2629/2022
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr. Grethenstraße (Az.: 02-1600-20-22)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2- Eingabe
2737 Zeichen
Anlage 2 1 An die Bezirksvertretung Nippes, Bezirksrathaus z.H. Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Neusser Str. 450 50733 Köln Köln, 23. November 2021 Bürgerantrag Betreff: Erweiterung des Park- und Halteverbots Grethenstraße Einmündung Longericher Hauptstraße in Longerich Sehr geehrte Bezirksbürgermeisterin Frau Dr. Diana Siebert, ich bitte Sie, den folgenden Bürgerantrag auf die Tagesordnung der nächsten Bezirksvertretersitzung zu setzen: Antrag auf Erweiterung des Park- und Halteverbots in der Grethenstraße. 1. Auf der linken Seite, von der Einmündung Longericher Hauptstraße um zwei Stellplätze bis Hausnummer 3 zu erweitern. 2. Bis Hausnummer 3 den Radschutzstreifen zu verlängern 3. Auf der rechten Seite, von der Einmündung Longericher Hauptstraße bis einschließlich Hausnummer 4-10 (Gebäude, Volksbank Rhein-Erft-Köln eG.) ein Halteverbot einzurichten und durch entsprechende Markierungen auf der Fahrbahn kenntlich zu machen. 4. Den Bürgersteig, den unter Pkt.3 dieses Antrages beschrieben Bereich durch aufstellen von Poller das widerrechtliche Halten und Parken von Kraftfahrzeugen auf dem Bürgersteig zu unterbinden. 5. Den benannten Bereich durch Kontrollen des Ordnungs- und Verkehrsdienstes der Stadt Köln entsprechend den Vorgaben frei zu halten. Begründung: Die genannte Straße ist eine Einbahnstraße und seit einiger Zeit für den Radverkehr auch in Gegenrichtung freigegeben. Der Abstand zwischen den parkenden Fahrzeugen (bei beidseitiger Nutzung) ist im Bereich der Einmündung für den Radverkehr zu gering, hier besteht für den Radverkehr eine sehr hohe Unfallgefahr durch fehlenden Platz daher sollte das Halten und Parken auf beiden Seiten unterbunden werden um den Einmündungsbereich zu verbreitern um damit die Unfallgefahr zu mindern. Der bestehende Radschutzstreifen auf der linken Fahrbahnseite ist zu kurz und wird sehr häufig widerrechtlich zugestellt dieser sollte durch häufigere K ontrollen freigehalten werden. Der rechte Bürgersteig beträgt in der Breite 2,37 m und kann zur Zeit bis zur Hälfte als Parkplatz genutzt werden, für Fußgänger bleibt von der Hauswand bis zum Parkstreifen nur noch eine Breite von 1,37 m dies entspricht nicht den gültigen Richtlinien. Eine Behinderung ergibt sich noch zusätzlich wenn nicht entsprechend der Markierung geparkt wird und Fahrzeugtüren geöffnet werden, für Nutzer*innen von Rollatoren und Rollstühlen ist nicht Anlage 2 2 genügend Platz eine gegenläufige Begegnung ist nicht möglich. Diese Maßnahme dient zur Sicherung des Rad- und Fußverkehrs. Eine weitere Begründung kann auch mündlich erfolgen. Bitte um Zustimmung des Bürgerantrages Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
3429 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 2629/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr. Grethenstraße (Az.: 02-1600-20-22) Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für die Eingabe, lehnt aber die beantragten Erwei- terungen des Park- und Halteverbots ab. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.11.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent stellt einen Antrag auf einige verkehrstechnische Änderungen in der Grethenstraße (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: In der Grethenstr. wurde die Möglichkeit geschaffen, diese auch entgegen der Einbahnstraße zu be- fahren. Hierbei wurden sämtliche rechtliche Vorgaben beachtet und eine Freigabe der Einbahnstraße für den Radverkehr ermöglicht. Im Einmündungsbereich Grethenstr./Longericher Hauptstr. wurde zu diesem Zweck ein Haltverbot im Bereich der Grethenstr.1c eingerichtet und eine Ausschleussung markiert. Grundsätzlich bietet dieser Raum sowohl die Möglichkeit als auch eine Hilfestellung für die Verkehrs- teilnehmenden sich hier zu sortieren. Auch verbleibt im unmittelbar angrenzenden Bereich eine Fahr- gasse um die 4 m, selbst wenn beidseitig geparkt wird. Einer Ausweitung des Haltverbotsbereichs kann daher nicht entsprochen werden. Auch ist eine Markierung von Schutzstreifen in Tempo 30 Zo- nen nach den Vorgaben der StVO nicht vorgesehen, es handelt sich hier lediglich um die Markierung einer Ausschleusung, die nicht erweitert werden kann. Problematisch ist es tatsächlich, wenn der Haltverbotsbereich beparkt wird, hier wird der Verkehrs- dienst um regelmäßige Kontrollen gebeten. Im Dezember 2021 wurde vom Rat der Stadt Köln beschlossenen, einen Masterplan Parken zu er- stellen. Dieser Beschluss enthält bereits einige Vorgaben zum Parken. Unter anderem einen Punkt zum Gehwegparken und der verbleibenden Restgehwegbreite. Der Beschluss Masterplan Parken kann unter folgendem Link auf der Ratsinformationsseite der Stadt Köln eingesehen werden: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=105542 Für die Grethenstraße bedeutet dies absehbar, dass das Parken auf dem Gehweg unterbunden wer- den muss. In der Folge wird sich die Zahl der Stellplätze reduzieren. Die Reduzierung der Stellplätze sollte unter Berücksichtigung der umliegenden Straßen passieren, da die bewirtschafteten Parkplätze für die umliegenden Geschäfte eingerichtet wurden. Die Maßnahme kann aufgrund der Komplexität nicht adhoc zur Umsetzung gebracht werden sondern bedarf der konzeptionellen Vorbereitung und anschließender Detailbetrachtung der Anpassungsmaßnahme. Da in dem Masterplan Parken viele umfassende Punkte beschlossen wurden, ist eine Neufestlegung und Priorisierung von Aufgaben und Konzepten für den ruhenden Verkehr erforderlich. Aufgrund der vielen Beschlusspunkte und umfangreichen Aufgaben, die sich aus dem Masterplan Parken ergeben, kann zurzeit kein verlässlicher Zeitrahmen genannt werden, wann die Verwaltung die einzelnen Maß- nahmen umsetzen wird. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Eingabe 3 3. Foto 4. Foto 5. Foto 6. Fotot
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1778 Zeichen
Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☒ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☒ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Von einer Beteiligung der Bürgerschaft ist auf Grund des geringen Entscheidungsspielraums abzusehen. Da hier rechtliche Vorgaben eingehalten werden müssen bzw. bereits an einer Umsetzung im Rahmen des "Masterplans Parken" gearbeitet wird. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2629/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 20.09.2022
- Erstellt
- 17.08.2022 14:02