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V/0284/2017

Konzept Schüler*innenhaushalt für städtische Schulen in Münster

Vorlagen 29.03.2017

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 17.05.2017, TOP 7

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

10832 Zeichen

V/0284/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Konzept Schüler*innenhaushalt für städtische Schulen in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.04.2017 Jugendrat Vorberatung 
03.05.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
09.05.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1) Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt das in der Begründung der Vorlage beschriebene Kon-
zept zur Umsetzung von Schüler*innenhaushalten an städtischen weiterführenden Schulen in Müns-
ter. 
 
2) Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Vorbereitungen zur erstmaligen U msetzung von 
Schüler*innenhaushalten zum Schuljahr 2017/2018 zu treffen. 
 
3) Die Verwaltung berichtet dem Jugendrat und den Fachausschüssen jeweils nach Abschluss der  
Schüler*innenhaushalte. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen 2018   
Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f-
wendungen 
2018 30.000 €  
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen 2020   
Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f-
wendungen 
2020 30.000 €  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0284/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Giffhorn 
Ruf: 
492-4015 
E-Mail: 
Giffhorn@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.04.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0284/2017 
Die Begleitung bei der Umsetzung durch die Verwaltung für die Schüler*innenhaushalte 2017/2018 erfolgt 
ohne zusä tzliche Personalressourcen. Sollte sich im Zuge der Umsetzung der Sch üler*innenhaushalte 
2017/2018 herausstellen, dass dies nicht möglich ist, ist anschließend erneut über die Fortsetzung der 
Schüler*innenhaushalte zu entscheiden.  
 
 
Begründung: 
 
Nach dem Beschluss des Rates im Jahr 2014, ein Modellprojekt Schüler*innenhaushalt durchzuführen, ist 
im Wege des Losverfahrens aus insgesamt 7 Bewerbungen weiterführender städtischer Schulen das 
Schillergymnasium zur Umsetzung ausgewählt worden. Aus Restmitteln de s Bürge rhaushaltes sind für 
den Schüler*innenhaushalt 3.000,00 € bereitgestellt worden, deren Verwendung in einem d emokratisch 
organisierten Verfahren durch die Schüler*innenschaft bestimmt werden sollte. Die Umsetzung des Sch ü-
ler*innenhaushaltes wurde im Rahmen einer Bachelor-Arbeit am Institut für Politikwissenschaft der WWU 
Münster begleitet. 
 
Über den Verlauf und das Ergebnis sind der Jugendrat, die Ausschüsse für Schule und Weiterbi ldung, 
Kinder Jugendliche und Familien sowie der Haupt - und Finanzaussc huss unterrichtet worden. Die E r-
kenntnisse, die in der Bachelor Arbeit am Institut für Politikwissenschaften era rbeitet wurden, sind in den 
Vorlagen V/0101/2016 und V/0101/2016/1 zusammenfassend dargestellt worden. 
 
Auf Basis dieser V orlage hat der Haupt - und Finanzausschuss beschlossen, das Modellprojekt Sch ü-
ler*innenhaushalt in Münster zu verstetigen. Die Verwaltung wurde beauftragt, gemeinsam mit Vertr e-
ter*innen des Jugendrates und der Bezirksschüler*innenvertretung ein Konzept zur Umsetzung zu entwer-
fen. 
 
Maßgabe für dieses Konzept war laut Beschlussfassung, dass jeder teilnehmenden städtischen Schule, 
die eine Sekundarstufe I führt, ein niedriger vierstelliger Betrag zur Verteilung im Rahmen des Beteil i-
gungsverfahrens zur Verfügung gestellt wird, dass e in Schüler*innenhaushalt alle zwei Jahre stat tfindet 
und die Schüler*innenvertretung den Prozess der Beteiligung der Schülerschaft auf der Basis von Vo r-
schlägen und Mehrheitsentscheidung organisiert. Sofern im Rahmen des Schüler*innenhaushaltes Vo r-
schläge zu Einsparungen erzielt werden, sollen sie der Schule zur Verfügung gestellt werden. 
 
Im Rahmen der Etatberatungen hat  der Rat in seiner Sitzung am 14 .12.2016 beschlossen, zur Durchfüh-
rung der Schüler*innenhaushalte in den Haushaltsjahren 2018 und 2020 jew eils 30.000,00 € zur Verf ü-
gung zu stellen. 
 
 
Konzeptentwicklung: 
 
Gemeinsam mit Vertreter*innen des Jugendrates und der Bezirksschüler*innenvertretung ist in mehr eren 
Sitzungen nach Maßgabe der oben genannten Eckpunkte des Beschlusses des Haupt -und Finanzaus-
schusses einerseits und des Ratsbeschlusses zum Haushalt andererseits das nachstehende Ko nzept zur 
Umsetzung der Schüler*innenhaushalte entwickelt worden. 
 
Neben diesen Eckpunkten berücksichtigt das Konzept der Schüler*innenhaushalte auch die grundlege n-
den Projektzielsetzungen, Kinder und Jugendliche zu politischer Beteiligung zu motivieren, politische Pr o-
zesse und demokratisches Handeln durch eigenes Erleben kennenzulernen und die Verbundenheit mit der 
Schule durch Mitverantwortung über ihre Ausgestaltung zu stärken. 
 
 
Vergabe Schüler*innenhaushalt  
 
Ein Schüler*innenhaushalt findet zukünftig alle 2 Jahre statt. Die Auslobung beginnt zum Schuljahr 
2017/2018. Die Umsetzung der Schüler*innenhaushalte soll innerhalb eines Schuljahres abgeschlo ssen 
sein, um für alle teilnehmenden Schüler*innen das Verfahren und sein Ergebnis erfahrbar zu machen.

- 3 - 
V/0284/2017 
Die Auslobung der Schüler*innenhaushalte beschränkt sich auf städtische Schulen der Sekunda rstufen I 
und II; dabei bleiben die Berufskollegs unberücksichtigt, da sie nicht die Beschlussvorgabe erfü llen, über 
eine Sekundarstufe I zu verfügen. 
 
Um möglichst allen Schulformen eine ausgewogene Chance zur Teilnahme an einem Sch ü-
ler*innenhaushalt zu ermöglichen, werden die Schulformen in drei Lostöpfe zusammengefasst, unte rteilt 
in:  
 
- Hauptschulen, Förderschulen und integrierte Systeme, 
- Realschulen, 
- Gymnasien. 
 
Aus jedem Lostopf werden 2 Schulen gelost. 
 
Sollten Bewerbungen ausbleiben oder geringere Bewerbungen als Schüler*innenhaushalte in einem 
Lostopf vorliegen, werd en diese überzähligen Schüler*innenhaushalte auf die anderen Lostöpfe bzw. in 
einer zweiten Losrunde unter den verbliebenen Bewerbungen verteilt. 
 
Bewerbungen von Schulen, die bereits einen Schüler*innenhaushalt durchgeführt haben, werden nur b e-
rücksichtigt, soweit im jeweiligen Lostopf keine oder nicht ausreichende Bewerbungen anderer Sch ulen, 
die noch keinen Schüler*innenhaushalt durchgeführt haben, vorliegen. 
 
Jeder ausgelosten Schule wird ein Betrag in Höhe von 5.000.00 Euro zur Verfügung gestellt. 
 
 
Voraussetzungen zur Bewerbung: 
 
Um eine möglichst hohe Bereitschaft zur Teilnahme zu bewirken, sollen die Bewerbungsunterlagen for m-
los und ohne großen Aufwand schriftlich eingereicht werden können.  Die Bewerbung zur Teilnahme muss 
von der Schüler*innenschaft eingereicht werden. 
 
Mit der Bewerbung wird eine zuständige Lehrkraft der Schule sowie ein/e Stellvertreter*in benannt, die den 
schulinternen Durchführungsprozess unterstützend begleitet. 
 
Die Bewerbung beinhaltet eine kurze Konzeptskizze, aus der die Eck punkte der Beteiligung, Einbi ndung 
und Mitwirkung der Schülerschaft und der sich hieraus ergebende Zeitplan hervorgehen. 
 
Diese Konzeptskizze berücksichtigt als unverzichtbare Bestandteile des Schüler*innenhaushaltes die El e-
mente „Vorschlagsphase, Diskussi onsphase und Entscheidungsphase“ als wesentliche Kernel emente 
eines demokratischen Verfahrens. 
 
 
Durchführung und Verfahren: 
 
Um für die Teilnahme am Schüler*innenhaushalt zu werben, werden alle Schüler*innenvertretungen sowie 
die Schulleitungen über die T eilnahmemöglichkeit und -bedingungen kurzfristig nach der Beschlussfa s-
sung zu dieser Vorlage informiert. Eine Bewerbung ist dann bis zum Ende des dem Schüler*innenhaushalt 
vorhergehenden Schuljahres einzureichen. Über den Zuschlag werden die Schüler*innenvertretungen und 
Schulleitungen umgehend informiert.  
 
Die eigentlichen Vorbereitungen zur Umsetzung des Schüler*innenhaushaltes obliegen den Sch ü-
ler*innenvertretern in den Schulen und den betreuenden Lehrer*innen. Sie entscheiden über die D etails 
des Umsetzungskonzeptes.

- 4 - 
V/0284/2017 
Die bereits erwähnten grundlegenden Zielsetzungen sollen innerhalb dieses Konzeptes unter a nderem 
dadurch gestützt werden, dass  
 
- eine Basisabstimmung vorzusehen ist (jede Schülerin, jeder Schüler ist abstimmungsberechtigt),  
 
- das Vorschlagsrecht maximal bis zur Klassenebene gebündelt werden kann,  
 
- eine geeignete Präsentation der Vorschläge allen die Diskussion dazu ermöglicht. 
 
Das Verfahren soll so geplant sein, dass eine Vorschlags-, eine Diskussions- und eine Entscheidungspha-
se vorgesehen sind. Die Details der jeweiligen Phasen werden von den Schülerinnen und Schülern, unter-
stützt durch die Kollegienvertretung, entwickelt. Hierbei können die Informationsbroschüre und der Pr o-
jektbericht der Bertelsmann Stiftung zum Schüler*innenhaushalt wertvolle Hilfsanleitung geben 
(www.schuelerhaushalt.de). Die Verwaltung übermittelt mit der Bewerbungsaufforderung entspreche nde 
Hinweise auch zu alternativen Verfahrensabläufen, um zu möglichen schulspezifi schen Überlegu ngen 
anzuregen.  
 
Grundsätzlich soll der Gesamtprozess des Schüler*innenhaushaltes, einschließlich der Umsetzung der 
gewählten Vorschläge im Rahmen eines Schuljahres abgeschlossen sein. 
Der Schüler*innenhaushalt kann z. B. mit einer Auftaktve ranstaltung, auf der möglichst alle Sch üler*innen 
und Lehrer*innen über den Ablauf und die Rahmenbedingungen informiert werden, beginnen. 
 
Im Rahmen der Vorschlagsphase wird die Verwaltung die Vorschläge - soweit möglich insbesondere unter 
bau- und brandschutzrechtlichen Aspekten - vorprüfen und die Ergebnisse der Schülerschaft mitteilen. 
 
In der Diskussionsphase sollte den Schülerinnen und Schüler neben dem Austausch in Pausen und Fre i-
zeiten auch in Unterrichtsstunden Gelegenheit gegeben werden, Vorschläge  zu beraten und zu diskuti e-
ren, um zu einer persönlichen Entscheidungsfindung zu kommen. 
Die Abstimmung soll dann über Wahlkabinen mit Wahlurnen nach den klassischen Wahlprinzipien ( allge-
mein, unmittelbar, frei, gleich und geheim)  durchgeführt werden. Die Unterstützung durch die Verwa ltung 
wird hierbei gewährleistet. 
 
Die Umsetzung soll in der Rangfolge der mit den meisten Stimmen gewählten Vorschläge bis zur Budge t-
grenze erfolgen. Die Budgetgrenze kann durch von der Schüle rschaft eingeworbene oder von der Schule 
zugestandene Drittmittel erhöht werden. 
Für den Fall, dass die eingereichten und gewählten Vorschläge die Budgetgrenze nicht erreichen, so llen 
50 % der Minderausgaben bei der Schüler*innenvertretung der jeweiligen Schule verbleiben. 
Nach erfolgter Durchführung der Schüler*innenhaushalte wird die Verwaltung dem Jugendrat und den 
Fachausschüssen berichten. 
 
Diese Vorlage wird dem Jugendrat in seiner Sitzung am 27. April 2017 zur Beratung vorgestellt. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (4)

27.04.2017 Jugendrat
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.05.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.05.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0284/2017
Typ
Vorlagen
Datum
29.03.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37