V/0429/2022
Jahresabschluss 2021 der KonvOY GmbH (KonvOY)
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Beschlussvorlage
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V/0429/2022 V/0429/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Jahresabschluss 2021 der KonvOY GmbH (KonvOY) Beratungsfolge 06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KonvOY wird ermächtigt, folgende Entscheidungen zu treffen: 1. Der Jahresabschluss der KonvOY zum 31.12.2021 in der vorliegenden Fassung (s. Anlage 1), der von der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen wurde, wird festgestellt. 2. Der Jahresfehlbetrag per 31.12.2021 in Höhe von 2.060 T€ wird in den Verlustvortrag eingestellt und auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 (s. Anlage 1, dort als Anlage IV) wird zur Kenntnis genommen. 4. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der KonvOY wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Begründung: Die KonvOY ist eine 100 %ige T ochtergesellschaftder Stadt Münster. Gemäß § 9 lit c) und lit e) des Gesellschaftsvertrages obliegt der Gesellschafterversammlung u. a. die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses sowie über die Entlastung Amt für Finanzen und Beteiligungen 11.08.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Gericke T elefon:492-2014 GerickeH@stadt- muenster.de - 2 - V/0429/2022 der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates. Das abgelaufene Wirtschaftsjahr ist für die KonvOY geprägt von einer weiteren Ausweitung der Geschäftstätigkeit. Es wurden erste Investorenauswahl- und Grundstücksvergabeverfahren für verschiedene Baufelder durchgeführt. Die Umsatzerlöse lagen mit 6.696 T€ um 879 T€ über dem Vorjahreswert. Die KonvOY schließt das Geschäftsjahr 2021 mit einer Bilanzsumme von 96.481 T€ (VJ: 86.613 T€) bei einem Fehlbetrag von 2.060 T€ (VJ: - 2.063 T€) ab. Der Jahresfehlbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Somit erhöht sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag um 2.060 T€ auf 5.301 T€ (VJ: 3.241 T€). Ab dem laufenden Jahr 2022 werden – nach der aktuellen Wirtschaftsplanung - positive Ergebnisse prognostiziert, die in der Folge eine Reduzierung und den Ausgleich des Fehlbetrages zur Folge haben dürften. Da die KonvOY auf hinreichende Kreditschöpfungsspielräume für die Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit zurückgreifen kann (bisher bei der Stadt Münster nicht abgerufene Darlehnsmittel in Höhe von 10 Mio. € sowie Zugriffsmöglichkeit auf den Cash-Pool der Stadt in Höhe von 7,5 Mio. €), ist die Fortführung der Entwicklungstätigkeit der KonvOY trotz der bilanziellen Unterdeckung nicht gefährdet. Unter Berücksichtigung insbesondere der zu erwartenden Vermarktungserlöse in Höhe von 29.630 T€ ergibt sich laut Planung für das Geschäftsjahr 2022 ein Überschuss von 1.055 T€. Auf Basis der geplanten Ergebnisse für die Geschäftsjahre 2022 bis 2025 wird mit der Wiederherstellung des Stammkapitals im Geschäftsjahr 2025 gerechnet. Ausführliche Informationen zum Geschäftsjahr sind dem Jahresabschluss 2021 und dem Lagebericht (Anlage 1) zu entnehmen. Der Aufsichtsrat der KonvOY hat in seiner Sitzung am 22.06.2022 über die o.g. Beschlusspunkte beraten und der Gesellschafterversammlung der KonvOY die Beschlussfassung empfohlen (Anlage 2). Einschätzung des Beteiligungsmanagements zum Jahresabschluss Nach Prüfung des Jahresabschlusses durch die BPG mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft haben sich aus Sicht des Beteiligungsmanagements keine Einwendungen gegen oder zusätzliche Hinweise zum Jahresabschluss der KonvOY ergeben. Nach Durchsicht des vorgelegten und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlussberichtes erscheint der Jahresabschluss als plausibel und vermittelt ein hinreichend nachvollziehbares Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KonvOY zum Bilanzstichtag. i.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage A Anlage 1: Jahresabschluss und Lagebericht 2021 Anlage 2: Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 009/2022 zum Jahresabschluss 2021
Anlage 1 - Jahresabschluss und Lagebericht 2021
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KonvOY GmbH Münster Bilanz zum 31. Dezember 2021 A K T I V S E I T E 31.12.2021 31.12.2020 EUR TEUR A. ANLAGEVERMÖGEN I. Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 17.889,00 18 II. Finanzanlagen Beteiligungen 1.224,32 1 B. UMLAUFVERMÖGEN I. Vorräte Unfertige Erzeugnisse 90.829.282,15 82.474 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 6.680,59 11 2. Sonstige Vermögensgegenstände 4.712,69 126 11.393,28 137 C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 320.541,08 742 D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 5.300.694,58 3.241 96.481.024,41 86.613 Anlage I/1 P A S S I V S E I T E 31.12.2021 31.12.2020 EUR TEUR A. EIGENKAPITAL I. Gezeichnetes Kapital 500.000,00 500 II. Verlustvortrag -3.740.910,53 -1.678 III. Jahresfehlbetrag -2.059.784,05 -2.063 IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 5.300.694,58 3.241 0,00 0 B. RÜCKSTELLUNGEN 1. Steuerrückstellungen 275.600,00 132 2. Sonstige Rückstellungen 589.564,22 428 865.164,22 560 C. VERBINDLICHKEITEN 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 50,41 0 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 11.938.757,00 6.929 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.875.264,12 2.679 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 206.880,62 23 5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 72.535.716,58 67.353 6. Sonstige Verbindlichkeiten 9.002.136,34 9.012 95.558.805,07 85.996 D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 57.055,12 57 96.481.024,41 86.613 Anlage I/2 KonvOY GmbH Münster Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021 2021 2020 EUR TEUR 1. Umsatzerlöse 6.695.624,54 5.817 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an unfertigen Erzeugnissen 8.355.444,57 9.195 3. Sonstige betriebliche Erträge 49.832,81 496 4. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 124.952,99 166 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 13.580.101,63 13.866 13.705.054,62 14.032 5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 319.529,07 186 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 203.887,98 121 - davon aus Altersversorgung 35.523,05 EUR (Vorjahr 21 TEUR ) 523.417,05 307 6. Abschreibungen 9.654,66 1 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.934.049,97 2.225 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 749.205,83 777 - davon an verbundene Unternehmen 749.205,83 EUR (Vorjahr 778 TEUR ) 9. Ergebnis nach Steuern -1.820.480,21 -1.834 10. Sonstige Steuern 239.303,84 229 11. Jahresfehlbetrag -2.059.784,05 -2.063 Anlage II Anlage III/1 ANHANG KONV OY GMB H ZUM JAHRESABSCHLUSS PER 31.12.2021 Konversion Münster Oxford und York Inhalt 1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss .................................... ................................................. 2 2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden .............................. ........................................................ 2 3 Erläuterungen zur Bilanz ......................................................... ........................................................ 3 4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung ........................... ............................................... 5 5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen ............................................ ................................................... 6 6 Sonstige Angaben ............................................................... ............................................................. 6 6.1 Zusammensetzung der Organe .................................................. ............................................. 6 6.2 Vergütung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates ................... .................................... 7 6.3 Arbeitnehmer .............................................................. ............................................................ 7 6.4 Honorar des Abschlussprüfers ............................................. ................................................... 8 6.5 Konzernzugehörigkeit ...................................................... ........................................................ 8 6.6 Vorschlag zur Ergebnisverwendung ......................................... ............................................... 8 6.7 Nachtragsbericht ............................................................... ...................................................... 8 Anlage III/2 1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die KonvOY GmbH mit Sitz in Münster ist im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter der Nummer HRB 16654 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Verbesserung der Wohnraumversorgung in Münster durch Entwicklung der Konversionsflächen der Grundstücksareale der ehemaligen York- und Oxford-Kaserne. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Beachtung des § 108 Abs. 1 Ziffer 8 d er Gemeindeordnung und aufgrund der Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den Vorschriften des GmbH-Gesetzes. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesam tkostenverfahren. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den §§ 266 bzw. 275 HGB gegliedert. 2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte trotz des ausgewi esenen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages von 5.301 TEUR (Vj.: 3.241 TEUR) unter Zugrundelegung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, da der Wirtschaftsplan der Gesellschaft eine ent sprechend positive Unternehmensprognose ausweist. Die im Vorjahr angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethodik wird im Geschäftsjahr 2021 im Wesentlichen unverändert fortgesetzt. Beginnend ab dem Geschäftsjahr 2020 werden vereinnahmte Verkaufserlöse und Kostenerstattungen entsprechend dem Baufortschritt als realisiert angesehen und als Umsatzerlö se bilanziert. Der Baufortschritt wird als Quote aus den bis zum Bilanzstichtag aufgewen deten und gemäß Wirtschaftsplan insgesamt erwarteten Anschaffungs- und Herstellungsko sten ermittelt. Korrespondierend hierzu erfolgt der Ausweis analog abgegrenzte r Bestandsminderungen in der Position „Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen“ in der Gewinn- und Verlustrechnung. Auf bereits im Geschäftsjahr 2019 vere innahmte Kostenerstattungen wurde diese Methodik erstmals in 2020 analog angewendet. Im Geschäftsjahr 2021 resultieren hieraus die folgenden Umsatzerlöse: Diesen Umsatzerlösen stehen Bestandsminderungen von 6.190.312 EUR (Vj.: 5.564 TEUR) entgegen. Des Weiteren weist die Gesellschaft ab dem Geschäftsjahr 2020 entspr echend § 42 Abs. 3 GmbHG Forderungen und Verbindlichkeiten gegen bzw. gegenüber ihrer Gese llschafterin als separate Bilanzpositionen aus. Quartier YORK Quartier OXFORD Summe Φ Φ Φ Verkaufserlöse Ei nnahmen 2021 5.800.000 - 5.800.000 Baufortschritt 43,83% 61,58% abgegrenzte Erträge aus Einnahmen 2021 2.542.140 - 2.542.140 abgegrenzte Erträge aus Einnahmen der Vorjahre 857 149.890 150.747 realisierte Umsatzerlöse 2.542.997 149.890 2.692.887 Kostenerstattungen Ei nnahmen 2021 3.325.114 1.842.210 5.167.324 Baufortschritt 43,83% 61,58% abgegrenzte Erträge aus Einnahmen 2021 1.457.397 1.134.433 2.591.830 abgegrenzte Erträge aus EInnahmen der Vorjahre 500.652 172.305 672.957 realisierte Umsatzerlöse 1.958.049 1.306.738 3.264.787 Summe 4.501.046 1.456.628 5.957.674 Anlage III/3 Der Ansatz des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die bezüglich der abnutzbaren Sachanlagen um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert werden. Dabei richten sich die Abschreibungssätze nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten bewertet. Die durch die Gesellschaft erworbenen und zum Verkauf bestimmten Gru ndstücke und Gebäude werden zu Anschaffungskosten im Umlaufvermögen bilanziert, da sie die Voraussetzungen des § 247 Abs.2 HGB nicht erfüllen. Bauvorbereitungskosten für diese Grundstücke werd en zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und zusammen mit den Ans chaffungskosten für die Grundstücke und Gebäude bilanziert. Um dem Prinzip der verlustfreien Bewertung Rechnung zu tragen, werden die im Umlaufvermögen gehaltenen Grundstücke ggf. auf einen niedrigeren Verkaufspreis abgewertet. Im Geschäftsjahr 2021 wurde eine solche Abwertung in Höhe von 62 TEUR (Vj.: 55 TEUR) vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Nicht oder nicht vollständig werthaltige Forderungen werden ggf. wertberichtigt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor d em Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Aufl ösung der abgegrenzten Beträge erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Vom Aktivierungswahlrecht bezüglich aktiver latenter Steuern auf s teuerliche Verlustvorträge wird kein Gebrauch gemacht. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden in Hö he des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlic h ist. Hierbei werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden - soweit vorhanden - abgezinst. Die Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling gegenüber der Gesellsch afterin Stadt Münster sind zusammen mit Forderungen und Verbindlichkeiten aus Dienstleistungsve rrechnungen unter den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern ausgewiesen. Sämtliche Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor de m Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösu ng der abgegrenzten Beträge erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. 3 Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich unmittelbar aus dem Anlagenspiegel, der dem Anhang als Anlage 1 beigefügt ist. Die Gesellschaft hat sich im Jahre 2018 an der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (Düsseldorf) beteiligt. Ihr Anteil am Stammkapital beträgt 1%. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 der NRW.URBAN endet mit einem Eigenkapital von 101 TEUR (Vj.: 87 TEUR) und einem Jahresüberschuss von 13 TEUR (Vorjahr: Überschuss 4 TEUR). Im Geschäftsjahr 2021 wurden Investitionen in das Sachanlagevermög en von 10 TEUR (Vj.: 9 TEUR) getätigt; der Betrag entfällt vollständig auf Büro- und Geschäftsausstattung. Im April 2018 sind die Grundstückskaufverträge hinsichtlich der ehemaligen York- und Oxford-Kaserne beurkundet worden. Besitz, Gefahren, Nutzen und Lasten dieser zum Verkauf bestimmten Grundstücke gingen am 4. Oktober 2018 auf die KonvOY über. Es handelt sich sowohl um bebaute wie auch unbebaute Grundstücke, teilweise erschlossen, teilweise n och nicht erschlossen. Die Bauvorbereitungskosten betreffen alle den zu vermarktenden Grundstücken direkt zuzuordnende Kosten, die mit der Herstellung der Vermarktbarkeit einhergehen , z.B. Planungs-, Herrichtungs- und Erschließungskosten. Laufende Unterhalts- und Betriebskosten sind nicht aktiviert, sondern in der Anlage III/4 Gewinn- und Verlustrechnung im Aufwand ausgewiesen. Der Gesamtausweis hat sich im Geschäftsjahr 2021 wie folgt entwickelt: Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderu ngen aus Lieferungen und Leistungen gegen eine weitere Tochtergesellschaft der Stadt Münster. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen die Bezirksregierung Arnsberg aus der Weiterberechnung von Dienstleistungen von 5 TEUR (Vj.: 127 TEUR) aktiviert. Das Stammkapital ist voll eingezahlt. Die Steuerrückstellungen betreffen noch nicht veranlagte Grundsteuern für die Vorratsgrundstücke. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus Rückstellu ngen für bereits erhaltene, aber noch nicht abgerechnete Dienstleistungen (531 TEUR, Vj.: 387 TEUR), Personalrückstellungen (34 TEUR, Vj.: 20 TEUR) sowie für Kosten der Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses (25 TEUR, Vj.: 21 TEUR) zusammen. Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten ergibt sich unmittelbar au s dem Verbindlichkeitenspiegel, der dem Anhang als Anlage 2 beigefügt ist. Unter den erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden vereinnahm te Zahlungseingänge aus dem Verkauf von Baugrundstücken von Erwerbern sowie Kostenerst attungen von der Wohn + Stadtbau GmbH, Münster, ausgewiesen, die aufgrund des Baufortschritts in den einzelnen Quartieren noch nicht als Umsatzerlöse auszuweisen waren. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betr effen Verbindlichkeiten aus Liefer- ungen und Leistungen gegenüber weiteren Tochtergesellschaften der Stadt Münster. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 72.535.71 6,58 EUR (Vj.: 67.353 TEUR) betreffen drei im Jahre 2018 und jeweils ein im Jahr 2020 und i m Jahr 2021 von der Gesellschafterin Stadt Münster aufgenommene Darlehen in Höhe von 65.499 .996,00 EUR (Vj.: 66.300 TEUR), Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling in Höhe von 6.690.099,16 EUR (Vj.: 990 TEUR) sowie saldierte Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 345.621,42 EUR Quartier YORK Quartier OXFORD Summe Φ Φ Φ Vortrag aus 2020 44.888.912,08 37.584.925,50 82.473.837 ,58 Bestandsveränderungen 2021 Bestandserhöhungen Grunderwerb 248.617,58 - 1.917.145,40 - 2.165.762,98 - Management, Beratung 305.966,58 291.556,80 597.523,38 Folgekosten Qualitäten 75.122,27 29.881,34 105.003,61 Herrichtung 4.120.600,43 4.556.082,30 8.676.682,73 Erschließung 2.245.186,78 3.278.376,12 5.523.562,90 Grünzüge 132.400,00 9.700,00 142.100,00 Vermessung 47.196,50 14.239,09 61.435,59 Aktivierte Finanzierungskosten 450.367,13 290.368,30 74 0.735,43 Gebäudeaufwertung 37.248,05 - 37.248,05 Substanzerhalt 49.194,88 289.358,21 338.553,09 Aktivierte Gemeinkosten 281.781,05 206.893,72 488.674, 77 7.496.446,09 7.049.310,48 14.545.756,57 Bestandsverminderungen abgegrenzte Bestandsverminderungen 4.362.853,00 1.765. 845,00 6.128.698,00 Verlustfreie Bewertung - 61.614,00 61.614,00 4.362.853,00 1.827.459,00 6.190.312,00 Saldo 2021 3.133.593,09 5.221.851,48 8.355.444,57 31.12.2021 48.022.505,17 42.806.776,98 90.829.282,15 Anlage III/5 (Vj.: 63 TEUR). Die Gesellschafterdarlehen mit einem Gesamtvolumen von (ursprünglich) 80.000 TEUR wurden im Geschäftsjahr planmäßig in Höhe von 5.800 TEUR (Vj.: 5.800 TEUR) getilgt. Zu Gunsten verbundener Unternehmen bestehen nachfolgende Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB (Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen) in Form von gesamtschuldn erischen Haftungen sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen etc., zu denen auch auf die Ausführungen im Lagebericht verwiesen wird. Die Kaufverträge mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beinha lten eine gesamtschuldnerische Haftung der jeweiligen Käuferinnen (Stad t Münster, KonvOY GmbH, Wohn+Stadtbau GmbH), die zwischen den Käuferinnen im Innenverh ältnis entsprechend den jeweiligen Eigentumsflächen aufgeteilt ist. Auf die Konversionspartneri nnen entfallen ca. 98% der Kasernengesamtflächen. Die Kaufverträge mit der BImA enth alten etliche bedingte und unbedingte Variablen in unterschiedlicher Hinsicht (z.B. Zeit, Raum, Bebauungsart etc.), die sich sowohl zu Gunsten der Käuferinnen wir auch zu ihren Lasten auswirken können; di e gesamtschuldnerische Haftung wird auf einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag geschätzt und entfällt im Wesentlichen auf die Konversionspartnerinnen. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Konversionspartnerinnen wird nicht mit einer Inanspruchnahme gerechnet. Zudem sind die durch die KonvOY zu erstellenden verkehrs- und ent wässerungstechnischen Anlagen samt der ggf. notwendig werdenden Anpassungsmaßnahmen sowie d er öffentlichen Grünflächen im Vertragsgebiet nach Abschluss der Maßnahme unentgeltlich auf die Stadt Münster zu übertragen. Die KonvOY GmbH ist daher darauf angewiesen, dass die Preisgestaltung bei der Vermarktung der Grundstücke einen entsprechenden Ausgleich dieser Kosten sicherstellt. 4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die im Geschäftsjahr 2021 wie auch im Vorjahr erzielten Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen: Die Bestandserhöhungen und -verminderungen an unfertigen Erzeugniss en betreffen aktivierte Herstellungskosten in Bezug auf die Vorratsgrundstücke von 14.546 TEUR (Vj.: 14.814 TEUR) sowie Bestandsminderungen von 6.190 TEUR (Vj.: 5.619 TEUR); zur Zusammensetzung des Betrages wird auf die Aufstellung unter den Erläuterungen zur Bilanz verwiesen. Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus einem Investitionszuschuss des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe betreffen Aufw endungen für vermietete Gebäude. Die von Dritten bezogenen Leistungen im Zusammenha ng mit der Baureifmachung der Vorratsgrundstücke sind als Aufwendungen für bezogene Leistungen ausgewiesen. Die Personalaufwendungen beinhalten die Gehälter der bei der KonvOY fest angestellten Mitarbeiter sowie die hierauf entfallenden Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungen. 2020 Quartier YORK Quartier OXFORD übergeordnet Summe Summe Φ Φ Φ Φ Φ Abgegrenzte Verkaufserlöse 2.542.997,00 149.890,00 - 2.69 2.887,00 805.309,00 Abgegrenzte Kostenerstattungen 1.958.049,00 1.306.738,00 - 3.264.787,00 4.182.574,00 Erlöse aus Vermietung von Bestandsgebäuden 636.128,71 87.291,83 - 723.420,54 717.589,65 Weiterberechnung von Dienstleistungen - - 14.530,00 14.530,00 111.385,52 - Summe 5.137.174,71 1.543.919,83 14.530,00 6.695.624,54 5. 816.858,17 2021 Anlage III/6 Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: Die Zinsaufwendungen des Geschäftsjahres betreffen mit 741 TEUR Zinszahlung en (744 TEUR, Vj.: 776 TEUR) und periodengerecht abgegrenzte Zinsen (-3 TEUR, Vj.: -4 TEUR) auf die Darlehen von der Gesellschafterin Stadt Münster sowie mit 8 TEUR (Vj.: 6 TEUR) Zin sen für die Inanspruchnahme des Cash-Pools der Gesellschafterin Stadt Münster. Seit dem Geschäftsjahr 201 9 macht die Gesellschaft vom Aktivierungswahlrecht des § 255 Abs. 3 Satz 1 HGB Gebrauch und aktiviert die Darlehenszinsen in den Herstellungskosten der zum Verkauf bestimmten Grundstücke, da die Darlehensvereinbarungen mit der Stadt Münster eine entsprechende Zweckbindung der Da rlehen enthalten und die Zinsen ausschließlich während des Zeitpunktes der Herstellung eines verkaufsfäh igen Zustandes der Grundstücke angefallen sind. Die Gegenbuchung ist in den Bestandsveränderungen enthalten. Unter den sonstigen Steuern sind die Grundsteuern auf die im Umla ufvermögen gehaltenen Grundstücke ausgewiesen. 5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige, nicht unmittelbar aus der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung abzuleitende finanzielle Verpflichtungen bestehen aus der Verzinsung der von der Gesellsc hafterin Stadt Münster gewährten Darlehen. Die Zahllast aus diesen Zinsen beträgt: Zusätzlich bestehen aus Miet- und Leasingverträgen finanzielle Verpflichtungen wie folgt: 6 Sonstige Angaben 6.1 Zusammensetzung der Organe Organe der Gesellschaft sind gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrages x die Gesellschafterversammlung, x der Aufsichtsrat und x die Geschäftsführung. Zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2020 bestellt: x Stephan Aumann, Münster 2021 2020 Veränderung Φ Φ Φ Prüfungs- und Beratungskosten 305.283,97 634.505,66 32 9.221,69 - Grundbesitzabgaben 498.510,45 415.959,77 82.550,68 Dienstleistungen von verbundenen Unternehmen 174.815 ,82 166.394,73 8.421,09 Vertriebskosten 521.714,62 627.662,95 105.948,33 - Forderungsverluste 180.392,42 178.559,30 1.833,12 Werbung und Anzeigen 90.665,10 77.653,24 13.011,86 Diverse 162.667,59 124.145,95 38.521,64 1.934.049,97 2.224.881,60 290.831,63 - Jahr 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Gesamt TEUR 645 559 379 292 214 135 57 2.281 Jahr 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Gesamt TEUR 57 57 57 55 54 54 54 388 Anlage III/7 Die KonvOY GmbH hat einen Aufsichtsrat, bestehend aus 12 vo n der Gesellschafterin entsandten Mitgliedern. Dieser hat sich nach Änderung des Gesellschaftsvertrags der KonvO Y zum 19.12.2018 in seiner ersten Sitzung am 22.1.2019 konstituiert. Im Geschäftsjahr 2021 gehörten dem Aufsichtsrat an: 6.2 Vergütung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrate s Weder der Geschäftsführer noch der Aufsichtsrat erhielten im Geschäft sjahr für ihre Tätigkeit eine Vergütung durch die Gesellschaft. 6.3 Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2021 durchschnittlich 7 Angestellte (Vj.: 4). 6.4 Altersversorgung Den Arbeitnehmern der Gesellschaft wird eine Zusatzversorgung nac h den für die Angestellten des öffentlichen Dienstes geltenden Grundsätzen gewährt, die über Ko mmunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw), Münster, abgewickelt wird. Auf eine Bilanzierung der daraus entstehenden mittelbaren Versorgungszusagen hat die Gesellschaft gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB verzichtet. Bei der Finanzierung der Leistungen der kvw ist nach dem umla gefinanzierten Abrechnungsverband I und dem kapitalgedeckten Abrechnungsverband II zu unterscheid en. Die Gesellschaft gehört mit sämtlichen Beschäftigten dem Abrechnungsverband I an. Im Abrechnungsverband I finanziert die kvw ihre Leistungen übe r ein modifiziertes Abschnitts- deckungsverfahren (Umlageverfahren). Die Beiträge zur kvw werden für alle ständig Beschäftigten der Gesellschaft entrichtet. Sie belaufen sich für das Jahr 2021 au f 4,5 % (Vj.: 4,5 %) des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Weiterhin wird seitens d er kvw Sanierungsgeld in Höhe von 3,25 % (Vj.: 3,25 %) des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts erhoben. bis 14.12.2021 ab 15.12.2021 Andreas Nicklas Andreas Nicklas Rechtsanwalt Rechtsanwalt Stephan Brinktrine Stephan Brinktrine Abteilungsleiter Finanzbuchhaltung Abteilungsleiter F inanzbuchhaltung Otto Reiners Otto Reiners Referatsleiter Referatsleiter Mitglieder Dr. Martin Lücke Dr. Martin Lücke Tierarzt Tierarzt Peter Bensmann Peter Bensmann Kaufmann / Unternehmensberater Kaufmann / Unternehmensberater Dr. Markus Johow Dr. Markus Johow Bauingenieur Bauingenieur Annika Bürger Annika Bürger Bioinformatikerin Bioinformatikerin Gerhard Joksch Christoph Kattentidt Berater / Rentner Diplom Sozialarbeiter Hedwig Liekefedt Hedwig Liekefedt Lehrerin Lehrerin Jörg Berens Jörg Berens Referent Öffentlichkeitsarbeit Referent Öffentlichkeitsarbeit Ortrud Philipp Ortrud Philipp Geschäftsführerin Geschäftsführerin Christine Zeller Christine Zeller Stadtkämmerin Stadtkämmerin Vorsitzende(-r) 1. stellv. Vorsitzende(-r) 2. stellv. Vorsitzende(-r) Anlage III/8 6.5 Honorar des Abschlussprüfers Das für das Berichtsjahr als Aufwand erfasste Honorar unseres Abschluss prüfers, der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster, einsc hließlich des Aufwands aufgrund der Bildung von Rückstellungen für die Abschlussprüfung beläuft sich auf 13 TEUR (Vj.: 15 TEUR) und betrifft Leistungen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung. 6.6 Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Mün ster und wird in deren Konzernabschluss einbezogen. Name und Sitz des Mutterunterne hmens mit dem kleinsten und dem größten Konsolidierungskreis ist Stadt Münster, Münster. 6.7 Vorschlag zur Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbe trag des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von 2.059.784,05 EUR zusammen mit dem Verlustvortrag per 31. Dezember 2020 auf neue Rechnung vorzutragen. 6.8 Nachtragsbericht Seit dem 24. Februar 2022 sind russische Streitkräfte in die Ukraine einmarschiert. Vor diesem Hintergrund werden im Jahr 2022 weltwirtschaftliche Veränderunge n eintreten, die auch zu zahlungswirksamen Verlusten führen können, welche die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Jahr 2022 belasten (insbesondere durch die steigenden Rohstoffpreise bz w. Veränderungen an den Kapitalmärkten). Die Einschätzung der konkreten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2022 ist zurzeit noch nicht hinreichend verlässlich möglich. Münster, den 29. April 2022 Stephan Aumann Geschäftsführer Anlagennachweis für das Geschäftsjahr 2021 ENTWICKLUNG DER ANSCHAFFUNGSWERTE Anfangs-stand Zugang Abgang Endstand Bilanzposten: 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 A. Anlagevermögen I. Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 19.617,65 9.552,66 0,00 29.170,31 19.617,65 9.552,66 0,00 29.170,31 II. Finanzanlagen Beteiligungen 1.224,32 0,00 0,00 1.224,32 1.224,32 0,00 0,00 1.224,32 20.841,97 9.552,66 0,00 30.394,63 Anlage III /9 ENTWICKLUNG DER ABSCHREIBUNGEN Anfangsstand Abschreibungen des Geschäftsjahres Entnahme für Abgänge Endstand Restbuchwerte 31.12.2021 Restbuchwerte 31.12.2020 EUR 6 EUR 7 EUR 8 EUR 9 EUR 10 EUR 11 1.626,65 9.654,66 0,00 11.281,31 17.889,00 17.991,00 1.626,65 9.654,66 0,00 11.281,31 17.889,00 17.991,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.224,32 1.224,32 0,00 0,00 0,00 0,00 1.224,32 1.224,32 1.626,65 9.654,66 0,00 11.281,31 19.113,32 19.215,32 Anlage III /10 bis 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahre Φ Φ Φ Φ 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 50,41 50,41 - - (Vorjahr) 32,32 32,32 - - 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 11.938.757,00 2.556.596,38 9.382.160,62 618.781,43 (Vorjahr) 6.929.107,00 1.990.692,00 4.938.415,00 77.420,00 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.875.264,12 1.875.264,12 - - (Vorjahr) 2.679.279,89 2.679.279,89 - - 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 206.880,62 206.880,62 - - (Vorjahr) 22.857,14 22.857,14 - - 5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 72.535.716,58 22.835.722,58 49.699.994,00 11.499.986,00 (Vorjahr) 67.353.002,51 16.853.006,51 50.499.996,00 17.299.988,00 6. Sonstige Verbindlichkeiten 9.002.136,34 1.002.136,34 8.000.000,00 - (Vorjahr) 9.012.377,13 1.012.377,13 8.000.000,00 - Gesamt 95.558.805,07 28.476.650,45 67.082.154,62 12.118.767,43 (Vorjahr) 85.996.655,99 22.558.244,99 63.438.411,00 17.377.408,00 KonvOY GmbH Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2021 Total 31.12.2021 davon mit einer Restlaufzeit Anlage III/11 Anlage IV/1 Lagebericht KonvOY GmbH Zum Jahresabschluss per 31.12.2021 Entwicklung der Quartiere Oxford und York in Münster Anlage IV/2 INHALT 1 GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS 3 a) GESCHÄFTSMODELL DES UNTERNEHMENS 3 b) ZIELE UND STRATEGIEN 4 2 WIRTSCHAFTSBERICHT 5 a) Marktumfeld 5 b) Wirtschaftsplanung und Umsetzung 5 3 DARSTELLUNG DES GESCHÄFTSVERLAUFS 6 a) Ertragslage 6 b) Vermögenslage 7 c) Finanzlage (Kapitalstruktur, Investitionen, Liquidität) 8 4 CHANCEN UND RISIKEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG 10 a) Prognosebericht 10 b) Chancen 11 4.b.1 Markt 11 4.b.2 Corona-Pandemie 11 4.b.3 Qualitäten 11 4.b.4 Öffentlichkeit 12 4.b.5 Förderung 12 4.b.6 Verträge und Kosten 12 4.b.7 Liquidität 12 4.b.8 Fristen 12 4.b.9 Mieterlöse 13 c) Risiken 13 4.c.1 Markt 13 4.c.2 Corona-Pandemie 13 4.c.3 Qualitäten 13 4.c.4 Öffentlichkeit 14 4.c.5 Förderung 14 4.c.6 Verträge und Kosten 14 4.c.7 Liquidität 15 4.c.8 Fristen 15 4.c.9 Vermietungen / Nutzungsüberlassungen 15 KONVERSION MÜNSTER LAGEBERICHT KONVOY GMBH Anlage IV/3 1 GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS A) GESCHÄFTSMODELL DES UNTERNEHMENS Die KonvOY GmbH (KonvOY) ist ein hundertprozentiges Tochte runternehmen der Stadt Münster. Gegenstand des Unternehmens ist die Bereitstellung von geräumte n und erschlossenen Baugrundstücken zur Bebauung mit Wohnraum, Mischnutzungen und sozialen Infrastrukturen. Die ehemaligen Kasernen Oxford und York in Münster wurden im Geschäftsjahr 2018 durch die Stadt Münster, die Wohn- und Stadtbau GmbH (W + S GmbH) und die KonvOY von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erworben. Die KonvOY hat im Zuge d es Ankaufs die für die Verwirklichung ihres Geschäftszwecks erforderlichen Liegenschaften von der BImA erworben. Der Besitzübergang fand im Oktober 2018 statt. Auf Basis der städtebaulichen und bauplanungsrechtlichen Grundlagen werden auf den Liegenschaften der Oxford und York Kasernen rd. 3.000 Wohneinheiten entstehen. Auf den Flächen der KonvOY werden mit der Herrichtung und Baureifmachung die V oraussetzungen für rd. 2.100 Wohneinheiten geschaffen. Die KonvOY übernimmt selbst keinen Hochbau 1, sondern entwickelt die Grundstücke nach Maßgabe der städtebaulichen Verträge und veräußert die baureifen Grundstücke zum Zweck der weiteren Bebauung durch Dritte. Hierzu kann die Ko nvOY sämtliche Geschäfte betreiben, die diesem Zwecke dienlich sind. Neben den eigenen Flächen übernimmt die KonvOY die Herrichtung und Erschließung für die Flächen der W + S GmbH auf den Kasernenflächen und für die Flächen der sozialen Infrastruktur im Eigentum der Stadt Münster. Das Geschäftsmodell der KonvOY ist auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit ausgele gt. Die für den Ankauf der zu entwickelnden Flächen eingesetzten Mittel werd en durch die Rückflüsse aus der Grundstücksvermarktung gedeckt. Zusätzlich werden Rückflüsse aus der Ve rmarktung der Flächen mit einer Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals von mindestens 5 % angestrebt. Die Ausschüttungsregelungen sind im Managementkontrakt mit der Stadt Münster vereinbart. Über den Managementkontrakt bindet sich die KonvOY zudem an die Public Corporate Governance Kodex-Vorgaben des Stadtkonzerns. Zur Umsetzung des Geschäftsmodells wurden ab Mitte 2019 und auch im Jahr 2021 Einstellungen getätigt. Insgesamt sind zum Stichtag 31. Dezember 2021 7 Mitarbeiter:innen direkt bei KonvOY eingestellt: - Kaufmännische Leitung: 01.07.2019 - Leitung Quartiersentwicklung: 01.07.2019 - Objektmanager: 01.09.2019 - Team Assistenz: 01.10.2019, Ersatz durch Neueinstellung 15.4. 2021 1 Bis auf die Sanierung und Herrichtung eines Gebäudes im Oxford-Qua rtier mit dem Ziel, vermietbare und eigengenutzte gewerbliche Flächen zu errichten, um die Immobil ie am Ende der geplanten Quartiersentwicklung als voll vermietetes Objekt zu veräußern. Anlage IV/4 - Buchhaltungsassistenz: 01.02.2021 - Zwei Quartiersentwickler:innen: 15.01.2021 Aufgrund des Ausscheidens der Kaufmännischen Leitung durch Elternzeit w ird diese Stelle zum 01.07.2022 neu besetzt werden. Die derzeitige Geschäftsführun g ist seit dem 01.07.2019 bestellt. Die Anstellung der Geschäftsführung erfolgt über die Stadt Münste r aufgrund der Doppelfunktion als Konversionsmanager für das Dezernat III/2. Die Leistungen der Geschäftsführung für die KonvOY werden auf Stundenbasis durch die KonvOY gegenüber der Stadt Münster vergütet. Ebenfalls ist ein Teil einer weiteren städtischen Stelle beim Konversionsmanagement für Aufgabenerledigung der KonvOY bereitgestellt und wird auf Stundenbasis vergütet. Um den eigenen Betriebsapparat möglichst überschaubar und schla nk zu halten, bedient sich die KonvOY bei Ihrer Tätigkeit vornehmlich dreier Dienstleister, die die KonvOY bei der Koordinierung und der operativen Steuerung der Entwicklungsarbeit unterstütze n und das übergeordnete Projektcontrolling begleiten: x Die Leistungsbeziehungen im Stadtkonzern werden über einen Dienstleistungsvertrag (i.d.F. 2. Änderung August 2020) geregelt. Dieser Dienstleistungsvertrag regelt u.a. die Erbringung der Leistungen für die Erschließungsplanung und -umsetzung durch das Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster. x Für die operative Umsetzung der Herrichtung wurde ein Dienstleistu ngsvertrag mit NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (NU) abgeschlossen. x Für die Projekt- und Prozesssteuerung, die Vermarktungsplanun g und die strategische Budgetplanung besteht ein Dienstleistungsvertrag mit Drees & Sommer GmbH (D & S). Es besteht eine Beteiligung an der NRW.URBAN Kommunale Entwicklu ng GmbH (Amtsgericht Düsseldorf, HR B 79640) in Höhe von 1.000 EUR. Dies entspricht e iner Beteiligung von 1 % am Stammkapital der Gesellschaft. Die externen Einflussfaktoren werden mit ihren Veränderungen im Vergle ich zum Vorjahr im Chancen- und Risikobericht erörtert. B) ZIELE UND STRATEGIEN Ziel der Gesellschaft ist die Verbesserung der Wohnraumversorgung in Münster. Die KonvOY GmbH hat den Auftrag, die erworbenen Liegenschaften zu qualitativ h ochwertigen und durchmischten Quartieren zu entwickeln, in denen ein breites Angebot an unterschiedlich en Wohnformen und Preisklassen angeboten werden soll. Die Vergabe der baureifen Grundstüc ke soll in transparenten Verfahren stattfinden. Es werden ausschließlich Konzeptvergaben d urchgeführt. Ziel hierbei ist es, eine ausgewogene Mischung im Quartier zu erreichen. Die Vorgabe n der Sozialgerechten Bodennutzung in Münster (SoBoMü) in Form von 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau und 30 % förderfähigen Wohnungsbau der Mehrfamilienwohngebäude übe r die gesamten Quartiere werden bei den Vergaben an Investoren beachtet. Gleichzeitig soll üb er die Doppelfunktion der Geschäftsführung als Konversionsmanager die enge Verzahnung mit der Stadtentwicklung der Stadt Münster sichergestellt werden. KONVERSION MÜNSTER LAGEBERICHT KONVOY GMBH Anlage IV/5 2 WIRTSCHAFTSBERICHT A) MARKTUMFELD Der Wohnimmobilienmarkt in Münster weist einen stetigen starken N achfrageüberhang nach Wohnungen auf. Dieser Nachfrageüberhang ist durch die hohen Zuzugsrat en innerhalb des letzten Jahrzehnts begründet. Der vergleichsweise geringe Wohnungsbau und die nicht vorhandenen Leerstandsreserven konnten diese Entwicklung nicht ausreichend abbrem sen, sodass eine Nachfragelücke von mindestens 5.000 Wohnungen zum heutigen Ze itpunkt geschätzt wird. Weiterhin wird die Nachfrage nach Baugrundstücken durch die Zinsentwicklungen der vergangenen Jahre begünstigt. Der hohe Nachfrageüberhang begründet auch de n starken Anstieg der Erstbezugsmieten im Zeitraum von 10 Jahren um fast 40 % (im Jahr 2 020 wurde erstmals eine durchschnittliche Erstbezugsmiete von 12,50 Φ/m² erreicht) und den weiterhin stetigen hohen Anstieg der Grundstückspreise (Steigerung der Verkaufspreise bei u nbebauten Grundstücken von 2019 auf 2020 um 20%, bei bebauten Grundstücken um 7,5%). D ie KonvOY GmbH ist somit in Münster an einem hoch dynamischen und nachgefragten Immobilienm arkt tätig. Es wird auch weiterhin von einer hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücke n ausgegangen. Die Entwicklung der York- und Oxford Kasernen soll künftig zur Entspannung des Wohnungsm arktes beitragen: mindestens 30 % der Wohnfläche werden als öffentlich geförderter Wohnungsbau realisiert. Somit wird die KonvOY GmbH einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass sich die Immobilienpreise und Mieten in Münster in Zukunft moderater entwickeln werden. Ne ben dem Wohnimmobilienmarkt sind auch die Nachfrage nach Büro- und Einzelhandelsflächen in Münster u ngebrochen hoch. In diesen Segmenten besteht durch das knappe Angebot ebenfalls ein Nachfrageüberhang. Da die Flächennachfrage in sämtlichen auf den Konversionsflächen geplante n Nutzungssegmenten hoch ist, wird von einer schnellen und reibungslosen Vermarktung ausgegange n. (NRW.BANK Münster Wohnungsmarktprofil 2021; DZ-Hyp Regionale Immobilienzent ren Deutschland 2022; Gutachterausschuss der Stadt Münster Grundstücksmarktbericht 2021) Die KonvOY GmbH wird somit einen bedeutenden Beitrag zur Bau landentwicklung der Stadt Münster leisten. Die Umsetzung der geplanten Rückbau- und Erschließungsmaßnahmen soll zu einer schnellen Vermarktung der erschlossenen Baugrundstücke führen. Bei der anstehenden Vermarktung sind Baufelder in verschiedenen Größen möglich und geplant. Es können sowohl große Pakete mit einer voraussichtlich relativ homog enen Bebauung, als auch kleinere ausgewählte Baufelder erworben werden, die besondere Projekte und Wohnformen möglich machen. B) WIRTSCHAFTSPLANUNG UND UMSETZUNG Auf Basis der Businessplanung für beide Liegenschaften wurde in 2018 e ine erste Wirtschafts- planung mit dem Horizont 2018 bis 2022 gefertigt. Auf dieser Gru ndlage wurden die voraussicht- lichen Liquiditätsbedarfe sowie die voraussichtliche Ergebnisentwicklu ng kalkuliert. Die Wirtschaftsplanung wurde beginnend im Jahr 2019 kontinuierlich fortgeschrieben. Im Vergleich zur Ursprungsplanung sind zeitliche Anpassungen bei der Planung, der Baureifmachung sowie der Erschließung erkennbar. Durch die steigende Detaillierung der Planung, Vorbereitung und Durchführung der zahlreichen bauvorbereitenden Maßnahmen und in sbesondere aufgrund der Auswertung durchgeführter Vergabeverfahren sowie eine kontinuierliche Kostenverfolgung und fachliches Budgetcontrolling gewinnt die Prozessplanung mehr un d mehr Fundiertheit. Die wesentlichen Verzögerungsfaktoren waren seit dem Jahr 2019 verschärf ten Anforderungen der Feuerwehr an die Kampfmittelerkundungen, die Anforderungen des Arb eitsschutzes und der Anlage IV/6 aufwendigen Entsorgungswege bei Schadstofffunden bei abzubreche nden Gebäuden, die einer vorherigen Sanierung bedürfen sowie das Auffinden von nicht verw ertbaren Boden- und Abbruchmengen. Die Zeitplanung der Erschließung wurde damit verz ögert, was unmittelbar Auswirkungen auf den zeitlichen Beginn der Grundstücksvergabeverfahren hatte. Die Auswirkungen wurden im Wirtschaftsplan 2022 entsprechend berücksichtigt. Weiterhin mussten einzelne Erschwernisse des Bauablaufes auch im Jah r 2021 baufeldabhängig festgestellt werden. So sorgte der unerwartete Wintereinbruch für langanhaltende vernässte und damit unpassierliche Baustellenbereiche. Auch die Kampfmittelerkundu ngen und Schadstoffsanierungen prägen die Baureifmachungsgeschehnisse in den b eiden Quartieren. Gleichwohl konnte die erste Baustufe der Erschließung sowohl im York-, als auch im Oxford Quartier ungefähr zur Hälfte des jeweiligen Gesamtumfanges zu Ende 2021 hergestellt werden. Durch die erweiterten personellen Ressourcen konnte die Businessplanung und die entsprechenden Budgetpositionen eingehend betrachtet, ausgewertet und aktu alisiert werden. Somit besteht mit dem aktuellen Businessplan eine fachlich deutlich fundiertere Beurteilungsgrundlage zur Verfügung. Auch die Berücksichtigung von Abhängigkeiten anderer Entwicklungen, die die zeitliche Verfügbarkeit der KonvOY Grundstücke erheblich beeinflussen, konnte mit einem ausreichenden Sicherheitsaspekt präziser in die Fortschreibung der wirtschaftlichen Entwicklu ng eingewoben werden. Hauptsächlich betrifft dies die Errichtungszeiträume der äußeren Ersc hließung der beiden Quartiere sowie die Verlagerung der Zentralen Unterbringungseinrich tung für geflüchtete Menschen des Landes NRW im York-Quartier. 3 DARSTELLUNG DES GESCHÄFTSVERLAUFS A) ERTRAGSLAGE Durch die Baureifmachung erfolgt die Schaffung der Grundlagen für die künftigen Erlöse in Form des Abverkaufs von entwickelten Grundstücken. Die KonvOY hat derzeit e rfolgreich die ersten Investorenauswahl- und Grundstücksvergabeerfahren für verschiedene Baufelder durchgeführt. Im Jahr 2021 wurden Umsatzerlöse durch entsprechend dem Baufortschritt abgegrenzte Einnahmen aus Grundstücksverkäufen (2.693 TEUR, Vj.: 805 TEUR) und Ko stenerstattungen (3.265 TEUR, Vj.: 4.183 TEUR) sowie Mieterträge in Höhe von 723 TEUR (Vj.: 7 18 TEUR) und die Weiterberechnung von Dienstleistungen an die Stadt Münster (15 TEUR, Vj.: 111 TEUR) erzielt. Aus Investitionszuschüssen und der Auflösung von Rückstellungen resultieren sonstige betriebliche Erträge von 50 TEUR (Vj.: 496 TEUR). Aus der Aktivierung von Bauvorbereitungskosten (13.316 TEUR, Vj.: 13.664 TEUR), Fremdkapitalzinsen (741 TEUR, Vj.: 772 TEUR) und angemessenen Teil e der Gemeinkosten (489 TEUR; Vj.: 378 TEUR) resultieren Erhöhungen am Bestand unfertig er Erzeugnisse von 14.546 TEUR (Vj.: 14.814 TEUR). Analog der Abgrenzung verein nahmter Erlöse anhand des Baufortschritts sowie aus der verlustfreien Bewertung der Grundstücke wurden korrespondierende Bestandsminderungen von 6.190 TEUR (Vj.: 5.619 TEUR) abgegrenzt. Per Saldo werden so Bestandserhöhungen von 8.355 TEUR (Vj.: 9.195 TEUR) ausgewiesen. Diesen stehen Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Form von Energiekosten für vermietete Gebäude auf den Vorratsgrundstücken (125 TEUR, Vj .: 165 TEUR), Aufwendungen für bezogene Leistungen im Zuge der Baureifmachung der Vorratsgrundstüc ke (13.580 TEUR; Vj.: 13.866 TEUR), Personalaufwendungen (523 TEUR; Vj.: 307 TEUR), Abschreibungen auf Sachanlagen (10 TEUR, Vj.: 1 TEUR) und sonstige betriebliche A ufwendungen (1.934 TEUR; Vj.: KONVERSION MÜNSTER LAGEBERICHT KONVOY GMBH Anlage IV/7 2.225 TEUR) gegenüber, so dass per Saldo ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von - 1.071 TEUR (Vj.: - 1.057 TEUR) erwirtschaftet wurde. Nach Verrechnung des Zinsaufwandes (749 TEUR; Vj.: 778 TEUR) ergibt sich ein Ergebnis vor Steuern (EBT) von -1.820 TEUR (Vj.: - 1.834 TEUR). Nach Abzug sonstiger Steuern (i. W. Grundsteuer) von 239 TEUR (Vj.: 229 TEUR) verbleibt ein Jahresfehlbetrag von 2.060 TEUR (Vj.: - 2.063 TEUR). B) VERMÖGENSLAGE Die Kaufverträge für die Konversionsflächen York und Oxford wurden im April 2018 abgeschlossen. Die KonvOY GmbH ist damit Eigentümerin von ca. 618 Tm² Brutto bauland in den Liegenschaften York und Oxford geworden. Die bauplanungsrechtlichen Verfahren sind abgeschlossen. Es besteht Baurecht. Für die im Jahr 2018 in das Eigentum der KonvOY GmbH übergegangenen Flächen wurden, inklusive der Bauvorbereitungskosten, Anschaffungskosten von 57.732 TEUR verausgabt. Der Kaufvertrag für eine weitere Teilfläche von 1.065 m² für einen Kaufpreis von 122.475 EUR wurde im Zusammenhang mit dem York-Quartier im Dezember 2019 notariell beurkundet. Die zur Entwicklung und Vermarktung durch die KonvOY GmbH erworbenen Flächen werden nicht langfristig dem Gesellschaftszweck dienen. Insofern sind diese dem (kurzfristigen) Umlaufvermögen zuzuordnen. Ab dem Geschäftsjahr 2019 macht die Gesellschaft vom Aktivierungswa hlrecht des § 255 Abs. 3 Satz 1 HGB Gebrauch und aktiviert – neben den Bauvorbereitu ngskosten – Zinsen in den Herstellungskosten der zum Verkauf bestimmten Grundstücke, da die Darlehensvereinbarungen mit der Stadt Münster eine entsprechende Zweckbindung der Darlehe n enthalten und die Zinsen ausschließlich während des Zeitpunktes der Herstellung eines verkau fsfähigen Zustandes der Grundstücke angefallen sind. Zusätzlich werden ab dem Geschäftsjahr 2019 angemessene Teile der allgemeinen Verwaltungskosten aktiviert. Im Geschäftsjahr 2021 wurden Fremdkapitalzinsen von 741 TEUR sowie Gemeinkosten von 489 TEUR aktiviert. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie de n sonstigen Vermögensgegenständen werden noch abzurechnende Erstattungsansp rüche gegen die Wohn+ Stadtbau GmbH, Münster, und die Bezirksregierung Arnsberg von 7 TEUR bzw. 5 TEUR ausgewiesen. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Zahlungen an ex terne Dienstleister für Leistungen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr begonnen wurden und im kommenden Jahr zum Abschluss kommen. Der Aktiva-Bestand wird insbesondere durch die bei Ankauf im Jahr 2 018 aufgenommenen Investitionsdarlehen der Stadt Münster i.H.v. 65.000 TEUR finanziert. In 2019 fand keine zusätzliche Kreditaufnahme statt. Im Jahr 2020 wurde im Oktober ein Darlehen i. H.v. 10.000 TEUR sowie im April 2021 ein Darlehen über 5.000 TEUR aufgenommen. Um den ausstehenden Besitzübergang der weiteren Flächen (Flächen auf York, heute als zentrale Unterbringu ngseinrichtung für Flüchtlinge genutzt) bilanziell abbilden zu können, werden für die noch ausz uzahlenden Beträge in Höhe von 9 Mio. EUR Verbindlichkeiten ausgewiesen. Per 31.12.2021 werden Steuerrückstellungen für noch nicht veranlagte Grundsteuern von 276 TEUR (Vj.: 132 TEUR) sowie sonstige Rückstellungen von 590 TEUR ( Vj.: 428 TEUR) ausgewiesen. Diese Anlage IV/8 enthalten im Wesentlichen Beträge für noch nicht abgerechnete Die nstleistungen Dritter (531 TEUR) sowie Personalrückstellungen (34 TEUR). Die Gesellschaft hat für die Wohn + Stadtbau GmbH (W+S) die Baurei fmachung von Grundstücken übernommen, die sich im Besitz der W+S befinden. Hierfür hat sie vo n der W+S in den Geschäftsjahren 2019, 2020 und 2021 Anzahlungen von insgesamt 15.528 TEUR erhalten. Entsprechend dem Baufortschritt der einzelnen Quartiere wurden hiervo n im Geschäftsjahr 2020 4.183 TEUR und im Geschäftsjahr 2021 weitere 3.265 TEUR als realisiert e Umsatzerlöse in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Bei der Gesellschaft im Ge schäftsjahr eingegangene Zahlungen aus dem Verkauf von Grundstücken (5.800 TEUR, Vj.: 1.557 TEUR) wurden – ebenfalls analog dem Baufortschritt – mit 2.692 EUR (Vj.: 805 TEUR) d en Umsatzerlösen zugerechnet. Einnahmen, die bis zum Bilanzstichtag nicht als realisierte Erträge ausgewie sen werden können, werden als erhaltene Anzahlungen in der Bilanz ausgewiesen. Als Entwicklungsgesellschaft muss die KonvOY in wesentlichem Ausmaße in Vorleistungen für den Ankauf und die Entwicklung der erworbenen Flächen gehen. Dabei entstehen laufende Belastungen (z.B. durch die Zinsansprüche für die Investitionsdarlehen), die insbesonde re in den ersten Jahren nicht oder zumindest nur in Teilen durch Vermarktungserlöse gedeckt werden können. Das Stammkapitals der Gesellschaft wurde bereits im Jahr 2019 durch kumulierte Verluste vollständig verbraucht. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag steht im Einklang mit dem aktuellen Wirtschaftsplan und wird in den Folgejahren sukzessive abgeb aut. Da die KonvOY als Tochtergesellschaft der Stadt Münster jedoch auf hinreichende Kreditschöpfungsspielräume für die Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit zurückgreifen kann, ist die Fortführung der Entwicklungs- tätigkeit der KonvOY trotz dieser vorübergehenden bilanziellen Unterdeckung nicht gefährdet. Aus den vorgenannten Entwicklungen ergibt sich zum 31. Dezemb er 2020 ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von 5.301 TEUR; am Bilanzstichtag des Vorjahres betrug der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag 3.241 TEUR. C) FINANZLAGE (KAPITALSTRUKTUR, INVESTITIONEN, LIQUIDITÄ T) Bedingt durch den Bilanzverlust des Rumpfgeschäftsjahres 2017 und den Jahresfehlbetrag aus dem Jahre 2018 und die laufenden Maßnahmen der Baureifmachung wurde das u rsprüngliche Stammkapital von TEUR 500 im Jahr 2019 aufgezehrt. In der G esellschafterversammlung vom 28.02.2019 wurde der Verlust von mehr als des hälftigen Stammk apitals angezeigt. Der schnelle Verzehr des Stammkapitals ist typisch für Projekt- und Flächenentwick lungsgesellschaften. Da sich die KonvOY weiterhin im Rahmen des ursprünglich erstellten Wirtschaftspla ns bewegt und die Liquidität gesichert ist, wurde eine positive Fortführungsprognose attestiert. Die Budgets der geplanten Kosten und Erlöse werden auf Jahres ebene mit den involvierten Fachämtern und Dienstleistern abgestimmt. Auf dieser Basis erfolgt die Ableitung der Liquidität der Gesellschaft auf Jahres-, Monats- und Wochenebene. Hierin gehen die Finanzierungsbausteine aus den bisherigen Darlehensverträgen in Höhe von 80 Mio. EUR ein. Für die KonvOY wurde insgesamt ein Kreditrahmen von 90 Mio. EUR durch den Rat der Stadt Münster gebilligt. Insofern ist auch der künftige Finanzbedarf durch die noch nicht abgerufenen 10 Mio . EUR sichergestellt. Des Weiteren ist die KonvOY GmbH Teil des Cash-Pooling-Verbundes der Stadt Mü nster. Über den Cash Pool besteht für KonvOY die Möglichkeit, auf zusätzliche Mittel von bis zu 7,5 Mio. EUR zurückzugreifen. Die Liquiditätsplanung wird kontinuierlich fortgeschrieben und mit dem Beteiligungsmanagement der Stadt Münster abgestimmt. Entsprechende Prozesse zur frühzeitig en Anmeldung von Mittelbedarfen und die gesetzlichen Anforderungen zur Vermeidung einer Insolvenz werden damit KONVERSION MÜNSTER LAGEBERICHT KONVOY GMBH Anlage IV/9 sichergestellt und durch die KonvOY selbst als auch durch das Beteilig ungsmanagement der Stadt überwacht. Die Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2021 weist per Saldo eine Verringerung des Finanzmittelfonds um 5.700 TEUR (Vj.: Verringerung um 8.674 TEUR) aus: Der Finanzmittelbestand umfasst neben Bankguthaben und Verbindlich keiten gegenüber Kreditinstituten auch den Saldo der KonvOY GmbH im Cash-Pool der Stadt Münster. Die von der KonvOY erzielten Rückflüsse durch die Vermarktung de r Flächen fließen in die Tilgung der mittel- bis langfristig zur Verfügung stehenden Darlehen ein. Dadurch werden gleichzeitig die Zinszahlungen sukzessive vermindert. Angestrebt wird nach wie vo r eine frühestmögliche Bereitstellung von baureifen Grundstücken unter Beachtung der kaufvertraglichen Regelungen mit der BImA, den infrastrukturellen Anforderungen, den Vorgaben des städtebaulichen Vertrags sowie den Verfahren zur Grundstücksvergabe. 2021 2020 Delta T¼ T¼ T¼ Ergebnis vor Ertragsteuern 2.060 - 2.063 - 3 Abschreibungen 10 1 9 Operativer Cash-Flow 2.050 - 2.062 - 12 Veränderung der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva 7.812 - 9.821 - 2.009 Veränderung der Forderungen und Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen und Gesellschafter 286 705 - 991 Veränderung der mittel- und kurzfristigen Rückstellungen 306 171 - 477 Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 4.380 106 - 4.486 Cash-Flow aus Asset-Management 2.840 - 10.803 - 7.963 Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit 4.890 - 12.865 - 7.975 Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen 10 - 9 - 1 - Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit 10 - 9- 1- Kreditaufnahmen 5.000 10.000 5.000 - Kredittilgungen 5.800 - 5.800 - - 800 - 4.200 5.000 - Veränderung des Finanzmittelfonds 5.700 - 8.674 - 2.974 Finanzmittelfonds am Geschäftsjahresbeginn: 990 - 7.684 Veränderung im Geschäftsjahr: 5.700 - 8.674 - Finanzmittelfonds am Geschäftsjahresende: 6.690 - 990 - Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit (Vorjahr: Zufluss) Anlage IV/10 4 CHANCEN UND RISIKEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG A) PROGNOSEBERICHT Auch im Jahr 2022 wird von unverändert hoher Nachfrage nach Gru ndstücken für den Wohnungsbau und den Einzelhandel ausgegangen. Dies wird durch die qualitativ und quantitativ befriedigende Teilnahme von Investoren bei den bereits durchgefüh rten Grundstücksvergaben bestätigt. Um die Vermarktung und Baureifmachung noch zügiger voranzubringen, wurden im Jahr 2021 die Stellen von zwei Quartiersmanager:innen besetzt. Die Erlösplanung der KonvOY orientiert sich an den jeweils geplanten Realisierungsabschnitten und an den Fortschritten der Kaufvertragsverhandlungen sowie der Beg leitung der Umsetzung bis zum Bauantrag. Für das Oxford-Quartier werden in 2022 die Erlöse für den Verkauf des Baufeldes A2 an die Stadt Münster erwartet; die Stadt wird dieses Grundstück im W ege des Erbbaurechtes an die erfolgreiche Bieterin, eine Wohnungsbaugenossenschaft, weitergeben. Weiterhin wird die Stadt Münster ein bebautes und ein unbebautes Grundstück erwerben, w elches im direkten räumlichen Zusammenhang mit städtischen Grundstücken zu eigenen Zwecken entwickelt werden soll. Ebenfalls im Oxford-Quartier werden die konkreten Vertragsverhandlungen mit zwei erfolgreichen Bietern aus zwei Konzeptvergaben zu Ende gebracht werden könne n, so dass hiernach eine entsprechende positive Erlössituation vorliegen wird, bei einem Baufeld geplant erst im Jahr 2023. Ebenfalls in 2022 ist zu erwarten, dass der Erwerb von einem Grundstü ck durch eine Konzerngesellschaft der Stadt Münster für die Errichtung einer Kinde rtagesstätte kombiniert mit Wohneinheiten vollzogen werden kann. Ein weiteres Grundstück mit einer Bestandsimmobilie ist ebenfalls Gegenstand einer wirtschaftlichen Prüfung durch das Unternehm en des städtischen Konzerns. Im York-Quartier wurde die Konzeptvergabe eines sehr großen Baufelde s für die Errichtung von eigentumsbezogenen Wohnformen bereits im Jahr 2021 abgeschl ossen. Aufgrund nicht vorhersehbarer längerer Bearbeitungszeiten beim grundbuchführenden A mtsgericht wurden die Erlöse jedoch erst Anfang 2022 realisiert. Im räumlichen Zusammenhang hierzu wird ein Grundstück für die Errichtung einer Kindertagesstätte mit inkludierten Wohnein heiten voraussichtlich in 2021 durch eine Veräußerung an ein Unternehmen des Stadtkonzerns in d ie Realisierung gebracht werden können; eine entsprechende Erlöserwartung ist im Wirtschaftsplan 2022 berücksichtigt. Im Jahr 2022 werden für die Entwicklung des York-Quartiers wichtige Vergabeverfahren begonnen werden. Hier ist vor allem das präsente Grundstück für Einzelhandel snutzungen als Teil des Stadtteilzentrums Gremmendorf aufzuführen. Aufgrund der prominenten Lage, des hohen Bedarfes an entsprechenden Handelssortimenten in den benachbarten Stadtteilen und aufgrund der direkten Einbettung in ein künftiges Quartier mit bis zu 6.000 neuen Bew ohnern wird eine sehr hohe Nachfrage der Marktteilnehmer gerechnet. Die Erlöserwartung wird je doch voraussichtlich erst in 2023 umgesetzt werden können. Insgesamt werden im Jahr 2022 Erlöse von bis zu 29.630 TEUR erwartet, davon 26.565 TEUR aus der Veräußerung von Grundstücken. Eine Gemeinbedarfsfläche des Oxford- Quartiers wurde 2020 an die evangelische Kirche veräußert. Zwei weitere Projektentwicklung en auf Grundstücken der KonvOY sind in der finalen Abstimmung, deren Grundstücksübergang durch Direktvergaben vorbereitet werden soll. Ein Projekt im Oxford-Quartier zielt auf ein Studierendenwohnprojekt, zwei Projekte – jeweils eines im York, eines im Oxford-Quartier – richt en sich als Kindertagesstätte in Kombination mit öffentlich gefördertem Wohnen aus. Projektpartner sind ein e öffentliche Anstalt und eine Schwestergesellschaft im Stadtkonzern. KONVERSION MÜNSTER LAGEBERICHT KONVOY GMBH Anlage IV/11 Laut Planung ergibt sich für das Geschäftsjahr 2022 ein Überschuss v on 1.055 TEUR. Unter Berücksichtigung der geplanten Ergebnisse für die Geschäftsjahre 202 2 bis 2025 wird mit der Wiederauffüllung des Eigenkapitals im Geschäftsjahr 2025 gerechnet. D er Wirtschaftsplan berücksichtigt die Auswirkungen des Ukraine-Krieges nicht. Da diese Auswirkungen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts nicht hinreichend verlässlich progno stizierbar sind, wurde der Wirtschaftsplan dahingehend auch nicht angepasst. Durch die in den nächsten Jahren zu erwartenden Vermarktungserlö se wird der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag wieder ausgeglichen. Zum Ende des Gesamtprojektzeitraumes wird eine Rückzahlung des eingesetzten Eigenkapitals inklusive Ve rzinsung mindestens in marktüblicher Höhe angenommen. B) CHANCEN 4.B.1 MARKT Als Entwicklungsgesellschaft ist die KonvOY alleinige Ansprechpartnerin für die Vermarktung der Konversionsflächen in Münster. Somit steuert sie die Potentiale u nd Chancen der beiden Liegenschaften und ermöglicht in den kommenden Jahren attraktiv e Angebote für den Wohnungsbau in Münster. Aufgrund der aktuellen gesamtwirtschaftlichen und regional gute n wirtschaftlichen Lage und der sehr hohen Nachfrage nach Wohnraum in Münster besteht die Chance, ein sehr gutes Marktumfeld wahrzunehmen. Beide Standorte sind gut an die restliche Infrastruktu r der Stadt Münster angeschlossen, befinden sich in integrierten Lagen der jeweiligen Stadtteile und sind damit überaus attraktiv für Familien und Berufstätige, die ihren Lebensmittelpunkt langfristig in Münster sehen. 4.B.2 CORONA-PANDEMIE Die Corona-Pandemie hat die Nachfrage nach Wohnraum in lebenswerten Quartieren nicht gebremst. Somit besteht auch für das Oxford- und York-Quartier nach wie vor eine hohe Nachfrage. 4.B.3 ZINSNIVEAU UND INVESTITIONSBEREITSCHAFT Aufgrund des weiterhin stabilen niedrigen Zinsniveaus bleibt die Nachfr age nach Immobilien am Markt hoch. Dies stabilisiert die Nachfrage nach Grundstücken durch die potenziellen Investoren, Bauträger und Entwickler, die sich in den Konzeptvergaben der Ko nvOY bewerben. Aufgrund der weiterhin hohen Kapitalverfügbarkeit und der allseits gesuchten Anlagemöglichkeiten in Immobilien besteht eine hohe Nachfrage bei Bauträgern und Entwicklern, unabhän gig vom Grad der Fremd- oder Eigenkapitalfinanzierung. 4.B.4 QUALITÄTEN Die KonvOY leistet mit der Konversion und der Umsetzung hoher st ädtebaulicher Qualitäten einen wesentlichen Beitrag dazu, dass es in den Quartieren an beiden Standorten zu einer hohen Wohnqualität in Verbindung mit einer ausgewogenen Nutzerstruktur k ommen wird. Dies sichert langfristig die Stabilität und Resilienz der neuen Quartiere und verbrei tert die Möglichkeiten für Investitionen der Marktteilnehmer. Anlage IV/12 4.B.5 ÖFFENTLICHKEIT Die KonvOY führt für alle Baufelder einen für alle Marktteilnehmer zugänglichen und transparenten Vergabeprozess durch. Ebenso werden die Entwicklungen der beid en Quartiere mit Öffentlichkeit- sarbeit kommuniziert. Dies bietet die Chance einer hohen Akzeptan z der Projekte innerhalb des Mikroumfelds am Standort und nicht zuletzt durch die politische u nd stadtweite Öffentlichkeit. Durch innovative städtebauliche Konzepte bieten die Quartiere die Chance, auch überregionale Beachtung zu finden. 4.B.6 FÖRDERUNG Die innovativen Entwässerungskonzepte haben bei Oxford zud em die Chance auf Fördermittel eröffnet, die die Liquidität der KonvOY zusätzlich entlastet. Weiterhin werden für die Sanierung der denkmalgeschützten Mauern der Quartiere Förderungen beantragt. 4.B.7 VERTRÄGE UND KOSTEN Die durch Rückbau und Freilegung entstehenden Kosten sind in die Kaufpreisfindung mit der BImA eingeflossen. Soweit die Information und die Abrechnung zu diesen Kostenpositionen bis zum Jahr 2025 gewährleistet bzw. fertiggestellt wird, besteht die Möglichkeit einer Nachberechnung von Mehrkosten gegenüber der BImA. Hierbei gilt eine „90 zu 10 –Reg elung“. Das heißt von diesen Kosten trägt die BImA 90 % und 10% die KonvOY. Diese Ver tragsregelung eröffnet somit auch die Chance, die wirtschaftlichen Auswirkungen für Gebäudeschadstoffsanierung en und Bodensanierungen und somit in der Folge für Kostenüberschreitungen zu mindern. Die KonvOY ist gemeinsam mit der Stadt Münster und der W+ S GmbH im Rahmen der Kaufvertragsverhandlungen mit der BImA Eigentümerin von zwei se hr großen Flächenarealen zu einem wirtschaftlich akzeptablen Kaufpreis geworden. Gegenüber den bei den Konversions- partnerinnen ist die KonvOY in Verpflichtungen eingetreten, da sie zuständig als Erschließungs- trägerin für die Baureifmachung auch der Flächen der Stadt Münster un d der W+S GmbH ist. Letztere hat und wird der KonvOY für diese Leistung entsprec hende Vergütungen als Kostener- stattung leisten. Seit dem Geschäftsjahr 2019 hat dies die wirt schaftliche Lage der KonvOY bereits gestärkt. Sollten für die Entwicklung der jeweiligen Teilflächen Mehrkosten auftreten, besteht für die KonvOY die Chance, diese gegenüber der W+S GmbH geltend zu machen. 4.B.8 LIQUIDITÄT Da Baurecht besteht, sind Vergaben von Grundstücken mit ent sprechenden Anzahlungen möglich. Auf diese Weise besteht die Chance, die Vermarktung frühzeitig zu beginnen, sodass die gewonnene Liquidität schnell in den Kapitaldienst und das laufende Geschäft einfließen kann. 4.B.9 FRISTEN Durch das Erreichen der kompletten Teamstärke und der gut e ingespielten Zusammenarbeit mit den externen Dienstleistern besteht die Chance, die Umsetzungsgeschwindigkeit weiter zu erhöhen. Ein bestehendes Prozessmanagement wird kontinuierlich mit allen beteiligten Akteuren fortgeschrieben, auch die Vergabeprozesse können nun effizienter ausgefahren werden. KONVERSION MÜNSTER LAGEBERICHT KONVOY GMBH Anlage IV/13 4.B.10 MIETERLÖSE Zwischenvermietungen nicht benötigter Gebäude auf den Flächen b ieten die Chance, sozialen Zwecken gerecht zu werden, die Gebäude durch niederschwellige N utzung zu erhalten und Mieterlöse über den Wirtschaftsplan hinaus zu erwirtschaften, die die Liquidität der Gesellschaft unterstützen. C) RISIKEN 4.C.1 MARKT Die günstige Immobilienmarktphase von Münster hält seit mehr als zehn Jahren an. Mindestens eine Stabilisierung des Marktes ist weiterhin zu erwarten, zumal dies auch das Ziel der beiden Quartiersentwicklungen darstellt. Für die Wirtschaftlichkeit des Proje kts besteht somit das Risiko, eine noch günstige Marktphase in späteren Jahren zu verpassen. Die in haltlichen Ziele der Gesellschafterin Stadt Münster zur Quartiersentwicklungen verlangen auch die gezielte Einbeziehung besonderer Marktteilnehmer, wie z.B. Baugruppen oder Wohnungsgenossen- schaften; diese teilweise Einengung der Nachfrage und komplexere Vergabe- und Prozesssteuer- ungsverfahren der Grundstücksverkäufe können das grundsätzliche Marktrisik o zusätzlich verschärfen. Die zügige Vergabe der Flächen hat somit wirtschaftlich absolute Priorität. Jedoch bestehen durch die hohe Auslastung des Baugewerbes Kosten- und Zeitrisiken. Diese werden durch faire, transparente und zeitlich gestaffelte Vergabeverfahren gemindert. 4.C.2 CORONA-PANDEMIE Die Corona-Pandemie führte seit 2020 immer wieder zu Unterbrech ung oder Verlangsamung der Abbruch- und Erschließungsarbeiten in beiden Quartieren. Bei nahez u allen ausführenden Dienstleistern und Baufirmen führten Quarantänelagen zu Verzögerung en und höheren Planungsaufwendungen. Weitere Einschränkungen sind auch künftig möglich u nd zum heutigen Zeitpunkt nicht verlässlich abschätzbar. 4.C.3 UKRAINE-KRIEG Auch der kriegerische Konflikt im Osten Europas führt zu erheblichen Auswirkungen auf das Baugeschehen in den beiden Quartieren. Aufgrund der sofortigen spürbare n Verteuerung der Kraftstoffpreise und der unmittelbaren Unterbrechung von Materiallie ferungen haben alle beteiligten Baufirmen entsprechende Hinweise zur drohenden Verteuerung der eigentlich preislich fixierten Bauleistungen angekündigt. Auch wenn hiernach eine Störu ng der Geschäftsgrundlage vorliegt, bleibt der KonvOY als Bauherrin letztlich nur eine aufwendig e einzelfallbezogene Prüfung von verteuerten Leistungen oder Umplanungen zeitlicher oder funktionaler Alternativen. Die große Kostenunsicherheit des Bausektors verursacht potenziell zudem sch wierige bis unmögliche Zusicherung von Kosten bei kommenden Bauvergaben. 4.C.4 QUALITÄTEN Bei der Grünflächen- und Erschließungsplanung wurden von der Stadt Münster vergleichsweise hochwertige Konzepte anvisiert. Die hieraus resultierenden tende nziell hohen Umsetzungskosten muss die KonvOY durch die Grundstücksvermarktung refinanzieren. Vor dem Hintergrund, dass auch wohnungspolitische Ziele bei der Quartiersentwicklung erfüllt werden m üssen und die Grundstückspreise davon mitbestimmt werden, birgt dies das Risiko einer Gewinnabschmelzung im Vergleich zum Marktdurchschnitt von Flächenentwicklern. Anlage IV/14 4.C.5 ÖFFENTLICHKEIT Die Einbindung und Kommunikation mit der Öffentlichkeit und d er Politik birgt das Risiko, dass die zeitaufwendigen Entwicklungsprozesse der Quartiere durch veränderte p olitische oder öffentliche Schwerpunktsetzungen beeinflusst werden. Verzögerungen durch U mplanungen haben Wechselwirkung mit der Liquidität und dem Ertrag der Gesellschaft. 4.C.6 FÖRDERUNG Für die gewährten Fördermittel für die besondere Regenwasserbewirtschaftung im Oxford-Quartier in Höhe von rd. 1.600 TEUR sind die jeweiligen Nebenbestimmu ngen öffentlicher Fördermittelrichtlinien zu beachten. Dies umfasst auch umfangreiche Vorschriften zur Vergabe, zur Dokumentation und zum Nachweis der entsprechenden Baule istungen. Das Risiko von Mittelrückforderungen trägt die Stadt Münster, die als Dienstlei sterin der KonvOY zudem ein professionelles Fördermittelmanagement sicherstellt. Eine Verlängerun g des Durchführungszeitraums der Maßnahme wurde mittlerweile durch den Fördermittelgeber bewilligt. Finanzielle Auswirkungen bestehen zum heutigen Zeitpunkt nicht. 4.C.7 VERTRÄGE UND KOSTEN Die KonvOY ist Verpflichtungen zur Bereitstellung fertiger Bauflächen eingeg angen. Für die Konversionspartnerin W+S GmbH besteht die Pflicht, innerhalb einer Frist von fünf Jahren die Fertigstellung von Wohnungen auf einzelnen Teilflächen zu realisieren. Sollte die Entwicklung und die Bereitstellung dieser Flächen sich verzögern, sind Kompensationen nicht auszuschließen. Als Entwicklungsträgerin bestehen für die KonvOY zudem Kosten- und Vergaberisiken aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung. Die durch die KonvOY erstellten ve rkehrs- und entwässerungstechnischen Anlagen samt der ggf. notwendig gewordenen Anpassungsmaßnahmen sowie der öffentlichen Grünflächen im Vertragsgebiet werden nach Abs chluss der Maßnahme der Stadt Münster unentgeltlich übertragen. Die KonvOY ist dah er darauf angewiesen, dass die Preisgestaltung bei der Vermarktung eine entsprechende Kompensation durch die Abnehmenden sicherstellt. Die Vertrags- und Preisrisiken werden über ein entsprechend intensives Controlling stetig analysiert, um regelmäßig notwendig gewordene Anpassungen rechtzeitig umsetzen zu können. In Bezug auf die Rückzahlung der unvorhersehbaren Rückbau- und Freilegu ngskosten durch die BImA gemäß der vereinbarten „90 zu 10 –Regelung“ besteht das Ri siko, dass die BImA einzelne Rückerstattungsansprüche nicht anerkennt bzw. der enge Zeitplan eine von den vertraglichen Regelungen abweichende Vorgehensweise notwendig macht. Die z usätzlich erwarteten Kosten dieser Positionen sind in der Wirtschaftsplanung eingepreist, um solche Fälle abzudecken. Die Quantität und die Qualität der bei der Baureifmachung anfa llenden Boden- und Betonmassen, bestimmen deren Wiederverwertungsmöglichkeiten. Dies ist ebenso e in unvorhersehbarer Kostenfaktor wie die Entsorgung der nicht verwendbaren Massen. Weiterhin ist seit dem Jahr 2020 ein umweltrechtliches Verfahren begonnen worden, da ein mit der Entsorgung beauftragtes Unternehmen über einen kriminellen Bodenmakler Boden ohne E ntsorgungsnachweis und mit teilweise ungeklärtem Ziel abgefahren hat. Die Geschäftsbeziehungen wurden umgehend eingestellt und Behörden haben sich in die Aufklärung eingeschaltet . Weiterhin wurden die Kontrollen sowohl durch das Abbruchunternehmen, durch die fa chgutachterliche Begleitung, als auch durch die KonvOY strikter ausgelegt. Zum heutigen Zeitpunkt sind noch keine diesbezüglichen Verbindlichkeiten absehbar und quantifizierbar. KONVERSION MÜNSTER LAGEBERICHT KONVOY GMBH Anlage IV/15 4.C.8 LIQUIDITÄT Die Risiken der Liquidität sind eng mit der zeitlichen Einhaltung der Vermarktungsplanung und mit den Risiken durch Kostenüberschreitungen sowie durch den Aufwand an Kampfmittelerkundungen und Gebäude- und Bodensanierungen verbunden. Durch weitere Mittelabrufe von Darlehen (10.000 TEUR zum Berichtszeitpunkt) und die Partizipationsoption am Cash Pool der Stadt in Höhe von 7.500 TEUR ist eine zusätzliche Liquidität von insgesamt 17.500 TEUR sichergestellt. 4.C.9 FRISTEN Terminrisiken können sich aus der Koordinierung der verschiedenen Bauabläufe ergeben. Da es sich um Brachflächen handelt, die über mehrere Jahrzehnte intensiv mil itärisch genutzt wurden, sind weiterhin Bodenbelastungen und Kampfmittel auf dem Gelände w ahrscheinlich. Deren Räumung kann zu Verzögerungen bei der Entwicklung und der Vermarktun g der Flächen führen. Zum Berichtszeitpunkt sind bereits Veränderungen am geplanten Baustellenablauf eingetreten. Hieraus resultiert eine geringere Geschwindigkeit bei der Vermarktung. Diese Verzögerungen wurden im Wirtschaftsplan bereits berücksichtigt. Gleichwohl ist ein Großteil der au f- bzw. abzubrechenden Oberflächen und Gebäude bereits durchgeführt worden. Weitere Terminrisiken können aus den aktuellen Zwischennutzungen des Landes NRW und aus den Vermietungen der Stadt Münster auf dem Gelände York resultieren. Bez üglich der vormaligen und durch Kaufvertrag an KonvOY übertragenen Nutzungsüberlassung der Bestandsgebäude für die zentrale Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete bestehen zei tliche Risiken der späteren Beendigung der Nutzung. Dies hat entsprechend Auswirkungen auf de n Ablauf des Erschließungsbaus und auf die Vermarktung dieser Teilflächen. Da die Gesell schafterin Stadt Münster die Projektsteuerung der Verlagerung an einen Alternativstandort inne hat, reduziert sich das Risiko jedoch auf externe Faktoren während des entsprechenden Bauleitplanverfahrens und des Baugeschehens. 4.C.10 VERMIETUNGEN / NUTZUNGSÜBERLASSUNGEN Die Zwischenvermietungen verursachen Verwaltungsaufwand und kön nen die Entwicklung einzelner Teilbereiche der Quartiere behindern. Dienstleister sind deshal b mit dem Mietermanagement beauftragt. Münster, den 29.04.2022 ………………………….. Stephan Aumann Geschäftsführer
Anlage 2 - Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 009-2022 zum Jahresabschluss 2021
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1 Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 009/2022 ܈Beschlussvorlage ܆Berichtsvorlage ܆Nachtrag Berichterstatter Stephan Aumann sowie Matthias Pick (Wirtschaftsprüfer) Betreff: Jahresabschluss 2021 und Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2021 Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung : Der Aufsichtsrat möge beschließen, der Gesellschafterversammlung folgende Beschlussfassung z u empfeh- len: 1. Der Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) und der Lagebericht zum 31.12.2021 für das Geschäfts jahr 2021 werden festgestellt. 2. Der Jahresfehlbetrag per 31.12.2021 in Höhe von 2.059.784,05 EUR wird zusammen mit dem Verlust vor- trag per 31.12.2020 auf das Geschäftsjahr 2022 vorgetragen. 3. Der Bericht des Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 und des La- geberichts der KonvOY GmbH für das Geschäftsjahr 2021 werden zur Kenntnis genommen. 4. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der KonvOY GmbH werden für das Geschäft sjahr 2021 Ent- lastung erteilt. II. Finanzielle Auswirkungen: keine 2 Begründung: Der Aufsichtsrat nimmt zur Kenntnis, dass der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabs chluss zum 31.12.2021 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 von dem Wirtschaftsprüfer Matthias Pick (Bera- tungs- und Prüfungsgesellschaft mbH, BPG, Münster) geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungs- vermerk versehen wurden. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den in der Anlage beigefügten Bericht über die Prüfung des Jah- resabschlusses und des Lageberichts der KonvOY GmbH zum 31.12.2021 für das Geschäftsjahr 2021 ver- wiesen. gez. Stephan Aumann -Geschäftsführer- KonvOY GmbH Anlage 1 – Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.Dezember 2021
Anlage A
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Anlage A zur V/0429/2022 Kurzüberblick Die KonvOY GmbH ist eine 100 %ige T ochtergesellschaftder Stadt Münster. Gemäß § 9.2 c) und e) des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung u. a. zuständig für die Beschlussfassung über: - die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses - die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates. Zur Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KonvOY GmbH ist ein Beschluss des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft notwendig. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Bekanntmachung der Ergebnisse des Jahresabschlusses 2021 der KonvOY GmbH, einer 100%igen T ochtergesellschaftder Stadt Münster und Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig k.A. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0429/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.07.2022
- Erstellt
- 19.07.2022 14:15