Mandari Insight

2023/0226

Aktualisierung des 'Entgeltverzeichnisses für die Überlassung von Schulräumen und Schulsporteinrichtungen zu außerschulischen Zwecken'

Magistratsvorlage 27.06.2023

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2023/0226

4881 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
28.06.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Finanzverwaltung  
 
Amt: Schulamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0226 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 221010 / 216010 / 217010 / 218010 / 221010 / 231010  
Kostenstelle:  040-016-1000 / 040-017-1000 
040-018-1000 / 040-019-1000 / 040-020-1000 
/ 040-022-1000 
Investitionsnummer:        
Kostenträger:  2110-11 / 2160-11 / 2170-11 /  
2180-11 / 2210-11 / 2310-11 
Sachkonto: 5300230 / 9001060 / 9501060  
 
Betreff: Aktualisierung des "Entgeltverzeichnisses für die Überlassung von Schulräumen und 
Schulsporteinrichtungen zu außerschulischen Zwecken"  
 
Vorlage vom: 27.06.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Dem „Entgeltverzeichnis für die Überlassung von Schulräumen und Schulsporteinrichtungen 
zu außerschulischen Zwecken“ sowie der Erhebung der Umsatzsteuer auf diese Entgelte ab 
dem 1. August 2023 wird zugestimmt.  
2. Für Darmstädter Sportvereine, die Förderung durch das Sportamt erhalten, werden die 
Zahlungen der entsprechen den Nutzungsentgelte weiterhin durch das Sportamt übernommen.  
3. Die Abrechnung der Entgelte für die Nutzung von Schulräumen und Schulsporteinrichtungen 
durch städtische Kinder - und Jugendeinrichtungen erfolgt weiterhin zwischen Schulamt und 
Jugendamt.

- 2 - 
4. Die für die Überlassung von Schulräumen und Schulsporteinrichtungen zu entrichtenden 
Entgelte können, erstmalig zum 1. August 2024, in einem jährlichen Rhythmus entsprechend 
der Entwicklung des Verbraucherpreisindex angepasst werden.  
 
Anlagen: Entgeltverzeichnis neu ab 01.08.2023  
bisher gültiges Entgeltverzeichnis  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.06.2023 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt den Vereinen und sonstigen 
Organisationen/Nutzerinnen und Nutzern, auf Antrag Schulräume, Turn- und Sporthallen und 
sonstige schulische Einrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Verfügung. Für die 
Nutzung der schulischen Räume und Sporteinrichtungen werden Nutzungsentgelte gemäß 
beigefügtem Entgeltverzeichnis erhoben. 
 
Die letzte Kalkulation des „Entgeltverzeichnis für die Überlassung von städtischen 
Schulräumen und Sporteinrichtungen zu außerschulischen Zwecken“ fand anhand der Werte 
des Jahres 2012 statt. Aufgrund von inflationsbedingten Kostensteigerungen, insbesondere 
erhöhten Energiekosten, ist eine Anpassung der Nutzungsentgelte erforderlich. Die 
Preissteigerung wurde auf Basis des Verbraucherpreisindex von 2013 – 2022 errechnet. 
Hieraus ergibt sich eine Steigerung von durchschnittlich19,5 % gegenüber dem bisherigen 
Entgeltverzeichnis. 
 
Die Nutzung vorhandener technischer Geräte und Einrichtungen (Beamer, Interaktive Tafeln, 
Maschinen usw.) werden zuzüglich zum Benutzungsentgelt für die Räume und 
Sporteinrichtungen berechnet.  
 
Durch die Einführung des § 2b UStG wurde die Umsatzbesteuerung von Kommunen umfassend 
erweitert, sodass auch die Kommune wie ein privatwirtschaftlicher Unternehmer behandelt 
wird und auf Leistungen aus der Entgeltordnung seit dem 01.01.2023 Umsatzsteuer erheben 
muss. Folglich ist ab diesem Zeitpunkt auf die genannten Entgelte (ausgenommen reine 
Nutzung von Klassenräumen ohne technische Ausstattung) zusätzlich die aktuell gültige 
Umsatzsteuer in Höhe von 19 % zu erheben. 
 
Die Nutzungsentgelte für dur ch das Sportamt geförderte Darmstädter Sportvereine werden 
weiterhin direkt zwischen Sportamt und Schulamt abgerechnet. Die Erhöhung der Entgelte 
ist für die Sportvereine kostenneutral. Ebenso erfolgt die Abrechnung der Entgelte für die 
Nutzung von Schulrä umen und Schulsporteinrichtungen durch städtische Kinder - und 
Jugendeinrichtungen weiterhin direkt zwischen Schulamt und Jugendamt über Interne 
Verrechnungen (Sachkonten 9001060 und 9501060).  
  
 
Darmstadt, 27.06.2023  
 
Dezernat IV   Dezernat V 
i.V.  
 
 
André Schellenberg     Hanno Benz 
Stadtkämmerer     Oberbürgermeister

anlage 6

222 Zeichen

Punkt 18: Aktualisierung des "Entgeltverzeichnisses für die Überlassung von Schulräumen 
und Schulsporteinrichtungen zu außerschulischen Zwecken" 
 (V-Nr. 2023/0226) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: AfD

anlage 3

4960 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
28.06.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Finanzverwaltung  
 
Amt: Schulamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 52 
II 51 
IV V 40 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0226 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
296 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 221010 / 216010 / 217010 / 218010 / 221010 / 231010  
Kostenstelle:  040-016-1000 / 040-017-1000 
040-018-1000 / 040-019-1000 / 040-020-1000 
/ 040-022-1000 
Investitionsnummer:        
Kostenträger:  2110-11 / 2160-11 / 2170-11 /  
2180-11 / 2210-11 / 2310-11 
Sachkonto: 5300230 / 9001060 / 9501060  
 
Betreff: Aktualisierung des "Entgeltverzeichnisses für die Überlassung von Schulräumen und 
Schulsporteinrichtungen zu außerschulischen Zwecken"  
 
Vorlage vom: 27.06.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Dem „Entgeltverzeichnis für die Überlassung von Schulräumen und Schulsporteinrichtungen 
zu außerschulischen Zwecken“ sowie der Erhebung der Umsatzsteuer auf diese Entgelte ab 
dem 1. August 2023 wird zugestimmt.  
2. Für Darmstädter Sportvereine, die Förderung durch das Sportamt erhalten, werden die 
Zahlungen der entsprechen den Nutzungsentgelte weiterhin durch das Sportamt übernommen.

- 3 - 
3. Die Abrechnung der Entgelte für die Nutzung von Schulräumen und Schulsporteinrichtungen 
durch städtische Kinder - und Jugendeinrichtungen erfolgt weiterhin zwischen Schulamt und 
Jugendamt. 
4. Die für die Überlassung von Schulräumen und Schulsporteinrichtungen zu entrichtenden 
Entgelte können, erstmalig zum 1. August 2024, in einem jährlichen Rhythmus entsprechend 
der Entwicklung des Verbraucherpreisindex angepasst werden.  
 
Anlagen: Entgeltverzeich nis neu ab 01.08.2023  
bisher gültiges Entgeltverzeichnis  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 05.07.2023 
 
Der Vorlage wird zugestimmt .

Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.06.2023 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt den Vereinen und sonstigen 
Organisationen/Nutzerinnen und Nutzern, auf Antrag Schulräume, Turn- und Sporthallen und 
sonstige schulische Einrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Verfügung. Für die 
Nutzung der schulischen Räume und Sporteinrichtungen werden Nutzungsentgelte gemäß 
beigefügtem Entgeltverzeichnis erhoben. 
 
Die letzte Kalkulation des „Entgeltverzeichnis für die Überlassung von städtischen 
Schulräumen und Sporteinrichtungen zu außerschulischen Zwecken“ fand anhand der Werte 
des Jahres 2012 statt. Aufgrund von inflationsbedingten Kostensteigerungen, insbesondere 
erhöhten Energiekosten, ist eine Anpassung der Nutzungsentgelte erforderlich. Die 
Preissteigerung wurde auf Basis des Verbraucherpreisindex von 2013 – 2022 errechnet. 
Hieraus ergibt sich eine Steigerung von durchschnittlich19,5 % gegenüber dem bisherigen 
Entgeltverzeichnis. 
 
Die Nutzung vorhandener technischer Geräte und Einrichtungen (Beamer, Interaktive Tafeln, 
Maschinen usw.) werden zuzüglich zum Benutzungsentgelt für die Räume und 
Sporteinrichtungen berechnet.  
 
Durch die Einführung des § 2b UStG wurde die Umsatzbesteuerung von Kommunen umfassend 
erweitert, sodass auch die Kommune wie ein privatwirtschaftlicher Unternehmer behandelt 
wird und auf Leistungen aus der Entgeltordnung seit dem 01.01.2023 Umsatzsteuer erheben 
muss. Folglich ist ab diesem Zeitpunkt auf die genannten Entgelte (ausgenommen reine 
Nutzung von Klassenräumen ohne technische Ausstattung) zusätzlich die aktuell gültige 
Umsatzsteuer in Höhe von 19 % zu erheben. 
 
Die Nutzungsentgelte für dur ch das Sportamt geförderte Darmstädter Sportvereine werden 
weiterhin direkt zwischen Sportamt und Schulamt abgerechnet. Die Erhöhung der Entgelte 
ist für die Sportvereine kostenneutral. Ebenso erfolgt die Abrechnung der Entgelte für die 
Nutzung von Schulrä umen und Schulsporteinrichtungen durch städtische Kinder - und 
Jugendeinrichtungen weiterhin direkt zwischen Schulamt und Jugendamt über Interne 
Verrechnungen (Sachkonten 9001060 und 9501060).  
  
 
Darmstadt, 27.06.2023  
 
Dezernat IV   Dezernat V 
i.V.  
 
 
André Schellenberg     Hanno Benz 
Stadtkämmerer     Oberbürgermeister

anlage 2

3225 Zeichen

Kommerzielle 
Nutzungen
Raum Größe Entgelt pro Stunde
Klassenraum  bis   60 m² 3,75 € 4,50 € 6,00 €
Klassenraum  bis   75 m² 4,20 € 5,10 € 6,80 €
Klassenraum  bis   90 m² 5,10 € 6,10 € 8,20 €
Gymnastikhallen
Kleinturnhallen  bis 150 m² 11,30 € 13,50 € 18,00 €
Aulen
Turnhallen  bis 450 m² 22,50 € 27,00 € 36,00 €
Turnhallen  bis 650 m² 41,25 € 49,50 € 66,00 €
Sporthallen  über 650 m² 48,80 € 58,50 € 78,00 €
Lehrschwimmbecken
(Ch.-Graupner-Schule) ---- ----
Für Vorbereitungs-, Auf- und Abbauarbeiten wird ebenfalls der entsprechende Stundensatz berechnet.
Nähmaschinensaal 40,00 €
Küchen 40,00 €
IT-Räume / Labor 40,00 €
Beamer 25,00 €
Mikrofon 5,00 €
Flügel 50,00 €
Klavier 25,00 €
Drehstromanschlüsse 35,00 €
Kinder und Jugendliche 5,00 €
Erwachsene 10,00 €
z. B. Veranstaltungen von 
#) Vom Sportamt anerkannte Darmstädter Sportvereine zahlen für alle Sportinfrastrukturen der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein Nutzungsentgelt für Training und 
Wettkampf, unterschiedlich für Erwachsene und Kinder / Jugend. 
4,00 € 2,00 €
gemäß Rechnung des Reinigungsunternehmens
3,00 €
39,00 €
4,10 €
Für die Bereitstellung vorhandener technischer Geräte und Einrichtungen werden zuzüglich zum Benutzungsentgelt berechnet 
(Preise pro Veranstaltung – ohne Bedienung) :
Beseitigung übermäßiger Verschmutzung
Abfallbeseitigung
sonstige Geräte 
je nach Umfang
Preis nach Vereinbarung
·       Kirchen und Religionsgemeinschaften
·       Volkshochschule
·       Akademie für Tonkunst
·       Familienzentrum
·       Kindertagesstätten und Horte (gleich unter welcher Trägerschaft)
·       Behinderten
·       ferner Veranstaltungen von gemeinnützigen Gesangs- und Instrumentalvereinen
·       Parteien
·       Gewerkschaften
3,40 €
Entgelt pro Stunde
Entgeltverzeichnis für die Überlassung von städtischen Schulräumen und Sporteinrichtungen 
zu außerschulischen Zwecken
*) Förderungswürdige Veranstaltungen sind Veranstaltungen, die wegen ihrer gesundheits-, bildungs- oder gesellschaftspolitischen Zielsetzung oder aus 
jugendpflegerischen Gründen besonders unterstützungswürdig sind,
·       Sportvereinen
·       Jugendorganisationen oder sonstigen gemeinnützigen Vereinen
Das Schulamt ist berechtigt, bei längerer Nutzungsdauer (z.B. ganztägig, Wochenende) ein pauschales Nutzungsentgelt festzusetzen. Ebenso kann für die mehrfache 
Benutzung technischer Geräte eine Pauschale vereinbart werden. Hierauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
Die Abrechnung für Schulsporthallen mit mehreren separat nutzbaren Hallenteilen erfolgt je Hallenteil.
Je für die jeweilige Sporthalle überlassenen Transponder bzw. Schlüssel ist bei Übergabe einmalig ein Entgelt von 10,00 € zu  zahlen.
9,00 €
Sonstige Veranstaltungen
Entgelt pro Stunde Entgelt pro Stunde
ohne 
Eintrittsgeld/
Teilnehmergebühr
mit 
Eintrittsgeld/
Teilnehmergebühr
Anerkannte
Darmstädter Sport-
vereine #
Förderungswürdige 
Veranstaltungen *
Erwachsenen-
Gruppen
Kinder-/Jugend-
Gruppen
20,00 €
18,00 €
33,00 €
Ausnahmsweise genehmigte Übernachtung von Gruppen in Schulen bei Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung
je Übernachtung und Person:
·       Hausaufgabenbetreuung
·       Kursen und Prüfungen der Kammern und Innungen 
·       Hausfrauenverbänden
Stand: 05.02.2013

anlage 1

3903 Zeichen

Kommerzielle 
Nutzungen
Raum Größe
Klassenraum  bis   60 m² 4,50 € 5,50 € 7,50 €
Klassenraum  bis   75 m² 5,50 € 6,50 € 8,50 €
Klassenraum  bis   90 m² 6,50 € 7,50 € 10,00 €
Gymnastikhallen
Kleinturnhallen
Aulen
Werkhalle/Fachraum/
Labor bis 150 m²
Werkhalle  > 150 m²
Werkhalle ganze Etage
Turnhallen/Hallenteil 
Großsporthalle #)
 bis 450 m² 27,00 € 32,50 € 43,50 €
Turnhallen  bis 650 m² 49,50 € 59,50 € 79,00 €
Sporthallen  > 650 m² 58,50 € 70,00 € 93,50 €
Lehrschwimmbecken
(Ch.-Graupner-Schule)
Für Vorbereitungs-, Auf- und Abbauarbeiten wird ebenfalls der entsprechende Stundensatz berechnet.
KFZ-Werkhalle 0.01 
(Hebebühne)
KFZ-Werkhalle 0.02
(Hydraulik)
KFZ-Werkhalle 0.03
(Karosserie)
KFZ-Werkhalle
ganze Etage (EG) 119,50 €
Werkhalle 1.04
(Bankraum) 36,00 €
Werkhalle 1.05
(Werkstoffprüfraum) 60,00 €
Werkhalle 1.06
(Maschinenraum) 119,50 €
Werkhalle
ganze Etage (1. OG) 155,50 €
Pneumatik-Labor im BSZM
E-Technik-Labor im BSZM
Heizungslabor im BSZM
Hydraulikprüfstand Werkhalle BSZM 119,50 €
KFZ Werkhalle BSZM 60,00 €
Tester Werkhalle BSZM 24,00 €
Beamer 30,00 €
Mikrofon 6,00 €
Flügel 60,00 €
Klavier 30,00 €
Drehstromanschlüsse 42,00 €
Laptop 60,00 €
Interaktive Tafel 48,00 €
PCs 72,00 €
Kinder und Jugendliche 6,00 €
Erwachsene 12,00 €
z. B. Veranstaltungen von 
Beseitigung übermäßiger Verschmutzung
je nach Umfang
Reinigung nach bes. Veranstaltungen
22,00 €
Förderungswürdige 
Veranstaltungen *
4,50 €
50,00 €
4,00 €
47,00 €
jeweils
60,00 €
·       Volkshochschule
·       Akademie für Tonkunst
Preis nach Vereinbarung
gemäß Rechnung des Reinigungsunternehmens
*) Förderungswürdige Veranstaltungen sind Veranstaltungen, die wegen ihrer gesundheits-, bildungs- oder 
gesellschaftspolitischen Zielsetzung oder aus jugendpflegerischen Gründen besonders unterstützungswürdig sind,
Entgeltverzeichnis für die Überlassung von städtischen Schulräumen und 
Sporteinrichtungen zu außerschulischen Zwecken
Vom Sportamt anerkannte Darmstädter Sportvereine zahlen für alle Sportinfrastrukturen der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt ein Nutzungsentgelt für Training und Wettkampf, unterschiedlich für Erwachsene und Kinder / Jugend, 
unabhängig von diesem Entgeltverzeichnis. (Rechnungstellung erfolgt durch das Sportamt)
Entgelt pro Stunde
60,00 €
Alle Preise, ausgenommen Klassenräume, verstehen sich zuzüglich 19% Mehrwertsteuer.
Sonstige Veranstaltungen
Das Schulamt ist berechtigt, bei längerer Nutzungsdauer (z.B. ganztägig, Wochenende) ein pauschales 
Nutzungsentgelt festzusetzen. Ebenso kann für die mehrfache Benutzung technischer Geräte eine Pauschale 
vereinbart werden. Hierauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
Entgelt pro Stunde
Betriebsmittel für Werkhalle je nach Umfang
5,00 €
11,00 €
 bis 150 m²
sonstige Geräte 
22,00 €
Entgelt pro Stunde
16,50 €
ohne 
Eintrittsgeld/
Teilnehmergebühr
mit 
Eintrittsgeld/
Teilnehmergebühr
·       Jugendorganisationen 
·       Sportvereinen oder sonstigen gemeinnützigen Vereinen
#) Die Abrechnung für Schulsporthallen mit mehreren separat nutzbaren Hallenteilen erfolgt je Hallenteil.
11,00 € 14,00 €
Für die Bereitstellung vorhandener technischer Geräte und Einrichtungen werden zuzüglich zum 
Benutzungsentgelt berechnet (Preise pro Veranstaltung – ohne Bedienung) :
Fachräume wie bspw.
Nähmaschinensaal, Küchen, IT-Räume 48,00 €
je Übernachtung und Person:
·       Hausaufgabenbetreuung (kostenfrei, wenn im Rahmen der Betreuungsangebote an Schulen)
·       Familienzentrum
·       Kindertagesstätten und Horte (gleich unter welcher Trägerschaft)
·       Parteien und Gewerkschaften
·       Kirchen und Religionsgemeinschaften
24,00 €
22,00 €22,00 €
39,50 €
Ausnahmsweise genehmigte Übernachtung von Gruppen in Schulen bei Veranstaltungen mit überregionaler 
Bedeutung
gemäß Rechnung des Reinigungsunternehmens
Abfallbeseitigung
·       Kurse und Prüfungen der Kammern und Innungen 
gemäß Rechnung des Reinigungsunternehmens
Stand: 30.05.2023

anlage 4

328 Zeichen

Punkt 6: Aktualisierung des "Entgeltverzeichnisses für die Überlassung von Schulräumen 
und Schulsporteinrichtungen zu außerschulischen Zwecken" 
 (V-Nr. 2023/0226) 
 
Der Ausschuss für Bildung, Schule und Digitalisierung empfiehlt der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung: Fraktion UFFBASSE

anlage 5

278 Zeichen

Punkt 5: Aktualisierung des "Entgeltverzeichnisses für die Überlassung von Schulräumen 
und Schulsporteinrichtungen zu außerschulischen Zwecken" 
 (V-Nr. 2023/0226) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

Beratungsverlauf (4)

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TOP 18
TOP 6

Details

Vorlagen-Nr.
2023/0226
Typ
Magistratsvorlage
Datum
27.06.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00