1794/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP/KSG-Fraktion betreffend "Verknüpfung Linie 18 mit Bahnhof Köln-Süd" (AN/0629/2026)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2953 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/66/664-6 Vorlagen-Nummer 16.06.2026 1794/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 30.06.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP/KSG-Fraktion betreffend "Verknüpfung Li-nie 18 mit Bahnhof Köln-Süd" (AN/0629/2026) Die FDP/KSG-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die Planung der DB in Sachen Unterführung und Aufzüge mit einer ober- und später unterirdischen Haltestelle der Linie 18 mög- lichst optimal kompatibel ist? 2. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass mit dem Abschluss der von der DB für Ende der 20er Jahre geplanten Aufweitung der Unterführung der Luxemburger Straße ein für eine spätere unterirdische Lösung förderunschädlicher provisorischer Bahnsteig errich- tet wird, damit möglichst schnell eine bessere Verknüpfung beider ÖPNV-Angebote geschaffen wird? 3. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass der Ratsbeschluss zur Erstellung einer Machbar- keitsstudie für die Führung des KVB-Schienenverkehrs am Barbarossaplatz endlich umgesetzt wird, damit die Ergebnisse möglichst schnell in die weitere ÖPNV-Planung und den SUMP (Sustainable Urban Mobility Plan) einfließen können?“ Antwort der Verwaltung: Zu 1.) Die Maßnahmen „Erneuerung der Eisenbahnüberführung Luxemburger Straße“ und „Bau ei- nes Mittelbahnsteiges für die Stadtbahnlinie 18“ können nur nacheinander realisiert werden. Durch die Verbreiterung der Eisenbahnüberführung wird zunächst der Raum für den Bau ei- nes Mittelbahnsteiges geschaffen. Zudem wird die DB InfraGo im nördlichen Widerlager durch eine Aussparung für einen Aufzugsschacht die Möglichkeit schaffen, später Aufzüge nachzu- rüsten und einen entsprechenden Zugang zu realisieren. Die Verbreiterung und Aufweitung der Eisenbahnüberführung ist für die technische Umsetzbarkeit einer späteren möglichen Tieferlegung grundsätzlich als günstig zu bewerten. Zu einem späteren Zeitpunkt ist die tech- nische Machbarkeit jedoch genauer zu betrachten. Zu 2.) Die bauliche Umsetzung eines oberirdischen Mittelbahnsteigs wird aufgrund gesetzlicher und genehmigungsrechtlicher Vorgaben nicht als Provisorium erfolgen können. Insofern ist davon auszugehen, dass die finanziellen Auswirkungen einer späteren Tieferlegung bei einer Inan- spruchnahme von Fördermitteln innerhalb der Zweckbindungszeit von der Stadt Köln mit dem Fördergeber abgestimmt werden müssen. 2 Zu 3.) Um verbindliche Annahmen zur Verkehrsbelastung für die Verkehrsuntersuchung am Barba- rossaplatz treffen zu können, sollten zunächst die Ergebnisse der Prüfaufträge aus dem Vari- antenentscheid zur Ost-West-Achse und die Entscheidung für die weiterführende Planung vorliegen. Im Anschluss ist die Durchführung einer Machbarkeitsstudie mit belastbaren Daten möglich. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1794/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 16.06.2026
- Erstellt
- 12.06.2026 16:36