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V/0436/2019

Ratsantrag der SPD-Fraktion - Nr. A-R/0012/2019 - Der Nahverkehr muss schneller und günstiger werden - Klimaschutz ist auch eine soziale Frage,

Vorlagen 06.06.2019

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 03.07.2019, TOP 4

Beschlussvorlage

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Anlage 2 zur Vorlage V_0436_2019_Stellungnahme_SWMS_ÖPNV-Tarife digitalisieren

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Anlage 1 zur Vorlage V_0436_2019_Stellungnahme_SWMS_Nahverkehr_schneller_und_günstiger

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Anlage A

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Beschlussvorlage

6382 Zeichen

V/0436/2019 
V/0436/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Ratsantrag der SPD-Fraktion - Nr. A-R/0012/2019 - Der Nahverkehr muss schneller und günstiger 
werden - Klimaschutz ist auch eine soziale Frage; 
Ratsantrag der Ratsgruppe Piraten/ÖPD - Nr. AR/0020/2019 - ÖPNV-Tarife digitalisieren; 
Stellungnahmen und weiteres Verfahren 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.06.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH zum Ratsantrag der SPD -Fraktion – Nr. 
A-R/0012/2019 Der Nahverkehr muss schneller und günstiger werden – Klimaschutz ist auch 
eine soziale Frage wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1). 
 
2. Die Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH zum Ratsantrag der Ratsgruppe Pir a-
ten/ÖDP– Nr. A-R/0020/2019 ÖPNV-Tarife digitalisieren wird zur Kenntnis genommen (A n-
lage 2). 
 
3. Es wird festgestellt, dass ein einfaches, transparentes, möglichst kundenorientiertes und wei-
testgehend digital nutzbares Tarifsystem mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis für den ÖPNV 
der Stadtwerke Münster (Tarifstufe 0) unter Einhaltung der wirtschaftlichen Vorgaben im 
Rahmen der Direktvergabe (ÖDA, Ergebnislinie) angestrebt wird. 
 
4. Eine Umsetzung der beiden Ratsanträge ist kurzfristig sowohl aus systemtechnischen wie 
wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da dies ohne weitere Kompensationen (Betriebsko s-
tenzuschüsse, Fördermittel etc.) zu erheblichen zusätzlichen Aufwendungen von mehre ren 
Millionen Euro jährlich bei den Stadtwerken Münster führen würde, die sich negativ auf die 
geplanten Ausschüttungen und damit auf den Haushalt der Stadt Münster auswirken kön n-
ten. 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
19.06.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Rothermundt 
Telefon: 492-2006 
Rothermundt@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0436/2019 
5. Es wird beschlossen, dass die in den Anträgen vorgeschlagenen Eckpunkte zukünftig bei der 
Entwicklung von neuen innovativen Tarifprodukten und ÖPNV -Angeboten der Stadtwerke 
Münster Berücksichtigung finden können, sofern eine wirtschaftliche und systemtechnische 
Umsetzung möglich wird und eine Einführung unternehmerisch sinnv oll erscheint. Dabei ist 
stets auch die Umsetzbarkeit neuer Tarifmodelle im Rahmen der Verbundstrukturen des 
„WestfalenTarif“ zu beachten. 
 
6. Die Ratsanträge Nr. A-R/0012/2019 und Nr. A-R/0020/2019 sind mit der Beschlussfassung 
zu dieser Vorlage erledigt.  
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Da die Eckpunkte der Anträge nicht direkt umgesetzt werden, gibt es keine finanziellen Auswirkun-
gen auf den Haushalt der Stadt Münster. Entwicklungs - und Umsetzungskosten fallen ggfs. bei den 
Stadtwerken Münster an. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 % -ige Tochter der Stadt Münster. Gemäß § 12 (e) des 
Gesellschaftsvertrages unterliegt der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über die 
Festsetzung und Änderung der allgemeinen Tarifpreise, soweit sie sich nicht im Wettbewerb befi n-
den. Aufgrund des § 12 (e) ist daher grundsätzlich auch eine Einflussnahme des Rates auf die T a-
rifgestaltung der Stadtwerke Münster GmbH denkbar. Da die Umsetzung von Tarifvorschlägen j e-
doch in vielfacher Hinsicht von den systemtechnischen Gegebenheiten und den wirtschaftlich en 
Vorgaben der Direktvergabe abhängt, sprechen die Bedenken der Stadtwerke Münster zu den A n-
trägen (siehe Anlagen 1 und 2) gegen eine kurzfristige Umsetzung der Eckpunkte. Auf die ausführl i-
chen Begründungen der Stadtwerke Münster sei an dieser Stelle verwiesen. 
 
Dennoch könnten Vorschläge aus den beiden Ratsanträgen ggfs. in neuen und innovativen T a-
rifstrukturen der Stadtwerke Münster und im Verkehrsverbund „WestfalenTarif“ zum Tragen ko m-
men. Dazu sind auch neue Impulse und eine ggf. andere Ausrichtung der  strategischen Aufstellung 
der Verkehrssparte der Stadtwerke Münster unter dem neuen Geschäftsführer „Verkehr/Mobilität“ zu 
erwarten. Neue strategische Ansätze und Angebote im ÖPNV werden dann über den Aufsichtsrat 
der Stadtwerke Münster in die Gesellschafterversammlung und damit vorab in den Rat zur Fassung 
der relevanten Ermächtigungsbeschlüsse gegeben. 
 
Grundsätzlich begrüßen die Stadtwerke Münster Ideen, Vorschläge und Diskussion über Infrastru k-
tur und Finanzierung im ÖPNV (vgl. Anlage 1). Auch nehmen d ie Stadtwerke Münster auf Lande s-
ebene an allen neuen Digitalisierungsentwicklungen im ÖPNV teil (vgl. Anlage 2). Diesbezügliche 
Veränderungen werden auch verwaltungsseitig und durch die relevanten politischen Gremien fla n-
kiert, um gemeinsam mit den Stadtwe rken Münster z.B. Fördermittel zu erhalten und notwendige 
infrastrukturelle Voraussetzungen zu schaffen. 
 
Die Stadt Münster und die Stadtwerke arbeiten bei der Entwicklung des ÖPNV langjährig gut und 
eng zusammen. Zentrales Planungselement für den Stadtbus verkehr Münster ist der aktuelle 3. 
Nahverkehrsplan (NVP), welcher vom Rat am 17.02.2016 beschlossen (s. V/0626/2015) und zum 
Fahrplanwechsel im Herbst 2016 umgesetzt wurde. Dem ging ein intensiver Beteiligungsprozess 
voraus. Mit der Vorlage V/1105/2018 „Erfahrungsbericht 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster“ erfolgte 
hierzu im Frühjahr diesen Jahres ein umfassender Bericht. Dieser enthält u. a. konkrete Maßna h-
men zur Optimierung bzw. Angebotsverbesserung. Daraus wird ersichtlich, dass das angefragte 
Konzept für den Stadtbusverkehr in aktueller Fassung bereits vorliegt und fortlaufend überprüft wird.

- 3 - 
V/0436/2019 
Der NVP ist darüber hinaus ein integriertes Element zum „Masterplan Mobilität Münster 2035+“ und 
bildet gemeinsam mit den Themen bzw. Herausforderungen im Schienenp ersonennahverkehr ein 
Schwerpunktthema für den Masterplan. Die Erstellung des 4. Nahverkehrsplans Stadt Münster wird 
auf Basis der Ergebnisse des Masterplans Mobilität Münster 2035* erfolgen bzw. diese berücksic h-
tigen.  
 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1  
Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH zum Ratsantrag Nr. A-R/0012/2019 Der Nahverkehr 
muss schneller und günstiger werden – Klimaschutz ist auch eine soziale Frage 
 
Anlage 2  
Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH zum Ratsantrag Nr. A -R/0020/2019 ÖPNV-Tarife 
digitalisieren

Anlage 2 zur Vorlage V_0436_2019_Stellungnahme_SWMS_ÖPNV-Tarife digitalisieren

32 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0436/2019

Anlage 1 zur Vorlage V_0436_2019_Stellungnahme_SWMS_Nahverkehr_schneller_und_günstiger

32 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0436/2019

Anlage A

1387 Zeichen

Anlage A zur V/0436/2019 
Kurzüberblick 
Beantwortung der Ratsanträge: 
Ratsantrag der SPD-Fraktion - Nr. A-R/0012/2019: 
Der Nahverkehr muss schneller und günstiger werden - Klimaschutz ist auch eine soziale Frage; 
Ratsantrag der Ratsgruppe Piraten/ÖPD - Nr. AR/0020/2019: 
ÖPNV-Tarife digitalisieren; 
Stellungnahmen und weiteres Verfahren 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die o.g. Anträge wurden in der Ratssitzung am 03.04.2019 an den Haupt- und Finanzausschuss 
verwiesen. Als weiteres Gremium wurde der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, 
Verkehr und Wohnen mit in die Vorberatung aufgenommen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Entwicklungs- und Umsetzungskosten fallen ggfs. bei den Stadtwerken Münster an. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
k.A. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
k.A.

Beratungsverlauf (2)

27.06.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0436/2019
Typ
Vorlagen
Datum
06.06.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37