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V/1018/2019

Antrag Nr. A-R/0076/2019 der Ratsgruppe AfD an den Rat - Mehr Flächen für Gewerbe

Vorlagen 23.10.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 21.11.2019, TOP 7.5

a-r-0076-2019-Mehr Flächen für Gewerbebetriebe ausweisen

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Ansehen

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Ansehen

a-r-0076-2019-Mehr Flächen für Gewerbebetriebe ausweisen

2491 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0076/2019  
 
AfD -Ratsgruppe Münster  Mitglieder    
Leostraße 16 B  
48153 Münster 
Marrtin Schiller (Sprecher)  
Richard Frederik Mol 
  +49(251) 60688623  
 
 martin.schiller@afd-muenster.de 
www. afd -muenster.de  
 
 
Mehr Flächen für Gewerbe  
AfD-Ratsgruppe 
im Rat der Stadt Münster 
 
Leostr. 16-B 
 
48153 Münster 
Tel. (0251) 60688623 
martin.schiller@afd-muenster.de 
 
Antrag an den Rat der Stadt Münster 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
Die Verwaltung wird beauftragt zeitnah neue Flächen für die Ansiedlung von 
Gewerbebetrieben in Münster auszuweisen. In diesem Zusammenhang prüft die 
Verwaltung auch die Nutzung von brach liegenden Grünflächen als Gewerbeflächen.  
 
Die Flächen sollen einen räumlichen Verbund bilden. Mit dem Ziel auch größeren 
Investoren, etwa aus dem Bereich Logistik, passende Gewerbeflächen anbieten zu 
können. 
 
Begründung:  Die Zahl der verfügbaren Flächen für ansiedlungswillige Unternehmen in 
Münster geht zurück. Dies ist das Fazit aus dem Jahresbericht 2018 der 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH. Dies entspricht leider einem landesweiten Trend. 
Denn so beklagen sich die Industrie- und Handelskammern, dass ausreichende Flächen 
für gewerbliches Wachstum nur eine untergeordnete Rolle in den kommunalen 
Verwaltungen spielen. 
Daher werden in ganz NRW seit Jahren zu wenig neue Gewerbeflächen ausgewiesen. 
Daher fehlen in Münster auch in Münster genug frei verfügbare Flächen für 
Gewerbebetriebe. Sowohl für Neuansiedlungen als auch für Umstrukturierungen und 
Betriebsverlagerungen. 
Hierbei muss der Bedarf der Unternehmen im Vordergrund stehen. Denn Unternehmen 
sind die Quelle unseres wirtschaftlichen Wohlstandes. Und sie schaffen produktive 
Arbeitsplätze in Münster. 
Notwendig sind heute auch größere und zusammenhängende Areale. Damit sich dort 
etwa auch größere Anbieter aus dem Bereich der Logistik ansiedeln können. Hier ist 
nachweisbar ein Bedarf im Münsterland gegeben. Dies zeigt die Ansiedlung von nicht 
flughafen affinen Gewerbe am FMO-Airportpark in Greven am FMO.

Die Unternehmen finden in den anderen Kommunen kein entsprechendes Angebot für 
ihren Bedarf. Daher greifen sie auf die Angebote am FMO zurück. Diese Art von 
Wettbewerbsverzerrung am FMO muss endlich ein Ende haben. Münster ist hier 
gefordert, ansiedlungswilligen Unternehmen zeitnah ein Angebot zu machen. Durch 
große, zusammenhängende und attraktive Gewerbeflächen. 
 
Martin Schiller 
Richard Mol

Anlage A

3037 Zeichen

Anlage A zur V/1018/2019 
Kurzüberblick 
Das Antragsanliegen – Mehr Flächen für Gewerbe – ist bereits vollständig in die laufenden Aktivi-
täten der Verwaltung auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Münster beschlossenen Gewerbe-
flächenentwicklungskonzepts Münster (vgl. Vorlage V/0723/2016) integriert. Der Antrag ist damit 
erledigt 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage V/0723/2019 „Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster“ wird das Ziel ver-
folgt, kurz-, mittel- und langfristig durch die Sicherung und  Aktivierung neuer Gewerbeflächen die 
permanente Verfügbarkeit über 50  ha baureife Gewerbeflächen im Eigentum der WFM / Stadt 
Münster („Manövriermasse“) sicherzustellen.  
 
Zur kurz- bis mittelfristigen Sicherstellung der Manövriermasse ist die Aktivierung mehrerer plane-
risch gesicherter Gewerbeflächen (Regionalplan, Flächennutzungsplan) beabsichtigt. Für das 
Gewerbegebiet am Heumannsweg, Ecke Albersloher Weg befindet sich derzeit ein Bebauungs-
plan im Aufstellungsverfahren. Für ein weiteres großflächiges Gewerbegebiet am Hessenweg / 
Schifffahrter Damm ist das Bauleitplanverfahren in konkreter Vorbereitung. Die Aktivierung weite-
rer planerisch gesicherter Flächen für die gewerbliche Nutzung ist beabsichtigt. 
 
Für den langfristigen Planungszeitraum läuft derzeit ein Prüfverfahren zur Sicherung und Aktivie-
rung zusätzlicher großflächiger Potenzialflächen für die Gewerbeentwicklung im Korridor der 
Achse der Autobahn A 1. Derzeit wird die Mitwirkungsbereitschaft der privaten Grundstücksei-
gentümer eruiert.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen keine Kosten. Ggf. erforderliche Kosten für Grunderwerb, 
Erschließung, begleitende Gutachten etc. werden zu den jeweils entsprechenden Zeitpunkten in 
gesonderten Vorlagen vorgelegt.

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Sie ist als vorbereitende Aufgabe notwendig, um auf dieser Basis dem § 1 Abs. 3 BauGB („Die 
Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Ent-
wicklung und Ordnung erforderlich ist.“) Rechnung tragen zu können.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Vorlage trifft insoweit klimaschutzrelevante Aussagen, als in ihr, unter Verweis auf die Vorla-
ge V/0723/2016, Flächen für die weitere Gewerbeflächenentwicklung benannt werden. Jede wei-
tere Siedlungsflächenentwicklung im Außenbereich bedeutet einen – auch klimaschutzrelevanten 
– Eingriff in Natur und Landschaft.

Beschlussvorlage

5395 Zeichen

V/1018/2019 
V/1018/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Antrag der Ratsgruppe AfD an den Rat (A-R/0076/2019) - Mehr Flächen für Gewerbe 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   21.11.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen nimmt zur Kenntnis, 
dass das grundsätzliche Antragsanliegen – Mehr Flächen für Gewerbe – von der Verwaltung be-
reits in die laufende Bearbeitung des am 14.12.2016 vom Rat der Stadt Münster beauftragten 
Gewerbeflächenentwicklungskonzepts Münster (Vorlage V/0723/2016) integriert worden ist.  
 
2. Der Antrag der Ratsgruppe der AfD an den Rat Nr. A -R/0076/2019 – Mehr Flächen für Gewerbe 
– (Anlage) ist damit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen in Verbindung mit der Vorlage V/0723/2016 keine Kosten. 
Ggf. erforderliche Kosten für Grunderwerb, Erschließung, begleitende Gutachten etc. werden zu den 
jeweils entsprechenden Zeitpunkten in gesonderten Vorlagen vorgelegt. 
 
 
Begründung: 
 
Mit dem o. g. Antrag, der vom Rat in dessen Sitzung am 09.10.2019 an den Ausschuss für Stadtpla-
nung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen verwiesen wurde,  soll die Verwaltung beauftragt we r-
den, zeitnah neue Gewerbeflächen für die Ansiedlung von Gewerbe betrieben in Münster auszuwe i-
sen. In diesem Zusammenhang soll auch die Nutzun g von brach liegenden Grünflächen geprüft we r-
den. Neue Gewerbeflächen sollen einen räumlichen Verbund bilden mit dem Ziel, auch größeren I n-
vestoren, etwa aus dem Bereich Logistik, passende Gewerbeflächen anbieten zu können.  
 
Stellungnahme der Verwaltung  
 
Stadtplanungsamt 
 
22.10.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Hopp 
Telefon: 492 61 17 
Hopp@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/1018/2019 
Bereits mit der Vorlage V/0723/2016 – Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster (GFK) –  wurde 
die Verwaltung beauftragt, kurz - bis mittelfristig für die bereits im Flächennutzungsplan  (FNP) der 
Stadt Münster als gewerbliche Bauflächen bzw. als Sondergebiet Technologiepark dargestellten Fl ä-
chen, für die bisher kein verbindliches Planungsrecht besteht, Bebauungsplanverfahren zur Auswe i-
sung und Erschließung als Gewerbeflächen bzw. als Sondergeb iet Technologiepark einzuleiten. Die 
Verwaltung wurde weiterhin beauftragt, auch langfristig, über den Rahmen des geltenden Regiona l-
plans Münsterland (REP) hinaus, Vorsorge für die Sicherung zukünftiger Gewerbeflächen zu treffen . 
Hierzu sollen im Westen de s Stadtgebietes, innerhalb eines Suchraums entlang der Achse der Aut o-
bahn A 1, geeignete Flächen auf eine zukünftige Aktivierung hin geprüft werden . Generelle Zielset-
zung des GFK ist die Sicherstellung einer permanenten Verfügbarkeit für 50 ha baureifer Gewerbeflä-
chen im Eigentum der WFM bzw. Stadt Münster („Manövriermasse“).  
 
Über den Sachstand zur laufenden Gewerbeflächenaktivierung  inkl. des Prüfauftrages für neue G e-
werbeflächen im Suchraum der Autobahn A 1  hat die Verwaltung dem Ausschuss für Stadtplan ung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen  bereits im September 2018 und erneut im Juni 2019 (B e-
richterstattung ebenfalls im Aufsichtsrat Wirtschaftsförderung), jeweils  in nicht öffentlicher Sitzung, 
berichtet. Aktuell befindet sich der Bebauungsplan für ei n neues Gewerbegebiet am Heumannsweg / 
Albersloher Weg im Verfahren  (B-Plan Nr. 464 Gremmendorf – Heumannsweg / Albersloher Weg / 
Umgehungsbahn). Für ein weiteres neues Gewerbegebiet im Bereich des Schifffahrter Damms wird 
das erforderliche Bauleitplanverfahren zurzeit konkret vorbereitet. Die Aktivierung weiterer planerisch 
gesicherter Gewerbeflächenreserven (FNP und REP)  ist im mittelfristigen Zeitraum beabsichtigt. Im 
Rahmen des Prüfauftrages für neue Gewerbeflächen im Suchraum der Autobahn A 1 wird derz eit die 
Mitwirkungsbereitschaft der privaten Grundstückeigentümer der identifizierten Eignungsflächen er u-
iert.  
 
Sowohl die vorhandenen Flächenreserven im wirksamen FNP (Bereiche Hessenweg und Hansa -
BusinessPark), als auch die bereits identifizierten Eignungsflächen im Korridor der Autobahn A 1, 
bieten ausreichend dimensionierte zusammenhängende Flächenpotenziale, um insbesondere  auch 
großflächige Nachfragen bzw. Ansiedlungsinteressen aus den unterschiedlichen Gewerbe - und I n-
dustriesektoren (z. B. Logistik) bedienen zu können. Die Prüfung neuer, maßgeblich im Außenbereich 
gelegener Gewerbeflächenpotenziale und auch die planerische Konkretisierung der vorhandenen 
Flächenreserven im FNP und Regionalplan , sind zudem grundsätzlich Kriterien basiert  und auf die 
Vermeidung nicht erforderlicher Eingriffe in Natur und Landschaft ausgerichtet.  Dabei ist es in aller 
Regel kein Ziel, funktionalisierte Grünflächen gemäß FNP (z. B. Dauerkleingärten, Parkanlagen etc.) 
oder entsprechend der Grünordnung der Stadt Münster  geschützte Flächen (z. B. Grünzüge, innere 
Grünringe) zu überplanen.  
 
Das grundsätzliche Antragsanliegen wurde, wie oben dargestellt, von der Verwaltung bereits von vor-
ne herein bei der  laufenden Bearbeitung des Gewerbeflächenentwicklungskonzepts Münster verfolgt. 
Der Antrag ist somit erledigt.  
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage Antrag A-R/0076/2019 – Mehr Flächen für Gewerbe

Beratungsverlauf (1)

21.11.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Leostraße 16B
  • Heumannsweg
  • Hessenweg
  • Schifffahrter Damm
  • Albersloher Weg

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Details

Aktenzeichen
V/1018/2019
Typ
Vorlagen
Datum
23.10.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37