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2015/0438

Aufnahme eines Darlehens mit verkürzter Ansparzeit aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B in Höhe von 1.115.000,00 €

Magistratsvorlage 02.10.2015

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2015/0438

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2015/0438

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
08.10.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
Abteilung: Kämmerei   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0438 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Aufnahme eines Darlehens mit verkürzter Ansparzeit aus dem Hessischen 
Investitionsfonds Abt. B in  Höhe von 1.115.000,00 €  
 
Vorlage vom: 02.10.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Aufnahme eines Darlehens mit verkürzter Ansparzeit aus dem Hessischen Investitionsfonds 
Abt. B in Höhe von 1.115.000,00 € wird zugestimmt.  
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anl age:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.10.2015 
 
Das Hessische Ministerium der Finanzen hat aus dem Hessischen In vestitionsfonds Abt.  B 
ein Darlehen mit verkürzter Ansparzeit in Höhe von 1.115.000,00  € als Schulbaupauschale 
bewilligt. 
 
Das Darlehen ist ausschließlich für den Schulbau und für die Ausstattung der Schulen zu 
verwenden und wird daher dem Eigenbetrieb Imm obilienmanagement (IDA) zugeordnet.  
 
Als Beitrag zum Investitionsfonds Abt. B und zur Abgeltung aller mit der Vertragsabwicklung 
verbundenen Ausgaben ist vor der Inanspruchnahme des Darlehens ein Ansparbetrag in Höhe 
von insgesamt 20  v.H. der Darlehenssumm e (=223.000,00  €) zu leisten. Die Zahlung erfolgt 
in acht gleichen Halbjahresraten. Die Raten sind am 15.06. und 15.12. eines jeden Jahres 
fällig. Da die Darlehenszusage für das Jahr 2015 erst nach dem ersten Fälligkeitstermin 
erfolgte, sind in diesem Jahr beide Raten am  15.12. zu erbringen.  
 
Das Darlehen wird mit dem 01.01.2019 fällig. Es ist jedoch auch möglich, das Darlehen 
vorzeitig abzurufen. In diesem Fall werden die noch nicht geleisteten Ansparraten bei der 
Auszahlung des Darlehens verrechnet.  
 
Für jedes Jahr der vorzeitigen Auszahlung muss ein Sonderbeitrag von 2,5   v.H. der 
Darlehenssumme im Anschluss an die vertragliche Tilgungszeit in Halbjahresraten von je 
2,5 v.H. der Darlehenssumme erbracht werden. Für das Auszahlungsjahr wird der 
Sonderbeitrag anteilig für jeden angefangenen Monat erhoben und bei der letzten 
Halbjahresrate abgerechnet.  
 
Das Darlehen ist in 40 gleichen Halbjahresraten zum 15.06. und 15.12. eines jeden Jahres 
zu tilgen. Die Tilgung beginnt im Jahr nach der Auszahlung.  
 
 
Gemäß § 9 (4) der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Immobilienmanagement (IDA) 
entscheidet der Magistrat über die Aufnahme von Krediten.  
 
Es wird empfohlen, der Darlehensaufnahme zuzustimmen.  
 
 
 
Darmstadt, 02.10.2015  
 
Der Dezernent IV  
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0438
Typ
Magistratsvorlage
Datum
02.10.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00