V/0745/2018
Wirtschaftsförderung Münster GmbH: Jahresabschluss 2017 incl. der Feststellung nicht verbrauchter Kapitaleinlagen im Geschäftsjahr 2017 und Rückgewährung
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Anlage A
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Anlage A zur V/0745/2018 Kurzüberblick Jahresabschluss 2017 der Wirtschaftsförderung Münster GmbH incl. der Ermächtigung des Vertre- ters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung und der Feststellung nicht verbrauchter Kapitaleinlagen im Geschäftsjahr 2017 und Rückgewährung Ziele/Teilziele/Zielerreichung Zustimmung des Gesellschafters Stadt Münster zum Jahresabschluss und damit Ermächtigung für eine entsprechendes Votum des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung sowie Rückforderung von nicht verbrauchten Kapitaleinlagen. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an verbundenen Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig HGB, GO NRW, Satzung der Gesellschaft, Betrauungsakt Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beschlussvorlage
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V/0745/2018 V/0745/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wirtschaftsförderung Münster GmbH: Jahresabschluss 2017 incl. der Feststellung nicht verbrauchter Kapitaleinlagen im Geschäftsjahr 2017 und Rückgewährung Beratungsfolge 19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 (Anlage 1 bis 3) der Wirtschaftsförderung Münster GmbH werden zur Kenntnis geno m- men. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass dem Jahresabschluss 2017 der Wirtschaftsförderung Münster GmbH durch den Wirtschaftsprüfer am 13.04.2018 der uneingeschränkte Bestät i- gungsvermerk erteilt wurde. 3. Die Stadt Münster ermächtigt den Vertreter in der Gesellschafterversammlung folgende En t- scheidungen zu treffen: a) Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Münst er GmbH für das Geschäftsjahr 2017, abschließend in der Bilanz bei Aktiva und Passiva mit 33.388.104,20 € sowie einem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von 777.751,28 €, wird festgestellt. b) Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung werden für das Geschäftsjahr 2017 En t- lastung erteilt. c) Der Jahresfehlbetrag von 777.751,28 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrück- lage ausgeglichen. Amt für Finanzen und Beteiligungen 30.08.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Haubner Telefon: 492 20 32 HaubnerG@stadt- muenster.de - 2 - V/0745/2018 d) Mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 der Wirtschaftsförderung Münster GmbH wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Partner, Münster, beauftragt. 4. Die Stadt Münster ermächtigt den Vertreter in der Gesellschafterversammlung festzustellen, dass die für das Geschäftsjahr 2017 vorgesehene Kapitaleinlage der - Festbetragseinlage I Nr. 2 in Höhe von 3.927,34 € - Festbetragseinlage II in Höhe von 16.875,20 € - Festbetragseinlage III in Höhe von 30.245,16 € nicht verbraucht worden und für eine Anpassung der jeweiligen Kapitaleinlage des Jahres 2018 einzusetzen ist. 5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus dem für die Wirtschaftsförderung Münster GmbH erlassenen Betrauungsakt a) die nach Beschlusspunkt 4 bei der Wirtschaftsförderung Münster GmbH nicht ve r- brauchten Kapitaleinlagen für 2017 von insgesamt 51.047,70 € für eine Anpassung der Kapitaleinlagen des Jahres 2018 einzusetzen und zunächst nicht rückzuzahlen sind b) und die in der Gesellschafterversammlung der Technologieförderung Münster GmbH auf der Grundlage des Jahresabschlusses für 2017 festgestellten nicht ve rbrauchten Einlagen für 2017 von insgesamt 1.240,69 € zunächst nicht zurück zu zahlen sind und dass die Gesellschafterversammlung der CeNTech GmbH auf der Grundlage des Ja h- resabschlusses für 201 7 festgestellt hat, das s die für das Jahr 2017 vorgesehenen Kapitaleinlage vollständig verbraucht wurden und nicht an die Stadt Münster zurück zu gewähren ist c) und mithin insgesamt in 2017 von der Wirtschaftsförderung Münster keine Rückza h- lung nicht verbrauchter Einlagen ansteht. Begründung: Zu Beschlusspunkt 1 bis 3: Dem Jahresabschluss 2017 der Wirtschaftsförderung Münster GmbH wurde von der Wirtschaftspr ü- fungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Partner am 13. April 2018 der uneingeschränkte Bestätigungs- vermerk erteilt. Kurzanalyse zum Jahresabschluss 2017: Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM) schließt das Geschäftsjahr 201 7 unter wirtschaftli- chen Gesichtspunkten erfolgreich ab. Der Jahresfehlbetrag liegt bei 778 T€. Damit weist das Ergebnis ein um 666 T€ besseres Jahrese r- gebnis aus als im Wirtschaftsplan 2017 prognostiziert. Dies ist vor allem auf die nicht erforderlichen Abschreibungen auf Beteiligungen zurückzuführen. Im Vergleich zum Vorjahr verschlechterte sich das Ergebnis um 692 T€ aufgrund der deutlich geringeren verkauften Grundstücksflächen. Die WFM verkaufte im Jahr 2017 aus eigenem Bestand zehn Grundstücke (2016: 13) mit einem V o- lumen von 44.525 qm (2016: 96.360 qm). Die Umsätze lagen mit 2.994 T€ knapp unter dem Niveau der Planung mit 3.010 T€. Die strukturpolitischen Ergebnisse der WFM lagen im Jahr 2017 nahezu durchgängig unter dem N i- veau des Vorjahres. So wurden mit 8,3 ha deutlich weniger Flächen verkauft, als noch in 2016 (11,4 ha). Auch die Zahl der Immobilienvermittlung en ging mit 61 Objekten (Vorjahr: 82) und 19.400 qm - 3 - V/0745/2018 Fläche (Vorjahr : 36.200 qm) spürbar zurück. Diese Ergebnisse sind auch auf die zunehmende Knappheit an Gewerbe- und Büroflächen in Münster zurück zu führen, heißt es im Lagebericht. In s- gesamt seien die Ergebnisse der WFM als zufriedenstellend zu bezeichnen. Ausblick: Für das Jahr 2018 wird mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.208 T€ und für die Folgejahre mit Fehlbeträgen zwischen 1.084 T€ und 1.344T€ gerechnet. Weitere Einzelheiten zum Jahresabschluss der Gesellschaft können der Bilanz, der Gewinn- und Ver- lustrechnung sowie dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 in den Anlagen 1 bis 3 entnommen werden. Zu Beschlusspunkt 4: Hierzu darf die Darstellung in der Vorlage 13/2018 an den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung wi e- dergegeben werden: Die Übernahme von Aufgaben der allgemeinen Wirtschaftsförderung ist im Sinne des europäischen Beihilferechts eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (kurz: DAWI). Die Wir t- schaftsförderung Münster GmbH (WFM) ist durch Betrauungsakt der Stadt Münster mit der Vornahme dieser Dienstleistungen förmlich betraut worden. Im Betrauungsakt waren zur Wahrung der Beihilf e- rechtskonformität die seitens der Stadt Münster an die Gesellschaft zuzuführenden Kapitaleinlagen mit aufzunehmen. Nach Artikel 6 des Freistellungsbeschlusses der EU -Kommission vom 20.12.2011 ist zur Vermeidung einer Überkompensation sicherzustellen, dass der Ausgleich für die Erbringung einer „DAWI“ die in diesem Freistellungsbeschluss festgelegten Voraussetzungen e rfüllt und insb e- sondere, dass die Unternehmen keinen höheren Ausgleich erhalten, als in Artikel 5 vorgesehen. Im Betrauungsakt ist weiter festgehalten, dass die WFM entsprechende Nachweise vorzulegen hat und dass etwaige Überkompensationen an die Stadt Münster zurückzuzahlen sind. Zur Feststellung, ob eine Überkompensation vorliegt, hat die Kommission bestimmt, dass, soweit eine Überkompe n- sation den durchschnittlichen jährlichen Ausgleich nicht um mehr als 10 % übersteigt, dieser Betrag auf das nächste Geschäftsjahr übertragen werden kann und sodann von dem für diesen Zeitraum zu zahlenden Ausgleich abzuziehen ist. Für die Feststellung der Überkompensation ist jährlich ein Beschluss der Gesellschafterversammlung erforderlich. Die Höhe der nicht verbrau chten Kapitaleinlage ergibt sich unter Anwendung der Vorg a- ben des Freistellungsbeschlusses der EU -Kommission aus den im Kapitaleinlagetopf gebuchten Ei n- nahmen, abzüglich der Ausgaben, abzüglich einer Eigenkapitalverzinsung (hier: 0,85 %) auf die ein - gezahlte Kapitaleinlage je Festbetrag. Die Festbetragseinlage I Nr. 1 (Allgemeine Betriebskosten) wurde im Jahr 2017 vollständig ve r- braucht. Übertragene Beträge aus den Vorjahren bestehen ebenfalls nicht. Daher liegt für diese Ei n- lage keine Überzahlung vor. Die Festbetragseinlage I Nr. 2 (Personal) wurde im Jahr 2017 zwar vol l- ständig verbraucht, allerdings bestehen übertragene Werte aus den Vorjahren (3.927,34 €). Die Fes t- betragseinlage II (Kommunikation) weist im Jahr 2017 eine Überkompensation in Höhe von 4 .100,55 € aus. Unter Berücksichtigung übertragener Festbetragseinlagen der Vorjahre (12.774,65 €) ergibt sich eine Überkompensation in Höhe von insgesamt 16.875,20 €. Die Festbetragseinlage III (Vera n- staltungen) weist eine Überzahlung im Jahr 2017 in Höhe von 7.752,06 € aus. Unter Berück - sichtigung übertragener Festbetragseinlagen der Vorjahre (22.493,10 €) liegt eine Überkompensation in Höhe von 30.245,16 € vor. Die Werte sind der nachfolgenden Tabelle (in €) zu entnehmen: - 4 - V/0745/2018 Überkompensation I Nr. 1 I Nr. 2 II III Summe 2017 0 0 4.100,55 7.752,06 11.852,61 Vorjahre 0 3.927,34 12.774,65 22.493,10 39.195,09 Summe 0 3.927,34 16.875,20 30.245,16 51.047,70 in % -- -- -- -- 3,9 % Bezogen auf die Summe aller erhaltenen Kapitaleinlagen im Jahr 2017 (1.300.000 €) übersteigt die Überkompensation den durchschnittlichen jährlichen Ausgleich nicht um mehr als 10 %. Die Beträge der Festbetragseinlage I Nr. 2, II und III sind daher in das Geschäftsjahr 2018 zu übertragen und s o- dann von dem für diesen Zeitra um zu zahlenden Ausgleich der jeweiligen Kapitaleinlage des Jahres 2018 abzuziehen. Beratung: Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2018 die in den Beschlusspunkten 3 und 4 dargestellten Punkte beraten und beschlossen. Zu Beschlusspunkt 5: Die Wirtschaftsförderung ist unmittelbar an der Technologieförderung Münster GmbH und mittelbar an der CeNTech GmbH beteiligt. In den Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen dieser Beteiligungen sowie im Aufsichtsrat der jeweiligen Mutter wurden die Beschlüsse über die Festste l- lung nicht verbrauchter Kapitaleinlagen in den Geschäftsjahren 2017 bereits gefasst. I.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlagen: Anlage 1 – Bilanz zum 31.12.2017 Anlage 2 – Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Jan. bis 31. Dez. 2017 Anlage 3 – Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017
Anlagen zur Vorlage 745-2018
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Anlage A zur V/0745/2018 Kurzüberblick Jahresabschluss 2017 der Wirtschaftsförderung Münster GmbH incl. der Ermächtigung des Vertre- ters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung und der Feststellung nicht verbrauchter Kapitaleinlagen im Geschäftsjahr 2017 und Rückgewährung \ Ziele/Teilziele/Zielerreichung . ' | Zustimmung des Gesellschafters Stadt Münster zum Jahresabschluss und damit Ermächtigung für eine entsprechendes Votum des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung sowie Rückforderung von nicht verbrauchten Kapitaleinlagen. Finanzierung Produktgruppe: | 1501 [Anteile an verbundenen Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja | X |Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja |X Nein | | Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja | X Nein teilw. | Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja !X [Nein | teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja | X [Nein \ Bereits veranschlagt? Ja | x | Nein | Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahmej/Leistung ist | X vollständig überwiegend überwiegend vollständig frd ı pflichtig pflichtig freiwillig willig | | HGB, GO NRW, Satzung der Gesellschaft, Betrauungsakt | | 7 — Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine Pe TEE. Deore 3 GEFOTEBETE B Ds srurge ussodsßunzuasßgesßunuggsey "I " BöLee"" 1SHPOrHBDrrZ Er TZDOOTeE LSINSURIPAIY jaq usgeygng pun purjsaquassey "Il ST 00oreig unsodsöunzusißgesBunuysey 'Q wer BEISOBIZTL m - . 031 :A.00'03 Nyay'zag- Ayep weuje se Jyaw uon yazznensey Jauls yW Lonep vo'Lar 2697 801 guzeeis apupjsuaßaßsuakpunsa aönsuog "7 u LLBLYTAIE'BIG'SL 3 “ Jyer Waula NZ sig Nazynensey Jeuts Ju UOAEp 031110003 DaL:TA ‚er WISUI SIe ‚ya ua Jazynapsan Joule ul Vonsp SI'SEL FNSYEUOIS uajejzos sep LaLıyey u wong) . 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Mit der Be- ratung von Existenzgründern, örtlichen und auswärtigen Unternehmen, der Ver- ‘ marktung von Grundstücken und Immobilien, der Erarbeitung von Konzepten so- wie dem Einsatz von Marketing-Instrumenten begegnet die WFM ihrem Auftrag. B. Wirtschaftsbericht Die strukturpolitischen Ergebnisse der WFM lagen im Jahr 2017 nahezu durch-: “ gängig unter dem Niveau des Vorjahres. So wurden mit 8,3 ha deutlich weniger Flächen verkauft, als noch in 2016 (11,4 ha). Auch die Zahl der Immobilienver- mittlungen ging mit 61 Objekten (Vorjahr: 82) und 19.400 m? Fläche (Vorjahr: 36.200 m?) spürbar zurück. Die Ergebnisse in beiden Segmenten sind auch auf die zunehmende Knappheit an Gewerbe- und Büroflächen in Münster zurückzu- führen. Insgesamt sind die Ergebnisse der WFM als zufriedenstellend zu bezeich- nen. Im Einzelnen führten die Projekte, an denen die WFM und ihre Tochterge- sellschaften im Jahr 2017 beteiligt waren, zu folgenden Ergebnissen: Kriterium 8 2012 - 2016 2017 2016 | Arbeitsplätze - Neu 268 174 256 - Gesichert 718 1.637 1.156 | Verkaufte/vermittelte Grundstücke - Anzahl 16 16 17 - Fläche (in ha) 8,3 11,4 11,0 Immobilienvermittlungen - Anzahl 6 82 73 - Fläche (in m?) 19.400 36.200 25.120, Neuansiedlungen 20 Bestandsentwicklüngen Erstberatung Existenzgründung Bewilligte Förderanträge - Anzahl - Volumen (in TE) Die: strukturpolitischen Zahlen zeigen, dass die WFM ihre öffentliche Zweck- setzung erfüllt hat. WFM-seitig wurden diese Leistungen von dem 13-köpfigen Team erarbeitet, das unter Berücksichtigung von zwei Teilzeitarbeitskräften aus "12 Vollzeit-Stellen besteht. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen zur Entwicklung ihrer grund- und projektbezogenen Qualifikationen regelmäßig an Aüs- und Fortbildungen teil. C. Ertragslage Die WFM schließt das Geschäftsjahr 2017 unter wirtschaftlichen Gesichts- punkten erfolgreich ab. Der Jahresfehlbetrag liegt bei - 778 TE. Die Bilanz weist für das Jahr 2017 ein um 666 TE besseres Jahresergebnis aus als im Wirtschaftsplan 2017 prognostiziert. Dies ist vor allem auf die nicht erforderlichen "Abschreibungen auf Beteiligungen zurückzuführen, die noch mit 469 TE im Planergebnis enthalten war. Ferner . konnten höhere Provisionseinnahmen (+ 125 TE) und Erlöse aus der Immobilienmesse (+ 76 TE) erzielt werden, Im Vergleich zum Vorjahr verschlechterte sich das Ergebnis um 692 TE aufgrund der deutlich geringeren verkauften Grundstückflächen, Die WFM veräußerte im Jahr 2017 aus eigenem Bestand 10 Grundstücke (2016: 13) mit einem Volumen von 44.525 m2 (2016: 96.360 m?): Die Umsätze lagen mit 2,994 TE unter dem Niveau der Planzahlen (Plan 2017: 3.010 TE). Das Ergebnis für das Grundstücksgeschäft insgesamt verringerte sich gegenüber 2016 um - 558 TE. Ferner ergaben sich um 45 TE geringere sonstige betriebliche Erträge. D. Finanzlage Die Investition der Gesellschaft für die weitere Erschließung des Geländes „Hansa-BusinessPark“ in Münster-Amelsbüren werden künftig im Wesentlichen fremdfinanziert, soweit sie nicht durch die Erlöse aus getätigten Grundstücks- . "geschäften abgedeckt werden können, Für die Erschließungsinvestitionen steht " insgesamt ein Kreditvolumen von 12 Mio. € .zur Verfügung, von dem am 31.12.2017 3,5 Mio, € in Anspruch genommen sind.- Darüber hinaus sehen die gesellschaftsvertraglichen Regelungen .für die kom- menden: Jahre Festbetragseinlagen seitens der Mehrheitsgesellschafterin, der Stadt Münster, an die Gesellschaft in Höhe von jährlich 1.700 TE vor, Von diesem Betrag sind jährlich 400 TE an die Tochtergesellschaft, die Technologieförderung Münster GmbH, weiterzuleiten. Eine Rückzahlung dieser Festbetragseinlagen ist nur zur Vermeidung von Überkompensationen aus europäischem Beihilferecht vorgesehen. “ Zudem sind aus den getätigten Grundstückserlösen Teilbeträge in Höhe der im Rahmen der Grundstückseinbringungen angesetzten Teilwerte sowie die bisher von der Stadt Münster finanzierten Erschließungskosten an diese zurück- ‚zuführen. E, Vermögenslage Die Anlagenintensität beträgt zum Bilanzstichtag 31,0 % (Vorjahr 29,6 %). Der zur Veräußerung bestimmte Grundstücksbestand beträgt 61,3 % (Vorjahr 62,0 - %) der Bilanzsumme. Das Anlagevermögen sowie der Grundstücksbestand ist zu 81,1 % (Vorjahr 80,1 %) durch Eigenkapital finanziert. Unter Berücksichtigung des langfristigen Fremdkapitals ergibt sich eine Anlagendeckung in Höhe von 93,5 % (Vorjahr 92,9 %). F. Prognose, Chancen und Risikobericht Die WFM verfolgt eine öffentliche Zwecksetzung. Ihre strukturpolitischen Leistun- gen werden voraussichtlich dauerhaft zu Jahresfehlbeträgen führen, Gleiches gilt für die Technologieförderung Münster GmbH (TFM), an der die WFM knapp 94 % des Stammkapitals hält und die wiederum zu 79 % an der CeNTech GmbH betei- “ figt ist. Auch diese beiden Gesellschaften arbeiten aufgrund ihres strukturpoli- tischen Auftrags defizitär. In diesem Lichte wurde zu Ende des Jahres 2010 in der WFM - wie auch in den Tochtergesellschaften TFM und CeNTech GmbH - ein ‚Risiko- und Liquiditätsmanagement eingeführt. Daraus ergibt sich, in Verbindung mit den am 16. Dezember 2013 geänderten Gesellschaftsverträgen, u.a. die Verpflichtung des Mehrheitsgesellschafters Stadt Münster, ab dem Jahr 2017 bis auf Weiteres eine in Festbetragseinlagen differenzierte kapitalähnliche Einlage in Höhe von jährlich 1.700 TE in die WFM einzuzahlen. Von diesem Betrag’ werden 400 TE an die TFM weitergeleitet. Damit ist die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft nach heutiger Kenntnis ausreichend gesichert. Damit diese Zahlungen im Sinne des europäischen Beihilferechts zulässig ge- . währt werden, 'hat die Stadt Münster für die WFM mit Datum vom 26. Juli 2012 einen Betrauungsakt erlassen. Er definiert Dienstleistungen von allgemeinem "wirtschaftlichen Interesse in Form der allgemeinen und besonderen Wirtschafts- förderung und legt die Parameter für die Ausgleichszahlungen fest. Auf der Grundlage einer Prüfung der Voraussetzungen für die Betrauung mit dieser Auf- gabe, der Parameter zur Berechnung der Ausgleichszahlungen sowie zur Vermei- j dung der Überkompensation, wurde der Betrauungsakt mit Schreiben der Stadt “ Münster vom 23. November 2016 angepasst. Hinweise auf unzulässige Beihilfen, die die WFM bis zum 31. Dezember 2011 möglicherweise erhalten haben könnte, liegen nicht vor. ' Als Investor und Betreiber hat die NBZ - Nano-Bioanalytik-Zentrum GmbH, eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der WFM, das Nano-Bioanalytik-Zentrum Münster gebaut. Das Gesamtprojekt umfasst ein Volumen von 10,4 Mio. € und ist in Höhe von 6,6 Mio, € mit Fördermitteln des Landes NRW und der Europäischen Union ausgestattet. Die Stadt Münster und die WFM haben sich jeweils mit zusätzlichen 1,5 Mio, € an dem Projekt beteiligt. Sollte im Ergebnis das Defizit des Zentrums größer sein als im Förderantrag angenommen, dann ist mit zusätzlichen Zu- schüssen durch das Land NRW nicht zu rechnen. Hier wäre die WFM als alleinige Gesellschafterin gefordert, mögliche Liquiditätsdefizite zu kompensieren. Für das Jahr 2018 wird mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -1.208 TE gerechnet. In den Folgejahren wird die WFM Fehlbeträge auszuweisen haben, die voraussichtlich zwischen 1.084 TE und 1.344 TE liegen werden. Münster, den 10. April 2018 Dr. Thomas Robbers Geschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0745/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.08.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37