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Städtebauliche Identität bewahren - Denkmalschutz nicht schleifen
AfD Antrag nach § 3 AN/2630/2021 vom 02.12.2021
Stand: Am 14.12.2021 im Rat endgültig zurückgezogen.
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AfD Antrag nach § 3
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An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 stephan.boyens@stadt- koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.12.2021 AN/2630/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 14.12.2021 Städtebauliche Identität bewahren - Denkmalschutz nicht schleifen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion der Alternative für Deutschland bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung zu nehmen: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln appelliert an die Mitglieder des Landtags, der vom zuständigen Ministerium für Heimat, Kommunales und Bauen aktuell vorgeschlagen Änderung des Denkmalschutzes nicht zuzustimmen. Darüber hinaus wird die Oberbürgermeisterin durch den Rat aufgefordert sich in einem Brief an die Landesregierung zu wenden, mit demselben Appell. Begründung: Denkmäler sind positive Standortfaktoren, sie prägen das Bild unserer Städte und geben uns Le- bensqualität. Sie sind Zeugnisse unserer Kultur und Geschichte. Sie stehen für Dauer, Bindung, Identität und Heimat – auch und gerade in einer Stadt wie Köln. Die geplante Novellierung des Denkmalschutzgesetzes NRW könnte aber den wesensgerechten Erhalt unserer Baudenkmäler erheblich gefährden. Denn die geplante Änderung des Gesetzes wür- de die Stellung der Denkmalfachämter für Baudenkmalpflege schwächen, sodass das vorhandene Wissen gar nicht mehr abgerufen wird: Die Fachleute der Denkmalämter für die Baudenkmalpflege sollen beispielsweise zukünftig nur noch angehört, aber im Entscheidungsprozess nicht weiter betei- ligt werden, selbst wenn ein Denkmal abgebrochen oder stark verändert werden soll. - 2 - Ein Sachverhalt, der jeden auf den Plan rufen sollten, der unsere Baukultur bewahren will. Denn ein Gesetz zum Schutz von Denkmälern, das genau die Instanz schwächt, die die höchste fachliche Kompetenz hat, hätte sein Ziel mehr verfehlt. Und das alles nur, um die wirtschaftliche Nutzbarkeit von Baudenkmälern zu verbessern. Denkmäler sollten aber nicht in erster Linie als kommerzielle Bauten betrachtet werden, sondern aufgrund ihres kultur- und identitätspolitischen Wertes geschützt werde. gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer)
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