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2214/2023

Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft - Verfahren zur Weiterentwicklung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 26.10.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.10.2023, TOP 10.8

Anlage 2 - Stellungnahme der Verwaltung zur mündlichen Anfrage aus dem Finanzausschuss vom 23.10.2023

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - Schaubild - Weiterentwicklung Konzept Integrative Stadtgesellschaft

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Anlage 2 - Stellungnahme der Verwaltung zur mündlichen Anfrage aus dem Finanzausschuss vom 23.10.2023

2247 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649 
Fax:   (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-
koeln.de 
Datum: 24.10.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Finanzausschusses  vom 23.10.2023  
öffentlich 
10.5 Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft - Verfahren zur 
Weiterentwicklung 
2214/2023 
RM Joisten bittet die Verwaltung um Erläuterung, was es bedeutet, dass die Finanz-
mittel nicht als Zuschuss gewährt werden sollen. 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvor-
schlages. 
 
Der Rat nimmt das Projekt der Verwaltungsreform zur Kenntnis, mit dem ein Verfah-
ren zur Weiterentwicklung des „Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesell-
schaft“ transparent und beteiligungsorientiert, themenspezifisch und bedarfsgerecht in 
einem fortlaufenden Prozess eingeleitet werden soll. 
  
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung in Höhe von 
100.000 € steht im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Pro-
duktgruppe 0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15- 
Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2023 im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfü-
gung. Entgegen der ursprünglichen Planung sollen die Finanzmittel jedoch nicht als 
Zuschuss gewährt werden. Vor diesem Hintergrund ist eine Umveranschlagung von 
der Zeile 15 – Transferaufwendungen in die Zeile 13 – Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen erforderlich, die hiermit beschlossen wird. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Stellungnahme der Verwaltung zur mündlichen Nachfrage von RM Joisten im 
Nachgang zur Sitzung des Finanzausschusses vom 23.10.2023: 
 
RM Joisten bittet die Verwaltung um Erläuterung, was es bedeutet, dass die Finanz-
mittel nicht als Zuschuss gewährt werden sollen. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Mittel wurden zunächst als Zuschuss eingeplant. Bei der Ausarbeitung der vorge-
sehenen Arbeitsschritte durch die Verwaltung stellte sich jedoch heraus, dass die Hin-
zuziehung von externer Fachexpertise über vergaberechtlich relevante Beauftragun-
gen erfolgen müssen. Aus diesem Grund müssen die Mittel umveranschlagt werden.

Beschlussvorlage Rat

9308 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162/2 
162 
Vorlagen-Nummer 
 2214/2023 
Freigabedatum 
 17.08.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft - Verfahren zur 
Weiterentwicklung  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt das Projekt der Verwaltungsreform zur Kenntnis, mit dem ein Verfahren zur 
Weiterentwicklung des „Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ transpa-
rent und beteiligungsorientiert, themenspezifisch und bedarfsgerecht in einem fortlaufenden 
Prozess eingeleitet werden soll. 
 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung in Höhe von 100.000 € 
steht im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 
Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15- Transferaufwendungen im 
Haushaltsjahr 2023 im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfügung. Entgegen der ursprünglichen 
Planung sollen die Finanzmittel jedoch nicht als Zuschuss gewährt werden. Vor diesem Hin-
tergrund ist eine Umveranschlagung von der Zeile 15 – Transferaufwendungen in die Zeile 13 
– Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen erforderlich, die hiermit beschlossen wird. 
 
Integrationsrat 12.09.2023 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 14.09.2023 
Finanzausschuss 23.10.2023 
Rat 26.10.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  100.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zusammenfassung in einfacher Sprache 
In Köln wird viel gemacht, damit alle Menschen gleiche Chancen haben. Hier geht es vor al-
lem um Menschen, die selbst oder deren Eltern aus anderen Ländern nach Köln gekommen 
sind. Die Stadt Köln hat zuletzt 2011 alles aufgeschrieben, was für diese Menschen schon ge-
macht wird und was noch gemacht werden soll. Das nennt man Konzept. Seitdem ist viel 
Neues passiert. Das steht aber nicht im Konzept. Für die Zukunft soll ein Weg gefunden wer-
den, dass das Konzept immer aktuell ist und jeder es nachvollziehen kann. Wichtig ist außer-
dem, dass an dem Konzept immer weitergearbeitet wird. Es soll immer wieder überprüft wer-
den, ob die Inhalte umgesetzt wurden oder werden.  
 
Ausgangslage  
Das Kölner Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft bildet den Rahmen und 
die zentrale Leitlinie für kommunale Integrationsarbeit. Um die gesellschaftlichen Herausforde-
rungen zu bewältigen ist es erforderlich, die Potentiale aller Kölner*innen anzuerkennen, zu 
fördern und zu nutzen. Integration sowie die Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe und 
Chancengleichheit sind Querschnittsaufgaben, die die Zusammenarbeit, Koordination und

3 
Vernetzung auf allen Ebenen erfordern und an der viele Akteur*innen innerhalb der Stadtver-
waltung und in der Stadtgesellschaft beteiligt sind. Dies baut auf eine für Veränderung offene 
Stadtgesellschaft auf. 
 
Im Jahr 2011 hat der Rat nach 2-jähriger intensiver Erarbeitung in 23 Gruppen mit mehr als 
300 Beteiligten das Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft beschlossen 
(1346/2010 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=22076). Zum Zeitpunkt 
des Beschlusses waren die erarbeiten Ergebnisse bereits bis zu 2 Jahre alt.  
Gleichzeitig sind die Anforderungen an die kommunale Integrationsarbeit und an die Arbeit für 
gleichberechtigte Teilhabe und Chancengleichheit für Menschen mit internationaler Familien-
geschichte dynamisch. Diese Dynamik wird in einem feststehenden Konzept nicht abgebildet. 
Deshalb laufen heute viele Prozesse und Maßnahmen, die nicht nachträglich in das Konzept 
aufgenommen wurden. Ein umfangreicher Prozess mit festgelegtem Ende ist nicht mehr zeit-
gemäß. Vielmehr ist ein neuer, dynamischer und fortlaufender Prozess der Weiterentwicklung 
notwendig, an dem alle wichtige Akteur*innen der kommunalen Integrationsarbeit beteiligt 
werden. Eine dynamische, bedarfs- und themenorientierte Weiterentwicklung eines „Integrati-
onskonzepts“ ist nach aktuellem Erkenntnisstand einzigartig in Deutschland. Daher braucht es 
zunächst eine Bestandsaufnahme sowie ein Verfahren für den Prozess, das erprobt und ge-
gebenenfalls angepasst wird. Dies soll in einer Vorstudie mit externer Unterstützung einer 
Agentur erarbeitet werden. Die Federführung für den Weiterentwicklungsprozess liegt beim 
Kommunalen Integrationszentrum im Amt für Integration und Vielfalt. 
 
Prozess und Ziel 
Die aufbau- und ablauforientierten Grundlagen einer akteurs- und themenorientierten Zusam-
menarbeit sollen in einem beteiligungsorientierten Prozess zusammengetragen, überprüft und 
gegebenenfalls weiterentwickelt werden. In einer Vorstudie soll ein Verfahren erarbeitet wer-
den, mit dem die Stadt Köln das 2011 erstellte und beschlossene „Konzept zur Stärkung der 
integrativen Stadtgesellschaft“ öffentlich transparent, themenspezifisch und bedarfsgerecht in 
einem fortlaufenden Prozess weiterentwickeln kann. Erreicht werden soll, dass Maßnahmen 
und Ergebnisse zukünftig fortlaufend aktuell im „Konzept Integrative Stadtgesellschaft“ abge-
bildet werden.  
 
Startpunkt ist der Status Quo 2023 im Sinne einer Bestandsaufnahme der Maßnahmen und 
Handlungsempfehlungen des bisherigen Konzepts und des Interkulturellen Maßnahmenpro-
gramms. Dabei soll insbesondere Bezug genommen werden auf  
- das bisherige Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft, einschließlich des 
sich daraus ableitenden Interkulturellen Maßnahmenprogramms  
- die Studie „Impulse für Innovationen in der Migrations- und Integrationsarbeit“ 
(https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/integrationsrat/integrationskonzept-inter-
kulturelles-massnahmenprogramm?cnw_autotranslate=de) 
- den Lebenslagenbericht,  
- die Kölner Perspektiven 2030+ 
- die strategische Sozialplanung und  
- aktuelle Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis.  
 
Im Rahmen einer sogenannten Stakeholder-Analyse sollen alle Akteuer*innen im Bereich 
kommunaler Integrationsarbeit und gleichberechtigte Teilhabe und Chancengleichheit für 
Menschen mit internationaler Familiengeschichte ermittelt und einbezogen werden. Dies bein-
haltet die Erarbeitung und Diskussion der inhaltlichen Vorschläge mit den relevanten Ak-
teur*innen aus Verwaltung und Politik, den Vertreter*innen der Liga der Wohlfahrtsverbände, 
Multiplikator*innen von Migrantenorganisationen und Migrationsberatungsstellen sowie Stadt-
gesellschaft einschließlich des Ehrenamtes. Gleichzeitig sind ausgehend vom bisherigen Kon-
zept, dem Lebenslagenbericht und den Kölner Perspektiven Handlungsfelder zu definieren. 
 
Aus der Basis dieser gesammelten Erkenntnisse sollen die wesentlichen Akteur*innen heraus-
gearbeitet und deren spezifische Rollen und Interessen eingeordnet werden. Erstellt werden 
soll eine Prozesslandkarte einschließlich der Abgrenzung der Prozesse, einer Beschreibung 
der Schnittstellen sowie die Erstellung der Prozessbeschreibungen. Wichtig sind schlanke 
Prozesse und Übersichtlichkeit. Neben der Beschreibung der Kernprozesse ist die Beschrei-
bung der wesentlichen Planungs- und Steuerungsprozesse wichtig. Darüber hinaus soll ein

4 
praktikables Verfahren zur digitalen Aufarbeitung und Veröffentlichung der aktuellen Sach-
stände zu den einzelnen Themenfeldern erarbeitet werden. 
 
Gleichzeitig können und sollen aktuelle Diskussions- und Erkenntnisstände der kommunalen 
Integrationsarbeit abgebildet werden. Damit können sich Expert*innen innerhalb und außer-
halb der Verwaltung bedarfsgerecht beteiligen und eingebunden werden. Es soll erreicht wer-
den, dass Themen entsprechend ihrer Dynamik aktuell aufgegriffen und bearbeitet werden 
können. Durch diese öffentliche Darstellung soll zu aktuellen Sachständen Transparenz und 
Aktualität für Verwaltung, Träger und Stadtgesellschaft hergestellt werden. 
 
 
Finanzierung 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung in Höhe von 100.000 € 
steht im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 
Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15- Transferaufwendungen im 
Haushaltsjahr 2023 im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfügung. Entgegen der ursprünglichen 
Planung sollen die Finanzmittel jedoch nicht als Zuschuss gewährt werden. Vor diesem Hin-
tergrund ist eine Umveranschlagung von der Zeile 15 – Transferaufwendungen in die Zeile 13 
– Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen erforderlich. 
 
Anlage:  
Schaubild - Weiterentwicklung Konzept Integrative Stadtgesellschaft

Anlage 1 - Schaubild - Weiterentwicklung Konzept Integrative Stadtgesellschaft

1049 Zeichen

Weiterentwicklung des Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft                   Anlage 1 
Konzept 
2011 
Konzept 
2023 ff. 
2023 
Bestandsaufnahme 
Maßnahmen und Handlungs-
mepfehlungen auf der Basis 
des Konzepts 2011 und 
des Interkulturellen Maßnahme-
Programms etc.: 
Wo stehen wir heute? 
Maßnahmen der Verwaltung? 
Förderkonzepte? … 
Stakeholder-Analyse 
Interne und externe Akteur*innen: 
Verwaltung, Politik, Träger, 
Menschen mit internationaler 
Familiengeschichte,  
Zivilgesellschaftlich Engagierte/ 
Ehrenamt, Arbeitgeber*innen, 
Religionsgemeinschaften … 
Definition Handlungsfelder 
Ableitung aus: 
Konzept 2011, 
Lebenslagenbericht, 
Kölner Perspektiven 2030+ … 
Entwurf einer Prozesslandkarte 
Definition der beteiligten Akteur*innen, 
die die jew. 
Stakeholder repräsentieren, 
der Handlungsfelder und des bereits 
Bestehenden . 
Zentrale Fragen: 
Wie erreichen wird das Ziel des 
dynamischen und dauerhaft fortzu-
schreibenden Konzeptes? 
Wie soll in Zukunft der dynamische 
Prozess gestaltet sein?    
Vorstudie

Beratungsverlauf (4)

12.09.2023 Integrationsrat
TOP 8.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.09.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
23.10.2023 Finanzausschuss
TOP 10.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.10.2023 Rat
TOP 10.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2214/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
26.10.2023
Erstellt
10.07.2023 14:53