V/0591/2007
11. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung
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Beschlussvorlage
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V/0591/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Südost im Stadtteil Gremmendorf, Bereich Nieberdingstraße Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 14.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 23.08.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 29.08.2007 Hauptausschuss Vorberatung 29.08.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan der Stadt Münster wird gemäß § 2 (1) und (4) Bauge- setzbuch (BauGB) im Bereich Nieberdingstraße, zwischen Albersloher Weg im Osten, Umge- hungsstraße (B 51) im Süden und Dortmund-Ems- Kanal (DEK) im Norden und Westen, dahinge- hend geändert, dass bisher als gemischte Baufläche, Gewerbegebiet und als Gemeinbedarfsflä- che dargestellte Flächen als „Sondergebiet (SO) Stadion“ neu dargestellt werden. II. Kosten/Folgekosten Durch die Flächennutzungsplanänderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Mit Beschluss des Rates vom 16.07.2003 zur Vorlage Nr. 412/03 „Münsterlandstadion - Ergeb- nisse der vertiefenden Bewertungen und weiteres Verfahren gemäß Ratsbeschluss vom 11.12.2002“ wurde die Verwaltung beauftragt, das förmliche Verfahren zur Änderung des Flä- chennutzungsplans der Stadt mit dem Ziel einzuleiten, den Bereich Nieberdingstraße als „Son- dergebiet (SO) Stadion“ gemäß § 11 BauNVO darzustellen und nachfolgend Voruntersuchungen (Projektstudien) für einen Bebauungsplan durchzuführen. Dieser Ratsbeschluss basiert auf den Ergebnissen intensiver und umfassender Standorteig- nungsbewertungen sowie entsprechender Ratsbeschlüsse zu den jeweiligen Zwischenergebnissen des Prüfverfahrens. Ein Stadionneubau im Bereich der Nieberdingstraße bedingt die Aufgabe sämtlicher dort aktuell noch vorhandener Nutzungen, um eine planungsrechtlich umsetzbare, städtebaulich geordnete und an übergeordneten gesamtstädtischen Zielen orientierte bauliche Entwicklung ermöglichen zu können. Vorlagen-Nr.: V/0591/2007 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit / Herr Husmann Ruf: 492 61 11 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 02.08.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0591/2007 Ein modernes Fußballstadion, das die Möglichkeit und Voraussetzung dafür bietet, perspektivisch gesehen auch Veranstaltungsort von Fußballspielen im Profibereich sein zu können, ist nach ü- bergeordneter städtischer Zielsetzung eine Einrichtung mit oberzentraler Bedeutung und überregi- onaler Ausstrahlung, für die es auch innerhalb der Stadt Münster einen zukunftsfähigen Standort geben sollte. Die Durchführung der 11. Änderung des FNP der Stadt Münster ist im Sinne einer vorsorglichen Standortsicherung die planungsrechtliche Voraussetzung dafür, auch die Aufstellung eines Be- bauungsplans als Voraussetzung für einen Stadionneubau im Bereich der Nieberdingstraße bei einem konkreten Realisierungsanlass abschließen zu können. Derzeit gibt es jedoch keine Realisierungsabsichten. Es handelt sich insofern bei dem Flächen- nutzungsplanänderungsverfahren um eine reine Vorsorgeplanung. Der Änderungsbereich der 11. FNP-Änderung wird zurzeit überwiegend noch durch gewerbliche und gemischte Nutzungen, wie z.B. das Kreiswehrersatzamt, das Eichamt und Gebäude der Tele- kom, geprägt. In Randbereichen gibt es Wohnnutzungen sowie eine Einrichtung des Vereins „Ma- rine-Jugend-Münster“. Diese vorhandenen Nutzungen entsprechen nicht der städtebaulichen Lagegunst des Standortes, die durch die unmittelbare Lage an der B 51 (U mgehungsstraße) und am Albersloher Weg sowie durch die Nähe zum Messe- und Kongresszentrum „Halle Münsterland“ und zu den vorhandenen bzw. geplanten Freizeit- und Kultureinrichtungen im Umfeld der Stadthäfen 1 und 2 gegeben ist. Ein Stadion im Bereich der Nieberdingstraße fügt sich mit seinen sowohl gesamtstädtischen als auch regionalen bzw. überregionalen Freizeitfunktionen im Makrobereich „Südschiene“ funktional gut in die dort vorhandenen und geplanten städtebaulichen Strukturen und Nutzungen, wie z.B. Halle Münsterland, Cineplex-Kino, Stadthäfen 1 und 2 etc., ein. Das Plangebiet ist für den überregionalen sowie innerstädtischen Kfz-Verkehr über die Umge- hungsstraße B 51 mit Anbindung an die A 43 und das Autobahnkreuz Münster-Süd sowie über den Albersloher Weg, der innerstädtischen Hauptverkehrsstraße im südöstlichen Stadtgebiet von Münster, sehr gut erreichbar. Zur optimierten Erschließung des Stadionstandortes Nieberdingstraße ist - spätestens für einen Ausbau des Stadions auf ca. 30.000 Zuschauer - darüber hinaus eine zusätzliche, südliche Stra- ßenanbindung über die Eulerstraße vorgesehen. Zudem ist damit das Ziel der Schaffung von ca. 1.300 neuen Stellplätzen im unmittelbar angrenzenden Bereich südlich der WLE- Strecke, östlich des DEK, nördlich der B 51, verbunden, weshalb dieser Bereich ebenfalls mit in das Plangebiet der 11. FNP-Änderung einbezogen wird. Über die Eulerstraße kann der Verkehr dann günstig nach Süden über die Straße „Loddenheide“ zur Straße „An den Loddenbüschen“ (K 10) geführt werden. Von dort ist eine Verkehrsverteilung zum Albersloher Weg und zur Hammer Straße gegeben. Nähere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. Am 18.05.2005 wurde anlässlich der 11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans eine Bürgeranhörung gemäß § 3(1) BauGB durchgeführt. Die Offenlegung des Planentwurfs soll im Herbst 2007 erfolgen. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Begründung 2. Plan 3. Protokoll der Bürgeranhörung
V-0591-2007-Anlage-1-Begründung.pdf
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Stadtplanung
Verkehrsplanung
Stadtentwicklung Amt für
Anlage 1
zur Vorlage Nr. 591/2007
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 1 von 13
B e g r ü n d u n g
zum Entwurf der 11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans
der Stadt Münster im Stadtbezirk Südost im Stadtteil Gremmendorf,
Bereich Nieberdingstraße
1. Planungsanlass und Planungsziele
Mit Beschluss des Rates vom 16.07.2003 zur Vorlage Nr. 412/03 „Münsterlandstadion - Ergeb-
nisse der vertiefenden Bewertungen und weiteres Ver fahren gemäß Ratsbeschluss vom
11.12.2002“ wurde die Verwaltung beauftragt, das fö rmliche Verfahren zur Änderung des Flä-
chennutzungsplans der Stadt mit dem Ziel einzuleite n, den Bereich Nieberdingstraße als „Son-
dergebiet (SO) Stadion“ gemäß § 11 BauNVO darzustel len und nachfolgend Voruntersuchun-
gen (Projektstudien) für einen Bebauungsplan durchzuführen.
1
Dieser Ratsbeschluss basiert auf den Ergebnissen in tensiver und umfassender Standorteig-
nungsbewertungen sowie entsprechender Ratsbeschlüss e zu den jeweiligen Zwischenergeb-
nissen des Prüfverfahrens: 2
Im Rahmen einer Bewertung von zunächst 34 Standort en im Stadtgebiet wurden sechs Al-
ternativstandorte für weitere, differenzierte Unter suchungen und Bewertungen ausgewählt
(Ratsvorlage Nr. 360/2001).
Da fünf der sechs untersuchten Standorte unter den vorgegebenen Prämissen (u. a. einer
kurz- bis mittelfristigen Realisierungsfähigkeit) a ls „nicht zu realisieren“ bewertet wurden,
wurden weitere vier Standorte unter veränderten Prä missen erneut in die Bewertung einbe-
zogen; als Ergebnis wurden die beiden Standortoptio nen Hessenweg und Haus Uhlenkot-
ten für weitere vertiefende Untersuchungen ausgewählt (Ratsvorlage Nr. 423/2002).
Neben den beiden Standorten Hessenweg und Haus Uhlenkotten wurden noch vier Stand-
orte im Bereich des Erneuerungsschwerpunktes Südost / Loddenheide in die weiteren Prü-
fungen einbezogen. Im Ergebnis der Prüfungen schied en die vier Standorte Haus Uh-
lenkotten , Theodor-Scheiwe-Straße , Loddenheide und Stadthafen 2 aus dem Standortfin-
dungsverfahren aus (Ratsvorlage Nr. 1018/2002).
Als Ergebnis der anschließenden vertiefenden Bewer tungen wurde der Standortbereich
Hessenweg aus dem weiteren Verfahren ausgeschieden. In einer erneuten vergleichenden
Bewertung der Standorte Nieberdingstraße und Stadthafen 2 wurde der Standort Nieber-
dingstraße als der einzige, langfristig realisierbare Standort ermittelt (Ratsvorlage Nr.
412/2003).
Ein Stadionneubau im Bereich der Nieberdingstraße bedingt die Aufgabe sämtlicher dort aktuell
noch vorhandener Nutzungen, um eine planungsrechtli ch umsetzbare, städtebaulich geordnete
und an übergeordneten gesamtstädtischen Zielen orie ntierte bauliche Entwicklung ermöglichen
zu können.
Ein modernes Fußballstadion, das die Möglichkeit un d Voraussetzung dafür bietet, perspekti-
visch gesehen auch Veranstaltungsort von Fußballspi elen im Profibereich sein zu können, ist
nach übergeordneter städtischer Zielsetzung eine Ei nrichtung mit oberzentraler Bedeutung und
überregionaler Ausstrahlung, für die es auch innerh alb der Stadt Münster einen zukunftsfähigen
Standort geben sollte.
1 Mit der Ratsvorlage Nr. 325/2003 “Fortschreibung d es Flächennutzungsplans für den Bereich der Stadt M ünster“
wurde die Verwaltung ebenfalls beauftragt, für die stadtstrukturell wichtige Standortsicherung eines neuen Münster-
landstadions im Bereich der Nieberdingstraße ein Änderungsverfahren zum FNP einzuleiten.
2 Siehe hierzu insbesondere die Ratsvorlagen Nr. 360/2001, Nr. 423/2002 und Nr. 1018/ 2002.
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BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 2 von 13
Der Rat der Stadt Münster hat mit Beschluss vom 16. 07.2003 (Ratsvorlage Nr. 520/2003) für
den Bereich Nieberdingstraße gemäß § 2 (1) BauGB daher auch die Aufstellung des Bebau-
ungsplans Nr. 419 zur Festsetzung von Art und Maß d er baulichen Nutzung, der überbaubaren
Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen beschlos sen. Dieser Beschluss war notwendig,
damit die Umsetzung der oben genannten Planungsziel e nicht behindert oder durch zwischen-
zeitliche Bauaktivitäten und Nutzungsänderungen erschwert oder unmöglich gemacht wird.
Die Durchführung der 11. Änderung des FNP der Stadt Münster ist im Sinne einer vorsorglichen
Standortsicherung die planungsrechtliche Voraussetz ung dafür, auch die Aufstellung des Be-
bauungsplanes Nr. 419 als Voraussetzung für einen S tadionneubau im Bereich der Nieber-
dingstraße bei einem konkreten Realisierungsanlass abschließen zu können.
Der Änderungsbereich der 11. FNP-Änderung wird zurz eit überwiegend noch durch gewerbli-
che und gemischte Nutzungen, wie z.B. das Kreiswehr ersatzamt, das Eichamt und Gebäude
der Telekom, geprägt. In Randbereichen gibt es Wohn nutzungen sowie eine Einrichtung des
Vereins „Marine-Jugend-Münster“.
Diese vorhandenen Nutzungen entsprechen nicht der s tädtebaulichen Lagegunst des Standor-
tes, die durch die unmittelbare Lage an der B 51 (U mgehungsstraße) und am Albersloher Weg
sowie durch die Nähe zum Messe- und Kongresszentrum „Halle Münsterland“ und zu den vor-
handenen bzw. geplanten Freizeit- und Kultureinrich tungen im Umfeld der Stadthäfen 1 und 2
gegeben ist.
Ein Stadion im Bereich der Nieberdingstraße fügt si ch mit seinen sowohl gesamtstädtischen als
auch regionalen bzw. überregionalen Freizeitfunktio nen im Makrobereich „Südschiene“ funktio-
nal gut in die dort vorhandenen und geplanten städt ebaulichen Strukturen und Nutzungen, wie
z.B. Halle Münsterland, Cineplex-Kino, Stadthäfen 1 und 2 etc., ein.
3
Der Mikrobereich bietet einer Stadionnutzung ausrei chend Potenziale für ergänzende, kleintei-
lige, komplementäre Nutzungen im Stadion selbst ode r im unmittelbaren Umfeld, z.B. für Büros,
Dienstleistungen, Gastronomie und untergeordneten, kleinteiligen Einzelhandel.
Multifunktionale Nutzungen des Stadions erscheinen möglich.
Mit einer langfristig geplanten Rad- und Fußwegbrüc ke über den Dortmund-Ems-Kanal (DEK)
stellt das Stadion den sinnvollen Endpunkt eines at traktiven, multifunktionalen Kultur- und Frei-
zeitbereichs dar, der vom Stadthafen 1 über den Haf enplatz und die „Halle Münsterland“ bis
zum neuen Stadion mit ergänzenden Einrichtungen rei cht. Synergieeffekte – nicht nur bei der
Stellplatzlösung – sind hierbei zu erwarten.
Das Plangebiet ist für den überregionalen sowie inn erstädtischen Kfz-Verkehr über die Umge-
hungsstraße B 51 mit Anbindung an die A 43 und das Autobahnkreuz Münster-Süd sowie über
den Albersloher Weg, der innerstädtischen Hauptverk ehrsstraße im südöstlichen Stadtgebiet
von Münster, sehr gut erreichbar.
Zur optimierten Erschließung des Stadionstandortes Nieberdingstraße ist - spätestens für einen
Ausbau des Stadions auf ca. 30.000 Zuschauer - darü ber hinaus eine zusätzliche, südliche
Straßenanbindung über die Eulerstraße vorgesehen. Z udem ist damit das Ziel der Schaffung
von ca. 1.300 neuen Stellplätzen im unmittelbar ang renzenden Bereich südlich der WLE- Stre-
cke, östlich des DEK, nördlich der B 51, verbunden, weshalb dieser Bereich ebenfalls mit in das
Plangebiet der 11. FNP-Änderung einbezogen wird. Üb er die Eulerstraße kann der Verkehr
dann günstig nach Süden über die Straße „Loddenheid e“ zur Straße „An den Loddenbüschen“
(K 10) geführt werden. Von dort ist eine Verkehrsve rteilung zum Albersloher Weg und zur
Hammer Straße gegeben.
3 Vgl. hierzu auch die konzeptionellen Zielsetzungen gem. Masterplan für den Bereich Stadthäfen Münster (Vorlage
Nr. 1067/03).
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BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 3 von 13
Die Erreichbarkeit auf dem Schienenweg ist zum eine n durch die gegebene fußläufige Entfer-
nung des Hauptbahnhofs (ca. 15 Geh-Minuten) und zum anderen durch den nördlich des DEK
geplanten Haltepunkt auf der für den öffentlichen P ersonennahverkehr zu reaktivierenden Stre-
cke der Westfälischen Landeseisenbahn (WLE) möglich.
Durch die innenstadtnahe Lage des geplanten Stadion s besteht zudem die Möglichkeit, den
Standort gut mit dem Fahrrad erreichen zu können.
Bereits im Rahmen der Bürgeranhörung zur 11. Änderu ng des Flächennutzungsplans am
18.05.2005 wurde von Seiten der heutigen Anwohner i m Bereich des geplanten Stadionstand-
ortes an der Nieberdingstraße die Frage gestellt, o b und wo in vergleichbarer Innenstadtlage
ein Ersatz für den im Plangebiet heute vorhandenen preisgünstigen Wohnraum geschaffen
werden könne. Die Vertreter der Verwaltung haben hi erzu seinerzeit ausgeführt, dass im Falle
der konkreten Aufgabe der heute im Plangebiet vorha ndenen Wohnungen städtische Dienst-
stellen bei der Vermittlung von Ersatzwohnungen unt erstützend tätig sein werden. Die Vertreter
der Verwaltung haben jedoch auch deutlich darauf hi ngewiesen, dass sich diese Frage noch
nicht im Zusammenhang mit der anstehenden 11. Änder ung des Flächennutzungsplans stellt,
da die heutigen Nutzungen und dabei insbesondere au ch die vorhandenen Wohnungen bei ei-
ner Überplanung durch die 11. FNP-Änderung weiterhin Bestandsschutz genießen würden. Erst
im - zurzeit allerdings noch nicht absehbaren - kon kreten Falle einer Stadionrealisierung an die-
sem Standort und eines dafür noch erforderlichen re chtskräftigen Bebauungsplanes ändere
sich diese Rechtslage.
4
2. Änderungsbereich
Das Plangebiet wird begrenzt durch den Albersloher Weg im Osten, die Umgehungsstraße (B
51) im Süden und den Dortmund-Ems-Kanal (DEK) im Norden und Westen.
Der Änderungsbereich ist damit identisch mit der Ab grenzung des Gebietes zum Aufstellungs-
beschluss für den Bebauungsplan Nr. 419 „Nieberding straße“ (vgl. Anlage zur Ratsvorlage Nr.
520/2003).
Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 11 ha.
3. Änderungsinhalte
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt das P langebiet als gemischte Baufläche, als
Gewerbegebiet und als Fläche für den Gemeinbedarf ( Zweckbestimmung Post sowie ohne
Zweckbestimmung) dar. Innerhalb der gemischten Bauf läche ist noch eine bestehende Jugend-
einrichtung durch das Planzeichen Jugendheim gekennzeichnet. Südlich des Dortmund-Ems-
Kanals ist eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt, die ein Teilstück
einer durchgängigen Grünverbindung entlang des DEK bildet.
3.1 Sondergebiet Stadion
Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans wer den Flächen, die im wirksamen FNP
bisher als gemischte Baufläche, Gewerbegebiet und a ls Gemeinbedarfsfläche dargestellt sind,
zum „Sondergebiet (SO) Stadion“ gemäß § 11 BauNVO u mgewidmet. Innerhalb des Stadion-
bauwerks sollen auch sportaffine, kleinteilige und untergeordnete kommerzielle Einrichtungen,
wie z.B. Büros, Läden und Gastronomie, untergebrach t werden können. Näheres hierzu wird im
bereits oben angeführten, noch aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 419 geregelt werden.
3.2 Öffentliche Parkplatzfläche
Für den ruhenden Verkehr werden für eine zunächst g eplante 1. Stadionausbaustufe von ca.
15.000 Zuschauern im Rahmen der 11. FNP-Änderung zu nächst zwei zusätzliche Stellplatzan-
lage im unmittelbaren Umfeld des Stadions, im nordö stlichen und im südwestlichen Randbe-
4 Siehe hierzu die Niederschrift über die Bürgeranhö rung nach § 3 (1) BauGB zur 11. Änderung des Fläche nnut-
zungsplanes am 18.05.2005, Seiten 3, 4 und 8, in der Anlage 3.
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BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 4 von 13
reich des Plangebietes, vorgesehen, deren konkrete Größenordnung allerdings erst im weiteren
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 41 9 im Zusammenhang mit einer konkreten
Stadion-Bauwerksplanung zu dimensionieren sein wird.
Darüber hinaus wird davon ausgegangenen, dass die i m benachbarten Umfeld des geplanten
Stadions vorhandenen Stellplatzanlagen des Cineplex -Kinos, der Halle Münsterland, des Stadt-
hauses 3 und des Park & Ride- Platzes im Bereich de r Feuerwache II mit insgesamt ca. 2.500
Stellplätzen 5 bei Veranstaltungen im Stadion grundsätzlich mitgenutzt werden können.
Außerhalb des Plangebietes der 11. FNP-Änderung sin d im „Masterplan / Integriertes Hand-
lungskonzept Stadthäfen Münster“ (vgl. Vorlage Nr. 1067/2003) darüber hinaus zwei weitere
Stellplatzanlagen nördlich und südlich des Stadthaf ens 2 vorgesehen. 6 Für eine Umsetzung
dieses Planungsziels ist zu einem späteren Zeitpunk t im Rahmen einer weiteren bauleitplaneri-
schen Konkretisierung dieser Zielsetzung eine weite re FNP-Änderung für den Gesamtbereich
der beiden Entwicklungsschwerpunkte „Stadthafen 2“ und „Hawerkamp“ erforderlich, die dann
ggf. auch die Stellplatzerfordernisse eines möglich en Ausbaus des Stadions auf ca. 30.000 Zu-
schauer mit berücksichtigen wird.
4. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem . § 2 a BauGB
4.1. Rahmen der Umweltprüfung
Der vorliegende Entwurf des Umweltberichtes ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der An-
lage zu § 2 Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches ers tellt worden. Umfang und Detaillie-
rungsgrad der Umweltprüfung entsprechen der Ebene d es Flächennutzungsplans (FNP). Die
Ergebnisse resultieren aus vorhandenen Daten und Fa chplanungen wie Umweltkataster, Alt-
lastenkataster, Grünordnung sowie Untersuchungen zu m Lärm sowie zu Tierarten, die im Rah-
men der FNP-Änderung durchgeführt wurden.
Im Rahmen der nachfolgenden Aufstellung des Bebauun gsplans Nr. 419 werden die Belange
des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege der konkrete-
ren Planebene entsprechend ermittelt und berücksichtigt.
4.2. Kurzdarstellung der Planung
Die 11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzu ngsplans umfasst den Bereich Nieber-
dingstraße zwischen Dortmund-Ems-Kanal, Umgehungsst raße und Albersloher Weg. Das Ziel
ist, die bisherigen Darstellungen des FNP als gemis chte Bauflächen, als Gewerbegebiet sowie
als Gemeinbedarfsflächen in „Sondergebiet (SO) Stadion“ zu ändern.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans werden di e planungsrechtlichen Voraussetzungen
für ein Fußballstadion mit einer Kapazität von mind estens ca. 15.000 Zuschauern (im Endaus-
bau bis zu ca. 30.000 Zuschauern) geschaffen. Für d en ruhenden Verkehr sind im Änderungs-
bereich langfristig zwei öffentliche Parkplatzfläch en vorgesehen. Die Darstellung der parallel
zum DEK verlaufenden Grünfläche im wirksamen FNP is t von der 11. Änderung nicht betroffen.
Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 11 ha.
4.3. Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umwelts chutzes
Von den in § 1 Abs. 6 Nr. 7g BauGB genannten Umwelt schutzzielen in Fachgesetzen und -plä-
nen sind für die 11. Änderung des Flächennutzungspl ans neben den Vorschriften des Bauge-
setzbuches im Wesentlichen folgende relevant und zu berücksichtigen:
• Bundesimmissionsschutzgesetz und seine Verordnunge n: Berücksichtigung der Lärmim-
missionen, Lufthygiene (s. Kap. 4.4.1);
• Bundesnaturschutzgesetz/Landschaftsgesetz NRW , Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung
der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-RL) und
79/409/EWG (Vogelschutz-Richtlinie): Berücksichtigu ng des Eingriffs in Natur und Land-
5 Vgl. Masterplan Stadthäfen Münster - Blatt 3 „Verkehrs- und Parkkonzept“
6 Vgl. Masterplan Stadthäfen Münster - Blatt 3 „Verkehrs- und Parkkonzept“
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11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 5 von 13
schaft, Berücksichtigung von Schutzobjekten sowie v on geschützten Tierarten (s. Kap.
4.4.2);
• Bundes- und Landesbodenschutzgesetz: hier u. a. Be rücksichtigung der Altlastensituation
(s. Kap. 4.4.3).
Schutzausweisungen
Im Bereich des geplanten Stadionstandortes an der N ieberdingstraße befindet sich eine als Na-
turdenkmal festgesetzte Silberweide (ND 401). Anson sten befinden sich im Änderungsbereich
des FNP keine Schutzausweisungen des Natur- und Umw eltschutzes (Wasserschutzgebiete
etc.). Von der Planung sind keine Gebiete von gemei nschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete)
oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes betroffen.
4.4. Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirku ngsprognose
4.4.1 Menschen
Der Standort Nieberdingstraße wird überwiegend durc h gewerbliche und gemischte Nutzungen,
wie z.B. das Kreiswehrersatzamt, das Eichamt und Ge bäude der Telekom geprägt. Teilweise
bestehen Wohnnutzungen. In den Bereichen am DEK sow ie an der WLE-Strecke, in denen der
Gehölzaufwuchs waldartigen Charakter angenommen hat , zeigen Trampelpfade und Müllein-
trag eine Freizeitnutzung an. Diese vorhandenen Nut zungen werden mit der Stadionplanung
voraussichtlich vollständig überplant.
Im Hinblick auf mögliche umweltbezogene Auswirkunge n auf den Menschen sind insbesondere
die Lärmemissionen relevant. Für die lärmtechnische Beurteilung des Standorts ist der Stadi-
onlärm auf Grund seiner weitreichenden Wirksamkeit besond ers zu berücksichtigen. Die Ent-
fernung zum nächstgelegenen „Reinen Wohngebiet“ (WR) im Bereich Boelckeweg / Torminweg
als zu berücksichtigender immissionsempfindlicher N utzung beträgt ca. 540 m ab angenomme-
ner künftiger Spielfeldmitte. Bei den Untersuchunge n zum Lärm (s. Vorlage 1018/2002 „Ergeb-
nisse der Standortuntersuchung Münsterlandstadion “) wurden Zuschauerzahlen von 15.000
bzw. 24.000 zu Grunde gelegt. Bei einem Stadionausb au auf Kapazitäten für 30.000 Zuschauer
sind die Schallemissionswerte dementsprechend anzup assen. Dies ist im weiteren Verfahren
zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 419 in einer schalltechnischen Untersuchung in Ab-
hängigkeit der geplanten Nutzungen und auf Grundlag e einer konkreten Stadionplanung zu be-
rücksichtigen.
Im Ergebnis der bisherigen Untersuchungen zu Lärmem issionen
7 zeigt sich, dass am Standort
an der Nieberdingstraße ein Fußballstadion unter Be achtung folgender Voraussetzungen
grundsätzlich möglich ist:
- Spiele an Werktagen in der Ruhezeit (20 bis 22 Uh r) können lediglich als seltene Ereig-
nisse im Sinne der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) stattfinden 8 bzw.
- am Stadion sind schallschutztechnische Maßnahmen erforderlich, die bei hohem Zu-
schaueraufkommen (24.000 Zuschauer und mehr) ggf. b is zur Notwendigkeit eines ge-
schlossenen Stadiondaches führen können. 9
7 Vergleiche Kapitel „Schalltechnische Beurteilung“ der Anlage 2 zur Vorlage 1018/2002, Seiten 3 – 6.
8 Das damalige Staatliche Umweltamt (StUA; inzwische n Bezirksregierung Münster, Dezernate 52, 53 u. 56) hat in
seinen Stellungnahmen vom 22.04.03 und 21.06.05 sei ne Position dargelegt, wonach die Werktagsspiele ni cht als
seltene Ereignisse im Sinne der 18. BImSchV zu werten seien.
Die Fragestellung, ob die Notwendigkeit und die Mög lichkeit besteht, Werktagsspiele als seltene Ereignisse im Sin-
ne der 18. BImSchV geltend zu machen, wird jedoch n icht auf Ebene des Flächennutzungsplans abschließen d ge-
prüft. Diese Fragestellung soll auf Basis einer im konkreten Realisierungsfall noch vorzunehmenden konkreten Sta-
dionplanung mit entsprechender Lärmuntersuchung im Rahmen des dann noch erforderlichen Bebauungsplanverfah-
rens abschließend behandelt werden.
9 Erst auf der Grundlage eines konkret geplanten Stad ion-Projektes kann die Aufstellung des Bebauungspla ns Nr.
419 Nieberdingstraße , für den der Rat am 16.07.2003 den Aufstellungsbes chluss gefasst hatte (Vorlage 520/2003),
als vorhabenbezogener Bebauungsplan fortgesetzt wer den. Auf der Grundlage des dann vorliegenden Hochba uent-
Stadtplanung
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BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 6 von 13
Das Staatliche Umweltamt (StUA - inzwischen Bezirks regierung Münster) hat jedoch in seinem
Schreiben vom 22.04.03 erklärt, dass aufgrund dort vorliegender Erfahrungen „…für den
Standort Nieberdingstraße sicherlich eine Planung m öglich sein wird, die keine Immissions-
richtwertüberschreitungen in der Nachbarschaft zur Folge hat.
Dabei wird bei dieser Einschätzung davon ausgegange n, dass sich in den unmittelbar angren-
zenden Bereichen der Kern-, Sonder-, Gewerbe- und I ndustriegebiete keine Wohnnutzungen
befinden.“
Im Falle genehmigter Wohnnutzungen hält das StUA ei ne lärmtechnische Untersuchung - in
Ergänzung zu den bereits durchgeführten lärmtechnis chen Untersuchungen - allerdings bereits
im Rahmen der 11. FNP-Änderung für erforderlich.
Demgegenüber steht die Auffassung der Verwaltung, d ass für betriebsbezogene Wohnungen
grundsätzlich dieselben Immissionsrichtwerte gelten , die für das betreffende Gebiet (Kern-,
Sonder-, Gewerbe- oder Industriegebiet) zulässig si nd. Denn der Gesetzgeber hat ausnahms-
weise zugelassen, dass Betriebsinhaber und Betriebs leiter in einem Gewerbe- oder Industrie-
gebiet wohnen dürfen, obwohl in einem Gewerbe- und Industriegebiet auch belästigende Be-
triebe untergebracht werden können. Selbst für eine n belästigenden Betrieb kann eine Be-
triebsinhaber- oder Betriebsleiterwohnung zugelasse n werden. Hieraus folgt nach Auffassung
der Verwaltung, dass die Betriebsinhaber- bzw. Betr iebsleiterwohnung nicht
den Schutzan-
spruch beanspruchen kann, wie eine Wohnung in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet
(WR oder WA).
Für genehmigte Betriebsinhaber- oder Betriebsleiter wohnungen in den an den geplanten Stadi-
onstandort angrenzenden Gewerbe- oder Industriegebi eten ist insoweit nicht von besonderen
Immissionsschutzproblemen auszugehen.
Hinsichtlich einer betriebsunabhängigen Wohnnutzung hat eine von der Verwaltung durchge-
führte Überprüfung innerhalb eines rund 500 m große n Radius um eine zukünftige Spielfeld-
mitte ergeben, dass innerhalb dieses Radius keine G enehmigungen für Wohnnutzungen erteilt
worden sind.
Die heute im Änderungsbereich noch vorhandene Wohnn utzung wird entsprechend der Zielpla-
nung zur Sicherung des Stadionstandortes vollständi g überplant, so dass diesbezüglich keine
Lärmimmissionsprobleme gegeben sein werden.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass den potenzie llen, erheblichen negativen Umweltaus-
wirkungen durch den Stadionlärm im - der 11. FNP-Än derung noch nachfolgenden - Verfahren
zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 419 auf Grun dlage einer dann vorliegenden konkreten
Stadion-Bauwerksplanung mit geeigneten Maßnahmen en tgegenzuwirken ist. Gemäß der bis-
herigen lärmtechnischen Untersuchung könnte sich - in Abhängigkeit von den geplanten Zu-
schauerzahlen - im Falle der Nicht-Anwendbarkeit vo n Regelungen hinsichtlich seltener Ereig-
nisse unter Umständen auch die Notwendigkeit eines geschlossenen Stadiondaches ergeben.
Für die mit der 11. FNP-Änderung verbundenen Planun gsstufe der vorbereitenden Bauleitpla-
nung wird insbesondere auf die seinerzeit abgegeben e, maßgebliche Kernaussage des damali-
gen StUA Bezug genommen, dass aufgrund dort vorlieg ender Erfahrungen „…für den Standort
Nieberdingstraße sicherlich eine Planung möglich se in wird, die keine Immissionsrichtwertüber-
schreitungen in der Nachbarschaft zur Folge hat.“
wurfs für das Stadion wird dann im Rahmen dieses Au fstellungsverfahrens durch ein entsprechendes Lärmsc hutz-
gutachten zu prüfen sein, ob bezüglich der Lärmemiss ionen des geplanten Stadions die gesetzlichen Immis sions-
richtwerte im Bereich der Wohnbebauung Boelckeweg / Torminweg eingehalten werden können bzw. welche zu-
sätzlichen schallschutztechnischen Maßnahmen ggf. am Stadion erforderlich werden.
Im Falle des Stadionausbaus für ca. 30.000 Zuschauer könnten - in Abhängigkeit von einer bei konkret be stehender
Realisierungsabsicht noch detailliert zu erstellend en Stadion-Bauwerksplanung - ggf. schallschutztechn ischen Maß-
nahmen bis hin zu einem ggf. zu schließenden Stadiondach, erforderlich werden.
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BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 7 von 13
Der durch die Stadionplanung induzierte Verkehrslär m wirkt im Allgemeinen nicht großräumig,
sondern im Umfeld der Lärmquellen (Kfz-Stellflächen mit Zu- und Abfahrten sowie angrenzende
Straßenabschnitte). Bei diesen eher punktuell auftr etenden Konflikten ist davon auszugehen,
dass sie mit einem tragbaren Aufwand lösbar sind. D iese Einschätzung gründet sich darauf,
dass im direkten Umfeld des Änderungsbereichs keine besonders schützenswerten Nutzungen
liegen bzw. diese überplant werden.
Im weiteren Verfahren zur Aufstellung des Bebauungs plans Nr. 419 ist der Verkehrslärm mit
seinen spezifischen Ausbreitungsbedingungen auf Gru nd der Gebäudestruktur vor Ort, der ge-
nauen Lage der Zu- und Abfahrten und der Parkplätze etc. sowie der Frage, ob und welche
baulichen Änderungen an Straßen zur Projektverwirkl ichung erforderlich sind, zu berücksichti-
gen.
Bezüglich der Lufthygiene
bestehen Vorbelastungen, insbesondere durch den Kf z-Verkehr und
siedlungstypische Emissionen (z.B. Hausbrand, Produktionsprozesse) entsprechend der für das
Stadtgebiet auftretenden siedlungsraumtypischen Hin tergrundbelastung. Die im Änderungsbe-
reich zu erwartende Erhöhung der Luftbelastung hins ichtlich der beiden Schadstoffkomponen-
ten Feinstaub und Stickstoffdioxid durch die Parkpl atznutzung führt im Vergleich mit Referenz-
angaben zur überschlägigen Ermittlung (APUG NRW, 20 04) voraussichtlich nicht zu einer Ü-
berschreitung von Grenzwerten.
Auf der Ebene des Flächennutzungsplans ist die Plan ung des Stadions im zentralen Bereich
der südöstlichen Innenstadt eine Maßnahme zur Verri ngerung der zu erwartenden Emissionen
durch zuschauerbedingten Kfz-Verkehr. Durch Nutzung smöglichkeiten des ÖPNV und die Er-
reichbarkeit des Standortes zu Fuß oder mit dem Fah rrad sind weniger Kfz-Fahrten gegenüber
einem Standort an der Peripherie, der ansonsten übe rwiegend durch motorisierten Individual-
verkehr angesteuert würde, zu erwarten.
4.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt
Auf Teilflächen im Westen und Süden des Änderungsbe reiches, welche im wirksamen Flä-
chennutzungsplan als Gemeinbedarfs- und gemischte B auflächen dargestellt, jedoch unbebaut
geblieben sind, hat sich Gehölzaufwuchs mit Waldcha rakter überwiegend aus heimischen
Laubbaum- und Straucharten (Hybridpappeln, Weiden, Hainbuchen, Birken etc.) entwickelt. Der
Boden ist stellenweise stark durch alte Steinschott er- und Geröllschuttablagerungen beein-
trächtigt. Ergänzt werden die Flächen durch untersc hiedlich strukturierte Brachflächen. Diese
Flächen sind als lokal bedeutsame Biotopstrukturen (Trittsteinbiotope) für Tiere und Pflanzen
innerhalb des ansonsten stark verdichteten Siedlung sbereiches einzustufen. Sie sind als
schutzwürdige Biotope (Nr. 97 und 107) im Rahmen de r Stadtbiotopkartierung sowie im Biotop-
kataster der LÖBF (BK 4011-597/607) erfasst.
Im östlichen Gehölzrandbereich dieser Sukzessionsfl ächen stockt eine Silberweide, die als Na-
turdenkmal (ND 401) ausgewiesen wurde und gemäß der „Ordnungsbehördlichen Verordnung
zum Schutz von Naturdenkmalen innerhalb der im Zusa mmenhang bebauten Ortsteile und des
Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der S tadt Münster vom 03.04.2001“ (Natur-
denkmalverordnung) geschützt ist. In diesen Teilber eichen des geplanten Stadionstandortes
sind die ökologischen Funktionen und die biologisch e Vielfalt als höherwertig einzustufen. Die
darüber hinaus vorhandenen Grünstrukturen und -fläc hen im Änderungsbereich übernehmen
ergänzende Funktionen zu den schutzwürdigen Bereichen.
Im Hinblick auf artenschutzrechtliche Aspekte wurde n Beobachtungen des Umweltforums und
des Naturschutzbundes (NABU Münster e.V., Stellungn ahme vom 24.06.05) zum Vorkommen
von streng geschützten Fledermaus- und Vogelarten b erücksichtigt und eine gutachterliche Un-
tersuchung durchgeführt. Als Ergebnis des Gutachten s ist festzuhalten, dass insgesamt sechs
Fledermausarten die an den Änderungsbereich angrenz enden Wasser- und Uferflächen des
Dortmund-Ems-Kanals nutzen. Im Änderungsbereich sel ber war mit Ausnahme der Was-
serfledermaus, die in unmittelbarer Nähe des DEK an getroffen wurde, lediglich die Zwergfle-
dermaus festzustellen. Die Zwergfledermaus nutzt di e Flächen des Änderungsbereichs zur
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BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 8 von 13
Jagd auf Insekten und es ist davon auszugehen, dass sie in den Gebäuden Ritzen und Spalten
als Unterschlupf nutzt. Bei der Zwergfledermaus han delt es sich um einen sogenannten Kultur-
folger, eine Art, welche im Bereich menschlicher Si edlungen lebt. Die Zwergfledermaus kommt
flächendeckend im gesamten Stadtgebiet vor und gilt als häufigste Fledermausart in Münster.
Ein Vorkommen des Grünspechtes ist aufgrund des Vorhandenseins von Bruthöhlen in Bäumen
sowie Sichtbeobachtungen der Art wahrscheinlich. De r Grünspecht gilt als mäßig häufiger Brut-
vogel in Münster und kommt ebenfalls auch in der In nenstadt vor. Der Turmfalke nutzt das Ge-
biet gelegentlich zur Jagd.
Umweltauswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation
Im Rahmen der Planung wird die gesamte Fläche in An spruch genommen und größtenteils ver-
siegelt bzw. bebaut. Es ist davon auszugehen, dass auf Grund der begrenzten Platzverhält-
nisse am Standort eine Erhaltung der wertvolleren S trukturen nicht bzw. nur in Randbereichen
möglich ist. Im weiteren Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 419 ist die Eingriffs-
/Ausgleichsbilanzierung für diese erheblichen Eingr iffe in Natur und Landschaft unter Berück-
sichtigung von bereits vorhandenen bzw. zulässigen Eingriffen durchzuführen. Im wirksamen
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster sind in ausreichendem Umfang Flächen für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklun g von Boden, Natur und Landschaft
(kurz: Ausgleichsmaßnahmen) dargestellt, welche als Kompensationsflächen geeignet sind.
Wegen des großen Umfangs (ca. 6.600 ha) dieser Fläc hen im FNP handelt es sich hierbei um
die Kennzeichnung von geeigneten Suchräumen für Flächen für Ausgleichsmaßnahmen.
Durch die Überplanung gehen auch die Jagdgebiete de r Zwergfledermaus verloren. Da die
Nutzung der Gebäude als Quartiere für die Zwergfled ermaus seitens des Gutachters vermutet
wird, ist davon auszugehen, dass beim Abriss der Ge bäude Unterschlupfmöglichkeiten verloren
gehen.
Im Rahmen der konkreten Stadionplanung sind auf Bas is einer aktualisierten Bestandserhe-
bung die notwendigen Maßnahmen zur Minimierung von Beeinträchtigungen, die im Gutachten
exemplarisch genannt sind, zu prüfen. Unter diesen Voraussetzungen ist mit Beeinträchtigun-
gen der Population in Münster nicht zu rechnen. Hin sichtlich des Grünspechtes ist davon aus-
zugehen, dass die Mindestansprüche dieser Art bei N utzung des Standortes mit einem Stadion
nicht mehr erfüllt sein werden und diese Art dort nicht mehr vorkommen wird. Dieser Verlust des
Standortes an der Nieberdingstraße wird als Fazit d es Gutachtens aber keinen Einfluss auf die
Population im Stadtgebiet Münster haben. Es ist keine Abnahme zu befürchten.
Im Fazit ist festzuhalten, dass erhebliche Umweltau swirkungen hinsichtlich streng geschützter
Arten nicht zu erwarten sind bzw. Beeinträchtigunge n durch geeignete Maßnahmen, die im Ein-
zelnen im weiteren Verfahren zur Aufstellung des Be bauungsplans Nr. 419 festzulegen sind,
aufgefangen werden können.
4.4.3 Boden / Altlasten
In den überbauten und versiegelten Flächen des Ände rungsbereiches sind die natürlichen Bo-
denfunktionen nicht mehr erhalten. Auch im Bereich der gehölzbestandenen Flächen sind die
Böden durch Steinschotter- und Geröllschuttablageru ngen beeinträchtigt. Im östlichen Bereich
des Standortes befinden sich Bodenablagerungen.
Im Hinblick auf die Bodenschutzklausel des Baugeset zbuches (BauGB) und einem entspre-
chend sparsamen Umgang mit Grund und Boden, bei Nac hverdichtung und Wiedernutzbarma-
chung von Flächen bzw. Maßnahmen zur Innenentwicklu ng ist zu berücksichtigen, dass ein im
Innenbereich gelegener und auf Grund der bereits vo rhandenen Versiegelungen entsprechend
vorbelasteter Standort für die Stadionplanung ausge wählt wurde. Die Planung steht der Boden-
schutzklausel nicht entgegen. Der mit der Planung v erbundene höhere Bodenversiegelungs-
grad ist bei der Ermittlung der Umweltauswirkungen im weiteren Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 419 zu berücksichtigen (s. Punkt 4.4.2).
Im Bereich des Standortes sind drei Altlasten bzw. Altlasten-Verdachtsflächen im Altlastenka-
taster erfasst - eine flächenhafte Kennzeichnung so wie zwei Planzeichen. Es handelt sich um 2
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verfüllte Bombentrichter sowie um ein ehemaliges Ka sernengelände, dessen Erdreich mit poly-
zyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen und Min eralölkohlenwasserstoffen belastet ist.
Bei einem Stadionneubau sind entsprechende Sanierun gs- bzw. Entsorgungsmaßnahmen
durchzuführen. Diese sind als planungsbedingte Umweltentlastungen einzustufen.
4.4.4 Wasser
Fließ- oder Stillgewässer sind im Änderungsbereich des FNP nicht vorhanden. Die Grundwas-
serneubildung ist im Ist-Zustand entsprechend der b estehenden Versiegelungssituation bereits
eingeschränkt. Als Minimierungsmaßnahme, die im weiteren Planverfahren zu prüfen ist, kommt
beispielsweise die Versickerung von Niederschlagswa sser in Frage. Die zu erwartende Erheb-
lichkeit der Umweltauswirkungen durch die Flächenin anspruchnahme und -versiegelung ist für
das Schutzgut Wasser auf Ebene des Flächennutzungsplans als eher gering einzustufen.
4.4.5 Klima / Luft
Hinsichtlich des Lokalklimas ist am Standort Nieber dingstraße zu unterscheiden zwischen dem
Klima der stark verdichteten Siedlungsbereiche auf den versiegelten und bebauten Flächen als
Teil der innerstädtischen Wärmeinsel einerseits und dem Mikroklima der gehölzbestandenen
Flächen im Westen und Süden andererseits. Diese wal dartigen Bestände erfüllen positive
Funktionen durch die Filterung von Luftschadstoffen sowie den Schattenwurf der Bäume. Durch
die Flächeninanspruchnahme und -versiegelung im Rah men der Stadionplanung können diese
Funktionen nicht mehr bzw. nur stark eingeschränkt erhalten bleiben. Diese Auswirkungen wer-
den im Rahmen der Ermittlung der Auswirkungen auf N atur und Landschaft im weiteren Verfah-
ren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 419 mit berücksichtigt (s. Punkt. 4.4.2). Generelle
Restriktionen gegen die 11. FNP-Änderung aufgrund d er klimatischen Situation am Standort
sind nicht erkennbar.
Das Thema Luftschadstoffe wird unter Punkt 4.4.1, Stichwort Lufthygiene,
behandelt.
4.4.6 Landschaft / Siedlungsbild
Der Änderungsbereich ist sowohl durch die vorhanden e gemischte und gewerbliche Nutzung
als Teil des Siedlungsraumes als auch durch den wal dartigen Gehölzaufwuchs als Land-
schaftselement innerhalb des Siedlungsraumes gepräg t. Mit der Stadionplanung ist eine weit-
gehende Inanspruchnahme dieser Strukturen verbunden . Das Stadion wird als herausragendes
Bauwerk zukünftig die Fläche und die Umgebung präge n und bestehende Sichtbeziehungen
verändern. Diesen und weiteren möglichen Umweltausw irkungen, wie z.B. Lichtimmissionen
(Flutlichtanlage) ist im weiteren Verfahren zur Auf stellung des Bebauungsplans Nr. 419 mit ge-
eigneten Maßnahmen zu begegnen. Generelle Restrikti onen gegen die 11. FNP-Änderung auf-
grund des Landschafts- bzw. Siedlungsbildes sind nicht erkennbar.
4.4.7 Kultur- und sonstige Sachgüter
Von der Planung sind keine Denkmäler bzw. denkmalwü rdigen Gebäude betroffen. Hinsichtlich
des notwendigen Abrisses der vorhandenen Gebäude im Zusammenhang mit der Stadionpla-
nung sind auf Ebene des FNP keine umweltbezogenen Auswirkungen erkennbar.
4.5. Wechselwirkungen
Zu beachtende und voraussichtlich beeinträchtigte W echselwirkungen zwischen den aufge-
führten Schutzgütern sind auf dieser Planungsebene im Änderungsbereich nicht ersichtlich und
nicht zu vermuten.
4.6. Nichtdurchführung der Planung
Im Falle der Nichtdurchführung der 11. Änderung des Flächennutzungsplans wäre davon aus-
zugehen, dass die bisherige Nutzung als gemischte b zw. gewerbliche Flächen sowie als Ge-
meinbedarfsflächen bestehen bliebe und die schutzwü rdigen Biotope mit sukzessiven Verände-
rungen erhalten blieben. Sofern anderweitige Planun gen für den Standort an der Nieber-
dingstraße in Frage kämen, wären die umweltbezogene n Auswirkungen der jeweiligen Planung
im erforderlichen Bauleitplanverfahren ebenfalls zu berücksichtigen.
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4.7. Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Auf der Grundlage der Ergebnisse vorhergehender umf angreicher Standorteignungsbewertun-
gen wurden im Rahmen des vorliegenden Umweltberichtes lediglich noch die beiden Standorte
- Stadthafen 2 (gemischte Baufläche und Gewerbegebiet),
- Theodor-Scheiwe-Straße (gemischte Baufläche, Gewerbe- u. Industriegebiet)
als potenzielle räumliche Alternativen zum Standort Nieberdingstraße betrachtet.
Diese Standorte liegen wie der Bereich Nieberdingst raße im südöstlichen Bereich der Innen-
stadt und weisen eine vergleichbar gute Erreichbarkeit wie der Standort Nieberdingstraße auf.
Der Standort Stadthafen 2 ist hinsichtlich des Stadionlärms bei einem etwas geringer zu erwar-
tenden Konflikt zum nächstgelegenen „Reinen Wohngeb iet“ (Torminweg / Boelckeweg) insge-
samt gesehen ähnlich zu beurteilen wie der Bereich Nieberdingstraße.
Der Standort Theodor-Scheiwe-Straße ist auf Grund seiner Nähe zum „Reinen Wohngebiet“
(Torminweg / Boelckeweg, Abstand ca. 300 m) deutlich ungünstiger zu beurteilen. Konflikte sind
deshalb bereits bei der geringeren Stadionkapazität von 15.000 Zuschauern und auch bei Spie-
len außerhalb der Ruhezeiten zu erwarten. Es würde ein dementsprechend hoher bis sehr ho-
her schallschutztechnischer Aufwand (ggf. geschloss enes Dach) entstehen. Details hierzu sind
der Vorlage Nr. 1018/2002 zu entnehmen.
Hinsichtlich Verkehrslärm und Lufthygiene gelten fü r die beiden Alternativstandorte die Ausfüh-
rungen zum geplanten Standort an der Nieberdingstraße.
Bezüglich Natur und Landschaft sowie Boden, Wasser und Klima ist am Stadthafen 2 der Zu-
stand als gewerbliche und gemischte Baufläche mit e inem hohem Versiegelungsgrad zu beur-
teilen; damit sind eine geringe Funktionserfüllung bzw. Wertigkeit sowie Vorbelastungen für die-
se Schutzgüter zu Grunde zu legen.
Der Standort Theodor-Scheiwe-Straße ist gemäß Bebauungsplan Nr. 348 als Gewerbe- und I n-
dustriegebiet sowie Kerngebiet festgesetzt. In den östlichen, bislang nicht bebauten Bereichen
dieses Standortbereiches haben sich Flächen mit Geh ölzaufwuchs und Brachflächen entwi-
ckelt. Im Norden und Osten sind Flächen für Maßnahm en zum Schutz, zur Pflege und zur Ent-
wicklung von Natur und Landschaft entlang des renaturierten Honebaches festgesetzt.
Schutzwürdige Biotope der Stadtbiotopkartierung bzw . des LÖBF-Katasters sind an beiden Al-
ternativstandorten nicht betroffen. Hinsichtlich ge schützter Tierarten ist bei beiden Standorten
nicht auszuschließen, dass die Zwergfledermaus als Kulturfolger und in Münster flächende-
ckend vorkommende Art Gebäuderitzen und -spalten al s Quartiere und die umgebenden Flä-
chen zur Jagd nutzt. Dies wäre im Falle konkreterer Planung zu berücksichtigen.
Altlasten bzw. Altlasten-Verdachtsflächen, die bei einer Umnutzung erhöhte Entsorgungskosten
nach sich ziehen, sind auf beiden Standorten vorhanden.
Zusammengefasst sind auf Ebene des Flächennutzungsp lans für die Standortalternative Stadt-
hafen 2 keine deutlichen umweltbezogenen Standortnachteile gegenüber dem Standort Nieber-
dingstraße erkennbar, wogegen der Standort Theodor-Scheiwe-Straße durch die zu erwartende
Lärmemissionsproblematik zum benachbarten „Reinen Wohngebiet“ (Torminweg / Boelckeweg)
verstärkt Restriktionen aufweist.
Im Übrigen wäre es für einen Stadionstandort im Ber eich Stadthafen 2 erforderlich, das vorhan-
dene Hafenbecken in die Standortentwicklung mit ein zubeziehen und - zumindest in Teilen - zu
überbauen.
Für einen Teilbereich des untersuchten Standortes Theodor-Scheiwe-Straße besteht inzwi-
schen aktuell eine - gem. rechtskräftigem Bebauungs plan Nr. 348 konforme - konkrete Nut-
zungsabsicht für den Eckbereich Albersloher Weg / B 51.
4.8. Überwachung (Monitoring)
Ggf. werden im weiteren Verfahren zur Aufstellung d es Bebauungsplans Nr. 419 auf Basis der
konkreten Planung Überwachungsmaßnahmen zu benennen sein. Maßnahmen zum Monitoring
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werden auf der Planungsebene des FNP nicht erforder lich. Unbenommen ist dabei die regel-
mäßige Überprüfung im Rahmen der Fortschreibung des FNP.
4.9. Zusammenfassung
Die 11. Änderung des Flächennutzungsplans hat zum Z iel, den Bereich Nieberdingstraße zwi-
schen Dortmund-Ems-Kanal, Umgehungsstraße (B 51) un d Albersloher Weg als „Sondergebiet
(SO) Stadion“ darzustellen. Bisher sind die Flächen im wirksamen Flächennutzungsplan als
gemischte Bauflächen, Gemeinbedarfsflächen und als Gewerbegebiet dargestellt. Die Entfer-
nung zum nächstgelegenen (reinen) Wohngebiet als lä rmimmissionsempfindlicher Nutzung be-
trägt ca. 540 m.
Im Ergebnis der bisherigen Untersuchungen zu Lärmem issionen
10 zeigt sich, dass am Standort
an der Nieberdingstraße ein Fußballstadion unter Be achtung folgender Voraussetzungen
grundsätzlich möglich ist:
- Spiele an Werktagen in der Ruhezeit (20 bis 22 Uh r) können lediglich als seltene Ereig-
nisse im Sinne der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) stattfinden 11 bzw.
- am Stadion sind schallschutztechnische Maßnahmen erforderlich, die bei hohem Zu-
schaueraufkommen (24.000 Zuschauer und mehr) ggf. b is zur Notwendigkeit eines ge-
schlossenen Stadiondaches führen können. 12
Dies ist im weiteren Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 419 auf Basis einer
konkreten Stadion-Bauwerksplanung zu berücksichtigen.
In Teilbereichen im Westen und Süden entspricht die aktuelle Nutzung nicht den Darstellungen
des wirksamen Flächennutzungsplans, so dass sich do rt sukzessive Gehölzaufwuchs entwi-
ckeln konnte, der im Rahmen der Stadtbiotopkartieru ng bzw. des Biotopkatasters der LÖBF als
schutzwürdig eingestuft worden ist.
Im Rahmen der Umsetzung der Planung wird voraussich tlich die gesamte Fläche in Anspruch
genommen und größtenteils versiegelt bzw. bebaut. E s ist davon auszugehen, dass auf Grund
der begrenzten Platzverhältnisse am Standort eine E rhaltung der wertvolleren Strukturen nicht
bzw. nur in Randbereichen möglich ist. Im weiteren Verfahren zur Aufstellung des Bebauungs-
plans Nr. 419 ist die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzie rung für diese erheblichen Eingriffe in Natur
und Landschaft unter Berücksichtigung von bereits v orhandenen bzw. zulässigen Eingriffen
durchzuführen. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Münster sind in ausreichendem
Umfang Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Na-
tur und Landschaft dargestellt, welche als Flächen zur Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
geeignet sind.
Als Ergebnis des Gutachtens zum Vorkommen von stren g geschützten Tierarten (Fledermäuse,
Vögel) ist festzuhalten, dass erhebliche Umweltausw irkungen nicht zu erwarten sind bzw. Be-
10 Vergleiche Kapitel „Schalltechnische Beurteilung“ der Anlage 2 zur Vorlage 1018/2002, Seiten 3 – 6.
11 Das damalige Staatliche Umweltamt (StUA - inzwisch en Bezirksregierung Münster) hat in seinen Stellung nah-
men vom 22.04.03 und 21.06.05 seine Position dargelegt, wonach die Werktagsspiele nicht als seltene Ereignisse im
Sinne der 18. BImSchV zu werten seien.
Die Fragestellung, ob die Notwendigkeit und die Mög lichkeit besteht, Werktagsspiele als seltene Ereignisse im Sin-
ne der 18. BImSchV geltend zu machen, wird jedoch n icht auf Ebene des Flächennutzungsplans abschließen d ge-
prüft. Diese Fragestellung soll auf Basis einer im konkreten Realisierungsfall noch vorzunehmenden konkreten Sta-
dionplanung mit entsprechender Lärmuntersuchung im Rahmen des dann noch erforderlichen Bebauungsplanverfah-
rens abschließend behandelt werden.
12 Erst auf der Grundlage eines konkret geplanten Stad ion-Projektes kann die Aufstellung des Bebauungspla ns Nr.
419 Nieberdingstraße , für den der Rat am 16.07.2003 den Aufstellungsbes chluss gefasst hatte (Vorlage 520/2003),
als vorhabenbezogener Bebauungsplan fortgesetzt wer den. Auf der Grundlage des dann vorliegenden Hochba uent-
wurfs für das Stadion wird dann im Rahmen dieses Au fstellungsverfahrens durch ein entsprechendes Lärmsc hutz-
gutachten zu prüfen sein, ob bezüglich der Lärmemiss ionen des geplanten Stadions die gesetzlichen Immis sions-
richtwerte im Bereich der Wohnbebauung Boelckeweg / Torminweg eingehalten werden können bzw. welche zu-
sätzlichen schallschutztechnischen Maßnahmen ggf. am Stadion erforderlich werden.
Im Falle des Stadionausbaus für ca. 30.000 Zuschauer könnten - in Abhängigkeit von einer bei konkret be stehender
Realisierungsabsicht noch detailliert zu erstellend en Stadion-Bauwerksplanung - ggf. schallschutztechn ischen Maß-
nahmen bis hin zu einem ggf. zu schließenden Stadiondach, erforderlich werden.
Stadtplanung
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einträchtigungen durch geeignete Maßnahmen, die im Einzelnen im weiteren Verfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 419 festzulegen sind, aufgefangen werden können.
Die Prüfung von Alternativstandorten ergibt für den Standort Stadthafen 2 keine auf Ebene des
Flächennutzungsplans ersichtlichen umweltbezogenen Standortnachteile gegenüber dem
Standort Nieberdingstraße , wogegen der Standort Theodor-Scheiwe-Straße durch die zu er-
wartenden Lärmemissionen zum benachbarten „Reinen W ohngebiet“ (Torminweg / Boelcke-
weg) verstärkt Restriktionen aufweist.
Im Übrigen wäre es jedoch für einen Stadionstandort im Bereich Stadthafen 2 erforderlich, das
vorhandene Hafenbecken in die Standortentwicklung m it einzubeziehen und - zumindest in Tei-
len - zu überbauen. Für einen Teilbereich des unter suchten Standortes Theodor-Scheiwe-
Straße besteht inzwischen aktuell eine - gem. rechtskräft igem Bebauungsplan Nr. 348 kon-
forme - konkrete Nutzungsabsicht für den Eckbereich Albersloher Weg / B 51.
Unter der Voraussetzung, dass bei einer Konkretisie rung der Planung im weiteren Verfahren
zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 419 geeignet e Maßnahmen im Hinblick auf die ge-
nannten, absehbaren Umweltauswirkungen getroffen we rden, sind mit der beabsichtigten 11.
Änderung des Flächennutzungsplans keine voraussicht lichen erheblichen negativen Umwelt-
auswirkungen verbunden.
5. Gesamtabwägung
5.1. Abwägende Bewertung der Standortalternativen
Gemäß § 1a BauGB soll mit Grund und Boden sparsam umgegangen werden und zur Verringe-
rung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen f ür bauliche Nutzungen sind die Möglich-
keiten der Wiedernutzbarmachung von Flächen, zur Na chverdichtung und andere Maßnahmen
zur Innenentwicklung zu nutzen. Die vorliegende Pla nung wird diesem Anspruch mit der Um-
nutzung einer innerstädtischen, bisher bereits weit gehend baulich genutzten Fläche in vollem
Umfang gerecht.
Die Prüfung der drei unmittelbar benachbarten Alter nativstandorte Nieberdingstraße , Stadtha-
fen 2 und Theodor-Scheiwe-Straße im Rahmen des Umweltberichts ergibt, dass die Stan dorte
Nieberdingstraße und Stadthafen 2 unter Umweltgesichtspunkten gleichrangig zu bewert en
sind, während der Standort Theodor-Scheiwe-Straße durch die zu erwartenden Lärmemissio-
nen zum benachbarten „Reinen Wohngebiet“ (Torminweg / Boelckeweg) verstärkt Restriktionen
aufweist.
Da der Bereich Stadthafen 2 jedoch eine zu geringe Flächengröße aufweist (vgl. Vorlage
1018/2002, Begründung zu Beschlusspunkt 3.4 sowie A nlage 2, S. 11 ff. Mikrobereich „Stadt-
hafen 2“ ), erweist sich der Standort Nieberdingstraße hinsichtlich der Realisierungsfähigkeit des
Planungsziels einer vorsorglichen Standortsicherung für ein modernes Fußballstadion, das für
Spiele im Profibereich geeignet ist, als der einzig mögliche und unter Umweltkriterien als
gleichwertiger und nicht nachteiliger Standort.
5.2. Eingriffe in Natur und Haushalt: Ausgleich
In Teilbereichen im Westen und Süden des Plangebiet es entspricht die aktuelle Nutzung nicht
den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans, so dass sich dort sukzessive Gehölz-
aufwuchs entwickeln konnte, der im Rahmen der Stadt biotopkartierung bzw. des Biotopkatas-
ters der LÖBF als schutzwürdig eingestuft worden ist.
Im Rahmen der Umsetzung der Planung wird voraussich tlich die gesamte Fläche in Anspruch
genommen und größtenteils versiegelt bzw. bebaut we rden. Es ist davon auszugehen, dass auf
Grund der begrenzten Platzverhältnisse am Standort eine Erhaltung der wertvolleren Strukturen
nicht bzw. nur in Randbereichen möglich ist. Im wei teren Verfahren zur Aufstellung des Bebau-
ungsplans Nr. 419 ist die Eingriffs-/Ausgleichsbila nzierung für diese erheblichen Eingriffe in Na-
Stadtplanung
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tur und Landschaft unter Berücksichtigung von berei ts vorhandenen bzw. zulässigen Eingriffen
durchzuführen.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Münster sind in ausreichendem Umfang Flächen
für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwic klung von Boden, Natur und Landschaft
dargestellt, welche als Flächen zur Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen geeignet sind.
Als Ergebnis des Gutachtens zum Vorkommen von stren g geschützten Tierarten (Fledermäuse,
Vögel) ist festzuhalten, dass erhebliche Umweltausw irkungen nicht zu erwarten sind bzw. Be-
einträchtigungen durch geeignete Maßnahmen, die im Einzelnen im weiteren Verfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 419 festzulegen sind, aufgefangen werden können.
5.3. Altlasten
Im Flächennutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB „für bauliche Nutzungen vorge-
sehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgef ährdenden Stoffen belastet sind", ge-
kennzeichnet werden.
Im Plangebiet befinden sich drei Altlastenverdachts flächen. Bei zwei Altlastenverdachtsflächen
handelt es sich um verfüllte Bombentrichter, die Mi tte der 1990er Jahre untersucht worden sind.
Im Zuge der Baumaßnahmen ist mit erhöhten Sanierung s- und Entsorgungskosten zu rechnen.
Bei der dritten Verdachtsfläche handelt es sich um ein ehemaliges Kasernengelände, das an-
schließend durch verschiedene Gewerbebetriebe genut zt worden ist. Untersuchungen zur Ge-
fährdungsabschätzung haben Verunreinigungen des Erd reichs mit polyzyklischen aromatischen
Kohlenwasserstoffen und Mineralölkohlenwasserstoffe n ergeben. Bei einem Stadionbau sind
entsprechende Sanierungsmaßnahmen erforderlich.
5.4. Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der gültige Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den R egierungsbezirk Münster - Teilabschnitt
Münsterland - stellt den Bereich als Wohnsiedlungsb ereich für standort- und zweckgebundene
Nutzungen dar. Als City-Ergänzungsgebiet ist dieser Standort aufgrund seiner Zentralität und
der verkehrsgünstigen Lage besonders geeignet, über regional bedeutsame, oberzentrale Ein-
richtungen (wie z.B. ein größeres Fußball-Stadion) aufzunehmen. Die geplante 11. Änderung
des fortgeschriebenen FNP der Stadt Münster steht d amit grundsätzlich im Einklang mit den
Zielen der Landes- und Regionalplanung.
5.5. Liegenschaftliche Verfügbarkeit
Mit Beschluss des Rates vom 16.07.2003 zur Vorlage Nr. 412/03 „Münsterlandstadion - Ergeb-
nisse der vertiefenden Bewertungen und weiteres Ver fahren gemäß Ratsbeschluss vom
11.12.2002“ wurde die Verwaltung unter Beschlussvorschlag 3.2 auch beauftragt, „… sukzessiv
den liegenschaftlichen Erwerb im Rahmen der allgeme inen Flächenvorsorge vorzunehmen .“ An
der Umsetzung dieses Auftrages arbeitet die Verwaltung weiterhin.
Durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungsp lanes werden dessen Grundzüge nicht
verändert.
Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zu
dem durch den Rat der Stadt Münster am __________ b eschlossenen
Entwurf der 11. Änderung des fortgeschriebenen Fläc hennutzungspla-
nes.
Münster,
Dr. Tillmann
Oberbürgermeister
V-0591-2007-Anlage-2-Plan.pdf
493 Zeichen
Bisherige Darstellung Anlage 2 zur Vor- lage Nr. 591/2007 Gemischte Baufläche Sondergebiet Stadion Gewerbegebiet Flächen für den Gemeinbedarf E33 |Jugendheim Post RF Grünflächen Parkanlage Fläche für Bahnanlagen Öffentliche Parkfläche Altlast- / Verdachts- fläche < 1ha Altlast- / Verdachts- fläche > 1ha Richtfunk * Amt für Ar Stadtentwicklung Stadtplanung Verkehrsplanung Plan zur 11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes _—— M.: 115.000 Stand: 11.07.2007
V-0591-2007-Anlage-3-Bürgeranhörung.pdf
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Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Anlage 3 zur Vorlage Nr. 591/2007 BÜRGERANHÖRUNG / Seite 1 von 9 Stadtplanungsamt 61.1.100 15.06.2005 Herr Krause-Kämereit 6111 Niederschrift über eine Bürgeranhörung nach § 3 (1) BauGB Stadtbezirk: Münster – Südost Anlass: Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Südost im Stadtteil Gremmendorf, Bereich Nieberdingstraße Datum / Zeit : 18.05.2005, 17.00 Uhr Ort: Stadthaus 3, Sitzungssaal Rotunde Albersloher Weg 33 Teilnehmer: ca. 100 Bürgerinnen und Bürger Leitung der Bürgeranhörung: Herr Markus Lewe, Bezirksvorsteher Vertreterinnen und Vertreter Frau Dagmar Arnkens-Homann, Dezernat für der Verwaltung: Planungs- und Baukoordination, Projektmanagerin S tadi- on Frau Anette-Maria Backhaus, Amt für Grünflächen und Umweltschutz, Herr Gerd Franke, Stadtplanungsamt Herr Tobias Krause-Kämereit, Stadtplanungsamt Herr Bezirksvorsteher Lewe eröffnete um 17.05 Uhr d ie Bürgeranhörung, begrüßte die Anwe- senden und informierte über den geplanten Ablauf der Veranstaltung. Anschließend erläuterte Herr Krause-Kämereit das Ve rfahren zur Änderung des Flächennut- zungsplans, dessen förmlicher öffentlicher Teil mit dieser Veranstaltung begonnen hat, und stellte das der Flächennutzungsplan-Änderung zugrunde liegende Konzept vor: Mit Beschluss des Rates vom 16.07.2003 zur Vorlage Nr. 412/2003 „Münsterlandstadion – Ergebnisse der vertiefenden Bewertungen und weite res Verfahren gemäß Ratsbe- schluss vom 11.12.2002“ wurde die Verwaltung beauft ragt, das förmliche Verfahren zur Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für 11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans BÜRGERANHÖRUNG / Seite 2 von 9 Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt mit dem Ziel, den Bereich Nieberdingstra- ße als „Sondergebiet (SO) Stadion“ gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) dar- zustellen, einzuleiten und nachfolgend Voruntersuch ungen (Projektstudien) für einen Be- bauungsplan durchzuführen. Dieser Ratsbeschluss basiert auf den Ergebnissen intensiver und umfassender Standorteignungsbewertungen; siehe hierzu insbesondere die Ratsvor- lagen Nr. 360/2001, Nr. 423/2002 und Nr. 1018/2002. Mit der Ratsvorlage Nr. 325/2003 “Fortschreibung de s Flächennutzungsplans für den Be- reich der Stadt Münster“ wurde die Verwaltung ebenfalls beauftragt, für die stadtstrukturell wichtige Standortsicherung eines neuen Münsterlands tadions im Bereich der Nieber- dingstraße kurzfristig ein Änderungsverfahren zum FNP einzuleiten. Ein Stadionneubau an dieser Stelle bedingt die Aufg abe sämtlicher vorhandenen Nutzun- gen, um eine planungsrechtlich geordnete, an den ge samtstädtischen Zielen orientierte bauliche Entwicklung zu ermöglichen. Daher hat der Rat mit Beschluss vom 16.07.2003 (Ratsvorlage Nr. 520/2003) für den Bereich Nieberdi ngstraße gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festsetzung vo n Art und Maß der baulichen Nut- zung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der V erkehrsflächen beschlossen. Die- ser Beschluss war notwendig, damit die Umsetzung de r oben genannten Planungsziele nicht behindert oder durch zwischenzeitliche Bauakt ivitäten und Nutzungsänderungen er- schwert oder unmöglich gemacht wird. Der Änderungsbereich wird zurzeit überwiegend durch gewerbliche und gemischte Nut- zungen, wie z.B. das Kreiswehrersatzamt, das Eicham t und Gebäude der Fa. Telekom, geprägt. In Randbereichen gibt es Wohnnutzungen. Di e vorhandenen Nutzungen ent- sprechen nicht der städtebaulichen Lagegunst des St andortes, die durch die unmittelbare Lage an der B 51 (Umgehungsstraße) und am Albersloh er Weg sowie durch die Nähe zum Messe- und Kongresszentrum „Halle Münsterland“ und zu den vorhandenen bzw. geplanten Freizeit- und Kultureinrichtungen im Umfeld des Stadthafens 2 gegeben ist. Ein Stadion im Bereich der Nieberdingstraße fügt si ch mit seinen sowohl gesamtstädti- schen als auch regionalen Freizeitfunktionen im Mak robereich „Südschiene“ funktionell gut in die vorhandenen und geplanten städtebauliche n Strukturen und Nutzungen, z.B. Halle Münsterland, Cineplex-Kino, Kreativkai etc., ein; vgl. hierzu auch die konzeptionel- len Zielsetzungen entsprechend dem Masterplan für d en Bereich Stadthäfen Münster (Vorlage Nr. 1067/2003). Der Mikrobereich bietet einer Stadionnutzung ausrei chend Potenziale für ergänzende kleinteilige komplementäre Nutzungen im Stadion sel bst oder im unmittelbaren Umfeld, z.B. für Büros, Dienstleistungen, Gastronomie, klei nteiligen Einzelhandel. Multifunktionale Nutzungen des Stadions erscheinen möglich. Mit eine r langfristig geplanten Rad- und Fußwegbrücke über den Dortmund-Ems-Kanal (DEK) stel lt das Stadion den sinnvollen Endpunkt eines attraktiven, multifunktionalen Kultu r- und Freizeitbereichs dar, der vom „Kreativkai“ über die „Halle Münsterland“ bis zum neuen Stadion mit ergänzenden Einrich- tungen reicht. Synergieeffekte – nicht nur bei der Stellplatzlösung – sind hierbei zu erwar- ten. Das Plangebiet ist über die Straßen B 51 im Süden u nd den Albersloher Weg im Osten, mit der Anbindung an die Anschlussstelle der A 43 ( Münster-Süd) nach Westen und der B 51 für das östliche Münsterland für den PKW-Verkehr sehr gut erreichbar. Die Erreichbarkeit auf dem Schienenweg ist zum eine n durch die fußläufige Entfernung des Hauptbahnhofs (ca. 15 Minuten) und zum anderen durch den geplanten Haltepunkt nördlich des DEK auf der für den öffentlichen Perso nennahverkehr zu reaktivierenden Strecke der Westfälischen Landeseisenbahn (WLE) mög lich. Durch die innerstädtische Lage des geplanten Stadions besteht auch die Möglic hkeit, den Standort mit dem Fahrrad gut zu erreichen. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für 11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans BÜRGERANHÖRUNG / Seite 3 von 9 Im Anschluss daran forderte Herr Lewe die Bürgerinnen und Bürger auf, ihre Meinung zur g e- planten Änderung des Flächennutzungsplans zu äußern sowie Fragen zu stellen. • Eine Anliegerin fragte: Warum wurde die vorhandene Wohnnutzung nicht ausdrücklich in der Projektvorstellung erwähnt ? Herr Krause-Kämereit antwortete, dass sich die vorhandene Wohnnutzung i m wirksamen Flä- chennutzungsplan innerhalb eines im Plan dargestell ten Mischgebiets befinde und der Bereich nicht als Wohngebiet dargestellt sei. Insofern wurd e die Wohnnutzung bei der Erläuterung der zu ändernden Planinhalte (Umwandlung Mischgebiet zu Sondergebiet „Stadion“) nicht erwähnt. In der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung w erde Wohnen als vorhandene Nutzung erwähnt. • Der Vorsitzende des Vereins „Marine-Jugend“ erläut erte: Die Diskussion um den zukünftigen Stadionstandort a n der Nieberdingstraße beeinflusst die jährlichen Pachtverhandlungen mit dem Land NRW und der Wasserschifffahrtsdirektion (WSD), die nur kurzfristige Verträge abschließen. D ie Marine-Jugend leistet gute Jugendar- beit und möchte gern am Standort bzw. im Umfeld der Stadthäfen bleiben. Herr Lewe antwortete, dass sich Politik und Verwaltung dafür einsetzen werden, einen Standort für die Marine-Jugend langfristig zu sichern. • Der Vorsitzende der Marine-Jugend fragte weiter: Wieso hat die Stadt Münster angekündigt, im Jahr 20 08 die bestehenden Miet- und Pacht- verträge kündigen zu wollen ? Herr Krause-Kämereit antwortete, dass der Planungsverwaltung dieser Sac hverhalt nicht be- kannt sei. • Eine Anwohnerin fragte: Wie wird die Vernichtung von Fauna und Flora sowie von billigem Wohnraum am Standort gerechtfertigt ? Frau Backhaus antwortete und verwies zunächst auf den Umweltberi cht, der eigenständiger Bestandteil der Begründung zur Flächennutzungsplan- Änderung sei. Für die Änderung des Flä- chennutzungsplans werde im Sinne des novellierten B augesetzbuchs (BauGB) zur Prüfung der Umweltauswirkungen auch eine Umweltprüfung einschli eßlich der Erarbeitung eines Umweltbe- richts durchgeführt. Im Zusammenhang mit der Erarbe itung dieses Umweltberichts werde u. a. auch auf die im Plangebiet heute vorhandenen Stadtb iotop Nr. 97 und 107 sowie auf das Na- turdenkmal 401 einzugehen sein. Die Frage der für d ie beabsichtige Stadion-Planung notwen- digen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werde aber er st im Rahmen der noch erforderlichen Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Stadion g eklärt werden können. Dieses Verfahren könne aber erst dann bearbeitet werden, wenn ein konkretes Stadion-Projekt bekannt sei. Zwar sei bereits jetzt ein hoher Ausgleichsbedarf a bsehbar, aber es lägen auch keine Anhalts- punkte dafür vor, dass die Realisierung eines Stadi onprojektes am Standort von vornherein ausgeschlossen sei. Herr Krause-Kämereit ergänzte, dass zur Realisierung des Stadionprojekt es voraussichtlich alle heute vorhandenen Nutzungen im Plangebiet aufg egeben werden müssten und dass auch eine Wohnnutzung zukünftig im unmittelbaren Umfeld des Stadions wegen der Emissionsprob- lematik nicht möglich sei. • Die Anwohnerin fragte weiter: Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für 11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans BÜRGERANHÖRUNG / Seite 4 von 9 Wo werden die künftigen Ausgleichsflächen liegen? B egründung: Ausgleichsflächen wer- den häufig nicht in der Nähe des Eingriffs realisie rt, Beispiel: Wohngebiete in Gremmen- dorf. Frau Backhaus antwortete, dass die Frage, wo die notwendigen Aus gleichsmaßnahmen um- gesetzt werden sollen, erst dann zu beantworten sei , wenn das Stadionprojekt konkret vorliege und damit auch die notwendige Ausgleichsflächengröß e und die möglichen Ausgleichsflächen vor Ort bekannt seien. Die konkrete Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen auf entsprechenden Kompensationsflä- chen im Rahmen der gesetzlichen Eingriffsregelung w erde daher auf der nachfolgenden Pla- nungsebene, dem Bebauungsplan, durchgeführt. Grundv oraussetzung dabei sei, dass es sich um geeignete Flächen handele, auf denen der Ausglei chsanspruch erfüllt werden könne. Zur Umsetzung der aus dem Bebauungsplan heraus resultie renden Flächenansprüche müsse häu- fig eine Einigung mit den Grundeigentümern bzw. Päc htern vorausgehen, damit auch die späte- re Umsetzung der Kompensationsansprüche so im Einve rnehmen mit den Betroffenen nach erfolgtem Flächenerwerb oder Flächentausch erfolgen könne. • Eine Anwohnerin fragte: Es gibt keinen so günstigen Wohnraum in vergleichba rer räumlicher Innenstadtlage - wo soll Ersatz geschaffen werden ? Herr Krause-Kämereit antwortete, dass im Fall der konkreten Aufgabe der vorhandenen Woh- nungen städtische Dienststellen bei der Bereitstellung von Ersatzwohnungen unterstützend tätig würden. • Eine Anwohnerin fragte: Wo sollen die Kinder in den Kindergarten gehen, wenn der vorhandene Wohnraum vernich- tet wird ? Herr Lewe griff die Frage auf und wies die Stadtverwaltung n ochmals deutlich darauf hin, dass im Vorfeld einer möglichen Umsiedlung geprüft werde n müsse, ob und wo in der Stadt Münster vergleichbarer Wohnraum zu entsprechenden Mietkondi tionen bestehe; auch die Frage der zugehörigen Infrastruktur-Angebote (z.B. Kindergärten) wäre entsprechend zu untersuchen. • Ein Bürger fragte: Stichwort liegenschaftliche Voraussetzungen: Wie is t der aktuelle Stand der liegenschaftli- chen Verhandlungen, bis wann sollen die liegenschaf tlichen Voraussetzungen für eine Sta- dion-Realisierung geschaffen werden, damit das Stadion gebaut werden kann ? Frau Arnkens-Homann antwortete, dass zurzeit die Stadt Münster über ca . 1/3 der Fläche ver- füge; es sei aber keine Fristnennung möglich, bis w ann die liegenschaftlichen Voraussetzungen vorliegen werden bzw. sollten. Im Übrigen seien lie genschaftliche Angaben grundsätzlich ver- trauliche Daten, die i.d.R. nicht Gegenstand einer öffentlichen Versammlung sein könnten. Auch sei der Bau des Stadions keine kommunale Aufgabe, s ondern es sei ein Projekt des Vereins SC Preußen Münster. Der Stadt sei bislang aber kein Stadion-Projekt des Vereins bzw. eines anderen Investors bekannt. • Eine Anwohnerin fragte: Wie soll das ganze Chaos bei Fußballspielen vor Ort in den Griff bekommen werden, ins- besondere bei gleichzeitigen Veranstaltungen im Cin eplex, in der Halle Münsterland oder am Kreativkai ? Im Übrigen soll nicht nur an der N ieberdingstraße billiger Wohnraum „platt gemacht“ werden, sondern auch die Kulturszene Hawerkamp ist gefährdet. Herr Krause-Kämereit antwortete, dass der vorgesehene Standort sich geg enüber allen ande- ren im Vorfeld betrachteten Standorten insbesondere dadurch auszeichne, dass dieser Standort Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für 11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans BÜRGERANHÖRUNG / Seite 5 von 9 am wenigsten Individualverkehr erzeugen werde, weil die stadtstrukturellen Voraussetzungen vor Ort mit der Einbindung in den ÖPNV, den potenzi ellen Haltepunkt an der WLE, der noch fußläufigen Erreichbarkeit des Hauptbahnhofs sowie generell der guten Erreichbarkeit zu Fuß bzw. per Fahrrad wegen der zentralen Lage ausgespro chen vorteilhaft seien und im Ergebnis dazu führen werden, dass das Verkehrschaos minimiert werde. Die Kulturszene am Hawerkamp sei nicht gefährdet; d ie vom Haupt- und Finanzausschuss am 04.02.2004 beschlossene Vorlage „Masterplan / Integ riertes Handlungskonzept Stadthäfen Münster “ beinhalte im Kapitel 6. Hawerkamp u.a. das Ziel „In diesem Rahmen sollen auch altin- dustrielle Elemente und nach Möglichkeit die besteh ende Nutzung („alternative Szene“) in Teil- bereichen berücksichtigt werden“. Der in der Bürgeranhörung gezeigt „Masterplan – Zielkonzep- tion 2015“ stelle entsprechend auch die Kulturszene Hawerkamp als eine zusammenhängende Nutzfläche dar. • Eine Bürgerin fragte: Werden die Immissionswerte gegenüber der Wohnbebauu ng östlich des Gasometers ein- gehalten ? Herr Krause-Kämereit antwortete, dass die Beurteilung und Einhaltung de r ausreichenden Abstände gegenüber sensiblen Nutzungen (u.a. Wohnen , Kleingärten etc.) ein wesentliches Entscheidungskriterium bei der Bewertung der Stando rteignung für einen Stadionstandort ge- wesen sei. Auch das Staatliche Umweltamt (StUA) hab e bislang keine gegenteiligen Erkennt- nisse. • Ein Anwohner fragte: Wozu benötigt ein drittklassiger Fußballverein ein solches Stadion an diesem Standort ? Frau Arnkens-Homann wiederholte, dass der Bau des Stadions keine kommu nale Aufgabe, sondern ein Projekt des Vereins SC Preußen Münster sei. Die Nutzung des langjährigen und noch aktuellen Standortes an der Hammer Straße sei wegen des Urteils des Oberverwaltungs- gerichts (OVG) Münster nur noch unter Auflagen und befristet möglich. Daher sei die Suche nach einem dauerhaft funktionsfähigen Stadionstando rt erforderlich. Der nun zur Debatte ste- hende Stadionstandort Nieberdingstraße erfülle fast alle Anforderungen nahezu optimal. Herr Lewe fügte ergänzend hinzu, dass die Stadt Münster ein vitales Interesse an einem un- eingeschränkt nutzbaren Fußballstadion habe, insbes ondere auch wegen des OVG-Urteils zum Standort Hammer Straße. • Ein Bürger fragte: Wie verlaufen die Verkehrsströme rund um das Stadion im Falle seiner Nutzung ? Herr Krause-Kämereit antwortete, dass er die einzelnen Verkehrsströme u nd Querschnittsbe- lastungen einzelner Straßenabschnitte nicht benenne n könne. Die Verkehrserschließung eines Standorts sowie die Aufnahmefähigkeit der umliegend en Straßen seien aber wesentliche Prüf- kriterien bei der Standortwahl gewesen. Die Fachpla ner seien dabei zu der Überzeugung ge- langt, dass eine Stadionnutzung in einer Größenordnung von 15.000 Zuschauerplätzen über die Zufahrt Nieberdingstraße mit Anbindung an den Alber sloher Weg allein verkehrsmäßig zu be- wältigen sei, im Falle einer Größe bis zu 30.000 Zu schauerplätzen aber die zusätzliche Anbin- dung über die Eulerstraße notwendig werde. Im Übrig en sei nochmals darauf hinzuweisen, dass der Stadionstandort unter verkehrlichen Aspekt en optimal angebunden sei, weil dieser Standort das Individualverkehrsaufkommen minimieren sowie die Ausnutzung von im Umfeld bereits vorhandenen Stellplätzen optimieren würde u nd der Standort damit die Errichtung von nur vergleichsweise wenigen zusätzlichen Stellplätzen erfordere. • Der Bürger fragte weiter: Wieviel Stellplätze werden benötigt ? Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für 11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans BÜRGERANHÖRUNG / Seite 6 von 9 Herr Franke antwortete, dass bei der vorgesehenen Stadionnutzung zwei Größenordnungen zu unterscheiden seien: Bei der Ausbaustufe bis 15.000 Zuschauer Fassungsvermögen haben die Verkehrsplaner einen zusätzlichen Stellplatzbedarf von ca. 1.200 Stellplätzen errechnet, vor- ausgesetzt, dass die im benachbarten Umfeld des gep lanten Stadions vorhandenen Stellplatz- anlagen der Halle Münsterland, des Cineplex-Kinos u nd im Bereich der neuen Feuerwache II (insgesamt ca. 2.500 Stellplätze) bei Veranstaltung en im Stadion grundsätzlich mitgenutzt wer- den können. Bei der Ausbaustufe bis 30.000 Zuschauer Fassungsve rmögen ist der Bau von ca. 1.300 zu- sätzlichen Stellplätzen an der Eulerstraße erforderlich. • Ein Ratsmitglied informierte, dass der Rat der Stad t dem Verein SC Preußen Münster ein bis 2008 befristetes finanzielles Angebot unterbreitet habe; insofern sei davon auszugehen, dass der Verein kurzfristig über das Angebot entscheiden müsse. • Ein Bürger fragte: Die Nieberdingstraße ist über eine Kreuzung an den Albersloher Weg angebunden, über die zugleich auch die neue Feuerwache 2 an das Haup tverkehrsstraßennetz angebunden ist. Gibt es hier an Veranstaltungstagen im Zusamme nhang mit der Stadionnutzung, ver- bunden mit einem entsprechenden Verkehrsaufkommen, vielleicht Konflikte bzw. Behinde- rungen für die Feuerwehr bei Einsätzen? Herr Krause-Kämereit antwortete, dass diese unterstellte Konfliktsituation wohl nicht der Reali- tät entspräche; die Feuerwehr sei bisher bereits in die Verfahren zur Standortauswahl bzw. zur Änderung des Flächennutzungsplans eingebunden gewes en und habe diesbezüglich keine Bedenken geäußert. • Eine Bürgerin fragte: Die Lärmimmissionen im Wohngebiet Lütkenbeck sind s chon heute durch die Umgehungs- straße sowie durch Veranstaltungen im Bereich Stadthäfen gravierend, welche zusätzlichen Auswirkungen wird dann erst der zusätzliche Stadion bau – insbesondere bei der vorwie- gend herrschenden Westwindlage – mit sich bringen ? Herr Krause-Kämereit wiederholte, dass die Frage der Emissionen durch d en Stadionbetrieb ein wesentliches Prüfkriterien gewesen sei, bei dem die Fachleute – bezogen auf den Standort Nieberdingstraße – zu der Aussage gelangt seien, da ss auf Grund der bestehenden Abstände zu benachbarten sensiblen Nutzungen der Standort ge nerell – auch für eine Kapazität von 30.000 Zuschauerplätzen – machbar sei. Im laufenden Verfahren zur Änderung des Flächen- nutzungsplans werde im Rahmen des Umweltberichts au ch detailliert auf die Belange des „Schutzgutes Mensch“ einzugehen sein. Herr Franke ergänzte, dass auf der Ebene der Flächennutzungspl anung hierzu keine negative Stellungnahme durch das Staatliche Umweltamt abgege ben worden sei, das fachlich für die Bewertung der Einhaltung dieser Belange zuständig sei. • Ein Bürger und Mitglied des SC Preußen Münster bet onte, der SC Preußen sei am Standort Hammer Straße ein „gebranntes Kind“, der Standort sei nach wie vor der besser geeignete Standort. Er regte an, die Stadt Münster brauche je tzt nur einen Bauantrag für ein neues Stadion am alten Standort Hammer Straße einreichen, dann könne dort gebaut werden. Frau Arnkens-Homann wiederholte, die Nutzung des langjährigen und noch aktuellen Standor- tes an der Hammer Straße sei wegen des Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster Ende 2000 nur noch unter Auflagen und befristet mög lich. Die Sportlärmproblematik sei am Altstandort nicht lösbar. Daher sei die Suche nach einem dauerhaft funktionsfähigen Stadion- standort erforderlich und ohne Alternative. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für 11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans BÜRGERANHÖRUNG / Seite 7 von 9 • Ein Bürger aus Berg Fidel machte sich ebenso für d en Erhalt des Stadions am Altstandort „Hammer Straße“ stark und führte als Begründung die Eigentumssituation vor Ort an. Wäh- rend hier die Stadt Münster ihre eigenen Flächen al s mögliche Gegenfinanzierung einbrin- gen könne, seien die Finanzierungsmodalitäten am Standort Nieberdingstraße schwieriger. Frau Arnkens-Homann antwortete, dass man sich im Änderungsverfahren fü r den Flächennut- zungsplan befinde und die Finanzierungsmodalitäten nicht Gegenstand dieses Verfahren sein können. Fakt sei, dass durch das OVG-Urteil die Nut zung des Stadions Hammer Straße stark eingeschränkt worden sei; so sei der Bestandsschutz vorerst auch nur durch eine Begrenzung der Besucherzahl zu gewährleisten gewesen. Im Übrigen sei die liegenschaftliche Verfügbarkeit eines der entscheidenden Prüfkriterien zur Standortauswahl gewesen, die am Standort Nieberding straße – im Gegensatz zu anderen un- tersuchten Standorten – im Grundsatz gegeben sei. • Ein weiterer Bürger aus Berg Fidel äußerte, dass L ärm im Umkreis des heutigen Stadions an der Hammer Straße aus Sicht der Anwohner prinzip iell kein Problem sei. Der Kläger, dessen Klage zu dem Urteil des OVG geführt habe, se i ein Untermieter gewesen, der dort nicht mehr wohne. Herr Lewe antwortete, dass das OVG-Urteil die Stadt Münster binde bezüglich der weiteren Nutzung des Standortes Hammer Straße. Da dort ein u neingeschränkt nutzbarer Stadionbetrieb ausgeschlossen sei, stelle sich nun die Frage, ob d ie Stadt Münster ein uneingeschränkt taugli- ches Stadion haben möchte und wenn ja, wo ein solches Stadion errichtet werden könne. Frau Arnkens-Homann betonte abschließend, dass nach heutiger Gesetzesl age der Standort Hammer Straße als Stadionstandort nicht weiterverfolgt werden könne. • Ein Bürger fragte, ob gegen das Stadion am Standor t Nieberdingstraße geklagt werden kön- ne. Herr Lewe antwortete, dass gegen das Stadion am Standort Nie berdingstraße genauso geklagt werden könne wie gegen das Stadion Hammer Straße. Herr Krause-Kämereit ergänzte, dass gegen das jetzt anstehende Verfahre n zur Änderung des Flächennutzungsplans nicht geklagt werden könne . Im Gegensatz zu einem Bebauungs- plan schaffe der Flächennutzungsplan noch kein Baur echt. Erst gegen den noch zusätzlich für den Stadionbau notwendigen Bebauungsplan könne gekl agt werden. Dieser werde aber erst dann aufgestellt, wenn es ein konkretes Stadionprojekt gebe. • Ein Bürger fragte, wieviel Mio. Steuergelder die b isherigen Planungen für einen Stadion- standort in Münster verschlungen hätten ? Frau Arnkens-Homann antwortete, dass angesichts des OVG-Urteils zum Pr eußenpark der damalige Stadtdirektor Freye auf eine entsprechende Anfrage die externen Planungskosten beziffert habe; die verwaltungsinternen Kosten seie n damals nicht ermittelt worden – auch mit Hinweis auf den damit verbundenen enormen zusätzlichen Verwaltungs-Aufwand. • Ein Anwohner erläuterte, dass sich die Stadt durch Ratsbeschluss verpflichtet habe, die Grundstücke für den Standort Nieberdingstraße zu er werben. Er fragte, ob es eine Frist für den Vollzug dieser Aufgabe gebe und ob ggf. Flächen enteignet werden sollen. Frau Arnkens-Homann antwortete, dass für den Grunderwerb keine einzuha ltende Frist be- stehe und eine Enteignung ausgeschlossen sei. Auf d er Grundlage der anstehenden Änderung des Flächennutzungsplanes könne auch das Instrument Enteignung überhaupt nicht angewen- det werden. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für 11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans BÜRGERANHÖRUNG / Seite 8 von 9 • Ein Anwohnerin betonte, sie wohne schon seit 57 Ja hren ! an der Nieberdingstraße und wolle dort auch in Zukunft nicht wegziehen. Herr Krause-Kämereit antwortete, dass sich am faktischen Status des Gel ändes durch die anstehende Änderung des Flächennutzungsplans allein überhaupt noch nichts ändere, die heu- tigen Nutzungen und dabei insbesondere auch die Woh nungen genössen Bestandsschutz. Erst im Falle des Vorliegens eines konkreten Stadionproj ektes und eines rechtskräftigen Bebau- ungsplans ändere sich die Rechtslage. Er wiederholt e, dass für diesen Fall städtische Dienst- stellen behilflich sein werden, Ersatzwohnraum bereitzustellen. • Ein Bürger fragte, ob sich die Stadt Münster auch für andere Vereine beispielsweise in der Größenordnung von nur 100 Mitgliedern gleichermaßen für die Vereinsbelange engagiere, wie für den SC Preußen ? Herr Lewe antwortete, dass dies grundsätzlich immer möglich sei und z.B. bei Vereinen in Gie- venbeck, Mecklenbeck oder bei Münster 08 konkret belegt werden könne. • Ein Bürger äußerte die Vermutung, dass der Standor t Nieberdingstraße deshalb nicht opti- mal und interessant sei, weil ein Investor am Stand ort neben einem Stadion mit Ausnahme von sportaffinen und kleinteiligen untergeordneten kommerziellen Einrichtungen keine zu- sätzlichen Ergänzungsmöglichkeiten habe, mit denen er den Stadionbau gegen-finanzieren könne. Frau Arnkens-Homann antwortete, dass der Standort Nieberdingstraße hin sichtlich seiner La- ge und seiner konzeptionellen Inhalte mit dem Verei n SC Preußen Münster abgestimmt sei und von diesem unterstützt werde. • Mehrere Anwohner und Anwohnerinnen schilderten, da ss die Nachbarschaft unter den An- wohnern der Nieberdingstraße sehr gut funktioniere; die Bewohnerschaft sei eine lebensfro- he „Gemeinschaft mit Herz“; die Nieberdingstraße se i Heimat. Man werde den Standort nicht verlassen und gegen das Projekt Klage einreichen. Herr Krause-Kämereit wiederholte, dass eine konkrete Veranlassung zur N utzungsänderung mit dem vorliegenden Verfahren noch nicht verbunden sei, dass es aber gutes Recht der An- wohner sei, sich im konkreten Fall gerichtlich gegen dessen Umsetzung zu wehren. • Ein Inhaber eines ortsansässigen Betriebes an der Nieberdingstraße sagte, der heutige Standort Nieberdingstraße werde von den Stadtplaner n als Schandfleck angesehen und sei deshalb für die Stadionplanung ausgesucht worden. Frau Arnkens-Homann antwortete, dass die Standortempfehlung Nieberding straße Ergebnis eines langwierigen Auswahlverfahrens aus einem Ange bot von mehr als 30 Standorten anhand vieler verschiedener Kriterien im Stadtgebiet gewes en sei; im Übrigen könne die Wirtschaftsför- derungsgesellschaft Münster (WFM) auch Alternativst andorte für eine Betriebsverlagerung an- bieten. Herr Lewe ergänzte, dass es relativ einfach sein werde, geei gnete Ersatzstandorte für die an- sässigen Betriebe zu finden. Einen Ersatz für die v or Ort gewachsene Wohn- und Nachbar- schaftsstruktur zu finden, wo die Bewohnergemeinsch aft zusammen untergebracht werden könne, werde dagegen nur schwer zu finden sein. • Ein Bürger unterbreitet den Vorschlag, ein Fußball stadion müsse nicht innerhalb des Stadt- gebietes stehen, sondern wäre beispielsweise auch a m Standort Senden-Bösensell gut zu erreichen. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für 11. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans BÜRGERANHÖRUNG / Seite 9 von 9 Herr Franke antwortete, dass am Standort Senden-Bösensell die Stadt Münster nicht Trägerin der Bauleitplanung sei. Außerdem sei Münster das Ob erzentrum für die gesamte Region und hätte einen Anspruch – aber auch gemäß den landesplanerischen Zielen die Verpflichtung – auf eine ausreichende und angemessene infrastrukturelle Ausstattung, zu der sicher auch ein funk- tionstaugliches Fußballstadion gezählt werden könne . Der Standort Nieberdingstraße sei vor allem deshalb geeignet, weil hier die optimale verk ehrliche Anbindung sowie eine liegenschaftli- che Verfügbarkeit gewährleistet seien. Die Stadt se i zwar noch nicht Eigentümerin der gesam- ten Fläche, aber die öffentlichen Eigentümer hätten bereits grundsätzlich ihre Verkaufsbereit- schaft signalisiert. Beide Kriterien hätten bei and eren Standorten wegen Nichterfüllung zu deren Ausscheiden aus dem Standort-Suchverfahren geführt. • Der Vertreter der Marine-Jugend betonte, dass ein Ersatzstandort im näheren Umfeld ge- wünscht und sinnvoll sei, weil eine Nähe zum Umfeld Stadthäfen/Kreativkai für die Vereins- arbeit wichtig sei. Herr Franke antwortete, dass möglicherweise die Marine-Jugend am Standort bzw. im unmit- telbaren Umfeld des Stadions verbleiben könne, weil es sich ja im weitesten Sinne auch um eine Art sportliche Einrichtung handele. Konkret kö nne diese Frage aber erst beurteilt werden, wenn ein konkretes Stadionprojekt vorliege. • Ein Bürger fragte, ob das geplante Stadion auch fü r eine multifunktionelle Nutzung vorgese- hen sei ? Herr Franke antwortete, dass konzeptionell eine multifunktione lle Nutzung im Grundsatz für das neue Stadion vorgesehen sei. • Ein Bürger äußerte die Vermutung, dass der tatsäch liche Stadionneubau am Standort Nie- berdingstraße sehr fraglich sei und fragte deshalb, ob und welche Alternativ-Nutzung die Stadt für die Fläche vorsehe ? Herr Franke antwortete, dass das anstehende Verfahren zur Ände rung des Flächennutzungs- plans ausschließlich der planungsrechtlichen Absich erung des Gebietes für ein Stadion diene und die geplante Darstellung im Flächennutzungsplan deshalb auch eine entsprechende Zweckbestimmung erhalten solle. Eine andere Nutzungsalternative sei nicht geplant. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, bedankte sich Herr Lewe bei den Bürgerinnen und Bürgern für das rege Interesse an d en Planungen und die zahlreichen Fragen und Meinungsäußerungen. Er fasste diese dahingehend zusammen, dass viele Wünsche und Befürchtungen geäußert worden wären, insbesondere z u den Themen Wohnen und Umwelt. Um 19.20 Uhr schloss Herr Lewe die Bürgeranhörung. gez. gez. Lewe Krause-Kämereit Bezirksvorsteher Schriftführer
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (13)
- Eulerstraße
- Hammer Straße
- Theodor-Scheiwe-Straße
- Nieberdingstraße 1
- Albersloher Weg 33
- Hessenweg
- Torminweg
- Boelckeweg
- An den Loddenbüschen
- Haus Uhlenkotten
- Umgehungsstraße
- Loddenheide
- Am Hawerkamp
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0591/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.07.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37