V/0287/2026
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
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Beschlussvorlage
5511 Zeichen
V/0287/2026 V/0287/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Abfallwirtschaftsbetriebe Münster - Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2025 - Entnahme der Investitionszuschüsse 2025 für E-Fahrzeuge aus der allgemeinen Rücklage Beratungsfolge 07.07.2026 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 06.10.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali- sierung Vorberatung 07.10.2026 Hauptausschuss Vorberatung 07.10.2026 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der awm für das Wirtschaftsjahr 2025 a. Der in der Anlage beigefügte Jahresabschluss der awm für das Wirtschaftsjahr 2025 (Bi- lanz, GuV und Anhang) wird festgestellt. b. Der Lagebericht (Anlage) wird zur Kenntnis genommen. c. Der von den awm erwirtschaftete Jahresüberschuss beträgt 5.303.697,26 EUR Es wird der allgemeinen Rücklage 1.789.797,91 EUR dem Haushalt der Stadt Münster 4.000.000,00 EUR der Rücklage Photovoltaik-Überschüsse 17.565,39 EUR zugeführt und der Rücklage Überschüsse awm-Dienstleistungen 503.666,04 EUR entnommen. Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 03.06.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Becks Telefon: 6052-162 BecksK@awm.stadt- muenster.de - 2 - V/0287/2026 d. Dem Betriebsausschuss wird für das Wirtschaftsjahr 2025 Entlastung erteilt. 2. Entnahme der Investitionszuschüsse 2025 für E-Mobilität aus der allgemeinen Rücklage Es wird beschlossen, die Landeszuweisungen für die Beschaffung von E-Mobilität dem Ge- bührenzahler gutzubringen. Begründung: Zu 1) Die HLB Schumacher GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Münster, hat im Auftrag der awm den Jahresabschluss und den Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2025 geprüft. Die geprüften Unterlagen sind gem. § 14 der Betriebssatzung dem Betriebsausschuss und dem Rat vor- zulegen. 1. Jahresabschluss 2025 Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um 4.272.879,65 EUR auf 100.985.793,98 EUR verringert. Die Umsatzerlöse 2025 betrugen insgesamt 72.717.745,99 EUR Davon entfielen auf die Abfallwirtschaft Abfallabfuhr 48.907.627,93 EUR Abfalldeponierung/-verwertung 1.080.447,68 EUR Sonstige Abfallverwertung 3.803.838,90 EUR Problemabfälle 129.704,20 EUR DSD-Bereich 3.112.859,41 EUR Sonstige Umsatzerlöse 1.754,99 EUR Stadtreinigung 8.150.012,15 EUR Winterdienst 2.780.445,48 EUR Nebengeschäft 4.751.055,25 EUR Der Jahresüberschuss in Höhe von 5.303.697,26 EUR setzt sich zusammen - aus der kalkulatorischen Verzinsung mit 1.432.875,48 EUR - aus dem Unterschied zwischen gesetzlichen Grundlagen der Gebührenkalkulation und Ansätzen der Handelsbilanz mit 2.712.971,93 EUR - aus dem Gewinn von Anlagenverkäufen mit 497.939,34 EUR - aus der Verzinsung liquider Mittel mit 551.175,38 EUR - aus dem Gewinn des BgA Photovoltaikanlage mit 17.565,39 EUR - aus den Zuweisungen des Landes und des Bundes mit 495.399,34 EUR - aus übrigen Nebengeschäften mit 131.404,38 EUR - aus dem Verlust des BgA awm-Dienstleistungen mit -503.666,04 EUR - und gezahlten Darlehenszinsen in Höhe von -31.967,94 EUR - 3 - V/0287/2026 Die Gesamtinvestitionen lagen im Jahr 2025 bei 14.717 TEUR. Davon wurden 1.703 TEUR in Anlagen der Stadtreinigung, 5.176 TEUR in Anlagen der Abfallwirtschaft und 1.433 TEUR in Grundstücke mit Betriebs- und anderen Bauten investiert. Ein weiterer An- teil in Höhe von 607 TEUR auf Betriebs - und Geschäftsausstattung, 4.981 TEUR auf ge- leistete Anzahlungen und Anlagen im Bau, 7 TEUR auf immaterielle Vermögensgegen- stände und 810 TEUR auf Finanzanlagen. Gemäß § 4 der EigVO kann dem Betriebsausschuss für das Wirtschaftsjahr 2025 Entlas- tung erteilt werden. Die Entlastung der Betriebsleitung erfolgt gemäß § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO durch den Be- triebsausschuss. Hiermit wird sich der Betriebsausschuss in seiner nächsten planmäßigen Sitzung befassen. 2. Lagebericht Nach der Aufhebung des § 25 EigVO, erstellen die awm den Lagebericht gem. § 14 der Betriebssatzung. Die HLB Schumacher GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs- gesellschaft, Münster, hat festgestellt, dass dieser im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und die sonstigen Angaben im Lagebericht keine falschen Vorstellungen von der La- ge des Eigenbetriebes erwecken. 3. Prüfungsergebnis Die HLB Schumacher GmbH Wirtschaftsprüfungs - und Steuerberatungsgesellschaft, Münster, erteilt den awm für das Wirtschaftsjahr 2025 einen uneingeschränkten Bestäti- gungsvermerk. Die weiteren Einzelheiten zum Jahresabschluss 2025 können den beige- fügten Unterlagen entnommen werden. Darüber hinaus werden die Abschlussergebnisse vom Prüfungsleiter der HLB Schumacher GmbH Wirtschaftsprüfungs - und Steuerbera- tungsgesellschaft, Münster, in der Betriebsausschusssitzung am 07.07.2026 im Rahmen einer Jahresabschlussbesprechung im Einzelnen erläutert. Zu 2) Die Landeszuweisungen für die Beschaffung von E-Mobilität werden zur Kompensation der höheren Kosten aus der Beschaffung der E-Kehrmaschinen zugunsten der Gebührenzahler in die Verbindlich- keiten gebucht. Demnach werden 495.399,34 € der allgemeinen Rücklage entnommen. I. V. gez. Minas Stadtrat Anlage: Jahresabschluss der awm (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebe- richt, Bestätigungsvermerk)
Anlage: Jahresabschluss 2025 der awm
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Geschäftsbericht 2025
Jahresabschluss | 1
Wirtschaftsjahr 2025
Abfallwirtschaftsbetriebe
Münster
Abfallwirtschaftsbetriebe
Münster
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Geschäftsbericht 2025
2 | Jahresabschluss
Geschäftsbericht 2025
Jahresabschluss | 01
Jahresabschluss | Lagebericht
Wirtschaftsjahr 2025
Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass Fach- und Rechtsbegriffe nicht gegendert werden.
Geschäftsbericht 2025
02 | Jahresabschluss
Inhalt
Inhalt 02
Bilanz 04
Gewinn- und Verlustrechnung 06
Anhang
I. Allgemeine Angaben 07
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 08
III. Bilanzerläuterungen 10
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 13
V. Sonstige Angaben 22
VI. Anlagen
Anlagennachweis [Anlage 1] 26
Gewinn- und Verlustrechnung nach Betriebszweigen [Anlage 2] 30
Geschäftsbericht 2025
Jahresabschluss | 03
Lagebericht
I. Grundlagen des Unternehmens 31
II. Wirtschaftsbericht 32
1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen 32
2. Geschäftsverlauf 33
2.1 Straßenreinigung 33
2.2 Abfallwirtschaft 33
3. Wirtschaftliche Lage 34
3.1 Ertragslage 34
3.2 Aufwandslage 35
3.3 Finanzlage 36
3.4 Vermögenslage 37
3.5 Gesamtaussage zur Lage des Unternehmens 38
4. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 39
4.1 Nachhaltigkeitsstrategie der awm 39
4.2 Nachhaltigkeitsmanagement bei den awm 39
4.3 Personelle Verantwortung für Nachhaltigkeitsfragen 40
4.4 Wesentliche Interessengruppen 40
4.5 Nachhaltigkeitsberichterstattung 41
III. Prognosebericht 42
IV. Chancen- und Risikobericht 43
V. Sonstiges 45
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 46
Impressum 50
Geschäftsbericht 2025
04 | Jahresabschluss
Aktivseite
in EUR
31.12.25
in EUR
31.12.24
in EUR
A ANLAGEVERMÖGEN
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen und Software 13.915,97 22.727,10
II. SACHANLAGEN
1. Grundstücke mit Betriebs- und anderen Bauten 24.671.952,48 24.957.666,57
2. Anlagen der Stadtreinigung 4.839.681,79 4.754.642,82
3. Anlagen der Abfallwirtschaft 19.3 47.10 9,7 3 18.729.184,07
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.851.872,29 2.442.434,45
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 4.156.836,22 819.980,91
55.867.452,51 51.703.908,82
III. FINANZANLAGEN
1. Wertpapiere des Anlagevermögens 21.193.391,08 21.193.391,08
2. Sonstige Ausleihungen 1.560.000,00 900.000,00
22.753.391,08 22.093.391,08
78.634.759,56 73.820.027,00
B UMLAUFVERMÖGEN
I. VORRÄTE
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 8 0 3.1 27,69 905.766,63
2. Fertige Erzeugnisse und Waren 58.873,83 67.796,5 8
862.001,52 973.563,21
II. FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.057.578,08 6.29 0.97 7,39
2. Forderungen an die Stadt Münster und verbundenen Unternehmen 11.643.604,71 7.417.8 87,15
3. Sonstige Vermögensgegenstände 242.688,13 207.742,07
16.943.870,92 13.916.606,61
III. KASSENBESTAND UND GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN 4.508.405,17 16.514.184,72
22.314.277,61 31.404.354,54
C RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 36.756,81 34.292,09
100.985.793,98 105.258.673,63
Bilanz zum 31.12.2025
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Geschäftsbericht 2025
Jahresabschluss | 05
Passivseite
in EUR
31.12.25
in EUR
31.12.24
in EUR
A EIGENKAPITAL
I. STAMMKAPITAL 500.000,00 500.000,00
II. RÜCKLAGEN
1. Allgemeine Rücklage 31.691.982,69 30.814.444,38
2. Rücklagen aus Überschüssen awm-Dienstleistungen 739.123,77 427.156,74
3. Rücklagen aus Photovoltaik-Überschüssen 190.632,90 181.379,06
III. JAHRESÜBERSCHUSS 5.303.697,26 5.711.897,4 3
38.425.436,62 37.634.877,61
B SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE ZUM ANLAGEVERMÖGEN 1.513.728,78 1.699.990,36
C RÜCKSTELLUNGEN
I. Rückstellungen für Pensionen 3.321.994,00 3.484.499,00
II. Steuerrückstellungen 4.980,00 258.510,00
III. Sonstige Rückstellungen
1. Nachsorgerückstellungen 27.75 8.2 25,6 5 32.686.773,60
2. Übrige 3.538.674,78 3.549.654,67
31.296.900,43 36.236.428,27
34.623.874,43 39.979.437,27
D VERBINDLICHKEITEN
I. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 6.632.237,00 7.279.374,83
II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.173.137,32 2.636.904,63
III. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster und verbundenen Unternehmen 1.174.302,50 1.4 59.787,69
IV. Verbindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern 11.663.338,61 13.366.236,59
V. Sonstige Verbindlichkeiten 1.779.738,72 1.202.064,65
davon aus Steuern
31.12.2025 805.201,92 EUR
31.12.2024 9 0 3.8 47,3 4 EU R
26.422.754,15 25.944.368,39
100.985.793,98 105.258.673,63
Geschäftsbericht 2025
06 | Jahresabschluss
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025
in EUR
in EUR
2025
in EUR
2024
in EUR
1. Umsatzerlöse 72.717.745,99 72.780.838,64
2. Erhöhung (+) / Verminderung (-) des Bestands an fertigen Erzeugnissen -9.967,20 5.675,00
3. Sonstige betriebliche Erträge 4.443.244,35 963.148,86
77.151.023,1 4 73.749.662,50
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 5.738.999,27 5.902.020,87
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 17.8 8 5.161,78 19.096.501,77
23.624.161,05 24.998.522,64
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 24.795.9 07,76 22.614.910,55
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 7.3 87.27 3,9 9 6.565.756,70
davon für Altersversorgung:
2025: 1.906.174,44 EUR [2024: 1.766.691,42 EUR]
32.183.181,75 29.18 0.6 67,25
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen 9.510.084,00 8.694.230,10
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.275.203,76 5.985.432,35
72.592.630,56 68.858.852,34
8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 63.765,48 40.656,56
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 987.059,08 1.380.565,93
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
davon Aufwendungen aus der Aufzinsung
2025: 2.541,00 € [2024: 2.883,00 €] 34.508,94 37.79 0,6 6
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -29.559,41 254.184,79
12. Ergebnis nach Steuern 5.604.267,61 6.020.057,20
13. Sonstige Steuern 300.570,35 308.159,77
14. Jahresüberschuss 5.303.697,26 5.711.897,43
Nachrichtlich: Behandlung des Jahresüberschusses
a) Einstellung in die allgemeine Rücklage 1.789.797,91 1.390.676,56
b) Zuführung zum Haushalt der Stadt Münster 4.000.000,00 4.000.000,00
c) Einstellung in die Rücklage Photovoltaik-Überschüsse 17.5 6 5,39 9.253,84
d) Entnahme aus der Rücklage Überschüsse awm-Dienstleistungen -503.666,04 31 1.967,0 3
Geschäftsbericht 2025
Jahresabschluss | 07
Anhang
für das Wirtschaftsjahr 2025
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
(awm) wurde nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW in Verbindung mit den
Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Um die unternehmens- und branchenspezifischen Besonderheiten der awm abbilden zu können,
wird in der Bilanz gemäß § 265 Abs. 5 HGB auf der Aktivseite eine Untergliederung des Sachanla-
gevermögens in die Anlagen der Stadtreinigung und der Abfallwirtschaft und auf der Passivseite
eine Untergliederung der sonstigen Rückstellungen in Nachsorgerückstellungen und übrige Rück-
stellungen vorgenommen. Darüber hinaus werden die Zuwendungen zum Anlagevermögen auf der
Passivseite unter „Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen“ ausgewiesen und
die Überschüsse aus den Betrieben gewerblicher Art (BgA) im Eigenkapital unter „Rücklagen aus
Überschüssen awm-Dienstleistungen“ und „Rücklagen aus Photovoltaik-Überschüssen“.
Verpflichtungen aus Gebührenüberschüssen werden unter dem Posten „Verbindlichkeiten gegen-
über Gebührenzahlern“ ausgewiesen.
Soweit für Pflichtangaben Wahlrechte bestehen, diese in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrech-
nung oder im Anhang darzustellen, sind diese aus Gründen der Übersichtlichkeit im Anhang darge-
stellt.
Die Ausweisstetigkeit wurde gewahrt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Geschäftsbericht 2025
08 | Jahresabschluss
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewer-
tungsmethoden maßgebend.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstel-
lungskosten bewertet. Es wurde grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode unter Zugrunde-
legung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angewendet. Geringwertige Anlagegüter werden
im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Bei den Finanzanlagen werden die Wertpapiere zu Anschaffungskosten angesetzt. Die sonstigen
Ausleihungen betreffen ein Genussrecht sowie ein Nachrangdarlehen, welche ebenfalls zu
Anschaffungskosten angesetzt worden sind.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu gleitenden Durchschnitts-
preisen angesetzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte mit Hilfe zulässiger Bewertungsverein-
fachungsverfahren unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips ermittelt.
Forderungen und sonstige Vermögenswerte wurden mit ihrem Nennwert angesetzt. Erkennbaren
Risiken wurde durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die
Forderungen gegenüber den Dualen Systemen wurden nach Abschluss eines Vergleichs mit zwei
Systembetreibern im Jahr 2026 mittels einer Pauschalwertberichtigung angepasst, die unter den
Verbindlichkeiten ausgewiesen wird.
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen wird über die Nutzungsdauer
der Vermögensgegenstände, für den er gewährt wurde, ertragswirksam aufgelöst.
Die Rückstellungen für Pensionen sind zum versicherungsmathematisch ermittelten Barwert
unter Berücksichtigung der Richttafeln von Prof. Dr. K. Heubeck, Köln, Richttafeln 2018 G, gem.
§ 22 Abs. 3 EigVO NRW angesetzt und bewertet worden; es wurde ein Rechnungszinsfuß von 5 %
zugrunde gelegt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken
und sind grundsätzlich mit dem Betrag angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist. Die Bewertung erfolgt mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Rückstel-
lungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.
Die Rückstellungen für Beihilfen wurden gemäß § 37 Abs. 1 Satz 5 - 8 KomHVO berechnet.
Der Barwert wurde als prozentualer Anteil in Höhe von 24,92 % (Vorjahr 24,57 %) der Rückstellungen
für Versorgungsbezüge ermittelt.
Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen durch
das Personalamt der Stadt Münster unter Verwendung des Programms „HPR Haessler Pensionsrück-
stellungen Kommunal“ ermittelt. Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden mit dem durchschnittli-
chen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von drei Jahren ergibt.
Dieser beläuft sich zum 31. Dezember 2025 auf 1,84 % (Vorjahr 1,48 %). Bei der Bewertung wird eine
durchschnittliche Kostensteigerung in Höhe von 2,00 % (Vorjahr 4,00 %) unterstellt.
Verpflichtungen aus Gebührenüberschüssen, soweit sie im Zusammenhang mit nach § 6 KAG NRW
innerhalb der nächsten vier Jahre zu erstattenden Kostenüberdeckungen stehen, werden unter dem
Posten „Verbindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern“ ausgewiesen.
Geschäftsbericht 2025
Jahresabschluss | 09
Die Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge der ZDM I und II (im Folgenden als
Deponierückstellungen bezeichnet) basieren auf dem Gutachten der ECONUM Unternehmensbe-
ratung GmbH aus 2025 und werden im Bedarfsfall an aktuelle Erkenntnisse bzw. Finanzplanungen
angepasst. Da die Einzelmaßnahmen der Rekultivierungs- und Nachsorgeverpflichtungen nicht zu
einem Zeitpunkt, sondern in einem Zeitraum zu erfüllen sind, wird die Rückstellung für Zwecke der
Bewertung in mehrere Teilrückstellungen entsprechend der Einzelverpflichtungen aufgeteilt und
jeweils eine Restlaufzeit zugeordnet. Der jeweilige Erfüllungsbetrag der Verpflichtung wird mit dem
jeweiligen laufzeitadäquaten Zinssatz gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Erträge aus der Inanspruchnahme von Verpflichtungen für Gebührenüberdeckungen sowie die
Aufwendungen aus der Zuführung zu den Verpflichtungen für Gebührenüberdeckungen werden,
soweit sie im Zusammenhang mit nach § 6 KAG NRW innerhalb der nächsten vier Jahre zurück zu
erstattenden Kostenüberdeckungen stehen, saldiert in den Umsatzerlösen ausgewiesen.
Geschäftsbericht 2025
10 | Jahresabschluss
III. Bilanzerläuterungen
Aktivseite
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird im beigefügten Anlagennachweis (Anlage 1 des
Anhangs) gezeigt.
Die vorhandenen Anlagen im Bereich der Stadtreinigung und Abfallwirtschaft konnten im Wesent-
lichen technisch und wirtschaftlich optimal genutzt werden. Im Sinne einer sicheren Bewältigung der
Aufgabenstellung sind sie ausreichend dimensioniert. Der Bestand des Anlagevermögens hat sich
im Jahr 2025 insgesamt erhöht. Die Neuinvestitionen überstiegen die Abschreibungen in Höhe von
5.207 TEUR.
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
Die Bestände entgeltlich erworbener Software und Lizenzen haben sich insgesamt um 9 TEUR
verringert und liegen somit bei 14 TEUR.
2. Sachanlagen
Der Gesamtbestand der Sachanlagen liegt im Jahre 2025 bei 55.867 TEUR. Sowohl der Bestand
der Anlagen der Stadtreinigung (+85 TEUR) als auch der Bestand der Anlagen der Abfallwirtschaft
(+618 TEUR) erhöhen sich. Der Bestand der Grundstücke mit Betriebs- und anderen Bauten wieder-
um verringert sich (-286 TEUR).
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau werden zum Bilanzstichtag mit 4.157 TEUR
ausgewiesen. Hierbei handelt es sich in erster Linie um den Wiederaufbau der Annahmehalle
inkl. technischer Anlagenausrüstung (1.334 TEUR), um den Bau der neuen Papierumschlaghalle
(1.336 TEUR) sowie um vier Abfallsammelfahrzeuge (770 TEUR).
3. Finanzanlagen
Der Wertpapierbestand des Anlagevermögens (VUS-Fonds) hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht
verändert und liegt somit bei 21.193 TEUR.
Die Stadtwerke Münster zahlten vereinbarungsgemäß die fünfte Rate des Genussrechtvertrags in
Höhe von 150 TEUR zum 31.12.2025.
Umlaufvermögen
1. Vorräte
Der Posten Vorräte liegt bei insgesamt 862 TEUR und enthält Lagermaterial (243 TEUR), Streumittel
(210 TEUR), Schutz- und Dienstkleidung (191 TEUR), Kraft- und Schmierstoffe (165 TEUR) und Sonsti-
ges (53 TEUR).
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen an verbundene Unternehmen wurden im Jahre 2025 in die Forderungen an die
Stadt Münster umgegliedert und werden nunmehr in der Bilanz als Forderungen an die Stadt
Münster und verbundene Unternehmen ausgewiesen.
Die Forderungen an die Stadt Münster (11.189 TEUR) und verbundenen Unternehmen (455 TEUR)
belaufen sich auf insgesamt 11.644 TEUR.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 5.058 TEUR.
Geschäftsbericht 2025
Jahresabschluss | 11
Bei den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von 243 TEUR handelt es sich hauptsächlich
um Erträge aus der Zinsabgrenzung (53 TEUR) sowie Vorschüsse an Mitarbeiter (11 TEUR) und Steuer-
erstattungen (176 TEUR), die aus der Pauschalwertberichtigung im Bereich der Dualen Systeme
resultieren.
Die in den Vorjahren hier ausgewiesenen Schadenersatzansprüchen werden seit dem Jahre 2025
nicht mehr als Forderung und somit aufwandmindernd, sondern nach Baufortschritt als Ertrag in den
Umsatzerlösen ausgewiesen.
Die Forderungen haben alle, bis auf sonstige Vermögensgegenstände i.H.v. 2 TEUR (Mitarbeiterdar-
lehen), eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
3. Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktive Rechnungsabgrenzung enthält ausschließlich transitorische Posten.
Passivseite
Eigenkapital
Das Eigenkapital belief sich zu Beginn des Wirtschaftsjahres auf 37.634.877,61 EUR. Gemäß Ratsbe-
schluss vom 03. September 2025 wurde von dem Jahresüberschuss 2024 (5.711.897,43 EUR) ein Anteil
in Höhe von 1.390.676,56 EUR der allgemeinen Rücklage, 311.967,03 EUR der Rücklage Überschüsse
aus awm-Dienstleistungen und 9.253,84 EUR der Rücklage Photovoltaik-Überschüsse zugeführt.
Das Eigenkapital erhöht sich um den Jahresüberschuss 2025 in Höhe von 5.303.697,26 EUR und
saldiert sich aufgrund der im Jahr 2025 ausgezahlten Konsolidierungsbeiträge in Höhe von
4.000.000,00 EUR sowie der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 513.138,25 EUR
zum 31. Dezember 2025 auf 38.425.436,62 EUR.
Entwicklung des Eigenkapitals 2025:
Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen hat sich um 186 TEUR verringert
und liegt somit zum Ende des Jahres bei 1.514 TEUR. Die Minderung ist darauf zurückzuführen, dass
im Jahr 2025 die ratierliche Auflösung aller Investitionszuschüsse (495 TEUR) höher lag als die
Zugänge (309 TEUR).
Eigenkapital
31.12.2024
in EUR
Rücklagen
Zuführung
in EUR
Rücklagen
Entnahme
in EUR
Auszahlungen an
die Stadt Münster
in EUR
Jahresüber-
schuss 2025
in EUR
Eigenkapital
31.12.2025
in EUR
Stammkapital 500.000 0 0 0 0 500.000
Allgemeine Rücklage 30.814.444 1.390.677 -513.138 0 0 31.691.983
Rücklagen aus Überschüssen
awm-Dienstleistungen 427.157 311.967 0 0 0 739.124
Rücklagen aus Photovoltaik-
Überschüssen 181.379 9.254 0 0 0 190.633
Jahresüberschuss 5.711.897 -1.711.897 0 -4.000.000 5.303.697 5.303.697
Summe 37.634.878 0 -513.138 -4.000.000 5.303.697 38.425.437
Geschäftsbericht 2025
12 | Jahresabschluss
Rückstellungen
Entwicklung der Rückstellungen 2025:
Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich um Rückstellungen für Altersteilzeit (163 TEUR),
Rückstellungen für Beihilfen (828 TEUR), Rückstellungen für die Erstellung und Prüfung des Jahres-
abschlusses (108 TEUR), sonstige ungewisse Verbindlichkeiten (178 TEUR), Rückstellungen für die
Nachsorge/Rekultivierung der ZDM I und II (27.758 TEUR) und Urlaubs- und Überstundenrückstellun-
gen (2.262 TEUR).
31.12.2024
in EUR
Inanspruchnahme
in EUR
Auflösungen
in EUR
Zuführungen
in EUR
31.12.2025
in EUR
1. Rückstellungen für Pensionen 3.484.499 175.488 0 12.983 3.321.994
2. Steuerrückstellungen 258.510 306.892 34.378 87.74 0 4.980
3. Sonstige Rückstellungen 36.236.428 1.987.281 3.425.980 473.733 31.296.900
Summe Rückstellungen 39.979.437 2.469.661 3.460.358 574.456 34.623.874
Geschäftsbericht 2025
Jahresabschluss | 13
Verbindlichkeiten
Für die Verbindlichkeiten bestehen die folgenden Restlaufzeiten:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wurden im Jahre 2025 in die Ver-
bindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster umgegliedert und werden nunmehr in der Bilanz als
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster und verbundenen Unternehmen ausgewiesen.
Diese betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Besicherungen für Verbindlichkeiten bestehen nicht.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung für jeden Betriebszweig ist als Anlage 2 dem Anhang beigefügt.
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse enthalten Gebühreneinnahmen und Einnahmen aus privatrechtlichen Entgelten.
Von den Umsatzerlösen entfallen 57.036 auf die Abfallwirtschaft; davon betreffen 48.908 TEUR die
Abfallabfuhr, 1.081 TEUR die Abfalldeponierung, 3.804 TEUR die sonstige Abfallverwertung, 3.113
TEUR den DSD-Bereich und 130 TEUR die Sonderabfälle. In den Umsatzerlösen der Abfallabfuhr sind
saldierte Unterdeckungen in Höhe von 1.804 TEUR enthalten, die den Verbindlichkeiten gegenüber
Gebührenzahlern entnommen wurden.
Weitere Umsatzerlöse entfallen in Höhe von 8.150 TEUR auf die Straßenreinigung und 2.780 TEUR
auf den Winterdienst. In den Umsatzerlösen der Straßenreinigung sind saldierte Unterdeckungen in
Höhe von 412 TEUR enthalten, die den Verbindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern entnommen
wurden.
Auf die Nebengeschäfte in allen Betriebsbereichen entfallen Erlöse in Höhe von 4.751 TEUR.
davon mit einer Restlaufzeit
Gesamt
in TEUR
bis 1 Jahr
in TEUR
1 – 5 Jahre
in TEUR
> 5 Jahre
in TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Vorjahr 31.12.2024
6.632
7.279
647
647
2.588
2.588
3.397
4.044
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Vorjahr 31.12.2024
5.173
2.637
5.173
2.637
0
0
0
0
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster u. verb. Unternehmen
Vorjahr 31.12.2024
1.174
1.460
1.174
1.460
0
0
0
0
Verbindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern
Vorjahr 31.12.2024
11.663
13.366
7.0 94
7.027
4.569
6.339
0
0
Sonstige Verbindlichkeiten
Vorjahr 31.12.2024
1.780
1.202
1.780
1.202
0
0
0
0
Gesamt
Vorjahr 31.12.2024
26.423
25.944
15.868
12.973
7.157
8.927
3.397
4.044
Geschäftsbericht 2025
14 | Jahresabschluss
Abfallwirtschaft
Abfallabfuhr
Die den Umsatzerlösen zugrundeliegenden Leistungen im Abf allabfuhrbereich entsprechen der
Anzahl der tatsächlichen Behälterentleerungen auf der Grundlage der jeweiligen monatlichen
Behälterbestände.
Mengen- und Tarifstatistik Abfallabfuhr Restabfall
Art der Leistung Gefäßvolumen Anzahl Leistungen
2024
Anzahl Leistungen
2025
Gebührensätze
2024 in EUR
Gebührensätze
2025 in EUR
Restabfall
wöchentlich
35 l 1 0 145,92 145,92
60 l 3 3 250,20 250,20
90 l 1 1 375,24 375,24
120 l 67 63 500,40 500,40
240 l 122 120 1.000,80 1.000,80
660 l 292 295 2.752,20 2.752,20
660 l 1 2 3.335,88 3.335,88
660 l 6 6 3.044,04 3.044,04
770 l 6 6 3.210,84 3.210,84
1.100 l 759 766 4.587,00 4.587,00
1.100 l 11 11 4.878,84 4.878,84
1.100 l 5 4 5.170,68 5.170,68
5.000 l 5 7 16.999,92 16.999,92
Restabfall Gewerbe
wöchentlich
60 l 2 2 200,16 200,16
120 l 56 60 400,32 400,32
240 l 156 159 800,64 800,64
660 l 183 189 2.201,76 2.201,76
660 l 1 1 2.785,44 2.785,44
660 l 4 5 2.493,60 2.493,60
770 l 1 1 2.568,72 2.568,72
1.100 l 501 515 3.669,60 3.669,60
1.100 l 3 2 3.961,44 3.961,44
1.100 l 2 2 4.253,28 4.253,28
Restabfall
14-tägig
17,5 l 582 586 36,48 36,48
35 l 12.401 12.250 72,96 72,96
60 l 14.311 14.281 125,04 125,04
90 l 7.14 4 7.19 8 187,5 6 187,5 6
120 l 13.347 13.372 250,20 250,20
240 l 9.757 9.839 500,40 500,40
660 l 846 864 1.376,04 1.376,04
660 l 5 6 1.6 67,8 8 1.6 67,8 8
660 l 22 23 1.521,96 1.521,96
770 l 50 49 1.605,36 1.605,36
770 l 2 2 1.751,28 1.751,28
1.100 l 988 1.002 2.293,44 2.293,44
1.100 l 10 10 2.439,36 2.439,36
1.100 l 4 3 2.585,28 2.585,28
2.000 l 3 3 4.170,00 4.170,00
3.000 l 8 13 6.255,00 6.255,00
4.000 l 1 1 8.340,00 8.340,00
5.000 l 7 13 10.425,00 10.425,00
Geschäftsbericht 2025
Jahresabschluss | 15
Art der Leistung Gefäßvolumen Anzahl Leistungen
2024
Anzahl Leistungen
2025
Gebührensätze
2024 in EUR
Gebührensätze
2025 in EUR
Restabfall Gewerbe
14-tägig
35 l 160 160 58,32 58,32
60 l 193 195 100,08 100,08
90 l 134 134 150,12 150,12
120 l 583 579 200,16 200,16
240 l 1.125 1.116 400,32 400,32
660 l 353 347 1.100,88 1.100,88
660 l 5 5 1.246,36 1.246,36
660 l 0 0 1.392,72 1.392,72
770 l 9 10 1.284,36 1.284,36
1.100 l 385 395 1.834,80 1.834,80
1.100 l 5 5 1.980,72 1.980,72
1.1 00 l 3 3 2.126,64 2.126,64
2.000 l 1 1 3.336,00 3.336,00
Restabfall
2 x wöchentlich
120 l 2 2 1.000,80 1.000,80
240 l 8 8 2.001,60 2.001,60
660 l 0 0 4.9 87,20 4.9 87,20
660 l 41 43 5.504,40 5.504,40
770 l 0 0 6.421,80 6.421,80
770 l 1 1 7.0 0 5, 4 8 7.0 0 5, 4 8
1.100 l 147 150 9.174,0 0 9.174,0 0
1.100 l 0 0 10.341,36 10.341,36
Restabfall Gewerbe
2 x wöchentlich
240 l 24 24 1.601,28 1.601,28
660 l 40 45 4.403,52 4.403,52
660 l 2 1 4.9 87,20 4.9 87,20
770 l 2 2 5.137,44 5.137,44
1.100 l 1 1 8.506,56 8.506,56
1.100 l 3 4 7.9 2 2,8 8 7.9 2 2,8 8
1.100 l 174 173 7.3 39, 2 0 7.3 39, 2 0
Restabfall
3 x wöchentlich
660 l 0 0 8.256,60 8.256,60
770 l 0 0 9.632,64 9.632,64
1.100 l 0 0 13.761,00 13.761,00
Restabfall Gewerbe
3 x wöchentlich
240 l 0 0 2.401,92 2.401,92
660 l 5 5 6.605,28 6.605,28
1.100 l 17 17 11.008,80 11.008,80
Restabfall
4 x wöchentlich 120 l 2 2 2.001,60 2.001,60
Restabfall Gewerbe
4 x wöchentlich
90 l 2 2 1.200,96 1.200,96
660 l 2 3 8.807,04 8.807,04
1.100 l 1 1 14.678,40 14.678,40
Restabfall Gewerbe
5 x wöchentlich 1.100 l 0 1 18.708,00 18.708,00
Geschäftsbericht 2025
16 | Jahresabschluss
Mengen- und Tarifstatistik Abfallabfuhr Bioabfall
Abfalldeponierung/-verwertung
Die den Umsatzerlösen zugrundeliegenden Leistungen im Abfalldeponierungs- /
verwertungsbereich sind der nachfolgenden Anlieferungsstatistik zu entnehmen.
Altholz Bioabfälle Grünabfälle Haus-/Sperrmüll
nicht verwertbar
Straßenkehricht/
MRA/Kompostierung
IST Menge in Mg 3.441 15.452 14.348 48.908 5.530
PLAN Menge in Mg 3.000 16.000 15.000 48.000 5.250
Abweichung in Mg 441 -548 -652 908 280
Jahresabschluss in EUR 154.856 3.170.260 645.652 22.599.327 495.051
Planungsgröße in EUR 135.000 3.282.750 675.000 22.179.950 470.000
Abweichung in EUR 19.856 -112.519 -29.348 419.265 25.029
Abweichung in Prozent 14,71 -3,43 -4,35 1,89 5,33
Art der Leistung Gefäßvolumen Anzahl Leistungen
2024
Anzahl Leistungen
2025
Gebührensätze
2024 in EUR
Gebührensätze
2025 in EUR
Bioabfall
wöchentlich
17,5 l 368 372 58,20 58,20
35 l 21.272 21.371 116,52 116,52
60 l 10.664 10.677 199,80 199,80
90 l 3.552 3.543 299,64 299,64
120 l 5.726 5.728 399,60 399,60
240 l 2.572 2.556 799,20 799,20
Bioabfall
14-tägig 1.000 l 9 17 1.665,00 1.665,00
Geschäftsbericht 2025
Jahresabschluss | 17
Stadtreinigung
Die den Umsatzerlösen der Stadtreinigung zugrundeliegenden Leistungen sind der nachfolgenden
Leistungsübersicht zu entnehmen.
Mengen- und Tarifstatistik Straßenreinigung
Anzahl der
Leistungen 2024
Anzahl der
Leistungen 2025
Gebührensätze 2024
in EUR
Gebührensätze 2025
in EUR
Vollreinigung Anliegerstraßen
1 x wöchentlich (710, 740) 370.807 371.527 6,06 6,60
2 x wöchentlich (720, 750) 14.708 14.762 12,12 13,20
3 x wöchentlich (730) 6.952 6.975 18,18 19,80
6 x wöchentlich (770) 9.151 9.170 36,36 39,60
Vollreinigung Anliegerstraßen (Hinterlieger)
1 x wöchentlich (712) 26.243 26.307 6,06 6,60
2 x wöchentlich (722) 193 193 12,12 13,20
3 x wöchentlich (732) 338 338 18,18 19,80
6 x wöchentlich (772) 18 18 36,36 39,60
Vollreinigung Durchgangsstraßen
1 x wöchentlich (610, 640) 155.307 153.799 5,40 5,88
2 x wöchentlich (620, 650) 14.170 14.069 10,80 11,76
3 x wöchentlich (630) 3.909 3.909 16,20 17,6 4
6 x wöchentlich (670) 3.345 3.345 32,40 35,28
Vollreinigung Durchgangsstraßen (Hinterlieger)
1 x wöchentlich (612) 12.296 12.348 5,40 5,88
2 x wöchentlich (622) 345 345 10,80 11,76
3 x wöchentlich (632) 30 30 16,20 17,6 4
Fahrbahnreinigung Anliegerstraßen
1 x wöchentlich (760, 780, 782) 280.103 279.974 3,00 3,30
14-tägig (763, 783, 784) 270.229 270.401 1,50 1,65
Fahrbahnreinigung Durchgangsstraßen
1 x wöchentlich (660, 680, 682) 10.802 10.126 2,64 2,88
14-tägig (663, 683, 684) 21.680 21.710 1,32 1,44
Geschäftsbericht 2025
18 | Jahresabschluss
Sonderleistungen
• Neujahrsreinigung
• Flohmarktreinigungen
• Stadtfest, sowie diverse Stadtteilfeste
• Sonderreinigungen für städt. Ämter (Amt für Schule und Weiterbildung, Amt für Immobilien-
management, Tiefbauamt, Sportamt, Amt für Grünflächen und Umweltschutz)
• Reinigung für private und gewerbliche Auftraggeber (z. B. Betriebsgelände, Parkplätze)
• Reinigung öffentlicher Flächen
• Div. Veranstaltungen (z. B. Send, Karneval, Weihnachtsmarkt)
Winterdienst
Die Gesamteinsätze des Winterdiensts haben sich im Vergleich zum Vorjahr um einen Einsatz erhöht.
Im Jahr 2025 waren 33 Einsätze erforderlich (Vorjahr 32). Davon 20 kleinere Einsätze (bis fünf Streu-
fahrzeuge), 8 größere Einsätze (mehr als fünf Streufahrzeuge) und 5 Großeinsätze (Großteil der ver-
fügbaren Kräfte). Der Anstieg ist auf den Bereich der größeren Einsätze (+4 Einsätze) zurückzuführen.
Die kleinen Einsätze (-1 Einsatz) und die Großeinsätze (-2 Einsätze) sind hingegen leicht gesunken.
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten unter anderem Erträge aus dem Abgang von Gegen-
ständen des Anlagevermögens (518 TEUR), aus der Auflösung von Rückstellungen (2.926 TEUR)
sowie aus Erträgen aus der Auflösung von Zuschüssen (495 TEUR), bedingt durch die Anschaffung
geförderter E-Fahrzeuge und geförderter LED-Leuchtmittel. Außerdem enthalten sind die Erlöse aus
Schadensersatzleistungen (276 TEUR), wovon 250 TEUR auf den Brand der Annahmehalle zurück-
zuführen sind.
Materialaufwand
Der Materialaufwand beinhaltet die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit 5.739 TEUR
sowie Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 17.885 TEUR. Bei den Aufwendungen für
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe entfallen 1.750 TEUR auf den Dieselkraftstoffverbrauch, 2.857 TEUR
auf die Materialdirektverbräuche, 463 TEUR auf Strom sowie 669 TEUR auf sonstige Verbräuche.
Bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen entfallen 8.787 TEUR auf die Entsorgung von Rest-
abfällen, 829 TEUR auf die Entsorgung von Krankenhausabfällen, 158 TEUR auf die Entsorgung in
der Biovergärungsanlage, 583 TEUR auf bezogene Aufwendungen für das BHKW, 339 TEUR auf
die Problemabfallentsorgung, 739 TEUR auf bezogene Straßenreinigungsleistungen, 895 TEUR auf
bezogene Winterdienstleistungen und 5.275 TEUR auf sonstige Entsorgungsleistungen.
Die Position Kosten Preisindexierung Deponierückstellungen ist im Vergleich zum Vorjahr um
364 TEUR gesunken und liegt bei 140 TEUR und die Aufwendungen für die Provision für verkaufte
Müllsäcke belaufen sich ebenfalls aus 140 TEUR.
Streugutverbrauch 2025 2024
Streusalz in t 1.201,60 1.115,26
Lava-Granulat in t 424,85 4 49,21
Split in t 6,5 5,00
Geschäftsbericht 2025
Jahresabschluss | 19
Personalaufwand
Im Jahr 2025 wurden bei den Abfallwirtschaftsbetrieben folgende Mitarbeitende
einschließlich Auszubildende beschäftigt:
Gehälter
Grundlage für die Gehaltsabrechnung ist für alle Bediensteten eine einheitliche Entgelttabelle nach
dem TVöD in der jeweils gültigen Fassung.
Zusatzversorgung
Die awm sind als Teil der Stadt Münster Mitglied der Kommunalen Versorgungskassen NRW (kvw).
Zweck der Anstalt ist es, den Arbeitnehmern im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche
Alters- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die kvw hat mit der Stadt Münster in einer
Beteiligungsvereinbarung festgelegt, dass alle Arbeitnehmer zu versichern sind, die nach dem Tarif-
vertrag über die Versorgung der Arbeitnehmer des Bundes und der Länder sowie von Arbeitnehmern
kommunaler Verwaltungen und Betriebe zu versichern wären. Der derzeitige Umlagesatz beträgt
4,5 % der umlagepflichtigen Lohn- und Gehaltssumme. Zusätzlich wird ein Sanierungsgeld von
3,25 % der umlagepflichtigen Lohn- und Gehaltssumme erhoben.
Zeitpunkt Beschäftigte
[ohne Auszubildende]
Nachrichtlich
Auszubildende
31.03.2025 470 13
30.06.2025 468 11
30.09.2025 458 15
31.12.2025 475 12
Durchschnitt 2025 468 13
Geschäftsbericht 2025
20 | Jahresabschluss
Der Personalaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr um 3.003 TEUR gestiegen und liegt bei 32.183 TEUR.
Die einzelnen Aufwandskomponenten gehen aus der nachfolgenden Übersicht hervor:
2025
in EUR
2024
in EUR
Veränderung zum
Vorjahr in EUR
Veränderung zum
Vorjahr in Prozent
Beschäftigungsentgelte 24.452.001 22.170.289 2.281.712 10,3
Beamtenbezüge 251.967 258.775 -6.808 -2,6
Veränderungen Urlaubs- u. Überstundenrückstellungen 101.285 232.701 -131.416 -56,5
Veränderung Rückstellung für Altersteilzeit -9.345 -46.854 37.5 0 9 -80,1
Gesamt 24.795.908 22.614.911 2.180.997 9,6
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung 5.279.722 4.612.919 666.804 14,5
Gruppenversicherung 129.374 126.068 3.306 2,6
Veränderungen Urlaubs- u. Überstundenrückstellungen 33.062 60.789 -27.727 -45,6
Veränderung Rückstellung für Altersteilzeit -1.8 69 -13.737 11.868 -86,4
5.440.289 4.786.039 654.250 13,7
Beiträge zur Zusatzversorgungskasse 1.887.845 1.725.482 162.363 9,4
Zuführung zur Pensionsrückstellung 12.983 22.661 -9.678 -42,7
Veränderungen Urlaubs- u. Überstundenrückstellungen 5.766 22.565 -16.79 9 -74, 4
Veränderung Rückstellung für Altersteilzeit -420 -4.017 3.597 -89,5
1.906.174 1.766.691 139.483 7,9
Aufwendungen für Beihilfen u. Unterstützungen 40.811 13.026 27.78 5 213,3
Gesamt 7.387.274 6.565.756 821.518 12,5
Personalaufwand Gesamt 32.183.182 29.180.667 3.002.515 10,3
Geschäftsbericht 2025
Jahresabschluss | 21
Abschreibungen
Im Wirtschaftsjahr 2025 betrugen die Abschreibungen insgesamt 9.510 TEUR. Dabei handelt es
sich um planmäßige Abschreibungen (8.130 TEUR) sowie um außerplanmäßige Abschreibungen
(1.380 TEUR), die vor allem auf den Brand der Annahmehalle und der Stilllegung der Feinaufberei-
tungsanlage zurückzuführen sind.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen bei 7.275 TEUR. Sie beinhalten 1.817 TEUR für
Verwaltungsleistungen der Stadt Münster, 1.336 TEUR für Versicherungsleistungen sowie 4.122 TEUR
sonstige allgemeine Betriebs- und Verwaltungsaufwendungen.
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen
des Finanzanlagevermögens
Der Posten enthält den Ertrag aus dem Genussrecht gegenüber der Stadtwerke Münster GmbH in
Höhe von 64 TEUR. Die Jahresstromerzeugung der Photovoltaikanlage betrug in 2025 920,59 kWh/
kWp. Dieser Stromerzeugung liegt eine Grundverzinsung von 4,6 % zugrunde.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Der Posten enthält Festgeldzinsen (334 TEUR), Zinserträge durch den Abzinsungseffekt der Nach-
sorgerückstellungen (500 TEUR) und Habenzinsen von Kreditinstituten (153 TEUR).
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Dieser Posten enthält 3 TEUR Zinsaufwendungen aus der Zuführung des Zinsanteils zur Altersteilzeit
sowie Zinsen für die Darlehen bei der NRW.BANK in Höhe von 32 TEUR.
Sonstige Steuern
Die sonstigen Steuern beinhalten unter anderem Kraftfahrzeugsteuern in Höhe von 67 TEUR und
die Stromsteuer für das Blockheizkraftwerk in Höhe von 226 TEUR.
Geschäftsbericht 2025
22 | Jahresabschluss
V. Sonstige Angaben
Zusammensetzung der Organe und Aufwendungen für Organe
Betriebsleitung
Bis zum 28.02.2025 war Herr Diplom-Betriebswirt Christian Wedding alleiniger Betriebsleiter. Seit
dem 01.03.2025 wird die Betriebsleitung durch den technischen Betriebsleiter, Herrn Dr. Daniel
Baumkötter, sowie den kaufmännischen Betriebsleiter, Herrn Diplom-Betriebswirt Christian Wedding,
wahrgenommen.
Dem technischen Betriebsleiter Herrn Dr. Daniel Baumkötter wurden im Wirtschaftsjahr 2025
Gesamtbezüge in Höhe von 117 TEUR gewährt; davon entfielen 110 TEUR auf die Festvergütung
inkl. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und 7 TEUR auf die Zukunftssicherung (kvw).
Dem kaufmännischen Betriebsleiter Herrn Christian Wedding wurden im Wirtschaftsjahr 2025
Gesamtbezüge in Höhe von 155 TEUR gewährt; davon entfielen 145 TEUR auf die Festvergütung
inkl. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und 10 TEUR auf die Zukunftssicherung (kvw).
Für die Pensionäre und Hinterbliebenen der früheren Amtsleitung wurden an Pensionen 39 TEUR
aufgewendet. Für sie bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 337 TEUR.
Betriebsausschuss vom 01.01. - 31.10.2025
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Ratsmitglieder bzw. Sachkundige Bürgerinnen und Bürger
1. RH Hendrik Grau (1. stellvertr. Vorsitz)
Geschäftsführender Gesellschafter
HG Grundbesitz GmbH
1. Herr Hugo Hölken
Landwirt
Selbstständig
2. RF Babette Lichtenstein van Lengerich
Geschäftsführende Gesellschafterin
Medienhaus Münster GmbH
2. Herr Dr. Hans-Georg Geißdörfer
Hauptgeschäftsführer a. D.
3. RH Jan Gebker
Verwaltungsangestellter
Bischöfliches Generalvikariat Münster
3. Herr Christian Moll
Geschäftsführer
Moll Logistics GmbH
4. Anja Kallfelz
Gesellschafterin KK Asset GmbH/Unternehmerin
4. RF Dr. Leandra Praetzel
Projektmanagerin
Münster nachhaltig e. V.
5. RF Anne Kathrin Hebermann
freiberufliche Dozentin / Bildungsreferentin
5. Herr Michael Wildt
Lehrer an der Gesamtschule Münster Mitte
LBV Düsseldorf
6. RH Damian Winter (2. stellvertr. Vorsitz)
Specialist Corporate Responsibility
ALDI Einkauf SE & Co. oHG
6. Tobias Dierkes
Projekt- und Qualitätsmanager
Hengst SE, Münster
7. RF Hedwig Liekefedt (Vorsitz)
Lehrerin
Land NRW / Bezirksregierung Münster
7. RH Thomas Kollmann
Geschäftsführender und pädagogischer Leiter
Begegnungszentrum Kinderhaus e. V.
8. Frau Beate Kretzschmar
Lehrerin
Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg, Lüdinghausen
8. Herr Yannis Bermig
Student
9. Herr Christopher Kolisch
Student
WWU Münster
9. RH Heiko Wischnewski
Elektroingenieur
IONTOF Technologies GmbH
10. Herr William Baffoe
(Ordentliches beratendes Mitglied gem. § 58 Abs. 1 S. 7 GO NRW)
Reinigungskraft
Studentenwerk Münster
10. RH Michael Krapp
(Stellvertr. beratendes Mitglied gem. § 58 Abs. 1 S. 7 GO NRW)
Gesellschafter-Geschäftsführer
Krappfinanz GmbH, Münster
[RF = Ratsfrau | RH = Ratsherr]
Geschäftsbericht 2025
Jahresabschluss | 23
Betriebsausschuss vom 10.12. - 31.12.2025
Die Mitglieder des Betriebsausschusses erhalten keine Vergütung.
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Ratsmitglieder bzw. Sachkundige Bürgerinnen und Bürger
1. RF Mathilda Harbering (2. stellvertr. Vorsitz)
Studentin
1. RF Dr. Leandra Praetzel
Klimaschutzmanagerin
WWU Münster
2. RF Anja Kallfelz
Unternehmerin
2. RH Benedikt Spangenberg
Kaufmann, Partner einer Unternehmensberatung, Rentner
Joyia Consulting GmbH und Deutsche Rentenversicherung
3. Herr Tobias Dierkes
Angestellter
Universitätsklinikum Münster
3. Herr Damian Winter
Manager CR
ALDI Einkauf SE & Co. oHG
4. RF Babette Lichtenstein van Lengerich (Vorsitz)
Geschäftsführende Gesellschafterin
Medienhaus Münster GmbH
4. Frau Julia Zimmer
Studentin
Universität Bielefeld
5. RH Walter von Göwels
Versicherungsfachmann
5. Frau Johanna Sauter
Unternehmensjuristin
Prowind GmbH
6. Herr Ralf Beckmann
Hat sein Mandat nicht angetreten
6. Herr Michael Rehder
Ingenieur
CLAAS Selbstfahrende Erntemaschinen GmbH
7. RH Stephan Brinktrine
Senior Client Trainer
Wolters Kluwer Tax & Accounting Deutschland GmbH
7. RH Andreas Bracht
Medizinstudent
8. RH Christian Lüer
Ist zurückgetreten
8. RH Alf Rüdiger Kaßenbrock
Hausverwalter und Versicherungsmakler
Selbstständig
9. Herr Stephan Siewering
Straßenwärter
Straßenmeisterei Münster
9. RH Thomas Werth
Rechtsanwalt im Ruhestand ab 01.10.2025
Bertelsmann SE & Co. KGaA, Gütersloh (bis 30.09.2025)
10. RF Maren Berkenheide (1. stellvertr. Vorsitz)
Personal- und Organisationsentwicklerin
ENWELO GmbH & Co. KG
10. Frau Ingrid Senbert
Rentnerin
Geringfügige Tätigkeit als Steuerberaterin
11. RH Lars Nowak
Verwaltungsfachwirt
LWL
11. Herr Gabriel Dutilleux
Student
WWU Münster
12. Frau Beate Kretzschmar
Lehrerin
Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg Lüdinghausen
13. Herr Jonas Tybussek
Umweltschutztechniker
14. Herr Andreas Hayden
Requirements Engineer
EVIDENT Technology Center Europe
15. Herr Ralf Hüvelmeyer
Verwaltungsfachangestellter
LWL bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten
und Gartenbau
16. Herr William Baffoe
Industriekaufmann
Studierendenwerk Münster
[RF = Ratsfrau | RH = Ratsherr]
Geschäftsbericht 2025
24 | Jahresabschluss
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 16.620 TEUR ergeben sich aus den Bestellobligos für
Investitionsmaßnahmen sowie sonstiger Auftragsvergaben per 31. Dezember 2025, deren Fertig-
stellungen, Lieferungen oder Abwicklungen in den Folgejahren erfolgen. Im Wesentlichen handelt es
sich hierbei um Verpflichtungen für die Rekultivierung der ZDM II 1.+2. sowie für Planungsleistungen
für die Errichtung der ZDM II 4. BA (1.910 TEUR). Außerdem für die Erweiterung des Löschwasserteichs
(144 TEUR), für die Errichtung der Papierannahmehalle (1.044 TEUR), für den Wiederaufbau der An-
nahmehalle (6.614 TEUR), für die Beschaffung diverser Fahrzeuge (4.617 TEUR), für die Planung der
Ladeinfrastruktur und des Zwischenlagers (599 TEUR), für die Anschaffung neuer Küchengeräte (35
TEUR), für die Anschaffung neuer Raumcontainer (98 TEUR), für Pflasterflächen am REZ (31 TEUR) und
für das Modellprojekt Smart Cities „Abfallfreie Quartiere“ (397 TEUR).
Darüber hinaus bestehen weitere Obligos für sonstige Lieferungen und Leistungen (1.131 TEUR).
Honorar des Abschlussprüfers
Der für Abschlussprüfungsleistungen im Wirtschaftsjahr als Gesamthonorar erfasste Aufwand be-
trägt 90 TEUR, davon entfielen 45 TEUR auf das Vorjahr.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Wirt-
schaftsjahres
Nach dem Abschlussstichtag kam es im Zuge des sogenannten „Irankrieges“ zu erheblichen Ver-
werfungen auf den internationalen Energiemärkten. Insbesondere die Unsicherheit hinsichtlich der
Stabilität wichtiger Transportwege wie der Straße von Hormus führte zu einem deutlichen Anstieg der
Rohölpreise.
In der Folge erhöhten sich auch die Preise für Dieselkraftstoff spürbar. Dies hatte unmittelbare Auswir-
kungen auf Transport- und Logistikkosten sowie mittelbar auf nahezu alle Wirtschaftsbereiche entlang
der Lieferketten. Es ist daher mit weiteren inflationsbedingten Kostensteigerungen zu rechnen.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses lassen sich die konkreten finanziellen Auswirkun-
gen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage noch nicht abschließend quantifizieren. Es ist jedoch
davon auszugehen, dass steigende Energiekosten zu einer Belastung der zukünftigen Geschäftsent-
wicklung führen können.
Gewinnverwendungsvorschlag
Die Betriebsleitung schlägt vor, aus dem Jahresüberschuss 2025 in Höhe von 5.303.697,26 EUR einen
Anteil von 1.789.797,91 EUR der allgemeinen Rücklage und 17.565,39 EUR der Rücklage Photovolta-
ik-Überschüsse zuzuführen sowie 503.666,04 EUR aus der Rücklage Überschüsse awm-Dienstleis-
tungen zu entnehmen. Des Weiteren werden 4.000.000,00 EUR an den Haushalt der Stadt Münster
abgeführt, die neben kalkulatorischer Verzinsung (1.016.437,74 EUR) und einem anteiligen Betrag
aus Nebengeschäften (250.000,00 EUR) einen Betrag von 2.733.562,26 EUR beinhalten. Die Mittel
von 4.000.000,00 EUR sind im städtischen Haushaltsplan 2025 veranschlagt und erforderlich, um das
städtische Defizit zu begrenzen.
Geschäftsbericht 2025
Jahresabschluss | 25
Münster, 31. März 2026
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
gez. Dr. Daniel Baumkötter gez. Christian Wedding
Techn. Betriebsleiter Kaufm. Betriebsleiter
Geschäftsbericht 2025
26 | Jahresabschluss
VI. Anlagen
Anlagennachweis der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
zum 31. Dezember 2025
[Anlage 1]
Posten des
Anlagevermögens
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen
01.01.25 Zugänge
+
Abgänge
. /.
Umbuchungen
AiB
+ / ./ .
31.12.25 01.01.25 Zugänge
+
Abgänge
. /.
31.12.25 31.12.25 31.12.24 durchschn.
AfA-Satz
durchschn.
RBW
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v. H. v. H.
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Lizenzen 41.470,48 0,00 0,00 +0,00 41.470,48 20.0 97,0 0 11.061,94 0,00 31.158,94 10.311,54 21.373,48 26,67 24,86
2. Entgeltlich erworbene Software 636.369,23 7 .000,62 74.750,07 +0,00 568.619,78 635.015,61 4.749,81 74.750,07 565.015,35 3.604,43 1.353,62 0,84 0,63
67 7.8 39,71 7 .000,62 74.750,07 +0,00 610.090,26 655.112,61 15.811,75 74.750,07 596.174,29 13.915,97 22.727,10 2,59 2,28
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Betriebs- und
anderen Bauten 69.898.94 6,72 1.432.679,63 107.371,00 +531.923,40 71.756.178,75 44.941.280,15 2.142.946,12 0,00 47.0 8 4.2 26, 27 24.671.952,48 24.957.666,57 2,99 34,38
2. Anlagen der Stadtreinigung 15.779.418,26 1.702.946,12 200.734,16 +0,00 17.281.630,22 11.024.775,44 1.616.268,50 199.095,51 12.441.948,43 4.839.681,79 4.754.642,82 9,35 28,00
3. Anlagen der Abfallwirtschaft 65.8 41.4 67,3 6 5.176.646,59 1 .8 87.0 0 3,70 +624.083,44 69.755.193,69 47.112.283,29 5.182.804,37 1 .8 87.0 0 3,70 50.408.083,96 19.3 47.10 9,7 3 18.729.184,07 7,4 3 27,74
4. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 7 .404.258,99 606.599,67 188.968,99 +355.091,43 8.176.981,10 4.961.824,54 552.253,26 188.968,99 5.325.108,81 2.851.872,29 2.442.434,45 6,75 34,88
5. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau 819.980,91 4.981.059,26 133.105,68 -1.511.098,27 4.156.836,22 0,00 0,00 0,00 0,00 4.156.836,22 819.980,91 0,00 100,00
159.74 4.072,24 13.899.931,27 2.517.18 3,5 3 +0,00 171.126.819,98 108.040.163,42 9.494.272,25 2.275.068,20 115.259.367,47 5 5.8 67.4 52,51 51.703.908,82 5,55 32,65
III. Finanzanlagen
1. Wertpapiere des Anlagevermögens 21.193.391,08 0,00 0,00 +0,00 21.193.391,08 0,00 0,00 0,00 0,00 21.193.391,08 21.193.391,08 0,00 100,00
2. Sonstige Ausleihungen 900.000,00 810.000,00 150.000,00 +0,00 1.560.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.560.000,00 900.000,00 0,00 100,00
22.093.391,08 810.000,00 150.000,00 +0,00 22.753.391,08 0,00 0,00 0,00 0,00 22.753.391,08 22.093.391,08 0,00 100,00
Summe 182.515.303,03 14.716.931,89 2.741.933,60 +0,00 194.490.301,32 108.695.276,03 9.510.084,00 2.349.818,27 115.855.541,76 78.634.759,56 73.820.027,00 4,89 40,43
Geschäftsbericht 2025
Jahresabschluss | 27
Posten des
Anlagevermögens
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen
01.01.25 Zugänge
+
Abgänge
. /.
Umbuchungen
AiB
+ / ./ .
31.12.25 01.01.25 Zugänge
+
Abgänge
. /.
31.12.25 31.12.25 31.12.24 durchschn.
AfA-Satz
durchschn.
RBW
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v. H. v. H.
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Lizenzen 41.470,48 0,00 0,00 +0,00 41.470,48 20.0 97,0 0 11.061,94 0,00 31.158,94 10.311,54 21.373,48 26,67 24,86
2. Entgeltlich erworbene Software 636.369,23 7 .000,62 74.750,07 +0,00 568.619,78 635.015,61 4.749,81 74.750,07 565.015,35 3.604,43 1.353,62 0,84 0,63
67 7.8 39,71 7 .000,62 74.750,07 +0,00 610.090,26 655.112,61 15.811,75 74.750,07 596.174,29 13.915,97 22.727,10 2,59 2,28
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Betriebs- und
anderen Bauten 69.898.94 6,72 1.432.679,63 107.371,00 +531.923,40 71.756.178,75 44.941.280,15 2.142.946,12 0,00 47.0 8 4.2 26, 27 24.671.952,48 24.957.666,57 2,99 34,38
2. Anlagen der Stadtreinigung 15.779.418,26 1.702.946,12 200.734,16 +0,00 17.281.630,22 11.024.775,44 1.616.268,50 199.095,51 12.441.948,43 4.839.681,79 4.754.642,82 9,35 28,00
3. Anlagen der Abfallwirtschaft 65.8 41.4 67,3 6 5.176.646,59 1 .8 87.0 0 3,70 +624.083,44 69.755.193,69 47.112.283,29 5.182.804,37 1 .8 87.0 0 3,70 50.408.083,96 19.3 47.10 9,7 3 18.729.184,07 7,4 3 27,74
4. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 7 .404.258,99 606.599,67 188.968,99 +355.091,43 8.176.981,10 4.961.824,54 552.253,26 188.968,99 5.325.108,81 2.851.872,29 2.442.434,45 6,75 34,88
5. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau 819.980,91 4.981.059,26 133.105,68 -1.511.098,27 4.156.836,22 0,00 0,00 0,00 0,00 4.156.836,22 819.980,91 0,00 100,00
159.74 4.072,24 13.899.931,27 2.517.18 3,5 3 +0,00 171.126.819,98 108.040.163,42 9.494.272,25 2.275.068,20 115.259.367,47 5 5.8 67.4 52,51 51.703.908,82 5,55 32,65
III. Finanzanlagen
1. Wertpapiere des Anlagevermögens 21.193.391,08 0,00 0,00 +0,00 21.193.391,08 0,00 0,00 0,00 0,00 21.193.391,08 21.193.391,08 0,00 100,00
2. Sonstige Ausleihungen 900.000,00 810.000,00 150.000,00 +0,00 1.560.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.560.000,00 900.000,00 0,00 100,00
22.093.391,08 810.000,00 150.000,00 +0,00 22.753.391,08 0,00 0,00 0,00 0,00 22.753.391,08 22.093.391,08 0,00 100,00
Summe 182.515.303,03 14.716.931,89 2.741.933,60 +0,00 194.490.301,32 108.695.276,03 9.510.084,00 2.349.818,27 115.855.541,76 78.634.759,56 73.820.027,00 4,89 40,43
Geschäftsbericht 2025
28 | Jahresabschluss
Posten des
Anlagevermögens
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen
01.01.25 Zugänge
+
Abgänge
. /.
Umbuchungen
AiB
+ / ./ .
31.12.25 01.01.25 Zugänge
+
Abgänge
. /.
31.12.25 31.12.25 31.12.24 durchschn.
AfA-Satz
durchschn.
RBW
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v. H. v. H.
I. Stadtreinigung
1. Grundstücke mit Betriebs- und
anderen Bauten 706.935,62 0,00 0,00 +0,00 706.935,62 475.900,46 26.954,83 0,00 502.855,29 204.080,33 231.035,16 3,81 28,87
2. Anlagen der Stadtreinigung 15.779.418,26 1.702.946,12 200.734,16 +0,00 17.281.630,22 11.024.775,44 1.616.268,50 199.095,51 12.441.948,43 4.839.681,79 4.754.642,82 9,35 28,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 327.242,72 7.74 0, 41 7.74 0, 41 +0,00 327.242,72 302.305,11 13.875,98 7.74 0, 41 308.440,68 18.802,04 24.937,61 4,24 5,75
Summe 16.813.596,60 1.710.686,53 208.474,57 0,00 18.315.808,56 11.802.981,01 1.657.099,31 206.835,92 13.253.244,40 5.062.564,16 5.010.615,59 9,05 27,6 4
II. Abfall- und Wertstoffwirtschaft
1. Entgeltlich erworbene Lizenzen 16.065,00 0,00 0,00 +0,00 16.065,00 11.245,50 3.213,00 0,00 14.458,50 1.606,50 4.819,50 20,00 10,00
2. Entgeltlich erworbene Software 4.998,00 0,00 0,00 +0,00 4.998,00 3.644,38 1.249,50 0,00 4.893,88 104,12 1.353,62 25,00 2,08
3. Grundstücke mit Betriebs- und
anderen Bauten 47.25 6.79 0,07 1.383.592,15 107.371,00 +531.923,40 49.064.934,62 30.713.242,76 1.624.683,12 0,00 32.337.925,88 16.727.0 0 8,74 16.543.547,31 3,31 34,09
4. Anlagen der Abfallwirtschaft 65.8 41.4 67,3 6 5.176.646,59 1 .8 87.0 0 3,70 +624.083,44 69.755.193,69 47.112.283,29 5.182.804,37 1 .8 87.0 0 3,70 50.408.083,96 19.3 47.10 9,7 3 18.729.184,07 7,4 3 27,74
5. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 2.019.672,98 174.139,12 54.551,04 +65.485,70 2.204.746,76 1.356.486,03 143.218,88 54.551,04 1.445.153,87 759.592,89 663.186,95 6,50 34,45
Summe 115.138.993,41 6.734.377,86 2.048.925,74 1.221.492,54 121.045.938,07 79.196.901,96 6.955.168,87 1.941.554,74 84.210.516,09 36.835.421,98 35.942.091,45 5,75 30,43
III. Allgemeine und Zentrale Betriebe
1. Entgeltlich erworbene Software 656.776,71 7 .000,62 74.750,07 +0,00 5 89.027,26 640.222,73 11.349,25 74.750,07 576.821,91 12.205,35 16.553,98 1,93 2,07
2. Grundstücke mit Betriebs- und anderen
Bauten 21.935.221,03 49.0 87,4 8 0,00 +0,00 21.984.308,51 13.752.136,93 491.308,17 0,00 14.243.445,10 7.74 0.8 6 3, 41 8.183.084,10 2,23 35,21
3. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 5.0 57.3 4 3, 29 424.720,14 1 26.67 7,5 4 +289.605,73 5.644.991,62 3.303.033,40 395.158,40 1 26.67 7,5 4 3.571.514,26 2.073.47 7,3 6 1.754.309,89 7,0 0 36,73
4. Finanzanlagen 22.093.391,08 810.000,00 150.000,00 +0,00 22.753.391,08 0,00 0,00 0,00 0,00 22.753.391,08 22.093.391,08 0,00 100,00
Summe 49.742.732,11 1.290.808,24 351.427,61 +289.605,73 50.971.718,47 17.695.393,06 897.815,82 201.427,61 18.391.781,27 32.579.937,20 32.0 47.339,05 1,76 63,92
IV. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
1. Entgeltlich erworbene Software 0,00 139.134,44 0,00 0,00 139.134,44 0,00 0,00 0,00 0,00 139.134,44 0,00 0,00 100,00
2. Grundstücke mit Betriebs- und
anderen Bauten 132.766,40 2.932.733,27 4.757,25 -429.300,68 2.631.441,74 0,00 0,00 0,00 0,00 2.631.441,74 132.766,40 0,00 100,00
3. Anlagen der Abfallwirtschaft 399.750,78 1.8 6 3.2 17,0 9 128.348,43 -79 2 . 191 , 8 6 1.342.427,58 0,00 0,00 0,00 0,00 1.342.427,58 399.750,78 0,00 100,00
4. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 287.4 6 3,7 3 45.974,46 0,00 -289.605,73 43.832,46 0,00 0,00 0,00 0,00 43.832,46 287.4 6 3,7 3 0,00 100,00
Summe 819.980,91 4.981.059,26 133.105,68 -1.511.098,27 4.156.836,22 0,00 0,00 0,00 0,00 4.156.836,22 819.980,91 0,00 100,00
Geschäftsbericht 2025
Jahresabschluss | 29
Posten des
Anlagevermögens
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen
01.01.25 Zugänge
+
Abgänge
. /.
Umbuchungen
AiB
+ / ./ .
31.12.25 01.01.25 Zugänge
+
Abgänge
. /.
31.12.25 31.12.25 31.12.24 durchschn.
AfA-Satz
durchschn.
RBW
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v. H. v. H.
I. Stadtreinigung
1. Grundstücke mit Betriebs- und
anderen Bauten 706.935,62 0,00 0,00 +0,00 706.935,62 475.900,46 26.954,83 0,00 502.855,29 204.080,33 231.035,16 3,81 28,87
2. Anlagen der Stadtreinigung 15.779.418,26 1.702.946,12 200.734,16 +0,00 17.281.630,22 11.024.775,44 1.616.268,50 199.095,51 12.441.948,43 4.839.681,79 4.754.642,82 9,35 28,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 327.242,72 7.74 0, 41 7.74 0, 41 +0,00 327.242,72 302.305,11 13.875,98 7.74 0, 41 308.440,68 18.802,04 24.937,61 4,24 5,75
Summe 16.813.596,60 1.710.686,53 208.474,57 0,00 18.315.808,56 11.802.981,01 1.657.099,31 206.835,92 13.253.244,40 5.062.564,16 5.010.615,59 9,05 27,6 4
II. Abfall- und Wertstoffwirtschaft
1. Entgeltlich erworbene Lizenzen 16.065,00 0,00 0,00 +0,00 16.065,00 11.245,50 3.213,00 0,00 14.458,50 1.606,50 4.819,50 20,00 10,00
2. Entgeltlich erworbene Software 4.998,00 0,00 0,00 +0,00 4.998,00 3.644,38 1.249,50 0,00 4.893,88 104,12 1.353,62 25,00 2,08
3. Grundstücke mit Betriebs- und
anderen Bauten 47.25 6.79 0,07 1.383.592,15 107.371,00 +531.923,40 49.064.934,62 30.713.242,76 1.624.683,12 0,00 32.337.925,88 16.727.0 0 8,74 16.543.547,31 3,31 34,09
4. Anlagen der Abfallwirtschaft 65.8 41.4 67,3 6 5.176.646,59 1 .8 87.0 0 3,70 +624.083,44 69.755.193,69 47.112.283,29 5.182.804,37 1 .8 87.0 0 3,70 50.408.083,96 19.3 47.10 9,7 3 18.729.184,07 7,4 3 27,74
5. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 2.019.672,98 174.139,12 54.551,04 +65.485,70 2.204.746,76 1.356.486,03 143.218,88 54.551,04 1.445.153,87 759.592,89 663.186,95 6,50 34,45
Summe 115.138.993,41 6.734.377,86 2.048.925,74 1.221.492,54 121.045.938,07 79.196.901,96 6.955.168,87 1.941.554,74 84.210.516,09 36.835.421,98 35.942.091,45 5,75 30,43
III. Allgemeine und Zentrale Betriebe
1. Entgeltlich erworbene Software 656.776,71 7 .000,62 74.750,07 +0,00 5 89.027,26 640.222,73 11.349,25 74.750,07 576.821,91 12.205,35 16.553,98 1,93 2,07
2. Grundstücke mit Betriebs- und anderen
Bauten 21.935.221,03 49.0 87,4 8 0,00 +0,00 21.984.308,51 13.752.136,93 491.308,17 0,00 14.243.445,10 7.74 0.8 6 3, 41 8.183.084,10 2,23 35,21
3. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 5.0 57.3 4 3, 29 424.720,14 1 26.67 7,5 4 +289.605,73 5.644.991,62 3.303.033,40 395.158,40 1 26.67 7,5 4 3.571.514,26 2.073.47 7,3 6 1.754.309,89 7,0 0 36,73
4. Finanzanlagen 22.093.391,08 810.000,00 150.000,00 +0,00 22.753.391,08 0,00 0,00 0,00 0,00 22.753.391,08 22.093.391,08 0,00 100,00
Summe 49.742.732,11 1.290.808,24 351.427,61 +289.605,73 50.971.718,47 17.695.393,06 897.815,82 201.427,61 18.391.781,27 32.579.937,20 32.0 47.339,05 1,76 63,92
IV. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
1. Entgeltlich erworbene Software 0,00 139.134,44 0,00 0,00 139.134,44 0,00 0,00 0,00 0,00 139.134,44 0,00 0,00 100,00
2. Grundstücke mit Betriebs- und
anderen Bauten 132.766,40 2.932.733,27 4.757,25 -429.300,68 2.631.441,74 0,00 0,00 0,00 0,00 2.631.441,74 132.766,40 0,00 100,00
3. Anlagen der Abfallwirtschaft 399.750,78 1.8 6 3.2 17,0 9 128.348,43 -79 2 . 191 , 8 6 1.342.427,58 0,00 0,00 0,00 0,00 1.342.427,58 399.750,78 0,00 100,00
4. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 287.4 6 3,7 3 45.974,46 0,00 -289.605,73 43.832,46 0,00 0,00 0,00 0,00 43.832,46 287.4 6 3,7 3 0,00 100,00
Summe 819.980,91 4.981.059,26 133.105,68 -1.511.098,27 4.156.836,22 0,00 0,00 0,00 0,00 4.156.836,22 819.980,91 0,00 100,00
Geschäftsbericht 2025
30 | Jahresabschluss
Gewinn- und Verlustrechnung nach Betriebszweigen für das
Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025
Gesamt
in EUR
Allg. Bereich
in EUR
Stadtreinigung
in EUR
Abfallwirtschaft
in EUR
1. Umsatzerlöse 72.717.745,99 4.751.055,25 10.930.457,63 57.036.233,11
2. Erhöhung (+) / Verminderung (-) des Bestands an fertigen Erzeugnissen 9.967,20 0,00 0,00 9.967,20
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00
4. Sonstige betriebliche Erträge 4.443.244,35 175.970,68 296.225,34 3.971.048,33
5. Materialaufwand 23.624.161,05 1.809.377 ,99 2.549.877,49 19.264.905,57
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren 5.738.999,27 1.0 05.369,12 915.639,65 3.817.9 9 0,5 0
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 17.885.161,78 804.008,87 1.634.237,84 15.446.915,07
6. Personalaufwand 32.183.181,75 8.924.363,29 4.651.084,72 18.6 07.7 3 3,74
a) Löhne und Gehälter 24.795.907,76 6.912.875,49 3.597.1 3 8,70 14.285.893,57
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und für Unterstützung 7.387.273,99 2.01 1.4 87,8 0 1.053.946,02 4.321.840,17
7. Abschreibungen 9.510.084,00 897.815,82 1 .6 57.0 9 9,31 6.955.168,87
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen 9.510.084,00 897.815,82 1 .6 57.0 9 9,31 6.955.168,87
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit
diese die üblichen Abschreibungen überschreiten 0,00 0,00 0,00 0,00
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.275.203,76 4.739.032,27 11.356,83 2.524.814,66
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.050.824,56 551.175,38 0,00 499.649,18
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 34.508,94 2.541,00 9.590,38 22.377,56
Verrechnung des allgemeinen Bereichs 0,00 -11.542.905,85 1.792.390,04 9.750.515,81
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 29.559,41 29.559,41 0,00 0,00
12. Ergebnis nach Steuern 5.604.267,61 67 7.5 3 6, 2 0 555.284,20 4.371.447,21
13. Sonstige Steuern 300.570,35 37 7,73 3.171,00 297.021,62
14. Jahresüberschuss 5.303.697,26 677.158,47 552.113,20 4.074.425,59
Behandlung des Jahresüberschusses in EUR
a) Einstellung in die allgemeine Rücklage 1.789.797,91
b) Zuführung zum Haushalt der Stadt Münster 4.000.000,00
c) Zuführung in die Rücklage Photovoltaik-Überschüsse 17.5 6 5,39
d) Entnahme aus der Rücklage Überschüsse awm-Dienstleistungen -503.666,04
[Anlage 2]
Geschäftsbericht 2025
Lagebericht | 31
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2025
I. Grundlagen des Unternehmens
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster sind seit 1996 eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der
Stadt Münster entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-West-
falen. Sie werden gemäß der Eigenbetriebsverordnung sowie nach den Bestimmungen der Betriebs-
satzung für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster geführt. Dem Eigenbetrieb einschließlich etwaiger
Hilfs- und Nebenbetriebe obliegen die Stadtreinigung und Abfallwirtschaft (Sammlung, Transport,
Verwertung und Entsorgung von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes,
Aufstellung und Umsetzung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzepts) im gesamten Stadtgebiet.
Der Eigenbetrieb orientiert sich umfassend an den vom Rat der Stadt Münster beschlossenen
ökologischen Zielsetzungen der Abfallwirtschaft sowie gleichermaßen an den Belangen der Nutzer/
Gebührenzahler im Hinblick auf die Gestaltung der Kosten-Nutzen-Relation des Leistungsangebots.
Zur Dokumentation der Unternehmensziele und zur betrieblichen Steuerung setzen die awm ein
Balanced Scorecard System (BSC) ein, das die betrieblichen Einzelziele der zertifizierten betriebli-
chen Managementsysteme (ISO 9001:2015 Qualitäts-, ISO 14001:2015 Umwelt- und ISO 45001:2018
Arbeitsschutzmanagement) kennzahlengestützt zusammenführt.
Die Kernziele der awm bestehen in der Erbringung ökologisch wie qualitativ hochwertiger Dienst-
leistungen für die hoheitlichen Aufgaben Abfallentsorgung und Stadtreinigung/Winterdienst sowie
marktorientierter Dienstleistungen für gewerbliche Kundinnen und Kunden.
Die wesentlichen Verträge mit
• der Stadtwerke Münster GmbH, Münster, über allgemeine Stromlieferungen, die Energieeinspei-
sung aus der Photovoltaikanlage sowie das Genussrecht an der Photovoltaikanlage auf der ZDM II
• 12 niederländischen Gemeinden und der Stadt Münster als Kooperationspartner über eine
öffentlich-rechtliche Kooperationsvereinbarung
• der REMONDIS GmbH & Co. KG, Bochum, über die Übernahme und Vermarktung von Altpapier,
der Übernahme und Verwertung der Mischkunststoffe aus der Wertstofftonne und der Verwertung
von Altmetallen
• EQQO Infra GmbH für die Übernahme und Verwertung des Straßenkehrichts
bestehen in 2025 unverändert weiter.
Geschäftsbericht 2025
32 | Lagebericht
II. Wirtschaftsbericht
1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen
Die Abfallwirtschaft ist eine zentrale Branche für den Umwelt- und Ressourcenschutz. Ihre Rahmen-
bedingungen werden durch gesetzliche, wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Faktoren
bestimmt und haben sich in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt.
Eine besonders wichtige Rolle spielen die gesetzlichen Vorgaben. In Deutschland bildet das Kreis-
laufwirtschaftsgesetz (KrWG) die Grundlage der Abfallwirtschaft. Es verfolgt das Ziel, Abfälle zu
vermeiden, Ressourcen zu schonen und Recycling zu fördern. Ergänzt wird es durch europäische
Regelungen wie die EU-Abfallrahmenrichtlinie, die verbindliche Ziele für Recycling und Abfallvermei-
dung vorgibt.
Aktuell gewinnt vor allem die neue EU-Verpackungsverordnung an Bedeutung. Sie tritt ab 2026
verbindlich in Kraft und schafft einheitliche Vorschriften für alle EU-Mitgliedstaaten. Ziel ist es, Verpa-
ckungsabfälle deutlich zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Die Verordnung schreibt
unter anderem vor, dass alle Verpackungen künftig recyclingfähig sein müssen und der Einsatz von
recycelten Materialien erhöht wird. Zudem werden Mehrwegsysteme stärker gefördert und einheit-
liche Kennzeichnungen eingeführt, um die Mülltrennung zu verbessern.
Auch wirtschaftliche Rahmenbedingungen beeinflussen die Branche stark. Die Kosten für Samm-
lung, Sortierung und Verwertung von Abfällen sowie schwankende Rohstoffpreise wirken sich direkt
auf die Wirtschaftlichkeit aus. Gleichzeitig entstehen durch technische Innovationen und Digitalisie-
rung neue Chancen, etwa durch effizientere Recyclingverfahren oder automatisierte Sortieranlagen,
was jedoch auch mit erhöhten Kosten verbunden ist.
Ökologische Anforderungen nehmen ebenfalls zu. Im Zuge des Klimaschutzes werden strengere
Vorschriften zur Reduktion von Emissionen eingeführt, was zu zwingenden Umstellungen führt, die oft
kostspielig sind. Die Deponierung von Abfällen soll weiter reduziert werden, während Recycling und
Wiederverwertung im Mittelpunkt stehen. Ziel ist eine möglichst geschlossene Kreislaufwirtschaft, in
der Rohstoffe langfristig genutzt werden.
Ein wichtiger Teilbereich der Abfallwirtschaft ist die Stadtreinigung. Sie umfasst die Reinigung von
Straßen, Plätzen und öffentlichen Anlagen sowie die Entsorgung von wildem Abfall. Aktuelle Heraus-
forderungen sind hohe Abfallmengen im öffentlichen Raum, insbesondere durch Einwegverpackun-
gen, sowie höhere Anforderungen an Sauberkeit und Umweltfreundlichkeit. Außerdem verursacht die
Beseitigung von illegal entsorgtem Abfall zusätzlich außerplanmäßige Kosten.
Darüber hinaus spielen gesellschaftliche Faktoren eine wichtige Rolle. Das Umweltbewusstsein der
Bevölkerung wächst weiter, wodurch Mülltrennung und nachhaltiger Konsum an Bedeutung gewin-
nen. Dies kann sich positiv auf die Unternehmen auswirken, denn eine gute Mülltrennung erleichtern
das Recycling und den Sortieraufwand, wodurch die Qualität der wiederverwertbaren Materialien
steigt.
Politische Maßnahmen wie Einschränkungen von Einwegprodukten verstärken diesen Trend zu-
sätzlich. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Abfallwirtschaft stark reguliert ist und sich
im Wandel befindet. Neue gesetzliche Vorgaben – insbesondere auf EU-Ebene – sowie steigende
ökologische Anforderungen treiben die Entwicklung hin zu einer nachhaltigen und ressourcenscho-
nenden Kreislaufwirtschaft voran.
Geschäftsbericht 2025
Lagebericht | 33
2. Geschäftsverlauf
2.1 Straßenreinigung
Grundlage für die Durchführung der Straßenreinigung ist das Straßenreinigungsgesetz - StrReinG
NRW vom 18. Dezember 1975 und die dazu erlassene Straßenreinigungssatzung der Stadt Münster
in der jeweils gültigen Fassung. Hieraus ergibt sich der Umfang der Straßenreinigung. Die Abfallwirt-
schaftsbetriebe haben nach den gesetzlichen Vorgaben die Reinigung und die Winterwartung auf
öffentlichen Verkehrsflächen, Wegen und öffentlichen Plätzen innerhalb der geschlossenen Ortslage
durchzuführen.
Die Straßenreinigungsgebühren haben sich gemäß der Gebührenkalkulation für das Jahr 2025 um
9,15 % erhöht. Danach werden die geplanten Kosten der Straßenreinigung über Straßenreinigungs-
gebühren in Höhe von 6.100 TEUR, innerbetriebliche Verrechnungen von 730 TEUR, von Überschüs-
sen aus Vorjahren über 423 TEUR und sonstigen Erträge in Höhe von 124 TEUR finanziert. Der Restbe-
trag in Höhe von 1.638 TEUR, der das öffentliche Interesse an der Stadtsauberkeit widerspiegelt, wird
durch den allgemeinen Haushalt getragen. Der Stadtanteil beträgt 20 % der um die sonstigen Erlöse
und innerbetrieblichen Verrechnungen bereinigten Gesamtkosten.
Die geplanten Kosten des Winterdienstes werden durch den städtischen Haushalt mit 1.800 TEUR
finanziert. Ebenso beteiligen sich die Stadtwerke Münster mit 9,4 % an den Kosten.
2.2 Abfallwirtschaft
Die awm erfüllen für das Gebiet der Stadt Münster die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgers im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Die Sicherstellung einer
geordneten Abfallwirtschaft bildet die Grundlage für eine langfristige Entsorgungssicherheit in
der Stadt Münster. Neben den gesetzlichen Vorgaben von KrWG und Landesabfallgesetz wurde
zur Entwicklung und Umsetzung der kommunalen abfallwirtschaftlichen Ziele bereits 1986 ein
Abfallwirtschaftskonzept (AWK) erarbeitet. Das AWK wird regelmäßig, in der Regel für fünf Jahre,
fortgeschrieben. Der Rat der Stadt Münster stimmte der Fortschreibung des AWK für die Jahre
2023 - 2028 in der Sitzung vom 08. November 2023 zu.
Die Restabfall- und Bioabfallgebühren bleiben gemäß der Gebührenkalkulation 2025 unverändert.
Danach werden die geplanten Kosten der Hausmüllsammlung über Grundgebühren in Höhe von
6.480 TEUR, über Leistungsgebühren in Höhe von 28.084 TEUR, durch Inanspruchnahmen von Ge-
bührenüberschüssen aus Vorjahren in Höhe von 6.604 TEUR und durch sonstige Erträge in Höhe von
1.953 TEUR gedeckt.
Die geplanten Kosten der Bioabfallsammlung werden über Leistungsgebühren in Höhe von 10.711
TEUR sowie aus 126 TEUR sonstigen Gebühren bzw. Erträgen für den Tausch von Behältern, Biofilter-
deckeln, den Einsatz von Schwerkraftschlössern und Verkaufserlösen „Grünabfallsack“ getragen.
Folgende Ereignisse prägten das abgelaufene Wirtschaftsjahr besonders:
Die Auswirkungen des fortwährenden Krieges gegen die Ukraine und der gegen Russland verhängten
Wirtschaftssanktionen sind auch bei uns immer noch spürbar. Insgesamt waren die Lieferketten auch
im Wirtschaftsjahr 2025 gerade im Rahmen der Fahrzeug- und Ersatzteilbeschaffungen instabil.
Die Folgen des Brands der Annahmehalle der mechanischen Restabfallbehandlungsanlage im
Februar 2023 bzw. die Verzögerungen im Rahmen des Wiederaufbaus, gerade auch im Hinblick auf
die zwingende Berücksichtigung der einschlägigen aktuellen Brandschutzauflagen, haben im Wirt-
schaftsjahr 2025 außerordentlich Kapazitäten gebunden und erhebliche Auswirkungen auf die Um-
setzung des Investitionsplans und den entsprechenden Mittelabfluss.
Geschäftsbericht 2025
34 | Lagebericht
3. Wirtschaftliche Lage
3.1 Ertragslage
Das Wirtschaftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresüberschuss von 5.304 TEUR (VJ 5.712 TEUR) ab
und bewegt sich in Höhe von 1.673 TEUR über dem Planniveau von 3.631 TEUR.
Die Umsatzerlöse sind im Vergleich zum Vorjahr um 63 TEUR (-0,09 %) gesunken und stellen
sich wie folgt dar:
Die Hausmüll-Einsammlung erzielte eine Erlössteigerung von 405 TEUR, während die Umsatzerlöse
aus der Abfalldeponierung und der sonstigen Abfallverwertung hingegen um 1.067 TEUR zurück-
gingen. Die gesunkenen Umsatzerlöse im Bereich der sonstigen Abfallverwertung (- 1.098 TEUR) sind
hauptsächlich auf geringere Erlöse aus dem Bereich BHKW (-866 TEUR) zurückzuführen.
Umsatzerlöse 2025
in TEUR
2024
in TEUR
Veränderung
zum Vorjahr
in TEUR
Veränderung
zum Vorjahr
in Prozent
Abfallwirtschaft
Hausabfall-Einsammlung 46.240 45.835 405 0,9
Sonstige Umsatzerlöse Abfallabfuhr 864 867 -3 -0,3
Unterdeckung Gebührenüberschüsse 1.804 788 1.016 128,9
Umsatzerlöse Anlieferung REZ Restabfall 1.080 1.050 31 2,9
Sonstige Umsatzerlöse Abfallverwertung 3.804 4.902 -1.0 9 8 -22,4
Sonderabfall 130 117 13 11,1
Duales System Deutschland 3.113 3.326 -213 -6,4
Sonstige Umsatzerlöse 1 0 1 100,0
57.036 56.885 151 0,3
Stadtreinigung
Regelreinigung Grundstücke 6.081 5.628 453 8,1
Straßenreinigung Stadtanteil 20 % 1.657 1.629 28 1,7
Winterdienst 2.780 3.121 -340 -10,9
Unterdeckung Gebührenüberschüsse 412 562 -15 0 -26,7
10.930 10.940 -9 -0,1
Nebengeschäfte
Nebengeschäfte der Abfallwirtschaft 3.716 3.944 -227 -5,8
Nebengeschäfte der Straßenreinigung 403 414 -10 -2,5
Sonstige Nebengeschäfte 631 599 33 5,5
4.751 4.957 -205 -4,1
72.718 72.781 -63 -0,1
Geschäftsbericht 2025
Lagebericht | 35
Die Erlöse aus der Sammlung von Sonderabfall stiegen auf 130 TEUR (VJ 117 TEUR) und liegen damit
um 13 TEUR über dem Vorjahresniveau. Die Erlöse aus dem Dualen System Deutschland gingen im
Vergleich zum Vorjahr um 213 TEUR auf 3.113 TEUR zurück. Die sonstigen Umsatzerlöse im Bereich
der Abfallabfuhr sanken um 3 TEUR. Im Bereich der Abfallwirtschaft ergab sich eine Gebührenunter-
deckung in Höhe von 1.804 TEUR.
Im Bereich der Straßenreinigung und des Winterdienstes verringerten sich die Umsatzerlöse insge-
samt um 9 TEUR. Die Umsatzerlöse im Winterdienst gingen im Vergleich zum Vorjahr um 340 TEUR
zurück. Sie stehen stets im Zusammenhang mit der jeweiligen Wintersituation. Die Umsatzerlöse aus
der Grundstücksregelreinigung sowie aus dem städtischen Straßenreinigungsanteil stiegen hin-
gegen insgesamt um 481 TEUR. Im Bereich der Straßenreinigung ergab sich saldiert eine Gebühren-
unterdeckung in Höhe von 412 TEUR.
Insgesamt sind die Erlöse aus den Nebengeschäften um 205 TEUR gesunken. Die Verringerung ergibt
sich aus den unterschiedlichen Bereichen des Nebengeschäfts. Vor allem im Bereich Abfallwirtschaft
sind im Vergleich zum Vorjahr verringerte Erlöse (-227 TEUR) zu beobachten. Der Großteil dieser
Minderung ist auf die sonstigen Umsatzerlöse zurückzuführen, insbesondere auf den Bereich der
Erlöse aus Sickerwasserannahme (-396 TEUR). Der Bereich Straßenreinigung verringerte sich um
10 TEUR, während sich die sonstigen Nebengeschäfte insgesamt um 33 TEUR erhöhten.
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 4.443 TEUR resultieren vor allem aus der Auflösung
von Rückstellungen (2.926 TEUR). Darin enthalten ist insbesondere die Auflösung von Nachsorgerück-
stellungen aufgrund gesunkener Kosten im Bereich der Rekultivierung (2.851 TEUR). Darüber hinaus
ergeben sich Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen (518 TEUR) sowie Erlöse aus Scha-
densersatzleistungen (276 TEUR), die unter anderem auf den Brand der Annahmehalle (250 TEUR)
zurückzuführen sind. Außerdem tragen die Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen mit
495 TEUR zu den sonstigen betrieblichen Erträgen bei. Ergänzend sind sonstige Erträge in Höhe von
228 TEUR enthalten.
3.2 Aufwandslage
Die Materialaufwendungen in Höhe von 23.624 TEUR verringern sich im Vergleich zum Vorjahr um
1.374 TEUR. Dies setzt sich aus den Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene
Waren (- 163 TEUR) und den Aufwendungen für bezogene Leistungen (- 1.211 TEUR) zusammen.
Die gesamten Aufwendungen für bezogene Leistungen belaufen sich auf 17 .885 TEUR. Die Verringe-
rung um 1.211 TEUR gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf die folgenden Posten zurückzu-
führen:
Die Position ‚Aufwendungen für bezogene Leistungen‘ ist um 839 TEUR gesunken. Diese Minderung
resultiert im Wesentlichen aus geringeren Kosten in den Bereichen Abfallentsorgung (-935 TEUR),
Winterdienst (-209 TEUR) und Verwaltung (-125 TEUR). Dem stehen gestiegene Kosten im Bereich
Abfallsammlung (+445 TEUR) gegenüber.
Darüber hinaus sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich geringere Kosten für die Preisindexierung der
Zentraldeponien im Rahmen der Nachsorgerückstellungen angefallen (-364 TEUR).
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren (5.739 TEUR) sind
leicht gesunken. Dies ist im Wesentlichen auf verringerte Kosten im Bereich des Werkstattlagers an
der Rösnerstraße (- 73 TEUR), geringere Aufwendungen für Dieselkraftstoff (-53 TEUR) sowie einen
niedrigeren Materialverbrauch (-30 TEUR) zurückzuführen.
Geschäftsbericht 2025
36 | Lagebericht
Die Personalaufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um 3.003 TEUR gestiegen. Der Anstieg
von 10,29 % resultiert vorrangig aus der Tariferhöhung ab April 2025 um durchschnittlich 3,00 %, der
Erhöhung des Personalbestands um neun Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt sowie der altersbe-
dingten Erhöhung der Entgeltstufen.
Die Abschreibungen haben sich insgesamt um 816 TEUR erhöht und belaufen sich nun auf 9.510
TEUR. Davon entfallen 8.130 TEUR auf planmäßige Abschreibungen und 1.380 TEUR auf Sonder-
abschreibungen. Vor allem im Bereich der Abfallwirtschaft (+828 TEUR) sind höhere Abschreibungen
zu verzeichnen. Im Bereich der Straßenreinigung hingegen sind die Abschreibungen um 70 TEUR
gesunken.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.290 TEUR erhöht
und liegen somit bei 7.275 TEUR. Gestiegene Kosten sind vor allem in den folgenden Bereichen zu
beobachten: Verwaltungskosten an die Stadt Münster (+94 TEUR), Versicherungsleistungen (+437 TEUR)
sowie Kosten für den Arbeitsschutz (+ 71 TEUR). Darüber hinaus enthalten die sonstigen betrieblichen
Aufwendungen Kosten in Höhe von 683 TEUR aus einer notwendig gewordenen Pauschalwertberich-
tigung im Bereich der Forderungen gegenüber den Dualen Systemen. Anlass hierfür war ein für 2026
erwarteter Vergleich, der zu einer Neubewertung der Forderungen geführt hat.
Das Zinsergebnis liegt im Berichtsjahr um 367 TEUR unter dem Vorjahresergebnis.
Die Zinserträge liegen um 370 TEUR unter dem Vorjahresniveau; die Zinsaufwendungen sind eben-
falls um 3 TEUR gesunken. Der Rückgang der Zinserträge ist insbesondere auf um 344 TEUR gesun-
kene Festgeldzinsen sowie um 47 TEUR gesunkene Habenzinsen bei Kreditinstituten zurückzuführen.
3.3 Finanzlage
Das Vermögen der awm ist zu 39,6 % (VJ 37,4 %) durch Eigenkapital und Sonderposten finanziert. Das
Gesamtkapital besteht zu 34,8 % (VJ 45,1 %) aus langfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen.
Der Finanzmittelfonds der awm hat sich wie folgt entwickelt:
Finanzmittelfonds 2025
in TEUR
2024
in TEUR
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 11.297 10.629
Cashflow aus Investitionstätigkeit -13.632 -7.0 5 0
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -647 -647
Cashflow aus Kapitalbewegungen -4.000 -4.000
Zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel -6.982 -1.068
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 22.500 23.568
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 15.518 22.500
Geschäftsbericht 2025
Lagebericht | 37
Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode setzt sich aus Zahlungsmitteln in Höhe von 4.508 TEUR
und dem Cash-Pooling mit der Stadt Münster in Höhe von 11.010 TEUR zusammen.
Im Wirtschaftsjahr ist der Finanzmittelfonds um 6.982 TEUR gesunken. Der Cashflow aus der laufen-
den Geschäftstätigkeit hat sich gegenüber dem Vorjahr um 668 TEUR auf 11.297 TEUR erhöht.
Im Rahmen der Investitionstätigkeit sind im Jahr 2025 Mittel in Höhe von 13.632 TEUR abgeflossen.
Für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen, Sach- und Finanzanlagen wurde im
Wirtschaftsjahr ein Betrag von 14.717 TEUR (VJ 7.374 TEUR) aufgewendet. Insbesondere sind hier
Investitionen in Anlagen der Abfall- und Wertstoffwirtschaft in Höhe von insgesamt 5.177 TEUR, in
Anlagen der Stadtreinigung in Höhe von 1.703 TEUR, in andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung in Höhe von TEUR 607, in geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau in Höhe von
4.981 TEUR, in Grundstücke mit Betriebs- und anderen Bauten in Höhe von 1.433 TEUR, in immaterielle
Vermögensgegenständen in Höhe von 7 TEUR sowie in sonstige Ausleihungen (Nachrangdarlehen) in
Höhe von 810 TEUR zu nennen.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt im Berichtsjahr -647 TEUR (Tilgung von Krediten).
Abgeflossen sind im Rahmen des Cashflows aus Kapitalbewegungen 4.000 TEUR als Konsolidierungs-
beitrag an die Stadt Münster.
Mit der Stadt Münster besteht eine sogenannte Cash-Pool-Management-Vereinbarung, mittels derer
die Liquiditätsströme der Stadt und ihrer Beteiligungen optimiert werden. Im Rahmen dieser Vereinba-
rung wurde den awm ein unverändertes Kassenkreditvolumen von 6 Mio. EUR eingeräumt.
Die awm waren jederzeit in der Lage ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
3.4 Vermögenslage
Die Vermögens- und Kapitalstruktur stellt sich wie folgt dar:
Die Bilanzsumme ist im abgelaufenen Wirtschaftsjahr um 4.273 TEUR gesunken.
2025
in TEUR
2025
in Prozent
2024
in TEUR
2024
in Prozent
Anlagevermögen 78.635 7 7,9 73.820 80,3
Umlaufvermögen 22.314 22,1 31.405 19,7
Rechnungsabgrenzungsposten 37 0,0 34 0,0
Gesamtvermögen 100.986 100,0 105.259 100,0
Eigenkapital 38.425 38,1 37.6 3 5 36,8
Sonderposten 1.514 1,5 1.700 1,4
Mittel- und langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen 35.104 34,8 47.478 44,3
Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen 25.943 25,6 18.446 17,5
Gesamtkapital 100.986 100,0 105.259 100,0
Geschäftsbericht 2025
38 | Lagebericht
Auf der Aktivseite erhöht sich das Anlagevermögen um 4.815 TEUR. Die Gesamtinvestitionen beliefen
sich im Jahr 2025 auf 14.717 TEUR. Davon entfielen 1 .703 TEUR auf Anlagen der Stadtreinigung,
5.177 TEUR auf Anlagen der Abfallwirtschaft, 1.433 TEUR auf Grundstücke mit Betriebs- und anderen
Bauten, 607 TEUR auf andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung und 810 TEUR auf
Wertpapiere des Anlagevermögens. Der verbleibende Anteil entfällt mit 4.980 TEUR auf geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau sowie mit 7 TEUR auf entgeltlich erworbene Software. Die Inves-
titionen des abgelaufenen Wirtschaftsjahres wurden vollständig aus Eigenmitteln finanziert. Das
Anlagevermögen der awm ist bei einer Anlagendeckung von 95,4 % (Deckungsgrad II; VJ 117,6 %)
vollständig durch mittel- und langfristig zur Verfügung stehendes Eigen- und Fremdkapital finanziert.
Die Anlagendeckung durch Eigenkapital (Deckungsgrad I) beträgt 50,8 % (VJ 53,3 %).
Die erhebliche Verringerung des Umlaufvermögens um 9.090 TEUR resultiert im Wesentlichen aus
der Reduzierung der Festgeldanlagen um 12.000 TEUR sowie der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen um 1.233 TEUR. Demgegenüber steht ein Anstieg der Forderungen an die Stadt Münster
und verbundene Unternehmen um 4.226 TEUR.
Auf der Passivseite der Bilanz erhöhte sich das Eigenkapital um 791 TEUR. Die Eigenkapitalquote
unter Berücksichtigung des Sonderpostens stieg zum Bilanzstichtag von 37,4 % auf 39,6 %. Die Ver-
änderung des Eigenkapitals ergibt sich aus dem Jahresüberschuss 2024 in Höhe von 5.712 TEUR,
abzüglich der Auszahlung von Konsolidierungsbeiträgen in Höhe von 4.000 TEUR an die Stadt Müns-
ter sowie aus Rücklagenbewegungen in Höhe von 513 TEUR.
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen verringerte sich um 186 TEUR.
Unter den mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen ist insgesamt ein Rück-
gang um 12.374 TEUR zu verzeichnen. Dieser resultiert saldiert aus der Abnahme der Verbindlichkei-
ten gegenüber dem Gebührenzahler (- 1.770 TEUR), der Verringerung der Verbindlichkeiten gegen-
über Kreditinstituten (-647 TEUR) sowie der Minderung der mittel- und langfristigen Rückstellungen
(-9.957 TEUR).
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen sind insgesamt um 7.497 TEUR gestiegen. Die
Zunahme ergibt sich aus Erhöhungen in allen Bereichen, insbesondere bei den kurzfristigen Rück-
stellungen (+4.601 TEUR), den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (+2.208 TEUR), den
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster und verbundenen Unternehmen (+43 TEUR), den
Verbindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern (+67 TEUR) sowie den sonstigen Verbindlichkeiten
(+578 TEUR).
Die Liquidität II (kurzfristige Liquidität) beträgt zum Bilanzstichtag 82,8 % (VJ 165,2 %) und zeigt damit
eine Unterdeckung. Das kurzfristig realisierbare Schuldendeckungspotenzial reicht nicht mehr aus,
um das kurzfristige Fremdkapital zu decken. Die kurzfristige Fremdkapitalquote liegt bei 25,7 %
(VJ 17,5 %).
Die awm waren und sind jederzeit in der Lage ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen
zu können.
3.5 Gesamtaussage zur Lage des Unternehmens
Zusammenfassend wird seitens der Betriebsleitung der awm die wirtschaftliche Lage, nach Prüfung
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, positiv bewertet.
Im Ergebnis hat sich die Eigenkapitalquote (unter Berücksichtigung des Sonderpostens) von 37,4 %
auf 39,6 % erhöht. Dabei können gleichzeitig die Konsolidierungsanforderungen der Stadt Münster
unterstützt werden. Im Wirtschaftsjahr 2025 wurde von dem Jahresüberschuss 2024 ein Teilbetrag
Geschäftsbericht 2025
Lagebericht | 39
in Höhe von 4.000 TEUR an die Stadt ausgezahlt. Zudem ist vorgesehen, im Wirtschaftsjahr 2026 aus
dem Jahresüberschuss 2025 ebenfalls einen Teilbetrag in Höhe von 4.000 TEUR an die Stadt abzu-
führen.
4. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
4.1 Nachhaltigkeitsstrategie der awm
Die awm haben im Jahr 2010 eine Vision für das Jahr 2020 formuliert, die bereits eindeutige Nach-
haltigkeitsbezüge aufweist: Die awm bieten erstklassige Dienstleistungen in der Abfallwirtschaft
und Stadtreinigung an, mit deren Inanspruchnahme der Bürgerinnen und Bürger einen Beitrag zum
verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt leisten kann und Lebensqualität für sich und Folge-
generationen sichert. Im Berichtsjahr 2020 wurde die Vision für das Jahr 2030 mit ebenfalls eindeuti-
gen Nachhaltigkeitsbezügen erarbeitet.
Vision 2030 – Münster wird eine
Hauptstadt der Abfallvermeidung -
und alle wirken mit!
So paradox es klingen mag: Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster streben ein abfallfreies Münster
2030 an! Unsere Stadt entwickelt sich zu einer Hauptstadt der Abfallvermeidung. Realistisch ist:
Auch in Zukunft können sicherlich nicht alle Abfälle vermieden werden. Unser Ziel ist: Die noch ver-
bleibenden Abfälle sind im Jahr 2030 Wertstoffe, die primär stofflich verwertet werden. Der Rest
wird effizient energetisch genutzt. Die awm sind: Servicepartner, Impulsgeber, Kompetenzzentrum
und Wertstoff-Manufaktur. Die Bürgerinnen und Bürger sind dafür unser verantwortungsvoller
Partner – durch vorbildliche Abfallvermeidung, Wertstofftrennung und ein ausgeprägtes Ressour-
cenbewusstsein. Sie leisten damit gleichzeitig einen Beitrag zur Stadtsauberkeit.
Die Mitarbeitenden der awm sind verlässlicher Partner der Bürgerinnen und Bürger. Gemeinsam
schaffen wir Lebensqualität – für ein sauberes und nachhaltiges Münster: Noch mehr Umweltschutz,
noch mehr Miteinander und regionale Wertschöpfung.
Herausforderungen wie Klimaschutz, Digitalisierung und die demographische Entwicklung werden
proaktiv und im Sinne der Mitarbeitenden, der Bürgerinnen und Bürger sowie weiterer Netzwerkpart-
ner gestaltet.
Wir machen Lebensqualität – und alle wirken mit!
4.2 Nachhaltigkeitsmanagement bei den awm
Die Vision 2030 findet ihren Ausdruck in der werteorientierten Balanced Scorecard (BSC) der awm,
die bereits 2010 als strategisches Zielsystem eingeführt wurde. Die awm messen seitdem alle Maß-
nahmen auch an ihrem Beitrag für das Gemeinwohl (ökonomisch, ökologisch, gesellschaftlich/sozial).
Dieses Zielsystem ist der Orientierungsrahmen für die Entwicklung von konkreten Maßnahmen.
Geschäftsbericht 2025
40 | Lagebericht
Strategisches Zielsystem der awm
GEMEINWOHL Eigentümer Kunden Prozesse Mitarbeitende
Ökonomisch
Politik, Verwaltung und Bürge-
rinnen und Bürger bewerten
den „Preis“ als angemessen
und vertretbar
Die Kunden schätzen das
hochwertige und vielfältige
Leistungsportfolio der awm
und empfinden die Preise als
angemessen
Die Prozesse der awm sind
effizient, innovativ und
kundenorientiert; sie werden
kontinuierlich verbessert
Die Mitarbeitenden stoßen
proaktiv Verbesserungs-
prozesse an; sind kompetent,
kostenbewusst, leistungsfä-
hig und engagiert
Ökologisch
Politik, Verwaltung, Bürgerin-
nen und Bürger und „Netz-
werke“ wirken als Partner bei
der ökologischen Ausrichtung
der Stadt Münster mit
Die Kunden sind verantwor-
tungsvoller Partner durch
ausgeprägtes Umwelt-und
Ressourcenbewusstsein,
vorbildliche Abfallvermeidung
und Wertstofftrennung
Die Prozesse der awm sind
klima- und ressourcen-
schonend. In der „Wertstoff-
manufaktur“ werden Abfälle
zu Wertstoffen durch den
Einsatz innovativer Techno-
logien
Die Mitarbeitenden sind
Partner, Botschafter und
Multiplikatoren; das Engage-
ment für die Umwelt ist fester
Bestandteil im Selbstver-
ständnis und Handeln der
Mitarbeitenden
Gesellschaftlich
Politik, Verwaltung, Bürgerin-
nen und Bürger und Netzwer-
ke gestalten gemeinsam Le-
bensqualität für ein sauberes
und nachhaltiges Münster
Die Kunden sind verantwor-
tungsvoller Partner durch
proaktive Mitwirkung und
Teilhabe im Hinblick auf die
Lebensqualität
Bürgerinnen und Bürger,
Kunden und Netzwerker sind
Impulsgeber für die awm-
Prozesse und gestalten die
Prozesse im Hinblick auf die
eigenen Bedürfnisse mit
Die awm stellen als Arbeit-
geber den Rahmen für aktive
Mitwirkung, eigenverantwort-
liches sowie partnerschaft-
liches Handeln zur Verfügung;
die Mitarbeitenden handeln
entsprechend
4.3 Personelle Verantwortung für Nachhaltigkeitsfragen
Verantwortlich für die Nachhaltigkeitsstrategie der awm ist die Betriebsleitung.
Es wurde eine fachstellenübergreifende Nachhaltigkeitswerkstatt etabliert, die den Nachhaltigkeits-
prozess begleitet. Im Jahr 2026 wird die inhaltliche Ausrichtung konkretisiert.
Die Unternehmenssprecherin ist unter anderem verantwortlich für die Erstellung des awm-Journals,
die interne Kommunikation sowie die Nachhaltigkeitskommunikation im Allgemeinen.
Darüber hinaus sind drei nachhaltigkeitspädagogische Mitarbeitende zu nennen.
Im Abfallwirtschaftskonzept sind die Bildungsangebote als wesentlicher Baustein zur Erreichung der
awm-Unternehmensziele explizit aufgeführt.
Das Change Team schafft den Rahmen und gibt Impulse für das Ziel, die awm gemeinsam mit allen
Mitarbeitenden zukunftsfähig und erfolgreich zu gestalten. Der Fokus liegt dabei vor allem auf der
Optimierung von Prozessen und Strukturen, der Stärkung von Klarheit und Verbindlichkeit und der
Einbindung von Ideen aller Mitarbeitenden.
4.4 Wesentliche Interessengruppen
Die folgenden Interessengruppen wurden erstmals im Rahmen der Einführung des werteorientierten
Zielsystems im Jahr 2010 ermittelt.
Geschäftsbericht 2025
Lagebericht | 41
Interne Interessengruppen:
• Rat und Verwaltung
• Mitarbeitende
• Betriebsausschuss
Externe Interessengruppen:
• Bürgerinnen und Bürger
• Netzwerkpartner
• Lieferanten, Kunden, Dienstleister
• Gewerkschaften
• Vereine und Verbände
• Medien
• Bildungseinrichtungen
• Banken und Versicherungen
• Wirtschafts- und Betriebsprüfer
Austausch mit den Interessengruppen
In der Vision 2030 ist das partnerschaftliche und dialogische Verhältnis zwischen den Mitarbeiten-
den der awm sowie den Bürgerinnen und Bürgern beschrieben. Dieser Perspektivwechsel und Wan-
del des Selbstverständnisses der awm vom Dienstleister zum Partner ermöglicht es noch effizienter,
Maßnahmen im Sinne der nachhaltigen Entwicklung gemeinsam umzusetzen.
4.5 Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die awm sind nicht berichtspflichtig im Sinne der Corporate Sustainability Reporting Directive
(CSRD). Für die freiwillige Berichterstattung wird ab 2026 der VSME (Voluntary Sustainability Repor-
ting Standard for non-listed SMEs) genutzt und auf der neuen DNK-Plattform veröffentlicht. Die awm
führen vorbereitend eine Wesentlichkeitsanalyse auf Basis der European Sustainability Reporting
Standards (ESRS) durch. Diese wurden von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group)
überarbeitet und im Dezember 2025 an die EU-Kommission übergeben. Die Regelungen zur Durch-
führung einer Wesentlichkeitsanalyse wurden modifiziert und ermöglichen eine stärkere Orientierung
an der Strategie und dem Geschäftsmodell. Auf die kleinteilige Identifizierung und Formulierung der
Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie die entsprechende Bewertung kann verzichtet werden,
zumal die awm nicht berichtspflichtig sind.
Geschäftsbericht 2025
42 | Lagebericht
III. Prognosebericht
Die awm planen für das Wirtschaftsjahr 2026 bei Erträgen von 81.622 TEUR und Aufwendungen von
77 .934 TEUR einen Jahresüberschuss in Höhe von 3.688 TEUR. Der prognostizierte Jahresüberschuss
ergibt sich aus unterschiedlichen gesetzlichen Kalkulationsansätzen im Wirtschaftsplan und in der
Gebührenbedarfsberechnung. Im Bereich der Abschreibungen wird in der Gebührenkalkulation auf
Basis von Wiederbeschaffungswerten kalkuliert. Hieraus ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von
2.238 TEUR. In der Gebührenkalkulation wird eine kalkulatorische Verzinsung des betriebsnotwendi-
gen Kapitals berücksichtigt. Hieraus ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 1.385 TEUR. Die Gewinne
aus Nebengeschäften der awm werden in Höhe von 65 TEUR prognostiziert.
Der sich aus den unterschiedlichen Kalkulationsansätzen der Abschreibungen und der kalkulato-
rischen Verzinsung ergebende prognostizierte Jahresüberschuss ist als gesichert zu betrachten.
Die zu erwirtschaftenden Gewinne aus Nebengeschäften der awm und die kalkulierten Zinserträge
basieren auf vorsichtiger Schätzung und Erfahrungswerten.
Die Gebühren im Bereich der Abfallabfuhr erhöhen sich zum 01.01.2026 um 6,95 %. Die Gebühren im
Bereich der Straßenreinigung hingegen erhöhen sich zum 01.01.2026 um durchschnittlich 9,35 %.
Insgesamt gibt es 10,00 Planstellen für 2026. Entscheidungen über die Einrichtung und Umwandlung
in unbefristete Planstellen werden zum Wirtschaftsplan 2027 getroffen.
Für das Wirtschaftsjahr 2026 werden insgesamt Investitionen von 14.472 TEUR und eine Darlehens-
tilgung in Höhe von 647 TEUR prognostiziert.
Im Einzelnen sind Investitionen im Bereich Abfallwirtschaft vorgesehen, und zwar 4.836 TEUR für
Fahrzeuge, 1.120 TEUR für Abfall- und Wertstoffbehälter, 500 TEUR für die Errichtung von Annahme-
stellen im Zuge der Neuausrichtung des Recyclinghofkonzeptes sowie jeweils 1.615 TEUR für diverse
Baumaßnahmen und 1.144 TEUR für sonstige Anlagen der Abfallwirtschaft.
Hinzu kommen Investitionen in Anlagen der Stadtreinigung in Höhe von 1.987 TEUR. Diese entfallen
auf die Straßenreinigung mit 887 TEUR und den Winterdienst mit 1.100 TEUR. In beiden Bereichen
handelt es sich überwiegend um Investitionen in Fahrzeuge.
Des Weiteren sind Investitionen für den Bereich Infrastruktur in Höhe von 1.500 TEUR, für die Werk-
statt 1.201 TEUR und für die Verwaltung 569 TEUR vorgesehen.
Geschäftsbericht 2025
Lagebericht | 43
Die Finanzierung der Investitionen ist wie folgt vorgesehen:
IV. Chancen- und Risikobericht
Um bestehenden und möglichen Risiken für das Unternehmen frühzeitig und wirksam begegnen
zu können, haben die awm bereits im Jahr 2001 ein Risikomanagementsystem (RMS) eingeführt,
welches seit 2018 dv-technisch und organisatorisch optimiert wird. Dieses entspricht den Maßgaben
des am 1. Mai 1998 in Kraft getretenen Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbe-
reich (KonTraG) sowie dem § 10 der mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft getretenen EigVO NRW.
Das Risikomanagement bei den awm vollzieht sich in drei aufeinander aufbauenden Abschnitten,
und zwar in der Risikoinventur, der Risikobewertung und der Risikofrüherkennung und -handhabung.
Zur Risikofrüherkennung wurden Kennzahlen definiert und Toleranzgrenzen festgelegt. Alle erkannten
Risiken für den Betrieb werden kontinuierlich beobachtet und bewertet.
Die auf dem Managementinformationssystem der awm basierende Softwarelösung bildet die Struk-
turen und Prozesse des RMS ab. Im Jahr 2019 wurde der bestehende Risikokatalog überprüft. Der
Katalog der Frühwarnindikatoren und Gegenmaßnahmen wird laufend angepasst.
Folgende 8 Risiken gelten derzeit als bestandsgefährdend:
• Langfristige Unternehmensstrategie nicht vorhanden
• Politik entscheidet entgegen der Strategie der awm
• Änderung der Wettbewerbssituation
• Änderung der Rechtslage
• Korruption
• Unterschlagung/Vermögensdelikte
• Datenverlust
• Datensicherheit
Die vorgenannten Risiken könnten aus Sicht der Betriebsleitung zu einer Bestandsgefährdung füh-
ren, wobei jedoch konkrete Anhaltspunkte hierfür zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts
nicht erkennbar sind. Um mögliche, aus den Risiken resultierende Schäden zu vermeiden, zu verrin-
gern oder zu kompensieren, sind geeignete Vorsorgemaßnahmen getroffen worden.
Prognostizierte Finanzierung der Planinvestionen 2026 in TEUR in Prozent
Zuführung zu Rückstellungen 0 0,0
Regelabschreibungen 9.788 64,7
Finanzanlagen 1.643 10,9
Aufnahme von Krediten 0 0,0
Jahresüberschuss 3.688 24,4
Deckungsmittel insgesamt 15.119 100,0
Geschäftsbericht 2025
44 | Lagebericht
Zudem haben die awm TOP-Risiken identifiziert, welche nicht als bestandsgefährdend eingestuft
werden, die aber aufgrund ihrer Bedeutung bzw. ihrer aktuellen Brisanz als besonders überwa-
chungsbedürftig eingestuft werden:
• Datenschutzverletzungen
• Komplettausfall Datenverarbeitung
• Versicherungsschutz reicht nicht aus
• Organisationsrisiken (Schulungen, Ein- und Unterweisungen fehlen; Überwachungsverschulden;
Arbeitsschutz-Organigramm nicht aktuell)
• Demographischer Wandel
• Fehlende Verfügbarkeit der mechanischen Aufbereitungsanlage
• Fehlende Verfügbarkeit der Biovergärungsanlage
• Fehlende Verfügbarkeit des Blockheizkraftwerkes
• Schäden an der Deponie
• Fehlende Verfügbarkeit der Sickerwasserbehandlungsanlage
• Streugut reicht nicht aus
• Abfallentsorgung/Stadtreinigung im Katastrophenfall nicht sichergestellt
• Außergewöhnliche Preissteigerungen
• Außerordentliche Brandschäden
• Winterdienst funktioniert nicht
• Auswirkungen der Umsatzsteueränderungen des § 2 b UStG
• Stromausfall länger als drei Tage
• Nichteinhaltung der NIS-2-Richtlinie
Seit dem letzten Wirtschaftsjahr wurden zehn Risiken neu bewertet Zudem wurden zwei Risiken
– Personalführung sowie Nichteinhaltung der NIS-2-Richtlinie – in das Risikomanagementsystem
integriert. Das Risiko Windrad Betriebsunterbrechung wurde aufgrund der Demontage der Anlage
aus dem Risikomanagementsystem entfernt. Der Schwerpunkt der Risikobewertung lag dabei auf
Rechtsrisiken (Unterkategorie Satzung / Ortsrecht) sowie auf den Ressourcenrisiken KFZ und sonstige
Materialien. Ziel war es, potenzielle Gefahren frühzeitig zu identifizieren und geeignete Maßnahmen
zur Risikominimierung zu ergreifen.
Nach derzeitigem Stand existieren für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster insgesamt acht be-
standsgefährdende Risiken und 18 Top-Risiken, wobei bestandsgefährdende Risiken grundsätzlich
auch als TOP-Risiken geführt werden.
Für die Neubewertung eines Risikos werden alle zuständigen Personen, wie beispielsweise die Ver-
antwortlichen des jeweiligen Risikos, der Gegenmaßnahmen oder der Frühwarnindikatoren auditiert.
Änderungen der Parameter im Risikodatenblatt erfolgen, sofern erforderlich, nach Rücksprache mit
den Verantwortlichen.
Im Rahmen der Neubewertung der Risiken lag das Hauptaugenmerk bei der Inventarisierung und
Planung von Gegenmaßnahmen. Dabei wurden insgesamt sieben neue Gegenmaßnahmen den
Risiken zugeordnet. Den beiden neu aufgenommenen Risiken wurden 17 Gegenmaßnahmen zuge-
wiesen. Insgesamt wurden im Wirtschaftsjahr 2025 den identifizierten Risiken 24 neue Gegenmaß-
nahmen zugewiesen.
Geschäftsbericht 2025
Lagebericht | 45
Für die Risikofrüherkennung werden in den Audits Frühwarnindikatoren festgelegt, Kennzahlen defi-
niert und Toleranzgrenzen festgelegt. Im Rahmen der jährlichen Risikobewertung wird der Ist-Stand
mit dem Soll-Stand abgeglichen. Bei erheblichen Abweichungen ist nach der Ursache zwischen Soll
und Ist zu suchen, um zu überprüfen, ob ggfls. Indikatoren angepasst werden müssen, ein akuter
Handlungsbedarf besteht und ggfls. das Risiko durch neue Gegenmaßnahmen flankiert werden
muss. Im Wirtschaftsjahr 2025 wurden im Rahmen der Überarbeitung insgesamt sechs neue Indika-
toren den Risiken zugeordnet.
Die Risikobewertung umfasst auch die Bewertung zur Eintrittswahrscheinlichkeit und die Einschät-
zung der Schadenshöhe. Der Katalog der Gegenmaßnahmen und Frühwarnindikatoren wird laufend
angepasst.
Für das Wirtschaftsjahr 2025 wurde ein überarbeiteter Risikobericht erstellt.
Im laufenden Prozess lässt sich feststellen, dass die aktuelle Risikobewertung inkl. Prüfung der Früh-
warnindikatoren und der Einschätzung der getroffenen Gegenmaßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt
keine Risiken erkennen lassen, die den Fortbestand der awm gefährden.
V. Sonstiges
Die awm haben im Wirtschaftsjahr 2025 die öffentliche Zwecksetzung im Sinne des § 107 ff. der
Gemeindeordnung NRW erfüllt. Die Geschäfte wurden im Sinne der gültigen Satzungen durchgeführt.
Münster, 22. Juni 2026
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
gez. Dr. Daniel Baumkötter gez. Christian Wedding
Techn. Betriebsleiter Kaufm. Betriebsleiter
Geschäftsbericht 2025
46 | Lagebericht
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES
UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, eigenbetriebsähnliche Einrichtung
der Stadt Münster
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, eigenbetriebsähnliche
Einrichtung der Stadt Münster, Münster – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2025 und der Gewinn-
und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber
hinaus haben wir den Lagebericht der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, eigenbetriebsähnliche
Einrichtung der Stadt Münster für das Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grund-
sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2025 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesell-
schaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresab-
schluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken
der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prü-
fung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungs vermerks weitergehend
beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Überein stimmung mit den deutschen
handels rechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Be-
rufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die
von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Betriebsausschusses für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahres abschlusses, der den
deutschen, für geltenden handelsrecht lichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht,
und dafür, dass der Jahres abschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver mögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermög-
lichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
Geschäftsbericht 2025
Bestätigungsvermerk | 47
(d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmens tätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der
Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilan-
zieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften ent-
spricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als
notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den an-
zuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete
Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Betriebsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungs legungs prozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lage berichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahres abschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften ent-
spricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen
Bestätigungs vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebe-
richt beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) fest-
gestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine
wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Hand-
lungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftiger weise
erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresab-
schlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entschei dungen von Adressaten beeinflus-
sen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhal-
tung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss
und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungs-
handlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausrei-
chend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass
eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird,
ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht
aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen be-
inhalten können.
Geschäftsbericht 2025
48 | Bestätigungsvermerk
• erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem
Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkeh-
rungen und Maßnahmen abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestell-
ten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie,
auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusam-
menhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit
der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem
Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestäti-
gungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerk-
sam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu
modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres
Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten
können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortfüh-
ren kann.
• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der
Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse
so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungs-
mäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentspre-
chung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunfts-
orientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachwei-
se vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen
Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte
Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungs-
urteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir
nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von
den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Prüfungsurteil
Wir haben geprüft, ob die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1
bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2025 bis zum
31.12.2025 eingehalten hat.
Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung
getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.
Geschäftsbericht 2025
Bestätigungsvermerk | 49
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Überein-
stimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b
Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung
der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG“ weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrecht-
lichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsma-
nagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die
von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser
Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Betriebsausschusses für
die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze
1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwort-
lich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung
getrennter Konten einzuhalten. Der Betriebsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung der
Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung nach § 6b Abs. 3
EnWG.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten
zur Rechnungslegung nach §6b Abs. 3 EnWG
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter
ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesent-
lichen Belangen eingehalten haben.
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen,
der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter
Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3
Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit
beachtet wurde.
Münster, 22. Juni 2026
HLB Schumacher GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Dr. Tebben Morgenstern
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Geschäftsbericht 2025
50 | Impressum
Herausgeberin
Stadt Münster
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Rösnerstraße 10
48155 Münster
awm@stadt-muenster.de
www.awm.muenster.de
Juni 2026
Redaktion
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Grundkonzept und Gestaltung
Concept X GmbH & Co KG
Redaktionelle Anpassungen/
Satzaktualisierung 2025
Living Concept GmbH
Geschäftsbericht 2025
Impressum | 51
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Rösnerstraße 10
48155 Münster
Telefon: 0251 6052-53
Telefax: 0251 6052-48
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Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Rösnerstraße 10
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0287/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.04.2026
- Erstellt
- 28.04.2026 11:30