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AN/1322/2018

TOP 4.1: Verbot der Nutzung von Pferden im Kölner Rosenmontagszug und allen Karnevalszügen, 0902/2018

Grüne Änderungsantrag nach § 13 13.09.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 13.09.2018, TOP 4.1.1

Grüne Änderungsantrag nach § 13

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Grüne Änderungsantrag nach § 13

2893 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rathaus Spanischer Bau, 50667 Köln Rathaus, Spanischer Bau 
50667 Köln 
 
Tel: +49 (221) 221-25919 
Fax: +49 (221) 221-24555 
gruene-fraktion@stadt-koeln.de  
An den Vorsitzenden des  
Ausschusses Anregungen und Beschwerden 
Herrn Horst Thelen 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 13.09.2019 
AN/1322/2018 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 13.09.2018 
 
TOP 4.1: Verbot der Nutzung von Pferden im Kölner Rosenmontagszug und allen 
Karnevalszügen, 0902/2018 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 4.1 in die 
Tagesordnung des Ausschusses Anregungen und Beschwerden aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung (0902/2018) soll durch folgenden Beschluss ersetzt 
werden: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Maßnahmen umzusetzen: 
 
1. Erlass eines Verbots von pferdegezogenen Kutschen in den Kölner Karnevalszügen.  
 
2. Reduzierung der Anzahl der mitgeführten Pferde um 50% ausgehend vom laut Nie-
derschrift des Ausschusses Anregungen und Beschwerden (24.01.17) dargestellten 
ist-Status, wonach bei fester Obergrenze derzeit 500 Pferde im Einsatz sind. 
 
3. Folgende Auflagen und Maßnahmen werden umgesetzt und von der Verwaltung strikt 
kontrolliert: 
 0,0 % Alkohol für Reiter*innen,

- 2 - 
 
 10 % der Pferde werden auf Sedativa und Schmerzmittel kontrolliert, zusätz-
lich anlassbezogene Kontrollen der Pferde, 
 Nachweis des Reitabzeichens für alle Reiter*innen 
 Reiter/in plus Ausrüstung darf nicht mehr als 20 % des Pferdegewichtes wie-
gen. 
 Pulsobergrenze der Pferde 64 Schläge pro Minute; bei Überschreitung: 15 Mi-
nuten Pause; bei erneuter Überschreitung Aussonderung des Pferdes. 
 Schulung aller amtlichen Tierärzte bezüglich Leistungsphysiologie des Pfer-
des. 
 Kontrolle der Tiere im Heimatstall durch amtliche Tierärzte am Tag vor und am 
Tag nach dem Zug. 
 Transportzeit max. 1 Stunde; bei längeren Transportzeiten: Aufstallung der 
Pferde am Tag vor bis zum Tag nach dem Zug. 
 Pferd-Reiter-Paar stärken: 10 Reitstunden auf diesem Pferd in den letzten 3 
Monaten vor dem Zug. 
 Bei Verstößen gegen diese Regeln lebenslange Sperre des/der Reiter/in für 
die berittene Teilnahme an Karnevalszügen. 
 Frühzeitige Kommunikation dieser Maßnahmen und Regeln durch die Verwal-
tung 
 
 
Begründung: 
 
Die Antragsteller schlagen diese Maßnahmen als Kompromiss vor, um damit einen deutli-
chen Fortschritt für die Sicherheit in Karnevalszügen und für den Tierschutz zu erreichen. 
 
Die Begründung erfolgt mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Jörg Frank 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

13.09.2018 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 4.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1322/2018
Typ
Grüne Änderungsantrag nach § 13
Datum
13.09.2018
Erstellt
13.09.2018 15:27