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1172/2024

Bestätigung der Teilstandorte der Johann-Christoph-Winters-Schule, Lindenburger Allee 38, 50931 Köln, Schulnummer 154143

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 26.04.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.06.2024, TOP 10.7

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

6493 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1172/2024 
Freigabedatum 
26.04.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bestätigung der Teilstandorte der Johann-Christoph-Winters-Schule, Lindenburger 
Allee 38, 50931 Köln, Schulnummer 154143  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln bestätigt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen die 
Bildung der Teilstandorte  
 Lindenburger Allee 38, 50931 Köln 
 Robert-Koch-Straße 10, 50931 Köln 
 Pionierstraße 19, 50735 Köln 
 Kerpener Straße 62, 50937 Köln 
 Amsterdamer Straße 59, 50735 Köln 
der Johann-Christoph-Winters-Schule, Schulnummer 154143. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschluss-
fassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung 
des Beschlusses zu stellen.  
 
3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsge-
richtsordnung angeordnet. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 10.06.2024 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 17.06.2024 
Rat 27.06.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
(0) Ausgangslage 
Die Klinikschule Johann-Christoph-Winters-Schule, Lindenburger Allee 38, 50931 Köln, Schul-
nummer 154143 verfügt über mehrere Teilstandorte. 
In der Vergangenheit wurde versäumt, die Errichtung aller Teilstandorte schulrechtlich formell 
zu beschließen.  
Die politische Beschlussfassung sowie die Genehmigung der Bezirksregierung Köln sind daher 
nachträglich einzuholen. 
 
(1) Hintergrund 
In der Schulform Klinikschule werden Kinder und Jugendliche aller Schulformen unterrichtet, 
die während ihrer Schulzeit eine länger andauernde stationäre Behandlung in Krankenhäusern 
oder medizinisch-therapeutisch vergleichbaren Einrichtungen benötigen. 
Aufgrund dieser speziellen schulorganisatorischen Voraussetzungen verfügt die Johann-Chris-
toph-Winters-Schule über insgesamt fünf Teilstandorte, die in Köln wie folgt verortet sind: 
 
1 Lindenburger Allee 38 
50931 Köln 
Sitz der Verwaltung, 
Unterricht für die Sek. I + II 
2 Robert-Koch-Straße 10 
50931 Köln 
(Villa Kunterbunt, Gebäude 54 in der Klinik und Po-
liklinik für Psychiatrie, Psychosomatik und 
Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters) 
Unterricht für die Primarstufe + 
z. T. Unterstufe Sek. I 
3 Pionierstraße 19 
50735 Köln 
(Klinik und Ambulanz für Kinder- und Jugendpsy-
chiatrie und 
Psychotherapie) 
teilstationäre Behandlungen 
4 Kerpener Straße 62 
50937 Köln 
(Haus 26 - OG 2 in der Klinik und Poliklinik für Kin-
der- und Jugendmedizin der Uniklinik Köln) 
Unterricht für Schulstufen aller 
Schulformen am Krankenbett o-
der wenn möglich in kleinen 
Gruppen 
5 Amsterdamer Straße 59 
50735 Köln 
(Kinderkrankenhaus Amsterdamer Straße) 
Unterricht für Schulstufen aller 
Schulformen am Krankenbett o-
der wenn möglich in kleinen 
Gruppen 
 
Bei der Bildung von Teilstandorten handelt es sich schulrechtlich um eine Änderung der Schule 
gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW. Diese ist demnach per Beschluss festzulegen und bedarf 
der Genehmigung der Bezirksregierung.

3 
Mit Schreiben vom 14.12.2023 wies die Bezirksregierung Köln die Stadt Köln darauf hin, dass 
für die Bildung der Standorte der Johann-Christoph-Winters-Schule kein Genehmigungsverfah-
ren dokumentiert sei. Da es sich dabei um ein ausschlaggebendes Kriterium für die Bemessung 
der Leitungsstunden der Schulleitung handelt, sei es erforderlich, die Genehmigung gemäß § 
81 Abs. 3 Schulgesetz NRW im Nachhinein einzuholen.  
Bisher liegt ausschließlich für den Standort Pionierstraße 19, 50735 Köln ein Beschluss sowie 
eine Genehmigung zur Teilstandortbildung vor. Dieser wurde im Zuge des Beschlusses über 
die Verlegung der ehemaligen Schule zur Erziehungshilfe (Sonderschule) von Braunsfeld nach 
Ossendorf zum Beginn des Schuljahres 2001/02 der Johann-Christoph-Winters-Schule als Ne-
benstelle zugeordnet. 
Für die weiteren Standorte liegt keine politische Beschlussfassung vor.  
Vor diesem Hintergrund ergibt sich das Erfordernis, die Bildung der Teilstandorte für die Jo-
hann-Christoph-Winters-Schule in ihrer Gesamtheit nachträglich durch Beschluss des Rates 
der Stadt Köln zu bestätigen. 
 
(2) Beteiligung der Schulkonferenzen 
Bei Änderungen ist die betroffene Schule nach § 76 Schulgesetz NRW zu beteiligen.  
Da es sich bei der Beschlussfassung lediglich um die Anpassung des rechtlichen Rahmens an 
die Praxis handelt, wird davon abgesehen, eine Stellungnahme von der Schulkonferenz einzu-
holen.  
 
(3) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern 
§ 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und 
gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes 
Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun-
gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu 
verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden) und Trä-
ger von Ersatzschulen auf Kölner Stadtgebiet (private Schulen). Nach § 80 Absatz 7 Schulge-
setz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen 
gegenseitig über ihre Planungen. 
Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung und da es sich um die Anpassung des rechtlichen 
Rahmens an die Praxis handelt, verzichtet die Stadt Köln in diesem Fall auf eine Abstimmung 
mit den Nachbarschulträgern. 
 
(4) Anordnung der sofortigen Vollziehung 
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte 
Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Änderung der Johann -Christoph-Winters-
Schule, Lindenburger Allee 38, 50931 Köln, Schulnummer 154143 für die schulrechtliche Er-
richtung der Teilstandorte zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen 
Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen 
wird. Insbesondere liegt es im Interesse d er Eltern, rechtzeitig Klarheit über das zukünftige 
Schulangebot zu haben. Daher ist für die Ausführung des Beschlusses zur Bildung der Teil-
standorte die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung 
(besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (3)

10.06.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
17.06.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2024 Rat
TOP 10.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1172/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
26.04.2024
Erstellt
04.04.2024 10:46