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220205

Zuschuss an das Bildungswerk interKultur

Beschlussvorlage 27.01.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit, Sitzung am 16.02.2022, TOP 5.5

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

2781 Zeichen

Beschlussvorlage 
öffentlich 
220205 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
——
 
Federführung: 
05 Amt für Integration und Vielfalt 
Dezernat: 
Dez. OB 
 
 
 
Zuschuss an das Bildungswerk interKultur 
 
Beratungsfolge 
Integrationsrat 15.02.2022 Anhörung 
Ausschuss für Soziales, Migration und 
Gesundheit 
16.02.2022 Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
Das Bildungswerk interKultur erhält für das Jahr 2022 einen Zuschuss von bis 
zu 16.000,00 € als Festbetragsfinanzierung zu den Miet- und Mietnebenkosten 
seiner Räumlichkeiten in Friesdorf und Tannenbusch. 
 
 
Begründung 
Das Bildungswerk interKultur ist eine staatlich anerkannte Einrichtung der 
Erwachsenenbildung, ein vom BAMF anerkannter Träger von Integrations-
kursen und vom Land NRW als interkulturelles Zentrum anerkannt. interKultur 
verfügt über eigene Räume in Friesdorf, Tannenbusch und Beuel und bietet 
Integrationskurse auch als Frauenkurse oder Elternkurse an, nach Möglichkeit 
mit Kinderbetreuung, sowie Sprachförderung für Mütter und Kleinkinder, 
Frauenkurse am Vormittag, Alphabetisierungskurse und berufsbezogene 
Sprachförderkurse Deutsch. Über die Sprachförderung erreicht interKultur die 
Teilnehmenden für weitere Integrationsangebote und Projekte, die zur 
Sprachbildung und Integration beitragen. Dazu gehören Informationen zur 
Berufsorientierung oder Internetnutzung, Exkursionen zum Kennenlernen der 
Stadt und Fahrradkurse für Frauen, aber auch Gesprächskreise, 
Schreibprojekte, Begegnungsangebote und kulturelle Aktivitäten (Tanz, 
Theater, Museum). interKultur legt großen Wert darauf, zugewanderte und 
geflüchtete Frauen zu stärken. In Neu-Tannenbusch möchte interKultur 
verstärkt Frauen unterstützen, die sich weiterqualifizieren möchten. Die 
Zusammenarbeit mit dem Verein für Gefährdetenhilfe (VfG) zur beruflichen 
Integration von Geflüchteten wird fortgesetzt. 
 
Die weitere Förderung von interKultur wird von der Verwaltung befürwortet. Die 
hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sind im Budget des Amtes für Integration 
und Vielfalt enthalten. 
 
 
Seite 1 von 2

Seite 2  
——
Finanzielle Auswirkungen: 
 
Produktgruppe  Produktgruppenbezeich
nung 
Produkt Produktbezeichnung 
1.01.04 Koordination Integration 1.01.04.01 Koordination Integration 
 
Investive Kosten der Maßnahme 
 
 Betrag Finanzstelle / 
FiPos 
Veranschlagt 
in 
Noch bereit-
zustellen 
Deckung 
Auszahlungen      
Einzahlungen      
Investiver  
Finanzsaldo 
     
 
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten 
 
 Betrag Finanzstelle / 
FiPos 
Veranschlagt 
in 
Noch bereit-
zustellen 
Deckung 
Auszahlungen /  
Aufwendungen 
16.000,00 190000104/ 
73.1000 
2022   
Einzahlungen /  
Erträge 
0,00     
Haushaltsbelastung 
jährlich 
16.000,00     
 
 
Anlage/n 
Keine 
Seite 2 von 2

Beratungsverlauf (2)

15.02.2022 Integrationsrat
TOP 5.8 Anhörung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.02.2022 Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit
TOP 5.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
220205
Typ
Beschlussvorlage
Datum
27.01.2022
Erstellt
18.01.2026 04:40