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AN/2630/2021

Städtebauliche Identität bewahren - Denkmalschutz nicht schleifen

AfD Antrag nach § 3 02.12.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2021, TOP 3.1.14

AfD Antrag nach § 3

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AfD Antrag nach § 3

2392 Zeichen

An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln 
 
 
Haus Neuerburg  
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396  
 
stephan.boyens@stadt-
koeln.de 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.12.2021 
AN/2630/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 14.12.2021 
 
Städtebauliche Identität bewahren - Denkmalschutz nicht schleifen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
 
die Fraktion der Alternative für Deutschland bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der 
kommenden Ratssitzung zu nehmen: 
 
 
Beschluss:  
 
Der Rat der Stadt Köln appelliert an die Mitglieder des Landtags, der vom zuständigen Ministerium 
für Heimat, Kommunales und Bauen aktuell vorgeschlagen Änderung des Denkmalschutzes nicht 
zuzustimmen.  
Darüber hinaus wird die Oberbürgermeisterin durch den Rat aufgefordert sich in einem Brief an die 
Landesregierung zu wenden, mit demselben Appell. 
 
 
Begründung:  
 
Denkmäler sind positive Standortfaktoren, sie prägen das Bild unserer Städte und geben uns Le-
bensqualität. Sie sind Zeugnisse unserer Kultur und Geschichte. Sie stehen für Dauer, Bindung, 
Identität und Heimat – auch und gerade in einer Stadt wie Köln.  
Die geplante Novellierung des Denkmalschutzgesetzes NRW könnte aber den wesensgerechten 
Erhalt unserer Baudenkmäler erheblich gefährden. Denn die geplante Änderung des Gesetzes wür-
de die Stellung der Denkmalfachämter für Baudenkmalpflege schwächen, sodass das vorhandene 
Wissen gar nicht mehr abgerufen wird: Die Fachleute der Denkmalämter für die Baudenkmalpflege 
sollen beispielsweise zukünftig nur noch angehört, aber im Entscheidungsprozess nicht weiter betei-
ligt werden, selbst wenn ein Denkmal abgebrochen oder stark verändert werden soll.

- 2 - 
 
Ein Sachverhalt, der jeden auf den Plan rufen sollten, der unsere Baukultur bewahren will. Denn ein 
Gesetz zum Schutz von Denkmälern, das genau die Instanz schwächt, die die höchste fachliche 
Kompetenz hat, hätte sein Ziel mehr verfehlt. Und das alles nur, um die wirtschaftliche Nutzbarkeit 
von Baudenkmälern zu verbessern. Denkmäler sollten aber nicht in erster Linie als kommerzielle 
Bauten betrachtet werden, sondern aufgrund ihres kultur- und identitätspolitischen Wertes geschützt 
werde.  
 
gez. Matthias Büschges  
(Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf (1)

14.12.2021 Rat
TOP 3.1.14 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Gülichplatz 1

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Details

Aktenzeichen
AN/2630/2021
Typ
AfD Antrag nach § 3
Datum
02.12.2021
Erstellt
02.12.2021 10:48