V/0061/2024
Zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 404: Loddenheide - Albersloher Weg / An den Loddenbüschen [Mosecker] - Satzungsbeschluss
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V-0061-2024-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen
8562 Zeichen
Textliche Festsetzungen / Seite 1 von 4 T e x t l i c h e F e s t s e t z u n g e n zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 404 : Loddenheide – Gustav-Stresemann-Weg 1 Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) 1.1 Art und Maß der baulichen Nutzung 1.1.1 In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsflächen – mit Ausnahme von Kfz-Einzelhan- delsbetrieben – als untergeordneter Betriebsteil eines Gewerbebetriebs zulässig, sofern sie zum Verkauf der im Betrieb hergestellten Waren an Endverbraucher dienen sollen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO) 1.1.2 In den gegliederten Gewerbegebieten (GE) sind folgende durch Klassen in der Liste der Betriebsartenliste aufgeführten Betriebe (siehe Abstandsliste zum Abstandserlass NW vom 12.07.2007, geändert durch RdErl. d. MULNV vom 06.06.2007 – MBI. NRW S. 655 – 686) und Betriebe gleichen Störgrads unzulässig: (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO) In Gewerbegebieten mit der Kennziffer 1) sind Betriebe der Abstandsklassen I – V unzuläs- sig. In Gewerbegebieten mit der Kennziffer 2) sind Betriebe der Abstandsklassen I – VI unzu- lässig. In Gewerbegebieten mit der Kennziffer 3) sind Betriebe der Abstandsklassen I – VII unzu- lässig. 1.1.3 Für die im Abstandserlass mit (*) gekennzeichneten Betriebe kann nach Nr. 2.2.2.4 des Abstandserlasses NW eine Verringerung des Schutzabstandes in die nächst niedrige Ab- standsklasse zugelassen werden, wenn gutachterlich nachgewiesen wird, dass der Immis- sionsschutz sichergestellt ist. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 24 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO) 1.1.4 Die Grundflächenzahl GRZ ist auf 0,8 festgesetzt. Ausnahmsweise kann in Anwendung des § 19 Abs. 4 Satz 1 und 2 BauNVO für die Stellplätze mit ihren Zufahrten und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO die maximal zulässige Grundflächenzahl von 0,8 bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9 überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 17 Abs. 1 BauNVO und § 19 Abs. 3 und Abs. 4 BauNVO) 1.2 Versorgungsleitungen/Kanäle 1.2.1 Das im Bebauungsplan festgesetzte Leitungsrecht ist über die gesamte Länge bis zu einer Höhe von 4,2 m dauerhaft von Bebauung freizuhalten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.3 Versiegelung/Begrünung 1.3.1 Flachdächer sind vollflächig fachgerecht mit mindestens 0,10 m begrünbarem Substrat zu bedecken, sowie mit einer standortgerechten Vegetation mindestens extensiv zu begrünen Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0061/2024 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 404 Loddenheide – Gustav-Stresemann-Weg Textliche Festsetzungen / Seite 2 von 4 und als begrünte Fläche dauerhaft zu unterhalten. Ausnahmen für technische Anlagen sind zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB) 1.3.2 Bei Errichtung von Neubauten ist je 30 m² tür-/fensterloser Fläche von Außenfassaden min- destens eine Kletterpflanze (selbstklimmend, rankend oder schlingend, z. B. Efeu, Kletter- hortensie, Wilder Wein, Pfeifenwinde) als Begrünung zu pflanzen und dauerhaft fachge- recht zu pflegen. Für nichtklimmende Pflanzen ist eine Rankhilfe vorzusehen. Je Kletter- pflanze ist eine Pflanzfläche von mindestens 1 m² herzustellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB) 1.3.3 Ober- und unterirdische Stellplätze und Garagen sowie Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB und § 12 Abs. 6 und § 14 Abs. 1 BauNVO). 1.3.4 Die im Plan festgesetzten privaten Grünflächen sowie sämtliche unversiegelten Flächen sind als Rasenflächen anzulegen sowie mit standortgerechten Laubgehölzen wie z. B. Feld- ahorn, Kornelkirsche, Schneeball, Hundsrose, Schlehe, Hainbuche, Hartriegel zu ergänzen und dauerhaft zu unterhalten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 1.3.5 Es sind 3 standortgerechte Laubbäume zu pflanzen und mit Ersatzverpflichtung dauerhaft zu unterhalten. Zu verwenden sind Hochstämme einer mindestens mittelkronigen standort- gerechten Baumart in dreimal verpflanzter Qualität mit einem Stammumfang von mindes- tens 18-20 cm, z. B. Platane, Stieleiche, Ahorn. Die Baumscheiben sind mit einer Größe von mindestens 6 m² (2x3 m) oder als durchgehender Baumstreifen von mindestens 2,00 m Breite einzurichten. Die Baumstandorte sind mit bodendeckenden Pflanzen zu begrünen und vor dem Befahren und Beparken zu sichern. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB). 1.4 Solarenergienutzung 1.4.1 Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist bei der Errichtung von neuen Nichtwohnge- bäuden eine Anlage zur Solarenergienutzung (Photovoltaik oder Solarthermie) zu installie- ren. Die Anlage muss eine Größe von mindestens 50 % der Grundfläche des Gebäudes haben. Die Verpflichtung gilt auch für vorhandene Bestandsgebäude, wenn eine grundle- gende Dachsanierung erfolgt. Von dieser Verpflichtung können Ausnahmen zugelassen werden, wenn die Solaranlage nachweislich nicht wirtschaftlich betrieben werden kann oder das Gebäude nicht bzw. nicht in dem geforderten Umfang für eine Solarnutzung geeignet ist. (§ 9 Abs. 1 Nr. 23 b BauGB). 2 Textliche Festsetzungen gemäß § 89 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) 2.1 Dachform Im Geltungsbereich sind ausschließlich Flachdächer zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 89 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW 2018) 2.2 Werbeanlagen Anlagen der Außenwerbung sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu- lässig. Unzulässig sind alle blinkenden und sich bewegenden Anlagen sowie Anlagen, die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 404 Loddenheide – Gustav-Stresemann-Weg Textliche Festsetzungen / Seite 3 von 4 mehr als 1,0 m vor die jeweilige Gebäudefront treten, eine Höhe von maximal 1,0 m oder eine Länge von maximal 5,0 m überschreiten, als freistehende Werbetafeln von mehr als 1,0 m Höhe und 2,0 m Breite ausgeführt wer- den, oberhalb der Traufe oder an Schornsteinen und anderen hochragenden Bauteilen ange- bracht werden. Ausnahmen hinsichtlich der Größenvorschriften von Werbeanlagen, die an Gebäuden an- gebracht werden sollen, können gestattet werden, wenn ansonsten ein offensichtliches Missverhältnis zwischen der Größe der Werbeanlage und der zugeordneten Wand- und Fassadenflächen entstehen würde. Dabei darf die Gesamtfläche der einer Gebäudeseite zuzuordnenden Werbeanlage maximal 10 % der jeweiligen Wand- und Fassadenfläche be- tragen. Die Höhe jeder einzelnen Werbeanlage darf hierbei jedoch 2,0 m, die Breite 8,0 m nicht überschreiten. (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 89 Abs. 1 Nr. 2 BauO NRW 2018) 2.3 Einfriedungen Grundstückseinfriedungen mit Ausrichtung auf öffentliche Verkehrsflächen sind nur inner- halb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Grundstückseinfriedungen mit Aus- richtung auf öffentliche Grünflächen können in einem Abstand von 0,5 m von der Grund- stücksgrenze errichtet werden. (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 89 Abs. 1 Nr. 5 BauO NRW 2018) 3 Hinweise 3.1 Der Planung zugrundeliegende Vorschriften Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster im Kundenzent- rum im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. 3.2 Bodendenkmale Die Entdeckung eines Bodendenkmals (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzel- funde, aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit und Fossilien) ist unverzüglich der Städtischen Denkmalbehörde (0251/492-6148) oder dem Landschaftsver- band Westfalen-Lippe, LWL-Archäologie für Westfalen anzuzeigen, die Fundstelle ist un- verändert zu belassen. (§§ 16-17 Denkmalschutzgesetz NRW) 3.3 Kampfmittel Weist bei Durchführung von Bauvorhaben der Erdaushub auf außergewöhnliche Verfär- bungen hin oder werden verdächtige Gegenstände oder Kampfmittel entdeckt, sind die Ar- beiten aus Sicherheitsgründen sofort einzustellen und die Feuerwehr der Stadt Münster zu verständigen. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 404 Loddenheide – Gustav-Stresemann-Weg Textliche Festsetzungen / Seite 4 von 4 3.4 Altlasten Der Geltungsbereich befindet sich innerhalb der Altlastenverdachtsfläche Nr. 826 – „Lod- denheide“ im Sinne des § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB. Baumaßnahmen sind im Detail im nach- folgenden Bauantragsverfahren mit der Umweltbehörde der Stadt Münster abzusprechen. 3.5 Rodungsarbeiten Rodungsarbeiten von Gehölzen sind grundsätzlich entsprechend den gesetzlichen Vorga- ben des § 39 Abs. 5 BNatSchG im Zeitraum vom 01.10. bis 28./29.02 des Folgejahres durchzuführen. Die Rodungsarbeiten sind auf das absolut erforderliche Mindestmaß zu be- schränken.
V-0061-2024-Anlage-2-Begruendung
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0061/2024
B e g r ü n d u n g
zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 404:
Loddenheide - Gustav-Stresemann-Weg
Inhalt Seite
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................. 1
2. Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 2
3. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 3
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................... 3
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen / Verordnungen ........................................... 3
4. Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 4
5. Planungsziele ......................................................................................................................................... 4
6. Inhalte des Bebauungsplans ................................................................................................................. 4
6.1 Grundzüge der Planung .............................................................................................................. 4
6.2 Art der baulichen Nutzung ........................................................................................................... 5
6.3 Maß der baulichen Nutzung ........................................................................................................ 5
6.4 Überbaubare Grundstücksflächen ............................................................................................... 6
6.5 Baugestaltung .............................................................................................................................. 6
6.6 Verkehrsfläche ............................................................................................................................. 6
6.7 Leitungsrechte ............................................................................................................................. 7
6.8 Anpflanzung und Begrünung ....................................................................................................... 7
6.9 Solarenergienutzung auf Dachflächen ........................................................................................ 8
6.10 Altlasten ....................................................................................................................................... 8
6.11 Kampfmittel .................................................................................................................................. 8
6.12 Denkmalschutz / Archäologie ...................................................................................................... 8
7. Flächenbilanz ......................................................................................................................................... 9
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltprotokoll ................................................................................... 9
8.1 Menschen und menschliche Gesundheit .................................................................................... 9
8.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ................................................................................... 10
8.3 Fläche und Boden ..................................................................................................................... 11
8.4 Wasser ....................................................................................................................................... 12
8.5 Klima / Luft ................................................................................................................................. 12
8.6 Landschaft / Ortsbild .................................................................................................................. 13
8.7 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter .................................................................................. 13
9. Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 13
10 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................... 14
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen
Das Gewerbegebiet Loddenheide ist ein weitgehend bebautes innenstadtnahes Gewerbege-
biet. Die Firma Mosecker hat dort ihren Firmensitz auf zwei benachbarten Grundstücken, die im
Bebauungsplan durch den Wendehammer des Gustav-Stresemann-Wegs und einen, im Be-
bauungsplan festgesetzten, aber nicht realisierten, Fuß- und Radweg zwischen Gustav-
Stresemann-Weg und der Straße An den Loddenbüschen voneinander getrennt sind. Zur Stär-
kung des Standorts und zur effizienteren Nutzbarkeit der Betriebsbereiche sollen die beiden
Teilflächen zusammengeführt werden. Zur Realisierung des Vorhabens ist neben der Überpla-
nung des nicht realisierten Fuß- und Radweges auch die Verschiebung des bestehenden Wen-
dehammers in nordwestliche Richtung notwendig.
Bebauungsplan Nr. 404 – 2. Änderung
Loddenheide - Gustav-Stresemann-Weg
Begründung / Seite 2 von 14
Die Fuß- und Radwegeverbindung ist aufgrund der Entwidmung und der anschließenden Nut-
zung als Firmengelände nur planungsrechtlich gesichert, in der Praxis jedoch nicht umgesetzt.
Für das bestehende Fuß- und Radwegenetz innerhalb des Gebiets Loddenheide hat der in Re-
de stehende Weg aktuell keine Funktion mehr. Aufgrund der rund 200 Meter östlich gelegenen
alternativen Zufahrt in das Gebiet kann die Zufahrt zum Gustav-Stresemann-Weg ersatzlos ent-
fallen. Eine Sicherung im Bebauungsplan ist entsprechend entbehrlich.
Mit der Erweiterung des Firmenstandorts soll ein mittelständisches Unternehmen seinen Be-
stand sinnvoll erweitern können. Gleichzeitig stellt diese Nachverdichtung bislang ungenutzter
Flächen eine Maßnahme der Innenentwicklung dar. Entsprechend kann die Änderung des be-
stehenden Bebauungsplans Nr. 404 in der Fassung der 1. Änderung gemäß § 13a Baugesetz-
buch (BauGB) im beschleunigten Verfahren erfolgen.
2. Geltungsbereich
Die geplante Änderung befindet sich im Stadtteil Gremmendorf im Gewerbegebiet „Loddenhei-
de“ im südlichen Bereich des Bebauungsplans Nr. 404: „Loddenheide – Albersloher Weg / An
den Loddenbüschen“. Der ca. 7.500 m² große Geltungsbereich umfasst den in Rede stehenden
Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche des Gustav-Stresemann-Wegs sowie geringe Anteile
der bestehenden Baufenster. Südlich des Firmengrundstücks verläuft die Straße „An den Lod-
denbüschen“ westlich die Straße „Loddenheide“. In direkter Umgebung befinden sich weitere
Gewerbebetriebe, teils Büronutzungen und teils Logistik. Verkehrstechnisch ist das Gebiet über
den Gustav-Stresemann-Weg mit Anschluss an die Loddenheide sowie An den Loddenbüschen
mittelbar mit der Hammer Straße und dem Albersloher Weg und den dort befindlichen An-
schlussstellen an die B 51 angebunden.
Insgesamt umfasst der Geltungsbereich die Flurstücke 755 und 756 sowie teilweise die Flurstü-
cke 475, 476, 689, 690, 691 und 762 der Flur 178 in der Gemarkung Münster. Das Flurstück
756, welches im bestehenden Bebauungsplan als Fuß- und Radweg festgesetzt ist, wurde 2013
im Rahmen eines Einzugsverfahrens entwidmet und durch die Firma Mosecker von der Stadt
erworben. Somit befinden sich – bis auf die Teilfläche des Flurstücks 762, welches die Ver-
kehrsfläche des Gustav-Stresemann-Wegs bildet – alle relevanten Flächen im Eigentum der
Firma Mosecker. Der Wendehammer hat nur für die Grundstücke der Firma Mosecker eine Er-
schließungsfunktion.
Abbildung 1: Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 404
Bebauungsplan Nr. 404 – 2. Änderung
Loddenheide - Gustav-Stresemann-Weg
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3. Planungsrechtliche Situation
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster wird der Geltungsbereich als Gewerbegebiet
dargestellt. Südlich sowie östlich angrenzend stellt der Flächennutzungsplan Grünflächen mit
der Zweckbestimmung „Parkanlage“ dar. Die Verkehrsachse An den Loddenbüschen (südlich
des Geltungsbereichs) wird als sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraße darge-
stellt. Südlich dieser Verkehrsachse sind ein weiteres Gewerbegebiet, sowie Wohnbaufläche
dargestellt. Nördlich des Geltungsbereichs ist ein Industriegebiet dargestellt. Darüber hinaus
verlaufen zwei Richtfunktrassen unmittelbar östlich des Geltungsbereichs.
Da die Darstellung im aktuellen Flächennutzungsplan (FNP) den Zielen der geplanten Ände-
rung entspricht, ist keine Anpassung des FNPs erforderlich.
Abbildung 2: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Münster
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen / Verordnungen
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des am 06.02.1998 in Kraft getretenen Bebauungsplans
Nr. 404 „Loddenheide – Albersloher Weg / An den Loddenbüschen“ mit einer 1. Änderung vom
27.10.2000. Als Art der baulichen Nutzung ist für einen Teil des Geltungsbereichs ein Gewer-
begebiet festgesetzt, das Maß der baulichen Nutzung wird mit einer maximalen Zweigeschos-
sigkeit sowie einer GRZ von 0,8 und einer GFZ von 1,6 festgesetzt. Ausgeschlossen werden
zudem die Betriebsarten der Abstandsklassen I – VII der Abstandsliste zum Abstandserlass NW
vom 21.03.1990 (siehe Abstandliste zum Abstandserlass NW vom 21.03.1990, geändert durch
Gem.Rd.Erl. vom 22.09.1994 – MBI NW S. 504)
Weiterhin sind für den Großteil des Geltungsbereichs öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt.
Diese umfassen zum einen die Straßenfläche des Gustav-Stresemann-Wegs, zum anderen ei-
nen Fuß- und Radweg, welcher den Wendehammer des Gustav-Stresemann-Wegs mit der
Straße An den Loddenbüschen verbinden soll.
Bebauungsplan Nr. 404 – 2. Änderung
Loddenheide - Gustav-Stresemann-Weg
Begründung / Seite 4 von 14
Südlich des Gewerbegebietes ist eine öffentliche Grünfläche festgesetzt, welche rings um das
Gewerbegebiet verläuft. Diese wird von dem o.g. Fuß- und Radweg durchschnitten.
Aufgrund der Festsetzungen der öffentlichen Verkehrsflächen sowie öffentlichen Fuß- und
Radwegeverbindungen ist eine Realisierung des Vorhabens nicht mit dem bestehenden Pla-
nungsrecht möglich, so dass eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich ist.
4. Räumliche und strukturelle Situation
Derzeit wird das Planareal bereits von der Firma Mosecker GmbH & Co. KG als Firmenzentrale
mit Lager, Verwaltung und Verkauf genutzt. Der Betrieb erstreckt sich über die drei im Firmen-
besitz befindlichen Flurstücke 476, 691 und 756, wobei derzeit nur ersteres baulich genutzt
wird. Die beiden anderen Flurstücke dienen derzeit als Lager- sowie Abstellfläche.
Umgebende Grünstrukturen finden sich in einem Grünstreifen, der das Gewerbegebiet Lodden-
heide umgibt und einen Fuß- und Radweg führt. Der östlich am Firmenstandort angrenzende
„Friedenspark“ ist eine gliedernde Grünstruktur, welche durch den gesamten Bereich des Be-
bauungsplans Nr. 404 verläuft und diesen in drei Segmente unterteilt.
In näherer Umgebung befinden sich außerdem Bürogebäude, sowie kleinteiliges Gewerbe. Die
Gebäude der Firma Mosecker sowie der Bürokomplex bilden eine prägende Struktur.
5. Planungsziele
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine optimierte
bauliche Nutzbarkeit der firmeneigenen Grundstücke und zur Erweiterung des vorhandenen
Gebäudebestandes für die Firma Mosecker und damit zur maßvollen Nachverdichtung und effi-
zienteren Nutzbarkeit von Flächen als Innenentwicklungsmaßnahme.
6. Inhalte des Bebauungsplans
6.1 Grundzüge der Planung
Ein zentrales Element der Änderung ist die Verlagerung des Wendehammers, der nur für die
Grundstücke der Firma Mosecker eine Erschließungsfunktion innehat. Diese öffentliche Ver-
kehrsfläche wird nach Nordwesten verlagert.
Die so freiwerdenden Flächen werden zukünftig als Baufelder ausgewiesen, so dass die östlich
und westlich liegenden Baufelder zu einem Gesamtbaufeld verbunden werden.
Eine weitergehende Anpassung der bestehenden Festsetzungen zu Art und Maß der Nutzung
ist nicht geplant; hier hat der bestehende planungsrechtliche Rahmen weiterhin Bestand.
Mit der Anpassung des Planungsrechts wird außerdem für den Teilbereich die Gelegenheit ge-
nutzt, die jüngeren ökologisch-klimatischen Beschlüsse der Stadt Münster zur PV-Verpflichtung
und Dachbegrünung bei Neubauten zu verankern.1
1 V/0531/2020: Ökologische Belange in der Bauleitplanung: Begrünung der Vorgärten und der Flachdächer
V/0319/2022: Klimagerechte Stadtentwicklung: Verpflichtung zur Installation von Solaranlagen
Bebauungsplan Nr. 404 – 2. Änderung
Loddenheide - Gustav-Stresemann-Weg
Begründung / Seite 5 von 14
Die gegebene Grundstückssituation erlaubt keine großzügigen Begrünungsmaßnahmen. Ledig-
lich im Bereich der Grenze zwischen Privatgrundstück und öffentlicher Verkehrsfläche sind
Baum- bzw. Strauchpflanzungen möglich und vorgesehen.
6.2 Art der baulichen Nutzung
Der Geltungsbereich befindet sich mittig zwischen zwei als Gewerbegebiet festgesetzten über-
baubaren Grundstücksflächen. Entsprechend wird für das neue, verbindende Baufenster eben-
falls ein Gewerbegebiet festgesetzt. Nutzungen, welche dem § 8 BauNVO entsprechen sind
damit grundsätzlich zulässig. Eingeschränkt werden diese zum einen hinsichtlich Einzelhan-
delsnutzungen, zum anderen hinsichtlich ihres Störgrades.
Wie bereits in der ersten Änderung des Bebauungsplans 404 sind auch in der aktuellen Ände-
rung nur Einzelhandelsnutzungen als untergeordneter Betriebsteil des Gesamtbetriebes zuläs-
sig, sofern die im Gewerbebetrieb hergestellten Produkte an Verbraucher verkauft werden.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Kfz-Einzelhandelsbetriebe. Durch den Ausschluss
wird dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Münster Rechnung getragen, da so kei-
ne Aufweichung der dort festgeschriebenen Versorgungszentren stattfinden kann.
Der Ausschluss von bestimmten Betriebsarten in Bezug auf ihren Störgrad fußt ebenfalls auf
den Regelungen der ersten Änderung des Bebauungsplans 404. Grundsätzlich dient diese Re-
gelung dazu, gerade in den Randbereichen von Gewerbegebieten ein verträgliches Miteinander
zwischen Wohnen und Gewerbe zu schaffen. Ein geeignetes Hilfsmittel hierzu ist die Abstands-
liste zum Abstandserlass, welcher zuletzt 2007 aktualisiert wurde. Aufgrund dieser Aktualisie-
rung ist die Abstandsliste zum Abstandserlass 2007 für den Änderungsbereich heranzuziehen
(siehe Abstandsliste zum Abstandserlass NW vom 12.07.2007, geändert durch RdErl. D.
MULNV vom 06.06.2007 – MBI. NRW S. 655 - 686).
Gemäß der Gliederung im bestehenden Bebauungsplan werden künftig, abgestuft nach Ge-
bietskennziffern 1) bis 3), Betriebe der Abstandsklasse I – VII im gesamten Geltungsbereich als
unzulässig ausgewiesen. Durch die Abstufung wird sichergestellt, dass Betriebe mit größerer
Störwirkung zentraler im Gewerbegebiet angesiedelt werden, während weniger störende Be-
triebe sich am Rand des Gewerbegebiets ansiedeln können.
Die im Abstandserlass festgeschriebene Ausnahmeregel, wonach bestimmte Betriebsarten eine
Verringerung des nach Abstandsliste notwendigen Schutzabstandes in Anspruch nehmen kön-
nen sofern der Immissionsschutz sichergestellt ist, wird ebenfalls festgesetzt.
6.3 Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die zulässige Grundflächenzahl GRZ und die zuläs-
sige Geschossflächenzahl GFZ bestimmt.
Die Grundflächenzahl GRZ wird auf den Wert von 0,8 entsprechend den Festsetzungen des
umliegend geltenden Bebauungsplans Nr. 404 festgelegt. Die Geschossflächenzahl entspricht
ebenfalls den Festsetzungen des zuvor genannten Bebauungsplans und ist auf den Wert 1,6
festgesetzt. Die GRZ kann nach § 19 Abs. 4 Satz 1 und 2 BauNVO für Stellplätze mit den zu-
gehörigen Zufahrten und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO bis zu einer GRZ von 0,9
überschritten werden. Dies entspricht der üblichen Überschreitung in Gewerbegebieten, welche
die Grundstücke besser nutzbar machen soll.
Bebauungsplan Nr. 404 – 2. Änderung
Loddenheide - Gustav-Stresemann-Weg
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Die zulässige Geschossigkeit wird entsprechend den Festlegungen im bestehenden Bebau-
ungsplan auf maximal zwei Geschosse festgesetzt. Es wird analog zum bestehenden umge-
benden Planungsrecht auf eine konkrete Höhenfestsetzung in Form von maximalen Gebäude-
höhen für diese kleine Teilfläche des Gewerbegebiets verzichtet. Die Entwicklungen im beste-
henden Gewerbegebiet haben gezeigt, dass eine verträgliche Bebauung auch ohne eine maxi-
male Gebäudehöhe entstehen kann.
Weiterhin müssen alle Gebäude als Flachdach realisiert werden. Dies dient zur besseren Um-
setzbarkeit der Maßnahmen zur Dachbegrünung und den Möglichkeiten zur Platzierung von
Dachflächensolaranlagen. Die Festsetzung der Dachgestaltung orientiert sich außerdem an den
realen Gegebenheiten, das gesamte Gewerbegebiet Loddenheide von Flachdächern geprägt
ist.
6.4 Überbaubare Grundstücksflächen
Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen nach § 23 Abs. 1 BauNVO festge-
setzt. Die beiden Baufenster aus dem bestehenden Bebauungsplan werden durch die vorlie-
gende Änderung verbunden. Das neue Baufenster erstreckt sich von der hinteren Baugrenze
bis kurz vor den neu auszubildenden Wendehammer.
Stellplätze sowie Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind nur innerhalb der überbauba-
ren Grundstücksfläche zulässig. Dies trägt dazu bei sicherzustellen, dass die als Grünfläche
festgesetzten Bereiche außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche dauerhaft von jeglicher
Versiegelung freigehalten werden.
6.5 Baugestaltung
Auf eine detaillierte Regelung der Baugestaltung wird im Geltungsbereich verzichtet, lediglich
zur Zulässigkeit von Werbeanlagen und Einfriedungen werden gestalterische Regelungen ge-
troffen. Hierzu wird sich auf die Regelungen aus der zugrundeliegenden ersten Änderung des
Bebauungsplans Nr. 404 bezogen. Danach sollen Werbeanlagen im Wesentlichen an Gebäu-
den selbst angebracht werden und in einem maßvollen Größenverhältnis zur jeweiligen Wand-
und Fassadenfläche stehen. Bei übergroßen Baukörpern sehen die Festsetzungen Ausnahmen
von den generellen Größenbeschränkungen vor.
Die gestalterischen Festsetzungen werden durch Regelungen zur Grundstückseinfriedung ver-
vollständigt. Dies geschieht analog zu den Festsetzungen bzgl. der Werbeanlagen in Anleh-
nung an die bisherigen Festsetzungen der ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 404, wel-
che angrenzend an den Geltungsbereich nach wie vor Bestand hat. Um hier weiterhin ein ein-
heitliches Bild zu gewährleisten, sind Einfriedungen mit Ausrichtung auf öffentliche Verkehrsflä-
che nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig, solche mit Ausrichtung auf öf-
fentliche Grünflächen können mit einem Abstand von 0,5 Meter von der Grundstücksgrenze er-
richtet werden.
6.6 Verkehrsfläche
Die bestehende öffentliche Verkehrsfläche wird verkürzt und der Wendehammer etwas weiter
nordwestlich als aktuell neu ausgebildet. Die für die Verlegung erforderlichen Grundstücksflä-
chen werden durch die Firma Mosecker zur Verfügung gestellt.
Bebauungsplan Nr. 404 – 2. Änderung
Loddenheide - Gustav-Stresemann-Weg
Begründung / Seite 7 von 14
Die Fuß- und Radwegeverbindung, welche im bestehenden Bebauungsplan Nr. 404 den Gus-
tav-Stresemann-Weg mit der Straße an den Loddenbüschen verbindet, ist entbehrlich und ent-
fällt ersatzlos. Im Bereich des Privatgrundstücks entsteht zukünftig gewerbliche Fläche und ein
Baufenster, im Bereich der Grünfläche erfolgt die Ausweisung als öffentliche Grünfläche, jeweils
analog zur Umgebung.
6.7 Leitungsrechte
Unter dem im bestehenden Bebauungsplan Nr. 404 gesicherten Fuß- und Radweg sowie im
bestehenden Wendehammer liegen Kanäle und Leitungen, welche für das Gewerbegebiet Lod-
denheide eine Ver- und Entsorgungsfunktion übernehmen. Zur Sicherung dieser Leitungen,
werden diese in der zweiten Änderung des Bebauungsplan Nr. 404 mit Leitungsrechten und
ausreichenden Schutzabständen sowie Überbauungsverboten ausgestattet, damit eine dauer-
hafte Zugänglichkeit gewährleistet bleibt.
6.8 Anpflanzung und Begrünung
Die im Rahmen der Verlegung des Wendehammers entfallenden öffentlichen Straßenbäume
werden ausgeglichen. Hierzu sind in der Planzeichnung vier neue Baumplanzungen festgesetzt.
Die konkrete Lage der Bäume kann in der Realisierung leicht abweichen. Eine Bepflanzung ist
im städtebaulichen Vertrag zur Änderung des Bebauungsplans definiert und erfolgt in Abstim-
mung mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster.
Die Grundstücksbereiche außerhalb des überbaubaren Grundstücksfläche sind gemäß der
Ausweisung als private Grünfläche als Rasenfläche, ergänzt mit standortgerechten Laubgehöl-
zen anzulegen und zu erhalten. Hierdurch soll eine flächendeckende Versiegelung verhindert,
und das Gewerbegebiet Loddenheide punktuell aufgelockert werden. Darüber hinaus wird ein
harmonischer Übergang zur öffentlichen Grünfläche im Süden hergestellt. Durch die Festset-
zung, dass sämtliche unversiegelte Flächen als Rasenfläche mit Bepflanzung zu gestalten und
unterhalten sind wird ein weiterer Beitrag zur Auflockerung geleistet.
Auf den neu zu errichtenden Gebäuden ist eine Dachbegrünung zu realisieren. Die Dachflächen
sind fachgerecht und vollflächig mit mindestens 0,10 Meter begrünbarem Substrat zu bedecken
und mit einer standortgerechten Vegetation mindestens extensiv zu begrünen und dauerhaft zu
unterhalten. Ausnahmen hiervon sind für technische Anlagen, wie beispielsweise Außengeräte
von Wärmepumpen oder Klimaanlagen zulässig. Grundlage ist der Beschluss des Hauptaus-
schusses vom 10.02.2021, dass in neuen Bebauungsplänen eine mindestens extensive Dach-
begrünung für Bauten mit Flachdächern (< 15° Dachneigung) festzusetzen ist (siehe
V/0531/2020) ist. Dies wirkt sich positiv auf das Kleinklima (Minderung des Aufheizeffekts), die
Verzögerung des Niederschlagswasserabflusses und den Lebensraum für Insekten aus. Dar-
über hinaus profitiert der Bauherr beispielsweise von Einsparungen bei der Niederschlagswas-
sergebühr.
Ergänzend zu den Dachflächen sind auch Begrünungen von Teilbereichen der Wandflächen mit
selbstklimmenden, rankenden oder schlingenden Pflanzen im Plangebiet festgesetzt.
Bebauungsplan Nr. 404 – 2. Änderung
Loddenheide - Gustav-Stresemann-Weg
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6.9 Solarenergienutzung auf Dachflächen
Auf dem Dach des neu zu errichtenden Lagergebäudes sind auf mindestens 50 % der Grund-
fläche Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) zu installieren. Hiermit wird dem Ratsbeschluss (vgl.
V/0319/2022) vom 14.06.2022 Rechnung getragen.
Photovoltaik-Anlagen sind auf dem Flachdach zusätzlich zu der festgesetzten Dachbegrünung
zu installieren. Um eine flächige extensive Dachbegrünung zu ermöglichen, ist die PV-Anlage
innerhalb der Dachbegrünungsfläche aufzuständern und unterhalb der PV-Elemente zu begrü-
nen. Die Kombination von Dachbegrünung und Photovoltaik-Anlagen ist sinnvoll und effizient.
Dachbegrünungen halten die Temperaturen auf dem Dach niedrig, wodurch sich die Leistung
von Photovoltaikmodulen in Kombination mit Dachbegrünungen erhöht.
6.10 Altlasten
Das Plangebiet befindet sich im Bereich der im städtischen Altlasten-/ Verdachtsflächenkataster
geführten Fläche 826. Hierbei handelt es sich um ein ehemaliges Kasernengelände. Die Sanie-
rung des Geländes ist auf Grundlage eines von der Unteren Bodenschutzbehörde genehmigten
Sanierungsplans erfolgt. Die entsprechende Sanierungsdokumentation liegt vor. Die Baufläche
wurde auf der Grundlage des Fachplans Bodenmanagement und der Sanierungsplangenehmi-
gung saniert. Alle Auflagen der Sanierungsplangenehmigung wurden erfüllt. Da ausschließlich
nach bodenschutzrechtlichen Kriterien saniert wurde, kann nicht ausgeschlossen werden, dass
in den nicht aufgeschlossenen Bereichen eventuell noch Störstoffe (z. B. Bauschutt) oder ge-
ringe Kontaminationen vorhanden sein können. Die nicht aufgeschlossenen Bereiche umfassen
das gesamte Plangebiet und sind daher nicht gesondert im Bebauungsplan gekennzeichnet.
6.11 Kampfmittel
Bei Baugrubenaushub tiefer als 3 Meter wird eine systematische Absuche/Sondierung der aus-
gehobenen Baugrube erforderlich. Bei Verlegung von Kabeln und Leitungen ist der Kabel- bzw.
Leitungsgraben zuzüglich einer Mächtigkeit von einem Meter nach möglichen Kampfmitteln ab-
zusuchen. Sofern Ramm-/Bohrarbeiten (z. B. Bohrpfahlgründung) ausgeführt werden, hat eine
vorhergehende Sicherheitsüberprüfung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst zu erfolgen.
In den Bebauungsplan wird zudem ein entsprechender Hinweis aufgenommen: Weist bei der
Durchführung von Bauvorhaben der Erdaushub auf außergewöhnliche Verfärbung hin oder
werden verdächtige Gegenstände oder Kampfmittel entdeckt, sind die Arbeiten aus Sicher-
heitsgründen sofort einzustellen und die Feuerwehr zu verständigen.
6.12 Denkmalschutz / Archäologie
Innerhalb des Vorhabengebiets befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand weder denkmal-
geschützte Gebäude noch Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. Bei
Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch
jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler entdeckt
werden.
Die Entdeckung eines Bodendenkmals (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde,
aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit und Fossilien) ist unverzüglich
der Städtischen Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL-
Bebauungsplan Nr. 404 – 2. Änderung
Loddenheide - Gustav-Stresemann-Weg
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Archäologie für Westfalen anzuzeigen, die Fundstelle ist unverändert zu belassen (§§ 16-17
Denkmalschutzgesetz NRW). Ein entsprechender Hinweis ist Bestandteil des Bebauungsplans.
7. Flächenbilanz
Bezeichnung Fläche (ha) Anteil (%)
Plangebietsgröße 0,75 100
Gewerbegebiet "GE" 0,54 72
Öffentliche Verkehrsfläche 0,16 21
Private Grünfläche 0,04 6
Öffentliche Grünfläche 0,01 1
Tabelle 1: Flächenbilanz
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltprotokoll
Für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 404 wurde das beschleunigte Verfahren der In-
nenentwicklung nach § 13a BauGB gewählt.
Die umweltfachlichen Voraussetzungen für die Anwendung des § 13a Abs. 1 BauGB sind er-
füllt: es wird weder ein UVP-pflichtiges Vorhaben vorbereitet, noch sind Natura-2000-Gebiete
betroffen. Die zu berücksichtigende Grundfläche liegt unter 20.000 qm, so dass keine UVP-
Vorprüfung erforderlich ist.
Im Rahmen des Verfahrens nach § 13a BauGB erfolgt keine formale Umweltprüfung und es
wird kein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt.
Das vorliegende Umweltprotokoll stellt die wichtigsten Umweltbelange schutzgutbezogen und
zusammengefasst dar.
8.1 Menschen und menschliche Gesundheit
Der Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 404 liegt innerhalb des Gewerbe- und
Industriegebietes Loddenheide, welches sich in großen Bereichen auch zu einem Büro- und
Gewerbepark entwickelt hat.
Bei dem Änderungsbereich handelt es sich um einen Teil des Betriebsgeländes der Firma Mos-
ecker, welches umgestaltet werden soll.
Aufgrund der Umgestaltung des Betriebsgeländes wird ein bestehender Wendehammer in
nordwestliche Richtung verschoben sowie ein Rad- und Fußweg, der im bisherigen Bebau-
ungsplan festgesetzt, jedoch nicht gebaut wurde, überplant. Dieser Fuß- und Radweg ist inner-
halb des bestehenden Fuß- und Radwegenetz nicht erforderlich. Etwa 200 m weiter östlich be-
steht eine Fuß- und Radwegeverbindung innerhalb der zentralen Grünfläche („Friedenspark“) in
das Gewerbe- und Industriegebiet. Aus diesen Gründen ist nicht von relevanten Auswirkungen
auf den Rad- und Fußverkehr in der Loddenheide auszugehen.
Mit Blick auf den Immissionsschutz werden die unzulässigen Betriebsarten nach dem aktuellen
Abstandserlass NW 2007 festgesetzt.
Seitens der Unteren Immissionsschutzbehörde werden die lärmtechnischen Auswirkungen als
nicht erheblich eingestuft. Es bestehen keine Bedenken gegen die 2. Änderung des Bebau-
ungsplans Nr. 404.
Bebauungsplan Nr. 404 – 2. Änderung
Loddenheide - Gustav-Stresemann-Weg
Begründung / Seite 10 von 14
Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind, wie z. B. Landschaft / Ortsbild und Kul-
turgüter werden in den zugehörigen Kapiteln thematisiert.
8.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt
Im Falle des gewählten Verfahrens der beschleunigten Innenentwicklung nach § 13a BauGB
gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im
Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.
Dies bedeutet, dass keine Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in Natur und Landschaft er-
folgen.
Der folgende überschlägige Vergleich von Bestand und Planung zeigt, dass aufgrund der 2.
Änderung des Bebauungsplans 404 kein Ausgleichsbedarf entstehen würde:
Bestandsbeschreibung und Bewertung
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans 404 Loddenheide Gustav-
Stresemann-Weg sowie die Umgebung des Bebauungsplans sind durch Gewerbebetriebe ge-
prägt. Der Großteil der Fläche im Geltungsbereich ist durch Verkehrs- und Gewerbeflächen
komplett versiegelt. Einen geringen ökologischen Wert hat das Straßenbegleitgrün rund um den
Wendehammer, die drei Bäume auf Privatgelände südlich des Wendehammers sowie ein Stra-
ßenbaum.
Eingriffsbilanzierung und Ausgleich
Die 2. Änderung des Bebauungsplans 404 sieht vor, die Verkehrsfläche im Geltungsbereich zu
verkleinern. Dafür nimmt die Gewerbefläche mit Grundflächenzahl 0,8 zu. Somit wird sich der
Anteil an versiegelter Fläche durch die Planung verringern. Ein ökologischer Ausgleich muss
daher nicht erbracht werden. Der Baum auf öffentlichem Grund, welcher zugunsten der Verle-
gung des Wendehammers entfällt, wird durch die Festsetzung von drei Bäumen auf privater
Fläche ersetzt.
Hinweis: Die Baumschutzsatzung ist am 20.09.2023 durch den Rat der Stadt Münster be-
schlossen worden und bei geplanten Baumfällungen zu beachten.
Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans zur Begrünung und zur Minderung der Aus-
wirkungen der Versiegelung wirken eingriffsminimierend und haben neben den ökologischen
Vorteilen auch positive Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima, Wasser, Landschafts- bzw.
Ortsbild etc.:
Extensive Begrünung der Flachdächer und Kombination mit Photovoltaikanlagen (Syner-
gieeffekte durch Kühlung der Module durch die Vegetation)
Gestaltung von unversiegelten Grundstücksbereichen als Rasenfläche mit Pflanzen
Einbindung der öffentlichen Grünfläche im südöstlichen Geltungsbereich in die umliegen-
den öffentlichen Grünflächen
Anlage von Rasenflächen mit standortgerechten Laubgehölzen in den Bereichen zwi-
schen Straßenbegrenzungslinien und hinterer Baugrenze.
Bebauungsplan Nr. 404 – 2. Änderung
Loddenheide - Gustav-Stresemann-Weg
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Artenschutz
Im Rahmen der Avifauna-Kartierungen auf der Loddenheide wurden im Änderungsbereich in
den letzten Jahren weder Kiebitze noch Flussregenpfeifer bzw. sonstige planungsrelevante Ar-
ten erfasst. Dies ist aufgrund der intensiven Nutzung der Fläche der 2. Änderung des Bebau-
ungsplans Nr. 404 auch nicht zu erwarten.
Auch im laufenden Jahr 2023 findet eine Kartierung planungsrelevanter Arten in der Lodden-
heide im Auftrag der Wirtschaftsförderung statt. Sollte es wider Erwarten Nachweise im Ände-
rungsbereich geben, sind entsprechende Maßnahmen zu treffen.
Gehölzarbeiten dürfen i.d.R. nur innerhalb des Zeitraums von 01.10. bis zum 28./29.02. des
Folgejahres stattfinden, Ausnahmen können nur nach Freigabe durch eine sachverständige
Person erfolgen.
Weitere Maßnahmen zum Artenschutz können ggf. im Bauantragsverfahren geregelt werden.
Unter diesen Voraussetzungen können Verstöße gegen das Artenschutzrecht ausgeschlossen
werden.
8.3 Fläche und Boden
Schutzgut Fläche
Gemäß der Bodenschutzklausel des § 1a Abs. 2 BauGB soll mit Grund und Boden sparsam
umgegangen und landwirtschaftliche Fläche nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden.
Die im Rahmen der Bebauungsplanänderung vorgesehene Umnutzung eines bestehenden
Gewerbegrundstücks entspricht diesem Grundsatz.
Boden, Neuversiegelung
Aufgrund der ehemaligen militärischen Nutzung der Loddenheide und anschließender, umfang-
reicher Sanierungsmaßnahmen aufgrund der Altlastensituation ist nicht von natürlichen Boden-
verhältnissen auszugehen. Eine Zunahme der Versiegelung ist mit der 2. Änderung des Bebau-
ungsplans Nr. 404 nicht verbunden (s. Punkt 8.2).
Altlasten-/-Verdachtsflächen
Zur Altlastensituation liegt folgende Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehör-
de/Abfallwirtschaftsbehörde vor:
Nach dem Altlastenerlass sind in der Bauleitplanung diejenigen Flächen zu kennzeichnen, de-
ren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind. Die Kennzeichnung erfolgt
regelmäßig in Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde beim Amt für Grünflächen,
Umwelt und Nachhaltigkeit.
Auch das ehemalige Kasernengelände zwischen Albersloher Weg, Loddenheide und An den
Loddenbüschen ist eine Altlast nach der Definition des Bundesbodenschutzgesetzes. Der Alt-
standort wird im städtischen Altlast-/Verdachtsflächenkataster unter der Nummer 826 geführt.
Die Fläche wurde bereits im Bebauungsplan 404 entsprechend gekennzeichnet.
Das ehemalige Kasernengelände wurde jedoch inzwischen bereits saniert. Eine Sanierungsdo-
kumentation liegt für den Bereich vor. Der Gutachter kommt zu der Aussage, dass gemäß der
sorgfältig durchgeführten fachgutachterlichen Überwachung der Erdarbeiten auf der Grundlage
Bebauungsplan Nr. 404 – 2. Änderung
Loddenheide - Gustav-Stresemann-Weg
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des Fachplans Bodenmanagement und der Sanierungsplangenehmigung die Baufläche saniert
wurde. Alle Auflagen der Sanierungsplangenehmigung wurden erfüllt.
Es wurde aber ausschließlich nach bodenschutzrechtlichen Kriterien saniert. Daher kann nicht
ausgeschlossen werden, dass in den nicht aufgeschlossenen Flächen eventuell noch Störstoffe
(z. B. Bauschutt) oder geringe Kontaminationen vorhanden sein können, die bei den Erdarbei-
ten zu Mehrkosten bei der Entsorgung des anfallenden Bodenaushubs führen können.
Den Restbelastungen wird in den zu erteilenden Baugenehmigungen Rechnung getragen. Wei-
tere Auflagen werden dazu im Einzelfall definiert, z. B.:
Alle Eingriffe in das Erdreich haben daher unter gutachterlicher Begleitung zu erfolgen.
Für eine ordnungsgemäße Entsorgung anfallender Aushubmassen ist eine den geneh-
migungsrechtlichen Vorgaben der Entsorgungsanlage entsprechende Analytik durchzu-
führen.
Sollten sich bei den Erdarbeiten Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Altlast oder
schädlichen Bodenveränderung ergeben, ist dies unverzüglich dem Amt für Grünflä-
chen, Umwelt und Nachhaltigkeit (Tel.: 492-6771) mitzuteilen (§ 2 Abs. 1 Landesboden-
schutzgesetz NW).
8.4 Wasser
Der Änderungsbereich liegt nicht in einem Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiet. Es
befinden sich keine Oberflächengewässer im Änderungsbereich.
Die textlichen Festsetzungen zur Begrünung der Flachdächer sowie der nicht versiegelten bzw.
nur teilbefestigten Grundstücksbereiche (s. Punkt 8.2) dienen dem Wasserhaushalt sowie dem
Schutzgut Klima durch eine verzögerte Niederschlagswasserabführung, Verdunstung und teil-
weisen Versickerung.
8.5 Klima / Luft
Die Klimaanalysekarte des LANUV zeigt für den Änderungsbereich innerhalb der bebauten und
versiegelten Bereiche des Gewerbe- und Industriegebietes eine starke thermische Belastung
tagsüber, sowie eine starke nächtliche Überwärmung. Die textlichen Festsetzungen des Be-
bauungsplans zur Begrünung der Flachdächer sowie der nicht versiegelten bzw. nur teilbefes-
tigten Grundstücksbereiche (s. Punkt 8.2) dienen als Minderungsmaßnahme dieser Effekte. Die
vorhandenen und zu pflanzenden Bäume dienen der Beschattung der Verkehrs- und Grund-
stücksflächen.
Klimawandel
Als Treibhausgase werden gasförmige Stoffe in der Luft bezeichnet, die zum globalen Treib-
hauseffekt beitragen und sowohl einen natürlichen als auch einen durch den Menschen verur-
sachten Ursprung haben können.
Von einer relevanten Verstärkung des Klimawandels durch Realisierung der Planung und den
damit verbundenen bauzeitlichen und betriebsbedingten Treibhausgasemissionen ist nicht aus-
zugehen.
Bebauungsplan Nr. 404 – 2. Änderung
Loddenheide - Gustav-Stresemann-Weg
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Im Hinblick auf eine klimaangepasste Planung ist die festgesetzte Dachbegrünung sowie die
sonstigen Begrünungsmaßnahmen (s. Punkt 8.2) zu nennen. Mit Hilfe von Dach- und sonstigen
Begrünungen wird Niederschlagswasser verzögert abgeführt, kann zum Teil verdunsten und
dient damit der Kühlung der Umgebung. Diese wirkt sich allerdings aufgrund der begrenzten
Größe der Grünflächen nur mikroklimatisch aus.
Im Hinblick auf die Nutzung erneuerbarer Energien enthält die 2. Änderung des Bebauungs-
plans Nr. 404 die Festsetzung, dass beim Neubau von Gebäuden mit Flachdächern eine Anla-
ge zur Solarenergienutzung zu installieren ist. Die Anlage muss eine Größe von mindestens
50 % der Grundfläche des Gebäudes besitzen.
8.6 Landschaft / Ortsbild
Der Änderungsbereich ist Teil des Gewerbe-und Industriegebietes sowie Bürostandortes Lod-
denheide. Die zulässige Gebäudehöhe wird entsprechend den Festlegungen im bestehenden
Bebauungsplan auf maximal zwei Geschosse festgesetzt. Eine erhebliche Änderung des Orts-
bildes, welches bereits durch die bestehenden Gewerbebauten des Gewerbe- und Industriege-
bietes Loddenheide geprägt ist, erfolgt nicht.
8.7 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Baudenkmäler existieren im Plangebiet nicht.
Zu Bodendenkmälern befindet sich ein Hinweis im Bebauungsplan.
9. Gesamtabwägung
Die Planung verfolgt die allgemeine Zielsetzung, durch das Erweitern und Verbinden zweier
voneinander getrennten Baufenstern die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ganz-
heitliche Entwicklung des Gewerbestandorts zu schaffen.
Wesentlicher Bestandteil der Änderung sind die Verlegung einer öffentlichen Verkehrsfläche in
nordwestliche Richtung sowie das Überplanen eines Fuß- und Radwegs. Von der Verlegung
der Verkehrsfläche ist lediglich die Firma Mosecker betroffen, da die Straße auf Höhe des Fir-
mengeländes in einem Wendehammer endet. Durch die Verlegung um rund 40 Meter ergeben
sich keine Einschränkungen für die Firma Mosecker oder andere an dem Bereich des Gustav-
Stresemann-Wegs gelegene Betriebe. Weiterhin hat die Verlegung eine Entsiegelung zur Fol-
ge, da die freiwerdende Fläche als ein Gewerbegebiet mit einer Grundflächenzahl von max. 0,8
festgesetzt wird. Darüber hinaus sind alle Flächen ohne Fahrfunktion als Grünfläche zu gestal-
ten.
Der Fuß- und Radweg, welcher den Wendehammer des Gustav-Stresemann-Wegs mit der
südöstlich liegenden Straße An den Loddenbüschen verbinden sollte, ist nicht realisiert worden.
Stattdessen wurde das entsprechende Flurstück bereits an die Firma Mosecker verkauft. Da
somit in der Realität keine Wegeverbindung in das Gewerbegebiet Loddenheide entfällt und
darüber hinaus über den angrenzenden Friedenspark ohnehin sichergestellt ist, bringt die Än-
derung in dieser Hinsicht ebenfalls keine negativen Folgen mit sich.
Neben der stattfindenden Entsiegelung trifft der Bebauungsplan in Bezug auf die Schutzgüter
Wasser, Klima und Luft Festsetzungen. Durch extensive Dachbegrünung wird dem Wasser-
haushalt sowie dem Schutzgut Klima durch eine verzögerte Niederschlagswasserabführung,
Bebauungsplan Nr. 404 – 2. Änderung
Loddenheide - Gustav-Stresemann-Weg
Begründung / Seite 14 von 14
Verdunstung und teilweisen Versickerung positiv beigetragen, gleichzeitig wird durch entspre-
chende Festsetzungen die Nutzung von erneuerbaren Energien sichergestellt.
Da es sich bei der Fläche um ein aktiv genutztes Gewerbegebiet handelt sind Verstöße gegen
das Artenschutzrecht nicht zu erwarten. Keine planungsrelevanten Tierarten sind im Plangebiet
nachgewiesen, entsprechend ist die Änderung auch in dieser Hinsicht als unkritisch einzustu-
fen.
Mit der Gesamtheit der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen liegt insofern eine Planung
vor, die die Entwicklung eines bestehenden Wirtschaftsstandorts und ökologische Belange so-
weit möglich in Einklang bringt und damit eine geeignete, planungsrechtliche Grundlage für die
gewünschte Entwicklung schafft.
10 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen
Die Realisierung der Planung erfolgt auf Grundlage eines städtebaulichen Vertrages zwischen
der Firma Mosecker GmbH und der Stadt Münster. In diesem Vertrag werden die Pflichten bei-
der Vertragspartner geregelt. Durch die Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt
Münster keine Kosten.
Diese Begründung dient gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch als Anlage
zu dem vom Rat der Stadt Münster am _____________ als Satzung be-
schlossenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 404: Loddenheide –
Gustav-Stresemann-Weg
Münster, den __________
Markus Lewe
Oberbürgermeister
V-0061-2024-Anlage-4-Planzeichnung
11825 Zeichen
52 54 60 62 64 48 46 66 45 a 29 68 79 77 II II III I II II I II I II II I II II II II I II III I III 70 31 83 III II II 83 II II II I II II I II II II II I II III I III 52 54 70 31 I II II 60 62 64 48 46 66 45 a 29 68 79 77 III III II II I Gustav-Stresemann-Weg An den Loddenbüschen 507 513 241 158 165 450 448 514 758 755 756 760 475 506 476 638 650 710 691 447 626 690 649 152 711 434 Anschluss an die Baugrenze imBebauungsplan Nr. 404 1.Änderung Anschluss an die Baugrenze im Bebauungsplan Nr. 404 1. Änderung Anschluss an die Baugrenze imBebauungsplan Nr. 404 1.Änderung Anschluss an die Baugrenze im Bebauungsplan Nr. 404 1. Änderung 507 513 241 158 165 450 475 506 476 711 434 447 626 690 649 152 638 650 710 691 448 514 758 755 756 760 58,44 m Gemarkung: Flur: Maßstab: Bebauungsplan Nr. Bebauungsplan Nr. 404 404 2. Änderung Loddenheide - Gustav-Stresemann-Weg Münster 178 1 : 500 Die Plangrundlage wurde am 29.09.2023 aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) generiert. Die Richtigkeit wird bescheinigt. Münster, __________ Dipl.-Ing. Marienfeld Amtsleiter Für die städtebauliche Planung. Münster, __________ __________ Dipl.-Ing. Denstorff Dipl.-Ing. Festersen Stadtbaurat Amtsleiter Diese Bebauungsplanänderung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom ______________ bis zum ______________ veröffentlicht worden. Münster, __________ Der Oberbürgermeister im Auftrag Brinkheetker Diese Bebauungsplanänderung ist gemäß §§ 2 und 10 BauGB und §§ 7 und 41 GO NRW durch den Rat der Stadt Münster am __________ als Satzung beschlossen worden. Münster, __________ Oberbürgermeister Schriftführer Diese Bebauungsplanänderung ist gemäß § 10 BauGB mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. __ vom __________ in Kraft getreten. Münster, __________ Der Oberbürgermeister im Auftrag Brinkheetker Rechtsgrundlagen: · Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.Juli.2023 (BGBI. I Nr. 221) · Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli. 2023 (BGBI. I Nr. 176) · Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. September 2021 (GV.NRW. S. 1086) · Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV.NRW. S. 490) Zeichenerklärung Festsetzungen II 12 Wohngebäude (hier mit Hausnummer und Geschosszahl) Flurstücksgrenze Topografische Umrisslinie Baum Öffentliche Gebäude Wirtschaftsgebäude Bestandsangaben Kanaldeckel Art der baulichen Nutzung Gewerbegebiete Maß der baulichen Nutzung Geschossflächenzahl Grundflächenzahl Zahl der Vollgeschosse, als Höchstmaß Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung Baugrenze Verkehr Öffentliche Straßenverkehrsflächen Straßenbegrenzungslinie Grünflächen Öffentliche Grünflächen Parkanlage Bäume Vorgeschlagene Abgrenzung (Stellplätze, Fahrbahn) Überbaubare Grundstücksflächen Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern Sonstige Festsetzungen Hinweise Vorgeschlagener Baumstandort Bestandshöhen (in m üNHN)58,44 m Das Höhenbezugssystem ist DHHN2016 (Höhenstatus 170) Baugrenze weiterer Verlauf Private Grünflächen Mit Leitungsrechten L zu belastende Flächen zugunsten der Erschließungsträger E Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung oder Abgrenzung des Maßes der Nutzung innerhalb eines Baugebietes Kennzeichnungen Umgrenzung von Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind (Altlasten) Nr. 826 Nachrichtliche Übernahme Kennziffer (siehe textliche Festsetzungen)1) 1,6 1 Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) 1.1 Art und Maß der baulichen Nutzung 1.1.1 In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsflächen – mit Ausnahme von Kfz-Einzelhandelsbetrieben – als untergeordneter Betriebsteil eines Gewerbebetriebs zulässig, sofern sie zum Verkauf der im Betrieb hergestellten Waren an Endverbraucher dienen sollen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO) 1.1.2 In den gegliederten Gewerbegebieten (GE) sind folgende durch Klassen in der Liste der Betriebsartenliste aufgeführten Betriebe (siehe Abstandsliste zum Abstandserlass NW vom 12.07.2007, geändert durch RdErl. d. MULNV vom 06.06.2007 – MBI. NRW S. 655 – 686) und Betriebe gleichen Störgrads unzulässig: (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO) In Gewerbegebieten mit der Kennziffer 1) sind Betriebe der Abstandsklassen I - V unzulässig. In Gewerbegebieten mit der Kennziffer 2) sind Betriebe der Abstandsklassen I - VI unzulässig. In Gewerbegebieten mit der Kennziffer 3) sind Betriebe der Abstandsklassen I - VII unzulässig. 1.1.3 Für die im Abstandserlass mit (*) gekennzeichneten Betriebe kann nach Nr. 2.2.2.4 des Abstandserlasses NW eine Verringerung des Schutzabstandes in die nächst niedrige Abstandsklasse zugelassen werden, wenn gutachterlich nachgewiesen wird, dass der Immissionsschutz sichergestellt ist. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 24 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO) 1.1.4 Die Grundflächenzahl GRZ ist auf 0,8 festgesetzt. Ausnahmsweise kann in Anwendung des § 19 Abs. 4 Satz 1 und 2 BauNVO für die Stellplätze mit ihren Zufahrten und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO die maximal zulässige Grundflächenzahl von 0,8 bis zu einer Grundflächen- zahl von 0,9 überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 17 Abs. 1 BauNVO und § 19 Abs. 3 und Abs. 4 BauNVO) 1.2 Versorgungsleitungen/Kanäle 1.2.1 Das im Bebauungsplan festgesetzte Leitungsrecht ist über die gesamte Länge bis zu einer Höhe von 4,2 m dauerhaft von Bebauung freizuhalten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.3 Versiegelung/Begrünung 1.3.1 Flachdächer sind vollflächig fachgerecht mit mindestens 0,10 m begrünbarem Substrat zu bedecken, sowie mit einer standortgerechten Vegetation mindestens extensiv zu begrünen und als begrünte Fläche dauerhaft zu unterhalten. Ausnahmen für technische Anlagen sind zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB) 1.3.2 Bei Errichtung von Neubauten ist je 30 m² tür-/fensterloser Fläche von Außenfassaden mindestens eine Kletterpflanze (selbstklimmend, rankend oder schlingend, z.B. Efeu, Kletter- hortensie, Wilder Wein, Pfeifenwinde) als Begrünung zu pflanzen und dauerhaft fachgerecht zu pflegen. Für nichtklimmende Pflanzen ist eine Rankhilfe vorzusehen. Je Kletterpflanze ist eine Pflanzfläche von mindestens 1 m² herzustellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB) 1.3.3 Ober- und unterirdische Stellplätze und Garagen sowie Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB und § 12 Abs. 6 und § 14 Abs. 1 BauNVO) 1.3.4 Die im Plan festgesetzten privaten Grünflächen sowie sämtliche unversiegelten Flächen sind als Rasenflächen anzulegen sowie mit standortgerechten Laubgehölzen wie z. B. Feldahorn, Kornelkirsche, Schneeball, Hundsrose, Schlehe, Hainbuche, Hartriegel zu ergänzen und dauerhaft zu unterhalten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 1.3.5 Es sind 3 standortgerechte Laubbäume zu pflanzen und mit Ersatzverpflichtung dauerhaft zu unterhalten. Zu verwenden sind Hochstämme einer mindestens mittelkronigen standortgerechten Baumart in dreimal verpflanzter Qualität mit einem Stammumfang von mindestens 18-20 cm, z. B. Platane, Stieleiche, Ahorn. Die Baumscheiben sind mit einer Größe von mindestens 6 m² (2x3 m) oder als durchgehender Baumstreifen von mindestens 2,00 m Breite einzurichten. Die Baumstandorte sind mit bodendeckenden Pflanzen zu begrünen und vor dem Befahren und Beparken zu sichern. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 1.4 Solarenergienutzung 1.4.1 Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist bei der Errichtung von neuen Nichtwohngebäuden eine Anlage zur Solarenergienutzung (Photovoltaik oder Solarthermie) zu installieren. Die Anlage muss eine Größe von mindestens 50 % der Grundfläche des Gebäudes haben. Die Verpflichtung gilt auch für vorhandene Bestandsgebäude, wenn eine grundlegende Dachsanierung erfolgt. Von dieser Verpflichtung können Ausnahmen zugelassen werden, wenn die Solaranlage nachweislich nicht wirtschaftlich betrieben werden kann oder das Gebäude nicht bzw. nicht in dem geforderten Umfang für eine Solarnutzung geeignet ist. (§ 9 Abs. 1 Nr. 23 b BauGB) 2 Textliche Festsetzungen gemäß § 89 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) 2.1 Dachform Im Geltungsbereich sind ausschließlich Flachdächer zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 89 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW 2018) 2.2 Werbeanlagen Anlagen der Außenwerbung sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Unzulässig sind alle blinkenden und sich bewegenden Anlagen sowie Anlagen, die · mehr als 1,0 m vor die jeweilige Gebäudefront treten, · eine Höhe von maximal 1,0 m oder eine Länge von maximal 5,0 m überschreiten, · als freistehende Werbetafeln von mehr als 1,0 m Höhe und 2,0 m Breite ausgeführt werden, · oberhalb der Traufe oder an Schornsteinen und anderen hochragenden Bauteilen angebracht werden. Ausnahmen hinsichtlich der Größenvorschriften von Werbeanlagen, die an Gebäuden angebracht werden sollen, können gestattet werden, wenn ansonsten ein offensichtliches Missverhältnis zwischen der Größe der Werbeanlage und der zugeordneten Wand- und Fassadenflächen entstehen würde. Dabei darf die Gesamtfläche der einer Gebäudeseite zuzuordnenden Werbeanlage maximal 10 % der jeweiligen Wand- und Fassadenfläche betragen. Die Höhe jeder einzelnen Werbeanlage darf hierbei jedoch 2,0 m, die Breite 8,0 m nicht überschreiten. (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 89 Abs. 1 Nr. 2 BauO NRW 2018) 2.3 Einfriedungen Grundstückseinfriedungen mit Ausrichtung auf öffentliche Verkehrsflächen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Grundstückseinfriedungen mit Ausrichtung auf öffentliche Grünflächen können in einem Abstand von 0,5 m von der Grundstücksgrenze errichtet werden. (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 89 Abs. 1 Nr. 5 BauO NRW 2018) 3 Hinweise 3.1 Der Planung zugrundeliegende Vorschriften Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster im Kundenzentrum im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. 3.2 Bodendenkmale Die Entdeckung eines Bodendenkmals (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde,aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit und Fossilien) ist unverzüglich der Städtischen Denkmalbehörde (0251/492-6148) oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL-Archäologie für Westfalen anzuzeigen, die Fundstelle ist unverändert zu belassen (§§ 16-17 Denkmalschutzgesetz NRW). 3.3 Kampfmittel Weist bei Durchführung von Bauvorhaben der Erdaushub auf außergewöhnliche Verfärbungen hin oder werden verdächtige Gegenstände oder Kampfmittel entdeckt, sind die Arbeiten aus Sicherheitsgründen sofort einzustellen und die Feuerwehr der Stadt Münster zu verständigen. 3.4 Altlasten Der Geltungsbereich befindet sich innerhalb der Altlastenverdachtsfläche Nr. 826 – „Loddenheide“ im Sinne des § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB. Baumaßnahmen sind im Detail im nachfolgenden Bauantragsverfahren mit der Umweltbehörde der Stadt Münster abzusprechen. 3.5 Rodungsarbeiten Rodungsarbeiten von Gehölzen sind grundsätzlich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des § 39 Abs. 5 BNatSchG im Zeitraum vom 01.10. bis 28./29.02 des Folgejahres durchzuführen. Die Rodungsarbeiten sind auf das absolut erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0061/2024
Anlage A
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Anlage A zur V/0061/2024 Kurzüberblick Durch die Änderung des Bebauungsplans Nr. 404 soll die bauliche Nutzbarkeit zweier im Eigen- tum der Firma Mosecker befindlichen Grundstücke verbessert werden. Dies geschieht durch das Zusammenführen zweier Baufenster, sodass die gesamte Fläche zusammenhängend bebaut werden kann. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel, als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein-Westfalen zu stärken, verfolgt. Das Teilziel lautet in diesem Fall, eine maßvolle Nachverdichtung in einem bestehenden Gewerbegebiet zu ermöglichen und zuzulassen und somit den Standort zu stärken. Finanzierung Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos- ten, da durch vertragliche Regelungen der derzeitige Flächeneigentümer sämtliche Kosten trägt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage ist § 2 und § 10 Baugesetzbuch BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Änderung trägt durch die Anpassungsschritte an „Klimagerechte Bauleitplanung“ zum Errei- chen der Klimaschutzziele bei.
Beschlussvorlage
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V/0061/2024 V/0061/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 404: Loddenheide - Albersloher Weg / An den Loddenbüschen [Mosecker] Satzungsbeschluss Beratungsfolge 12.03.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 18.04.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 24.04.2024 Hauptausschuss Vorberatung 24.04.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Entwurf der zweiten Änderung des Bebauungsplans Nr. 404: Loddenheide – Albersloher Weg / An den Loddenbüschen wird gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) und §§ 7 und 41 Gemein- deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen. Die Begründung zur zweiten Änderung des Bebauungsplans Nr. 404 wird ebenfalls beschlossen (An- lage 2). II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Satzungsbeschluss entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die Kosten sind, wie im städtebaulichen Vertrag fixiert, von der Fa. Mosecker zu tragen. Begründung: Mit der 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 404 sollen die bislang festgesetzten, einzelnen Betriebs- flächen der Mosecker GmbH & Co. KG zu einem überbauba ren Betriebsgelände zusammengeführt werden. Damit können die Erweiterungsüberlegungen der Firma zum Neubau eines Hauptlagers und einer Verbindungshalle zum Bestandsgebäude realisiert werden. Zur Realisierung des Vorhabens ist neben der Überplanung eines bislang festgesetzten, aber nicht realisierten Fuß- und Radweges auch die Verschiebung des bestehenden Wendehammers in nordwestliche Richtung notwendig. Eine wei- Stadtplanungsamt 28.02.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Hecker Telefon: 492-6167 HeckerT@stadt-muenster.de - 2 - V/0061/2024 tergehende Anpassung der bestehenden Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung ist nicht geplant. Mit der Anpassung des Planungsrechts wird jedoch für den vorliegenden Teilbereich die Gelegenheit genutzt, die jüngeren ökologisch-klimatischen Beschlüsse der Stadt Münster zur PV- Verpflichtung und Dachbegrünung bei Neubauten zu verankern (V/0531/2020 und V/0391/2022). Die Verbindung der beiden Baufenster setzt eine Verlegung des Wendehammers des Gustav - Stresemann-Wegs in nordwestliche Richtung voraus. Weiterhin soll im Rahmen der Bebauungs- planänderung der nur noch planungsrechtliche gesicherte, a ber nicht realisierte Rad- und Fußweg, welcher sich bereits zum Teil im Eigentum der Firma Mosecker befindet, überplant werden. Als Er- gebnis ist eine Erweiterung der überbaubaren Gewerbefläche möglich. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 24.07.2023 bis zum 18.08.2023 durch Aushang der Planunterlagen im Kundenzentrum und parallele Bereitstellung auf der Homepage des Stadtplanungsamts statt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im gleichen Zeitraum durchge- führt. Der überarbeitete Entwurf wurde anschließend vom 11.12.2023 bis einschließlich 19.01.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht (V/0501/2023). In dieser Zeit fand auch die TöB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden in den jeweiligen Beteiligungsschritten keine Stellungnahmen eingereicht. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der Anlage 1 zusammengestellt. Sie beinhalten keine abwägungsrelevanten Themen. Da der vorliegende Plan gegenüber der Veröffentlichung nicht geändert werden soll, kann die zweite Änderung des Be- bauungsplans Nr. 404 jetzt als Satzung beschlossen werden. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 – Stellungnahmen Anlage 2 – Begründung Anlage 3 – Textliche Festsetzungen Anlage 4 – Planzeichnung (Verkleinerung)
V-0061-2024-Anlage-1-Stellungnahmen
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0061/2024 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 1 von 9 2. Änderung des Bebauungsplans Nr.: 404: Loddenheide – Albersloher Weg/An den Loddenbüschen Zusammenfassung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB 1 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Vorbemerkung: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB in Form eines vierwöchigen Aushangs zwischen dem 24.07.2023 bis zum 18.08.2023 im Kundenzentrum des Stadthauses 3, sowie auf den Internetseiten des Stadtplanungsamts unter www.stadt- muenster.de/stadtplanung statt. Von einer Veranstaltung zur Erörterung der Planung wurde abgesehen, da von keiner Relevanz für die Öffentlichkeit ausgegangen wurde Die vorgebrachten Fragen / Anregungen sind im Folgenden zusammengefasst. Es liegen keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vor. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 404 Loddenheide – Albersloher Weg / An den Loddenbüschen Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 2 von 9 2 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Beteiligungszeitraum vom 24.07.2023 bis einschließlich 18.08.2023 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 2.1 LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster, Schreiben vom 01.08.2023 2.1.1 Es wird angeregt, den Hinweis in den textlichen Fest- setzungen unter Punkt 3.2 zu Bodendenkmälern umzu- formulieren Der Formulierungsvorschlag zu dem Hinweis wird in den Planunterlagen redaktionell angepasst, so dass der Stellungnahme inhaltlich entsprochen wird. Keine Beschlussfassung er- forderlich. 2.2 Stadtnetze Münster GmbH, Schreiben vom 18.08.2023 2.2.1 Es werden auf die vorhandenen Leitungen im Wende- hammer, sowie auf die Trasse im ehemaligen Fuß- und Radweg hingewiesen. Diese würden ebenso wie die private Trafostation auf dem Grundstück überplant wer- den. Kenntnisnahme Keine Beschlussfassung er- forderlich. 2.2.2 Es wird angeregt, das Leitungsrecht auf den Bestand anzupassen, da es in der aktuelle Fassung nur unvoll- ständig dargestellt sei. Da die Leitungen mit dem Rückbau des Wendeham- mers in eine neue Trasse verlegt werden besteht kein Erfordernis, die bestehenden Leitungen planungsrecht- lich zu sichern. Die Leitungen werden perspektivisch in der im Plan dargestellten Leitungstrasse verlaufen. Die grundsätzliche Umlegung der Leitungen ist mit den Stadtnetzen abgestimmt und erfordert keiner weiteren Festsetzung / Beschlussfassung. Keine Beschlussfassung er- forderlich. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 404 Loddenheide – Albersloher Weg / An den Loddenbüschen Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 3 von 9 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 2.3 Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Schreiben vom 15.08.2023 2.3.1 Die Abteilung „Städtebauliche Grünplanung“ regt eine Umformulierung bzw. Konkretisierung der textlichen Festsetzungen zu Bepflanzung der Grundstücke an. Die textlichen Festsetzungen werden entsprechend an- gepasst, sodass der Anregung entsprochen wird. Keine Beschlussfassung er- forderlich. 2.3.2 Die Abteilung „Eingriffsregelung“ hat keine Bedenken. Es wird jedoch auf den Ausgleich des entfallenden Straßenbaums verwiesen. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung er- forderlich. 2.4 Amt für Mobilität und Tiefbau, Schreiben vom 18.08.2023 2.4.1 Aus Sicht der „Verkehrsplanung“ bestehen keine Be- denken. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für den Umbau von der Firma Mosecker getragen wer- den müssen. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung er- forderlich. 2.4.2 Aus Sicht der „Straßenplanung“ bestehen keine Beden- ken. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Zu- schüsse beantragt werden können und das Leitungs- recht um den Bereich des Wendehammers erweitert werden muss. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung er- forderlich. 2.4.3 Aus Sicht der „Stadtentwässerung“ bestehen grund- sätzlich keine Bedenken. Die GFL-Fläche sollte auf den tatsächlichen Verlauf der Kanäle angepasst werden. Die GFL-Fläche wird in der Planzeichnung entspre- chend angepasst, sodass der Anregung entsprochen wird. Keine Beschlussfassung er- forderlich. 2.4.4 In der Begründung soll ein Absatz bzgl. des Leitungs- rechts umformuliert werden. Der entsprechende Absatz wird in den Planunterlagen redaktionell angepasst, so dass der Stellungnahme ent- sprochen wird. Keine Beschlussfassung er- forderlich. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 404 Loddenheide – Albersloher Weg / An den Loddenbüschen Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 4 von 9 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 2.4.5 Aus Sicht des „Verkehrsmanagements“ bestehen keine Bedenken. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kos- ten für den Rückbau der Beleuchtung etc. bei der Firma Mosecker liegen. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung er- forderlich. 2.5 Untere Denkmalbehörde, Schreiben vom 31.07.2023 2.5.1 Es wird eine Textpassage zum Denkmalschutz und zur Archäologie vorgegeben, die in der Begründung einzu- arbeiten ist. Der Formulierungsvorschlag zu dem Hinweis wird in den Planunterlagen redaktionell angepasst, so dass der Stellungnahme entsprochen wird. (siehe 2.1.1) Keine Beschlussfassung er- forderlich. 2.6 Vermessungs- und Katasteramt, Schreiben vom 01.08.2023 2.6.1 Es wird ein vereinfachtes Umlegungsverfahren nach §§ 80 ff. BauGB vorgeschlagen. Die Umlegungsregelung kann mit Einverständnis der Firma Mosecker und nach erfolgter Vermessung durch einen einfachen Beschluss des Umlegungsausschusses erfolgen. Die Wertdiffe- renz zwischen den auszutauschenden Flächen wird in Geld ausgeglichen. Die Bodenwerte sind vorab nach Verkehrswerten zu bestimmen. Die Kosten für die Vermessung etc. sind von der Firma Mosecker zu tra- gen. Im Zuge des Verfahrens können auch Dienstbar- keiten und Baulasten geändert, gelöscht oder neu be- gründet werden. In der Stellungnahme wird lediglich auf den Modus des vereinfachten Umlegungsverfahren eingegangen. Die- ses Verfahren läuft jedoch nicht über den Bebauungs- plan, sondern als separates Verfahren über das Ver- messungs- und Katasteramt. Entsprechend bestehen hier keine Anpassungsbedarfe, die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Keine Beschlussfassung er- forderlich. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 404 Loddenheide – Albersloher Weg / An den Loddenbüschen Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 5 von 9 Keine Anregungen oder Bedenken: Handelsverband NRW – Westfalen-Münsterland e.V., Schreiben vom 25.07.2023 Industrie- und Handelskammer Nord-Westfalen zu Münster, Schreiben vom 16.08.2023 Stadtwerke Münster GmbH, Schreiben vom 25.07.2023 Handwerkskammer Münster (Wirtschaftsförderung), Schreiben vom 18.08.2023 Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH, Schreiben vom 01.08.2023 Amt für Immobilienmanagement, Schreiben vom 15.08.2023 Bauordnungsamt, Schreiben vom 16.08.2023 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 404 Loddenheide – Albersloher Weg / An den Loddenbüschen Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 6 von 9 3 Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Beteiligungszeitraum vom 11.12.2023 bis einschließlich 19.01.2024 Es liegen keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vor. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 404 Loddenheide – Albersloher Weg / An den Loddenbüschen Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 7 von 9 4 Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligungszeitraum vom 11.12.2023 bis einschließlich 19.01.2024 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 4.1 BUND Landesverband NRW, Schreiben vom 22.12.2023 4.1.1 Es wird angeregt, die mit Bäumen zu bepflanzenden Grünflächen mit einer Mindestbreite von 3 m anzule- gen. Da die festgesetzten Grünstreifen bereits breiter als 3 m sind wird der Stellungnahme bereits entsprochen. Keine Beschlussfassung er- forderlich. 4.1.2 Es wird angeregt, zu pflanzende Bäume mit einem Min- destabstand von 8 m untereinander zu setzen Die zu pflanzenden Bäume sind lediglich als Hinweis in der Planzeichnung aufgeführt. Die konkreten Standorte werden im Rahmen der Ausbauplanung in Absprache mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltig- keit, gesteuert. Keine Beschlussfassung er- forderlich. 4.1.3 Es wird angeregt, vorhandene Bäume im Bereich der zukünftigen Erschließungsstraße zu erhalten. Die angesprochenen Bäume werden in der Planzeich- nung als zu erhaltende Bäume festgesetzt. Der Anre- gung wird somit entsprochen. Keine Beschlussfassung er- forderlich. 4.2 Umweltforum Münster e.V., Schreiben vom 22.12.2023 4.2.1 Es wird angeregt, die mit Bäumen zu bepflanzenden Grünflächen mit einer Mindestbreite von 3 m anzule- gen. Siehe 4.1.1 Keine Beschlussfassung er- forderlich. 4.2.2 Es wird angeregt, zu pflanzende Bäume mit einem Min- destabstand von 8 m untereinander zu setzen Siehe 4.1.2 Keine Beschlussfassung er- forderlich. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 404 Loddenheide – Albersloher Weg / An den Loddenbüschen Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 8 von 9 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 4.2.3 Es wird angeregt, vorhandene Bäume im Bereich der zukünftigen Erschließungsstraße zu erhalten. Die angesprochenen Bäume werden in der Planzeich- nung als zu erhaltende Bäume festgesetzt. Der Anre- gung wird somit entsprochen. Keine Beschlussfassung er- forderlich. 4.3 LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster, Schreiben vom 01.08.2023 4.3.1 Aus bodendenkmalpflegerischer Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung er- forderlich. 4.3.2 Es wird angeregt, den Hinweis in den textlichen Fest- setzungen unter Punkt 3.2 zu Bodendenkmälern umzu- formulieren Siehe 2.1.1 Keine Beschlussfassung er- forderlich. 4.4 Stadtnetze Münster GmbH, Schreiben vom 18.08.2023 4.2.1 Es werden auf die vorhandenen Leitungen im Wende- hammer, sowie auf die Trasse im ehemaligen Fuß- und Radweg hingewiesen. Diese würden ebenso wie die private Trafostation auf dem Grundstück überplant wer- den. Kenntnisnahme Keine Beschlussfassung er- forderlich. 4.2.2 Es wird angeregt, das Leitungsrecht auf den Bestand anzupassen, da es in der aktuelle Fassung nur unvoll- ständig dargestellt sei. Siehe 2.2.2 Keine Beschlussfassung er- forderlich. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 404 Loddenheide – Albersloher Weg / An den Loddenbüschen Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 9 von 9 Keine Anregungen oder Bedenken: Handelsverband NRW – Westfalen-Münsterland e.V., Schreiben vom 19.12.2023 Handwerkskammer Münster (Wirtschaftsförderung), Schreiben vom 16.01.2024 Industrie- und Handelskammer Nord-Westfalen zu Münster, Schreiben vom 10.01.2024 Polizeipräsidium Münster: Direktion Verkehr, Schreiben vom 17.01.2024 Stadt Münster: Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Schreiben vom 14.12.2023 Stadtwerke Münster GmbH (Nahverkehrsmanagement), Schreiben vom 20.12.2023
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Hammer Straße
- Albersloher Weg 33
- Gustav-Stresemann-Weg 1
- An den Loddenbüschen 507
- Loddenheide
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Details
- Aktenzeichen
- V/0061/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.02.2024
- Erstellt
- 24.01.2024 11:46