Veranstaltungsort von Fußballspielen im Profibereich sein zu können, ist nach ü-
bergeordneter städtischer Zielsetzung eine Einrichtung mit oberzentraler Bedeutung und überregi-
onaler Ausstrahlung, für die es auch innerhalb der Stadt Münster einen zukunftsfähigen Standort 
geben sollte. 
Die Durchführung der 11. Änderung des FNP der Stadt Münster ist im Sinne einer vorsorglichen 
Standortsicherung die planungsrechtliche Voraussetzung dafür, auch die Aufstellung eines Be-
bauungsplans als Voraussetzung für einen Stadionneubau im Bereich der Nieberdingstraße bei 
einem konkreten Realisierungsanlass abschließen zu können. 
Derzeit gibt es jedoch keine Realisierungsabsichten. Es handelt sich insofern bei dem Flächen-
nutzungsplanänderungsverfahren um eine reine Vorsorgeplanung. 
Der Änderungsbereich der 11. FNP-Änderung wird zurzeit überwiegend noch durch gewerbliche 
und gemischte Nutzungen, wie z.B. das Kreiswehrersatzamt, das Eichamt und Gebäude der Tele-
kom, geprägt. In Randbereichen gibt es Wohnnutzungen sowie eine Einrichtung des Vereins „Ma-
rine-Jugend-Münster“. 
Diese vorhandenen Nutzungen entsprechen nicht der städtebaulichen Lagegunst des Standortes, 
die durch die unmittelbare Lage an der B 51 (U mgehungsstraße) und am Albersloher Weg sowie 
durch die Nähe zum Messe- und Kongresszentrum „Halle Münsterland“ und zu den vorhandenen 
bzw. geplanten Freizeit- und Kultureinrichtungen im Umfeld der Stadthäfen 1 und 2 gegeben ist. 
Ein Stadion im Bereich der Nieberdingstraße fügt sich mit seinen sowohl gesamtstädtischen als 
auch regionalen bzw. überregionalen Freizeitfunktionen im Makrobereich „Südschiene“ funktional 
gut in die dort vorhandenen und geplanten städtebaulichen Strukturen und Nutzungen, wie z.B. 
Halle Münsterland, Cineplex-Kino, Stadthäfen 1 und 2 etc., ein. 
Das Plangebiet ist für den überregionalen sowie innerstädtischen Kfz-Verkehr über die Umge-
hungsstraße B 51 mit Anbindung an die A 43 und das Autobahnkreuz Münster-Süd sowie über den 
Albersloher Weg, der innerstädtischen Hauptverkehrsstraße im südöstlichen Stadtgebiet von 
Münster, sehr gut erreichbar. 
Zur optimierten Erschließung des Stadionstandortes Nieberdingstraße ist - spätestens für einen 
Ausbau des Stadions auf ca. 30.000 Zuschauer - darüber hinaus eine zusätzliche, südliche Stra-
ßenanbindung über die Eulerstraße vorgesehen. Zudem ist damit das Ziel der Schaffung von ca. 
1.300 neuen Stellplätzen im unmittelbar angrenzenden Bereich südlich der WLE- Strecke, östlich 
des DEK, nördlich der B 51, verbunden, weshalb dieser Bereich ebenfalls mit in das Plangebiet der 
11. FNP-Änderung einbezogen wird. Über die Eulerstraße kann der Verkehr dann günstig nach 
Süden über die Straße „Loddenheide“ zur Straße „An den Loddenbüschen“ (K 10) geführt werden. 
Von dort ist eine Verkehrsverteilung zum Albersloher Weg und zur Hammer Straße gegeben. 
 
Nähere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. 
 
Am 18.05.2005 wurde anlässlich der 11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
eine Bürgeranhörung gemäß § 3(1) BauGB durchgeführt. 
 
Die Offenlegung des Planentwurfs soll im Herbst 2007 erfolgen. 
 
 
I. V. 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Begründung 
2. Plan 
3. Protokoll der Bürgeranhörung

V-0591-2007-Anlage-1-Begründung.pdf

54124 Zeichen

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 591/2007 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 1 von 13 
B e g r ü n d u n g  
 
zum Entwurf der 11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
der Stadt Münster im Stadtbezirk Südost im Stadtteil Gremmendorf, 
Bereich Nieberdingstraße 
 
 
1. Planungsanlass und Planungsziele  
Mit Beschluss des Rates vom 16.07.2003 zur Vorlage Nr. 412/03 „Münsterlandstadion - Ergeb-
nisse der vertiefenden Bewertungen und weiteres Ver fahren gemäß Ratsbeschluss vom 
11.12.2002“ wurde die Verwaltung beauftragt, das fö rmliche Verfahren zur Änderung des Flä-
chennutzungsplans der Stadt mit dem Ziel einzuleite n, den Bereich Nieberdingstraße als „Son-
dergebiet (SO) Stadion“ gemäß § 11 BauNVO darzustel len und nachfolgend Voruntersuchun-
gen (Projektstudien) für einen Bebauungsplan durchzuführen. 
1  
Dieser Ratsbeschluss basiert auf den Ergebnissen in tensiver und umfassender Standorteig-
nungsbewertungen sowie entsprechender Ratsbeschlüss e zu den jeweiligen Zwischenergeb-
nissen des Prüfverfahrens: 2  
 
 Im Rahmen einer Bewertung von zunächst 34 Standort en im Stadtgebiet wurden sechs Al- 
ternativstandorte für weitere, differenzierte Unter suchungen und Bewertungen ausgewählt 
(Ratsvorlage Nr. 360/2001).  
 
 Da fünf der sechs untersuchten Standorte unter den  vorgegebenen Prämissen (u. a. einer 
kurz- bis mittelfristigen Realisierungsfähigkeit) a ls „nicht zu realisieren“ bewertet wurden, 
wurden weitere vier Standorte unter veränderten Prä missen erneut in die Bewertung einbe-
zogen; als Ergebnis wurden die beiden Standortoptio nen Hessenweg  und Haus Uhlenkot-
ten  für weitere vertiefende Untersuchungen ausgewählt (Ratsvorlage Nr. 423/2002).  
 
 Neben den beiden Standorten Hessenweg  und Haus Uhlenkotten  wurden noch vier Stand-
orte im Bereich des Erneuerungsschwerpunktes Südost  / Loddenheide in die weiteren Prü- 
fungen einbezogen. Im Ergebnis der Prüfungen schied en die vier Standorte Haus Uh-
lenkotten , Theodor-Scheiwe-Straße , Loddenheide  und Stadthafen 2  aus dem Standortfin-
dungsverfahren aus (Ratsvorlage Nr. 1018/2002). 
 
 Als Ergebnis der anschließenden vertiefenden Bewer tungen wurde der Standortbereich 
Hessenweg  aus dem weiteren Verfahren ausgeschieden. In einer  erneuten vergleichenden 
Bewertung der Standorte Nieberdingstraße  und Stadthafen 2 wurde der Standort Nieber-
dingstraße  als der einzige, langfristig realisierbare Standort  ermittelt (Ratsvorlage Nr. 
412/2003). 
 
Ein Stadionneubau im Bereich der Nieberdingstraße  bedingt die Aufgabe sämtlicher dort aktuell 
noch vorhandener Nutzungen, um eine planungsrechtli ch umsetzbare, städtebaulich geordnete 
und an übergeordneten gesamtstädtischen Zielen orie ntierte bauliche Entwicklung ermöglichen 
zu können.  
Ein modernes Fußballstadion, das die Möglichkeit un d Voraussetzung dafür bietet, perspekti-
visch gesehen auch Veranstaltungsort von Fußballspi elen im Profibereich sein zu können, ist 
nach übergeordneter städtischer Zielsetzung eine Ei nrichtung mit oberzentraler Bedeutung und 
überregionaler Ausstrahlung, für die es auch innerh alb der Stadt Münster einen zukunftsfähigen 
Standort geben sollte. 
 
                                                           
1 Mit der Ratsvorlage Nr. 325/2003 “Fortschreibung d es Flächennutzungsplans für den Bereich der Stadt M ünster“ 
wurde die Verwaltung ebenfalls beauftragt, für die stadtstrukturell wichtige Standortsicherung eines neuen Münster- 
landstadions im Bereich der Nieberdingstraße ein Änderungsverfahren zum FNP einzuleiten. 
2 Siehe hierzu insbesondere die Ratsvorlagen Nr. 360/2001, Nr. 423/2002 und Nr. 1018/ 2002.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
 
11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 2 von 13 
Der Rat der Stadt Münster hat mit Beschluss vom 16. 07.2003 (Ratsvorlage Nr. 520/2003) für 
den Bereich Nieberdingstraße  gemäß § 2 (1) BauGB daher auch die Aufstellung des  Bebau-
ungsplans Nr. 419 zur Festsetzung von Art und Maß d er baulichen Nutzung, der überbaubaren 
Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen beschlos sen. Dieser Beschluss war notwendig, 
damit die Umsetzung der oben genannten Planungsziel e nicht behindert oder durch zwischen-
zeitliche Bauaktivitäten und Nutzungsänderungen erschwert oder unmöglich gemacht wird. 
 
Die Durchführung der 11. Änderung des FNP der Stadt Münster ist im Sinne einer vorsorglichen 
Standortsicherung die planungsrechtliche Voraussetz ung dafür, auch die Aufstellung des Be-
bauungsplanes Nr. 419 als Voraussetzung für einen S tadionneubau im Bereich der Nieber-
dingstraße bei einem konkreten Realisierungsanlass abschließen zu können. 
 
Der Änderungsbereich der 11. FNP-Änderung wird zurz eit überwiegend noch durch gewerbli-
che und gemischte Nutzungen, wie z.B. das Kreiswehr ersatzamt, das Eichamt und Gebäude 
der Telekom, geprägt. In Randbereichen gibt es Wohn nutzungen sowie eine Einrichtung des 
Vereins „Marine-Jugend-Münster“.  
 
Diese vorhandenen Nutzungen entsprechen nicht der s tädtebaulichen Lagegunst des Standor-
tes, die durch die unmittelbare Lage an der B 51 (U mgehungsstraße) und am Albersloher Weg 
sowie durch die Nähe zum Messe- und Kongresszentrum  „Halle Münsterland“ und zu den vor-
handenen bzw. geplanten Freizeit- und Kultureinrich tungen im Umfeld der Stadthäfen 1 und 2 
gegeben ist. 
 
Ein Stadion im Bereich der Nieberdingstraße fügt si ch mit seinen sowohl gesamtstädtischen als 
auch regionalen bzw. überregionalen Freizeitfunktio nen im Makrobereich „Südschiene“ funktio-
nal gut in die dort vorhandenen und geplanten städt ebaulichen Strukturen und Nutzungen, wie 
z.B. Halle Münsterland, Cineplex-Kino, Stadthäfen 1 und 2 etc., ein. 
3  
Der Mikrobereich bietet einer Stadionnutzung ausrei chend Potenziale für ergänzende, kleintei-
lige, komplementäre Nutzungen im Stadion selbst ode r im unmittelbaren Umfeld, z.B. für Büros, 
Dienstleistungen, Gastronomie und untergeordneten, kleinteiligen Einzelhandel.  
Multifunktionale Nutzungen des Stadions erscheinen möglich.  
Mit einer langfristig geplanten Rad- und Fußwegbrüc ke über den Dortmund-Ems-Kanal (DEK) 
stellt das Stadion den sinnvollen Endpunkt eines at traktiven, multifunktionalen Kultur- und Frei-
zeitbereichs dar, der vom Stadthafen 1 über den Haf enplatz und die „Halle Münsterland“ bis 
zum neuen Stadion mit ergänzenden Einrichtungen rei cht. Synergieeffekte – nicht nur bei der 
Stellplatzlösung – sind hierbei zu erwarten. 
 
Das Plangebiet ist für den überregionalen sowie inn erstädtischen Kfz-Verkehr über die Umge-
hungsstraße B 51 mit Anbindung an die A 43 und das Autobahnkreuz Münster-Süd sowie über 
den Albersloher Weg, der innerstädtischen Hauptverk ehrsstraße im südöstlichen Stadtgebiet 
von Münster, sehr gut erreichbar.  
Zur optimierten Erschließung des Stadionstandortes Nieberdingstraße ist - spätestens für einen 
Ausbau des Stadions auf ca. 30.000 Zuschauer - darü ber hinaus eine zusätzliche, südliche 
Straßenanbindung über die Eulerstraße vorgesehen. Z udem ist damit das Ziel der Schaffung 
von ca. 1.300 neuen Stellplätzen im unmittelbar ang renzenden Bereich südlich der WLE- Stre-
cke, östlich des DEK, nördlich der B 51, verbunden,  weshalb dieser Bereich ebenfalls mit in das 
Plangebiet der 11. FNP-Änderung einbezogen wird. Üb er die Eulerstraße kann der Verkehr 
dann günstig nach Süden über die Straße „Loddenheid e“ zur Straße „An den Loddenbüschen“ 
(K 10) geführt werden. Von dort ist eine Verkehrsve rteilung zum Albersloher Weg und zur 
Hammer Straße gegeben. 
  
                                                           
3 Vgl. hierzu auch die konzeptionellen Zielsetzungen gem. Masterplan für den Bereich Stadthäfen Münster (Vorlage 
Nr. 1067/03).

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
 
11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 3 von 13 
Die Erreichbarkeit auf dem Schienenweg ist zum eine n durch die gegebene fußläufige Entfer-
nung des Hauptbahnhofs (ca. 15 Geh-Minuten) und zum  anderen durch den nördlich des DEK 
geplanten Haltepunkt auf der für den öffentlichen P ersonennahverkehr zu reaktivierenden Stre-
cke der Westfälischen Landeseisenbahn (WLE) möglich.  
Durch die innenstadtnahe Lage des geplanten Stadion s besteht zudem die Möglichkeit, den 
Standort gut mit dem Fahrrad erreichen zu können. 
 
Bereits im Rahmen der Bürgeranhörung zur 11. Änderu ng des Flächennutzungsplans am 
18.05.2005 wurde von Seiten der heutigen Anwohner i m Bereich des geplanten Stadionstand-
ortes an der Nieberdingstraße die Frage gestellt, o b und wo in vergleichbarer Innenstadtlage 
ein Ersatz für den im Plangebiet heute vorhandenen preisgünstigen Wohnraum geschaffen 
werden könne. Die Vertreter der Verwaltung haben hi erzu seinerzeit ausgeführt, dass im Falle 
der konkreten Aufgabe der heute im Plangebiet vorha ndenen Wohnungen städtische Dienst-
stellen bei der Vermittlung von Ersatzwohnungen unt erstützend tätig sein werden. Die Vertreter 
der Verwaltung haben jedoch auch deutlich darauf hi ngewiesen, dass sich diese Frage noch 
nicht im Zusammenhang mit der anstehenden 11. Änder ung des Flächennutzungsplans stellt, 
da die heutigen Nutzungen und dabei insbesondere au ch die vorhandenen Wohnungen bei ei-
ner Überplanung durch die 11. FNP-Änderung weiterhin Bestandsschutz genießen würden. Erst 
im - zurzeit allerdings noch nicht absehbaren - kon kreten Falle einer Stadionrealisierung an die-
sem Standort und eines dafür noch erforderlichen re chtskräftigen Bebauungsplanes ändere 
sich diese Rechtslage. 
4 
 
 
2. Änderungsbereich 
Das Plangebiet wird begrenzt durch den Albersloher Weg im Osten, die Umgehungsstraße (B 
51) im Süden und den Dortmund-Ems-Kanal (DEK) im Norden und Westen.  
Der Änderungsbereich ist damit identisch mit der Ab grenzung des Gebietes zum Aufstellungs-
beschluss für den Bebauungsplan Nr. 419 „Nieberding straße“ (vgl. Anlage zur Ratsvorlage Nr. 
520/2003). 
Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 11 ha. 
 
 
3. Änderungsinhalte 
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt das P langebiet als gemischte Baufläche, als 
Gewerbegebiet und als Fläche für den Gemeinbedarf ( Zweckbestimmung Post sowie ohne 
Zweckbestimmung) dar. Innerhalb der gemischten Bauf läche ist noch eine bestehende Jugend-
einrichtung durch das Planzeichen Jugendheim  gekennzeichnet. Südlich des Dortmund-Ems-
Kanals ist eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt, die ein Teilstück 
einer durchgängigen Grünverbindung entlang des DEK bildet.  
 
3.1 Sondergebiet Stadion 
Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans wer den Flächen, die im wirksamen FNP 
bisher als gemischte Baufläche, Gewerbegebiet und a ls Gemeinbedarfsfläche dargestellt sind, 
zum „Sondergebiet (SO) Stadion“ gemäß § 11 BauNVO u mgewidmet. Innerhalb des Stadion-
bauwerks sollen auch sportaffine, kleinteilige und untergeordnete kommerzielle Einrichtungen, 
wie z.B. Büros, Läden und Gastronomie, untergebrach t werden können. Näheres hierzu wird im 
bereits oben angeführten, noch aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 419 geregelt werden. 
 
3.2 Öffentliche Parkplatzfläche 
Für den ruhenden Verkehr werden für eine zunächst g eplante 1. Stadionausbaustufe von ca. 
15.000 Zuschauern im Rahmen der 11. FNP-Änderung zu nächst zwei zusätzliche Stellplatzan-
lage im unmittelbaren Umfeld des Stadions, im nordö stlichen und im südwestlichen Randbe-
                                                           
4 Siehe hierzu die Niederschrift über die Bürgeranhö rung nach § 3 (1) BauGB zur 11. Änderung des Fläche nnut- 
zungsplanes am 18.05.2005, Seiten 3, 4 und 8, in der Anlage 3.

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Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
 
11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 4 von 13 
reich des Plangebietes, vorgesehen, deren konkrete Größenordnung allerdings erst im weiteren 
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 41 9 im Zusammenhang mit einer konkreten 
Stadion-Bauwerksplanung zu dimensionieren sein wird.  
Darüber hinaus wird davon ausgegangenen, dass die i m benachbarten Umfeld des geplanten 
Stadions vorhandenen Stellplatzanlagen des Cineplex -Kinos, der Halle Münsterland, des Stadt-
hauses 3 und des Park & Ride- Platzes im Bereich de r Feuerwache II mit insgesamt ca. 2.500 
Stellplätzen 5 bei Veranstaltungen im Stadion grundsätzlich mitgenutzt werden können.  
Außerhalb des Plangebietes der 11. FNP-Änderung sin d im „Masterplan / Integriertes Hand-
lungskonzept Stadthäfen Münster“ (vgl. Vorlage Nr. 1067/2003) darüber hinaus zwei weitere 
Stellplatzanlagen nördlich und südlich des Stadthaf ens 2 vorgesehen. 6 Für eine Umsetzung 
dieses Planungsziels ist zu einem späteren Zeitpunk t im Rahmen einer weiteren bauleitplaneri-
schen Konkretisierung dieser Zielsetzung eine weite re FNP-Änderung für den Gesamtbereich 
der beiden Entwicklungsschwerpunkte „Stadthafen 2“ und „Hawerkamp“ erforderlich, die dann 
ggf. auch die Stellplatzerfordernisse eines möglich en Ausbaus des Stadions auf ca. 30.000 Zu-
schauer mit berücksichtigen wird. 
 
 
4.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem . § 2 a BauGB 
 
4.1. Rahmen der Umweltprüfung  
Der vorliegende Entwurf des Umweltberichtes ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der An- 
lage zu § 2 Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches ers tellt worden. Umfang und Detaillie-
rungsgrad der Umweltprüfung entsprechen der Ebene d es Flächennutzungsplans (FNP). Die 
Ergebnisse resultieren aus vorhandenen Daten und Fa chplanungen wie Umweltkataster, Alt-
lastenkataster, Grünordnung sowie Untersuchungen zu m Lärm sowie zu Tierarten, die im Rah-
men der FNP-Änderung durchgeführt wurden.  
Im Rahmen der nachfolgenden Aufstellung des Bebauun gsplans Nr. 419 werden die Belange 
des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes  und der Landschaftspflege der konkrete-
ren Planebene entsprechend ermittelt und berücksichtigt.  
 
4.2. Kurzdarstellung der Planung  
Die 11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzu ngsplans umfasst den Bereich Nieber-
dingstraße zwischen Dortmund-Ems-Kanal, Umgehungsst raße und Albersloher Weg. Das Ziel 
ist, die bisherigen Darstellungen des FNP als gemis chte Bauflächen, als Gewerbegebiet sowie 
als Gemeinbedarfsflächen in „Sondergebiet (SO) Stadion“ zu ändern.  
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans werden di e planungsrechtlichen Voraussetzungen 
für ein Fußballstadion mit einer Kapazität von mind estens ca. 15.000 Zuschauern (im Endaus-
bau bis zu ca. 30.000 Zuschauern) geschaffen. Für d en ruhenden Verkehr sind im Änderungs-
bereich langfristig zwei öffentliche Parkplatzfläch en vorgesehen. Die Darstellung der parallel 
zum DEK verlaufenden Grünfläche im wirksamen FNP is t von der 11. Änderung nicht betroffen. 
Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 11 ha.  
 
4.3. Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umwelts chutzes  
Von den in § 1 Abs. 6 Nr. 7g BauGB genannten Umwelt schutzzielen in Fachgesetzen und -plä-
nen sind für die 11. Änderung des Flächennutzungspl ans neben den Vorschriften des Bauge-
setzbuches im Wesentlichen folgende relevant und zu berücksichtigen:  
• Bundesimmissionsschutzgesetz und seine Verordnunge n: Berücksichtigung der Lärmim- 
missionen, Lufthygiene (s. Kap. 4.4.1); 
• Bundesnaturschutzgesetz/Landschaftsgesetz NRW , Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung 
der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-RL) und 
79/409/EWG (Vogelschutz-Richtlinie): Berücksichtigu ng des Eingriffs in Natur und Land-
                                                           
5 Vgl. Masterplan Stadthäfen Münster - Blatt 3 „Verkehrs- und Parkkonzept“ 
6 Vgl. Masterplan Stadthäfen Münster - Blatt 3 „Verkehrs- und Parkkonzept“

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
 
11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 5 von 13 
schaft, Berücksichtigung von Schutzobjekten sowie v on geschützten Tierarten (s. Kap. 
4.4.2); 
• Bundes- und Landesbodenschutzgesetz: hier u. a. Be rücksichtigung der Altlastensituation 
(s. Kap. 4.4.3). 
 
Schutzausweisungen 
Im Bereich des geplanten Stadionstandortes an der N ieberdingstraße befindet sich eine als Na- 
turdenkmal festgesetzte Silberweide (ND 401). Anson sten befinden sich im Änderungsbereich 
des FNP keine Schutzausweisungen des Natur- und Umw eltschutzes (Wasserschutzgebiete 
etc.). Von der Planung sind keine Gebiete von gemei nschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) 
oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes betroffen.  
 
4.4. Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirku ngsprognose 
 
4.4.1 Menschen  
Der Standort Nieberdingstraße wird überwiegend durc h gewerbliche und gemischte Nutzungen, 
wie z.B. das Kreiswehrersatzamt, das Eichamt und Ge bäude der Telekom geprägt. Teilweise 
bestehen Wohnnutzungen. In den Bereichen am DEK sow ie an der WLE-Strecke, in denen der 
Gehölzaufwuchs waldartigen Charakter angenommen hat , zeigen Trampelpfade und Müllein-
trag eine Freizeitnutzung an. Diese vorhandenen Nut zungen werden mit der Stadionplanung 
voraussichtlich vollständig überplant. 
  
Im Hinblick auf mögliche umweltbezogene Auswirkunge n auf den Menschen sind insbesondere 
die Lärmemissionen relevant. Für die lärmtechnische  Beurteilung des Standorts ist der Stadi-
onlärm  auf Grund seiner weitreichenden Wirksamkeit besond ers zu berücksichtigen. Die Ent-
fernung zum nächstgelegenen „Reinen Wohngebiet“ (WR) im Bereich Boelckeweg / Torminweg 
als zu berücksichtigender immissionsempfindlicher N utzung beträgt ca. 540 m ab angenomme-
ner künftiger Spielfeldmitte. Bei den Untersuchunge n zum Lärm (s. Vorlage 1018/2002 „Ergeb-
nisse der Standortuntersuchung Münsterlandstadion “) wurden Zuschauerzahlen von 15.000 
bzw. 24.000 zu Grunde gelegt. Bei einem Stadionausb au auf Kapazitäten für 30.000 Zuschauer 
sind die Schallemissionswerte dementsprechend anzup assen. Dies ist im weiteren Verfahren 
zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 419 in einer  schalltechnischen Untersuchung in Ab-
hängigkeit der geplanten Nutzungen und auf Grundlag e einer konkreten Stadionplanung zu be-
rücksichtigen.  
 
Im Ergebnis der bisherigen Untersuchungen zu Lärmem issionen 
7 zeigt sich, dass am Standort 
an der Nieberdingstraße ein Fußballstadion unter Be achtung folgender Voraussetzungen 
grundsätzlich möglich ist: 
- Spiele an Werktagen in der Ruhezeit (20 bis 22 Uh r) können lediglich als seltene Ereig-
nisse im Sinne der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) stattfinden 8 bzw. 
- am Stadion sind schallschutztechnische Maßnahmen erforderlich, die bei hohem Zu- 
schaueraufkommen (24.000 Zuschauer und mehr) ggf. b is zur Notwendigkeit eines ge-
schlossenen Stadiondaches führen können. 9  
                                                           
7 Vergleiche Kapitel „Schalltechnische Beurteilung“ der Anlage 2 zur Vorlage 1018/2002, Seiten 3 – 6. 
8 Das damalige Staatliche Umweltamt (StUA; inzwische n Bezirksregierung Münster, Dezernate 52, 53 u. 56)  hat in 
seinen Stellungnahmen vom 22.04.03 und 21.06.05 sei ne Position dargelegt, wonach die Werktagsspiele ni cht als 
seltene Ereignisse im Sinne der 18. BImSchV zu werten seien.  
Die Fragestellung, ob die Notwendigkeit und die Mög lichkeit besteht, Werktagsspiele als seltene Ereignisse im Sin- 
ne der 18. BImSchV geltend zu machen, wird jedoch n icht auf Ebene des Flächennutzungsplans abschließen d ge- 
prüft. Diese Fragestellung soll auf Basis einer im konkreten Realisierungsfall noch vorzunehmenden konkreten Sta- 
dionplanung mit entsprechender Lärmuntersuchung im Rahmen des dann noch erforderlichen Bebauungsplanverfah- 
rens abschließend behandelt werden. 
9 Erst auf der Grundlage eines konkret geplanten Stad ion-Projektes kann die Aufstellung des Bebauungspla ns Nr. 
419 Nieberdingstraße , für den der Rat am 16.07.2003 den Aufstellungsbes chluss gefasst hatte (Vorlage 520/2003), 
als vorhabenbezogener Bebauungsplan fortgesetzt wer den. Auf der Grundlage des dann vorliegenden Hochba uent-

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11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 6 von 13 
 
Das Staatliche Umweltamt (StUA - inzwischen Bezirks regierung Münster) hat jedoch in seinem 
Schreiben vom 22.04.03 erklärt, dass aufgrund dort vorliegender Erfahrungen „…für den 
Standort Nieberdingstraße sicherlich eine Planung m öglich sein wird, die keine Immissions-
richtwertüberschreitungen in der Nachbarschaft zur Folge hat.  
Dabei wird bei dieser Einschätzung davon ausgegange n, dass sich in den unmittelbar angren-
zenden Bereichen der Kern-, Sonder-, Gewerbe- und I ndustriegebiete keine  Wohnnutzungen 
befinden.“   
Im Falle genehmigter Wohnnutzungen hält das StUA ei ne lärmtechnische Untersuchung - in 
Ergänzung zu den bereits durchgeführten lärmtechnis chen Untersuchungen - allerdings bereits 
im Rahmen der 11. FNP-Änderung für erforderlich. 
Demgegenüber steht die Auffassung der Verwaltung, d ass für betriebsbezogene Wohnungen 
grundsätzlich dieselben Immissionsrichtwerte gelten , die für das betreffende Gebiet (Kern-, 
Sonder-, Gewerbe- oder Industriegebiet) zulässig si nd. Denn der Gesetzgeber hat ausnahms-
weise zugelassen, dass Betriebsinhaber und Betriebs leiter in einem Gewerbe- oder Industrie-
gebiet wohnen dürfen, obwohl in einem Gewerbe- und Industriegebiet auch belästigende Be-
triebe untergebracht werden können. Selbst für eine n belästigenden Betrieb kann eine Be-
triebsinhaber- oder Betriebsleiterwohnung zugelasse n werden. Hieraus folgt nach Auffassung 
der Verwaltung, dass die Betriebsinhaber- bzw. Betr iebsleiterwohnung nicht 
 den Schutzan-
spruch beanspruchen kann, wie eine Wohnung in einem  reinen oder allgemeinen Wohngebiet 
(WR oder WA).  
Für genehmigte Betriebsinhaber- oder Betriebsleiter wohnungen in den an den geplanten Stadi-
onstandort angrenzenden Gewerbe- oder Industriegebi eten ist insoweit nicht von besonderen 
Immissionsschutzproblemen auszugehen.  
 
Hinsichtlich einer betriebsunabhängigen Wohnnutzung  hat eine von der Verwaltung durchge-
führte Überprüfung innerhalb eines rund 500 m große n Radius um eine zukünftige Spielfeld-
mitte ergeben, dass innerhalb dieses Radius keine G enehmigungen für Wohnnutzungen erteilt 
worden sind.  
 
Die heute im Änderungsbereich noch vorhandene Wohnn utzung wird entsprechend der Zielpla-
nung zur Sicherung des Stadionstandortes vollständi g überplant, so dass diesbezüglich keine 
Lärmimmissionsprobleme gegeben sein werden.  
 
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass den potenzie llen, erheblichen negativen Umweltaus-
wirkungen durch den Stadionlärm im - der 11. FNP-Än derung noch nachfolgenden - Verfahren 
zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 419 auf Grun dlage einer dann vorliegenden konkreten 
Stadion-Bauwerksplanung mit geeigneten Maßnahmen en tgegenzuwirken ist. Gemäß der bis-
herigen lärmtechnischen Untersuchung könnte sich - in Abhängigkeit von den geplanten Zu-
schauerzahlen - im Falle der Nicht-Anwendbarkeit vo n Regelungen hinsichtlich seltener Ereig-
nisse unter Umständen auch die Notwendigkeit eines geschlossenen Stadiondaches ergeben. 
Für die mit der 11. FNP-Änderung verbundenen Planun gsstufe der vorbereitenden Bauleitpla-
nung wird insbesondere auf die seinerzeit abgegeben e, maßgebliche Kernaussage des damali-
gen StUA Bezug genommen, dass aufgrund dort vorlieg ender Erfahrungen „…für den Standort 
Nieberdingstraße sicherlich eine Planung möglich se in wird, die keine Immissionsrichtwertüber-
schreitungen in der Nachbarschaft zur Folge hat.“ 
 
                                                                                                                                                                                           
wurfs für das Stadion wird dann im Rahmen dieses Au fstellungsverfahrens durch ein entsprechendes Lärmsc hutz- 
gutachten zu prüfen sein, ob bezüglich der Lärmemiss ionen des geplanten Stadions die gesetzlichen Immis sions- 
richtwerte im Bereich der Wohnbebauung Boelckeweg /  Torminweg eingehalten werden können bzw. welche zu-
sätzlichen schallschutztechnischen Maßnahmen ggf. am Stadion erforderlich werden.  
Im Falle des Stadionausbaus für ca. 30.000 Zuschauer  könnten - in Abhängigkeit von einer bei konkret be stehender 
Realisierungsabsicht noch detailliert zu erstellend en Stadion-Bauwerksplanung - ggf. schallschutztechn ischen Maß- 
nahmen bis hin zu einem ggf. zu schließenden Stadiondach, erforderlich werden.

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BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 7 von 13 
Der durch die Stadionplanung induzierte Verkehrslär m  wirkt im Allgemeinen nicht großräumig, 
sondern im Umfeld der Lärmquellen (Kfz-Stellflächen mit Zu- und Abfahrten sowie angrenzende 
Straßenabschnitte). Bei diesen eher punktuell auftr etenden Konflikten ist davon auszugehen, 
dass sie mit einem tragbaren Aufwand lösbar sind. D iese Einschätzung gründet sich darauf, 
dass im direkten Umfeld des Änderungsbereichs keine  besonders schützenswerten Nutzungen 
liegen bzw. diese überplant werden.  
Im weiteren Verfahren zur Aufstellung des Bebauungs plans Nr. 419 ist der Verkehrslärm mit 
seinen spezifischen Ausbreitungsbedingungen auf Gru nd der Gebäudestruktur vor Ort, der ge-
nauen Lage der Zu- und Abfahrten und der Parkplätze  etc. sowie der Frage, ob und welche 
baulichen Änderungen an Straßen zur Projektverwirkl ichung erforderlich sind, zu berücksichti-
gen.  
 
Bezüglich der Lufthygiene 
 bestehen Vorbelastungen, insbesondere durch den Kf z-Verkehr und 
siedlungstypische Emissionen (z.B. Hausbrand, Produktionsprozesse) entsprechend der für das 
Stadtgebiet auftretenden siedlungsraumtypischen Hin tergrundbelastung. Die im Änderungsbe-
reich zu erwartende Erhöhung der Luftbelastung hins ichtlich der beiden Schadstoffkomponen-
ten Feinstaub und Stickstoffdioxid durch die Parkpl atznutzung führt im Vergleich mit Referenz-
angaben zur überschlägigen Ermittlung (APUG NRW, 20 04) voraussichtlich nicht zu einer Ü- 
berschreitung von Grenzwerten.  
 
Auf der Ebene des Flächennutzungsplans ist die Plan ung des Stadions im zentralen Bereich 
der südöstlichen Innenstadt eine Maßnahme zur Verri ngerung der zu erwartenden Emissionen 
durch zuschauerbedingten Kfz-Verkehr. Durch Nutzung smöglichkeiten des ÖPNV und die Er-
reichbarkeit des Standortes zu Fuß oder mit dem Fah rrad sind weniger Kfz-Fahrten gegenüber 
einem Standort an der Peripherie, der ansonsten übe rwiegend durch motorisierten Individual-
verkehr angesteuert würde, zu erwarten.  
 
4.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt  
Auf Teilflächen im Westen und Süden des Änderungsbe reiches, welche im wirksamen Flä-
chennutzungsplan als Gemeinbedarfs- und gemischte B auflächen dargestellt, jedoch unbebaut 
geblieben sind, hat sich Gehölzaufwuchs mit Waldcha rakter überwiegend aus heimischen 
Laubbaum- und Straucharten (Hybridpappeln, Weiden, Hainbuchen, Birken etc.) entwickelt. Der 
Boden ist stellenweise stark durch alte Steinschott er- und Geröllschuttablagerungen beein-
trächtigt. Ergänzt werden die Flächen durch untersc hiedlich strukturierte Brachflächen. Diese 
Flächen sind als lokal bedeutsame Biotopstrukturen (Trittsteinbiotope) für Tiere und Pflanzen 
innerhalb des ansonsten stark verdichteten Siedlung sbereiches einzustufen. Sie sind als 
schutzwürdige Biotope (Nr. 97 und 107) im Rahmen de r Stadtbiotopkartierung sowie im Biotop-
kataster der LÖBF (BK 4011-597/607) erfasst. 
Im östlichen Gehölzrandbereich dieser Sukzessionsfl ächen stockt eine Silberweide, die als Na- 
turdenkmal (ND 401) ausgewiesen wurde und gemäß der  „Ordnungsbehördlichen Verordnung 
zum Schutz von Naturdenkmalen innerhalb der im Zusa mmenhang bebauten Ortsteile und des 
Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der S tadt Münster vom 03.04.2001“ (Natur- 
denkmalverordnung) geschützt ist. In diesen Teilber eichen des geplanten Stadionstandortes 
sind die ökologischen Funktionen und die biologisch e Vielfalt als höherwertig einzustufen. Die 
darüber hinaus vorhandenen Grünstrukturen und -fläc hen im Änderungsbereich übernehmen 
ergänzende Funktionen zu den schutzwürdigen Bereichen.  
 
Im Hinblick auf artenschutzrechtliche Aspekte wurde n Beobachtungen des Umweltforums und 
des Naturschutzbundes (NABU Münster e.V., Stellungn ahme vom 24.06.05) zum Vorkommen 
von streng geschützten Fledermaus- und Vogelarten b erücksichtigt und eine gutachterliche Un- 
tersuchung durchgeführt. Als Ergebnis des Gutachten s ist festzuhalten, dass insgesamt sechs 
Fledermausarten die an den Änderungsbereich angrenz enden Wasser- und Uferflächen des 
Dortmund-Ems-Kanals nutzen. Im Änderungsbereich sel ber war mit Ausnahme der Was-
serfledermaus, die in unmittelbarer Nähe des DEK an getroffen wurde, lediglich die Zwergfle-
dermaus festzustellen. Die Zwergfledermaus nutzt di e Flächen des Änderungsbereichs zur

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BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 8 von 13 
Jagd auf Insekten und es ist davon auszugehen, dass  sie in den Gebäuden Ritzen und Spalten 
als Unterschlupf nutzt. Bei der Zwergfledermaus han delt es sich um einen sogenannten Kultur-
folger, eine Art, welche im Bereich menschlicher Si edlungen lebt. Die Zwergfledermaus kommt 
flächendeckend im gesamten Stadtgebiet vor und gilt als häufigste Fledermausart in Münster.  
Ein Vorkommen des Grünspechtes ist aufgrund des Vorhandenseins von Bruthöhlen in Bäumen 
sowie Sichtbeobachtungen der Art wahrscheinlich. De r Grünspecht gilt als mäßig häufiger Brut-
vogel in Münster und kommt ebenfalls auch in der In nenstadt vor. Der Turmfalke nutzt das Ge-
biet gelegentlich zur Jagd.  
 
Umweltauswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation 
 
Im Rahmen der Planung wird die gesamte Fläche in An spruch genommen und größtenteils ver-
siegelt bzw. bebaut. Es ist davon auszugehen, dass auf Grund der begrenzten Platzverhält-
nisse am Standort eine Erhaltung der wertvolleren S trukturen nicht bzw. nur in Randbereichen 
möglich ist. Im weiteren Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 419 ist die Eingriffs-
/Ausgleichsbilanzierung für diese erheblichen Eingr iffe in Natur und Landschaft unter Berück-
sichtigung von bereits vorhandenen bzw. zulässigen Eingriffen durchzuführen. Im wirksamen 
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster sind in  ausreichendem Umfang Flächen für 
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklun g von Boden, Natur und Landschaft 
(kurz: Ausgleichsmaßnahmen) dargestellt, welche als  Kompensationsflächen geeignet sind. 
Wegen des großen Umfangs (ca. 6.600 ha) dieser Fläc hen im FNP handelt es sich hierbei um 
die Kennzeichnung von geeigneten Suchräumen für Flächen für Ausgleichsmaßnahmen.  
 
Durch die Überplanung gehen auch die Jagdgebiete de r Zwergfledermaus verloren. Da die 
Nutzung der Gebäude als Quartiere für die Zwergfled ermaus seitens des Gutachters vermutet 
wird, ist davon auszugehen, dass beim Abriss der Ge bäude Unterschlupfmöglichkeiten verloren 
gehen.  
Im Rahmen der konkreten Stadionplanung sind auf Bas is einer aktualisierten Bestandserhe-
bung die notwendigen Maßnahmen zur Minimierung von Beeinträchtigungen, die im Gutachten 
exemplarisch genannt sind, zu prüfen. Unter diesen Voraussetzungen ist mit Beeinträchtigun-
gen der Population in Münster nicht zu rechnen. Hin sichtlich des Grünspechtes ist davon aus-
zugehen, dass die Mindestansprüche dieser Art bei N utzung des Standortes mit einem Stadion 
nicht mehr erfüllt sein werden und diese Art dort nicht mehr vorkommen wird. Dieser Verlust des 
Standortes an der Nieberdingstraße wird als Fazit d es Gutachtens aber keinen Einfluss auf die 
Population im Stadtgebiet Münster haben. Es ist keine Abnahme zu befürchten.  
Im Fazit ist festzuhalten, dass erhebliche Umweltau swirkungen hinsichtlich streng geschützter 
Arten nicht zu erwarten sind bzw. Beeinträchtigunge n durch geeignete Maßnahmen, die im Ein-
zelnen im weiteren Verfahren zur Aufstellung des Be bauungsplans Nr. 419 festzulegen sind, 
aufgefangen werden können.  
 
4.4.3 Boden / Altlasten  
In den überbauten und versiegelten Flächen des Ände rungsbereiches sind die natürlichen Bo-
denfunktionen nicht mehr erhalten. Auch im Bereich der gehölzbestandenen Flächen sind die 
Böden durch Steinschotter- und Geröllschuttablageru ngen beeinträchtigt. Im östlichen Bereich 
des Standortes befinden sich Bodenablagerungen.  
Im Hinblick auf die Bodenschutzklausel des Baugeset zbuches (BauGB) und einem entspre-
chend sparsamen Umgang mit Grund und Boden, bei Nac hverdichtung und Wiedernutzbarma-
chung von Flächen bzw. Maßnahmen zur Innenentwicklu ng ist zu berücksichtigen, dass ein im 
Innenbereich gelegener und auf Grund der bereits vo rhandenen Versiegelungen entsprechend 
vorbelasteter Standort für die Stadionplanung ausge wählt wurde. Die Planung steht der Boden-
schutzklausel nicht entgegen. Der mit der Planung v erbundene höhere Bodenversiegelungs-
grad ist bei der Ermittlung der Umweltauswirkungen im weiteren Verfahren zur Aufstellung des 
Bebauungsplans Nr. 419 zu berücksichtigen (s. Punkt 4.4.2).  
 
Im Bereich des Standortes sind drei Altlasten bzw. Altlasten-Verdachtsflächen im Altlastenka-
taster erfasst - eine flächenhafte Kennzeichnung so wie zwei Planzeichen. Es handelt sich um 2

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BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 9 von 13 
verfüllte Bombentrichter sowie um ein ehemaliges Ka sernengelände, dessen Erdreich mit poly-
zyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen und Min eralölkohlenwasserstoffen belastet ist. 
Bei einem Stadionneubau sind entsprechende Sanierun gs- bzw. Entsorgungsmaßnahmen 
durchzuführen. Diese sind als planungsbedingte Umweltentlastungen einzustufen.  
 
4.4.4 Wasser  
Fließ- oder Stillgewässer sind im Änderungsbereich des FNP nicht vorhanden. Die Grundwas-
serneubildung ist im Ist-Zustand entsprechend der b estehenden Versiegelungssituation bereits 
eingeschränkt. Als Minimierungsmaßnahme, die im weiteren Planverfahren zu prüfen ist, kommt 
beispielsweise die Versickerung von Niederschlagswa sser in Frage. Die zu erwartende Erheb-
lichkeit der Umweltauswirkungen durch die Flächenin anspruchnahme und -versiegelung ist für 
das Schutzgut Wasser auf Ebene des Flächennutzungsplans als eher gering einzustufen.  
 
4.4.5 Klima / Luft  
Hinsichtlich des Lokalklimas ist am Standort Nieber dingstraße zu unterscheiden zwischen dem 
Klima der stark verdichteten Siedlungsbereiche auf den versiegelten und bebauten Flächen als 
Teil der innerstädtischen Wärmeinsel einerseits und  dem Mikroklima der gehölzbestandenen 
Flächen im Westen und Süden andererseits. Diese wal dartigen Bestände erfüllen positive 
Funktionen durch die Filterung von Luftschadstoffen  sowie den Schattenwurf der Bäume. Durch 
die Flächeninanspruchnahme und -versiegelung im Rah men der Stadionplanung können diese 
Funktionen nicht mehr bzw. nur stark eingeschränkt erhalten bleiben. Diese Auswirkungen wer-
den im Rahmen der Ermittlung der Auswirkungen auf N atur und Landschaft im weiteren Verfah-
ren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 419 mit berücksichtigt (s. Punkt. 4.4.2). Generelle 
Restriktionen gegen die 11. FNP-Änderung aufgrund d er klimatischen Situation am Standort 
sind nicht erkennbar.  
Das Thema Luftschadstoffe wird unter Punkt 4.4.1, Stichwort Lufthygiene,
 behandelt.  
 
4.4.6 Landschaft / Siedlungsbild  
Der Änderungsbereich ist sowohl durch die vorhanden e gemischte und gewerbliche Nutzung 
als Teil des Siedlungsraumes als auch durch den wal dartigen Gehölzaufwuchs als Land-
schaftselement innerhalb des Siedlungsraumes gepräg t. Mit der Stadionplanung ist eine weit-
gehende Inanspruchnahme dieser Strukturen verbunden . Das Stadion wird als herausragendes 
Bauwerk zukünftig die Fläche und die Umgebung präge n und bestehende Sichtbeziehungen 
verändern. Diesen und weiteren möglichen Umweltausw irkungen, wie z.B. Lichtimmissionen 
(Flutlichtanlage) ist im weiteren Verfahren zur Auf stellung des Bebauungsplans Nr. 419 mit ge-
eigneten Maßnahmen zu begegnen. Generelle Restrikti onen gegen die 11. FNP-Änderung auf-
grund des Landschafts- bzw. Siedlungsbildes sind nicht erkennbar.  
 
4.4.7 Kultur- und sonstige Sachgüter  
Von der Planung sind keine Denkmäler bzw. denkmalwü rdigen Gebäude betroffen. Hinsichtlich 
des notwendigen Abrisses der vorhandenen Gebäude im  Zusammenhang mit der Stadionpla-
nung sind auf Ebene des FNP keine umweltbezogenen Auswirkungen erkennbar.  
 
4.5. Wechselwirkungen  
Zu beachtende und voraussichtlich beeinträchtigte W echselwirkungen zwischen den aufge-
führten Schutzgütern sind auf dieser Planungsebene im Änderungsbereich nicht ersichtlich und 
nicht zu vermuten.  
 
4.6. Nichtdurchführung der Planung  
Im Falle der Nichtdurchführung der 11. Änderung des  Flächennutzungsplans wäre davon aus-
zugehen, dass die bisherige Nutzung als gemischte b zw. gewerbliche Flächen sowie als Ge-
meinbedarfsflächen bestehen bliebe und die schutzwü rdigen Biotope mit sukzessiven Verände-
rungen erhalten blieben. Sofern anderweitige Planun gen für den Standort an der Nieber-
dingstraße in Frage kämen, wären die umweltbezogene n Auswirkungen der jeweiligen Planung 
im erforderlichen Bauleitplanverfahren ebenfalls zu berücksichtigen.

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11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 10 von 13 
 
4.7. Anderweitige Planungsmöglichkeiten  
Auf der Grundlage der Ergebnisse vorhergehender umf angreicher Standorteignungsbewertun-
gen wurden im Rahmen des vorliegenden Umweltberichtes lediglich noch die beiden Standorte 
- Stadthafen 2 (gemischte Baufläche und Gewerbegebiet), 
- Theodor-Scheiwe-Straße  (gemischte Baufläche, Gewerbe- u. Industriegebiet) 
als potenzielle räumliche Alternativen zum Standort Nieberdingstraße betrachtet. 
Diese Standorte liegen wie der Bereich Nieberdingst raße im südöstlichen Bereich der Innen-
stadt und weisen eine vergleichbar gute Erreichbarkeit wie der Standort Nieberdingstraße auf. 
 
Der Standort Stadthafen 2 ist hinsichtlich des Stadionlärms bei einem etwas geringer zu erwar-
tenden Konflikt zum nächstgelegenen „Reinen Wohngeb iet“ (Torminweg / Boelckeweg) insge-
samt gesehen ähnlich zu beurteilen wie der Bereich Nieberdingstraße.  
Der Standort Theodor-Scheiwe-Straße  ist auf Grund seiner Nähe zum „Reinen Wohngebiet“ 
(Torminweg / Boelckeweg, Abstand ca. 300 m) deutlich ungünstiger zu beurteilen. Konflikte sind 
deshalb bereits bei der geringeren Stadionkapazität  von 15.000 Zuschauern und auch bei Spie- 
len außerhalb der Ruhezeiten zu erwarten. Es würde ein dementsprechend hoher bis sehr ho- 
her schallschutztechnischer Aufwand (ggf. geschloss enes Dach) entstehen. Details hierzu sind 
der Vorlage Nr. 1018/2002 zu entnehmen.  
Hinsichtlich Verkehrslärm und Lufthygiene gelten fü r die beiden Alternativstandorte die Ausfüh-
rungen zum geplanten Standort an der Nieberdingstraße.  
 
Bezüglich Natur und Landschaft sowie Boden, Wasser und Klima ist am Stadthafen 2 der Zu-
stand als gewerbliche und gemischte Baufläche mit e inem hohem Versiegelungsgrad zu beur-
teilen; damit sind eine geringe Funktionserfüllung bzw. Wertigkeit sowie Vorbelastungen für die- 
se Schutzgüter zu Grunde zu legen.  
Der Standort Theodor-Scheiwe-Straße  ist gemäß Bebauungsplan Nr. 348 als Gewerbe- und I n-
dustriegebiet sowie Kerngebiet festgesetzt. In den östlichen, bislang nicht bebauten Bereichen 
dieses Standortbereiches haben sich Flächen mit Geh ölzaufwuchs und Brachflächen entwi-
ckelt. Im Norden und Osten sind Flächen für Maßnahm en zum Schutz, zur Pflege und zur Ent-
wicklung von Natur und Landschaft entlang des renaturierten Honebaches festgesetzt.  
Schutzwürdige Biotope der Stadtbiotopkartierung bzw . des LÖBF-Katasters sind an beiden Al-
ternativstandorten nicht betroffen. Hinsichtlich ge schützter Tierarten ist bei beiden Standorten 
nicht auszuschließen, dass die Zwergfledermaus als Kulturfolger und in Münster flächende-
ckend vorkommende Art Gebäuderitzen und -spalten al s Quartiere und die umgebenden Flä-
chen zur Jagd nutzt. Dies wäre im Falle konkreterer Planung zu berücksichtigen.  
Altlasten bzw. Altlasten-Verdachtsflächen, die bei einer Umnutzung erhöhte Entsorgungskosten 
nach sich ziehen, sind auf beiden Standorten vorhanden.  
 
Zusammengefasst sind auf Ebene des Flächennutzungsp lans für die Standortalternative Stadt-
hafen 2 keine deutlichen umweltbezogenen Standortnachteile  gegenüber dem Standort Nieber-
dingstraße erkennbar, wogegen der Standort Theodor-Scheiwe-Straße  durch die zu erwartende 
Lärmemissionsproblematik zum benachbarten „Reinen Wohngebiet“ (Torminweg / Boelckeweg) 
verstärkt Restriktionen aufweist.  
Im Übrigen wäre es für einen Stadionstandort im Ber eich Stadthafen 2  erforderlich, das vorhan-
dene Hafenbecken in die Standortentwicklung mit ein zubeziehen und - zumindest in Teilen - zu 
überbauen.  
Für einen Teilbereich des untersuchten Standortes Theodor-Scheiwe-Straße  besteht inzwi-
schen aktuell eine - gem. rechtskräftigem Bebauungs plan Nr. 348 konforme - konkrete Nut-
zungsabsicht für den Eckbereich Albersloher Weg / B 51. 
 
4.8. Überwachung (Monitoring)  
Ggf. werden im weiteren Verfahren zur Aufstellung d es Bebauungsplans Nr. 419 auf Basis der 
konkreten Planung Überwachungsmaßnahmen zu benennen  sein. Maßnahmen zum Monitoring

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11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 11 von 13 
werden auf der Planungsebene des FNP nicht erforder lich. Unbenommen ist dabei die regel-
mäßige Überprüfung im Rahmen der Fortschreibung des FNP.  
 
4.9. Zusammenfassung  
Die 11. Änderung des Flächennutzungsplans hat zum Z iel, den Bereich Nieberdingstraße zwi-
schen Dortmund-Ems-Kanal, Umgehungsstraße (B 51) un d Albersloher Weg als „Sondergebiet 
(SO) Stadion“ darzustellen. Bisher sind die Flächen  im wirksamen Flächennutzungsplan als 
gemischte Bauflächen, Gemeinbedarfsflächen und als Gewerbegebiet dargestellt. Die Entfer-
nung zum nächstgelegenen (reinen) Wohngebiet als lä rmimmissionsempfindlicher Nutzung be-
trägt ca. 540 m.  
Im Ergebnis der bisherigen Untersuchungen zu Lärmem issionen 
10  zeigt sich, dass am Standort 
an der Nieberdingstraße ein Fußballstadion unter Be achtung folgender Voraussetzungen 
grundsätzlich möglich ist: 
- Spiele an Werktagen in der Ruhezeit (20 bis 22 Uh r) können lediglich als seltene Ereig-
nisse im Sinne der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) stattfinden 11  bzw. 
- am Stadion sind schallschutztechnische Maßnahmen erforderlich, die bei hohem Zu- 
schaueraufkommen (24.000 Zuschauer und mehr) ggf. b is zur Notwendigkeit eines ge-
schlossenen Stadiondaches führen können. 12   
Dies ist im weiteren Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 419 auf Basis einer 
konkreten Stadion-Bauwerksplanung zu berücksichtigen.  
 
In Teilbereichen im Westen und Süden entspricht die  aktuelle Nutzung nicht den Darstellungen 
des wirksamen Flächennutzungsplans, so dass sich do rt sukzessive Gehölzaufwuchs entwi-
ckeln konnte, der im Rahmen der Stadtbiotopkartieru ng bzw. des Biotopkatasters der LÖBF als 
schutzwürdig eingestuft worden ist.  
Im Rahmen der Umsetzung der Planung wird voraussich tlich die gesamte Fläche in Anspruch 
genommen und größtenteils versiegelt bzw. bebaut. E s ist davon auszugehen, dass auf Grund 
der begrenzten Platzverhältnisse am Standort eine E rhaltung der wertvolleren Strukturen nicht 
bzw. nur in Randbereichen möglich ist. Im weiteren Verfahren zur Aufstellung des Bebauungs-
plans Nr. 419 ist die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzie rung für diese erheblichen Eingriffe in Natur 
und Landschaft unter Berücksichtigung von bereits v orhandenen bzw. zulässigen Eingriffen 
durchzuführen. Im wirksamen Flächennutzungsplan der  Stadt Münster sind in ausreichendem 
Umfang Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege  und zur Entwicklung von Boden, Na-
tur und Landschaft dargestellt, welche als Flächen zur Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen 
geeignet sind.  
Als Ergebnis des Gutachtens zum Vorkommen von stren g geschützten Tierarten (Fledermäuse, 
Vögel) ist festzuhalten, dass erhebliche Umweltausw irkungen nicht zu erwarten sind bzw. Be-
                                                           
10  Vergleiche Kapitel „Schalltechnische Beurteilung“ der Anlage 2 zur Vorlage 1018/2002, Seiten 3 – 6. 
11  Das damalige Staatliche Umweltamt (StUA - inzwisch en Bezirksregierung Münster) hat in seinen Stellung nah- 
men vom 22.04.03 und 21.06.05 seine Position dargelegt, wonach die Werktagsspiele nicht als seltene Ereignisse im 
Sinne der 18. BImSchV zu werten seien.  
Die Fragestellung, ob die Notwendigkeit und die Mög lichkeit besteht, Werktagsspiele als seltene Ereignisse im Sin- 
ne der 18. BImSchV geltend zu machen, wird jedoch n icht auf Ebene des Flächennutzungsplans abschließen d ge- 
prüft. Diese Fragestellung soll auf Basis einer im konkreten Realisierungsfall noch vorzunehmenden konkreten Sta- 
dionplanung mit entsprechender Lärmuntersuchung im Rahmen des dann noch erforderlichen Bebauungsplanverfah- 
rens abschließend behandelt werden. 
12  Erst auf der Grundlage eines konkret geplanten Stad ion-Projektes kann die Aufstellung des Bebauungspla ns Nr. 
419 Nieberdingstraße , für den der Rat am 16.07.2003 den Aufstellungsbes chluss gefasst hatte (Vorlage 520/2003), 
als vorhabenbezogener Bebauungsplan fortgesetzt wer den. Auf der Grundlage des dann vorliegenden Hochba uent- 
wurfs für das Stadion wird dann im Rahmen dieses Au fstellungsverfahrens durch ein entsprechendes Lärmsc hutz- 
gutachten zu prüfen sein, ob bezüglich der Lärmemiss ionen des geplanten Stadions die gesetzlichen Immis sions- 
richtwerte im Bereich der Wohnbebauung Boelckeweg /  Torminweg eingehalten werden können bzw. welche zu-
sätzlichen schallschutztechnischen Maßnahmen ggf. am Stadion erforderlich werden.  
Im Falle des Stadionausbaus für ca. 30.000 Zuschauer  könnten - in Abhängigkeit von einer bei konkret be stehender 
Realisierungsabsicht noch detailliert zu erstellend en Stadion-Bauwerksplanung - ggf. schallschutztechn ischen Maß- 
nahmen bis hin zu einem ggf. zu schließenden Stadiondach, erforderlich werden.

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11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 12 von 13 
einträchtigungen durch geeignete Maßnahmen, die im Einzelnen im weiteren Verfahren zur 
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 419 festzulegen sind, aufgefangen werden können.  
 
Die Prüfung von Alternativstandorten ergibt für den  Standort Stadthafen 2 keine auf Ebene des 
Flächennutzungsplans ersichtlichen umweltbezogenen Standortnachteile gegenüber dem 
Standort Nieberdingstraße , wogegen der Standort Theodor-Scheiwe-Straße  durch die zu er-
wartenden Lärmemissionen zum benachbarten „Reinen W ohngebiet“ (Torminweg / Boelcke-
weg) verstärkt Restriktionen aufweist. 
Im Übrigen wäre es jedoch für einen Stadionstandort  im Bereich Stadthafen 2  erforderlich, das 
vorhandene Hafenbecken in die Standortentwicklung m it einzubeziehen und - zumindest in Tei- 
len - zu überbauen. Für einen Teilbereich des unter suchten Standortes Theodor-Scheiwe-
Straße  besteht inzwischen aktuell eine - gem. rechtskräft igem Bebauungsplan Nr. 348 kon-
forme - konkrete Nutzungsabsicht für den Eckbereich Albersloher Weg / B 51. 
  
Unter der Voraussetzung, dass bei einer Konkretisie rung der Planung im weiteren Verfahren 
zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 419 geeignet e Maßnahmen im Hinblick auf die ge-
nannten, absehbaren Umweltauswirkungen getroffen we rden, sind mit der beabsichtigten 11. 
Änderung des Flächennutzungsplans keine voraussicht lichen erheblichen negativen Umwelt-
auswirkungen verbunden.  
 
 
5. Gesamtabwägung 
 
5.1. Abwägende Bewertung der Standortalternativen 
Gemäß § 1a BauGB soll mit Grund und Boden sparsam umgegangen werden und zur Verringe-
rung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen f ür bauliche Nutzungen sind die Möglich-
keiten der Wiedernutzbarmachung von Flächen, zur Na chverdichtung und andere Maßnahmen 
zur Innenentwicklung zu nutzen. Die vorliegende Pla nung wird diesem Anspruch mit der Um-
nutzung einer innerstädtischen, bisher bereits weit gehend baulich genutzten Fläche in vollem 
Umfang gerecht.  
 
Die Prüfung der drei unmittelbar benachbarten Alter nativstandorte Nieberdingstraße , Stadtha-
fen 2 und Theodor-Scheiwe-Straße  im Rahmen des Umweltberichts ergibt, dass die Stan dorte 
Nieberdingstraße und Stadthafen 2  unter Umweltgesichtspunkten gleichrangig zu bewert en 
sind, während der Standort Theodor-Scheiwe-Straße  durch die zu erwartenden Lärmemissio-
nen zum benachbarten „Reinen Wohngebiet“ (Torminweg / Boelckeweg) verstärkt Restriktionen 
aufweist.  
 
Da der Bereich Stadthafen 2  jedoch eine zu geringe Flächengröße aufweist (vgl.  Vorlage 
1018/2002, Begründung zu Beschlusspunkt 3.4 sowie A nlage 2, S. 11 ff. Mikrobereich „Stadt-
hafen 2“ ), erweist sich der Standort Nieberdingstraße  hinsichtlich der Realisierungsfähigkeit des 
Planungsziels einer vorsorglichen Standortsicherung  für ein modernes Fußballstadion, das für 
Spiele im Profibereich geeignet ist, als der einzig  mögliche und unter Umweltkriterien als 
gleichwertiger und nicht nachteiliger Standort.  
 
5.2. Eingriffe in Natur und Haushalt: Ausgleich  
In Teilbereichen im Westen und Süden des Plangebiet es entspricht die aktuelle Nutzung nicht 
den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans, so dass sich dort sukzessive Gehölz-
aufwuchs entwickeln konnte, der im Rahmen der Stadt biotopkartierung bzw. des Biotopkatas-
ters der LÖBF als schutzwürdig eingestuft worden ist.  
Im Rahmen der Umsetzung der Planung wird voraussich tlich die gesamte Fläche in Anspruch 
genommen und größtenteils versiegelt bzw. bebaut we rden. Es ist davon auszugehen, dass auf 
Grund der begrenzten Platzverhältnisse am Standort eine Erhaltung der wertvolleren Strukturen 
nicht bzw. nur in Randbereichen möglich ist. Im wei teren Verfahren zur Aufstellung des Bebau-
ungsplans Nr. 419 ist die Eingriffs-/Ausgleichsbila nzierung für diese erheblichen Eingriffe in Na-

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11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 13 von 13 
tur und Landschaft unter Berücksichtigung von berei ts vorhandenen bzw. zulässigen Eingriffen 
durchzuführen.  
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Münster sind in ausreichendem Umfang Flächen 
für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwic klung von Boden, Natur und Landschaft 
dargestellt, welche als Flächen zur Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen geeignet sind.  
Als Ergebnis des Gutachtens zum Vorkommen von stren g geschützten Tierarten (Fledermäuse, 
Vögel) ist festzuhalten, dass erhebliche Umweltausw irkungen nicht zu erwarten sind bzw. Be-
einträchtigungen durch geeignete Maßnahmen, die im Einzelnen im weiteren Verfahren zur 
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 419 festzulegen sind, aufgefangen werden können.  
 
5.3. Altlasten 
Im Flächennutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB „für bauliche Nutzungen vorge-
sehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgef ährdenden Stoffen belastet sind", ge-
kennzeichnet werden.  
Im Plangebiet befinden sich drei Altlastenverdachts flächen. Bei zwei Altlastenverdachtsflächen 
handelt es sich um verfüllte Bombentrichter, die Mi tte der 1990er Jahre untersucht worden sind. 
Im Zuge der Baumaßnahmen ist mit erhöhten Sanierung s- und Entsorgungskosten zu rechnen. 
Bei der dritten Verdachtsfläche handelt es sich um ein ehemaliges Kasernengelände, das an-
schließend durch verschiedene Gewerbebetriebe genut zt worden ist. Untersuchungen zur Ge-
fährdungsabschätzung haben Verunreinigungen des Erd reichs mit polyzyklischen aromatischen 
Kohlenwasserstoffen und Mineralölkohlenwasserstoffe n ergeben. Bei einem Stadionbau sind 
entsprechende Sanierungsmaßnahmen erforderlich. 
 
5.4. Ziele der Raumordnung und Landesplanung 
Der gültige Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den R egierungsbezirk Münster - Teilabschnitt 
Münsterland - stellt den Bereich als Wohnsiedlungsb ereich für standort- und zweckgebundene 
Nutzungen dar. Als City-Ergänzungsgebiet ist dieser  Standort aufgrund seiner Zentralität und 
der verkehrsgünstigen Lage besonders geeignet, über regional bedeutsame, oberzentrale Ein-
richtungen (wie z.B. ein größeres Fußball-Stadion) aufzunehmen. Die geplante 11. Änderung 
des fortgeschriebenen FNP der Stadt Münster steht d amit grundsätzlich im Einklang mit den 
Zielen der Landes- und Regionalplanung. 
 
5.5. Liegenschaftliche Verfügbarkeit 
Mit Beschluss des Rates vom 16.07.2003 zur Vorlage Nr. 412/03 „Münsterlandstadion - Ergeb-
nisse der vertiefenden Bewertungen und weiteres Ver fahren gemäß Ratsbeschluss vom 
11.12.2002“ wurde die Verwaltung unter Beschlussvorschlag 3.2 auch beauftragt, „… sukzessiv 
den liegenschaftlichen Erwerb im Rahmen der allgeme inen Flächenvorsorge vorzunehmen .“ An 
der Umsetzung dieses Auftrages arbeitet die Verwaltung weiterhin.  
 
 
Durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungsp lanes werden dessen Grundzüge nicht 
verändert. 
 
 
Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zu 
dem durch den Rat der Stadt Münster am __________ b eschlossenen 
Entwurf der 11. Änderung des fortgeschriebenen Fläc hennutzungspla-
nes. 
 
 
Münster, 
 
 
Dr. Tillmann 
Oberbürgermeister

V-0591-2007-Anlage-2-Plan.pdf

493 Zeichen

Bisherige Darstellung

Anlage 2 zur Vor-
lage Nr. 591/2007

Gemischte Baufläche

Sondergebiet Stadion

Gewerbegebiet

Flächen für den
Gemeinbedarf

E33 |Jugendheim

Post

RF

Grünflächen

Parkanlage

Fläche für Bahnanlagen

Öffentliche Parkfläche

Altlast- / Verdachts-
fläche < 1ha
Altlast- / Verdachts-
fläche > 1ha

Richtfunk *

Amt für Ar Stadtentwicklung

Stadtplanung
Verkehrsplanung

Plan zur 11. Änderung
des fortgeschriebenen
Flächennutzungsplanes

_——

M.: 115.000

Stand: 11.07.2007

V-0591-2007-Anlage-3-Bürgeranhörung.pdf

30659 Zeichen

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Anlage 3 
zur Vorlage Nr. 591/2007 
BÜRGERANHÖRUNG / Seite 1 von 9 
Stadtplanungsamt  61.1.100        15.06.2005 
Herr Krause-Kämereit        6111 
 
 
 
 
 
Niederschrift über eine Bürgeranhörung nach § 3 (1) BauGB  
 
 
 
Stadtbezirk:   Münster – Südost 
 
 
 
Anlass:  Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Stadtbezirk Südost im Stadtteil Gremmendorf,  
Bereich Nieberdingstraße 
 
 
Datum / Zeit :  18.05.2005, 17.00 Uhr 
 
 
 
Ort:   Stadthaus 3, Sitzungssaal Rotunde  
 Albersloher Weg 33 
 
 
Teilnehmer:  ca. 100 Bürgerinnen und Bürger   
 
 
 
Leitung der Bürgeranhörung:   Herr Markus Lewe, Bezirksvorsteher 
 
 
 
Vertreterinnen und Vertreter  Frau Dagmar Arnkens-Homann, Dezernat für 
der Verwaltung:   Planungs- und Baukoordination, Projektmanagerin S tadi- 
on 
Frau Anette-Maria Backhaus, Amt für Grünflächen und 
Umweltschutz, 
Herr Gerd Franke, Stadtplanungsamt 
Herr Tobias Krause-Kämereit, Stadtplanungsamt 
 
 
Herr Bezirksvorsteher Lewe eröffnete um 17.05 Uhr d ie Bürgeranhörung, begrüßte die Anwe- 
senden und informierte über den geplanten Ablauf der Veranstaltung.  
Anschließend erläuterte Herr Krause-Kämereit das Ve rfahren zur Änderung des Flächennut- 
zungsplans, dessen förmlicher öffentlicher Teil mit  dieser Veranstaltung begonnen hat, und 
stellte das der Flächennutzungsplan-Änderung zugrunde liegende Konzept vor:  
 
Mit Beschluss des Rates vom 16.07.2003 zur Vorlage Nr. 412/2003  „Münsterlandstadion 
– Ergebnisse der vertiefenden Bewertungen und weite res Verfahren gemäß Ratsbe- 
schluss vom 11.12.2002“ wurde die Verwaltung beauft ragt, das förmliche Verfahren zur

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11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
BÜRGERANHÖRUNG / Seite 2 von 9 
Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt mit dem  Ziel, den Bereich Nieberdingstra- 
ße als „Sondergebiet (SO) Stadion“ gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) dar- 
zustellen, einzuleiten und nachfolgend Voruntersuch ungen (Projektstudien) für einen Be- 
bauungsplan durchzuführen. Dieser Ratsbeschluss basiert auf den Ergebnissen intensiver 
und umfassender Standorteignungsbewertungen; siehe hierzu insbesondere die Ratsvor- 
lagen Nr. 360/2001, Nr. 423/2002 und Nr. 1018/2002. 
 
Mit der Ratsvorlage Nr. 325/2003 “Fortschreibung de s Flächennutzungsplans für den Be- 
reich der Stadt Münster“ wurde die Verwaltung ebenfalls beauftragt, für die stadtstrukturell 
wichtige Standortsicherung eines neuen Münsterlands tadions im Bereich der Nieber- 
dingstraße kurzfristig ein Änderungsverfahren zum FNP einzuleiten. 
 
Ein Stadionneubau an dieser Stelle bedingt die Aufg abe sämtlicher vorhandenen Nutzun- 
gen, um eine planungsrechtlich geordnete, an den ge samtstädtischen Zielen orientierte 
bauliche Entwicklung zu ermöglichen. Daher hat der Rat mit Beschluss vom 16.07.2003 
(Ratsvorlage Nr. 520/2003) für den Bereich Nieberdi ngstraße gemäß § 2 (1) BauGB die 
Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festsetzung vo n Art und Maß der baulichen Nut- 
zung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der V erkehrsflächen beschlossen. Die- 
ser Beschluss war notwendig, damit die Umsetzung de r oben genannten Planungsziele 
nicht behindert oder durch zwischenzeitliche Bauakt ivitäten und Nutzungsänderungen er- 
schwert oder unmöglich gemacht wird. 
Der Änderungsbereich wird zurzeit überwiegend durch  gewerbliche und gemischte Nut- 
zungen, wie z.B. das Kreiswehrersatzamt, das Eicham t und Gebäude der Fa. Telekom, 
geprägt. In Randbereichen gibt es Wohnnutzungen. Di e vorhandenen Nutzungen ent- 
sprechen nicht der städtebaulichen Lagegunst des St andortes, die durch die unmittelbare 
Lage an der B 51 (Umgehungsstraße) und am Albersloh er Weg sowie durch die Nähe 
zum Messe- und Kongresszentrum „Halle Münsterland“ und zu den vorhandenen bzw. 
geplanten Freizeit- und Kultureinrichtungen im Umfeld des Stadthafens 2 gegeben ist. 
Ein Stadion im Bereich der Nieberdingstraße fügt si ch mit seinen sowohl gesamtstädti- 
schen als auch regionalen Freizeitfunktionen im Mak robereich „Südschiene“ funktionell 
gut in die vorhandenen und geplanten städtebauliche n Strukturen und Nutzungen, z.B. 
Halle Münsterland, Cineplex-Kino, Kreativkai etc., ein; vgl. hierzu auch die konzeptionel- 
len Zielsetzungen entsprechend dem Masterplan für d en Bereich Stadthäfen Münster 
(Vorlage Nr. 1067/2003). 
Der Mikrobereich bietet einer Stadionnutzung ausrei chend Potenziale für ergänzende 
kleinteilige komplementäre Nutzungen im Stadion sel bst oder im unmittelbaren Umfeld, 
z.B. für Büros, Dienstleistungen, Gastronomie, klei nteiligen Einzelhandel. Multifunktionale 
Nutzungen des Stadions erscheinen möglich. Mit eine r langfristig geplanten Rad- und 
Fußwegbrücke über den Dortmund-Ems-Kanal (DEK) stel lt das Stadion den sinnvollen 
Endpunkt eines attraktiven, multifunktionalen Kultu r- und Freizeitbereichs dar, der vom 
„Kreativkai“ über die „Halle Münsterland“ bis zum neuen Stadion mit ergänzenden Einrich- 
tungen reicht. Synergieeffekte – nicht nur bei der Stellplatzlösung – sind hierbei zu erwar- 
ten. 
 
Das Plangebiet ist über die Straßen B 51 im Süden u nd den Albersloher Weg im Osten, 
mit der Anbindung an die Anschlussstelle der A 43 ( Münster-Süd) nach Westen und der B 
51 für das östliche Münsterland für den PKW-Verkehr sehr gut erreichbar.    
Die Erreichbarkeit auf dem Schienenweg ist zum eine n durch die fußläufige Entfernung 
des Hauptbahnhofs (ca. 15 Minuten) und zum anderen durch den geplanten Haltepunkt 
nördlich des DEK auf der für den öffentlichen Perso nennahverkehr zu reaktivierenden 
Strecke der Westfälischen Landeseisenbahn (WLE) mög lich. Durch die innerstädtische 
Lage des geplanten Stadions besteht auch die Möglic hkeit, den Standort mit dem Fahrrad 
gut zu erreichen.

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11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
BÜRGERANHÖRUNG / Seite 3 von 9 
Im Anschluss daran forderte Herr Lewe  die Bürgerinnen und Bürger auf, ihre Meinung zur g e- 
planten Änderung des Flächennutzungsplans zu äußern sowie Fragen zu stellen.  
• Eine Anliegerin fragte: 
Warum wurde die vorhandene Wohnnutzung nicht ausdrücklich in der Projektvorstellung 
erwähnt ? 
 
Herr Krause-Kämereit  antwortete, dass sich die vorhandene Wohnnutzung i m wirksamen Flä- 
chennutzungsplan innerhalb eines im Plan dargestell ten Mischgebiets befinde und der Bereich 
nicht als Wohngebiet dargestellt sei. Insofern wurd e die Wohnnutzung bei der Erläuterung der 
zu ändernden Planinhalte (Umwandlung Mischgebiet zu  Sondergebiet „Stadion“) nicht erwähnt. 
In der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung w erde Wohnen als vorhandene Nutzung 
erwähnt.  
 
• Der Vorsitzende des Vereins „Marine-Jugend“ erläut erte:  
Die Diskussion um den zukünftigen Stadionstandort a n der Nieberdingstraße beeinflusst die 
jährlichen Pachtverhandlungen mit dem Land NRW und der Wasserschifffahrtsdirektion 
(WSD), die nur kurzfristige Verträge abschließen. D ie Marine-Jugend leistet gute Jugendar- 
beit und möchte gern am Standort bzw. im Umfeld der Stadthäfen bleiben.  
 
Herr Lewe  antwortete, dass sich Politik und Verwaltung dafür einsetzen werden, einen Standort 
für die Marine-Jugend langfristig zu sichern.  
 
• Der Vorsitzende der Marine-Jugend fragte weiter:   
Wieso hat die Stadt Münster angekündigt, im Jahr 20 08 die bestehenden Miet- und Pacht- 
verträge kündigen zu wollen ? 
 
Herr Krause-Kämereit  antwortete, dass der Planungsverwaltung dieser Sac hverhalt nicht be- 
kannt sei.  
 
• Eine Anwohnerin fragte: 
Wie wird die Vernichtung von Fauna und Flora sowie von billigem Wohnraum am Standort 
gerechtfertigt ? 
 
Frau Backhaus  antwortete und verwies zunächst auf den Umweltberi cht, der eigenständiger 
Bestandteil der Begründung zur Flächennutzungsplan- Änderung sei. Für die Änderung des Flä- 
chennutzungsplans werde im Sinne des novellierten B augesetzbuchs (BauGB) zur Prüfung der 
Umweltauswirkungen auch eine Umweltprüfung einschli eßlich der Erarbeitung eines Umweltbe- 
richts durchgeführt. Im Zusammenhang mit der Erarbe itung dieses Umweltberichts werde u. a. 
auch auf die im Plangebiet heute vorhandenen Stadtb iotop Nr. 97 und 107 sowie auf das Na- 
turdenkmal 401 einzugehen sein. Die Frage der für d ie beabsichtige Stadion-Planung notwen- 
digen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werde aber er st im Rahmen der noch erforderlichen 
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Stadion g eklärt werden können. Dieses Verfahren 
könne aber erst dann bearbeitet werden, wenn ein konkretes Stadion-Projekt bekannt sei.  
Zwar sei bereits jetzt ein hoher Ausgleichsbedarf a bsehbar, aber es lägen auch keine Anhalts- 
punkte dafür vor, dass die Realisierung eines Stadi onprojektes am Standort von vornherein 
ausgeschlossen sei.  
 
Herr Krause-Kämereit  ergänzte, dass zur Realisierung des Stadionprojekt es voraussichtlich 
alle heute vorhandenen Nutzungen im Plangebiet aufg egeben werden müssten und dass auch 
eine Wohnnutzung zukünftig im unmittelbaren Umfeld des Stadions wegen der Emissionsprob- 
lematik nicht möglich sei.  
 
• Die Anwohnerin fragte weiter:

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11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
BÜRGERANHÖRUNG / Seite 4 von 9 
Wo werden die künftigen Ausgleichsflächen liegen? B egründung: Ausgleichsflächen wer- 
den häufig nicht in der Nähe des Eingriffs realisie rt, Beispiel: Wohngebiete in Gremmen- 
dorf.  
 
Frau Backhaus  antwortete, dass die Frage, wo die notwendigen Aus gleichsmaßnahmen um- 
gesetzt werden sollen, erst dann zu beantworten sei , wenn das Stadionprojekt konkret vorliege 
und damit auch die notwendige Ausgleichsflächengröß e und die möglichen Ausgleichsflächen 
vor Ort bekannt seien.  
Die konkrete Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen auf entsprechenden Kompensationsflä- 
chen im Rahmen der gesetzlichen Eingriffsregelung w erde daher auf der nachfolgenden Pla- 
nungsebene, dem Bebauungsplan, durchgeführt. Grundv oraussetzung dabei sei, dass es sich 
um geeignete Flächen handele, auf denen der Ausglei chsanspruch erfüllt werden könne. Zur 
Umsetzung der aus dem Bebauungsplan heraus resultie renden Flächenansprüche müsse häu- 
fig eine Einigung mit den Grundeigentümern bzw. Päc htern vorausgehen, damit auch die späte- 
re Umsetzung der Kompensationsansprüche so im Einve rnehmen mit den Betroffenen nach 
erfolgtem Flächenerwerb oder Flächentausch erfolgen könne. 
 
• Eine Anwohnerin fragte: 
Es gibt keinen so günstigen Wohnraum in vergleichba rer räumlicher Innenstadtlage - wo 
soll Ersatz geschaffen werden ? 
 
Herr Krause-Kämereit  antwortete, dass im Fall der konkreten Aufgabe der  vorhandenen Woh- 
nungen städtische Dienststellen bei der Bereitstellung von Ersatzwohnungen unterstützend tätig 
würden.  
 
• Eine Anwohnerin fragte: 
Wo sollen die Kinder in den Kindergarten gehen, wenn der vorhandene Wohnraum vernich- 
tet wird ? 
 
Herr Lewe  griff die Frage auf und wies die Stadtverwaltung n ochmals deutlich darauf hin, dass 
im Vorfeld einer möglichen Umsiedlung geprüft werde n müsse, ob und wo in der Stadt Münster 
vergleichbarer Wohnraum zu entsprechenden Mietkondi tionen bestehe; auch die Frage der 
zugehörigen Infrastruktur-Angebote (z.B. Kindergärten) wäre entsprechend zu untersuchen.  
 
• Ein Bürger fragte: 
Stichwort liegenschaftliche Voraussetzungen: Wie is t der aktuelle Stand der liegenschaftli- 
chen Verhandlungen, bis wann sollen die liegenschaf tlichen Voraussetzungen für eine Sta- 
dion-Realisierung geschaffen werden, damit das Stadion gebaut werden kann ?  
 
Frau Arnkens-Homann  antwortete, dass zurzeit die Stadt Münster über ca . 1/3 der Fläche ver- 
füge; es sei aber keine Fristnennung möglich, bis w ann die liegenschaftlichen Voraussetzungen 
vorliegen werden bzw. sollten. Im Übrigen seien lie genschaftliche Angaben grundsätzlich ver- 
trauliche Daten, die i.d.R. nicht Gegenstand einer öffentlichen Versammlung sein könnten. Auch 
sei der Bau des Stadions keine kommunale Aufgabe, s ondern es sei ein Projekt des Vereins 
SC Preußen Münster. Der Stadt sei bislang aber kein  Stadion-Projekt des Vereins bzw. eines 
anderen Investors bekannt.  
 
• Eine Anwohnerin fragte: 
Wie soll das ganze Chaos bei Fußballspielen vor Ort  in den Griff bekommen werden, ins- 
besondere bei gleichzeitigen Veranstaltungen im Cin eplex, in der Halle Münsterland oder 
am Kreativkai ?  Im Übrigen soll nicht nur an der N ieberdingstraße billiger Wohnraum „platt 
gemacht“ werden, sondern auch die Kulturszene Hawerkamp ist gefährdet.  
 
Herr Krause-Kämereit  antwortete, dass der vorgesehene Standort sich geg enüber allen ande- 
ren im Vorfeld betrachteten Standorten insbesondere dadurch auszeichne, dass dieser Standort

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11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
BÜRGERANHÖRUNG / Seite 5 von 9 
am wenigsten Individualverkehr erzeugen werde, weil  die stadtstrukturellen Voraussetzungen 
vor Ort mit der Einbindung in den ÖPNV, den potenzi ellen Haltepunkt an der WLE, der noch 
fußläufigen Erreichbarkeit des Hauptbahnhofs sowie generell der guten Erreichbarkeit zu Fuß 
bzw. per Fahrrad wegen der zentralen Lage ausgespro chen vorteilhaft seien und im Ergebnis 
dazu führen werden, dass das Verkehrschaos minimiert werde.  
 
Die Kulturszene am Hawerkamp sei nicht gefährdet; d ie vom Haupt- und Finanzausschuss am 
04.02.2004 beschlossene Vorlage „Masterplan / Integ riertes Handlungskonzept Stadthäfen 
Münster “ beinhalte im Kapitel 6. Hawerkamp u.a. das Ziel „In diesem Rahmen sollen auch altin- 
dustrielle Elemente und nach Möglichkeit die besteh ende Nutzung („alternative Szene“) in Teil- 
bereichen berücksichtigt werden“. Der in der Bürgeranhörung gezeigt „Masterplan – Zielkonzep- 
tion 2015“ stelle entsprechend auch die Kulturszene  Hawerkamp als eine zusammenhängende 
Nutzfläche dar.  
  
• Eine Bürgerin fragte: 
Werden die Immissionswerte gegenüber der Wohnbebauu ng östlich des Gasometers ein- 
gehalten ? 
 
Herr Krause-Kämereit  antwortete, dass die Beurteilung und Einhaltung de r ausreichenden 
Abstände gegenüber sensiblen Nutzungen (u.a. Wohnen , Kleingärten etc.) ein wesentliches 
Entscheidungskriterium bei der Bewertung der Stando rteignung für einen Stadionstandort  ge- 
wesen sei. Auch das Staatliche Umweltamt (StUA) hab e bislang keine gegenteiligen Erkennt- 
nisse.  
 
• Ein Anwohner fragte: 
Wozu benötigt ein drittklassiger Fußballverein ein solches Stadion an diesem Standort ? 
 
Frau Arnkens-Homann  wiederholte, dass der Bau des Stadions keine kommu nale Aufgabe, 
sondern ein Projekt des Vereins SC Preußen Münster sei. Die Nutzung des langjährigen und 
noch aktuellen Standortes an der Hammer Straße sei wegen des Urteils des Oberverwaltungs- 
gerichts (OVG) Münster nur noch unter Auflagen und befristet möglich. Daher sei die Suche 
nach einem dauerhaft funktionsfähigen Stadionstando rt erforderlich. Der nun zur Debatte ste- 
hende Stadionstandort Nieberdingstraße erfülle fast alle Anforderungen nahezu optimal.  
Herr Lewe  fügte ergänzend hinzu, dass die Stadt Münster ein vitales Interesse an einem un- 
eingeschränkt nutzbaren Fußballstadion habe, insbes ondere auch wegen des OVG-Urteils zum 
Standort Hammer Straße.  
 
• Ein Bürger fragte: 
Wie verlaufen die Verkehrsströme rund um das Stadion im Falle seiner Nutzung ? 
 
Herr Krause-Kämereit  antwortete, dass er die einzelnen Verkehrsströme u nd Querschnittsbe- 
lastungen einzelner Straßenabschnitte nicht benenne n könne. Die Verkehrserschließung eines 
Standorts sowie die Aufnahmefähigkeit der umliegend en Straßen seien aber wesentliche Prüf- 
kriterien bei der Standortwahl gewesen. Die Fachpla ner seien dabei zu der Überzeugung ge- 
langt, dass eine Stadionnutzung in einer Größenordnung von 15.000 Zuschauerplätzen über die 
Zufahrt Nieberdingstraße mit Anbindung an den Alber sloher Weg allein verkehrsmäßig zu be- 
wältigen sei, im Falle einer Größe bis zu 30.000 Zu schauerplätzen aber die zusätzliche Anbin- 
dung über die Eulerstraße notwendig werde. Im Übrig en sei nochmals darauf hinzuweisen, 
dass der Stadionstandort unter verkehrlichen Aspekt en optimal angebunden sei, weil dieser 
Standort das Individualverkehrsaufkommen minimieren  sowie die Ausnutzung von im Umfeld 
bereits vorhandenen Stellplätzen optimieren würde u nd der Standort damit die Errichtung von 
nur vergleichsweise wenigen zusätzlichen Stellplätzen erfordere.  
 
• Der Bürger fragte weiter: 
Wieviel Stellplätze werden benötigt ?

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11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
BÜRGERANHÖRUNG / Seite 6 von 9 
 
Herr Franke  antwortete, dass bei der vorgesehenen Stadionnutzung zwei Größenordnungen zu 
unterscheiden seien: Bei der Ausbaustufe bis 15.000  Zuschauer Fassungsvermögen haben die 
Verkehrsplaner einen zusätzlichen Stellplatzbedarf von ca. 1.200 Stellplätzen errechnet, vor- 
ausgesetzt, dass die im benachbarten Umfeld des gep lanten Stadions vorhandenen Stellplatz- 
anlagen der Halle Münsterland, des Cineplex-Kinos u nd im Bereich der neuen Feuerwache II 
(insgesamt ca. 2.500 Stellplätze) bei Veranstaltung en im Stadion grundsätzlich mitgenutzt wer- 
den können. 
Bei der Ausbaustufe bis 30.000 Zuschauer Fassungsve rmögen ist der Bau von ca. 1.300 zu- 
sätzlichen Stellplätzen an der Eulerstraße erforderlich.  
• Ein Ratsmitglied informierte, dass der Rat der Stad t dem Verein SC Preußen Münster ein 
bis 2008 befristetes finanzielles Angebot unterbreitet habe; insofern sei davon auszugehen, 
dass der Verein kurzfristig über das Angebot entscheiden müsse.  
  
• Ein Bürger fragte: 
Die Nieberdingstraße ist über eine Kreuzung an den Albersloher Weg angebunden, über 
die zugleich auch die neue Feuerwache 2 an das Haup tverkehrsstraßennetz angebunden 
ist. Gibt es hier an Veranstaltungstagen im Zusamme nhang mit der Stadionnutzung, ver- 
bunden mit einem entsprechenden Verkehrsaufkommen, vielleicht Konflikte bzw. Behinde- 
rungen für die Feuerwehr bei Einsätzen? 
 
Herr Krause-Kämereit  antwortete, dass diese unterstellte Konfliktsituation wohl nicht der Reali- 
tät entspräche; die Feuerwehr sei bisher bereits in  die Verfahren zur Standortauswahl bzw. zur 
Änderung des Flächennutzungsplans eingebunden gewes en und habe diesbezüglich keine 
Bedenken geäußert.  
 
• Eine Bürgerin fragte: 
Die Lärmimmissionen im Wohngebiet Lütkenbeck sind s chon heute durch die Umgehungs- 
straße sowie durch Veranstaltungen im Bereich Stadthäfen gravierend, welche zusätzlichen 
Auswirkungen wird dann erst der zusätzliche Stadion bau – insbesondere bei der vorwie- 
gend herrschenden Westwindlage – mit sich bringen ? 
 
Herr Krause-Kämereit  wiederholte, dass die Frage der Emissionen durch d en Stadionbetrieb 
ein wesentliches Prüfkriterien gewesen sei, bei dem  die Fachleute – bezogen auf den Standort 
Nieberdingstraße – zu der Aussage gelangt seien, da ss auf Grund der bestehenden Abstände 
zu benachbarten sensiblen Nutzungen der Standort ge nerell – auch für eine Kapazität von 
30.000 Zuschauerplätzen – machbar sei. Im laufenden  Verfahren zur Änderung des Flächen- 
nutzungsplans werde im Rahmen des Umweltberichts au ch detailliert auf die Belange des 
„Schutzgutes Mensch“ einzugehen sein. 
Herr Franke  ergänzte, dass auf der Ebene der Flächennutzungspl anung hierzu keine negative 
Stellungnahme durch das Staatliche Umweltamt abgege ben worden sei, das fachlich für die 
Bewertung der Einhaltung dieser Belange zuständig sei.  
 
• Ein Bürger und Mitglied des SC Preußen Münster bet onte, der SC Preußen sei am Standort 
Hammer Straße ein „gebranntes Kind“, der Standort sei nach wie vor der besser geeignete 
Standort. Er regte an, die Stadt Münster brauche je tzt nur einen Bauantrag für ein neues 
Stadion am alten Standort Hammer Straße einreichen, dann könne dort gebaut werden.  
 
Frau Arnkens-Homann  wiederholte, die Nutzung des langjährigen und noch aktuellen Standor- 
tes an der Hammer Straße sei wegen des Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster 
Ende 2000 nur noch unter Auflagen und befristet mög lich. Die Sportlärmproblematik sei am 
Altstandort nicht lösbar. Daher sei die Suche nach einem dauerhaft funktionsfähigen Stadion- 
standort erforderlich und ohne Alternative.

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11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
BÜRGERANHÖRUNG / Seite 7 von 9 
• Ein Bürger aus Berg Fidel machte sich ebenso für d en Erhalt des Stadions am Altstandort 
„Hammer Straße“ stark und führte als Begründung die Eigentumssituation vor Ort an. Wäh- 
rend hier die Stadt Münster ihre eigenen Flächen al s mögliche Gegenfinanzierung einbrin- 
gen könne, seien die Finanzierungsmodalitäten am Standort Nieberdingstraße schwieriger.  
 
Frau Arnkens-Homann  antwortete, dass man sich im Änderungsverfahren fü r den Flächennut- 
zungsplan befinde und die Finanzierungsmodalitäten nicht Gegenstand dieses Verfahren sein 
können. Fakt sei, dass durch das OVG-Urteil die Nut zung des Stadions Hammer Straße stark 
eingeschränkt worden sei; so sei der Bestandsschutz  vorerst auch nur durch eine Begrenzung 
der Besucherzahl zu gewährleisten gewesen.  
Im Übrigen sei die liegenschaftliche Verfügbarkeit eines der entscheidenden Prüfkriterien zur 
Standortauswahl gewesen, die am Standort Nieberding straße – im Gegensatz zu anderen un- 
tersuchten Standorten – im Grundsatz gegeben sei.  
 
• Ein weiterer Bürger aus Berg Fidel äußerte, dass L ärm im Umkreis des heutigen Stadions 
an der Hammer Straße aus Sicht der Anwohner prinzip iell kein Problem sei. Der Kläger, 
dessen Klage zu dem Urteil des OVG geführt habe, se i ein Untermieter gewesen, der dort 
nicht mehr wohne.  
 
Herr Lewe  antwortete, dass das OVG-Urteil die Stadt Münster binde bezüglich der weiteren 
Nutzung des Standortes Hammer Straße. Da dort ein u neingeschränkt nutzbarer Stadionbetrieb 
ausgeschlossen sei, stelle sich nun die Frage, ob d ie Stadt Münster ein uneingeschränkt taugli- 
ches Stadion haben möchte und wenn ja, wo ein solches Stadion errichtet werden könne.  
Frau Arnkens-Homann  betonte abschließend, dass nach heutiger Gesetzesl age der Standort 
Hammer Straße als Stadionstandort nicht weiterverfolgt werden könne.  
 
• Ein Bürger fragte, ob gegen das Stadion am Standor t Nieberdingstraße geklagt werden kön- 
ne.  
 
Herr Lewe  antwortete, dass gegen das Stadion am Standort Nie berdingstraße genauso geklagt 
werden könne wie gegen das Stadion Hammer Straße. 
Herr Krause-Kämereit  ergänzte, dass gegen das jetzt anstehende Verfahre n zur Änderung 
des Flächennutzungsplans nicht geklagt werden könne . Im Gegensatz zu einem Bebauungs- 
plan schaffe der Flächennutzungsplan noch kein Baur echt. Erst gegen den noch zusätzlich für 
den Stadionbau notwendigen Bebauungsplan könne gekl agt werden. Dieser werde aber erst 
dann aufgestellt, wenn es ein konkretes Stadionprojekt gebe.  
 
• Ein Bürger fragte, wieviel Mio. Steuergelder die b isherigen Planungen für einen Stadion- 
standort in Münster verschlungen hätten ? 
 
Frau Arnkens-Homann  antwortete, dass angesichts des OVG-Urteils zum Pr eußenpark der 
damalige Stadtdirektor Freye auf eine entsprechende  Anfrage die externen Planungskosten 
beziffert habe; die verwaltungsinternen Kosten seie n damals nicht ermittelt worden – auch mit 
Hinweis auf den damit verbundenen enormen zusätzlichen Verwaltungs-Aufwand. 
 
• Ein Anwohner erläuterte, dass sich die Stadt durch  Ratsbeschluss verpflichtet habe, die 
Grundstücke für den Standort Nieberdingstraße zu er werben. Er fragte, ob es eine Frist für 
den Vollzug dieser Aufgabe gebe und ob ggf. Flächen enteignet werden sollen.  
 
Frau Arnkens-Homann  antwortete, dass für den Grunderwerb keine einzuha ltende Frist be- 
stehe und eine Enteignung ausgeschlossen sei. Auf d er Grundlage der anstehenden Änderung 
des Flächennutzungsplanes könne auch das Instrument  Enteignung überhaupt nicht angewen- 
det werden.

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Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
 
11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
BÜRGERANHÖRUNG / Seite 8 von 9 
• Ein Anwohnerin betonte, sie wohne schon seit 57 Ja hren ! an der Nieberdingstraße und 
wolle dort auch in Zukunft nicht wegziehen. 
 
Herr Krause-Kämereit  antwortete, dass sich am faktischen Status des Gel ändes durch die 
anstehende Änderung des Flächennutzungsplans allein  überhaupt noch nichts ändere, die heu- 
tigen Nutzungen und dabei insbesondere auch die Woh nungen genössen Bestandsschutz. Erst 
im Falle des Vorliegens eines konkreten Stadionproj ektes und eines rechtskräftigen Bebau- 
ungsplans ändere sich die Rechtslage. Er wiederholt e, dass für diesen Fall städtische Dienst- 
stellen behilflich sein werden, Ersatzwohnraum bereitzustellen.  
 
• Ein Bürger fragte, ob sich die Stadt Münster auch für andere Vereine beispielsweise in der 
Größenordnung von nur 100 Mitgliedern gleichermaßen  für die Vereinsbelange engagiere, 
wie für den SC Preußen ? 
 
Herr Lewe  antwortete, dass dies grundsätzlich immer möglich sei und z.B. bei Vereinen in Gie- 
venbeck, Mecklenbeck oder bei Münster 08 konkret belegt werden könne.  
 
• Ein Bürger äußerte die Vermutung, dass der Standor t Nieberdingstraße deshalb nicht opti- 
mal und interessant sei, weil ein Investor am Stand ort neben einem Stadion mit Ausnahme 
von sportaffinen und kleinteiligen untergeordneten kommerziellen Einrichtungen keine zu- 
sätzlichen Ergänzungsmöglichkeiten habe, mit denen er den Stadionbau gegen-finanzieren 
könne. 
 
Frau Arnkens-Homann  antwortete, dass der Standort Nieberdingstraße hin sichtlich seiner La- 
ge und seiner konzeptionellen Inhalte mit dem Verei n SC Preußen Münster abgestimmt sei und 
von diesem unterstützt werde.  
 
• Mehrere Anwohner und Anwohnerinnen schilderten, da ss die Nachbarschaft unter den An- 
wohnern der Nieberdingstraße sehr gut funktioniere;  die Bewohnerschaft sei eine lebensfro- 
he „Gemeinschaft mit Herz“; die Nieberdingstraße se i Heimat. Man werde den Standort 
nicht verlassen und gegen das Projekt Klage einreichen.  
 
Herr Krause-Kämereit  wiederholte, dass eine konkrete Veranlassung zur N utzungsänderung 
mit dem vorliegenden Verfahren noch nicht verbunden  sei, dass es aber gutes Recht der An- 
wohner sei, sich im konkreten Fall gerichtlich gegen dessen Umsetzung zu wehren.  
 
• Ein Inhaber eines ortsansässigen Betriebes an der Nieberdingstraße sagte, der heutige 
Standort Nieberdingstraße werde von den Stadtplaner n als Schandfleck angesehen und sei 
deshalb für die Stadionplanung ausgesucht worden.  
 
Frau Arnkens-Homann  antwortete, dass die Standortempfehlung Nieberding straße Ergebnis 
eines langwierigen Auswahlverfahrens aus einem Ange bot von mehr als 30 Standorten anhand 
vieler verschiedener Kriterien im Stadtgebiet gewes en sei; im Übrigen könne die Wirtschaftsför- 
derungsgesellschaft Münster (WFM) auch Alternativst andorte für eine Betriebsverlagerung an- 
bieten.  
Herr Lewe  ergänzte, dass es relativ einfach sein werde, geei gnete Ersatzstandorte für die an- 
sässigen Betriebe zu finden. Einen Ersatz für die v or Ort gewachsene Wohn- und Nachbar- 
schaftsstruktur zu finden, wo die Bewohnergemeinsch aft zusammen untergebracht werden 
könne, werde dagegen nur schwer zu finden sein.  
 
• Ein Bürger unterbreitet den Vorschlag, ein Fußball stadion müsse nicht innerhalb des Stadt- 
gebietes stehen, sondern wäre beispielsweise auch a m Standort Senden-Bösensell gut zu 
erreichen.

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11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
BÜRGERANHÖRUNG / Seite 9 von 9 
Herr Franke  antwortete, dass am Standort Senden-Bösensell die Stadt Münster nicht Trägerin 
der Bauleitplanung sei. Außerdem sei Münster das Ob erzentrum für die gesamte Region und 
hätte einen Anspruch – aber auch gemäß den landesplanerischen Zielen die Verpflichtung – auf 
eine ausreichende und angemessene infrastrukturelle  Ausstattung, zu der sicher auch ein funk- 
tionstaugliches Fußballstadion gezählt werden könne . Der Standort Nieberdingstraße sei vor 
allem deshalb geeignet, weil hier die optimale verk ehrliche Anbindung sowie eine liegenschaftli- 
che Verfügbarkeit gewährleistet seien. Die Stadt se i zwar noch nicht Eigentümerin der gesam- 
ten Fläche, aber die öffentlichen Eigentümer hätten  bereits grundsätzlich ihre Verkaufsbereit- 
schaft signalisiert. Beide Kriterien hätten bei and eren Standorten wegen Nichterfüllung zu deren 
Ausscheiden aus dem Standort-Suchverfahren geführt.  
 
• Der Vertreter der Marine-Jugend betonte, dass ein Ersatzstandort im näheren Umfeld ge- 
wünscht und sinnvoll sei, weil eine Nähe zum Umfeld  Stadthäfen/Kreativkai für die Vereins- 
arbeit wichtig sei.  
 
Herr Franke  antwortete, dass möglicherweise die Marine-Jugend am Standort bzw. im unmit- 
telbaren Umfeld des Stadions verbleiben könne, weil  es sich ja im weitesten Sinne auch um 
eine Art sportliche Einrichtung handele. Konkret kö nne diese Frage aber erst beurteilt werden, 
wenn ein konkretes Stadionprojekt vorliege. 
 
• Ein Bürger fragte, ob das geplante Stadion auch fü r eine multifunktionelle Nutzung vorgese- 
hen sei ? 
 
Herr Franke  antwortete, dass konzeptionell eine multifunktione lle Nutzung im Grundsatz für 
das neue Stadion vorgesehen sei.  
 
• Ein Bürger äußerte die Vermutung, dass der tatsäch liche Stadionneubau am Standort Nie- 
berdingstraße sehr fraglich sei und fragte deshalb,  ob und welche Alternativ-Nutzung die 
Stadt für die Fläche vorsehe ? 
 
Herr Franke  antwortete, dass das anstehende Verfahren zur Ände rung des Flächennutzungs- 
plans ausschließlich der planungsrechtlichen Absich erung des Gebietes für ein Stadion diene 
und die geplante Darstellung im Flächennutzungsplan  deshalb auch eine entsprechende 
Zweckbestimmung erhalten solle. Eine andere Nutzungsalternative sei nicht geplant.  
  
 
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen,  bedankte sich Herr Lewe bei den 
Bürgerinnen und Bürgern für das rege Interesse an d en Planungen und die zahlreichen Fragen 
und Meinungsäußerungen. Er fasste diese dahingehend  zusammen, dass viele Wünsche und 
Befürchtungen geäußert worden wären, insbesondere z u den Themen Wohnen und Umwelt. 
Um 19.20 Uhr schloss Herr Lewe die Bürgeranhörung. 
 
 
  
 
gez.  gez. 
 
Lewe Krause-Kämereit 
Bezirksvorsteher Schriftführer

Beratungsverlauf (4)

14.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
23.08.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
29.08.2007 Hauptausschuss
TOP 23.4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
29.08.2007 Rat
TOP 21.4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Eulerstraße
  • Hammer Straße
  • Theodor-Scheiwe-Straße
  • Nieberdingstraße 1
  • Albersloher Weg 33
  • Hessenweg
  • Torminweg
  • Boelckeweg
  • An den Loddenbüschen
  • Haus Uhlenkotten
  • Umgehungsstraße
  • Loddenheide
  • Am Hawerkamp

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0591/2007
Typ
Vorlagen
Datum
30.07.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37