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Empfehlungen des Landesjugendamtes zur Wahrnehmung des Schutzauftrages gemäß § 8a SGB VIII und zur Qualität im Kinderschutz durch Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft gemäß § 8a Abs. 4 SGB VIII

Beschlussvorlage JHA/028/2021 vom 19.02.2021

Stand: Am 02.03.2021 im Jugendhilfeausschuss einstimmig beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 02.03.2021

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 10.1, Entscheidung. Ergebnis: einstimmig beschlossen

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