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RAT/276/2025

Anfrage der Ratsgruppe Tierschutz/FREIE WÄHLER: Konsequenzen aus der verbotenen Fällung einer satzungsgeschützten Rotbuche im März 2023 in der Leostraße 98

Anfrage Tierschutz/FREIE WÄHLER 26.09.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.10.2025, TOP 4.2

Anfrage

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Anfrage

2761 Zeichen

RAT/276/2025 
  
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich  
Düsseldorf, 21.07.2025 
An den 
Vorsitzenden des Rates der  
Landeshauptstadt Düsseldorf 
Herrn Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller 
 
 
 
Betrifft: 
Anfrage der Ratsgruppe Tierschutz/FREIE WÄHLER: Konsequenzen aus der 
verbotenen Fällung einer satzungsgeschützten Rotbuche im März 2023 in der 
Leostraße 98 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
  
Anfang März 2023 kam es in der Leostraße 98 zu einer verbotenen Fällung einer 
satzungsgeschützten Rotbuche (siehe Quelle 1 und Anfrage RAT/085/2023 in 
der Sitzung des Stadtrats am 09.03.2023).  
  
Damals antwortete die Verwaltung: 
„Die vorgenommene Fällung des satzungsgeschützten Baumes ist gemäß § 2 
der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Landeshauptstadt 
Düsseldorf eine verbotene Maßnahme, daher wird seitens der Verwaltung ein 
Ordnungswidrigkeitsverfahren (§ 6 Baumschutzsatzung) eingeleitet. Aktuell wird 
geprüft, welche konkreten Konsequenzen gezogen werden. Die 
Baugenehmigung für den Neubau tangiert den Baumstandort nicht. Allerdings 
wird die Auflage zu modifizieren sein hinsichtlich jetzt erforderlicher 
Ersatzpflanzungen.

Seite 2 
Ziel der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Landeshauptstadt 
Düsseldorf ist es, im Vorfeld von Baumaßnahmen gezielt den Baumschutz 
sicherzustellen. Die Satzung regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb 
der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der 
Bebauungspläne. Missachtungen des Schutzzweckes der Baumschutzsatzung 
werden durch die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet. 
  
Wer vorsätzlich oder fahrlässig geschützte Bäume entfernt, handelt 
ordnungswidrig. Gemäß § 6 der Baumschutzsatzung kann eine 
Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 Euro geahndet werden. 
Darüber hinaus kann eine Anordnung einer Ersatzpflanzung für den gefällten 
Baum erfolgen.“ 
  
In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, die nachfolgende Anfrage auf die 
Tagesordnung der Sitzung vom 09.10.2025 zu setzen und von der Verwaltung 
beantworten zu lassen:   
  
1.)  Da Bürger sich nun in unserer Geschäftsstelle nach dem Fortgang in der 
Sache der verbotenen Fällung einer satzungsgeschützten Rotbuche in 
der Leostraße 98 im März 2023 erkundigt haben, fragen wir: Welche 
konkreten Folgen hat die Landeshauptstadt Düsseldorf in diesem Fall 
angedroht, festgesetzt und umsetzen lassen? 
  
2.)  Welche weiteren Konsequenzen hat die Landeshauptstadt Düsseldorf 
aufgrund dieses Vorfalls für andere, verbotene Fällungen 
satzungsgeschützter Bäume seit März 2023 gezogen? 
  
Mit freundlichen Grüßen 
 
Torsten Lemmer 
  
 
Quelle 1 = Illegale Fällung einer Rotbuche Leostraße 98: Wie reagiert die Fachverwaltung nun? - 
Düsseldorf

Seite 3

Beratungsverlauf (1)

09.10.2025 Rat
TOP 4.2 - Entscheidung

Beschluss: beantwortet

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RAT/276/2025
Typ
Anfrage Tierschutz/FREIE WÄHLER
Datum
26.09.2025
Erstellt
21.07.2025 09:59