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TOP 4.1: Verbot der Nutzung von Pferden im Kölner Rosenmontagszug und allen Karnevalszügen, 0902/2018

Grüne Änderungsantrag nach § 13 AN/1322/2018 vom 13.09.2018

Stand: Am 13.09.2018 im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden endgültig abgelehnt.

Dokumente

  • Grüne Änderungsantrag nach § 13

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    www.gruenekoeln.de FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rathaus Spanischer Bau, 50667 Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Tel: +49 (221) 221-25919 Fax: +49 (221) 221-24555 gruene-fraktion@stadt-koeln.de An den Vorsitzenden des Ausschusses Anregungen und Beschwerden Herrn Horst Thelen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 13.09.2019 AN/1322/2018 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 13.09.2018 TOP 4.1: Verbot der Nutzung von Pferden im Kölner Rosenmontagszug und allen Karnevalszügen, 0902/2018 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 4.1 in die Tagesordnung des Ausschusses Anregungen und Beschwerden aufzunehmen: Beschluss: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung (0902/2018) soll durch folgenden Beschluss ersetzt werden: Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Erlass eines Verbots von pferdegezogenen Kutschen in den Kölner Karnevalszügen. 2. Reduzierung der Anzahl der mitgeführten Pferde um 50% ausgehend vom laut Nie- derschrift des Ausschusses Anregungen und Beschwerden (24.01.17) dargestellten ist-Status, wonach bei fester Obergrenze derzeit 500 Pferde im Einsatz sind. 3. Folgende Auflagen und Maßnahmen werden umgesetzt und von der Verwaltung strikt kontrolliert:  0,0 % Alkohol für Reiter*innen, - 2 -  10 % der Pferde werden auf Sedativa und Schmerzmittel kontrolliert, zusätz- lich anlassbezogene Kontrollen der Pferde,  Nachweis des Reitabzeichens für alle Reiter*innen  Reiter/in plus Ausrüstung darf nicht mehr als 20 % des Pferdegewichtes wie- gen.  Pulsobergrenze der Pferde 64 Schläge pro Minute; bei Überschreitung: 15 Mi- nuten Pause; bei erneuter Überschreitung Aussonderung des Pferdes.  Schulung aller amtlichen Tierärzte bezüglich Leistungsphysiologie des Pfer- des.  Kontrolle der Tiere im Heimatstall durch amtliche Tierärzte am Tag vor und am Tag nach dem Zug.  Transportzeit max. 1 Stunde; bei längeren Transportzeiten: Aufstallung der Pferde am Tag vor bis zum Tag nach dem Zug.  Pferd-Reiter-Paar stärken: 10 Reitstunden auf diesem Pferd in den letzten 3 Monaten vor dem Zug.  Bei Verstößen gegen diese Regeln lebenslange Sperre des/der Reiter/in für die berittene Teilnahme an Karnevalszügen.  Frühzeitige Kommunikation dieser Maßnahmen und Regeln durch die Verwal- tung Begründung: Die Antragsteller schlagen diese Maßnahmen als Kompromiss vor, um damit einen deutli- chen Fortschritt für die Sicherheit in Karnevalszügen und für den Tierschutz zu erreichen. Die Begründung erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Jörg Frank GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 13.09.2018

    Ausschuss für Anregungen und Beschwerden

    TOP 4.1.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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