RAT/276/2025
Anfrage der Ratsgruppe Tierschutz/FREIE WÄHLER: Konsequenzen aus der verbotenen Fällung einer satzungsgeschützten Rotbuche im März 2023 in der Leostraße 98
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Anfrage
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RAT/276/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 21.07.2025 An den Vorsitzenden des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf Herrn Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Betrifft: Anfrage der Ratsgruppe Tierschutz/FREIE WÄHLER: Konsequenzen aus der verbotenen Fällung einer satzungsgeschützten Rotbuche im März 2023 in der Leostraße 98 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Anfang März 2023 kam es in der Leostraße 98 zu einer verbotenen Fällung einer satzungsgeschützten Rotbuche (siehe Quelle 1 und Anfrage RAT/085/2023 in der Sitzung des Stadtrats am 09.03.2023). Damals antwortete die Verwaltung: „Die vorgenommene Fällung des satzungsgeschützten Baumes ist gemäß § 2 der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Landeshauptstadt Düsseldorf eine verbotene Maßnahme, daher wird seitens der Verwaltung ein Ordnungswidrigkeitsverfahren (§ 6 Baumschutzsatzung) eingeleitet. Aktuell wird geprüft, welche konkreten Konsequenzen gezogen werden. Die Baugenehmigung für den Neubau tangiert den Baumstandort nicht. Allerdings wird die Auflage zu modifizieren sein hinsichtlich jetzt erforderlicher Ersatzpflanzungen. Seite 2 Ziel der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Landeshauptstadt Düsseldorf ist es, im Vorfeld von Baumaßnahmen gezielt den Baumschutz sicherzustellen. Die Satzung regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne. Missachtungen des Schutzzweckes der Baumschutzsatzung werden durch die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet. Wer vorsätzlich oder fahrlässig geschützte Bäume entfernt, handelt ordnungswidrig. Gemäß § 6 der Baumschutzsatzung kann eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 Euro geahndet werden. Darüber hinaus kann eine Anordnung einer Ersatzpflanzung für den gefällten Baum erfolgen.“ In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, die nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung vom 09.10.2025 zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen: 1.) Da Bürger sich nun in unserer Geschäftsstelle nach dem Fortgang in der Sache der verbotenen Fällung einer satzungsgeschützten Rotbuche in der Leostraße 98 im März 2023 erkundigt haben, fragen wir: Welche konkreten Folgen hat die Landeshauptstadt Düsseldorf in diesem Fall angedroht, festgesetzt und umsetzen lassen? 2.) Welche weiteren Konsequenzen hat die Landeshauptstadt Düsseldorf aufgrund dieses Vorfalls für andere, verbotene Fällungen satzungsgeschützter Bäume seit März 2023 gezogen? Mit freundlichen Grüßen Torsten Lemmer Quelle 1 = Illegale Fällung einer Rotbuche Leostraße 98: Wie reagiert die Fachverwaltung nun? - Düsseldorf Seite 3
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RAT/276/2025
- Typ
- Anfrage Tierschutz/FREIE WÄHLER
- Datum
- 26.09.2025
- Erstellt
- 21.07.2025 09:59