V/0947/2018
Digitale Stadt Münster - Bericht zur Breitbandkoordination für die Stadt Münster
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Beschlussvorlage
1498 Zeichen
V/0947/2018 V/0947/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Digitale Stadt Münster - Bericht zur Breitbandkoordination für die Stadt Münster Ratsanträge A-R/0006/2018 "Ein Update für digitale Infrastruktur in Gewerbegebieten", A- R/0009/2018 "Gewerbegebiete ans Breitbandnetz anschließen", A-R/0012/2018 "Breitbandversorgung strategisch planen und voranbringen" Beratungsfolge 15.11.2018 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 12.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 12.12.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster nimmt den Bericht zur Breitbandkoordination für die Stadt Müns- ter zur Kenntnis. 2. Die Ratsanträge A-R/0006/2018 "Ein Update für digitale Infrastruktur in Gewerbegebieten", A-R/0009/2018 "Gewerbegebiete ans Breitbandnetz anschließen", A-R/0012/2018 "Breit- bandversorgung strategisch planen und voranbringen" sind damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Begründung: Wie vereinbart, wird regelmäßig mit einem Bericht über die Breitbandkoordination für die Stadt Müns- ter über den aktuellen Ausbaustand berichtet. Mit dem vorliegenden Bericht werden zugleich drei Ratsanträge beantwortet (siehe Anlagen). I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Bericht zur Breitbandkoordination Ratsanträge A-R/0006/2018, A-R/0009/2018, A-R/0012/2018 citeq 30.10.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Tebel Telefon: 492-1803 Tebel@citeq.de
V_0947_2018_Sachbericht zur Breitbandkoordination
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Bericht
Breitbandkoordination für die
Stadt Münster
Stand: Oktober 2018
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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung ................................ ................................ ................................ ................................ . 3
2 Grundlagenanalyse der Breitbandversorgung in der Stadt Münster ................................ ......... 4
2.1 Aktuelle Breitbandverfügbarkeit in anderen Städten und Gemeinden ............................... 4
2.2 Aufnahme der Basisdaten und Durchführung des Markterkundungsverfahrens ................ 5
2.3 Sonderbetrachtung der städtischen und privaten Schulen in Münster ............................... 7
2.4 Kostenschätzung für einen Ausbau der unterversorgten Adressen ................................ ... 8
3 Ablauf und weitere Vorgehensweise ................................ ................................ ........................ 9
4 Eigenwirtschaftliche Ausbauprojekte der TK-Anbieter ................................ ............................ 11
4.1 NDIX bv ................................ ................................ ................................ .......................... 11
4.2 Deutsche Glasfaser ................................ ................................ ................................ ........ 12
4.3 1&1 Versatel ................................ ................................ ................................ ................... 12
4.4 Stadtwerke Münster ................................ ................................ ................................ ........ 13
5 Breitbandanbindung für städtischen Schulen und Einrichtungen ................................ ............ 14
6 Glossar ................................ ................................ ................................ ................................ .. 15
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Einleitung
1 Einleitung
Die Bundesrepublik Deutschland ist auf dem Weg in die digitale Gesellschaft. Grundlage für
die schrittweise Ausgestaltung der digitalen Gesellschaft sind leistungsfähige Breitbandnetze, die
allen Bürgern, Unternehmen und wichtigen öffentlichen Ei nrichtungen in der Bundesrepublik
Deutschland zur Verfügung stehen müssen. Um den Ausbau eben dieser Netze voranzutr eiben,
hat die Bundesregierung das Ziel eines flächendeckenden Gigabit-Netzes bis zum Jahr 2025 fes t-
gelegt. Hierbei wird deutschlandweit der Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze in den Regionen
gefördert, in denen ein allein privatwirtschaftlich gestützter Ausbau nicht durchgeführt werden
kann. Durch eine Überarbeitung der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandau s-
baus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 3. Juli 2018 wird nicht weiter die Vectoring -
Technologie gefördert, sondern den Fokus in Zukunft auf den direkten Glasfaseranschluss am
Gebäude (FTTB) gelegt (vgl. Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland“ vom 03.07.2018).
Leistungsfähige Breitbandnetze sind die Grundvoraussetzung unserer Wissens - und Informations-
gesellschaft und mittlerweile für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und für die Schaffung
von hochwertigen Arbeitsplätzen unabdingbar. Der fehlende schnelle Internetzugang führt in den
betroffenen Gebieten zu einer geringeren Wettbewerbsfähigkeit der örtlichen Unternehmen. Für
junge Menschen fehlen wegen der ungenügenden Breitbandversorgung Ausbildungsmöglichkeiten
sowie der Zugang zu sozialen Netzwerken und kulturellen Inhalten. Die Stadt Münster hat den
Aufbau einer hochwertigen Breitbandinfrastruktur als eine der infrastrukturpolitischen Herausforde-
rungen unserer Zeit erkannt und treibt die nachh altige und zukunftssichere Erschließung mit Breit-
band-Glasfasertechnologie voran.
Die aktuelle Breitbandversorgung in der Kategorie für schnelles Internet von ≥ 30 Mbit/s laut Brei t-
bandatlas des Bundes zeigt, dass die Versorgungslage der Stadt Münster heterogen ausfällt. Wäh-
rend in großen Teilen der Stadt Bandbreiten von ≥ 30 Mbit/s in ca. 90 Prozent der Haushalte e r-
reicht werden, ist die Versorgung in den peripheren Räumen weitestgehend deutlich unterdurc h-
schnittlich. Eine flächendeckende NGA-Versorgung im gesamten Stadtgebiet ist somit nicht geg e-
ben.
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Grundlagenanalyse der Breitbandversorgung in der Stadt Münster
2 Grundlagenanalyse der Breitbandversorgung in der Stadt Münster
Die MICUS Strategieberatung GmbH hat für die Stadt Münster eine Machbarkeitsstudie zur fl ä-
chendeckenden Versorgung der Gewerbegebiete und Privat haushalte mit hochleistungsfähigen
NGA-Breitbandanschlüssen erstellt. Hierzu wurde die Ausgangssituation der Breitbandversorgung
durch ein Markterkundungsverfahren analysiert . Im Anschluss wurde eine Kostenkalkulation für
einen Ausbau der unterversorgten B ereiche < 30 Mbit/s (weiße NGA -Flecken) aufgestellt. Mit den
gewonnenen Ergebnissen wurde eine FTTB -Netzplanung in den weißen Flecken vorgenommen .
Auf Basis der sich ergebenden Daten wurde die Möglichkeit der Inanspruchnahme von vorhand e-
nen Förderprogrammen für den NGA-Ausbau geprüft.
2.1 Aktuelle Breitbandverfügbarkeit in anderen Städten und Gemeinden
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den TÜV Rheinland beauftragt,
die Entwicklung der Breitbandversorgung in Deutschland zu dokumentieren. Dazu wurde ein Breit-
bandatlas als zentrales Informationsmedium erstellt. Der Breitbandatlas kann unter
www.breitbandatlas.de eingesehen werden. Anhand von interaktiven Karten wird gezeigt, welche
Bandbreiten und Techniken für die Datenübertragung zur Verfügung stehen. (vgl. Abbildung 1) Die
Anzeige in der Karte kann von ganz Deutschland bis auf Ebene eines Orts- bzw. Stadtteils navi-
giert werden. Die Breitbandverfügbarkeit wird in Prozent der zu versorgenden Haushalte durch die
Färbung der Rasterzellen dargestellt. Die Daten zur Breitbandversorgung stellen die TK-
Unternehmen auf freiwilliger Basis zur Verfügung. Daher ist es in Einzelfällen möglich, dass bereits
versorgte Gemeinden als nicht versorgt dargestellt werden.
Im Vergleich zu anderen Kreisen und Städten liegt die Stadt Münster mit einer Breitbandverfügbar-
keit von 91% (≥ 50 Mbit/s Anschlüssen) derzeit im Mittelfeld der NRW-Großstädte.
Kreis / Stadt Breitbandverfügbarkeit in % der
Haushalte (≥ 50 Mbit/s)
Köln 99 %
Bonn 98 %
Düsseldorf 96 %
Remscheid 96 %
Städteregion Aachen 95 %
Mönchengladbach 94 %
Münster 91 %
Hamm 90 %
Dortmund 89 %
Recklinghausen 89 %
Bielefeld 82 %
Paderborn 81 %
Tabelle 1: Breitbandverfügbarkeit in % der Haushalte, Quelle: www.gigabit.nrw.de und www.breitbandtlas.de
Die folgende Karte zeigt beispielhaft die Breitbandverfügbarkeit auf Kreis- und Stadtebene für Ad-
ressen mit ≥ 50 Mbit/s (Antwort auf Ratsantrag A-R/0012/2018, Punkt 1). Mit dem Breitbandförder-
programm des Bundes und Landes kann die Stadt Münster ihren Versorgungsgrad um mindestens
4 % verbessern und schließt so zu den in der folgenden Karte in gelb markierten Städten wie Düs-
seldorf und Remscheid auf.
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Grundlagenanalyse der Breitbandversorgung in der Stadt Münster
Abbildung 1: Breitbandatlas des Bundes, www.breitbandatlas.de
2.2 Aufnahme der Basisdaten und Durchführung des Markterkundungsverfahrens
Im aktuellen Breitbandförderprogramm des Bundes werden alle Gebiete betrachtet, die mit wen i-
ger als 30Mbit pro Sekunde versorgt sind. Als wichtiger Bestandteil der Abgrenzung von potentie l-
len Projektgebieten musste ein Markterkundungsverfahren (MEV) durchgeführt werden, um über
zukünftige Baumaßnahmen und Planungen der relevanten Telekommunikationsunternehmen hi n-
sichtlich eines eigenwirt schaftlichen Ausbaus in den nächsten 36 Monaten Kenntnis zu erlangen.
Die Netzbetreiber machen in diesem Verfahren Angaben zu beabsichtigten Ausbaumaßnahmen in
der näheren Zukunft im ausgeschriebenen Ge biet. Die voraussichtlich mit mindestens 30Mbit pro
Sekunde versorgten Teile wurden im Anschluss an die Markterkundung aus dem abgefragten Ge-
biet herausgenommen. Dieser Schritt ist notwendig, da eine zuverlässige Versorgung mit 30Mbit
pro Sekunde nach den geltenden Vorgaben der Europäischen Kommission bereits ein NGA-Netz
kennzeichnet und diese Gebiete damit beihilferechtlich nicht mehr förderfähig sind. Dadurch wird
das Ausbaugebiet so abgegrenzt, dass die Förde rmaßnahme nicht zu einer Überlagerung beste-
hender oder zum Aufbau vorgesehener Infrastruktur führt . Das Markterkundungserfahren ist eine
zwingende Voraussetzung für die Stellung von Förderanträgen. Mit den Ergebnissen aus dem
Markterkundungsverfahren wurde f ür die Stadt Münster ein adressscharfes Kataster für das g e-
samte Stadtgebiet erstellt. Das Kataster zeigt die aktuelle Breitbandverfügbarkeit der Adressen an
und wird jährlich aktualisiert. Da es sich hier um geheime Daten der Telekommunikationsanbieter
handelt, stehen diese Daten nur de r Breitbandkoordination zur Verfügung und dürfen von dritter
Seite nicht eingesehen werden (Antwort auf Ratsantrag A -R/0012/2018, Punkt 1 und Ratsantrag
A-R/0009/2018, Punkt 1).
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Grundlagenanalyse der Breitbandversorgung in der Stadt Münster
Auf Basis der Ergebnisse aus dem Markterkundungsverfahren konnten die verbleibenden weißen
NGA-Flecken in den noch untervers orgten Gebieten be stimmt werden (vgl. Abbildung 2). Dabei
handelt es sich um diejenigen Gebiete, die weder derzeit noch nach Durchführung der angekü n-
digten Ausbaumaßnahmen mit einer Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s versorgt sind oder ve r-
sorgt sein werden.
Abbildung 2: Stadt Münster, weiße NGA-Flecken, Eigene Darstellung
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Grundlagenanalyse der Breitbandversorgung in der Stadt Münster
2.3 Sonderbetrachtung der städtischen und privaten Schulen in Münster
Neben der Überprüfung der Breitbandversorgung für private Haushalte und Gewerbebetriebe wu r-
de zusätzlich die Breitbandverfügbarkeit der städtischen und privaten Schulen in Münster unte r-
sucht. Unter Berücksichtigung des städtischen Breitbandprojekts „Schulen ans Netz“ sind 1 7 von
104 Schulen unterversorgt u nd somit nach der Richtlinie der Bundesregierung förd erfähig (vgl.
Tabelle 2). Anhand der vorgesehenen Formel des BMVI (Schülerzahl / 23) * 30 + 30 = Bandbre i-
tenbedarf der Schule in Mbit/s konnten die unterversorgten Schulen identifiziert und die Aufgrei f-
schwelle berechnet werden. Die Aufgreifschwelle gibt a n, wie hoch die Bandbreite einer Schule
mindestens sein muss.
Schulname Schultyp Anzahl
Schüler
Aufgreif-
schwelle
Aktuelle
Verfügbarkeit
Ludwig-Erhard-Berufskolleg Berufskolleg 2.987 3.926 Mbit/s 100 Mbit/s
Hans-Böckler-Berufskolleg Berufskolleg 2.931 3.853 Mbit/s 100 Mbit/s
Adolph-Kolping-Berufskolleg Berufskolleg 2.300 3.030 Mbit/s 100 Mbit/s
Anne-Frank-Berufskolleg Berufskolleg 1.250 1.660 Mbit/s 100 Mbit/s
Helen-Keller-Schule Schule für Kranke 144 218 Mbit/s
Ludgerusschule Albachten Grundschule 326 455 Mbit/s 100 Mbit/s
Astrid Lindgren-Schule Gelmer Grundschule 124 192 Mbit/s 100 Mbit/s
Grundschule Loevelingloh Grundschule 86 142 Mbit/s 100 Mbit/s
Timmermeister-Berufskolleg Berufskolleg 145 219 Mbit/s 100 Mbit/s
Genossenschaftliches
Berufskolleg (GenoKolleg)
Berufskolleg 766 1.029 Mbit/s 400 Mbit/s
Freie Waldorfschule in Münster Waldorfschule 409 563 Mbit/s 100 Mbit/s
Overberg-Kolleg Abendrealschule,
Abendgymnasium
376 520 Mbit/s 43 Mbit/s
Gymnasium St. Mauritz Gymnasium 773 1.038 Mbit/s 4 Mbit/s
Friedensschule Gesamtschule 1.445 1.915 Mbit/s 400 Mbit/s
Kardinal-von-Galen-Gymnasium Gymnasium 1.040 1.387 Mbit/s 400 Mbit/s
Marienschule Gymnasium 905 1.210 Mbit/s 100 Mbit/s
Hildegardisschule Berufskolleg 859 1.150 Mbit/s 100 Mbit/s
Tabelle 2: Neues Verteilnetz für einen Ausbau der weißen Flecken in Münster, Eigene Darstellung
Die Landesregierung hat m it dem Ministerialblatt 25/2018 vom 2. Oktober 2018 die „Richtlinie zur
Gewährung von Zuwendungen für die Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen und der g e-
nehmigten Ersatzschulen“ (kurz: Schulrichtlinie) v eröffentlicht. Förderfähig ist primär die leitung s-
gebundene Anbindung von Schulgebäuden durch einen Netzbetreiber an das Telekommunikat i-
onsnetz, um eine dauerhafte Breitba ndversorgung von mindestens 1 Gigabit pro Sekunde sy m-
metrisch (Gigabitnetz) am Schulgebäude zu gewährleisten.
Alle Schulen in Münster, die im Bundesförderprogramm aufgrund der Aufgreifschwelle nicht b e-
rücksichtigt werden konnten, werden gemeinsam mit der Bezirksregierung Münster auf weitere
Fördermöglichkeiten geprüft. Hier wird das neue Sonder -Förderprogramm der Landesregierung
vom 02. Oktober 2018 berücksichtigt.
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Grundlagenanalyse der Breitbandversorgung in der Stadt Münster
2.4 Kostenschätzung für einen Ausbau der unterversorgten Adressen
Für einen vollständigen Ausbau der weißen NGA -Flecken wurde von der Fa. Micus eine Wir t-
schaftlichkeitslückenberechnung durchgeführt. Die Wirtschaftlichkeitslücke errechnet sich, indem
von den Investitionskosten (u.a. für die notwendigen aktiven und passiven Netzelemente, die E r-
richtung der Netzinfrastrukturen einschließlich der notwendigen Erschließungsmaßnahmen) und
den laufenden Betriebskosten die voraussichtlichen Betriebseinnahmen abgezogen werden. Als
Betrachtungszeitraum gilt hierbei ein Zeitraum von 7 Jahren ab Inbetriebna hme (vgl. Nr. 5.5 BbR).
Die Wirtschaftlichkeitslücke wurde providerneutral, also ohne Berücksichtigung von deren vorha n-
denen Infrastrukturen , berechnet. Tatsächlich verfügen einige Provider aber bereits über mehr
oder weniger Infrastrukturen. Diese werden die Provider bei ihrer Angebotserstellung berücksicht i-
gen und als Wettbewerbsvorteil in ihre Angebote einrechnen. Aus den derzeitigen Berechnungen
ergibt sich eine Wirtschaftlichkeitslücke von ca. 35.000.000 €. Dies ist auch die Wirtschaftlichkeits-
lücke, die als Basis für einen Förderantrag herangezogen wird. Der Fördersatz des Bundes beträgt
im Regelfall 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Land Nordrhein -Westfalen g e-
währt weitere 40 Prozent Zuwendungen zum Ausbau des Breitbandnetzes. Der Eigena nteil der
Kommune liegt bei 10 Prozent. Somit liegt der Eigenanteil der Stadt Münster bei ungefähr
3.500.000 €.
Position Länge/Anzahl
Verteilnetz 425.814 m
Hausanschlussleitung 53.863 m
Leerrohre 479.677 m
Glasfaser 479.677 m
Übergabepunkte 3
Verteilstationen 19
PoP 2
Gesamtinvestitionen
Tabelle 3: Neues Verteilnetz für einen Ausbau der weißen Flecken in Münster, Eigene Darstellung
Die Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke und damit auch der berechnete Eigenanteil der Stadt
Münster wurden mit Erfahrungswerten z.B. aus Studien berechnet. Es handelt sich hierbei
um vorläufige Werte, die sich im Prozessverlauf von der Antrag seinrichtung bis hin zum
abschließenden Zuwendungsbescheid des Bundes noch leicht nach oben bzw. nach unten
verändern können.
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Ablauf und weitere Vorgehensweise
3 Ablauf und weitere Vorgehensweise
Für die festgestellten Ausbaugebiete werden die verfügbaren Fördermittel auf Bundes - und Lan-
desebene analysiert und die jeweiligen Programme auf Ihre Anwendbarkeit für die Projekte in der
Stadt Münster geprüft. Bei der Au swahl der Fördermöglichkeiten wird auch berücksichtigt, ob au f-
grund der Größe der Stadt Münster ein gesonderter Förderantrag pro Cluster gestellt werden soll.
Hierbei spielen Bagatellgrenzen sowie maximale Fördersummen der einzelnen Förderprogramme
eine Rolle.
Auf Basis der Ergebnisse aus dem Markterkundungsverfahren und der Wirtschaftlichkeitslücken -
Berechnung stellt die Stadt Münster einen Förderantrag beim Bund und Land . Dem Förderantrag
werden u.a. Projektkurzbeschreibung und die erforderlichen Nachwei se beigefügt. Erfüllt der A n-
trag die Bedingungen, erhält die Stadt Münster einen Bescheid mit der Zusicherung der vorau s-
sichtlichen Förderhöhe. Als wesentliche Auflage verlangt der Förderbescheid den Beginn des Aus-
schreibungsverfahrens binnen sechs Monaten . Sobald die Bewilligungsbehörde die Fördermittel
zugesichert hat, sind Netzausbau und -betrieb auszuschreiben. Im Zuschussmodell erfolgt als
nächster Schritt ein Auswahlverfahren, bei dem die am Markt tätigen Telekommunikationsanbieter
gebeten werden, Ang ebote für die Breitbanderschließung des betreffenden Gebiets abzugeben.
Die Angebote können dabei für einzelne oder mehrere von der Gebietskörperschaft im Vorfeld
definierte Abschnitte des Erschließungsgebiets (Lose) und für das gesamte Erschließungsgebiet
abgegeben werden. Die Stadt Münster hat sich aufgrund der vielen „kleinen weißen Flecken“ dazu
entschieden, ein Los auszuschreiben. Zur Auswahl des für die Stadt Münster geeigneten Netzbe-
treibers werden in der Ausschreibung qualitative Kriterien definiert, die bei konkurrierenden Ang e-
boten als Bewertungsraster genutzt werden müssen. Die Stadt Münster kann dabei die Höhe des
Zuschussbedarfs des Anbieters als alleiniges Kriterium oder in Kombination mit weiteren Kriterien
– wie dem technischen Konzept oder d em Endkundenpreis – definieren. Die relative Gewichtung
der Kriterien ist dabei im Vorfeld offenzulegen. Bei vergleichbaren oder identischen Qualitätsb e-
dingungen ist das Angebot mit dem niedrigsten Beihilfebetrag zu bevorzugen (Europäische Ko m-
mission, 2013, Absatz 78d). Dieser Zuschuss bezeichnet die Differenz zwischen den Kosten der
Infrastrukturmaßnahme und den zu erwartenden Einnahmen des Unternehmens über die Nu t-
zungsdauer der geplanten Infrastrukturinvestition.
Anschließend setzt die Stadt Münster mit dem Netzbetreiber den Kooperationsvertrag auf. Der
Entwurf der Vereinbarung zwischen dem Betreiber und der Stadt muss der Bundesnetzagentur zur
Genehmigung vorgelegt werden. Sofern die Bundesnetzagentur nicht innerhalb von acht Wochen
ab Zugang Einwände erhebt, kann der Vertrag geschlossen werden und muss dann an das Brei t-
bandbüro des Bundes gemeldet und veröffentlicht werden. Der Netzbetreiber führt anschließend
den Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes nach den im Kooperationsvertrag festgelegten P a-
rametern durch. Parallel zu Planung und Ausbau des Netzes beginnt die Phase des Mittelabrufs.
Hierzu muss der kontinuierliche Projektfortschritt dokumentiert werden. Auf Grundlage der en t-
sprechenden Nachweise gibt die Bewilligungsbehörde nach und nach die zugesicherten Mittel frei.
Eine reibungslose Auszahlung der Fördermittel erfordert somit eine fehlerfreie Dokumentation.
Dies gilt insbesondere weil die Bewilligungsbehörde berechtigt ist, sich von der Richtigkeit der A n-
gaben zu überzeugen und probeweise Kont rollen durchzuführen. Die Bundesförderrichtlinie 5.1
verlangt als Zuwendungsvoraussetzung, dass der Ausbau innerhalb von drei Jahren abgeschlo s-
sen ist. Zum Abschluss des Projekts erfolgt durch das BMVI eine finale Erfolgskontrolle zum Ende
des Jahres der F ertigstellung (Antwort auf Ratsantrag A -R/0012/2018, Punkt 2 und Ratsantrag A -
R/0009/2018, Punkt 3).
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Ablauf und weitere Vorgehensweise
Abbildung 3: Prozessablauf Bundesförderung Breitband, Quelle: atenekom
Für das gesamte Ausschreibungsverfahren wird eine externe Fachkanzlei, mit ausgiebiger Fach-
kompetenz im Bereich Breitbandförderung, beauftragt. Die Auswahl und Beauftragung der Kanzlei
erfolgt nach den rechtlichen Vergabebestimmungen. Die beauftragte Kanzlei wird dabei von der
Fa. Micus als technischem Berater und dem Breitbandkoordinator der Stadt Münster unterstützt.
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Eigenwirtschaftliche Ausbauprojekte der TK-Anbieter
4 Eigenwirtschaftliche Ausbauprojekte der TK-Anbieter
4.1 NDIX bv
Das niederländische Telekommunikationsunternehmen NDIX bv wird in den nächsten drei Jahren
eine Vielzahl von Gewerbegebieten in Münster mit Glasfaser au sbauen (vgl. Tabelle 4 und Abbil-
dung 4). Der Glasfaserausbau erfolgt eigenwirtschaftlich und in Zusammenarbeit mit dem Investor
PrimeVest Capital Communication Infrastructure Fund (PCIF). Voraussetzung für einen Ausbau ist
eine Nachfragequote von mindesten s 2 0 Prozent in den jeweiligen Gewerbegebieten. Das Au s-
bauprojekt läuft unter dem Namen: „Gigabit City Münster – Breitband ohne Grenzen in Münster “
und wird unterstützt von der Wirtschaftsförderung Münster GmbH, der Industrie- und Handel s-
kammer Nord Westfa len, der Handwerkskammer Münster, Münsterland:Digital sowie der Stadt
Münster. (Antwort Ratsantrag A-R/0009/2018, Punkt 2). Die erste Nachfragebündelung ist bereits
im September 2018 im Gewerbegebiet Loddenheide und Höltenweg gestartet.
Bei einer erfolgre ichen Nachfragebündelung erhalten folgende Gewerbegebiete eine neue Infr a-
struktur mit Glasfaser:
Hessenweg Loddenheide Weseler Str.-
Harkortstrasse
Hansa Business Park
Kleinmannbrücke Höltenweg Weseler Str.-
Mersmannsstiege
Mitte - Hafen
Schiffahrter Damm Weseler Str.-
An der Hansalinie
Buldernweg Zentrum Nord
Siemensstrasse Weseler Str.- Mitte Hiltrup – Merkureck Handorf–
Gildenstrasse
Tabelle 4: Potentielle Ausbaugebiete, Eigene Darstellung
Abbildung 4: Ausbaukarte NDIX bv, Quelle: Darstellung NDIX bv
Durch das Gigabit City Münster Projekt können mehr als 1100 Unternehmen und Einrichtungen
einen Glasfaseranschluss bekommen. Die Preise für Unternehmen liegen bei 199 Euro monatlich
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Eigenwirtschaftliche Ausbauprojekte der TK-Anbieter
für einen 1 Gbit/s Glasfaseranschluss und ei nmaligen Anschlusskosten in Höhe von 2.000 Euro.
Die Investitionssumme für den Ausbau der genannten Gewerbegebiete beläuft sich auf rund 10
Millionen Euro. Die Verlegung der neuen Infrastruktur ermöglicht damit auch den Zugang zu neuen
Entwicklungen wie Smart City und Industrie 4.0.
4.2 Deutsche Glasfaser
Deutsche Glasfaser hat im Mai 2018 mit den Arbeiten für den Ausbau einer neuen Glasfaser -
Infrastruktur in den Roxeler Gewerbegebieten Im Derdel und Nottulner Landweg begonnen. Im
ersten Schritt werden zunächst die Leerrohre für die Glasfaserleitungen verlegt. Parallel finden die
Gebäudebegehungen statt, bei denen die Unternehmen gemeinsam mit dem Netzbetreiber b e-
stimmen, wo der Hausübergabepunkt installiert werden soll. Der geplante Ausbau in den Gewe r-
begebieten in Roxel wird mittels innovativer und mo dernster Verlegetechnik durchgeführt und g a-
rantiert einen schnellen Internetzugang. Bis Ende September 2018 sollen planmäßig alle Unte r-
nehmen in den Roxeler Gewerbegebieten angeschlossen sein.
Zeitgleich zu den Bauarbeiten in den Gewerbegebieten in Roxel hat die Deutsche Glasfaser eine
weitere Nachfragebündelung in den Gewerbegebieten östlich und westlich des Schifffahrter
Damms im Stadtteil Gelmer -Dyckburg gestartet. Während eines ersten Business -Frühstücks im
Konferenzraum des Familien-Unternehmen Stricker haben sich rund 30 Firmen über das Ausba u-
vorhaben des Telekommunikationsunternehmens informiert. Wenn sich ausreichend Unternehmen
für einen Glasfaseranschluss entscheiden, wird die Deutsche Glasfaser den Ausbau mit einem
eigenen Tiefbau-Generalunternehmer durchführen. Der Glasfaserausbau wäre nach acht bis neun
Monaten abgeschlossen.
Im Juni 2018 wurde ein Workshop zum Thema „Weitere Glasfaser -Projekte in den Gewerbegebie-
ten von Münster“ durchgeführt. Die Teilnehmer waren neben dem Breitbandkoordinato r und Deut-
sche Glasfaser Vertreter der Wirtschaftsförderung Münster, IHK Nord Westfalen und Handwerk s-
kammer Münster. In dem Workshop wurde eine Potential -Analyse für alle Gewerbegebiete ausge-
arbeitet. Die Deutsche Glasfaser wird parallel zum Ausbauvorhaben am Schifffahrter Damm weite-
re Nachfragebündelungen durchführen. Im Fokus liegen hier die Gewerbegebiete Loddenheide,
Hessenweg, Hansa-Business-Park und Zentrum Nord.
4.3 1&1 Versatel
1&1 Versatel baut in den Gewerbegebieten Hansa -Business-Park und Hiltrup -Hansestraße eine
neue Glasfaserinfrastruktur auf. Den dort ansässigen Unternehmen ermöglicht der Ausbau Inte r-
net-Geschwindigkeiten von bis zu 100 GBit/s. In Abstimmung mit der Stadt Münster wurde ein M o-
dell entwickelt, das den Unternehmen in den Gewerbegebie ten durch direkte Glasfaseranschlüsse
(FTTB) High-Speed-Internet ermöglicht. Den Unternehmen entstehen dabei keine Baukosten. 1&1
Versatel übernimmt die Kosten für die Tiefbauarbeiten, den Hausanschluss sowie die Installation
und das Freischalten des techn ischen Equipments. Der Tiefbau zur Verlegung der Glasfaserkabel
läuft bereits, kurzfristig entschlossene Unternehmen haben noch die Möglichkeit, am Ausbau tei l-
zuhaben.
Für Münster -Hiltrup und dem Hansa -Business-Park is t der Glasfaserausbau ein bedeu tender
Standortvorteil. Bei der Investitionsentscheidung von Unternehmen spielt neben der Verkehrsa n-
bindung und der überregionalen Bedeutung der Standorte verstärkt die Verfügbarkeit einer mode r-
nen Telekommunikationsinfrastruktur mit großer Bandbreite eine auss chlaggebende Rolle. Diese
wird in den beiden Gewerbegebieten mit der Anbindung an ein zukunftsfähiges Glasfasernetz nun
weiter verbessert. 1&1 Versatel verfügt nach Abschluss der Bauarbeiten über mehr als 200 Kil o-
meter Glasfaser im gesamten Münsteraner Stadtgebiet.
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Eigenwirtschaftliche Ausbauprojekte der TK-Anbieter
4.4 Stadtwerke Münster
Die Stadtwerke Münster werden das Kreuz - und das Hansaviertel flächendeckend mit Glasfaser
bis ins Haus versorgen (FTTB). Der aktuelle Ausbauplan der Stadtwerke sieht vor, dass zunächst
im Kreuzviertel eine neue Glasfaser -Infrastruktur verlegt wird. Die Arbeiten haben im Sommer
2018 begonnen (vgl. Abbildung 5). Im Anschluss (voraussichtlich ab 2019) erfolgt die Erschließung
des Hansaviertels. Die Stadtwerke Münster bieten den Kunden Bandb reiten von bis zu 500 Mbit/s
im Download an. Für einen 100 Mbit/s Glasfaser -Anschluss im Download zahlen die Kunden im
ersten Jahr 24,99 € pro Monat. Im zweiten Jahr liegen die monatliche Kosten bei 44,99 €. In allen
Paketen sind Internet-Flat und Telefon-Flat enthalten. Während der Vorvermarktungsphase erha l-
ten die Kunden einen reduzierten Bereitstellungspreis. Zusätzlich gibt es für alle Stadtwerke Ku n-
den einen Exklusivvorteil. Für die ersten zwei Jahre erhalten Strom -, Erdgas- oder Verkehrsabo-
kunden der Stadtwerke einen 5 € Sparvorteil.
Abbildung 5: Ausbauzeitplan Kreuzviertel, Stand 04.10.2018, Quelle: Stadtwerke Münster
Neben dem Kreuz- und Hansaviertel sollen künftig auch Neubaugebiete und Konversionsflächen
mit Glasfaser erschlossen werden (Wirtschaftlichkeit vorausgesetzt). Eine Ausbauplanung für die
Gewerbegebiete in Münster liegt zurzeit nicht vor. Langfristig wollen die Stadtwerke Münster das
gesamte Stadtgebiet mit Glasfaser versorgen. Der Breitbandkoordinator darf sich in seiner neutr a-
len Funktion nicht an der Glasfaser-Ausbaustrategie der Stadtwerke Münster beteiligen. (Antwort
auf Ratsantrag A -R/0006/2018, Ratsantrag A -R/0009/2018, Punkt 2 und Ratsantrag A -
R/0012/2018, Punkt 3).
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Breitbandanbindung für städtischen Schulen und Einrichtungen
5 Breitbandanbindung für städtischen Schulen und Einrichtungen
Die Stadt Münster wird in den nächsten drei Jahren alle städtischen Einrichtungen wie Schulen,
Kitas, Feuerwachen und Verwaltungsgebäude über ein eigenes Glasfasernetz mit schnellem Inter-
net versorgen. Das Projekt umfasst die Anbindung von mehr al s 100 städtischen Einrichtungen.
Für den Ausbau des Glasfasernetzes müssen etwa 53 km neue Datenleitungen he rgestellt wer-
den. Davon können ca. 29 km in das vorhandene Leerrohrnetz des Tiefbauamtes eingezogen
werden. Zudem sind etwa 24 km neue Leitungen in öffentlichen Gehwegen und Straßen zu verle-
gen. Nach Möglichkeit werden schon jetzt Leerrohre bei anderen Baumaßnahmen mit verlegt . So
brauchen Geh wege nicht in kurzer Zeit mehrfach geöffnet zu werden. Das gesamte Projekt e r-
streckt sich über 3 Jahre und sol l Ende 2020 fertiggestellt werden. Die Baumaßnahmen werden
durch das städtische Tiefbauamt betreut. Hierbei arbeitet das Tiefbauamt eng mit dem städtischen
IT-Dienstleister citeq, dem Amt für Immobilienmanagement und den Stadtwerken zusammen.
Als erster Bauabschnitt werden Hiltrup und Gievenbeck mit 22 Einrichtungen erschlossen. Die
Bauarbeiten sind bereits im Frühjahr 2018 gestartet und weit fortgeschritten. Parallel zu den Bau-
arbeiten laufen die Tiefbau-Ausschreibungen für die Stadtteile Kinderhaus und Coerde. Der Start
des Ausbaus ist hier für Ende 2018 geplant. Der aktuelle Ausbaustand kann jederzeit auf der In-
ternetseite des Tiefbauamts abgerufen werden. (vgl. Abbildung 6)
Abbildung 6: Ausbaustand Breitbandprojekt Stadt Münster, Stand 15.10.2018, Quelle: Tiefbauamt Münster
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Glossar
6 Glossar
DSL Digital Subscriber Line – Zugangstechnologie zum Internet durch ein
digitales Übertragungsverfahren über das „normale“ Telefonnetz.
Vermittlungsstelle und Verteilerkasten sind per Kupferkabel ange-
bunden. Vom Verteilerkasten geht es per Kupferkabel weiter bis ins
Haus. Down- und Uploadrate bis zu 25 Mbit/s.
FTTB Fibre To The Building (Glasfaser bis in das Gebäude / in den Keller) -
Bei dieser NGA-Technologie werden die Lichtleiter bis in das Gebäu-
de bzw. bis in den Hauskeller verlegt. Mit FTTB sind symmetrische
Datenraten von bis zu 200 Mbit/s möglich, eine Erweiterung bis auf
über 1 Gbit/s ist technisch möglich. (vgl. breitband-nrw.de)
FTTC Fibre To The Curb (Glasfaser bis zum Bordstein) – Bei FTTC An-
schlusstechniken wird das Glasfaserkabel von der Ortsvermittlungs-
stelle bis zum Kabelverzweiger in der Nähe der Teilnehmer geführt.
Hier wird das optische Signal in ein elektrisches Signal transformiert.
Die Zuführung zum Teilnehmer erfolgt über die herkömmliche Kup-
ferdoppelader, die allerdings bei steigender Geschwindigkeit zuneh-
mende Signaldämpfung aufweist, so dass die Reichweite für eine
schnelle Übertragung begrenzt wird. Es sind Übertragungsraten von
bis zu 50 Mbit/s möglich. (vgl. breitband-nrw.de)
FTTH Fibre To The Home (Glasfaser bis in die Wohnung) - Mit dieser NGA-
Technologie bezeichnet man das Verlegen von Lichtwellenleitern bis
in die Wohnung des Anschlussinhabers. Mit FTTH sind symmetrische
Datenraten von bis über 1 Gbit/s technisch möglich. (vgl. breitband-
nrw.de)
Gbit/s Gigabit pro Sekunde, Maßeinheit für die Datenübertragungsrate
GIS Geoinformationssystem
HVt Hauptverteiler, Netzelement
Kabel Breitband via TV-Kabelnetze - Auch mit TV-Kabelnetzen sind heute
schon hohe Datenraten bis zu maximal 400 Mbit/s im Downstream
und 20 Mbit/s im Upstream möglich. Dabei wird das Breitbandinternet
dem Teilnehmer über das Koaxialkabel der bestehenden TV-
Kabelnetze bereitgestellt. Anders als bei der Kupferdoppelader ist die
Signaldämpfung im Koaxialkabel wesentlich geringer und erlaubt län-
gere Übertragungswege. Kabelnetze bestehen bereits heute zu ei-
nem erheblichen Teil aus Glasfaser-Strecken, die bis zu den Verstär-
kerpunkten vorangetrieben werden. (vgl. breitband-nrw.de)
KVz Kabelverzweiger
LWL Lichtwellenleiter, Glasfaserkabel
Mbit/s Megabit pro Sekunde, Maßeinheit für die Datenübertragungsrate
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Glossar
NGA Next Generation Access - Mit dem Begriff NGA werden Zugangsnet-
ze bezeichnet, welche die kupferbasierenden oder koaxialen Infra-
strukturen teilweise oder ganz durch Glasfaserleitungen ersetzen.
(vgl. breitband-niedersachsen.de)
PoP Point of Presence, Netzknotenpunkt
VDSL Very High Speed DSL - Allgemein gesehen basiert VDSL auf dem
ADSL-Standard. Vermittlungsstelle und Verteilerkasten sind per Glas-
faserkabel verbunden. Vom Verteilerkasten geht es per Kupferkabel
weiter bis ins Haus. VDSL bietet theoretisch erreichbare Datenüber-
tragungsraten von bis zu 100 Mbit/s.
Vectoring Unter dem Begriff Vectoring wird eine Variante von VDSL verstanden,
die eine höhere Geschwindigkeit durch eine effiziente Störsignalun-
terdrückung ermöglicht. Dies ist nur wirksam, wenn ein Betreiber alle
Leitungen an einem Kabelverzweiger kontrolliert. Eine Kollokation mit
anderen Anbietern, wie im Falle der anderen DSL-Technologien ist
nicht möglich. Auch bei Vectoring erfolgt die Übertragung der Daten
vom Kabelverzweiger bis zum Hausanschluss vollständig via Kupfer-
kabel. Kabelnetze bestehen bereits heute zu einem erheblichen Teil
aus Glasfaser-Strecken, die bis zu den Verstärkerpunkten vorange-
trieben werden. Down- und Uploadrate bis zu 100 Mbit/s. (vgl. breit-
band-nrw.de)
Anlage A
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Anlage A zur V/0947/2018 Kurzüberblick Bericht über die Aktivitäten der letzten Monate im Bereich Breitbandkoordination für die Stadt Münster. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Breitbandversorgung für die Stadt Münster wird flächendeckend ab dem Jahr 2019 inner- halb von 3 Jahren strategisch geplant und ausgebaut. Münster schließt damit zu den bezüg- lich Breitband bestversorgten Städten in NRW und in Deutschland auf. Weitere, teilweise gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Münster ergriffene Maßnahmen zielen auf die Förderung des Breitbandausbaus in den Gewerbegebieten unter Ansprache verschiedener Provider und in Einbeziehung der dort ansässigen Unternehmen Der Breitbandausbau unterstützt zudem folgende Zielsetzungen der Stadt Münster Münster wird einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwick- lungsstandorte in Europa Münster wird Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein- Westfalen Die Position von Münster als Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen wird gestärkt und an ihrer Modernisierung aktiv mitge- wirkt. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG 01151 Bezeichnung der PG: IT-Management Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig Ratsanträge Ratsanträge, die mit der Vorlage erledigt sind: A-R/0006/2018 "Ein Update für digitale Infrastruktur in Gewerbegebieten", A-R/0009/2018 "Gewerbegebiete ans Breitbandnetz anschließen", A-R/0012/2018 "Breitbandversorgung strategisch planen und voranbringen" Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (17)
- Harkortstraße
- Gildenstraße
- Hansestraße
- Hessenweg
- Schiffahrter Damm
- Buldernweg
- Schifffahrter Damm
- An der Hansalinie
- Nottulner Landweg
- Mersmannsstiege
- Siemensstraße
- Loevelingloh
- Loddenheide
- Höltenweg
- Merkureck
- Im Derdel
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0947/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.10.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37