V/0589/2008
Zentrumserweiterung Nienberge
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Beschlussvorlage
4846 Zeichen
V/0589/2008
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Zentrumserweiterung Nienberge
Beratungsfolge
20.08.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
21.08.2008 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
26.08.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
27.08.2008 Hauptausschuss Vorberatung
27.08.2008 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Zentrumserweiterung Nienberge wird - entsprechend der Empfehlung der Jury vom
16.05.2008 - auf der Grundlage des Projektentwurfes „Bleckmann & Krys Architekten / WVA
GmbH“ (Anlage 1) weiterverfolgt.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur Umsetzung der Zentrumserweiterung
- ein Bebauungsplan, fokussiert auf den vorliegenden städtebaulichen Entwurf (Beschluss-
punkt 1), als Angebotsplanung ohne ergänzende vertragliche Bindungen erstellt wird, und
dass
- die Grundstücksvergabe an den Investor bedingungsfrei und ohne Realisierungsverpflich-
tung erfolgen wird.
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kostenregelungen im Zusammenhang mit der Grund-
stücksvergabe getroffen werden.
Begründung:
Zu 1. Zum Abgabetermin für die 2. Bearbeitungsstufe im Bewerberauswahl- und Realisierungs-
verfahren für die Zentrumserweiterung Nienberge wurden vier Projektentwürfe eingereicht.
Die Jury, zusammengesetzt aus externen Architekten, Vertretern der Verwaltung, der Be-
zirksbürgermeisterin und je einem Vertreter / einer Vertreterin der in der BV-West vertrete-
nen Parteien, hat am 16.05.2008 die vorliegenden Entwürfe geprüft. Die Bewerber nutzten
die Gelegenheit ihre Konzepte der Jury vorzustellen und auf Fragen einzugehen.
Vorlagen-Nr.:
V/0589/2008
Auskunft erteilt:
Herr Kurz
Ruf:
492 61 40
E-Mail:
Kurz@stadt-muenster.de
Datum:
28.07.2008
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0589/2008
Nach eingehender Diskussion hat sich die Jury, wegen der überzeugenden funktionalen
und gestalterischen Qualitäten, - einstimmig - für den Entwurf „Bleckmann & Krys Architek-
ten / WVA GmbH“ ausgesprochen und diesen dem Rat als Grundlage der weiteren Pla-
nung empfohlen (Anlage 2).
Zu 2. Die nordrhein-westfälische Rechtsprechung in Vergaberechtsfragen vom Sommer 2007
(OLG Düsseldorf – Stichworte: Baukonzession, EU-weite Ausschreibungspflicht bei der
Veräußerung städtischer Grundstücke) hat vielfältige Fragen für die kommunale Städtebau-
und Vergabepraxis ausgelöst. Mit der Vorlage V/0769/2007 an den Hauptausschuss vom
24.09.2007 (mit Vorberatung in ASSVW und AFBL) hatte die Verwaltung bereits über die
Rechtslage auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung informiert. Der Hauptaus-
schuss hatte in diesem Zusammenhang u. a. zustimmend zur Kenntnis genommen, dass
bereits laufende Verfahren zur Veräußerung städtischer Liegenschaften, die wesentlich
durch städtebauliche, stadtgestalterische und architektonische Anforderungen geprägt sind,
auf der bisherigen Basis und Beschlusslage weitergeführt werden (können).
Das OLG Düsseldorf hat seine Rechtsprechung zur Vergaberechtsproblematik zwischen-
zeitlich durch zwei weitere Entscheidungen vom Dezember 2007 und vom Januar 2008 dif-
ferenziert bestätigt.
Die Verwaltung hat insofern noch einmal, insbesondere die laufenden Verfahren zur Ver-
gabe städtischer Grundstücke, einer aktual isierten und einzelfallbezogenen rechtlichen
Würdigung und Risikoabwägung – unter Beteiligung der Rechtsanwaltskanzleien Kapell-
mann und Partner, Düsseldorf sowie Baumeister, Münster - unterzogen
Nach wie vor hält die Verwaltung nach eingehender Prüfung des Verfahrens für das Zent-
rum Nienberge an ihrer Einschätzung und an ihrem Verfahrensvorschlag fest, das Verfah-
ren grundsätzlich auf der bisherigen Basis und Beschlusslage weiterzuführen, zur rechtli-
chen Risikominimierung allerdings mit Modifizierungen.
Als Konsequenz dieser rechtlichen Bewertung wird auf eine Realisierungsverpflichtung durch den
Investor sowie auf ergänzende vertragliche Regelungen etwa zur Gestaltung der Bebauung oder
zu den künftigen Einzelnutzungen verzichtet. Deshalb ist auch nicht von einem vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplan für das erforderliche Planungsrecht auszugehen. Die Steuerung der weiteren
Entwicklung des Zentrum Nienberge soll stattdessen ausschließlich durch einen klassischen An-
gebots-Bebauungsplan erfolgen. Mit den differenzierten Festsetzungsmöglichkeiten des Planungs-
rechtes, etwa zur Nutzungsart, zur Bebauungsdichte, zur Geschossigkeit, zur Gestaltung der Be-
bauung und zu ihrer Erschließung ist ein enger Rahmen für die Umsetzung des Wettbewerbser-
gebnisses möglich.
In Vertretung
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen
- 3 -
V/0589/2008
Anlage.2.zur Vorlage.0589-2008
6727 Zeichen
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung - Bebauungsplanung
Protokoll zur Preigerichtsverfahren „Zentrumserweiterung Nienberge“, 2. Stufe Seite 1
Protokoll des Juryverfahrens
Auslober:
Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung; Amt für Liegen-
schaften
Zentrumserweiterung Münster-Nienberge
Bewerberauswahl- und Realisierungsverfahren, 2. Stufe
Niederschrift über die Sitzung der Jury
am 16.05.2008
in der
Annette-von Droste-Hülshoff-Schule Nienberge
Kirmstr. 1, 48161 Münster
Das Beurteilungsgremium tritt am 16.05.2008 um 14.00 Uhr zusammen.
Herr Kurz begrüßt für den Auslober die anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Friedrich Wolters, Wolters Partner, Coesfeld
Eckhard Scholz, Scholz Architekten, Senden
Klaus Burhoff, Burhoff & Burhoff Architekten, Münster
Jörg Michel, Amt für Immobilienmanagement
Andreas Kurz, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Norbert Ferling, Bauordnungsamt
Thomas Zacharias, Wirtschaftsförderung Münster
Bezirksbürgermeisterin Elisabeth Westrup
Ratsfrau Ursula Möllers
Ratsfrau Dr. Karin Obst
Herr Stephan Brinktrine
Ratsfrau Brigitte von Schonebeck
Frau Ursula Blankenstein
Frau Ingeborg Hißmann
Herr Thomas Schulze auf’m Hofe, Sozialamt
Auf Vorschlag des Auslobers wird Herr Wolters zum V orsitzenden des Gremiums bei seiner
Enthaltung gewählt. Er nimmt die Wahl an und bedank t sich für das Vertrauen. Der Vorsitzen-
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung - Bebauungsplanung
Protokoll zur Preigerichtsverfahren „Zentrumserweiterung Nienberge“, 2. Stufe Seite 2
de weist auf die unbedingte Vertraulichkeit der Sit zung hin. Dies wird von den anwesenden
Damen und Herren bestätigt.
Herr Kurz erläutert das bisherige Verfahren und geh t dabei auch auf die Ergebnisse aus der
ersten Bearbeitungsstufe ein. Herr Kurz schlägt ein e zeitliche Abfolge vor, während der die
einzelnen Büros und Investoren ihre Projekte vorste llen können. Es wird vereinbart, dass die
Vortragenden jeweils 15 Minuten das Projekt erläute rn und das Beurteilungsgremium dann 15
Minuten Fragen stellen kann.
Um 14.30 Uhr tragen Herr Maas, Büro Maas + Partner zusammen mit Herrn Hahmer, Diako-
nie, Herrn Lüke, CM Immobilien GmbH und Herrn Paus, Edeka Rhein-Ruhr, das Projekt vor,
um 15.15 Uhr Herr Kaminski, Gruppe MDK,
um 15.45 Uhr Herr Krys, Bleckmann & Krys Architekten, sowie
um 16.30 Uhr Herr Prof. Pohl und Herr Pries, StadtraumProjekt.
Im Anschluss an diese Vorstellungsrunde diskutiert das Beurteilungsgremium die einzelnen
Entwürfe sehr intensiv -insbesondere anhand des Mod ells- und stellt nachfolgende Beurtei-
lungskriterien auf:
1. Die städtebauliche Einbindung
Reaktion auf die Sebastianstraße
Reaktion auf die kleinteilige, sich westlich ansch ließende Bebauung
und zwar jeweils mit den unterschiedlichen Höhenent wicklungen zur Sebastian-
straße und der kleinteiligen westlichen Bebauung
die Eingangsorientierung des Lebensmittelhandels z ur Sebastianstraße
Erschließung und Stellplätze
Anlieferung, Emissionen/Einhausung
Umgang mit der Fassade, Durchfensterung zur Plette ndorfstraße (geschlosse-
ne Wand versus durchfensterte Fassade)
2. Architektur und Fassadenqualität
Nachhaltigkeit des Materials
Proportion des Gebäudes
Durchfensterung des Gebäudes sowohl im Erdgeschoss als auch in den Ober-
geschossen zum Wohnen
Es wird eine sehr robuste Fassade erwartet, die ein erseits im Erdgeschossbereich die
notwendige Akzeptanz für die Kunden zeigt und ander erseits auch die Thematik des
Wohnens und dort die notwendige Flexibilität verspricht und hält.
3. Das Wohn- und Pflegekonzept für Nienberge
Erwartet werden
ein Mischkonzept mit barrierefreiem Bauen,
ein Stützpunkt für haushaltsnahe Dienstleistungen sowie
eine ambulante pflegerische Versorgung.
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung - Bebauungsplanung
Protokoll zur Preigerichtsverfahren „Zentrumserweiterung Nienberge“, 2. Stufe Seite 3
Erwartet werden des Weiteren Vorschläge oder Nutzun gsmöglichkeiten für barriere-
freie Sonderwohnformen mit unterschiedlichen Betreuungskonzepten.
Erwartet wird für Nienberge nicht ein reines Altenpflegeheim.
Um diesen Forderungen Rechnung zu tragen sind ausdr ücklich auch unterschiedliche
Wohnungsgrößen mit einer zukünftigen Flexibilität wünschenswert.
Vor diesem Hintergrund wird natürlich bei den vorge stellten Wohn-/Pflegekonzepten
ein entsprechender Betreiber vom Beurteilungsgremium vorausgesetzt.
Anhand dieser Beurteilungskriterien diskutieren die Anwesenden noch einmal die Vorzüge und
Defizite der einzelnen Entwürfe auch und insbesondere wieder am Modell.
Es wird festgestellt, dass alle Teams sehr sorgfält ig durchgearbeitete Entwürfe und Konzepti-
onen vorgestellt haben. Vor dem Hintergrund der jün geren Geschichte in Nienberge werden
auch die Themen flaches Dach/geneigtes Dach, Maßsta b und Verträglichkeit diskutiert. Auch
die Nachbarschaftsbeeinflussung bzw. die Verträglic hkeit zu diesen wird in den einzelnen Ar-
beiten besprochen.
Nach sehr eingehender Diskussion kommt das Beurteil ungsgremium zu der Überzeugung,
dass die Arbeit von Bleckmann & Krys Architekten mit der WVA Geschäftsführung und
Baubetreuung GmbH am ehesten den komplexen Vorstellungen des Beurtei lungsgremiums
und damit natürlich auch denen der Stadt Münster un d des Ortsteils Nienberge entspricht.
Dieser Entwurf wird zur weiteren Bearbeitung empfoh len gerade auch vor dem Hintergrund
der relativ geringen Baumasse im Verhältnis zu den anderen Arbeiten, der sehr überzeugen-
den Vorschläge für die Wohn- und Pflegebereiche sow ie der überzeugenden Architekturspra-
che. Der Maßstab des dreigeschossigen Baukörpers is t insbesondere zur Sebastianstraße
angemessen, selbstbewusst und trägt eine moderne ab er nicht überzogene Haltung vor. Die
Baumassenverteilung gegenüber der umgebenden Bebauu ng scheint sehr verträglich, vor
allen Dingen im südwestlichen Bereich zu der kleint eiligen eingeschossigen Bebauung. Das
Gremium empfiehlt der Verwaltung dahingehend mit Pl anern und Investoren zu verhandeln,
dass ein Vollsortimenter in das Nutzungskonzept aufgenommen wird.
Dieser Beschluss erfolgt einstimmig.
Herr Wolters bedankt sich bei allen Beteiligten, in sbesondere bei Herrn Kurz und seinem
Team für die sorgfältige Vorbereitung, wünscht der Stadt Münster und dem Ortsteil Nienberge
viel Glück bei der Realisierung dieses wichtigen Bauvorhabens und schließt die Sitzung gegen
18.40 Uhr.
Anlage 1 zur Vorlage 589_2008
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Blick von der Sebastianstraße Erdgeschoss Variante Discounter 1:200 Ansicht Ost 1: 200 Zentrumserweiterung Nienberge 2.stufe Bleckmann & Krys Architekten Hammer Straße 66 48153 Münster Fon: 0251 53959025 WVA Geschäftsführung und Baubetreuung GmbH Hansarig 29 48256 Greven Fon: 02571 93660 F' “ Io == Net Büro (Ambulante Pflege) Fläche 76 qm Anlieferung LKW Gefälle 6 % Müllcontainer Verbrauchermarkt Verkaufsfläche 706 qm Rampentisch +- 0.00 Frühanlieferung 85 qm Ladenlokal 2 Verkaufsfläche 90 qm van | u IM | | ! \ i | | | j i | si I I i I ij PR] Shop Shop Eingang Wohnen : Backshop/ Cafe Eingang Verbrauchermarkt Parken Erdgeschoss Variante Vollsortimenter 1: 200 w —_———- S » _ = m DE] m zö Verbrauchermarkt Verkaufsfläche ca. 1000 qm Lager / Frühanlieferung 178 qm \ Fahrräder Wurst-, Kase- und Brottheke Nebenräume für Fleischereibetrieb 74 v / \ | Banunnnenendennen@prnnnnnfennnnnnnn nennen Ta | 40 > 47 Ansicht Süd 1: 200 Büro (Ambulante Pflege) Fläche 72 qm Shop Fahrräder Plettendorfstraße
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Kirmstraße 1
- Sebastianstraße
- Plettendorfstraße
- Hammer Straße 66
- Schonebeck
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0589/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.07.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37