2023/0226
Aktualisierung des 'Entgeltverzeichnisses für die Überlassung von Schulräumen und Schulsporteinrichtungen zu außerschulischen Zwecken'
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2023/0226
4881 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
28.06.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Finanzverwaltung
Amt: Schulamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0226
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 221010 / 216010 / 217010 / 218010 / 221010 / 231010
Kostenstelle: 040-016-1000 / 040-017-1000
040-018-1000 / 040-019-1000 / 040-020-1000
/ 040-022-1000
Investitionsnummer:
Kostenträger: 2110-11 / 2160-11 / 2170-11 /
2180-11 / 2210-11 / 2310-11
Sachkonto: 5300230 / 9001060 / 9501060
Betreff: Aktualisierung des "Entgeltverzeichnisses für die Überlassung von Schulräumen und
Schulsporteinrichtungen zu außerschulischen Zwecken"
Vorlage vom: 27.06.2023
Beschlussvorschlag :
1. Dem „Entgeltverzeichnis für die Überlassung von Schulräumen und Schulsporteinrichtungen
zu außerschulischen Zwecken“ sowie der Erhebung der Umsatzsteuer auf diese Entgelte ab
dem 1. August 2023 wird zugestimmt.
2. Für Darmstädter Sportvereine, die Förderung durch das Sportamt erhalten, werden die
Zahlungen der entsprechen den Nutzungsentgelte weiterhin durch das Sportamt übernommen.
3. Die Abrechnung der Entgelte für die Nutzung von Schulräumen und Schulsporteinrichtungen
durch städtische Kinder - und Jugendeinrichtungen erfolgt weiterhin zwischen Schulamt und
Jugendamt.
- 2 -
4. Die für die Überlassung von Schulräumen und Schulsporteinrichtungen zu entrichtenden
Entgelte können, erstmalig zum 1. August 2024, in einem jährlichen Rhythmus entsprechend
der Entwicklung des Verbraucherpreisindex angepasst werden.
Anlagen: Entgeltverzeichnis neu ab 01.08.2023
bisher gültiges Entgeltverzeichnis
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.06.2023
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt den Vereinen und sonstigen
Organisationen/Nutzerinnen und Nutzern, auf Antrag Schulräume, Turn- und Sporthallen und
sonstige schulische Einrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Verfügung. Für die
Nutzung der schulischen Räume und Sporteinrichtungen werden Nutzungsentgelte gemäß
beigefügtem Entgeltverzeichnis erhoben.
Die letzte Kalkulation des „Entgeltverzeichnis für die Überlassung von städtischen
Schulräumen und Sporteinrichtungen zu außerschulischen Zwecken“ fand anhand der Werte
des Jahres 2012 statt. Aufgrund von inflationsbedingten Kostensteigerungen, insbesondere
erhöhten Energiekosten, ist eine Anpassung der Nutzungsentgelte erforderlich. Die
Preissteigerung wurde auf Basis des Verbraucherpreisindex von 2013 – 2022 errechnet.
Hieraus ergibt sich eine Steigerung von durchschnittlich19,5 % gegenüber dem bisherigen
Entgeltverzeichnis.
Die Nutzung vorhandener technischer Geräte und Einrichtungen (Beamer, Interaktive Tafeln,
Maschinen usw.) werden zuzüglich zum Benutzungsentgelt für die Räume und
Sporteinrichtungen berechnet.
Durch die Einführung des § 2b UStG wurde die Umsatzbesteuerung von Kommunen umfassend
erweitert, sodass auch die Kommune wie ein privatwirtschaftlicher Unternehmer behandelt
wird und auf Leistungen aus der Entgeltordnung seit dem 01.01.2023 Umsatzsteuer erheben
muss. Folglich ist ab diesem Zeitpunkt auf die genannten Entgelte (ausgenommen reine
Nutzung von Klassenräumen ohne technische Ausstattung) zusätzlich die aktuell gültige
Umsatzsteuer in Höhe von 19 % zu erheben.
Die Nutzungsentgelte für dur ch das Sportamt geförderte Darmstädter Sportvereine werden
weiterhin direkt zwischen Sportamt und Schulamt abgerechnet. Die Erhöhung der Entgelte
ist für die Sportvereine kostenneutral. Ebenso erfolgt die Abrechnung der Entgelte für die
Nutzung von Schulrä umen und Schulsporteinrichtungen durch städtische Kinder - und
Jugendeinrichtungen weiterhin direkt zwischen Schulamt und Jugendamt über Interne
Verrechnungen (Sachkonten 9001060 und 9501060).
Darmstadt, 27.06.2023
Dezernat IV Dezernat V
i.V.
André Schellenberg Hanno Benz
Stadtkämmerer Oberbürgermeister
anlage 6
222 Zeichen
Punkt 18: Aktualisierung des "Entgeltverzeichnisses für die Überlassung von Schulräumen und Schulsporteinrichtungen zu außerschulischen Zwecken" (V-Nr. 2023/0226) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
anlage 3
4960 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
28.06.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Finanzverwaltung
Amt: Schulamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 52
II 51
IV V 40
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0226
Magistratsbeschluss -Nr.
296
Internetfähig
Produkt-Nr.: 221010 / 216010 / 217010 / 218010 / 221010 / 231010
Kostenstelle: 040-016-1000 / 040-017-1000
040-018-1000 / 040-019-1000 / 040-020-1000
/ 040-022-1000
Investitionsnummer:
Kostenträger: 2110-11 / 2160-11 / 2170-11 /
2180-11 / 2210-11 / 2310-11
Sachkonto: 5300230 / 9001060 / 9501060
Betreff: Aktualisierung des "Entgeltverzeichnisses für die Überlassung von Schulräumen und
Schulsporteinrichtungen zu außerschulischen Zwecken"
Vorlage vom: 27.06.2023
Beschlussvorschlag :
1. Dem „Entgeltverzeichnis für die Überlassung von Schulräumen und Schulsporteinrichtungen
zu außerschulischen Zwecken“ sowie der Erhebung der Umsatzsteuer auf diese Entgelte ab
dem 1. August 2023 wird zugestimmt.
2. Für Darmstädter Sportvereine, die Förderung durch das Sportamt erhalten, werden die
Zahlungen der entsprechen den Nutzungsentgelte weiterhin durch das Sportamt übernommen.
- 3 -
3. Die Abrechnung der Entgelte für die Nutzung von Schulräumen und Schulsporteinrichtungen
durch städtische Kinder - und Jugendeinrichtungen erfolgt weiterhin zwischen Schulamt und
Jugendamt.
4. Die für die Überlassung von Schulräumen und Schulsporteinrichtungen zu entrichtenden
Entgelte können, erstmalig zum 1. August 2024, in einem jährlichen Rhythmus entsprechend
der Entwicklung des Verbraucherpreisindex angepasst werden.
Anlagen: Entgeltverzeich nis neu ab 01.08.2023
bisher gültiges Entgeltverzeichnis
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 05.07.2023
Der Vorlage wird zugestimmt .
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.06.2023
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt den Vereinen und sonstigen
Organisationen/Nutzerinnen und Nutzern, auf Antrag Schulräume, Turn- und Sporthallen und
sonstige schulische Einrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Verfügung. Für die
Nutzung der schulischen Räume und Sporteinrichtungen werden Nutzungsentgelte gemäß
beigefügtem Entgeltverzeichnis erhoben.
Die letzte Kalkulation des „Entgeltverzeichnis für die Überlassung von städtischen
Schulräumen und Sporteinrichtungen zu außerschulischen Zwecken“ fand anhand der Werte
des Jahres 2012 statt. Aufgrund von inflationsbedingten Kostensteigerungen, insbesondere
erhöhten Energiekosten, ist eine Anpassung der Nutzungsentgelte erforderlich. Die
Preissteigerung wurde auf Basis des Verbraucherpreisindex von 2013 – 2022 errechnet.
Hieraus ergibt sich eine Steigerung von durchschnittlich19,5 % gegenüber dem bisherigen
Entgeltverzeichnis.
Die Nutzung vorhandener technischer Geräte und Einrichtungen (Beamer, Interaktive Tafeln,
Maschinen usw.) werden zuzüglich zum Benutzungsentgelt für die Räume und
Sporteinrichtungen berechnet.
Durch die Einführung des § 2b UStG wurde die Umsatzbesteuerung von Kommunen umfassend
erweitert, sodass auch die Kommune wie ein privatwirtschaftlicher Unternehmer behandelt
wird und auf Leistungen aus der Entgeltordnung seit dem 01.01.2023 Umsatzsteuer erheben
muss. Folglich ist ab diesem Zeitpunkt auf die genannten Entgelte (ausgenommen reine
Nutzung von Klassenräumen ohne technische Ausstattung) zusätzlich die aktuell gültige
Umsatzsteuer in Höhe von 19 % zu erheben.
Die Nutzungsentgelte für dur ch das Sportamt geförderte Darmstädter Sportvereine werden
weiterhin direkt zwischen Sportamt und Schulamt abgerechnet. Die Erhöhung der Entgelte
ist für die Sportvereine kostenneutral. Ebenso erfolgt die Abrechnung der Entgelte für die
Nutzung von Schulrä umen und Schulsporteinrichtungen durch städtische Kinder - und
Jugendeinrichtungen weiterhin direkt zwischen Schulamt und Jugendamt über Interne
Verrechnungen (Sachkonten 9001060 und 9501060).
Darmstadt, 27.06.2023
Dezernat IV Dezernat V
i.V.
André Schellenberg Hanno Benz
Stadtkämmerer Oberbürgermeister
anlage 2
3225 Zeichen
Kommerzielle Nutzungen Raum Größe Entgelt pro Stunde Klassenraum bis 60 m² 3,75 € 4,50 € 6,00 € Klassenraum bis 75 m² 4,20 € 5,10 € 6,80 € Klassenraum bis 90 m² 5,10 € 6,10 € 8,20 € Gymnastikhallen Kleinturnhallen bis 150 m² 11,30 € 13,50 € 18,00 € Aulen Turnhallen bis 450 m² 22,50 € 27,00 € 36,00 € Turnhallen bis 650 m² 41,25 € 49,50 € 66,00 € Sporthallen über 650 m² 48,80 € 58,50 € 78,00 € Lehrschwimmbecken (Ch.-Graupner-Schule) ---- ---- Für Vorbereitungs-, Auf- und Abbauarbeiten wird ebenfalls der entsprechende Stundensatz berechnet. Nähmaschinensaal 40,00 € Küchen 40,00 € IT-Räume / Labor 40,00 € Beamer 25,00 € Mikrofon 5,00 € Flügel 50,00 € Klavier 25,00 € Drehstromanschlüsse 35,00 € Kinder und Jugendliche 5,00 € Erwachsene 10,00 € z. B. Veranstaltungen von #) Vom Sportamt anerkannte Darmstädter Sportvereine zahlen für alle Sportinfrastrukturen der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein Nutzungsentgelt für Training und Wettkampf, unterschiedlich für Erwachsene und Kinder / Jugend. 4,00 € 2,00 € gemäß Rechnung des Reinigungsunternehmens 3,00 € 39,00 € 4,10 € Für die Bereitstellung vorhandener technischer Geräte und Einrichtungen werden zuzüglich zum Benutzungsentgelt berechnet (Preise pro Veranstaltung – ohne Bedienung) : Beseitigung übermäßiger Verschmutzung Abfallbeseitigung sonstige Geräte je nach Umfang Preis nach Vereinbarung · Kirchen und Religionsgemeinschaften · Volkshochschule · Akademie für Tonkunst · Familienzentrum · Kindertagesstätten und Horte (gleich unter welcher Trägerschaft) · Behinderten · ferner Veranstaltungen von gemeinnützigen Gesangs- und Instrumentalvereinen · Parteien · Gewerkschaften 3,40 € Entgelt pro Stunde Entgeltverzeichnis für die Überlassung von städtischen Schulräumen und Sporteinrichtungen zu außerschulischen Zwecken *) Förderungswürdige Veranstaltungen sind Veranstaltungen, die wegen ihrer gesundheits-, bildungs- oder gesellschaftspolitischen Zielsetzung oder aus jugendpflegerischen Gründen besonders unterstützungswürdig sind, · Sportvereinen · Jugendorganisationen oder sonstigen gemeinnützigen Vereinen Das Schulamt ist berechtigt, bei längerer Nutzungsdauer (z.B. ganztägig, Wochenende) ein pauschales Nutzungsentgelt festzusetzen. Ebenso kann für die mehrfache Benutzung technischer Geräte eine Pauschale vereinbart werden. Hierauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Die Abrechnung für Schulsporthallen mit mehreren separat nutzbaren Hallenteilen erfolgt je Hallenteil. Je für die jeweilige Sporthalle überlassenen Transponder bzw. Schlüssel ist bei Übergabe einmalig ein Entgelt von 10,00 € zu zahlen. 9,00 € Sonstige Veranstaltungen Entgelt pro Stunde Entgelt pro Stunde ohne Eintrittsgeld/ Teilnehmergebühr mit Eintrittsgeld/ Teilnehmergebühr Anerkannte Darmstädter Sport- vereine # Förderungswürdige Veranstaltungen * Erwachsenen- Gruppen Kinder-/Jugend- Gruppen 20,00 € 18,00 € 33,00 € Ausnahmsweise genehmigte Übernachtung von Gruppen in Schulen bei Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung je Übernachtung und Person: · Hausaufgabenbetreuung · Kursen und Prüfungen der Kammern und Innungen · Hausfrauenverbänden Stand: 05.02.2013
anlage 1
3903 Zeichen
Kommerzielle Nutzungen Raum Größe Klassenraum bis 60 m² 4,50 € 5,50 € 7,50 € Klassenraum bis 75 m² 5,50 € 6,50 € 8,50 € Klassenraum bis 90 m² 6,50 € 7,50 € 10,00 € Gymnastikhallen Kleinturnhallen Aulen Werkhalle/Fachraum/ Labor bis 150 m² Werkhalle > 150 m² Werkhalle ganze Etage Turnhallen/Hallenteil Großsporthalle #) bis 450 m² 27,00 € 32,50 € 43,50 € Turnhallen bis 650 m² 49,50 € 59,50 € 79,00 € Sporthallen > 650 m² 58,50 € 70,00 € 93,50 € Lehrschwimmbecken (Ch.-Graupner-Schule) Für Vorbereitungs-, Auf- und Abbauarbeiten wird ebenfalls der entsprechende Stundensatz berechnet. KFZ-Werkhalle 0.01 (Hebebühne) KFZ-Werkhalle 0.02 (Hydraulik) KFZ-Werkhalle 0.03 (Karosserie) KFZ-Werkhalle ganze Etage (EG) 119,50 € Werkhalle 1.04 (Bankraum) 36,00 € Werkhalle 1.05 (Werkstoffprüfraum) 60,00 € Werkhalle 1.06 (Maschinenraum) 119,50 € Werkhalle ganze Etage (1. OG) 155,50 € Pneumatik-Labor im BSZM E-Technik-Labor im BSZM Heizungslabor im BSZM Hydraulikprüfstand Werkhalle BSZM 119,50 € KFZ Werkhalle BSZM 60,00 € Tester Werkhalle BSZM 24,00 € Beamer 30,00 € Mikrofon 6,00 € Flügel 60,00 € Klavier 30,00 € Drehstromanschlüsse 42,00 € Laptop 60,00 € Interaktive Tafel 48,00 € PCs 72,00 € Kinder und Jugendliche 6,00 € Erwachsene 12,00 € z. B. Veranstaltungen von Beseitigung übermäßiger Verschmutzung je nach Umfang Reinigung nach bes. Veranstaltungen 22,00 € Förderungswürdige Veranstaltungen * 4,50 € 50,00 € 4,00 € 47,00 € jeweils 60,00 € · Volkshochschule · Akademie für Tonkunst Preis nach Vereinbarung gemäß Rechnung des Reinigungsunternehmens *) Förderungswürdige Veranstaltungen sind Veranstaltungen, die wegen ihrer gesundheits-, bildungs- oder gesellschaftspolitischen Zielsetzung oder aus jugendpflegerischen Gründen besonders unterstützungswürdig sind, Entgeltverzeichnis für die Überlassung von städtischen Schulräumen und Sporteinrichtungen zu außerschulischen Zwecken Vom Sportamt anerkannte Darmstädter Sportvereine zahlen für alle Sportinfrastrukturen der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein Nutzungsentgelt für Training und Wettkampf, unterschiedlich für Erwachsene und Kinder / Jugend, unabhängig von diesem Entgeltverzeichnis. (Rechnungstellung erfolgt durch das Sportamt) Entgelt pro Stunde 60,00 € Alle Preise, ausgenommen Klassenräume, verstehen sich zuzüglich 19% Mehrwertsteuer. Sonstige Veranstaltungen Das Schulamt ist berechtigt, bei längerer Nutzungsdauer (z.B. ganztägig, Wochenende) ein pauschales Nutzungsentgelt festzusetzen. Ebenso kann für die mehrfache Benutzung technischer Geräte eine Pauschale vereinbart werden. Hierauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Entgelt pro Stunde Betriebsmittel für Werkhalle je nach Umfang 5,00 € 11,00 € bis 150 m² sonstige Geräte 22,00 € Entgelt pro Stunde 16,50 € ohne Eintrittsgeld/ Teilnehmergebühr mit Eintrittsgeld/ Teilnehmergebühr · Jugendorganisationen · Sportvereinen oder sonstigen gemeinnützigen Vereinen #) Die Abrechnung für Schulsporthallen mit mehreren separat nutzbaren Hallenteilen erfolgt je Hallenteil. 11,00 € 14,00 € Für die Bereitstellung vorhandener technischer Geräte und Einrichtungen werden zuzüglich zum Benutzungsentgelt berechnet (Preise pro Veranstaltung – ohne Bedienung) : Fachräume wie bspw. Nähmaschinensaal, Küchen, IT-Räume 48,00 € je Übernachtung und Person: · Hausaufgabenbetreuung (kostenfrei, wenn im Rahmen der Betreuungsangebote an Schulen) · Familienzentrum · Kindertagesstätten und Horte (gleich unter welcher Trägerschaft) · Parteien und Gewerkschaften · Kirchen und Religionsgemeinschaften 24,00 € 22,00 €22,00 € 39,50 € Ausnahmsweise genehmigte Übernachtung von Gruppen in Schulen bei Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung gemäß Rechnung des Reinigungsunternehmens Abfallbeseitigung · Kurse und Prüfungen der Kammern und Innungen gemäß Rechnung des Reinigungsunternehmens Stand: 30.05.2023
anlage 4
328 Zeichen
Punkt 6: Aktualisierung des "Entgeltverzeichnisses für die Überlassung von Schulräumen und Schulsporteinrichtungen zu außerschulischen Zwecken" (V-Nr. 2023/0226) Der Ausschuss für Bildung, Schule und Digitalisierung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: Fraktion UFFBASSE
anlage 5
278 Zeichen
Punkt 5: Aktualisierung des "Entgeltverzeichnisses für die Überlassung von Schulräumen und Schulsporteinrichtungen zu außerschulischen Zwecken" (V-Nr. 2023/0226) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0226
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 27.06.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00