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A-R/0055/2017

Programm zur Förderung der E-Mobilität in Münster

Antrag an den Rat 05.07.2017

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Antrag an den Rat Nr. A-R/0055/2017 
 
 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU 
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 
 
 
Ratsantrag 04. Juli 2017 
 
Programm zur Förderung der E-Mobilität in Münster 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Die Verwaltung erarbeitet in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken ein ganzheitliches 
und langfristig angelegtes Programm zur Förderung der E-Mobilität in Münster. 
2. Gefördert werden insbes. die Nutzung privater E- Kfz, E-Fahrräder und E-
Nutzfahrzeuge im Stadtgebiet und im Stadt-Umland-Verkehr sowie die Nutzung von E-
Fahrzeugen im straßengebundenen ÖPNV. 
3. Die Nutzung von E-Personen- und -Nutzfahrzeugen in der Stadtverwaltung und bei 
den städtischen Beteiligungen wird ausgebaut. 
4. Zur Förderung der E-Mobilität werden insbesonder e folgende Maßnahmen auf den 
Prüfstand gestellt: 
- Installation von E-Tankstellen (auch Schnelllades tellen) in allen Parkhäusern und 
TGA der WBI und Parkeinrichtungen der städtischen Beteiligungen,  
- Einführung eines innovativen Abrechnungssystems, das ebenfalls auswärtigen 
Nichtkunden der Stadtwerke erlaubt, die Infrastruktur über die Netzgebietsgrenzen 
hinweg zu nutzen, 
- Weitere Angebote zur Installation von E-Tankstell en auf allen großen Parkplätzen 
von Hochschulen, Unternehmen und Behörden 
- Nachweis der Versorgung der E-Tankstellen mit Str om aus erneuerbaren Quellen, 
- schrittweise Erhöhung der Zahl der E-Busse bei de n SWMS, 
- Testweise Einführung von E-Bussen bei den Regiona lbuslinien, vorzugsweise bei 
den Schnellbuslinien, 
- Förderung der Anschaffung von E-Fahrrädern für de n Behördendienstverkehr im 
Stadtgebiet, 
- Vorhaltung von E-Fahrrädern im Rahmen der Einführ ung eines städtischen 
Leihfahrradsystems. 
5. Die Verwaltung prüft, ob bei der Ermittlung von notwendigen Stellplätzen für 
Bauvorhaben auch Stellplätze und Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge und E-
Fahrräder berücksichtigt werden können. 
6. Die Verwaltung prüft, wie die Förderung der E-Mo bilität gezielt in die Entwicklung 
neuer Wohngebiete integriert werden kann. 
7. Die Stadtverwaltung schlägt eine allein zuständi ge Koordinierungsstelle innerhalb der 
bestehenden Fachverwaltung vor, die die Aufgabe der Förderung der E-Mobilität 
übernimmt. 
8. Über die Entwicklung der E-Mobilität in der Stad t wird dem Rat der Stadt einmal im 
Jahr berichtet.

Kosten/Finanzierung 
 
Vorbehaltlich der Beschlüsse zum Haushaltsplan 2018 soll die E-Mobilität in Münster von 
2018 bis 2020 mit insgesamt 500.000 € gefördert werden.  
 
Die Verwaltung stellt sicher, dass der finanzielle Aufwand des Förderprogramms über das 
Programm „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ des 
BMVI refinanziert wird. Dafür stellt die Stadt Münster bei der Bundesanstalt für 
Verwaltungsdienstleistungen (BAV) Anträge auf Förderung aus dem Bundesprogramm 
Ladeinfrastruktur des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), in 
dem bis 2020 für solche Projekte rund 300 Millionen Euro bereitstehen. 
 
Darüber hinaus bewirbt sich die Stadt Münster über den Projektträger Forschungszentrum 
Jülich um Förderung der Elektromobilität im Rahmen der Novellierung der „Richtlinie zur 
Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen 
Einrichtungen“ (Kommunalrichtlinie) 2015/2016. Gegenstand dieser Förderung ist u.a. die 
Umstellung und Teilumstellung kommunaler Fuhrparke auf elektrisch betriebene 
Neufahrzeuge sowie die fahrzeugbezogene, nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. 
Das beinhaltet den Austausch von Altfahrzeugen gegen Batterieelektrofahrzeuge, Plugin 
Hybrid-Fahrzeuge (von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge), sowie elektrische 
Lastenfahrräder, E-Bikes und Pedelecs. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden bei 
dieser Förderung mit einer nicht rückzahlbaren Zuwendung von bis zu 50 % und maximal 
200.000 € gefördert. (weitere Informationen: https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-
kommunen/klimaschutzmanagement). 
 
 
Begründung  
 
Als Klimahauptstadt steht die Stadt Münster in der Verantwortung, auch zukünftig durch 
innovative Projekte nachhaltig zur Verringerung des CO2 Ausstoßes beizutragen. E-
Mobilität stellt ein solch innovatives Projekt dar. Nicht nur die Bürger*innen profitieren von 
sauberer und leiser Mobilität, sondern auch die Unternehmen von neuen 
Geschäftsmodellen, und die Stadt selber kann als attraktiver Wirtschafts- und 
Wohnstandort für sich werben. 
 
Bislang ist die Entwicklung der E-mobilität in Münster überschaubar: An elf 
unterschiedlichen Standorten in Münster stehen Elektro-Tankstellen zur Verfügung. Die 
Stadtwerke setzen seit 2014 erste E-Busse ein, die ausschließlich mit Ökostrom 
Münster:natürlich fahren. So sind die Busse völlig ohne Schadstoffausstoß unterwegs. 
Sichtbar hoch ist auch in Münster die Zahl der Pedelecs und E-Bikes. Genaue Zahlen 
sind aber nicht bekannt. Zum Vergleich: Während in ganz Deutschland bislang weniger 
als 100.000 E-Cars unterwegs sind, liegt die Zahl der Pedelecs und E-Bikes inzwischen 
bei über 2,5 Mio. Jedes Jahr kommen mehr als 500.000 hinzu! Die E-Mobilität auf zwei 
Rädern muss deshalb zu den Förderschwerpunkten gehören.  
 
Ein Vergleich mit anderen Kommunen zeigt, dass die E-Mobilität in Münster noch viel 
Potential bietet. So hat beispielsweise die Stadt Iserlohn (100.000 Einwohner) 2015 einen 
Aktionsplan „Elektromobilität“ beschlossen. Inzwischen stehen bereits über 17 
Schnelllade-Punkte in der Innenstadt zur Verfügung. Dank einem intelligenten 
Abrechnungssystem des Partnerunternehmens der Stadtwerke Iserlohn kann die 
Kommune eine flächendeckende Lade-Infrastruktur zur Verfügung stellen, mit der laut 
Berichten der Strom mit mobilen Zählern über die Netzgebietsgrenzen hinweg 
abgerechnet werden kann. Damir braucht die Lade-Infrastruktur keine Kommunikation 
und keinen Zähler und kostet somit einen Bruchteil von herkömmlichen Ladestationen. 
Ebenfalls stellt die Stadt kostenlose Parkplätze für E-Fahrzeuge bereit. Darüber hinaus

werden Kooperationen mit gewerblichen Partnern eingegangen, die durch attraktive 
Mietangebote für E-Fahrzeuge werben. 
 
Der vorliegende Antrag zielt auf die Bestandsüberprüfung und Optimierung der Förderung 
der Elektromobilität in Münster. Alle bisherigen Schritte in Richtung mehr E-Mobilität 
sollen gebündelt in einem breit angelegten Programm zur Förderung der E-Mobilität 
überprüft und zügig weiterentwickelt werden. 
 
Ergänzend zu dem CDU Ratsantrag „Münster als Standort für eMobility stärken – Netz für 
Stromtankstellen ausweiten“ vom 22.02.2010 sowie „Mehr eMobility für Münster“ vom 
26.09.2011 soll dargelegt werden, wie der Rahmen für eine weiterentwickelte Infrastruktur 
in Münster aussehen kann, um die lärmarmen und klimaschonenden E-Autos zu fördern. 
E-Autos - ohne Antriebsgeräusch und ohne Luftschadstoffe - ermöglichen bei 
weitergehender Durchsetzung eine neue Qualität von Straßen und Plätzen.  
 
Auch hat die CDU-Fraktion am 02.04. 2014 einen Antrag eingebracht „Für ein 
Musterhausquartier mit E-Mobilitätsanschluss“, in dem ein strategisches Konzept mit den 
Zielen einer generationsübergreifenden Gestaltung des Wohnraums der städtischen 
Infrastruktur und der Mobilität mittels E-Fahrzeugen gefordert wird. Eine Planung und 
Umsetzung eines solchen Wohnbaugebiets stellt ein innovatives Konzept dar, um 
praktische Erfahrungen mit neuen Technologien zu sammeln und die Menschen für mehr 
E-Mobilität zu begeistern. 
 
Profitieren soll Münster insbesondere vom Bundesprogramm zur Förderung der 
Elektromobilität. Gemäß der Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in 
Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur soll ein 
flächendeckendes, bedarfsgerechtes und nutzerfreundliches Netz an Ladeinfrastruktur 
initiiert werden, so dass die Nutzer von E-Fahrzeugen überall in Deutschland schnell und 
unkompliziert nachladen können. Hierfür werden bis 2020 insgesamt 300 Mio. Euro an 
Fördermitteln zur Verfügung gestellt. Daneben soll aber auch der weitere Ausbau der 
Normallade-infrastruktur unterstützt werden, um die Kundenbedürfnisse (z.B. Nachladen 
bei Warenhaus-, Restaurant-, Kinobesuchen etc.) je nach Park- und Fahrverhalten 
abzudecken. 
 
 
Buddenbäumer                                                                       Joksch 
Und CDU-Fraktion                                                                  und GAL-Fraktion

Beratungsverlauf (1)

12.07.2017 Rat
TOP 45.20 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0055/2017
Typ
Antrag an den Rat
Datum
05.07.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37