0420/2018
Vorgezogener Abriss der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft Causemannstr. 29-31, 50769 Köln-Merkenich
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Beschlussvorlage Rat
3856 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/42 Vorlagen-Nummer 0420/2018 Freigabedatum 20.02.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vorgezogener Abriss der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft Causemannstr. 29-31, 50769 Köln- Merkenich Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt den Abriss der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29-31, 50769 Köln-Merkenich, Gemarkung Worringen; Flur 89; Flurstücke 524 und 805. Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, die erforderlichen Fachplaner und Abrissfirmen zu beauftra- gen. Die voraussichtlichen Kosten für den Abriss belaufen sich auf rund 357.000 € brutto. Zur Finanzierung der Abrisskosten stehen im Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 1004, Bereit- stellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 357.000 € zur Verfügung. Für den Verlust des Anlagevermögens fallen mit Stand 01.01.2018 außerordentliche Abschreibungen in Höhe von rd. 93.189,46 € an, die gegen die allgemeine Rücklage gebucht werden. Ausschuss Soziales und Senioren 01.03.2018 Integrationsrat 05.03.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 08.03.2018 Bauausschuss 12.03.2018 Finanzausschuss 19.03.2018 Rat 20.03.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 357.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: einmalig a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 93.189,46 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung In seiner Sitzung am 28.09.2017 beauftragte der Rat die Verwaltung, die Planung eines Neubaus im öffentlich geförderten Wohnungsbau und die Planung für den Abriss des alten Bestandsgebäudes auf dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29-31 aufzunehmen (Vorlagen-Nr. 2267/2017). Das zu diesem Zeitpunkt noch als Flüchtlingsunterkunft genutzte marode Gebäude ist zwischenzeit- lich leergezogen und die Planungen wurden aufgenommen. Aufgrund der Höhe der aktuell ermittelten voraussichtlichen Baukosten müssen die Planungsleistun- gen für den Neubau des Objektes europaweit ausgeschrieben werden. Dies wird eine längere Zeit- spanne in Anspruch nehmen. Die freigezogene Unterkunft ist mittlerweile allerdings unerwünschten Fremdeinwirkungen ausgesetzt. Es hat bereits einen Fall von Einbruchdiebstahl gegeben, bei dem technische Anlagen beschädigt und Bauteile entwendet wurden. Weitere Fälle von Einbrüchen und Vandalismus sollten unter anderem aus Haftungsgründen verhin- dert werden. Hierzu müsste das Objekt bewacht und/oder gegen fremdes Eindringen baulich gesi- chert werden. Diese Aufwendungen wären besonders misslich, da sie für eine Anlage anfielen, die ohnehin abgerissen werden soll. Aus diesem Grund soll das Bestandsgebäude nun abgerissen werden, bevor die Neubauplanung vorliegt. Zur Finanzierung der Abrisskosten stehen im Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 1004, Bereit- stellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 357.000 € zur Verfügung. Für den Verlust des Anlagevermögens fallen mit Stand 01.01.2018 außerordentliche Abschreibungen in Höhe von rd. 93.189,46 € an, die gegen die allgemeine Rücklage gebucht werden. 3
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0420/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.02.2018
- Erstellt
- 05.02.2018 11:02