V/0935/2007
Aufwendungen für die Kostenerstattung an die Landesbildstelle,
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Beschlussvorlage
6806 Zeichen
V/0935/2007
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Aufwendungen für die Kostenerstattung an die Landesbildstelle;
hier: Aufhebung des Sperrvermerks für den Etat 2008
Beratungsfolge
27.11.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
12.12.2007 Hauptausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Die im Ergebnisplan 2007 für das Haushaltsjahr 2008 gesperrten Haushaltsmittel „Aufwen-
dungen für die Kostenerstattung an die Landesbildstelle“ (siehe Haushaltsplanvermerk zu
Zeile 13 im Teilergebnisplan „Leistungen für Schulen / Produktgruppe 0301“; Haushaltsplan
2007 Seite 183) werden zur Auszahlung freigegeben.
2. Die Mittel sind wie folgt im Haushaltsplan 2007 veranschlagt:
Bezeichnung Position / Bezeichnung
Produktgruppe 03.01 Leistungen für Schulen
Teilergebnisplan Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen
Gesamtansatz 2007 5.796.880,- €
Teilansatz Landesbildstelle 108.260,- € 1
3. Der Sperrvermerk wird aufgehoben.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend § 9 des Vertrages mit dem Landschaftsver-
band Westfalen-Lippe (LWL) Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen,
1 Hiervon entfallen 27.000,- € auf Sachmittel, die dem Ents cheidungsvorbehalt des Beirats der Stadtbildstelle unterlie-
gen und formal von der Sperrung nicht betroffen sind. Der gesperrte Betrag beläuft sich somit auf 81.260,- €. Im E-
tatentwurf 2008 beläuft sich der korrespondierende Betrag aufgrund von Personalkostensteigerungen und Verände-
rung der Zuschläge nach KGSt auf 90.040,- €
Vorlagen-Nr.:
V/0935/2007
Auskunft erteilt:
Herr Müller
Ruf:
492 40 33
E-Mail:
MuellerHt@stadt-muenster.de
Datum:
07.11.2007
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0935/2007
• das Medienangebot, welches derzeit durch die Stadtbildstelle vorgehalten wird, weiter-
hin für münstersche Nutzer zur Verfügung zu halten
• die anteiligen Kosten der Stadt Münster am Betrieb der Stadtbildstelle zu reduzieren
(siehe auch Rödl-Vorschlag 108)
• sich aufgrund der geänderten Mediendistribution ergebende Synergien auch mit Blick
auf die anderen Nutzer des Landesmedienzentrums (Kreise, andere Städte) aufzuzei-
gen bzw. die Aufgaben einer Stadtbildstelle für Münster gegenüber den Aufgaben des
Landesmedienzentrums für den gesamten Bereich Westfalen-Lippe abzugrenzen.
Begründung:
Zu 1. bis 3.:
Basis für die derzeitige Bezuschussung des Landesmedienzentrums zur Wahrnehmung der Auf-
gaben einer Stadtbildstelle ist der unbefristete Vertrag zwischen dem LWL und der Stadt Münster
vom 17.02.2005 (Wirkung ab 01.01.2005; siehe auch Ratsvorlage V/0906/2004). Dieser beinhaltet
u. a. die Erstattung der Personal- und Sachkosten für 1,5 Stellen BAT VI b. Der § 9 des Vertrages
enthält u. a. folgenden Hinweis: „Spätestens mit Ablauf des Jahres 2008 wird der Beirat über die
Fortführung / Einstellung des ‚klassischen’ Medienverleihs entscheiden.“
Im Rahmen der Etatberatungen 2007 war eine Sperrung der Haushaltsmittel ab 2008 beschlossen
worden. Eine formale Umsetzung dieses Beschlusses, d. h. die Vermeidung der Auszahlungsver-
pflichtung für 2008 wäre nur möglich gewesen, wenn die Stadt Münster den gültigen Vertrag mit
dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe bis zum 30.09.2007 mit Wirkung zum 31.12.2007 ge-
kündigt hätte.
Von dieser Möglichkeit wurde kein Gebrauch gemacht, da
• vertraglich vereinbart war, ohnehin in 2008 die Förderung zu überprüfen. Basis dieser Über-
prüfung soll auch das Änderungsverhalten der Nutzer/innen in Bezug auf digitalen bzw.
„klassischen“ (Abholung von Medien im Landes medienzentrum/Stadtbildstelle) Medienver-
leih sein. Hierzu lagen noch keine über einen längeren Zeitraum aussagekräftigen Ver-
gleichsdaten vor.
• Irritationen in der guten Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband durch eine frühzeitige
einseitige Kündigung des Vertrages vermieden werden sollten.
• eine Kündigung es ebenfalls erforderlich gemacht hätte, eine Planung bzw. Vorgabe für die
weitere Entwicklung der Stadtbildstelle zu haben bzw. eine ersatzlose Einstellung des Be-
triebes vorzusehen.
Die Finanzierung der Stadtbildstelle beinhaltet die Teilpositionen
• Kostenerstattung für den Betrieb der Stadtbildstelle („gesperrter“ Betrag in Höhe von
108.260,- €)
• Mittel für Medienkauf (27.000,- €)
• Mittel für Medienkauf oder Projekte etc. nach Entscheidung des Beirats der Stadtbildstelle
(27.000,- €)
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Wenngleich die Sperrung sich formal nur auf den erstgenannten Betrag bezieht, ist eine Bewer-
tung nur insgesamt möglich, da die Gesamtfinanzierung Bestandteil des Vertrages ist.
Um notwendige Zahlungen ab Beginn des Haushaltsjahres 2008 leisten zu können, ist es erforder-
lich, die Mittel hierfür zu entsperren.
Der Kürzungsvorschlag Nr. 108 aus dem Gutachten von Rödl & Partner bezog sich mit einer 25%-
Kürzung auf den seinerzeitigen Zuschuss für „Kostenerstattung Landesbildstelle“ (d. h. auf 25%
von 82.430,- € = 20.600,- €). Unter anderem um diesen Betrag wurde das Budget des Amtes 40
auch - zusammen mit anderen Kürzungen - ab 2008 reduziert.
Zu 4.:
Vorgesehen ist, in Kürze mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Verhandlungen zu tre-
ten, um entsprechend der vertraglichen Regelung eine Überprüfung des Vertrages vorzunehmen.
Um für diese Verhandlungen einen Orientierungsrahmen zu schaffen, ist es erforderlich, Ziele für
die künftige Vertragsgestaltung zu erhalten.
Handlungsleitend für die Vertragsverhandlungen sollte sein, dass
• das derzeitige in der Stadtbildstelle vorgehaltene Medienangebot weiterhin für münstersche
Nutzer (hierzu zählen sowohl die städtischen Schulen sowie städtische Ämter und Einrich-
tungen, aber auch nichtstädtische Nutzer wie z. B. Universität, Ersatzschulen, sonstige Bil-
dungsträger usw.) zur Verfügung steht,
• die laufenden Kosten für die Ausleihe, die von der Stadt Münster zu erstatten sind, aufgrund
der anderen Art der Medienbereitstellung reduziert werden können
• die Aufgaben, die das Landesmedienzentrum Westfalen (MZW) speziell für die Stadtbildstel-
le wahrnimmt, zu den Aufgaben abgegrenzt werden, die es - über die Landschaftsumlage fi-
nanziert - für alle Städte und Kreise wahrnimmt.
Die Verwaltung wird hierzu Verhandlungen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe aufneh-
men, um im Ergebnis - gegebenenfalls durch (Änderungs-)Kündigung des Vertrages bis zum
30.09.2008 - ab 2009 eine Neuregelung zu treffen.
Über diese wird der Ausschuss für Schule und Weiterbildung informiert bzw. ein eventueller geän-
derter Vertrag wird dann den parlamentarischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
I. V.
gez.
Dr. Hanke
Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0935/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.11.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37