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2629/2022

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr. Grethenstraße (Az.: 02-1600-20-22)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 20.09.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 02.02.2023, TOP 2.1

Anlage 3- Foto

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Anlage 2- Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2- Eingabe

2737 Zeichen

Anlage 2 
1 
 
  
  
 
An die 
Bezirksvertretung Nippes, Bezirksrathaus 
z.H. Frau Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
Neusser Str. 450 
50733 Köln 
 
 
 Köln, 23. November 2021 
 
Bürgerantrag 
 
Betreff: Erweiterung des Park- und Halteverbots Grethenstraße  
Einmündung Longericher Hauptstraße in Longerich 
 
Sehr geehrte Bezirksbürgermeisterin Frau Dr. Diana Siebert, 
ich bitte Sie, den folgenden Bürgerantrag auf die Tagesordnung der nächsten 
Bezirksvertretersitzung zu setzen: 
Antrag auf Erweiterung des Park- und Halteverbots in der Grethenstraße. 
1. Auf der linken Seite, von der Einmündung Longericher Hauptstraße um  
zwei Stellplätze bis Hausnummer 3 zu erweitern. 
2. Bis Hausnummer 3 den Radschutzstreifen zu verlängern 
3. Auf der rechten Seite, von der Einmündung Longericher Hauptstraße bis 
einschließlich Hausnummer 4-10 (Gebäude, Volksbank Rhein-Erft-Köln eG.) ein 
Halteverbot einzurichten und durch entsprechende Markierungen auf der Fahrbahn 
kenntlich zu machen. 
4. Den Bürgersteig, den unter Pkt.3 dieses Antrages beschrieben Bereich durch aufstellen  
von Poller das widerrechtliche Halten und Parken von Kraftfahrzeugen auf dem 
Bürgersteig zu unterbinden. 
5. Den benannten Bereich durch Kontrollen des Ordnungs- und Verkehrsdienstes der 
Stadt Köln entsprechend den Vorgaben frei zu halten. 
 
Begründung: 
Die genannte Straße ist eine Einbahnstraße und seit einiger Zeit für den Radverkehr auch in 
Gegenrichtung freigegeben. Der Abstand zwischen den parkenden Fahrzeugen (bei 
beidseitiger Nutzung) ist im Bereich der Einmündung für den Radverkehr zu gering, hier 
besteht für den Radverkehr eine sehr hohe Unfallgefahr durch fehlenden Platz daher sollte das 
Halten und Parken auf beiden Seiten unterbunden werden um den Einmündungsbereich zu 
verbreitern um damit die Unfallgefahr zu mindern.  
Der bestehende Radschutzstreifen auf der linken Fahrbahnseite ist zu kurz und wird sehr 
häufig widerrechtlich zugestellt dieser sollte durch häufigere K ontrollen freigehalten werden. 
Der rechte Bürgersteig beträgt in der Breite 2,37 m und kann zur Zeit bis zur Hälfte als 
Parkplatz genutzt werden, für Fußgänger bleibt von der Hauswand bis zum Parkstreifen nur 
noch eine Breite von 1,37 m dies entspricht nicht den gültigen Richtlinien. Eine Behinderung 
ergibt sich noch zusätzlich wenn nicht entsprechend der Markierung geparkt wird und 
Fahrzeugtüren geöffnet werden, für Nutzer*innen von Rollatoren und Rollstühlen ist nicht

Anlage 2 
2 
 
genügend Platz eine gegenläufige Begegnung ist nicht möglich. 
Diese Maßnahme dient zur Sicherung des Rad- und Fußverkehrs. 
Eine weitere Begründung kann auch mündlich erfolgen. 
 
Bitte um Zustimmung des Bürgerantrages 
 
 
Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3429 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 2629/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr. Grethenstraße (Az.: 02-1600-20-22) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für die Eingabe, lehnt aber die beantragten Erwei-
terungen des Park- und Halteverbots ab. 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.11.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der Petent stellt einen Antrag auf einige verkehrstechnische Änderungen in der Grethenstraße (s. 
Anlage). 
Stellungnahme der Verwaltung:  
In der Grethenstr. wurde die Möglichkeit geschaffen, diese auch entgegen der Einbahnstraße zu be-
fahren. Hierbei wurden sämtliche rechtliche Vorgaben beachtet und eine Freigabe der Einbahnstraße 
für den Radverkehr ermöglicht. 
Im Einmündungsbereich Grethenstr./Longericher Hauptstr. wurde zu diesem Zweck ein Haltverbot im 
Bereich der Grethenstr.1c eingerichtet und eine Ausschleussung markiert.  
Grundsätzlich bietet dieser Raum sowohl die Möglichkeit als auch eine Hilfestellung für die Verkehrs-
teilnehmenden sich hier zu sortieren. Auch verbleibt im unmittelbar angrenzenden Bereich eine Fahr-
gasse um die 4 m, selbst wenn beidseitig geparkt wird. Einer Ausweitung des Haltverbotsbereichs 
kann daher nicht entsprochen werden. Auch ist eine Markierung von Schutzstreifen in Tempo 30 Zo-
nen nach den Vorgaben der StVO nicht vorgesehen, es handelt sich hier lediglich um die Markierung 
einer Ausschleusung, die nicht erweitert werden kann. 
Problematisch ist es tatsächlich, wenn der Haltverbotsbereich beparkt wird, hier wird der Verkehrs-
dienst um regelmäßige Kontrollen gebeten.  
Im Dezember 2021 wurde vom Rat der Stadt Köln beschlossenen, einen Masterplan Parken zu er-
stellen. Dieser Beschluss enthält bereits einige Vorgaben zum Parken. Unter anderem einen Punkt 
zum Gehwegparken und der verbleibenden Restgehwegbreite. Der Beschluss Masterplan Parken 
kann unter folgendem Link auf der Ratsinformationsseite der Stadt Köln eingesehen werden: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=105542  
Für die Grethenstraße bedeutet dies absehbar, dass das Parken auf dem Gehweg unterbunden wer-
den muss. In der Folge wird sich die Zahl der Stellplätze reduzieren. Die Reduzierung der Stellplätze 
sollte unter Berücksichtigung der umliegenden Straßen passieren, da die bewirtschafteten Parkplätze 
für die umliegenden Geschäfte eingerichtet wurden. Die Maßnahme kann aufgrund der Komplexität 
nicht adhoc zur Umsetzung gebracht werden sondern bedarf der konzeptionellen Vorbereitung und 
anschließender Detailbetrachtung der Anpassungsmaßnahme.  
Da in dem Masterplan Parken viele umfassende Punkte beschlossen wurden, ist eine Neufestlegung 
und Priorisierung von Aufgaben und Konzepten für den ruhenden Verkehr erforderlich. Aufgrund der 
vielen Beschlusspunkte und umfangreichen Aufgaben, die sich aus dem Masterplan Parken ergeben, 
kann zurzeit kein verlässlicher Zeitrahmen genannt werden, wann die Verwaltung die einzelnen Maß-
nahmen umsetzen wird. 
 
Anlagen 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Eingabe

3 
3. Foto 
4. Foto 
5. Foto 
6. Fotot

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1778 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
☒ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☒ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Von einer Beteiligung der Bürgerschaft ist 
auf Grund des geringen 
Entscheidungsspielraums abzusehen. Da 
hier rechtliche Vorgaben eingehalten 
werden müssen bzw. bereits an einer 
Umsetzung im Rahmen des "Masterplans 
Parken" gearbeitet wird. 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beratungsverlauf (1)

02.02.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2629/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
20.09.2022
Erstellt
17.08.2022 14:02