Mandari Insight

3486/2019

Sachstandsbericht: Umsetzung des Zehn-Punkte-Aktionsplans der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 25.10.2019

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Ansehen

Anlage I

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Ansehen

Anlage II

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Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2327 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161/1 
 
Vorlagen-Nummer 25.10.2019 
 3486/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 25.11.2019 
Ausschuss Kunst und Kultur 26.11.2019 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 02.12.2019 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 06.12.2019 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 10.12.2019 
Ausschuss Soziales und Senioren 16.01.2020 
Wirtschaftsausschuss 16.01.2020 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.01.2020 
Jugendhilfeausschuss 28.01.2020 
 
Sachstandsbericht: Umsetzung des Zehn-Punkte-Aktionsplans der Europäischen 
Städtekoalition gegen Rassismus 
Mit einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates bitten die Herren Ahmet Edis, 
Stefan Mitu und Nebil Bayrakcioglu die Verwaltung um Beantwortung folgender Nachfrage. 
 
Frage 
Wie ist der aktuelle Sachstand der Umsetzung des Konzeptes zum „Zehn-Punkte-Aktionsplan zur 
Bekämpfung von Rassismus auf kommunaler Ebene in Europa“ in Köln? 
 
Antwort der Verwaltung 
Mit Beschluss des Rates am 15.12.2005, schloss sich die Stadt Köln der Europäischen Städte-
Koalition gegen Rassismus (ECCAR) an. Damit verpflichtet sich die Stadt Köln Rassismus und Dis-
kriminierung auf kommunaler Ebene zu bekämpfen und dadurch einen Beitrag zum Schutz der Men-
schenrechte und zur Förderung der Integration sowie Achtung der Vielfalt in Europa zu leisten. Der 
„Zehn-Punkte-Aktionsplan“ dient dabei als Unterstützung, Strategien zu optimieren und Prioritäten zu 
setzen.  
 
Die Mitglieder der Städtekoalition sind angehalten alle zwei Jahre einen Bericht über die Aktivitäten 
der Stadt zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung zu erstellen. Dieser wird durch die 
UNSECO und den wissenschaftlichen Beirat der Europäischen Städtekoalition ausgewertet. 
 
Der vorliegende Bericht liegt als Langversion in Anlage I sowie in Tabellenform in Anlage II der Be-
antwortung bei.

2 
 
Anhang 
Anlage I: Langversion Sachstandsbericht: Umsetzung des Zehn-Punkte-Aktionsplans der Europäi-
schen Städtekoalition gegen Rassismus 
 
Anlage II: Kurzübersicht Sachstandsbericht: Umsetzung des Zehn-Punkte-Aktionsplans der Europäi-
schen Städtekoalition gegen Rassismus 
 
gez. Reker

Anlage I

66769 Zeichen

Anlage I  Stand: 21.10.2019 
/ 2 
Sachstandsbericht: Umsetzung des Zehn-Punkte-Aktions-
plans der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus 
Handlungsfeld 1: Verstärkte Wachsamkeit gegenüber Rassismus 
Aufbau eines Beobachtungs- und Solidaritäts-Netzwerkes. 
 
 
Sachstand: 
Einrichtung eines Beratungsgremiums, in dem verschiedene gesellschaftliche 
Akteure vertreten sind, um die örtliche Situation einzuschätzen  
Die Stadt Köln unterstützt das Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung in seiner 
Arbeit und ist dort durch das Amt für Integration und Vielfalt, die Informations- und Bildungs-
stätte des NS-Dokumentationszentrums und das Amt für Kinder, Jugend und Familie vertre-
ten. Um die Arbeit des Kölner Forums gegen Rassismus und Diskriminierung zu unterstützen 
wird seit 2018 eine Geschäftsstellenkraft durch städtische Antirassismus-Mittel finanziert.  
Durch das Wohnungsamt der Stadt Köln wird die Ombudsstelle Köln finanziert. Diese nimmt 
Hinweise auf gravierende Probleme im Zusammenhang der Flüchtlingsunterbringung von 
Geflüchteten, freiwillig Engagierten, Beschäftigten sowie anderen Personen entgegen und 
berichtet regelmäßig an die Verwaltung und die politischen Gremien der Stadt Köln. Die Be-
richte werden veröffentlicht. Werden strukturelle Risikofaktoren oder Verbesserungsbedarfe 
erkannt, werden Änderungen empfohlen.  
Als Beratungsgremien wirken die Arbeitskreise des Kölner Integrationsrats, die in ihrer Funk-
tion integrationspolitische Themen behandeln und Handlungsempfehlungen für den Integrati-
onsrat sowie die Verwaltung erarbeiten. Insbesondere der Arbeitskreis 5 - Allgemeine 
Rechtsfragen, Interkulturelle Öffnung und Antidiskriminierung beschäftigt sich in seiner Funk-
tion mit dem Thema Antidiskriminierung. Darüber hinaus wirkt die Stadt Köln über das Kom-
munale Integrationszentrum des Amtes für Integration und Vielfalt auf Landesebene in ver-
schiedenen Arbeitskreisen mit dem Themenschwerpunkt Interkulturelle Öffnung und Rassis-
muskritik mit.  
 
Entwicklung eines Systems in Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilge-
sellschaft, um rasch auf rassistische Handlungen reagieren und die zuständigen 
Behörden informieren zu können 
Verschiedene städtische Fachdienststellen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ratsfrakti-
onen unterstützen Aktivitäten von Gremien, die Bekämpfung von Rassismus und Diskriminie-
rung thematisieren, z.B. Runder Tisch für Integration, Runder Tisch für Flüchtlingsfragen und 
viele andere.

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/ 3 
Thematisierung von Rassismus und Diskriminierung in möglichst vielen Instituti-
onen und Organisationen der Stadt 
Die Thematisierung von Rassismus und Diskriminierung erfolgt in möglichst vielen Institutio-
nen und Organisationen der Stadt unter anderem im Kölner Arbeitskreis der Integrations-
agenturen. Der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen fordert vor jeder Wahl alle Parteien auf 
nicht zu diskriminieren, diese Erklärung sollen die Parteien unterschreiben und im Wahl-
kampf beachten.  
Bei der Gründung neuer Strukturen sowie Überarbeitung von Richtlinien durch das Amt für 
Integration und Vielfalt wird darauf geachtet, dass Organisationen und Träger sich klar der 
Thematik der Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung annehmen und thematisie-
ren.  
 
Die Regionalkoordination für die Kölner „Schulen ohne Rassismus – Schulen mit Courage“ 
liegt beim Kommunalen Integrationszentrum, in dieser Funktion werden Vernetzungstreffen 
veranstaltet und Informationen für Trägerschulen über Angebote von Kooperationspartnern 
angeboten. 
 
Planung 
Der bereits stattfindende rege Austausch zwischen verschiedenen Behörden und anderen 
Akteuren soll durch die Intensivierung der Kooperation zwischen der Stelle zum Abbau von 
Intoleranz, Diskriminierung und Ausgrenzung im Amt für Integration und Vielfalt, der Stadt-
bibliothek Köln, dem Forum der Volkshochschule Köln und der Informations- und Bildungs-
stätte des NS Dokumentationszentrum vertieft werden. Durch eine koordinierte Absprache 
von Projekten und der Themen Antirassismus und Antidiskriminierung soll eine größere 
Sichtbarkeit in der Stadtgesellschaft erreicht werden.

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/ 4 
Handlungsfeld 2: Bewertung der örtlichen Situation und der kommunalen Maßnahmen 
Aufbau einer Datensammlung, Formulierung erreichbarer Ziele und Entwicklung von 
Indikatoren, um die Wirkung der kommunalen Maßnahmen bewerten zu können. 
 
 
Sachstand: 
Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen, um die Daten und Informationen 
regelmäßig analysieren und Studien zur örtlichen Situation erstellen zu können 
Die Stadt Köln arbeitet in unterschiedlichen Bereichen mit Forschungseinrichtungen zusam-
men, um Daten und Informationen zur örtlichen Situationen zu sammeln und zu analysieren. 
In diesem Zusammenhang sind verschiedene Maßnahmen zu nennen: 
„Wie inklusiv ist unser Quartier?“. Eine Studie, die die Barrierefreiheit explizit zum 
Thema macht und gemeinsam mit interessierten Bewohnerinnen und Bewohnern, im 
Sozialraum tätigen Trägern und Einrichtungen und Kölner Behindertenorganisationen 
in zwei Sozialräumen eine exemplarische Erhebung der Generationengerechtigkeit und 
Barrierefreiheit tätigt. Aus der Erhebung wird ein exemplarischer Maßnahmenkatalog 
entwickelt, um Wohnquartiere „inklusiv“ zu entwickeln.  
„LSBTIQ als wirtschaftlicher Standortfaktor für Köln“. Eine Studie, die analysiert inwie-
weit die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, interge-
schlechtlichen und queeren Menschen in Köln sich positiv auf den Unternehmens-
standort auswirkt. 
„Wir sind Eltern! Eine Studie zur Lebenssituation von Kölner Regenbogenfamilien“. 
Eine Studie, die im Rahmen des europäischen Projekts AHEAD (Against Homophobia. 
European Local Administration Devices) stattgefunden hat, mit dem Ziel der Förderung 
kommunaler Gleichstellungspolitik in den Fachbereichen der Erziehungs- und Bil-
dungspolitik, der Familienpolitik, der sozialen Integrations- und Immigrationspolitik und 
der Gestaltung des öffentlichen Raums. 
„Impulse für Innovationen in der Migrations- und Integrationsarbeit“. Die Studie stellt 
Impulse für Innovationen im Umgang mit migrationsbedingter Vielfalt in Kommunen auf 
strategischer Ebene bereit. Hierbei geht es vor allem um Strategien der kommunalen 
Migrations- und Integrationspolitik und praktischen Arbeit.

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/ 5 
Entwicklung konkreter, stadtspezifischer Empfehlungen auf der Grundlage der 
Datenanalyse und Aufbau einer Datensammlung, Formulierung erreichbarer 
Ziele und Entwicklung von Indikatoren, um die Wirkung der kommunalen Maß-
nahmen bewerten zu können 
Das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln definierte Raumtypen in den Ausstattungsstan-
dards im Sinne eines „Design für Alle“ und leistet damit einen Beitrag im Bereich des Abbaus 
von Hindernissen für Menschen mit Behinderungen im Alltag. Darüber hinaus finden die Be-
lange von Menschen mit Behinderungen bei der Erstellung bzw. Fortschreibung verschiede-
ner Stadtentwicklungskonzepte ausdrücklich Berücksichtigung. Zu nennen sind an dieser 
Stelle insbesondere das noch zu erarbeitende Konzept zur Strategischen Stadtentwicklung, 
das Stadtentwicklungskonzept Mobilität und Verkehr, die Fortschreibung des Einzelhandels- 
und Zentrenkonzepts sowie weitere teilräumliche Stadtentwicklungskonzepte. Ein verwal-
tungsinterner Arbeitskreis befasst sich mit gut gestalteten barrierefreien Standards für den 
öffentlichen Raum. Hierzu gehört beispielsweise die frühzeitige Integration von Gestaltungs-
leitlinien für barrierefreies Bauen bereits im Planungsstadium. 
 
Im Rahmen der durch den Europäischen Sozialfond (ESF) geförderten Projekte Willkommen 
und Ankommen in Köln (2014/15, 2016, 2017/18) sowie der durch den Europäischen Hilfs-
fonds für die am stärksten benachteiligten Personen in Deutschland (EHAP) geförderten Pro-
jekte BONVENA (2016-2018) und ALVENI (2019-2020) wurden jeweils die in den Projekten 
gesammelte Daten durch die EU evaluiert und die Wirksamkeit der Maßnahmen bewertet. 
Das Projekt Willkommen und Ankommen in Köln wird seit 2019 durch die Stadt Köln eigen-
ständig weitergefördert. Die Projekte ALVENI links vom Rhein und ALVENI rechts vom Rhein 
beinhalten Antidiskriminierungsworkshops im Umgang mit südosteuropäischen Zugewander-
ten. 
Das 2014 dem Rat der Stadt Köln vorgelegte Interkulturelle Maßnahmenprogramm ist eine 
Zusammenstellung aller Maßnahmen zur Förderung der Integration, der Vielfalt und des in-
terkulturellen Zusammenlebens in Köln. Es ist die Zusammenstellung von Ideen zur Weiter-
entwicklung des Prozesses der Integration aus sieben Expertengruppen und führt konkrete 
Handlungsmaßnahmen auf u.a. im Bereich Diskriminierungsfreie Stadt.  
Mit dem Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik: Köln überwindet Barrieren – eine 
Stadt für alle, dem Konzept zur Stärkung der Integrativen Stadtgesellschaft und dem Diver-
sity Konzept: Köln l(i)ebt Vielfalt, verfügt die Stadt Köln über verschiedene Maßnahmenkata-
loge, in denen erreichbare Ziele und Indikatoren formuliert sind, Teilhabechancen zu erhö-
hen und Diskriminierungen zu bekämpfen.  
 
Planung 
Die Erstellung eines Aktionsplans der Stadt Köln zur Akzeptanz sexueller und geschlechtli-
cher Vielfalt, der erreichbare Ziele und Maßnahmen enthält, ist derzeit in Erarbeitung. 
Es ist geplant ein Kennzahlensystem für integrations- und vielfaltsrelevante Parameter auf-
zubauen. Hierzu wird sich bereits eng mit der Sozialplanung im Sozialdezernat und dem Amt 
für Stadtentwicklung und Statistik abgestimmt, um das Integrationsmonitoring in die beste-
henden Systeme einzubinden. Ziel des Monitorings ist eine fundierte Datenlage, um Bedarfe 
und ggf. Missstände im Integrationsprozess frühzeitig zu erkennen, sodass gezielte Maßnah-
men zur Steuerung und Gegensteuerung entwickelt werden können. 
Durch den derzeit in Erstellung befindlichen Lebenslagen Bericht sollen Informations- und 
Datendefizite behoben werden.

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Handlungsfeld 3: Bessere Unterstützung für Opfer von Rassismus und Diskriminie-
rung 
Unterstützung für die Opfer, damit sie sich künftig besser gegen Rassismus und Dis-
kriminierung wehren können. 
 
Sachstand: 
Einrichtung der Stelle einer Ombudsperson oder einer Anti-Diskriminierungs-Ab-
teilung in der Stadtverwaltung, die sich mit entsprechenden Beschwerden befas-
sen 
Mit dem Ratsbeschluss 1962/2015 wurde eine Stelle zur Prävention und Abbau von Intole-
ranz, Diskriminierung und Ausgrenzung (IDA) geschaffen. Ziel der Stelle ist es Abbau von 
Intoleranz, Diskriminierung und Ausgrenzung aufgrund der Herkunft, der Ethnie, der Haut-
farbe, der sexuellen Orientierung, der Behinderung, der Religion, des Geschlechtes und des 
Alters zu gewährleisten, um somit den Abbau von strukturellen Hemmnissen und Zugangs-
barrieren für alle benannten Zielgruppen gegenüber städtischen und anderen Institutionen zu 
fördern. Das Bewusstwerden, dass das Thema Diversity mit seiner ganzheitlichen Sicht-
weise als Ressource und Potenzial für alle Beteiligten zu sehen ist, wird maßgeblich durch 
die Umsetzung des Dachkonzeptes "Köln l(i)ebt Vielfalt, Diversity Konzept der Stadt Köln" 
und einer damit verbundenen Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation sowie durch geplante 
wissenschaftliche Studien unterstrichen. In diesem Sinne erarbeitet die IDA Stelle die kon-
zeptionelle Entwicklung von Informations- und Trainingsangeboten für Mitarbeitende der 
städtischen Verwaltung und Externen mit. Darüber hinaus werden vorbeugende Maßnahmen 
im Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung sowie Analysen und Studien zum Themen-
komplex Diversity und Diskriminierung initiiert. Das Büro des Behindertenbeauftragten wirkt 
parteiisch für die Beschwerdeführende Person in die Verwaltung hinein, unterstützt Personen 
in ihren Beschwerden und dient als Ansprechstelle für die Belange für Menschen mit Behin-
derungen. 
Förderung örtlicher Einrichtungen, die Opfern rechtlichen und psychologischen 
Beistand leisten und Entwicklung vorbeugender Maßnahmen im Kampf gegen 
Rassismus und Diskriminierung 
Die Stadt Köln unterstützt finanziell die beiden externen Antidiskriminierungsbüros der Cari-
tas und bei Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V, die LSBTI Arbeit des Jugendzentrum Anyway 
e.V., die Transberatungsstelle bei Rubicon e.V. sowie die Ombudsstelle Köln, die sich um 
die Belange und Vorfälle in Flüchtlingsunterkünften kümmert. Ferner wird das Therapiezent-
rum für Folteropfer gefördert, in dem traumatisierte und - oft durch fremdenfeindliches Ver-
halten verursacht - retraumatisierte Flüchtlinge beraten, behandelt und begleitet werden. 
Über das städtische Integrationsbudget stehen jährlich Projektmittel für Antirassismus-Trai-
nings in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung. Ziel ist die Unterstützung von bereits laufen-
den Projekten, die einen interkulturellen Ansatz unterstützen und einen sozialräumlichen Be-
zug haben. Besonders berücksichtigt werden Projekte der interkulturellen und antirassisti-
schen Arbeit, die über die konkrete Schulung hinaus eine nachhaltige Wirkung haben, etwa 
durch Erstellung von Arbeitsmaterialien oder die Ausbildung insbesondere von Multiplikato-
rinnen und Multiplikatoren. 
Im Bereich LSBTI Aufklärung werden die Schulaufklärungskampagnen zur sexuellen und ge-
schlechtlichen Vielfalt für Jugendlichen WiR – Wissen ist Respekt und SchlauKöln gefördert.  
Durch die Bereitstellung städtischer Mittel konnte die Auflage des Veranstaltungskalenders 
„Gemeinsam in Köln – GiK“ erhöht sowie der Druck einer Beilage zu den Themen Freizeit 
und Kontaktmöglichkeiten ermöglicht werden.

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Durch die ESF und EHAP Projekte konnte eine Begleitung von Sprach und Kulturmittlern bei 
Amtsgängen für Sinti und Roma ermöglicht werden.  
Einführung von Disziplinarmaßnahmen gegen Mitarbeiter/innen der Stadtverwal-
tung, die sich rassistischen Verhaltens schuldig gemacht haben 
Bei entsprechenden Hinweisen werden vom Personalamt arbeits- oder disziplinarrechtliche 
Maßnahmen geprüft und eingeleitet. Im Einklang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungs-
gesetz (AGG) können sich Mitarbeitende der Stadt Köln an die Disziplinarstelle der Stadt 
Köln wenden, die auch Disziplinarmaßnahmen gegen Mitarbeitende der Stadtverwaltung 
prüft und anwendet.  
 
Planung 
Erarbeitung einheitlicher Richtlinien zur besseren Steuerung und strategischen Ausrichtung 
der Mittel für Antirassismus-Trainings. 
Die Ausbildungsleitung erarbeitet, im Rahmen eines Projektteams bestehend aus Auszubil-
denden der Stadt Köln, einen Flyer für Auszubildende, der das Thema Diskriminierung be-
handelt und der an alle Auszubildenden ausgehändigt werden soll.

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Handlungsfeld 4: Bessere Beteiligungs- und Informationsmöglichkeiten für Bürger/in-
nen 
Bessere Information der Bürger/innen über ihre Rechte und Pflichten, über Schutz-
maßnahmen, rechtliche Möglichkeiten und Sanktionen für rassistisches Verhalten. 
 
Sachstand: 
Bessere Information der Bürger/innen über ihre Rechte und Pflichten, über 
Schutzmaßnahmen und über Sanktionen für rassistisches Verhalten 
Die Stadt Köln verfügt über verschiedene Beteiligungs- und Informationsmöglichkeiten für 
alle Einwohnerinnen und Einwohner Kölns. Hierunter sind zuvorderst der Integrationsrat der 
Stadt Köln sowie die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, die Stadtarbeitsgemein-
schaft Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und intergeschlechtliche Menschen 
(LSBTI) sowie die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik zu fassen. Diese Gremien set-
zen sich umfassend für die Belange und Interessen der Menschen und Gruppen in Köln ein, 
die sie vertreten. Die Stärkung der Gremien wurde zuletzt durch die Auszahlung von Sit-
zungsgelder an die Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und der Stadt-
arbeitsgemeinschaft LSBTI sowie der Einrichtung eines eigenen Budgets erreicht.  
Der Behindertenbeauftragte ist im Beirat für Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Köln vertreten und 
trägt dazu bei, die Ansprache und Partizipation von Bevölkerungsgruppen zu erreichen, die 
man bisher noch nicht erreicht hat. Darüber hinaus soll damit die Barrierefreiheit als Stan-
dard formuliert sein. Als weitere Maßnahme ist die mehrsprachige Bewerbung von Veranstal-
tungen des Beteiligungsmanagements / Bürgerbeteiligung geplant.  
Informationen über Antidiskriminierungsarbeit der Kommune und ihrer Kooperations-/ Ver-
netzungspartner sowie über andere integrationsrelevante Themen werden auf der städti-
schen Internetseite zur Verfügung gestellt.  
Das NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln stellt Informationen zum Thema Rechtsext-
remismus und zur Intervention und Prävention rechtsextremer Denk- und Handlungsmuster 
auf der Internetseite der Info- und Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus ein.  
Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit im Umgang mit Rassismus wird durch das städti-
sche NS-Dokumentationszentrum in vielfältiger Form angeboten. Die Info- und Bildungsstelle 
gegen Rechtsextremismus bietet Beratung, Information und Hilfestellung für Vereine, Initiati-
ven, Organisationen, Einrichtungen und interessierte Einzelpersonen bei der Entwicklung 
und Durchführung von Projekten und Aktivitäten gegen Rechtsextremismus und Rassismus 
durch  
• Bereitstellung von didaktischen Materialien,  
• Hilfestellung bei der Suche nach geeigneten Arbeitsansätzen, Erstellung eines Pools 
an Methoden und beispielhaften Aktivitäten für Multiplikatorinnen, Multiplikatoren und 
engagierte Jugendliche 
• Unterstützung von Schülerinnen, Schülern, Studierenden und in der Forschung Tätigen 
bei Recherchen zum Thema Rechtsextremismus 
• schriftliche Publikationen 
• Service für Medienrecherchen 
• weitere Veranstaltungen und ggf. Ausstellungen.

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Verbreitung von Publikationen, die über die Rechte und Pflichten der Bürger/innen 
in einer multikulturellen Gesellschaft, über die Anti-Rassismus-Politik der Stadt-
verwaltung, über Sanktionen für rassistisches Verhalten und über Kontaktadres-
sen informieren, an die sich Opfer und Zeugen gegebenenfalls wenden können 
In den jährlichen Berichten der beiden durch die Stadt geförderten Antidiskriminierungsbüros 
werden weitere Informationen über die Antirassismusarbeit in Köln sowie Ansprechpartner 
genannt. Eine weitere Publikation zum Thema Diskriminierung ist das europäische Weiß-
buch: „Homophobie? Was tun? Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität – Lokale Po-
litik für die Gleichstellung“.  
 
Regelmäßige Durchführung eines vielfältigen Veranstaltungsprogramms zum 
„Internationalen Tag gegen Rassismus“ am 21. März um die Öffentlichkeit zu in-
formieren und zu sensibilisieren 
Am 21. März beteiligt sich die Stadt Köln im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im Forum gegen 
Rassismus und Diskriminierung an der gemeinsamen Aktion am Internationalen Tag gegen 
Rassismus. Zusätzlich wirbt die Stadt Köln am Deutschen Diversity Tag für eine offene und 
vielfältige Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft als Unterzeichnerin der Charta der Vielfalt. 
Darüber hinaus veranstaltet das Büro des Behindertenbeauftragten jedes Jahr eine themati-
sche Veranstaltung zum Tag der Menschen der Behinderungen und die Fachstelle Lesben, 
Schwule, Bisexuelle, Trans und intergeschlechtliche Menschen beteiligt sich mit Aktionen 
und Veranstaltungen am International Day Against Homo-, Bi-, Inter- and Transphobia 
(IDAHOBIT), dem Transgender Day of Rememberance und dem Cologne Pride.  
 
Unterstützung der Nichtregierungsorganisationen in ihren Bemühungen, über 
Rassismus und Diskriminierung aufzuklären und Aktionen gegen diese Phäno-
mene zu entwickeln 
Die Stadt Köln begrüßt, unterstützt und begleitet die Entwicklung neuer Arbeitsstrukturen von 
herkunftsübergreifenden Migrantenselbstorganisationen in Köln. Innerhalb dieser Strukturen 
wird verbindlich geregelt, dass die Mitglieder aktiv gegen Rassismus und Diskriminierung 
eintreten. Im Rahmen verschiedener städtischer und bürgerschaftlicher Aktionen gegen Ras-
sismus und Diskriminierung soll der Verband künftig miteinbezogen werden. 
Die Stadt Köln unterstützt innerhalb ihrer Möglichkeiten eine Vielzahl an Bemühungen über 
Rassismus und Diskriminierung aufzuklären. Durch die Mittel für Antirassismus-Trainings 
steht eine jährliche Fördersumme für Projekte bereit. Darüber hinaus beteiligt sich die Stadt 
Köln an dem Landesprojekt NRWeltoffen unter der Federführung des NS-Dokumentations-
zentrums sowie dem Bundesprogramm Demokratie leben – Partnerschaften für Demokratie.  
Die Förderung von Interkulturellen Zentren, die als Einrichtungen von Verbänden, freien Trä-
gen und Migrantenselbstorganisationen den interkulturellen Dialog voranbringen und einen 
Beitrag zur Aufklärung und Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger leisten, gehört u. a. 
zu den präventiven Maßnahmen der Stadt gegen Rassismus und Diskriminierung.  
Die Beteiligung der direkt in den Kölner Integrationsrat gewählten Migrantenvertretern/- ver-
treterinnen in Form von Formulierung von Empfehlungen zur Beschlussfassung durch die 
politischen Gremien trägt zur Entwicklung der Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit 
in der Kommune bei.

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Verbesserung der Partizipationsmöglichkeiten diskriminierter Gruppen  
Zur Unterstützung der Behindertenorganisationen und – selbsthilfegruppen werden bei der 
Wahrnehmung ihrer Mitwirkungsrechte in Absprache mit der Stadtarbeitsgemeinschaft Be-
hindertenpolitik Maßnahmen ergriffen, die die Rahmenbedingungen der ehrenamtlichen Ar-
beit der Mitglieder der Behindertenorganisationen und –selbsthilfegruppen verbessern. Diese 
Mitwirkung umfasst u.a. die Entsendung von Sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern 
oder von Mitgliedern für den Arbeitskreis Barrierefreies Köln. In der Wahrnehmung ihrer Mit-
wirkungsrechte werden die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und –selbsthilfe-
gruppen durch das Büro des Behindertenbeauftragten unterstützt. Hierzu gehört auch die 
Kostenübernahme der Assistenzkosten für die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik. 
Seit 2015 sind Maßnahmen getroffen worden, um dem besonderen Schutzbedarf von Ge-
flüchteten Rechnung zu tragen. Hierzu zählen die Beratung von Geflüchteten durch städtisch 
geförderte Beratungsstellen und die Einrichtung von Wohneinheiten für LSBTI-Geflüchtete.  
 
Planungen 
./.

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Handlungsfeld 5: Die Stadt als aktive Förderin gleicher Chancen 
Förderung gleicher Chancen auf dem Arbeitsmarkt.  
 
Sachstand: 
Förderung gleicher Chancen auf dem Arbeitsmarkt 
Das Kommunale Integrationszentrum berät junge Neuzugewanderte im Alter von 18-27 Jah-
ren hinsichtlich ihrer Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Sie werden auf der Grund-
lage ihrer Bildungsbiographie umfassend über die Möglichkeiten einen Schulabschluss zu 
erwerben, einen Schulabschluss nachzuholen, einen Sprachkurs zu besuchen, eine Ausbil-
dung zu beginnen oder zu studieren, informiert. Es findet eine Verweisberatung zu weiteren 
Beratungs- und Unterstützungsangeboten, Bildungsträgern, freien Trägern, Vereinen etc. 
statt. Dieser, oftmals erste Kontakt mit einer Beratungsinstanz in der Kommune, führt dazu, 
dass die jungen Neuzugewanderten einen ersten Zugang zu der Bildungs- und Beschäfti-
gungslandschaft erhalten. 
Durch Informationsveranstaltungen zum dualen Ausbildungssystem in den Internationalen 
Förderklassen der Berufskollegs, informiert das Kommunale Integrationszentrum die Schüle-
rinnen und Schüler und fördert somit die Teilhabe dieser am deutschen Ausbildungssystem. 
Durch die Verweisberatung an die Kooperationspartner der Arbeitsmarktintegration (IHK, 
HWK, Integrationpoint) wird die Vermittlung auf den Ausbildungsmarkt vorangetrieben.  
Das Kommunale Integrationszentrum widmet sich dem Thema „Interkulturelle Elternarbeit“ 
und erarbeitet gemeinsam mit relevanten Akteuren Arbeitshilfen und eine Übersicht zu den 
Beratungsangeboten und Informationsveranstaltungen speziell im Bereich Übergang 
Schule/Beruf für neuzugewanderte Eltern und ihre Kinder. Dadurch sollen die Eltern befähigt 
werden, ihre Kinder bei dem Prozess der Berufsfindung zu unterstützen und als kompetente 
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Seite stehen zu können. Durch diesen sys-
temischen Zugang sollen die Teilhabechancen von neuzugewanderten Jugendlichen im Be-
reich Bildung und Arbeit gestärkt werden.  
Das ESF-Projekt Willkommen und Ankommen in Köln (WAK) bietet mit der arbeitsmarktakti-
vierenden Beratung sowie den präventiv ausgerichteten (Grund-) Bildungsangeboten einen 
Beitrag zur Armutsbekämpfung in den Sozialräumen. Als Teil des Integrierten Stadtentwick-
lungskonzepts "Starke Veedel – Starkes Köln" verfolgt WAK das Ziel, die besonders von so-
zialer Benachteiligung betroffenen Stadtquartiere sowie die Lebenssituation der dort leben-
den Menschen nachhaltig zu verbessern. Eine Förderung dieser Quartiere trägt gleichzeitig 
zu einer gesamtstädtischen Entwicklung bei und fördert den sozialen Zusammenhalt in der 
Stadt.  
Darüber hinaus initiiert das Kommunale Bündnis für Arbeit mehrere Projekte u.a. für die Ziel-
gruppen Langzeitarbeitslose und Bildungsbenachteiligte. Dazu zählen das Kompetenzzent-
rum Bildung und Arbeit für Migrantinnen und Migranten in Köln (KOBAM), das Kölner Bil-
dungsmodell (KöBi) und das Kommunale Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit 
(KomProArBeit). Letzteres ermöglicht langzeitarbeitslosen Kölnerinnen und Kölner, und da-
mit den überproportional von Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Migrantinnen und Migran-
ten, soziale Teilhabe und berufliche Integration.

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Förderung von interkulturellen Fortbildungsangeboten für Firmenangestellte in 
Kooperation mit Gewerkschaften, Berufs-, Handels-, und Industrievereinigungen 
Das Kommunale Integrationszentrum pflegt enge Kooperationen zu Institutionen der kommu-
nalen Arbeitsmarktintegration wie der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskam-
mer, dem Jobcenter u.v.m. Durch diese Kooperationen wird in Zusammenarbeit und Aus-
tausch daran gearbeitet, die Zugänge zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt für neuzugewan-
derte junge Erwachsene zu verbessern.  
Das Kommunale Integrationszentrum bietet regelmäßige Workshops zu relevanten Themen 
der kommunalen Integrationsarbeit an, um Multiplikatorinnen und Multiplikatoren bei Ihrer Ar-
beit mit der Zielgruppe der neuzugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu 
unterstützen, Barrieren abzubauen, Dialoge zu fördern, interkulturelles Know-How zu vermit-
teln sowie Chancengleichheit herzustellen.  
 
Wirtschaftliche Förderung diskriminierter Gruppen 
Das Projekt WAK unterstützt bei der Kompetenzfeststellung im Ausland erworbener Ab-
schlüsse und deren Anerkennung in Deutschland und fördert das Projekt der Stadtteilmütter / 
-eltern, das Menschen über das deutsche Bildungs- und Sozialsystem sowie über Über-
gänge von der Schule in den Beruf und in die Arbeitsweltwerden informiert, um gleiche 
Chancen für alle zu ermöglichen. Im Rahmen der Humanitären Hilfen wurden vier Beschäfti-
gungsverhältnisse (1-Euro-Jobs) geschaffen. 
Im Beirat des Zentrums für Mehrsprachigkeit und Integration, als Gemeinschaftsprojekt der 
Stadt Köln, der Universität zu Köln und der Bezirksregierung Köln, sind Vertreterinnen und 
Vertreter von Gewerkschaften und Handelsvereinigungen. Es fördert durch unterschiedliche 
Veranstaltungen und Initiativen interkulturelle Fortbildungen. KOBAM – das Kompetenzzent-
rum Bildung und Arbeit für Migrantinnen und Migranten in Köln – unterstützt als eine Instituti-
onen übergreifende Servicestelle zur Verbesserung der individuellen Ausbildungs- und Be-
schäftigungschancen Migrantinnen und Migranten bei der gesellschaftlichen und beruflichen 
Integration. KöBi – das Kölner Bildungsmodell - bietet Menschen im Alter von 25 bis 35 Jah-
ren die Chance, auf Basis modularer Qualifizierung, Schritt für Schritt einen Berufsabschluss 
zu erwerben. 
Das Kommunale Integrationszentrum ist Teil von Arbeitskreisen und Gremien zum Thema 
Arbeitsmarktintegration und entwickelt in diesem Rahmen zusammen mit den relevanten 
Akteuren aus dem Bereich Strukturen zur Verbesserung des Zuganges von neuzugewander-
ten jungen Erwachsenen zu Ausbildung und Arbeit. 
 
z.B. Öffentliche Auszeichnung von örtlichen Unternehmen, die den Kampf gegen 
Rassismus und Diskriminierung aktiv unterstützen 
Das Engagement für Menschen und Organisationen, die sich gegen Diskriminierung und für 
eine offene Stadtgesellschaft einsetzen, wird zum einen durch den Miteinanderpreis der 
Stadt Köln, der im Zuge des Ehrenamtspreises vergeben wird sowie den alle zwei Jahre ver-
gebenen Kölner Innovationspreis Behindertenpolitik verdeutlicht.

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/ 13 
Planung 
Die Stadt plant die Aktivitäten des Kölner Netzwerks zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Be-
hinderung und zur Förderung ihrer Beschäftigungssituation wieder aufzunehmen. Die Aktivi-
täten des Kölner Netzwerks zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung und zur Förde-
rung ihrer Beschäftigungssituation sollen auch in Zukunft gesichert werden. Ziel ist insbeson-
dere der Abbau von Vorurteilen durch Informationen, Beratung und Begegnung. Um dem ho-
hen Bedarf an Vernetzung, Austausch und Abstimmung der unterschiedlichen Akteur*innen 
und den damit verbundenen Aktivitäten zur Verbesserung der Beratung von Unternehmen 
und Vermittlung von Menschen mit Behinderung zu entsprechen, wird zunächst zwei Mal im 
Jahr ein regionales Netzwerktreffen zur Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Be-
hinderung durchgeführt. 
Als Teil der städtischen Antidiskriminierungsrichtlinie sollen Anti-Diskriminierungs-Bestim-
mungen in städtischen Verträgen aufgenommen werden.  
Im Rahmen der Aktivitäten des Kompetenzzentrums Frau & Beruf Region Köln ist für 2020 
mit dem Projekt „Mentegra. – Mentoring zur beruflichen Integration von qualifizierten geflüch-
teten Frauen“ ein betriebliches Mentoring mit Mentorinnen und Mentoren aus kleinen und 
mittleren Unternehmen für geflüchtete Frauen geplant, die aus ihrem Herkunftsland eine 
qualifizierte Ausbildung oder ein Studium mitbringen.

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Handlungsfeld 6: Die Stadt als Arbeitgeberin und Dienstleisterin 
Die Stadt verpflichtet sich, als Arbeitgeberin und Dienstleisterin Chancengleichheit 
und Gleichberechtigung zu gewährleisten. 
 
Sachstand: 
Die Stadt verpflichtet sich, als Arbeitgeberin und Dienstleisterin Chancengleich-
heit zu gewährleisten und zu fördern 
Durch den Beitritt zur Initiative „Diversity als Chance - Die Charta der Vielfalt der Unterneh-
men in Deutschland" im Jahr 2007 hat sich die Stadt Köln verpflichtet, durch die Einführung 
von Diversity-Managements ein diskriminierungsfreies Klima und die Chancengleichheit für 
alle Beschäftigte unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Religion oder Weltan-
schauung, Alter oder sexueller Orientierung zu fördern. Dies wird unter anderem durch das 
Diversity Konzept: Köln l(i)ebt Vielfalt sowie dem Handlungskonzept Behindertenpolitik, dem 
Integrationskonzept und dem in der Erarbeitung befindlichen Aktionsplan gegen Homo- und 
Transfeindlichkeit verwirklicht.  
Seit 2016 verfügt die Stadt Köln über eine städtische Inklusionsvereinbarung. Die Schwerbe-
hindertenquote der Stadt Köln lag 2017 bei 8,24%. Gemäß der Inklusionsvereinbarung strebt 
die Stadt Köln an, die geforderte Mindestbeschäftigungsquote zu sichern bzw. deutlich zu 
übertreffen. 
Das Informationsangebot im Internet ist laufend erweitert und verbessert worden. Dazu zählt 
die Ausweitung des Angebots in Gebärdensprache, die Veröffentlichung von Inhalten in 
Leichter Sprache auf häufig aufgerufenen Seiten und die Integration des Web-Sprachdiens-
tes ReadSpeaker zum Vorlesen der Seiten auf stadt-koeln.de.  
 
Einführung von Maßnahmen zur Förderung der interkulturellen Kompetenz inner-
halb der Stadtverwaltung 
Um die interkulturelle Kompetenz innerhalb der Stadtverwaltung zu stärken, werden Mitarbei-
tende und Führungskräfte verschiedene Fortbildungsmaßnahmen angeboten. Hierzu zählen 
Angebote zur Interkulturellen Kompetenz, zur Inklusionsvereinbarung, Leichter Sprache und 
Diversity Management.  
Im Jahr 2018 und bis zum 31.07.2019 wurden zu diesen Themen bislang über 350 Mitarbei-
tende und Führungskräfte (in der Regel Multiplikatoren) geschult. Diese werden zunehmend 
auch exklusiv für Ämter und Teams angeboten und rege nachgefragt, zum Beispiel durch 
das Amt für Soziales und Senioren, das Amt für Wohnungswesen oder das Amt für öffentli-
che Ordnung. Zusätzlich finden regelmäßige Thementage in den unterschiedlichen Ämtern 
und Dienststellen wie beispielsweise im Amt für Kinder, Jugend und Familie sowie im Job-
center statt. 
Auf Grundlage der im Jahr 2016 geschlossenen Inklusionsvereinbarung der Stadt Köln wer-
den zudem sukzessive alle rund 1.500 städtischen Führungskräfte im Rahmen der pflichti-
gen Fortbildung „Inklusion verstehen und erfolgreich umsetzen“ zu verschiedenen Aspekten 
und Themen der Inklusion geschult.  
Seit 2018 wurden bislang bereits über 250 erfahrene Führungskräfte geschult.  
Flankierend werden zudem seit Beginn des Jahres 2019 alle neuen Führungskräfte, also die-
jenigen, die erstmalig Führungsverantwortung bei der Stadtverwaltung übernehmen, im Rah-
men einer insgesamt 10-tägigen Schulungsreihe ebenfalls zum Themenkomplex Diversity 
und Inklusion geschult.

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Darüber hinaus gibt es fachspezifische Fortbildungsmaßnahmen zur Förderung der interkul-
turellen Kompetenz und Diversity Kompetenz von Beschäftigten der Stadt, z. T. werden 
diese seit Jahren durchgeführt. Bei dienststellen-spezifischen Bedarfen werden Trainings 
und/oder Beratungen angeboten, u.a. zum besonderen Schutzbedarf von LSBTI Geflüchtete 
im Wohnungsamt.  
Des Weiteren werden Fortbildungen für Mitarbeitende der Stadtverwaltung zur städtischen 
Richtlinie zur barrierefreien Kommunikation, die Einrichtung von Hilfsmitteln wie taktilen Leit-
systemen und mobilen Induktionsschleifen angeboten. Die Beteiligung und Mitwirkungen von 
Menschen mit Behinderung an zahlreichen städtischen Planungen haben zu deutlich mehr 
Wissen und Sensibilität gegenüber den Anforderungen von Barrierefreiheit und Inklusion ge-
führt. 
Im Rahmen des Projektes Einwanderung gestalten NRW ist ein Workshop mit den Titel „Ex-
pedition Vielfaltskompetenz“ veranstaltet worden, um die Weiterentwicklung der Vielfaltskom-
petenz innerhalb der Stadtverwaltung aktiv zu unterstützen. Unter Beteiligung von Migranten-
organisationen, Interkulturellen Zentren, Ehrenamts und Verwaltung sind Impulse zum Stel-
lenwert der Vermittlung von Vielfaltskompetenz gesammelt worden.  
Die Ausbildungsleitung der Stadt Köln hat in den vergangenen 4 Jahren u.a. fast 30 welt-
weite Auslandsprojekte für alle Auszubildendengruppen verwirklicht und dabei über 180 
Nachwuchskräfte ins Ausland geschickt. Hierüber konnten die jungen Menschen nochmals 
intensiver als bisher schon an Internationalität und ein Verständnis für andere Kulturen und 
gesellschaftliche Umstände herangeführt werden. Die Ausbildungsleitung berät und unter-
stützt die Auszubildenden bei der Suche nach Auslandspraktika und Auslandssemestern. 
 
Förderung der Beschäftigung von Personen mit Migrationshintergrund und aus 
diskriminierten Gruppen in der Stadtverwaltung 
Durch den Ratsbeschluss „Initiative Chancengleichheit“ fördert die Stadtverwaltung die Be-
schäftigung von Personen mit Migrationshintergrund. Die Integration von Jugendlichen mit 
Migrationshintergrund in Ausbildungsangebote der Stadt Köln wird durch sechsmonatige Ori-
entierungs- und Qualifizierungsmaßnahme gefördert. 
Durch die Initiative „Chance+“ besteht für Geflüchtete die Möglichkeit eines Praktikums in der 
Stadtverwaltung. Ende 2017 konnten ca. 40 Menschen in teils nochmals verlängerte Praktika 
und acht Personen in Ausbildung oder Beruf vermittelt werden, u.a. in das städtische Projekt 
für Jugendliche mit Migrationshintergrund. 
Die Quote der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, die bei der Stadt Köln eine Ausbil-
dung machen, liegt auf konstant bei circa 30 %. 
In allen Stellenausschreibungen der Stadt Köln gibt es einen Diversity-Passus, der deutlich 
macht, dass die Stadt Köln die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördert 
und deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren ethnischer, kul-
tureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller 
Identität begrüßt. 
2018 hat sich innerhalb der Stadtverwaltung ein Netzwerk der LSBTI Mitarbeitenden unter 
dem Namen „Buntwerk“ gegründet. Das Netzwerk ist ein geschützter Raum für den informel-
len Austausch. Zugleich bietet es eine Plattform, um öffentlichkeitswirksame Aktionen zu be-
stimmten Themenschwerpunkten zu planen und umzusetzen. Damit möchten sich die Mit-
glieder von "Buntwerk" für Sichtbarkeit und Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher 
Vielfalt sowohl innerhalb als auch außerhalb der Stadtverwaltung einsetzen.

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Planung 
Derzeit wird unter Federführung der Abteilung Diversity Management in Kooperation mit der 
Personalentwicklung eine virtual reality Schulung für Nachwuchsführungskräfte entwickelt, 
die den Umgang mit Vielfalt und Diversity Management vermitteln soll. 
Der Kopfbereich von stadt-koeln.de wird umgestaltet, um dort unter anderem Funktionen für 
leichtere Bedienbarkeit für Menschen mit Behinderungen an einer leicht zugänglichen Stelle 
bereitstellen zu können. 
Die Ausbildungsleitung plant auch für die Zukunft vielfältige Auslandsprojekte, um das 
Thema Internationalität durch Besuche vor Ort sowie oftmals Gegenbesuche von Gruppen in 
Köln, immer verbunden mit Projektaufträgen, weiter zu forcieren und in den Fokus zu brin-
gen.  
Darüber hinaus wird aktuell an einem Konzept für Jugendliche mit Einschränkungen im Aus-
bildungsberuf „Fachpraktikerin/Fachpraktiker für Bürokommunikation“ arbeitet, das eine jähr-
liche Einrichtung wird. Hier konnten im Rahmen eines Kurzkonzepts in einem ersten Schritt 
bereits 4 Personen eingestellt werden, nachdem bereits 2018 eine Auszubildende ihre Aus-
bildung begonnen hat, um erste Erfahrungswerte zu sammeln.

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Handlungsfeld 7: Chancengleichheit auf dem Wohnungsmarkt 
Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung bei Vermitt-
lung und Verkauf von Wohnungen. 
 
Sachstand: 
Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung bei 
Vermittlung und Verkauf von Wohnungen 
Die Stadt Köln unterhält seit 2016 eine mit zwei Fachkräften besetzte unabhängige Ombuds-
stelle, welche beim Kölner Flüchtlingsrat angebunden ist. Sie ermöglicht Geflüchteten bei ei-
ner Diskriminierungssituation im Rahmen ihrer Unterbringung eine Beschwerde einzu-
reichen. Die Ombudsstelle klärt dann in Zusammenarbeit mit der Verwaltung den Sachver-
halt, welche im konkreten Fall Abhilfe schafft oder Vorkehrungen trifft, ähnliche Diskriminie-
rungsvorfälle in Zukunft zu verhindern. 
Die Stadt Köln setzt in Unterbringungseinrichtungen für geflüchtete Menschen Sicherheits-
dienste ein. Die beauftragten Sicherheitsdienste sind vertraglich zur Durchführung von Schu-
lungen verpflichtet, in denen die Mitarbeitenden in Interkultureller Kompetenz und Deeskala-
tionstechnik geschult werden. Die Schulungen zur Interkulturellen Kompetenz beziehen sich 
auf alle Nationalitäten und Kulturen, die in Einrichtungen der Stadt Köln untergebracht sind, 
und sensibilisieren für rassistische Diskriminierungen.  
Die Stadt Köln hat im Rahmen der Umsetzung des Landesgewaltschutzkonzeptes NRW 
(LGSK NRW) eine Arbeitsgruppe aus Teilnehmern des Gremiums „Runder Tisch für Flücht-
lingsfragen“ und der Verwaltung gebildet, die ein Gewaltschutzkonzept für die städtischen 
Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete in Köln entwickelt. 
Analog zum LGSK NRW ist das Leitbild jeder Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete in 
Köln ein klares Bekenntnis zum Schutz der Würde des Menschen und gegen Gewalt und 
Diskriminierung jeglicher Art.  
Ein weiterer Bestandteil zur Schaffung verbesserter Strukturen sind Schulungen und Aufklä-
rung von den vor Ort tätigen Fachkräften der Sozialen Arbeit zu Themen wie Demokratisie-
rung, Partizipation, kulturelle Vielfalt etc. 
Das Kommunale Integrationszentrum hat einen Wegweiser Wohnen in Köln in leichter Spra-
che erstellt, um Menschen, insbesondere Neuzugewanderte, bei der Wohnungssuche zu un-
terstützen und eine Anleitung zu geben.  
In den Flüchtlingsunterkünften wird über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus Barrierefrei-
heit ermöglicht. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme der Stadt Köln. 
Die Beratungsstelle wohn mobil wird durch die Stadt Köln gefördert. Diese berät Menschen 
mit Behinderungen, wie sie ihre Wohnungen barrierefrei umbauen können und welche För-
derungen sie beantragen können. Ziel ist es, eine selbstständige Lebensführung im vertrau-
ten Wohnumfeld zu erhalten und zu fördern.

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Entwicklung von Leitlinien oder Verhaltenskodizes für städtische und private Un-
ternehmen, die auf dem Immobilienmarkt tätig sind, um Diskriminierungen bei 
Vermietung und Verkauf von Wohnraum zu bekämpfen 
Bei der Vergabe von Mietwohnungen in städtischer Verwaltung an Geflüchtete und andere 
Menschen mit Migrationshintergrund handeln die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes 
für Wohnungswesen strikt nach den gesetzlichen Vorgaben des Allgemeinen Gleichstel-
lungsgesetzes (AGG). § 2 Abs.1 Ziffer 8 AGG verbietet beim Zugang zu Gütern, die der Öf-
fentlichkeit zur Verfügung stehen, wozu auch Wohnraum gehört, Benachteiligungen wegen 
ethnischer Herkunft, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter, Behinderung sowie Religion 
oder Weltanschauung.  
Das gesetzliche Diskriminierungsverbot des AGG beim Abschluss von Wohnungsmietverträ-
gen gilt auch für Anbieter von Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt und zwar sowohl 
für Privatpersonen als auch Immobiliengesellschaften. Aufgrund der für ganz Deutschland 
geltenden gesetzlichen Regelung ist eine freiwillige Selbstverpflichtung von privaten Vermie-
tern und Wohnungsgesellschaften zur Unterlassung von Diskriminierungen bei der Vermie-
tung von Wohnungen obsolet. Das gesetzliche Diskriminierungsverbot ist mit der Möglichkeit 
verbunden, bei einer Verletzung Schadensersatz zu fordern (§ 21 AGG).  
Die Verbraucherschutzzentrale des Landes NRW bietet in Köln individuelle Beratungen für 
Menschen an, die sich in einer Vermietungssituation diskriminiert fühlen.  
Die größte Kölner Wohnungsbaugesellschaft, die GAG Immobilien AG, deren Anteilseigner 
die Stadt Köln ist, hat eine Abteilung Qualitätsmanagement eingerichtet, welche sich auch 
mit der Gewährleistung einer gerechten und diskriminierungsfreien Vergabepraxis bezüglich 
der Mietwohnungen beschäftigt.  
Ein bei der GAG aufgebautes Sozialmanagement kümmert sich als Vermittler um soziale 
Konflikte zwischen Mietern, wobei auch in interkulturellen Konflikten mit Mietern mit Migrati-
onshintergrund vermittelt wird. Dies erleichtert die Integration im Rahmen eines Mietverhält-
nisses. 
Die Stadt Köln achtet bei allen Neubauten auf die Barrierefreiheit. Dies gilt gleichermaßen für 
Kindergärten und Schulen sowie für Sportstätten, Kultureinrichtungen und Verwaltungsge-
bäude.  
 
Unterstützung von Personen, die von Diskriminierung betroffen sind, bei der Su-
che nach Wohnraum 
Der „Runde Tisch für Flüchtlingsfragen“, bestehend aus Vertretern der Ratsfraktionen, der 
Kirchen, der Wohlfahrtsverbände, der Polizei, Vertretern freier Träger und der Stadt-verwal-
tung hat Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen erarbeitet. Danach wird 
der Kreis der Flüchtlinge, der die Kriterien für den Bezug einer Privatwohnung erfüllt, von eh-
renamtlichen Betreuer/innen bei der Suche nach geeignetem Wohnraum unterstützt. 
Das Auszugsmanagement ist ein gemeinsames Projekt der Verwaltung der Stadt Köln und 
freier Träger. Ziel ist es, Geflüchteten, die bisher in einer städtischen Unterkunft unterge-
bracht waren, eine neue Perspektive zu bieten, ihre Integration zu erleichtern und sie bei ih-
rer Suche nach einer passenden privaten Mietwohnung auf dem freien Wohnungsmarkt zu 
unterstützen. An dem Projekt sind der Caritasverband, das Deutsche Rote Kreuz und der 
Kölner Flüchtlingsrat beteiligt. Diese Träger sind mit vielfältigen Kontakten sehr gut in der 
Stadtgesellschaft vernetzt. Mit einer zum 01.09.2019 neu abgeschlossenen Kooperations-
vereinbarung werden nunmehr für die Zukunft auch zahlreiche ehrenamtliche Helfer aktiv in 
das Projekt eingebunden, die sich bisher privat um einzelne Geflüchtete gekümmert haben.

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Die Projektbeteiligten versuchen insbesondere Probleme von Geflüchteten beim Zugang 
zum freien Wohnungsmarkt zu überwinden. So helfen sie bei Formalitäten (Ummeldung), er-
klären grundsätzliche Regeln bei Begründung eines Mietverhältnisses (Bewerberbogen, 
Schufa-Auskunft, Kautionszahlung, Abrechnung Betriebskosten) und helfen bei der Erlan-
gung staatlicher Unterstützungsleistungen (Mietkostenübernahme, Erstausstattungsbeihilfe). 
Dazu werden unter anderem Workshops und Informationsabende angeboten. Auch bei 
sprachlichen Hürden und Konflikten aufgrund von Missverständnissen vermitteln die Projekt-
beteiligten. Ziel ist es, Vorbehalte bei der Vermietung an Menschen mit Migrationshinter-
grund zu überwinden. 
 
Im Bereich des sozialen Wohnungsbaus wurden besondere Regelungen getroffen, um einen 
diskriminierungsfreien Zugang von Menschen mit Migrationshintergrund zu gewährleisten. 
Für die Erstvermietung vom Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln angemieteter oder er-
richteter öffentlich geförderter Wohnungen in Neubauobjekten wurde ein Konzept zur integ-
rativen Belegung entwickelt. Die Wohnungen werden je zu einem Drittel  
• an Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein aus dem umgebenden Stadtteil  
• an Wohnungssuchende mit Zugangsbeschränkungen zum Wohnungsmarkt  
• an obdachlose Bürgerinnen und Bürger und geflüchtete Menschen mit Aufenthaltssta-
tus, die bisher in Einrichtungen des Amtes für Wohnungswesen lebten.  
Das Wohnprojekt Villa Anders, ist ein deutschlandweit einmaliges LSBTI Wohnprojekt, das 
die Vorzüge des gemeinschaftlichen Mehrgenerationenwohnens mit einem geschützten 
Raum verbindet, in dem die sexuelle Orientierung keinerlei Rolle spielt. Das Wohnprojekt 
wird von der Kölner Wohnungsbaugenossenschaft GAG betreut. 
Seit 2016 stellt die Stadt Köln Wohneinheiten für Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf 
bereit.  
 
 Planungen 
./.

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Handlungsfeld 8: Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung durch Bildung und 
Erziehung 
Entwicklung von Maßnahmen gegen ungleiche Bildungs- und Erziehungschancen; 
Förderung von Toleranz und interkultureller Verständigung durch Bildung und Erzie-
hung.  
 
Sachstand: 
Entwicklung von Maßnahmen gegen ungleiche Bildungs- und Erziehungschan-
cen; Förderung von Toleranz und interkultureller Verständigung durch Bildung 
und Erziehung 
Durch das Angebot von bilingualen Schulen und Kindertagesstätten fördert die Stadt Köln 
die interkulturelle Verständigung durch Bildung und Erziehung. Die Arbeit des Zentrums für 
Mehrsprachigkeit und Integration (ZMI) unterstützt Bildungseinrichtungen in ihrer Bemühung 
Sprachförderung und mehrsprachige Bildung systematisch und dauerhaft zu implementieren 
und auf diese Weise zur interkulturellen Öffnung der Kölner Bildungslandschaft beizutragen. 
Insbesondere der Verbund europäischer Grundschulen versucht systematische Verzahnung 
des Regelunterrichts mit einer Herkunftssprache der Schülerinnen und Schüler mit Migrati-
onshintergrund. Auf diese Weise bekommen einige Kinder die Möglichkeit, Kenntnisse in ih-
rer Herkunftssprache im Unterricht zu vertiefen, während andere Schülerinnen und Schüler 
eine für sie neue Sprache erleben können. 
Seit 2018 hat das Kommunale Integrationszentrum die Regionalkoordination der Schulen 
ohne Rassismus / Schule mit Courage (SoR/SmC) in Köln inne. In Köln gibt es derzeit 26 
SoR/SmC sowie darüber hinaus vier Schulen der Vielfalt. Bei diesem Projekt zeichnen sich 
offene Schulen selbst durch ihre Aktivitäten für mehr Akzeptanz als ein Qualitätsmerkmal für 
ein gutes Schulklima aus. Lehrkräfte sind dazu aufgerufen, konsequent gegen homophobe 
und transphobe Äußerungen vorzugehen und sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im Unter-
richt zu thematisieren. 
In den Schulen wird Antidiskriminierungsarbeit durch die Wahl entsprechender Unterrichtsin-
halte, -methoden und durch Projekte geleistet. Hierzu zählen schulübergreifend Themen, die 
sich unmittelbar und ausschließlich oder mittelbar mit dem Thema Rassismus oder Diskrimi-
nierung beschäftigten. Das NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln trägt mit einem brei-
ten Maßnahmenkatalog zur Auseinandersetzung mit Rassismus bei. Die seit über zehn 
Jahre arbeitende Info- und Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus hat das Ziel, das Be-
wusstsein für Menschenrechte, Demokratie, kulturelle Vielfalt und Gewaltfreiheit zu fördern 
sowie extremen Denk- und Handlungsmustern vorzubeugen und entgegenzutreten. Der 
Schwerpunkt liegt auf Bildungs- und Präventionsarbeit in Schulen und Jugendeinrichtungen. 
Dabei wird sowohl auf die Sensibilisierung und Information als auch auf Motivation zum eige-
nen Engagement von Schülerinnen, Schülern und jungen Erwachsenen Wert gelegt. Das pä-
dagogisch umfassende, differenzierte und kostenlose Angebot der Info- und Bildungsstelle 
beinhaltet u.a. Kurse über Rechtsextremismus und Aufbaukurse/Workshops zur Vertiefung 
unterschiedlicher Schwerpunkte für Schulen und Jugendeinrichtungen sowie Seminare, Fort-
bildungen und Vorträge für Erwachsene, insbesondere für Multiplikatorinnen und Multiplika-
toren.

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Die Stadt Köln unterstützt und fördert die Schulaufklärungsprojekte SchlauKöln und WiR – 
Wissen ist Respekt. Die Projekte informieren in Workshops über die Vielfalt sexueller Le-
bensformen im Spektrum zwischen Hetero- und Homosexualität sowie über die Bandbreite 
geschlechtlicher Identitätsmöglichkeiten. Beide Projekte vermitteln Wissen und Verständnis 
rund um die Themen Lesbisch-, Schwul-, Bi- und Trans*-Sein für Schulklassen und Jugend-
gruppen. 
Mit der Umsetzung des 12-Punkte-Maßnahmenpakets des Inklusionsplans für Kölner Schu-
len ist 2012 begonnen worden und wurde 2015 fortgeschrieben. Das Inklusionskonzept für 
die Arbeit in den städtischen Kindertageseinrichtungen ist erarbeitet worden und wird ange-
wendet. Im Rahmen des Modellprojekts „Inklusion in der Jugendförderung“ habe sich Ein-
richtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendkulturarbeit zu einem Netzwerk 
zusammengeschlossen. Die Mitarbeiter*innen der Einrichtungen haben regelmäßig Fortbil-
dungsveranstaltungen und Workshops zu unterschiedlichen Themen teilgenommen. 
 
Entwicklung von Maßnahmen, um Chancengleichheit beim Zugang zu Bildung 
und Erziehung sicherzustellen 
Das Kommunale Integrationszentrum berät junge zugewanderte Jugendliche zu Angeboten 
zu (Aus-) Bildungsangeboten. Es unterstützt die Bildungslandschaft durch Beratung, Qualifi-
zierungsangebote, Vernetzung und Projekte – teils in Kooperation – u.a. in den Bereichen 
Sport, Kultur, Medienpädagogik, Deutschförderung.  
Darüber hinaus gibt es einen Schwerpunkt in den Bereichen interkulturelle Schulentwicklung 
und interkulturelle Elternarbeit u.a. durch das Projekt Rucksack mit dem Ziel der Förderung 
der Sprachentwicklung von Kindern in der deutschen und in der Herkunftssprache sowie der 
Förderung der Erziehungskompetenz ihrer Eltern (Familienbildung). 
Das Brückenprojekt des Jugendamts der Stadt Köln ermöglicht die Förderung und Betreuung 
von 0-6 jährigen Kindern, die überwiegend aus neuzugewanderten Familien stammen.  
Das Kommunale Integrationszentrum berät junge Neuzugewanderte im Alter von 16-18 Jah-
ren über das Berufskollegsystem und nimmt die relevanten Daten auf für die Weiterleitung 
an die Bezirksregierung, die die Zuweisung  zu einer Internationalen Förderklasse an einem 
Berufskolleg vornimmt. Die Berufskollegs erhalten durch die vorangestellte Beratung des 
Kommunalen Integrationszentrums relevante Informationen des Schülers, um eine bestmög-
liche Einbindung in das Berufskolleg zu ermöglichen. Der Zugang und die Einbindung in das 
Regelsystem des deutschen Bildungssystems sind somit möglich. Durch eine enge Koopera-
tion zu den Kölner Berufskollegs und der Förderung der Vernetzung, leistet das Kommunale 
Integrationszentrum einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Bildungsteilhabe von neu-
zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen. 
Das Kommunale Integrationszentrum pflegt Kooperationen mit Stiftungen, freien Trägern, so-
wie Bildungsträgern zur Verbesserung der Sprachförderangebote für neuzugewanderte Ju-
gendliche und junge Erwachsene im Alter von 16 bis 27. Im Zuge dessen werden unter an-
derem Angebotslücken aufgedeckt, aus denen Handlungsempfehlungen entwickelt werden, 
die die Ziele einer lückenlosen Bildungsbiographie und Förderung gleicher Chancen für die 
Zielgruppe verfolgen.  
Das Kommunale Integrationszentrum widmet sich dem Thema „Alphabetisierung“ von neu-
zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Alphabetisierungsbedarf, in dem 
es in den fachlichen Austausch mit Bildungsträgern tritt. Es wird angestrebt, durch diesen 
Austausch, die Teilhabechancen dieser Zielgruppe zu verbessern. Weiter versucht das Kom-
munale Integrationszentrum mit den relevanten Akteuren und Entscheidungsträgern, be-
darfsgerechte Angebote für die Zielgruppe zu entwickeln und Bildungslücken zu schließen.

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Entwicklung von Lehrmaterial zur Förderung von Toleranz, Menschenrechte und 
interkultureller Verständigung 
Innerhalb des Projekts ALVENI wird die Wichtigkeit und der Stellenwert von Bildung durch 
zielgruppenspezifische Coachings in Kindergärten vermittelt. Um gegen ungleiche Bildungs- 
und Erziehungschancen vorzugehen und Chancengleichheit zu gewährleisten, wird im Pro-
jekt WAK die Sprachvermittlung in Verknüpfung mit berufs- und alltagsbezogene Themen 
vermittelt. 
Die Verwaltung erarbeitet und entwickelt Lehrmaterial zur Förderung von Toleranz, Men-
schenrechte und interkultureller Verständigung u.a. im Projekt „Brückenbauer“ des Kölner 
Flüchtlingsrates, durch die fachliche Beratung bei der Entwicklung der Materialien. 
Das Kommunale Integrationszentrum bietet regelmäßige Workshops zu relevanten Themen 
der kommunalen Integrationsarbeit an um Muliplikatorinnen und Multiplikatoren bei Ihrer Ar-
beit mit der Zielgruppe der neuzugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu 
unterstützen, Barrieren abzubauen, Dialoge zu fördern, interkulturelles Know-How zu vermit-
teln sowie Chancengleichheit herzustellen. 
Mehrsprachiges Informationsmaterial für Eltern von Schülerinnen und Schülern in der Grund-
schule wird bereitgestellt. 
 
Planungen 
./.

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Handlungsfeld 9: Förderung der kulturellen Vielfalt 
Förderung der kulturellen Vielfalt in den Kulturprogrammen, im öffentlichen Raum und 
im städtischen Leben. 
 
Sachstand: 
Förderung der kulturellen Vielfalt in den Kulturprogrammen, im öffentlichen 
Raum und im städtischen Leben 
Mit der Pflege von 21 europäischen und weltumfassenden Städtepartnerschaften, der Mit-
arbeit in europäischen und internationalen Städtenetzwerken sowie interkommunalen Koope-
rationen mit anderen Städten weltweit trägt die Stadt Köln zu Völkerverständigung, Abbau 
von Vorurteilen, Kulturdialog, Informations- und Erfahrungsaustausch sowie gegenseitigem 
Transfer bester Praktiken bei. In diesem Sinne hat sich die Stadt Köln dazu verpflichtet, die 
Millenniumziele der Vereinten Nationen umzusetzen.  
2018 wurde im Kulturamt das Referat für kulturelle Teilhabe gegründet. Hierdurch erfährt der 
bereits bestehende Förderbereich der Interkultur eine zeitgemäße thematische Erweiterung. 
Die Erstellung eines neuen Förderkonzeptes für den Bereich kulturelle Teilhabe im Rahmen 
eines partizipativen Prozesses, bietet die Möglichkeit zur Entwicklung passgenauer Förderin-
strumente, welche die Basis der zukünftigen Arbeit des neuen Referates bilden. Durch Mittel 
des 360° Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft der Bundeskulturstiftung wurden 
zudem finanzielle und personelle Ressourcen für diversitätsorientierte Arbeit in der Stadtbib-
liothek Köln und dem Rautenstrauch-Joest-Museum – Kulturen der Welt geschaffen. 
Im Rahmen der Verwaltungsreform konnten darüber hinaus im Museumsdienst die Bereiche 
Lebenslanges Lernen, Outreach, Diversität und Inklusion personell ausgebaut werden. 
Das Programm des Museumsdienstes wendet sich an die gesamte Bevölkerung, unabhän-
gig von Alter, Herkunft, Bildung, Religion sowie motorischer und kognitiver Beeinträchtigung 
sowie Beeinträchtigung der Sinne. Dabei achtet der Museumsdienst auf eine barrierefreie 
Vermittlung. Neben Programmen im Bereich des Lebenslangen Lernens (z.B. Veranstal-
tungsreihe für türkischsprachige Senior*innen), des interkulturellen und mehrsprachigen Ler-
nens (z.B. Projekt in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration 
Köln) und mit inklusivem Zugang (z.B. Führungen für blinde und sehbehinderte Besucher*in-
nen und ihre Freund*innen) trägt der Museumsdienst mit seinem Outreach-Projekt Mobiles 
Museum seine Angebote in die städtischen Sozialräume. 
Die Stadt Köln war eine der ersten Kommunen in Deutschland, die ein eigenes Förderpro-
gramm zur Förderung interkultureller Kunstprojekte aufgelegt hat. Seither werden jedes Jahr 
innovative interkulturelle Kunstprojekte gefördert, welche Zeugnis über die Vielfalt der Stadt-
gesellschaft ablegen. 
Die Stadtbibliothek Köln wird mit dem Vorhaben „Maker interkulturell“ ihre partizipativen 
Strukturen ausbauen und weitere diversitätsorientierte Angebote mit aktiver Einbindung von 
Menschen mit Einwanderungsgeschichte  – insbesondere Jugendlichen – entwickeln. Dieser 
Diversifizierungsprozess soll durch Kooperationen mit Partner*innen aus Bildung, Kultur und 
Politik auch in die Stadtgesellschaft hineinwirken. 
Die Stadtbibliothek Köln verfolgt seit vielen Jahren mit ihrer interkulturellen Bibliotheksarbeit 
das Ziel, alle Kölnerinnen und Kölner mit Einwanderungsgeschichte anzusprechen. Zu den 
Angeboten gehören Führungen für Integrationskursteilnehmende, vielfältige mehrsprachige 
Leseförderungsprogramme sowie der Sprachraum und das EU-Projekt „A Million Stories“ für 
Geflüchtete. 
In Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Kooperationspartnern wird das FORUM VHS zum 
Ort des Diskurses aktueller Themen gesellschaftlicher Vielfalt weiter ausgebaut.

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Das Thema Inklusion hat eine bereite Berücksichtigung im Kulturentwicklungsplan gefunden 
und der Runde Tisch für Inklusive Kultur tagt unter städtischer Beteiligung. Die Entgelt- und 
Benutzerordnungen der städtischen Sportstätten, Kultur- und Bildungseinrichtungen werden 
im Interesse der Menschen mit Behinderung angeglichen: Schwerbehinderte erhalten eine 
Ermäßigung, berechtigte Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung (Kennzeichen B 
im Behindertenausweis) erhalten kostenlosen Eintritt. Die Stadt wirbt für die Übernahme die-
ser Regelungen bei städtischen Gesellschaften und privaten Einrichtungen. 
Die Barrierefreiheit städtischer wie privater Kulturangebote ist kontinuierlich verbessert wor-
den. Alle Bürgerhäuser und -zentren richten ihre Angebote und Leistungen sukzessiv inklusiv 
aus. Die Raumstandards in den Räumen der VHS werden entsprechend den Bedürfnissen 
der teilnehmenden Menschen mit Behinderung weiter optimiert. Bei Baumaßnahmen sowie 
der Anmietung von Unterrichtsräumen sind die Anforderungen der Barrierefreiheit umzuset-
zen. 
 
Regelmäßige finanzielle Förderung von kulturellen Projekten und Begegnungs-
stätten, die die kulturelle Vielfalt der städtischen Bevölkerung repräsentiert. In-
tegration dieser Programme in die offiziellen Kulturangebote der Stadt  
Die Stadt Köln fördert eine Reihe von Veranstaltungsformaten, in denen von Rassismus und 
Diskriminierung betroffenen Bevölkerungsgruppen ermöglicht wird, ihre Anliegen und Erfah-
rungen einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Dazu gehört die jährliche Förderung 
des Sommerblut Festivals, das Cinepänz Festival, das BritneyXFestival, das Homochrome 
Filmfestival, der Come-together-cup, das Filmfestival „Tüpisch Türkisch“, die Lesereihe 
„Stimmen Afrikas“ sowie das Autorencafé „FremdeOrte“ um nur einige zu nennen..  
Darüber hinaus sichert die Stadt Köln mit der Institutionellen Förderung des Sommerblutfesti-
vals und des KulturForums Türkei Deutschland eine kleine Basis an Institutionen, die die kul-
turelle Vielfalt der Stadt präsentieren. 
Der Museumsdienst arbeitet mit verschiedenen Partnern im Bereich der kulturellen Vielfalt 
zusammen und entwickelt mit ihnen buchbare oder öffentliche Programme. Eine finanzielle 
Förderung liegt nicht im Bereich der Kompetenz des Museumsdienstes. 
 
Förderung der Herstellung von Filmmaterial, Dokumentationen etc., die es den 
von Rassismus und Diskriminierung betroffenen Bevölkerungsgruppen und Per-
sonenkreisen ermöglichen, ihre Anliegen und Erfahrungen einer breiteren Öf-
fentlichkeit bekannt zu machen 
Durch die Förderung der Interkulturellen Zentren in der Stadt wird eine Vielzahl an unter-
schiedlichsten kulturellen Angeboten ermöglicht und ein gleichberechtigtes Zusammenleben 
von Menschen unterschiedlicher Herkunft gesichert. 
Der Museumsdienst bietet thematische Führungen (Rautenstrauch-Joest-Museum) sowie ei-
nen Workshop zu den Themen Rechtsextremismus, Rassismus und Diskriminierung (NS-Do-
kumentationszentrum) an. 
Durch das Kulturamt der Stadt Köln werden Filmprojekte sofern sie sich künstlerisch-ästhe-
tisch mit dem Thema Rassismus und Diskriminierung beschäftigen gefördert.  
Die Stadt Köln unterstützt sowohl das Centrum Schwule Geschichte, als auch den Frauenge-
schichtsverein, als Institutionen, die die schwul-lesbische Stadtgeschichte Kölns dokumentie-
ren.

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/ 25 
Benennung öffentlicher Bereiche (Straßen, Plätze, etc.) zur Erinnerung an dis-
kriminierte Personen oder Gruppen bzw. entsprechende Ereignisse 
Die Benennung öffentlicher Bereiche nach Opfern des NS-Regimes bzw. zur Erinnerung an 
Ereignisse aus dieser Zeit wird in Köln seit Jahren vorgenommen. Dazu gehört die Benen-
nung von Straßen und Plätzen nach Opfern des NS-Regimes sowie die Pflege und Erinne-
rung durch Mahnmale im Stadtbild dazu gehört das Denkmal für die Opfer der NS-Militärjus-
tiz, Sinti und Roma – Spur der Erinnerungen in Köln, das Mahnmal für die schwulen und les-
bischen Opfer des Nationalsozialismus. Ferner erinnern über 2.100 kleine Messingtafeln auf 
vielen Kölner Straßen an die Opfer des Nationalsozialismus in Rahmen der Aktion „Stolper-
steine“.  
 
Planung 
In Planung ist derzeit die Errichtung eines Denkmals, das an beide Sprengstoffanschläge des 
NSU in Köln erinnern soll. 
Im Rahmen der Erstellung des neuen Förderkonzeptes für den Bereich Kulturelle Teilhabe, 
in welches die Interkultur eingebettet werden soll erfährt dieser Bereich gleichsam eine Aktu-
alisierung, welche den Blick auf die geänderten gesellschaftlichen Realitäten weiter schärft. 
Neben der bereits jetzt praktizierten Projektförderung sollen perspektivisch auch Mittel zur 
strukturellen Stärkung der Szene, um mehr Planungssicherheit herzustellen, erarbeitet wer-
den.  
Im Rahmen des Vorhabens „Maker interkulturell“ (360°) plant die Stadtbibliothek Köln Men-
schen mit Einwanderungsgeschichte zu motivieren, selbst Angebote und Programme zu ent-
wickeln und durchzuführen. Für das Kulturprogramm wird mindesten einmal im Halbjahr eine 
Veranstaltung zu interkulturellen bzw. Diversity-Themen geplant. Auch Kooperationen mit in-
terkulturellen Akteurinnen und Akteuren aus Bildung, Kultur/Kunst und Politik werden ange-
strebt. 
In den nächsten zwei Jahren plant der Museumsdienst die Steigerung der Vielfalt im Pro-
gramm, die Verstetigung von Projekten und stadtweiten Kooperationen in den Bereichen 
Diversität und Inklusion sowie die Erhöhung der Partizipationsmöglichkeiten der Bürger*in-
nen in den Museen. Dabei ist auch der Ausbau der Kooperationen im Bereich Interkultur und 
Bildung eines Runden Tisches Inklusion und Museum geplant sowie der Ausbau der Ange-
bote zu Antirassismus und Antidiskriminierung in Zusammenarbeit mit von Rassismus und 
Diskriminierung Betroffenen.

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Handlungsfeld 10: Rassistische Gewalttaten und Konfliktmanagement 
Entwicklung oder Unterstützung von Maßnahmen zum Umgang mit rassistischen Ge-
walttaten und Förderung des Konfliktmanagements.  
 
Sachstand 
Einsetzung eines Expertengremiums (Wissenschaftler, Praktiker, Betroffene), 
das die Stadtverwaltung und die Bevölkerung berät, Konfliktsituationen analy-
siert und vor übereilten Reaktionen warnt 
Expertengremien auf der kommunalen Ebene sind bezogen auf bestimmte Zielgruppen unter 
Beteiligung der Stadtverwaltung und der lokalen Politik tätig. Ein Beispiel dafür ist der 
„Runde Tisch für Flüchtlingsfragen“ unter der Federführung der Stadtverwaltung, der Kon-
fliktsituationen analysiert, verstärkte Aufklärung der Bevölkerung und sozialpädagogische 
Betreuung von in Heimen unterbrachten Flüchtlingen i. S. der Konfliktprävention umsetzt und 
die Wirksamkeit seines Handelns evaluieren lässt. Als Expertengremien sind auch die ver-
schiedenen Stadtarbeitsgemeinschaften sowie der Integrationsrat mit seinen Arbeitskreisen 
anzusehen.  
Die durch die Stadt Köln geförderten Antidiskriminierungsbüros beraten betroffene Men-
schen und begleiten diese im weiteren Verlauf der Beschwerdeführung.  
 
Entwicklung oder Unterstützung von Maßnahmen zum Umgang mit rassisti-
schen Gewalttaten und Förderung des Konfliktmanagements  
Beim Auftreten von konkreten Konfliktlagen werden kurzfristig Gremien gebildet, welche 
Analysen von Ursachen, Konfliktlösungsstrategien und Maßnahmen zur Gewaltprävention 
vor Ort erarbeiten. Darüber hinaus gibt es Gesprächszirkel die einen dauerhaften Kontakt 
zwischen Vertretern diskriminierter Gruppen und Verwaltung oder Polizei ermöglichen. 
Hierzu zählt u.a. die Unterarbeitsgruppe Dialog mit der Polizei der Stadtarbeitsgemeinschaft 
LSBTI. 
Entschärfung von Konflikten im Stadtraum, durch gemeinsame Bestreifung von Ordnungs-
dienst und Polizei. Deeskalation durch Streetworker insbesondere im Umgang mit Zugewan-
derten aus Südosteuropa. Sensibilisierung durch Streetworker im Dialog mit Anwohnenden 
und Geschäftstreibenden. 
 
Entwicklung eines Angebots an Konfliktmanagement und Mediationsprogram-
men für relevante Institutionen, wie Polizei, Schulen, Jugendzentren, Integrati-
onseinrichtungen etc. 
Einrichtung des Kriminalpräventiven Rats und Neugründung des Zentrums für Kriminalprä-
vention und Sicherheit in Köln.  
 
Planungen 
./.

Anlage II

30037 Zeichen

Anlage II        Stand: 07.10.2019 
1 
 
Sachstandsbericht: Umsetzung des Zehn-Punkte-Aktionsplans der Europäischen 
Städtekoalition gegen Rassismus 
 
Handlungsfeld 1: Verstärkte Wachsamkeit gegenüber Rassismus 
Aufbau eines Beobachtungs- und Solidaritäts-Netzwerkes. 
Sachstand  
Einrichtung eines Beratungsgremiums, in 
dem verschiedene gesellschaftliche Akteure 
vertreten sind, um die örtliche Situation 
einschätzen zu können. 
 Personelle und finanzielle Unterstützung des Kölner Forums gegen Rassismus und 
Diskriminierung.  
 Finanzierung der Ombudsstelle Köln. 
 Administrative und inhaltliche Unterstützung der Arbeitskreise des Kölner 
Integrationsrats. 
 Kölner Arbeitskreis der Integrationsagenturen. 
Entwicklung eines Systems in 
Zusammenarbeit mit Organisationen der 
Zivilgesellschaft, um rasch auf rassistische 
Handlungen reagieren und die zuständigen 
Behörden informieren zu können 
 Beteiligung städtischer Fachdienststellen sowie Vertreter*innen der Ratsfraktionen bei 
Aktivitäten und Gremien, die Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung 
thematisieren, u.a. 
o Runder Tisch für Integration 
o Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 
o Integrationsrat 
o Stadtarbeitsgemeinschaft LST 
o Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 
 Landes- und bundesweite Vernetzungsstrukturen. 
Thematisierung von Rassismus und 
Diskriminierung in möglichst vielen 
Institutionen und Organisationen der Stadt.  
 Formulierung und Implementierung von Antidiskriminierungsrichtlinien in der Stadt Köln. 
 Kooperation zwischen verschieden städtischen Fachdienststellen bei Aktivitäten im 
Bereich Rassismus und Diskriminierung. 
 Regionalkoordination der Kölner Schulen: „Schulen ohne Rassismus – Schulen mit 
Courage“.

Anlage II        Stand: 07.10.2019 
2 
 
Planungen zum Handlungsfeld 
 Intensivierung des Austausches und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen 
Dienststellen im Bereich Abbau von Intoleranz, Diskriminierung und Ausgrenzung. 
  Koordinierte Absprache von Projekten und der Themen Antirassismus und 
Antidiskriminierung.

Anlage II        Stand: 07.10.2019 
3 
 
Handlungsfeld 2: Bewertung der örtlichen Situation und der kommunalen Maßnahmen 
Aufbau einer Datensammlung, Formulierung erreichbarer Ziele und Entwicklung von Indikatoren, um die Wirkung der kommunalen 
Maßnahmen bewerten zu können. 
Sachstand  
Zusammenarbeit mit 
Forschungseinrichtungen, um die Daten 
und Informationen regelmäßig analysieren 
und Studien zur örtlichen Situation erstellen 
zu können. 
 Zusammenarbeit mit und Beauftragung von Forschungseinrichtungen zur 
Erhebung, Analyse und Auswertung von Daten in den Bereichen Integrations-, 
Behinderten- und LSBTI-Politik 
o Studie: „Wie inklusiv ist unser Quartier?“ 
o Studie: „LSBTIQ als wirtschaftlicher Standortfaktor für Köln“ 
o Studie: „Wir sind Eltern! Eine Studie zur Lebenssituation von Kölner 
Regenbogenfamilien“ 
o Studie: „Impulse für Innovation in der Migrations- & Integrationsarbeit“ 
 Evaluierung und Weiterentwicklung städtischer Konzepte & Aktionsplänen: 
o Handlungskonzept Behindertenpolitik: Köln überwindet Barrieren – eine 
Stadt für alle 
o Konzept zur Stärkung der Integrativen Stadt-gesellschaft 
o Interkulturelles Maßnahmenprogramm 
o städtisches Diversity Konzept: Köln l(i)ebt Vielfalt. 
 Implementierung eines Integrationsmonitorings für die Stadt Köln. 
Entwicklung konkreter, stadtspezifischer 
Empfehlungen auf der Grundlage der 
Datenanalyse  
 Gestaltungshandbuch der Stadt Köln. 
 Konzept zur Strategischen Stadtentwicklung. 
 Stadtentwicklungskonzept Mobilität und Verkehr. 
 Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts. 
 Willkommen und Ankommen in Köln sowie ALVENI erarbeiten Empfehlungen 
auf der Grundlage der stadtspezifischen Datenanalyse.

Anlage II        Stand: 07.10.2019 
4 
 
Planungen zum Handlungsfeld 
 Erstellung des Aktionsplans: „Akzeptanz sexueller & geschlechtlicher Vielfalt“. 
 Aufgabe und Etablierung eines Integrationsmonitoring, das ein 
Kennzahlensystem für integrations- und vielfaltsrelevante Parameter aufbaut 
und auf dieser Grundlage Bedarfe und ggf. Missstände im Integrationsprozess 
frühzeitig erkennt. 
 Durch den derzeit in Erstellung befindlichen Lebenslagen Bericht sollen 
Informations- und Datendefizite behoben werden.

Anlage II        Stand: 07.10.2019 
5 
 
Handlungsfeld 3: Bessere Unterstützung für Opfer von Rassismus und Diskriminierung 
Unterstützung für die Opfer, damit sie sich künftig besser gegen Rassismus und Diskriminierung wehren können.  
Sachstand  
Einrichtung der Stelle einer Ombudsperson 
oder einer Anti-Diskriminierungs-Abteilung 
in der Stadtverwaltung, die sich mit 
entsprechenden Beschwerden befassen. 
 Einrichtung der Stelle zum Abbau und Prävention von Intoleranz, 
Diskriminierung und Ausgrenzung.  
 Das Büro des Behindertenbeauftragten wirkt parteiisch für die 
beschwerdeführende Person in die Verwaltung. 
Förderung örtlicher Einrichtungen, die 
Opfern rechtlichen und psychologischen 
Beistand leisten. 
 Finanzielle Unterstützung folgender Einrichtungen:  
o Antidiskriminierungsbüro der Caritas 
o Antidiskriminierungsbüro Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V.  
o Jugendzentrum Anyway 
o Rubicon  
o Ombudsstelle Köln 
o Therapiezentrum für Folteropfer 
o Schulaufklärungsprojekte von SchlauKöln und Wir-Wissen ist Respekt 
Entwicklung vorbeugender Maßnahmen im 
Kampf gegen Rassismus und 
Diskriminierung. 
 Fördertopf für Antirassismusprojekte in Höhe von 50.000€/Jahr. 
 Fördermittel aus dem Landesprogramm NRWeltoffen für die Jahre 2017 und 
2018.  
 Finanzielle Beteiligung am Druck des Veranstaltungskalenders "Gemeinsam 
in Köln - GiK". 
Einführung von Disziplinarmaßnahmen 
gegen Mitarbeiter/innen der 
Stadtverwaltung. 
 Nach entsprechenden Hinweisen prüft das Personalamt arbeitsrechtliche und 
disziplinarrechtliche Maßnahmen und leitet diese entsprechend ein. 
Planungen zum Handlungsfeld 
 Erarbeitung einheitlicher Richtlinien zur besseren Steuerung und 
strategischen Ausrichtung der Mittel für Antirassismus-Trainings. 
 Die Ausbildungsleitung erarbeitet, im Rahmen eines Projektteams bestehend 
aus Auszubildenden der Stadt Köln, einen Flyer für Auszubildende, der das 
Thema Diskriminierung behandelt und der allen Auszubildenden 
ausgehändigt werden soll. 
 Ausweitung von Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeitende.

Anlage II        Stand: 07.10.2019 
6 
 
Handlungsfeld 4: Bessere Beteiligungs- und Informationsmöglichkeiten für die Bürger/innen 
Bessere Information der Bürger/innen über ihre Rechte und Pflichten, über Schutzmaßnahmen und über Sanktionen für rassistisches 
Verhalten. 
Sachstand  
Bessere Information der Bürger/innen über 
ihre Rechte und Pflichten, über 
Schutzmaßnahmen und über Sanktionen für 
rassistisches Verhalten 
 Durch die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Köln festgelegte 
Beteiligungsgremien sind:  
o Integrationsrat der Stadt Köln 
o Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 
o Stadtarbeitsgemeinschaften Lesben, Schwule und Transgender 
 Finanzielle Unterstützung von Beratungsangeboten u.a.: 
o Ombudsstelle Köln (Beschwerdestelle Flüchtlingsunterbringung) 
o Baraka Rubicon (Beratung für Menschen mit 
Zuwanderungsgeschichte und LSBT-Hintergrund) 
 Das NS-Dokumentationszentrum (NS-DOK) der Stadt Köln und die 
Informations- und Bildungsstelle des NS-DOK stellen informieren 
umfassenden zu den Themen Rechtsextremismus, Intervention und 
Prävention rechtsextremer Denk- und Handlungsmuster.  
 Die Info- und Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus bietet Beratung, 
Information und Hilfestellung für Vereine, Initiativen, Organisationen, 
Einrichtungen und interessierte Einzelpersonen bei der Entwicklung und 
Durchführung von Projekten und Aktivitäten gegen Rechtsextremismus und 
Rassismus.  
 Der Beirat für Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Köln, unter Beteiligung des 
Behindertenbeauftragten, sichert die Ansprache von Bevölkerungsgruppen, 
die man bisher noch nicht erreicht hat und die Barrierefreiheit.  
 Mehrsprachige Bewerbung von Veranstaltungen des 
Beteiligungsmanagements und Bürgerbeteiligung.

Anlage II        Stand: 07.10.2019 
7 
 
Verbreitung von Publikationen, die über die 
Rechte und Pflichten der Bürger/innen in 
einer multikulturellen Gesellschaft, über die 
Anti-Rassismus-Politik der Stadtverwaltung, 
über Sanktionen für rassistisches Verhalten 
und über Kontaktadressen informieren, an 
die sich Opfer und Zeugen gegebenenfalls 
wenden können. 
 Verbreitung der Jahresberichte der Anitdiskriminierungsbüros. 
 Publikation: Homophobie? Was tun? Sexuelle Orientierung und 
Geschlechtsidentität – Lokale Politik für die Gleichstellung. Ein Europäisches 
Weißbuch. 
 Broschüre zur Unternehmensansprache „Neue Wege in der 
Fachkräftesicherung – Informationen und fachliche Unterstützung in Köln für 
Unternehmen und Interessierte zur Beschäftigung von weiblichen 
Fachkräften mit einer Behinderung“. 
Regelmäßige Durchführung eines 
vielfältigen Veranstaltungsprogramms zum 
„Internationalen Tag gegen Rassismus“ am 
21. März um die Öffentlichkeit zu 
informieren und zu sensibilisieren.  
 
 Jährliche Beteiligung am „Internationalen Tag gegen Rassismus“ im Rahmen 
der Mitgliedschaft im Forum gegen Rassismus und Diskriminierung.  
 Jährliche Beteiligung am Deutschen Diversity Tag im Rahmen der Charta der 
Vielfalt.  
 Jährliche Beteiligung am Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und 
Transphobie (17. Mai). 
 Jährliche Organisation einer öffentlichen Veranstaltung zum Internationalen 
Tag der Menschen mit Behinderung (3. Dezember). 
Unterstützung der 
Nichtregierungsorganisationen in ihren 
Bemühungen, über Rassismus und 
Diskriminierung aufzuklären und Aktionen 
gegen diese Phänomene zu entwickeln. 
 Unterstützung und Begleitung neuer Strukturen von herkunftsübergreifenden 
Migrantenselbstorganisationen in Köln. 
 Förderung der Interkulturellen Zentren in Köln.  
 Bereitstellung der Fördermittel: Antirassismusmittel der Stadt Köln. 
 Beteiligung der Stadt Köln an den NRW-Förderprogrammen NRWeltoffen 
und dem Bundesprogramm Demokratie leben - Partnerschaften für 
Demokratie. 
Verbesserung der 
Partizipationsmöglichkeiten diskriminierter 
Gruppen  
 Unterstützung der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen bei der 
Wahrnehmung ihrer Mitwirkungsrechte. 
 Übernahme der Assistenzkosten für die ehrenamtlichen Mitglieder der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik im Rahmen ihrer ehrenamtlichen 
Tätigkeit. 
Planungen zum Handlungsfeld  ./.

Anlage II        Stand: 07.10.2019 
8 
 
Handlungsfeld 5: Die Stadt als aktive Förderin gleicher Chancen 
Förderung gleicher Chancen auf dem Arbeitsmarkt. 
Sachstand  
Förderung gleicher Chancen auf dem 
Arbeitsmarkt 
 Beratung von jungen Neuzugewanderten im Alter von 18-27 Jahren 
hinsichtlich ihrer Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, durch das 
Kommunale Integrationszentrum (KI). 
 „Interkulturelle Elternarbeit“, durch das KI. 
 Erarbeitung von Arbeitshilfen und einer Übersicht zu den 
Beratungsangeboten und Informationsveranstaltungen speziell im Bereich 
Übergang Schule/Beruf für neuzugewanderte Eltern und ihre Kinder mit 
weiteren Akteuren.  
 Das ESF-Projekt Willkommen und Ankommen in Köln (WAK) bietet mit der 
arbeitsmarktaktivierenden Beratung sowie den präventiv ausgerichteten 
(Grund-) Bildungsangeboten einen Beitrag zur Armutsbekämpfung in den 
Sozialräumen. 
 Die Stadt Köln beteiligt sich an mehreren Projekten des Kommunalen 
Bündnisses für Arbeit u.a. 
o Kompetenzzentrum Bildung und Arbeit für Migrantinnen und 
Migranten in Köln (KOBAM) 
o Kölner Bildungsmodell (KöBi) 
o Kommunale Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit 
(KomProArBeit). 
Aufnahme von Anti-Diskriminierungs-
Bestimmungen in städtischen Verträgen 
und bei der Vergabe von 
Gewerbeerlaubnissen (z.B. Gaststätten, 
Diskotheken etc.) 
 Geplant 
Förderung von interkulturellen 
Fortbildungsangeboten für 
Firmenangestellte in Kooperation mit 
Gewerkschaften, Berufs-, Handels-, und 
Industrievereinigungen. 
 Im Beirat des Zentrums für Mehrsprachigkeit und Integration sind 
entsprechende Personen und Interessenvertretungen vertreten. 
 Das KI arbeitet in Kooperation mit Institutionen der kommunalen 
Arbeitsintegration daran, Zugänge zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt für 
neuzugewanderte junge Erwachsene zu verbessern.

Anlage II        Stand: 07.10.2019 
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Wirtschaftliche Förderung diskriminierter 
Gruppen 
 Das Projekt WAK unterstützt bei der Kompetenzfeststellung sowie im 
Ausland erworbener Abschlüsse und deren Anerkennung in Deutschland.  
 Das KI ist Teil von Arbeitskreisen und Gremien zum Thema 
Arbeitsmarktintegration und erarbeitet Handlungsempfehlungen. 
Öffentliche Auszeichnung von örtlichen 
Unternehmen, die den Kampf gegen 
Rassismus und Diskriminierung aktiv 
unterstützen. 
 
 Das Engagement für Menschen und Organisationen, die sich gegen 
Diskriminierung und für eine offene Stadtgesellschaft einsetzen, wird zum 
einen durch den Miteinanderpreis der Stadt Köln, der im Zuge des 
Ehrenamtspreises vergeben wird sowie den alle zwei Jahre vergebenen 
Kölner Innovationspreis Behindertenpolitik verdeutlicht. 
Planungen zum Handlungsfeld 
 Entwicklung und Einführung städtischer Antidiskriminierungsrichtlinien. 
 Die Stadt plant die Aktivitäten des Kölner Netzwerks zum Arbeitsmarkt für 
Menschen mit Behinderung und zur Förderung ihrer Beschäftigungssituation 
wieder aufzunehmen, um den Abbau von Vorurteilen durch Informationen, 
Beratung und Begegnung zu fördern.  
 Als Teil der städtischen Antidiskriminierungsrichtlinie sollen Anti-
Diskriminierungs-Bestimmungen in städtischen Verträgen aufgenommen 
werden.  
 Im Rahmen der Aktivitäten des Kompetenzzentrums Frau & Beruf Region 
Köln ist für 2020 mit dem Projekt „Mentegra. – Mentoring zur beruflichen 
Integration von qualifizierten geflüchteten Frauen“ ein betriebliches Mentoring 
mit Mentorinnen und Mentoren aus kleinen und mittleren Unternehmen für 
geflüchtete Frauen geplant, die aus ihrem Herkunftsland eine qualifizierte 
Ausbildung oder ein Studium mitbringen.

Anlage II        Stand: 07.10.2019 
10 
 
Handlungsfeld 6: Die Stadt als Arbeitgeberin und Dienstleiterin 
Die Stadt verpflichtet sich, als Arbeitgeberin und Dienstleisterin Chancengleichheit und Gleichberechtigung zu gewährleisten. 
Sachstand  
Die Stadt verpflichtet sich, als Arbeitgeberin 
und Dienstleisterin Chancengleichheit zu 
gewährleisten und zu fördern 
 Beitritt zur Initiative Charta der Vielfalt. 
 Handlungskonzepte und Aktionspläne u.a. Diversity Konzept, 
Handlungskonzept Behindertenpolitik, Integrationskonzept.  
 Inklusionsvereinbarung, mit einer Mindestbeschäftigungsquote für Menschen 
mit Behinderung bei der Stadt Köln. 
 Informationsangebote der Stadt werden laufend barrierefrei erweitert und 
verbessert.  
Einführung von Maßnahmen zur Förderung 
der interkulturellen Kompetenz innerhalb 
der Stadtverwaltung 
 Fortbildungsangebote für Mitarbeitende und Führungskräfte in den Bereiche: 
o Interkulturelle Kompetenz, Inklusionsvereinbarung, Leichte Sprache, 
Barrierefrei Kommunikation, Diversity Management 
 Dienststellenspezifische Fortbildungen bei Bedarf.  
 Vermittlung von Auslandpraktika und -semestern für Auszubildende zur 
Förderung der interkulturellen Kompetenz. 
Förderung der Beschäftigung von Personen 
mit Migrationshintergrund und aus 
diskriminierten Gruppen in der 
Stadtverwaltung 
 Initiativen “Chancengleichheit“ und "Chance+" fördern insbesondere 
Personen mit Migrationsgeschichte und Geflüchtete.  
 Diversity Passus in Stellenausschreibungen.  
 Unterstützung des LSBTI Mitarbeitenden Netzwerk "Buntwerk" in der 
Stadtverwaltung. 
Planungen zum Handlungsfeld 
 Entwicklung einer virtual reality Anwendung zum Umgang mit Vielfalt und 
Diversity Management zur Schulung von Nachwuchsführungskräfte. 
 Der Kopfbereich von stadt-koeln.de wird umgestaltet, um dort unter anderem 
Funktionen für eine leichtere Bedienbarkeit für Menschen mit Behinderungen 
an einer leicht zugänglichen Stelle bereitstellen zu können. 
 Weiterführung der vielfältigen Auslandsprojekte der Ausbildungsleitung.  
 Konzept „Fachpraktikerin/Fachpraktiker für Bürokommunikation“, um 
Jugendliche mit Einschränkungen einen Ausbildungsberuf in der 
Stadtverwaltung zu ermöglichen.

Anlage II        Stand: 07.10.2019 
11 
 
Handlungsfeld 7: Chancengleichheit auf dem Wohnungsmarkt 
Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung bei Vermittlung und Verkauf von Wohnungen. 
Sachstand  
Entwicklung konkreter Maßnahmen zur 
Bekämpfung von Diskriminierung bei 
Vermittlung und Verkauf von Wohnungen 
 Ombudsstelle, die Geflüchteten bei Diskriminierungssituation im Rahmen 
ihrer Unterbringung unterstützen, eine Beschwerde einzureichen. 
 Sicherheitsdienste in den Unterkünften für Geflüchtete sind vertraglich zur 
Durchführung von Schulungen der Mitarbeitenden zu den Themen 
Interkultureller Kompetenz und Deeskalationstechnik verpflichtet. 
 Es gibt ein Gewaltschutzkonzept für die städtischen 
Unterbringungseinrichtungen. 
 Umsetzung des Landesgewaltschutzkonzepts NRW. 
 Schulungen und Aufklärung von vor Ort tätigen Fachkräften. 
 Entwicklung der Broschüre Wegweiser Wohnen in Köln in leichter Sprache, 
um Menschen, insbesondere Neuzugewanderte, bei der Wohnungssuche zu 
unterstützen. 
 Die Flüchtlingsunterkünfte wurden über die gesetzlichen Bestimmungen 
hinaus barrierefrei gestaltet. 
 Die Beratungsstelle wohn mobil berät Menschen mit Behinderungen, wie sie 
ihre Wohnungen barrierefrei umbauen können und welche Förderungen sie 
beantragen können, damit ihnen eine selbstständige Lebensführung im 
vertrauten Wohnumfeld erhalten werden kann. 
Entwicklung von Leitlinien oder 
Verhaltenskodizes für städtischen und 
private Unternehmen, die auf dem 
Immobilienmarkt tätig sind, um 
Diskriminierungen bei Vermietung und 
Verkauf von Wohnraum zu bekämpfen. 
 Das gesetzliche Diskriminierungsverbot des AGG beim Abschluss von 
Wohnungsmietverträgen gilt auch für Anbieter von Wohnungen auf dem 
freien Wohnungsmarkt und zwar sowohl für Privatpersonen als auch 
Immobiliengesellschaften. 
 Die Kölner Wohnungsbaugesellschaft, GAG Immobilien AG, deren 
Anteilseigner die Stadt Köln ist, hat eine Abteilung Qualitätsmanagement 
eingerichtet, welche sich auch mit der Gewährleistung einer gerechten und 
diskriminierungsfreien Vergabepraxis bezüglich der Mietwohnungen 
beschäftigt.

Anlage II        Stand: 07.10.2019 
12 
 
 Das Sozialmanagement der GAG kümmert sich als Vermittler um soziale 
Konflikte zwischen Mietern, wobei auch in interkulturellen Konflikten mit 
Mietern mit Migrationshintergrund vermittelt wird. 
 Die Stadt Köln achtet bei allen Neubauten auf die Barrierefreiheit. Dies gilt 
gleichermaßen für Kindergärten und Schulen sowie für Sportstätten, 
Kultureinrichtungen und Verwaltungsgebäude. 
Gewährung von Anreizen für 
Hauseigentümer und Immobilienmakler, die 
sich zur Einhaltung des städtischen 
Verhaltenskodexes gegen Diskriminierung 
verpflichten.  
 ./. 
Unterstützung von Personen, die von 
Diskriminierung betroffen sind, bei der 
Suche nach Wohnraum. 
 
 Im Bereich des sozialen Wohnungsbaus wurden besondere Regelungen 
getroffen, um einen diskriminierungsfreien Zugang von Menschen mit 
Migrationshintergrund zu gewährleisten. 
 Konzept zur integrativen Belegung: Die Wohnungen werden je zu einem 
Drittel vermittelt an:  
o Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein aus dem 
umgebenden Stadtteil 
o Wohnungssuchende mit Zugangsbeschränkungen zum 
Wohnungsmarkt 
o obdachlose Bürgerinnen und Bürger und geflüchtete Menschen mit 
Aufenthaltsstatus, die bisher in Einrichtungen des Amtes für 
Wohnungswesen lebten. 
 Das Auszugsmanagement der Verwaltung der Stadt Köln und freien Trägern 
versucht Geflüchteten, die bisher in einer städtischen Unterkunft 
untergebracht waren, eine neue Perspektive zu bieten, ihre Integration zu 
erleichtern und sie bei ihrer Suche nach einer passenden privaten 
Mietwohnung auf dem freien Wohnungsmarkt zu unterstützen. 
 Das LSBTI Wohnprojekt Villa Anders bietet einen geschützten Raum in dem 
die sexuelle Orientierung keinerlei Rolle spielt. 
 Seit 2016 stellt die Stadt Köln Wohneinheiten für Geflüchtete mit besonderem 
Schutzbedarf bereit. 
Planungen zum Handlungsfeld ./.

Anlage II        Stand: 07.10.2019 
13 
 
Handlungsfeld 8: Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung durch Bildung und Erziehung 
Entwicklung von Maßnahmen gegen ungleiche Bildungs- und Erziehungschancen; Förderung von Toleranz und interkultureller 
Verständigung durch Bildung und Erziehung. 
Sachstand  
Entwicklung von Maßnahmen gegen 
ungleiche Bildungs- und 
Erziehungschancen; Förderung von 
Toleranz und interkultureller Verständigung 
durch Bildung und Erziehung 
 Angebot der Bilinguale Schulen und Kindertagesstätten.  
 Etablierung des "Zentrums für Mehrsprachigkeit und Integration". 
 In den Schulen wird Antidiskriminierungsarbeit durch die Wahl 
entsprechender Unterrichtsinhalte und -methoden und durch interkulturelle 
Angebote geleistet.  
 Förderung von verschiedenen Schulaufklärungsprojekten.  
 Seit 2012 Umsetzung des 12-Punkte-Maßnahmenpakets des Inklusionsplans 
für Kölner Schulen. 2015 Fortschreibung des Inklusionsplans.  
Entwicklung von Maßnahmen, um 
Chancengleichheit beim Zugang zu Bildung 
und Erziehung sicherzustellen. 
 Beratung von jungen zugewanderten Jugendlichen zu (Aus-) 
Bildungsangeboten.  
 Unterstützung der Bildungslandschaft durch Beratung, 
Qualifizierungsangebote, Vernetzung und Projekte. Schwerpunktarbeit in den 
Bereichen interkulturelle Schulentwicklung und interkulturelle Elternarbeit. 
 Kooperationen mit Stiftungen, freien Trägern und Bildungsträgern zur 
Verbesserung der Sprachförderangebote für Neuzugewanderte und 
Erarbeitung von Handlungsempfehlungen.  
 Unterstützung von Beratungsstellen durch die Stadt Köln. 
Einführung einer Anti-Diskriminierungs-
Charta für städtische Bildungseinrichtungen 
 Unterzeichnung der Charta der Vielfalt durch die Stadt Köln. 
Verleihung des Titels „Schule ohne 
Rassismus“ als Auszeichnung für 
vorbildliche anti-rassistische Aktivitäten und 
Stiftung eines Preises, der regelmäßig für 
die besten schulischen Initiativen gegen 
Rassismus und Diskriminierung vergeben 
wird.   
 Regionalkoordination der "Schulen ohne Rassismus / Schulen mit Courage". 
 Zweijährige Verleihung des Kölner Innovationspreis Behindertenpolitik im 
Bereich Schule.

Anlage II        Stand: 07.10.2019 
14 
 
Entwicklung von Lehrmaterial zur Förderung 
von Toleranz, Menschenrechte und 
interkultureller Verständigung. 
 
 Die Verwaltung erarbeitet, entwickelt und unterstützt Projekte zur Anfertigung 
von Lehrmaterial zur Förderung von Toleranz, Menschenrechte und 
interkultureller Verständigung. 
 Das Kommunale Integrationszentrum bietet regelmäßige Workshops zu 
relevanten Themen der kommunalen Integrationsarbeit an Schulen und 
Kindertagesstätten an.  
 Das NS-DOK der Stadt Köln und die Information- und Bildungsstelle tragen 
mit einem breiten Maßnahmenkatalog zur Auseinandersetzung mit 
Rassismus bei. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Bildungs- und 
Präventionsarbeit in Schulen und Jugendeinrichtungen. 
Planungen zum Handlungsfeld 
 ./.

Anlage II        Stand: 07.10.2019 
15 
 
Handlungsfeld 9: Förderung der kulturellen Vielfalt 
Förderung der kulturellen Vielfalt in den Kulturprogrammen, im öffentlichen Raum und im städtischen Leben. 
Sachstand  
Förderung der kulturellen Vielfalt in den 
Kulturprogrammen, im öffentlichen Raum 
und im städtischen Leben 
 Gründung des Referats für interkulturelle Projekte im Kulturamt der Stadt 
Köln. 
 Inklusive Kultur. 
 21 europäische und weltumfassende Städtepartnerschaften. 
 Mitarbeit in europäischen und internationalen Städtenetzwerken sowie 
interkommunalen Kooperationen mit anderen Städten weltweit. 
 Förderung der Interkulturellen Zentren. 
 Beteiligung am Programm der Kulturstiftung des Bundes 360° Fonds für 
Kulturen der neuen Stadtgesellschaft, Stadtbibliothek Köln und 
Rautenstrauch-Joest-Museum. 
 Personelle Stärkung des Museumsdienstes in den Bereichen Lebenslanges 
Lernen, Outreach, Diversität und Inklusion. 
 Entwicklung von diversitätsorientierten Angeboten der Stadtbibliothek Köln 
und interkultureller Bibliotheksarbeit u.a. Sprachraum und "A Million Stories". 
 Förderprogramm zur Förderung interkultureller Kunstprojekte. 
 Ausbau des FORUM VHS zum Ort des Diskurses aktueller Themen 
gesellschaftlicher Vielfalt. 
 Berücksichtigung von Inklusion im Kulturentwicklungsplan.  
 Die Barrierefreiheit städtischer wie privater Kultureinrichtungen wird 
kontinuierlich verbessert. 
 Alle Bürgerhäuser und –zentren richten ihre Angebote und Leistungen 
sukzessiv inklusiv aus.

Anlage II        Stand: 07.10.2019 
16 
 
Regelmäßige finanzielle Förderung von 
kulturellen Projekten und 
Begegnungsstätten, die die kulturelle 
Vielfalt der städtischen Bevölkerung 
repräsentiert. Integration dieser Programme 
in die offiziellen Kulturangebote der Stadt. 
 Die Stadt Köln fördert eine Reihe entsprechende Veranstaltungsformate u.a. 
o Sommerblut Festival 
o Cinepänz Festival 
o BritneyXFestival 
o Homochrome Filmfestival 
o  Come-Together-Cup 
o Filmfestival „Tüpisch Türkisch“ 
o Lesereihe „Stimmen Afrikas“  
o Autorencafé „FremdeOrte“.  
 Die Entgelt- und Benutzerordnungen der städtischen Sportstätten, Kultur- 
und Bildungseinrichtungen werden im Interesse der Menschen mit 
Behinderung angeglichen: Schwerbehinderte erhalten eine Ermäßigung, 
berechtigte Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung (Kennzeichen B 
im Behindertenausweis) erhalten kostenlosen Eintritt. Die Stadt wirbt für die 
Übernahme dieser Regelungen bei städtischen Gesellschaften und privaten 
Einrichtungen.  
Förderung der Herstellung von Filmmaterial, 
Dokumentationen etc., die es den von 
Rassismus und Diskriminierung betroffenen 
Bevölkerungsgruppen und Personenkreisen 
ermöglichen, ihre Anliegen und Erfahrungen 
einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu 
machen. 
 Förderung von Film- und Kulturprojekten der Interkulturellen Zentren. 
 Thematische Führungen sowie Workshops zu den Themen 
Rechtsextremismus, Rassismus und Diskriminierung. 
 Förderung von Filmprojekten, die sich mit dem Thema Rassismus und 
Diskriminierung auseinandersetzen.  
 Förderung des Centrums für Schwule Geschichte und des 
Frauengeschichtsvereins zur Dokumentation der schwul-lesbische 
Stadtgeschichte. 
Benennung öffentlicher Bereiche (Straßen, 
Plätze, etc.) zur Erinnerung an 
diskriminierte Personen oder Gruppen bzw. 
entsprechende Ereignisse. 
 Benennung von Straßen und Plätzen nach Opfern des NS-Regimes sowie 
die Pflege und Erinnerung durch Mahnmale im Stadtbild u.a. 
o Denkmal für die Opfer der NS-Militärjustiz 
o Sinti und Roma – Spur der Erinnerungen in Köln 
o das Mahnmal für die schwulen & lesbischen Opfer des 
Nationalsozialismus 
o 2.100 kleine Messingtafeln auf vielen Kölner Straßen an die Opfer des 
Nationalsozialismus in Rahmen der Aktion „Stolpersteine“.

Anlage II        Stand: 07.10.2019 
17 
 
Planungen zum Handlungsfeld 
 Planung zur Errichtung eines Denkmals, das an beide Sprengstoffanschläge 
des NSU in Köln erinnert. 
 Erstellung des neuen Förderkonzeptes für den Bereich Kulturelle Teilhabe.  
 Im Rahmen des Vorhabens „Maker interkulturell“ (360°) plant die 
Stadtbibliothek Köln Menschen mit Einwanderungsgeschichte zu motivieren, 
selbst Angebote und Programme zu entwickeln und durchzuführen. Für das 
Kulturprogramm wird mindestens einmal im Halbjahr eine Veranstaltung zu 
interkulturellen bzw. Diversity-Themen geplant.  
 Ausbau der Kooperationen mit interkulturellen Akteurinnen und Akteuren aus 
Bildung, Kultur/Kunst und Politik. 
 Verstetigung von Projekten und stadtweiten Kooperationen in den Bereichen 
Diversität und Inklusion des Museumsdienstes.  
 Erhöhung der Partizipationsmöglichkeiten der Bürger*innen in den Museen. 
Ausbau der Kooperationen im Bereich Interkultur und Bildung eines Runden 
Tisches Inklusion und Museum sowie der Angebote zu Antirassismus und 
Antidiskriminierung in Zusammenarbeit mit von Rassismus und 
Diskriminierung Betroffenen.

Anlage II        Stand: 07.10.2019 
18 
 
Handlungsfeld 10: Rassistische Gewalttaten und Konfliktmanagement 
Entwicklung oder Unterstützung von Maß-nahmen zum Umgang mit rassistischen Gewalttaten und Förderung des 
Konfliktmanagements. 
Sachstand  
Entwicklung oder Unterstützung von 
Maßnahmen zum Umgang mit rassistischen 
Gewalttaten und Förderung des 
Konfliktmanagements 
 Unter der Federführung der Stadtverwaltung analysiert der "Runde Tisch für 
Flüchtlingsfragen“ Konfliktsituationen und unterstützt die Aufklärung der 
Bevölkerung und die sozialpädagogische Betreuung von in Heimen 
unterbrachten Flüchtlingen. 
 Expertengremien sind die verschiedenen Stadtarbeitsgemeinschaften sowie 
der Integrationsrat mit seinen Arbeitskreisen. 
 Die durch die Stadt Köln geförderten Antidiskriminierungsbüros beraten 
betroffene Menschen und begleiten diese im weiteren Verlauf der 
Beschwerdeführung. 
Einsetzung eines Expertengremiums 
(Wissenschaftler, Praktiker, Betroffene), das 
die Stadtverwaltung und die Bevölkerung 
berät, Konfliktsituationen analysiert und vor 
übereilten Reaktionen warnt. 
 Beim Auftreten von konkreten Konfliktlagen werden kurzfristig Gremien 
gebildet, welche Analysen von Ursachen, Konfliktlösungsstrategien und 
Maßnahmen zur Gewaltprävention vor Ort erarbeiten. 
 Es gibt verschiedene Gesprächszirkel die einen dauerhaften Kontakt 
zwischen Vertreterinnen und Vertretern diskriminierter Gruppen und 
Verwaltung oder Polizei ermöglichen. 
Entwicklung eines Angebots an 
Konfliktmanagement und 
Mediationsprogrammen für relevante 
Institutionen, wie Polizei, Schulen, 
Jugendzentren, Integrationseinrichtungen 
etc.  
 Einrichtung des Kriminalpräventiven Rats. 
 Gründung des Zentrums für Kriminalprävention und Sicherheit in Köln. 
Planungen zum Handlungsfeld  ./.

Beratungsverlauf (9)

25.11.2019 Integrationsrat
TOP 3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
26.11.2019 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.12.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.12.2019 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.12.2019 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 8.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.01.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 15.2 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.01.2020 Wirtschaftsausschuss
TOP 15.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.01.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.01.2020 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3486/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
25.10.2019
Erstellt
07.10.2019 11:28