2015/0438
Aufnahme eines Darlehens mit verkürzter Ansparzeit aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B in Höhe von 1.115.000,00 €
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2015/0438
3168 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
08.10.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
Abteilung: Kämmerei OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0438
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Aufnahme eines Darlehens mit verkürzter Ansparzeit aus dem Hessischen
Investitionsfonds Abt. B in Höhe von 1.115.000,00 €
Vorlage vom: 02.10.2015
Beschlussvorschlag :
Der Aufnahme eines Darlehens mit verkürzter Ansparzeit aus dem Hessischen Investitionsfonds
Abt. B in Höhe von 1.115.000,00 € wird zugestimmt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anl age:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.10.2015
Das Hessische Ministerium der Finanzen hat aus dem Hessischen In vestitionsfonds Abt. B
ein Darlehen mit verkürzter Ansparzeit in Höhe von 1.115.000,00 € als Schulbaupauschale
bewilligt.
Das Darlehen ist ausschließlich für den Schulbau und für die Ausstattung der Schulen zu
verwenden und wird daher dem Eigenbetrieb Imm obilienmanagement (IDA) zugeordnet.
Als Beitrag zum Investitionsfonds Abt. B und zur Abgeltung aller mit der Vertragsabwicklung
verbundenen Ausgaben ist vor der Inanspruchnahme des Darlehens ein Ansparbetrag in Höhe
von insgesamt 20 v.H. der Darlehenssumm e (=223.000,00 €) zu leisten. Die Zahlung erfolgt
in acht gleichen Halbjahresraten. Die Raten sind am 15.06. und 15.12. eines jeden Jahres
fällig. Da die Darlehenszusage für das Jahr 2015 erst nach dem ersten Fälligkeitstermin
erfolgte, sind in diesem Jahr beide Raten am 15.12. zu erbringen.
Das Darlehen wird mit dem 01.01.2019 fällig. Es ist jedoch auch möglich, das Darlehen
vorzeitig abzurufen. In diesem Fall werden die noch nicht geleisteten Ansparraten bei der
Auszahlung des Darlehens verrechnet.
Für jedes Jahr der vorzeitigen Auszahlung muss ein Sonderbeitrag von 2,5 v.H. der
Darlehenssumme im Anschluss an die vertragliche Tilgungszeit in Halbjahresraten von je
2,5 v.H. der Darlehenssumme erbracht werden. Für das Auszahlungsjahr wird der
Sonderbeitrag anteilig für jeden angefangenen Monat erhoben und bei der letzten
Halbjahresrate abgerechnet.
Das Darlehen ist in 40 gleichen Halbjahresraten zum 15.06. und 15.12. eines jeden Jahres
zu tilgen. Die Tilgung beginnt im Jahr nach der Auszahlung.
Gemäß § 9 (4) der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Immobilienmanagement (IDA)
entscheidet der Magistrat über die Aufnahme von Krediten.
Es wird empfohlen, der Darlehensaufnahme zuzustimmen.
Darmstadt, 02.10.2015
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0438
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 02.10.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00