3050/2024
Geschäftsbericht Wohnen in Köln - Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023, Ausblick
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 07.10.2024 3050/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 10.10.2024 Bauausschuss 04.11.2024 Stadtentwicklungsausschuss 07.11.2024 Unterausschuss Wohnen 18.11.2024 Integrationsrat 19.11.2024 Geschäftsbericht Wohnen in Köln - Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023, Ausblick Das Amt für Wohnungswesen legt den politischen Gremien den Geschäftsbericht Wohnen in Köln für das Jahr 2023 vor. Der Bericht 2023 erscheint mit einer leicht angepassten Struktur und wurde inhaltlich neu sor- tiert. Selbstverständlich enthält der Bericht auch wie gewohnt die Jahresergebnisse der zahl- reichen operativen Bereiche des Amtes für Wohnungswesen und die Fortschreibung der all- gemeinen Wohnraumdaten Kölns zum Stichtag 31. Dezember 2023 mit zahlreichen Texten, Schaubildern und Tabellen. Beispielsweise sind wieder die Zahlen zur Wohnraumförderung, zur Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen (WBS) sowie zur Unterbringung von Geflüch- teten im Bericht aufgeführt. Besonders aufmerksam gemacht wird auch auf die praktische Umsetzung und die jüngsten Zahlen zur Wohngeldreform 2023. Darüber hinaus werden soziale und innovative Wohnpro- jekte vorgestellt, weitergehende Informationen zum Thema Wohnraumversorgung bereitge- stellt und gleichzeitig ein lebendiger Einblick in die Arbeit des Amtes für Wohnungswesen ge- währt. Viele engagierte Mitarbeiter*innen kümmern sich tagtäglich um wichtige Anliegen der Kölner Bürger*innen rund um das Thema Wohnen. Ihnen wird erstmalig in diesem Bericht in Form von Mitarbeiter*innenportraits ein Gesicht gegeben. Ferner beteiligt an diesem Bericht waren die Kolleg*innen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik und weitere Kooperationspartner*innen wie beispielsweise die „GAG Immobilien AG“ und die „koeln ag“. Gez. Dr. Rau Anlage
Geschäftsbericht_Wohnen_in_Köln 2023_barrierefrei
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Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 Ausblick 4 Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 Allgemeine Wohnraumdaten Bevölkerungs- und Wohnungsdaten Köln (jeweils zum 31. Dezember) Indikatoren 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Einwohner*innen 1.044.555 1.044.070 1.053.528 1.069.192 1.081.701 1.084.795 1.089.984 1.091.819 1.088.040 1.079.301 1.092.118 1.095.520 Haushalte 547.221 545.050 551.024 557.090 560.298 561.071 564.260 564.841 564.973 559.854 568.345 571.643 Bevölkerung in Haushalten 1.025.549 1.024.202 1.033.477 1.043.249 1.052.264 1.054.612 1.060.596 1.060.646 1.060.327 1.052.516 1.061.198 1.062.862 Durchschnittliche Personenzahl im Haushalt 1,87 1,88 1,88 1,87 1,88 1,88 1,88 1,88 1,88 1,88 1,87 1,86 Wohnungen 544.630 547.553 550.645 554.018 556.009 558.038 561.514 563.145 564.776 567.070 568.746 572.090 WE in Ein-/Zweifamilienhäusern 92.136 92.788 93.563 94.171 94.575 94.791 95.220 95.440 95.592 95.801 96.111 96.405 Wohnfläche/Einwohner*in in Quadratmetern 39,40 39,72 39,67 39,42 39,14 39,18 39,25 39,32 39,59 40,08 39,76 39,89 Durchschnittliche Wohnfläche/WE in Quadratmetern 75,57 75,73 75,90 76,07 76,14 76,17 76,19 76,23 76,26 76,29 76,35 76,38 Baugenehmigungen (Wohnungen) 2.941 3.331 4.689 3.333 3.767 2.607 3.047 2.715 3.659 3.330 3.045 3.211 Fertigstellungen (Wohnungen) 3.114 3.143 3.679 3.957 2.387 2.138 3.923 2.175 2.013 2.520 2.327 3.533 Abgeschlossenheitsbescheinigungen 2.495 3.360 3.542 3.428 2.590 2.165 1.878 2.196 2.804 3.487 2.114 2.260 Geförderte Mietwohnungen (Typ A/1. Förderweg) 40.972 40.420 38.988 37.464 37.608 38.103 38.623 38.362 38.381 37.916 37.088 37.905 Prozentualer Anteil geförderter Mietwohnungen am Wohnungsbestand (Typ A/1. Förderweg) 7,5 7,4 7,1 6,8 6,8 6,8 6,9 6,8 6,8 6,7 6,5 6,6 Geförderte Mietwohnungen (Typ B/2. Förderweg) 6.085 5.533 4.995 4.453 4.264 3.827 3.068 2.552 2.411 2.255 2.235 2.376 Prozentualer Anteil geförderter Mietwohnungen am Wohnungsbestand (Typ B/2. Förderweg) 1,1 1,0 0,9 0,8 0,8 0,7 0,5 0,5 0,4 0,4 0,4 0,4 Geförderte Eigentumsmaßnahmen 4.563 4.293 3.849 3.425 3.125 2.813 2.364 2.034 1.786 1.769 1 .741 1.516 Prozentualer Anteil geförderter Eigentumsmaßnahmen am Wohnungsbestand 0,8 0,8 0,7 0,6 0,6 0,5 0,4 0,4 0,3 0,3 0,3 0,3 Wegfall von Mietwohnungen aus der Bindung 1.674 1.135 809 1.712 1.625 545 347 528 780 615 828 809 Bewilligung von Mietwohnungen 210 537 609 834 785 770 585 865 657 878 334 531 Bewilligung von Eigentumsmaßnahmen 86 40 17 5 2 1 6 1 3 2 0 17 WE Modernisierungsförderung 30 1 2 194 90 78 1) 365 274 416 376 993 4 WBS-Anträge (jährlich) 2) 16.052 15.373 14.981 14.252 14.164 14.571 13.250 13.256 14.230 15.237 16.704 16.173 WBS = Wohnberechtigungsschein, WE = Wohneinheiten Quelle: Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Amt für Wohnungswesen 1) Ab 01.02.2018 gilt die Modernisierungsrichtlinie (RL Mod), die RL Bestands Inves t wurde gleich- zeitig außer Kraft gesetzt. 2) *Gruppe A Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 Ausblick Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 6 Liebe Leser*innen, die politischen und gesellschaftlichen Verwerfungen, die wir in den letz ten Jahren erlebt haben, zeigen sich auch in unserem Alltag. Die Energiekrise und die Inflation haben dazu geführt, dass es vielen Men- schen finanziell schlechter geht. Die schon seit langem angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt hat sich durch die Preissteigerungen nochmals verschärft. Die großen Themenfelder des Amtes für Wohnungswesen sind eng mit diesen globalen Entwicklungen verknüpft, denn die angespannte Wohnungsmarktsituation in Köln bedeutet eine Verschärfung sozialer Lagen vieler betroffener Menschen. Die Mitarbeiter*innen des Amtes für Wohnungswesen sind täglich mit den Folgen konfrontiert. Durch die Gesetzesänderungen sowie steigende Belastungen bei den Wohn- kosten sind deutlich mehr Menschen wohngeldberechtigt geworden. In der Wohngeldstelle kam es dadurch zu einer enormen Steigerung der Antragszahlen, die die Mitarbeiter*innen bewältigen müssen. Die Zahl der Menschen, die in Köln Schutz vor Krieg und Terror suchen, ist seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine weiterhin hoch. Der Soziale Dienst steht deshalb täglich vor der Herausforderung, diese Menschen unter Beachtung der individuellen Bedarfe unterzubringen. In Folge des knappen Wohnraums haben insbesondere Geflüchtete große Schwierig- keiten, sich am freien Wohnungsmarkt zu behaupten und sind deshalb oft lange Zeit auf die Unterbringung durch die Stadt Köln angewiesen. Alle Menschen, die Hilfe brauchen, sollen sie auch bekommen. Deshalb bin ich den Mitarbeiter*innen des Amtes für Wohnungswesen dankbar, dass sie mit ihrer ausdauernden und tatkräftigen Arbeit auch 2023 alle Aufgaben zuverlässig erledigt haben, trotz der stetig wachsenden Anforderungen und der hohen Erwartungshaltung aus Politik und Gesellschaft. Ich danke allen Mitarbeiter*innen des Amtes für Wohnungswesen herzlich für ihr Engagement! Henriette Reker Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Köln, Juli 2024 Henriette Reker Oberbürgermeisterin der Stadt Köln 7 Vorworte Liebe Leser*innen, wer einmal eine Wohnung in Köln gefunden hat, gibt sie so schnell nicht wieder her. Denn es besteht die berechtigte Sorge, keine Wohnung mehr in vergleichbarer Lage mit ähnlicher Miete zu finden. Die angespannte Situation auf dem Kölner Wohnungsmarkt führt letzt- lich auch dazu, dass Menschen selbst dann in ihren Wohnungen bleiben, wenn sich ihre Lebensumstände geändert haben. Dieser Dynamik kann nur begegnet werden, indem neuer Wohnraum geschaffen wird – ganz besonders aber in niedrigen und mittleren Preissegmenten. Wir arbeiten daran, den Entwicklungen des Wohnungsmarktes ent- gegenzuwirken. Das Programm zur Förderung des Wohnungsbaus ist ein wichtiges Instrument, um den Anteil preiswerten Wohnraums zu erhöhen und den Druck auf dem Wohnungsmarkt zu lindern. Das Amt für Wohnungswesen konnte mehr Investor*innen gewinnen. In der Folge konnten daher deutlich mehr Wohnungsbaufördermittel, als ursprünglich für Köln vorgesehen, akquiriert werden. Ich danke allen Beteiligten herzlich, insbesondere den Mitarbeiter*innen des Amtes für Wohnungswesen sowie den Partner*innen aus der Wohnungswirtschaft, die sich für dieses für unsere Stadtgesellschaft so wichtige Anliegen einsetzen und den Geschäftsbericht jedes Jahr um ihre Perspektive ergänzen und bereichern. Ich wünsche Ihnen viel Freude und Anregung bei der Lektüre der Zahlen, Daten und Fakten des Jahres 2023. Dr. Harald Rau Beigeordneter für Soziales, Gesundheit und Wohnen Köln, Juli 2024 Dr. Harald Rau Beigeordneter für Soziales, Gesundheit und Wohnen Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 8 Inhalt Allgemeine Wohnraumdaten Umschlag innen Vorworte 6 Bezahlbares Wohnen ermöglichen 12 Wohnungsangebot 14 Barrierefreie Wohnungen im geförderten Bestand 15 Wohnungsnachfrage 18 Verteilung der Wohnungen auf die Kölner Stadtbezirke 20 Wohnkosten 22 Mietspiegel 2023 23 Öffentlich geförderter Wohnungsbau in Köln 26 Gesetzliche Grundlagen 26 Datenlage, Bedarf und politischer Auftrag 26 Finanzierung des mehrjährigen Wohnraumförderprogramms 27 Grundsätze der Wohnraumförderung 29 Rechtsgrundlagen der Wohnraumförderung 29 Förderkonditionen und Förderbausteine 30 Ergebnisse öffentlicher Wohnraumförderung 2023 38 Sonderkontingente 39 Eingesetzte Fördermittel Mietwohnungsbau 40 Eigene Bauprojekte im öffentlich geförderten Wohnungsbau 41 Wohnungsbestandsverwaltung 42 Bestands- und Besetzungskontrolle 42 Abgeschlossenheitsbescheinigungen 46 Vorzeitige Rückzahlung von öffentlichen Darlehen im Mietwohnungsbau 48 Mieten im geförderten Wohnungsbau und Mietpreisprüfungen 49 Bestand der geförderten Mietwohnungen in Köln / Prognose 49 Wohnraum-Zweckentfremdung öffentlich geförderter Wohnungen 51 9 Wohnberechtigungsscheine (WBS) 52 WBS – Gesetzliche Einkommensgrenzen 52 WBS – Voraussetzungen 54 Wohnungsberatung 57 Vermittlung rollstuhlgerechter Wohnungen 58 Wohngeld 60 Wohngeld-/Heizkostenzuschuss – Haushalte 61 Wohngeldzahlungen Köln 2016 – 2023 63 Soziales und Innovatives Wohnen 64 Wohnen für Hilfe – Wohnpartnerschaften in Köln 65 Beratungsstelle für Wohnungswechsel bei wohn mobil (PariSozial gGmbH Köln) 67 Neues Wohnen im Alter e.V. (NWiA) Arbeitsgemeinschaft zur Förderung selbständiger Wohn- und Hausgemeinschaften 68 WohnPortal Köln-Bonn 68 Mehrgenerationenwohnen 69 Ambulante Wohngruppen für verschiedene Zielgruppen 70 Bezahlbaren Wohnraum schützen 74 Wohnungsaufsicht 76 Mietpreiskontrolle 78 Mietpreisüberhöhung 78 Mietwucher 79 Zweckentfremdung frei finanzierten Wohnraums 80 Wohnraumschutz 2023 in Zahlen 82 Kurzzeitvermietung von Wohnraum 84 Registrierungspflicht für alle Anbieter*innen von Kurzzeitvermietung 85 Leerstand von Wohnraum 87 Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 10 Schutzbedürftige sicher unterbringen 88 Unterbringung von Geflüchteten 90 Gesetzliche Grundlagen 90 Zahlen, Daten, Fakten 90 Soziale Betreuung 91 Unterstützung von Geflüchteten in Unterbringungseinrichtungen und Beherbergungsbetrieben 91 Belegungsmanagement und -steuerung im Bereich der Unterbringung Geflüchteter 93 Gewaltschutzkonzept in Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete 94 Auszugsmanagement 97 Ehrenamtlich engagierte Akteur*innen 98 Ressourcenmanagement 101 Unterbringungsformen 103 Betreuung der Unterbringungsobjekte 106 Unterbringung von Wohnungslosen 109 Gesetzliche Grundlagen 109 Zahlen, Daten, Fakten 109 Unterbringung von Katastrophenopfern 111 Gesetzliche Grundlagen 111 Zahlen, Daten, Fakten 111 Nachhaltigkeit und Energiecontrolling 112 Passivhausstandard 113 Weitere klimaverbessernde Maßnahmen 113 11 Öffentlichkeit informieren 114 Für bezahlbaren Wohnraum werben 116 Stadtinformationskampagnen 118 Messeteilnahmen 120 Teilnahme an der Kölner Immobilienmesse 120 Teilnahme an der EXPO REAL 122 Beiträge der Kooperationspartner*innen 126 GAG Immobilien AG 128 Kölner Haus- und Grundbesitzerverein von 1888 e.V. 130 Mieterverein Köln e. V. 132 köln ag 135 Kölner Wohnungsgenossenschaft eG 137 GEWOG-Porzer Wohnungsbaugenossenschaft eG 138 Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH 139 Wohnungsgesellschaft des rheinischen Handwerks AG 141 Servicerufnummern 143 Kontakt 143 Bildnachweis 144 Impressum 144 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 14 Wohnungsangebot Zum Stand 31. Dezember 2023 verfügte Köln über 572.090 Wohnungen (2022: 568.746). Gegenüber 2022 ist der Wohnungsbestand um 3.344 Wohnungen (Fertigstellungen minus Abgänge) gewachsen. Der Anteil an preis- günstigen geförderten Mietwohnungen (1. und 2. Förderweg/Einkommensgruppe A und B) beträgt 7,4 Prozent (2022: 7,5 Prozent). Neu geförderte Wohnungen stehen den Woh- nungssuchenden aufgrund der Bauzeiten in der Regel nach etwa zwei Jahren fertigge- stellt zur Verfügung. 2023 wurden 622 der in den letzten Jahren geförderten Wohnungen bezugsfertig. 809 Wohnungen sind 2023 planmäßig beziehungsweise vorzeitig aus der Bindung gefallen. Die preisgünstigen geförderten Wohnungen sind ungleich über das Stadtgebiet ver - teilt, sowohl nach absoluten Beständen als auch nach ihrem Anteil am Gesamtwoh- nungsbestand im Stadtbezirk. Die meisten Wohnungen in Köln, 78,6 Prozent, liegen in Mehrfamilienhäusern, der Rest in Ein- und Zweifamilienhäusern (16,9 Prozent) und Nicht- wohngebäuden (4,5 Prozent). 15 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Kaum Leerstände und geringe Fluktuation Geringe Leer stands- und Fluktuationsquoten gelten als Indikatoren für eine Anspannung des Wohnungsmarktes mit einer Tendenz zum Vermietermarkt und zu steigenden Mieten. Auf gesicherte eigene Erkenntnisse hierzu kann das Amt für Wohnungswesen nur aus der Ver- waltung des geförderten Wohnungsbestandes zurückgreifen. Es darf aber davon ausgegangen werden, dass die Entwicklung des freifinan- zierten Wohnungsmarktes in Köln tendenziell gleich oder allenfalls geringfügig abweichend verläuft. Im geförderten Wohnungsbestand weist die Leerstandsquote mit 0,54 Prozent weiter einen niedrigen Wert auf. 2022 lag die- se Quote für den gesamten Kölner Wohnungs- markt bei 0,9 Prozent. Um eine angemessene Menge von Woh- nungswechseln überhaupt zu ermöglichen, muss der Wohnungsmarkt einen Leerstand von mindestens zwei bis drei Prozent auf - weisen. Somit bleibt der Wohnungsmarkt in Köln weiter angespannt. Die sogenannte Fluktuationsreserve eines „gesunden Wohnungsmarkts“ wird auch im Vergleich zu dem Durchschnittswert kreisfreier Städte (2,7 Prozent) deutlich unterschritten (Zensus, Stichtag 15. Mai 2022). Die Anspannung wird auch deutlich an der weiterhin sehr niedrigen Fluktuationsquote im geförderten Wohnungs bestand von 4,63 Prozent (2022: 4,82 Prozent). Vom Höhepunkt der Marktentspannung im Jahr 1997 mit einer Fluktuationsquote von 9,62 Prozent ist der geförderte Bestand immer noch weit entfernt. Der enorme Druck im geförderten Wohnungs - bestand wird auch deutlich an der zuvor erwähnten minimalen Leerstandsquote. Wer eine preisgünstige Wohnung in Köln gemietet hat, gibt diese nur aus dringenden Gründen wieder auf. Dem geringen Angebot an freiwerdenden und neu entstehenden Wohnungen dieses Seg- ments steht die hohe und steigende Nach- frage verschiedener Gruppen wie Familien, Studierende oder Personen mit besonderem Wohnbedarf gegenüber. Die Versorgungslage verschärft sich durch die jährlich auslaufenden Bindungen geförderter Wohnungen. Diese dann ehemals geförderten Wohnungen dürfen sukzessive der ortsübli- chen Vergleichsmiete für frei finanzierte Woh- nungen zugeführt werden (§ 558 Bürgerliches Gesetzbuch). Somit haben die Mietenden mit Mieterhöhungen zu rechnen. Nach derzeitigem Stand werden bis 2033 insgesamt 20.499 Wohnungen aus der Bele - gungsbindung fallen. Der Bestand öffentlich geförderter Wohn einheiten wird nur mit über 2.000 neuen geförderten Wohneinheiten jähr - lich zu halten sein (Neubau und Modernisie- rung, Bindungsverlängerungen und -erwerbe). Barrierefreie Wohnungen im geförderten Bestand Bereits seit 1998 geben die Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen vor, dass Mietwohnungen barrierefrei gebaut werden. Demnach müssen der Hauseingang sowie die Erdgeschosswohnungen stufenlos von der Straße erreichbar sein. Dies gilt auch für Aufzugsanlagen. Zudem ist vorgeschrieben, dass in allen Wohnungen weder Stufen noch Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 16 Schwellen bestehen. Die Bäder müssen mit bodengleichen Duschen ausgestattet sein und alle Türbreiten sowie Bewegungsflächen den Bestimmungen für barrierefreies Bauen entsprechen. Für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen, Gebäuden mit Wohnungen und deren Außenanlagen, die der Erschließung und wohnbezogenen Nutzung dienen, gilt die DIN 18040-2. Die Anforderungen an die Infrastruktur der Gebäude mit Wohnungen berücksichtigen grundsätzlich die uneingeschränkte Nutzung mit Rollstuhl. Innerhalb von Wohnungen wird unterschieden zwischen barrierefreien sowie barrierefreien und uneingeschränkt mit Roll- stuhl nutzbaren Wohnungen. Zum Ende des Berichtsjahres waren im Be- stand der geförderten Wohnungen 13.148 als barrierefrei registriert (31 Prozent). 2023 wurden 531 Neubau-Mietwohnungen gefördert, welche gemäß den Wohnraum - förderbestimmungen barrierefrei errichtet werden. Hiervon werden alle Wohnungen ohne Barrieren im Erdgeschoss oder über einen Aufzug erschlossen sein. 296 geförderte Wohnungen waren rollstuhl- geeignet. Es gibt in Nordrhein-Westfalen keine rechtliche Verpflichtung, geförderte Wohnun- gen über die Eigenschaft der Barrierefreiheit hinaus rollstuhlgerecht zu bauen. Allerdings wirbt die Fachabteilung des Amtes für Woh- nungswesen in allen Beratungsgesprächen mit Investor*innen für die Errichtung solcher Wohnungen. Seit 1998 barrierefrei im geförderten Mietwohnungsbau 17 Die besonderen Fördermöglichkeiten mit Zusatzdarlehen und höherem Tilgungsnach - lass durch das Land Nordrhein-Westfalen unterstützen diese Zielsetzung. Es wird angestrebt, kontinuierlich auch die Zahl der geförderten Wohnungen zu erhöhen, die uneingeschränkt für die Nutzung mit Roll - stuhl geeignet sind. Leider befinden sich unter den aus der Woh nungsbindung fallenden Wohnungen immer wieder auch sogenannte „Rollstuhl- Wohnungen“ . Diese verlieren zwar nicht ihre besondere Ausstattung und Eignung, jedoch sind ihre Eigentümer*innen nach Wegfall der Wohnungsbindung nicht mehr zur Ver - mietung an Rollstuhlfahrer*innen mit Wohn- berechtigungsschein verpflichtet. Weiterhin bestehen noch 272 sogenannte behindertenfreundliche Wohnungen aus frü- heren Förderjahren. Eine uneingeschränkte Eignung für die Rollstuhlnutzung kann diesen Wohnungen allerdings nicht zugeschrieben werden. Hierzu müssten die Wohnungen weitere Kriterien erfüllen, wie zum Beispiel niedrig angebrachte Türklinken und andere Bedien element e. Auch ein schwellenfreier Zugang zum Balkon wäre hierfür erforderlich. Die Landesbauordnung (BauO NRW 2018) regelt unter anderem, dass bei Neubauten mit mehr als drei oberirdischen Geschossen ein Aufzug von der öffentlichen Verkehrsfläche und von allen Wohnungen in dem Gebäude aus barrierefrei erreichbar sein muss. Auch diese Anforderung begünstigt den Zugewinn von schwellenfrei erreichbaren Wohnungen. Bezahlbares Wohnen ermöglichen Geförderter Mietwohnungsbau Köln-Porz Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 18 Wohnungsnachfrage Zum Stichtag 31. Dezember 2023 verzeich- neten wir 1.088.964 Einwohner*innen mit Hauptwohnung in Köln. Köln verfügte zum selben Zeitpunkt über 571.643 Haushalte, in denen durchschnittlich 1,86 Personen leb- ten. Die durchschnittliche Haushaltsgröße hat sich im Vergleich zu den letzten Jahren etwas verringert. Die Hälfte der Kölner Haus- halte sind Ein-Personen-Haushalte, ihr Anteil ist gegenüber dem Vorjahr von 51,4 auf 51,7 Prozent angestiegen. Die Bevölkerungsprognose (2022 bis 2050) wurde in neun Varianten erstellt, die sich in ihren Annahmen über die zukünftige Zuwan- derung nach Köln unterscheiden. In der Ba - sisvariante wurde angenommen, dass sich die Zuwanderungsmuster der Jahre 2012 bis 2021 in der Zukunft fortsetzen. Auf diese Va - riante der Prognose wird im Folgenden Bezug genommen. Die Kernaussage der Basisvari- ante der Prog nose is t, dass Köln auch künftig weiter wachsen wird, allerdings schwächer als es in der Vergangenheit zu erwarten war. Der Bevölkerungszuwachs von 2023 bis 2050 wird dabei rund 21.400 Einwohner*innen mit Hauptwohnsitz betragen. Für den Wohnungsmarkt ist die Zahl der Haushalte eine maßgebliche Größe. Bezogen auf die aktuelle Anzahl der Haushalte wird es bis zum Jahr 2050 den stärksten relativen Zuwachs bei den Zwei-Personen-Haushalten geben (plus acht Prozent). Die Zahl der Ein-Personen-Haushalte steigt um rund 19 Bezahlbares Wohnen ermöglichen 1.200 beziehungsweise 0,4 Prozent, während die Anzahl der Drei-und-mehr-Personen- Haushalte um rund 900 abnehmen wird (minus ein Prozent). Die Haushalte mit Kindern nehmen von derzeit 102.857 (2023) bis 2050 auf 102.000 ab (minus 0,8 Prozent). Zur Bevölkerungsprognose für Köln 2022 bis 2050 Dabei wird sich der Druck auf das ohnehin schrumpfende Segment des preisgünstigen Wohnungsbestandes weiter verstärken. Die durchschnittlichen Nettokaltmieten sind von 2010 bis 2023 um 64 Prozent auf 13,80 Euro/ Quadratmeter gestiegen (Quelle: FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH). Mit dem durch den Rat im Februar 2014 beschlossenen „Stadtentwicklungskonzept Wohnen“ stellt sich die Stadt der großen Herausforderung, für die zuziehenden und die bereits in Köln wohnenden Menschen ausreichend neue Wohnungen zu bauen sowie den Bestand zu sichern und zu ver - bessern. Insbesondere den Haushalten, die am Markt immer schwerer eine Wohnung finden, will die Kölner Wohnungspolitik bezahlbaren Wohn- raum in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung stellen. Zur Ratsvorlage des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 20 21 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 22 Wohnkosten Auf der Grundlage der Kölner Statistischen Nachrichten von November 2023 wird die aktuelle Mietbelastung auf dem Kölner Wohnungsmarkt aufgezeigt, differenziert nach Bevölkerungsgruppen. Köln ist eine Stadt mit vergleichsweise hohen Mieten und Mietbelastungen in Nordrhein- Westfalen: 32,5 Prozent des Haushaltseinkom- mens mussten die Kölner*innen durchschnitt- lich für die Miete aufwenden. Die Mietbelastung ist somit gegenüber der letzten Erhebung im Jahr 2016 (33,3 Prozent) zwar leicht zurück- gegangen, was aber unter Berücksichtigung der Schätzungenauigkeiten in beiden Jahren in den Rahmen der statistischen Zufallsschwan- kung einzuordnen ist. Daher kann de facto eine tendenziell stabil gebliebene Mietbelastung im Zeitverlauf angenommen werden. Detaillierte Auswertungen zeigen, dass sich die Mietbelastung zwischen verschie denen Bevölkerungsgruppen stark unterscheidet. Einkommensschwächere Haushalte leben – ihrer finanziellen Situation geschuldet – in günstigeren Wohnungen mit kleinerer Wohn- fläche, die für sie aber dennoch eine relativ große ökonomische Belastung darstellen. Mietbelastung durch die durchschnittliche Nettokaltmiete 2023 Mietbelastung nach Wohnform Prozent Mietbelastung alle Mieter*innen 32,5 Mietbelastung freifinanzierte Mietwohnungen 31,7 Mietbelastung öffentlich geförderte Mietwohnungen 38,9 Mietbelastung nach Haushaltstyp Prozent Mietbelastung insgesamt 32,5 Paare ohne Kinder 25,1 Paare mit Kind(ern) 26,0 Alleinlebende 33,8 Seniorenhaushalte (alleinlebend oder Paare) 36,8 Alleinerziehende * 39,6 Wohnungen nach Gebäudeart (Anteil an allen Wohnungen**) Prozent Wohnungen in Ein-/Zweifamilienhäusern 16,9 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern 78,6 * Fallzahlen vergleichsweise gering, daher nur bedingt aussagekräftig ** Wohnungen in Nichtwohngebäuden: 4,5 Prozent 23 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Geförderter Mietwohnungsbau Köln-Volkhoven / Weiler Sichtbar wird dies vor allem an der Höhe der Mietbelastung von Haushalten in öffentlich geförderten Wohnungen. Ihre Belastung durch die Miete überstieg 2023 mit 38,9 Pro- zent jene von Haushalten in freifinanzierten Wohnungen um 7,2 Prozentpunkte. Die Mietbelastung durch die Nettokaltmiete ist auch nach Haushaltstyp unterschiedlich hoch. Sie liegt zwischen 25,1 und 39,6 Pro- zent des verfügbaren Haushaltsnettoein - kommens. Die höchste Belastung weisen Alleinerziehende auf mit einer Mietbelastung von 39,6 Prozent. Insgesamt können einkommensschwächere Kölner Haushalte ihre Ausgaben für die Miete proportional weitaus schlechter decken als einkommensstärkere Haushalte. Damit stellt der Kölner Mietmarkt insbesondere Alleinerziehende, Senior*innen sowie Studie- rende und arbeitslose Menschen vor erheb - liche finanzielle Herausforderungen. Mietspiegel 2023 Im freifinanzierten Wohnungsbestand dient der einfache „Kölner Mietspiegel“ (KMSP) als Richtlinie zur Findung der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558c Bürgerliches Gesetz - buch). Öffentlich geförderte Wohnungen so- wie Einfamilienhäuser und Kleinappartements werden darin nicht erfasst. Der KMSP bietet Wohnungsgeber*innen und Mietinteressent*innen eine anerkannte Orien - tierungsmöglichkeit zur Vereinbarung einer Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 24 angemessenen Miete. Maßgebend hierfür sind die Lage, Ausstattung und Größe der Wohnung. Dabei stellen die nach Baualters- gruppen dargestellten Spannenwerte den Schwerpunkt des Kölner Wohnungsmarktes dar. Gemessen an dem jeweiligen Wohnwert sind jeweils höhere und niedrigere Mieten jedoch nicht ausgeschlossen. Der Kölner Mietspiegel ist ein wichtiges In - strument zur Schaffung von Markttransparenz im Mietrechtssystem und leistet einen wich- tigen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten zwischen den Vertragspartner*innen. Im Falle strittiger Mieterhöhungsverlangen wird der KMSP vor Gericht als Instrument für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit heran- gezogen. Er genießt insofern einen hohen Stellenwert und ist in Mietänderungsverfah- ren und im Ordnungsrecht anerkannt. 25 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Dem Amt für Wohnungswesen dient der KMSP als wich tige Grundlage für die Über - prüfung der Mieten nach § 5 Wirtschafts - strafgesetz (Mietpreisüberhöhungen) und weiterer Vorschriften. Die hohe Akzeptanz des KMSP darf auch darauf zurückgeführt werden, dass er von unabhängiger Stelle, der Rheinischen Immo- bilienbörse e.V. (RIB) in Köln, erstellt wird. Der Mietspiegel wird seit 1973 erstellt und in der Regel in einem Zweijahresrhythmus aktuali- siert. Im Zusammenwirken mit verschiedenen Unternehmen der Wohnungswirtschaft sowie dem Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln wird der KMSP auf einer breiten Datenbasis fortgeschrieben. Für die Fortschreibung wer - den jene Mieten berücksichtigt, die innerhalb der letzten sechs Jahre vor der Erhebung der Daten neu vereinbart (Neuvertragsmieten) oder geändert (Bestandsmieten) wurden. Betriebskostenbedingte Mieterhöhungen werden nicht berücksichtigt. Die Mietspiegel- daten (Nettokaltmieten) unterscheiden sich damit von den Angebotsdaten in Zeitungs- inseraten und Online-Immobilienportalen, die ausschließlich potentielle (zukünftige) Neu- vertragsmieten darstellen (sogenannte Ange- botsmieten). Der Mietspiegel bildet somit die tatsächliche Mietmarktlage im Stadtgebiet ab. Im April 2023 ist der derzeit geltende Miet - spiegel erschienen. Darin sind auch genauere Informationen, etwa zu den Wohnlagekate - gorien und der Ausstattung, zu finden. Insgesamt zeigt der KMSP 2023 keine einheit- liche Entwicklung. Erstmals wurde die neue Baualtersgruppe 6 für Wohnungen in Gebäu- den, die ab 2018 bezugsfertig wurden, ein- geführt. Dort werden mit durchschnittlich 12,65 Euro pro Quadratmeter für die neuesten Wohnungen die höchsten Mietzinsen gefordert. Der oberste Spannenwert in diesem Segment betrug 15,60 Euro pro Quadratmeter für Woh- nungen um 80 Quadratmeter. Es gibt eher keinen homogenen Mietmarkt in Köln. Mittelwerte der in Köln vorherrschenden „mittleren Lage“ schwanken zwischen 5,10 Euro und 13,25 Euro pro Quadratmeter. Sie dokumentieren einen je nach Baualtersklasse, Wohnungsgröße und Zustand der Wohnung stark differenzierten Wohnungsmarkt. Eine besondere Preisdynamik von sechs bis acht Prozent Steigerung ist feststellbar in teil- sanierten beziehungsweise teilausgestatteten Altbauwohnungen in einfacher Wohnlage. Andere Baualtersklassen weisen keine signifi- kanten Steigerungen aus. Ausblick: Nach wie vor steht eine gesetzliche Ver- pflichtung zur Einführung eines qualifizierten Mietspiegels für Kommunen mit über 100.000 Einwohner*innen aus und das Ergebnis die- ser aktuellen politischen Überlegungen bleibt weiter abzuwarten. Der qualifizierte Mietspie- gel wird nach § 558 BGB (Bürgerliches Ge- setzbuch) definiert als „Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsät - zen erstellt und von der Kommune oder von Interessenvertreter*innen der Vermieter*innen und der Mieter*innen anerkannt worden ist. “ Informationen zum Mietspiegel Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 26 Öffentlich geförderter Wohnungsbau in Köln Gesetzliche Grundlagen Die öffentliche Wohnraumförderung wird durch das Gesetz zur Förderung und Nut - zung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) geregelt. Sie basiert auf privat - wirtschaftlichem Engagement in Kombination mit staatlicher Förderung. Zu den Zielen des WFNG NRW gehören die Schaffung von Wohnraum für Haushalte, die sich nicht angemessen am Wohnungsmarkt versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, die Anpassung, Moderni- sierung und energetische Nachrüstung des bestehenden Wohnraums an die Erforder - nisse des demografischen Wandels und die Erhaltung und Stärkung der städtebaulichen Funktion von Wohnquartieren. Bei der öffentlichen Wohnraumförderung werden insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen und Menschen mit Behinderung sowie besondere Bedarfs- gruppen wie Studierende und Auszubildende und besonders schutzbedürftige vulnerab- le Personengruppen, die ihren Wohnraum durch häusliche Gewalt verlieren, unterstützt. Für die Wohnraumversorgung gerade die- ser Haushalte ist die staatliche Förderung entsprechender Wohnungen mit begrenzter Miethöhe unverzichtbar. Datenlage, Bedarf und politischer Auftrag Das vom Rat der Stadt Köln im Jahr 2014 beschlossene Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) ist auch weiterhin die strategische Grundlage für eine aktive Bau- land-, Liegenschafts- und Wohnungspolitik der Stadt Köln. Zu den bereits umgesetzten Einzelmaßnahmen gehören das Kooperative Baulandmodell, die Konzeptvergabe von Grundstücken und das „Kölner Wohnbündnis“ . Bei der Konzeptvergabe werden städtische Grundstücke für den Geschosswohnungsbau nach Konzeptqualität vergeben. Interessierte können sich nach einer Ausschreibung be- werben. Das Kölner Wohnbündnis ist eine gemeinsa - me Initiative zur Förderung von Wohnungs- neubau und Innenentwicklung, Beschleuni - gung und Qualität von Planungen und Bauvorhaben sowie zur Intensivierung von Zusammenarbeit und Dialog der Akteur*innen der Kölner Wohnungswirtschaft, der Verbän- de und der Stadt Köln bis 2030. Seine Träger sind die Stadt Köln, die Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen (köln ag), die Wohnungsbau Initiative Köln (WIK), der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein von 1888 e. V., der Bundesverband Freier Immo bilien- und Wohnungsunter nehmen, der Landesverband Nordrhein-West falen (BFW NRW) sowie der Verband der Wohnungswirt - schaft Rheinland Westfalen (VdW Rheinland Westfalen). Das Kooperative Baulandmodell definiert klare Rahmenbedingungen für die Bauherr*innen und verpflichtet diese, bei 27 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Heike Kerscher „Ich setzte mich als Leiterin des Amtes für Wohnungswesen gemeinsam mit meinen Mitarbeiter*innen dafür ein, dass Wohnen in Köln bezahlbar bleibt. Ziel ist – zusammen mit Wohnungswirtschaft und Politik – mehr günstigen Wohnraum zu schaffen. Dazu leisten wir zum Beispiel mit der Bewilligung von Mitteln der öffentlichen Wohnraum - förderung und unserer Wohngeldstelle einen wichtigen Beitrag. Unsere Zielgruppen unter - stützen wir auch mit eigenen Bauprojekten. Mit sozialen und innovativen Projekten för - dern wir inklusives und integratives Wohnen in Gemeinschaft. “ Planvorhaben, die eine Bebauungsplanung benötigen, 30 Prozent der Wohnungen im öffentlich geförderten Segment zu errichten, vorausgesetzt, es entstehen mehr als 1.800 Quadratmeter Geschossfläche Wohnen (ent - spricht rund 20 Wohneinheiten). Mit der ersten Änderung der Umsetzungs - anweisung Kooperatives Baulandmodell Köln 2022 soll sichergestellt werden, dass Woh- nungsbauvorhaben einen Beitrag zu einer klimagerechten und sozial ausgewogenen Stadtentwicklung leisten. Seit 2022 obliegt die Federführung für das Kooperative Baulandmodell ausschließlich dem Stadtplanungsamt – insbesondere dem Sachgebiet „Vorbereitende Bauleitplanung“ . Finanzierung des mehrjährigen Wohnraumförderprogramms Wesentliche Finanzierungsgrundlage der Wohnraumförderung NRW ist das Eigen - kapital der NRW.BANK, das hauptsächlich aus dem ehemaligen Landeswohnungs bau- ver mögen besteht. Mit der F örderalismus - reform aus dem Jahr 2006 ist die öffentliche Wohnraumförderung in die Verantwortung der Länder übergegangen. Mit Veröffentlichung des mehrjährigen Wohnraumförderprogramms 2023 bis 2027 stehen insgesamt neun Milliarden Euro für die Wohnraumförderung zur Verfügung. 2023 wurden landesweit fast 2,1 Mil liar den Euro bewilligt – ein neuer Rekordwert in der Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 28 öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen. Hier bildet der Mietwohnungsbau eindeutig den Schwer - punkt mit rund 1,7 Milliarden Euro. Die Förderung von Wohneigentum (Neu - schaffung, Erwerb und Modernisierung) wurde mit insgesamt 311 Millionen Euro gefördert. Geförderter Mietwohnungsbau Köln-Kalk 29 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Grundsätze der Wohnraumförderung Mietwohnungsbau Die Förderung des Mietwohnungsbaus trägt dazu bei, in Städten und Gemeinden mit hoher Wohnungsnachfrage und steigenden Wohnkosten ein Angebot an attraktiven Woh- nungen zeitgemäßen Standards zu dauerhaft bezahlbaren Mieten zu sichern oder neu zu schaffen. Eigentumsförderung Die Eigentumsförderung richtet sich an Haus- halte, die aufgrund ihres Einkommens eine Förderung zur Bildung von Wohneigentum erhalten können. Sie steht als gleichrangiges Förderziel neben dem geförderten Miet - wohnungsbau. Wohnungsunternehmen aller Größen sowie Einzeleigentümer*innen sind gleichermaßen Adressat*innen der Förder - angebote. Die geförderten Wohnungen be- ziehungsweise Eigenheime sollen sich in ihrer baulichen Qualität, ihrer Ausstattung und Lage nicht nachteilig von frei finanzierten Wohnun- gen unterscheiden. Die Wohnraumförderung vergrößert das Angebot an barrierefreien Wohnungen und ermöglicht die Einbindung der Erfordernisse des Klimaschutzes. Modernisierung des Wohnungsbestands Eine weitere Säule der Wohnraumförderung ist die Modernisierung. Hiermit wird eine zeit - gemäße Wohnqualität ohne sozial unverträg - liche Steigerung der Wohnkosten erreicht. Rechtsgrundlagen der Wohnraumförderung Für die Bewilligung von Wohnraumförder - mitteln wurden 2023 das Wohnraumförder - programm (WoFP in der Fassung 2023), die Wohnraumförderbestimmungen (WFB 2023) und die Richtlinie zur Förderung der Moder - nisierung von Wohnraum (RL Mod 2023) herangezogen. Die Bestimmungen regeln die Fördergrund- sätze, Fördervoraussetzungen, Förderbeträge und Verfahrensgrundsätze. Die Stadt Köln als Bewilligungsbehörde wendet diese Bestim- mungen im Rahmen der Wahrnehmung einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe an. Im Jahr 2023 erhielt die Stadt Köln vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein- Westfalen (MHKBD.NRW) wie in den Vorjah- ren ein anfängliches Globalbudget in Höhe von 95 Millionen Euro zur Umsetzung des Wohnraumförderprogramms. Kölner Anträge auf Zuteilung von Förder - mitteln überstiegen dieses Budget bei weitem, sodass weitere Mittel in Höhe von rund 68 Millionen Euro zugewiesen wurden. Insgesamt belief sich das Gesamtvolumen der Landesfördermittel, die nach Köln geflossen sind, somit im Jahr 2023 auf 163,6 Millionen Euro. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 30 Förderkonditionen und Förderbausteine Öffentliche Wohnraumförderung 2023 Förderung der Neuschaffung von Mietwohnungen, Mieteinfamilienhäusern, zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnungen und Gemeinschafts- und Infrastrukturräumen durch Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden Ziel Schaffung von Wohnraum in der öffentlichen Wohnraumförderung zu tragbaren Mieten für Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein sowie am Wohnungsmarkt benachteiligte Bevölkerungsgruppen wie Senior*innen, Menschen mit Behinderung, kinderreiche Haushalte, Studierende und Alleinerziehende. Klimaziele und Klimaschutz sind Schwerpunkte der Förderung. Antragsberechtigt Investor*innen mit der erforderlichen Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit Gefördert werden Mietwohnungen (Förderung von zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnungen nur in Ausnahmefällen) Art und Höhe der Förderung Bei Belegung mit Mieter*innen der Einkommensgruppe A (Personen mit einem Einkommen innerhalb der Grenzen des § 13 WFNG) Wohnungsgröße Mindestgröße 35 Quadratmeter Darlehensgrundbetrag 3.390 Euro je Quadratmeter Bei Belegung mit Mieter*innen der Einkommensgruppe B (Personenkreis mit einem Einkommen von maximal 40 Prozent über den Grenzen des § 13 WFNG hinaus) Wohnungsgröße Mindestgröße 35 Quadratmeter Darlehensgrundbetrag 2.250 Euro je Quadratmeter Zusatzdarlehen für • s tandortbedingte Maßnahmen 75 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 25.000 Euro je Wohneinheit) • K limaanpassungsmaßnahmen und besondere Wohnumfeldqualitäten: 75 Prozent der summierten Herstellungskosten (maximal 11.500 Euro je Wohneinheit) • f ür Energieeffizienz BEG Effizienzhaus 40 Standard von 300 Euro/Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche (BEG = Bundesförderung für effiziente Gebäude) • f ür Energieeffizienz Netto-Null-Standard von 450 Euro/Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche • B auen mit Holz 1,30 Euro je Kilogramm • f ür ein Mehr an barrierefreiem Wohnen 12.000 Euro pauschal je Wohnung für Rollstuhlnutzende oder Menschen mit Schwerbehinderung, weitere Darlehen für jede Tür mit Nullschwelle zum Freibereich, rollstuhlgerechte, unterfahrbare Einbauküche und elektrisch bedienbare Türen möglich. 31 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Zusatzdarlehen für • städtebauliche und gebäudebedingte Mehrkosten 800 Euro je Quadratmeter Wohnfläche • Mieteinfamilienhäuser in Höhe von 15.000 Euro je Haus • neu gegründete, bewohnergetragene Wohnungsgenossenschaften 60.000 Euro je Wohnung • städtebauliche Planungswettbewerbe 400 Euro und hochbauliche Wettbewerbe 1.600 Euro je Wohnung Tilgungsnachlässe auf Antrag 35 Prozent des Darlehensgrundbetrages bei einer Belegungsbindung von 25 Jahren 40 Prozent des Darlehensgrundbetrages bei einer Belegungsbindung von 30 Jahren 50 Prozent für alle Zusatzdarlehen. Darlehenskonditionen Zinsen null Prozent (für die ersten fünf Jahre der Bindung, bis zum Bindungsablauf 0,5 Prozent und danach marktübliche Verzinsung) Tilgung ein Prozent (auf Antrag zwei Prozent oder fünf tilgungsfreie Jahre bei anschließender erhöhter Tilgung) Verwaltungskostenbeitrag 0,5 Prozent jährlich (berechnet vom jeweiligen Restkapital) Bearbeitungsgebühr 0,4 Prozent der Darlehenssumme Wesentliche Bedingungen • BEG-Standard „Effizienzhaus 55“, Bau- oder Erbbaugrundstück; 10 Prozent Eigenleistung; Standortqualität; nicht mehr als sechs Geschosse, positive Bonitätsentscheidung der NRW.BANK. Der Bau- und Vertragsausführungs - beginn vor Bewilligung ist nur mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde erlaubt, der Abschluss von der Ausführung zuzurechnenden Leistungs- und Lieferungs - verträgen ist kein Vorhabenbeginn. Ein Drittel der Grundstücksfläche muss mindestens als Grünfläche (ohne Stellplätze) gestaltet werden, alle Wohnungen müssen mit einem Freisitz ausgestattet sein. • Treppenhäuser und Gangerschließungen sind natürlich zu beleuchten und zu belüften • Bei Neuschaffung durch Änderung muss die Höhe der Baukosten inklusive Baunebenkosten mindestens 750 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen • Zweckbindung 25 oder 30 Jahre, keine Verkürzung durch vorzeitige Darlehensrück- zahlung Miete Einkommensgruppe A 7,10 Euro/Quadratmeter/monatlich, Einkommensgruppe B 8 Euro/Quadratmeter/montatlich, Erhöhung um 0,15 Euro/Quadratmeter/monatlich für Wohnungen mit BEG Effizienzhaus 40 Standard, 0,20 Euro/Quadratmeter/monatlich bei Erreichen des Netto-Null-Standards. Zulässige Mieterhöhung ab Förderzusage 1,7 Prozent jährlich bezogen auf die Bewilligungsmiete. Belegungsrechte Derzeit besteht eine Vereinbarung mit der Kölner Wohnungswirtschaft, wonach die Bestandshalter*innen das Belegungsrecht innehalten Rechtliche Grundlagen Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum NRW (WFNG NRW), Wohnraumförderbestimmungen NRW (WFB), Wohnflächenverordnung (WoFIV) Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 32 Förderkonditionen und Förderbausteine Öffentliche Wohnraumförderung 2023 Förderung selbstgenutzten Wohneigentums Neubau Neuschaffung, Ersterwerb und Erwerb Ziel Erwerb oder Neuschaffung von Wohneigentum zur Selbstnutzung Antragsberechtigt Haushalte, die die Einkommensgrenze gemäß § 13 Abs. 1 Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) nicht übersteigen Gefördert werden Erwerb, Neubau, Ersterwerb und Neuschaffung (Aufstockung / Erweiterung / Änderung) von Eigenheimen und Eigentumswohnungen Art und Höhe der Förderung Grunddarlehen für Einkommensgruppe A 1 77.000 Euro (Einhaltung der Einkommensgrenze) Grunddarlehen für Einkommensgruppe B 1 06.000 Euro (bis zu 40 Prozent über der Einkommensgrenze) Zusatzdarlehen BEG Effizienzhaus 40 Standard 3 0.000 Euro Zusatzdarlehen Familienbonus 2 3.000 Euro (für jedes zum Haushalt gehörende Kind sowie für jede zum Haushalt gehörende Person mit Schwerbehinderung) Zusatzdarlehen für barrierefreie Objekte 1 1.500 Euro Zusätzliche Darlehen für Bauen mit Holz, standortbedingte Mehrkosten sowie Ergänzungsdarlehen zur Deckung der Gesamtkosten sind möglich Darlehenskonditionen Zinssatz 0,5 Prozent (Laufzeit 30 Jahre) danach zwei Prozent über dem dann gültigen Basiszinssatz Verwaltungskosten 0,5 Prozent jährlich (berechnet vom jeweiligen Restkapital) Tilgung ein Prozent, bei Bestandserwerb und Ergänzungsdarlehen 2 Prozent Bearbeitungsgebühr 1.000 Euro Auszahlung Neubau 40 Prozent bei Baubeginn, 40 Prozent bei Rohbaufertigstellung und 20 Prozent bei Bezugsfertigkeit Ersterwerb nach Bezugsfertigkeit und Übertragung des Eigentums in einer Summe Erwerb nach Kaufvertragsabschluss in einer Summe 33 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Darlehenskonditionen Es kann ein Tilgungsnachlass von bis zu zehn Prozent auf den Darlehensgrundbetrag, den Familienbonus und das Darlehen für Barrierefreiheit beantragt werden. Auf die anderen Zusatzdarlehen wird ein Tilgungsnachlass von 50 Prozent gewährt Wesentliche Bedingungen • Einhaltung oder bis zu 40 Prozent Überschreitung der Einkommensgrenze, Tragbarkeit der Belastung und Angemessenheit der Gesamtkosten • Eigenleistung von 7,5 Prozent (eigene Geldmittel, Wert des nicht finanzierten Grundstücks, Selbsthilfeleistungen und nachrangige oder unbesicherte Fremdmittel) • Bankdarlehen mindestens zehnjährige Zinsfestschreibung und mindestens ein Prozent Tilgung • Familiengerechtes und gesundes Wohnen (ausreichende Zimmergrößen, emissionsfrei bezüglich Lärm- oder Baustoffbelastung, baugenehmigter Wohnraum) • Antragstellung vor Vorhabenbeginn, bei Neuschaffung der Baubeginn und bei Erst- und Bestandserwerb der Abschluss des notariellen Kaufvertrages. Die Zustim - mung zu einem vorzeitigen Vorhabenbeginn ist unter Voraussetzungen möglich. Rechtliche Grundlagen Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum NRW (WFNG NRW), Wohnraumförderbestimmungen NRW (WFB), Einkommensermittlungserlass, Wohnflächenverordnung (WoFIV) In die eigenen vier Wände mit einem Förderdarlehen Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 34 Förderkonditionen und Förderbausteine Öffentliche Wohnraumförderung 2023 Förderung von baulichen Maßnahmen der Modernisierung im Mietwohnungsbau Ziel Bauliche Maßnahmen zur Modernisierung in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem zugehörigen Grundstück, um eine insgesamt zeitgemäße Wohnqualität zu erreichen, insbesondere durch die Erhöhung des Gebrauchswertes von Wohnraum, die dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, die Reduzierung von Barrieren, die Erhöhung der Energieeffizienz, Schutzmaßnahmen vor Einbruch, die Änderung bestehenden Wohnraums und die Schaffung eines attraktiv gestalteten und sicheren Wohnumfeldes. Antragsberechtigt Bestandshalter*innen von Mietwohngebäuden Gefördert werden Förderfähig sind alle baulichen Maßnahmen der Modernisierung und Instandsetzung in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem zugehörigen Grundstück (Wohnumfeld), sofern sie die technischen Anforderungen erfüllen Verbesserung der Energieeffizienz beispielsweise Wärmedämmungen, Einbau von Fenstern und Heizungen, Installation Photovoltaikanlagen Verbesserung der Barrierefreiheit beispielsweise Barrieren-Reduzierung Stufen/Schwellen, Einbau von Türen, Anpassung Sanitärräume Umbau von Wohngebäuden beispielsweise Zusammenlegung von Mietwohnungen Anpassungsmaßnahmen an Klimafolgen beispielsweise Dach-/Fassadenbegrünung, Regenwasser-Nutzung, Sicherung vor Starkregen/Hochwasser Verbesserung des Sicherheitsempfindens und Maßnahmen zur Digitalisierung beispielsweise Einbruch-, Brandschutz, Verbesserung der inneren Erschließung Alle Möglichkeiten können bei der Bewilligungsbehörde erfragt werden. Unter besonderen Fördervoraussetzungen ist die Modernisierung von höhergeschossigen Gebäuden der 1960er und 1970er Jahre möglich. Nicht förderfähig sind unter anderem • W ohnungen, deren Wohnfläche kleiner als 35 Quadratmeter ist • W ohnungen, die bei Antragsstellung weniger als fünf Jahre bezugsfertig sind 35 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Art und Höhe der Förderung Zinsgünstige Darlehen aus Mitteln der NRW.BANK zur Finanzierung in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Wohnung, höchstens jedoch 100 Prozent der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten. Die Mehrfachförderung bis zum Erreichen des Darlehenshöchstbetrages ist ebenfalls möglich. Darlehenskonditionen Zinsen null Prozent (für die die ersten fünf Jahre der Bindung, danach 0,5 Prozent), nach Ablauf der Bindung marktübliche Verzinsung Tilgung zwei Prozent Verwaltungskostenbeitrag 0,5 Prozent jährlich (berechnet vom jeweiligen Restkapital) Bearbeitungsgebühr 0,4 Prozent der Darlehenssumme Tilgungsnachlass in Höhe von 25 Prozent möglich Erhöhung jeweils um fünf Prozent bei Erreichen des energetischen Standards „Effizienzhaus 85, 70, 55“, Netto-Null-Standard, ökologischer Dämmung und 30-jähriger Zweckbindung. Weiterhin ist ein erhöhter Tilgungsnachlass für den individuellen Bedarf bei Schwerbehinderung oder Pflegegrad erreichbar. Absicherung des Darlehens durch Eintragung einer Hypothek Wesentliche Bedingungen • Es soll der BEG Effizienzhaus 100 Standard erreicht werden • Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Förderempfänger*innen • Förderausschluss bei Maßnahmenbeginn vor Erteilung der Förderzusage • Darlehensbeträge unter 5.000 Euro werden nicht bewilligt • Gesichert erscheinende Finanzierung der Gesamtkosten • Weitere wohnungswirtschaftliche Förderprogramme können ergänzend eingesetzt werden • Geförderter Mietwohnraum nur für Begünstigte, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze nicht übersteigt (Einkommensgruppe A), für Mieter, die eine geförderte Wohnung bereits vor Förderzusagen-Erteilung bewohnen, gilt die Einkommensgrenze nicht Miete Preisgebundener Wohnungsbestand Mieterhöhung unter Berücksichtigung des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG), der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) und der Neubaumietenverordnung (NMV 1970) Nicht preisgebundener Wohnungsbestand Mieterhöhung im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist zulässig bis zur Bewilligungsmiete von 7,10 Euro plus einfache Energiekosteneinsparung (maximal 0,60 Euro, bei Erreichen „Effizienzhaus 85, 70, 55“ jeweils weitere 0,10 Euro, bei Erreichen des Netto-Null-Standards bis zu einem Euro) Belegungsbindung Wahlweise 20, 25 oder 30 Jahre Rechtliche Grundlagen Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in NRW (RL Mod), Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (in den jeweils aktuellen Fassungen) Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 36 Förderkonditionen und Förderbausteine Öffentliche Wohnraumförderung 2023 Studierenden- und Auszubildendenwohnheimplätze Neubau und Modernisierung Ziel Zweck der Förderung ist die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende an Stand - orten von staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen, sowie für Auszubildende an geeigneten Standorten Antragsberechtigt Investor*innen mit der erforderlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Gefördert werden Baumaßnahmen, durch die Wohnheimplätze für Auszubildende und Studierende durch Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden geschaffen oder im Sinne von § 555b Bürgerliches Gesetzbuch modernisiert werden Art und Höhe der Förderung Neubau • 9 2.300 Euro pro Individual-Wohnheimplatz • 8 4.400 Euro für jeden weiteren Wohnheimplatz in der Wohngemeinschaft • F örderung von Gemeinschaftsraumflächen mit 3.400 Euro je Quadratmeter Wohnfläche • Z usatzdarlehen für standort-, gebäudebedingte und städtebauliche Mehrkosten, für Klimaanpassungsmaßnahmen, besondere Wohnumfeldqualitäten, BEG Effizienz 40 Standard, Netto-Null Standard, ein Mehr an barrierefreiem Wohnen, standort - bedingte Mehrkosten, die Kosten der Durchführung von Planungswettbewerben und für Bauen mit Holz sind möglich • T ilgungsnachlässe in Höhe von 35 Prozent (25 Jahre Bindung), 40 Prozent (30 Jahre), 45 Prozent (35 Jahre) und 50 Prozent bei einer 40-jährigen Bindungslaufzeit und 50 Prozent der Zusatzdarlehen Modernisierung • b is zu 100 Prozent der anerkannten förderfähigen Baukosten und Baunebenkosten • b is zu 100.000 Euro je modernisiertem Wohnheimplatz, Bedingung mindestens BEG Effizienzhaus 100 Standard • T ilgungsnachlässe wie beim Neubau, zusätzlich • 5 P rozent mehr Tilgungsnachlass je Erreichen des BEG Effizienzhaus 85, 70 oder 55 Standards • 5 P rozent mehr Tilgungsnachlass bei Verwendung von ökologischen Dämmstoffen (Außenfassade) • m aximal 60 Prozent Tilgungsnachlass möglich Darlehenskonditionen • Zinsen null Prozent in den ersten 5 Jahren, danach 0,5 Prozent für die Dauer der Bindung, hiernach marktübliche Verzinsung • Tilgung zwei Prozent • Verwaltungskostenbeitrag 0,5 Prozent jährlich (berechnet vom jeweiligen Restkapital) • Bearbeitungsgebühr 0,4 Prozent der Darlehenssumme 37 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Wesentliche Bedingungen • BEG Effizienzhaus 55 Standard bei Neubau, BEG Effizienzhaus 100 Standard bei Modernisierung • Baugenehmigung, integrierte Lage mit guter ÖPNV-Anbindung, ein Freisitz ist nicht erforderlich, zehn Prozent Eigenleistung, mehr als sechs Vollgeschosse möglich, Boni - tät der Bauherr*innen, Wohn-Schlafräume mit mindestens 14 Quadratmetern, maximal 80 Wohnheimplätze an einem Hauseingang, Bewegungsfläche Duschplatz mindestens 90 Zentimeter x 90 Zentimeter, Gemeinschaftsraumfläche mindestens ein Quadratmeter je Bewohner*in • Die Modernisierung von Wohnplätzen setzt voraus, dass der Gebrauchswert der Wohnplätze und die Energieeffizienz nachhaltig erhöht werden, Barrieren reduziert und das Wohnumfeld verbessert werden. • Belegungsbindung bei Neuschaffung von wahlweise 25, 30, 35 oder 40 Jahren, bei Modernisierung 25 oder 30 Jahre; Überlassung nur an Studierende oder Auszubildende mit Nachweis Miete • Monatliche höchstzulässige Miete 210 Euro pro Wohnheimplatz • Bis zu 7,10 Euro/Quadratmeter für Gemeinschaftsraumflächen • Möblierungszuschlag für Einbaumöbel bis zu 45 Euro je Wohnheimplatz monatlich möglich • Zulässige Mieterhöhung 1,7 Prozent jährlich bezogen auf die Bewilligungsmiete ab Förderzusage • Weitere mietvertragliche Nebenleistungen (außer Betriebs- und Heizkosten), sind nur auf Antrag und mit Zustimmung des zuständigen Ministeriums umlagefähig. • Nach Modernisierung maximale Miete je Wohnheimplatz und je Quadratmeter Gemeinschaftsraumfläche bis zu 90 Prozent der Bewilligungsmiete für Neubau oder Neuschaffung Rechtliche Grundlagen Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum NRW (WFNG NRW), Wohnraumförderungsbestimmungen NRW (WFB) NRW.BANK Bereich Wohnraumförderung Auskunft/Beratung für alle Förderprogramme Stadt Köln – Amt für Wohnungswesen Wohnraumförderung Am Kabellager 11, 51063 Köln Verwaltung – Frau Hänichen, T: 0221 221-34641 Technik – Frau Bartels, T: 0221 221-25179 Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Weitere Informationen zur öffentlichen Wohnraumförderung Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 38 Ergebnisse öffentlicher Wohnraumförderung 2023 Neuschaffung von Mietwohnraum In 2023 wurde für 16 Bauprojekte mit 531 Neubauwohnungen eine Förderzusage erteilt. Alle bewilligten Neubauwohnungen werden barrierefrei im Sinne der Wohnraumförde- rungsbestimmungen errichtet und über einen Aufzug erschlossen. Für diesen Förderbaustein wurden Mittel in Höhe von insgesamt rund 158 Millionen Euro bewilligt. Eigentumsmaßnahmen Im Jahr 2023 wurden 13 Anträge für 13 Wohneinheiten bewilligt. Es wurde ein Gesamtbetrag in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro bewilligt. Modernisierung Im Jahr 2023 wurden Fördermittel in Höhe von insgesamt 600.000 Euro für vier Wohneinhei- ten bewilligt. Weitere Anträge liegen vor. Eine Förderzusage wird erteilt, sobald die Förder- voraussetzungen vorliegen, insbesondere die Förderanträge vollständig sind. Modernisierung mit Photovoltaik Köln-Humboldt/Gremberg 39 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Sonderkontingente Zuschuss Mieterstrom NRW 2023 (Richtlinie über die Gewährung eines Zu- schusses zur Umsetzung von Mieterstrommo- dellen im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Krise) Mit dem Zuschuss soll eine Unterstützung zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Energiekrise geleistet werden, die zu einer mittelbaren finanziellen Entlas- tung von Haushalten im geförderten Woh- nungsbau beitragen soll und besondere Härten bei der Stromversorgung ausgleicht. Für diesen Zuschuss lagen fünf Anträge vor. Insgesamt handelte es sich um 562 Wohn- einheiten. Es wurden Zuschüsse in Höhe von 216.208 Euro bewilligt. Ergänzungszuschuss Wohnungsbau NRW 2023 (Richtlinie über die Gewährung eines Ergän- zungszuschusses im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Krise) Zur Vermeidung von Baustellenstilllegungen, zur Unterstützung der Fertigstellung und der zeitnahen Umsetzung von geförderten Bau- und Modernisierungsvorhaben wird dieser Zuschuss gewährt. Aus diesem Sonderkontin- gent wurden 3,5 Millionen Euro für drei Anträ- ge für insgesamt 168 Wohneinheiten bewilligt. Gewährung von Ergänzungsdarlehen (Baukostensteigerungen Mietwohnungen) Für Bauvorhaben mit einer Förderzusage aus dem Jahr 2021 wurden Ergänzungsdarlehen in Höhe von insgesamt 5,4 Millionen Euro bewilligt. Insgesamt wurden aus dem Fördertopf „Sonderkontingente“ in Höhe von 9,1 Millio- nen Euro bewilligt. Bindungserwerbe / Bindungs verlängerungen Bis zum Jahr 2033 werden insgesamt 20.499 Mietwohnungen aus der Belegungsbindung fallen. 2023 sind 809 Mietwohnungen aus der Bindung gefallen. Im Berichtsjahr lagen Anträge für Bindungsverlängerungen (239 Wohneinheiten) und Bindungserwerbe (93 Wohneinheiten) vor, die voraussichtlich 2024 bewilligt werden können. Weitere Anträge sind angekündigt. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 40 Eingesetzte Fördermittel Mietwohnungsbau seit 2006 Jahr Art der Förderung Anzahl der Wohnungen Höhe der Landesmittel (Euro) Höhe der städtischen Mittel (Euro) 2006 Einkommensgruppe A 485 39.138.400 0 Einkommensgruppe B 317 16.607.800 0 2007 Einkommensgruppe A 700 65.291.600 0 Einkommensgruppe B 133 8.484.800 0 2008 Einkommensgruppe A 303 29.625.700 0 Einkommensgruppe B 168 11.327.600 0 2009 Einkommensgruppe A 801 86.034.482 0 Einkommensgruppe B 96 5.486.575 0 2010 Einkommensgruppe A 592 61.726.400 0 Einkommensgruppe B 50 4.058.800 0 2011 Einkommensgruppe A 581 61.266.000 0 Einkommensgruppe B 82 4.802.400 0 2012 Einkommensgruppe A 183 16.078.500 0 Einkommensgruppe B 27 1.683.300 0 2013 Einkommensgruppe A 494 47.728.800 0 Einkommensgruppe B 43 3.104.750 0 2014 Einkommensgruppe A 571 68.778.031 1.852.060 Einkommensgruppe B 38 3.534.921 0 2015 Einkommensgruppe A 669 77.997.037 784.401 Einkommensgruppe B 130 9.968.700 0 2016 Einkommensgruppe A 731 95.378.564 1.038.855 Einkommensgruppe B 54 4.330.641 0 2017 Einkommensgruppe A 760 100.067.499 0 Einkommensgruppe B 10 732.380 0 2018 Einkommensgruppe A 926 119.495.624 0 Einkommensgruppe B 24 2.286.200 0 2019 Einkommensgruppe A 1.040 140.569.067 0 Einkommensgruppe B 99 11.026.117 0 2020 Einkommensgruppe A 929 131.433.574 0 Einkommensgruppe B 144 15.839.800 0 2021 Einkommensgruppe A 1.137 147.194.934 0 Einkommensgruppe B 84 9.360.690 0 2022 Einkommensgruppe A 1.261 176.639.389 0 Einkommensgruppe B 66 7.206.060 0 2023 Einkommensgruppe A 483 149.106.052 0 Einkommensgruppe B 48 9.036.000 0 Gesamt 14.259 1.742.427.187 3.675.316 Quelle: Stadt Köln – Amt für Wohnungswesen 41 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Bei den städtischen Mitteln handelte es sich um Z uschüsse zum Erwerb von nichtstäd- tischen Grundstücken zur Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau gemäß Förderatlas (Ratsbeschluss vom 15. Mai 2012) und Zuschüsse aus einem Sonderprogramm zur Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau in Stadtteilen mit einem deut - lich unterdurchschnittlichen Angebot an preiswertem Wohnungsbau (Ratsbeschluss vom 17. Dezember 2013). Eigene Bauprojekte im öffentlich geförderten Wohnungsbau Im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus errichtet das Amt für Woh- nungswesen regelmäßig Neubauten für Kölner*innen mit Wohnberechtigungsschein. So konnte im Berichtsjahr ein konventionelles Wohngebäude mit 14 Wohnungen im Pater- Prinz-Weg in Köln-Rondorf fertiggestellt werden. Zahlreiche weitere Bauvorhaben im öffentlich geförderten Wohnungsbau befin- den sich bereits im Bau oder in der Planung. Seit 2023 wird beispielsweise in der Lan- genbergstraße in Köln-Blumenberg ein zwei - geschossiges Wohngebäude mit Satteldach und acht Wohneinheiten gebaut (Fertigstel- lung 2024). Zudem wurde im Deutzer Weg in Köln-Porz nach Förderzusage 2023 mit dem Bau von zwei zweigeschossigen Wohngebäuden plus Staffelgeschoss und insgesamt 16 Wohn- einheiten, davon zwölf öffentlich gefördert, begonnen (geplante Fertigstellung in 2025). Um den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen, wurde 2023 das erste Projekt des Amtes für Wohnungswesen mit Photovol- taikanlage, ein Neubau in der Houdainer Straße in Köln-Zündorf, gestartet (geplante Fertig- stellung im III. Quartal 2024). Hier entsteht ein öffentlich gefördertes, dreigeschossiges Mehr- familienhaus mit insgesamt 14 Wohneinheiten. Zudem wird als Pilotprojekt im energetischen Passivhausstandard ein Neubau an der Berliner Straße in Köln-Mülheim im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus realisiert. Geplant ist ein dreigeschossiges Mehrfamilienhaus plus Staffelgeschoss mit 22 Wohneinheiten. Der Bau beginnt voraus- sichtlich im dritten Quartal 2026 und soll bis Ende 2028 fertiggestellt sein. Zusätzlich ist die Installation einer Photovoltaikanlage, einer Sole-Wärmepumpe sowie eine Dach- und Fassadenbegrünung vorgesehen. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 42 Wohnungsbestandsverwaltung Dieser Bereich begleitet den geförderten Wohnungsbestand nach Abwicklung der Neu - förderung von der Bezugsfertigkeit bis zum Bindungswegfall. Die Aufgaben der zuständi- gen Stelle werden nach dem aktuell gelten- den Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) wahrgenommen. Neben diesen öffentlich-rechtlichen Aufgaben werden auch zivilrechtliche Tätigkeiten erledigt, die aus der Darlehensvergabe und der grundbuchlichen Sicherung der städti schen R echte resultie- ren. Wesent liche Ansprechpartner*innen sind Verfügungs ber echtige des geförderten Wohn - raums. Das Amt für Wohnungswesen arbeitet hier mit zahlreichen städtischen Dienststel- len, der NRW.BANK, anderen Gläubiger*innen und auch den Gerichten zusammen. Bestands- und Besetzungskontrolle Die Bestands- und Besetzungskontrolle dient der Überwachung der zweckbestimm- ten Nutzung von geförderten Wohnungen. Mit diesem Instrument wird die Einhaltung der gesetzlichen Belegungs- und Mietpreis- bindungen sichergestellt. Geförderter oder als gefördert geltender Wohnraum unterliegt bereits seit 1948 der Kontrolle, wenn er mit Fördermitteln des sozialen Wohnungsbaus errichtet wurde. Seit Januar 2002 erfolgt die Kontrolle auch im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung und seit Januar 2010 nach dem WFNG NRW. Seit Januar 2015 obliegt die Kontrolle geför - derter Heimplätze der NRW.BANK. Auf diesem Wege werden die Zielgruppen der Wohnungsbauförderung dauerhaft erreicht. Es wird dafür gesorgt, dass die zulässigen Mieten im geförderten Wohnungsbestand nicht überschritten werden. Das Amt für Wohnungswesen hat im Berichtsjahr 4.781 örtliche Kontrollen von Wohnungen der Ein- kommensgruppen A und B durchgeführt, die der Gesetzgeber mit § 25 WFNG NRW in Ver - bindung mit Nr. 15 der Wohnraumnutzungs- bestimmungen (WNB) fordert. Insbesondere durch Ortsbesichtigungen, durch Hinweise von Bürger*innen sowie bei Unstimmigkeiten im Rahmen der Neu belegung von Wohnungen erhält das Amt für Wohnungswesen Informa - tionen über mög liche Belegungs- und M iet- preisverstöße. Bei festgestelltem Verstoß gegen die Bestim- mungen des WFNG NRW werden die Verfü- gungsberechtigten aufgefordert, diesen zu bereinigen. Dies ist mit einer nachträglichen Benutzungs- und Überlassungsgenehmigung des Amtes für Wohnungswesen oder mit der Erstattung zu viel erhobener Mieten an die Mieter*innen möglich. Soweit der Verstoß nicht nachträglich bereinigt werden kann, werden Geldleistungs- beziehungsweise Bußgeldverfahren oder darlehensrechtliche Maßnahmen eingeleitet. Die Sanktionen bei Gesetzes- und Ver - tragsverstößen in Form von Geldleistungen, Bußgeldern und Vertragsstrafen sind das wichtigste Instrument zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen. 43 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Geldleistungen werden als öffentlich-rechtli- che Abgaben anstelle eines individuellen zivil- rechtlichen Schadensersatzes zum Ausgleich des Schadens der öffentlichen Hand erhoben, der ihr durch einen Verstoß gegen geltendes Recht entsteht. Die Leistungen werden im Verhältnis des Mitteleinsatzes zwischen Land und Stadt aufgeteilt. Der Schaden besteht in dem Aufwand an öffentlichen Mitteln zur Förderung einer neuen Sozialwohnung, die anstelle der bestimmungswidrig verwendeten Wohnung den WBS-Berechtigten zur Verfü- gung gestellt werden muss. Bußgelder sollen die Verfügungsberechtigten auch dazu anhalten, künftig ihre Verpflich - tungen einzuhalten. Es bleibt Aufgabe und Ziel des Amtes für Wohnungswesen, die festgestellten Belegungsverstöße zeitnah zu ahnden. Um festzustellen, ob der jeweilige Tatbestand für die Einleitung und Festsetzung von Sankti - onen in den Verdachtsfällen erfüllt war, muss- ten auch 2023 umfangreiche Recherchen durchgeführt werden. Von den durch Orts- besichtigungen und anderen Maßnahmen zunächst festgestellten 1.186 Verdachtsfällen wurde die weit überwiegende Anzahl in ver - schiedenen Bearbeitungsstufen ausgeräumt (beispielsweise durch Datenbereinigung oder Feststellung der Wohnberechtigung). Im Berichtsjahr wurde ein Geldleistungs - bescheid erlassen. Daraus resultierten Forderungen in Höhe von circa 11.500 Euro. Von den vereinnahmten Geldleistungen verblieb etwa ein Fünftel bei der Stadt Köln, vier Fünftel waren an die NRW.BANK abzuführen. Weitere gesetzliche Aufgaben, Kontrolle und Sicherung der städtischen Rechte Neben der Bestands- und Besetzungskon- trolle werden zahlreiche andere Aufgaben aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ausge- führt. Auch zivilrechtliche Arbeiten fallen an und städtische Ansprüche sind zu wahren. Hierunter fallen hauptsächlich Anträge auf Frei- stellungen, bekannt werdende Leerstände und Zweckentfremdungen geförderter Wohnungen, zudem Anträge auf bauliche Änderungen oder die Bestätigung des Endtermins der Zweck- bindung bei vorzeitiger und planmäßiger Rück- zahlung der Fördermittel beziehungsweise beim Auslaufen der vereinbarten Bindungsfrist. Weiterhin werden Grundbuchangelegenheiten bearbeitet, wie die Erteilung von Löschungs- bewilligungen oder Abtretungen und Neuvalu- tierungen von vorrangigen Rechten. Zudem erfolgen Überprüfungen der zulässigen Kos- tenmieten. Ein wichtiger Bestandteil der Aufga- ben ist auch die Zustimmung zur Modernisie- rung im öffentlich geförderten Wohnungsbau. Gleichzeitig wird die Sicherung und Überwa - chung städtischer Rechte im Zusammenhang mit den Darlehens- und Zuschussverträgen im geförderten Wohnungsbau beziehungs- weise im Bereich der städtischen Bedienste- tendarlehen durchgeführt. Freistellungen Freistellungen von den Belegungsbindungen können für fast alle Arten geförderter Woh- nungen auf Antrag erteilt werden. Die Voraus- setzungen für die Erteilung einer Freistellung ergaben sich auch im Berichtsjahr aus dem WFNG NRW sowie aus den Wohnraumnut - zungsbestimmungen. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 44 Überwiegend handelte es sich um Freistel- lungen von der Einhaltung der angemessenen Wohnungsgröße oder einer Personenkreis- bindung. Nur wenige wurden aufgrund der wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse oder aus der besonderen Interessenlage des Ver - fügungsberechtigten oder des Wohnungssu- chenden erteilt. Eine Freistellung aufgrund der wohnungs- wirtschaftlichen Verhältnisse wird ausgespro- chen, wenn es weder den Vermieter*innen noch der Wohnungsberatungsstelle des Amtes für Wohnungswesen zum Beispiel aufgrund einer hohen Miete, der schlechte- ren Lage oder eines ungünstigen Zuschnitts der Wohnung möglich ist, berechtigte Mieter*innen zu finden. Freistellungen können auch aufgrund eines berechtigten Interesses des Verfügungsbe- rechtigten oder Dritter, in diesen Fällen in der Regel mit der Auflage einer Ausgleichszah- lung, oder zur Schaffung beziehungsweise für den Erhalt sozial stabiler Bewohnerstrukturen erteilt werden. Auch ein öffentliches Interesse kann eine Freistellung rechtfertigen. Gemessen an dem gesunkenen Gesamtbe- stand der geförderten Wohnungen in Köln liegt die Anzahl der Wohnungen, für die eine Freistellung erteilt wurde, bei rund 0,4 Pro- zent. Die Tendenz der Freistellungsquote wird beim Amt für Wohnungswesen weiterhin beobachtet. Zustimmung zu nicht geförderten Modernisierungen Nicht mit neuen Mitteln geförderte Moder - nisierungen von Bestandswohnungen be- dürfen nach § 11 Abs. 7 der Zweiten Berech- nungsverordnung (II. BV) der Zustimmung des Amtes für Wohnungswesen, wenn die Vermieter*innen die Kosten mietwirksam umlegen möchten. Der größte Anteil der beantragten Modernisierungen bezieht sich auf energiesparende Maßnahmen. Ob es sich hierbei um Modernisierungen handelt, ergibt sich aus der oben genannten Rechtsgrundla - ge in Verbindung mit deren Verwaltungsvor - schrift (VV II. BV). Wichtigster Aspekt bei der Prüfung, ob es sich um eine Modernisierung handelt, ist die Einsparung von Heizkosten. Die Berechnung der Einsparung muss von Sachverständigen erstellt werden. Die Kosten für eine Modernisierung können nur dann auf die Miete umgelegt werden, wenn der Maßnahme zugestimmt wurde. Um die Miete auch nach einer Modernisierung für Haushalte mit geringem Einkommen bezahl- bar zu halten, wurden für die Objekte je nach Baujahr Tragbarkeitsgrenzen festgesetzt. Wenn die entsprechende Tragbarkeitsgrenze überschritten ist, können Modernisierungen, die keine Energieeinsparung zur Folge haben, nicht auf die Miete umgelegt werden. Die Tragbarkeitsgrenzen werden jährlich über - prüft und gegebenenfalls angepasst. 45 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Bearbeitungsanlässe 2023 Anzahl Wohnungen, für die eine Freistellung erteilt wurde 180 Wohnungen, deren Zweckentfremdung genehmigt wurde 10 Wohnungen, deren Leerstand genehmigt wurde 17 Bestätigungen Endtermin der Zweckbindung 107 Bearbeitung baulicher Änderungen (zum Beispiel Ausbau von Zubehörräumen) und Mietgenehmigungen 0 Mietüberprüfungen 1 Bearbeitung von Eigentümer*innenwechseln 36 Grundbuchangelegenheiten (Löschungsbewilligungen, Abtretungen, Vorrangseinräumungen und anderes) 150 Überwachung des Feuerversicherungsschutzes 12 Informationen in Zwangsversteigerungsverfahren (Ausschluss beziehungsweise Bestätigung einer Wohnungsbindung) 254 Zustimmung zu Modernisierungen 1 Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 46 Umwandlung von Miet- in Eigentums- wohnungen Bevor eine Mietwohnung in eine Eigentums- wohnung umgewandelt werden kann, muss seitens der Bauaufsichtsbehörde eine Abge- schlossenheitsbescheinigung erteilt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Wohnung in sich abgeschlossen ist und alle Einrichtun- gen vorhanden sind, um einen Haushalt zu führen. Erst danach kann die eigentliche Umwand- lung in eine Eigentumswohnung mittels no- tarieller Teilungserklärung erfolgen. Um das Ausmaß der beabsichtigten Umwandlungen von Miet- und Eigentumswohnungen im Ge- biet der Stadt Köln räumlich und quantitativ zu erkennen, werden die nach Wohnungsei- gentumsgesetz erforderlichen Abgeschlos- senheitsbescheinigungen statistisch erfasst. Abgeschlossenheitsbescheinigungen Die wenigsten geförderten Wohnungen, für die eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegt, werden durch Abgabe einer Teilungs- erklärung in Wohnungseigentum umgewan- delt und verkauft. Vielfach wird die spätere Umwandlung nur vorbereitet zur leichteren Eigentumsverteilung im Erbfall oder mit Blick auf einen absehbaren Endtermin der Bindung. In den vergangenen Jahren wurden laut den vorgelegten Teilungserklärungen auch geför - derte Mietwohnungen in unterschiedlichem Umfang in Eigentumswohnungen umgewan- delt. Seit 2009 ist die jährliche Anzahl der Um- wandlungen im geförderten Wohnungs- bestand gemessen am Gesamtbestand gleichbleibend gering. Eine wohnungswirt - schaftliche Bedeutung ist diesem Vorgang nicht mehr beizumessen. Die von den Um- wandlungswellen der Vergangenheit betroffe- nen großen Wohnungsbestände, etwa die im Zuge von Neustrukturierungen ausgelager - ten Werkswohnungsbestände, sind in dieser Form nicht mehr vorhanden. Die Geschäfts- modelle von Finanzinvestor*innen, die auf geförderte Wohnungsbestände auch in Köln zugegriffen haben, sind nicht aufgegangen. Jedenfalls ist es nicht zu der befürchteten Verwertung von geförderten Mietwohnungen durch Umwandlung in Eigentumswohnungen gekommen. Die Umwandlung einer geförderten Mietwoh- nung sowie die Veräußerung der Wohnung haben die Verfügungsberechtigten dem Amt für Wohnungswesen unverzüglich anzuzeigen. Die von ihnen durch Teilwirtschaftlichkeits- berechnung zu ermittelnden Einzelmieten bedürfen der Genehmigung der Bewilligungs- behörde. Beim ersten Verkauf nach Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung haben die jeweiligen Mieter*innen grundsätzlich Vor - kaufsrecht gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB). 47 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Stadtbezirken 2023 Stadtbezirk gefördert freifinanziert gesamt Innenstadt 12 574 586 Rodenkirchen 0 167 167 Lindenthal 0 268 268 Ehrenfeld 0 324 324 Nippes 0 271 271 Chorweiler 2 68 70 Porz 0 226 226 Kalk 0 88 88 Mülheim 0 142 142 ohne räumliche Zuordnung 0 118 118 gesamt 14 2.246 2.260 Verzicht auf Zinserhöhung – NRW.BANK Nach geltendem Landesrecht können die Zinsen für Darlehen im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau des alten ersten Förder - weges in engen gesetzlichen Grenzen jährlich erhöht werden. Die Auswirkung der Zinsan- hebung auf die Kostenmiete ist auf maximal 0,05 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche begrenzt. Für die seit 2002 nach neuem Förderrecht (WoFG, WFNG NRW) bewilligten Darlehen gelten im Grunde die vertraglichen Verein - barungen sowie die Fördermiete mit den Mietsteigerungen nach der Förderzusage. Auch die Stadt Köln hat über die kommunalen Gremien ein Überdenken der Praxis für die vor 2002 ausgegebenen Fördermittel des Landes NRW gefordert. Gründe sind die anhaltend niedrigen Kapitalmarktzinsen, die teils geringe Nachfrage der Fördermittel, vorzeitige Darlehensrückzahlungen sowie die Anspannung des Wohnungsmarktes im preisgünstigen Segment. Die NRW.BANK hat im Juli 2015 entschieden, für die Jahre 2016 und 2017 auf eine mög - liche Zinsanhebung gänzlich zu verzichten. Somit führen die Zinsen nicht zu Kosten - mieten erhöhungen. D ie Förderungen nach neuem Recht mit Bewilligungsmiete und fes- ten Steigerungssätzen sind nicht betroffen. Im April 2017 sowie im Oktober 2022 hat die NRW.BANK entschieden, auch weiterhin keine Zinsanhebung bei Mietwohnungs - darlehen aus öffentlichen Mitteln vorzu- nehmen. Die NRW.BANK verzichtet auf eine Höher verzinsung dieser Darlehen und reagiert damit auf das niedrige Marktzins - niveau. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 48 Mit dieser Entscheidung wurde das bestehen- de Zinsmoratorium für die Jahre 2016/2017 bis einschließlich 2025 verlängert und eine langfristige und belastbare Entscheidungs- grundlage für Investierende geschaffen. In der Folge werden dadurch auch die Mieten der betroffenen Wohnungen stabilisiert. Die Entscheidung der NRW.BANK gilt nicht für die von den Kommunen in NRW ausgege- benen Bestandsdarlehen der Mietwohnraum - förderung. Insbesondere in Fällen der Förde- rung durch Land und Kommune wird aber seit jeher einheitlich vorgegangen. Eine Zinser - höhung für die städtischen Darlehen unter voller Ausschöpfung des Erhöhungsrahmens würde der förderpolitischen Zielsetzung des Landes NRW und der Stadt Köln, Mietpreis- und Belegungsbindungen für die einkom- mensschwächeren Haushalte nachhaltig zu sichern, entgegenlaufen. Das rein fiskalische Interesse ist als gering zu bewerten. Nach Auswertung der letzten Zinsanpassungsdaten 2015 kämen bei einer Zinserhöhung ab dem 01. Januar 2016 nur etwa 60 städtische Darlehen überhaupt für eine Erhöhung in Betracht. Der maximal erzielbare zusätzliche Zinsertrag läge bei rund 30.000 Euro jährlich. Demgegenüber stünde aufgrund des kom- plizierten Kappungssystems ein erheblicher Verwaltungsaufwand bei den beteiligten Fachämtern. Das Amt für Wohnungswesen hat daher in Absprache mit der Kämmerei entschieden, dass sich die Stadt Köln dem Zinsmoratorium vollumfänglich anschließt. Diese Entschei- dung wurde den zuständigen Ratsausschüs- sen zur Kenntnis gegeben. Vorzeitige Rückzahlung von öffentlichen Darlehen im Mietwohnungsbau Wird das Darlehen für eine Mietwohnung, die bis zum Jahr 2003 gefördert wurde, vorzeitig außerplanmäßig zurückgezahlt, so verliert diese Wohnung nicht unmittelbar den Status der Mietpreis- und Belegungsbindung, son- dern unterliegt der zehnjährigen gesetzlichen Nachwirkungsfrist. In dieser Nachwirkungs- frist befindet sich die Wohnung bis zum Ende des regulären Darlehensauslaufs – maximal jedoch zehn Jahre (wenn der reguläre Dar - lehensauslauf noch über zehn Jahre gedauert hätte). 2023 wurden insgesamt Fördermittel für 80 Mietwohnungen vorzeitig zurück - gezahlt. Die Anzahl der vorzeitigen Mittelrück - zahlungen ist gegenüber 2022 (203 Wohnein- heiten) gesunken. In diesem Bericht wird die Prognose zur weiteren Entwicklung des wohnungswirt - schaftlich bedeutsamen Bestandes an preisgünstigen geförderten Mietwohnungen fortgesetzt. Ausgangswert ist der Bestand an Mietwohnungen des 1. und 2. Förderweges und des Fördertyps A und B der vereinbarten Förderung am 31. Dezember 2023 (42.417 Wohneinheiten, davon 37.905 Wohneinheiten des Fördertyps A/1. Förderweg). Die nachfolgende Prognose beinhaltet die Annahme, dass entsprechend der Förderziel- zahl jährlich auch 1.000 neue Wohnungen bezugsfertig werden, also den Bestand erhö- hen. In der Spalte Bindungswegfall sind die Wohnungen erfasst, die nach heutigem Stand sicher aus dem geförderten Wohnungsbe- 49 Bezahlbares Wohnen ermöglichen stand herausfallen und diesen entsprechend mindern w erden. Bei den Wohnungen der vereinbarten Förderung (Einkommensgruppe A und B) steht der Endtermin der Zweckbin- dung mit der Förderung und dem Datum der Bezugsfertigkeit aufgrund der festen Förder - zeiträume (15, 20, 25 Jahre) fest. Bei den nach altem Recht öffentlich geförderten Wohnun- gen richtet sich der Endtermin der Zweckbin- dung nach der möglichen vorzeitigen Rück - zahlung oder der planmäßigen Tilgung der Darlehen. Die Prognosedaten werden mit den Ist-Werten des Geschäfts jahres abgeglichen und die Ergebnisse bei der Folgeprognose berücksichtigt. Auf die nachfolgende Gegenüberstellung der künftig erwarteten Bezugsfertigkeiten mit den schon bekannten Bindungswegfäl- len wird aufmerksam gemacht. Diese macht deutlich, wie hoch der Bedarf an Wohnraum, der breiten Schichten der Bevölkerung zu leistbaren Konditionen zur Verfügung stehen kann, langfristig bleiben wird. Mieten im geförderten Wohnungsbau und Mietpreisprüfungen Im Gegensatz zum freifinanzierten Woh- nungsbau, in dem der Mietzins im Rahmen der Mietpreisspannen des Kölner Mietspie- gels (KMSP) grundsätzlich frei vereinbart werden kann, gilt im geförderten Wohnungs- bau für die bis 2002 geförderten Wohnungen das sogenannte Kostenmietenprinzip. Vermie- tende können hier lediglich die Miete verlan- gen, die sich aus den Aufwendungen für das Objekt ergibt. Die im Stadtgebiet Köln durchschnittlich er - hobenen preisgebundenen Mieten (bis 2002 Kostenmiete, ab 2003 Bewilligungsmiete) im geförderten Wohnungsbau (1. und 2. Förder - weg beziehungsweise Einkommensgruppe A und B) sind weitaus günstiger als die ver - Bestand der geförderten Mietwohnungen in Köln / Pr ognose Wohneinheiten am Bestand Bindungswegfall neu bezugsfertig 31.12.2023 42.417 1.210 1.000 31.12.2024 42.207 4.548 1.000 31.12.2025 38.659 1.692 1.000 31.12.2026 37.967 2.039 1.000 31.12.2027 36.928 1.679 1.000 31.12.2028 36.249 1.063 1.000 31.12.2029 36.186 2.456 1.000 31.12.2030 34.730 3.835 1.000 31.12.2031 31.895 1.401 1.000 31.12.2032 31.494 576 1.000 Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 50 gleichbaren Mittelwerte des Kölner Mietspie- gels für freifinanzierten Wohnraum; verglichen wird jeweils die Nettokaltmiete. Der durchschnittliche Mittelwert der Mieten aller Jahrgänge in mittlerer Wohnlage nach dem Kölner Mietspiegel 2023 beträgt 9,31 Euro je Quadratmeter Wohnfläche mo- natlich, der aller preisgebundenen Mieten 6,47 Euro. Die durchschnittlichen Mieten im öffentlich geförderten Wohnungsbau liegen also um 2,84 Euro je Quadratmeter Wohnflä - che monatlich unter denen im freifinanzierten Wohnungsbestand (siehe Schaubild). Bei den jüngeren Objekten, die ab 2005 bezugsfertig wurden, ist der Unterschied mit 3,24 Euro beziehungsweise 4,99 Euro für Wohnungen, die ab 2018 bezugsfertig wur - den, noch größer. 51 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Seit 2009 wird bei der Bestandsverwaltung des Amtes für Wohnungswesen eine Mieten- Datenbank geführt, in die die Angaben der Vermieter*innen zu den von ihnen erhobenen Mieten einfließen. Dies erfolgt überwiegend aufgrund von Wohnungsfreimeldungen. Die zuvor angegebenen Miethöhen der durch- schnittlichen preisgebundenen Mieten basie- ren auf dieser Datenbank. 2023 wurde im Bereich der Kostenmieten eine Mietpreisüberprüfung durchgeführt. Die Verfolgung von Mietpreisverstößen in der Kostenmiete ist grundsätzlich sehr zeit- und arbeitsaufwendig. Von der Ermittlung der zulässigen Kosten- miete bis zur Festsetzung von Geldleistungen vergeht, sofern keine Mieterstattung erfolgt, daher meist ein recht langer Zeitraum. Viele Kommunen hätten es begrüßt, wenn im Rahmen einer gesetzlichen Neuregelung das System der Kostenmiete früherer Förderfälle an das derzeitige System linearer Erhöhungen angeglichen worden wäre. Nach der Einfüh- rung des WFNG NRW blieb jedoch auch ab 1. Januar 2010 das bisherige Kostenmieten- prinzip für Wohnungen, die nach dem I. und II. Wohnungsbaugesetz (WoBauG) gefördert wurden, bestehen. Über die Beibehaltung des Kostenmietensystems wird nach wie vor kon tr overs diskutiert. Wohnraum-Zweckentfremdung öffentlich geförderter Wohnungen Die Zweckentfremdung geförderter Wohnun- gen unterliegt einem Genehmigungsvorbehalt (§ 21 WFNG NRW). Eine Genehmigung kann erteilt werden, wenn ein überwiegendes öf - fentliches Interesse oder ein überwiegendes berechtigtes Interesse der Vermieter*innen an der Zweckentfremdung besteht. Sollen beispielsweise große Wohnanlagen stabili - siert oder modernisiert werden, wird den Ver - fügungsberechtigten die befristete Nutzung von Wohnraum zur Abwicklung der Maßnah- men gestattet. Wird eine nicht genehmigte Zweckentfremdung festgestellt, kann diese nach den Vorschriften des WFNG NRW be- anstandet und mit Sanktionen belegt werden. Ungenehmigte Zweckentfremdungen werden in diesem Segment aufgrund des Kontroll - systems und der vertraglichen Beziehung zwischen Eigentümer*innen und Stadt, respektive Land, selten festgestellt. Im Berichtsjahr wurde insgesamt für zehn geför - derte Wohnungen eine Zweckentfremdung genehmigt. Frei finanzierter Wohnraum wird durch die städtische Wohnraumschutzsatzung in Ver - bindung mit dem Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG NRW) vor ungenehmigter Zweck - entfremdung geschützt. In dem Kapitel „Be- zahlbaren Wohnraum schützen“ werden die zweckentfremdungsrechtlichen Ergebnisse für den frei finanzierten Wohnraum abgebildet. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 52 Wohnberechtigungsscheine (WBS) Das Amt für Wohnungswesen ist eine zentrale Unterstützungs- und Servicestelle bei der Suche nach adäquatem Wohnraum. Hier erhalten Wohnungssuchende Informa - tionen hinsichtlich der Beantragung eines WBS und anderer Bescheinigungen sowie stimmten Voraussetzungen Abzugsbeträge, die ein höheres Einkommen zulassen. Alle Bescheinigungen, mit Ausnahme der Bescheinigung zur Zinssenkung, enthalten die rechtlich zulässige Wohnungsgröße für WBS – Gesetzliche Einkommensgrenzen Personen Grenze 100 Prozent (in Euro) Mögliches Einkommen im Jahr (brutto) in Euro Alleinstehende 20.420 32.906 Zwei Personen 24.600 45.688 Alleinerziehende (1 Kind) 25.340 46.844 Drei Personen (1 Kind) 31.000 49.438 Vier Personen (2 Kinder) 37.400 59.438 Fünf Personen (3 Kinder) 43.800 69.438 Quelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Hilfe s tellung bei der Suche nach gefördertem Wohnraum. Ein WBS wird erteilt, wenn unter anderem die gesetzliche Einkommensgrenze eingehalten wird (siehe Übersicht). Bei der Einkommensermittlung wurde un- terstellt, dass nur eine Person im Haushalt Einkünfte erzielt und Steuern, Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge entrichtet. Für Zweipersonen haushalt e, Ehepaare oder Lebenspartner schaften, schwerbehinderte und/oder pflegebedürftige Menschen und bei Unterhaltsverpflichtungen gibt es unter be- den jeweiligen Haushalt, angegeben mit der Zimmer- und Quadratmeterzahl. Für jede weitere Person erhöht sich die Wohnungs - größe um ein Zimmer und 15 Quadratmeter. WBS – Wohnungsgrößen Haushalt Zimmer Quadratmeter Eine Person 1 50 Zwei Personen 2 65 Drei Personen 3 80 Vier Personen 4 95 Fünf Personen 5 110 Sechs Personen 6 125 53 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Mögliche Jahresbruttoeinkommen in Bezug auf die WBS-Einkommensgrenzen im Berichtsjahr Zahl der zum Haushalt rechnen - den Personen Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Einkommensarten Einkommens- grenzen in Euro nach dem WFNG NRW Jahresbrutto - einkommen maximal in Euro (circa) Einhaltung der EK-Grenze „A“-WBS Überschreitung der EK-Grenze bis maximal 40 Prozent „B“-WBS 1 Angestellte Arbeiter*innen 20.420 33.000 45.850 Erwerbslose Verbeamtete 20.420 28.000 38.800 Rentner*innen 20.420 23.300 32.550 2 Angestellte Arbeiter*innen 24.600 * 45.650 61.250 Erwerbslose Verbeamtete 24.600 * 38.800 51.700 Rentner*innen 24.600 * 32.500 49.750 Alleinerziehend mit 1 Kind Angestellte Arbeiter*innen 25.340 47.000 62.850 Erwerbslose Verbeamtete 25.340 39.800 53.000 3 Ehepaar mit 1 Kind Angestellte Arbeiter*innen 31.000 49.500 69.000 Erwerbslose Verbeamtete 31.000 41.900 58.300 4 Ehepaar mit 2 Kindern Angestellte Arbeiter*innen 37.400 59.600 83.000 Erwerbslose Verbeamtete 37.400 50.400 70.000 5 Ehepaar mit 3 Kindern Angestellte Arbeiter*innen 43.800 69.600 97.000 Erwerbslose Verbeamtete 43.800 58.800 81.800 * Freibeträge in Höhe von 4.000 Euro für Zweipersonenhaushalte sind bereits berücksichtigt. Für jede weitere zum Haushalt rechnende Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.660 Euro; zuzüglich für jedes Kind um 740 Euro. Von dem ermittelten Einkommen (je Familienmitglied) wird zur Feststellung des anrechenbaren Jahres- einkommens ein maximaler Betrag von 36 Prozent für gezahlte Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie Steuern abgezogen, ebenso mindestens 1.200 Euro Werbungskosten. Alle ausgewiesenen Brutto - einkommen sind auf typische Fälle abgestimmt, die Beiträge können im Einzelfall variieren. In einigen Fällen sind beispielsweise Freibeträge zulässig, die das anrechenbare Einkommen schmälern (bei jungen Familien, bei Schwerbehinderung beziehungsweise Pflegebedürftigkeit, bei Vorliegen von Unterhaltsverpflichtungen). Quelle: Amt für Wohnungswesen Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 54 WBS – Voraussetzungen WBS – Einkommensgruppe A Unterschreitung/Einhaltung der Einkommensgrenze WBS – Einkommensgruppe B Überschreitung der Einkommensgrenze zwischen 0,01 Prozent bis 40 Prozent Bescheinigung des II. Förderweges Überschreitung der Einkommensgrenze zwischen 40,01 Prozent bis 60 Prozent Tauschbescheinigung zum Bewohnen einer geförderten Wohnung, unabhängig vom Überschreiten der Einkommensgrenzen WBS gelten immer in dem Bundesland, in dem sie beantragt wurden. WBS aus Gemeinden anderer Bundesländer dürfen nicht anerkannt werden. Bürger*innen mit WBS aus anderen nordrhein-westfälischen Gemeinden können hingegen ohne weitere Registrierung durch die Stadt Köln Wohnraum suchen, da ihre WBS in ganz Nordrhein-Westfalen gültig sind. Anzahl der beantragten Bescheinigungen Art der Bescheinigung 2021 2022 2023 WBS – Gruppe A 15.237 16.704 16.173 Registrierungen auswärtiger WBS aus NRW 139 154 206 II. Förderweg / WBS – Gruppe B 509 440 450 Tauschbescheinigungen 13 4 6 Zinssenkungen 251 137 171 Anzahl der ausgestellten Bescheinigungen Art der Bescheinigung 2021 2022 2023 WBS – Gruppe A 10.467 9.345 8.884 Registrierungen auswärtiger WBS aus NRW 139 154 206 II. Förderweg / WBS – Gruppe B 482 390 357 Tauschbescheinigungen 14 4 6 Zinssenkungen 211 121 148 55 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Werden für die Erstellung oder für den Kauf v on selbstgenutztem Wohneigentum öffent - liche Darlehen in Anspruch genommen, wird in Kooperation mit der NRW.BANK und der städtischen Kämmerei festgestellt, welche prozentuale Unter- beziehungsweise Über - schreitung bei der maßgeblichen Einkom- mensgrenze vorliegt. Diese Bescheinigung zur Zinssenkung ist Voraussetzung zur Berechnung der Verzinsung von Darlehen der NRW.BANK oder der Kämmerei. Die Differenz zwischen den beantragten und den ausgestellten Bescheinigungen hat verschiedene Gründe. Hauptursache ist, dass Wohnungssuchende Anträge online oder postalisch einreichen, dann aber die Unter - lagen nicht vervollständigen und die abschlie- ßende Bearbeitung nicht möglich ist. Hinzu kommt die Anzahl der Ablehnungen aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen, aber häufig fehlenden gültigen einjährigen Aufenthaltser - laubnis, die für alle im Haushalt aufgeführten Personen vorgelegt werden muss. Andernfalls kann für den gesamten Haushalt kein WBS erteilt werden. Weitere Ablehnungen erfolgen aufgrund der Überschreitung der maßgeblichen Einkom- mensgrenzen von mehr als 60 Prozent. Dringlichkeitsvermerke Es gibt folgende zwei Dringlichkeitsstufen beim WBS: a) Allgemeiner WBS b) Allgemeiner WBS mit dem Zusatz „Es besteht ein besonders dringender Bedarf; die Kriterien nach § 17 Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohn- raum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG) sind erfüllt. “ Diesen Zusatz erhalten die Haushalte, die in § 17 WFNG NRW in Verbindung mit 7.3 Wohn- raumnutzungsbestimmungen (WNB) vor - rangig zu berücksichtigen sind. Dies sind: › Schwangere › Haushalte mit Kindern (auch Alleinerziehende) › Junge Ehepaare (insbesondere ohne eigene Wohnung) › Ältere Menschen › Menschen mit Behinderung (Grad der Behinderung 50 und höher) › Wohnungslose, auch Frauen, die vorübergehend in Frauenhäusern Unterkunft gefunden haben › Sonstige hilfebedürftige Personen, wie psychisch Kranke und Menschen mit Behinderung, die aus stationären Ein- richtungen entlassen werden sollen oder Wohnungssuchende, die in unzumutbaren Unterkunftsverhältnissen leben. Alle Personengruppen, denen im WFNG NRW eine besondere Dringlichkeit zugestanden wird, werden gleichbehandelt. Weitergehende Überprüfungen und die Anforderung von Unterlagen zur Einordnung in darüberhinaus- gehende Dringlichkeitsstufen entfallen. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 56 Erteilte Bescheinigungen mit dem Zusatz der besonderen Dringlichkeit 2021 2022 2023 7.025 7.534 6.352 Erteilte Bezugsgenehmigungen bei konkreten Wohnungsangeboten 2021 2022 2023 2.624 2.287 2.532 Erteilte WBS nach Haushaltsgröße Haushalt 2021 2022 2023 Eine Person 5.724 4.825 4.664 Zwei Personen 2.233 2.233 1.914 Drei Personen 1.313 1.298 1.128 Vier Personen 980 874 874 Fünf Personen 557 461 453 Sechs Personen und mehr 295 202 208 Erteilte WBS nach Personengruppen Gruppe 2021 2022 2023 Schwerbehinderte mit Grad der Behinderung von 50 b is 7 0 Prozent 1.089 792 884 Schwerbehinderte mit Grad der Behinderung von 80 b is 1 00 Prozent 992 750 819 Personen über 60 Jahre 2.223 2.011 2.044 Junge Familien 523 398 378 Studierende / Auszubildende 414 243 261 Minderverdiener*innen ab 20 Prozent unter der Einkommensgrenze 9.792 8.719 8.002 Normalverdiener*innen bis 19,99 Prozent +/- 0 unter der Einkommensgrenze 1.310 784 882 Transferleistungsempfänger*innen 5.392 5.349 4.800 Deutsche 7.235 5.317 5.775 Ausländer*innen 3.867 4.186 3.466 Geflüchtete 403 1.668 876 57 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Verbesserung durch Digitalisierung Ausblick Die Lage auf dem Kölner Wohnungsmarkt wird besonders in dem Segment der preis- werteren, öffentlich geförderten Wohnungen angespannt bleiben. Die Nachfrage übersteigt bei weitem das Angebot. Hinzu kommt die Wohnungsnachfrage durch Zuzugswillige aus anderen Städten und Gemeinden, dem euro- päischen Ausland und durch Geflüchtete, die eine zusätzliche Heraus for derung darstellt. Neben der bereits bestehenden Möglichkeit, den WBS online zu beantragen, sollen mit der Einführung weiterer digitaler Dienstleistungen Verbesserungen des Bürger*innen-Service erreicht werden. Hier zu nennen ist beispiels- weise die Einführung eines Bezahlsystems, mit dem die Gebühren für den WBS zusam- men mit dem Einkauf im Kölner Einzelhandel bezahlt werden können. Wohnungsberatung Das Amt für Wohnungswesen unterstützt auf der Grundlage des WFNG NRW Wohnungs- suchende, soweit sie der Hilfe bedürfen, bei der Beschaffung einer ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechenden Wohnung. Ein Rechtsanspruch auf Beschaffung einer Wohnung besteht hingegen nicht. Die ergänzenden Wohnraumnutzungsbestim- mungen definieren hierzu, dass es sich nicht um eine Makler*innentätigkeit, sondern um eine Anleitung zur Eigeninitiative bei der Beschaffung geeigneten Wohnraums handelt. Gerade in Anbetracht der schwierigen Situation auf dem Wohnungsmarkt bietet das Amt für Wohnungswesen eine gesonderte Beratung und Unterstützung für Menschen an, die aufgrund einer schweren Erkrankung, Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 58 einer Behinderung oder aufgrund fortge- schrittenen Alters Probleme bei der Woh- nungssuche haben. Benötigt ein als dringend wohnungssuchend eingestufter Haushalt Unterstützung, wird er von den Mitarbeiter*innen des WBS-Berei- ches über Möglichkeiten der Wohnungssuche in Eigeninitiative auf dem lokalen Wohnungs- markt beraten. Von Obdachlosigkeit bedroh- te Menschen finden Hilfe bei der Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren. In der Wohnungsberatung werden alle Neu- und Weitervermietungen im öffentlich geför - derten Wohnungsbestand geprüft und die Bezugs- und Überlassungsgenehmigungen erteilt. Vermieter*innen werden in Fragen der Erstbelegung von Neubauten und auch sonst bei der Suche nach geeigneten Mieter*innen auf Wunsch beraten und unterstützt. Eine Belegungsvereinbarung der Stadt Köln mit der Kölner Wohnungswirtschaft beinhaltet, dass Vermieter*innen öffentlich geförderter Wohnungen die Möglichkeit haben, sich ihre Mieter*innen aus dem Kreis der Haushalte mit WBS selbst auszusuchen. Dennoch verpflich- ten sie sich, das Amt für Wohnungswesen bei der Versorgung von dringend wohnungs- suchenden Bürger*innen zu unterstützen. Vermittlung rollstuhlgerechter Wohnungen Insbesondere ratsuchende Menschen mit Be- hinderung, die besonderen Wohnraumbedarf haben und oftmals auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, erhalten bei der Wohnungsberatung Auskunft und praktische Hilfestellung bei der Antragstellung. Die B ean tr agung eines WBS kann direkt vor Ort erfolgen. Auch der Kontakt zu anderen Anlauf s tellen für Menschen mit Behinderung in Köln, zu Vermieter*innen, Bauträger*innen und Investor*innen sowie der Informationsaus- tausch und deren Beratung zum behinderten- gerechten Wohnen sind Aufgabe der Woh- nungsberatung. Besondere Wohnraumbedarfe 2021 2022 2023 Wohnungssuchende Haushalte für rollstuhlgerechten Wohnraum 237 212 187 Anzahl der Umzüge in rollstuhlgerechten Wohnraum 59 85 43 59 Eine enge Kooperationspartnerin des Amtes für Wohnungswesen ist die „Beratungsstelle für Wohnungswechsel – „wohn mobil“ bei der „PariSozial gGmbH Köln“ , durch deren Leistungen das Angebot der Stadt Köln ergänzt wird. Zugunsten dringend zu ver - sorgender Wohnungssuchender besteht eine gute Vernetzung. Diese Beratungsstelle bietet unter anderem Unterstützung bei der Wohnungs suche, beim U mzugsmanagement sowie bei Behördengängen an und stellt Verknüpfungen zu dem weiteren Leistungsan- gebot von „wohn mobil“ , der „Beratungsstelle für Wohnraum anpassungen“ , her. Nicht nur die rollstuhlgerechte Wohnung, son- dern auch deren Lage und der Stadtteil sind für die Menschen wichtig. Die barrierefreie Anbindung an den öffentlichen Personen- nahverkehr und die Infrastruktur vor Ort sind für sie von großer Bedeutung. Viele der Woh- nungssuchenden bevorzugen einen Verbleib in ihrem bisherigen Wohnumfeld mit dem ihnen vertrauten Dienstleistungsnetz. Auch familiäre oder nachbarschaftliche Hilfestel- lungen sind oft an das bisherige Wohnviertel gebunden. Diese Anforderungen stellen für die Hilfe bei der Wohnungssuche Herausforderungen dar, die trotz großer Kreativität und intensivem Einsatz nicht immer mit einem passenden Wohnungsangebot abgeschlossen werden können. Bezahlbares Wohnen ermöglichen Vermittlung rollstuhlgerechter Wohnungen Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 60 Wohngeld Das Jahr 2023 im Wohngeldbereich war von der Novel lierung der Wohngeldgesetzgebung geprägt. Am 25. November 2022 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Novellierung des Wohngeldgesetzes zugestimmt. Das Wohn- geld-Plus-Gesetz trat zum 1. Januar 2023 in Kraft. Wohngeld wird auf Antrag als Zuschuss zur Miete oder im Falle von selbst genutztem Wohneigentum als Lastenzuschuss gezahlt. Es wird je zur Hälfte vom Bund und den Ländern finanziert. Hieran wurde durch die Novelle nichts verändert. Einkommensschwächere Haushalte sind auf das Wohngeld als wichtige Unterstützung zur Finanzierung ihrer Wohnkosten angewiesen. Durch die Wohngeldreform werden Haus halt e mit niedrigeren Einkommen nun deutlich stärker unterstützt. Der Kreis der Berechtig- ten sollte sich laut Bundesregierung durch die Reform verdreifachen. Um die durch steigende Energiekosten und energieeffiziente Sanierungen höheren Wohnkosten besser abzufedern, enthält die Reform vor allem drei Komponenten: Emine Köse „Ich arbeite beim Amt für Wohnungswesen als Teamleiterin im Leistungsbereich Wohn- geld und bin auf dieser Position noch recht neu. Ich musste mich erst in der Rolle als neue Führungskraft finden, da ich durch eine externe Einstellung zur Stadt Köln ge- kommen bin. Insoweit lag der erste Arbeits- schwerpunkt insbesondere darauf, mich generell mit der Verwaltung auseinander - zusetzen und die mir bislang unbekannte Thematik des Wohngeldes vollumfänglich anzueignen. Dabei wurde ich von den übrigen Kolleg*innen der Wohngeldstelle immer und fortlaufend unterstützt. “ 61 Bezahlbares Wohnen ermöglichen › Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente › Einführung einer Klimakomponente › Erhöhung des Wohngeldbetrages von durchschnittlich 180 Euro auf rund 370 Euro pro Monat Zusätzlich wurde der Heizkostenzuschuss II für die Bürger*innen verabschiedet, die im Zeit- raum September 2022 bis Dezember 2022 min- destens einen Monat lang Wohngeld bezogen haben. Die Auszahlung des pauschalierten Heiz- kostenzuschusses II erfolgte im Januar 2023. Nachdem die konkreten Auswirkungen der angekündigten Wohngeldreform Anfang September 2022 erstmalig bekannt wurden, hat die Verwaltung unverzüglich alle erforder - lichen Schritte in die Wege geleitet, um die Voraussetzungen zur Realisierung der drin- gend benötigten zusätzlichen Stellen- und Personalressourcen in der Wohngeldstelle des Amtes für Wohnungswesen zu schaffen. Basierend auf der von der Bundesregierung angekündigten Verdreifachung der wohngeld- berechtigten Haus halte wurde auch die Zahl der Stellen in der Wohngeldstelle angepasst. Insgesamt wurden – zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2026 – rund 128 Stellen für verschiedene Aufgabenbereiche zuzüglich zunächst 30 und ab 1. Juli 2023 20 Stellen – befristet bis 31. Dezember 2023 – für (studentische) Hilfskräfte eingerichtet. Bereits im Dezember 2022 startete das neu aufzubauende „Front-Office“ mit studenti- schen Hilfskräften. Hierfür wurde der Stand- ort Dominium in der Tunisstraße genutzt. Es fanden unter anderem wichtige Zuarbeiten für die Leistungssachbearbeitung wie telefo- Wohngeld-/Heizkostenzuschuss – Haushalte Monat 2022 2023 Januar 7.011 16.118 Februar 7. 217 7.60 4 März 7. 274 15.333 April 7.5 4 8 8.579 Mai 7.682 9.301 Juni 7.813 9.953 Juli 7.808 10.519 August 17.676 10.715 September 8.141 11.240 Oktober 7.80 9 11.326 November 7.787 11.801 Dezember 8.020 12.477 Hinweise: Im August 2022 erhielten 7.886 Haushalte Wohngeld, zusätzlich erhielten 9.790 Haushalte den Heizkostenzuschuss I. Im Januar 2023 erhielten 9.186 weitere Haushalte den Heizkostenzuschuss II. Im März 2023 war die Programmierung des Landes auf die neuen Werte fertiggestellt, sodass dann die Nach- zahlungen ab Januar 2023 stattfanden. nische Erstkontakte mit Bürger*innen, Sach- standsinformationen sowie die Versendung von Antrags unterlagen statt. Zusätzlich erfolgte im Front-Office das On boar ding der neuen Leistungssach bear- beiter*innen. Es wurden erste Kenntnisse zur Stadt Köln (für externe und verwaltungsfremd eingestellte Kolleg*innen) und zum Wohngeld vermittelt. Diese Mitarbeiter*innen wechsel- ten nach einigen Wochen in die Standorte Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 62 Lindenthal und Kalk zur Leistungssachbear - beitung. Dort fand die weitere fachliche Einar - beitung statt. Das Front-Office entlastete die Leistungs- sachbearbeitung und schuf Kapazitäten für die Einarbeitung der neuen Mitarbeiter*innen und die Antragsbearbeitung selbst. Aufgrund der fortschreitenden Einarbeitung der Leistungssachbearbeitung wurde das Front- Office zum 31. Dezember 2023 beendet. Im Bereich der Leistungssachbearbeitung wurden ausschließlich fachfremde Mitarbei - ter*innen eingestellt beziehungsweise stadt - intern umgesetzt. Dies hatte eine längere und umfassendere Einarbeitung zur Folge. Im Bereich der Teamleitungen waren die längs- ten Vakanzen zu verzeichnen. Diese sehr herausfordernde Situation konnte jedoch im Dezember 2023 entschärft und die Personalsituation als zufriedenstellend bezeichnet werden. Um die Wohngeldreform breiter bekannt zu machen und vor allem die entsprechenden Stakeholder einzubeziehen, fanden bereits im Februar 2023 drei digitale Informationsver- anstaltungen gemeinsam mit dem Jobcenter und dem Amt für Soziales, Arbeit und Senio- ren statt. Hier wurden die Neuerungen zum Bürger geld und zum Wohngeld-Plus erläutert. An diesen Veranstaltungen nahmen insgesamt mehrere hundert Multiplikator*innen aus den Hilfesystemen, der Wohnungswirtschaft, dem Ehrenamt und der Politik teil. Das Feedback zu den Veranstaltungen war durchweg positiv. Nähere Informationen zu den Veranstaltungsinhalten Mischa Bellinger „Ich bin seit dem 1. September 2023 als Teamleiter im Leistungsbereich Wohngeld tätig. Als Externer aus der freien Wirtschaft musste auch ich mich erst in das Arbeits- gebiet neu einarbeiten und innerhalb der Stadtverwaltung zurechtfinden. Unter dieser Voraussetzung war ich anfangs auf den Einsatz und die Unterstützung von vielen hilfsbereiten Kolleg*innen angewiesen. Ich freue mich auf alle anstehenden Auf - gaben, die mit der neuen Stelle im Bereich der Wohngeldstelle verbunden sind. “ 63 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Ausblick Die Wohngeldstelle wird 2024 an zwei Stand- orten vertreten sein, linksrheinisch in Linden - thal und rechtsrheinisch in Kalk. Die notwendi - gen Umzüge sollen im Laufe des Jahres 2024 vollzogen werden. Ein Schwerpunkt in 2024 wird die weitere Ein- arbeitung der neuen Mitarbeiter*innen und die Besetzung der noch offenen Stellen sein, um die Bearbeitungszeiten wieder zu reduzieren. Weitere Informationen zum Thema Wohngeld Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 64 Soziales und Innovatives Wohnen Soziale, innovative und generell neue Wohn- formen gewinnen weiterhin an Bedeutung. Im Zusammenhang mit dem gravierenden Strukturwandel in unserer Gesellschaft und abseits von klassischen Familienstruk - turen entstehen neue Wohn- und Lebens- gemeinschaften. Um diesen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, muss sich auch der Wohnungsbau anpassen. Neue Wohnmo- delle bieten Möglich k eiten einer optimalen Mischung aus kommunikativen Strukturen, umweltfreund lichem Bauen und hoher Lebensqualität. Zu diesen Wohnformen gehören neben dem Mehrgenerationenwohnen beispiels- weise das Inklusiv- und Integrativwohnen, Wohnprojekte für spezielle Zielgruppen wie Rollstuhlfahrer*innen, Senior*innen, Allein - erziehende und Pflegewohngruppen für Demenzerkrankte oder auch betreute Wohn - gruppen für Menschen mit Behinderung. Inklusiv-Wohnen bedeutet, Menschen mit Behinderung weitestgehende Teilhabe am all- täglichen Leben, etwa in Form einer gemein- samen Wohngemeinschaft für behinderte und nichtbehinderte Menschen, zu ermöglichen. Wohnen für Hilfe – Wohnpartnerschaften in Köln 65 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Integratives Wohnen umfasst die Integration v on beispielsweise Geflüchteten oder ande- ren kulturellen Gruppen in die Gemeinschaft. Die Informationsstelle beim Amt für Woh - nungs w esen wurde Anfang 2020 gescha ffen und besteht aus zwei Mitarbeiterinnen. Sie ist Anlaufstelle für int eressierte Bürger*innen, Baugemein schaften, Projekt interessierte und Grund stücks eigentümer*innen zum inklu siv en und integrativen Wohnen sowie Wohnen im Alter. 2023 wurde die Informations st elle von „Besondere Wohn formen “ in „Soziales und Innovatives Wohnen“ umbenannt. Wohnen für Hilfe – Wohnpartnerschaften in Köln Das Projekt Wohnen für Hilfe – Wohnpartner- schaften in Köln wurde schon 2005 unter Beteiligung der Kölner Seniorenvertretung initiiert. Es handelt sich um ein Gemein- schaftsprojekt mit der Universität zu Köln. Der Grundgedanke von Wohnen für Hilfe ist die Vermittlung von wohnungssuchenden Studie- renden in eine Wohnpartnerschaft mit Kölner Bürger*innen, die in einer großen Wohnung oder in einem großen Haus wohnen und Un- terstützung im Alltag benötigen. Anstelle von Mietzahlungen unterstützen die Studierenden ihre Wohnpartner*innen im Alltag, zum Bei- spiel durch Einkäufe, Hilfe im Haushalt, bei der Kinderbetreuung oder bei der Garten arbeit. Ebenso leisten sie ihnen Gesellschaft. Als Faustregel gilt, dass die Studierenden etwa so viel Hilfe in Stunden im Monat leisten, wie sie Quadratmeter bewohnen. Pflegeleistungen sind als Ausgleich für das Wohnen ohne Miete jedoch ausgeschlossen. Die Stadt Köln hat hohes Interesse daran, dass sich Studierende in der Stadt wohlfühlen und sie ihre private und berufliche Zukun ft nach Abschluss ihres Studiums auch in Köln suchen. Nicht nur Senior*innen, sondern auch Allein- erziehende sowie Familien und Menschen mit Behinderung können Studierenden Wohnraum im Rahmen einer Wohnpartnerschaft anbieten. Die Gruppe der Senior*innen ist mit rund zwei Dritteln am stärksten vertreten, das Interesse von Familien ist jedoch stark gestiegen. Im Vordergrund stehen seit der Corona-Pandemie nicht mehr nur die Unterstützung, sondern be- sonders soziale Kontakte, die sich gerade bei den Älteren zum Beispiel durch den Verlust ihrer Lebenspartner*innen reduziert haben. Die Sorge vor dem Verlust ihrer Selbständig- keit und Eigenverantwortlichkeit erhöht ihre Aufgeschlossenheit für diese alter nativ e Wohnform zusätzlich. Aber auch die gute Kooperation mit der Seniorenvertretung der Stadt Köln und den Seniorennetzwerken trägt dazu bei, dass mehr als die Hälfte der Wohnraumanbieter*innen Senior*innen sind. Neben Senior*innen wurden im Jahr 2023 unter anderem auch wieder Familien und Menschen mit Behinderung für das Projekt registriert. Insgesamt wurden 126 Studier ende im Berichtsjahr in die Kontaktdatenbank auf - genommen und 61 interessierte Wohn - raumanbieter*innen registriert. Die Koordina - tor*innen des Projektes haben es mit 91 Vermittlungsversuchen geschafft, dass 35 Wohnpartnerschaften zustande gekom- men sind. Dabei ist festzustellen, dass rund ein Drittel der neu registrierten Wohnraum - Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 66 anbietenden Familien und Alleinerziehenden zuzuordnen ist und Wohnen für Hilfe somit nicht nur eine Wohnform für Senior*innen. Seit der städtischen Übernahme der Finanzie- rung im Jahr 2009 wurden in Köln bereits 936 Wohnpartnerschaften geschlossen. Diese Art des Zusammenwohnens hat sich in Köln be- reits etabliert. Da Wohnen für Hilfe ein wichti- ger Bestandteil bei der Wohnraumversorgung von Studierenden ist, fördert die Stadt Köln das Projekt mit einer Zuwendung für Perso- nal- und Sachkosten. Das Konzept Wohnen für Hilfe wird von den Projektleiterinnen regelmäßig mit Vorträgen und ihrer Teilnahme an Informationsveran- staltungen beworben. Zudem gibt es zweimal jährlich vor Semesterstart eine Mega-Light- Plakat-Aktion in Köln, die auf das Projekt Wohnen für Hilfe aufmerksam macht. Zur Internetseite „Wohnen für Hilfe – KÖLN “ Claudia Denz /Gabriele Wacker Das Team „Soziales und Innovatives Wohnen“ stellt sich vor – Frauenpower beim Amt für Wohnungswesen: „Seit Ende 2022 sind wir, Gabriele Wacker und Claudia Denz, das Team für Soziales und Innovatives Wohnen in Köln. Als Sachbear beit erinnen in der Abteilung Wohnraumförderung entwickeln und initiie- ren wir gemeinschaftliche Wohnprojekte für vulnerable Gruppen, die auf dem Wohnungs- markt oft benachteiligt sind. Wir beraten und vernetzen Projekt gruppen und schauen dabei auch über Köln hinaus in andere Städte, um von deren Erfahrung zu profitieren. 2023 lag unser Schwerpunkt auf der Vorstellung unse- rer Arbeit in verschiedenen Gremien, wie zum Beispiel der Seniorenvertretung, auf Wohn- projektetagen, Messen und in der Öffentlich- keit zum Austausch und zur Schaffung eines Netzwerks. Es ist unser Anliegen, Projektgrup - pen und besonders auch Investor*innen auf das Thema aufmerksam zu machen und mit uns zusammen verschiedenartige Wohnfor - men, angepasst an die jeweilige Lebenssitua - tion der künftigen Bewohner*innen, zu entwi- ckeln. Der Fokus liegt dabei auf bezahlbarem Wohnraum in Form von etwa Mehrgenera - tionenwohnen, inklusivem und integrativem Wohnen, aber auch auf dem Wohnen im Alter. “ 67 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Beratungsstelle für Wohnungswechsel bei w ohn mobil (PariSozial gGmbH Köln) Aufgabe der Beratungsstelle für Wohnungs - wechsel bei wohn mobil ist es, Kölner Bürger*innen ab dem 60. Lebensjahr und / oder mit einer körperlichen Beeinträchtigung dabei zu unterstützen, eine ihren Bedürfnissen entsprechende Wohnung zu finden, sofern das Alter und/oder eine körperliche Einschrän- kung den Verbleib in der aktuellen W ohnung nicht zulässt. Dies umschließt ebenso Fami- lien mit mehreren Kindern, Familien, die aus wirtschaftlichen Gründen in Wohnungsnot geraten sind und Familien mit internationaler Geschichte. Dabei bezieht ein Großteil dieser Ratsuchenden Sozialleistungen. Sie erhalten sowohl telefonisch, bei Haus- besuchen sowie in den Räumen von wohn mobil Unterstützung durch umfangreiche Informationen und persönliche Beratung zur Wohnungssuche und zum Umzug in eine barrierefreie oder behindertenfreundliche Wohnung. Das Unterstützungsmanagement beinhaltet neben Antragstellungen zur Finan- zierung eines Umzugs auch die Begleitung zu Wohnungsbesichtigungen und zu Behörden, wenn die Betreffenden aufgrund ihrer gesund- heitlichen oder privaten Situation nicht in der Lage sind, diese Wege alleine zu bewältigen. Die Beratung durch wohn mobil ist für alle Köl- ner Bürger*innen kostenfrei und unabhängig. In Kooperation mit der Wohnungswirtschaft und dem Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln, das die Arbeit mit einer Zuwendung zur Finanzierung von drei Berater*innen-Stellen unterstützt, gelang es im Jahr 2023, 92 Rat- suchenden zu neuem Wohnraum zu verhelfen und/oder den Umzug zu organisieren. Darüber hinaus wurden 2023 über 700 telefo- nische Erst- und Umzugsberatungen geleistet und in der Folge 455 Fälle bearbeitet. Die Zahl der Anfragen ist im Vergleich zu den Vorjahren stabil geblieben. Neben der Hauptzielgruppe der über 60-Jährigen fragen weiterhin ver- mehrt Familien mit Kindern, in Wohnungsnot geratene Personen und Menschen mit inter- nationaler Geschichte an. Der erhöhte organi- satorische und administrative Aufwand konnte mit Unterstützung durch das Amt für Woh- nungswesen zur Schaffung einer zusätz lichen Stelle ab 2020 für den Bereich Wohnungs- wechsel bewältigt werden. Die Öffentlichkeitsarbeit von wohn mobil besteht vorwiegend aus der Teilnahme an vielfältigen Veranstaltungen. Mit Vorträgen und Informationsständen wird dort zu den Mög- lichkeiten der Wohnraumanpassung bei kör- perlicher Beeinträchtigung und/oder Demenz, zur Sturzprophylaxe und zu Hilfen bei einem Wohnungswechsel informiert. Zielgruppen sind neben interessierten Bürger*innen und Senior*innengruppen auch pflegende Ange- hörige und Mitarbeiter*innen verschiedenster Einrichtungen der sozialen Arbeit. Daneben werden Mitarbeitende aus dem medizinischen und pflegerischen Bereich, aber auch Vermie- ter*innen und Vertreter*innen der Wohnungs- wirtschaft adressiert. Zur Internetseite von „wohn mobil“ Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 68 Neues Wohnen im Alter e.V. Arbeitsgemeinschaft zur Förderung selbstän- diger Wohn- und Hausgemeinschaften Die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung selb- ständiger Wohn- und Hausgemeinschaften mit Älteren hat sich zur Aufgabe gesetzt, im Rahmen der Altersfürsorge die Bildung von Wohn- und Hausgemeinschaften von älteren und jüngeren Menschen zu fördern und diese zu begleiten. Organisiert ist diese Arbeits - gemeinschaft im Verein „Neues Wohnen im Alter e.V. “ (NWiA) mit Sitz in Köln. 2023 wurden rund 120 Menschen indivi - duell, persönlich, telefonisch, per E-Mail oder auch per Videokonferenz beraten und be gleit et. Über Netzwerktreffen und Teil - nahmen an diversen Online-Fachveranstal- tungen k onnte NWiA e.V. weitere interes - sierte P ersonen ( andere Teilnehmende und von ihnen v ertretene Organisationen) mit seinem spezifischen Profil und fundierten Diskus sions beiträgen erreichen. Weiterhin ist auch eine indirekte Reichweite vorhan- den, etwa über den Internetauftritt, Pub li k a- tionen wie „KölnerLeben“ oder Newslettern von Netzwerkpartner*innen wie das „Forum Gemeinschaftliches Wohnen“ . Der von NWiA e.V. organisierte Runde Tisch traf sich im Jahr 2023 zu sechs Sitzungen. Über die Mailadresse runder-tisch@nwia-ev.de kommuniziert dieses Netzwerk direkt und erkennbar. Dort treffen sich, meist in Video- konferenzen, Aktive aus bestehenden Projek- ten mit Menschen aus planenden Gruppen zum Erfahrungs- und Wissensaustausch. Der Verein engagiert sich gemeinsam mit über 20 weiteren erstunterzeichnenden Organisationen in dem im Januar 2020 ge gründeten Mehr-als-Wohnen-Bündnis. Dieses will dazu beitragen, den Kölner Immo - bilienmarkt wieder stärker am Gemeinwohl der Stadtgesellschaft auszurichten. Die Anzahl der Einzelpersonen ab Mitte 50, die über Alternativen zu ihrer Wohnform nachdenken, nimmt in der Beratung stetig zu. Das Amt für Wohnungswesen fördert den Verein „Neues Wohnen im Alter e.V. “ mit einer Zuwendung zur Finanzierung einer Berater*innen-Stelle in Teilzeit. Zur Internetseite von NWiA e.V. WohnPortal Köln-Bonn Ein zusätzliches Projekt des Vereins NWiA e.V. ist das WohnPortal Köln-Bonn, das auch für die Stadt Köln relevant ist. Das Wohnportal ist zunächst Mitte 2022 für innovative, gemein- schaftliche und nachhaltige Wohnformen für die Region Köln an den Start gegangen. Dort besteht die Möglichkeit, sich als Projekt - gruppe oder Einzelperson einzutragen und bestehende oder künftige Wohnprojekte sowie Gleichgesinnte zu finden und sich zu informieren. Weiterhin werden dort Neuig- keiten aus der Arbeit der Kommunen bekannt gegeben, aber auch Informationen über Förderprogramme und Termine. Der Bereich Soziales und Innovatives Wohnen wurde von Anfang an in dieses Projekt eingebunden und an der Entwicklung dieses Portals beratend beteiligt. Seit 2023 nimmt neben den Städten Köln und Bonn auch die Stadt Brühl an dem Projekt teil. 69 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Z ur Internetseite des WohnPortals Köln-Bonn Mehrgenerationenwohnen Die Stadt Köln hat in der Vergangenheit ein Fördermodell für Mehrgenerationen-Wohn- projekte entwickelt und umgesetzt. Damit wurde ein Fokus auf die Ausweitung innova - tiver Wohnformen gesetzt. Dies folgte dem Ziel, den sich durch demografischen Wandel verändernden Anforderungen an das Wohnen auch strukturell zu begegnen. Gleichzeitig sollte das Modell als Anreiz für Wohnungs- baugesellschaften und private Investor*innen dienen, in Köln weitere geförderte oder frei- finanzierte generationenverbindende oder gemeinschaftliche Wohnmodelle zu schaffen. Das damals zur Verfügung gestellte Budget von 850.000 Euro wurde für fünf Pilotprojekte verwendet. Die Mehrgenerationen-Wohnpro- jekte befinden sich in den Kölner Stadtteilen Niehl, Nippes, Ehrenfeld, Poll und Höhenberg. Investorin war die GAG Immobilien AG (GAG), die in enger Zusammenarbeit mit den Pro- jektgruppen die Wohnprojekte realisiert hat. Informationen zu den Projekten finden sich auf der Internetseite der Stadt Köln. Zur Internetseite von Soziales und Innovatives Wohnen Nach dem Start mit dem Pilotprojekt Ledo im Jahr 2009 hat die GAG inzwischen viele weitere gemeinschaftliche Wohnprojekte mit unterschiedlichen Bewohner*innenvereinen erfolgreich umgesetzt. Zur Internetseite Neue Wohnformen der GAG Immobilien AG 2023 ist in Köln-Bickendorf ein weit eres Projekt mit dem Verein WohnBunt e.V. an den Start gegangen, welches voraussichtlich 2024 bezogen wird. Mehr gemeinschaftliche Wohnprojekte werden seitens der GAG auch in Zukunft angestrebt. Die Beratungsstelle „Soziales und Innova - tives Wohnen“ wirkt darauf hin, dass auch weitere Wohnungsgesellschaften und private Investor*innen den Mehrwert dieser Wohn- form erkennen und eigene Projekte entwi- ckeln. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 70 Ambulante Wohngruppen für verschiedene Zielgruppen Wachsender Beliebtheit erfreuen sich auch ambulante Wohngemeinschaften als Alterna - tive zu herkömmlichen Pflegeeinrichtungen. Diese gemeinschaftliche Wohnform bietet ein Zusammenleben in kleinerem Rahmen mit maximal zehn Wohneinheiten innerhalb einer großen Wohnung mit integrierten Ge- meinschaftsflächen. Wo es das Krankheits- bild erforderlich macht, ist eine 24-Stunden- Betreuung gewährleistet. Pflegebedürftige Menschen oder auch ihre Angehörigen haben in der Wahl des Pflegedienstes Entschei- dungsfreiheit. So bleibt trotz körperlicher und psychischer Einschränkungen dem Einzelnen ein hohes Maß an Lebensqualität und Indivi- dualität erhalten. In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl der geförderten ambulanten Wohngemeinschaften in Köln für unterschied- liche Zielgruppen deutlich erhöht. Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz Die Betreuung ist speziell auf die Bedürfnisse der in Wohngemeinschaften lebenden Menschen zugeschnitten. Da sie aktiv in die Gestaltung ihres Alltags einbezogen w erden, können sie ihre persönlichen Ressourcen und Fähigkeiten stabilisieren und länger erhalten. Die Wohngruppen für jeweils acht Personen haben eine Größe von rund 360 Quadrat - metern. Die Zimmer haben eine Größe von 14 bis 33 Quadratmetern. In jeder Wohnge- meinschaft haben alle Mitbewohner*innen ein eigenes Zimmer, das sie sich individuell einrichten können. Die meisten Zimmer ver - fügen über ein Bad sowie einen Telefon- und Fernsehanschluss. Die Gemeinschaftsräume werden gemeinschaftlich eingerichtet. Die Küche wird meist von den Vermietenden vor - gehalten. Die Gärten werden als Sinnesgärten angelegt und gefördert. Geförderter Mietwohnungsbau Köln-Bickendorf 71 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Wohnprojekt Köln-Sürth Solche Wohngruppen gibt es unter anderem in den Kölner Stadtteilen Vingst, Bicken - dorf, Ostheim, Buchheim, Stammheim, Ehrenfeld, Dünnwald, Bayenthal und Kalk. Für Humboldt / Grember g hat die GAG eine entsprechende Wohngruppe mit zehn Personen neu geplant und umgesetzt. Der Erstbezug fand im April 2024 statt. Ambulante Wohngruppen für Menschen mit psychischer und/oder geistiger Behinderung Eine weitere Form ambulanter Wohngruppen gibt es für Menschen mit Behinderung. Das Raumprogramm ist vergleichbar mit den Demenzwohngruppen. Die Wohngruppen - größe variiert zwischen vier und acht Perso nen. In der Regel wird auch hier eine 24-Stunden-Betreuung vorgesehen. Tagsüber sind die Bewohner*innen vielfach in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung tätig. Die Menschen werden täglich durch einen Träger betreut. Diese Wohngruppen gibt es unter anderem in den Kölner Stadtteilen Niehl, Vingst, Mer - heim, Dünnwald, Dellbrück und Ostheim. Weitere Projekte dieser Art sind in Planung. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 72 9. Kölner Wohnprojektetag für gemeinschaft liches Bauen und Wohnen am 10. Juni 2023 Zum vierten Mal hat das Amt für Wohnungs- wesen mit einem Infostand den Bereich „Soziales und Innovatives Wohnen“ auf der Tagesmesse im Forum der Volkshochschule im Rautenstrauch-Joest-Museum präsentiert. Eine Vertreterin des Bereichs informierte dort zum Thema Wohnen im Alter, Wohnpartner- schaften (Wohnen für Hilfe), WohnPortal Köln-Bonn und über weitere Möglichkeiten zu gemeinschaft lichen Wohnprojekten für vulnerable Gruppen. Organisiert wurde der Wohnprojektetag vom Netzwerk für gemeinschaftliches Bauen und Wohnen und der MitStadtZentrale, die dem Haus der Architektur Köln (hdak) ange- gliedert ist. Auf dem Infomarkt haben sich mehr als 20 Projekte aus Köln und Umgebung vorge- stellt. Mit dabei waren Projekte, die zum Teil schon seit Jahren existieren, sowie Projektinitia tiv en, die in Planung sind und noch Mitbewohner*innen suchen. Zudem waren themenbezogene Dienstleistende und Banken vertreten. Übergeordnetes Thema an diesem Wohn - projektetag war die soziale, ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit der Stadtentwicklung durch gemeinschaftliche Wohn projekte. Impulsvorträge gewährten Einblicke in Beispielprojekte anderer Städte und deren Entwicklungen. Bei der abschließen den Podiumsdiskussion zum Thema „Gemein - schaft liche Wohnprojekte für nachhal tige Stadtentwicklung“ wurde den Teil nehmer * innen der direkte Austausch miteinander ermöglicht. Diese Messe ist eine der größten Kontakt - börsen ihrer Art in der Region und bietet den Interessent*innen neben den Informations- möglichkeiten die Gelegenheit zur Vernet - zung. Das Fazit der teilnehmenden städti- schen Mitarbeiterin, Gabriele Wacker, zu den umfangreichen Informationsmöglichkeiten und der positiven Resonanz: „Eine wichtige, impuls - gebende Veranstaltung für alle, die durch gemein- schaftliches Wohnen eine zukunftsorientierte und nachhaltige Stadtentwick- lung in Köln unterstützen möchten. “ Gabriele Wacker, Stadt Köln 73 Bezahlbares Wohnen ermöglichen Stadtinformationskampagnen Auch im Jahr 2023 hat das Amt für Woh - nungs w esen wieder verschiedene Motive über die Stadtinformationsanlagen im Stadtgebiet Köln plakatieren lassen. Mega-Light-Plakate und digitale Werbeflä - chen machten die Öffentlichkeit gezielt auf Themen und Projekte im Bereich Wohnen aufmerksam. Auch das Gemeinschaftsprojekt „Wohnen für Hilfe“ der Universität zu Köln, der Senioren- vertretung und der Stadt Köln wurde dabei beworben. Veranstaltung „Innovatives Wohnen“ Claudia Denz (rechts im Bild) vom Team „Soziales und innovatives Wohnen“ mit den Projektkoordinatorinnen von „Wohnen für Hilfe“ (Universität zu Köln) Bezahlbaren Wohnraum schützen Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 76 Wohnungsaufsicht Die Kommunen arbeiten im Rahmen der Wohnungsaufsicht darauf hin, dass Mindest - anforderungen an Wohnraum eingehalten und Missstände beseitigt werden. Rechts- grundlage ist das Wohnraumstärkungsgesetz NRW (WohnStG NRW). Dieses Gesetz regelt sowohl die Wohnungsaufsicht als auch den Schutz von Wohnraum vor zweckfremder Nutzung. Die Wohnungsaufsicht sorgt dafür, dass Mindestanforderungen an den Zustand und die Ausstattung von Wohnraum eingehalt en werden. Diese Mindestanforderungen sind gesetzlich definiert. Es geht dabei nicht darum, Modernisierungen ein zufor dern, die über die gesetzlich definierten Mindestan - forderungen hinausgehen. Nach § 5 des WohnStG NRW sind die Min- destanforderungen an den Zustand und die Ausstattung von Wohnraum insbesondere dann nicht erfüllt, wenn 1. die zentrale Stromversorgung oder bei Zentralheizungen die zentrale Versorgung mit Heizenergie fehlt oder ungenügend ist, 2. Heizungsanlagen, Feuerstätten oder ihre Verbindungen mit den Schornsteinen fehlen oder ungenügend sind, 3. die Wasserversorgung, Entwässerungs- oder sanitäre Anlagen fehlen oder ungenü- gend sind, 4. die Voraussetzungen zum Anschluss eines Herdes oder einer Kochmöglichkeit, von elektrischer Beleuchtung oder elektrischen Geräten fehlen oder ungenügend sind, 5. kein ausreichender Schutz gegen Witte - rungseinflüsse oder Feuchtigkeit besteht, 6. nicht wenigstens ein zum Auf enthalt bestimmter Raum der Wohnung eine Wohnfläche von mindestens zehn Quadratmetern hat oder 7. nicht wenigstens ein zum Aufenthalt bestimmter Raum ausreichend belüftbar oder durch Tageslicht beleuchtet ist. Sinn und Zweck dieser wohnungsrechtlichen Bestimmungen ist es, Verfügungsberechtig- te (in der Regel Eigentümer*innen), die ihrer Verpflichtung zur laufenden Instandhaltung von Wohnraum nicht nachkommen, behörd- lich hierzu veranlassen zu können. Durch eine Kontaktaufnahme mit den Verfügungsberech- tigten soll vorrangig eine freiwillige Mängel- beseitigung erreicht werden. Wenn Eigentümer*innen dazu nicht bereit sind, kann das Amt für Wohnungs wesen be- hördlich anordnen, die Mindest anf orderungen an Wohnraum herzustellen. Das kann, wenn nötig, auch mit Verwaltungszwang durch - gesetzt werden. Um der behördlichen Anord- nung Nachdruck zu verleihen, wird dann in der Regel ein Zwangsgeld festgesetzt. Das Wohnraumstärkungsgesetz NRW schränkt insoweit die Eigentumsgarantie aus Artikel 14 Grundgesetz auf rechtlich zulässige Weise ein. Wenn die Mindestanforderungen an Wohn- raum in gravierender Weise missachtet werden, ist ein Einschreiten der Wohnungs- aufsicht stets gerechtfertigt. Das technische 77 Bezahlbaren Wohnraum schützen Personal des Amtes für Wohnungswesen untersucht vor Ort, was genau die Ursache dafür ist. Liegt die Ursache in fehlerhaftem Nutzungsverhalten, kann die Unterschrei- tung der Mindestanforderungen den Verfü- gungsberechtigten nicht angelastet werden. In diesem Fall kann die Wohnungsaufsicht nicht gegenüber den Verfügungsberechtigten einschreiten. In der Praxis handelt es sich bei der Mehrzahl der Fälle um Feuchtigkeitsschäden sowie daraus resultierende Schimmelpilzbildung. Hinweise auf derartige Mängel erhält die Wohnungsaufsicht oft durch die Mieter*innen selbst, aber auch zum Beispiel über das Gesundheitsamt oder das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln. Im Jahr 2023 erhielt die Wohnungsaufsicht insgesamt 289 Mängelanzeigen, 209 Verfahren wurden abgeschlossen. Bereits die technische Begutachtung oder die schriftliche Anhörung der Eigentümer *innen durch die Wohnungsaufsicht führte in mehr als der Hälfte der Fälle dazu, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen an Wohnraum insoweit freiwillig wiederher - gestellt wurden. 2023 war es in sechs Fällen erforderlich, die Mängelbeseitigung seitens der Wohnungsauf - sicht durch behördliche Anordnung sowie die Androhung und gegebenenfalls auch Festset - zung eines Zwangsgeldes durchzusetzen. In 33 Fällen ergab die technische Über - prüfung, dass die Mängel nicht im Verant - wortungsbereich der Eigentümer*innen lagen. Dabei handelte es sich überwiegend um die Bildung von Innenkondensat und Schimmel- pilz in Wohnungen, die durch fehlerhaftes Heiz- und/oder Lüftungsverhalten der Wohn- raumnutzenden verursacht wurden. In diesen Fällen informieren die städtischen Mitarbeiter*innen die Nutzer*innen der Wohnung über richtiges Heizen und Lüften. Die Wohnungsaufsicht hat den Flyer „Infor - mationen zur Vermeidung von Feuchtigkeit und Schimmel in Wohnräumen“ aufgelegt, der bei diesen Beratungen ausgehändigt wird. Zum Flyer „Informationen zur Vermeidung von Feuchtigkeit und Schimmel in Wohnräumen“ Die übrigen Verfahren konnten aus unter - schiedlichen Gründen nicht weiterverfolgt werden. Entweder war die wohnungsrecht - liche Handhabe zur Beseitigung der Mängel letztlich nicht gegeben (keine oder keine wesentliche Einschränkung der gesetzlichen Mindeststandards) oder die Fortführung der Verfahren war aus anderen Gründen nicht möglich; beispielsweise wenn der Zutritt zu der Wohnung nicht ermöglicht wurde. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 78 Mietpreiskontrolle Die Mietpreiskontrolle ist als Schranke der grundgesetzlich garantierten Vertragsfrei- heit zu verstehen. Sie ist ein preispolitisches Instrument zur Wahrung des Preisgefüges im freifinanzierten oder nicht mehr zweckge- bundenen öffentlich geförderten Wohnungs - bestand, der in Köln rund 93 Prozent des Gesamtbestandes ausmacht. Der Gesetzgeber verfolgt mit der Mietpreis- kontrolle jedoch nicht das Ziel, die Preisbil- dung am Markt außer Kraft zu setzen, indem etwa ein staatlich verordnetes Höchstmieten - niveau eingeführt wird. Die kontroversen politischen Diskussionen und rechtlichen Auseinandersetzungen um die sogenannte „Mietpreisbremse“ haben die rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten bei der Re- gelung eines Höchstmietenniveaus deutlich gemacht. Genau dies ist hier aber mit „Miet - preiskontrolle“ nicht gemeint. Bei der Mietpreiskontrolle geht es vielmehr darum, bei unangemessen hohen Entgelten für die Vermietung von Wohnräumen behörd- lich einschreiten zu können. Geregelt ist die Mietpreiskontrolle im Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG). Die Wohnungsbehörden haben damit die Möglichkeit einzugreifen, wenn eine gesteigerte Wohnraumnachfrage dazu aus - genutzt wird, um Mietpreise unangemessen in die Höhe zu treiben. Dabei muss deutlich zwischen Mietpreisüberhöhung und Miet - wucher unterschieden werden, auch wenn umgangssprachlich gerne beides als „Miet - wucher“ bezeichnet wird. Mietpreisüberhöhung Die Mietpreisüberhöhung im Sinne des § 5 WiStrG ist eine Ordnungswidrigkeit, die im Streitfall vor dem Amtsgericht verhandelt wird. Unterhalb der Ebene eines strafrecht - lichen Verfahrens werden durch die Woh- nungsbehörde unangemessen hohe Miet - forderungen ordnungsbehördlich verfolgt und gegebenenfalls geahndet. Dies geschieht in einem Bußgeldverfahren. Solche Verfahren sollen darauf hinwirken, dass ein überhöhter Mietzins auf das zuläs- sige Maß abgesenkt wird. Als Vergleichs- maßstab dient hierbei die ortsübliche Ver - gleichsmiete nach dem Kölner Mietspiegel. Die Wohnungsbehörde darf gesetzlich auch anordnen, dass die durch eine Mietpreis - überhöhung ordnungswidrig erzielten Mehr - erlöse abgeführt werden. Außerdem können die Geschädigten die Rückerstattung des gesetzeswidrig erzielten Mehrerlöses bean- tragen. Von einer Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 5 WiStrG ist auszugehen, wenn ein geringes Angebot an vergleichbarem Wohnraum dazu ausgenutzt wird, eine Miete zu fordern, die die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt. Bei der Bearbeitung begründeter Verdachtsfälle von Mietpreis- überhöhung werden die Lage, Größe und Ausstattung der Wohnung durch den Außen- dienst des Amtes für Wohnungswesen detailliert ermittelt. Auf dieser Grundlage wird – auch unter Berücksichtigung der Be- zugsfertigkeit – die zutreffende ortsübliche 79 Bezahlbaren Wohnraum schützen Vergleichsmiete festgestellt. Die Berechnung der Vergleichsmiete orientiert sich an den Werten des aktuellen Kölner Mietspiegels. Allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGH) in den letzten Jahren die Anforderungen für eine ahndungswürdige Mietpreisüberhöhung hoch angesetzt. So wurde entschieden, dass bei der Beurteilung, ob Vermieter*innen mit der Mietforderung „ein geringes Angebot an vergleichbarem Wohnraum ausnutzen“ , nicht auf den Wohnungsmarkt eines einzel- nen Stadtteils abgestellt werden dürfe. Es käme hierbei auf die Marktlage im gesam- ten Stadtgebiet an (BGH VIII ZR 44/04). Außerdem könne von einem „Ausnutzen“ dann keine Rede sein, wenn Mieter*innen freiwillig, das heißt trotz objektiv bestehen- der Ausweichmöglichkeiten, den Mietvertrag mit einer überteuerten Miete unterschrieben haben. Mieter*innen müssen immer konkret darlegen, dass sie sich beim Abschluss des Mietvertrages in einer Zwangslage befunden haben, dass sie nicht ohne weiteres auf eine andere Wohnung hätten ausweichen können und dass sie alles versucht und unternommen haben, um eine günstigere Wohnung anzu- mieten (BGH VIII ZR 190/03). Über Verdachtsfälle von Mietpreisüber höhung wird das Amt für Wohnungswesen sowohl durch Anzeigen betroffener Mieter*innen selbst, als auch durch Hinweise des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren oder des Job- centers Köln informiert. Auch der Mieter ver ein Köln e.V. oder soziale Einrichtungen machen auf solche Verdachtsfälle aufmerksam. Bedingt durch die hohen Hürden der Recht - sprechung des BGH wurden 2023 keine neu- en Verdachtsfälle von Mietpreisüberhöhung aufgegriffen und vier bereits laufende Verfah- ren abgeschlossen. Mietwucher Im Unterschied zur Mietpreisüberhöhung handelt es sich bei Mietwucher um einen Straftatbestand (§ 291 Strafgesetzbuch – Wucher). Von Mietwucher wird dann gespro- chen, wenn die Mietforderung in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung der Vermieter*innen steht und dabei eine individuelle Zwangssituation der Mieter*innen ausgenutzt wird. Persönliche Zwangslagen können beispielsweise die Unerfahrenheit, ein Mangel an Urteilsvermögen oder eine erheb - liche Willenssch wäche sein. In Fällen von Mietwucher wird die Staatsan- waltschaft Köln tätig. Die Wohnungsaufsicht des Amtes für Wohnungswesen leistet der Staatsanwaltschaft in diesen Fällen Amts- hilfe durch die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Zeigen die weiteren Er - mittlungen der Staatsanwaltschaft, dass das Merkmal der individuellen Zwangslage nicht gegeben ist, gibt die Staatsanwaltschaft den Fall an das Amt für Wohnungswesen ab. Dort erfolgt dann die Überprüfung einer möglichen Mietpreisüberhöhung im Sinne des § 5 WiStrG. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 80 Zweckentfremdung frei finanzierten Wohnraums Der angespannte Kölner Wohnungsmarkt erfordert es bereits seit Jahren, Wohnraum vor Abbruch, dauerhaftem Leerstand, der Umwandlung in Gewerberaum oder vor einer Nutzung zur Kurzzeitvermietung (zum Beispiel Ferienwohnungen) zu schützen. Ziel ist, den in Köln verfügbaren Wohnraum für die Wohn- nutzung zu erhalt en. Köln hat bereits seit einigen Jahren erhöhten Wohnungsbedarf. Dies hat rechtlich unter an- derem zur Folge, dass in Köln seit 1. Juli 2020 die Mieterschutzverordnung NRW 1 gilt. Zum Schutz des in Köln verfügbaren Wohn- raums ist erstmals am 1. Juli 2014 auf der Grundlage der Ermächtigung des seinerzeit maßgeblichen § 10 Wohnungsaufsichtsge- setz NRW (WAG NRW) eine Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Köln (Wohnraumschutzsatzung) in Kraft getreten. Sie wurde mit Wirkung vom 1. Juli 2019 durch eine inhaltlich neugefasste, erweiterte 1 D ie Mieterschutzverordnung NRW regelt seit 1. Juli 2020 die Anwendbarkeit der §§ 556d, 558 und 577a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für konkret benannte Gebiete in NRW, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen im Sinne von § 556 d Absatz 2 Satz 2, § 558 Absatz 3 Satz 2 oder § 577 a Absatz 2 Satz 1 BGB besonders gefährdet ist. Das Gebiet der Stadt Köln ist in dieser Verordnung auf - geführt. Die für Köln auch bereits bis 30. Juni 2020 geltende Kündigungssperrfristverordnung NRW und die verschärfte Kappungsgrenze gemäß § 558 Abs. 3 BGB sind in die neugefasste Mieterschutzverordnung NRW eingeflossen. Wohnraumschutzsatzung abgelöst. Diese Satzungen dienten dem Schutz von frei - finanziertem oder nicht mehr zweckgebun- denem öffentlich geförderten Wohnraum vor ungenehmigter Zweckentfremdung. Auch für den öffentlich geförderten Wohn- raum gibt es ein Verbot der Zweckentfrem- dung. Hierfür ist § 21 Absatz 3 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) maß geblich. Mit Inkrafttreten des Wohnraumstärkungs- gesetzes NRW (WohnStG NRW) zum 1. Juli 2021 wurde der Schutz von Wohnraum vor zweckfremder Nutzung auf eine neue rechtli- che Grundlage gestellt. Während seit 2014 der Wohnraumschutz in Köln lediglich auf kom- munalen Satzungen beruhte, regelt das neue WohnStG NRW nun wesentliche Definitionen, Ge- und Verbote im Hinblick auf eine Zweckent- fremdung von Wohnraum erstmals unmittelbar. Die gesetzlichen Regelungen zum Verbot der Wohnraumzweckentfremdung gelten jedoch nur insoweit, als eine Kommune aufgrund der besonders angespannten örtlichen Woh- nungsmarktlage eine Satzung zum Schutz von Wohnraum vor Zweckentfremdung er- lassen hat. Neben Köln haben dies in NRW derzeit die Städte Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf und Münster. Die Stadt Köln hat die seit 2019 gültige Kölner Wohnraum- schutzsatzung mit Wirkung vom 01. Juli 2021 neu gefasst und an die gesetzlichen Regelun- gen des WohnStG NRW angepasst. 81 Bezahlbaren Wohnraum schützen Nach den Bestimmungen des WohnStG NRW und der en Konkretisierung in der aktuellen Kölner Wohnraumschutzsatzung sind › der Abbruch, › das längerfristige Leerstehenlassen von Wohnraum, › dessen Umwandlung in Gewerberaum oder auch › eine längerfristige Nutzung zur Kurzzeitvermietung genehmigungspflichtig. Dieser Genehmi- gungsvorbehalt gilt für jede Art 2 von frei- finanziertem Wohnraum, auch für Einfamilien - häuser. Wird ausnahmsweise eine Genehmigung auf Erteilung zur Zweckentfremdung von Wohnraum erteilt, so geschieht dies regelmä - ßig mit der Auflage, dass für den wegfallen- den Wohnraum entsprechender Ersatzwohn- raum im Kölner Stadtgebiet bereitgestellt werden muss. Das Wohnraumstärkungs- gesetz sowie die Kölner Wohnraumschutz - satzung bestimmen dazu genau, welche Anforderungen an Ersatzwohnraum gestellt werden. Der Ersatzwohnraum muss auf Köl- ner Stadtgebiet neu geschaff en werden. Dieser muss bei einer Vermie tung dem Woh- nungsmarkt zu angemessenen Bedingungen zur Verfügung stehen. Weg fallender familien- gerechter Wohnraum soll durch ebensolchen Wohnraum ersetzt wer den. Ebenso darf der Ausstattungsstandard des durch die Zweck - entfremdung entfallenden Wohnraums durch 2 Bereits mit der Neufassung der Satzung zum 1. Juli 2019 wurde der Schutzbereich der Satzung auf Wohnraum jeder Art ausgedehnt. Dies gilt so ab 1. Juli 2021 weiterhin. den Ersatzwohnraum nicht deutlich über - schritten werden. Damit ha t die Stadt Köln die Möglichkeit, bei Er satzwohnraum die Errich - tung von Luxusneubauten zu verhindern. Um Wohnraum vor Zweckentfremdung zu schützen, wird das Amt für Wohnungswesen nach den Regelungen des WohnStG NRW und der Kölner Wohnraumschutzsatzung ent - weder auf Antrag der Eigentümer*innen tätig (Antragsverfahren 3) oder ermittelt selbständig bei Verdacht auf Wohnraumzweckentfrem- dung (Wiederzuführungsverfahren 4). 2023 haben Eigentümer*innen für insgesamt 336 Wohneinheiten Anträge auf Erteilung einer Genehmigung zur Zweckentfremdung oder eines sogenannten Negativ att estes5 gestellt. 3 Auf Antrag der Eigentümer*innen wird geprüft, ob im Einzelfall eine Genehmigung zur Zweckentfrem- dung von Wohnraum nach Wohnraumschutzsatzung und WohnStG NRW erteilt werden kann. 4 Mit dem Ziel, zweckentfremdeten Wohnraum dem allgemeinen Wohnungsmarkt (in der Regel für ein Wohnungsmietverhältnis) wieder zuzuführen, ermittelt das Amt für Wohnungswesen selbstständig, ob eine Zweckentfremdung im Sinne der Wohnraumschutz - satzung vorliegt. 5 Mit einer Negativbescheinigung bestätigt das Amt für Wohnungswesen auf Antrag im Einzelfall, dass eine geplante anderweitige Nutzung von Wohnraum keiner wohnungsrechtlichen Genehmigung bedarf. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 82 Wohnraumschutz 2023 in Zahlen 83 Bezahlbaren Wohnraum schützen In den Wiederzuführungsverfahren geht das Amt für Wohnungswesen Hinweisen auf mögliche Wohnraumzweckentfremdungen durch Recherche und Ermittlungen vor Ort nach. Derartige Hinweise können auch online unkompliziert an das städtische Meldeportal gerichtet werden. Zum Meldeformular Wohnraumzweckentfremdung Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 84 Bußgeldverfahren Eine Zweckentfremdung von Wohnraum ohne die erforderliche Genehmigung ist verboten und kann nach dem WohnStG NRW und der Kölner Wohnraumschutzsatzung mit einem Bußgeld geahndet werden. Seit 01. Juli 2021 sieht das WohnStG NRW Geldbußen bis zu 500.000 Euro je betroffener Wohneinheit vor. 2023 wurden insgesamt 182 Bußgeld- verfahren eingeleitet. Diese betreffen jeweils mindestens eine, können aber auch mehrere Wohneinheiten betreffen. Insgesamt waren 232 Wohneinheiten von Bußgeldverfahren betroffen. Kurzzeitvermietung von Wohnraum Eine bedeutsame Rolle bei Fällen von Wohn- raumzweckentfremdung spielt in Köln, dass zunehmend Wohnungen dauerhaft für die Kurzzeitvermietung zum Beispiel an Tourist*innen verwendet und damit dem Wohnungsmarkt entzogen w erden. Köln ist hiervon ähnlich betroffen wie vergleichbare Metropolen. Kritisch sieht die Stadt Köln dabei, dass die ursprüngliche Idee eines „homesharing“ (Teilen von Wohnungen), die auf Gegenseitigkeit oder Erstattung der Selbstkosten beruht, zu einem durchökono- misierten Geschäftsmodell entwickelt wurde, das zu Lasten der Wohnungsversorgung in der Stadt geht. Solche Nutzungen erfolgen häufig ohne die erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Eine von der Stadt Köln beauftragte wissen - schaftliche Studie des Instituts für Wirt - schaftspolitik der Universität zu Köln (2020) 6 belegt die deutliche Zunahme solcher Ange- bote der Kurzzeitvermietung seit 2007. Seit Inkrafttreten des WohnStG NRW sowie der daran angepassten Kölner Wohnraum- schutzsatzung zum 1. Juli 2021 gilt: › Kurzzeitvermietungen müssen bereits ab dem ersten Tag gegenüber dem Amt für Woh- nungswesen durch Verfügungsberechtigte oder Nutzungsberechtigte angezeigt werden. › Kurzzeitvermietungen sind genehmigungs- pflichtig, wenn sie für mehr als insgesamt 90 Tage pro Kalenderjahr erfolgen soll (für Studierende, die ihre selbstgenutzte Woh- nung zum Beispiel während eines Auslands- semesters als Kurzzeitvermietung überlassen möchten, gibt es eine Sonderregelung). Das WohnStG NRW zählt lediglich Beispiele auf, in denen eine Zweckentfremdung vor - liegt, so auch die Kurzzeitvermietung. Auch kann eine Vermietung von Wohnraum für einen längeren Zeitraum eine genehmigungs- pflichtige Zweckentfremdung sein, wenn sie zum Zwecke eines nur v orübergehenden, übergangsweisen oder provisorischen Unter - kommens von Mieter*innen erfolgt. 6 „ Kurzzeitvermietung in Köln – Lokale Woh - nungsmarkteffekte durch plattformbasierte Kurz - zeitvermietung“ , Felix Mindl, Oliver Arentz, Institut für Wirtschaftspolitik der Universität zu Köln, Dezember 2020 85 Bezahlbaren Wohnraum schützen Registrierungspflicht für alle Anbieter*innen v on Kurzzeitvermietung Seit 1. Juli 2022 ist › für jede Kurzzeitvermietung in Köln eine Wohnraum-Identitätsnummer (WID) erforderlich, › das Anbieten von Wohnraum in Köln zur Kurzzeitvermietung ohne eine gültige WID unzulässig und eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann, › jede Werbung und das Verbreiten von Ange- boten zur Kurzzeitvermietung ohne WID, auch durch Online-Portale oder in Publikationen, unzulässig und eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Mit der Umsetzung dieser Anzeige- und Registrierungspflicht soll eine deutlich höhere Transparenz auf dem bislang weitgehend anonymisierten Markt der Kurzzeitvermietung geschaffen werden. Das bezieht sich auf die tatsächliche Anzahl und Lage der betroffenen Wohnungen im Kölner Stadtgebiet und auf die namentliche Benennung der Anbieter*innen. Die Vergabe der WID erfolgt durch ein vom Land NRW bereitgestelltes Online-Verfahren. In diesem Verfahren müssen sich alle Bürger *innen registrieren, die in Köln Kurzzeitvermie- tung anbieten wollen. Für jede zur Kurzzeitver- mietung angebotene Wohnung ist dabei eine separate WID erforderlich. Nur für diejenigen Fälle, in denen Bürger*innen eine nach dem Gesetz genehmigungsfreie Kurzzeitvermietung ( maximal 90 T age pro Kalenderjahr) beabsich- tigen, werden WID in dem Online-Verfahren automatisiert vergeben. Die Anbieter*innen dieser genehmigungs- freien Variante von Kurzzeitvermietung müssen außerdem im Online- Verfahren die tatsächlichen Belegungstage in einem Be- legungskalender dokumentieren. Dadurch kann nachvollzogen werden, ob der geneh- migungsfrei mögliche Zeitraum von 90 Tagen nicht überschritten wird. Für Studierende gilt für die selbstgenutzte Wohnung eine Sonder - regelung. Sie ermöglicht Kurzzeitvermietung genehmigungsfrei bis zu 180 Tagen pro Kalenderjahr. Der Nachweis des Studieren- denstatus wird durch das Amt für Wohnungs- wesen überprüft und die WID daher nicht automatisiert erteilt. Wer beabsichtigt, Kurzzeitvermietung für mehr als 90 Tage pro Kalenderjahr anzubie- ten, benötigt hierfür eine Zweckentfrem- dungsgenehmigung. Nach Registrierung im Online-Verfahren zur Anforderung einer WID wird dann in jedem Einzelfall durch das Amt für Wohnungswesen überprüft, ob die Voraus- setzungen für eine Genehmigung der Zweck - entfremdung von Wohnraum durch Kurzzeit - vermietung gegeben sind. Das WohnStG NRW sieht außerdem vor, dass auch Bürger*innen, die für ihr Kurzzeit - vermietungs-Angebot keinen Wohnraum nutzen (sondern zum Beispiel zur gewerbli - chen Nutzung gewidmete Räume, auch im Gastgewerbe) verpflichtet sind, bei der Be- werbung ihres Angebotes auf Online-Portalen und in gedruckten Publikationen ebenfalls eine WID anzugeben. Dadurch sollen Miss- brauchsmöglichkeiten zusätzlich verringert werden. Auch in diesen Fällen wird die WID erst erteilt, nachdem das Amt für Wohnungs- wesen die entsprechende Widmung der Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 86 Räume (zum Beispiel anhand der Baugeneh- migung) dar aufhin überprüft hat, dass es sich nicht um Wohnraum handelt. Das Registrierungsverfahren erleichtert daneben auch den im WohnStG NRW fest - geschriebenen Datenaustausch mit den Steuer- und Finanzbehörden. Dadurch kann die korrekte Abführung von Steuern und Abgaben leichter nachvollzogen werden. In Köln wurden bis 31. Dezember 2023 insgesamt 4.294 gültige WID erteilt. Damit liegt Köln an der Spitze aller betroffenen „Satzungskommunen“ in NRW. Verstöße gegen die Regelungen des WohnStG NRW zur WID werden mittels Bußgeldverfahren geahndet. Kurzzeitvermietungen Stadt Aachen Münster Bonn Dortmund Düsseldorf Köln Anmeldungen 413 564 574 813 2.155 4.294 Geförderter Mietwohnungsbau Köln-Volkhoven / W eiler 87 Bezahlbaren Wohnraum schützen Leerstand von Wohnraum A uch ein längerfristiger Leerstand von Wohn- raum verknappt das verfügbare Wohnungs - angebot in Köln. Leerstand einer Wohnung gilt dann als Zweckentfremdung von Wohnraum, wenn er länger als sechs Monate andauert. Diese großzügige gesetzliche Regelung ermög- licht den Eigentümer*innen von Mietwohn raum, bei einem Mieter*innenwechsel nötige Repa- ra tur en und I nstand se tzungen binnen sechs Monaten vorzunehmen, ohne wegen dieses Leerstandes das Amt für Wohnungswesen kontaktieren zu müssen. Auch mögliche organisatorische Probleme bei einem Mieter*innenwechsel lassen sich in dieser Frist in aller Regel ausräumen. Falls jedoch eine Weitervermietung nicht binnen sechs Monaten erfolgen kann, sind Eigentümer*innen von Mietwohnraum dazu verpflichtet, den Leerstand ihres Wohn raumes unverzüglich dem Amt für Wohnungs wesen anzuzeigen und dabei die Gründe hierfür darzulegen und zu bele gen. Auf der Grund- lage dieser Angaben entscheidet das Amt für Wohnungswesen, ob ein länger als sechs Monate andauernder Leerstand genehmigt werden kann. Das Amt für Wohnungswesen begegnet der Zweckentfremdung von Wohn- raum durch eine intensivierte Verfolgung aller Verstöße gegen das WohnStG NRW und die Kölner Wohnraumschutzsatzung. Dabei unterstützt ein stadtweit tätiger Ermittlungs- dienst. Geförderter Mietwohnungsbau Köln-Nippes Schutzbedürftige sicher unterbringen Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 90 Unterbringung von Geflüchteten Gesetzliche Grundlagen Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind nach § 1 Flüchtlingsaufnahmegese tz (FlüAG NRW) gesetzlich verpflichtet, Geflüchtete unterzubringen, die ihnen vom Land durch die Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen werden. Dies sind in erster Linie A sylbewerber*innen, die sich noch im Asylverfahren befinden, Geflüchtete, die aus humanitären oder politi- schen Gründen in Kontingenten aufgenommen werden (zum Beispiel Ortskräfte aus Afgha- nistan) sowie Geflüchtete aus der Ukraine. Auch Menschen aus Nicht-EU-Ländern, die un- mittelbar nach Köln kommen, sind gemäß § 1 Abs. 3 FlüAG zunächst unterzubringen, um ihre Obdach losigkeit zu vermeiden. Zahlen, Daten, Fakten Zum Jahresbeginn 2023 brachte das Amt für Wohnungswesen insgesamt 10.839 Geflüchtete unter, zum Jahresende 10.427. Damit blieben die Unterbringungszahlen 2023 durchgehend auf dem hohen Niveau der Jahre 2015 bis 2018. Im Jahresverlauf 2023 gab es zudem eine erhebliche Fluk - tuation in der Unterbringung aufgrund der hohen Zahl unerlaubt einge reis ter Personen, die, überwiegend aus Westbalkanstaaten kommend, Köln direkt aufsuchten. Im März erhöhte sich die Zahl der unterzubringenden Personen zwischenzeitlich auf 11.388. Die Zahl der städtisch untergebrachten Geflüchteten aus der Ukraine hat 2023 währenddessen stetig abgenommen von 3.874 auf 2.802. Michaela Küppers „Ich bin beim Amt für Wohnungswesen als Diplom-Sozialpädagogin angestellt. Mein Aufgabengebiet umfasst den Sozialen Dienst für Geflüchtete. In diesem Bereich bin ich seit 2014 mit großer Freude beschäftigt. Das Wichtigste meiner Arbeit ist die angemessene Unterbringung und Anbindung von Menschen mit Fluchthintergrund unter Beachtung ihrer sozialen, räumlichen und medizinischen Multi- problemlagen. Bei meiner Tätigkeit war es mir im letzten Jahr auch eine große Freude neue Kolleg*innen einzuarbeiten und Qualitätsstan- dards unserer Abteilung weiterzureichen. “ 91 Schutzbedürftige sicher unterbringen Soziale Betreuung Unterstützung von Geflüchteten in Unter bringungseinrichtungen und Beher bergungsbetrieben Die soziale Betreuung der städtisch unterge- brachten Geflüchteten übernimmt der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen sowie Träger der freien Wohlfahrtspflege, die hier- für vom Amt für Wohnungswesen beauftragt wurden. In beiden Fällen ist speziell ausgebil- detes Fachpersonal der Sozialen Arbeit tätig. Die Teams im Sozialen Dienst sind auf die Stadtteile aufgeteilt und betreuen die dort liegenden Unterbringungsstandorte. Diese Aufteilung erleichtert eine kontinuier liche Zusammenarbeit mit den ebenfalls stadt - teilbezogenen Willkommens- und Ehrenamts- initiativen. Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungs - wesen arbeitet eng mit dem Interkulturellen Dienst und dem Kommunalen Integrations - zentrum zusammen, die im Amt für Integra - tion und Vielfalt angesiedelt sind. Ansprech- partner für Fragen, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen betreffen, ist der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Amt es für Kinder, Jugend und Familie. Für die Ge- sundheitsversorgung und -beratung der Geflüchteten ist das Team Flüchtlingsmedizin des Gesundheitsamtes ein enger Koopera - tionspartner des Sozialen Dienstes. Geflüchtete erhalten zu Beginn der städti- schen Unterbringung eine Erstberatung durch den Sozialen Dienst. Hier werden individuelle Hilfe- und Unterstützungsbedarfe festgestellt und die Perspektive in der Unterbringung besprochen. Die Fachkräfte der Sozialen Arbeit stehen dann im weiteren Verlauf der Unterbringung in regelmäßigen Sprechstunden vor Ort für Fragen zur Verfügung. Insbesondere vermittelt der Soziale Dienst Geflüchtete in Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Integrationszentrum in integra - tionsfördernde Maßnahmen (Schule und Fortbildung, Sprach- und Integrationskurse, Selbsthilfe, Arbeit). Die untergebrachten Geflüchteten sind sehr unterschiedlich nach Herkunft, Alter, Bildung, Religion, Gesellschaftsschich t, Fluchtgründen, F amilienkonstellation (Familie, Ehepaar, alleinerziehende Mutt er), körper lichen oder gesundheitlichen Einschränkungen und sexueller Orientierung. Diese Aspekte berücksichtigt der Soziale Dienst im Rahmen der unterstützenden sozialen Begleitung bei den Integrations - bemühungen, soweit sie bekannt sind. Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungs- wesen und die Fachkräfte beauftragter Träger der freien Wohlfahrtspflege, die an unterschiedlichen Standorten die Betreuung der Geflüchteten übernehmen, leisten die sozialarbeiterische Beratung und Begleitung nach Maßgabe der „Leitlinien zur Unterbrin- gung und Betreuung von Flüchtlingen“ mit nachfolgend skizziertem Integrations auftrag: Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 92 › Erstberatung: Perspektiven aufzeigen › Regelmäßige Sprechstunden vor Ort › Vermittlung in beziehungsweise Initiierung von integrationsfördernden Maßnahmen (Sprach- und integrations begleit ende Kurse zur wirtschaftlichen, so zialen und kulturellen Integration) mit dem Ziel einer Wohnungsvermittlung › Unterstützung/Installation von Hilfen bei: – wirtscha ftlicher Integration (Zusammen - arbeit mit Integration Point/Arbeitsagentur und Jobcenter, Hilfestellung bei Bewerbun- gen und Arbeitssuchen) – so ziale Integration (Vermittlung der Bewohner*innen in soziale Angebote der Stadt oder des Stadtviertels, unter anderem durch laufende Kontakte zum Interkulturellen Dienst, sozialen Institutio- nen, Förderung von Selbsthilfeaktivitäten, Willkommensinitiativen) – kulturelle Integration (Vermittlung kultureller Gepflogenheiten, Vermittlung zu Angeboten bei FliehKraft-Kölner Flücht- lingszentrum, Selbsthilfen, Sportvereinen) Die „Gruppe“ der Geflüchteten ist in sich divers und muss als solche betrachtet werden. Dies wird von Beginn an bei der Unterbringung bis hin zu ihrem Weg in die schulische, berufliche und gesellschaftliche Integration ganzheitlich beachtet. Integration und „Ankommen“ funktioniert nicht alleine über eine Unterkunft, in der sich ein selbst - strukturierter Tagesablauf verwirklichen lässt. Hier kommt es insbesondere auch auf die soziale und unterstützende Begleitung an, die speziell ausgebildetes Fachpersonal der Sozialen Arbeit in Zusammenarbeit mit freien Trägern sowie einer Vielzahl von ehrenamt - lichen Akteur*innen leistet. Khaled Sinouh „Im Amt für Wohnungswesen bin ich in der Objektakquise tätig. Meine zentrale Auf - gabe besteht darin, dringend benötigten Wohnraum für Schutz suchende, obdachlose Menschen und benachteiligte Gruppen zu beschaffen, die auf dem angespannten Köl- ner Wohnungsmarkt kaum Chancen hätten. Damit trage ich dazu bei, Menschen vor dem sozialen Abstieg zu bewahren und ihnen eine Pers pektiv e zu geben. “ 93 Schutzbedürftige sicher unterbringen Kooperationspartnerschaften und Vernetzung Um den Anforderungen an eine wirtschaft - liche, soziale und kulturelle beziehungsweise gesellschaftliche Integration von unterge- brachten Geflüchteten gerecht werden zu können, arbeitet das Amt für Wohnungs - wesen mit weiteren städtischen Dienststellen, Wohlfahrtsverbänden, freien Trägern, Lobby- gruppen und den Willkommensinitiativen des ehrenamtlichen Engagements intensiv zusammen. Ziel ist es, nicht nur Unterkunft und Verpfle- gung sicherzustellen, sondern hilfesuchenden Personen, die überwiegend aus Herkunfts - ländern stammen, denen die deutschen Gesellschaftsstrukturen fremd sind, über eine nachhaltige Integrationsarbeit auch die Normen und Werte unserer Gesellschaft zu vermitteln. Zur Beratung und Betreuung des Personenkreises hat sich eine enge Koopera - tion mit Fachkräften von Wohlfahrtsverbän- den bewährt, die teilweise auch im Auftrag der Stadt Köln die Betreuung von Unterbrin- gungsstandorten übernehmen. In vielen Stadtteilen mit Unterkünften für Geflüchtete sind gute Netzwerke entstanden, in denen Schulen, Kindertagesstätten, das Amt für Kinder, Jugend und Familie, vertre- ten etwa durch die Bezirksjugendpflege, das jeweilige Bürgeramt, vertreten durch die Ehrenamtskoordinator*innen, Bürgerverei- ne, die Bezirksbeamt*innen der Polizei sowie weitere Betreuende beteiligt sind. Eine Zusammenarbeit besteht zudem mit Mitarbeiter*innen der freien Träger und Lobby gruppen, die über eine hohe Kompe - tenz im Umgang mit Menschen aus frem- den Kulturkreisen verfügen, beispielsweise Willkommens initiativ en, die sich in Folge des großen Engagements für Geflüchtete aus Krisen gebiet en verstärkt gebildet haben. Um dem erhöhten Hilfebedarf bestimmter Migrant*innengruppen besser gerecht wer - den zu können, sichert sich die Stadt Köln darüber hinaus über die Finanzierung von Stellen bei einem Träger der Wohlfahrtspflege für die Volksgruppe der Roma die Unterstüt - zung eines Nationworkers als Mittler zwischen den Kulturen. Über eine Selbsthilfeorganisa - tion für Migrant*innen unterstützt eine Inte - grationsmittlerin die Gruppe der Zugewan- derten mit russischem Sprachhintergrund. Belegungsmanagement und -steuerung im Bereich der Unterbringung Geflüchteter Die Steuerung der Belegung in den Unter künf- ten für Geflüchtete ist eine weitere zen trale Aufgabe der Fachkräfte des Sozialen Dienstes. Im Rahmen der Belegung werden besondere Unterbringungsbedarfe der Geflüchteten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Unter - bringungsmöglichkeiten berücksichtigt. Einige Bedarfe sind offensichtlich, wie etwa bei Frauen mit einer fortgeschrittenen Schwangerschaft, einer Familie mit vielen Kindern, Menschen im Rollstuhl oder mit einer körperlichen Behinderung. Andere Bedarfe bedürfen einer freiwilligen Offenbarung der Vulnerabilität durch die Geflüchteten, wie etwa bei psychischer Erkrankung, Trauma - tisierung oder Betroffenheit von Menschen- handel oder sexueller Gewalt. Diese Themen können häufig erst nach einiger Zeit bespro- chen werden, wenn sich ein Vertrauensver - Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 94 hältnis zur betreuenden Person entwickelt hat. Bei besonderer Schutzbedürftigkeit wird im Rahmen der bestehenden Ressourcen für eine adäquate U nterbringung Sorge getragen. Vorgelegte Atteste über besondere Bedarfe von Geflüchteten werden dem Gesundheits- amt zur Begutachtung vorgelegt, welches ge- gebenenfalls eine Empfehlung für eine andere Unterbringung ausspricht. Bei Kindern wird auch die Erreichbarkeit von Kindertagesstätten und Schulen berücksich- tigt, bei chronisch kranken Personen die Nähe von Apotheken und Ärzt*innen, bei Menschen im Rollstuhl die Unterbringung in einer barrie- refreien Unterkunftseinheit angestrebt. Die Unterbringung erfolgt bevorzugt in abgeschlossenen Wohneinheiten statt in Unterkünften mit Gemeinschaftssanitär - anlagen oder -küchen. Abgeschlossene Ein- heiten gewährleisten eine Privatsphäre, die es ermöglicht, eigene Strukturen im Alltag aufzubauen. Es ist gelungen, 2023 rund drei- viertel der Geflüchteten in abgeschlossenen Wohneinheiten un terzubringen, obwohl diese in Köln mit einem angespannten Wohnungs- markt nur begrenzt zur Verfügung stehen. Dem politischen Auftrag, Gemeinschafts- unterkünfte abzubauen, konnte seit 2022 aufgrund der Aufnahme ukrainischer Geflüch- teter nicht nachgekommen werden, da jeder Platz zur Unterbringung benötigt wurde. In Bezug auf geflüchtete Frauen, die Opfer von Menschenhandel geworden sind, besteht ein durch Ausländeramt, Amt für Wohnungs - wesen und dem agisra e.V. abgestimmtes Verfahren zur gesundheitlichen Versorgung, psychosozialer Unterstützung und Unterbrin- gung in Einrichtungen speziell für Frauen. Das Wohnprojekt der Stadt Köln für LSBT*I*Q Geflüchtete wurde 2017 bezogen und 2019 auf 34 Plätze erweitert, die auch noch 2023 unverändert bestanden. Der Aidshilfe e.V. in Verbindung mit Rubicon e.V. obliegt die Betreuungsträgerschaft. Diese Kooperation hat sich bewährt und wird fortgeführt. Gewaltschutzkonzept in Unterbringungs- einrichtungen für Geflüchtete der Stadt Köln Die Stadt Köln hat im Rahmen der Umsetzung des Landesgewaltschutzkonzeptes NRW eine Arbeitsgruppe aus dem Gremium „Runder Tisch für Flüchtlingsfragen“ gebildet, die bis Ende 2019 ein Gewaltschutzkonzept für die städtischen Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete in Köln entwickelte. Schwerpunkte des Gewaltschutzkonzeptes sind: › Schutz untergebrachter Geflüchteter mit besonderem Augenmerk auf Kinder und vulnerable Geflüchtete › Prävention jeglicher Formen von Gewalt, Sicherheitskonzept › Intervention › Allgemeine Ablaufschemata › Schutzvereinbarungen › Verhaltensregeln für Mitarbeiter*innen sowie Bewohner*innen › Verbindlicher Handlungsleitfaden für Mitarbeiter*innen im Krisen- und Interventionsfall › Maßnahmenkatalog mit Kontaktdaten zu Anlauf- und Beratungsstellen zur Unterstützung 95 Schutzbedürftige sicher unterbringen Dieses Schutzkonzept für die Akteur*innen v or Ort definiert Qualitätsstandards, die die Basis für die Entwicklung weiterer Handlungs - module und Leitfäden darstellen. Anhand des Konzepts wird einrichtungsbezogen geprüft, welche Standards bereits umgesetzt sind und an welchen Stellen noch Handlungsbedarf besteht. Basierend auf dem Schutzkonzept lassen sich weitere Module entwickeln, be- ziehungsweise befinden sich als Ergänzung bereits in der praktischen Umsetzung. Der Rat der Stadt Köln hat diesem Konzept am 10. September 2020 zugestimmt. Die zunächst auf zwei Jahre befristete Stelle zur Gewaltschutz-Koordination konnte am 1. Oktober 2020 besetzt werden und besteht durch Ratsbeschluss vom 8. September 2022 dauerhaft. Wesentliche Aufgaben der Koordination im Jahr 2023 waren: › das Gewaltschutzkonzept in der täglichen Arbeit der Fachkräfte in den Unterkünften installieren und verankern › Informationen über die Gewaltschutzkon- zept-Umsetzung und Aufgaben der Koordina- tion für neue Mitarbeiter*innen vermitteln › Mitarbeiter*innen für die Wahrnehmung von Gewalt sensibilisieren › Austauschgruppen zu Gewaltvorkommnis- sen in den Unterkünften für Fachkräfte des Amtes für Wohnungswesen organisieren › Konflikt- und Krisensituationen mit Mitarbeiter*innen in Einzelgesprächen oder in Teambesprechungen in den Unterkünften reflektieren › Partizipationsansätze stärken › Beratungsgespräche mit Geflüch teten, mit Sprachmittler*innen/ Videodolmetscher*innen führen › Projekte in den Unterkünften initiieren, individuelle Maßnahmen entwickeln › Netzwerkarbeit weiterführen Geförderter Mietwohnungsbau Köln-Rondorf Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 96 › Austausch mit den Sicherheitsunternehmen wahrnehmen › Öffentlichkeitsarbeit leisten für das Gewalt- schutzkonzept, zum Beispiel durch Artikel in der Caritas Zeitschrift Zum Gewaltschutzkonzept Kommunale Erstaufnahme am Südstadion Die Anmietung einer Containerwohnanlage am Südstadion mit 104 Containerwohnein- heiten und einer Maximalbelegung von 400 Personen wurde aufgrund des andauernden Bedarfs verlängert. Zunächst war eine Nut - zung bis August 2023 avisiert. Aufgrund der anhaltend angespannten Unterbringungssitu- ation war eine weitere Sicherung der Kapazi- täten erforderlich. Der Standort diente 2023 als kommunale Erstaufnahmeeinrichtung für unerlaubt eingereiste Geflüchtete und Ukrainer*innen, die entweder neu einreisten oder ihren vorübergehenden Wohnraum in Köln verlassen mussten. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist als Träger für die Betreuung dieses Standortes zuständig. Eine pädagogische Betreuung wird dort mon- tags bis donnerstags von 9 bis 17:30 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr ange bo ten. Es ist ein offenes Angebot, das Kindern und Jugend- lichen viele verschiedene Aktivi t äten anbietet. Es gibt einen Raum, in dem täglich Bastelange- bote wie auch Spiele angeboten werden, einen Kinderraum, in dem Spielküchen, Puppenhäu- ser, eine Leseecke, Bauteppiche wie auch ein Kaufladen vorhanden sind. Ein Jugendraum, in dem spezifische Angebote für ältere Kinder und Jugendliche in Form von Kicker, Spiele oder Kreativ angebo te stattfinden, rundet das Angebot ab. Außerdem steht noch ein Raum zur Verfügung, in dem Lehramtsstudieren- de Kinder und Jugendliche spielerisch beim Erwerb der deutschen Sprache unterstützen (Projekt PROMPT!). Weitere Angebote sind: › Mutter-Kind-Gruppe (DRK Familien bildungswerk) › zweimal wöchentlich Sportangebot (RheinFlanke e.V.) › Mutter-Kind-Gruppe mit Säuglingen (Griffbereit) › Vater-Kind-Gruppe (DRK Familienbildungswerk) › Pilotprojekt „Bouldern“ (Polizei Köln) › Bewohner*innenversammlung mit Unterstützung des Rom e.V. › Gemeinsames Aufräumen des Außen- geländes, auch außerhalb des Geländes › Begleitung zu umliegenden Jugendzentren und Sportangeboten › Spielmaterial und Schulsachen über „Spille Mer“ › Projekttag Gestaltung des Außengeländes › Theaterstück „Sina und Tim“ von Zartbitter e.V. › Skateprojekt der Sportjugend › Tischtennis-Turnier 97 Schutzbedürftige sicher unterbringen Auszugsmanagement Seit Okt ober 2011 gibt es das von der Stadt Köln finanzierte Projekt „Auszugsmanage- ment“ , welches der Rat der Stadt Köln 2017 als dauerhafte Aufgabe etabliert hat. Das Auszugsmanagements verfolgt das Ziel, städ- tisch untergebrachte Geflüchtete mit Blei- beperspektive in private Mietverhältnisse zu vermitteln oder sie bei der Suche nach einer privaten Mietwohnung zu unterstützen. Dazu werden Schulungen angeboten, die vermitteln, welche Unterlagen und Bescheini- gungen benötigt und wie die Wohnungssuche gestaltet werden sollte. Auch die persönliche Begleitung zu Behörden oder Vermieter*innen zur Überwindung von Verständigungsschwie- rigkeiten gehört zum Angebot. Projektbeteiligte sind die sozialen Träger › Caritasverband für die Stadt Köln e.V. (bis 31. Dezember 2023), › Deutsches Rotes Kreuz (DRK) und › Kölner Flüchtlingsrat e.V. Für die Durchführung standen 2023 bei den Trägern drei unbefristete Vollzeitstellen sowie vier auf zwei Jahre befristete Stellen (bis 31. Dezember 2023) zur Verfügung. Zwei Kräfte des Sozialen Dienstes mit jeweils einer halben Stelle koordinieren das Projekt. Diese stellen in Zusammenarbeit mit den Betreu- ungskräften des Sozialen Diens tes den Kon- takt zu den in Frage kommenden Geflüchteten her, die Kooperation mit anderen Dienststellen und dem Jobcenter sicher und sind Kontakt- stelle für ehrenamtlich Engagierte. Bis zum 31. Mai 2023 bestand zudem eine befristete Stelle, um die in einer Welle von Hilfsbereitschaft aus der Bevölkerung ange- botenen Mietwohnungen für Kriegsgeflüchte- te aus der Ukraine zeitnah zu vermitteln. Eigener Wohnraum für Geflüchtete entlastet die städtischen Unterbringungs ressour cen mit den damit verbundenen Kosten und fördert die Integra tion der vermittelten Geflüchteten. Seit 2019 wird das Ehrenamt, das in den Stadtteilen gut vernetzt ist, bei regelmäßigen Treffen verstärkt in das Projekt Auszugs - management eingebunden. Enwicklung Auszugsmanagement Jahr Personenzahl Anzahl Wohnungen 2018 426 144 2019 371 132 2020 407 130 2021 334 110 2022 284, davon 111 Ukrainer*innen 103, davon 42 an Ukrainer*innen 2023 335, davon 187 Ukrainer*innen 135, davon 86 an Ukrainer*innen Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 98 Im Rahmen der Vermittlung von Wohnraum besteht auch regelmäßiger Kontakt beispiels- weise mit der GAG Immobilien AG, die 2023 insgesamt 33 Wohnungen für geflüchtete Menschen aus ihrem Bestand zur Verfügung stellte. Die Kooperation mit anderen Woh- nungsbaugesellschaften, die 16 Wohnungen zur Verfügung stellten, wird sukzessive aus- gebaut. Insgesamt ist die Vermittlung von Mietwohnungen aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes in Köln überaus herausfor - dernd. Steigende Vermittlungszahlen zeigen jedoch, dass das Projekt auf einem guten Weg ist und Erfolge vorweisen kann. Angesichts des stark angespannten Wohnungs markt es in Köln ist das Auszugs - management ein erfolgreiches Projekt. Eine eigene Wohnung zu haben stellt einen wesentlichen Schritt im Integrationsprozess von Ge flüchteten dar. Ehrenamtlich engagierte Akteur*innen Die Erfahrung hat gezeigt, dass ehrenamtlich Engagierte aufgrund ihrer guten Vernetzung in den Stadtteilen eine wesentliche Hilfe für Geflüchtete darstellen können, um Zugang zum Kölner Wohnungsmarkt zu bekommen. Das seit 2019 bestehende Projekt „Ehren- amt“ , mit dem die Stadt Köln gemeinsam mit den Trägern ihre Wertschätzung für den Beitrag der ehrenamtlichen Arbeit zum Aus- druck bringt, konnte 2023 erfolgreich fortge- setzt werden. Es fanden regelmäßige Treffen zwischen ehrenamtlich Engagierten und dem Auszugsmanagement zum Informationsaus- tausch und zur gegenseitigen Unterstützung statt. Zum Auszugsmanagement der Stadt Köln Beispielhafte Projekte in städtischen Unterbringungseinrichtungen Fahrradwerkstatt Die Fahrradwerkstatt am Standort Bonner Straße wurde im Dezember 2021 eröffnet. Hierfür wird eine kleine städtische Lager- halle neben dem Hinterhof genutzt. Finan- ziert wird das Projekt über eine großzügige Privatspende. Gemeinsam mit ehrenamtlich Engagierten sowie Bewohner*innen und Frei- willigen des DRK werden dort jeden Donners- tag von 15 bis 18 Uhr Fahrräder repariert oder zusammengebaut. Das Angebot wird von den Bewohner*innen, anderen Hilfe bedürftigen so wie aus der unmit- telbaren Nachbarschaft sehr gut angenommen. Gartenprojekt Pastor-Wolff-Straße Die städtische Heimleitung hat an dem Stand- ort ein gemeinsames Gartenprojekt mit den Bewohner*innen initiiert. Sie hegen und pflegen die angelegten Beete in Eigenverantwortung und ernten die Produkte, aus denen sie gemein- sam mit den Kindern Speisen herstellen. Forum für Willkommenskultur Köln Alle beteiligten Akteur*innen verstehen Ehrenamt und freiwilliges Engagement als verlässliche Tätigkeit, zu der man sich ohne vertrag liche Verpflichtung entscheidet. 99 Schutzbedürftige sicher unterbringen Dies kann einmalig und stundenweise sein, bei r egelmäßigen Diensten auch einen höheren zeitlichen Umfang haben. Ehren- amt und freiwilliges Engagement geschieht unentgeltlich, allenfalls können Aufwands - entschädigungen geleistet werden. Die Vorbereitung, Begleitung und Fortbildung der freiwillig Engagierten in ihrer karitativen Arbeit, die Möglichkeit des Erfahrungsaus - tauschs und die Kultur der Anerkennung haben einen hohen Stellenwert bei den Wohl - fahrts verbänden, Kirchengemeinden und dem Zentrum für Willkommenskultur. Das Amt für Wohnungswesen unterstützt das Projekt „Forum für Willkommenskultur“ (Kooperation Kölner Flüchtlingsrat e.V. / Kölner Freiwilligen Agentur e.V.) finanziell. Deren Aufgabe ist es, stadtteilbezogene und stadtweite Willkommensinitiativen zu vernet - zen und den gegenseitigen Austausch sicher - zustellen. Die Verzahnung vielfältiger Institu- tionen, die sich der Geflüchteten annehmen, sowie der vielen ehrenamtlichen Hilfsange - bote, erfordern einen reibungslosen Ablauf. Kölner Flüchtlingsrat e.V. und Kölner Freiwilligen Agentur e.V. arbeiten mit den städtischen Bürgerämtern zusammen und leisten ihnen gegenüber Unterstützung bei der Beratung und Koordination bürgerschaft - licher Willkommensinitiativen. Die Stadt - bezirke mit ihren Bürgerämtern und – soweit vorhanden – Sozialraumkoordinator*innen sollen für örtliche Willkommensinitiativen aus der Bürgerschaft erste Anlaufstelle sein. In der Melanchthon-Akademie Köln finden regelmäßige Tagungen zur Vernetzung der Willkommensinitiativen statt. Dadurch ist die nachhaltige Struktur „Willkommen in Köln“ entstanden, in der sich die Initiativen aktiv austauschen und sich gegenseitig und in Kooperation mit den Beratungseinrichtungen unterstützen. Die politischen Sprecher*innen der Willkommensinitiativen nehmen ständig am Runden Tisch für Flüchtlingsfragen teil. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 100 Ehrenamtliches Engagement – Willkommens- initiativen und Kirchengemeinden Der ehrenamtlichen Unterstützung für Geflüchtete kommt eine große Bedeutung zu, auch da sie die Solidarität in der Stadt- gesellschaft stärkt. Eine Vielzahl Engagierter bringt hier Erfahrung und Kompetenz ein, um geflüchtete Menschen zu unterstützen, sich in Deutschland und Köln zurechtzufinden. Nicht zuletzt stärken sie die zugewanderten Menschen darin, ihre Potenziale in die neue Lebenssituation einzubringen und perspekti- visch unabhängig von Hilfe zu leben. Sie bieten zum Beispiel Lotsendienste, Lesean gebo te und Hausaufgabenbetreuung an, oftmals begleitet von einem Träger (zum Beispiel Kirchenge- meinden, Wohlfahrtsverbände). Sie unterstüt- zen damit die regulären Betreuungsstrukturen und tragen zu einer Entlastung hauptamtlicher Fachkräfte der Stadt Köln und der Träger bei. In mittlerweile circa 45 überwiegend auf den Stadtteil bezogen organisierten, ehrenamt - lichen Willkommensinitiativen engagieren sich Kölner*innen und bilden die Basis der l ebendigen Willkommenskultur, die Köln als weltoffene Stadt ausmacht. Sie unterstützen die geflüchteten Menschen durch ein breites Spektrum an ehrenamtlichen Angeboten. Dieses reicht von Sprachkursen für unter - schiedliche Altersklassen über die Begleitung zu Ämtern und Arztpraxen bis hin zu gemein- samen Freizeitaktivitäten. Der Schwerpunkt der Arbeit der Ehrenamt - lichen hat sich in den letzten Jahren verlagert von der Unterstützung beim Ankommen hin zur Unterstützung bei der Wohnungssuche und der Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Neben den Beratungsstellen für Geflüchtete (Förderung von fünf Stellen durch das inter - kulturelle Maßnahmenprogramm der Stadt Köln) und den Wohlfahrtsverbänden sind in Köln 13 Integrationsagenturen verortet. Zudem gibt es 40 anerkannte Interkulturelle Zentren im Stadtgebiet. Viele der lokalen Akteur*innen werden von der Verwaltung durch das Landesförder - programm „KOMM-AN NRW“ finanziell un ter- stützt und erhalten durch die Mitarbeiter *innen der Ehrenamtskoordination in jedem Bürger am t und bei verschiedenen freien Trägern (Arbeitskreis 9plus) fachliche Unter - stützung in ihrer Arbeit. Die Integration der Geflüchteten stellt weiter - hin eine enorme Chance, aber auch eine besondere Herausforderung für die Stadt Köln und die Stadtgesellschaft dar. Ohne die engagierte Tätigkeit vieler Vereine, privater und kirchlicher Träger und der großen Anzahl ehrenamtlich engagierter privater Gruppen und Einzelpersonen wäre die gelebte Will- kommenskultur in Köln nicht möglich. Die Zusammenarbeit zwischen Bürger - schaft und Stadtverwaltung im Bereich der Integra tion Ge flüchteter ist ein gutes Beispiel gelingender Kooperation. 101 Schutzbedürftige sicher unterbringen Ressourcenmanagement D as Ressourcenmanagement des Amtes für Wohnungswesen sorgt dafür, dass jederzeit eine ausreichende Kapazität an Un terkünften zur Verfügung steht, um die gesetzliche Unter- bringungsverpflichtung aus § 1 Flüchtlings- aufnahmegesetz zu erfüllen. Dazu müssen ständig genügend Plätze im System vorge- halten werden, um auch kurzfristige Auf- nahmen sowie notwendige Verlegungen zu ermöglichen. Die Stadt Köln muss darauf vorbereitet sein, dass kurzfristig eine größere Anzahl ankom- mender Geflüchteter unterzubringen ist. Das Ressourcenmanagement sieht vor, dass eine ständig freie Reserve von idealer weise 1.500 Plätzen vorhanden ist. Die Reserv estandorte wurden schon kurz nach Ausbruch des Krieges in der Ukr aine 2022 vollständig be - legt und waren auch 2023 in Erfüllung der laufenden Unterbringungsverpflichtung kon - tinuierlich ausgelastet. Zielsetzung ist, auch künftig bei kurzfristigem Anstieg der Unter - bringungsbedarfe vorbereitet zu sein. Daher ist geplant, im Sinne eines v orausschauenden und nachhaltigen Ressourcenmanagements erneut Reserveplätze aufzubauen. Vor die - sem Hintergrund ist die Finanzierung von Vorhaltekosten durch das Land eine zentrale kommunale Forderung zur Bewältigung der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung in den Städten und Gemeinden. Die Stadt Köln ist aus Wirtschaftlichkeits- und Haushaltsgründen auch gehalten, bei Leerständen ohne mittelfristigen Bedarf größere Überkapazitäten abzubauen. Dieser stete Auf- und Abbau von Unterbringungs - ressourcen, angepasst an die jeweilige Bedarfslage, wird als „Atmendes System“ bezeichnet. Systembau Köln-Ossendorf Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 102 Geförderter Mietwohnungsbau Köln-Rondorf 2023 bildeten die für ein halbes bis zu einem ganzen Jahr vereinbarten Belegungsrechte in Beherbergungsbetrieben die Grundlage für eine erhöh te Flexibilität des Unterbringungs - systems. Insbesondere auch angesichts nicht verfüg- barer Grundstücke werden vermehrt Umbau- ten von leerstehenden Bürobauten zu Unter - künften für Geflüchtete in Betracht gezogen, soweit dies bauplanungsrechtlich zulässig ist. Dadurch werden als Zwischennutzung für mehrere Jahre Unterkünfte geschaffen. Da die Umbauten häufig mit erheblichen Kosten verbunden sind, ist eine gründliche Kosten- Nutzen-Analyse erforderlich. Die Pläne wer - den den politischen Gr emien zur Entschei - dung vorgelegt. Neben der steten Anpassung der Ressourcen an den Bedarf ist auch verstärkt die Unter - bringung von Geflüchteten in abgeschlosse- nen Wohneinheiten, also solchen mit eigenem Sanitärbereich und eigener Küche, seit Jah- ren wesentliche Zielsetzung der städtischen Unterbringungsstrategie. Trotz sich ständig ändernder Bedarfe und Ressourcen wird die- ses Ziel engagiert weiterverfolgt. Neubau von Standorten Im Rahmen der Flächenakquise werden fortlaufend Grundstücke geprüft, die sich zur langfristigen konventionellen Bebauung eignen oder auf denen im Bedarfsfall kurz - fristig temporäre Unterkünfte für Geflüchtete errichtet werden könnten. Das Aufgabenge- biet umfasst die Bauherr*innenvertretung bei Baumaßnahmen im Rahmen der Projektleitung und Projektsteuerung gemäß Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieur*innen und Architekt*innen (AHO) über alle Leistungs phasen der Honorarord- nung für Architekt*innen und Ingenieur*innen (HOAI). 103 Schutzbedürftige sicher unterbringen Wesentliche Aufgaben sind: › die Überprüfung und Entwicklung städtischer Grundstücke für Wohn- und Unterbringungszwecke › die Sanierung und der Umbau von Bestandsobjekten › der Neubau von Wohnhäusern im Rahmen des öffentlich geförderten und freifinanzierten Wohnungsbaus zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung Die Realisierung dieser Maßnahmen ermög- licht eine angemessene und bedarfsgerechte Unterbringung für Personenkreise, die einen erschwerten Zugang zum allgemeinen Woh- nungsmarkt haben oder für die eine gesetz - liche Unterbringungsverpflichtung besteht, wie für von Obdachlosigkeit bedrohte oder geflüchtete Menschen. Unterbringungsformen Um zugewiesene Geflüchtete kurz- bis mittel - fristig unterzubringen, greift die Stadt Köln neben Einfamilienhäusern auch auf modulare Gebäude zurück. Hier wird zwischen System- bauten und mobilen Wohneinheiten unter - schieden. Der Krieg in der Ukraine führte zu einer dring- lichen Unterbringungssituation, die den Fokus des Amtes für Wohnungswesen auf kurzfristig zu errichtende Unterbringungsarten wie zum Beispiel Containeranlagen (mobile Wohnein- heiten) setzte. Der Bau der nachfolgenden Unterkünfte wurde 2023 begonnen oder fertiggestellt und in Betrieb genommen: Adresse Unterbringungsform Unterbringungsplätze für Alfred-Schütte-Allee Köln-Poll Mobile Wohneinheiten 98 Personen Elisabethstraße Köln-Porz Sanierung von vier Einfamilienhäusern 25 Personen Friedrichstraße Köln-Porz Systembau 64 Personen Herkulesstraße Köln-Neuehrenfeld Mobile Wohneinheiten (Aufstockung zweigeschossig) 288 Personen (inklusive 144 zusätzliche Plätze nach Aufstockung) Langenbergstraße Köln-Blumenberg Mobile Wohneinheiten 84 Personen (inklusive 24 zusätzliche Plätze nach Au fstockung) Merianstraße (P5) Köln-Chorweiler Mobile Wohneinheiten 378 Personen Nikolausstraße Köln-Sülz Mobile Wohneinheiten 40 Personen Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 104 Systembau Köln-Ossendorf Bei rückläufigen Zuwanderungszahlen liegt zukünftig der Fokus wieder auf der Errichtung von langfristigen/konventionellen Unter brin - gungsressourcen, verknüpft mit klimafreund- lichen Komponenten. Im Kuckucksweg in Köln-Godorf beispiels - weise soll ein zweigeschossiges Mehrfamilien- haus in konventioneller Bauweise mit zehn Unterbringungseinheiten entstehen, das sich bereits in weit fortgeschrittener Planung befindet. In ökologischer Holz- beziehungsweise Holz - hybridbauweise soll ein Neubau in der Gieße- ner Straße in Köln-Humboldt/Gremberg zur Unterbringung von Geflüchteten entstehen. Der Rat hat die Umsetzung durch Vergabe an ein Totalunternehmen, das Planung und Bau aus einer Hand leistet, im Dezember 2023 beschlossen. Hier soll ein viergeschossiges Mehrfamilienhaus mit voraussichtlich 16 U nterbringungseinheiten entstehen. Systembauten Die Systembauten verfügen über abge- schlossene Wohneinheiten mit eigenem Sanitärbereich und eigenen Kochgelegenhei- ten. Waschmaschinen und Wäschetrockner werden in hierfür vorgesehenen Funktions - räumen ber eitgestellt. Kellergeschosse gibt es bei dieser Bauweise nicht. Für die Hausmeister*innen, den Sicherheitsdienst sowie für das sozialarbeiterische Betreuungs- personal werden Büroräume vorgehalten. Aufenthalts- und Gemeinschaftsräume für die Bewohnenden sind ebenfalls vorgesehen. Die Systembauten erhalten eine ansprechen - de Optik in Form von Putzfassaden oder 105 Schutzbedürftige sicher unterbringen Mobile Wohneinheiten Köln-Fühlingen vergleichbaren Materialien, die sich gut in die Umgebung einfügen und eine optische Eingliederung in den Stadtteil ermöglichen. Mobile Wohneinheiten Bei der Errichtung mobiler Wohneinheiten werden autarke Containerelemente zu einem Gebäude zusammengesetzt. Dabei dient ein Modul als Schlafraum für maximal vier Personen. Zwischen zwei Schlaf - räumen befindet sich ein Modul mit einem Sanitärbereich sowie einer Küche zur Selbst - versorgung. Die Räume jeder Nutzungseinheit werden mit einem Flur parallel der Längsach- se erschlossen. In die Obergeschosse gelangt man über außenliegende, einläufige Treppen. Da die Brutto-Geschossfläche 400 Quadrat - meter aus Brandschutzgründen nicht über - schreiten darf, werden je nach Größe des Standortes mehrere Containergebäude errichtet. Dabei sind im Erdgeschoss in einer der Gebäudeeinheiten Räume für den Sicher - heitsdienst und die Fachkräfte der sozialen Arbeit sowie auch Gemeinschafts- und Auf - enthaltsräume untergebracht. Die anderen Gebäude dienen ausschließlich der Unterbrin- gung von Geflüchteten. Sanierung von Ankaufobjekten der Bundes- anstalt für Immobilienaufgaben Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) unterstützt die Kommunen durch den Direktverkauf von bundeseigenen Liegenschaften, die zur Erfüllung kommunaler Aufgaben benötigt werden. Das Amt für Wohnungswesen hat rund ein Dutzend Ein - familienhäuser und Doppelhaushälften von der BImA kostengünstig erworben. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 106 Mobile Wohneinheiten Köln-Sülz Der vergünstigte Erwerb ist vertraglich regel- mäßig an die verpflichtende Belegung mit Geflüchteten ab einem festgelegten Zeit - punkt geknüpft. Die angekauften Gebäude waren teilweise in einem schlechten bauli- chen sowie energetischen Zustand und muss- ten mit zum Teil hohem zeitlichen Aufwand grundsaniert werden. Um die gelten den gese tzlichen Standards zu erreichen, wurden im Rahmen der Grund - sanierung zum Beispiel Fenster, Fußböden und Bleirohre ausgetauscht, Heizungen um - gerüstet und Schadstoffe entfernt. Erst da - nach konnte eine Belegung mit Geflüchteten erfolgen. Betreuung der Unterbringungsobjekte Der Objektservice des Amtes für Wohnungs - wesen übernimmt die Betreuung der Gebäude und Außenanlagen der städtischen Unterkünfte für Geflüchtete. 2023 gab es einen Bestand von rund 300 Gebäuden zur Unterbringung Geflüchteter im Kölner Stadtgebiet. Für deren Facility Management ist der dezen- trale Objektservice zuständig, der Bezirks- büros für jeweils mehrere Unterbringungs- standorte unterhält. In den Bezirksbüros koordinieren Verwalter*innen die Teams der Hausmeister*innen. Ein Notdienst gewährleis- tet auch außerhalb der Dienstzeiten bei plötz - lich eintretenden Schäden wie einem Wasser - rohrbruch schnelles Eingreifen. 107 Ferner sorgt der Objektservice bei der Neu- belegung einer Unterkunft für die Ausstattung der Unterkunftsräume mit Möbeln (Betten, Tische, Stühle, Schränke) und Weißgeräten (Kühlschränke, Herde, Waschmaschinen), aber auch mit Verbrauchsgegenständen (zum Beispiel Glühbirnen, Besen, Reinigungsmittel). Das Beschaffungsmanage ment des z entralen Objektservices ist für den Einkauf des Inven- tars verantwortlich und nimmt dessen Be- vorratung in einem eigenen Depot vor. Damit besteht die Möglichkeit, jederzeit kurzfristig neue Unterkünfte auszustatten. Im Rahmen der Unterbringung kommt es regelmäßig zu Aus- und Umzügen von Ge flüchteten. Hier ist es Aufgabe des Objekt - service, die leergezogenen Räume zu ent rüm- peln und zu renovieren. Kleinere Instand hal- tungs maßnahmen nimmt der Objektservice durch das eigene Hausmeister*innen- und das Handwerker*innenteam vor. Für größere und spezifische Maßnahmen, zum Beispiel Aufzugsreparaturen, werden nach einem Ver - gabeverfahren Handwerks unt ernehmen be- auftragt. Im Bedarfsfall sind auch Schädlings - bekämpfungen durchzuführen. Zentrale Aufgabe des Objektservice ist zudem die Erfüllung der Betriebs- und Verkehrssi- cherungspflichten in den Unterkünften, ins- besondere des Brandschutzes. Dazu gehört die regelmäßige Kontrolle, ob vorgesehene Fluchtwege frei von Brandlasten, also brenn- baren Gegen st änden oder anderen Hindernis - sen, sind. Der Objektservice veranlasst auch die Wartung von Feuerlöschern und Brand - meldeanlagen. Auch die Sorge für die Wartung der Heizungs- anlage und die rechtzeitige Nachbestellung von Heizmaterial zählt zu den Aufgaben des Objekt service. Die Internetversorgung der unt ergebrachten Geflüchteten wird ebenfalls durch den zentra - len Objekt service sicherges tellt, der die Tele- kommunikationsanbieter*innen entsprechend beauftragt. Dem Objektservice obliegt auch die Grünpfle- ge und die Ordnung des Außengeländes als „Visitenkarte“ der Unterkünfte. Dem Objektservice sind schließlich die priva - ten Sicherheitsdienste angebunden, die mit ihren Mitarbeiter*innen für die Sicherheit in größeren Unterkünften sorgen, insbesondere außerhalb der Dienstzeiten von Heimleitun- gen und Fachkräften der Sozialarbeit. Ziel ist der Schutz der Einrichtung und der Unter - gebrachten vor einem Zugang Unbefugter mittels Eingangskontrolle, aber auch durch das Eingreifen bei Vorkommnissen innerhalb der Einrichtung. Es besteht eine Melde- und Berichtspflicht über besondere Vorkommnis- se gegenüber dem städtischen Objektservice, der eine Kontrollfunk tion ausübt. Die Sicherheitsdienstleistungen werden alle fünf Jahre neu ausgeschrieben. 2023 wurde eine Neuausschreibung für die Zeit ab Mitte 2024 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 216,6 Millionen Euro vorbereitet. Schutzbedürftige sicher unterbringen Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 108 Das Handwerker*innenteam des Objektservices Das Handwerker*innenteam des dezentralen Objektservices wurde Mitte 2021 von vor - mals drei auf zunächst acht und mittlerwei- le zehn Handwerker*innenstellen und eine Handwerkermeister*innenstelle aufgestockt. Das Handwerker*innenteam ist in allen Ein- richtungen des Bereiches „Wohnraumversor - gung“ im Amt für Wohnungswesen tätig. Dies sind die Einrichtungen für Wohnungssuchen- de, obdachlos gewordene Personen, Geflüch- tete und Opfer von Großschadensereignissen. Das städtische Handwerker*innenteam stellt einen zeitnahen und flexiblen Einsatz in den verschiedenen Einrichtungen sicher. Die Mitarbeiter*innen fahren täglich mehrere Ein- richtungen an und übernehmen den Material- einkauf bei Firmen im gesamten Stadtgebiet. Des Weiteren verstärkt dieses Team die Rufbereitschaft des Objektservices und stellt somit sein handwerkliches Potenzial auch außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten zur Verfügung. In diesen Fällen entfällt die Beauf - tragung von externen Firmen. Durch den Einsatz der städtischen Hand- wer k er*innen werden die Gewerke Elektro, San i tär, Maler und Schlosser weitestgehend abgedeckt. 2023 führte das städtische Handwerker*innenteam insgesamt rund 2.900 Aufträge in den städtischen Einrich - tungen aus. Zum Jahresbericht 2023 zur Situation Geflüchteter in Köln Stefan Müller „Seit dem 1. Oktober 2023 bin ich Abteilungs- leiter für die Wohnraumversorgung und zu- gleich stellvertretender Amtsleiter. Primäre Aufgabe dieser Abteilung ist es, Schutzbedürf- tige sicher und adäquat unterzubringen und zu betreuen. Für diese herausfordernde Aufgabe habe ich ein hoch motiviertes Team angetrof- fen, welches mir den Einstieg leicht gemacht hat. In Anbetracht der aktuellen Weltlagen und der finanziellen Rahmenbedingungen wird die Aufgabe auch in den nächsten Jahren herausfordernd bleiben. “ 109 Schutzbedürftige sicher unterbringen Unterbringung von Wohnungslosen Gesetzliche Grundlagen Nach § 14 Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW) sind die Kommunen als Ordnungsbe- hörden verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwenden. Obdachlosigkeit, also die Übernachtung im Freien bei Wind und Wetter, bedeutet für die Betroffenen, dass die persönlichen Rechts- güter Gesundheit und körperliche Unver - sehrtheit bedroht sind. Zudem erhöht sich die Gefahr, dass sie Opfer von Eigentumsdelikten werden. Eine Gefährdung dieser Rechtsgüter stellt zugleich eine Gefährdung der öffent - lichen Sicherheit dar. Zunächst versucht die Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren einen drohenden Verlust der Mietwohnung beispielsweise durch die Übernahme von Mietverbindlichkeiten abzuwenden. Wenn dies nicht gelingt, erfolgt eine temporäre Not - unterbringung durch die Fachstelle Wohnen in einer Obdachlosenunterkunft eines Trägers oder in einem Hotelzimmer. Falls keine passende Unterbringungsmöglich - keit bei den Trägern von Obdachlosenein- richtungen oder in Beherbergungsbetrieben vorhanden ist, richtet die Fachstelle Wohnen ein Unterbringungsersuchen an das Amt für Wohnungswesen. Hier bestehen jedoch nur vereinzelt freie Plätze, da das Unterbrin- gungssystem für Wohnungslose meistens ausgelastet ist. Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungs- wesen prüft, ob in dem begrenzten Bestand an Wohnungen, trägergeführten Wohnheimen oder sonstigen Unterbringungsobjekten eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit besteht. Zahlen, Daten, Fakten Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln verfügt über rund 1.500 Unterbringungs - plätze für wohnungslose Menschen. Ins - besondere betrifft dies Menschen, die durch Verlust ihrer bisherigen Mietwohnung von Obdachlosigkeit bedroht sind und/oder auf - grund ihrer sozialen oder finanziellen Situa - tion keinen oder nur einen eingeschränkten Zugang zum freien Wohnungsmarkt haben. Die Unterbringung erfolgt durch die öffent - lich-rechtliche Einweisung in eine Unterkunft oder Wohnung. Rechtliche Basis dafür ist eine städtische Satzung. Es handelt sich um eine Notunterbringung, die nicht als dauer - hafte Lösung gedacht ist. Sie soll den unter - gebrachten Menschen ermöglichen, ihre Lebenssituation zu stabilisieren und ihnen Zeit geben, persönliche, gesundheitliche und finanzielle Angelegenheiten zu regeln. Ziel - setzung ist, dass die Betroffenen danach wieder auf dem regulären Wohnungsmarkt Fuß fassen können. Die Unterbringung erfolgt gegen Zahlung einer Benutzungsgebühr (§ 6 Absatz 1 Kommunalabgabengesetz NRW). Diese wird bei mangelndem Erwerbseinkommen im Rahmen der Ge währung von Sozialhilfe - Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 110 leistungen nach Sozialgesetzbuch II oder Sozial gese tzbuch XII als Kosten der Unter - kunft erstattet. Unterbringungsplätze für Wohnungslose werden unter anderem in drei Wohnheimen angeboten, eines für Frauen, eines für Männer und ein Wohnheim für Paare. Diese Wohn- heime werden von sozialen Trägern betreut. Darüber hinaus nutzt das Amt für Wohnungs- wesen verschiedene Bestands immobilien für die Unterbringung. Schließlich gibt es auch Nischenobjekte für Menschen, die sich den sozialen Normen der Mehrheitsgesellschaft nicht anpassen können oder wollen, wie etwa einen Bauwagenplatz. Die fünf städtischen Sozialkoordinator*innen des Amtes für Wohnungswesen sind in erster Linie mit dem Belegungsmanagement für die rund 1.500 Plätze, der Schlichtung von Kon- flikten und der Krisenintervention ausgelastet. Daher ist eine soziale Einzelfallbetreuung der untergebrachten Wohnungslosen nicht leist - bar. Im Rahmen der Möglichkeiten wird auf soziale Hilfsangebote hingewiesen, die von den Betroffenen jedoch aktiv wahrgenommen werden müssen. Derzeit sind die Unterbringungskapazitäten nahezu vollständig belegt. Ziel für die Zukunft ist, deutlich mehr Fluktuation zu erreichen, damit die Menschen aus der öffentlich-rechtli- chen Unterbringung wieder Zugang zum freien Wohnungsmarkt erlangen. Zu diesem gemein- samen Thema steht das Amt für Wohnungs- wesen im engen Austausch mit dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren. Entscheidender Gelingensfaktor ist letztlich auch hier, das Angebot an bezahlbarem Wohnraum in Köln deutlich zu steigern, um wohnungslose Men- schen bedarfsgerecht versorgen zu können. Eine große Herausforderung für Gegenwart und Zukunft stellt auch die schrittweise Sanierung der bestehenden Sozialhäuser dar. Die veralteten baulichen Standards der 1950er, 1960er und 1970er Jahre, insbeson- dere was Dämmung und Heizung betrifft, sind überholt. Eine Sanierung kann nur im Rahmen der personellen Kapazitäten des Baubereichs des Amtes für Wohnungswesen erfolgen. Dabei sind Aspekte der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. So ist stets zu prüfen, ob eine Sanierung möglich und sinnvoll oder aber ein Abriss und Neubau zu bevorzugen ist. Letzteres ermöglicht in der Regel einen Gewinn an zeitgemäßer Wohn - fläche und einen Bau, der den aktuellen An- forderungen an Energieeffizienz und Barriere - freiheit gerecht wird. So wird dies aktuell für einen Bestandsbau in der Lüderichstraße in Humboldt/Gremberg geprüft. Neben der gesetzlichen Unterbringungsver- pflichtung für Geflüchtete plant und errichtet das Amt für Wohnungswesen auch Unterkünf- te für Obdachlose, die keinen beziehungswei- se einen erschwerten Zugang zum regulären Wohnungsmarkt haben. 2023 lag der Fokus auf der Errichtung kurzfristiger Unterkünfte zur Unterbringung Geflüchteter, so dass keine Objekte zur Unterbringung von Obdach losen fertiggestellt wurden. Ein Objekt in der Schön- rather Straße in Köln-Mülheim befindet sich jedoch bereits in der Ausführungsplanung. Realisiert wird dort ein konventionelles dreigeschossiges Wohngebäude mit Staffel- geschoss und 29 Unterbringungseinheiten. 111 Unterbringung von Katastrophenopfern Gesetzliche Grundlage Die Unterbringungsverpflichtung der Stadt Köln für Opfer von Bränden, Hochwasser oder anderen Katastrophen beruht auf dem „Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleis- tung und den Katastrophenschutz“ (BHKG) des Landes NRW in Verbindung mit § 14 Ordnungs behördengese tz NRW und dem Allgemeinen Evakuierungsplan der Stadt Köln. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung müssen dauerhaft Unterbringungsressourcen bereit - gehalten werden. Zahlen, Daten, Fakten Bei Bränden machen Rauch, Ruß und Lösch- wasser die Brandwohnung und oft auch angrenzende Wohnungen im selben Haus unbewohnbar. Die Wohnungen müssen von Spezialfirmen aufwändig gereinigt und an- schließend von Grund auf renoviert werden. Einrichtungsgegenstände müssen größten- teils entsorgt und ersetzt werden. Die er - forderlichen Maßnahmen können sich über Wochen hinziehen, in denen die betroffenen Menschen ihre Wohnungen nicht nutzen können. Sie sind auf öffentliche Unterkünf - te angewiesen, wenn sie nicht privat bei Verwandten oder Freunden vorübergehend unterkommen können. Das Amt für Wohnungswesen stellt seit 20 Jahren in einem Apartmenthaus im Stadtteil Raderthal sieben vollständig eingerichtete und ausgestattete Apartments für die kurz fristige Notfallunterbringung zur Verfügung. Hier können bis zu 38 Menschen untergebracht werden. Es erfolgt eine soziale Betreuung der dort Untergebrachten durch Fachkräfte der Sozialarbeit des Amtes für Wohnungswesen. Sie unterstützen beim Beantragen finanzieller Hilfen, bei der Versorgung mit Medikamenten oder Kleidung und organisieren Fahrdienste für Schulkinder. Es soll in den Apartments die Möglichkeit bestehen, den Alltag ein stückweit aufrecht zu erhalten und damit die persönliche Krisensituation besser zu bewältigen. Die psychologische Unterstützung von un- tergebrachten Katastrophenopfern erfolgt im Anschluss an die Erstversorgung durch ein geschultes Team der Feuerwehr und durch das medizinische Regelsystem, wobei der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Anlaufstellen vermittelt und berät. In der Boltensternstraße in Köln-Riehl besteht eine weitere Unterbringungsmöglichkeit für über 100 Personen. Diese Einrichtung wurde 2023 aufgrund des hohen Unterbringungs- drucks im Bereich Geflüchteter teilweise als Unterkunft genutzt. Schutzbedürftige sicher unterbringen Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 112 Nachhaltigkeit und Energiecontrolling Im April 2023 wurde das Energiecontrolling des Amtes für Wohnungswesen personell neu besetzt. Die Zählerstände und Verbräuche (Gas, Wasser, Strom) der Gebäude im Portfolio des Amtes für Wohnungswesen wurden dort für das Betrachtungsjahr 2022 erfasst und mit Hilfe von aufwändigen Programmierun- gen und Berechnungen aufbereitet. Diese Datenaufbereitung diente der Erstellung des E nergieberichts 2023 (Datenlage 2022). Hierbei wurden die Datengüte weiter verbes - sert und zahlreiche Verbesserungspotenziale in der Datenhandhabung aufgezeigt. Parallel dazu arbeitet das Energiemanage- ment gemeinsam mit der RheinEnergie AG am Austausch der Stromzähler gegen fern- auslesbare Messstellen. Darüber hinaus unterstützt das Energiemanagement bei der internen Planung und Entwicklung von Photo- voltaik-Anlagen und der Umsetzung von Software-Lösungen, die für deren Monitoring notwendig sind. Hinsichtlich der vorhandenen Energie da ten der vom Amt für Wohnungs - wesen betriebenen Gebäude konnten in weiteren Berechnungen bereits zahlreiche Gebäude identifiziert werden, die Potenzial für energetische Sanierungen liefern. Die Be- auftragung von individuellen Sanierungsfahr - plänen ist der nächste geplante Schritt. In einem gemeinsamen Projekt mit der städtischen Koordinationstelle Klimaschutz werden nachhaltige Baustoffe für den Neubau und den weiteren Ausbau von Photovoltaik- Anlagen identifiziert. Zielsetzung ist, das Energie managemen t weiter auszubauen und die Voraussetzungen zu schaffen, den Gebäude bes tand des Amtes für Wohnungswesen energetisch zu optimie- ren und dies effektiv umzusetzen. Dachbegrünung Köln-Bilderstöckchen 113 Schutzbedürftige sicher unterbringen Passivhausstandard Entsprechend der politischen Beschluss - lage werden künftige konventionelle Baupro- jekte des Amtes für Wohnungswesen aus- schließlich im Passivhausstandard errichtet. Ein Passivhaus hat durch eine optimierte Gebäude hülle nur geringe Wärmeverluste, weshalb die Energie höchst effizient genutzt wird. Mithilfe einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist zudem kein kon - ventionelles Heizsystem mehr notwendig. So- wohl im Sommer wie auch im Winter herrscht ein angenehmes Raumklima. Die Warmwasserversorgung wird durch den Einsatz einer externen Energiequelle sicher - gestellt, beispielsweise durch eine Solarther - mieanlage auf dem Dach. In der Gesamtbe- trachtung übertrifft der Passivhaus-Standard dadurch den bisherigen Standard des Gebäu- deenergiegesetzes in ökologischen und ener - getischen Aspekten und leistet damit einen Beitrag zu den Klimazielen der Stadt Köln. Weitere klimaverbessernde Maßnahmen Bei konventionellen Bauprojekten, die sich bereits in einem weit fortgeschrittenen Planungsstadium befinden, werden öko - lo gische beziehungs weise energetische Einzelmaßnahmen, wie beispielswei- se Photo v oltaik anlagen, Dach- und/oder Fassaden begrünungen sowie Vorrüstungen für PKW-E-Ladestationen an den Stellplätzen geprüft und bei Vorliegen der baulichen und technischen Voraussetzungen umgesetzt. Der durch die Photovoltaikanlage erzeugte Ökostrom wird derzeit vollständig in das Versorgungsnetz eingespeist. Als weitere ökologische Maßnahme im Sinne der Nachhaltigkeit wird das Amt für Woh- nungswesen bei künftigen Bauprojekten verstärkt und vorzugsweise den Baustoff Holz im Rahmen der Holz- bzw. Holzhybridbauwei- se einsetzen. Holz hat gegenüber klassischem Beton die Vorteile, dass es › natürlich nachwächst › bei der Produktion beziehungsweise dem Wachstum CO 2-Emissionen bindet und im Bauverfahren nicht freisetzt sowie › zu 100 Prozent ökologisch abbaubar ist. Auch bietet Holz gute Dämmeigenschaften, eine geringe Wärmeleitfähigkeit und ermög- licht ein gesundes Raumklima. Nicht zuletzt eignet sich Holz prinzipiell – sofern dies früh- zeitig in die Planung einbezogen wird – sehr gut für eine Wiederverwendung und weitere Verwertung im Sinne einer zirkulären Nutzung von Baumaterialien. Bei der Holzhybridbauweise werden die Materialien Holz und Beton so miteinander kombiniert, dass die jeweiligen Stärken der Baustoffe ausgenutzt werden. Dabei übernehmen die beiden Baustoffe die statischen Lasten beziehungsweise Aufgaben gemeinsam. Bei mehrgeschossigen Gebäu- den werden, zumeist aus statischen Gründen, Bauteile wie Treppenhäuser oder Aufzugs - anlagen weiterhin in Beton ausgeführt. Diese Holz hybridbauw eise ermöglicht schnellere, flexiblere und nachhaltigere Errichtungen von Gebäuden. Öffentlichkeit informieren Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 116 Für bezahlbaren Wohnraum werben Der Aufbau und die Intensivierung der Öffent - lichkeitsarbeit für die soziale Wohnraum - förderung fußt auf einem Ratsbeschluss vom 2. Februar 2010 zum „Handlungskonzept Preiswerter Wohnraum“ . Seinerzeit war der Anteil der geförderten Mietwohnungen am Gesamtwohnungsstand Kölns bereits auf etwa acht Prozent gesunken aufgrund auslau- fender Mietpreis- und Belegungsbindungen und fehlender kompensierender Neubauten. Das seit 2014 geltende Kooperative Bauland- modell Köln mit einer anteiligen Bauvorgabe für geförderte Wohnungen sowie beispiels- weise auch das Kölner Wohnbündnis aus 2017 unterstreichen das hohe wohnungs- politische Interesse Kölns an bezahlbaren Wohnungen. Diese werden zur Sicherstellung einer adä quat en Wohnversorgung dringend benötigt. Durch ihre deutlich günstigeren Mieten gegen - über den frei finanzierten Wohnungen besteht besonderes Interesse an dem geförderten Geschosswohnungsbau. Die kontinuierliche Imageverbesserung soll die gewachsene Aufgeschlossenheit der Bau- und Immobilien- wirtschaft für Investitionen in den geförderten Wohnungsbau noch weiter steigern. Kampagne „Mein Zuhause in Köln“ 117 Öffentlichkeit informieren Dessen Image hatte besonders durch die sogenannten Bausünden der 1970er Jahre lange gelitten. Maßgeblichen Anteil hieran hatten die vielfach von Hochhäusern gepräg- ten Wohnsiedlungen. Doch das Image hat sich längst verbessert. So wird der preisgünstigere Wohnraum auch aus der wirtschaftlichen Mitte der Gesell- schaft nachgefragt. Dies korrespondiert mit den heute höheren Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein. Zudem sind jüngere Neubauten im geförderten Mietwoh- nungsbau in ihren Standards und auch archi- tektonisch konkurrenzfähig gegenüber frei finanzierten Wohnbaumaßnahmen. Weiterhin überzeugen die Neubauten auch mit Energieeffizienz und Barrierefreiheit. Zielsetzung der Werbemaßnahmen ist, den geringen Anteil am Gesamtwohnungs - bestand der preisgebundenen Wohnungen in Köln wieder zu erhöhen. Die Projekte zur Öffentlichkeitsarbeit werden durch eine Stabsstelle koordiniert, die organisatorisch direkt der Amtsleiterin des Amtes für Woh- nungswesen zugeordnet ist. Auch im Jahr 2023 wurde die Öffentlichkeits- arbeit für den geförderten Wohnungsbau fortgesetzt, beispielsweise durch die Stadt - informationskampagnen. Kampagne „Wohnraumschutz“ Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 118 Wie auch die zahlreichen Beratungen der Investor*innen im Bereich der Wohnraum - förderung, sollen diese Kampagnen den deutlichen Zugewinn leistbarer Wohnungen für die Kölner Haushalte ankurbeln. 2023 lie- ßen sich wieder zahlreiche Bau- und Förder - interessierte im Amt für Wohnungswesen über die lukrativen Darlehenskonditionen für den Geschoss w ohnungsbau informieren. Mit den möglichen Tilgungsnachlässen (Finanzmittel, die nicht zurückgezahlt werden müssen) ha - ben die Landesdarlehen zum Bau geförderter Wohnungen weitere Attraktivität gewonnen. Stadtinformationskampagnen Um der hohen Anspannung des Kölner Wohnungsmarktes zu begegnen, wurden auch 2023 flankierend unterschiedliche Kam pagnen dur chgeführt. Hierfür wurden Mega-Light-Plakate beziehungsweise auch digitale Werbeflächen im Stadtgebiet eingesetzt. Mit der Kampagne „ Ge förderter Mietwohnungs bau“ sollten wieder Investor*innen erreicht werden, die sich für Maßnahmen im Geschosswohnungsbau interessieren. Auch wurde das Gemeinschafts pr ojekt „Wohnen für Hilfe“ von der Universität zu Köln, der Seniorenvertretung und der Stadt Köln stadtweit beworben. Ebenfalls mit aufgenom- men wurde 2023 wieder eine Plaka tierung der Initiative „Mein Zuhause in Köln“ des Kölner Studierendenwerks. Ziel ist, potenzielle Anbieter*innen von Wohnraum zu erreichen, die mit einem Wohnangebot Studierenden in Köln oder auch Studienanfänger*innen helfen können. Informationen zu „Mein Zuhause in Köln“ Kampagne „Geförderter Mietwohnungsbau“ 119 Öffentlichkeit informieren Kampagne „Wohnen für Hilfe“ Kooperation von Stadt Köln, der Seniorenvertretung der Stadt Köln und der Universität zu Köln Kampagne „Wohnraum für Studierende“ Kooperation von Stadt Köln und Kölner Studierendenwerk Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 120 Messeteilnahmen T eilnahme an der Kölner Immobilienmesse Die Kölner Immobilienmesse 2023 konnte nach den Einschränkungen durch die Corona- Pandemie wieder vollumfänglich und wie gewohnt im Frühjahr, dieses Mal am 6. Mai 2023, durchgeführt werden. Das Amt für Wohnungswesen nutzte diese Publikumsmesse, die im Kölner Gürzenich stattfindet, hauptsächlich, um auf die eben- falls lukrativen Möglichkeiten der Förderung von Eigentumsmaßnahmen aufmerksam zu machen. Der Erwerb von Eigentumswoh- nungen oder Einfamilienhäusern kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen mit günstigen Landesdarlehen gefördert werden. Für die Berechtigten kann sich also auch mit einem geringeren Einkommen der Weg in die „eigenen vier Wände“ öffnen. Die Mitarbeitenden der Förderabteilung boten an dem Messestand des Amtes für Woh- nungswesen persönliche Beratungen an und informierten über die individuellen Chancen auf eine Eigentumsförderung. Neben dem Interesse an den Förderdarlehen zum Kauf von Eigentumswohnungen oder Einfamilien- häusern waren von den Messegästen auch Informationen über die Fördermöglichkeiten zur Verbesserung des Wohnungsbestandes gewünscht. Das Besucheraufkommen bei der Kölner Immobilienmesse 2023 fiel wieder spürbar höher aus als bei der Veranstaltung im Früh- jahr 2022, die noch teilweise im Zeichen der Pandemie stand. Kölner Immobilienmesse 2023 Gürzenich Köln 121 Öffentlichkeit informieren Kölner Immobilienmesse Nachberichterstattung im Kölner Stadtanzeiger vom 6. Mai 2023 FÖRDERUNG VON WOHNEIGENTUM Attraktive Darlehen Das Amt für Wohnungswesen hat am 6. Mai 2023 zum nunmehr zehnten Male an der Kölner Immobilienmesse 2023 im Kölner Gürzenich teilgenommen. Am Stand wurden die Besucher*innen über die Möglichkeiten der Förderung von Eigentumsmaßnahmen von städtischen Mitarbeitenden informiert. Die Großstadt Köln bleibt unverändert auf Wachstumskurs und ist gerade bei jungen Menschen, die neu in die Stadt hinzuziehen, sehr beliebt. Dabei ist Bauen das beste Mittel gegen die Wohnungsknappheit und weiter steigende Mieten. Zukünftig stehen dabei ver stärkt der Klima - wandel, die Energie effizienz und die ange - strebte Mobilitäts wende im F okus. Bei der Veranstaltung war die Stadt Köln etwa als zuständige Bewilligungs behörde für Landes- darlehen sehr gefragt. Informationen über den Bau von Eigenheimen oder den Erwerb von Eigentumswohnungen mit öffentlichen Mitteln fanden besondere Beachtung. “ Kölner Immobilienmesse 2023 Stand des Amtes für Wohnungswesen Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 122 T eilnahme an der EXPO REAL Auch im Jahr 2023 hat das Amt für Woh- nungswesen als Mitaussteller an der größten Fachmesse für Immobilien und Investitionen in Europa in München in der Zeit vom 4. – 6. Oktober teilgenommen. Unverändert besteht ein großer Bedarf, sich angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Perspektiven und Rahmenbedingungen auf der EXPO REAL mit den verschiedenen Akteur*innen auf dem Immobilienmarkt auszutauschen. Das Amt für Wohnungswesen machte wieder von der Gelegenheit Gebrauch, die Entwicklungen im geförderten Wohnungsbau sowie die lukra tiv en Förderkonditionen und somit die Finanzierungsmöglichkeiten zu pr äsentieren. Der Auftritt war eingebunden in den neuen und attraktiven Messestand von KölnBusiness/ Metropolregion Rheinland. Die Stadt Köln präsentierte mit zahlreichen Partner*innen, auch aus der Immobilienbranche, den un- verändert stark nachgefragten Immobiliens- tandort Köln wie im Vorjahr auf dem Gemein- schaftsstand. Dieser wurde wieder von der KölnBusiness Wirtschaftsförderung gemeinschaftlich mit dem Verein Region Köln/Bonn sowie der Stadt Bonn organisiert. 2023 unterstützten 24 Kölner Partner*innen den Messeauftritt. Unter ihnen befanden sich Projektentwickler*innen für Wohn- und Gewerbeimmobilien, Investie- rende, Dienstleistende sowie städtische Akteur*innen. Der neue Gemeinschaftsstand für die Messe t eilnahme in München war als „Marktplatz der Möglichkeiten“ konzipiert EXPO REAL 2023 Gemeinschaftsstand Region Köln Bonn 123 Öffentlichkeit informieren und hatte eine gute Resonanz. Besonders gut angenommen wur de von den Besucher*innen auch die offene Kommunikationsfläche mit mehr als 500 Quadratmetern. Für Gespräche in vertraulichem Rahmen stand zudem ein Loftbereich zur Verfügung. Im Zuge ihrer Eröffnungsrede erklärte Henriette Reker, Oberbürgermeisterin der Stadt Köln: „Gerade in einer Zeit, in der die Immobilien- branche vor schwierigen Herausforderungen steht, sind der persönliche Austausch und die Sichtbarkeit von Projekten unverzichtbar. Die Stadt Köln nutzt daher auch in diesem Jahr die EXPO REAL, um gemeinsam mit starken Partner*innen darauf aufmerksam zu machen, was der Standort Köln zu bieten hat. Derzeit und in Zukunft entstehen hier heraus- ragende Projekte, die eine Strahlkraft weit über Köln hinaus haben werden. “ Als Mitausstellende haben die Vertreter*innen des Amtes für Wohnungswesen genau diese persönlichen Austausche suchen und/oder wieder aufnehmen können. Dabei konnten sie erneut für den Bau von geförderten Woh- nungen werben. Es ist auch der unkomplizier - te persönliche und unmittelbare Kontakt, den das Amt für Wohnungswesen als Mitaussteller an der EXPO REAL immer wieder schätzt. Nachfolgend der Schlussbericht der EXPO REAL vom Veranstalter: Oberbürgermeisterin Henriette Reker auf der EXPO REAL 2023 Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 124 Schlussbericht vom Veranstalter 6. Oktober 2023 In Phase der Unsicherheit: EXPO REAL 2023 bietet der Branche Raum für Neuorientierung › 1.856 Aussteller aus 36 Ländern › Mehr als 40.000 Teilnehmer aus 70 Ländern › Branche stellt sich den Herausforderungen Quo vadis, Immobilienbranche? Zweifelsfrei eine der Fragen, auf die die Besucher der diesjährigen EXPO REAL An tworten suchten – und auch fanden. I nsgesamt 1.856 Aussteller aus 36 Ländern (2022: 1.887 / 33) und mehr als 40.000 Teilnehmer aus 70 Ländern (2022: 39.932 / 74) kamen vom 4. bis 6. Oktober 2023 zu Europas größter Messe für Immo- bilien und Investitionen nach München. Die Gesamtteilnehmerzahl unterteilte sich in knapp 20.000 Fachbesucher (2022: 19.434) und 20.312 Unternehmensvertreter (2022: 20.498). „Die EXPO REAL hat speziell dieses Jahr wieder bewiesen, dass sie die Arbeits- messe der Branche ist und die Plattform bietet, über bestehende Herausforderungen, Lösungsansätze und Chancen zu diskutie- ren“ , sagt Stefan Rummel, CEO der Messe München. „Die Immobilienbranche sieht sich mit einer der angespanntesten Zeiten seit langem konfrontiert. Steigende Zinsen, stagnierende Bauvorhaben, Inflation – die Problemstellungen sind vielfältig. Genau aus diesen Gründen haben die Teilnehmer hier in München drei Tage den Austausch und das Gespräch gesuch t. “ Wie groß der Diskus- sionsbedarf war, zeigte sich auch im stark besuchten K onferenzprogramm, in dem nicht nur ESG, Digitalisierung, Städteentwicklung oder demographischer Wandel, sondern auch Themen wie Wohnungsbau oder (Re-)Finan- zierung zum Teil kritisch diskutiert wurden. Branche stellt sich den Herausforderungen Das bestätigt Dr. Gertrud R. Traud, Managing Director und Chefvolkswirtin bei H elaba: „Zinsen, Nachhaltigkeit, Demographie und Digitalisierung waren die diesjährigen T hemen. Die EXPO REAL hat gezeigt, dass die Markt- teilnehmer sich diesen Herausforderungen bewusst sind und sich diesen auch stellen. “ Sascha Klaus, CEO bei der Berlin Hyp AG, sieht „die diesjährige EXPO REAL als ein Gradmesser für die aktuellen Herausforde- rungen unserer Branche. Es hat sich wieder einmal gezeigt, wie wichtig Austausch und Vernetzung gerade in schwierigen Zeiten sind. Denn nur so können wir gemeinsam nach Lösungen suchen und Chancen nutzen. “ „Die Immobilienbranche sieht sich mit einer der an- gespanntesten Zeiten seit langem konfrontiert. “ Stefan Rummel, CEO der Messe München „Es hat sich wieder einmal gezeigt, wie wichtig Aus- tausch und Vernetzung ge- rade in schwierigen Zeiten sind. “ Sascha Klaus, CEO bei der Berlin Hyp AG 125 Öffentlichkeit informieren Vorsichtiger Optimismus Trotz der schwierigen Vorzeichen signalisierte die Branche zur EXPO REAL aber auch eine gewisse Zuversicht, wie Dieter Becken, Geschäftsführender Gesellschafter bei der Becken Holding GmbH, bestätigt: „Mit meiner persönlichen Erfahrung aus den vergangenen vier Krisen bin ich zuversicht - lich, dass wir diese Her ausforderungen gemeinsam meistern können. Die EXPO REAL ist für mich persönlich und für meine Mitarbeiter die geeignete Plattform, um in den konstruktiven Austausch mit anderen Markt - teilnehmern zu kommen und Lösungsansätze voranzutreiben. “ Prof. Dr. Tobias Just, Geschäftsführer und Wissenschaftlicher Leiter bei IREBS Immo- bilienakademie GmbH, bringt die Situation auf den Punkt: „Ein Cocktail aus steigenden Zinsen, hohen Baukosten und politischem Hin und Her haben einen langen Aufschwung der Branche jäh beendet. Und dennoch ist das Bild des ‚perfekten Sturms‘ falsch, denn die Nutzernachfrage ist in vielen Segment en intakt, die Bau- und Grundstückskosten werden wieder nachgeben und der Gesetz - geber rudert zumindest etwas zurück. Ob dies schon 2024 für eine Erholung reicht, bleibt unsicher, aber es gibt eben nicht nur schlechte Nachrichten, und darauf darf eine Arbeitsmesse wie die EXPO REAL ebenfalls hinweisen. ” Die nächste EXPO REAL findet vom 7. bis 9. Oktober 2024 statt. „Mit meiner persönlichen Erfahrung aus den vergan- genen vier Krisen bin ich zu- versichtlich, dass wir die se Herausforderungen ge- meinsam meistern können. “ Dieter Beck en, Geschä ftsführender Gesellschaft er, Becken Holding GmbH EXPO REAL 2023 Gemeinschaftsstand Region Köln Bonn Beiträge der Kooperationspartner*innen Die in diesem Kapitel abgedruckten Beiträge wichtiger Kooperationspartner*innen werden von diesen verantwortet und stellen nicht in allen Positionen und Formulierungen die Standpunkte der städtischen Verwaltung dar. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 128 Beiträge der Kooperationspartner*innen GAG Immobilien AG Herausforderung der steigenden Kosten Das vergangene Jahr war für die GAG Immo - bilien AG wie für die gesamte Wohnungs- wirtschaft ein Jahr mit großen Herausforde- rungen. Die immens gestiegenen Kosten in allen Bereichen, der Mangel an verfügbaren Fachfirmen und -leuten sowie die steigen- den Zinsen war en die großen Hürden bei der Schaffung von nachhaltigem und bezahl- barem Wohnraum in der Stadt. Gleichzeitig besteht eine hohe Notwendigkeit nach Investitionen, vor allem in der Modernisie - rung, um die vorgegebenen Klimaschutz - ziele zu erreichen. Trotz des schwierigen Umfeldes hat Kölns größte Vermieterin wieder annähernd 700 Wohnungen fertiggestellt und dem Kölner Wohnungsmarkt zur Verfü- gung gestellt. Im Geschäftsjahr 2023 waren es insgesamt 669 Einheiten: 489 im Neubau, davon 384 öff entlich gefördert, und 180 nach abgeschlossener Modernisierung, davon 118 öffentlich gefördert. Die Gesamtsumme der im vergangenen Jahr getätigten Investitionen betrug rund 215 Millionen Euro. Zum Stich- tag 31. Dezember 2023 verfügte die GAG über 45.798 Wohnungen und rund 154.000 Qua dratmeter Gewerbeflächen. Die Durch - schnittsmiete der Wohnungen lag bei 7,63 Euro pro Quadratmeter und damit wie in den Vorjahren deutlich unter dem Kölner Mittel- wert. Neubauten mit zeitgemäßem Wohnraum Mit einer ganzen Reihe von Projekten hat die GAG neuen und erschwinglichen Wohnraum in der Stadt geschaffen. An der Friedensstraße in Porz-Elsdorf entstand mit dem Mühlenwegviertel ein neues Wohnquar - tier. Rund 120 Mietwohnungen, überwiegend öffentlich gefördert, und 30 Einfamilienhäu- ser sind im vergangenen Jahr fertiggestellt worden. Weitere 16 Einfamilienhäuser hat ein Bauträger errichtet. Im Kölner Norden wurde ein weiteres neues Wohnquartier nahezu fertiggestellt: die Weiler Höfe. Die GAG hat im südlichen Bereich eines Plangebiets am Damiansweg in Köln-Volkhoven-Weiler rund 245 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern errichtet. Davon sind etwa 185 öffentlich gefördert. Ein Bauträger ergänzt das Quartier im nördlichen Teil mit rund 130 Einfamilien- häusern. Die Dachflächen sind mit Photovol- taikanlagen und einer extensiven Dachbegrü- nung ausgestattet. In Köln-Porz, an der Ecke Hauptstraße/Poststraße, wurde ebenfalls ein Quartier fertiggestellt. Gebaut wurden rund 76 öffentlich geförderte Wohnungen, die Gebäude sind im EnEV-Standard errichtet und an das Fernwärmenetz angeschlossen. Auf einer langen Zeit als Wendeschleife für die frühere KVB-Stadtbahnstrecke vorge- haltenen Fläche an der Bergisch Gladbacher Straße in Köln-Buchheim entstehen insge- samt rund 130 Wohnungen, überwiegend öffentlich gefördert. Dazu kommt eine sechs- gruppige Kindertagesstätte. Die Dachflächen werden mit Photovoltaikanlagen und einer extensiven Dachbegrünung ausgestattet. 129 Am Ossendorfer Weg in Köln-Bickendorf wurden die ersten Wohnungen eines neuen Wohnquartiers fertiggestellt. Insgesamt entstehen dort circa 200 Wohnungen sowie zwei Kindertagesstätten. Rund 85 Prozent der neuen Wohnungen sind öffentlich geför - dert. Ebenfalls in Köln-Bickendorf wurden Bestandsgebäude aus der Nachkriegszeit durch zeitgemäße Neubauten ersetzt. Insge- samt entstehen dort 86 Wohnungen, rund 60 davon öffentlich gefördert. Neben den Miet - wohnungen entsteht auch eine Wohngruppe für erwachsene Menschen mit Handicap. Außerdem wird einer der drei Neubauten für ein weiteres Mehrgenerationen-Wohnprojekt der GAG genutzt. An der Kapellenstraße in Köln-Kalk errichtet die GAG an der Stelle der alten Kalker Polizeiwache einen Neubau mit 29 Wohnungen, allesamt öffentlich gefördert, und einer rollstuhlgerechten Wohngemein- schaft. Das Gebäude ist das erste Passivhaus der GAG. Und in Köln-Raderberg gehen die Arbeiten an SechtM, dem ersten Baustein für die Parkstadt Süd, weiter voran. Errichtet werden 209 Wohnungen und Appartements, von denen 74 öffentlich gefördert sind. Dazu kommen Gewerbeflächen für Geschäfte und Gastronomie im Erdgeschoss. Bestandteil des Projekts ist ein 15-geschossiger Hoch- bau, der den Stadteingang zum neuen Quar - tier markiert. Quartiersentwicklung durch Modernisierungen Viel passiert ist im vergangenen Jahr auch wieder in der Kannebäckersiedlung in Köln- Humboldt/Gremberg. Im Zuge einer energe - tischen Modernisierung werden rund 800 von den vorhandenen rund 900 Wohnungen in einen zeitgemäßen Zustand versetzt. Durch Neubauten und Aufstockungen entstehen auch noch 219 neue Wohnungen. Der über - wiegende Teil davon ist öffentlich gef ördert und barrierefrei. Die Dachflächen der Neu- bauten und der Aufstockungen werden mit Photovoltaikanlagen, einer extensiven Dach- begrünung und Fassadenbegrünung ausge- stattet. Außerdem sind eine Tages einrichtung für ältere Menschen, eine viergruppige Kinder tagesstätte, eine Demenz-Wohnge - meinschaft, Wohnungen für Taubblinde und ein Quartiers tre ff entstanden. Auch in Köln- Chorweiler ist die Modernisierung der rund 1.200 vormals zwangsverwalteten Wohnun- gen im Zentrum des Stadtteils weiter voran- geschritten. Dort werden die Bestände an der Florenzer Straße, der Göteborgstraße, der Osloer Straße und der Stockholmer Allee in einen zeitgemäßen Zustand versetzt. Er - gänzend dazu wurde an der Osloer Straße ein Neubau mit 28 öffentlich geförderten Woh- nungen errichtet. In diesen ziehen das Quar - tierszentrum Chorweiler und der Standort Chorweiler des Kundencenters Nord ein. Zu den Internetseiten der GAG Immobilien AG Beiträge der Kooperationspartner*innen Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 130 Kölner Haus- und Grund - besitzerverein von 1888 e.V. Wohnen darf nicht zum Luxus werden Bezahlbarkeit des Wohnens hat hohe Priorität In eigener Sache Der Kölner Haus- und Grundbesitz erverein ist die größte örtliche I nteressenvertretung der privaten Haus-, Grund- und Wohnungs - eigentümer in NRW. Der Verein k onnte im Jahr 2023 die Zahl von 29.000 Mit glie dern err eichen. Die privaten Immobilieneigentümer*innen stellen mit rund zwei Drittel des vermieteten Wohnungsbe- stands den Hauptanteil der Mietwohnungen in Köln zur Verfügung und sind daher die Stüt - ze des K ölner Wohnungsmarktes. Der Verein bietet seinen Mitgliedern ein umfangreiches Spektrum an Beratungen an, angefangen von der Rechts- über die Energie-, Bau- oder auch Steuerberatung bis hin zu vielen Dienstleistungen rund um die Immobilie. Den größten Anteil der Bera - tungen hatten die Themen Betriebskosten, Mietspiegel, Mietvertrag und Abmahnungen. Beratungen rund um das Thema Indexmiete waren ein Randthema. Kündigungen aufgrund von Zahlungsverzug oder Fehlverhalten über - wogen bei weitem das Thema Eigenbedarf. Seit Anfang 2024 zeigt sich der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein in einem erneuerten Erscheinungsbild, unter anderem mit neuer Farbe und neuem Logo. Wohnungsmarkt Das Jahr 2023 war geprägt von den vielfälti- gen Auswirkungen aufgrund von Finanzkrise, Fachkräftemangel oder auch Baukostenstei- gerungen. Für den Wohnungsmarkt bedeutet dies nichts Gutes, ist doch auf längere Sicht nicht damit zu rechnen, dass sich Nachfrage und Angebot angleichen werden. Jedoch ist schon seit Jahren zu verzeichnen, dass die Anzahl an fertiggestellten Wohnungen mit dem Bedarf nicht Schritt halten kann. Die Gründe hierfür sind vielfältig und wurden vor allem auch im Wohnungsbauforum be- handelt. Leider sind die Rahmenbedingungen auch von städtischer Seite her nicht derart gestaltet, dass sie für eine langfristige Besse - rung sorgen werden. Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein mahnt schon seit langer Zeit eine großzügigere Flächenpolitik an. Die politisch favorisierte Innenverdichtung ist nicht dazu geeignet, den Großteil des Bedarfs abzudecken. Dazu kommen noch die vielfälti- gen Einwendungen von Bürger*innen, die sich durch diese Verdichtung benachteiligt fühlen und ihren Protest auch öffentlich kundtun. Die wenigen, großen, innerstädtischen Bau- gebiete wie die Parkstadt Süd kommen ge- fühlt nicht wirklich voran, weil Probleme wie beispielsweise die des Großmarktes über Jahre hinweg nicht gelöst werden können. Für den Wohnungsmarkt sind dies keine gu- ten Vorzeichen. Im Ausblick kann schon jetzt gesagt werden, dass sich diese Probleme noch verschärfen werden, da beispielsweise die Stornierung von Bauvorhaben jetzt erst Fahrt aufnimmt. Es ist daher auch in Köln mit einer Verschärfung des Wohnungsmangels zu rechnen. 131 Mietspiegel Im Jahr 2023 wurde unter Moderation der Rheinischen Immobilienbörse der Kölner Mietspiegel vorgestellt. Vor allem die Mieten- entwicklung bei älteren und besonders neuen Wohnungen zeigte sich sehr dynamisch. Die tendenziell erhöhte Nachfrage nach älteren und kleineren Wohnungen ist auch eine Reak - tion auf den angespannten Wohnungsmarkt, der nur durch Ausweitung des Wohnangebots begegnet werden kann. Belastung durch Nebenkosten Mittlerweile machen die Nebenkosten, auch „zweite Miete“ genannt, einen maßgeblichen Teil der Mietbelastung aus. Während der/die Vermieter*in nur Einfluss auf die Nettomiete hat, ist für die/den Mieter*in die Bruttomiete ausschlaggebend. Vor allem die Energiekosten haben im Jahr 2023 zu einer erheblichen Zusatzbelastung der Mieter*innen geführt. Aber auch die städtischen Gebühren wie zum Beispiel für Abfallentsorgung oder Straßen- reinigung werden regelmäßig nach oben hin angepasst. Mit Sorge be trachtet der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein auch die Ent- wicklung der Grundsteuer, für deren Neube- rechnung im Jahr 2023 die Werte erhoben wurden. Es zeichnet sich eine nicht unwesent- liche Mehrbelastung des Wohnens ab, bedingt durch höhere Immobilien werte und Verschie- bungen vom Gewerbe hin zum Wohnen. For- derungen nach Maßnahmen – zum Beispiel die Einführung von unterschiedlichen Hebesätzen für Wohnen und Gewerbe – die diese Entwick- lung abschwächen könnten, wurde bisher nicht nachgekommen. Sanierung von Gebäuden Die Klimawende ist eine gesamtgesellschaft - liche Aufgabe, der sich auch die privaten Hauseigentümer*innen nicht verschließen. Diese legen jedoch ein vollkommen unter - schiedliches Sanierungsverhalten wie etwa Wohnungsgesellschaften an den Tag. Private Eigentümer*innen sanieren ihre Immobilien Schritt für Schritt, wie es die finanziellen Möglichkeiten erlauben. Dass es hier ein großes Interesse gibt, zeigt die Nachfrage nach Beratung beim Kölner Haus- und Grund- besitzerverein. Grundpfeiler eines jeden, langfristigen Sanie- rungsvorhabens ist das Vertrauen in die politi- schen und finanziellen Rahmenbedingungen. Dieses hat jedoch im Jahr 2023 durch allzu kurzfristiges und für den Bürger*innen nicht nachvollziehbares Agieren der Bundesregie- rung Schaden genommen. Dazu kommt die Ungewissheit in der Wärmeplanung, die aller Voraussicht nach auch durch die kommunale Wärmeplanung nicht vollkommen beseitigt werden kann. Für den Kölner Haus- und Grundbesitzerver - ein sind daher Verlässlichkeit und Planbarkeit Grundpfeiler einer erfolgreichen Energie- wende. Mindestens genauso wichtig ist aber auch die Finanzierbarkeit, die die Politik bei allen ihren Beschlüssen im Auge haben sollte. Denn auch hier entscheidet sich am Ende die Bezahlbarkeit des Wohnens, welche für Köln als lebenswerte Stadt eine übergeordnete Bedeutung hat. Zu den Internetseiten des Kölner Haus- und Grund besitzervereins von 1888 e.V. Beiträge der Kooperationspartner*innen Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 132 Mieterverein Köln e. V. Der Mieterverein Köln e. V. ist weiterhin der drittgrößte Mieterverein Deutschlands. Am 31. Dezember 2023 betrug seine Mitglieder- zahl 70.017. Der Verein verzeichnete somit im vierten Jahr nacheinander ein Rekorder- gebnis. Die Mitgliederzahl stieg binnen eines Jahres um 1.463. An der Spitze des Vereins stehen weiterhin Franz-Xaver Corneth als Vorsitzender des Vorstands und die beiden Geschäftsführer*innen Sarah Primus und Hans Jörg Depel. Neben seiner Hauptgeschäftsstelle am Mühlenbach 49 in der Kölner Innenstadt verfügt der Verein über fünf weitere Geschäfts- stellen im Kölner Umland (Bergheim, Bergisch Gladbach, Brühl, Düren und Euskirchen). Wohnungspolitik Wie schon in den Jahren zuvor, suchte der Verein auch im Jahr 2023 vermehrt das Gespräch mit Vertretern aus Politik, Verwal - tung und Wohnungswirtschaft. Weiterhin unterstützt der Mieterverein Köln die Kampagne „Mietenstopp“ , die bundesweit unter anderem die Begrenzung von Mieterhöhungen fordert, die Verschärfung der M ietpreisbremse und die sozialverträgliche Gestaltung von Klimaschutz und Wärme w ende durch eine faire energetische Gebäude sanierung. Zudem ist der Mieterverein Köln Teil des Bündnisses „Wir-wollen-Wohnen!“ einem Zusammenschluss aus dem Deutschen Mieterbund, dem Deutschen Gewerkschafts - bund und Sozial- und Wohlfahrtsverbän- den, der sich für den Erhalt und Ausbau des Mieterschutzes einsetzt, den öffentlich geför - derten Wohnungsbau und eine nachhaltige und soziale Wohnungswirtschaft fördert. Deshalb steht der Mieterverein weiterhin im ständigen Austausch mit Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung und Wohnungswirtschaft, um diese für die Probleme der Mieter*innen zu sensibilisieren, aber auch um konkrete Ergebnisse zu erreichen, die deren I nteressen ausreichend berücksichtigen. Im Jahr 2023 traf man sich deshalb unter anderem mit der NRW-Landesministerin für Heimat, Kommu- nales, Bau und Digitalisierung Ina Scharren - bach, dem Kölner Baudezernenten Markus Greitemann, der Leiterin des Am tes für Woh- nungswesen Heike Kerscher, der Leiterin des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren Dr. Katja Robinson, den beiden Vorsitzenden der Kölner SPD Claudia Walter und Florian Schuster, der Fraktionsvorsitzenden der Kölner Grünen im Kölner Rat Christiane Martin und Stephan Segbers, dem neuen Ver - triebsvorstand der RheinEnergie. Der Mieterverein Köln ist außerdem nicht nur an der Erstellung des Kölner Mietspiegels beteiligt, sondern auch an diversen ander en Mietspiegeln im Kölner Umland, zu denen man sich mit Vertreter*innen der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer*innen, den jeweiligen Kommunen und der Rheinischen Immobilien- börse zu konstruktiven Verhandlungen traf. Aus unserer Rechtsabteilung Die Rechtsabteilung des Mieterver- eins Köln verfügt über 23 fest angestellte Volljurist*innen. Diese haben im Jahr 2023 circa 30.000 ausführliche persönliche Be- ratungstermine durchgeführt. Hinzu kamen abermals mehrere 10.000 eingegangene schriftliche Anfragen und telefonisch durch- geführte Kurzberatungen. Zu bemerken sei an dieser Stelle, dass weiterhin zum Thema Eigen- bedarfskündigungen der Beratungsbedarf 133 erheblich angestiegen ist. Dies war auch schon in den letzten Jahren deutlich zu bemerken. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Der Mieterverein Köln ist ein gefragter An- sprechpartner der Medien. Regelmäßig steht er Fernsehen, Radio und Printmedien für Pressanfragen und Interviews zur Verfügung. Es handelt sich hierbei nicht nur um lokale und regionale Medienvertreter*innen. Neben bundesweiten Anfragen finden sich auch solche von internationalen Zeitungen, die über die Lage auf dem Deutschen und Kölner Wohnungsmarkt informiert werden möchten. Zudem nutzt der Verein nicht nur seine Web- seite, um Mitglieder und Interessierte zu in - formieren, sondern auch die sozialen Medien in Form von Facebook, X und Instagram. Jedes Jahr im Januar führt der Verein zudem eine Pressekonferenz durch, in welcher er die Lage auf dem Kölner Wohnungsmarkt skizziert und darstellt, welcher Maßnahmen es seiner Ansicht nach bedarf, um der Krise auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken. Ausblick 2024 Es wird sich nicht viel ändern. Ein Silberstreif am Horizont des Wohnungsmarktes ist nicht erkennbar. Die Mieten werden weiterhin stei- gen. Ausreichend Wohnraum wird kurzfristig nicht zur Verfügung stehen. Dies bedeutet jetzt schon, dass die Suche nach einer neuen Wohnung einer Lotterie mit minima - len Gewinnchancen ähnelt. Klarheit besteht insofern darüber, dass gebaut werden muss, um der Bevölkerung ausreichend Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Wie viel gebaut werden muss, dafür bedarf es jedoch auch nachvollziehbarer Prognosen über die Be- völkerungsentwicklung in Köln. Diese soll- ten mehr als nur ein Blick in die Kristallkugel beinhalten. Nunmehr geht man in Köln davon aus, dass die Bevölkerung bis zum Jahr 2050 „nur“ um rund 25.400 ansteigen wird. Diese „niedrige“ Zahl verwundert deshalb, weil man bisher davon ausging, dass allein bis zum Jahr 2040 die Bevölkerung Kölns tatsächlich um 74.000 ansteigen würde. Wie es nunmehr zu dieser deutlich reduzierten Zahl gekommen ist, wurde bis zum heutigen Tag leider nicht ausreichend und transparent dargelegt. Tatsache ist jedoch, dass Fläche ausreichend vorhanden ist. Hier erlaubt sich ein Vergleich mit den anderen Metropolen in Deutschland, insbesondere mit der nächstgrößeren Stadt, somit München. Die Bayerische Landeshaupt - stadt verfügt über 1,512 Millionen Einwohner. Diese leben dort auf 310,7 Quadratkilometern. Die Bevölkerungsdichte beträgt somit 4.868 Einwohner je Quadratkilometer. Köln hinge- gen verfügt über weit mehr Fläche, nämlich über 405,01 Quadratkilometer. Dort leben allerdings lediglich 1,1 Millionen Einwoh- ner. Die Bevölkerungsdichte beträgt 2.679 pro Quadrat kilomet er. Noch im Jahr 2022 beschloss der Rat der Stadt Köln den soge- nannten Masterplan Stadtgrün. Schaut man sich diesen an, kommt man zu dem Ergebnis, dass in Köln keine Flächeninanspruchnahme mehr ohne Berücksichtigung jenes Plans ge- nehmigt werden kann. Vielmehr greift dieser sogar in gültige Flächennutzungspläne ein, womit die vorhandenen geringen Wohnungs- bauflächen ein weiteres Mal reduziert würden. Möchte Köln jedoch seinen Bewohnern aus- reichend Wohnraum zur Verfügung stellen, kann dies nicht nachvollzogen werden. Allein mit Nachverdichtung ist es nicht getan. Hier macht sich ohnehin immer das sogenann- te NIMBY-Phänomen (not in my backyard) Beiträge der Kooperationspartner*innen Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 134 bemerkbar. Schenkt man den Umfragen Glau - ben, so möchte zwar jeder, dass etwas gegen die Wohnungsnot unternommen wird, aber niemand möchte dies wohl in seiner unmit - telbaren Nachbarschaft. Dies bedeutet umso mehr, dass ausreichend Baufläche zur Ver - fügung gestellt werden muss. Hierüber muss endlich ein Konsens entstehen, damit die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Köln sein Potenzial ausschöpft. Weiterhin muss bundesweit dafür gesorgt werden, dass die Mietpreisbremse endlich die gewünschte Wirkung erzielt. Immer öfter fällt auf, dass Wohnungen möbliert vermietet wer - den. Entgegen der weitverbreiteten Meinung, die Mietpreisbremse sei nicht auf möblierten Wohnraum anwendbar, ist es tatsächlich so, dass diese auch auf möblierten Wohnraum Anwendung findet, aber noch ist die Berech- nung der Grenze die dann nicht überschritten werden darf, äußerst sch wierig zu bemessen auch unsicher. Hier bedarf es einer gesetzli- chen Änderung, wonach Vermieter*innen die eigentliche Nettokaltmiete in Mietverträgen gesondert darstellen müssen und auch die Zuschläge, die sich aus der Bereitstellung der angebotenen Möbel ergeben. Auch sollten die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Gewerberäume leichter in Wohnräume umgewandelt werden können. Schon jetzt ist es so, dass Büroräume in größerer Zahl leer stehen. Gleichzeitig ist es so, dass größere Warenhäuser geschlossen werden sollen. Dass diese tatsächlich wieder als Warenhäuser genutzt werden, ist nicht zu erwarten. Insofern bedarf es kreativer Ideen, inwieweit hier eine Umgestaltung möglich ist, die dazu führt, dass auch in solchen Objekten Wohnraum angesiedelt wird. Das Potenzial in Deutschland ist hierfür enorm. Die Arbeits- gemeinschaft für zeitgemäßes Wohnen e.V. (ARGE) aus Kiel schätzt, dass langfristig sogar 40 Prozent der heutigen Büroflächen umge- nutzt werden könnten. Bedenkt man, dass die Bundesregierung an ihrem hehren Ziel, 400.000 neue Wohnungen pro Jahr zu errich- ten, seit Beginn der Legislaturperiode regel- mäßig gescheitert ist, muss dies nicht nur eine denkbare Alternative sein, sondern sollte stattdessen tatsächlich vermehrt genutzt werden. Dies hätte auch zur Folge, dass keine neuen Flächen versiegelt werden müssten und weniger Beton verbaut werden müsste. Natürlich wäre dies mit erheblichen baulichen Problemen verbunden. Schließlich wurden die Bürogebäude nicht dafür geplant, eines T ages als Wohnraum genutzt zu werden. Z udem sind die Bauvorschriften in Deutschland derart kompliziert, dass viele Bebauungs - pläne insofern wenig Spielraum lassen. Auch insofern bedarf es also einen Konsens, damit hier die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, um die entsprechende Umnutzung leichter durchführen zu können. Die Lage auf dem Wohnungsmarkt in Städten wie Köln er - fordert es sogar, dass auch diese Möglichkeit vermehrt in Betracht gezogen wird. Köln ist jedoch keine Insel. Es bedarf so- mit Maßnahmen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, um die andauernde Wohnungsmisere endlich in den Griff zu bekommen. Zu den Internetseiten des Mietervereins Köln e. V. 135 köln ag Das Wohnbarometer Köln – die Insiderzahlen der köln ag Zur köln ag zählen 58 Wohnungsunternehmen sowie 15 fördernde Unternehmen aus dem wohnungswirtschaftlichen Dienstleistungs- umfeld. Die Wohnungsunternehmen verfügen über einen Bestand von rund 190.000 Wohnungen in der Region Köln. Allein im Kölner Stadtge- biet halten sie mit circa 100.000 Wohnungen einen Anteil von 25 Prozent am gesamten Mietwohnungsbestand. Die Gründung der Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunter - nehmen fand im Jahre 1949 noch unter dem Dach des damaligen Gemeinnützigkeitsge- setzes statt. Mitglieder sind Wohnungsbau- genossenschaften, W ohnungsgesellschaften aus dem kommunalen, kirchlichen und industrieverbundenen Bereich sowie andere Wohnungsunternehmen. Schon seit langer Zeit erhebt die köln ag die wichtigsten Daten und Fakten ihrer Mitglieds- unternehmen. Jedes Jahr im Januar wird das Wohnbarometer veröffentlicht – so früh stehen keine anderen Zahlen zum regionalen Wohnungsmarkt zur Verfügung. Die Daten zeigen immer wieder, wie wichtig die köln ag für den Wohnungsmarkt und die Wirtschaft in der Metropolregion ist. Nach wie vor eine Säule in der Daseinsvorsor- ge sind die Mitgliedsunternehmen der köln ag aufgrund ihrer Mietenpolitik. Mit einer durch- schnittlichen Nettokaltmiete von 7,44 Euro pro Quadratmeter ermöglichen die Mitglieds- unternehmen ihren Mieterinnen und Mietern zeitgemäßes Wohnen zu bezahlbaren Preisen. Seit 2014 haben sich die Mieten damit nur um 2,6 Prozent pro Jahr erhöht; das ist nur knapp oberhalb der Inflationsrate, obwohl sich die Wohnungsqualität durch Neubau und Moder- nisierungen stark verbessert hat und die Kos- ten für Neubau, Modernisierung und Instand- haltung deutlich stärker zugenommen haben. Auch bei der Neuvermietung von Wohnungen bewegten sich die Mitgliedsunternehmen 2023 deutlich unter dem Marktdurchschnitt. So lag die durchschnittliche Neuvertrags - miete (Bestands- und Neubauten) bei der köln ag im Jahr 2023 bei lediglich 9,99 Euro pro Quadratmeter, was deutlich unter den Mieten liegt, die in Marktberichten publiziert werden. Damit trägt die köln ag entscheidend dazu bei, dass es auch bei einem abnehmenden Anteil von Sozialwohnungen noch zahlreiche bezahlbare Wohnungen in Köln gibt. Wie wichtig bestandshaltende Wohnungs- unternehmen mit stabilem Geschäftsmodell auch für die regionale Wirtschaft sind, zeigt der Blick auf die Investitionen: 2023 investierten die Mitglieder der köln ag über 825 Millionen Euro in Neubau, Moderni- sierung und Instandhaltung, davon 670 Milli- onen Euro allein in Köln. Dies war ein Spitzen- wert, aber auch in den Vorjahren beliefen sich die Beträge auf Werte zwischen 750 und 770 Millionen Euro. Würde man noch die direkten, indirekten und induzierten Effekte der Inves- titionen einbeziehen, wäre der Beitrag zur Bruttowertschöpfung noch deutlich höher. Gerade in Zeiten, in denen der Wohnungsbau in der Krise steckt, zeigt sich hier der wichtige Stabilisierungseffekt der bestandshaltenden Wohnungswirtschaft für regionales Handwerk und Bauwirtschaft. Beiträge der Kooperationspartner*innen Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 136 Die Dekarbonisierung der Wohnungsbe- stände wird den Unternehmen zahlreiche zusätzliche Belastungen bringen. Der Spagat zwischen diesen Anforderungen und dem Anspruch, Wohnen bezahlbar zu halten und zu machen, wird immer größer. Trotzdem sehen die Mitgliedsunternehmen der köln ag im Neubau von Wohnungen weiterhin eine ihrer zentralen Aufgaben zur Lösung der Probleme auf dem Wohnungs- markt. Im Jahr 2023 konnten trotz der wohl einmaligen Kombination von N egativfaktoren (Zinsen, Baukosten, Regulierungsdichte, volatile Förderung) immerhin 2.144 Woh - nungen, davon 1.072 in Köln, fertiggestellt werden. Knapp 800 Wohnungen waren öffentlich gefördert; das waren 186 mehr als im Vorjahr. In der Domstadt erhielten die Mitgliedsunternehmen zudem 839 Bauge- nehmigungen, davon 320 für öffentlich geför - derte Wohnungen. Die Bauantragsstellungen in Köln haben sich im Vergleich zu 2022 zwar leicht erholt, liegen mit 644 aber immer noch unter den Werten früherer Jahre. Und bei einem weiteren wichtigen Thema, der Unterbringung von geflüchteten Menschen, hat die köln ag im Jahr 2023 erneut ihr Verant- wortungsbewusstsein unter Beweis gestellt. 1.652 Bestandswohnungen haben die Mit - gliedsunternehmen für geflüchtete Menschen mit dauerhafter Bleibeperspektive zur Verfü- gung gestellt, 240 mehr als im Jahr davor. Trotz der guten Zahlen in vielen Bereichen ist die Lage der Mitgliedsunternehmen ange- sichts zahlreicher Herausforderungen ange- spannt. Inflation, Materialknappheit, Fach- kräftemangel und die Energiekrise haben zu exorbitant gestiegenen Kosten in allen Berei- chen geführt, dennoch ist die köln ag zuver - sichtlich, auch im Jahr 2024 ihren Beitrag zur Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum in der Region zu leisten. Zu den Internetseiten der köln ag 137 Beiträge der Kooperationspartner*innen Kölner Wohnungsgenossenschaft eG Kölner Wohnungsgenossenschaft eG schafft mit Neubau im zentral gelegenen Clouth Quartier nachhaltigen Wohnraum – sozial, bezahlbar und klimagerecht Auf dem Eckgrundstück Xantener Straße/ Josefine-Clouth-Straße im Clouth Quartier hat die Kölner Wohnungsgenossenschaft eG im Mai 2023 88 barrierefreie und bezahlbare Genossenschaftswohnungen fertiggestellt. Von den 88 Mietwohnungen sind 78 öffentlich gefördert mit Mitteln des Landes Nordrhein- Westfalen. Viel Raum für Unterstützung und Miteinander Unter dem gemeinsamen Dach des vierge- schossigen Neubaus befinden sich neben den Mietwohnungen auch zwei ambulante Wohn- gemeinschaften für jeweils vier Erwachsene mit geistiger Behinderung und vier Einzel - appartements der Lebenshilfe Köln e. V.. Hin- zu kommt eine Beratungsstelle von und für Menschen mit Behinderung „Selbstbestimmt Leben“ Behinderter Köln e. V. und das gemüt- liche Café Mucki mit kleinem Veedelsladen. Das Wohnungsangebot reicht von Ein- bis Vierzimmerwohnungen mit 38 bis 97 Qua - drat metern und richtet sich gleichermaßen an Familien und Alleinwohnende. Alle Woh - nungen sind barriere frei ges taltet und über einen Aufzug erreichbar. Drei öffentlich geförderte 2 -Zimmer-Wohnungen wurden zudem rollstuhlgerecht konzipiert. Darüber hinaus verfügen die komfortabel ausgestatteten, lichtdurchfluteten Wohnun- gen über mindestens einen Balkon oder eine Terrasse inklusive kleiner Rasenfläche. Die Heizungen sind an ein Fernwärmenetz angeschlossen und versorgen alle Wohnun - gen mit wohliger Wärme. Zum Objekt gehört eine Tiefgarage mit 80 Stellplätzen, davon 32 mit Elektro-Lade - anschluss und acht weitere Stellplätze sind rollstuhlgerecht angelegt. Durch den großzügig gestalteten Innenhof mit Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten wurden Orte für nachbarschaftliche Begeg- nungen geschaffen. Mieterstrom: Grüner Strom vom eigenen Dach Ein erheblicher Teil des Strombedarfs wird lokal produziert und genutzt. Dafür beliefert die KWG Energie GmbH (Tochtergesellschaft der Kölner Wohnungsgenossenschaft) über die hauseigene Photovoltaikanlage grünen Strom an die Mietenden sowie die Lade - stationen für E-Fahrzeuge. Damit wird dieser grüne Strom lokal produziert und genutzt. Bei Mehrbedarf wird grüner Strom hinzugekauft. Mit diesem günstigen und nachhaltigen Mieterstrom-Angebot erweitert die Kölner Wohnungsgenossenschaft ihr Engagement als zuverlässiger Partner rund um das Wohnen. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 138 Weitere Informationen zur Kölner Wohnungsgenossenschaft eG Die Kölner Wohnungsgenossenschaft eG wurde im Jahr 1920 gegründet. Der satzungs- gemäße Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Mittlerweile verwal- tet die Kölner Wohnungsgenossenschaft eG 3.038 Wohnungen, 50 Gewerbeeinheiten und rund 800 Stellplätze für ihre 4.025 Mitglieder. Außer in den 15 Kölner Stadtteilen verfügt die Genossenschaft noch über Wohnungen in Pulheim und Dormagen. Zu den Internseiten der Kölner Wohnungsgenossenschaft eG GEWOG-Porzer Wohnungs- baugenossenschaft eG Eine neue Siedlung ist entstanden Auf rund 2,4 Hektar Grundstücksfläche wurde nach insgesamt zehn Jahren Bauzeit die „neue Physikersiedlung“ fertig gestellt. In Z eiten der Wohnungsknappheit schaffte die GEWOG – Porzer Wohnungsbaugenos- senschaft eG zwischen Watt- und Siemens- straße in Köln-Porz-Mitte Wohnraum für 271 Familien, Paare und Singles. Ursprünglich standen hier 180 sogenannte Kasernenausweichwohnungen, Schlichtwoh- nungen ohne Balkon, Bad und Heizung, die nach dem zweiten Weltkrieg schnell gebaut werden mussten. Parallel zur Entmietung und zum Abriss der Gebäude mit inzwischen un- zureichender Bausubstanz stellte die GEWOG zusammen mit der Stadt Köln in einem lang- wierigen Verfahren einen Bebauungsplan für dieses Gebiet auf. 2014 erfolgte dann der erste Spatenstich. Die GEWOG vertraute dabei auf die Hilfe des Bauträgers Wilma Wohnen Köln-Bonn GmbH aus Ratingen, die die Wohnungen in sieben Bauabschnitten nacheinander schlüsselfertig erstellten. Die Siedlung erfreute sich von Anfang an äußerster Beliebtheit. Die Interessent*innen überzeugte das Gesamtpaket bestehend aus attraktiver Architektur, individuellen Grund- rissen und gehobener Ausstattung wie Fuß- bodenheizung, Parkett, Aufzug und Wärme- pumpe. Auf drei Vollgeschossen und einem 139 Beiträge der Kooperationspartner*innen Dachgeschoss wurde ein Wohnungsmix aus 2 -, 3- und 4 Zimmer-Wohnungen gebaut, mit Wohnflächen von 53 – 125 Quadratmetern. Die GEWOG schaffte hier genossenschaft - lichen und bezahlbaren Wohnraum mit moderaten Mieten von 8,50 – 12,00 E uro pro Quadrat met er monatlich, wodurch die Woh - nungen auch für Familien erschwinglich sind. Im Zuge der Neubaumaßnahme und im Rahmen des Bebauungsplans wurde in der „Physikersiedlung“ auch ein Abenteuerspiel- platz von der GEWOG angelegt. Auf einem großzügigen Areal von rund 1.200 Quadrat - metern wurden diverse Spielgeräte für kleine und große Kinder errichtet. Ende 2023 wurden die zwei Bauabschnitte VI und VII mit 79 Wohnungen fertig gestellt. Rechtzeitig vor Weihnachten konnten die letzten Wohnungen an die Mitglieder über geben wer den. Insgesamt entstand eine Siedlung mit 17 Häusern, 271 Wohnungen, einer Gesamtwohnfläche von rund 22.000 Quadratmetern und neun Tiefgaragen. Das Investitionsvolumen lag bei rund 58 Millionen Euro. Zu den Internsetseiten der GEWOG-Porzer Wohnungsbaugenossenschaft eG Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH Fit für die Zukunft: Umfassende energetische Modernisierungs- maßnahmen in Köln-Bilderstöckchen Die Aachener Siedlungs- und Wohnungsge- sellschaft mbH (Aachener SWG) modernisiert seit Februar 2023 bis circa Mitte 2025 ihren Wohnungsbestand in Köln Bilderstöckchen energetisch. An diesem Standort besitzt das Wohnungsunternehmen 18 Wohnblöcke mit insgesamt 410 Wohneinheiten. Alle Gebäude wurden bereits in den 60er-Jahren errichtet. Ziel der geplanten Modernisierung ist ein klimafreundliches, emissionsarmes Quartier. Aufwertung des Quartiers und energieeffizientes Wohnen Die Mehrfamilienhäuser in der Escher Str aße 270 – 298, Alzeyer Straße 1 – 29, 2 – 10 und Rockenhauser Straße 1 – 31 in Köln-B ilder- stöckchen werden umfassend energetisch modernisiert. Nach Fertigstellung werden die Gebäude circa 63 Prozent weniger CO 2 verursachen. Das Projekt wurde inmitten der Energiekrise mit rasant steigenden Energie- preisen begonnen. Durch die energetischen Modernisierungsmaßnahmen erfährt das Quartier Köln-Bilderstöckchen eine Transfor- mation in Sachen Klimafreundlichkeit und die Bewohner*innen werden von einem geringe- ren Heizenergiebedarf profitieren. Außerdem können sie den Strom der PV-Anlagen auf dem Dach als Mieterstrom günstig beziehen. Um das Ziel, CO2-emissionsarmes Wohnen zu erreichen, setzt die Aachener SWG auf verschiedene energetische Modernisierungs- maßnahmen, unter anderem: Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 140 › Wärmedämmung der Fassaden mit Mineralwolle › Neue dreifachverglaste Fenster › Luftwärmepumpen für Heizung und zentrale Warmwasserbereitung, unterstützt durch Photovoltaikanlagen auf den Dächern › Dachbegrünungen zur Rückhaltung von Regenwasser sowie zum zusätzlichen Wärmeschutz › Abriss der alten Balkone beziehungsweise Loggien, um dadurch Wärmebrücken zu vermeiden, Aufstellen neuer Vorsatzbalkone › Errichtung von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge Im Rahmen dieser Maßnahme plant die Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesell- schaft mbH insgesamt 60 Millionen Euro in die energetische Modernisierung in Bilder - stöckchen zu investieren. Bezahlbarer, inklusiver Wohnraum für den Kölner Süden Im Kölner Süden im Stadtteil Rodenkirchen entsteht derzeit ein neues Quartier mit 1.000 Wohnungen: das Sürther Feld. Die Aachener SWG hat vor vier Jahren den Zuschlag für eines der Grundstücke an der Sürther Feld - allee über einen Erbpachtvertrag von der Stadt Köln erhalten. Nach zwei Jahren Bauzeit ist das Projekt der Aachener an der Sürther Feldallee erfolgreich beendet. Haus Süd ist seit November 2023 bezugsfertig. Haus Nord wurde im Frühjahr 2024 endgültig fertiggestellt. Insgesamt 35 neue Wohnungen und zwei Wohngruppen sind hier entstanden. Davon sind 19 Wohnun- gen (54 Prozent) öffentlich gefördert, neun preisgedämpft und die übrigen sieben sind freifinanziert. Alle Wohnungen sind barriere- frei, die Hälfte von ihnen ist außerdem roll- stuhlgerec ht. Nicht nur, was die sozialen Parameter angeh t, ist dieses Projekt vorbildlich – auch ökolo- gisch kann es sich sehen lassen: Die beiden Mehrfamilienhäuser sind nach dem KfW-55- Standard gebaut. Als Energieträger dient Nahwärme zur Wärmeerzeugung für Warm- wasser und Heizung. Die einzelnen Wohnun- gen sind mit einer Niedertemperatur-Fuß- bodenheizung ausgestattet. Das anfallende Niederschlagswasser wird auf den begrünten Dächern zurückgehalten und auf dem eigenen Grundstück zum Versickern in den Boden ab- geleitet. Das wirkt dem Rückgang des Grund- wasserspiegels entgegen, schützt bei Star- kregenereignissen vor Überschwemmungen und schafft einen lebenswerten und schönen Grünraum im Quartier. Die Dächer sind außer- dem mit Photovoltaik bestückt. Der erzeugte Strom wird ins Stromnetz ein gespeis t. Das Interesse war riesig und alle W ohnungen waren in kurzer Zeit vermietet. Auch für die beiden Wohngruppen wurden ebenfalls schnell soziale Betreiber gefunden. Wohn- gruppe 1 geht an den Verein Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Orts- vereinigung Rodenkirchen e.V.. Die zweite Wohngruppe wird eine Jugendhilfeeinrich- tung, betrieben von der Diakonie Michaels - hoven Kinder- und Jugendhilfe gGmbH. Zu den Internetseiten der Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH 141 Beiträge der Kooperationspartner*innen Wohnungsgesellschaft des rheinischen Handwerks AG Porzer Würfel – Quartiersentwicklung in Wahnheide Die Wohnungsgesellschaft des rheinischen Handwerks AG ist Mitglied der Arbeitsge- meinschaft Kölner Wohnungsunternehmen. Im Jahr 1936 gegründet verfügt sie heute über 708 Wohnungen in Köln und Bonn mit insgesamt 46.000 Quadratmetern Wohn- fläche. Seit einigen Jahren steht der Neubau von Wohnungen wieder im Zentrum der Aktivi- täten der Gesellschaft. Nachdem zwischen 2018 und 2020 ein altes Bürohaus in der Kölner Innenstadt erfolgreich in Wohnungen umgewandelt wurde, widmet sich die WRH seit 2020 der Quartiersentwicklung in Köln-Porz. Die Bausteine der Maßnahme in der Volker- und Hagenstraße bestehen aus der Modernisierung des aus den 60er Jah- ren stammenden Altbestandes, dem Neubau von öffentlich geförderten Wohnungen und der Transformation der Wärmeversorgung (Dekarbonisierung). Der Bau der geförderten Wohnungen erfolgt auf freiwilliger Basis, nicht im Rahmen des Baulandmodells. Seit Anfang 2023 entstehen in drei Gebäuden insgesamt 36 Wohnungen mit 2.100 Quadrat - meter Wohnfläche. Die Bauten befinden sich auf Bereichen, auf denen sich zuvor Garagen und Stellplätze befanden, so dass keine neu- en Flächen versiegelt werden müssen. Die Baugenehmigung wurde nach 15 Mona - ten im Februar 2022 erteilt, aber die Unsi- cherheiten über Baukosten, Materialverfüg- barkeit und Zinsen, die infolge des russischen Angriffskrieges entstanden, machten einen zügigen Baubeginn unmöglich. Erst nachdem sich die Situation im Spätherbst etwas be- ruhigt hat, konnte die Entscheidung für das Bauen getroffen werden. Seit Januar 2023 rollen die Bagger. Die Häuser sind als Holzhybrid-Bauten kon- zipiert. Die Außenwände werden aus Holz in einer Fabrikhalle vorgefertigt und als Groß- elemente auf die Baustelle geliefert. Die De- cken sind aus Kostengründen Hohlkammer - decken aus Beton, die ebenfalls als Fertigteile erstellt werden. Im harmonischen Zusam- menspiel von Holz- und Rohbauer konnte auf diese Weise jede Woche eine Etage errichtet werden. Im Ergebnis dieses Konstruktions- prinzips stand der Rohbau der drei Gebäude innerhalb von nur drei Monaten. Die Versorgung der Mieter mit Heizung und Warmwasser übernehmen Wärmepumpen, die durch Photovoltaikanlagen auf dem Dach unterstützt werden. Die Effizienz der Häuer entspricht dem KfW-55-Standard, der im Gegensatz zu strengeren Kriterien wirtschaft - lich ist und in der Praxis ähnliche Energieein - sparungen mit sich bringen. Ein wichtiger Baustein, der überhaupt erst die Realisierung des Projektes in diesem Umfang ermöglichte, war die deutliche Reduzierung der Stellplatzzahl. Zusätzlich zum Ersatzbe- darf für die abgebrochenen Garagen musste auch der Bedarf für den Neubau gedeckt wer - den. Im Rahmen des Wohnungsbauforums hatte sich die Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen erfolgreich für eine Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2023 142 deutliche Reduzierung des Stellplatzschlüs- sels, insbesondere für kleine und öffentlich geförderte Wohnungen eingesetzt. Ohne die- se Erleichterung wäre die Neubaumaßnahme aus Kosten- und Platzgründen nicht möglich gewesen. Zu den Internetseiten der Wohnungsgesellschaft des rheinischen Handwerks AG 143 Servicerufnummern Wohnraumförderung T: 0221 221-34641 (Verwaltung) T: 0221 221-25179 (Technik) Modernisierung bestehenden Wohnraums T: 0221 221-25179 Wohnungsmängel / Wohnraumschutz T: 0221 221-21447 Wohngeld T: 0221 221-0 Wohnberechtigungsscheine / Beratungsstelle für Wohnungssuchende T: 0221 221-24300 Behindertengerechtes Wohnen T: 0221 221-22686 Soziales und Innovatives Wohnen T: 0221 221-21208 T: 0221 221-21927 Öffentlichkeitsarbeit T: 0221 221-29464 Kontakt Amt für Wohnungswesen Kalk-Karree Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln T: 0221 221-23903 wohnungsamt@stadt-koeln.de www.stadt.koeln Die Oberbürgermeisterin Amt für Wohnungswesen Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Gestaltung tz – büro für corporate design und visuelle kommunikation Bildnachweis Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH: 71, 112, 126 / 127 AdobeStock: 59 Andreas Dobslaff: 27, 60, 62, 66, 90, 92, 108 Constantin Ehrchen: 120, 121 GAG Immobilien AG: Titel, 12 / 13, 23, 28, 38, 70, 74/75, 86 iStockphoto LP: 16, 33, 57, 64 Wohnungsgenossenschaft des rheinischen Handwerks: 17 KölnBusiness: 114/115, 122, 123, 125 Kölner Studierendenwerk: 119 Kölner Wohnungsgenossenschaft e.G. (NRW.BANK, Studio Schmidt-Dominé): 87 Martin Lässig: 101, 104 Stadt Köln: 6, 7, 73, 88/89, 95, 102, 105, 106, 116 – 118 Druck Druckhaus Süd Medien GmbH, Köln 13-HF/56/600/09.2024
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3050/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 07.10.2024
- Erstellt
- 02.10.2024 10:05