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A-H/0013/2023

Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen

Antrag an die BV Hiltrup 31.10.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 09.11.2023, TOP 6.5

Antrag_A-H-0013-2023

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Antrag_A-H-0013-2023

2197 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV-Hiltrup 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
 
 
 
 
 
Münster, 18.10.2023 
Anregung an den Rat gem. § 21 Abs. 4 Hauptsatzung 
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die 
Bezirksvertretungen 
 
Die Bezirksvertretung Hiltrup möge beschließen:  
 
Der Rat wird aufgefordert,  § 2 Absatz 1 der Geschäftsordnung  um folgende Sätze zwei und 
drei zu ergänzen: 
 
„Mit der Einladung müssen spätestens alle Vorlagen versendet werden. Liegen diese nicht vor, 
dann wird die Beratung/Beschlussfassung zur entsprechenden Vorlage automatisch in die 
nächste Beratungskette geschoben.  Ausnahmen sind nur möglich, wenn sie fachlich und 
nachvollziehbar begründet werden.“ 
 
Begründung: 
In dieser Sitzungsperiode haben die Mitglieder der BV-Hiltrup mehrere Vorlagen  erst wenige 
Tage bzw. am Vortag der Sitzung erhalten. 
 
Mit diesen kurzen Vorlaufzeiten ist eine Befassung mit der Vorlage, insbesondere für 
Berufstätige, kaum oder gar nicht möglich. Eine Abstimmung mit den Ratsmitgliedern, der 
Ratsfraktion, Betroffenen oder den Bürgern im Stadtbezirk ist fast unmöglich. Aufgrund der 
kurzen Vorbereitungszeit verhindert man auch, dass Mandatsträger z.B. in Form von 
Änderungsanträgen oder Protokollerklärungen Einfluss auf den B eratungsverlauf nehmen 
können. 
 
Behandelt die Bezirksvertretung die Vorlage nicht am Sitzungstag (Schieben), so sind 
Ausschüsse oder der Rat nicht gezwungen diesem Votum zu folgen und können die Vorlage 
beschließen. Die Bezirksvertretung kann im Nachhinein am folgenden Sitzungstag die Vorlage 
beraten, das Votum ist aber dann quasi bedeutungslos. 
 
Der Oberbürgermeister ist dafür verantwortlich, dass Vorlagen rechtzeitig die Mandatsträger 
erreichen. Abstimmungen zwischen verschiedenen Ämtern/Dezernaten sind r echtzeitig 
abzuschließen. Ist dies nicht möglich, darf dies nicht zu Lasten der Mandatsträger gehen. 
Daher ist eine entsprechende Regelung in der Geschäftsordnung dringend erforderlich. 
Für die Fraktion: 
Martin Schulze-Werner 
Christoph Kunstlewe 
 
 
 
A-H/0013/2023

Beratungsverlauf (1)

09.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.5 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Mauritzstraße 4

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Details

Aktenzeichen
A-H/0013/2023
Typ
Antrag an die BV Hiltrup
Datum
31.10.2023
Erstellt
31.10.2023 12:59