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AN/0346/2026

Baumschutzsatzung anpassen: Höhere Ausgleichszahlungen, ortsnahe Ersatzpflanzungen, Schutz von Fassaden- und Dachbegrünungen., Antrag B90/Die Grünen

Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) 02.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 25.06.2026, TOP 5.1.3

Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

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Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

4767 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Julie Cazier 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
  
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin:  
AN/0346/2026 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.03.2026 
 
Baumschutzsatzung anpassen: Höhere Ausgleichszahlungen, ortsnahe 
Ersatzpflanzungen, Schutz von Fassaden- und Dachbegrünungen. 
 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Bezirksvertretung zu 
setzen: 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Verwaltung wird beauftragt, aufgrund von aktuellen Vorgängen, insbesondere im Zuge 
der anstehenden Evaluation der Baumschutzsatzung* zu prüfen und darzustellen: 
1. Ob die derzeitige Berechnung der Ausgleichszahlungen nach Satzung noch geeignet 
ist, die tatsächlichen Kosten einer realen Ersatzpflanzung im Stadtgebiet abzubilden. 
1. Wie sich die erhebliche Differenz zwischen ca. 20.000 Euro für vier Neupflan-
zungen im Bereich des August-Sander-Parks (inkl. Substrataustausch) und 
einer Ausgleichszahlung nach Baumschutzsatzung in Höhe von 1.488 Euro je 
Baum** fachlich, kalkulatorisch wie satzungsrechtlich erklärt. 
2. Ob dieser Satz, der ja neben den Beschaffungskosten klimaresilienter Baum-
arten auch Pflanzkosten und die Unterhaltungskosten (bezogen auf den Net-
toerwerbspreis) beinhaltet, auch die tatsächlichen Aufwendungen für Pflanz-
gruben ≥ 12 m², Bodenaustausch, Wurzelraumsysteme, Anwuchspflege abbil-
det. 
3. Wie die Ausgleichszahlungen zur Kompensation der jährlichen Teuerung an 
einen geeigneten Garten- und Landschaftsbau-Index gebunden werden kön-
nen. 
 
 
Bezirksvertretung 
Innenstadt  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln 
Tel. 0221 / 221 -91309 
Reinhold Goss  
Fraktionsvorsitzender 
Reinhold.Goss@stadt -koeln.de 
Karin Roggenbrodt  
stellv. Fraktionsvorsitzende  
Karin.Roggenbrodt@stadt -
koeln.de

2. Wie eine verbindliche Regelung eingeführt werden kann, damit Ausgleichspflanzun-
gen im Umkreis zum Fällort, zumindest aber im jeweiligen Stadtbezirk geleistet 
werde, um wirksam dem Nettoverlust an Stadtbäumen – insbesondere im Bezirk In-
nenstadt – durch geeignete Kompensation zu entgegnen.  
3. Ob bestehende, dauerhaft etablierte Fassaden- und Dachbegrünungen als schutz-
würdige Grünstrukturen in die Baumschutzsatzung oder in eine ergänzende Satzung 
integriert werden können. 
1. Ob eine Genehmigungspflicht für die Beseitigung solcher Begrünungen recht-
lich zulässig und verhältnismäßig wäre. 
2. Inwieweit Dach- und Fassadenbegrünungen als Ersatzmaßnahmen anerkannt 
werden können, ohne den Schutz von Bestandsbäumen zu relativieren. 
 
Begründung: 
Der Klimawandel stellt unsere Stadt und unser Grün vor große Herausforderungen. Die zu-
nehmende Hitze und Trockenheit erfordern eine effektive Klimaanpassung, insbesondere in 
dicht besiedelten Stadtbezirken. Bäume und Grünflächen leisten einen unverzichtbaren Bei-
trag zur Kühlung, zur Verbesserung der Luftqualität und zur Steigerung der Lebensqualität. 
Allerdings zeigt die aktuelle Praxis, dass die bestehenden Regelungen der Baumschutzsat-
zung nicht ausreichend sind, um den Verlust von Bäumen geeignet zu kompensieren. 
Die derzeitigen Ausgleichszahlungen scheinen bei Weitem nicht die tatsächlichen Kosten für 
Ersatzpflanzungen zu decken. Zudem fehlt es an klaren Regelungen für ortsnahe Ersatz-
pflanzungen, was dazu führt, dass Ersatzpflanzungen oft weit entfernt vom ursprünglichen 
Standort erfolgen. Dies mindert die klimatischen Vorteile und die Akzeptanz in der Bevölke-
rung. 
Ferner werden bestehende Fassaden- und Dachbegrünungen nicht ausreichend geschützt. 
Diese Formen der Begrünung leisten einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung und soll-
ten daher als schutzwürdige Grünstrukturen anerkannt werden. 
Mit diesem Antrag möchten wir sicherstellen, dass die Baumschutzsatzung den aktuellen An-
forderungen der Klimaanpassung gerecht wird und insbesondere derart dicht besiedelte 
Stadträume, wie die Innenstadt, davor bewahrt werden, aufgrund von Baumaßnahmen, 
Schäden durch Trockenheit und anderen Umweltfaktoren ersatzlos weiterhin Bäume, wie 
auch Fassaden- oder Dachbegrünungen zu verlieren. 
 
 
Reinhold Goss     Karin Roggenbrodt 
Fraktionsvorsitzender     stellv. Fraktionsvorsitzende 
 
 
Quellen 
* Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ort-
steile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln 
https://buergerinfo.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=108746&voselect=27744 
** Anlage 5: Herleitung der Berechnung der Ausgleichszahlung 
https://buergerinfo.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=892262&type=do

Beratungsverlauf (1)

25.06.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ludwigstraße 8

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Details

Aktenzeichen
AN/0346/2026
Typ
Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
Datum
02.03.2026
Erstellt
01.03.2026 21:04