V/1018/2019
Antrag Nr. A-R/0076/2019 der Ratsgruppe AfD an den Rat - Mehr Flächen für Gewerbe
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a-r-0076-2019-Mehr Flächen für Gewerbebetriebe ausweisen
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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0076/2019 AfD -Ratsgruppe Münster Mitglieder Leostraße 16 B 48153 Münster Marrtin Schiller (Sprecher) Richard Frederik Mol +49(251) 60688623 martin.schiller@afd-muenster.de www. afd -muenster.de Mehr Flächen für Gewerbe AfD-Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster Leostr. 16-B 48153 Münster Tel. (0251) 60688623 martin.schiller@afd-muenster.de Antrag an den Rat der Stadt Münster Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt zeitnah neue Flächen für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben in Münster auszuweisen. In diesem Zusammenhang prüft die Verwaltung auch die Nutzung von brach liegenden Grünflächen als Gewerbeflächen. Die Flächen sollen einen räumlichen Verbund bilden. Mit dem Ziel auch größeren Investoren, etwa aus dem Bereich Logistik, passende Gewerbeflächen anbieten zu können. Begründung: Die Zahl der verfügbaren Flächen für ansiedlungswillige Unternehmen in Münster geht zurück. Dies ist das Fazit aus dem Jahresbericht 2018 der Wirtschaftsförderung Münster GmbH. Dies entspricht leider einem landesweiten Trend. Denn so beklagen sich die Industrie- und Handelskammern, dass ausreichende Flächen für gewerbliches Wachstum nur eine untergeordnete Rolle in den kommunalen Verwaltungen spielen. Daher werden in ganz NRW seit Jahren zu wenig neue Gewerbeflächen ausgewiesen. Daher fehlen in Münster auch in Münster genug frei verfügbare Flächen für Gewerbebetriebe. Sowohl für Neuansiedlungen als auch für Umstrukturierungen und Betriebsverlagerungen. Hierbei muss der Bedarf der Unternehmen im Vordergrund stehen. Denn Unternehmen sind die Quelle unseres wirtschaftlichen Wohlstandes. Und sie schaffen produktive Arbeitsplätze in Münster. Notwendig sind heute auch größere und zusammenhängende Areale. Damit sich dort etwa auch größere Anbieter aus dem Bereich der Logistik ansiedeln können. Hier ist nachweisbar ein Bedarf im Münsterland gegeben. Dies zeigt die Ansiedlung von nicht flughafen affinen Gewerbe am FMO-Airportpark in Greven am FMO. Die Unternehmen finden in den anderen Kommunen kein entsprechendes Angebot für ihren Bedarf. Daher greifen sie auf die Angebote am FMO zurück. Diese Art von Wettbewerbsverzerrung am FMO muss endlich ein Ende haben. Münster ist hier gefordert, ansiedlungswilligen Unternehmen zeitnah ein Angebot zu machen. Durch große, zusammenhängende und attraktive Gewerbeflächen. Martin Schiller Richard Mol
Anlage A
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Anlage A zur V/1018/2019 Kurzüberblick Das Antragsanliegen – Mehr Flächen für Gewerbe – ist bereits vollständig in die laufenden Aktivi- täten der Verwaltung auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Münster beschlossenen Gewerbe- flächenentwicklungskonzepts Münster (vgl. Vorlage V/0723/2016) integriert. Der Antrag ist damit erledigt Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage V/0723/2019 „Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster“ wird das Ziel ver- folgt, kurz-, mittel- und langfristig durch die Sicherung und Aktivierung neuer Gewerbeflächen die permanente Verfügbarkeit über 50 ha baureife Gewerbeflächen im Eigentum der WFM / Stadt Münster („Manövriermasse“) sicherzustellen. Zur kurz- bis mittelfristigen Sicherstellung der Manövriermasse ist die Aktivierung mehrerer plane- risch gesicherter Gewerbeflächen (Regionalplan, Flächennutzungsplan) beabsichtigt. Für das Gewerbegebiet am Heumannsweg, Ecke Albersloher Weg befindet sich derzeit ein Bebauungs- plan im Aufstellungsverfahren. Für ein weiteres großflächiges Gewerbegebiet am Hessenweg / Schifffahrter Damm ist das Bauleitplanverfahren in konkreter Vorbereitung. Die Aktivierung weite- rer planerisch gesicherter Flächen für die gewerbliche Nutzung ist beabsichtigt. Für den langfristigen Planungszeitraum läuft derzeit ein Prüfverfahren zur Sicherung und Aktivie- rung zusätzlicher großflächiger Potenzialflächen für die Gewerbeentwicklung im Korridor der Achse der Autobahn A 1. Derzeit wird die Mitwirkungsbereitschaft der privaten Grundstücksei- gentümer eruiert. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen keine Kosten. Ggf. erforderliche Kosten für Grunderwerb, Erschließung, begleitende Gutachten etc. werden zu den jeweils entsprechenden Zeitpunkten in gesonderten Vorlagen vorgelegt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Sie ist als vorbereitende Aufgabe notwendig, um auf dieser Basis dem § 1 Abs. 3 BauGB („Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Ent- wicklung und Ordnung erforderlich ist.“) Rechnung tragen zu können. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Vorlage trifft insoweit klimaschutzrelevante Aussagen, als in ihr, unter Verweis auf die Vorla- ge V/0723/2016, Flächen für die weitere Gewerbeflächenentwicklung benannt werden. Jede wei- tere Siedlungsflächenentwicklung im Außenbereich bedeutet einen – auch klimaschutzrelevanten – Eingriff in Natur und Landschaft.
Beschlussvorlage
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V/1018/2019 V/1018/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Antrag der Ratsgruppe AfD an den Rat (A-R/0076/2019) - Mehr Flächen für Gewerbe Beratungsfolge 21.11.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass das grundsätzliche Antragsanliegen – Mehr Flächen für Gewerbe – von der Verwaltung be- reits in die laufende Bearbeitung des am 14.12.2016 vom Rat der Stadt Münster beauftragten Gewerbeflächenentwicklungskonzepts Münster (Vorlage V/0723/2016) integriert worden ist. 2. Der Antrag der Ratsgruppe der AfD an den Rat Nr. A -R/0076/2019 – Mehr Flächen für Gewerbe – (Anlage) ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen in Verbindung mit der Vorlage V/0723/2016 keine Kosten. Ggf. erforderliche Kosten für Grunderwerb, Erschließung, begleitende Gutachten etc. werden zu den jeweils entsprechenden Zeitpunkten in gesonderten Vorlagen vorgelegt. Begründung: Mit dem o. g. Antrag, der vom Rat in dessen Sitzung am 09.10.2019 an den Ausschuss für Stadtpla- nung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen verwiesen wurde, soll die Verwaltung beauftragt we r- den, zeitnah neue Gewerbeflächen für die Ansiedlung von Gewerbe betrieben in Münster auszuwe i- sen. In diesem Zusammenhang soll auch die Nutzun g von brach liegenden Grünflächen geprüft we r- den. Neue Gewerbeflächen sollen einen räumlichen Verbund bilden mit dem Ziel, auch größeren I n- vestoren, etwa aus dem Bereich Logistik, passende Gewerbeflächen anbieten zu können. Stellungnahme der Verwaltung Stadtplanungsamt 22.10.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Hopp Telefon: 492 61 17 Hopp@stadt-muenster.de - 2 - V/1018/2019 Bereits mit der Vorlage V/0723/2016 – Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster (GFK) – wurde die Verwaltung beauftragt, kurz - bis mittelfristig für die bereits im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster als gewerbliche Bauflächen bzw. als Sondergebiet Technologiepark dargestellten Fl ä- chen, für die bisher kein verbindliches Planungsrecht besteht, Bebauungsplanverfahren zur Auswe i- sung und Erschließung als Gewerbeflächen bzw. als Sondergeb iet Technologiepark einzuleiten. Die Verwaltung wurde weiterhin beauftragt, auch langfristig, über den Rahmen des geltenden Regiona l- plans Münsterland (REP) hinaus, Vorsorge für die Sicherung zukünftiger Gewerbeflächen zu treffen . Hierzu sollen im Westen de s Stadtgebietes, innerhalb eines Suchraums entlang der Achse der Aut o- bahn A 1, geeignete Flächen auf eine zukünftige Aktivierung hin geprüft werden . Generelle Zielset- zung des GFK ist die Sicherstellung einer permanenten Verfügbarkeit für 50 ha baureifer Gewerbeflä- chen im Eigentum der WFM bzw. Stadt Münster („Manövriermasse“). Über den Sachstand zur laufenden Gewerbeflächenaktivierung inkl. des Prüfauftrages für neue G e- werbeflächen im Suchraum der Autobahn A 1 hat die Verwaltung dem Ausschuss für Stadtplan ung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen bereits im September 2018 und erneut im Juni 2019 (B e- richterstattung ebenfalls im Aufsichtsrat Wirtschaftsförderung), jeweils in nicht öffentlicher Sitzung, berichtet. Aktuell befindet sich der Bebauungsplan für ei n neues Gewerbegebiet am Heumannsweg / Albersloher Weg im Verfahren (B-Plan Nr. 464 Gremmendorf – Heumannsweg / Albersloher Weg / Umgehungsbahn). Für ein weiteres neues Gewerbegebiet im Bereich des Schifffahrter Damms wird das erforderliche Bauleitplanverfahren zurzeit konkret vorbereitet. Die Aktivierung weiterer planerisch gesicherter Gewerbeflächenreserven (FNP und REP) ist im mittelfristigen Zeitraum beabsichtigt. Im Rahmen des Prüfauftrages für neue Gewerbeflächen im Suchraum der Autobahn A 1 wird derz eit die Mitwirkungsbereitschaft der privaten Grundstückeigentümer der identifizierten Eignungsflächen er u- iert. Sowohl die vorhandenen Flächenreserven im wirksamen FNP (Bereiche Hessenweg und Hansa - BusinessPark), als auch die bereits identifizierten Eignungsflächen im Korridor der Autobahn A 1, bieten ausreichend dimensionierte zusammenhängende Flächenpotenziale, um insbesondere auch großflächige Nachfragen bzw. Ansiedlungsinteressen aus den unterschiedlichen Gewerbe - und I n- dustriesektoren (z. B. Logistik) bedienen zu können. Die Prüfung neuer, maßgeblich im Außenbereich gelegener Gewerbeflächenpotenziale und auch die planerische Konkretisierung der vorhandenen Flächenreserven im FNP und Regionalplan , sind zudem grundsätzlich Kriterien basiert und auf die Vermeidung nicht erforderlicher Eingriffe in Natur und Landschaft ausgerichtet. Dabei ist es in aller Regel kein Ziel, funktionalisierte Grünflächen gemäß FNP (z. B. Dauerkleingärten, Parkanlagen etc.) oder entsprechend der Grünordnung der Stadt Münster geschützte Flächen (z. B. Grünzüge, innere Grünringe) zu überplanen. Das grundsätzliche Antragsanliegen wurde, wie oben dargestellt, von der Verwaltung bereits von vor- ne herein bei der laufenden Bearbeitung des Gewerbeflächenentwicklungskonzepts Münster verfolgt. Der Antrag ist somit erledigt. In Vertretung gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage Antrag A-R/0076/2019 – Mehr Flächen für Gewerbe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Leostraße 16B
- Heumannsweg
- Hessenweg
- Schifffahrter Damm
- Albersloher Weg
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Details
- Aktenzeichen
- V/1018/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.10.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37