A-H/0013/2023
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
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Antrag_A-H-0013-2023
2197 Zeichen
CDU-Fraktion in der BV-Hiltrup CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de Münster, 18.10.2023 Anregung an den Rat gem. § 21 Abs. 4 Hauptsatzung Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen Die Bezirksvertretung Hiltrup möge beschließen: Der Rat wird aufgefordert, § 2 Absatz 1 der Geschäftsordnung um folgende Sätze zwei und drei zu ergänzen: „Mit der Einladung müssen spätestens alle Vorlagen versendet werden. Liegen diese nicht vor, dann wird die Beratung/Beschlussfassung zur entsprechenden Vorlage automatisch in die nächste Beratungskette geschoben. Ausnahmen sind nur möglich, wenn sie fachlich und nachvollziehbar begründet werden.“ Begründung: In dieser Sitzungsperiode haben die Mitglieder der BV-Hiltrup mehrere Vorlagen erst wenige Tage bzw. am Vortag der Sitzung erhalten. Mit diesen kurzen Vorlaufzeiten ist eine Befassung mit der Vorlage, insbesondere für Berufstätige, kaum oder gar nicht möglich. Eine Abstimmung mit den Ratsmitgliedern, der Ratsfraktion, Betroffenen oder den Bürgern im Stadtbezirk ist fast unmöglich. Aufgrund der kurzen Vorbereitungszeit verhindert man auch, dass Mandatsträger z.B. in Form von Änderungsanträgen oder Protokollerklärungen Einfluss auf den B eratungsverlauf nehmen können. Behandelt die Bezirksvertretung die Vorlage nicht am Sitzungstag (Schieben), so sind Ausschüsse oder der Rat nicht gezwungen diesem Votum zu folgen und können die Vorlage beschließen. Die Bezirksvertretung kann im Nachhinein am folgenden Sitzungstag die Vorlage beraten, das Votum ist aber dann quasi bedeutungslos. Der Oberbürgermeister ist dafür verantwortlich, dass Vorlagen rechtzeitig die Mandatsträger erreichen. Abstimmungen zwischen verschiedenen Ämtern/Dezernaten sind r echtzeitig abzuschließen. Ist dies nicht möglich, darf dies nicht zu Lasten der Mandatsträger gehen. Daher ist eine entsprechende Regelung in der Geschäftsordnung dringend erforderlich. Für die Fraktion: Martin Schulze-Werner Christoph Kunstlewe A-H/0013/2023
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Mauritzstraße 4
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Details
- Aktenzeichen
- A-H/0013/2023
- Typ
- Antrag an die BV Hiltrup
- Datum
- 31.10.2023
- Erstellt
- 31.10.2023 12:59