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0420/2018

Vorgezogener Abriss der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft Causemannstr. 29-31, 50769 Köln-Merkenich

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.02.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.03.2018, TOP 10.8

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3856 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/562/42 
 
Vorlagen-Nummer 
 0420/2018 
Freigabedatum  20.02.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vorgezogener Abriss der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft Causemannstr. 29-31, 50769 Köln-
Merkenich 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt den Abriss der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft auf dem städtischen Grundstück 
Causemannstr. 29-31, 50769 Köln-Merkenich, Gemarkung Worringen; Flur 89; Flurstücke 524 und 
805. 
 
Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, die erforderlichen Fachplaner und Abrissfirmen zu beauftra-
gen. Die voraussichtlichen Kosten für den Abriss belaufen sich auf rund 357.000 € brutto. 
 
Zur Finanzierung der Abrisskosten stehen im Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 1004, Bereit-
stellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 357.000 € zur Verfügung.  
Für den Verlust des Anlagevermögens fallen mit Stand 01.01.2018 außerordentliche Abschreibungen 
in Höhe von rd. 93.189,46 € an, die gegen die allgemeine Rücklage gebucht werden. 
 
Ausschuss Soziales und Senioren 01.03.2018 
Integrationsrat 05.03.2018 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 08.03.2018 
Bauausschuss 12.03.2018 
Finanzausschuss 19.03.2018 
Rat 20.03.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  357.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: einmalig 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   93.189,46 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
In seiner Sitzung am 28.09.2017 beauftragte der Rat die Verwaltung, die Planung eines Neubaus im 
öffentlich geförderten Wohnungsbau und die Planung für den Abriss des alten Bestandsgebäudes auf 
dem städtischen Grundstück Causemannstr. 29-31 aufzunehmen (Vorlagen-Nr. 2267/2017). 
 
Das zu diesem Zeitpunkt noch als Flüchtlingsunterkunft genutzte marode Gebäude ist zwischenzeit-
lich leergezogen und die Planungen wurden aufgenommen. 
 
Aufgrund der Höhe der aktuell ermittelten voraussichtlichen Baukosten müssen die Planungsleistun-
gen für den Neubau des Objektes europaweit ausgeschrieben werden. Dies wird eine längere Zeit-
spanne in Anspruch nehmen. 
Die freigezogene Unterkunft ist mittlerweile allerdings unerwünschten Fremdeinwirkungen ausgesetzt. 
Es hat bereits einen Fall von Einbruchdiebstahl gegeben, bei dem technische Anlagen beschädigt 
und Bauteile entwendet wurden.  
Weitere Fälle von Einbrüchen und Vandalismus sollten unter anderem aus Haftungsgründen verhin-
dert werden. Hierzu müsste das Objekt bewacht und/oder gegen fremdes Eindringen baulich gesi-
chert werden. Diese Aufwendungen wären besonders misslich, da sie für eine Anlage anfielen, die 
ohnehin abgerissen werden soll. 
Aus diesem Grund soll das Bestandsgebäude nun abgerissen werden, bevor die Neubauplanung 
vorliegt.  
Zur Finanzierung der Abrisskosten stehen im Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 1004, Bereit-
stellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 357.000 € zur Verfügung.  
Für den Verlust des Anlagevermögens fallen mit Stand 01.01.2018 außerordentliche Abschreibungen 
in Höhe von rd. 93.189,46 € an, die gegen die allgemeine Rücklage gebucht werden.

3

Beratungsverlauf (6)

01.03.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.03.2018 Integrationsrat
TOP 8.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.03.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.03.2018 Bauausschuss
TOP 5.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.03.2018 Finanzausschuss
TOP 12.14 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.03.2018 Rat
TOP 10.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0420/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.02.2018
Erstellt
05.02.2018 11:02