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V/0417/2005

Sanierung der Altablagerung Kämpe in Telgte

Vorlage 23.05.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.06.2005, TOP 24

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

9192 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sanierung der Altablagerung Kämpe in Telgte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.06.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
22.06.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
29.06.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
29.06.2005 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Auf der Grundlage der „Ausführungsplanung und Baubeschreibung“ (Sanierungsplan) wird 
die Gasbarriere zur Sanierung der ehem. Deponie durchgeführt. 
 
2. Die Kosten der Sanierungsmaßnahme belaufen sich gem. der im Rahmen der Ausschrei-
bungserstellung vorgenommenen Kostenschätzung auf 220.000,00 €. 
 
3. Folgekosten für die Nachsorge ergeben sich in Höhe von ca. 20.000 € (Schätzung für die 
nächsten 5 Jahre). 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Gasbarriere zur Sanierung der ehem. Deponie 
gem. Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Münster vom 27.04.2005 mit 80 % vom 
Land NW gefördert wird und dass Gesamtkosten einschließlich der Nachsorgekosten in 
Höhe von 240.000 € entstehen.  
Die Fördermittel werden in der HHSt 1200.171.3000.3 „Zuw. L. zur Sanierung Altlast Kämpe“ 
vereinnahmt.  
 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
In der HHSt 1200.510.2000.0 „Sanierung Altlast Kämpe“ werden gem. § 82 (1) GO NW für das 
Haushaltsjahr 2005 Haushaltsmittel in Höhe von 216.000 € außerplanmäßig bereitgestellt. 
Die weiterhin benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 24.000 € stehen als Haushaltsausgaberest 
aus 2004 in der HHSt 1200.510.2000.0 zur Verfügung. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0417/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Hecker 
Ruf: 
492 67 76 
E-Mail: 
HeckerC@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.05.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
1200.510.2000.0 Sanierung Altlast Kämpe 2005 240.000 €  
 
Insgesamt: 240.000 €  
 
Deckung 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
1200.171.3000.3 Zuw.L. zur Sanierung Alt-
last Kämpe 
2005 192.000 € bewilligt für 2004 
und 2005 
1200.510.2000.0 Sanierung Altlast Kämpe 2005 24.000 € Rest aus Vorjahr 
 
1200.601.4000.4 Gefährdungsabschätzung 
von Altlasten 
2005 24.000 €  
 
Insgesamt: 240.000 €  
 
 
 
Begründung: 
 
Die Altablagerung „Kämpe“ am Alten Warendorfer Weg befindet sich im Stadtgebiet Telgte. 
 
 
 
 
ehem. Deponie

- 3 - 
Die Deponie wurde in den Jahren 1963 bis 1965 von der Stadt Münster betrieben und mit Haus-
müll verfüllt. Anschließend wurde sie mit Boden abgedeckt und als Wiese genutzt. Die Ablagerung 
ist annähernd trapezförmig und umfasst ca. 18.000 m². Die Mächtigkeit der Auffüllung ist im südli-
chen Drittel mit ca. 3 m am größten und läuft relativ gleichmäßig abfallend in nördlicher Richtung 
auf Null aus. Daraus errechnet sich ein Deponievolumen von etwa 35.000 m³ – 40.000 m³. 
 
Mit der Verfügung vom 30. Juni 1998 hat die Bezirksregierung Münster die Stadt Münster verpflich-
tet, orientierende Untersuchungen auf der Deponie zur Gefährdungsabschätzung durchzuführen.  
 
Die Ergebnisse dieser Untersuchungen ergaben erhöhte Methan-Gehalte in der Bodenluft. Da die 
gemessenen Methangehalte grundsätzlich zu explosiven Gemischen mit Luft führen können, wur-
den Detailuntersuchungen auch im Hinblick auf eine Gefährdung der benachbarten Wohnbebau-
ung durchgeführt. 
 
 
 
Ergebnis der Gefährdungsabschätzung: 
 
1. Einfluss der Deponie auf die Weidenutzung
 
 
Die Überdeckung des Müllkörpers hat eine Mächtigkeit von etwa 40 cm bis maximal 90 cm. Ein 
Direktkontakt von Mensch oder Tier mit dem Deponiematerial kann als ausgeschlossen gelten. 
Eine Gefährdung ist nicht zu erkennen. 
 
2. Grundwassersituation
 
 
Das Grundwasser im Abstrom der Altablagerung zeigt eine Belastung durch Stoffe, die wahr-
scheinlich aus dem Deponiekörper stammen. Hi erbei handelt es sich um anorganische Stoffe, die 
man allgemein dem Bauschutt und ähnlichen mineralischen Bestandteilen im Siedlungsmüll zu-
ordnet. Wegen des Alters der Müllablagerung von mehr als 40 Jahren ist der derzeitige Grundwas-
sereinfluss der Deponie in einer Abklingphase. 
 
3. Gefahren durch Deponiegas
 
 
Im südwestlichen Teil der Altablagerung mit teilweise tief reichenden Auffüllungen sind noch Zer-
setzungsprozesse von organischem Material aktiv, die Methan produzieren. Die Messwerte ge-
genüber dem Wohnhaus „Alter Warendorfer Weg 58“ zeigten sehr hohe Methangehalte, die die 
untere Explosionsgrenze von 5 Vol -% überschreiten. 
Das unterkellerte Wohnhaus ist nur wenige Meter vom Deponierand entfernt. Die vorgefundenen 
Methangehalte stellen grundsätzlich eine Gefährdung durch Migration von Methan in die Keller-
räume dar. 
Daher wurden zusätzliche Bodenluftmessstellen erri chtet und Raumluftuntersuchungen im  Keller 
des Wohnhaus „Alter Warendorfer Weg 58“ durchgeführt. Die Messungen der Raumluft zeigten 
keinerlei Hinweise auf eine Belastung der Raumluft mit deponietypischen Gasen. 
Anhand der Messergebnisse aus den Bodenluftpegeln ist eine Ausbreitung von Deponiegas im 
Untergrund über die Deponiegrenzen erkennbar.  
Eine Gefahr durch Eindringen von Methan in die Räumlichkeiten des Wohnhauses „Alter Waren-
dorfer Weg 58“ ist für die Zukunft nicht mit völliger Sicherheit auszuschließen. 
 
Aufbauend auf den Ergebnissen der Gefährdungsabschätzung wurde eine Sanierungsuntersu-
chung durchgeführt. Hierbei wurden mehrere Varianten einer Sanierung/Sicherung betrachtet. Der 
Gutachter kommt nach Abwägung aller Kriterien zu der Erkenntnis, dass die Sanierung mit einer 
Gassperre und einer Dränage die am besten geeignete Variante ist, um die Anforderungen an eine 
kostengünstige, kurzfristig wirkende und auf Dauer sichere Gefahrenabwehr zu erfüllen.

- 4 - 
Mit Anordnung der Bezirksregierung Münster vom 07.04.2004 wurde die Stadt Münster ver-
pflichtet, die Gasbarriere zur Sanierung der ehem. Deponie  durchzuführen. 
 
Hierbei handelt es sich um ein passives Sicherungsbauwerk, bei dem die Deponiegase mit Hilfe 
einer bis zum Grundwasser reichenden Sperre am Rand der Deponie gezielt abgefangen und aus 
dem Gefahrenbereich abgeleitet werden, wie es die nachfolgende Abbildung in einem schemati-
schen Schnittbild verdeutlicht. 
 
 
 
 
Die unterirdische horizontale Migration der Deponiegase aus dem Deponiekörper in Richtung  
Nachbarbebauung wird durch eine gaskonvektionsdichte Geosynthetische Tondichtungsbahn 
(GTD), die bis unter den Grundwasserspiegel reichen muss, auf Dauer unterbunden. Der vor gela-
gerte Dränagegraben (Kiesfüllung) verstärkt die vertikale Ausbreitung der Deponiegase und ver-
hindert einen Druckaufbau vor der Gassperre. Der Dränagekies wird beim Einbau nur leicht ver-
dichtet, um optimale Durchlässigkeit für Gas (und Wasser) zu gewährleisten. 
Zur  Unterdrückung von Geruchsbelästigungen wird auf die eigentliche Dränageschicht eine etwa 
30 cm mächtige Rindenmulchlage gebracht, die durch die allmähliche Besiedelung mit metha-
notrophen Bakterienstämmen zusätzlich die Methanemissionen an die Umgebung reduziert. We-
gen der relativ großen Oberfläche der Gasdränage ist die Bildung von explosionsfähigen Methan-
Luft-Gemischen in dieser als Geruchs- und Biofilter wirkenden Übergangszone ausgeschlossen. 
Auf der restlichen Deponiefläche bleibt die natürliche Methanausgasung durch die Überdeckungs-
schicht wie bisher erhalten.  
Das Ziel der Sanierung ist erreicht bzw. die Erfolgskontrolle der Maßnahme ist positiv, wenn die 
Methangehalte in den außerhalb des Deponiekörpers installierten Kontrollpegeln stetig gegen Null 
abfallen bzw. unterhalb der Gefahrenschwelle ( ≈ 1 Vol -%) liegen. 
 
Nachsorge: 
 
Das durch die Gasdränage hergestellte Ausgasu
ngsfenster wird allseitig durch einen Zaun gegen 
das Betreten und gegen Beschädigung gesichert und straßenseitig zusätzlich durch Randsteine 
geschützt, um fließendes Wasser bei Starkregenereignissen nicht in die Gasdränage gelangen zu 
lassen, sondern über die bereits vorhandene Oberflächenentwässerung der Straße abzuführen. 
Das Ausgasungsfenster muss bei Bedarf von aufkommender Vegetation befreit werden, um die 
erforderliche Gasdurchlässigkeit jederzeit aufrecht zu erhalten.  
Kies 16/32
GTD-Matte
Rindenmulch
Kontrollpegel
Deponat
GrundwasserGewachsener Untergrund
Deponiegas e

- 5 - 
Zusätzliche Kontrollpegel innerhalb des Sicherungsbauwerks werden noch installiert, die zur Über-
prüfung der Funktion der Gasdränage (Messungen der vertikalen Gasdurchlässigkeit) und zur 
langfristigen Beobachtung des Gashaushalts im Deponiekörper (Messungen der Deponiegaszu-
sammensetzung) in der Nachsorgephase dienen. 
Wenn die Endphase der typischen Deponiegasentwicklung in einer Hausmülldeponie durch Mes-
sungen in diesen Kontrollpegeln angezeigt wird (Methangehalt nahe Null, Sauerstoffgehalt größer 
als 10 Vol - %), kann die Gasdränage als solche aufgegeben und deren Oberfläche wieder in die 
Weidenutzung integriert werden. Diese Beobachtungsphase des Deponiegashaushalts in der Alt-
ablagerung wird allerdings voraussichtlich mehrere Jahre (angenommen 5 Jahre) dauern. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Joksch

Beratungsverlauf (4)

21.06.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.06.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.5 Vorberatung
Zur Sitzung
29.06.2005 Hauptausschuss
TOP 27 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2005 Rat
TOP 24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0417/2005
Typ
Vorlage
Datum
23.05.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37