2214/2023
Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft - Verfahren zur Weiterentwicklung
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Anlage 2 - Stellungnahme der Verwaltung zur mündlichen Anfrage aus dem Finanzausschuss vom 23.10.2023
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax: (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt- koeln.de Datum: 24.10.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Finanzausschusses vom 23.10.2023 öffentlich 10.5 Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft - Verfahren zur Weiterentwicklung 2214/2023 RM Joisten bittet die Verwaltung um Erläuterung, was es bedeutet, dass die Finanz- mittel nicht als Zuschuss gewährt werden sollen. Beschluss: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvor- schlages. Der Rat nimmt das Projekt der Verwaltungsreform zur Kenntnis, mit dem ein Verfah- ren zur Weiterentwicklung des „Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesell- schaft“ transparent und beteiligungsorientiert, themenspezifisch und bedarfsgerecht in einem fortlaufenden Prozess eingeleitet werden soll. Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung in Höhe von 100.000 € steht im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Pro- duktgruppe 0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15- Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2023 im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfü- gung. Entgegen der ursprünglichen Planung sollen die Finanzmittel jedoch nicht als Zuschuss gewährt werden. Vor diesem Hintergrund ist eine Umveranschlagung von der Zeile 15 – Transferaufwendungen in die Zeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen erforderlich, die hiermit beschlossen wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Stellungnahme der Verwaltung zur mündlichen Nachfrage von RM Joisten im Nachgang zur Sitzung des Finanzausschusses vom 23.10.2023: RM Joisten bittet die Verwaltung um Erläuterung, was es bedeutet, dass die Finanz- mittel nicht als Zuschuss gewährt werden sollen. Antwort der Verwaltung: Die Mittel wurden zunächst als Zuschuss eingeplant. Bei der Ausarbeitung der vorge- sehenen Arbeitsschritte durch die Verwaltung stellte sich jedoch heraus, dass die Hin- zuziehung von externer Fachexpertise über vergaberechtlich relevante Beauftragun- gen erfolgen müssen. Aus diesem Grund müssen die Mittel umveranschlagt werden.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle OB/16/162/2 162 Vorlagen-Nummer 2214/2023 Freigabedatum 17.08.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft - Verfahren zur Weiterentwicklung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt das Projekt der Verwaltungsreform zur Kenntnis, mit dem ein Verfahren zur Weiterentwicklung des „Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ transpa- rent und beteiligungsorientiert, themenspezifisch und bedarfsgerecht in einem fortlaufenden Prozess eingeleitet werden soll. Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung in Höhe von 100.000 € steht im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15- Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2023 im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfügung. Entgegen der ursprünglichen Planung sollen die Finanzmittel jedoch nicht als Zuschuss gewährt werden. Vor diesem Hin- tergrund ist eine Umveranschlagung von der Zeile 15 – Transferaufwendungen in die Zeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen erforderlich, die hiermit beschlossen wird. Integrationsrat 12.09.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 14.09.2023 Finanzausschuss 23.10.2023 Rat 26.10.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zusammenfassung in einfacher Sprache In Köln wird viel gemacht, damit alle Menschen gleiche Chancen haben. Hier geht es vor al- lem um Menschen, die selbst oder deren Eltern aus anderen Ländern nach Köln gekommen sind. Die Stadt Köln hat zuletzt 2011 alles aufgeschrieben, was für diese Menschen schon ge- macht wird und was noch gemacht werden soll. Das nennt man Konzept. Seitdem ist viel Neues passiert. Das steht aber nicht im Konzept. Für die Zukunft soll ein Weg gefunden wer- den, dass das Konzept immer aktuell ist und jeder es nachvollziehen kann. Wichtig ist außer- dem, dass an dem Konzept immer weitergearbeitet wird. Es soll immer wieder überprüft wer- den, ob die Inhalte umgesetzt wurden oder werden. Ausgangslage Das Kölner Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft bildet den Rahmen und die zentrale Leitlinie für kommunale Integrationsarbeit. Um die gesellschaftlichen Herausforde- rungen zu bewältigen ist es erforderlich, die Potentiale aller Kölner*innen anzuerkennen, zu fördern und zu nutzen. Integration sowie die Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe und Chancengleichheit sind Querschnittsaufgaben, die die Zusammenarbeit, Koordination und 3 Vernetzung auf allen Ebenen erfordern und an der viele Akteur*innen innerhalb der Stadtver- waltung und in der Stadtgesellschaft beteiligt sind. Dies baut auf eine für Veränderung offene Stadtgesellschaft auf. Im Jahr 2011 hat der Rat nach 2-jähriger intensiver Erarbeitung in 23 Gruppen mit mehr als 300 Beteiligten das Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft beschlossen (1346/2010 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=22076). Zum Zeitpunkt des Beschlusses waren die erarbeiten Ergebnisse bereits bis zu 2 Jahre alt. Gleichzeitig sind die Anforderungen an die kommunale Integrationsarbeit und an die Arbeit für gleichberechtigte Teilhabe und Chancengleichheit für Menschen mit internationaler Familien- geschichte dynamisch. Diese Dynamik wird in einem feststehenden Konzept nicht abgebildet. Deshalb laufen heute viele Prozesse und Maßnahmen, die nicht nachträglich in das Konzept aufgenommen wurden. Ein umfangreicher Prozess mit festgelegtem Ende ist nicht mehr zeit- gemäß. Vielmehr ist ein neuer, dynamischer und fortlaufender Prozess der Weiterentwicklung notwendig, an dem alle wichtige Akteur*innen der kommunalen Integrationsarbeit beteiligt werden. Eine dynamische, bedarfs- und themenorientierte Weiterentwicklung eines „Integrati- onskonzepts“ ist nach aktuellem Erkenntnisstand einzigartig in Deutschland. Daher braucht es zunächst eine Bestandsaufnahme sowie ein Verfahren für den Prozess, das erprobt und ge- gebenenfalls angepasst wird. Dies soll in einer Vorstudie mit externer Unterstützung einer Agentur erarbeitet werden. Die Federführung für den Weiterentwicklungsprozess liegt beim Kommunalen Integrationszentrum im Amt für Integration und Vielfalt. Prozess und Ziel Die aufbau- und ablauforientierten Grundlagen einer akteurs- und themenorientierten Zusam- menarbeit sollen in einem beteiligungsorientierten Prozess zusammengetragen, überprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt werden. In einer Vorstudie soll ein Verfahren erarbeitet wer- den, mit dem die Stadt Köln das 2011 erstellte und beschlossene „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ öffentlich transparent, themenspezifisch und bedarfsgerecht in einem fortlaufenden Prozess weiterentwickeln kann. Erreicht werden soll, dass Maßnahmen und Ergebnisse zukünftig fortlaufend aktuell im „Konzept Integrative Stadtgesellschaft“ abge- bildet werden. Startpunkt ist der Status Quo 2023 im Sinne einer Bestandsaufnahme der Maßnahmen und Handlungsempfehlungen des bisherigen Konzepts und des Interkulturellen Maßnahmenpro- gramms. Dabei soll insbesondere Bezug genommen werden auf - das bisherige Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft, einschließlich des sich daraus ableitenden Interkulturellen Maßnahmenprogramms - die Studie „Impulse für Innovationen in der Migrations- und Integrationsarbeit“ (https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/integrationsrat/integrationskonzept-inter- kulturelles-massnahmenprogramm?cnw_autotranslate=de) - den Lebenslagenbericht, - die Kölner Perspektiven 2030+ - die strategische Sozialplanung und - aktuelle Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis. Im Rahmen einer sogenannten Stakeholder-Analyse sollen alle Akteuer*innen im Bereich kommunaler Integrationsarbeit und gleichberechtigte Teilhabe und Chancengleichheit für Menschen mit internationaler Familiengeschichte ermittelt und einbezogen werden. Dies bein- haltet die Erarbeitung und Diskussion der inhaltlichen Vorschläge mit den relevanten Ak- teur*innen aus Verwaltung und Politik, den Vertreter*innen der Liga der Wohlfahrtsverbände, Multiplikator*innen von Migrantenorganisationen und Migrationsberatungsstellen sowie Stadt- gesellschaft einschließlich des Ehrenamtes. Gleichzeitig sind ausgehend vom bisherigen Kon- zept, dem Lebenslagenbericht und den Kölner Perspektiven Handlungsfelder zu definieren. Aus der Basis dieser gesammelten Erkenntnisse sollen die wesentlichen Akteur*innen heraus- gearbeitet und deren spezifische Rollen und Interessen eingeordnet werden. Erstellt werden soll eine Prozesslandkarte einschließlich der Abgrenzung der Prozesse, einer Beschreibung der Schnittstellen sowie die Erstellung der Prozessbeschreibungen. Wichtig sind schlanke Prozesse und Übersichtlichkeit. Neben der Beschreibung der Kernprozesse ist die Beschrei- bung der wesentlichen Planungs- und Steuerungsprozesse wichtig. Darüber hinaus soll ein 4 praktikables Verfahren zur digitalen Aufarbeitung und Veröffentlichung der aktuellen Sach- stände zu den einzelnen Themenfeldern erarbeitet werden. Gleichzeitig können und sollen aktuelle Diskussions- und Erkenntnisstände der kommunalen Integrationsarbeit abgebildet werden. Damit können sich Expert*innen innerhalb und außer- halb der Verwaltung bedarfsgerecht beteiligen und eingebunden werden. Es soll erreicht wer- den, dass Themen entsprechend ihrer Dynamik aktuell aufgegriffen und bearbeitet werden können. Durch diese öffentliche Darstellung soll zu aktuellen Sachständen Transparenz und Aktualität für Verwaltung, Träger und Stadtgesellschaft hergestellt werden. Finanzierung Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung in Höhe von 100.000 € steht im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15- Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2023 im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfügung. Entgegen der ursprünglichen Planung sollen die Finanzmittel jedoch nicht als Zuschuss gewährt werden. Vor diesem Hin- tergrund ist eine Umveranschlagung von der Zeile 15 – Transferaufwendungen in die Zeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen erforderlich. Anlage: Schaubild - Weiterentwicklung Konzept Integrative Stadtgesellschaft
Anlage 1 - Schaubild - Weiterentwicklung Konzept Integrative Stadtgesellschaft
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Weiterentwicklung des Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft Anlage 1 Konzept 2011 Konzept 2023 ff. 2023 Bestandsaufnahme Maßnahmen und Handlungs- mepfehlungen auf der Basis des Konzepts 2011 und des Interkulturellen Maßnahme- Programms etc.: Wo stehen wir heute? Maßnahmen der Verwaltung? Förderkonzepte? … Stakeholder-Analyse Interne und externe Akteur*innen: Verwaltung, Politik, Träger, Menschen mit internationaler Familiengeschichte, Zivilgesellschaftlich Engagierte/ Ehrenamt, Arbeitgeber*innen, Religionsgemeinschaften … Definition Handlungsfelder Ableitung aus: Konzept 2011, Lebenslagenbericht, Kölner Perspektiven 2030+ … Entwurf einer Prozesslandkarte Definition der beteiligten Akteur*innen, die die jew. Stakeholder repräsentieren, der Handlungsfelder und des bereits Bestehenden . Zentrale Fragen: Wie erreichen wird das Ziel des dynamischen und dauerhaft fortzu- schreibenden Konzeptes? Wie soll in Zukunft der dynamische Prozess gestaltet sein? Vorstudie
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2214/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 26.10.2023
- Erstellt
- 10.07.2023 14:53