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Bestellung eines Schriftführers gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i.V.m. § 52 Absatz 1 GO NW und § 31 Absatz 1 i.V.m. § 38 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1696/2017 vom 06.06.2017

Stand: Am 12.06.2017 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-4/0 Vorlagen-Nummer 1696/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bestellung eines Schriftführers gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i.V.m. § 52 Absatz 1 GO NW und § 31 Absatz 1 i.V.m. § 38 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: In Abänderung ihres Beschlusses vom 24.08.2015 bestellt die Bezirksvertretung Ehrenfeld bis zum Ende der Wahlperiode 2014/2020 Herrn StA Andreas Schmitz zum Schriftführer. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 12.06.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i.V.m. § 52 Absatz 1 GO NW und § 31 Absatz 1 i.V.m. § 38 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln bestellt die Bezirksver- tretung auf Vorschlag der Verwaltung je eine städtische Bedienstete / einen städtischen Bediensteten zur Schriftführerin / zum Schriftführer. Herr StA Andreas Schmitz hat am 15.05.2017 seinen Dienst im Bürgeramt Ehrenfeld in der Funktion „Geschäftsführung BV / stellvertretende Amtsleitung“ aufgenommen. Die Bestellung zum Schriftführer ist bislang noch nicht erfolgt. Anlagen

Beratungsverlauf

  1. 12.06.2017

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 9.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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