2023/0218
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - (Satzungsbeschluss)
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Punkt 5: Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - (Satzungsbeschluss) (V-Nr. 2023/0218) Der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Stadtplanung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD und Die Linke.
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan W 23.2 – Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee – Stand: 05.07.2023 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 1 von 27 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 1.1 Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 16.02.2021: Unter Hinweis auf § 1 Abs. 4 BauGB nehme ich zu der o. g. Bauleitplanung aus der Sicht der Raumordnung wie folgt Stellung: Die Planfläche ist im Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennut- zungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) als „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe, Bestand“ festgelegt. Insoweit entspricht die konzipierte Auswei- sung eines Gewerbegebietes den Zielvorgaben in Z3.4.2-4 RPS/RegFNP 2010, wonach die bauleitplanerische Ausweisung von gewerblichen Bauflä- chen innerhalb der „Vorranggebiete Industrie und Gewerbe, Bestand und Planung“ stattzufinden hat. Die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplanentwurf sehen unter Zif- fer 1.1 den Ausschluss bestimmter Nutzungen vor, so auch von „Einzel- handel“. Gleichzeitig wurde jedoch eine Ausnahmeregel aufgenommen, wonach Einzelhandelsbetriebe bis maximal 800 qm Verkaufsflache insge- samt und nahversorgungsrelevantem Sortiment (gemäß nachfolgender Liste) zugelassen werden können. Dabei ist die Verkaufsfläche pro Betrieb auf maximal 200 qm zu begrenzen. Den regionalplanerischen Einzelhandelsvorgaben in Kapitel 3.4.3 RPS/RegFNP 2010 folgend, widerspricht in den „Vorranggebieten Industrie und Gewerbe“ grundsätzlich jedweder Einzelhandel, der nicht der Selbst- vermarktung der im Gewerbegebiet produzierten Waren dient, den Zielen der Raumordnung (Z3.4.3-3). Gewerbegebiete sollen der gewerblichen Nutzung vorbehalten sein (Z3.4.2-5). Als Nahversorgungsstandorte werden Gewerbegebiete regelmäßig nicht gesehen. Planungsrechtliche Überle- gungen zur Ansiedlung jedweden - auch kleinflächigen - zentren- /nahversorgungselevanten Einzelhandels sind mit den Zielen der Raum- ordnung nicht vereinbar und nur im Wege einer Abweichungszulassung umsetzbar. Dabei ist durchaus anzuerkennen, dass der Wandel vom produzierenden zum verwaltenden Gewerbe auch veränderte Ansprüche an die Versorgung Planerische Behandlung der Stellungnahme: Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Planerische Bewertung der Stellungnahme: Im Nachgang zur Stellungnahme haben nochmals Abstimmungen zwischen der Stadt und dem Regierungspräsidium stattgefunden. Danach wird ent- gegen der Zielvorgabe im Regionalplan eine Verkaufsfläche im Plangebiet von insgesamt nicht mehr als 200 m² grds. für hinnehmbar angesehen. Gleichwohl wurde zur Vermeidung eines Zielabweichungsverfahrens von der Zulassung von Einzelhandel abgesehen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Im Bebauungsplan wurden Einzelhandelsbetriebe als nicht zulässig festgesetzt. Anlage 1 Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan W 23.2 – Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee – Stand: 05.07.2023 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 2 von 27 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: der in diesen Bereichen deutlich gestiegenen Zahl der Beschäftigten mit sich bringt. Insofern können gastronomische Betriebe ebenso wie Ver- kaufsstellen zur Selbstversorgung innerhalb eines solchen Gewerbegebie- tes durchaus sinnvoll sein. Entsprechende Überlegungen finden sich auch in Ihrem städtischen Einzelhandelskonzept, Teilplan „Einzelhandel in Ge- werbegebieten“ das eine Öffnung für „Einzelhandel, der nach Art und Um- fang zur Versorgung der in diesem Gebiet wohnenden Bürgerinnen und Bürger sowie der dort Tätigen notwendig ist“ enthält. Derartige Service- und Versorgungseinrichtungen im gewerblichen Umfeld sollten vor dem Hintergrund Ihres Einzelhandelskonzepts sensibel und städtebaulich geordnet geplant werden. Im Umfeld der Planfläche des Bebauungsplans W 23.2 entlang der Mina- Rees-Straße sind bereits Arzt- und Physiopraxen sowie Gastronomie vor- handen, an welche sich die Freifläche zur Telekom-Kantine anschließt. Hier wäre eine weitere Konzentration und Bündelung m. E. sinnvoll denk- und planbar. Ob und inwieweit die im Rahmen der Bauleitplanung W 23.2 an- gedachten kleineren Einzelhandelsnutzungen/Verkaufsstellen/Gastronomie daneben eine sinnvolle Ergänzung sein können, bleibt selbstverständlich zunächst ihren städteplanerischen Überlegungen überlassen, wäre jedoch eindeutiger zu begründen. Einzelhandel sollte vor dem Hintergrund der regionalplanerischen Vorga- ben dabei in jedem Fall auf kleinere Verkaufsstellen beschränkt werden. Eine Gesamtverkaufsfläche von 800 qm, erscheint in diesem Zusammen- hang sehr ambitioniert und eine Reduzierung angeraten. In diesem Zusammenhang irritieren im Übrigen die Ausführungen unter Ziffer 1.1 der Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zum Vorentwurf, wonach in dem neu zu planenden Gewerbebereich – neben gastronomi- scher Versorgung des Gebietes – „im Erdgeschoss des am südöstlichen Platz vorgesehenen Gebäudes ein quartiersbezogener Nahversorger an- gedacht“ ist (s. S. 31). Zwar sehen die textlichen Festsetzungen unter 1.1 – wie zuvor erwähnt – eine Begrenzung der Verkaufsflächen eines Einzel- handelsbetriebes auf 200 qm vor, da jedoch eine Gesamtverkaufsfläche von 800 qm für ausnahmsweise zulässig erklärt wird, sollte hier in jedem Fall sichergestellt sein, dass eine Aufsummierung ausgeschlossen ist. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan W 23.2 – Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee – Stand: 05.07.2023 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 3 von 27 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Für eine abschließende regionalplanerische Beurteilung sind die Planunter- lagen im weiteren Verfahren im vorgenannten Sinne zu überarbeiten. Aus der Sicht des Naturschutzes (Planungen und Verfahren) wird fest- gestellt, dass Ziel des Bebauungsplans die Änderung der gewerblichen Nutzung ist. Da das Vorhaben keine Schutzgebiete berührt, bestehen keine Bedenken. Hinsichtlich weiterer naturschutzfachlicher Belange verweise ich auf die Stellungnahme der zuständigen unteren Naturschutzbehörde. Planerische Behandlung der Stellungnahme: Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine Bezüglich der vom Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung Umwelt Darmstadt - zu vertretenden Belange teile ich Ihnen folgendes mit: Grundwasser Aus Sicht der von mir zu vertretenden Belange der Wasserversorgung und des Grundwasserschutzes ist im o. g. Verfahren folgende Anpassung zu fordern: Der 2. Satz des Hinweises Ziffer IV. 9 ist zu streichen. Im Rahmen des Grundwasserbewirtschaftungsplans sind keine Grundwasseraufspiegelun- gen geplant. Änderungen der Grundwasserstände können klimatisch be- dingt auftreten. Zudem ist den Grundwasserflurabstandskarten des Hessi- schen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie zu entnehmen, dass in dem Bereich des Bebauungsplans mit Flurabständen von größer 20 m zu rechnen ist. Hier ist zunächst von keiner Vernässungsgefährdung auszugehen, es sei denn Ihnen liegen andere Erkenntnisse vor. Planerische Behandlung der Stellungnahme: Der Anregung wurde gefolgt. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Der 2. Satz des entsprechenden Hinweises wurde gestrichen. Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz Aus Sicht von IV Da 41.4 bestehen zum o.g. Bebauungsplan keine Beden- ken. Ich weise darauf hin, dass für eine evtl. geplante Versickerung von Planerische Behandlung der Stellungnahme: Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan W 23.2 – Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee – Stand: 05.07.2023 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 4 von 27 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Niederschlagswasser eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Begründung: Die wasserrechtliche Erlaubnis wird im Rahmen des Baugenehmigungsver- fahrens eingeholt und ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine Bodenschutz Nachsorgender Bodenschutz (Altlasten) Aus der Altflächendatei ALTIS des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie ergeben sich für den Plangeltungsbereich keine Hinweise auf das Vorhandensein von Altflächen (Altstandorte, Altablagerungen), schädli- che Bodenveränderungen und/oder Grundwasserschäden. Von meiner Seite bestehen somit nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bedenken gegen das o. a. Vorhaben. Die Belange des Dezernates 41.5 sind in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf hinreichend berücksichtigt. Vorsorgender Bodenschutz Nachverdichtung im Innenbereich: Die Aufstellung des Bebauungsplans folgt dem Gebot des sparsamen Um- gangs mit Grund und Boden, indem Flächen innerhalb des durch Bebauung im Innenbereich entstandenen Ortsgefüges für eine neugeordnete Nutzung mobilisiert werden (Nachverdichtung). Hiermit wird ein Beitrag zur Redukti- on weiteren Flächenverbrauchs im Außenbereich geleistet. Daher wird der Bebauungsplan unter Gesichtspunkten des vorsorgenden Bodenschutzes ausdrücklich begrüßt. Die Belange des Dezernates 41.5 sind in der Be- gründung zum Bebauungsplanentwurf hinreichend berücksichtigt. Von den Dezernaten „Oberflächengewässer“ und „Immissionsschutz“ wer- den gegen die o. a. Bauleitplanung keine Bedenken erhoben. Planerische Behandlung der Stellungnahme: Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine Planerische Behandlung der Stellungnahme: Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine Planerische Behandlung der Stellungnahme: Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan W 23.2 – Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee – Stand: 05.07.2023 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5 von 27 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Für die bergrechtliche Stellungnahme wurden folgende Quellen als Da- tengrundlage herangezogen: Hinsichtlich der Rohstoffsicherung: - Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan (RPS/RegFNP) 2010 - Rohstoffsicherungskarte (KRS 25) des HLNUG; Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht stehenden Betriebe: - vorliegende und genehmigte Betriebspläne; Hinsichtlich des Altbergbaus: - bei der Bergaufsicht digital und analog vorliegende Risse, - in der Datenbank vorliegende Informationen, - Kurzübersichten des ehemaligen Bergamts Weilburg über früheren Bergbau Die Recherche beruht auf den in Inhaltsverzeichnissen des Aktenplans inventarisierten Beständen von Berechtsams- und Betriebsakten früherer Bergbaubetriebe und in hiesigen Kartenschränken aufbewahrten Rissblät- tern. Die Stellungnahme basiert daher hinsichtlich des Altbergbaus auf einer unvollständigen Datenbasis. Anhand dieser Datengrundlage wird zum Vorhaben wie folgt Stellung ge- nommen: Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Rohstoffsicherungsflä- chen betroffen. Aktuelle Betriebe: Es befinden sich keine aktuell unter Bergaufsicht ste- henden Betriebe im Planbereich und dessen näherer Umgebung. Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tätigkeiten: Im Plangebiet ist meinen Unterlagen zufolge bisher kein Bergbau umge- gangen. Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine Sachver- halte entgegen. Planerische Behandlung der Stellungnahme: Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan W 23.2 – Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee – Stand: 05.07.2023 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 6 von 27 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Abschließend weise ich darauf hin, dass ich den Kampfmittelräumdienst im Rahmen von Bauleitplanverfahren ausnahmsweise nur dann beteilige, wenn von gemeindlicher Seite im Rahmen des Bauleitplanverfahrens kon- krete Hinweise erfolgt sind. Wie den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum Vorentwurf unter Ziffer 10, S. 29 zu entnehmen ist, wurde der Kampfmittelräumdienst jedoch von Ihnen bereits vorab beteiligt. Stellungnahme des KMRD vom 10.09.2020: Die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorliegenden Kriegsluft- bilder hat ergeben, dass sich das im Lageplan näher bezeichnete Gelände in einem Bombenabwurfgebiet befindet. Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grund- sätzlich ausgegangen werden. In den Bereichen, in denen durch Nachkriegsbebauungen bereits boden- eingreifende Baumaßnahmen bis zu einer Tiefe von mind. 5 Metern durch- geführt wurden, sind keine Kampfmittelräummaßnahmen notwendig. Bei allen anderen Flächen ist eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampfmittel) vor Beginn der geplanten Abbrucharbeiten, Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen auf den Grundstücksflächen bis in eine Tiefe von 5 Meter (ab GOK IIWK) erforderlich, auf denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden. Hierbei soll grundsätzlich eine EDV-gestützte Da- tenaufnahme erfolgen. Sofern die Fläche nicht sondierfähig sein sollte (z.B. wg. Auffüllungen, Ver- siegelungen oder sonstigen magnetischen Anomalien), sind aus Sicher- heitsgründen weitere Kampfmittelräummaßnahmen vor bodeneingreifenden Bauarbeiten erforderlich. Es ist dann notwendig, einen evtl. vorgesehenen Baugrubenverbau (Spundwand, Berliner Verbau usw.) durch Sondierungsbohrungen in der Verbauachse abzusichern. Sofern eine sondierfähige Messebene vorliegt, sollen die Erdaushubarbeiten mit einer Flächensondierung begleitet wer- den. Planerische Behandlung der Stellungnahme: Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Im Bebauungsplan werden entsprechende Hinweise auf das grundsätzliche Vorhandensein von Kampfmitteln und die Erfordernis der systematischen Überprüfung innerhalb des Plangebietes gegeben (Ziffer IV. 5). Zusätzlich wurde der Vorhabenträger im städtebaulichen Vertrag zur Durchführung der Untersuchung auf Kampfmittel verpflichtet. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan W 23.2 – Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee – Stand: 05.07.2023 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 7 von 27 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie sich bescheinigen lassen, dass die Kampfmittelräumungsarbeiten nach dem neuesten Stand der Technik durchgeführt wurden. Der Bescheinigung ist ein Lageplan beizufügen, auf dem die untersuchten Flächen dokumentiert sind. Weiterhin ist das ver- wendete Detektionsverfahren anzugeben. Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen wurde das Datenmodul KMIS-R entwickelt. Wir bitten Sie, bei der Beauftragung des Dienstleisters auf die Verwendung des Datenmo- duls KMIS-R hinzuweisen. Hierfür ist es erforderlich, dass die überprüften und geräumten Flächen örtlich mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingemessen werden. Wir bitten Sie nach Abschluss der Arbeiten um Übersendung des La- geplans und der KMIS-R-Datei, welche Sie durch die von Ihnen beauf- tragte Fachfirma erhalten. Das Datenmodul KMIS-R können Sie kostenlos von der nachstehenden Internetseite des Kampfmittelräumdienstes downloaden: http://www.rp-darmstadt.hessen.de (Sicherheit und Ordnung, Gefahrenabwehr, Kampfmittelräumdienst) Die Kosten für die Kampfmittelräumung (Aufsuchen, Bergen, Zwischenla- gern) sind vom Antragsteller/Antragstellerin, Interessenten/Interessentin oder sonstigen Berechtigten (z.B. Eigentümer/Eigentümerin, Inves- tor/Investorin) zu tragen. Die genannten Arbeiten sind daher von diesen selbst bei einer Fachfirma in Auftrag zu geben und zu bezahlen. Für die Dokumentation der durchgeführten Kampfmittelräumung werden die örtlichen Gauß/Krüger-Koordinaten benötigt. Bei der Angebotseinholung oder der Beauftragung einer Fachfirma bitte ich immer das Aktenzeichen anzugeben (I 18 KMRD – 6b 06/05 – DA 2054 2020) und eine Kopie dieser Stellungnahme beizufügen. Als Anlage übersende ich Ihnen die Allgemeinen Bestimmungen für die Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan W 23.2 – Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee – Stand: 05.07.2023 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 8 von 27 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Kampfmittelräumung im Lande Hessen. (Anm.: hier nicht abgedruckt) Da Kampfmittelräumarbeiten im Voraus schwer zu berechnen sind, halte ich die Abrechnung der Leistungen nach tatsächlichem Aufwand für unum- gänglich. Dies ist in jedem Falle Voraussetzung für eine positive Rech- nungsprüfung zum Zwecke der Kostenerstattung durch den Bund gem. Nr. 3 der Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung. Eine Kopie des Auftrages bitte ich mir zur Kenntnisnahme zuzusenden. Den Abtransport - ggf. auch die Entschärfung - und die Vernichtung der gefundenen Kampfmittel wird das Land Hessen -Kampfmittelräumdienst- weiterhin auf eigene Kosten übernehmen. Sie werden gebeten, diese Stellungnahme in allen Schritten des Bauleit- bzw. Planfeststellungsverfahrens zu verwenden, sofern sich keine wesent- lichen Flächenänderungen ergeben. Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 21.03.2022: Ziel der Planung ist die Neuordnung eines laut Bebauungsplan W 23 aus dem Jahre 1976 ursprünglich als Sondergebiet für Polizei- und Fernmelde- behörde ausgewiesenen und aktuell mit einem Tagungshotel bebauten ca. 3 ha großen Geländes im Kreuzungsbereich Hilpertstraße / Deutsche- Telekom-Allee, für das künftig eine gewerbliche Nutzung (Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Gewerbebetriebe und weitere entsprechende Nutzungen) vorgesehen ist. Unter Hinweis auf § 1 Abs. 4 BauGB nehme ich zu der o. g. Bauleitplanung aus der Sicht der Raumordnung wie folgt Stellung: Die Planfläche ist, wie mit o. a. Stellungnahme vom 16. Februar 2021 be- reits ausgeführt, im Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennut- zungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) als „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe, Bestand“ festgelegt. „Vorranggebiete Industrie und Gewerbe, Bestand und Planung“ sind gemäß Z3.4.2-4 RPS/RegFNP 2010 für die Planerische Behandlung der Stellungnahme: Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan W 23.2 – Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee – Stand: 05.07.2023 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 9 von 27 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: bauleitplanerische Ausweisung von gewerblichen Bauflächen vorgesehen. Die konzipierte Ausweisung eines Gewerbegebietes – in welchem insbe- sondere Einzelhandelsbetriebe ausgeschlossen sind und die im Vorentwurf des Bebauungsplans enthaltene Ausnahmeregel zur Ansiedlung von Ein- zelhandelsbetrieben bis maximal 800 qm Verkaufsfläche insgesamt und nahversorgungsrelevantem Sortiment nun entfallen ist - entspricht dieser Zielvorgabe, d. h. die Planung ist gemäß § 1 Abs. 4 BauGB an die Ziele der Raumordnung angepasst. Seitens der oberen Naturschutzbehörde bestehen keine Bedenken ge- gen die Planung, da das Vorhaben keine Schutzgebiete berührt. Planerische Behandlung der Stellungnahme: Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine Bezüglich der vom Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung Umwelt Darmstadt - zu vertretenden Belange teile ich Ihnen folgendes mit: Oberflächengewässer Starkregen Die Stadt Darmstadt hat gemäß der Starkregen-Hinweiskarte (https://www.hlnug.de/themen/klimawandel-und- anpassung/projekte/klimprax-projekte/starkregen-hinweiskarte) einen erhöhten bis hohen Starkregenhinweis-Index. Ich empfehle zu prü- fen, ob der Bebauungsplan hiervon betroffen ist. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie kann entsprechende Daten zur Ver- fügung stellen. Planerische Behandlung der Stellungnahme: Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Planerische Bewertung der Stellungnahme: Der im Plangebiet anstehende Boden ist für eine Versickerung des Nieder- schlagswassers geeignet. Im Bebauungsplan wurde festgesetzt, dass das Niederschlagswasser im Sinne des § 55 WHG innerhalb des Baugrundstü- ckes versickert werden muss. Soweit die aktuellen Regelwerke (z.B. der DWA), die den allgemein aner- kannten Stand der Technik darstellen, keinen Starkregenindex bei der Be- messung von Kanälen, Zisternen, Versickerungsanlagen, etc. berücksichti- gen, können weitergehende Regelungen in Bebauungsplänen nicht gefor- dert werden. Mit Starkregentabellen des DWD könnten Überflutungsberechnungen und mit detaillierten Fließpfadkarten auch Starkregen-Gefahrenkarten erstellt werden. Für den Bebauungsplan wäre dies nur relevant, wenn zur Gefah- Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan W 23.2 – Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee – Stand: 05.07.2023 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 10 von 27 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: renabwehr durch Starkregen bauliche Maßnahmen nötig wären. In Ab- stimmung mit dem Mobilitätsamt, Abteilung Planung, Sachgebiet Kanal- und Gewässerplanung ist der Starkregenindex für den Bebauungsplan W 23.2 zum jetzigen Zeitpunkt nicht relevant. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz Zu dem o. g. Verfahren nehme ich auf Grundlage des derzeitigen Pla- nungsstandes der mir vorliegenden Unterlagen wie folgt Stellung: Für das Areal „Hilpertstraße 27“, Gemarkung Darmstadt, Flur 43, Flurstück 1/54 soll ein neuer Bebauungsplan W 23.2 aufgestellt werden, der das Ge- biet als Gewerbegebiet festsetzt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 30.290 m². Durch das geplante Bauvorhaben erhöht sich die Bodenversie- gelung. Umgang mit Niederschlagswasser Entsprechend der Begründung (jedoch nicht in der Festsetzung festgehal- ten) soll das anfallende Niederschlagswasser vor Ort bewirtschaftet, in Form von Dachbegrünungen reduziert sowie in Rigolen und Mulden versi- ckert werden (s. Begründung S. 27, 45 und 70). Der 1. Bericht zur „Geo- und umwelttechnischen Standorteinschätzung“ (Stand 14.11.2019) kommt zu dem Schluss, dass ein ausreichender Abstand zum anstehenden Grundwasser besteht (vgl. Bericht S. 9) und die Bodeneigenschaften eine Versickerung zulassen (vgl. Bericht S. 11). Die Befestigung der Wege soll zudem in wasserdurchlässiger Bauweise erfolgen (s. Begründung S. 70). Darüber hinaus ist entsprechend der festgesetzten „Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser“ das anfallende Niederschlagswasser der Dachflächen in Zisternen zu sammeln. Bei Überlauf der Zisternen soll das Niederschlagswasser den Versickerungsanlagen und oder der öffentlichen Abwasserkanalisation zugeführt werden (s. Begründung S. 75). Als Grundlage dient das Regen- Planerische Behandlung der Stellungnahme: Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Planerische Bewertung der Stellungnahme: Im Bebauungsplan wurde festgesetzt, dass das Niederschlagswasser im Sinne des § 55 WHG innerhalb des Baugrundstückes versickert werden muss. Des Weiteren wurde festgesetzt, dass das Niederschlagswasser zu sammeln ist und verwendet werden soll. Die Ausführungen in der Begründung zur Bewirtschaftung des Nieder- schlagswassers sind dem Regenwasserbewirtschaftungskonzept entnom- men worden, welches im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellt wurde. Die Inhalte wurden im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan fixiert und deren Umsetzung somit sichergestellt. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan W 23.2 – Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee – Stand: 05.07.2023 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 11 von 27 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: wasserbewirtschaftungskonzept des Ing.- Büro Bullermann Schneble GmbH (Stand 21.09.2020). Hierdurch ist der Maßgabe einer ortsnahen Versickerung von Nieder- schlagswasser nach § 55 Abs. 2 WHG Rechnung getragen. Für eine gezielte Einleitung von unbelastetem Niederschlagswasser in ein Gewässer (hier Versickerung in das anstehende Grundwasser), ist eine Erlaubnis nach §§ 8, 9 i. V. m. 57 WHG bei der zuständigen Behörde (hier: Obere Wasserbehörde) zu beantragen. Entsprechende, für ein solches Vorhaben notwendige Nachweise, wie der des DWA-M 153 (Handlungs- empfehlung zum Umgang mit Niederschlagswasser) und des DWA-A 138 (Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Nieder- schlagswasser) in ihrer jeweils gültigen Fassung, sind nach Rücksprache mit der zuständigen Behörde, vorzulegen. Umgang mit Schmutzwasser Aus der Begründung geht hervor, dass eine gesicherte Abwasserentsor- gung zu erwarten und davon auszugehen ist, dass die bestehenden Ab- wasseranlagen ausreichend dimensioniert sind (vgl. Begründung S. 45). Zudem sei dies im folgenden Baugenehmigungsverfahren abschließend zu prüfen. Die kommunale Abwassersatzung ist zu berücksichtigen. Im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind die Anforderungen ge- mäß der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefähr- denden Stoffen) vom 18. April 2017 (BGBl. I S. 905), zuletzt geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) zu berücksichtigen. Für die Einleitung von Abwasser in ein Gewässer (gem. § 57 WHG) oder die öffentliche Abwasseranlage (gem. § 58 WHG), welches den Anhängen der Abwasserverordnung vom 17. Juni 2004 (BGBI. I S. 1108, 2625), zu- letzt geändert am 20. Januar 2022 (BGBI. I S. 87) unterliegt, ist eine Er- laubnis bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan W 23.2 – Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee – Stand: 05.07.2023 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 12 von 27 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Bodenschutz Nachsorgender Bodenschutz (Altlasten) Aus der Altflächendatei ALTIS des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie ergeben sich für den Plangeltungsbereich keine Hinweise auf das Vorhandensein von Altflächen (Altstandorte, Altablagerungen), schädli- che Bodenveränderungen und/oder Grundwasserschäden. Von meiner Seite bestehen somit nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bedenken gegen das o. a. Vorhaben. Die Belange des Dezernates 41.5 sind in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf hinreichend berücksichtigt. Vorsorgender Bodenschutz Die Belange des vorsorgenden Bodenschutzes werden in den mir vorgeleg- ten Planunterlagen zum Bebauungsplan W 23.2 „Hilpertstraße/Deutsche- Telekom-Allee“ hinreichend betrachtet. Der Plangeltungsbereich ist durch die bisherige Nutzung bereits größtenteils anthropogen überprägt. Planerische Behandlung der Stellungnahme: Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine Planerische Behandlung der Stellungnahme: Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine Von den Dezernaten „Grundwasser“ und „Immissionsschutz“ werden gegen die o. a. Bauleitplanung keine Bedenken erhoben. Planerische Behandlung der Stellungnahme: Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine Für die bergrechtliche Stellungnahme wurden folgende Quellen als Da- tengrundlage herangezogen: Hinsichtlich der Rohstoffsicherung: - Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan (RPS/RegFNP) 2010 - Rohstoffsicherungskarte (KRS 25) des HLNUG; Planerische Behandlung der Stellungnahme: Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan W 23.2 – Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee – Stand: 05.07.2023 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 13 von 27 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht stehenden Betriebe: - vorliegende und genehmigte Betriebspläne; Hinsichtlich des Altbergbaus: - bei der Bergaufsicht digital und analog vorliegende Risse, - in der Datenbank vorliegende Informationen, - Kurzübersichten des ehemaligen Bergamts Weilburg über früheren Bergbau. Die Recherche beruht auf den in Inhaltsverzeichnissen des Aktenplans inventarisierten Beständen von Berechtsams- und Betriebsakten früherer Bergbaubetriebe und in hiesigen Kartenschränken aufbewahrten Rissblät- tern. Die Stellungnahme basiert daher hinsichtlich des Altbergbaus auf einer unvollständigen Datenbasis. Anhand dieser Datengrundlage wird zum Vorhaben wie folgt Stellung ge- nommen: Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Rohstoffsicherungsflächen betroffen. Aktuelle Betriebe: Es befinden sich keine aktuell unter Bergaufsicht stehenden Betriebe im Planbereich und dessen näherer Umgebung. Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tätigkeiten: Im Plangebiet ist meinen Unterlagen zufolge bisher kein Bergbau umge- gangen. Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine Sachverhalte ent- gegen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan W 23.2 – Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee – Stand: 05.07.2023 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 14 von 27 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Abschließend weise ich darauf hin, dass ich den Kampfmittelräumdienst im Rahmen von Bauleitplanverfahren erneut nicht beteiligt habe, da Kapitel 11 der Begründung zum Bebauungsplan (S. 35) zu entnehmen ist, dass dieser von Ihnen unmittelbar beteiligt wurde. Planerische Behandlung der Stellungnahme: Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Planerische Bewertung der Stellungnahme: Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Abfrage beim KMRD durchgeführt. Mit Schreiben vom 10.09.2020 wurde durch das KMRD mitgeteilt, dass vom Vorhandensein von Kampfmitteln innerhalb des Plangebietes grundsätzlich ausgegangen werden muss. Entsprechende Hinweise sind in den Bebauungsplan bereits aufgenommen worden (Ziffer IV. 5). Der städtebauliche Vertrag trifft ebenfalls Regelungen zum Umgang mit angetroffenen Kampfmitteln im Plangebiet. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine Stellungnahme zur erneuten öffentlichen Auslegung vom 06.06.2023: Im Rahmen der erneuten Beteiligung in o. a. Planungsangelegenheit wer- den seitens des Dezernats III 31.2 – Regionale Siedlungs- und Bauleitpla- nung, Bauwesen - wie auch der hausintern beteiligten Fachdezernate V 53.1 – Naturschutz (Planung und Verfahren) - und IV/Wi 44 – Bergaufsicht – sowie der Abteilung Umwelt DA keine weiteren Bedenken und Anregun- gen vorgetragen. Planerische Behandlung der Stellungnahme: Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine 1.2 Wasserverband Schwarzbachgebiet-Ried, Postfach 1751, 64507 Groß- Gerau Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 14.01.2021: Gegen den o.g. Bebauungsplan bestehen unsererseits keine Einwände, wenn wie in der Bauleitplanung vorgesehen das Niederschlagswasser wei- testgehend in den Untergrund versickert bzw. der Brauchwassernutzung (Zisternennutzung) zugeführt wird. Wir rechnen bei dem Vorhaben deshalb nicht damit, dass dieses zu einer zusätzlichen Abflussverschärfung im Darmbach bzw. im unterhalb gelegenen Landgrabensystem beitragen wird. Planerische Behandlung der Stellungnahme: Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan W 23.2 – Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee – Stand: 05.07.2023 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 15 von 27 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 1.3 DADINA, Europaplatz 1, 64293 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 25.01.2021: Auf Seite 23 der Planbegründung wird unter Punkt 7.2.2 "ÖPNV" die Er- schließung des Geltungsbereichs mit öffentlichen Verkehrsmitteln skizziert. Wir bitten diese Passage dahingehend zu berichtigen, dass die Haltestelle "Hilpertstraße" zum 13.12.2020 in "Hauptzollamt" und die Haltestelle "T- Online-Allee" in "Hilpertstraße" umbenannt wurden. Weiterhin bitten wir klarstellend zu ergänzen, dass die Erschließung durch die Buslinie K er- folgt. Im Übrigen stehen dem Planungsziel, die bauplanungsrechtlichen Voraus- setzungen für eine gewerbliche Nutzung des Areals zu schaffen, hinsicht- lich der Belange des ÖPNV grundsätzlich keine Bedenken entgegen, so- dass wir vom Vortrag weiterer Anregungen oder Hinweise absehen können. Planerische Behandlung der Stellungnahme: Den Anregungen wurde gefolgt. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: In der Begründung zum Bebauungsplan wurden die entsprechenden Um- benennungen der Haltestellen berücksichtigt und korrigiert. 1.4 Landkreis Darmstadt-Dieburg, Landwirtschaftsbehörde, Jägertorstraße 207, 64289 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 02.02.2021: Aus Sicht der vom Fachgebiet Landwirtschaftsbehörde zu wahrenden öf- fentlichen Belange der Landwirtschaft / Feldflur bestehen zu o.g. Planung keine grundlegenden Bedenken. Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung weist ein Defizit von 12.893 Wert- punkten auf. Aus unserer Sicht ist die Kompensation nicht auf landwirt- schaftlichen Flächen vorzunehmen, sondern vorrangig Ökopunkte bzw. Entsiegelungen zu berücksichtigen. Wir verweisen hier auf die Ausführun- gen unter § 1, Abs. 2 sowie § 2 Abs. 7 der Kompensationsverordnung – KV vom 26.10.2018. Planerische Behandlung der Stellungnahme: Der Anregung wurde gefolgt. Planerische Bewertung der Stellungnahme: Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung ist im Rahmen des Vorentwurfs nur als grober Arbeitsstand zu bewerten, zur ersten Abschätzung des zu erwartenden Ausgleichs. Erst zum Entwurf des Bebauungsplans wurde die Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung abschließend erstellt. Für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs W 23.2 ergeben sich aufgrund des planungsrechtlich möglichen Bestandes insgesamt 246.542 Biotopwertpunkte. Auf Grundlage der Festsetzungen ergeben sich 443.577 Biotopwertpunkte. Dies entspricht einer Biotopwertdifferenz von plus 197.035 Wertpunkten, bzw. einem Überschuss von 80 %. Es ist kein weiterer Ausgleich notwendig. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan W 23.2 – Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee – Stand: 05.07.2023 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 16 von 27 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine 1.5 Deutsche Telekom Technik GmbH, Wallstraße 88, 55122 Mainz Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 04.02.2021: Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Plan- verfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderli- chen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung: Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom. Die aktuellen Pläne sind unter: https://trassenauskunftkabel.telekom.de/start.html ersichtlich und jederzeit einsehbar. Die Aufwendungen der Telekom müssen bei der Verwirklichung des Be- bauungsplans so gering wie möglich gehalten werden. Deshalb bitten wir, unsere Belange wie folgt zu berücksichtigen: Planerische Behandlung der Stellungnahme: Die Stellungnahme wurde zur Kenntnis genommen. Es wird auf die unten stehenden Abwägungen verwiesen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine Wir bitten folgende fachliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufzu- nehmen: In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,3 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen. Planerische Behandlung der Stellungnahme: Der Anregung wurde nicht gefolgt. Planerische Bewertung der Stellungnahme: Das Plangebiet grenzt unmittelbar an zwei bestehende öffentliche Ver- kehrsflächen (Hilpertstraße und Deutsche-Telekom-Allee), die jedoch nicht Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplans sind. Innerhalb dieser bereits gewidmeten und hergestellten öffentlichen Verkehrsflächen befin- den sich unterirdische Telekommunikationslinien. Des Weiteren werden innerhalb des Bebauungsplanes keine öffentlichen Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan W 23.2 – Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee – Stand: 05.07.2023 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 17 von 27 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Verkehrsflächen festgesetzt, so dass die Erfordernis einer Festsetzung zur Unterbringung von Telekommunikationslinien nicht gegeben ist. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baum- standorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der For- schungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989; sie- he insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht behindert werden. Zur Ver- sorgung mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien im Plangebiet und außerhalb des Plangebiets erforderlich. Planerische Behandlung der Stellungnahme: Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Planerische Bewertung der Stellungnahme: Bereits im Vorentwurf des Bebauungsplans wurde auf das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der For- schungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen hingewiesen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine Bitte teilen Sie uns zum Zweck der Koordinierung mit, welche eigenen oder Ihnen bekannten Maßnahmen Dritter im Bereich folgender Straßen stattfin- den werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschlie- ßungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH unter der im Briefkopf genannten Adresse so früh wie mög- lich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. Planerische Behandlung der Stellungnahme: Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Planerische Bewertung der Stellungnahme: Die Abstimmung mit dem Vorhabenträger erfolgt im Rahmen der Baumaß- nahme. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine Wir machen darauf aufmerksam, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine Versorgung des Neubaugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur in unterirdischer Bauweise nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinier- ten Erschließung sowie einer ausreichenden Planungssicherheit möglich ist. Wir bitten daher sicherzustellen, dass Planerische Behandlung der Stellungnahme: Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Den Anregungen wurde nicht gefolgt. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan W 23.2 – Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee – Stand: 05.07.2023 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 18 von 27 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: • für den Ausbau des Telekommunikationsnetzes im Erschließungsgebiet die ungehinderte, unentgeltliche und kostenfreie Nutzung der künftig ge- widmeten Verkehrswege möglich ist, • entsprechend § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB folgende Flächen als mit einem Leitungsrecht zu belastend festgesetzt werden und im zweiten Schritt ei- ne beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch zugunsten der Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn, mit folgendem Wortlaut einge- tragen wird: "Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Telekom Deutschland GmbH, Bonn, bestehend in dem Recht auf Errichtung, Be- trieb, Änderung und Unterhaltung von Telekommunikationslinien, ver- bunden mit einer Nutzungsbeschränkung." • der Erschließungsträger verpflichtet wird, in Abstimmung mit uns im er- forderlichen Umfang Flächen für die Aufstellung von oberirdischen Schaltgehäusen auf privaten Grundstücken zur Verfügung zu stellen und diese durch Eintrag einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten der Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn, im Grundbuch kostenlos zu sichern, • eine rechtzeitige und einvernehmliche Abstimmung der Lage und der Dimensionierung der Leitungszonen vorgenommen wird und eine Koor- dinierung der Tiefbaumaßnahmen für Straßenbau und Leitungsbau durch den Erschließungsträger erfolgt, • die geplanten Verkehrswege nach der Errichtung der TK-Infrastruktur in Lage und Verlauf nicht mehr verändert werden. Planerische Bewertung der Stellungnahme: Das Plangebiet grenzt unmittelbar an zwei bestehende öffentliche Ver- kehrsflächen (Hilpertstraße und Deutsche-Telekom-Allee), die jedoch nicht Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplans sind. Innerhalb dieser bereits gewidmeten und hergestellten öffentlichen Verkehrsflächen befin- den sich unterirdische Telekommunikationslinien. Des Weiteren werden innerhalb des Bebauungsplanes keine öffentlichen Verkehrsflächen festgesetzt, so dass Festsetzungen für Leitungsrechte nicht erforderlich werden. Hinweise und Anregungen zur späteren Verortung der Leitungstrassen sowie den damit verbundenen Baumaßnahmen innerhalb privater Bau- grundstücke sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Der Bebauungsplan stellt eine Angebotsplanung dar, so dass eine jetzige Ver- ortung der Leitungstrassen innerhalb privater Baugrundstücke nicht erfol- gen kann. Dortige Sicherungen von Leitungstrassen oder von Flächen für Schaltgehäuse sind bei Erfordernis mit dem/den Bauherren abzustimmen. Mit Rechtskraft des Bebauungsplans wird zunächst lediglich verhindert, dass die Flächen bebaut oder sonst dauerhaft so genutzt werden, dass Leitungsrechte später nicht mehr umgesetzt werden können. Bei bestehenden Leitungen innerhalb von privaten Baugrundstücken liegen meist grundbuchliche Eintragungen oder sonstige Regelungen zum Lei- tungsrecht vor. Soweit Leitungsrechte noch nicht bestehen, insbesondere dinglich gesi- chert, besteht keine Veranlassung neue Leitungsrechte zugunsten der Te- lekom festzusetzen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 01.03.2022: Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 125 Abs. 2 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Plan- Planerische Behandlung der Stellungnahme: Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Die obigen Ausführungen gelten ebenfalls entsprechend fort. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan W 23.2 – Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee – Stand: 05.07.2023 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 19 von 27 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: verfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderli- chen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung: Zur o. a. Planung ha- ben wir bereits mit Schreiben vom 04.02.2021 Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine Stellungnahme zur erneuten öffentlichen Auslegung vom 06.06.2023: Zur Planung haben wir bereits mit Schreiben vom 04.02.2021 und 01.03.2022 Stellung genommen. Diese Stellungnahmen gelten unverändert weiter. Planerische Behandlung der Stellungnahme: Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Die obigen Ausführungen gelten ebenfalls entsprechend fort. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine 1.6 e-netz Südhessen AG, Postfach 10 11 42, 64211 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 04.02.2021: Wir nehmen zu den Unterlagen Stellung für die Netze der ENTEGA AG und der e-netz Südhessen AG und ENTEGA Medianet GmbH. Je nach Areal beinhaltet die Stellungnahme die Medien Strom, Gas, Trinkwasser, Fern- wärme, Straßenbeleuchtung, Telekommunikation und/oder Fernwirktech- nik. In Darmstadt sind wir Netzbetreiber der Sparten Strom, Telekommunikation sowie Fernwirktechnik, Gas und Wasser. Bei der weiteren Planung bitten wir zu beachten: Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Betriebsmittel unseres Un- ternehmens bzw. der ENTEGA AG. Bei einer Entwidmung von Wegepar- zellen sind die Betriebsmittel im Grundbuch dinglich zu sichern, Notwendi- ge Leitungsumlegungen gehen zu Lasten des Veranlassers bzw. werden nach geltenden Verträgen geregelt und sind rechtzeitig mit uns abzuspre- Planerische Behandlung der Stellungnahme: Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Den Anregungen wurde teilweise gefolgt. Planerische Bewertung der Stellungnahme: Der Bebauungsplan stellt eine Angebotsplanung dar. Die Entwicklung des Gebietes kann über einen längeren Zeitraum und abschnittsweise erfolgen. Zum jetzigen Zeitpunkt können weder die zukünftigen Nutzungen, noch die Verortung der dafür notwendigen Transformatorenstationen genannt wer- den. Ebenso kann keine detaillierte Planung der zukünftig möglichen Park- flächen mit Ladesäulen und dem damit einhergehenden Energiebedarf dargestellt werden. Im Rahmen der weiteren Ausführungsplanungen eines konkreten Bauvor- habens kann der Energiebedarf festgestellt und die Anzahl der Ladestatio- nen benannt werden. Um nach Rechtskraft des Bebauungsplans mögliche dem Baugebiet die- Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan W 23.2 – Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee – Stand: 05.07.2023 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 20 von 27 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: chen. Die Stromversorgung des Planungsgebietes kann durch Ergänzung und Erweiterung unseres bestehenden Versorgungsnetzes im Zuge der Er- schließungsmaßnahmen entsprechend dem Leistungsbedarf der zukünfti- gen Abnehmer realisiert werden. Zur Sicherstellung der Stromversorgung beantragen wir zwei Versorgungs- flächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB zur Errichtung einer Transforma- torstation. Die geplanten Standorte können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden. Wir schlagen eine Transformatorstation vom Typ K2000 mit Flachdach vor. Die hierfür benötigte Grundstücksgröße beträgt gemäß § 6 HBO - Abstandsflächen und Abstände mit einem Mindestab- stand von 1 m zu den Nachbargrenzen - 7,3 Meter in der Länge und 4,5 m in der Breite. Für die zu errichtende Transformatorstation bitten wir sie nach § 14 BauNVO und § 63 HBO die Errichtung der Transformatorstation auch außerhalb der Bebauungslinie bzw. Baugrenzen zuzulassen. Zur Sicherstellung der Stromversorgung ist es erforderlich, frühzeitig in die Planung bezüglich vorgesehener Parkflächen, die mit Ladesäulen für Elekt- rofahrzeuge auszustatten sind, einbezogen zu werden. In Abhängigkeit der vorgesehenen Parkflächen mit Ladesäulen ist der Energiebedarf in Bezug auf benötigte Transformatorenstationen und die Anzahl der Stromkabel in den öffentlichen Gehwegen und Straßen ein wesentlicher Planungsfaktor. Daraus kann ein Mehrbedarf an Flächen für die Errichtung von zusätzlichen Transformatorenstationen zur Sicherstellung des Energiebedarfs für die E- Mobilität resultieren. Für eine ökonomisch nachhaltige Erschließung sind die Flächen zur Errichtung von Transformatorenstationen bereits in die Bauleitplanung als Vorhalteflächen mit aufzunehmen. Bei erhöhtem Leistungsbedarf einzelner Gewerbeansiedlungen kann der Bau zusätzlicher Transformatorenstationen erforderlich werden. nende Versorgungsanlagen innerhalb des Plangebietes bauplanungsrecht- lich zu sichern, wurde die Festsetzung für Nebenanlagen gemäß § 14 Abs. 2 BauNVO auf die nicht überbaubaren Grundstücksflächen erweitert. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Die Festsetzungen für Nebenanlagen gemäß § 14 Abs. 2 BauNVO wurde auf die nicht überbaubaren Grundstücksflächen erweitert. Eine Wand- bzw. Dachbegrünung unserer Flachdachgebäude, wie Sie dies in den schriftlichen Festsetzungen empfehlen, müssen wir leider aus ver- sorgungs- und sicherheitstechnischen Gründen ablehnen. Planerische Behandlung der Stellungnahme: Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan W 23.2 – Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee – Stand: 05.07.2023 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 21 von 27 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Planerische Bewertung der Stellungnahme: Im Sinne des Klimaschutzes sollen neue Gebäude und andere bauliche Anlagen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt vermehrt mit Fassadenbe- grünung ausgestattet werden. Die Festsetzung folgt diesem vorrangigen Ziel der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die versorgungs- und sicherheitstechnischen Gründe sind nicht nachvoll- ziehbar. Diese können im Rahmen des Bauantrags dargelegt werden. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine Falls im Rahmen der Baumaßnahme Anpflanzungsmaßnahmen im Bereich der Leitungstrassen geplant sind, ist zu beachten, dass tiefwurzelnde Bäu- me It. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW 125 einen Mindest- abstand von 2,5 m zu unseren Versorgungsleitungen aufweisen müssen. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Leitungen gegen Wur- zeleinwirkungen zu sichern, oder die Standorte der Bäume dementspre- chend zu verschieben. Pflanzmaßnahmen im Nahbereich unserer Be- triebsmittel sind deshalb vorher mit uns abzustimmen. Planerische Behandlung der Stellungnahme: Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Planerische Bewertung der Stellungnahme: Bereits im Vorentwurf des Bebauungsplans wurde auf das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der For- schungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen hingewiesen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine Die Versorgung des Plangebiets mit Trinkwasser erfolgt durch die ENTEGA AG. Für die Bebauungen ist eine Löschwasserversorgung entsprechend dem Arbeitsblatt DVGW W405 notwendig und technisch gegeben. Planerische Behandlung der Stellungnahme: Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Planerische Bewertung der Stellungnahme: Die Löschwasserversorgung innerhalb des Plangebietes gilt als gesichert. Die Ausführung ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu planen und abzustimmen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan W 23.2 – Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee – Stand: 05.07.2023 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 22 von 27 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 15.03.2022: Wir nehmen Stellung für die Netze der ENTEGA AG und der e-netz Süd- hessen AG und ENTEGA Medianet GmbH. Im Gebiet der Stadt Darmstadt sind wir Netzbetreiber folgender Sparten: Strom, Gas, Wasser, Straßenbeleuchtung. Bei der weiteren Planung bitten wir zu beachten: Die Trinkwasserversorgung des Planungsbereiches ist durch die vorhande- ne Wasserversorgung gesichert. Planerische Behandlung der Stellungnahme: Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine In Ihrem Umweltbericht haben wir zwei Änderungswünsche: Kapitel 14, Punkt 14.1: Die Versorgung des Plangebiets erfolgt durch die ENTEGA AG (die HSE gibt es seit einigen Jahren nicht mehr). Erläuterung: Die ENTEGA AG besitzt kein Wasserwerk. ENTEGA bezieht das Wasser von der Hessenwasser GmbH & Co. KG und kümmert sich lediglich um die Weiterverteilung. Zu wasserrechtlichen Genehmigungen und Auswirkungen auf die Natur etc. kann daher nur Hessenwasser Stel- lung nehmen. Kapitel 14, Punkt 14.2: Die korrekte Abkürzung für die Trinkwasserverord- nung lautet "TrinkwV" (TWVO gibt es seit einigen Jahren nicht mehr). Planerische Behandlung der Stellungnahme: Den Anregungen wurde gefolgt. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Die entsprechenden redaktionellen Änderungen wurden in die Begründung des Bebauungsplans aufgenommen. Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 04.02.2021. Die dort ge- machten Aussagen gelten unverändert. Planerische Behandlung der Stellungnahme: Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Die obigen Ausführungen gelten ebenfalls entsprechend fort. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan W 23.2 – Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee – Stand: 05.07.2023 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 23 von 27 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Stellungnahme zur erneuten öffentlichen Auslegung vom 07.06.2023: Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 04.02.2021. Die dort ge- machten Angaben gelten unverändert. Planerische Behandlung der Stellungnahme: Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Die obigen Ausführungen gelten ebenfalls entsprechend fort. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine 1.7 Landesamt für Denkmalpflege Hessen, hessenARCHÄOLOGIE, Berli- ner Allee 58, 64295 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 10.02.2021: Gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden seitens der Denkmalfachbehörde keine grundsätzlichen Bedenken oder Änderungs- wünsche vorgebracht. Die Hinweise zur Sicherung von Bodendenkmälern (Seite 8 Punkt IV.2 der textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan) sind inhaltlich korrekt, müs- sen aber auf das novellierte hessische Denkmalschutzgesetz (rechtsgültig ab dem 28.11.2016) angepasst werden. Dies gilt für die Meldepflicht von Bodendenkmälern nach § 21 und die Genehmigungspflicht zur Verände- rung von Kulturdenkmälern nach § 18. Hinweis: Die vorliegende Stellungnahme verhält sich ausschließlich zu den öffentlichen Belangen des Bodendenkmalschutzes und der Bodendenk- malpflege. Eine gesonderte Stellungnahme zu den Belangen des Bau- denkmalschutzes und der Baudenkmalpflege behält sich die Denkmalfach- behörde vor. Planerische Behandlung der Stellungnahme: Der Anregung wurde gefolgt. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Die Hinweise zur Sicherung von Bodendenkmälern in den textlichen Fest- setzungen wurden entsprechend korrigiert. Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 21.03.2022: Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 10.02.2021, zu der sich kei- ne Änderung ergeben hat. Die notwendige redaktionelle Anpassung wurde Planerische Behandlung der Stellungnahme: Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan W 23.2 – Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee – Stand: 05.07.2023 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 24 von 27 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: vorgenommen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine Stellungnahme zur erneuten öffentlichen Auslegung vom 15.06.2023: Es wird auf die Stellungnahme vom 21.03.2022 verwiesen, zu der sich kei- ne Änderung ergeben hat. Planerische Behandlung der Stellungnahme: Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine 1.8 Polizeipräsidium Südhessen, Klappacher Straße 145, 64285 Darmstadt Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 28.02.2022: Aus verkehrspolizeilicher Sicht kann dem Vorhaben nur unter Einhaltung der Punkte 12.3 Verkehrliche Auswirkungen und 12.4 Mobilitätskonzept aus der Begründung zum Entwurf vom 13.12.2021 zugestimmt werden. Insbe- sondere die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Hilpertstraße / Am Ka- valleriesand ist zu gewährleisten. Darüber hinaus bestehen beim aktuellen Stand der Planung keine weiteren Anmerkungen. Planerische Behandlung der Stellungnahme: Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Planerische Bewertung der Stellungnahme: Die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Hilpertstraße / Am Kavallerie- sand wird durch entsprechende Mobilitätsmaßnahmen gewährleistet die im Mobilitätskonzept benannt und im städtebaulichen Vertrag gesichert wur- den. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine 1.9 LV der jüdischen Gemeinde in Hessen, Hebelstraße 6, 60318 Frankfurt am Main Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 15.03.2022: Unter den Bedingungen, dass 1) evtl. vorhandene Jüdische Friedhöfe oder Begräbnisstätten nicht in den Planerische Behandlung der Stellungnahme: Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan W 23.2 – Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee – Stand: 05.07.2023 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 25 von 27 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Bebauungsplan einbezogen und 2) später anfallende Erschließungskostenbeiträge oder sonstige Kosten für Jüdische Friedhöfe nicht in Rechnung gestellt werden, haben wir keinen Widerspruch einzulegen. Wir haben festgestellt, dass durch Abzeichnung einer bereits bebauten Fläche in einem Bebauungsplan sowie durch Umwandlung von Flächen in Bauland, wodurch unsere Jüdischen Friedhöfe betroffen wurden, obige Kosten durch Ausbau und Anschließen von Straßen anfallen können. Außerdem weisen wir daraufhin, dass die Erwägung von Umwandlung ei- ner Friedhofsfläche bzw. einer ursprünglichen als Friedhofserweiterungsge- lände ausgewiesenen Fläche in Bauland auf jeden Fall unsere schriftliche Zustimmung erfordert. Da unsere Friedhöfe als geschlossene Friedhöfe behandelt werden, weil seit der Naziherrschaft in den meisten Ortschaften keine Jüdischen Ge- meinden mehr existieren, sind wir nicht in der Lage, irgendwelche durch Bebauungspläne verursachten Kosten zu tragen. Wir haben ca. 300 Friedhöfe in Hessen als Nachlass zur Verwaltung und Betreuung übernommen. Auf keinen Fall können wir finanzielle Verpflich- tungen übernehmen. Planerische Bewertung der Stellungnahme: Der jüdische Friedhof befindet sich nicht in näherer Umgebung des Plan- gebietes und ist somit von den Auswirkungen nicht betroffen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine 1.10 IHK Darmstadt Rhein Main Neckar, Rheinstraße 89, 64295 Darmstadt Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 25.03.2022: Wir haben keine Bedenken gegenüber der Planung, jedoch möchten wir folgendes anregen: In Bezug auf Ladeinfrastruktur für E-Mobile (Auto und Rad) sollten noch die notwenigen Festsetzungen getroffen und sicherge- stellt werden, dass die Kapazitäten gebietsbezogen ausreichen. Planerische Behandlung der Stellungnahme: Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Planerische Bewertung der Stellungnahme: Eine Festsetzung der Ladeinfrastruktur ist nicht erfolgt. Im städtebaulichen Vertrag wurde jedoch ein Mindestanteil von E-Ladeanschlüssen geregelt. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan W 23.2 – Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee – Stand: 05.07.2023 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 26 von 27 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine Bezüglich der Fassadenbegrünung stellen wir die Frage, ob die festgesetz- ten 20 bzw. 40 % realistisch eingehalten werden können? Ist dies bzgl. Himmelsrichtung, Bewässerung und Rankhilfen machbar? Aus einem Pro- jekt heraus haben wir die Erfahrung gesammelt, dass es im Gewerbebau noch immer große Unsicherheiten bzw. fehlende Anbieter und Produkte gibt, die sich den Besonderheiten von Nichtwohngebäuden annehmen. Eine Beratung und Unterstützung der Unternehmen diesbezüglich ist wün- schenswert. Planerische Behandlung der Stellungnahme: Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Planerische Bewertung der Stellungnahme: Die Festsetzungen sind in der Wissenschaftsstadt Darmstadt bereits stan- dardisiert und bereits mit Erfolg umgesetzt worden. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine 1.11 Bundesnetzagentur, Referat 226/Richtfunk, Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin Stellungnahme zur erneuten öffentlichen Auslegung vom 24.05.2023: Auf Grundlage Ihrer Angaben wurde von uns eine Überprüfung des o. g. Gebiets auf Beeinträchtigungen von funktechnischen Einrichtungen wie Richtfunkstrecken, Radaren, radioastronomischen Einrichtungen sowie Funkmessstellen der Bundesnetzagentur (BNetzA) durchgeführt. Durch rechtzeitige Einbeziehung ihrer Betreiber in die weitere Planung sollen Stö- rungen vermieden werden. Folgende Betreiber sind im Plangebiet aktiv: BETREIBER RICHTFUNK: Anm.: Hier nicht abgedruckt. BETREIBER RADARE: Es sind keine Radare betroffen. BETREIBER RADIOASTRONOMIE: Es sind keine Radioastronomie Stationen betroffen. Planerische Behandlung der Stellungnahme: Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Planerische Bewertung der Stellungnahme: Private Netzbetreiber sind keine Träger öffentlicher Belange und werden im Rahmen der Beteiligungsverfahren als Öffentlichkeit betrachtet. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB, der Öffentlichkeitsbe- teiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie nach der erneuten, eingeschränk- ten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB sind keine Stellungnahmen der genannten privaten Betreiber eingegangen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan W 23.2 – Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee – Stand: 05.07.2023 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 27 von 27 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: FUNKMESSSTELLEN DER BNETZA: Die von Ihnen angefragte Standortplanung befindet sich im Schutzbereich einer/mehrerer Messeinrichtung/en des Prüf- und Messdienstes der Bun- desnetzagentur. Das Referat 511 wurde darüber informiert und untersucht, ob die notwendigen Schutzabstände zu den vorhandenen funktechnischen Messeinrichtungen der Bundesnetzagentur eingehalten werden. Bei zu- künftigen Planungen in diesem Bereich beteiligen Sie bitte: Bundesnetzagentur Referat 511 Canisiusstr. 21 55122 Mainz mailto: PMD-BauLp@BNetzA.de Planerische Behandlung der Stellungnahme: Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine
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Parkhaus 610 4 9 8 14 12 1A 27 Flur 43 Flur 47 138 154 161 162434 420 421422 4119 116139 Hilpertstraße Deutsche-Telekom-Allee 71 dB(A)70 dB(A) 69 dB(A) 69 dB(A) 70 dB(A) Tg TgTgQ TgQ 124.01 m ü. NN 124.91 m ü. NN 123.83 m ü. NN 124.01 m ü. NN 124.78 m ü. NN 124.02 m ü. NN 124.00 m ü. NN126.42 m ü. NN125.64 m ü. NN125.90 m ü. NN125.42 m ü. NN125.15 m ü. NN 126.27 m ü. NN 126.36 m ü. NN 126.55 m ü. NN 126.39 m ü. NN 126.15 m ü. NN126.17 m ü. NN 5.0 11.2 6.41.6 7.26.1 10.4 3.0 4.0 2.0 19.0 13.3 61.76.048.53.710.4 18.09.5 7.0 53.0 51.54.0 9.5112.0 4.0 12.3 9.616.4 9.58.0 8.0 22.7 47.7 ABC GHmax = 174,0 m ü. NNXII GHmax = 153,0 m ü. NNVII GHmax = 153,0 m ü. NNVII GHmax = 150,0 m ü. NNVI0,8GRZ IIGRZ IaGE0,550,85GRZ IIGRZ IaGE0,55 542 2 3 1 M 1:1000 Wissenschaftsstadt DarmstadtGemarkung Darmstadt (Bezirk 6) Flur 43BebauungsplanW 23.2 - Hilpertstraße /Deutsche-Telekom-Allee -mit Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen undSatzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oderVerwenden von Niederschlagwasser zur tlw. Änderungdes Bebauungsplans W 23 - Hilpertstraße Nord -WissenschaftsstadtDarmstadtStadtplanungsamtStand: 03.08.2023 Satzungsbeschluss:Dieser Bebauungsplan mit den im Plan enthaltenen Satzungen wurde gem. § 10 Abs. 1 BauGBvon der Stadtverordnetenversammlung zur Satzung beschlossen am .Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.Ausgefertigt: Darmstadt, den ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt_____________________ Der Dezernent ÜBERSICHTSPLAN (Ohne Maßstab) Telefon (06151) 9950-0 mail@planungsgruppeDA.deP L A N U N G S G R U P P ED A R M S T A D TD A R M S T A D TP L A N U N G S G R U P P EAlicenstraße 23 64293 Darmstadt VERFAHRENSVERMERKEAufstellungsbeschluss:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.02.2020.Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB im „Darmstädter Echo“am 26.02.2020.Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:Beschluss des Magistrats vom 13.01.2021.Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke derPlanung und über die Gelegenheit zur Anhörung im „Darmstädter Echo“ am 19.01.2021.Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Anhörunggem. § 3 Abs. 1 BauGB im Internet in der Zeit vom 22.01.2021 bis einschließlich 22.02.2021 undzusätzliche Einsichtnahmemöglichkeit im o.g. Zeitraum nach vorheriger Terminvereinbarung imStadtplanungsamt, Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12, 64295 Darmstadt.Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zurÄußerung bezüglich Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 BauGBund Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB mit E-Mail vom14.01.2021.Öffentliche Auslegung und Änderung des Aufstellungsbeschlusses:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.02.2022.Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und der Änderung des Aufstellungsbeschlusses im„Darmstädter Echo“ am 18.02.2022.Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses Bebauungsplans mit Begründung sowie derwesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 4 BauGB i.V.m.§§ 2 und 3 PlanSiG im Internet in der Zeit vom 28.02.2022 bis einschließlich 30.03.2022 undzusätzliche Einsichtnahmemöglichkeit im o.g. Zeitraum nach vorheriger Terminvereinbarung imStadtplanungsamt, Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12, 64295 Darmstadt.Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit E-Mailvom 15.02.2022.2. Öffentliche Auslegung:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2023.Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am 22.05.2023.Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses Bebauungsplans mit Begründung sowie denwesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGBim Stadtplanungsamt, Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12 in der Zeit vom 30.05.2023 biseinschließlich 30.06.2023 und mindestens zeitgleiche Einstellung in das Internet gem. § 4a Abs.4 BauGB.Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:Erneute Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB und Abstimmung mit denNachbargemeinden mit E-Mail vom 12.05.2023. Bekanntmachung:Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses dieses Bebauungsplans gem. § 10 Abs. 3 BauGBund der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am . Öffentliche Auslegung zum Zweck der Bekanntmachung gem. § 7 Hess. Gemeindeordnung(HGO) i.V.m. § 7 Abs. 3 Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom bis einschließlich im Stadtplanungsamt, Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12.Inkrafttreten:Inkrafttreten dieses Bebauungsplans am ______ .Darmstadt, den ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt________________________Der Dezernent GE GRZ I 0,55GRZ II 0,8 z.B.VIz.B.150,0 m ü. NNGHmax = a TgQ Tg 1 2 3 4 5 69 dB(A)z.B. z.B.A z.B. 126,27 m ü. NNz.B.
anlage 6
11275 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.08.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 30
III 61
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0218
Magistratsbeschluss -Nr.
353
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee -
(Satzungsbeschluss)
Vorlage vom: 08.08.2023
Beschlussvorschlag :
1. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 1 BauGB, der Beteiligung an der Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und
der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB gingen die in Anlage 1
zusammengefassten Stellungnahmen ein. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im
Sinne der jeweiligen Prü fung (Anlage 1) abschließend entschieden.
2. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB, der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten öffentlichen Auslegung
nach § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB gingen die in Anlage 2 zusammengefassten Stellungnahmen ein.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 2,
datenschutzrelevante Anlage) abschließend entschieden.
- 3 -
3. Dem Entwurf des Bebauungsplans W 23.2 mit den im Plan enthaltenen Satzungen über die
Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden
von Niederschlagswasser (Anlage 3) und der dazugehörigen Begründung (Anlage 4) wird
zugestimmt.
4. Der Entwurf des Bebauungsplans W 23.2 - mit den im Plan enthaltenen Satzungen über die
Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden
von Niederschlagswasser (Anlage 3) wird zur Satzung beschlossen.
Anlagen: Anlage 1 - Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der TÖB
Anlage 2 - Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Anlage 3 - Bebauungsplan W 23.2 (wird zu den Sitzungen aufgehängt / ausgelegt)
Anlage 4 - Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan W 23.2
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 30.08.2023
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.08.2023:
Für das Grundstück des ehemaligen Commundo Hotels in der Hilpertstraße 27, Gemarkung
Darmstadt, Flur 43, Flurstücke Nr. 1/98, 1/99, 1/100, 1/101, 1/102 nördlich der
Hilpertstraße sowie westlich der Deutsche -Telekom-Allee ist das Verfahren zur Aufstellung
eines qualifizierten Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB zur teilweisen
Änderung des Bebauungsplans W 23 – Hilpertstraße Nord – durchgeführt worden, da die
Gebietsart „Sondergebiet für Polizei - und Fernmeldebehörde“ der vom Eigentümer geplanten
Nutzung als Gewerbegebiet entgegensteht.
Den Aufstellungsbeschluss zur tlw. Änderung des Bebauungsplans W 23 durch das
Bebauungsplanverfahren W 23.2 – Hilpertstraße/T -Online-Allee – hat die
Stadtverordnetenversammlung am 13.02.2020 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der Beh örden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fand mit
Beschluss des Magistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 13.01.2021 im Zeitraum
zwischen dem 22.01.2021 bis einschließlich 22.02.2021 statt. Der Beschluss zur Offenlage
und der Änderung des Aufs tellungsbeschlusses wurde von der Stadtverordnetenversammlung
am 10.02.2022 gefasst. Die Offenlage fand im Zeitraum vom 28.02.2022 bis einschließlich
30.03.2022 statt. Da während der Offenlage Einwendungen bzgl. der Planunterlagen bei der
Stadtverwaltung e ingegangen sind, die die Grundzüge der Planung betrafen, wurden
daraufhin vereinzelte Festsetzungen des Bebauungsplans angepasst oder neu eingefügt.
Insbesondere handelte es sich dabei um eine bedingte Reduzierung der Geschossfläche
aufgrund der Erkenntnis se des überarbeiteten Mobilitätskonzeptes sowie verpflichtende
Festsetzungen zur Bereitstellung erneuerbarer Energien. Diese Änderungen haben eine
erneute Offenlage der Planunterlagen gem. § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB erfordert, welche nach
Beschluss der Stadtve rordnetenversammlung vom 11.05.2023 im Zeitraum vom 30.05.2023
bis einschließlich 30.06.23 durchgeführt wurde. Die erneute Beteiligung wurde auf die neuen
o.g. Inhalte hin eingeschränkt und ergab keine planrelevanten Erkenntnisse mehr, sodass
zum Abschluss des Planungsverfahrens der Bebauungsplan von der
Stadtverordnetenversammlung nun zur Satzung beschlossen werden kann.
Städtebauliche Konzeption
In den letzten Jahren wurde auf dem Grundstück durch die Telekom ein Hotel betrieben,
welches im Jahr 2018 dur ch einen privaten Eigentümer übernommen wurde und sich
weiterhin in Betrieb befindet. Der Eigentümer beabsichtigt das Plangrundstück neu zu
ordnen und zu überbauen. Hierbei soll, verteilt auf 3 Baufelder, ein Gewerbegebiet mit einer
Geschossfläche von vorerst max. 77.5 00 m² für Geschäfts -, Büro- und Verwaltungsgebäude
entstehen. Mit einer bedingten Festsetzung ist die Geschossfläche auf 85.000 m²
erweiterbar, wenn über ein Gutachten nachgewiesen werden kann, dass die Erschließung
leistungsfähig erfolgen kan n. Während der ersten Offenlage war im Bebauungsplanentwurf
noch eine Geschossfläche von insgesamt max. 85.000 m² ohne bedingte Festsetzung
vorgesehen. Da sich während der ersten Offenlage herausstellte, dass einige Maßnahmen des
Mobilitätskonzeptes nicht durch einen städtebaulichen Vertrag abgesichert werden können
und somit eine leistungsfähige Erschließung des Vorhabens nicht gesichert ist, musste das
Mobilitätskonzept überarbeitet werden und im Bebauungsplan als Folge daraus eine bedingte
Reduzierung de r Geschossfläche auf 77.500 m² erfolgen. Hiermit ist eine leistungsfähige
Erschließung des Bebauungsplangebietes nun gegeben. Die Anzahl der Vollgeschosse prägt
sich je nach Baufeld unterschiedlich aus und reicht von sechs bis max. zwölf Vollgeschosse.
Mit einer angedachten Durchmischung unterschiedlicher Nutzungen in den Erdgeschossen
des Plangebietes (u.a. Gastronomie), soll die Entstehung eines lebendigen Bürostandortes
- 5 -
erfolgen. Für die planerische Neuanordnung des Grundstückes soll das bestehende Hotel
abgerissen werden.
Grünstruktur und Klimaschutz
Entlang der westlichen Grundstücksgrenze befindet sich im Bestand ein mit Bäumen und
Sträuchern dicht bewachsener Erdwall, welcher durch den Bebauungsplanentwurf zum Erhalt
geschützt werden soll. Im Plangeb iet werden Grünflächen neu angelegt, die unterschiedlich
als Rasen- und Wiesenfläche oder mit Sträuchern und Bäumen bepflanzt werden. Im
städtebaulichen Entwurf werden zwischen einzelnen Gebäudeteilen Innenhöfe deutlich,
welche ebenfalls begrünt werden und als Aufenthaltsfläche dienen sollen. Für alle Gebäude
im Plangebiet ist eine Dach - und Fassadenbegrünung festgesetzt, was zusätzlich zu den
anderen Pflanz - und Grünmaßnahmen zu einem positiven Ergebnis in der Eingriffs - und
Ausgleichbilanz führt. Auf den Dachflächen sind, in Kombination mit der Dachbegrünung,
Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie verpflichtend zu errichten. Im städtebaulichen
Vertrag ist geregelt, dass die Gebäude entsprechend den Kriterien des KfW -40-Programms zu
planen und zu errichten sind.
Erschließung und ruhender Verkehr
Das Plangebiet wird über zwei Zufahrten an das bestehende Straßenverkehrsnetz
angebunden. Eine Zufahrt befindet sich im nördlichen Bereich des Plangebiets an der
Deutsche-Telekom-Allee, die andere Zufahrt befindet sich im südlichen Bereich des
Plangebietes an der Hilpertstraße. Das Plangebiet ist ebenfalls über Busverbindungen der
HEAG mobilo GmbH an das Darmstädter ÖPNV -Netz angebunden. Der ruhende Verkehr soll
ausschließlich in einer Tiefgarage untergebracht werden. Ausgenommen hiervon sind
Stellplätze für Kurzzeitparkende, mobilitätseingeschränkte Personen, Car -Sharing-Angebote
und ein festgelegter Anteil der zu errichtenden Fahrradabstellplätze. Um die KFZ -Fahrten der
zukünftigen Nutze r des Plangebietes zu reduzieren, wurde ein Mobilitätskonzept erarbeit et.
Die entsprechenden Vorschläge und die Umsetzung hieraus (u.a. Errichtung von Car -Sharing-
Stationen) wurden in dem städtebaulichen Vertrag mit dem Eigentümer vereinbart , der am
11.05.2023 (MV 2023/0080) von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde.
Zu 1.:
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, die in der Trägerbeteiligung
nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie d ie in der erneuten, eingeschränkten Beteiligung nach
§ 4a Abs. 3 S. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan entwurf W 23.2
und der Begründung mit Umweltbericht zusammengefasst und abschließend geprüft.
Zu 2.:
In Anlage 2 (datenschutzrelevant ) wurden die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2
BauGB (Offenlage) sowie die in der erneuten, eingeschränkten Beteiligung nach
§ 4a Abs. 3 S. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan entwurf W 23.2
und der Begründung mit Umweltbericht zusammengefasst und abschließend geprüft.
Zu 3.:
Dem Entwurf des Bebauungsplans W 23.2 – Hilpertstraße / Deutsche -Telekom-Allee – (Anlage
3), einschließlich der im Plan enthaltenen Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen
und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser , ist
mit seiner Begründung (Anlage 4) zuzustimmen.
Zu 4.:
Der Entwurf des Bebauungsplans W 23.2 – Hilpertstraße / Deutsche -Telekom-Allee – (Anlage
3), einschließlich der im Plan enthaltenen Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen
und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser ,) ist
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Der Bebauungsplan, tritt anschließend
durch öffentliche Bekanntmachung im Darmstädter ECHO in Kraft.
Dezernat III
Michael Kolmer
Stadtrat
Vorab werden übersandt:
• Akten (z. Hd. des Berichterstatters)
• 12 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs W 23.2 für die Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung
anlage 8
256 Zeichen
Punkt 3: Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - (Satzungsbeschluss) (V-Nr. 2023/0218) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: SPD und Die Linke.
anlage 9
235 Zeichen
Punkt 12: Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - (Satzungsbeschluss) (V-Nr. 2023/0218) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: SPD, Die Linke., Stadtve. Dietrich (FW) und 1 Stimme aus UFFBASSE
2023/0218
11207 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.08.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0218
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche -Telekom-Allee -
(Satzungsbeschluss)
Vorlage vom: 08.08.2023
Beschlussvorschlag :
1. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 1 BauGB, der Beteiligung an der Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und
der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB gingen die in Anlage 1
zusammengefassten Stellungnahmen ein. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im
Sinne der jeweiligen Prü fung (Anlage 1) abschließend entschieden.
2. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB , der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten öffentlichen Auslegung
nach § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB gingen die in Anlage 2 zusammengefassten Stellungnahmen ein.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 2,
datenschutzrelevante Anlage) abschließend entschieden.
- 2 -
3. Dem Entwurf des Bebauungsplans W 23.2 mit den im Plan enthaltenen Satzungen über die
Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden
von Niederschlagswasser (Anlage 3) und der dazugehörigen Begründung (Anlage 4) wird
zugestimmt.
4. Der Entwurf des Bebauungsplans W 23.2 - mit den im Plan enthaltenen Satzungen über die
Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden
von Niederschlagswasser (Anlage 3) wird zur Satzung beschlossen.
Anlagen: Anlage 1 - Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der TÖB
Anlage 2 - Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Anlage 3 - Bebauungsplan W 23.2 (wird zu den Sitzungen aufgehängt / ausgelegt)
Anlage 4 - Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan W 23.2
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 3 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.08.2023:
Für das Grundstück des ehemaligen Commundo Hotels in der Hilpertstraße 27, Gemarkung
Darmstadt, Flur 43, Flurstücke Nr. 1/98, 1/99, 1/100, 1/101, 1/102 nördlich der
Hilpertstraße sowie westlich der Deutsche -Telekom-Allee ist das Verfahren zur Aufstellung
eines qualifizierten Bebauungsplans im Sinn e des § 30 Abs. 1 BauGB zur teilweisen
Änderung des Bebauungsplans W 23 – Hilpertstraße Nord – durchgeführt worden, da die
Gebietsart „Sondergebiet für Polizei - und Fernmeldebehörde“ der vom Eigentümer geplanten
Nutzung als Gewerbegebiet entgegensteht.
Den Aufstellungsbeschluss zur tlw. Änderung des Bebauungsplans W 23 durch das
Bebauungsplanverfahren W 23.2 – Hilpertstraße/T -Online-Allee – hat die
Stadtverordnetenversammlung am 13.02.2020 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der B ehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fand mit
Beschluss des Magistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 13.01.2021 im Zeitraum
zwischen dem 22.01.2021 bis einschließlich 22.02.2021 statt. Der Beschluss zur Offenlage
und der Änderung des Au fstellungsbeschlusses wurde von der Stadtverordnetenversammlung
am 10.02.2022 gefasst. Die Offenlage fand im Zeitraum vom 28.02.2022 bis einschließlich
30.03.2022 statt. Da während der Offenlage Einwendungen bzgl. der Planunterlagen bei der
Stadtverwaltung eingegangen sind, die die Grundzüge der Planung betrafen, wurden
daraufhin vereinzelte Festsetzungen des Bebauungsplans angepasst oder neu eingefügt.
Insbesondere handelte es sich dabei um eine bedingte Reduzierung der Geschossfläche
aufgrund der Erkenntn isse des überarbeiteten Mobilitätskonzeptes sowie verpflichtende
Festsetzungen zur Bereitstellung erneuerbarer Energien. Diese Änderungen haben eine
erneute Offenlage der Planunterlagen gem. § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB erfordert, welche nach
Beschluss der Stadt verordnetenversammlung vom 11.05.2023 im Zeitraum vom 30.05.2023
bis einschließlich 30.06.23 durchgeführt wurde. Die erneute Beteiligung wurde auf die neuen
o.g. Inhalte hin eingeschränkt und ergab keine planrelevanten Erkenntnisse mehr, sodass
zum Abschluss des Planungsverfahrens der Bebauungsplan von der
Stadtverordnetenversammlung nun zur Satzung beschlossen werden kann.
Städtebauliche Konzeption
In den letzten Jahren wurde auf dem Grundstück durch die Telekom ein Hotel betrieben,
welches im Jahr 2018 durch einen privaten Eigentümer übernommen wurde und sich
weiterhin in Betrieb befindet. Der Eigentümer beabsichtigt das Plangrundstück neu zu
ordnen und zu überbauen. Hierbei soll, verteilt auf 3 Baufelder, ein Gewerbegebiet mit einer
Geschossfläche von vorerst max. 77.5 00 m² für Geschäfts -, Büro- und Verwaltungsgebäude
entstehen. Mit einer bedingten Festsetzung ist die Geschossfläche auf 85.000 m²
erweiterbar, wenn über ein Gutachten nachgewiesen werden kann, dass die Erschließung
leistungsfähig erfolgen kann . Während der ersten Offenlage war im Bebauungsplanentwurf
noch eine Geschossfläche von insgesamt max. 85.000 m² ohne bedingte Festsetzung
vorgesehen. Da sich während der ersten Offenlage herausstellte, dass einige Maßnahmen des
Mobilitätskonzeptes nicht durch einen städtebaulichen Vertrag abgesichert werden können
und somit eine leistungsfähige Erschließung des Vorhabens nicht gesichert ist, musst e das
Mobilitätskonzept überarbeitet werden und im Bebauungsplan als Folge daraus eine
bedingte Reduzierung der Geschossfläche auf 77.500 m² erfolgen. Hiermit ist eine
leistungsfähige Erschließung des Bebauungsplangebietes nun gegeben. Die Anzahl der
Vollgeschosse prägt sich je nach Baufeld unterschiedlich aus und reicht von sechs bis max.
zwölf Vollgeschosse. Mit einer angedachten Durchmischung unterschiedlicher Nutzungen in
den Erdgeschossen des Plangebietes (u.a. Gastronomie), soll die Entstehung eines
lebendigen Bürostandortes erfolgen. Für die planerische Neuanordnung des Grundstückes
soll das bestehende Hotel abgerissen werden.
- 5 -
Grünstruktur und Klimaschutz
Entlang der westlichen Grundstücksgrenze befindet sich im Bestand ein mit Bäumen und
Sträuchern dicht bewachsener Erdwall, welcher durch den Bebauungsplanentwurf zum Erhalt
geschützt werden soll. Im Plangebiet werden Grünflächen neu angelegt, die unterschiedlich
als Rasen- und Wiesenfläche oder mit Sträuchern und Bäumen bepflanzt werden. Im
städtebaulichen Entwurf werden zwischen einzelnen Gebäudeteilen Innenhöfe deutlich,
welche ebenfalls begrünt werden und als Aufenthaltsfläche dienen sollen. Für alle Gebäude
im Plangebiet ist eine Dach - und Fassadenbegrünung festgesetzt, was zusätzlich zu den
anderen Pflanz- und Grünmaßnahmen zu einem positiven Ergebnis in der Eingriffs - und
Ausgleichbilanz führt. Auf den Dachflächen sind, in Kombination mit der Dachbegrünung,
Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie verpflichtend zu errichten. Im städtebaulichen
Vertrag ist geregelt, dass die Gebäude entsprechend den Kriterien des KfW -40-Programms zu
planen und zu errichten sind.
Erschließung und ruhender Verkehr
Das Plangebiet wird über zwei Zufahrten an das bestehende Straßenverkehrsnetz
angebunden. Eine Zufahrt befindet sich im nördlichen Bereich des Plangebiets an der
Deutsche-Telekom-Allee, die andere Zufahrt befindet sich im südlichen Bereich des
Plangebietes an der Hilpertstraße. Das Plangebiet ist ebenfalls über Busverbindungen der
HEAG mobilo GmbH an das Darmstädter ÖPNV -Netz angebunden. Der ruhende Verkehr soll
ausschließlich in einer Tiefgarage untergebracht werden. Ausgenommen hiervon sind
Stellplätze für Kurzzeitparkende, mobilitätseingeschränkte Personen, Car -Sharing-Angebote
und ein festgelegter Anteil der zu errichtenden Fahrradabstellplätze. Um die KFZ -Fahrten der
zukünftigen Nutze r des Plangebietes zu reduzieren, wurde ein Mobilitätskonzept erarbeit et.
Die entsprechenden Vorschläge und die Umsetzung hieraus (u.a. Errichtung von Car -Sharing-
Stationen) wurden in dem städtebaulichen Vertrag mit dem Eigentümer vereinbart , der am
11.05.2023 (MV 2023/0080) von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde.
Zu 1.:
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, die in der Trägerbeteiligung
nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie d ie in der erneuten , eingeschränkten Beteiligung nach
§ 4a Abs. 3 S. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan entwurf W 23.2
und der Begründung mit Umweltbericht zusammengefasst und abschließend geprüft.
Zu 2.:
In Anlage 2 (datenschutzrelevant ) wurden die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2
BauGB (Offenlage) sowie die in der erneuten , eingeschränkten Beteiligung nach
§ 4a Abs. 3 S. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan entwurf W 23.2
und der Begründung mit Umweltbericht zusammengefasst und abschließend geprüft.
Zu 3.:
Dem Entwurf des Bebauungsplans W 23.2 – Hilpertstraße / Deutsche -Telekom-Allee – (Anlage
3), einschließlich der im Plan enthaltenen Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen
und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser , ist
mit seiner Begründung (Anlage 4) zuzustimmen.
Zu 4.:
Der Entwurf des Bebauungsplans W 23.2 – Hilpertstraße / Deutsche -Telekom-Allee – (Anlage
3), einschließlich der im Plan enthaltenen Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen
- 6 -
und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasse r,) ist
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Der Bebauungsplan, tritt anschließend
durch öffentliche Bekanntmachung im Darmstädter ECHO in Kraft.
Dezernat III
Michael Kolmer
Stadtrat
Vorab werden übersandt:
• Akten (z. Hd. des Berichterstatters)
• 12 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs W 23.2 für die Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung
anlage 5
373549 Zeichen
1 / 84
Bebauungsplan W 23.2
- Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee –
Begründung
(§ 9 Abs. 8 BauGB)
05. Juli 2023
Der Dezernent III:
Michael Kolmer
Stadtrat
Anlage 4
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PLANUNGSGRUPPE DARMSTADT
Bearbeitung:
Dipl.-Ing. (FH) Stadtplaner Ole Heidkamp
M. Eng. (FH) Nathalie Sauer
3 / 84
Inhaltsverzeichnis:
Teil A: Begründung
1. Ziel und Zweck der Planaufstellung, Planerfordernis 11
2. Rechtsgrundlagen 12
3. Verfahren 13
3.1 Aufstellungsbeschluss und Änderung des Aufstellungsbeschlusses 13
3.2 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB 13
3.3 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB 13
3.4 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB 14
3.5 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB 14
3.6 Erneute und eingeschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB
i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und erneute eingeschränkte Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB i.V.m.
§ 4 Abs. 2 BauGB 15
3.7 Umgang mit den vorgetragenen Anregungen, Bedenken und Informationen 16
4. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich 16
5. Planungsrechtliche Situation 17
5.1 Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 17
5.2 Flächennutzungsplan 18
5.3 ICE-Neubaustrecke Rhein/Main und Rhein/Neckar 19
5.4 Landschaftsplan 19
5.5 Bebauungspläne 21
6. Schutzgebietsausweisungen 28
6.1 Natura 2000-Gebiete (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete (VSG)) 28
6.2 Gesetzlich geschützte Biotope 28
6.3 Schutzgebiete und -objekte, Naturschutz 28
6.4 Landschaftsschutzgebiete 28
6.5 Schutzgebiete und -objekte, Denkmalschutz 28
6.6 Baumschutzsatzung 29
6.7 Bodendenkmäler 29
7. Städtebauliche Situation und gegenwärtiger Bestand 29
4 / 84
7.1 Städtebauliche Situation 29
7.2 Gegenwärtige verkehrliche Erschließung 30
7.2.1 MIV 30
7.2.2 ÖPNV 30
7.2.3 Fuß- und Radwege 31
7.3 Ver- und Entsorgung 31
7.3.1 Gas, Strom und Kommunikation 31
7.3.2 Wasserversorgung 31
7.3.3 Wasserentsorgung 31
7.4 Freiraumstruktur und Freiflächen 31
8. Bestand und Bewertung der Naturraumpotenziale 31
8.1 Naturräumliche Einordnung 31
8.2 Relief, Geologie und Boden 32
8.3 Hydrogeologie und Grundwasser 33
8.4 Klima und Luft 34
8.5 Landschaftsbild und Erholung 36
8.6 Biotoptypen und Vegetation 36
8.7 Fauna 37
8.7.1 Artenschutzfachliche Potentialabschätzung 2019 37
9. Bodenschutz / Altlasten 37
9.1 Grundlagen 37
9.2 Nachsorgender Bodenschutz / Altlasten / Altablagerungen 37
9.3 Vorsorgender Bodenschutz 38
9.4 Bodenfunktionsbewertung 38
10. Kampfmittel 39
11. Planung / städtebauliches Konzept 39
12. Erschließungs- und Verkehrskonzept, Mobilitätskonzept 41
12.1 Stellplätze 41
12.2 Öffentlicher Nahverkehr 41
12.3 Verkehrsuntersuchung und Mobilitätskonzept 41
12.3.1 Verkehrliche Auswirkungen 41
12.3.2 Mobilitätskonzept 42
5 / 84
13. Grün- und Freiflächenkonzept / Grünordnungsplan 44
13.1 Grünordnungsplan 44
13.2 Grün- und Freiflächenkonzept 45
13.3 Zu begrünende Freiflächen 47
13.4 Bestandserhalt wertvoller Grünstrukturen 47
13.4.1 Erhaltung und Entwicklung der Biodiversität 47
14. Wasserwirtschaftliche Belange 48
14.1 Wasserversorgung 48
14.2 Wasserqualität 48
14.3 Schutz- und Sicherungsgebiete 48
14.4 Oberirdische Gewässer 48
14.5 Grundwasserbewirtschaftungsplan „Hessisches Ried“ 48
14.6 Grundwasserverunreinigung 49
14.7 Bodenversiegelung / Niederschlagswasserversickerung 49
14.8 Abwasser 49
14.9 Grundwasser 49
15. Immissionsschutz 49
15.1 Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet – Verkehrslärm 49
15.2 Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet – Gewerbelärm 51
15.3 Passiver Schallschutz für schutzbedürftige Aufenthaltsräume 51
15.3.1 Maßgebliche Außenlärmpegel 51
15.3.2 Schalldämmende Lüftungseinrichtungen 51
15.4 Luftverkehr 52
16. Allgemeiner Klimaschutz 52
16.1 Klimaökologie 53
16.2 Nutzung erneuerbarer Energien 56
17. Artenschutzrechtliche Beurteilung 56
17.1 Naturschutzrechtliche Rahmenbedingungen 56
17.2 Ermittlung der relevanten Arten, Untersuchungstiefe 57
17.3 Wirkfaktoren 57
17.3.1 Baubedingte Wirkfaktoren 57
17.3.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren 57
6 / 84
17.3.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren 57
17.4 Untersuchungsergebnisse 58
17.4.1 Vögel 58
17.4.2 Fledermäuse 60
17.5 Vermeidungs- Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen 62
18. Naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung 62
18.1 Erfassung und Darstellung des Bestandes 62
18.2 Bilanzierung 65
18.2.1 Naturschutzrechtlicher Ausgleich 68
19. Biodiversität 68
20. Inhalt und Begründung der Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) 69
20.1 Art der baulichen Nutzung 69
20.2 Maß der baulichen Nutzung 69
20.2.1 Grundflächenzahl 69
20.2.2 Größe der Geschossfläche 70
20.2.3 Zahl der Vollgeschosse und Höhe baulicher Anlagen 71
20.3 Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen 74
20.4 Bauweise 74
20.5 Flächen für Stellplätze und Tiefgaragen 74
20.6 Flächen für sonstige Nebenanlagen 74
20.7 Ein- und Ausfahrten (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) 75
20.8 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft 75
20.8.1 Oberflächenbefestigung 75
20.8.2 Niederschlagswasserversickerung auf Baugrundstücken 75
20.8.3 Dachbegrünung und Fassadenbegrünung 75
20.8.4 Begrünung von Tiefgaragen und deren Querungen 77
20.8.5 Artenschutzmaßnahmen 77
20.9 Maßnahmen zum Einsatz erneuerbarer Energien 77
20.10 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 79
20.10.1. Freiflächenkennziffer 1 79
20.10.2. Freiflächenkennziffer 2 79
7 / 84
20.10.3. Freiflächenkennziffer 3 79
20.10.4. Freiflächenkennziffer 4 79
20.10.5. Freiflächenkennziffer 5 79
20.10.6. Anzupflanzende Bäume 79
20.10.7. Grundstücksbegrünung 80
20.10.8. Allgemeine Bestimmungen über die Begrünungsqualität und -quantität 80
20.11. Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1
Nr. 25b BauGB) 80
20.12. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24
BauGB) 80
21. Begründung der Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen 81
21.1. Dachformen und Dachneigung 81
21.2. Werbeanlagen 81
21.3. Einfriedungen 82
21.4. Anlagen zur Solarenergiegewinnung und Dachaufbauten 82
22. Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von
Niederschlagswasser 82
22.1. Zisternensatzung 82
23. Regelungen des städtebaulichen Vertrags 83
24. Planungsstatistik / Städtebauliche Daten 83
25. Vorliegende Gutachten und weitere Grundlagen 84
TEIL B: Umweltbericht (als gesonderter Teil)
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Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Lage des Plangebiets im Stadtgebiet, Quelle: openstreetmap, Stand 10.06.2021 ............. 17
Abb. 2: Ausschnitt Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 .................. 18
Abb. 3: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan 2006 ................................................................ 18
Abb. 4: Landschaftsplan Wissenschaftsstadt Darmstadt, Ausschnitt Leitbildkarte ......................... 19
Abb. 5: Landschaftsplan Wissenschaftsstadt Darmstadt, Ausschnitt Entwicklungskarte ................ 20
Abb. 6: Übersicht der rechtskräftigen Bebauungspläne im Bereich/Umfeld des Plangebiets,
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt .............................................................................. 21
Abb. 7: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan W 23 – Hilpertstraße Nord - mit seiner Überplanung
durch den Bebauungsplan W 59 und der Darstellung des neuen Plangebietes W 23.2 ..... 23
Abb. 8: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan W 59 – Hilpertstraße Nordwest - .............................. 25
Abb. 9: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan W 42 – ehem. FTZ-Gelände - .................................. 26
Abb. 10: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan W 11 – Hilpertstraße –, ............................................ 27
Abb. 11: Anschluss des Plangebiets an den ÖPNV, Quelle: openstreetmaps, Stand 10.06.2021 .... 30
Abb. 12: Digitales Geländemodell [Höhe ü. NN.] des Untersuchungsgebietes rund um das
Plangebiet in 1 m horizontaler Auflösung, Quelle: Expertise Klimaökologie
„BBP/Darmstadt“ – Bericht Klimaökologie, Stand August 2021 ......................................... 32
Abb. 13: Auszug aus der Klimafunktionskarte (links) und aus der Planungshinweiskarte (rechts)
aus der Klimaanalyse Wissenschaftsstadt Darmstadt (INKEK 2016), Quelle: Expertise
Klimaökologie „BBP/Darmstadt“ – Bericht Klimaökologie, Stand August 2021 .................. 34
Abb. 14: Nächtliches Temperaturfeld zum Zeitpunkt 4 Uhr morgens (2 m über Grund in °C;
mesoskalige Modellierung), Quelle: Expertise Klimaökologie „BBP/Darmstadt“ – Bericht
Klimaökologie, Stand August 2021 .................................................................................... 35
Abb. 15: Städtebaulicher Entwurf, Stand 11.05.2021 ...................................................................... 40
Abb. 16: Maßnahmenübersicht und Reduzierung des Individualverkehrs, Durth RoosConsulting
GmbH................................................................................................................................ 43
Abb. 17: Ausschnitt Grünordnungsplan zum Bebauungsplan W 23.2 .............................................. 45
Abb. 18: Beurteilungspegel „Verkehr“, tags, Immissionshöhe 6 m üG ............................................. 50
Abb. 19: Beurteilungspegel „Verkehr“, nachts, Immissionshöhe 6 m üG.......................................... 50
Abb. 20: Lärmschutzbereich Flughafen Frankfurt/Main, Land Hessen ............................................. 52
Abb. 21: Abweichung des Kaltluftvolumenstroms zum Zeitpunkt 4 Uhr morgens (2 m ü. Grund) im
Planszenario, Quelle: Expertise Klimaökologie „BBP/Darmstadt“ – Bericht
Klimaökologie, Stand August 2021 .................................................................................... 53
Abb. 22: Abweichung des Kaltluftvolumenstroms zum Zeitpunkt 4 Uhr morgens (2 m ü. Grund)
auf Blockebene, Quelle: Expertise Klimaökologie „BBP/Darmstadt“ – Bericht
Klimaökologie, Stand August 2021 .................................................................................... 54
9 / 84
Abb. 23: Ergebnisse der Brutvogelkartierung im Plangebiet ............................................................ 58
Abb. 24: Räumliche Verteilung der Einzelnachweise und Nahrungsgäste ....................................... 59
Abb. 25: Darstellung der Betroffenheit der Brutvogelarten innerhalb des Grundstückes .................. 60
Abb. 26: Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung – Biotoptypen, (tatsächlicher Bestand), PgD
(2021)................................................................................................................................ 64
Abb. 27: Überlagerung Ausschnitt Bebauungsplan W 23 mit Geltungsbereich des vorliegenden
Bebauungsplanentwurfs W 23.2 ........................................................................................ 65
Abb. 28: Berechnung der Dachüberdeckung sonstiger technischer Dachaufbauten ........................ 72
Abb. 29: Bezugspunkt Technical Infrastructure Building (EUMETSAT) ........................................... 73
Abb. 30: Berechnung des Anteils der Dachbegrünung .................................................................... 76
Abb. 31: Berechnung des Anteils der Anlagen für Solarenergiegewinnung ..................................... 78
10 / 84
Teil A
Begründung
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 11 / 84
1. Ziel und Zweck der Planaufstellung, Planerfordernis
Ziel des Bebauungsplans W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - ist die
Schaffung von Baurecht für ein Gewerbegebiet. Für das Baugrundstück besteht der am
22.06.1976 in Kraft getretene Bebauungsplan W 23 Hilpertstraße Nord, welcher für das
genannte Baugrundstück ein Sondergebiet für Polizei- und Fernmeldebehörde festsetzt.
Diese Nutzungsart ist aufgrund der städtebaulichen Entwicklungen in den letzten Jahrzenten
nicht mehr zeitgemäß und wird nicht mehr verfolgt.
Auf dem Baugrundstück wurde durch die Telekom in den letzten Jahren ein teilunterkellertes,
U-förmiges Tagungshotel betrieben, welches im Jahr 2018 durch einen privaten Investor
übernommen wurde. Im östlichen Grundstücksbereich ragt die Unterkellerung (Tiefgarage)
über die Bestandsbebauung hinaus. Südlich des Tagungshotels befinden sich Parkplätze,
die vorwiegend mit Verbundstein befestigt sind. Weiterhin sind parkartig angelegte
Grünflächen und Heckenbereiche mit Bäumen vorhanden. Im Norden grenzt an das
Plangebiet des Bebauungsplans die „Telekom-City“, im Osten jenseits der Bahnlinie das
Wohngebiet am Haardtring, im Süden die Hilpertstraße und die Kasernenflächen der Kelley
Barracks und des Nathan-Hale-Depots sowie im Westen ein Gewerbegebiet u.a. mit dem
Hauptzollamt Darmstadt und der Deutschen Post.
Um für das Plangebiet eine städtebaulich geordnete und zeitgemäße Entwicklung zu
gewährleisten, soll mit dem Bebauungsplan für den Gesamtbereich die Voraussetzung für
einen urbanen Bürostandort geschaffen werden. Dieser soll zur Unterbringung von
Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden, Gewerbebetrieben und weiteren
entsprechenden Nutzungen dienen. Freiflächen, öffentliche Räume, Erschließungs- und
Begegnungsflächen sollen innerhalb des Gebietes als Kommunikationszonen entwickelt
werden, um den Bürostandort zu einem Ort mit hoher Aufenthaltsqualität und sozialer
Interaktion aufzuwerten.
Grundlage für die städtebauliche Entwicklung des Bürostandortes bildet die Fokussierung
auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Eine effiziente Nutzung von Ressourcen und Energie
soll durch flächensparendes Bauen sowie der Nutzung neuer Energien angestrebt werden.
Ökologische und klimatische Aspekte finden durch einen möglichst geringen
Versiegelungsgrad sowie geeignete Maßnahmen bei der Freiflächengestaltung Beachtung.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 12 / 84
2. Rechtsgrundlagen (Stand vor erneuter Offenlage)
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert
durch Art. 11 des Gesetzes vom 08.10.2022 (BGBl. I S. 1726)
Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) i.d.F. vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041),
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2234)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786),
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802)
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt
geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802)
Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geändert
durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.11.2022 (GVBl. S. 571)
Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt
geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542),
zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240)
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F.
vom 20.12.2010 (GVBl. I S. 629), berichtigt am 14.02.2011 (GVBl. I S. 43), zuletzt
geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318)
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.d.F. vom 31.07.2009 (BGBl. I S 2585), zuletzt
geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1309)
Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert
durch Art. 2 des Gesetzes vom 17.11.2022 (GVBl. S. 576)
Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I
S. 1274), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19.10.2022 (BGBl. I S. 1792)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 18.03.2021
(BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Art. 14 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I
S. 4147)
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 13 / 84
3. Verfahren
3.1 Aufstellungsbeschluss und Änderung des Aufstellungsbeschlusses
Das Bebauungsplanverfahren erfolgte im zweistufigen Regelverfahren. Die
Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat am 13.02.2020 den
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans W 23.2 - Hilpertstraße /
Deutsche-Telekom-Allee - gefasst. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
erfolgte am 26.02.2020.
Im Rahmen des Offenlagebeschlusses wurde aufgrund der Namensänderung der
unmittelbar angrenzenden Straße „T-Online-Allee“ in „Deutsche-Telekom-Allee“ der
Aufstellungsbeschluss geändert. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am
10.02.2022 die Offenlage und die Änderung des Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
W 23.2 Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee beschlossen.
3.2 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die öffentliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung erfolgte am 19.01.2021 im
Darmstädter Echo. Die Planungsunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurden entsprechend der Bekanntmachung vom 22.01.2021 bis
einschließlich 22.02.2021 in das Internet eingestellt. Aufgrund der Schutzmaßnahmen gegen
die Ausbreitung des Corona-Virus wurden keine Planungsunterlagen zur allgemeinen
Einsicht im Rahmen von frühzeitigen Beteiligungen im Stadtplanungsamt ausgelegt. An die
Stelle der Auslegung trat die Internetbeteiligung.
Insgesamt ging bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Stellungnahme von Seiten der
Öffentlichkeit ein. Im Wesentlichen wurden folgende Belange thematisiert:
Festsetzung der Höhe baulicher Anlagen
Entwicklungsmöglichkeit eines Hochhauses
Frei- und Grünflächen
Artenschutz (Vögel und Kleintiere)
Abweichende Bauweise (über 50 m Gebäudelänge)
Bauschutt
3.3 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die
Planung berührt sein könnten, wurden durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen
der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 14.01.2021 von der
Planung unterrichtet und zu einer Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang
und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert.
Parallel zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand eine
verwaltungsinterne Abstimmung mit den städtischen Stellen sowie den unteren
Verwaltungsbehörden statt.
Insgesamt gingen 25 Rückmeldungen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange ein, von denen 7 Anregungen enthielten. Seitens der städtischen Stellen wurden 14
Stellungnahmen verfasst; in 7 Schreiben wurden Anregungen gegeben.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 14 / 84
Im Wesentlichen wurden folgende Belange thematisiert:
Einzelhandel
Grundwasser
Bodenschutz
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und der damit verbundene naturschutzrechtliche
Ausgleich
Ver- und Entsorgung
Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebiete
Artenschutz (Vögel, Fledermäuse und Insekten)
Erhaltung und Anpflanzung von Bäumen
Durchgrünung des Plangebietes
Pflanzlisten
Dach- und Fassadenbegrünung
Grünordnungsplan
Besonders geschützte Alleebäume nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 13 HAGBNatSchG
Lärmschutz
Klimaschutz (Erstellung einer klimatischen Mikroanalyse)
Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Personen, Carsharing und Kurzzeitparker
Fahrradabstellplätze
Belange der Feuerwehr (Löschwasserversorgung, Rettungswege, Dach- und
Fassadenbegrünung, Sirene, Notbrunnen)
Verkehrliche Erschließung
3.4 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die öffentliche Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
erfolgte am 18.02.2022 im Darmstädter Echo. Gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung
ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der
COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) wurden die
Planungsunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit vom 28.02.2022 bis einschließlich
30.03.2022 in das Internet eingestellt. Als zusätzliches Informationsangebot gem. § 3 Abs. 2
PlanSiG erfolgte parallel eine Auslegung der Planunterlagen im Stadtplanungsamt der
Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die Einsichtnahme war dabei nur nach vorheriger
Terminvereinbarung zur Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen möglich.
Bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt gingen von Seiten der Öffentlichkeit keine
Stellungnahmen ein.
3.5 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die
Planung berührt sein könnten, wurden durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen
der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 15.02.2022 von der Planung
unterrichtet und zur Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf aufgefordert.
Parallel zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand eine
verwaltungsinterne Abstimmung mit den städtischen Stellen sowie den unteren
Verwaltungsbehörden statt.
Insgesamt gingen 16 Rückmeldungen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange ein, von denen 6 Anregungen enthielten. Seitens der städtischen Stellen wurden 10
Stellungnahmen verfasst; in 7 Schreiben wurden Anregungen gegeben. Ergänzend zu den in
der frühzeitigen Beteiligung geäußerten Belangen wurden folgende Themen geäußert:
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 15 / 84
Nachnutzung bestehender Gebäude
Bestandsbäume im Bereich der festgesetzten Tiefgarage
Insektenfreundliche Außenbeleuchtungen
Anlagen für Solarenergiegewinnung
Brandschutztechnische Belange
Klimaschutz/Klimaanpassung
Ladeinfrastruktur für E-Mobile
3.6 Erneute und eingeschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit gem.
§ 4a Abs. 3 S. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und erneute eingeschränkte
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4a Abs. 3 S. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplans wurde nach den Beteiligungsverfahren gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB wie folgt geändert bzw. ergänzt:
Aufnahme einer bedingten Festsetzung zur Reduzierung der Geschossfläche aufgrund
der Vorgaben im Mobilitätskonzept
Aufnahme einer Festsetzung zur verpflichtenden Errichtung von Anlagen zur Gewinnung
solarer Strahlungsenergie
Änderung der Festsetzungen zur Dachbegrünung und zu Anlagen zur Gewinnung solarer
Strahlungsenergie zur baurechtlichen Harmonisierung beider Festsetzungen
Im Sinne des § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB wurde nach dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2023 der geänderte Entwurf des Bebauungsplans
erneut offengelegt. Dabei wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten
oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Die öffentliche Bekanntmachung zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 4a Abs. 3 S. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte am 22.05.2023 im Darmstädter
Echo. Die Planungsunterlagen wurden zur Beteiligung der Öffentlichkeit vom 30.05.2023 bis
einschließlich 30.06.2023 im Stadtplanungsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt
ausgelegt. Mindestens für denselben Zeitraum erfolgte eine Einstellung der
Planungsunterlagen in das Internet.
Bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt gingen von Seiten der Öffentlichkeit keine
Stellungnahmen ein.
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die
Planung berührt sein könnten, wurden durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen
der Beteiligung mit Schreiben vom 12.05.2023 von der Planung unterrichtet und zur
Stellungnahme zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs
aufgefordert.
Parallel zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand eine
verwaltungsinterne Abstimmung mit den städtischen Stellen sowie den unteren
Verwaltungsbehörden statt.
Insgesamt gingen 16 Rückmeldungen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange ein, die keine weiteren Anregungen enthielten. Seitens der städtischen Stellen
wurden 7 Stellungnahmen verfasst; in denen ebenfalls keine weiteren Anregungen gegeben
wurden.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 16 / 84
3.7 Umgang mit den vorgetragenen Anregungen, Bedenken und Informationen
Alle fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden planerisch objektiv geprüft und bewertet. Die
Bewertung und mögliche Auswirkungen auf die Planung durch die vorgetragenen
Anregungen, Bedenken und Hinweise sind in den Abwägungsdokumenten dargelegt.
Einigen vorgetragenen Anregungen und Hinweisen wurde gefolgt und diese sind im Entwurf
des Bebauungsplans berücksichtigt worden.
Zum Ende des Bebauungsplanverfahrens wurde zusammen mit den im Rahmen der
Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligungen gem.
§ 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Gesamtabwägung zum Beschluss
durch die Stadtverordnetenversammlung erstellt. Die Abwägungsergebnisse der einzelnen
Stellungnahmen werden den Einwendern (Öffentlichkeit) sowie den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange nach dem Satzungsbeschluss mitgeteilt.
4. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich
Das Planungsgebiet W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - liegt westlich der
Bahnstrecke der Main-Neckar-Bahn im südwestlichen Abschluss der sogen. „Weststadt“ in
Darmstadt.
Die Größe des Plangebiets (Geltungsbereich) beträgt ca. 3 ha.
Das Planungsgebiet wird begrenzt
– im Norden durch ein Parkhaus der unmittelbar angrenzenden Bürogebäude
– im Osten durch die Deutsche-Telekom-Allee
– im Süden durch die Hilpertstraße und
– im Westen durch die Bürogebäude des Grundstücks Hilpertstraße 31.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 17 / 84
Abb. 1: Lage des Plangebiets im Stadtgebiet, Quelle: openstreetmap, Stand 10.06.2021
5. Planungsrechtliche Situation
5.1 Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan
Im Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan (Reg. FNP) 2010 ist das
Plangebiet als „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe, Bestand“ dargestellt. Gemäß
§ 1 Abs. 4 BauGB sind Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Die
Festsetzung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO im Bebauungsplan W 23.2
entspricht insoweit der Ausweisung im Regionalplan Südhessen / Reg. FNP 2010 und gilt
somit als den Zielen der Raumordnung angepasst.
Die angrenzenden Flächen sind ebenfalls als „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe,
Bestand“ dargestellt.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 18 / 84
Abb. 2: Ausschnitt Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010
5.2 Flächennutzungsplan
Der seit dem 01.04.2006 wirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt
weist das Plangebiet entlang der Hilpertstraße als gewerbliche Baufläche aus.
Die Erstellung des Bebauungsplans W 23.2 sieht für die künftige Entwicklung des
Plangebiets ebenfalls ein Gewerbegebiet vor. Der Bebauungsplan ist somit aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt.
Abb. 3: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan 2006
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 19 / 84
5.3 ICE-Neubaustrecke Rhein/Main und Rhein/Neckar
Zur Entlastung der stark befahrenen Eisenbahnmagistralen und Verkehrsknoten in den
Ballungszentren Rhein/Main und Rhein/Neckar ist eine Neubaustrecke zwischen Frankfurt
(Main) und Mannheim geplant (s. lilafarbene gestrichelte Trasse in Abb. 3).
Für das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan W 23.2 ergeben sich durch die
Neuplanung der ICE-Trasse keine Bindungen. Das Plangebiet des Bebauungsplans W 23.2
ist von den Planungen zur ICE-Neubaustrecke nicht betroffen.
5.4 Landschaftsplan
In der Leitbildkarte des Landschaftsplans der Stadt Darmstadt (September 2004) ist das
Plangebiet mit der Zielsetzung „Verbesserung der Grünqualität auf Bauflächen“ dargestellt.
Damit sind folgende Ziele verbunden:
– Schaffung eines vernetzten Grünsystems
– Gestalten und Offenhalten wichtiger landschaftlicher Übergangszonen (Ortsränder)
– Erhalt stadtbildprägender Alleen, auch als Biotopvernetzungselemente
– Erhöhung des Grünanteils (Durchgrünung) in stark versiegelten Bau- und Sportflächen
(Klima- und Wasserschutz, Erholung)
– Sicherung stadtbildprägender und stadt- und ortsteilgliedernder Grünzüge
– Eingrünung der Ortsränder
Entlang der Deutsche-Telekom-Allee ist darüber hinaus der „Erhalt/Ausbau von wichtigen
Grünverbindungen“ ausgewiesen.
Abb. 4: Landschaftsplan Wissenschaftsstadt Darmstadt, Ausschnitt Leitbildkarte
Die im Bebauungsplan vorgesehenen Grünstrukturen werden aus dieser Vorgabe
entwickelt.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 20 / 84
Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans weist für das Plangebiet eine „Verbesserung
für Grün auf Bauflächen“ aus. Östlich an das Plangebiet grenzt die Darstellung für
„Ausgewählte Grünverbindung / Grünzüge – Planung“ an. Sie ist mit der
Maßnahmennummer D 5 versehen. Entsprechend dieser soll kurz bis mittelfristig die
„Neuanlage / der Ausbau von Grünzügen und Grünverbindungen" erfolgen.
Abb. 5: Landschaftsplan Wissenschaftsstadt Darmstadt, Ausschnitt Entwicklungskarte
Insbesondere durch die Erhöhung des Grünanteils gegenüber der bestehenden Situation
sowie der Stärkung der wichtigen Grünverbindung entlang der Deutsche-Telekom-Allee,
durch eine weitere Baumreihe entlang der östlichen Grundstücksgrenze, wird durch den
Bebauungsplan W 23.2 eine Verbesserung der Grünqualität erreicht.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 21 / 84
5.5 Bebauungspläne
Abb. 6: Übersicht der rechtskräftigen Bebauungspläne im Bereich/Umfeld des Plangebiets,
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 22 / 84
Gegenwärtiges Planungsrecht
Für das Plangebiet besteht derzeit noch der am 22.06.1976 in Kraft getretene
Bebauungsplan W 23 - Hilpertstraße Nord -, der in einem Teilbereich bereits durch den
Bebauungsplan W 59 überplant wurde.
Der überwiegende Teil der Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans W 23 ist als
Sonderbaufläche für die Bundespost (FTZ), bzw. die Polizeiverkehrsbereitschaft und im
südwestlichen Bereich an der Hilpertstraße eine kleinere Fläche für gewerbliche Nutzung
festgesetzt.
Die Grundflächenzahl im als Gewerbegebiet festgesetzten Teilbereich beträgt 0,5, die
Geschossflächenzahl 0,7. Im als Sondergebiet festgesetzten Teilbereich beträgt die
Grundflächenzahl 0,6. Die Baumassenzahl im Sondergebiet ist auf 3,0 festgesetzt. Die Zahl
der Vollgeschosse als Höchstgrenze beschränkt sich im Sondergebiet auf V. Von der Zahl
der Vollgeschosse können Ausnahmen bis zu 8 Geschossen zugelassen werden.
Im Gewerbegebiet ist die geschlossene und im Sondergebiet die offene Bauweise
festgesetzt. Abweichend davon darf an die Grenze zum Nachbargrundstück angebaut
werden, wenn Baugrenzen dem nicht entgegenstehen und die Gebäudehöhe das Maß von
3,50 m nicht überschreitet.
Private Grünflächen sind als Schutzpflanzung anzulegen und dicht mit Bäumen und
Sträuchern zu bepflanzen.
Im Gewerbe- und Sondergebiet sind die Grundstücksfreiflächen, soweit keine
betriebstechnischen Gründe entgegenstehen, gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.
Hinsichtlich der äußeren Gestaltung der baulichen Anlagen sind Bauwerke im Grundriss und
in ihrer Lage zueinander rechtwinklig zu errichten. Fernmeldetürme und technische
Spezialanlagen sind hiervon ausgenommen. Dachneigungen sind von 0° - 15° zulässig.
Grundstücke sind gegen öffentliche Verkehrsflächen mit Randsteinen von max. 30 cm Höhe
abzugrenzen.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans W 23 – Hilpertstraße Nord – widersprechen der
angestrebten Nutzung als Gewerbegebiet in Form eines modernen Büro- und
Dienstleistungsstandortes. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans W 23.2 – Hilpertstraße /
Deutsche-Telekom-Allee - wird der Bebauungsplan W 23 – Hilpertstraße Nord -, in diesem
Teilbereich geändert.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 23 / 84
Abb. 7: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan W 23 – Hilpertstraße Nord - mit seiner Überplanung
durch den Bebauungsplan W 59 und der Darstellung des neuen Plangebietes W 23.2
Angrenzende Bebauungspläne
Bebauungsplan W 59 – Hilpertstraße Nordwest -
Im Westen grenzt der Geltungsbereich des Bebauungsplans W 23.2 an den Geltungsbereich
des Bebauungsplans W 59 - Hilpertstraße Nordwest - der am 14.01.2017 in Kraft getreten ist.
Der Bebauungsplan weist das Gebiet als Gewerbegebiet GE und eingeschränktes
Gewerbegebiet GEe aus. Gemäß § 8 Abs. 2 BauNVO sind zulässig:
- Gewerbebetriebe aller Art, sofern nicht nachfolgend ausgeschlossen oder
ausnahmsweise zulässig, Öffentliche Betriebe,
- Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,
- Anlagen für sportliche Zwecke
Gemäß § 8 Abs. 3 BauNVO sind ausnahmsweise zulässig:
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 24 / 84
- Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und
Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche
und Baumasse untergeordnet sind,
- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke
Gemäß § 1 Abs. 5 und Abs. 6 BauNVO sind nicht zulässig:
- Tankstellen,
- Lagerhäuser und Lagerplätze,
- Vergnügungsstätten,
- Sonstige Gewerbebetriebe, die auf Darstellung oder Handlungen mit sexuellem Charakter
ausgerichtet sind
- Einzelhandelsbetriebe
Im eingeschränkten Gewerbegebiet GEe sind von den zulässigen Nutzungen nur solche
Betriebe und Anlagen zulässig, die nach ihrem Störgrad im Mischgebiet zulässig sind.
Die zulässige Grundfläche (GRZ) die von baulichen Anlagen überdeckt werden darf, beträgt
für den als Gewerbegebiet festgesetzten Teilbereich 0,4 und für den als eingeschränktes
Gewerbegebiet festgesetzten Teil 0,5. Die Geschossflächenzahl für den als Gewerbegebiet
festgesetzten Teilbereich beträgt 1,4.
Die Höhe der baulichen Anlagen setzt die Traufhöhe als Mindestmaß für das eingeschränkte
Gewerbegebiet auf 128,60 m ü. NN fest, die Traufhöhe als Höchstmaß auf 139,0 m ü. NN.
Für das Gewerbegebiet wird die Traufhöhe als Höchstmaß auf 147,10 m ü. NN festgesetzt.
Die maximale Gebäudehöhe darf durch notwendige Aufzugsüberfahrten und Dachaufbauten
um 3,0 m auf insgesamt 5% der Dachflächen überschritten werden.
Nebenanlagen sind nur innerhalb der Baugrenzen zulässig.
Die Verbindung zu den Verkehrsflächen ist auf drei Ein- und Ausfahrten von der Hilpertstraße
und eine vom Pupinweg von je max. 16 m Breite begrenzt.
Mindestens 30 % der nicht überbauten Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen.
Im GE und GEe sind nur Flachdächer und flachgeneigte Dächer mit einer Neigung von
weniger als 10° zulässig. Mindestens 60 % der Dachflächen sind zu begrünen.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 25 / 84
Abb. 8: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan W 59 – Hilpertstraße Nordwest -
Bebauungsplan W 42 - ehem. FTZ Gelände -
Im Norden grenzt der Geltungsbereich des Bebauungsplanes W 23.2 an den
Geltungsbereich des Bebauungsplans W 42 – ehem. FTZ-Gelände - der am 18.07.2003 in
Kraft getreten ist. Die Nutzung zielt auf einen Bürostandort ab. Das Baugebiet gliedert sich in
unterschiedliche Baufenster mit differenzierten Festsetzungen gemäß ihrer Lage und
Aufgabe im Geltungsbereich des Bebauungsplanes.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 26 / 84
Abb. 9: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan W 42 – ehem. FTZ-Gelände -
Der Bebauungsplan W 42 weist das Gebiet als Gewerbegebiet GE aus. Angrenzend zu der
westlich gelegenen Wohnbebauung wurde die Zulässigkeit gewerblicher Nutzungen
eingeschränkt. Zulässig sind demnach nur die das benachbarte Wohnen nicht erheblich
belästigende gewerbliche Nutzungen, z.B. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude.
Einzelhandelsbetriebe, Lagerplätze, Lagerhäuser und Tankstellen sowie
Vergnügungsstätten sind nicht zulässig.
Das Baugebiet gliedert sich in 10 Baufelder mit teilweise unterschiedlichen Festsetzungen.
Die zulässige Grundflächenzahl die von baulichen Anlagen überdeckt werden darf, beträgt
0,8. Die maximal zulässige Geschossfläche für die einzelnen Baufelder wird unterschiedlich
festgesetzt, das Höchstmaß wird allerdings für das Baufeld GE*9 mit 73.000 m² festgesetzt
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 27 / 84
Die Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß liegt in allen Baufeldern bei VII. Staffelgeschosse
sind nicht zulässig.
Der Grünflächenanteil der nicht überbauten Grundstücksflächen muss mindestens 30 %
betragen. 50 % der Dachflächen (Flachdächer) sind extensiv zu begrünen. 70 % der
Dachflächen von Tiefgaragen, sofern sie nicht überbaut sind, sind intensiv zu begrünen.
Alle Dächer sind als Flachdächer mit einer Neigung von max. 5 Grad zu errichten.
Bebauungsplan W 11 – Hilpertstraße –
Im Süden grenzt der Geltungsbereich des Bebauungsplanes W 23.2 an den Geltungsbereich
des Bebauungsplanes W 11 – Hilpertstraße -, der am 02.03.1976 in Kraft getreten ist.
Abb. 10: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan W 11 – Hilpertstraße –,
Die Grundflächenzahl beträgt 0,6, die Geschossflächenzahl 2,0. Die Zahl der Vollgeschosse
als Höchstgrenze beschränkt sich auf IV. Von der Zahl der Vollgeschosse können
Ausnahmen bis zu 8 Geschossen zugelassen werden, wenn die Außenwandlänge 30 m
nicht überschreitet und der Bauwerksabstand mindestens das Einfache der Traufhöhe des
höchsten Gebäudes beträgt.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 28 / 84
Es ist die offene Bauweise festgesetzt. Abweichend davon darf an die Grenze zum
Nachbargrundstück angebaut werden, wenn Baugrenzen dem nicht entgegenstehen und die
Gebäudehöhe das Maß von 3,50 m nicht überschreitet.
Hinsichtlich der äußeren Gestaltung der baulichen Anlagen sind Bauwerke im Grundriss und
in ihrer Lage zueinander rechtwinklig zu errichten. Dachneigungen sind von 0° - 15° zulässig.
Diese Bestimmung gilt nicht für Oberlichtaufbauten.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans W 11 – Hilpertstraße - wird künftig vollständig
durch den Bebauungsplan W 46 – Kelley-Barracks / Nathan-Hale-Depot – überplant, der sich
derzeit noch in Aufstellung befindet.
Für den Gesamtbereich von Kelley-Barracks und Nathan-Hale-Depot ist die Rahmenplanung
„Konversionsflächen West - Kelley-Barracks / Nathan-Hale-Depot“ erarbeitet worden, deren
Ziel die Umnutzung der Gesamtflächen in ein Gewerbegebiet ist und eine entsprechende
Erschließungsstruktur und Grundstücksneuordnung vorsieht.
6. Schutzgebietsausweisungen
6.1 Natura 2000-Gebiete (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete (VSG))
Es befinden sich weder im Plangebiet noch in planungsrelevanter Umgebung Natura
2000-Gebiete (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete).
Die nächstgelegenen FFH-Gebiete sind das Gebiet Nr. 6117-309 „Beckertanne von
Darmstadt mit angrenzenden Flächen“ und 6117-304 „Ehemaliger August-Euler-Flugplatz
von Darmstadt“. Sie befinden sich westlich der Autobahnen A 5 bzw. A 67 in einer Entfernung
von etwa 2,5 km westlich des Plangebietes.
Bei dem nächstgelegenen VSG-Gebiet handelt es sich um das Gebiet Nr. 6117-401
„Griesheimer Sand“. Dieses beginnt ebenfalls westlich der Autobahn A 5 und liegt in einer
Entfernung von etwa 2,5 km.
Durch die Entfernung und Lage der Gebiete zum Plangebiet sind durch die vorliegende
Planung keine Auswirkungen auf die nächstgelegenen Natura 2000-Gebiete zu erwarten.
6.2 Gesetzlich geschützte Biotope
Innerhalb des Plangebiets sind keine gesetzlich geschützten Biotope gemäß § 30 Abs. 2
BNatSchG vorhanden.
6.3 Schutzgebiete und -objekte, Naturschutz
Die nächstgelegenen Naturschutzgebiete „Bessunger Kiesgrube“ im Südosten und
„Ehemaliger August-Euler-Flugplatz von Darmstadt“ im Westen befinden sich in ungefähr 2
bis 2,5 km Entfernung.
6.4 Landschaftsschutzgebiete
Das Landschaftsschutzgebiet „Stadt Darmstadt“ umfasst die ca. 420 m entfernt vom
Plangebiet angrenzenden Waldflächen. Für diese Waldflächen ist eine Ausweisung als
Bannwald geplant.
6.5 Schutzgebiete und -objekte, Denkmalschutz
Im Plangebiet befinden sich keine denkmalgeschützten Gebiete oder Objekte.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 29 / 84
6.6 Baumschutzsatzung
In Darmstadt sind alle Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im
Geltungsbereich von Bebauungsplänen durch die städtische Baumschutzsatzung geschützt.
Geschützt sind Bäume, die - gemessen in einem Meter Höhe - bei Laubbäumen einen
Stammumfang von mehr als 60 cm haben, bei Nadelbäumen von mehr als 90 cm.
6.7 Bodendenkmäler
Es liegen keine Erkenntnisse zum Vorhandensein von Bodendenkmälern vor.
7. Städtebauliche Situation und gegenwärtiger Bestand
7.1 Städtebauliche Situation
Das Plangebiet liegt im Südwesten der Wissenschaftsstadt Darmstadt, westlich der in
Nord-Süd-Richtung verlaufenden Main-Neckar-Bahntrasse. Im Norden grenzt an das
Plangebiet die „Telekom-City“, im Osten jenseits der Bahnlinie das Wohngebiet „am
Haardtring“, im Süden die „Hilpertstraße“ und die Kasernenflächen der „Kelley Barracks“ und
des „Nathan-Hale-Depots“ und im Westen ein Gewerbegebiet u.a. mit Hauptzollamt
Darmstadt und Deutscher Post.
Die Gebäude innerhalb des Plangebietes weisen fünf Vollgeschosse auf.
Das Grundstück ist mit einem teilunterkellerten, U-förmigen Tagungshotel bebaut. Im
östlichen Grundstücksbereich ragt die Unterkellerung (Tiefgarage) über die
Bestandsbebauung hinaus. Südlich des Tagungshotels befinden sich großflächige
Parkplätze. Die Parkplatzflächen sind vorwiegend gepflastert. Weiterhin sind parkartig
angelegte Grünflächen und Heckenbereiche mit Bäumen vorhanden.
Im rückwärtigen Bereich des Tagungshotels befinden sich gärtnerisch angelegte Freiflächen,
die keine Bebauung aufweisen, sondern als Rasenflächen angelegt sind.
Die nähere Umgebung ist geprägt durch weitere gewerbetreibende Unternehmen.
Vorzugsweise lässt sich eine offene Bauweise der umliegenden Gebäude erkennen mit
Flachdächern bzw. einer Neigung der Dächer von 0° - 15°. Die Zahl der Vollgeschosse in der
Umgebung variiert zwischen vier bis sieben. Staffelgeschosse sind in der näheren
Umgebung nicht vorhanden.
Das Plangebiet ist an der südlichen und westlichen Grenze von Hecken und Sträuchern
umgeben. Innerhalb des Plangebiets sind im nördlichen Teil Frei- bzw. Grünflächen
vorhanden, die zum Teil gärtnerisch angelegt sind. Gerade im südlichen Teil des Plangebiets
ist dies deutlich zu erkennen, da Bäume, Sträucher und Wiesen den großflächigen Parkplatz
und den Eingangsbereich des Hotels auflockern. In ca. 250 m Entfernung grenzt im Westen
ein Waldgebiet an das Plangebiet an.
Die verkehrliche Anbindung erfolgt über die Hilpertstraße im Süden des Plangebiets, sowie
über die Deutsche-Telekom-Allee im Osten, die an die Hilpertstraße im Süden
angeschlossen ist. Eine Autobahnanbindung an die A 5 und A 67 ist ebenfalls vorhanden und
ist vom Plangebiet schnell zu erreichen.
Da das Gebiet überwiegend als Gewerbegebiet ausgewiesen ist, finden sich in der
Umgebung ausschließlich gewerbetreibende Unternehmen. Lebensmitteldiscounter sowie
Lebensmittelvollversorger befinden sich in ca. 1 km Entfernung zum Plangebiet.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 30 / 84
7.2 Gegenwärtige verkehrliche Erschließung
7.2.1 MIV
Die Anbindung an das städtische und übergeordnete Straßennetz erfolgt von der an das
Plangebiet angrenzenden Hilpertstraße im Süden sowie der Deutsche-Telekom-Allee im
Osten. Das Grundstück wird über die Hilpertstraße sowie Deutsche-Telekom-Allee
erschlossen. Weitere durchgängige Verbindungen sind für den MIV im Plangebiet nicht
vorhanden.
Die Hauptverkehrs- und Erschließungsstraßen im Osten und Süden sind gut für den
motorisierten Individualverkehr ausgebaut und an das weitere Verkehrsnetz in Darmstadt
angeschlossen.
7.2.2 ÖPNV
Das Plangebiet ist im Osten über die Haltestelle „Hilpertstraße“ und im Südwesten über die
Haltestelle „Hauptzollamt“ durch die Buslinie K an das bestehende ÖPNV-Netz
angeschlossen. Die Haltestellen werden unter der Woche von 6 Uhr bis 20 Uhr im 15
Minuten Takt bedient. Am Wochenende erfolgt an den genannten Haltestellen auch eine
Anbindung durch die Buslinie R, Samstag tagsüber von 8 bis 16 Uhr im 30 Minutentakt,
ansonsten zwischen 16 und 23 Uhr im 60 Minutentakt, Sonntag von 6 bis 23 Uhr im 60
Minutentakt. Da das Plangebiet in unmittelbarer Nähe zu den beiden Haltestellen liegt,
verfügt dieses über eine sehr gute Erschließung mit dem ÖPNV.
Abb. 11: Anschluss des Plangebiets an den ÖPNV, Quelle: openstreetmaps, Stand 10.06.2021
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 31 / 84
7.2.3 Fuß- und Radwege
Innerhalb des Plangebiets befinden sich keine öffentlichen Fuß- und Radwege.
Außerhalb des Plangebiets, entlang der Hilpertstraße und Deutsche-Telekom-Allee
bestehen gut ausgebaute Rad- und Fußwegverbindungen, über die das Plangebiet zu
erreichen ist.
7.3 Ver- und Entsorgung
7.3.1 Gas, Strom und Kommunikation
Das Gebiet des Geltungsbereichs ist derzeit im Bereich der Hilpertstraße im Süden und im
Bereich der Deutsche-Telekom-Allee im Osten an das öffentliche Ver- und Entsorgungsnetz
angeschlossen. Da das Gebiet bereits erschlossen ist und die Ver- und Entsorgung aktuell
gesichert ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Ver- und Entsorgung des
Plangebietes auch weiterhin gesichert ist.
7.3.2 Wasserversorgung
Das Plangebiet ist derzeit aufgrund der bestehenden Nutzung an das Ver- und
Entsorgungsnetz angeschlossen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Wasser-
und Löschwasserversorgung des Plangebiets weiterhin gesichert ist.
7.3.3 Wasserentsorgung
Im Sinne des § 55 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist das anfallende Niederschlagswasser
ortsnah zu versickern, zu verrieseln oder direkt oder über eine Kanalisation ohne
Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer einzuleiten, soweit dem weder
wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche
Belange entgegenstehen.
Es wird auf Kap. 14.7 „Bodenversiegelung / Niederschlagswasserversickerung“ verwiesen.
7.4 Freiraumstruktur und Freiflächen
Das Plangebiet ist durch das bestehende Gebäude, aber auch insbesondere durch den
großflächigen Parkplatz stark versiegelt.
Grün- und Freiflächen befinden sich im Westen und Norden des Plangebietes. Im Süden wird
das Grundstück von einer breiten Heckenstruktur auf einem Erdwall begrenzt, welche von
zahlreichen größeren Bäumen durchsetzt ist.
Im Bereich des Parkplatzes befinden sich zwischen den Parkbuchten Grünstreifen mit
Hecken, Sträuchern und teilweise Bäumen. Auch im Eingangsbereich des Hotels, an den
Parkplatz angrenzend, wurde ausreichend für einen Grünanteil in Form von Wiesenfläche
gesorgt. Die übrigen Flächen sind versiegelte Stellplatzflächen, Flächen für Abfall des
Hotelbetriebs oder ein Rettungsweg für die Feuerwehr.
8. Bestand und Bewertung der Naturraumpotenziale
8.1 Naturräumliche Einordnung
Das Plangebiet liegt in der naturräumlichen Einheit der hessischen Rheinebene, innerhalb
des Griesheim-Weiterstädter Sandes (225.9).
Die Hessische Rheinebene umfasst den Hauptteil der rechtsrheinischen Niederterrasse
zwischen den heutigen Mündungen von Main und Neckar. Sie bildet zusammen mit dem
hessischen Teil der Nördlichen Oberrheinniederung (222) das so genannte "Hessische
Ried". Als sandige Niederterrasse umfasst sie, neben Flugsand- und Dünengebieten,
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 32 / 84
ausgedehnte Flächen, die mit Neckarschwemmlehm bedeckt sind, sowie das als feuchte
Rinne in Erscheinung tretende Altneckarbett.
Im Bereich trockener Flugsand- und Dünengebiete sind heute Kiefernwälder vorherrschend,
die stellenweise im Wechsel mit Spargelanbauflächen stehen. Im übrigen Gebiet herrscht
Ackerbau vor. Der ausgedehnte Komplex des Jägersburg-Gernsheimer Waldes ist mit Wald
vom Typ eines vor 20 Jahren noch recht naturnahen Eichenhainbuchenwaldes bestockt; er
hat als Wassergewinnungsgebiet Bedeutung und seither tief greifende ökologische
Veränderungen erlitten (Grundwasserabsenkung) (Umweltatlas Hessen, HLNUG 2013).
Der Griesheim-Weiterstädter Sand ist ein im Wesentlichen dünenfreies, flaches
Flugsandgebiet im Bereich eines kiefernreichen Eichen-Mischwaldes dessen heutige
Vorkommen meist Sekundärwälder sind.
Die vorgeschichtlich gut besiedelte Einheit ist heute im Bereich der waldfreien Flächen ein
Acker- und Gemüseanbaugebiet, wobei der Gemüseanbau bei Griesheim seinen Ursprung
in der Benutzung dieses Sandgebietes als Rieselfelder für die frühere Klärung der
Darmstädter Abwässer hat. In diesem Bereich sind die Böden stark humos eutrophiert. Im
nördlichen Teil der hier beschriebenen naturräumlichen Einheit, also bei Büttelborn,
Weiterstadt und Darmstadt-Arheilgen finden sich neben dem bodenartbedingt
anspruchsloseren Ackerbau auch Spargelsonderkulturen. Verschiedene Dünen sind beim
Autobahnbau zur Sandgewinnung abgetragen worden (Klausing, Blatt 151 Darmstadt,
1967).
8.2 Relief, Geologie und Boden
Das Relief innerhalb des Plangebietes liegt auf einer Höhe zwischen 125 und 127 m ü. NN,
mit leichter Abnahme Richtung Südwest. Betrachtet man das Relief über das Plangebiet
hinaus, steigt es von West nach Ost mit 16 m auf 2 km leicht an (0,8 % Steigung) (Expertise
Klimaökologie „BBP/Darmstadt“ – Bericht Klimaökologie, GEO-NET)
Abb. 12: Digitales Geländemodell [Höhe ü. NN.] des Untersuchungsgebietes rund um das Plangebiet
in 1 m horizontaler Auflösung,
Quelle: Expertise Klimaökologie „BBP/Darmstadt“ – Bericht Klimaökologie, Stand August
2021
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 33 / 84
Das geologische Ausgangsgestein bilden Flugsande, welche zwischen den Eiszeiten im
Pleistozän gen Osten verweht wurden und sich in der Rheinebene vor dem
Bergstraßenanstieg abgelagert haben. Vorherrschende Bodeneinheiten sind Pararendzinen,
Braunerden mit Bändern, örtl. Bänder-Parabraunerden. Die Mächtigkeiten können aufgrund
des Reliefs, der Genese und der mehrmaligen Umlagerung stark variieren. Die Flugsande
weisen stellenweise lehmige Horizonte auf, welche in unterschiedlicher Tiefe anzutreffen
sind.
Aufgrund der geologischen Voraussetzungen ist der Boden trocken und sandig. Meist ist der
Oberboden von Dürre und Austrocknung geprägt. Der Untergrund kann jedoch bedingt durch
eine lehmige bis tonige Schicht Staunässe aufweisen. Oberflächlich sind die Flugsande
größtenteils entkalkt und damit nährstoffarm.
Die vorhandenen Böden können nahezu vollständig als anthropogen überformte Böden
angesehen werden. Dennoch sind teilweise großflächig unversiegelte Bodenbereiche mit
ihren vielfältigen Funktionen für den Naturhaushalt als wertvoll einzustufen. Im Plangebiet
sind dies vor allem die nördlichen und westlichen Randbereiche.
Zur Erfassung der geo- und umwelttechnischen Standorteinschätzung liegt ein Gutachten
von ITUS GmbH & Co. KG vom 14.11.2019 vor, welches im Folgenden zusammengefasst
wiedergegeben wird:
Der oberflächennahe Baugrund des Untersuchungsgebietes wird von aufgefüllten Böden
geprägt. Darunter stehen nach der geologischen Karte quartäre Sande, bestehend aus
teilweise schluffigen und örtlich feinkiesigen Fein- bis Mittelsanden mit einer Mächtigkeit von
über 8 m an.
Unter der vorhandenen Oberflächenbefestigung bzw. unterhalb der Grasnarbe wurden mit
den durchgeführten Baugrundaufschlüssen bis in eine Tiefe von ca. 1,1 m unter der
Geländeoberkante (Niveau ca. 124,9 m ü NN) aufgefüllte Böden erkundet. Diese sind
schwach kalkhaltig bis kalkhaltig und bestehen aus Sanden und Kiesen mit
unterschiedlichen kiesigen, schluffigen bzw. sandigen Beimengungen in hellbrauner, grauer
bzw. brauner Farbe.
Unter den aufgefüllten Böden bzw. unterhalb der Grasnarbe folgen quartäre Sande der
Schicht 2a. Die Schicht besteht vorwiegend aus braunen, hellbraunen, beigen und
graubraunen Fein- bis Mittelsanden mit kiesigen bis stark kiesigen und schwach schluffigen
Beimengungen.
Unterhalb der Schicht folgen quartäre Sande der Schicht 2b. Sie besteht vorwiegend aus
braunen, hellbraunen, beigen und graubraunen Fein- bis Mittelsanden mit lokal feinkiesigen
Beimengungen.
Das Plangebiet wird der Erdbebenzone 1 und der Untergrundklasse S zugeordnet. Zudem
wird es mit der Baugrundklasse C bewertet (Oberflächennaher Untergrund bis zu einer Tiefe
von etwa 20 m (rollige bzw. gemischtkörnige Lockergesteine in mitteldichter Lagerung)).
8.3 Hydrogeologie und Grundwasser
Bei den im August 2019 durchgeführten Erkundungsarbeiten von ITUS wurde bis zur
maximalen Untersuchungstiefe von ca. 8,6 m unterhalb der Geländeoberkante kein
Grundwasser angetroffen. Die angetroffenen Böden waren trocken bis erdfeucht.
Gemäß den Grundwasserhöhengleichenplänen von April 1957 bis Oktober 2015 lag der
Grundwasserstand im Geländebereich in diesem Zeitraum in etwa bei 103 m ü. NN bis
109 m ü. NN und entsprechend rd. 17 m bis 23 m tief unter Gelände.
Niederschlagsabhängig ist in den Böden der Schichten 1 und 2a mit Bodenfeuchte sowie
niederschlagsbedingtem Sickerwasser zu rechnen. Eine planmäßige Versickerung von
Niederschlagswasser ist im Plangebiet grundsätzlich möglich.
Das Plangebiet befindet sich nicht in einem Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebiet.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 34 / 84
Gemäß dem Fachinformationssystem Grundwasser- und Trinkwasserschutz des Landes
Hessen (www.gruschu.hessen.de) befindet sich das Plangebiet in einem hydrogeologisch
ungünstigen Gebiet.
Es wird auf Kap. 14 „Wasserwirtschaftliche Belange“ hingewiesen.
8.4 Klima und Luft
Das Plangebiet gehört zur Klimaregion Rhein-Main-Gebiet. Im Oberrheingraben und an der
Bergstraße treten relativ hohe Temperaturen und geringe Niederschlagsmengen auf. Hier
zeigt sich kontinentaler Klimaeinfluss. In Darmstadt lag die mittlere Jahrestemperatur im
Zeitraum von 2010 bis 2018 bei rund 10,54°C. Die durchschnittliche Niederschlagsmenge
lag zwischen 2010 bis 2018 bei etwa 687,70 mm, das langjährige Mittel von 1996 bis 2010
liegt bei 749 mm (Messungen des Deutschen Wetterdienstes von der Internetpräsenz der
Wissenschaftsstadt Darmstadt entnommen).
Für das Plangebiet liegt das Gutachten „Expertise Klimaökologie „BBP/Darmstadt“ – Bericht
Klimaökologie“ vom Büro GEO-NET von August 2021 vor, das im Folgenden für die
Bestandssituation zusammengefasst wird:
Für das Plangebiet wird in der Klimafunktionskarte im Rahmen der gesamtstädtischen
Klimaanalyse (INKEK 2016) eine moderate bis starke Überwärmung ausgewiesen, wie sie in
stark versiegelten und/oder dicht bebauten Bereichen zu erwarten ist. In der dazugehörigen
Planungshinweiskarte besteht das Plangebiet zum Einen aus der Kategorie „Bebautes
Gebiet mit klimarelevanter Funktion“, die laut Definition „weder zu intensiver thermischer
Belastung führt, noch zu Beeinträchtigungen des Luftaustauschs und im Allgemeinen
geringe klimatisch-lufthygienische Empfindlichkeiten gegenüber Nutzungsintensivierungen
aufweisen.“ Zum anderen wird ein Teilbereich als „Bebautes Gebiet mit klimatischen
Nachteilen“ bewertet. Laut der Gesamtstädtischen Klimaanalyse (INKEK 2016) gelten diese
Gebiete unter stadtklimatischen Gesichtspunkten als sanierungsbedürftig.
Abb. 13: Auszug aus der Klimafunktionskarte (links) und aus der Planungshinweiskarte (rechts) aus
der Klimaanalyse Wissenschaftsstadt Darmstadt (INKEK 2016), Quelle: Expertise
Klimaökologie „BBP/Darmstadt“ – Bericht Klimaökologie, Stand August 2021
Ausgangspunkt für die Ermittlung der klimatischen Zusammenhänge ist eine
austauscharme, sommerliche Hochdruckwetterlage, die häufig mit einer überdurchschnittlich
hohen Wärmebelastung in den Siedlungsräumen sowie lufthygienischen Belastungen
einhergeht. Während bei einer windstarken „Normallage“ der Siedlungsraum gut durchlüftet
wird und eine Überwärmung kaum gegeben ist, stellt die windschwache
Hochdruckwetterlage mit wolkenlosem Himmel im Sommer eine „Worst Case“-Betrachtung
dar. Unter diesen Rahmenbedingungen können nächtliche Kalt- und Frischluftströmungen
aus innerstädtischen Grün- und Brachflächen zum Abbau einer Wärmebelastung in den
überwärmten Siedlungsflächen beitragen.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 35 / 84
Die bodennahe Lufttemperatur zum Betrachtungszeitpunkt 4 Uhr variiert im näheren Umfeld
des Plangebietes hauptsächlich zwischen 18,0 °C und 20,5 °C. Erwartungsgemäß
unterliegen vor allem die stärker versiegelten Bereiche einer höheren thermischen
Belastung. Aufgrund des erhöhten Wärmespeicherpotenzials versiegelter Oberflächen,
strahlen diese bis in die Nacht hinein Wärme aus. Dem gegenüber stehen Grün- und
Freiflächen, auf denen in der Nacht Kaltluft entsteht und lokal zu einer Abkühlung des
Temperaturfeldes führen. Dies ist unter anderem im Innenhof des derzeitigen Plangebietes
zu erkennen. Gegenüber dem versiegelten Parkplatz südlich des Gebäudekörpers fällt die
Lufttemperatur hier um ca. 2,0 bis 2,5 °C kühler aus. Baumstandorte sind ebenfalls wichtige
Bestandteile der Kaltluftproduktion. Unterhalb der Baumkronen staut sich vor allem bei
dichtem Bestand die tagsüber erwärmte Luft in der Nacht auf. Vor allem das westlich des
Plangebietes gelegene Waldareal stellt in der Nacht eine wichtige und großflächige
Kaltluftproduktionsfläche dar.
Bei Betrachtung der Abb. 14 ist zu erkennen, dass ein Großteil des Stadtteils Darmstadt
West aufgrund von Versiegelung und dichtem Gebäudebestand (zusätzliche
Wärmeausstrahlung) thermisch belastet ist. Damit bestätigt sich das Ergebnis der
gesamtstädtischen Klimaanalyse (INKEK 2016), in der dem Stadtteil eine moderate bis
starke Überwärmung zugeschrieben wird. Positiv treten jedoch Bereiche mit höherem
Freiland- und Grünanteil hervor, wie bspw. südlich der Hilpertstraße, westlich der
Bahntrasse.
Abb. 14: Nächtliches Temperaturfeld zum Zeitpunkt 4 Uhr morgens (2 m über Grund in °C;
mesoskalige Modellierung), Quelle: Expertise Klimaökologie „BBP/Darmstadt“ – Bericht
Klimaökologie, Stand August 2021
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 36 / 84
8.5 Landschaftsbild und Erholung
Landschaftsbild
Das Relief des Plangebietes ist weitgehend eben mit Höhen zwischen 123,5 -
128,5 m ü. NN.
Die Landschaft im Plangebiet ist stark gewerblich überprägt und weist einen hohen
Versiegelungsgrad auf. Es dominieren ein großer Gebäudekomplex (Hotel) und gärtnerisch
angelegte Freiflächen, der südliche Bereich wird durch die Nutzung als Parkplatz bestimmt.
Die Landschaft im Plangebiet wird geprägt durch Bauwerke, Vegetation und andere
anthropogene Geländestrukturen (Straßen, Fußwege, Plätze und Grünflächen). Die
Bereiche werden vermutlich weitestgehend von Hotelgästen und Beschäftigten genutzt. Der
intensiv gepflegte Innenbereich charakterisiert sich durch einen hohen Anteil an nicht
heimischen Pflanzen. Das gesamte Grundstück wird im Süden und im Westen von einer
breiten Heckenstruktur auf einem Erdwall begrenzt, welche von zahlreichen größeren
Bäumen durchsetzt ist. Aufgrund der Lage außerhalb des Stadtzentrums und in einem
gewerblich geprägten Gebiet, ist daher die Wahrnehmung und Qualität des Schutzgutes
Landschaft als nicht außerordentlich hoch zu bewerten.
Der oben erwähnte, begrenzende Heckenbereich verfügt über das größte Habitatpotential
des Gebietes. Während die Heckenstruktur im Bereich des Parkplatzes vornehmlich von
Kiefern (z.T. abgängig) und Robinien durchsetzt ist, finden sich in nordwestlicher Richtung
zunehmend mehr heimische Laubbäume innerhalb des Strukturkomplexes.
Der südliche Vorderbereich der Parkplätze charakterisiert sich durch angelegte Kiesbeete
samt Robinien (und Exoten). Einzelne größere, heimische Laubbäume werten diesen
Bereich ökologisch auf.
Die verschiedenen Gebäude zeichnen sich durch eine technische Bauweise mit Flachdach
aus und sind seitens der Fassaden vollständig intakt bzw. verschlossen.
Innerhalb des nördlichen Grünbereiches findet sich ein kleines Gartenhäuschen, welches in
die strukturiert angelegten und intensiv gepflegten Grünflächen integriert ist.
Besonders hervorzuhebende Blickbeziehungen in die angrenzende Landschaft sind nicht
vorhanden.
Erholung
Durch die gewerbliche Prägung des Planungsgebietes, ist es für die Naherholung der
Öffentlichkeit eher weniger frequentiert und hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Erholung als
nachrangig einzustufen. Potentiell ist die gärtnerisch angelegte Freifläche um das Gebäude
für die Freizeitnutzung geeignet.
Im Westen, außerhalb des Plangebiets, sind die zum Westwald gehörigen Waldflächen für
die Naherholung der Bevölkerung der angrenzenden Wohngebiete von Bedeutung.
8.6 Biotoptypen und Vegetation
Es liegt eine Bestandserfassung von 2020 vor.
Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung sowie der naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung wurden Bestandserfassungen der Biotoptypen und ihrer kennzeichnenden
Vegetation durchgeführt.
Es wird auf das Kapitel 18.1 Erfassung und Darstellung des Bestandes verwiesen.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 37 / 84
8.7 Fauna
8.7.1 Artenschutzfachliche Potentialabschätzung 2019
Zur Erfassung und Bewertung der planungsrelevanten Fauna wurde eine
artenschutzfachliche Potentialabschätzung (Büro Ökologie und Stadtentwicklung, 2019)
erstellt.
Zu den Ergebnissen der faunistischen Untersuchungen wird auf Kap. 17 verwiesen.
9. Bodenschutz / Altlasten
9.1 Grundlagen
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 7 BauGB
insbesondere die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu
berücksichtigen. Bei der Aufstellung darf das Problem Bodenbelastungen nicht
ausgeklammert werden. Die Kommune hat sich im Rahmen der Aufstellung des
Bebauungsplans zu vergewissern, ob die geplante Nutzung mit einer vorhandenen oder
vermuteten Bodenbelastung vereinbar ist.
Die Auswirkungen der vorliegenden Planung auf die im Boden und im Grundwasser
vorhandenen Belastungen und auf mögliche Sanierungsmaßnahmen sind im
Bauleitplanverfahren darzustellen, zu bewerten und abzuwägen. Ebenso verhält es sich mit
den Auswirkungen der festgestellten Belastungen bzw. der Sanierungsmaßnahmen auf das
geplante Vorhaben.
9.2 Nachsorgender Bodenschutz / Altlasten / Altablagerungen
Aus der Altflächendatei ALTIS des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie
ergeben sich für den Plangeltungsbereich keine Hinweise auf das Vorhandensein von
Altflächen (Altstandorte, Altablagerungen), schädliche Bodenveränderungen und/oder
Grundwasserschäden.
Zur Erfassung der geo- und umwelttechnischen Standorteinschätzung liegt ein Gutachten
von ITUS GmbH & Co. KG vom 14.11.2019 vor. Hierbei wurde eine abfalltechnische
Voruntersuchung durchgeführt. Die Böden wurden auf die Parameterliste „Boden“ nach dem
Baumerkblatt des Regierungspräsidiums Darmstadt (Stand September 2018) chemisch
untersucht.
Bis in eine Tiefe von ca. 1,1 m unter Geländeoberkante wurden aufgefüllte Böden der Schicht
1 aus vorwiegend unterschiedlich stark kiesigen, schluffigen, tonigen bzw. sandigen Kiesen
und Sanden in hellbrauner, grauer bzw. brauner Farbe angetroffen.
Darunter stehen die gewachsenen Böden der Schicht 2 (Quartäre Sande) an. Der
organoleptische Befund (Farbe, Geruch) der aufgefüllten Böden war unauffällig. Hinweise
auf Fremdanteile lagen im Bereich der Aufschlusspunkte nicht vor. Das Vorhandensein von
Bauschutt / Bauschuttresten in den aufgefüllten Böden ist möglich. Mit Alteinbauten
(Altfundamente, Schächte, Kanäle, Leitung etc.) ist zu rechnen. Die unterlagernden
quartären Sande sind organoleptisch unauffällig.
Zur abfalltechnischen Voruntersuchung / Deklaration der geplanten Aushubmaterialien
wurden aus den im August 2019 ausgeführten Kleinrammbohrungen umwelttechnische
Proben schichtspezifisch entnommen. Die angetroffenen Böden wurden fachtechnisch
angesprochen und beprobt.
Die abfalltechnische Voruntersuchung der aufgefüllten Böden der Schicht 1 hat eine
Einstufung in die Einbauklasse Z 2 ergeben. Abfallbestimmend für die Voreinstufung der
Mischprobe waren die Parameter Blei und Kupfer im Feststoff.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 38 / 84
Für die gewachsenen Böden der Schicht 2 ergab sich aufgrund der unauffälligen bzw.
geringen Befunde der untersuchten Parameter eine abfalltechnische Voreinstufung in die
Einbauklasse Z 0.
Hinweise auf sanierungsrelevante Bodenbelastungen liegen nach den vorliegenden
Ergebnissen der abfalltechnischen Voruntersuchungen aufgefüllter und gewachsener Böden
derzeit nicht vor.
Im Hinblick auf eine ggf. geplante Baumaßnahme auf dem Gelände wird eine
abfalltechnische Voruntersuchung, z. B. der geotechnischen Hauptuntersuchung,
erforderlich.
Auf Grundlage der weiterführenden abfalltechnischen Voruntersuchungen kann dann eine
Grobmassenermittlung im Hinblick auf die geplanten Aushub- und Entsorgungsmaßnahmen
und als Grundlage der Ausschreibung der Entsorgungsleistungen erarbeitet werden.
Vor Durchführung bzw. baubegleitend zu den Aushub- und Entsorgungsmaßnahmen wird
eine abfalltechnische Untersuchung der geplanten Aushubmaterialien anhand einer
Haufwerksbeprobung bzw. einer Rasterbeprobung mittels Baggerschürfen erforderlich.
9.3 Vorsorgender Bodenschutz
Der in § 1 Abs. 5 BauGB aufgeführte Grundsatz, dass die städtebauliche Entwicklung
vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen soll, wird durch die
Bodenschutzklausel in § 1a BauGB als Vorschrift zum Umweltschutz ergänzt. Im § 1a Abs. 2
Satz 4 BauGB wird vorgegeben, dass die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich
oder als Wald genutzter Flächen begründet werden soll; dabei sollen Ermittlungen zu den
Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere
Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten
zählen können.
Die Aufstellung des Bebauungsplans W 23.2 folgt dem Gebot des sparsamen Umgangs mit
Grund und Boden, indem Flächen innerhalb des durch Bebauung im Innenbereich
entstandenen Ortsgefüges für eine neugeordnete Nutzung mobilisiert werden
(Nachverdichtung).
Landwirtschaftliche Flächen oder Waldflächen werden nicht in Anspruch genommen. Hiermit
wird ein Beitrag zur Reduktion weiteren Flächenverbrauchs im Außenbereich geleistet.
Bodenspezifische Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
Mit der Zielsetzung eines sparsamen Umganges mit Grund und Boden sind im
Bebauungsplan Festsetzungen zur Beschränkung der überbaubaren Flächen, zur
Verwendung wasserdurchlässiger Beläge und zur Begrünung getroffen.
Weitere bodenspezifische Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind im Rahmen der
Bauausführung zu beachten. Hierbei gibt es allgemeine Vorgaben zum Schutz des
Mutterbodens (§ 202 BauGB) und Vorgaben zur Lagerung und zum Wiedereinbau des
Oberbodens (DIN 18915 und DIN 19731). Es wird auf die Vorgaben des
Bundesbodenschutzgesetzes hingewiesen.
9.4 Bodenfunktionsbewertung
Es liegen keine Informationen aus dem BodenViewer Hessen vor.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 39 / 84
10. Kampfmittel
Bei der Erstellung des Bebauungsplans sind gemäß § 1 Abs. 6 BauGB auch die allgemeinen
Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn-
und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berücksichtigen. Aus Gründen
der Gefahrenabwehr und des bauleitplanerischen Vorsorgeprinzips ist zu klären, welche
Gefahren von evtl. bestehenden Gefährdungen durch Kampfmittelbelastungen ausgehen.
Gemäß dem Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt, Abteilung
Kampfmittelräumdienst Hessen, muss auf dem Baufeld grundsätzlich mit dem
Vorhandensein von Kampfmitteln gerechnet werden.
Im Zuge der Baugrunderkundung wurden die Ansatzpunkte der Baugrunduntersuchungen
im Vorfeld durch die WST GmbH, Eppelheim, auf Kampfmittelfreiheit geprüft. Im Bereich der
Bohransatzpunkte wurden keine Auffälligkeiten festgestellt.
Für die Ausführung der geplanten Baumaßnahme sind die Vorgaben des
Kampfmittelräumdienstes zu beachten.
11. Planung / städtebauliches Konzept
Grundlage des Bebauungsplans stellt das städtebauliche Konzept von Boyauville Invest
GmbH / warimpex und der Masterplan GmbH (Stand 11. Mai 2021) dar. Das städtebauliche
Konzept zeigt mögliche zukünftige Bebauungen und Nutzungen innerhalb des Plangebietes
auf, die jedoch im Festsetzungsrahmen des Bebauungsplanes, der als Angebotsplanung
durch jedermann umsetzbar ist, noch variabel sind.
Um dem Plangebiet eine städtebaulich geordnete und zeitgemäße Entwicklung zukommen
zu lassen, ist vorgesehen einen urbanen Bürostandort zu entwickeln, der zur Unterbringung
von Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden, Gewerbebetrieben, öffentlichen Betrieben
und weiteren, einem Bürostandort dienenden Nutzungen, wie bspw. ein Café, Bäcker oder
Gastronomie dient.
Grundlage für die städtebauliche Entwicklung des Bürostandorts bildet die Fokussierung auf
Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Eine effiziente Nutzung von Ressourcen und Energie soll
durch flächensparendes Bauen, ein umweltgerechtes Mobilitätsangebot sowie die Nutzung
erneuerbarer Energien angestrebt werden. Ökologische und klimatische Aspekte finden
durch einen möglichst geringen Versiegelungsgrad sowie geeignete Maßnahmen bei der
Freiflächengestaltung Beachtung, z. B. durch die Berücksichtigung von Begrünung bei der
Außenraumgestaltung zur Verringerung von Aufheizflächen sowie der Retention von
Regenwasser auf den Flächen. Zudem sind Dach- und Fassadenbegrünungen vorgesehen.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 40 / 84
Abb. 15: Städtebaulicher Entwurf, Stand 11.05.2021
Ziel ist die Entwicklung des Grundstückes in mehreren Phasen (Stufenweise / terminlich
gestaffelt). Diese Entwicklung soll den Weiterbetrieb des bestehenden Hotels
berücksichtigen. Eine Realteilung des Standorts auf einzelne Grundstücke ist vorgesehen.
Die städtebauliche Planung für die neuen Gebäude beabsichtigt Langlebigkeit und
Nutzungsflexibilität zu erreichen.
Die Quartiersplanung sieht eine Blockstruktur vor, die durch sechs Gebäude, in ihrer
Maßstäblichkeit ähnlich, aufgeteilt wird. Dabei bildet sich aufgrund der hofartigen
Gebäudestellung im nördlichen Bereich ein Platz heraus, der sich durch die Abstände
zwischen Gebäuden nach Osten, Süden und Westen öffnet. Im südlichen Bereich entsteht
eine Ost-West-Achse, als Grün- und Wegeverbindung.
Der südliche Bereich kann losgelöst vom Rest des Quartiers betrachtet werden. Hier sind
zwei Gebäude vorgesehen, von denen das östliche Gebäude zum Teil mit zwölf Geschossen
ausgebildet werden soll, um an der Achse Deutsche-Telekom-Allee und Hilpertstraße als
identitätsstiftender städtebaulicher Hochpunkt zu dienen.
Bis auf das zwölfgeschossige Hochhaus sind die Gebäude insgesamt mit sechs bis sieben
Vollgeschossen mit zusätzlichen Staffelgeschossen vorgesehen.
Deutsche-Telekom-Allee
Hilpertstraße
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 41 / 84
Im Quartier sind im städtebaulichen Entwurf zwei unterschiedliche Plätze und verschiedene
Freiflächen vorgesehen, die jeweils eine andere Funktion erfüllen können. Der südöstliche
Platz, in unmittelbarer Nähe der Bushaltestelle, kann als Entree in das Quartier und als
Fläche zum Abstellen von Fahrrädern dienen. Im städtebaulichen Entwurf ist angedacht, den
im nördlichen Bereich liegenden Platz einer urbanen Nutzung zuzuführen. Dies kann durch
mögliche Erdgeschossnutzungen erfolgen, die einen lebendigen Kommunikations- und
Begegnungsraum bilden. Im Westen befindet sich eine begrünte Aufenthaltsfläche, die die
Gelegenheit bietet, sich in der Mittagspause im Grünen zu erholen.
Der Bürostandort soll als Quartier verstanden und erlebbar werden und zu einem Ort mit
hoher Aufenthaltsqualität und sozialer Interaktion werden, nicht nur für das Plangebiet selbst,
sondern auch für die angrenzenden Gewerbestandorte. Hierbei kommt insbesondere der
möglichen Erdgeschosszone eine besondere Bedeutung zu. Durch die angedachten
Arkaden und der Nutzung von Außenflächen durch mögliche Gastronomie, können sich die
Freiflächen, halböffentlichen Räume, Erschließungs- und Begegnungsflächen als
Kommunikationszonen entwickeln. Aber auch großflächig angelegte Dachterrassen können
als kommunikativer Treffpunkt und für Meetings im Freien genutzt werden.
Die Erschließung des Plangebietes für den MIV erfolgt über Hilpertstraße und
Deutsche-Telekom-Allee.
12. Erschließungs- und Verkehrskonzept, Mobilitätskonzept
Für den Bürostandort soll die Förderung einer nachhaltigen Mobilität durch eine gute
Anbindung an das Umfeld und Vernetzung mit der Nachbarschaft erzielt werden, u.a. durch
Zuwegungen zum ÖPNV sowie attraktive Fuß- und Radwegeangebote.
Der Stellplatzbedarf für Kraftfahrzeuge soll ausschließlich in Tiefgaragen organisiert werden.
Hiervon ausgenommen sind jedoch Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Personen,
Kurzzeitparker und Carsharing-Angebote. Diese sind ausschließlich oberirdisch in den
jeweils festgesetzten Bereichen zulässig.
12.1 Stellplätze
Die erforderlichen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt nachzuweisen.
12.2 Öffentlicher Nahverkehr
Mit der Entwicklung des Plangebietes bleibt der Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr
des Plangebietes unverändert.
Es wird auf Kap. 7.2.2 verwiesen.
12.3 Verkehrsuntersuchung und Mobilitätskonzept
Für das geplante Vorhaben im Plangebiet liegt mit Stand November 2021 (Büro Durth Roos
Consulting GmbH) eine Verkehrsuntersuchung sowie ein Mobilitätskonzept vor, welche
während der ersten Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 vom 28.02.2022 bis 30.03.2022
öffentlich ausgelegen haben. Ziel war der Nachweis der gesicherten Verkehrserschließung
des Bauvorhabens sowie insbesondere die leistungsfähige Abwicklung des
bauvorhabenbezogenen Prognoseverkehrs an maßgebenden Knotenpunkten im
umliegenden Straßennetz.
12.3.1 Verkehrliche Auswirkungen
Die Verkehrsuntersuchung kommt zusammenfassend zu folgendem Ergebnis:
„In der vorliegenden Verkehrsuntersuchung wurde das geplante Bauvorhaben im Zuge der
Hilpertstraße in Darmstadt hinsichtlich des zu erwartenden Verkehrsaufkommens unter
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 42 / 84
Berücksichtigung der Straßennetzkonfiguration nach Realisierung der neuen
Haupterschließungsstraße "HGSW" sowie der Änderungen des Verkehrsgeschehens im
Gebiet durch weitere städtebauliche Entwicklungen untersucht.
Die verkehrlichen Nachweise haben gezeigt, dass der Prognoseverkehr an vier der fünf
untersuchten Knotenpunkte mit mindestens der Qualitätsstufe D leistungsfähig abgewickelt
werden kann.
Am Knotenpunkt "Hilpertstraße / Am Kavalleriesand" kann die leistungsfähige Abwicklung
des Prognoseverkehrs in der vormittäglichen Spitzenstunde nicht sichergestellt werden
(Qualitätsstufe E).“
„Der Nachweis [der leistungsfähigen Abwicklung des bauvorhabenbezogenen
Prognoseverkehrs an maßgebenden Knotenpunkten im umliegenden Straßennetz] konnte
geführt werden, wenn der bauvorhabenbezogene Prognoseverkehr um 121 Kfz-Fahrten im
Zielverkehr in der vormittäglichen Spitzenstunde reduziert wird. Sowohl die Qualitätsstufe
des Verkehrsablaufs als auch die erforderlichen Rückstauräume könnten dann gewährleistet
werden.“ „Basierend auf diesen Ergebnissen sollen Mobilitätsmanagement-Maßnahmen
implementiert werden.
Der Prognoseverkehr durch die neuen Nutzungen ist so zu reduzieren, dass am oben
aufgeführten, maßgebenden Knotenpunkt mindestens die Qualitätsstufe D in der
vormittäglichen Spitzenstunde erreicht werden kann. Darüber hinaus muss sichergestellt
werden, dass es zu keiner Blockierung bzw. Überstauung des benachbarten Knotenpunktes
"Hilpertstraße / Haardtring" kommt. Grund hierfür ist der geringe Abstand zwischen beiden
Knotenpunkten.
Die leistungsfähige Erschließung des Areals kann unter Berücksichtigung des
fortgeschriebenen, projektspezifischen Mobilitätskonzeptes (DRC, Juli 2022) nachgewiesen
werden.
Alle Betrachtungen basieren auf dem zugrunde gelegten Nutzungsmix innerhalb des
Bebauungsplangebietes. Sollte sich dieser Nutzungsmix ändern (z.B., wenn andere
zulässige Nutzungen realisiert werden), dann sind hierfür ebenfalls durch
Mobilitätsmanagement-Maßnahmen die sich ergebenden Prognoseverkehre so zu
reduzieren, dass sie vom umliegenden Verkehrsnetz leistungsfähig abgewickelt werden
können.“
12.3.2 Mobilitätskonzept
Durch den plangebenden Mehrverkehr sind vereinzelte Verkehrsknotenpunkte stark belastet
(s. Kap. 12.3.1 „Verkehrliche Auswirkungen“). Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
wurde deshalb ein für die Leistungsfähigkeit der umliegenden Knotenpunkte notwendiges
Mobilitätskonzept durch das Büro Durth Roos Consulting GmbH erarbeitet (November 2021),
welches durch eine Fortschreibung (Juli 2022) ergänzt wurde. Ziel war der Nachweis der
gesicherten Verkehrserschließung der zukünftigen Bauvorhaben.
Gegenstand des Mobilitätskonzeptes war die Festlegung von standortbezogenen Mobilitäts-
und sonstigen Maßnahmen, anhand derer der bauvorhabenbezogene Prognoseverkehr um
mindestens 121 Kfz-Fahrten im Zielverkehr in der vormittäglichen Spitzenstunde reduziert
werden kann, um den Nachweis der gesicherten Verkehrserschließung des Bauvorhabens
erbringen zu können. Sowohl die Qualitätsstufe des Verkehrsablaufs als auch die
erforderlichen Rückstauräume könnten dann gewährleistet werden.
Das Mobilitätskonzept kommt zusammenfassend zu folgendem Ergebnis:
„Die inhaltliche Aufbereitung eines Mobilitätskonzeptes für das Bauvorhaben Hilpertstraße
27 in Darmstadt zeigt ein vielschichtiges Ergebnis. Durch eine umfassende Betrachtung des
Spektrums sämtlicher Maßnahmen und unter Berücksichtigung der projektbezogenen und
standortspezifischen Randbedingungen kristallisieren sich die Handlungsfelder heraus, mit
welchen im Rahmen des Mobilitätskonzeptes das Ziel der leistungsfähigen verkehrlichen
Erschließung durch die Reduzierung von Kfz-Fahrten erreicht werden kann.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 43 / 84
Auf Grund der standortspezifischen Situation zeigt sich, dass für bestimmte Nutzungen (z.B.
Lebensmittelhandwerk und Gastronomie) kein zusätzlicher Verkehr zu erwarten ist. Grund
hierfür sind die zu erwartenden Verbundeffekte im Areal und dessen Umfeld.
Darüber hinaus besteht Potential zur Reduzierung des MIV-Anteils am Modal-Split und
demzufolge der objektbezogenen Kfz-Fahrten, insbesondere durch Maßnahmen zur
Stärkung der Fahrradnutzung und zur Bildung von Fahrgemeinschaften. Zusätzlich soll im
Sinne eines multi- und intermodalen Verkehrsverhaltens die Nutzung von
Sharing-Angeboten gefördert werden.
Das Ergebnis des entwickelten Mobilitätskonzeptes ist ein umfassendes Paket an
Mobilitätsmanagement-Maßnahmen in ausreichendem Umfang für sämtliche Nutzer im
Areal, mit denen der prognostizierte Individualverkehr wirksam reduziert werden kann.
In nachfolgender Tabelle ist eine Übersicht der beschriebenen, standort- und
nutzerbezogenen Maßnahmen sowie der dadurch erreichbaren Reduzierung an Kfz-Fahrten
dargestellt.“
Abb. 16: Maßnahmenübersicht und Reduzierung des Individualverkehrs, Durth RoosConsulting
GmbH
Durch die beschriebenen, standortbezogenen Maßnahmen können rechnerisch mindestens
110 Kfz-Fahrten in der vormittäglichen Spitzenstunde reduziert werden. Diese Reduzierung
ist geeignet, das sich ergebende Leistungsfähigkeitsdefizit in der vormittäglichen
Spitzenstunde auszugleichen. Der Nachweis der gesicherten Verkehrserschließung des
Areals kann hierdurch erbracht werden.
Darüber hinaus kann über die angestrebten weiteren prioritären Maßnahmen sowie die
konsequente Umsetzung zusätzlicher Mobilitätsangebote eine weitere wünschenswerte
Reduzierung des MIV-Verkehrsaufkommens erreicht werden.
Alle empfohlenen Maßnahmen sowie deren Umfang basieren auf dem zugrunde gelegten
Nutzungsmix innerhalb des Bebauungsplangebietes. Sollte sich dieser Nutzungsmix ändern
(z.B., wenn andere zulässigen Nutzungen realisiert werden), so ist das Mobilitätskonzept
entsprechend fortzuschreiben. Wesentliches Ziel dieser Fortschreibung ist, den sich
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 44 / 84
ergebenden Prognoseverkehr so zu reduzieren, dass er vom umliegenden Verkehrsnetz
leistungsfähig abgewickelt werden kann.“
Allerdings sind nicht alle der vorgeschlagenen, reduzierungsfähigen 110 Kfz-Fahrten im
städtebaulichen Vertrag sicherungsfähig, sodass planungsrechtlich keine Absicherung des
Nachweises der gesicherten Verkehrserschließung erfolgen konnte. Damit der Nachweis der
gesicherten Verkehrserschließung des Areals trotzdem erbracht werden kann, wurde das
Mobilitätskonzept im Juli 2022 in dem Sinne ergänzt, dass eine Reduzierung der
Geschossfläche in Baufeld C um 7.500 m² auf 43.500 m² untersucht wurde (ursprünglich
vorgesehen war eine Geschossfläche von 51.000 m²). Dies führte zu dem Ergebnis, dass
dadurch 34 Kfz-Fahrten in der vormittäglichen Spitzenstunde reduziert werden können,
wodurch nur noch 87 Kfz-Fahrten durch Mobilitätsmanagementmaßnahmen nachzuweisen
sind um auf die erforderlichen 121 Kfz-Fahrten zu kommen. Diese Reduzierung der noch zu
erbringenden 87 Kfz-Fahrten kann weiterhin anhand des Mobilitätskonzeptes, mit den dort
vorgesehen Maßnahmen zur Radverkehrsförderung, sichergestellt werden. Die
Reduzierung der Geschossfläche wurde im Mobilitätskonzept daraufhin für die
Festsetzungen des Bebauungsplans empfohlen.
Des Weiteren schlägt das Mobilitätskonzept vor, dass die Geschossfläche innerhalb des
Baufeldes C auf 51.000 m² erhöht werden darf, sofern durch ein ergänzendes
Verkehrsgutachten nachgewiesen wird, dass an den umliegenden Verkehrsknotenpunkten
die ausreichende Leistungsfähigkeit nach dem im Zeitpunkt der Vorhabenumsetzung
anwendbaren Regelungswerk für die Bemessung des Verkehrsablaufs von
Straßenverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V.
(„FGSV“) sichergestellt ist.
13. Grün- und Freiflächenkonzept / Grünordnungsplan
13.1 Grünordnungsplan
Das grünordnerische Konzept ist aus den übergeordneten Fachplanungen hergeleitet und
stellt die landschaftsökologische und gestalterische Grundlage für den Bebauungsplan dar.
Die Ziele des Magistratsbeschlusses der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 12.02.2014 zur
Erhaltung und zum Schutz der Biodiversität sowie die Hess. Biodiversitätsstrategie sind bei
der Umsetzung dieses Bebauungsplans zu berücksichtigen.
Die im Bebauungsplan vorgesehenen Grünstrukturen werden aus dieser Vorgabe entwickelt
und weichen hiervon nicht ab. Die Vorgaben aus dem Flächennutzungsplan und aus dem
Landschaftsplan
– zur Schaffung eines vernetzten Grünsystems,
– zur Erhöhung des Grünanteils (Durchgrünung) in stark versiegelten Bau- und
Sportflächen (Klima- und Wasserschutz, Erholung),
werden ebenfalls berücksichtigt.
Da es sich bei dem Bebauungsplan W 23.2 um eine Angebotsplanung handelt, wird nicht
jeder Standort eines anzupflanzenden Baumes festgesetzt, sondern eine Anzahl von zu
pflanzenden Bäumen in den Grundstücksfreiflächen und in einzelnen Freiflächenkennziffern
(s. Kap 13.2). Daher sind die im Grünordnungsplan dargestellten Bäume außerhalb der
Anpflanzflächen symbolisch zu verstehen und können in der Ausführung von diesen
Standorten abweichen.
Der Grünordnungsplan stellt in erster Linie die Grünflächen und sonstigen
Vegetationsflächen innerhalb des Plangebietes dar.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 45 / 84
Abb. 17: Ausschnitt Grünordnungsplan zum Bebauungsplan W 23.2
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans W 23.2 - Hilpertstraße /
Deutsche-Telekom-Allee wird der Grünordnungsplan mit folgenden Inhalten erstellt:
13.2 Grün- und Freiflächenkonzept
Anpflanzflächen
Die Anpflanzflächen sind ein wesentlicher Baustein des Konzeptes zur Grüngestaltung des
Plangebiets und stellen sich in unterschiedlichen Ausprägungen dar:
Die mit „1“ gekennzeichnete Fläche ist zu mindestens 70 % in einem offenen Charakter als
Rasen- oder Wiesenfläche gärtnerisch zu gestalten und zu bepflanzen. Die Bepflanzung mit
Sträuchern und Bäumen ist zulässig. Der vorhandene Baumbestand ist zu erhalten,
abgängige Bäume sind zu ersetzen.
Versiegelte / teilversiegelte oder nicht begrünte Flächen sind nur als Fuß- und Radwege
sowie Feuerwehrumfahrten und –aufstellflächen zulässig. Die Flächen für die Feuerwehr
sind teilversiegelt herzustellen (z.B. Rasengittersteine).
Die mit „2“ gekennzeichneten Flächen sind zu mindestens 70 % zu begrünen und gärtnerisch
zu gestalten und zu bepflanzen. Mindestens 30 % der Fläche ist mit Sträuchern und Bäumen
gärtnerisch zu gestalten und zu bepflanzen. Innerhalb der Fläche sind als versiegelte /
teilversiegelte oder nicht begrünte Flächen nur Fuß- und Radwege, Fahrradabstellplätze,
Fahrradrampen, Müllabstellflächen, Rampen für Fußgänger, Feuerwehrumfahrten und
Feuerwehraufstellflächen zulässig.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 46 / 84
Die Fläche „3“ ist in einem offenen Charakter zu mindestens 80 % als Rasen- oder
Wiesenfläche gärtnerisch zu gestalten und zu bepflanzen. Die Fläche ist zu mindestens 30%
mit Sträuchern und Bäumen gärtnerisch zu gestalten und zu bepflanzen. Hierbei soll die
Grünfläche den städtebaulichen Charakter der offenen grünen Vorgärten entlang der
Deutschen-Telekom-Allee weiterführen und zum Abschluss bringen.
Entlang der Ostgrenze der Anpflanzfläche ist eine Baumreihe mit einem Pflanzabstand von
12 m anzupflanzen. Die Baumreihe ist auf die gesamte Länge der Pflanzfläche anzulegen
und mit großkronigen Laubgehölzen herzustellen.
Innerhalb der Fläche sind als versiegelte / teilversiegelte oder nicht begrünte Flächen nur
Fuß- und Radwege, Feuerwehrumfahrten und –aufstellflächen zulässig. Die Flächen für die
Feuerwehr sind teilversiegelt herzustellen (z.B. Rasengittersteine).
Die als „4“ gekennzeichnete Fläche ist zu mindestens 60 % zu begrünen und gärtnerisch zu
gestalten und zu bepflanzen. Die Bepflanzung mit Sträuchern und Bäumen ist zulässig.
In Ost-West-Richtung ist nördlich und südlich je eine Baumreihe mit einem Pflanzabstand
von 10 m bis 12 m entlang der Gesamtbreite der Anpflanzfläche anzulegen. Die Bäume sind
außerhalb der mit einer Tiefgarage und deren Querungen unterbauten Flächen
anzupflanzen.
Innerhalb der Fläche sind als versiegelte / teilversiegelte oder nicht begrünte Flächen nur
Fuß- und Radwege, Feuerwehrumfahrten und Feuerwehraufstellflächen zulässig.
Für die Auswahl der Baumarten in der Anpflanzfläche 4 wurde eine Pflanzliste erstellt, um die
Ost-West-Achse, die als vernetzende Grünachse Bedeutung hat, besonders zu betonen. Die
Pflanzliste umfasst folgende Arten:
Amberbaum Liquidambar styraciflua 'Paarl'
Feldahorn Acer campestre
Hainbuche Carpinus betulus
Scharlachkastanie Aesculus carnea Briotii
Spanische Eiche "Wageningen" Quercus hispanica 'Wageningen'
Spitzahorn Acer platanoides
Die mit „5“ gekennzeichnete Fläche ist zu begrünen und gärtnerisch zu gestalten und zu
bepflanzen. Die Bepflanzung mit Sträuchern und Bäumen 3. Ordnung gemäß der
Pflanzlisten 1 bis 3 ist zulässig. Der vorhandene Baumbestand ist zu erhalten, abgängige
Bäume sind zu ersetzen.
Innerhalb der Fläche sind als versiegelte / teilversiegelte oder nicht begrünte Flächen nur
Fuß- und Radwege sowie Feuerwehrumfahrten zulässig. Die Flächen für die Feuerwehr sind
teilversiegelt herzustellen (z.B. Rasengittersteine).
Der Anteil versiegelter / teilversiegelter Flächen darf insgesamt 50 % der Fläche nicht
überschreiten.
Die Vorgabe einer Mindestbepflanzung mit Bäumen und Sträuchern soll sicherstellen, dass
die Flächen über eine Wiesenfläche hinaus begrünt werden. Bei der Anpflanzung sollte auf
die Durchmischung einer artenreichen Pflanzenauswahl geachtet werden.
Dachflächen
Flachdächer oder flachgeneigte Dächer bis zu einer Dachneigung von 5° des letzten
Geschosses eines Gebäudes sind mindestens zu 70 % extensiv zu begrünen. Die
Substratschicht muss eine Gesamtstärke von mindestens 15 cm aufweisen. Die
Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten. Es ist festgesetzt worden, dass die Dachflächen
eines Gebäudes zu mindestens 30 % mit Anlagen für Solarenergiegewinnung auszustatten
sind. Hierbei sind ausschließlich aufgeständerte Anlagen für Solarenergiegewinnung
zulässig, um eine Kombination mit der Dachbegrünung zu ermöglichen.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 47 / 84
Fassaden
Die Fassaden der Gebäude sind zu begrünen, sofern dem keine brandschutzrechtlichen
Regelungen entgegenstehen. Dabei sind Fassaden mit Fenstern zu mind. 20 % und
fensterlose Funktionsgebäude zu mind. 40 % mit rankenden, schlingenden oder kletternden
Pflanzen zu begrünen. Das Begrünungskonzept sieht Pflanztröge an den Fassaden vor, um
so auch die Begrünung in den höheren Bereichen zu gewährleisten. Die Darstellungen aus
dem Begrünungskonzept zu Fassadenbegrünungen werden im städtebaulichen Vertrag
gesichert.
13.3 Zu begrünende Freiflächen
Zusätzlich zu den festgesetzten Anpflanzflächen, welche mit Bäumen und Sträuchern
bepflanzt werden, sind auch die nicht überbaubaren und nicht befestigten
Grundstücksfreiflächen gärtnerisch anzulegen. Diese Flächen beschränken sich größtenteils
auf die Randbereiche der im städtebaulichen Konzept vorgesehenen Gebäude und deren
Innenhöfe. Vor allem die Innenhöfe sollen als Aufenthaltsflächen dienen. Daher ist eine
Begrünung der Innenhöfe vorgesehen. Auch die Wegebeziehungen zwischen den
Gebäuden und Innenhöfen werden begrünt. Nach Möglichkeit sollen hier wegbegleitende
Bäume gesetzt werden. Pro 300 m² Freifläche, also außerhalb der möglichen versiegelbaren
Fläche entsprechend der festgesetzten GRZ II, ist die Bindung zur Anpflanzung eines
Laubbaumes festgesetzt.
Der im Bestand vorhandene Wall im Süden mit einer Bepflanzung aus Bäumen und
Sträuchern kann nicht erhalten werden. Aus städtebaulicher Sicht wird durch die Aufgabe
des Walls das Plangebiet besser in das Stadtbild einbezogen und geöffnet. Dennoch wird
der straßenseitige Bereich zur Hilpertstraße in verschiedenen Ebenen mit integrierten
Sitzgelegenheiten und Zugängen ausgeführt und als charakteristischer Grüner Eingang zum
Plangebiet gestaltet.
13.4 Bestandserhalt wertvoller Grünstrukturen
Die Heckenstruktur im Westen bietet das größte Potential für die biologische Vielfalt und wird
daher in ihrer Grundform und der Biotopstruktur erhalten. Sie dient vor allem als Brut- und
Lebensraum für Vogel- und Fledermausarten. Etwa auf Höhe der Ost-West-Achse ist
nördlich des Baufeldes A eine Gruppe von drei Sophora Bäumen vorhanden, die als
erhaltenswert eingestuft werden. Aufgrund der geplanten Bebauung kann diese
Baumgruppe voraussichtlich nicht bestehen bleiben.
13.4.1 Erhaltung und Entwicklung der Biodiversität
Zur Erhaltung der Biodiversität und zur Entwicklung der besonderen Lebensraumqualitäten
des Gebiets sind nicht überbaubare Flächen nach Möglichkeit als Grünflächen zu
entwickeln. Unterstützend zu dem sehr stark versiegelten Bereich des Plangebiets werden
neue Lebensräume in Form von Dachbegrünungen und Fassadenbegrünungen entwickelt.
Die geplanten Grünflächen auf dem Grundstück, von denen ca. 15 – 20 % über Erdanschluss
verfügen, wirken sich durch das ermöglichen von Großgrünstrukturen ebenfalls positiv auf
die Biodiversität aus.
Das Freiflächenkonzept sieht für die Dachbegrünung ein „Biodiversitätsdach“ vor, welches,
über die Mindestanforderung eines extensiv begrünten Daches hinaus, eine einfache
intensive Begrünung vorsieht. Die Vorteile einer solchen Begrünung sind eine
Rückhaltefunktion des Niederschlagswassers, die Minderung der Temperaturunterschiede
der Dachhaut sowie die Feinstaubbindung. Ziel ist es, die Artenvielfalt im Plangebiet zu
erhöhen.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 48 / 84
14. Wasserwirtschaftliche Belange
14.1 Wasserversorgung
Die Versorgung des Plangebiets mit Trink- und Löschwasser erfolgt durch die ENTEGA AG.
Für die Bebauungen ist eine Löschwasserversorgung entsprechend dem Arbeitsblatt DVGW
405 notwendig. Die Trinkwasserversorgung ist technisch und rechtlich (Wasserwerk und
Rohrnetz) durch die bestehenden Wasserversorgungsanlagen gewährleistet. Die
erforderliche Menge ist durch bestehende wasserrechtliche Genehmigungen abgedeckt und
wasserrechtlich und wasserwirtschaftlich ohne Probleme und ohne nachteilige
Auswirkungen auf Natur und Landschaft nachweislich bereitstellbar.
Für das Plangebiet besteht derzeit noch der am 22.06.1976 in Kraft getretene
Bebauungsplan W 23 - Hilpertstraße Nord -, der in einem Teilbereich bereits durch den
Bebauungsplan W 59 überplant wurde. Der überwiegende Teil der Flächen im
Geltungsbereich des Bebauungsplans W 23 ist als Sonderbaufläche für die Bundespost
(FTZ), bzw. die Polizeiverkehrsbereitschaft und im südwestlichen Bereich an der
Hilpertstraße eine kleinere Fläche für gewerbliche Nutzung festgesetzt. Die im
Bebauungsplan W 23 festgesetzten Nutzungen sind ähnlich mit denen eines
Gewerbegebietes.
Des Weiteren besteht zurzeit bereits eine gewerbliche Nutzung (Hotel) innerhalb des
Plangebietes.
Aufgrund der städtebaulich integrierten Lage, der bereits bestehenden gewerblichen
Nutzung sowie dem bestehenden Planungsrecht durch einen rechtskräftigen
Bebauungsplan mit ähnlichen Nutzungsfestsetzungen, kann davon ausgegangen werden,
dass die Versorgung des Plangebiets mit Trink- und Löschwasser auch zukünftig
sichergestellt ist.
14.2 Wasserqualität
Die Wasserqualität des zur Verfügung zu stellenden Trinkwassers entspricht den
Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV).
14.3 Schutz- und Sicherungsgebiete
Das Plangebiet liegt in keinem Schutz- oder Sicherungsgebiet nach dem Hessischen
Wassergesetz.
Das Plangebiet liegt weder in einem Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebiet noch in
einem Überschwemmungsgebiet oder überschwemmungsgefährdetem Gebiet.
Die Entfernung zum nächstgelegenen Wasserschutzgebiet (Trinkwasserschutzzone III) bei
Eschollbrücken beträgt ca. 5 km in südwestlicher Richtung
14.4 Oberirdische Gewässer
Oberirdische Gewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.
14.5 Grundwasserbewirtschaftungsplan „Hessisches Ried“
Das Planungsgebiet liegt im Geltungsbereich des Grundwasserbewirtschaftungsplanes
„Hessisches Ried“ (StAnz für das Land Hessen 21/1999, S. 1659 und 31/2006, S. 1704).
Dieser ist als Bewirtschaftungsplan i.S.d. § 6 WHG ein Instrument der wasserwirtschaftlichen
Fachplanung zur raumübergreifenden Steuerung wasserrechtlicher Entscheidungen.
Er ist die Grundlage einer ökologisch orientierten Grundwasserbewirtschaftung und bildet
damit die Voraussetzung für eine langfristig gesicherte Wasserversorgung im Ballungsraum
Rhein-Main.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 49 / 84
14.6 Grundwasserverunreinigung
Im Plangebiet sind keine Grundwasserverunreinigungen bekannt.
14.7 Bodenversiegelung / Niederschlagswasserversickerung
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde durch das Büro Umweltplanung
Bullermann Schneble GmbH ein Konzept zur Regenwasserbewirtschaftung für das Areal
„Hilpertstraße 27", im Geltungsbereich des Bebauungsplans W 23.2 erarbeitet. Das Konzept
zur Regenwasserbewirtschaftung kommt zusammenfassend zu folgendem Ergebnis:
Im Vorfeld wurde der anstehende Baugrund im Hinblick auf seine Versickerungsfähigkeit
untersucht. Der im Plangebiet vorhandene Bodenaufbau weist eine Bodendurchlässigkeit im
Bereich von 5 x 10 -5 Meter pro Sekunde auf. Dieser ist daher für eine gezielte
entwässerungstechnische Versickerung geeignet.
Das Plangebiet liegt nicht in einer Trinkwasserschutzzone oder einem
Überschwemmungsgebiet.
In der Folge wurde ein Regenwasserkonzept für das Plangebiet entwickelt, mit der
Zielsetzung das anfallende Niederschlagswasser durch dezentrale Elemente der
Regenwasserbewirtschaftung vor Ort vollständig zu bewirtschaften und kein Regenwasser in
die öffentliche Kanalisation abzuleiten.
Das auf den Dachflächen anfallende Regenwasser wird durch eine Dachbegrünung
reduziert. Die weiteren befestigten Flächen werden weitestgehend wasserdurchlässig
hergestellt. Anfallendes nicht verunreinigtes Niederschlagswasser wird in Rigolen bzw.
Mulden geleitet und nach entsprechender Reinigung versickert. Anlagen zur Nutzung von
Niederschlagswasser wie der Grünflächenbewässerung werden zusätzlich empfohlen.
Das benötigte Volumen, bzw. der Platzbedarf für die erforderlichen Versickerungsanlagen,
wurde überschlägig auf Basis des Grobkonzeptes für die einzelnen Gebäude ermittelt. Bei
einer Realisierung des dargestellten Regenwasserkonzeptes im Plangebiet ist die
entwässerungstechnische Erschließung des Plangebietes gesichert.
14.8 Abwasser
Das Plangebiet ist derzeit an die vorhandenen Abwasseranlagen im Quartier
angeschlossen. Es wird davon ausgegangen, dass die bestehenden Abwasseranlagen
ausreichend dimensioniert sind. Dies wird im Rahmen der nachfolgenden
Baugenehmigungsverfahren abschließend geprüft.
14.9 Grundwasser
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde ein Bodengutachten durch das Büro ITUS aus
Weiterstadt erstellt. Bei den im August 2019 durchgeführten Erkundungsarbeiten wurde bis
zur maximalen Untersuchungstiefe von ca. 8,6 m unterhalb der Geländeoberkante kein
Grundwasser angetroffen. Die angetroffenen Böden waren trocken bis erdfeucht. Gemäß
den Grundwasserhöhengleichenplänen von April 1957 bis Oktober 2015 lag der
Grundwasserstand im Geländebereich in diesem Zeitraum in etwa bei 103 m ü. NN bis 109 m
ü. NN und entsprechend rd. 17 m bis 23 m tief unter Gelände.
15. Immissionsschutz
15.1 Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet – Verkehrslärm
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde durch das Büro Dr. Gruschka eine
Schalltechnische Untersuchung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans W 23.2
erarbeitet.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 50 / 84
Die Schalltechnische Untersuchung kommt zusammenfassend zu folgendem Ergebnis:
Die Beurteilungspegel des Straßen- und Schienenverkehrs sind unter Berücksichtigung der
auf den überbaubaren Flächen innerhalb des Plangebietes möglichen Gebäude für den
Tagzeitraum in Abb. 18 und für den Nachtzeitraum in Abb. 19 dargestellt. Hiernach sind im
Plangebiet auf den überbaubaren Flächen die Orientierungswerte der DIN 18005 für
Gewerbegebiete von tags/nachts 65/55 dB(A) eingehalten.
Sollte auf der östlich gelegenen ICE-Freihaltetrasse eine Bahnstrecke realisiert werden, so
wäre die Deutsche Bahn AG verpflichtet, ausreichende Lärmvorsorge zum Schutz des
Plangebietes vor Schienenverkehrslärmeinwirkungen zu treffen.
Abb. 18: Beurteilungspegel „Verkehr“, tags, Immissionshöhe 6 m üG
Abb. 19: Beurteilungspegel „Verkehr“, nachts, Immissionshöhe 6 m üG
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 51 / 84
15.2 Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet – Gewerbelärm
Durch die Planung entsteht dem Grunde nach kein Gewerbelärm-Immissionskonflikt, da zum
einen das ursprünglich für das Plangebiet festgesetzte Sondergebiet im Hinblick auf von
außen einwirkenden Gewerbelärm die gleiche Immissionsempfindlichkeit besaß, wie das
geplante Gewerbegebiet, zum anderen in Bezug auf die nordwestlich gelegene
Wohnbebauung die Abstufung vom geplanten Gewerbegebiet über die vorhandenen
eingeschränkten Gewerbegebiete hin zum Wohngebiet dem Trennungsgrundsatz nach § 50
BImSchG entspricht. Diese formalen Aspekte der immissionsschutztechnischen
Verträglichkeit im Untersuchungsraum werden durch die bestehenden und geplanten
Nutzungen bestätigt.
15.3 Passiver Schallschutz für schutzbedürftige Aufenthaltsräume
Aufgrund des bestehenden und auch zukünftig angedachten Hotelbetriebes innerhalb des
Plangebietes werden nachfolgend die Grundlagen für die Bemessung der erforderlichen
Luftschalldämmung von Außenbauteilen schutzbedürftiger Aufenthaltsräume gegen
Außenlärm gemäß DIN 4109 sowie die Kriterien für das Erfordernis schalldämmender
Lüftungseinrichtungen in Übernachtungsräumen von Beherbergungsstätten angegeben.
Diese passiven Schallschutzmaßnahmen sind bei der Errichtung oder der baulichen
Änderung von Gebäuden mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen zu beachten.
15.3.1 Maßgebliche Außenlärmpegel
Bei erhöhten Außenlärmeinwirkungen ist im Rahmen des Schallschutznachweises gegen
Außenlärm gemäß DIN 4109 die ausreichende Luftschalldämmung von Außenbauteilen (z.
B. Fenster, Rollladenkästen) schutzbedürftiger Aufenthaltsräume nachzuweisen. Grundlage
hierzu bilden die maßgeblichen Außenlärmpegel. Da gemäß den Abbildungen 18 und 19 die
Beurteilungspegel „Verkehr“ nachts weniger als 10 dB(A) unter den Tagwerten liegen,
ergeben sich die Verkehrslärm-Beiträge zu den maßgeblichen Außenlärmpegeln nachts zum
Schutz des Nachtschlafes aus den Nacht-Beurteilungspegeln "Verkehr" zzgl. einem
Zuschlag von 10 dB(A). Die Nachtwerte gelten für Räume, die überwiegend zum Schlafen
genutzt werden. Die Verkehrslärm-Beiträge zu den maßgeblichen Außenlärmpegeln tags
entsprechen den Tag-Beurteilungspegeln "Verkehr". Gemäß der DIN 4109-2 ist hierbei
aufgrund der Frequenzzusammensetzung von Schienenverkehrsgeräuschen in Verbindung
mit dem Frequenzspektrum der Schalldämm-Maße von Außenbauteilen der
Beurteilungspegel für Schienenverkehr jeweils pauschal um 5 dB(A) zu mindern.
Die Gewerbelärm-Beiträge zu den maßgeblichen Außenlärmpegeln entsprechen den
Immissionsrichtwerten der TA Lärm für Gewerbegebiete (GE) von tags/nachts 65/50 dB(A).
Die maßgeblichen Außenlärmpegel sind dann durch Addition von jeweils 3 dB(A) auf die
Summenpegel der unterschiedlichen Lärmarten tags/nachts zu bilden.
Auf den Bauflächen im Plangebiet betragen damit die maßgeblichen Außenlärmpegel tags
ca. 69 bis 70 dB(A) (Lärmpegelbereiche IV bis V) und nachts ca. 62 bis 68 dB(A)
(Lärmpegelbereiche III bis IV).
15.3.2 Schalldämmende Lüftungseinrichtungen
Aus Gründen der Hygiene und zur Begrenzung der Raumluftfeuchte müssen Wohn- und
Schlafräume sowie Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten ausreichend mit
Frischluft versorgt werden. Dies geschieht in der Regel durch zeitweises Öffnen oder Kippen
der Fenster. Bei einer Außenlärmbelastung von nachts ≥ 50 dB(A) ist jedoch gemäß VDI
2719 in Schlafräumen und Kinderzimmern sowie in Übernachtungsräumen von
Beherbergungsstätten bei geschlossenen Fenstern eine ausreichende Frischluftzufuhr mit
zusätzlichen, schalldämmenden Lüftungseinrichtungen sicherzustellen.
Da in Gewerbegebieten gemäß TA Lärm bereits Gewerbelärmeinwirkungen von nachts 50
dB(A) zulässig sind, sind unter Berücksichtigung der zusätzlichen
Verkehrslärmeinwirkungen schalldämmende Lüftungseinrichtungen für Schlaf- und
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 52 / 84
Kinderzimmer sowie für Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten grundsätzlich
erforderlich.
15.4 Luftverkehr
Das Plangebiet liegt außerhalb des Siedlungsbeschränkungsgebietes des Regionalplanes
Südhessen 2010. Das Siedlungsbeschränkungsgebiet wurde auf Grundlage der
60-dB(A)-Fluglärmkontur entsprechend der Leitlinie zur Beurteilung von Fluglärm durch die
Immissionsschutzbehörden der Länder (LAI-Leitlinie) für Verkehrsflughäfen berechnet.
Da in den Siedlungsbeschränkungsgebieten nur die Ausweisung neuer Wohnbauflächen
und Mischgebiete im Rahmen der Bauleitplanung nicht zulässig sind, sind diese Vorgaben
für die Planung ohne Belang, da im Plangebiet ein Gewerbegebiet ausgewiesen werden soll.
Abb. 20: Lärmschutzbereich Flughafen Frankfurt/Main, Land Hessen
Das Plangebiet liegt auch außerhalb des Lärmschutzbereichs des Flughafens
Frankfurt/Main gemäß Lärmschutzbereichsverordnung (Verordnung über die Festsetzung
des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt/Main vom 30. September
2011).
Gemäß den Karten 1 bis 3 in der Anlage 2 der Verordnung über die Festsetzung des
Lärmschutzbereichs für den Flughafen Frankfurt Main, 30 Sept. 2011, liegt das Plangebiet
außerhalb der Tag- und Nacht-Schutzzonen des Lärmschutzbereichs. Damit betragen im
Plangebiet die äquivalenten Dauerschallpegel tags LAeq, Tag < 55 dB(A) bzw. nachts LAeq,
Nacht < 50 dB(A) und die nächtlichen Maximalpegel LAmax < 53 dB(A).
16. Allgemeiner Klimaschutz
Gemäß § 1a Abs. 5 BauGB soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch
Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der
Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden.
Im vorliegenden Bebauungsplan wird der allgemeine Klimaschutz u.a. durch folgende
Aspekte beachtet:
Plangebiet
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 53 / 84
16.1 Klimaökologie
Um die Auswirkungen der Planung auf das Klima zu erfassen, ist im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens eine Klimaökologische Untersuchung erstellt worden
(„BBP/Darmstadt“, GEO-NET Umweltconsulting GmbH, Hannover, August 2021).
Im Folgenden werden die Ergebnisse der Untersuchung dargestellt:
Insgesamt beschränken sich die klimaökologischen Auswirkungen des Planvorhabens zum
größten Teil auf die unmittelbare Umgebung des Plangebietes. Hauptsächlich beeinflusste
Bereiche sind im Westen sowie Nordosten an das Plangebiet angrenzende Blöcke, die
allerdings nicht als Wohnsiedlung, sondern hauptsächlich gewerblich genutzt werden. Ein
nennenswerter negativer Einfluss auf die westlich und nordöstlich angrenzenden Bereiche
erfolgt in Form eines abgeschwächten Kaltluftvolumenstroms (s. Abb. 21). Laut
VDI-Richtlinie 3787 Blatt 5 (VDI 2003) wird ein quantitatives „Maß der Beeinflussung“
vorgeschlagen, das eine Reduktion der Abflussvolumina um mehr als 10 % im Umfeld von
bioklimatisch belasteten Siedlungsgebieten als „hohe vorhabenbedingte Auswirkung“
ausweist.
Abb. 21: Abweichung des Kaltluftvolumenstroms zum Zeitpunkt 4 Uhr morgens (2 m ü. Grund) im
Planszenario, Quelle: Expertise Klimaökologie „BBP/Darmstadt“ – Bericht Klimaökologie,
Stand August 2021
Die Auswirkungen des Planvorhabens führen dazu, dass sich der Kaltluftvolumenstrom lokal
um teils wesentlich mehr als 10 % reduziert. Bei Betrachtung der Veränderung des
Kaltluftvolumenstroms auf Blockebene wird deutlich, dass neben dem Plangebiet selbst das
direkt westlich, sowie die direkt östlich angrenzenden Blöcke von einer Reduzierung um
mehr als 10 % betroffen sind (s. Abb. 22). Dabei bezieht sich die VDI-Richtlinie ausdrücklich
auf Siedlungsbereiche, in denen eine thermische Belastung des Menschen in der Nacht, mit
negativen Auswirkungen auf Schlafverhalten und Gesundheit, vermieden werden soll.
Bei den durch Rückgang des Kaltluftvolumenstroms am stärksten betroffenen Bereichen
handelt es sich um Gewerbestandorte. Die durch die VDI-Richtlinie zu schützenden
Siedlungsbereiche sind somit nicht unmittelbar betroffen. Die Reduzierung des
Kaltluftvolumenstromes ist daher im Bereich der Gewerbestandorte vertretbar.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 54 / 84
Abb. 22: Abweichung des Kaltluftvolumenstroms zum Zeitpunkt 4 Uhr morgens (2 m ü. Grund) auf
Blockebene, Quelle: Expertise Klimaökologie „BBP/Darmstadt“ – Bericht Klimaökologie,
Stand August 2021
In der Untersuchung werden Hinweise zur Aufrechterhaltung des Kaltluftvolumenstroms im
Untersuchungsgebiet sowie allgemeine Hinweise für die Verringerung der Wärmebelastung
und Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Freien innerhalb des Plangebietes gegeben:
Aufrechterhaltung des Luftaustauschs im Untersuchungsgebiet
Um das bodennahe Kaltluftströmungsfeld und den Kaltluftvolumenstrom so geringfügig wie
möglich zu beeinträchtigen, ist es wichtig, den Strömungswiderstand der Gebäude auf ein
Minimum zu beschränken. Hierfür ist vor allem die Erhaltung von Baulücken zwischen den
Gebäudekörpern von Bedeutung. Bei Betrachtung des aktuellen Windfeldes, könnte durch
eine zentrale Öffnung der nördlichsten Gebäudekubatur die Durchlüftungssituation im
Plangebiet weiter verbessert werden.
Des Weiteren ist zu beachten, dass das Pflanzen von Bäumen tagsüber zu einer
Verschattung der Gebäude und der Innenhöfe und folglich zu einer Verringerung der
bodennahen Temperatur führt, in der Nacht jedoch als Strömungswiderstand des
Kaltluftströmungsfeldes zu sehen ist. In der Planvariante überwiegt jedoch der positive
Aspekt des Baumbestands, da das Windfeld allgemein schon stark durch die
Gebäudekörper beeinträchtigt ist.
Bedeutung von Dach- und Fassadenbegrünung
Die Dach- und Fassadenbegrünungen zählen zu den effektiven Maßnahmen, die
Erwärmung der Gebäude am Tage abzuschwächen. Sie wirken zweifach positiv auf einen
Gebäudebestand ein, da einerseits durch die Schattenspende die Wärmeeinstrahlung am
Tage reduziert wird und andererseits über die Verdunstungskälte des Wassers Wärme
abgeführt wird. Eine Fassadenbegrünung ist insbesondere an West- und Südfassaden
wirksam, da hier die stärkste Einstrahlung stattfindet. Darüber hinaus mindert eine
Begrünung die Schallreflexion und damit die Lärmbelastung und kann zu einem gewissen
Grad Stäube und Luftschadstoffe binden. Die Möglichkeiten bei der Realisierung einer
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 55 / 84
Fassadenbegrünung werden allerdings entscheidend von der baulichen Ausgangssituation
mitbestimmt.
Bei einer Dachbegrünung wirkt die Vegetation zusammen mit dem Substrat isolierend und
verringert damit das Aufheizen darunter liegenden Wohnraums bzw. Aufenthaltsraums.
Zudem senkt die Dachbegrünung die Oberflächentemperatur des Daches aufgrund der
Verdunstung von Wasser ab und verringert die Temperatur in der oberflächennahen
Luftschicht. Allerdings kommt es hier durch die Traufhöhe der höheren Gebäude (> 15 m) zu
einer vertikalen Entkopplung der positiven Effekte. Nur relativ niedrige Gebäude (< 5 m) mit
Dachbegrünung können zu einem im bodennahen Bereich positiven Abkühleffekt beitragen.
Gründächer auf 4-5 geschossigen Gebäuden zeigen in der untersten Schicht der
Stadtatmosphäre (= Aufenthaltsbereich des Menschen) keinen nennenswerten positiven
Temperatureffekt, jedoch profitieren die oberen Geschosse aufgrund der kühleren
Luftmassen von einem verbesserten Innenraumklima. Voraussetzung für die Kühlwirkung ist
allerdings immer ein ausreichendes Wasserangebot für die Vegetation. Sollte bei längeren
Hitzeperioden die Vegetation austrocknen, steigen die Temperaturen wieder auf das Niveau
eines normalen Daches an und können sogar darüber hinausgehen. Der Kühlungseffekt für
die Innenräume bleibt dabei aber erhalten. Im Winter isoliert ein Gründach zusätzlich und
kann zur Senkung des Heizbedarfes beitragen. Ein weiterer Vorteil von Dachbegrünung ist
im Retentionsvermögen von Regenwasser zu sehen, wodurch die Kanalisation vor allem bei
Starkregenereignissen entlastet wird.
Verringerung der Wärmebelastung im Siedlungsraum
Während am Tage die direkte, kurzwellige Strahlung der Sonne wirksam ist, geben nachts
Bauwerke und versiegelte Oberflächen die tagsüber gespeicherte Energie als langwellige
Wärmestrahlung wieder ab. Durch die Verringerung des Wärmeinputs am Tage wird
gleichzeitig weniger Strahlungsenergie in der Baumasse gespeichert und damit in der Nacht
auch weniger Wärme an die Luft abgegeben. Neben einer hohen Grünausstattung lässt sich
zudem durch die Verwendung von hellen Baumaterialen die Reflexion des Sonnenlichtes
(Albedo) erhöhen, so dass ebenerdig versiegelte Flächen oder auch Fassaden stärker
zurückstrahlen. Dadurch bleiben sie kühler und nehmen damit insgesamt weniger
Wärmeenergie auf.
Abwägung und planerische Umsetzung zur Verringerung der Wärmebelastung
Wie im Gutachten dargestellt könnte eine zentrale Öffnung der nördlichen Gebäudekubatur
zwar die Durchlüftungssituation im Plangebiet weiter verbessern, doch selbst bei Umsetzung
größerer Öffnungen in diesem Bereich ist die Wirksamkeit begrenzt. Unmittelbar nördlich
angrenzend zum Plangebiet befindet sich ein 8-geschossiges Parkhaus. Das Parkhaus
erstreckt sich riegelförmig über die gesamte Breite des Plangebietes und trägt aufgrund
seiner Höhe sowie der Nähe zum Plangebiet schon jetzt nicht begünstigend zu einer
Verbesserung der Durchlüftungssituation bei. Darüber hinaus würden sich durch eine
Öffnung im nördlichen Gebäuderiegel die Lärmemissionen des Parkhauses negativ als
Immission auf das Plangebiet auswirken.
Bei Überplanung des Gebiets wird auf klimaökologische Ansätze geachtet. Durch die
Festsetzung der GRZ, den Festsetzungen zum Anpflanzen und Erhalt von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, der Festsetzung von Grünflächen, der
Festsetzung zur Dach- und Fassadenbegrünung sowie der Versickerung des anfallenden
Niederschlagswassers innerhalb des Plangebietes werden die klimaökologischen Belange
berücksichtigt.
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16.2 Nutzung erneuerbarer Energien
Die Nutzung erneuerbarer Energien bzw. die sparsame und effiziente Nutzung von Energien
sind grundsätzlich möglich. Im Bebauungsplan werden keine Festsetzungen getroffen, die
diesen Zielen entgegenstehen. Im Übrigen sind die Belange des Klimaschutzes bei der
Erstellung von Neubauten durch die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
bereits hinreichend berücksichtigt. Es wird auch auf Kap. 20.9 verwiesen.
17. Artenschutzrechtliche Beurteilung
Zur Erfassung und Bewertung der planungsrelevanten Flora und Fauna wurde eine
Artenschutzfachliche Potentialabschätzung (Büro Ökologie und Stadtentwicklung,
11.06.2019), eine Ergänzung mit Inhalten zu Reptilien und Pflanzen (Büro Ökologie und
Stadtentwicklung, 11.09.2019) sowie ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Büro Ökologie
und Stadtentwicklung, Juli 2020) erstellt.
Im Rahmen der artenschutzfachlichen Potentialanalyse wurde festgestellt, dass das
Grundstück artübergreifend über ein geringeres Habitatpotenzial verfügt, als dies durch die
Nutzungsaufgabe der letzten Jahre sowie die Luftbildauswertung samt Datenrecherche zu
erwarten gewesen wäre.
Bedingt wird dieses geringe Habitatpotenzial durch die städtebauliche Lage in einem
Gewerbegebiet, die stetige, intensive gärtnerische Pflege der Freiflächen sowie den hohen
Anteil an nicht heimischen wenn auch floristisch artenreichen Pflanzen.
Mittels ergänzender Untersuchungen wurde ebenfalls 2019 ermittelt, dass sich keine streng
geschützten Pflanzen bzw. solche des Anhangs IV der FFH-Richtlinie innerhalb des
Untersuchungsgebietes befinden. Reptilien konnten ebenfalls nicht nachgewiesen werden.
Folglich konnten artenschutzrechtliche Konflikte der Klasse der Reptilien sowie der lokalen
Flora, welche durch die Umplanung des Baugrundstückes bedingt würden, ausgeschlossen
werden.
Somit beschränkt sich die zu erwartende Betroffenheit auf die Klasse der Vögel sowie die der
Fledermäuse.
Aufbauend hierauf wurde im Juli 2020 ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag fertiggestellt.
Ziel des Gutachtens ist es, die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach §44 Abs.1
i.V.m. Abs. 5 BNatSchG, die durch das Vorhaben erfüllt werden könnten, zu ermitteln und
darzustellen.
Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag kommt zusammenfassend zu folgenden
Ergebnissen:
17.1 Naturschutzrechtliche Rahmenbedingungen
Bei zulässigen Eingriffen nach den Vorschriften des Baugesetzbuches gelten gemäß § 44
Abs. 5 Satz 5 BNatSchG die Verbote für die Arten des Anhangs IV der
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL, Richtlinie 92/43 EWG) und die europäischen
Vogelarten (VS-RL, EU-Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG). Bei diesen Arten kann ein
Verstoß zu einem haftungsrechtlich relevanten Umweltschaden gemäß
Umweltschadensgesetz bzw. § 19 BNatSchG führen. Die Arten der Verordnung (EG) Nr.
338/97 (EU-Artenschutzverordnung) oder die nach BArtSchV national geschützten Arten
genießen bei baurechtlich zulässigen Eingriffen diesen strengen Schutz hingegen nicht.
Werden Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG bei der Verwirklichung eines Vorhabens
berührt, ist zu prüfen, ob die ökologischen Funktionen der betroffenen Fortpflanzungs- und
Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang ggf. durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen
weiterhin erfüllt werden können.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 57 / 84
Der Prüfumfang der vorliegenden artenschutzrechtlichen Prüfung umfasst daher vorrangig
die europäisch geschützten Arten nach Anhang IV der FFH-RL und die europäischen
Vogelarten nach der VSRL.
17.2 Ermittlung der relevanten Arten, Untersuchungstiefe
In der Potenzialabschätzung wurde ermittelt, dass sich die potentiellen Auswirkungen auf die
Klasse der Vögel sowie die lokale Fledermausfauna beschränken.
Eine Betroffenheit weiterer Tier- und Pflanzenarten konnte anhand der benannten
Voruntersuchungen ausgeschlossen werden und stellt, in Abstimmung mit der zuständigen
Naturschutzbehörde, keinen Bestandteil der artenschutzrechtlichen Untersuchungen dar.
17.3 Wirkfaktoren
17.3.1 Baubedingte Wirkfaktoren
– Störung des bestehenden Bodengefüges und der Versickerungs- und
Filtereigenschaften
– Abgrenzungen von Baufeldern bzw. Baustellen
– Materiallagerungen
– Geräusch- und Staubemissionen
– Erschütterungen
– Baustellenverkehr
– (erhebliche) Störungen der Fauna durch Bewegungsunruhe durch Bauvorgänge
– Entfernung und Schnitt von Gehölzen
– Gefährdung schützenswerter Vegetationsflächen und Einzelgehölze
– Schadstoffemissionen durch Baufahrzeuge und Baubetrieb: Gefahr der erhöhten
Belastung von Boden, Wasser und Luft sowie Störung angrenzender empfindlicher
Nutzbereiche
17.3.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren
– Flächenversiegelung bzw. Verlust des natürlich gewachsenen Bodens (nur in
begrenztem Umfang vorhanden) mit seinen Regelungs-, Lebensraum - und
Produktionsfunktionen durch die geplanten baulichen Anlagen
– Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
– Verlust von Nahrungshabitaten
– Veränderung des Wasserhaushaltes
– Überbauung und Beseitigung von Biotopstrukturen
– Zerschneidung von Biotopfunktionen
17.3.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren
– Erhöhung der Bewegungsunruhe durch (wiederkehrende) menschliche Präsenz
– Lärm- und Lichtreize durch (wiederkehrende) menschliche Präsenz
– Erhöhung der Emissionen durch wiederkehrenden Verkehr
– dauerhafte Störung von angrenzenden Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 58 / 84
17.4 Untersuchungsergebnisse
17.4.1 Vögel
Innerhalb der laubfreien Zeit (am 26.03.2020) wurde das Gesamtgebiet auf das
Vorhandensein von Neststandorten bzw. entsprechenden Hinweisen aus den Vorjahren hin
überprüft.
Darüber hinaus wurde das Vorkommen von sämtlichen lokalen Arten samt Status innerhalb
des Grundstückes bestimmt.
Die Ergebnisse der Kartierung der Avifauna sind in der folgenden Tabelle sowie Abbildung
dargestellt:
Tabelle 1: Ergebnisse der Kartierungen zur Avifauna
Erfassung Artenspektrum Ergebnisse Mögliche Konflikte
Kartierung der
Neststandorte Alle Vogelarten 1x Elsternnest
7x weitere Nester
Zerstörung der
Fortpflanzungsstätten,
erhöhtes Tötungsrisiko
Erfassung des
gesamten
Arteninventares
(Nahrungsgäste)
Alle Vogelarten
Sicht- und akustische
Nachweise
Hausrotschwanz,
Ringeltaube
Beeinträchtigung
Nahrungshabitat
Brutvogelerfassung Alle Vogelarten
Brutreviere und
Neststandorte
Amsel, Girlitz,
Kohlmeise,
Mönchsgrasmücke,
Rotkehlchen, Stieglitz,
Zilpzalp, Elster
Zerstörung der
Fortpflanzungsstätten,
erhöhtes Tötungsrisiko
Abb. 23: Ergebnisse der Brutvogelkartierung im Plangebiet
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 59 / 84
Abb. 24: Räumliche Verteilung der Einzelnachweise und Nahrungsgäste
Bewertung:
Mögliche Konflikte bzw. eine Betroffenheit ergeben sich für folgende Arten bzw. Gruppen:
– Girlitz
– Stieglitz
– Brutvögel mit günstigem Erhaltungszustand (Gruppe)
– Nahrungsgäste mit günstigem Erhaltungszustand (Gruppe).
Es folgt eine Bewertung und Darstellung aller Vogelarten, welche als Brutvogel innerhalb des
Grundstückes erfasst wurden (Abb. 25), jeweils mit Angaben zu lokalem Vorkommen,
Schutzstatus, Bestand, Gefährdungsstatus sowie Erhaltungszustand.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 60 / 84
Abb. 25: Darstellung der Betroffenheit der Brutvogelarten innerhalb des Grundstückes
17.4.2 Fledermäuse
Am 26.03.2020 sowie am 28.05.2019 wurden die Gehölze des Planungsgebietes auf das
Vorhandensein von Baumhöhlen bzw. Spaltenquartieren hin überprüft. Die Kontrolle der
vorhandenen Gebäudestrukturen erfolgte im Rahmen der artenschutzfachlichen
Potentialanalyse 2019.
Folgende Fledermausarten konnten erfasst werden:
Tabelle 2: Ergebnisse der Fledermaus-Kartierungen:
Erfassung Artenspektrum Ergebnisse Mögliche Konflikte
Baumhöhlenkart
ierung
Alle baumbezogenen
Fledermausarten
Ein Potential ist im Bereich
der großräumigen Hecke
bzw. den eingestreuten
Altbäumen, vereinzelt an
den Altbäumen des
Parkplatzbereiches sowie,
in etwas größerem
Ausmaß, in den
abgestorbenen Bäumen
an der Nordseite des
Baugrundstückes
(einzelne Baumhöhlen und
Spaltenquartiere)
gegeben.
Zerstörung potentieller
Fortpflanzungs- und
Ruhestätten; Erhöhtes
Tötungsrisiko
Potentialanalyse
Gebäude
Alle gebäudebezogenen
Fledermausarten
Ein geringes
Habitatpotential besteht im
Bereich der
Rolladenkästen der
oberen Stockwerke.
Zerstörung potentieller
Fortpflanzungs und
Ruhestätten; Erhöhtes
Tötungsrisiko
Automatische
Dauererfassung
Alle lokalen
Fledermausarten
Es wurden drei Arten und
drei Artgruppen
nachgewiesen.
Beeinträchtigung des
Nahrungshabitates
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 61 / 84
Es konnten drei Arten und drei Artengruppen eindeutig nachgewiesen werden:
– Rauhautfledermaus
– Zwergfledermaus
– Großer Abendsegler.
Ein Vorkommen von weiteren Arten, die das Baugrundstück als gelegentliches
Nahrungshabitat nutzen, ist aufgrund der Nachweise der Artengruppen (Nyctoloide und
Nycmi) für den Kleinen Abendsegler und die Breitflügelfledermaus nicht auszuschließen.
Aufgrund der geringen Anzahl ist jedoch ausschließlich von einer potentiellen, singulären
und marginalen Nutzung auszugehen.
Artenschutzfachliche Konflikte können für diese beiden potentiell vorkommenden Arten
ausgeschlossen werden.
Baumbezogene Fledermausarten:
Ein Potential für eine Quartiernutzung innerhalb des Untersuchungsgebietes ist für die
baumgebundenen Fledermausarten im Bereich der großräumigen Hecke bzw. den
eingestreuten Altbäumen, vereinzelt an den Altbäumen des Parkplatzbereiches sowie, in
etwas größerem Ausmaß, in den abgestorbenen Bäumen an der Nordseite des
Baugrundstückes (einzelne Baumhöhlen und Spaltenquartiere) gegeben. Ein sicherer
Nutzungsnachweis ließ sich an den potentiellen Quartierbäumen nicht verifizieren.
Auch wenn das dokumentierte, unterdurchschnittliche Vorkommen von Insekten die Eignung
des Baugrundstückes als Lebensraum begrenzt, bedingt bereits eine potentielle
Habitateignung, dass von einer temporären Nutzung dieser potentiellen Quartierstrukturen
auszugehen ist. Daher sind verbindliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu
bestimmen und umzusetzen (vgl. textl. Festsetzungen I. 8.5
"Artenschutzmaßnahmen/CEF-Maßnahmen"), da ausschließlich auf diesem Weg ein
Konflikt mit dem § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG vermieden werden kann, bzw. zu
erwartende Konflikte kompensiert werden können. Eine dauerhafte Störung ist hingegen
nicht anzunehmen. Fledermäuse gelten allgemein als wenig störungsanfällig. Was verbleibt,
ist eine potentielle Störung während der Bauphase. Diese ist zeitlich begrenzt, so dass kein
Konflikt mit dem § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG zu erwarten ist. Nicht kompensierbare
artenschutzrechtliche Konflikte sind im Hinblick auf die baumgebundenen Fledermausarten
unter der zuvor benannten Prämisse nicht zu erwarten.
Gebäudebezogene Fledermausarten:
Die Kontrolle der vorhandenen Gebäudestrukturen zeigte 2019, dass die vorliegende
Gebäudestruktur über ein geringes Habitatpotential für die gebäudebezogenen
Fledermausarten verfügt. Ausschließlich im Bereich der Rollladenkästen der oberen
Stockwerke konnte, bzw. kann eine Nutzung durch Fledermäuse nicht ausgeschlossen
werden. Die glatten Rollläden (Blenden aus glattem Metall) bieten allerdings wenig Halt für
die Tiere, so dass ein Vorkommen als unwahrscheinlich bewertet wurde. Daher wurde
innerhalb der artenschutzfachlichen Potentialanalyse bereits festgestellt, dass für die
gebäudebezogenen Fledermausarten keine nicht kompensierbaren artenschutzrechtlichen
Konflikte zu erwarten sind.
Zur gänzlichen Vermeidung eines Konfliktes mit dem § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG
werden verbindliche, stichprobenartige Kontrollen als Vermeidungsmaßnahme festgelegt.
Im Detail sollen die Rolladenkästen exemplarisch durch Aufbruch an insgesamt fünf Stellen
sowie an verschiedenen Gebäudepositionen untersucht werden. Die Durchführung dieser
Prüfung sollte innerhalb der aktiven Zeit der Fledermäuse sowie außerhalb der Setzzeiten
erfolgen (Ende August bis Mitte Oktober). Zudem ist der geplante Gebäudeabriss innerhalb
von zwei Jahren nach der benannten Prüfung durchzuführen.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 62 / 84
Davon ausgehend, dass keine Hinweise auf eine Nutzung durch Fledermäuse
nachgewiesen werden können und den Rollladenkästen weiterhin eine geringe bis keine
Eignung zugesprochen wird, sind keine weiteren Maßnahmen notwendig. Bei Nachweisen
oder Hinweisen auf eine entsprechende Nutzung wird ein dann zu erstellendes
Vermeidungskonzept auf diesen Sachverhalt eingehen müssen, um Konflikte mit dem
BNatSchG vollständig zu vermeiden. Eine dauerhafte Störung ist nicht anzunehmen.
Fledermäuse gelten allgemein als wenig störungsanfällig. Was verbleibt, ist eine potentielle
Störung während der Bauphase. Diese ist zeitlich begrenzt, so dass kein Konflikt mit dem
§ 44 Abs.1 Nr.2 BNatSchG zu erwarten ist.
17.5 Vermeidungs- Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Bei Berücksichtigung und vollständiger Umsetzung der nachfolgend benannten
Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen sind erhebliche nachteilige
Umweltauswirkungen nicht zu erwarten. Ein Konflikt mit dem § 44 Abs. 1 BNatSchG ist, unter
der zuvor benannten Prämisse, für keine der benannten Artengruppen zu erwarten. Folglich
wird das geplante Vorhaben, unter Berücksichtigung des Maßnahmenpaketes, als
artenschutzfachlich vertretbar bewertet.
Vögel:
– V-1: zeitliche Begrenzung der Gehölzfällungen
– V-2: zeitliche Begrenzung der Abrissarbeiten
– A-1: Schaffung künstlicher Nisthilfen
– E-A-1: Empfohlene Anpflanzung zusätzlicher Gehölze
Fledermäuse
– V-3: zeitliche Begrenzung der Gehölzfällungen/Habitatbäume
– V-4: Kontrolle und Verschluss der potentiellen Quartierstrukturen
– V-5: stichprobenhafte Prüfung der oberen Rollladenkästen
– A-2: Schaffung von Ersatzquartieren
– E-A-2: Empfohlene Integration von Fledermausquartieren in neue Gebäudestrukturen.
18. Naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung
Nach § 15 Abs. 2 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffs in Natur und Landschaft
verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege auszugleichen oder zu ersetzen. Zur Quantifizierung des Eingriffs und
zur Bemessung des gegebenenfalls eintretenden Ausgleichserfordernisses ist eine Eingriffs-
und Ausgleichsbilanzierung zu erstellen. Diese erfolgt gemäß der Abstimmung mit der
Unteren Naturschutzbehörde nach den Vorgaben der Hessischen
Kompensationsverordnung (KV) vom 26.10.2018.
Da sich das Plangebiet innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplans
W 23 befindet, erfolgt die Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung nach dem sich aus den
Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans ergebenden, planungsrechtlichen
Zustand und nicht nach dem tatsächlich vorhandenen Bestand. Um dennoch einen Vergleich
zwischen planungsrechtlichem Zustand und dem vorhandenen Bestand herstellen zu
können, wurde der tatsächliche Bestand ebenfalls erfasst und bewertet.
18.1 Erfassung und Darstellung des Bestandes
Zur Bestandserfassung der im Sinne der Kompensationsverordnung relevanten Biotop- und
Nutzungstypen und ihrer kennzeichnenden Vegetation wurden Begehungen des Plangebiets
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 63 / 84
durchgeführt und die Vermessung des Büros Müller (2019) als Grundlage verwendet. Das
Plangebiet hat eine Größe von ca. 3 ha.
Bei den Kartierungen des tatsächlichen Bestands wurden nachfolgend aufgeführte Biotop-
bzw. Nutzungstypen unterschieden (siehe Abb. 26).
(1) Außenanlagen mit geringer bioökologischer Wertigkeit - Strukturarme Grünfläche
(2) Außenanlagen mit mittlerer bioökologischer Wertigkeit - Hecke
(3) Zierbeete
(4) Ascheplatz
(5) Kieswege
(6) Rasengittersteine
(7) Pflaster- / Plattenflächen
(8) Mauer und Einfassungen
(9) Gebäude ohne Regenwasserversickerung
(10) Einzelbäume
(11) Teich
Zusätzlich wurde im Jahr 2021 eine Baumkartierung durch das Büro Ökologie &
Stadtentwicklung durchgeführt. Die Bäume wurden dabei mit den Attributen
Stammdurchmesser, Kronendurchmesser und heimisch/nicht heimisch kartiert. 147 kartierte
Bäume sind demnach geschützt (in der Abbildung gelb markiert). 18 Bäume liegen
außerhalb des Geltungsbereichs an der Deutsche-Telekom-Allee und an der Hilpertstraße,
davon sind 11 Bäume geschützt. Innerhalb des Geltungsbereichs sind demnach 136 Bäume
nach Baumschutzsatzung geschützt. 77 geschützte Bäume innerhalb des Geltungsbereichs
können bei Umsetzung der Planung nicht erhalten werden. Daraus ergibt sich, dass 59
Bäume erhalten werden können, die von der Baumschutzsatzung geschützt sind. 19 von
ihnen liegen in den nicht überbaubaren Flächen und außerhalb der zum Erhalt festgesetzten
Fläche. Unter den kartierten Bäumen befinden sich zwei Höhlenbäume. Einer von ihnen
kann nicht erhalten werden, da er im nördlichen überbaubaren Grundstück liegt.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 64 / 84
Abb. 26: Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung – Biotoptypen, (tatsächlicher Bestand), PgD (2021)
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 65 / 84
18.2 Bilanzierung
Um den nach Naturschutzrecht geforderten Ausgleich des geplanten Eingriffs zu bemessen,
wird eine numerische Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung anhand der
Kompensationsverordnung – KV vom 26.10.2018 durchgeführt. Der Inhalt dieser
Bilanzierung ist eine Gegenüberstellung des Zustandes von Natur und Landschaft vor und
nach der Durchführung der Bauvorhaben, die durch den Bebauungsplan ermöglicht werden.
Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes W 23.2 liegt im
Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans W 23. Grundlage der Bilanzierung des
Bestandes ist daher der sich aus den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans
W 23 ergebende planungsrechtliche Zustand.
Der überlagerte Bereich wird als SO mit einer GRZ von 0,6 festgesetzt. In der damals
gültigen BauNVO von 1968 gab es keine Regelungen zu einer Überschreitung der GRZ,
daher wird die GRZ von 0,6 als maximal überbaubare Fläche angenommen. Im Süden liegt
eine private Grünfläche, die mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen ist. Die nicht
überbaute Fläche ist gärtnerisch anzulegen. Pro 200 m² Freifläche ist mindestens ein
hochstämmiger Baum zu pflanzen. Da keine Qualitäten für Pflanzungen angegeben wurden,
wird mit dem geringsten Stammdurchmesser und damit mit 1 m² Traufe für eine
Neupflanzung gerechnet.
Abb. 27: Überlagerung Ausschnitt Bebauungsplan W 23 mit Geltungsbereich des vorliegenden
Bebauungsplanentwurfs W 23.2 (innere schwarze Strichlinie)
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 66 / 84
Tabelle 3: Bilanzierung mit dem planungsrechtlich zulässigen Bestand aus Bebauungsplan
W 23
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergeben sich aufgrund des Bestandes (des
alten Bebauungsplans W 23) insgesamt 246.542 Biotopwertpunkte. Auf Grundlage der
Festsetzungen des neuen B-Plans W 23.2 ergeben sich 490.223 Biotopwertpunkte. Dies
entspricht einer Biotopwertdifferenz von plus 243.691 Wertpunkten, bzw. einem Überschuss
von 99 %. Durch die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen wird der Eingriff somit
ausgeglichen.
Bei der Gegenüberstellung der Planung mit dem tatsächlich vorhandenen Bestand, der bei
einer Biotopkartierung im Jahr 2020/2021 aufgenommen wurde, entsteht ein
Biotopwertüberschuss von 29.064 Wertpunkten, bzw. ein Überschuss von 6 %, wie die
Kompensationsbedarf B-Plan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee -, Darmstadt
KV vom 26.10.2018
Entwurf, 13.12.2021
WP/
m²
vorher nachher vorher nachher
Typ-Nr. Erläuterung Sp.4xSp.5 Sp.4xSp.6
1 3 4 5 6 7 8
Grundlage: B-Plan W 23
11.221 SO begrünt zu 40 %
14 11.466 160.524
02.500 Private Grünfläche SO begrünt
mit dichter Bepflanzung aus
Bäumen und Sträuchern
20 1.624 32.480
10.710 Dachflächen und überdachte
Flächen, SO zu 60 % 3 17.200 51.600
4.110 pro 200 m2 Freifläche 1
hochstämmiger Baum, ohne
Private Grünfläche (11.466 m2
Freifläche entspricht 57 Bäumen
à 1 m²)
34 57 1.938
-57
02.200 Erhalt
39 1.795 70.005
11.221 zu begrünende Flächen aus GRZ
II inkl. Anpflanzflächen 1-5 ohne
Versiegelungsanteile
14 3.998 55.972
10.530 zusätzlich versiegelbare Fläche
von GRZ II 0,8 bzw 0,85, inkl.
versiegelter Flächen in den
Pflanzflächen 1-5
6 7.837 47.022
10.710 30 % von GRZ I 0,55
3 4.998 14.994
10.720 70 % von GRZ I 0,55 19 11.662 221.578
4.110 Erhalt 72 Stück 34 1.760 59.840
4.120 Erhalt 26 Stück
23 670 15.410
4.110 53 Stück, Umfang Stamm in 1 m
Höhe 18-20 cm = 3 m² pro
Neupflanzung
34 159 5.412
-2.589
30.290 30.290 246.542 490.233
Überschuss: 243.691
99%
Nutzungstyp Fläche je Nut- Biotopwertnach Anlage 3 KV zungtyp in m²
nahezu versiegelte Flächen
mit Regenwasserversickerung
Einzelbaum einheimisch,
standortgerecht, Obstbaum
Bezeichnung
2
1. Bestand vor Eingriff
strukturarme Grünanlagen
Standortfremde
Hecken-/Gebüsche
(standortfremde, nicht
heimische
oder nicht gebietseigene
Gehölze
sowie Neuanlage im
Innenbereich)
auch Anpflanzungen, die die
Mindestanforderungen von
02.400
nicht erfüllen
Dachflächen, ohne
Regenwasserversickerung
1. Zustand nach Ausgleich /
Gebüsche, Hecken, Säume
heimischer Arten auf frischen
Standorten
gärtnerisch gepflegte Anlagen
im besiedelten Bereich
Flächenausgleich Bäume
Dachflächen, mit
Regenwasserversickerung
Dachfläche extensiv begrünt
Einzelbaum einheimisch,
standortgerecht, Obstbaum
Flächenausgleich Bäume
Einzelbaum einheimisch,
standortgerecht, Obstbaum
Einzelbaum nicht einheimisch,
nicht standortgerecht, Exot
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 67 / 84
folgende Tabelle zeigt. Die Bilanzierung mit dem tatsächlich vorhandenen Bestand dient
lediglich der Vergleichbarkeit. Ausschlaggebend ist die Bilanzierung mit den
planungsrechtlichen Festsetzungen.
Tabelle 4: Bilanzierung mit dem tatsächlichen Bestand
Kompensationsbedarf B-Plan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee -, Darmstadt
KV vom 26.10.2018
Entwurf, 13.12.2021
WP/
m²
vorher nachher vorher nachher
Typ-Nr. Erläuterung Sp.4xSp.5 Sp.4xSp.6
1 3 4 5 6 7 8
02.200 West- und Südseite
39 2.973 115.947
05.352 25 35 875
10.510 Mauer, Einfassungen 3 210 630
10.530 Ascheplatz
6 121 726
10.530 Kiesweg
6 667 4.002
10.530 Pflaster und Platten
6 6.723 40.338
10.540 Rasengitterstein 7 2.140 14.980
10.710 Dachflächen und überdachte
Flächen 3 7.319 21.957
11.221 14 9.927 138.978
11.221 Zierbeet 14 175 2.450
4.110 125 Stück 34 2.814 95.676
4.120 64 Stück
23 1.070 24.610
-3.884
02.200 Erhalt
39 1.795 70.005
11.221 zu begrünende Flächen aus GRZ
II inkl. Anpflanzflächen 1-5 ohne
Versiegelungsanteile
14 3.998 55.972
10.530 zusätzlich versiegelbare Fläche
von GRZ II 0,8 bzw 0,85, inkl.
versiegelter Flächen in den
Pflanzflächen 1-5
6 7.837 47.022
10.710 30 % von GRZ I 0,55 3 4.998 14.994
10.720 70 % von GRZ I 0,55 19 11.662 221.578
4.110 Erhalt 72 Stück 34 1.760 59.840
4.120 Erhalt 26 Stück
23 670 15.410
4.110 53 Stück, Umfang Stamm in 1 m
Höhe 18-20 cm = 3 m² pro
Neupflanzung
34 159 5.412
-2.589
30.290 30.290 461.169 490.233
Überschuss 29.064
6%
Bezeichnung
2
nahezu versiegelte Flächen
mit Regenwasserversickerung
1. Bestand vor Eingriff
Dachflächen, mit
Regenwasserversickerung
Dachfläche extensiv begrünt
wasserdurchlässige
Flächenbefestigung sowie
versiegelte Flächen, deren
Wasserabfluss versickert wird
wasserdurchlässige
Flächenbefestigung sowie
versiegelte Flächen, deren
Wasserabfluss versickert wird
1. Zustand nach Ausgleich /
gärtnerisch gepflegte Anlagen
im besiedelten Bereich
Gebüsche, Hecken, Säume
heimischer Arten auf frischen
Standorten
Dachflächen nicht begrünt
Gebüsche, Hecken, Säume
heimischer Arten auf frischen
Standorten
Sehr stark oder völlig
versiegelte Flächen
Nutzungstyp Fläche je Nut- Biotopwertnach Anlage 3 KV zungtyp in m²
Teich
strukturarme Grünanlagen
Befestigte und begrünte
Flächen
wasserdurchlässige
Flächenbefestigung sowie
versiegelte Flächen, deren
Wasserabfluss versickert wird
strukturarme Grünanlagen
Einzelbaum einheimisch,
standortgerecht, Obstbaum
Flächenausgleich Bäume
Einzelbaum einheimisch,
standortgerecht, Obstbaum
Einzelbaum nicht einheimisch,
nicht standortgerecht, Exot
Flächenausgleich Bäume
Einzelbaum einheimisch,
standortgerecht, Obstbaum
Einzelbaum nicht einheimisch,
nicht standortgerecht, Exot
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 68 / 84
18.2.1 Naturschutzrechtlicher Ausgleich
Über den in den vorgenannten Tabellen beschriebenen Ausgleich hinaus ist kein weiterer
Ausgleich notwendig.
19. Biodiversität
Es wird darauf hingewiesen, dass die Ziele des Magistratsbeschlusses der
Wissenschaftsstadt Darmstadt (MV-Nr. 2014/0014) vom 12.02.2014 zur Erhaltung und zum
Schutz der Biodiversität sowie die Hess. Biodiversitätsstrategie bei der Umsetzung dieses
Bebauungsplans zu berücksichtigen sind.
Biodiversität – die Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten sowie ihre genetische Variabilität – ist
die essenzielle Voraussetzung einer intakten Natur, die wiederum Lebensgrundlage für den
Menschen ist. Nur ein intakter Naturhaushalt sichert sauberes Trinkwasser, saubere Luft
zum Atmen, fruchtbare Böden als gesunde Ernährungsgrundlage und Rohstoffe zur
Herstellung von Gebrauchsgütern sowie die erfolgreiche Anpassung an Veränderungen, wie
sie z.B. der Klimawandel erfordert. Die Ökosystemdienstleistung der Natur ist von
ökonomischer, sozialer und kultureller Bedeutung. Erhaltung und Schutz der Biodiversität ist
deshalb eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, nicht zuletzt auch in Verantwortung für
künftige Generationen sowohl im besiedelten als auch unbesiedelten Bereich (§ 1 Abs. 1
BNatSchG). Dies ist auch in der Hess. Biodiversitätsstrategie (Broschüre, Hrsg.: Hess
Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, März 2015)
und deren Weiterentwicklung (Broschüre, Hrsg. wie vor, Februar 2016) dokumentiert.
Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse wurden in diesem Bebauungsplan folgende
Maßnahmen zum Schutz und zum Erhalt der Biodiversität getroffen:
– Ausgleichsflächen innerhalb des Plangebietes
– Insektenfreundliche Freiflächenbeleuchtung
– Wasserdurchlässige Oberflächenbefestigung
– Niederschlagswasserversickerung auf Baugrundstücken
– Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
– Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
– Fassadenbegrünung
– Begrünung von Tiefgaragen
– Dachbegrünung (Flachdächer)
– Allgemeine Bestimmungen über die Begrünungsqualität und -quantität
– Artenempfehlungen für Anpflanzungen (Pflanzlisten)
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 69 / 84
20. Inhalt und Begründung der Festsetzungen nach dem
Baugesetzbuch (BauGB)
20.1 Art der baulichen Nutzung
Das Plangebiet wird als Gewerbegebiet ausgewiesen, um die gewerbliche Entwicklung
innerhalb des Plangebietes planungsrechtlich abzusichern. Entsprechend der
städtebaulichen Konzeption (s. Kap. 11) soll das Plangebiet den Gebietscharakter eines
modernen, lebendigen Büro- und Dienstleistungsstandorts aufweisen. Entsprechende
Nutzungen sind als allgemein oder ausnahmsweise zulässig festgesetzt.
Vergnügungsstätten sind ausgeschlossen, um negative Auswirkungen auf hochwertigere
Büronutzungen auszuschließen. Gleiches gilt für sonstige Gewerbebetriebe mit sexuellem
Charakter, wie Bordelle oder bordellartige Betriebe. Diese sind nicht als Vergnügungsstätten
zu sehen, sondern als „Gewerbebetriebe aller Art“ (VGH Ba-Wü Urteil vom 05.03.2012 sowie
BVerwG, Urteil vom 25.11.1983) und wären ohne Ausschluss daher im Gewerbegebiet nach
BauNVO § 8 Abs. 2 Nr. 1 allgemein zulässig.
Tankstellen, Lagerhäuser und Lagerplätze sind im Plangebiet wegen ihrer
Betriebseinrichtung und ihres hohen Flächenverbrauchs nicht zulässig. Sie würden einer
effektiven Auslastung des angedachten Bürostandortes entgegenwirken.
Werbeanlagen der Außenwerbung, die für Fremdwerbung bestimmt sind, sind eine Unterart
der gewerblichen Nutzung. Diese Werbeanlagen, wie z.B. großformatige Pylone oder
Plakattafeln, werden ausgeschlossen, da sie eine störende Wirkung auf das allgemeine
städtebauliche Bild haben können.
Einzelhandel wird aus regionalplanerischen Gründen ausgeschlossen. Im Regionalplan
Südhessen 2010 ist festgelegt, dass in den „Vorranggebieten Industrie und Gewerbe“
(Bestand und Planung) die Ansiedlung von nicht großflächigen, zentrenrelevanten
Einzelhandelsbetrieben den Zielen der Raumordnung widerspricht. Die Einrichtung von
Verkaufsflächen in diesen Gebieten ist nur für die Selbstvermarktung der in diesen Gebieten
produzierenden und weiterverarbeitenden Betriebe zulässig, wenn die Verkaufsfläche einen
untergeordneten Teil der durch das Betriebsgebäude überbauten Fläche einnimmt und zu
keinen negativen Auswirkungen führt. (Z3.4.3-3)
Mit der grundsätzlichen Bindung der Einzelhandelsbetriebe an die „städtebaulich integrierten
Standorte“ sollen die Potenziale des Einzelhandels auf ausgewählte zentrale
Versorgungsbereiche in integrierter Lage konzentriert und die Funktionsfähigkeit dieser
Bereiche nicht durch Ansiedlung außerhalb gefährdet werden. Die Ziele des
Bebauungsplanes unterstützen die kommunal und raumordnerisch gewünschte Steuerung
zur Ansiedlung von Einzelhandelseinrichtungen.
20.2 Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ I und
GRZ II), der zulässigen Geschossfläche (GF), die Zahl der Vollgeschosse sowie über die
Höhe der baulichen Anlagen hinreichend bestimmt.
20.2.1 Grundflächenzahl
Aus Gründen des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden und um die im städtebaulichen
Konzept angestrebte Dichte zu erreichen, ist eine Grundflächenzahl gemäß § 19 Abs. 2
BauNVO (GRZ I) von 0,5 bis 0,55 festgesetzt. Damit sind die Orientierungswerte des § 17
BauNVO für Gewerbegebiete von 0,8 deutlich unterschritten. Zu den Hauptanlagen zählen
laut ständiger Rechtsprechung auch Balkone und Terrassen sowie vergleichbare,
untrennbar mit der Hauptanlage verbundene Bauteile (z.B. Kellertreppen etc.). Die
festgesetzte GRZ I von 0,5 bis 0,55 sichert die Freiflächenqualitäten innerhalb des
Plangebietes.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 70 / 84
Gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO darf die zulässige Grundfläche durch die Grundflächen
von u. a. Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14
BauNVO sowie baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das
Baugrundstück lediglich unterbaut wird, bis zu 50 vom Hundert überschritten werden (GRZ
II), höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 (Kappungsgrenze).
Bei einer festgesetzten GRZ I = 0,55 würde die GRZ II somit bei 0,825 liegen. Um die
konzeptionell angestrebte Baudichte im Plangebiet zu erreichen und den damit
einhergehenden Flächenbedarf an Nebenanlagen (Zuwegungen, Stellplätze für
Kurzzeitparker und mobilitätseingeschränkte Personen und ihre Zufahrten,
Müllbehälterstandplätze, etc.) sowie den der benötigten Tiefgaragen zu decken, wird eine
Überschreitung der festgesetzten GRZ I im Sinne des § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO
zugelassen.
Durch die Festsetzung der GRZ II wird ein Erdanschluss (Bereiche ohne jegliche Art von
Unterbauungen) von rund 20 % erreicht.
20.2.2 Größe der Geschossfläche
Die Größe der Geschossflächen wurde je überbaubarer Grundstücksfläche entsprechend
der Geschossflächen des dem Bebauungsplan zugrundeliegenden städtebaulichen
Konzepts festgesetzt. Dadurch kann auch ein „Windhundrennen“ um die größtmögliche
Baudichte potentieller Investoren und Bauantragssteller ausgeschlossen werden.
Die Ermittlung der Geschossflächen hat nach den Außenmaßen des Gebäudes,
einschließlich aller Dämmschichten und Verkleidungen, zu erfolgen. Die Geschossfläche ist
nur in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Gemäß § 2 Abs. 5 Satz 3 und 4 HBO sind
Vollgeschosse oberirdische Geschosse, die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein
gegenüber mindestens einer Außenwand des Gebäudes zurückgesetztes oberstes
Geschoss (Staffelgeschoss) ist ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als drei
Viertel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat.
Durch den planbedingten Mehrverkehr sind vereinzelte Verkehrsknotenpunkte stark belastet
(s. Kap. 12.3.1 „Verkehrliche Auswirkungen“). Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
wurde deshalb ein für die Leistungsfähigkeit der umliegenden Knotenpunkte notwendiges
Mobilitätskonzept durch das Büro Durth Roos Consulting GmbH erarbeitet.
Das fortgeschriebene Mobilitätskonzept kommt zu dem Ergebnis, dass durch ein
umfassendes Paket an Mobilitätsmanagement-Maßnahmen der prognostizierte
Individualverkehr wirksam reduziert werden kann (s. Kap. 12.3.2 „Mobilitätskonzept“). Von
den beschriebenen, standortbezogenen Maßnahmen können jedoch nicht alle die
erforderlichen 121 Kfz-Fahrten in der vormittäglichen Spitzenstunde so reduzieren, dass
eine planungsrechtliche Sicherung über den städtebaulichen Vertrag erfolgen kann. Damit
der Nachweis der gesicherten Verkehrserschließung des Areals trotzdem erbracht werden
kann, müssen neben den Mobilitätsmanagement-Maßnahmen noch anderweitige
Kompensationen erfolgen. Im Mobilitätskonzept wird empfohlen, dass die Geschossfläche
um 7.500 m² reduziert werden sollte.
Dieser Empfehlung folgend wird die Geschossfläche für die überbaubare Grundstücksfläche
C mit 43.500 m² festgesetzt. Als bedingte Festsetzung gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird
mit aufgenommen, dass die Geschossfläche innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
C auf 51.000 m² erhöht werden darf, sofern durch ein ergänzendes Verkehrsgutachten
nachgewiesen wird, dass an den umliegenden Verkehrsknotenpunkten die ausreichende
Leistungsfähigkeit nach dem im Zeitpunkt der Vorhabenumsetzung anwendbaren
Regelungswerk für die Bemessung des Verkehrsablaufs von Straßenverkehrsanlagen der
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. („FGSV“) sichergestellt ist.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 71 / 84
20.2.3 Zahl der Vollgeschosse und Höhe baulicher Anlagen
Die Zahl der zulässigen Vollgeschosse ist in der Planzeichnung für die einzelnen
überbaubaren Grundstücksflächen unterschiedlich und als Höchstmaß festgesetzt. Damit
werden die Höhen der umliegenden Gebäude außerhalb des Plangebietes aufgegriffen.
Innerhalb der südöstlichen überbaubaren Grundstücksfläche wird jedoch entsprechend des
städtebaulichen Konzeptes ein Hochhaus mit zwölf Vollgeschossen als Hochpunkt
ermöglicht. Das Hochhaus soll an der Ecke Hilpertstraße/Deutsche-Telekom-Allee einen
neuen städtebaulichen Akzent setzen und damit den verschiedenen Hochhäusern im
Stadtgebiet als Pendant gegenübergestellt werden. Das Hochhaus als städtebaulicher
Ankerpunkt dient damit auch der Adressbildung des gesamten Quartiers.
Da allein durch die Festsetzung der zulässigen Zahl der Vollgeschosse die
Höhenentwicklung der Gebäude nicht abschließend geregelt ist, werden Festsetzungen zur
Gebäudehöhe getroffen.
Die maximalen Gebäudehöhen erlauben die Errichtung eines Staffelgeschosses. Ein
Staffelgeschoss ist gemäß § 2 Abs. 5 der Hessischen Bauordnung ein Nicht-Vollgeschoss,
welches die Höhe von 2,30 m bei weniger als drei Viertel der Grundfläche des darunter
liegenden Geschosses hat.
Damit im Einzelfall auf technisch zwingende Bedingungen reagiert werden kann, sind im
Bebauungsplan Höhenüberschreitungen für technische Aufbauten zulässig. Hierbei wird
zwischen Anlagen zur Solarenergiegewinnung und sonstigen technischen Dachaufbauten
wie Antennen, Schornsteine, Lüftungsanlagen, Aufzugsanlagen etc. unterschieden.
Damit die aufgeständerten Anlagen zur Solarenergiegewinnung bei einer flächendeckenden
Errichtung auf dem gesamten Dach nicht zu dominant in Erscheinung treten, dürfen sie die
festgesetzte Gebäudehöhe nur um maximal 1,5 m überschreiten. Hierbei ist ein Abstand zur
Außenwand einzuhalten (s. Kap. 21.4 „Anlagen zur Solarenergiegewinnung und
Dachaufbauten“). Die Anlagen zur Solarenergiegewinnung werden zwar in ihrer Höhe
eingeschränkt, jedoch nicht flächenhaft. Damit wird dem Ziel eines möglichst umfassenden
Ausbaus regenerativer Energien Rechnung getragen.
Sonstige technische Dachaufbauten werden sowohl in ihrer Höhe, als auch in der Fläche
eingeschränkt. Die Höhenbeschränkung wird mit 3,0 m festgesetzt, um jegliche notwendigen
technischen Aufbauten für einen Gewerbebau und insbesondere eines Bürogebäudes (z.B.
Aufzugsschacht) zu ermöglichen. Da die festgesetzten 3,0 m einer Geschosshöhe entspricht
und diese Anlagen ohne eine flächenhafte Beschränkung wie ein weiteres Geschoss wirken
könnten, dürfen diese Dachaufbauten nur maximal 30 % der Dachfläche überdecken. Zur
Klarstellung der Berechnungsgrundlage des Dachflächenanteils bei Vollgeschossen und
Staffelgeschossen wird festgesetzt, dass die Dachflächen des Staffelgeschosses und der
Überhang des letzten Vollgeschosses (Dachfläche Vollgeschoss abzüglich Dachfläche
Staffelgeschoss) addiert werden. Der daraus resultierende Dachflächenanteil darf maximal
zu 30 % mit sonstigen technischen Dachaufbauten überdeckt werden.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 72 / 84
Abb. 28: Berechnung der Dachüberdeckung sonstiger technischer Dachaufbauten
Die Festsetzung der Gebäudehöhe wurde aufgrund wichtiger Funkverbindungen mit
EUMETSAT abgestimmt. EUMETSAT hat keine Einwände sofern das Gebäude einen
Höhenwinkel von 9°, gemessen vom Dachboden des Technical Infrastructure Buildings
(Abb. 29, roter Punkt: 151 m ü. N.N.) nicht überschreitet.
Der Abstand zwischen dem o.g. Bezugspunkt am Technical Infrastructure Building und dem
geplanten Hochhaus beträgt ca. 177 m. Bei einem Höhenwinkel von 9° darf die Höhe des
Hochhauses 179 m ü. NN nicht überschreiten. Die maximale Höhe des geplanten
Hochhauses wird im Bebauungsplan mit 174 m ü. NN festgesetzt und liegt somit im
Toleranzbereich der EUMETSAT.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 73 / 84
Abb. 29: Bezugspunkt Technical Infrastructure Building (EUMETSAT)
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 74 / 84
20.3 Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen
Um eine möglichst vielfältige Bebauung und große Flexibilität hinsichtlich der Lage ihrer
Baukörper zu ermöglichen, werden die überbaubaren Grundstücksflächen durch
Baugrenzen eingefasst.
Lediglich am östlichen Rand des Plangebiets zur Deutsche-Telekom-Allee im nördlichen
Baufeld werden die überbaubaren Flächen durch Baulinien definiert. Durch die Baulinien
wird beabsichtigt, die durchgehende Häuserflucht an der westlichen Straßenseite der
Deutsche-Telekom-Allee fortzusetzen.
20.4 Bauweise
Für die Baufelder wird eine abweichende Bauweise festgesetzt, wonach die Gebäude im
Sinne der offenen Bauweise nach § 22 Abs. 2 BauNVO zulässig sind, die Gebäudelänge
jedoch 50 m überschreiten kann.
Dabei haben die Einzelgebäude und Gebäudegruppen jeweils die nach HBO notwendigen
Abstandsflächen zu den Nachbargrenzen einzuhalten. In Abweichung von den Regelungen
zu § 22 Abs. 2 BauNVO wird jedoch die Längenbeschränkung der Gebäude von 50 m nicht
Bestandteil der Festsetzung, d.h. es sind längere und breitere Gebäude möglich. Damit wird
den Erfordernissen von Gewerbebauten Rechnung getragen.
20.5 Flächen für Stellplätze und Tiefgaragen
Um die oberirdische Versiegelung einzuschränken soll der größte Teil des ruhenden
Verkehrs in Tiefgaragen untergebracht werden. Ausgenommen hiervon sind PKW-
Stellplätze für Kurzzeitparker und mobilitätseingeschränkte Personen oder
Car-Sharing-Angebote, um eine schnellere und einfachere Erreichbarkeit dieser Stellplätze
zu ermöglichen.
Im Sinne einer Angebotsplanung kann zum jetzigen Zeitpunkt keine genaue Verortung der
zukünftig zu errichtenden oberirdischen Stellplätze und der Tiefgaragen erfolgen. Daher sind
die Festsetzungen der Stellplätze und Tiefgaragen sehr flexibel ausgewiesen. Dennoch wird
durch die Festsetzung der Tiefgaragen innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen
sowie in den für Tiefgaragen ausgewiesenen Flächen garantiert, dass nicht alle
Grundstücksbereiche unterbaut werden können (Bodenanschluss für Pflanzmaßnahmen).
Um gegebenenfalls eine Verbindung zwischen den Tiefgaragen im nördlichen und südlichen
Grundstücksbereich zu ermöglichen, sind Flächen zur unterirdischen Querung festgesetzt.
Da auch hier noch keine genaue Verortung vorgenommen werden kann, ist durch die
Festsetzung zur Änderung der zeichnerisch festgesetzten Lage dieser
Querungsmöglichkeiten eine flexible Lösung ermöglicht worden. Die Breite der Querung wird
auf 10,0 m begrenzt, um ausreichend Platz für Begegnungsverkehr (PKW/PKW),
Schleppkurven sowie beidseitige Gehwege zu ermöglichen.
20.6 Flächen für sonstige Nebenanlagen
Zur Begrenzung des Versiegelungsgrades auf dem Baugrundstück sind Nebenanlagen nach
§ 14 BauNVO eingeschränkt festgesetzt.
Um jedoch der Errichtung von Nebenanlagen, die der Infrastruktur dienen, zukünftig nicht
entgegenzustehen, ist es notwendig diese Anlagen innerhalb sowie außerhalb der
überbaubaren Grundstücksflächen und damit auf dem gesamten Grundstück zuzulassen.
Hiervon ausgenommen sind jedoch die festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen,
Sträuchern und sonstiger Bepflanzungen sowie die Flächen zum Erhalt von Bäumen,
Sträuchern und sonstiger Bepflanzungen. In diesen Flächen werden eigenständige
Regelungen zu den Nebenanlagen getroffen. Dies dient dazu, die Durchwegbarkeit,
brandschutztechnische Auflagen und konzeptionell angedachte Aufenthaltsflächen zu
ermöglichen.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 75 / 84
Um die oberirdische Versiegelung einzuschränken, sollen mind. 60 % der nach
Stellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt nachzuweisenden Fahrradabstellplätze
innerhalb von Tiefgaragen hergestellt werden.
20.7 Ein- und Ausfahrten (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
Hinsichtlich der Verkehrssicherheit sowie zum Schutz der nach Bundesnaturschutzgesetz
geschützten Alleebäume entlang der Deutsche-Telekom-Allee sind die Ein- und
Ausfahrtsbereiche entlang der Deutsche-Telekom-Allee und der Hilpertstraße eingeschränkt
festgesetzt.
20.8 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft
20.8.1 Oberflächenbefestigung
Aus der allgemeinen landschaftsplanerischen Zielsetzung heraus, den Anteil an versiegelten
Flächen möglichst gering zu halten, werden Vorgaben zur Oberflächenbefestigung gemacht.
Vollständige oder umfangreiche Versiegelung führt zum Aufheizen der Flächen im Sommer,
zur Erwärmung der Umgebung durch Rückstrahlung sowie zum erhöhten Staubanfall durch
schnellen Abfluss des Niederschlagwassers.
Danach sind befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundstücke, soweit
wasserwirtschaftliche und umweltrechtliche Belange nicht entgegenstehen, als
wasserdurchlässige Flächen anzulegen. Damit soll erreicht werden, dass das
Oberflächenwasser dieser nicht intensiv genutzten Flächen versickern kann.
Darüber hinaus dient es der Grundwasseranreicherung und entlastet die örtliche
Kanalisation.
20.8.2 Niederschlagswasserversickerung auf Baugrundstücken
Nach § 55 Abs. 2 WHG soll Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt
oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer
eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche
Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.
Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes erfolgt die Vorgabe Zisternen zu errichten,
um die Dachflächen zu entwässern. Das darin gesammelte Niederschlagswasser soll als
Brauchwasser verwertet werden (Zisternensatzung). Es wird auf Kap. 14.7 und 22.1
verwiesen.
Da die Böden im Plangebiet versickerungsfähig sind, wird festgesetzt, dass der Überlauf der
Zisternen und das auf den Dachflächen und sonstigen befestigen Flächen anfallende
Niederschlagswasser der Baugrundstücke auf dem Grundstück zu versickern ist, soweit
wasserrechtliche und wasserwirtschaftliche Belange nicht entgegenstehen.
Damit die gewünschte Bepflanzung ermöglicht wird, sind innerhalb der nach § 9 Abs. 1
Nr. 25b BauGB festgesetzten Flächen Versickerungsanlagen unzulässig.
20.8.3 Dachbegrünung und Fassadenbegrünung
Extensive Dachbegrünungen sowie Fassadenbegrünungen dienen u.a. dazu, bioklimatisch
ungünstige Effekte zu kompensieren. Durch die Vegetation, die als Schutzschicht dem Dach
bzw. der Fassade konstruktiv auf- oder anliegt, wird die sonst auf die Gebäudehülle
auftreffende Sonneneinstrahlung gemindert. Die Temperaturextrema in der Gebäudehülle
werden durch die Vegetation und die Substratschicht verringert. Dadurch wird in der
Gebäudehülle weniger Energie gespeichert, so dass die nächtliche, vom Gebäude
ausgehende Strahlungsenergie, die in Form von Wärme an die Umgebung abgegeben wird,
geringer ausfällt. Daraus resultiert ein angenehmes Bioklima.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 76 / 84
Um die positiven Effekte einer Dachbegrünung bestmöglich ausnutzen zu können wird
festgesetzt, dass die gesamten Dachflächen mindestens zu 70 % extensiv zu begrünen sind.
Damit diese Mindestbegrünung bei der Herstellung eines Staffelgeschosses nicht
unterschritten wird, ist klarstellend festgesetzt, dass das Dach des Staffelgeschosses und
das Dach des letzten Vollgeschosses zu begrünen sind und damit in der Addition beider
Dachflächen 70% der Dachflächen begrünt werden.
Technische Aufbauten zu begrünen ist meist nicht oder nur mit hohem Aufwand möglich.
Daher sind technische Dachaufbauten bei der Dachflächenbegrünung ausgenommen.
Abb. 30: Berechnung des Anteils der Dachbegrünung
Einer der wichtigsten Bestandteile des Dachbegrünungs-Aufbaus ist die Substratschicht. Sie
ist für das spätere Wachstum der Pflanzen von entscheidender Bedeutung. Um eine
durchgehend ausreichende Substratschicht sicherzustellen ist festgesetzt, dass diese eine
mittlere Dicke von 15 cm aufweisen muss.
Um eine Mindestbegrünung an den Fassaden zu sichern, sind Mindestanteile von 20 % bzw.
bei geschlossenen Fassaden 40% für die Fassadenbegrünung festgesetzt worden. Hierbei
wird von der Bruttofassadenfläche ausgegangen, d.h. alle Bestandteile der Fassade:
Außenwandfläche, Öffnungen, wie Türen und Fenster und sonstige flächenhaften
Fassadenelemente.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 77 / 84
Eine Anbringung von Fassadenbegrünung ist an großen Flächen ohne Öffnungen
weitestgehend konfliktfrei. Um aber auch bei kleineren Fassadenflächen eine
Mindestbegrünung zu ermöglichen wird festgesetzt, dass auf einen Bodenanschluss
verzichtet werden kann und eine geschossweise Anbringung von Pflanztrögen möglich ist.
Bei den Vorgaben die Fassadenflächen zu begrünen, sind die Vorgaben des § 14 HBO zu
berücksichtigen. Dem entsprechend ist eine Anlage so anzuordnen, zu errichten, zu ändern
oder instand zu halten, dass [...] der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung)
vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen [...] sowie wirksame
Löscharbeiten möglich sind. Deshalb ist die Fassadenbegrünung gemäß der "Empfehlungen
der AGBF und des DFV - Brandschutz großflächig begrünter Fassaden" vom 26.05.2020
dahingehend zu planen, zu errichten und zu betreiben. Hier wird unter anderem ausgeführt,
dass alle baulichen Anforderungen an den Schutz vor einer Brandausbreitung erhalten
bleiben müssen. Dies ist bei den weitergehenden Ausführungsplanungen zu
berücksichtigen.
20.8.4 Begrünung von Tiefgaragen und deren Querungen
Die Begrünung der nicht überbauten Tiefgaragen dient u.a. dazu, bioklimatisch ungünstige
Effekte zu kompensieren. Durch die 100 cm (zzgl. Filter- und Drainageschicht) mächtige
Vegetationssubstratschicht der Tiefgaragendächer wird eine Aufheizung der Gebäudehülle
durch Sonneneinstrahlung verhindert. Die Vegetationsschicht wirkt temperaturausgleichend,
feuchteregulierend und ist kleinklimatisch begünstigend.
Die Festsetzung einer regionaltypischen Saatgutmischung hat den Vorteil, dass das Saatgut
hervorragend an die heimischen Standorte und die Bedingungen in der Region angepasst
ist. Das Saatgut ist vielfach die Grundlage unserer regionalen Lebensräume mit den dort
lebenden Tieren.
Trotz der festgesetzten Begrünung soll die Herstellung von Fuß- und Radwegen,
Spielbereichen und sonstigen Nebenanlagen ermöglicht werden, damit
Aufenthaltsqualitäten geschaffen werden können.
20.8.5 Artenschutzmaßnahmen
Zur Erfassung und Bewertung der planungsrelevanten Flora und Fauna wurde eine
Artenschutzfachliche Potentialabschätzung (Büro Ökologie und Stadtentwicklung,
11.06.2019), eine Ergänzung mit Inhalten zu Reptilien und Pflanzen (Büro Ökologie und
Stadtentwicklung, 11.09.2019) sowie ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Büro Ökologie
und Stadtentwicklung, Juli 2020) erstellt. Die Festsetzungen resultieren aus den
Ergebnissen dieser Untersuchungen, welche in Kap. 17 näher beschrieben werden.
Darüber hinaus werden zum allgemeinen Schutz von Insekten, Vögeln und Fledermäusen
weitere Maßnahmen festgesetzt.
Insekten orientieren sich bei Dunkelheit an natürlichen Lichtquellen (Sterne und Mond).
Künstliche Lichtquellen sind jedoch um ein Vielfaches heller, näher und überstrahlen
natürliche Lichtquellen. Angezogen durch das künstliche Licht und in ihrer Orientierung
fehlgeleitet, werden sie durch den Aufprall, die starke Hitzeentwicklung oder den
Energieverlust beim Umkreisen der Lichtquelle getötet. Um dies zu verhindern ist eine
Festsetzung zur Verwendung von insektenfreundlicher Außenbeleuchtung getroffen worden.
Aufgrund ihrer Durchsichtigkeit und Spiegelungen stellen Fensterscheiben eine hohe Gefahr
für Vögel dar. Je größer die Glasflächen von Fenstern, desto größer das damit verbundene
Risiko eines Vogelschlags. Um Vogelschlag zu minimieren sind entsprechende
Festsetzungen getroffen worden.
20.9 Maßnahmen zum Einsatz erneuerbarer Energien
Im Sinne des Klimaschutzes sollen neue Quartiere in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
energieoptimiert entwickelt werden. Um dies zu gewährleisten sind mindestens 30 % der
Dachflächen eines Gebäudes mit Anlagen für Solarenergiegewinnung auszustatten. Um
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dies auch bei der Herstellung von Staffelgeschossen zu gewährleisten, ist klarstellend
festgesetzt, dass das Dach des Staffelgeschosses und das Dach des letzten Vollgeschosses
in der Addition beider Dachflächen mit Anlagen für Solarenergiegewinnung auszustatten
sind. Die Verpflichtung zur Nutzung der Anlagen zur Solarenergiegewinnung kann nicht im
Bebauungsplan festgesetzt werden und ist daher im städtebaulichen Vertrag geregelt.
Abb. 31: Berechnung des Anteils der Anlagen für Solarenergiegewinnung
Um eine Verträglichkeit zwischen der anzupflanzenden Dachbegrünung und den
herzustellenden Anlagen für Solarenergiegewinnung zu erreichen, sind die Anlagen für
Solarenergiegewinnung aufzuständern.
Aufgrund der oftmals kleinen Flächengröße von untergeordneten Dachflächen und der damit
zusammenhängenden Schwierigkeit diese mit Anlagen für Solarenergiegewinnung
auszustatten, wird festgesetzt, dass untergeordnete Dachflächen nicht mit Anlagen für
Solarenergiegewinnung zu versehen sind.
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20.10 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
20.10.1. Freiflächenkennziffer 1
Diese Fläche umfasst den konzeptionell angedachten grünen Erholungsbereich des
Plangebietes.
Der Versiegelungsgrad wird mit 30 % stark begrenzt, da in diesem Bereich kein Erfordernis
für funktionale Flächen, außer Fußwege sowie Feuerwehrumfahrten und -aufstellflächen,
gesehen wird.
20.10.2. Freiflächenkennziffer 2
Diese Flächen umfassen die Übergangszone der Bauflächen zur Hilpertstraße. Hier soll zum
einen der Grünbestand entlang der Hilpertstraße fortgeführt und gleichzeitig durch
versiegelte oder teilversiegelte Flächen ein Zugang zu den Gebäuden und deren
Erdgeschossnutzungen gewährleistet werden. Daher wird der maximale Versiegelungsgrad
mit 30 % festgesetzt.
20.10.3. Freiflächenkennziffer 3
Diese Fläche stellt den Übergang zwischen den Bauflächen zur Deutsche-Telekom-Allee
dar. Um den Alleencharakter entlang der Deutsche-Telekom-Allee zu stärken soll innerhalb
der Fläche eine weitere Reihe großkroniger Bäume gepflanzt werden.
Des Weiteren sind versiegelte / teilversiegelte Fuß- und Radwege, Feuerwehrumfahrten und
Feuerwehraufstellflächen zulässig. Damit sollen zum einen Wegeverbindungen zur
Deutsche-Telekom-Allee geschaffen werden können und zum anderen
brandschutztechnische Auflagen berücksichtigt werden können.
Der Anteil der maximal zu versiegelnden Fläche ist auf max. 20 % begrenzt, um dem
Anspruch einer durch Vegetation dominierten „grünen“ Vorgartenzone zu entsprechen und
dennoch ausreichend befestigte Flächen für Zuwegungen zu ermöglichen.
20.10.4. Freiflächenkennziffer 4
Diese Fläche umfasst die Ost-Westachse im unteren Drittel des Plangebietes. Ziel ist es,
eine stark durchgrünte Ost-West Verbindung innerhalb des Plangebietes zu schaffen.
Zum anderen ist dieser Bereich für die Erschließung der Gebäude, Feuerwehrumfahrten und
Aufstellflächen sowie als Begegnungsraum vorgesehen. Daher wird der maximale
Versiegelungsgrad mit 40 % festgesetzt.
20.10.5. Freiflächenkennziffer 5
Diese Fläche dient zur nördlichen Eingrünung des Plangebietes.
In diesem Bereich verläuft von Westen kommend eine Feuerwehrumfahrung und von Osten
kommend die Einfahrt der Tiefgarage.
Innerhalb der Fläche sind als versiegelte / teilversiegelte oder nicht begrünte Flächen nur
Fuß- und Radwege sowie Feuerwehrumfahrten zulässig. Feuerwehrumfahrten sind
teilversiegelt herzustellen (z.B. Rasengittersteine).
Der Anteil versiegelter / teilversiegelter Flächen darf insgesamt 50 % der Fläche nicht
überschreiten.
20.10.6. Anzupflanzende Bäume
Zur Bekräftigung der Grünstruktur und Spiegelung der bestehenden Baumallee entlang der
Deutsche-Telekom-Allee ist am östlichen Gebietsrand eine Baumreihe festgesetzt. Diese
Baumreihe besteht aus festgesetzten Einzelbäumen, die jedoch in einer Reihe angepflanzt
werden müssen. Um eine gewisse Flexibilität in der weiteren Ausführungsplanung zu haben,
kann von dem im Planteil festgesetzten Standort um bis zu 3,0 m abgewichen werden.
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20.10.7. Grundstücksbegrünung
Die Festsetzungen zur Grundstücksbepflanzung gewährleisten ein Minimum an
Durchgrünung des Grundstückes und leisten damit einen Beitrag zur Kompensation der
verursachten nachhaltigen Beeinträchtigung von Natur und Landschaft. Durch die
Begrünung werden positive Wirkungen für das Boden-, Wasser-, Klima- und das biotische
Potenzial sowie für das Ortsbild erzielt.
20.10.8. Allgemeine Bestimmungen über die Begrünungsqualität und -quantität
Damit anzupflanzende Gehölze sich gut entwickeln können, sind standortgerechte, auf die
bodenphysikalischen Eigenschaften des Bodens angepasste Gehölze zu verwenden. Die
Pflanzgröße, Stammumfang, der durchwurzelbare Raum und der Zeitraum der Anpflanzung
wird vorgegeben, so dass die ihnen zugedachten Gestaltungswirkungen oder Funktionen
wie z.B. kleinklimatisch begünstigende Effekte (Beschattung, Filterwirkung, Verdunstung)
wirksam und zeitnah erfüllt werden können.
20.11. Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs.
1 Nr. 25b BauGB)
Aufgrund der erhaltenswerten Gehölzstrukturen am westlichen Rand des Plangebietes
wurde hier eine Fläche zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
festgesetzt. Die Gehölzstruktur ist damit zu erhalten, zu pflegen und bei Abgang gleichwertig
zu ersetzen.
Innerhalb des Gebietes gibt es Bäume mit Baumhöhlen, die potenzielle Nistplätze für Vögel
und Fledermäuse darstellen. Aus diesem Grund sollen diese Bäume erhalten werden. Falls
der Erhalt eines Baumes nicht möglich ist, z.B. aufgrund von Baumaßnahmen, dann sind vor
der Rodung des Baumes Ersatznistkästen für Fledermäuse und Vögel im räumlichen
Zusammenhang anzubringen.
Darüber hinaus gibt es weitere erhaltenswerte Einzelbäume innerhalb des Plangebietes.
Auch diese sind zeichnerisch festgesetzt worden und sind dauerhaft zu pflegen. Bei
natürlichem sowie planbedingtem Abgang sind diese durch eine gleichwertige,
standortgerechte Nachpflanzung innerhalb des Baugrundstücks zu ersetzen. Unter
planbedingtem Abgang wird die notwendige Fällung eines Baumes im Rahmen von
Baumaßnahmen verstanden.
20.12. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24
BauGB)
Das Plangebiet ist durch die unmittelbar angrenzenden bestehenden Straßen von
Verkehrslärm betroffen. Durch den Bebauungsplan ist ein ausreichender Schallschutz zu
gewährleisten, so dass im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens durch das Büro Dr.
Gruschka eine Schalltechnische Untersuchung erstellt wurde. Die Festsetzungen resultieren
aus den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung (siehe Kap. 15
„Immissionsschutz“). Aufgrund der erhöhten Schallimmissionsbelastungen aus dem
Verkehrslärm sind passive Schallschutzmaßnahmen für schutzbedürftige Aufenthaltsräume
in Gebäuden erforderlich.
Maßgebliche Außenlärmpegel, Lärmpegelbereiche
Zur Sicherung des Schallschutzes der zukünftigen Nutzungen im Geltungsbereich werden
Lärmpegelbereiche festgesetzt, denen dann die jeweils vorhandenen oder zu erwartenden
maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ zuzuordnen sind.
Die Anforderungswerte der DIN 4109 beziehen sich auf den Mindestschallschutz in
schutzbedürftigen Räumen. Hierbei handelt es sich um Räume, die dem dauernden
Aufenthalt dienen, wie Büroräume oder Schlafräume, einschließlich Übernachtungsräume in
Beherbergungsstätten.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 81 / 84
Die Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile hängen von der
Raumart (Büroräume, Schlafräume) und vom maßgeblichen Außenlärmpegel ab. Zu den
Außenbauteilen zählen neben den Außenwänden insbesondere auch die Fenster im
eingebauten (geschlossenen) Zustand, Türen (geschlossen), Dachflächen, Rollladenkästen
und Lüftungsöffnungen.
Die Lärmpegelbereiche sind im Sinne einer „Worst-Case-Betrachtung“ festgesetzt worden.
Es wird von dem ungünstigsten Lastfall (Freie Schallausbreitung und Immissionshöhe 6 m
über Gelände) ausgegangen, um im Rahmen des Bebauungsplans „in allen Fällen“ einen
ausreichenden Schallschutz zu gewährleisten. Insbesondere durch die zukünftige Bebauung
des Plangebietes und der damit verbundenen abschirmenden Wirkung, ist im bebauten
Zustand des Plangebietes tatsächlich von einer günstigeren Lärmsituation für die im
rückwärtigen Bereich liegende Bebauung auszugehen.
Von den Festsetzungen kann abgewichen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren der
Nachweis erbracht wird, dass im Einzelfall geringere Beurteilungspegel als die in den
einzelnen Festsetzungen genannten vorliegen.
Schalldämmende Lüftungseinrichtungen
Aus Gründen der Hygiene und zur Begrenzung der Raumluftfeuchte müssen
Aufenthaltsräume ausreichend mit Außenluft versorgt werden. Bei der Errichtung oder der
baulichen Änderung von Übernachtungsräumen in Beherbergungsstätten (Hotel) und von
ausnahmsweise zulässigen Betriebswohnungen sind schalldämmende
Lüftungseinrichtungen vorzusehen, damit eine ausreichende Frischluftzufuhr gewährleistet
werden kann.
21. Begründung der Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen
21.1. Dachformen und Dachneigung
Durch die Festsetzung von Dachform und Dachneigung soll ein geordnetes städtebauliches
Erscheinungsbild erreicht werden.
Im Bebauungsplan wird daher als Dachform ausschließlich das Flachdach oder flach
geneigte Dächer mit einem Neigungsgrad von bis zu 5° festgesetzt. Damit wird die
dominierende Dachform der umgebenden Bebauung aufgenommen.
Diese Festsetzung ist auch im Zusammenhang mit den Regelungen zum
naturschutzrechtlichen Ausgleich zu sehen. Als Bestandteil der Ausgleichsmaßnahmen ist
vorgesehen, dass Gebäude mit Flachdächern und Dächern mit einem Neigungsgrad von bis
zu 5° mit einer Dachbegrünung zu versehen sind. Voraussetzung für die Anlage der
Dachbegrünung, auch in Kombination mit Anlagen für Solarenergiegewinnung, ist die
zwingende Vorgabe, Flachdächer zu errichten.
21.2. Werbeanlagen
Die Gestaltungsfestsetzungen für die zulässigen Werbeanlagen ansässiger Betriebe dienen
dem Erhalt und der Aufwertung des Ortsbilds. Diese Werbeanlagen sollen sich harmonisch
in das Straßenbild einfügen und sich auch in die Architektur der Gebäude einordnen.
Aufdringliche und damit störende Formen und Größen von Werbeanlagen werden daher
ausgeschlossen.
Die gewählten Gestaltungsfestsetzungen orientieren sich an den bestehenden
Werbeanlagen in näherer Umgebung. Sich bewegende oder spiegelnde Werbeelemente,
Lichtprojektionen, Anstrahlungen und Bildschirmwerbungen, akustische Werbeanlagen
sowie Werbepylonen sind in der näheren Umgebung des Plangebietes nicht vorhanden und
daher hier ausgeschlossen.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 82 / 84
21.3. Einfriedungen
Aus der Zielsetzung heraus, einen Bürostandort mit hoher Aufenthaltsqualität und einem
offenen Charakter zu schaffen, sind nur licht- und luftdurchlässige Einfriedungen zulässig.
Darüber hinaus sind das Telekom- und Hilpertstraßenquartier von offenen, durchgrünten,
zaunlosen Vorgärten geprägt, welche auch hier stadtgestalterisch fortgeführt werden sollen.
Entlang der Hilpertstraße sowie der Deutsche-Telekom-Allee sind Einfriedungen aus diesem
Grund generell nicht zulässig.
21.4. Anlagen zur Solarenergiegewinnung und Dachaufbauten
Damit die Anlagen zur Solarenergiegewinnung und andere Dachaufbauten nicht zu
dominant im Straßenbild auftreten, müssen diese Anlagen einen Abstand zur Außenwand
des unterhalb der Dachfläche gelegenen Geschosses aufweisen.
Da die Wirkung von Dachaufbauten stark von ihrer eigenen Höhe abhängt, sollte der
Abstand mindestens die Höhe der entsprechenden Anlage sein. Aufgrund ihrer geringen
Höhe von max. 1,5 m über der Dachhaut, dürfen Anlagen zur Solarenergiegewinnung bis
1,0 m zur Außenwand aufgestellt werden.
22. Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden
von Niederschlagswasser
22.1. Zisternensatzung
Als Vorgabe zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes wird durch eine „Satzung zur
Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser“ aufgrund
§ 37 Abs. 4 Hessisches Wassergesetz festgesetzt, dass auf den Grundstücken Zisternen zu
errichten sind und das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser darin zu sammeln
ist.
Durch Verwendung von Niederschlagswasser als Brauchwasser werden die
Trinkwasser-Ressourcen geschont, der Eingriff in den Wasserhaushalt gemindert und die
Kläranlage entlastet. Bei Überlauf der Zisternen soll das Regenwasser auf dem Grundstück
versickert und/oder in den öffentlichen Abwasserwasserkanal eingeleitet werden.
Voraussetzung für die Sammlung, Verwertung und Versickerung ist, dass
wasserwirtschaftliche, gesundheitliche, wasserrechtliche oder sonstige öffentlich-rechtliche
Belange nicht entgegenstehen.
Ziel der Maßnahme ist einerseits die Minimierung der Niederschlagsabflüsse und
andererseits die möglichst naturnahe Wiedereingliederung der unvermeidbaren
Niederschlagsabflüsse in den natürlichen Wasserkreislauf. Abflussspitzen sowie Anteile des
Oberflächenabflusses sollen dabei zugunsten von Rückhaltung, Verdunstung und
Versickerung reduziert werden.
Die Ausnahmen von der Zisternensatzung sollen einen Anreiz für eine Dachbegrünung
schaffen, die über die Mindestanforderungen der Dachbegrünungsfestsetzungen hinausgeht
und eine höhere Abflussretentionswirkung hat. Wenn Gründachflächen nicht an den Kanal
angeschlossen sind, wird deren Regenwasser bereits vollständig auf dem Grundstück
bewirtschaftet und wieder dem Wasserkreislauf zugeführt, weshalb eine Zisterne zur
Wahrung der Verhältnismäßigkeit entfallen kann.
Das vorgegebene Fassungsvermögen von 25 l/m² stammt aus der DIN 1989-1 zu
Regenwassernutzungsanlagen. Der Ertrag verringert sich entsprechend dem
Abflussbeiwert, weshalb für extensiv begrünte Dachflächen 10 l/m² vorgegeben werden.
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 83 / 84
23. Regelungen des städtebaulichen Vertrags
Die Regelungen im städtebaulichen Vertrag wurden im weiteren Planungsprozess vor der
zweiten Offenlage abgestimmt und nachfolgend aufgeführt. Im städtebaulichen Vertrag
wurden folgende Sachverhalte geregelt:
- Kampfmittelräumung
- Abbruch- und Beseitigungsmaßnahmen
- Umgang mit möglicherweise auffindbaren Bodendenkmälern
- Umgang mit möglicherweise auffindbaren Altlasten
- Weiterführende Bodenuntersuchungen
- Artenschutzmaßnahmen, u.a. Vermeidungsmaßnahmen bei Rodungen und
Gebäudeabrissen sowie Ausgleichsmaßnahmen für bestimmte Arten
- Naturschutzmaßnahmen, u.a. Schutz des Mutterbodens,
Niederschlagswasserversickerung, Maßnahmen zum Klimaschutz
- Bebauungsstruktur im Baufeld C
- Errichtung von Platzbereichen, Innenhöfen, Geh- und Radwegen
- Gebäudestandard und Einsatz erneuerbarer Energien, Verpflichtung zur Herstellung und
Nutzung der festgesetzten Photovoltaikanlagen
- Verpflichtende Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept
- Beleuchtung der Flächen
- Herstellung und Begrünung der Grundstücksfreiflächen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege der Begrünung
- Kostentragung
- Rechtsnachfolge
- Haftung
- Sicherheitsleistungen
- Vertragsstrafen
- Prozesskostenübernahmeerklärung
- Vollstreckungsunterwerfung
- Haftungsausschluss
- Umgang mit erforderlichen Vertragsänderungen
24. Planungsstatistik / Städtebauliche Daten
Geltungsbereich Bebauungsplan (gesamt) 30.290 m² = 100 %
Nettobauland Gewerbe 30.290 m² 100%
davon Anpflanzfläche 3.999 m² 13,20 %
davon Grünfläche (Erhaltfläche) 1.795 m² 5,93 %
Begründung zum Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche Telekom Allee - 84 / 84
25. Vorliegende Gutachten und weitere Grundlagen
– Artenschutzfachliche Potentialanalyse, Büro Ökologie und Stadtentwicklung, Darmstadt,
11.06.2019
– Artenschutzfachliche Potentialanalyse, Ergänzungen Reptilien und Pflanzen 2019, Büro
Ökologie und Stadtentwicklung, Darmstadt, 11.09.2019
– Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Tagungshotel Hilpertstrasse Darmstadt, Büro
Ökologie und Stadtentwicklung, Darmstadt, Juli 2020
– Geo- und umwelttechnische Standorteinschätzung, iTUS GmbH & Co.KG, Darmstadt,
14.11.2019
– Verkehrsuntersuchung, Büro Durth Roos Consulting GmbH, Darmstadt, November 2021
– Fortschreibung des Verkehrskonzeptes, Büro Durth Roos Consulting GmbH, Darmstadt,
Juli 2022
– Mobilitätskonzept, Büro Durth Roos Consulting GmbH, Darmstadt, November 2021 und
Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens,
Büro Durth Roos Consulting GmbH, Darmstadt, Juli 2022
– Schalltechnische Untersuchung, Dr. Gruschka, Darmstadt, 08.07.2020
– Konzept zur Regenwasserbewirtschaftung, Umweltplanung Bullermann Schneble
GmbH, Darmstadt, 21.09.2020
– Klimaökologische Untersuchung, GEO-NET Umweltconsulting GmbH, Hannover,
August 2021
Bebauungsplan W 23.2
- Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee -
Umweltbericht (§ 2a BauGB)
05. Juli 2023
PLANUNGSGRUPPE DARMSTADT
Bearbeitung:
Dipl.-Ing. (FH) Stadtplaner Ole Heidkamp
M. Eng. (FH) Nathalie Sauer
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 3
Inhaltsverzeichnis:
Teil B: Umweltbericht
A Einleitung (gem. Anlage 1 Nr. 1 BauGB) 8
1. Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes (gem.
Anlage 1 Nr. 1a BauGB) 8
1.1 Standort und Art des Vorhabens 8
1.2 Wichtigste Ziele des Bebauungsplanes 9
1.3 Wesentliche Festsetzungen und Empfehlungen 10
1.4 Bedarf an Grund und Boden 11
1.5 Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund und Boden 11
1.6 Städtebauliche Werte 11
2. Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und -planungen sowie deren
Berücksichtigung (gem. Anlage 1 Nr. 1b BauGB) 12
2.1 Fachgesetze 12
2.2 Fachpläne 13
2.3 Umweltschutzziele 18
B) Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen (gem. Anlage
1 Nr. 2 BauGB) 26
3. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes (Basisszenario) (Anlage 1
Nr. 2a BauGB - Gliederung nach den Belangen gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 26
3.1 Schutzgut Tiere 26
3.2 Schutzgut Pflanzen 28
3.3 Schutzgut Fläche 34
3.4 Schutzgut Boden 35
3.5 Schutzgut Wasser 36
3.6 Schutzgut Luft 37
3.7 Schutzgut Klima 38
3.8 Schutzgut Landschaft 39
3.9 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 39
3.10 Schutzgut Mensch und Bevölkerung 39
3.11 Wirkungsgefüge 39
3.12 Schutzgut Biologische Vielfalt 40
3.13 Schutzgut Natura 2000-Gebiete 42
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 4
3.14 Vermeidung von Emissionen / sachgerechter Umgang mit Abfällen / Abwässern 42
3.15 Nutzung erneuerbarer Energie 42
3.16 Landschaftspläne und sonstige Pläne 42
3.17 Erhaltung bestmöglicher Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung
zur Erfüllung von Rechtsakten der EU festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht
überschritten werden 43
3.18 Wechselwirkungen 43
3.19 Anfälligkeiten für schwere Unfälle u. Katastrophen auf die Belange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7
BauGB 44
4. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der
Planung (Anlage 1 Nr. 2b BauGB - Gliederung nach den Belangen gem. § 1 abs. 6
Nr. 7 BauGB) 44
4.1 Schutzgut Tiere (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 46
4.2 Schutzgut Pflanzen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 49
4.3 Schutzgut Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 50
4.4 Schutzgut Boden (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 51
4.5 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 51
4.6 Schutzgut Luft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 53
4.7 Schutzgut Klima (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 57
4.8 Landschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 59
4.9 Schutzgut Kultur- und Sachgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7d BauGB) 60
4.10 Schutzgut Mensch und Bevölkerung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7c BauGB) 60
4.11 Wirkungsgefüge (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 61
4.12 Schutzgut Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 61
4.13 Vermeidung von Emissionen / sachgerechter Umgang mit Abfällen / Abwässern (§ 1 Abs.
6 Nr. 7e BauGB) 62
4.14 Nutzung erneuerbarer Energie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB) 62
4.15 Landschaftspläne und sonstige Pläne (§ 1 Abs. 6 Nr. 7g BauGB) 62
4.16 Wechselwirkungen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7i BauGB) 63
4.17 Sonstige Schutzgüter 63
4.18 Zusammenfassende Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei
Durchführung der Planung (gem. Anlage 1 Nr. 2b BauGB) 68
5. Beschreibung der geplanten Maßnahmen (Anlage 1 Nr. 2c BauGB - Gliederung
nach Belangen gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 69
5.1 Schutzgut Tiere 69
5.2 Schutzgut Pflanzen 70
5.3 Schutzgut Fläche 71
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 5
5.4 Schutzgut Boden 72
5.5 Schutzgut Wasser 72
5.6 Schutzgut Luft 74
5.7 Schutzgut Klima 74
5.8 Schutzgut Landschaft 75
5.9 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 75
5.10 Schutzgut Mensch und Bevölkerung 75
5.11 Schutzgut Biologische Vielfalt 76
5.12 Vermeidung von Emissionen / sachgerechter Umgang mit Abfällen / Abwässern 76
5.13 Landschaftspläne und sonstige Pläne 77
5.14 Wechselwirkungen 77
6. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (gem. Anlage 1 Nr. 2d
BauGB) 77
7. Erhebliche nachteilige Auswirkungen aufgrund der Anfälligkeit für Unfälle und
Katastrophen (gem. Anlage 1 Nr. 2e i.V.m § 1 Abs. 6 Nr. 7j BauGB) 78
C) Zusätzliche Angaben (gem. 3 Anlage 1 Nr. 3 BauGB) 78
8. Beschreibung der Vorgehensweise / Schwierigkeiten bei der Ermittlung (gem.
Anlage 1 Nr. 3a BauGB) 78
9. Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring) (gem. Anlage
1 Nr. 3 b BauGB) 78
10. Allgemein verständliche Zusammenfassung (gem. Anlage 1 Nr. 3c BauGB) 79
11. Quellen (gem. Anlage 1 Nr. 3d BauGB) 80
12. Anlagen 81
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 6
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Luftbild des Plangebietes, Stand 2020 (Hessische Verwaltung für Bodenmanagement
und Geoinformation) ............................................................................................................ 8
Abb. 2: Entwurf des Bebauungsplans, Stand 21. November 2022 (PgD) ....................................... 10
Abb. 3: Ausschnitt Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 ................... 13
Abb. 4: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan 2006 ................................................................ 14
Abb. 5: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan W 23 mit Darstellung des Geltungsbereichs des
Bebauungsplans W 23.2 .................................................................................................... 15
Abb. 6: Landschaftsplan 2004 Wissenschaftsstadt Darmstadt, Ausschnitt Leitbildkarte ................. 16
Abb. 7: Landschaftsplan 2004 Wissenschaftsstadt Darmstadt, Ausschnitt Entwicklungskarte ........ 17
Abb. 8: Ausschnitt Bestandskarte der Biotoptypen (PgD 2021) ...................................................... 29
Abb. 9: Bodennahes Kaltluftströmungsfeld zum Zeitpunkt 4 Uhr morgens (2 m ü. Grund) im
Istzustand, Quelle: Expertise Klimaökologie „BBP/Darmstadt“ – Bericht Klimaökologie,
Stand August 2021 ............................................................................................................ 37
Abb. 10: Auszug aus der Klimafunktionskarte (links) und aus der Planungshinweiskarte (rechts)
aus der Klimaanalyse Wissenschaftsstadt Darmstadt (INEK 2016), Quelle: Expertise
Klimaökologie „BBP/Darmstadt“ – Bericht Klimaökologie, Stand August 2021 ................... 38
Abb. 11: Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung – Biotoptypen, (Bestand), PgD (2021) ................. 41
Abb. 12: Abweichung des bodennahen Kaltluftströmungsfeldes zum Zeitpunkt 4 Uhr morgens (2
m ü. Grund) im Planszenario, Quelle: Expertise Klimaökologie „BBP/Darmstadt“ –
Bericht Klimaökologie, Stand August 2021 ......................................................................... 54
Abb. 13: Abweichung des Kaltluftvolumenstroms zum Zeitpunkt 4 Uhr morgens (2 m ü. Grund) im
Planszenario, Quelle: Expertise Klimaökologie „BBP/Darmstadt“ – Bericht
Klimaökologie, Stand August 2021..................................................................................... 55
Abb. 14: Abweichung des Kaltluftvolumenstroms zum Zeitpunkt 4 Uhr morgens (2 m ü. Grund)
auf Blockebene, Quelle: Expertise Klimaökologie „BBP/Darmstadt“ – Bericht
Klimaökologie, Stand August 2021..................................................................................... 56
Abb. 15: Abweichung des nächtlichen Temperaturfeldes zum Zeitpunkt 4 Uhr morgens im
Planszenario (2 m ü. Grund; mesoskalige Modellierung), Quelle: Expertise
Klimaökologie „BBP/Darmstadt“ – Bericht Klimaökologie, Stand August 2021 ................... 57
Abb. 16: Abweichung des nächtlichen Temperaturfeldes zum Zeitpunkt 4 Uhr morgens im
Planszenario (2 m ü. Grund; mikroskalige Modellierung), Quelle: Expertise
Klimaökologie „BBP/Darmstadt“ – Bericht Klimaökologie, Stand August 2021 ................... 58
Abb. 17: Ausgleichsplan ................................................................................................................... 67
Abb. 18: Ausschnitt des Regenwasserkonzepts, Stand September 2021 (UBS) .............................. 73
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 7
Teil B
Umweltbericht
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 8
A Einleitung (gem. Anlage 1 Nr. 1 BauGB)
Nach § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a
BauGB für alle Bauleitpläne eine Umweltprüfung durchzuführen. In der Umweltprüfung werden
die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im Umweltbericht gemäß
§ 2a Nr. 2 BauGB beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht stellt einen gesonderten
Bestandteil der Begründung dar.
1. Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des
Bebauungsplanes (gem. Anlage 1 Nr. 1a BauGB)
1.1 Standort und Art des Vorhabens
Das Plangebiet liegt im Südwesten der Stadt Darmstadt westlich der Nord-Süd verlaufenden
Rhein-Neckar-Bahntrasse. Im Norden grenzt das Plangebiet an die „Telekom-City, im Osten
jenseits der Bahnlinie an das Wohngebiet am Haardtring, im Süden an die Hilpertstraße und
die Kasernenflächen der Kelley-Barracks und des Nathan-Hale-Depots und im Westen an ein
Gewerbegebiet, u.a. mit Hauptzollamt Darmstadt und Deutscher Post.
Im Plangebiet liegt das Hotel „The Hotel Darmstadt“.
Das Grundstück ist mit einem teilunterkellerten, u-förmigen Tagungshotel bebaut. Im östlichen
Grundstücksbereich ragt die Unterkellerung (Tiefgarage) über die Bestandsbebauung hinaus.
Südlich des Tagungshotels befinden sich Parkplätze. Die Parkplatzflächen sind vorwiegend
mit Verbundstein befestigt. Weiterhin sind parkartig angelegte Grünflächen und
Heckenbereiche mit Bäumen vorhanden.
Das Plangebiet liegt in der naturräumlichen Einheit der hessischen Rheinebene, innerhalb des
Griesheim-Weiterstädter Sandes. Dabei handelt es sich um eine relativ ebene
Flussterrassenlandschaft. Der Naturraum ist durch mächtige quartäre Sand- und
Kiessedimente geprägt, die durch Flugsande und Dünen überlagert sind.
Abb. 1: Luftbild des Plangebietes, Stand 2020 (Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und
Geoinformation)
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 9
Das Untersuchungsgebiet ist durch Siedlungsflächen mit einem hohen Versiegelungsgrad
gekennzeichnet.
Ziel und Anlass des Bebauungsplans W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - ist die
Schaffung von Baurecht für ein zeitgemäßes Gewerbegebiet, welches sich mit den derzeitigen
Festsetzungen des aktuell rechtskräftigen Bebauungsplans W 23 – Hilpertstraße Nord – nicht
entwickeln lässt (Festsetzung Sondergebiet für Polizei und Fernmeldebehörde).
Auf dem Baugrundstück wurde durch die Telekom in den letzten Jahren ein teilunterkellertes,
U-förmiges Tagungshotel betrieben, welches im Jahr 2018 durch einen privaten Investor
übernommen wurde.
Um für das Plangebiet eine städtebaulich geordnete und zeitgemäße Entwicklung zu
gewährleisten, sollen mit dem Bebauungsplan für den Gesamtbereich die Voraussetzungen
für einen urbanen Bürostandort geschaffen werden. Dieser soll zur Unterbringung von
Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden, Gewerbebetrieben und weiteren
entsprechenden Nutzungen dienen. Freiflächen, Erschließungs- und Begegnungsflächen
sollen innerhalb des Gebietes als Kommunikationszonen entwickelt werden, um den
Bürostandort zu einem Ort mit hoher Aufenthaltsqualität und sozialer Interaktion aufzuwerten.
Grundlage für die städtebauliche Entwicklung des Bürostandortes bildet die Fokussierung auf
Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Eine effiziente Nutzung von Ressourcen und Energie soll
durch flächensparendes Bauen sowie der Nutzung neuer Energien angestrebt werden.
Ökologische und klimatische Aspekte finden durch einen möglichst geringen
Versiegelungsgrad sowie geeignete Maßnahmen bei der Freiflächengestaltung Beachtung.
Um die Auswirkungen der Planungen auf die angrenzende Umwelt zu berücksichtigen,
werden auch benachbarte Bereiche des Plangebiets in die Betrachtung des Umweltberichts
einbezogen.
1.2 Wichtigste Ziele des Bebauungsplanes
Mit dem Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - werden folgende
Ziele verfolgt:
Nutzungsänderung von einem SO in ein GE
eine pragmatische und organische Durchmischung von unterschiedlichen Nutzungen zur
Aufwertung und Schaffung eines lebendigen Bürostandortes
mittelfristiger Erhalt des Bestandes als Hotel.
Aufgrund der günstigen Lage und der Nachfrage für Gewerbestandorte in Darmstadt,
besteht ein hoher Bedarf an gewerblicher Fläche und damit die Erfordernis zur Aufstellung
des Bebauungsplanes.
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 10
Abb. 2: Entwurf des Bebauungsplans, Stand 21. November 2022 (PgD)
1.3 Wesentliche Festsetzungen und Empfehlungen
Das Plangebiet wird als Gewerbegebiet festgesetzt.
Zur Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung wird eine Grundflächenzahl (GRZ I) von
0,55 und eine GRZ II von 0,8 – 0,85 ausgewiesen. Es wird eine abweichende Bauweise für
Gebäude mit einer zulässigen Außenwandlänge von mehr als 50 m festgelegt.
Darüber hinaus werden die Zahl der Vollgeschosse sowie die Höhe der baulichen Anlagen
festgesetzt.
Um eine möglichst vielfältige Bebauung und große Flexibilität hinsichtlich der Lage ihrer
Baukörper zu ermöglichen, werden die überbaubaren Grundstücksflächen durch Baugrenzen
eingefasst. Lediglich entlang der Deutsche-Telekom-Allee ist in Baufeld C eine Baulinie
festgesetzt, um eine Weiterführung der im Quartier vorhandenen Gebäudeflucht zu
gewährleisten.
Um die oberirdische Versiegelung einzuschränken, soll der größte Teil des ruhenden Verkehrs
(PKW und Fahrrad) in Tiefgaragen untergebracht werden. Ausgenommen hiervon sind PKW-
Stellplätze für Kurzzeitparker und mobilitätseingeschränkte Personen oder
Car-Sharing-Angebote. Diese sind auch oberirdisch innerhalb der überbaubaren und nicht
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 11
überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, um eine schnellere und einfachere Erreichbarkeit
dieser Stellplätze zu ermöglichen.
Aus der allgemeinen landschaftsplanerischen Zielsetzung heraus, den Anteil an versiegelten
Flächen möglichst gering zu halten, werden Vorgaben zur Oberflächenbefestigung gemacht.
Da die Böden im Plangebiet versickerungsfähig sind, wird festgesetzt, dass das auf den
Dachflächen und sonstigen befestigen Flächen anfallende Niederschlagswasser der
Baugrundstücke auf dem Grundstück zu versickern ist, soweit wasserrechtliche und
wasserwirtschaftliche Belange nicht entgegenstehen.
Des Weiteren werden Maßnahmen zum Artenschutz sowie zum Schallschutz festgesetzt.
Grünordnerische Festsetzungen in Form von Anpflanzflächen mit verschiedenen
Pflanzvorgaben sollen die Begrünung des Plangebiets sicherstellen.
1.4 Bedarf an Grund und Boden
Die Größe des Plangebiets (Geltungsbereich) beträgt ca. 3,03 ha.
1.5 Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund und Boden
Geltungsbereich Bebauungsplan (gesamt) 30.290 m² = 100,00 %
Nettobauland Gewerbe 30.290 m² 100,00 %
davon neue Anpflanzfläche 3.999 m² 13,20 %
davon zu erhaltende Grünfläche 1.795 m² 5,93 %
1.6 Städtebauliche Werte
Geltungsbereich Bebauungsplan (gesamt) 30.290 m² = 100 %
Nettobauland Gewerbe 30.290 m² 100 %
Überbaubare Flächen:
GRZ I 0,55: 30.290 m² x 0,55 = 16.660 m² überbaubare Fläche.
GRZ II in Baufeld B 0,85: 5.299 m² x 0,85 = 4.504 m²
GRZ II in Baufelder A und C 0,8: 24.991 m² x 0,8 = 19.993 m²
GRZ II gesamt: 4.504 m² + 19.993 m² = 24.497 m² überbaubare und versiegelbare Fläche
30.290 m² - 24.497 m² = 5.793 m² zu begrünen
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 12
2. Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und -planungen sowie deren
Berücksichtigung (gem. Anlage 1 Nr. 1b BauGB)
2.1 Fachgesetze
Insbesondere folgende Fachgesetze und aufgrund dieser Gesetze erlassenen
Rechtsverordnungen, sind zu beachten (Stand vor erneuter Offenlage):
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert
durch Art. 11 des Gesetzes vom 08.10.2022 (BGBl. I S. 1726)
Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) i.d.F. vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041),
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2234)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), geändert
durch Art. 2 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802)
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt
geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802)
Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geändert durch
Art. 2 des Gesetzes vom 22.11.2022 (GVBl. S. 571)
Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt
geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542),
zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240)
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F.
vom 20.12.2010 (GVBl. I S. 629), berichtigt am 14.02.2011 (GVBl. I S. 43), zuletzt
geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318)
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.d.F. vom 31.07.2009 (BGBl. I S 2585), zuletzt
geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1309)
Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert
durch Art. 2 des Gesetzes vom 17.11.2022 (GVBl. S. 576)
Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274),
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19.10.2022 (BGBl. I S. 1792)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 18.03.2021
(BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Art. 14 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S.
4147)
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 13
2.2 Fachpläne
2.2.1 Regionalplan Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplan 2010
Im Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan (Reg. FNP) 2010 ist das
Plangebiet als „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe, Bestand“ dargestellt. Gemäß § 1 Abs. 4
BauGB sind Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Die Festsetzung eines
Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO entspricht insoweit der Ausweisung im Regionalplan
Südhessen / Reg. FNP 2010 und gilt somit als den Zielen der Raumordnung angepasst.
Die angrenzenden Flächen sind ebenfalls als „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe, Bestand“
dargestellt.
Abb. 3: Ausschnitt Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 14
2.2.2 Flächennutzungsplan
Der seit dem 01.04.2006 wirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt
weist das Plangebiet als gewerbliche Baufläche aus.
Die Entwicklung des Bebauungsplanes W 23.2 aus dem Flächennutzungsplan ist demgemäß
gegeben. Der Bebauungsplan ist somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Abb. 4: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan 2006
2.2.3 Bebauungsplan
Für das Baugrundstück besteht der am 22.06.1976 in Kraft getretene Bebauungsplan W 23 -
Hilpertstraße Nord -, welcher für das genannte Baugrundstück ein Sondergebiet für Polizei-
und Fernmeldebehörde festsetzt. Diese Nutzungsart ist aufgrund der städtebaulichen
Entwicklungen in den letzten Jahrzenten nicht mehr zeitgemäß und wird nicht mehr verfolgt.
Das Sondergebiet ist mit dreigeschossiger Bauweise, einer GRZ von 0,6 sowie BMZ von 3,0
(hochgerechnet GFZ ca. 1,0) festgesetzt.
Im Sondergebiet ist die offene Bauweise festgesetzt. Private Grünflächen sind als
Schutzpflanzung anzulegen und dicht mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Im
Gewerbe- und Sondergebiet sind die Grundstücksfreiflächen, soweit keine
betriebstechnischen Gründe entgegenstehen, gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.
Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans W 23.2 – Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - wird
der Bebauungsplan W 23 – Hilpertstraße Nord -, in diesem Teilbereich geändert.
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 15
Abb. 5: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan W 23 mit Darstellung des Geltungsbereichs des
Bebauungsplans W 23.2 (innere schwarze Strichlinie)
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 16
2.2.4 Landschaftsplan
Die Leitbildkarte des Landschaftsplanes Darmstadt von 2004 verzeichnet für das Plangebiet
die Maßgabe „Verbesserung der Grünqualität auf Bauflächen". Entsprechend der Plankarte
liegt das Gebiet innerhalb von Freiflächen im Siedlungsbereich, für die folgende
Entwicklungsprioritäten vorgegeben werden, die auf das Plangebiet zutreffen:
Schaffung eines vernetzten Grünsystems
Erhalt stadtbildprägender Alleen, auch als Biotopvernetzungselemente
Erhöhung des Grünanteils (Durchgrünung) in stark versiegelten Bau- und Sportflächen
(Klima- und Wasserschutz, Erholung)
Sicherung stadtbildprägender und stadt- und ortsteilgliedernder Grünzüge
Die im Bebauungsplan vorgesehenen Grünstrukturen werden aus dieser Vorgabe entwickelt.
Abb. 6: Landschaftsplan 2004 Wissenschaftsstadt Darmstadt, Ausschnitt Leitbildkarte
Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans weist für das Plangebiet eine „Verbesserung für
Grün auf Bauflächen“ aus. Östlich an das Plangebiet grenzt die Darstellung für „Ausgewählte
Grünverbindung / Grünzüge – Planung“ an. Sie ist mit der Maßnahmennummer D 5 versehen.
Entsprechend dieser soll kurz bis mittelfristig die „Neuanlage / der Ausbau von Grünzügen und
Grünverbindungen" erfolgen.
Insbesondere durch die Erhöhung des Grünanteils gegenüber der bestehenden Situation
sowie der Stärkung der wichtigen Grünverbindung entlang der Deutsche-Telekom-Allee, durch
eine weitere Baumreihe entlang der östlichen Grundstücksgrenze, wird eine Verbesserung der
Grünqualität erreicht.
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 17
Abb. 7: Landschaftsplan 2004 Wissenschaftsstadt Darmstadt, Ausschnitt Entwicklungskarte
2.2.5 Schutzgebiete und geschützte Objekte
Schutzgebiete und -objekte Naturschutz
Die nächstgelegenen Naturschutzgebiete „Bessunger Kiesgrube“ im Südosten und
„Ehemaliger August-Euler-Flugplatz von Darmstadt“ im Westen befinden sich in ungefähr
2 km Entfernung vom Untersuchungsgebiet.
Natura 2000-Gebiete
Es befinden sich weder im Plangebiet noch in planungsrelevanter Umgebung Natura
2000-Gebiete (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete).
Die nächstgelegenen FFH-Gebiete sind das Gebiet Nr. 6117-309 „Beckertanne von Darmstadt
mit angrenzenden Flächen“ und 6117-304 „Ehemaliger August-Euler-Flugplatz von
Darmstadt“. Sie befinden sich westlich der Autobahnen A 5 bzw. A 67 in einer Entfernung von
etwa 2,5 km westlich des Plangebietes.
Bei dem nächstgelegenen VSG-Gebiet handelt es sich um das Gebiet Nr. 6117-401
„Griesheimer Sand. Dieses beginnt ebenfalls westlich der Autobahn A 5 und liegt in einer
Entfernung von etwa 2,5 km zum Plangebiet.
Durch die Entfernung und Lage der Gebiete zum Plangebiet sind durch die vorliegende
Planung keine Auswirkungen auf die nächstgelegenen Natura 2000-Gebiete zu erwarten.
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 18
Gesetzlich geschützte Biotope
Innerhalb des Plangebiets sind keine gesetzlich geschützten Biotope gemäß
§ 30 Abs. 2 BNatSchG vorhanden. Entlang der Deutsche-Telekom-Allee verläuft östlich der
Plangebietsgrenze die linienförmige Signatur der Maßnahme D5 Neuanlage/Ausbau von
Grünzügen und Grünverbindungen (vgl. Landschaftsplan). Es wird darauf hingewiesen, dass
es sich bei den Straßenbäumen um Alleebäume handelt, die einem besonderen Schutz nach
§ 30 BNatSchG i.V.m. § 13 HAGBNatSchG unterliegen. Demnach sind Handlungen, die zu
einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können, verboten.
Landschaftsschutzgebiete
Das Landschaftsschutzgebiet „Stadt Darmstadt“ umfasst die ca. 420 m entfernt vom
Plangebiet liegenden Waldflächen. Für diese Waldflächen ist eine Ausweisung als Bannwald
geplant.
Schutzgebiete und -objekte Denkmalschutz
Im Plangebiet befinden sich keine denkmalgeschützten Gebiete oder Objekte.
Es liegen keine Schutzgebietsausweisungen nach Naturschutzrecht, Wasserschutzrecht oder
Forstrecht für den Geltungsbereich vor.
Baumschutzsatzung
In Darmstadt sind alle Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im
Geltungsbereich von Bebauungsplänen durch die städtische Baumschutzsatzung geschützt.
Geschützt sind Bäume, die - gemessen in einem Meter Höhe - bei Laubbäumen einen
Stammumfang von mehr als 60 cm haben, bei Nadelbäumen von mehr als 90 cm.
Bodendenkmäler
Es liegen keine Schutzgebietsausweisungen im Sinne des Denkmalschutzes vor.
Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete
Das Plangebiet liegt nicht in einem Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebiet.
Überschwemmungsgebiete/Überschwemmungsgefährdetes Gebiet
Das Plangebiet liegt weder in einem Überschwemmungsgebiet noch in einem
überschwemmungsgefährdeten Gebiet.
Grundwasserbewirtschaftungsplan „Hessisches Ried“
Das Planungsgebiet liegt im Geltungsbereich des Grundwasserbewirtschaftungsplanes
„Hessisches Ried“ (StAnz für das Land Hessen 21/1999, S. 1659 und 31/2006, S. 1704).
Dieser ist als Bewirtschaftungsplan i.S.d. § 6 WHG ein Instrument der wasserwirtschaftlichen
Fachplanung zur raumübergreifenden Steuerung wasserrechtlicher Entscheidungen.
Er ist die Grundlage einer ökologisch orientierten Grundwasserbewirtschaftung und bildet
damit die Voraussetzung für eine langfristig gesicherte Wasserversorgung im Ballungsraum
Rhein-Main.
2.3 Umweltschutzziele
Die folgenden Tabellen stellen die in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen
festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind dar, und
die Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung des Bauleitplanes
berücksichtigt wurden (gem. Anlage 1 Nr. 1 b BauGB).
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 19
2.3.1 Schutzgut Mensch
Quelle Zielaussage Art der Berücksichtigung
Baugesetzbuch Berücksichtigung der Belange
des Umweltschutzes bei der
Aufstellung der Bauleitpläne,
hier insbesondere die
Vermeidung der Emissionen
(§1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB).
Eingrünung des Plangebiets in
Form von Anpflanzungs-
flächen, Dach- und
Fassadenbegrünung.
Es werden Fuß- und
Radwegeverbindungen
angelegt.
Festsetzung passiver
Lärmschutzmaßnahmen für
schutzbedürftige
Aufenthaltsräume im
Plangebiet.
Bundesimmissionsschutz-
gesetz
Schutz des Menschen, der
Tiere und Pflanzen, des
Bodens, des Wassers, des
Klimas und der Atmosphäre
sowie der Kultur – und
Sachgüter vor schädlichen
Umwelteinwirkungen
(Immissionen) sowie
Vorbeugung hinsichtlich des
Entstehens von Immissionen
(Gefahren, erhebliche
Nachteile und Belästigungen
durch Luftverunreinigungen,
Geräusche, Erschütterungen,
Licht, Wärme, Strahlen und
ähnliche Erscheinungen) (§ 1
Abs. 1 BImSchG).
Gesetz über die
Umweltverträglichkeits-
prüfung
Zweck des Gesetzes ist,
sicherzustellen, dass bei
bestimmten privaten und
öffentlichen Vorhaben zur
wirksamen Umweltvorsorge
nach einheitlichen
Grundsätzen die
Auswirkungen auf die Umwelt
frühzeitig und umfassend
ermittelt, beschrieben und
bewertet werden und die
Ergebnisse so früh wie
möglich bei allen behördlichen
Entscheidungen
berücksichtigt werden.
TA Lärm Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen durch
Geräusche sowie deren
Vorsorge.
DIN 18005
Schallschutz im Städtebau
Als Voraussetzung für
gesunde Lebensverhältnisse
der Bevölkerung ist ein
ausreichender Schallschutz
notwendig, dessen
Verringerung insbesondere
am Entstehungsort, jedoch
auch durch städtebauliche
Maßnahmen in Form von
Lärmvorsorge und
Lärmminderung bewirkt
werden soll.
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 20
2.3.2 Schutzgut Fläche
Quelle Zielaussage Art der Berücksichtigung
Raumordnungsgesetz Die Flächeninanspruchnahme
im Freiraum ist zu begrenzen
(§ 2 Abs. 2 Nr. 2 ROG).
Durch die Umnutzung des
Sondergebiets zu einem
Gewerbegebiet und der
Nachverdichtung wird
insbesondere dem Ziel des
§ 1 Abs. 5 BauGB
(Städtebauliche Entwicklung
vorrangig durch Maßnahmen
der Innenentwicklung) und
dem Grundsatz des
sparsamen und schonenden
Umgangs mit Grund und
Boden gemäß § 1a Abs. 2
BauGB entsprochen.
Mit der Zielsetzung eines
sparsamen Umganges mit
Grund und Boden sind im
Bebauungsplan
Festsetzungen zur
Beschränkung der
überbaubaren Flächen, zur
Verwendung
wasserdurchlässiger Beläge
und zur Begrünung
festgesetzt.
Baugesetzbuch Die Bauleitpläne sollen eine
nachhaltige städtebauliche
Entwicklung gewährleisten
(Innenentwicklung)
(§ 1 Abs. 5 BauGB).
Mit Grund und Boden soll
sparsam und schonend
umgegangen werden; dabei sind
zur Verringerung der
zusätzlichen Inanspruchnahme
von Flächen für bauliche
Nutzungen die Möglichkeiten der
Entwicklung der Gemeinde
insbesondere durch
Wiedernutzbarmachung von
Flächen, Nachverdichtung und
andere Maßnahmen zur
Innenentwicklung zu nutzen
sowie Bodenversiegelungen auf
das notwendige Maß zu
begrenzen
(§ 1a Abs. 2 BauGB).
2.3.3 Schutzgut Boden
Quelle Zielaussage Art der Berücksichtigung
Baugesetzbuch Sparsamer und schonender
Umgang mit Grund und Boden
durch Wiedernutzbarmachung
von Flächen, Nachverdichtung
und Innenentwicklung zur
Verringerung zusätzlicher
Inanspruchnahme von Böden
(Bodenschutzklausel)
(§ 1 Abs. 5 BauGB).
Darüber hinaus soll eine
sozialgerechte Bodennutzung
gewährt werden
(§ 1a Abs. 2 BauGB).
Vorsorgender Bodenschutz:
Durch die Umnutzung des
Sondergebiets zu einem
Gewerbegebiet und der
Nachverdichtung wird
insbesondere dem Ziel des
§ 1 Abs. 5 BauGB
(Städtebauliche Entwicklung
vorrangig durch Maßnahmen
der Innenentwicklung) und
dem Grundsatz des
sparsamen und schonenden
Umgangs mit Grund und
Boden gemäß § 1a Abs. 2
BauGB entsprochen.
Der Boden ist bereits stark
anthropogen überformt.
Nachsorgender
Bodenschutz:
Für das Plangebiet liegt eine
gutachterliche
Voruntersuchung vor.
Bundesbodenschutzgesetz Ziele des BBodSchG sind der
langfristige Schutz oder die
Wiederherstellung des Bodens
hinsichtlich seiner Funktionen im
Naturhaushalt, insbesondere als
Lebensgrundlage für Menschen,
Tiere und Pflanzen, als
Bestandteil des Naturhaushaltes
mit seinen Wasser- und
Nährstoffkreisläufen und als
Archiv der Natur- und
Kulturgeschichte. Weiterhin gilt
die Vorsorge gegen das
Entstehen schädlicher
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 21
Bodenveränderungen, die
Förderung der Sanierung
schädlicher Bodenveränderungen
und Altlasten sowie dadurch
verursachter
Gewässerverunreinigungen.
Gesetz über die
Umweltverträglichkeits-
prüfung
Zweck des Gesetzes ist,
sicherzustellen, dass bei
bestimmten privaten und
öffentlichen Vorhaben zur
wirksamen Umweltvorsorge nach
einheitlichen Grundsätzen die
Auswirkungen auf die Umwelt
frühzeitig und umfassend
ermittelt, beschrieben und
bewertet werden und die
Ergebnisse so früh wie möglich
bei allen behördlichen
Entscheidungen berücksichtigt
werden.
2.3.4 Schutzgut Wasser
Quelle Zielaussage Art der Berücksichtigung
Baugesetzbuch Berücksichtigung der Belange des
Umweltschutzes bei der
Aufstellung der Bauleitpläne, hier
insbesondere Auswirkungen auf
Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB).
Das anfallende
Niederschlagswasser ist
vollständig im Plangebiet zur
Versickerung zu bringen. Es
wurden Festsetzungen zur
Niederschlagssammlung/-ve
rwendung/ -versickerung
getroffen:
Befestigte, nicht überdachte
Flächen der Baugrundstücke
und private Stellplätze sind,
soweit wasserwirtschaftliche
und umweltrechtliche
Belange nicht
entgegenstehen, als
wasserdurchlässige Flächen
anzulegen.
Das Niederschlagswasser
wird auf dem Grundstück
versickert.
Der künstliche Teich
innerhalb des Plangebiets
wird nicht erhalten. Seine
Wertigkeit für die
Biodiversität wird jedoch als
nicht sehr hoch bewertet.
Erstellung eines
Regenwasserkonzeptes
zum nachhaltigen Umgang
mit Niederschlagswasser.
Wasserhaushaltsgesetz Sicherung der Gewässer als
Bestandteil des Naturhaushaltes
und als Lebensraum für Tiere und
Pflanzen.
Hessisches Wassergesetz Abwasser, insbesondere
Niederschlagswasser, soll von der
Person, bei der es anfällt,
verwertet werden, wenn
wasserwirtschaftliche und
gesundheitliche Belange nicht
entgegenstehen.
Schutz der Gewässer vor
vermeidbaren Beeinträchtigungen
und die sparsame Verwendung
des Wassers sowie die
Bewirtschaftung von Gewässern
zum Wohl der Allgemeinheit.
Gesetz über die
Umweltverträglichkeits-
prüfung
Zweck des Gesetzes ist,
sicherzustellen, dass bei
bestimmten privaten und
öffentlichen Vorhaben zur
wirksamen Umweltvorsorge nach
einheitlichen Grundsätzen die
Auswirkungen auf die Umwelt
frühzeitig und umfassend ermittelt,
beschrieben und bewertet werden
und die Ergebnisse so früh wie
möglich bei allen behördlichen
Entscheidungen berücksichtigt
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 22
werden.
2.3.5 Schutzgut Klima / Luft
Quelle Zielaussage Art der Berücksichtigung
Baugesetzbuch Den Erfordernissen des
Klimaschutzes soll sowohl
durch Maßnahmen, die dem
Klimawandel entgegenwirken,
als auch durch solche, die der
Anpassung an den
Klimawandel dienen,
Rechnung getragen werden
(§ 1a Abs. 5 BauGB).
Beschränkung des
Versiegelungsgrades sowie
Vorgaben zur Dach- und
Fassadenbegrünung.
Festsetzung von Grünflächen
und Pflanzung von
standortgerechten Bäumen
haben positive Auswirkungen
auf das Klima.
Beachtung der
Stellplatzsatzung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Berücksichtigung des
Sofortprogramms Klimaschutz
der Wissenschaftsstadt
Darmstadt zur Senkung der
Netto-CO2-Emissionen.
Bundesimmissionsschutz-
gesetz
Schutz des Menschen, der
Tiere und Pflanzen, des
Bodens, des Wassers, der
Atmosphäre sowie der Kultur-
und Sachgüter vor schädlichen
Umwelteinwirkungen sowie
Vorbeugung hinsichtlich des
Entstehens von Immissionen.
Gesetz über die
Umweltverträglichkeits-
prüfung
Zweck des Gesetzes ist,
sicherzustellen, dass bei
bestimmten privaten und
öffentlichen Vorhaben zur
wirksamen Umweltvorsorge
nach einheitlichen
Grundsätzen·die
Auswirkungen auf die Umwelt
frühzeitig und umfassend
ermittelt, beschrieben und
bewertet werden und die
Ergebnisse so früh wie möglich
bei allen behördlichen
Entscheidungen berücksichtigt
werden.
TA Luft Schutz der Allgemeinheit vor
schädlichen
Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigungen sowie
deren Vorsorge zur Erzielung
eines hohen Schutzniveaus für
die gesamte Umwelt.
2.3.6 Schutzgut Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt
Quelle Zielaussage Art der Berücksichtigung
Baugesetzbuch Bei der Aufstellung der
Bauleitpläne sind die Belange
des Umweltschutzes,
einschließlich des
Naturschutzes und der
Landschaftspflege,
insbesondere die
Auswirkungen auf Schutzgüter
und das Wirkungsgefüge
zwischen ihnen sowie die
Für das Plangebiet wurde eine
Artenschutzrechtliche
Potentialabschätzung sowie ein
artenschutzrechtlicher
Fachbeitrag erstellt. Da durch
die Planung möglicherweise
Tatbestände (Störungs-,
Tötungs- und
Schädigungsverbote des
§ 44 Abs. 1 BNatSchG) berührt
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 23
Landschaft und die biologische
Vielfalt sowie die Vermeidung
und der Ausgleich
voraussichtlich erheblicher
Beeinträchtigungen des
Landschaftsbildes sowie der
Leistungs- und
Funktionsfähigkeit des
Naturhaushaltes sowie die
biologische Vielfalt zu
berücksichtigen.
werden, werden Maßnahmen
zum Artenschutz festgesetzt.
Dies betrifft insbesondere
streng geschützte Fledermäuse
und Vogelarten.
Berücksichtigung der Ziele des
Magistratsbeschlusses der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
vom 12.02.2014 zur Erhaltung
und zum Schutz der
Biodiversität sowie die Hess.
Biodiversitätsstrategie.
Einhalten der städtischen
Baumschutzsatzung.
Beachtung der städt.
Stellplatzsatzung.
Vernetzung mit vorhandenen
Grünstrukturen.
Schaffung von
Ersatzquartieren.
Erhaltung von Höhlenbäumen
und Grünstrukturen.
Anpflanzung von
Grünstrukturen.
Extensive Dachbegrünung.
Fassadenbegrünung.
Insektenfreundliche
Beleuchtung.
Schutz gegen Vogelschlag.
Bundesnaturschutzgesetz Natur und Landschaft sind im
besiedelten und unbesiedelten
Bereich so zu schützen, zu
pflegen und zu entwickeln,
dass die Leistungsfähigkeit
des Naturhaushalts, die
Nutzungsfähigkeit der
Naturgüter, die Pflanzen- und
Tierwelt sowie die Vielfalt,
Eigenart und Schönheit von
Natur und Landschaft als
Lebensgrundlagen des
Menschen und als
Voraussetzung für seine
Erholung in Natur und
Landschaft nachhaltig
gesichert sind.
Gesetz über die
Umweltverträglichkeits-
prüfung
Zweck des Gesetzes ist,
sicherzustellen, dass bei
bestimmten privaten und
öffentlichen Vorhaben zur
wirksamen Umweltvorsorge
nach einheitlichen
Grundsätzen·die
Auswirkungen auf die Umwelt
frühzeitig und umfassend
ermittelt, beschrieben und
bewertet werden und die
Ergebnisse so früh wie möglich
bei allen behördlichen
Entscheidungen berücksichtigt
werden.
FFH- und
Vogelschutzrichtlinie
Schutz und Erhaltung der
natürlichen Lebensräume
sowie der wildlebenden Tiere
und Pflanzen von
gemeinschaftlicher Bedeutung
zur Sicherstellung einer
biologischen Vielfalt und
insbesondere die Erhaltung
wildlebender Vogelarten.
2.3.7 Schutzgut Natur und Landschaft / Ortsbild
Quelle Zielaussage Art der Berücksichtigung
Baugesetzbuch Es sind die Gestaltung des Orts-
und Landschaftsbildes und die
Belange des
Umweltschutzgutes,
Erhalt und Schaffung neuer
Grün- und Gehölzstrukturen
durch zeichnerische und
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 24
einschließlich des
Naturschutzes und der
Landschaftspflege,
insbesondere die Auswirkungen
auf Schutzgüter und das
Wirkungsgefüge zwischen ihnen
sowie die Landschaft und die
biologische Vielfalt zu
berücksichtigen
(§ 1 Abs. 6 BauGB)
Vermeidung und Ausgleich
voraussichtlich erheblicher
Beeinträchtigungen des
Landschaftsbildes sowie der
Leistungs- und
Funktionsfähigkeit des
Naturhaushaltes.
(§ 1a Abs. 3 BauGB)
textliche Festsetzungen.
Die Erfassung von Natur und
Landschaft ist im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens erfolgt.
Die versiegelbaren
Grundstücksfreiflächen
werden zugunsten begrünter
Grundstücksfreiflächen
beschränkt.
Durch den Erhalt von
Grundstücksrandeingrünung,
der Verwendung
einheimischer Pflanzenarten,
der Festsetzungen von
Flächen zum Anpflanzen und
Dach- und
Fassadenbegrünung wird
diesen Zielen Rechnung
getragen.
Einhalten der städtischen
Baumschutzsatzung.
Bundesnaturschutzgesetz Natur und Landschaft sind auf
Grund ihres eigenen Wertes und
als Grundlage für Leben und
Gesundheit des Menschen auch
in Verantwortung für die
künftigen Generationen im
besiedelten und unbesiedelten
Bereich nach Maßgabe der
nachfolgenden Absätze so zu
schützen, dass:
die biologische Vielfalt, die
Leistungs- und
Funktionsfähigkeit des
Naturhaushalts, einschließlich
der Regenerationsfähigkeit und
nachhaltigen Nutzungsfähigkeit
der Naturgüter sowie die Vielfalt,
Eigenart und Schönheit sowie
der Erholungswert von Natur
und Landschaft auf Dauer
gesichert sind; der Schutz
umfasst auch die Pflege, die
Entwicklung und, soweit
erforderlich, die
Wiederherstellung von Natur
und Landschaft (allgemeiner
Grundsatz)
(§ 1 Abs. 1 BNatSchG)
Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüf
ung
Zweck des Gesetzes ist,
sicherzustellen, dass bei
bestimmten privaten und
öffentlichen Vorhaben zur
wirksamen Umweltvorsorge
nach einheitlichen
Grundsätzen·die Auswirkungen
auf die Umwelt frühzeitig und
umfassend ermittelt,
beschrieben und bewertet
werden und die Ergebnisse so
früh wie möglich bei allen
behördlichen Entscheidungen
berücksichtigt werden.
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 25
2.3.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Quelle Zielaussage Art der Berücksichtigung
Baugesetzbuch Schutz von Kultur- und
Sachgütern im Rahmen der
Orts- und
Landschaftsbilderhaltung und
-entwicklung.
Es sind keine Kultur- oder
Sachgüter im Plangebiet
vorhanden.
Bundesnaturschutzgesetz Erhaltung historischer
Kulturlandschaften von
besonders charakteristischer
Eigenart, sowie der Umgebung
geschützter oder
schützenswerter Kultur, Bau-
und Bodendenkmälern.
Raumordnungsgesetz Kulturlandschaften sind zu
erhalten und zu entwickeln.
Historisch geprägte und
gewachsene Kulturlandschaften
sind in ihren prägenden
Merkmalen und mit ihren Kultur-
und Naturdenkmälern zu
erhalten (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 ROG).
Hessisches
Denkmalschutzgesetz
Aufgabe von Denkmalschutz
und Denkmalpflege ist es, die
Kulturdenkmäler als Quellen und
Zeugnisse menschlicher
Geschichte und Entwicklung (...)
zu schützen und zu erhalten
sowie darauf hinzuwirken, dass
sie in die städtebauliche
Entwicklung, Raumordnung und
Landschaftspflege einbezogen
werden (§ 1 HDSchG)
Gesetz über die
Umweltverträglichkeits-
prüfung
Zweck des Gesetzes ist,
sicherzustellen, dass bei
bestimmten privaten und
öffentlichen Vorhaben zur
wirksamen Umweltvorsorge
nach einheitlichen Grundsätzen
die Auswirkungen auf die
Umwelt frühzeitig und
umfassend ermittelt,
beschrieben und bewertet
werden und die Ergebnisse so
früh wie möglich bei allen
behördlichen Entscheidungen
berücksichtigt werden.
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 26
B) Beschreibung und Bewertung der erheblichen
Umweltauswirkungen (gem. Anlage 1 Nr. 2 BauGB)
3. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes
(Basisszenario)
(Anlage 1 Nr. 2a BauGB - Gliederung nach den Belangen gem. § 1
Abs. 6 Nr. 7 BauGB)
Naturräumliche Lage
Das Plangebiet liegt in der naturräumlichen Einheit der hessischen Rheinebene, innerhalb
des Griesheim-Weiterstädter Sandes (225.9).
Die Hessische Rheinebene umfasst den Hauptteil der rechtsrheinischen Niederterrasse
zwischen den heutigen Mündungen von Main und Neckar. Sie bildet zusammen mit dem
hessischen Teil der Nördlichen Oberrheinniederung (222) das so genannte "Hessische
Ried". Als sandige Niederterrasse umfasst sie, neben Flugsand- und Dünengebieten,
ausgedehnte Flächen, die mit Neckarschwemmlehm bedeckt sind, sowie das als feuchte
Rinne in Erscheinung tretende Altneckarbett.
Im Bereich trockener Flugsand- und Dünengebiete sind heute Kiefernwälder vorherrschend,
die stellenweise im Wechsel mit Spargelanbauflächen stehen. Im übrigen Gebiet herrscht
Ackerbau vor. Der ausgedehnte Komplex des Jägersburg-Gernsheimer Waldes ist mit Wald
vom Typ eines vor 20 Jahren noch recht naturnahen Eichenhainbuchenwaldes bestockt; er
hat als Wassergewinnungsgebiet Bedeutung und seither tief greifende ökologische
Veränderungen erlitten (Grundwasserabsenkung) (Umweltatlas Hessen, HLNUG 2013).
Der Griesheim-Weiterstädter Sand ist ein im Wesentlichen dünenfreies, flaches
Flugsandgebiet im Bereich eines kiefernreichen Eichen-Mischwaldes dessen heutige
Vorkommen meist Sekundärwälder sind.
Die vorgeschichtlich gut besiedelte Einheit ist heute im Bereich der waldfreien Flächen ein
Acker- und Gemüseanbaugebiet, wobei der Gemüseanbau bei Griesheim seinen Ursprung
in der Benutzung dieses Sandgebietes als Rieselfelder für die frühere Klärung der
Darmstädter Abwässer hat. In diesem Bereich sind die Böden stark humos eutrophiert. Im
nördlichen Teil der hier beschriebenen naturräumlichen Einheit, also bei Büttelborn,
Weiterstadt und Darmstadt-Arheilgen finden sich neben dem bodenartbedingt
anspruchsloseren Ackerbau auch Spargelsonderkulturen. Verschiedene Dünen sind beim
Autobahnbau zur Sandgewinnung abgetragen worden (Klausing, Blatt 151 Darmstadt,
1967).
3.1 Schutzgut Tiere
Zur Erfassung und Bewertung der planungsrelevanten Fauna wurden eine
Artenschutzfachliche Potentialanalyse und ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt:
Bebauungsplan am Standort „Tagungshotel Darmstadt-West“, Artenschutzfachliche
Potentialanalyse, Darmstadt, 11.06.2019
„Tagungshotel Hilpertstraße Darmstadt“, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Darmstadt, Juli
2020.
Ausschlaggebend ist der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag von 2020, der im Folgenden
zusammengefasst bzw. zitiert wird.
Die Gutachten sind in Kapitel 17 der Begründung dargestellt und fließen zusammenfassend
in folgende Bewertung ein.
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 27
Bestandsaufnahme des Umweltzustandes / Umweltmerkmale der beeinflussten Gebiete
– Relevante Gruppen: Vögel, Fledermäuse
– Eine Betroffenheit weiterer Tier- und Pflanzenarten konnte anhand der benannten
Voruntersuchungen ausgeschlossen werden
Vögel
Innerhalb der laubfreien Zeit (am 26.03.2020) wurde das Gesamtgebiet auf das
Vorhandensein von Neststandorten bzw. entsprechenden Hinweisen aus den Vorjahren hin
überprüft.
Darüber hinaus wurde das Vorkommen von sämtlichen lokalen Arten samt Status innerhalb
des Grundstückes bestimmt.
Die Ergebnisse der Kartierung der Avifauna sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
Tabelle 1: Ergebnisse der Kartierungen zur Avifauna
Erfassung Artenspektrum Ergebnisse
Kartierung der
Neststandorte
Alle Vogelarten 1x Elsternnest
7x weitere Nester
Erfassung des
gesamten
Arteninventares
(Nahrungsgäste)
Alle Vogelarten
Sicht- und
akustische
Nachweise
Hausrotschwanz,
Ringeltaube
Brutvogelerfassung
Alle Vogelarten
Brutreviere und
Neststandorte
Amsel, Girlitz,
Kohlmeise,
Mönchsgrasmücke,
Rotkehlchen, Stieglitz,
Zilpzalp, Elster
Fledermäuse
Am 26.03.2020 sowie am 28.05.2019 wurden die Gehölze des Planungsgebietes auf das
Vorhandensein von Baumhöhlen bzw. Spaltenquartieren hin überprüft. Die Kontrolle der
vorhandenen Gebäudestrukturen erfolgte im Rahmen der artenschutzfachlichen
Potentialanalyse 2019.
Tabelle 2: Ergebnisse der Kartierungen zur Fledermausfauna
Erfassung Artenspektrum Ergebnisse
Baumhöhlenka
rtierung
Alle baumbezogenen
Fledermausarten
Ein Potential ist im Bereich der großräumigen Hecke
bzw. den eingestreuten Altbäumen, vereinzelt an
den Altbäumen des Parkplatzbereiches sowie, in
etwas größerem Ausmaß, in den abgestorbenen
Bäumen an der Nordseite des Baugrundstückes
(einzelne Baumhöhlen und Spaltenquartiere)
gegeben.
Potentialanalys
e Gebäude
Alle gebäudebezogenen
Fledermausarten
Ein geringes Habitatpotential besteht im Bereich der
Rolladenkästen der oberen Stockwerke.
Automatische
Dauererfassun
g
Alle lokalen
Fledermausarten
Es wurden drei Arten und drei Artgruppen
nachgewiesen.
Es konnten drei Arten und drei Artengruppen eindeutig nachgewiesen werden:
– Rauhautfledermaus
– Zwergfledermaus
– Großer Abendsegler.
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 28
Ein Vorkommen von weiteren Arten, die das Baugrundstück als gelegentliches
Nahrungshabitat nutzen, ist aufgrund der Nachweise der Artengruppen (Nyctoloide und
Nycmi) für den Kleinen Abendsegler und die Breitflügelfledermaus nicht auszuschließen.
Aufgrund der geringen Anzahl ist jedoch ausschließlich von einer potentiellen, singulären
und marginalen Nutzung auszugehen.
Baumbezogene Fledermausarten:
„Ein Potential für eine Quartiernutzung innerhalb des Untersuchungsgebietes ist für die
baumgebundenen Fledermausarten im Bereich der großräumigen Hecke bzw. den
eingestreuten Altbäumen, vereinzelt an den Altbäumen des Parkplatzbereiches sowie, in
etwas größerem Ausmaß, in den abgestorbenen Bäumen an der Nordseite des
Baugrundstückes (einzelne Baumhöhlen und Spaltenquartiere) gegeben. Ein sicherer
Nutzungsnachweis ließ sich an den potentiellen Quartierbäumen nicht verifizieren.
Auch wenn das dokumentierte, unterdurchschnittliche Vorkommen von Insekten die Eignung
des Baugrundstückes als Lebensraum begrenzt, bedingt bereits eine potentielle
Habitateignung, dass von einer temporären Nutzung dieser potentiellen Quartierstrukturen
auszugehen ist.“ (AsB, Beck, 2020)
Gebäudebezogene Fledermausarten:
„Die Kontrolle der vorhandenen Gebäudestrukturen zeigte 2019, dass die vorliegende
Gebäudestruktur über ein geringes Habitatpotential für die gebäudebezogenen
Fledermausarten verfügt. Ausschließlich im Bereich der Rollladenkästen der oberen
Stockwerke konnte, bzw. kann eine Nutzung durch Fledermäuse nicht ausgeschlossen
werden. Die glatten Rollläden (Blenden aus glattem Metall) bieten allerdings wenig Halt für
die Tiere, so dass ein Vorkommen als unwahrscheinlich bewertet wurde.“ (AsB, Beck, 2020)
Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung:
Auch ohne den Bebauungsplan liegt das Plangebiet innerhalb eines Sondergebiets des B-Plans
W 23 und kann entsprechend bebaut werden. Somit kann auch bei Nichtdurchführung der Planung
das Gebiet zusätzlich bebaut werden und eine Verschlechterung und Verminderung der
Lebensräume für Tiere stattfinden, die für jedes Einzelvorhaben ausgeglichen werden muss.
Gebiete außerhalb des Plangebiets werden bei Nichtdurchführung der Planung nicht
beeinträchtigt.
3.2 Schutzgut Pflanzen
Zur Erfassung und Bewertung der Flora liegen folgende Gutachten vor:
Bebauungsplan am Standort „Tagungshotel Darmstadt-West“, Artenschutzfachliche
Potentialanalyse, Darmstadt, 11.06.2019
„Tagungshotel Hilpertstrasse Darmstadt“, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Darmstadt,
Juli 2020.
Bestandsaufnahme des Umweltzustandes / Umweltmerkmale der beeinflussten Gebiete
– Das Plangebiet ist geprägt durch großflächige Bebauung und Versiegelung
– Breite Heckenstruktur auf einem Erdwall mit mehreren größeren Bäumen im Süden
– Intensiv gepflegter Innenbereich mit hohem Anteil an nicht heimischen Pflanzen
– Hecke am Parkplatz: meist Kiefern und Robinien
– Baumhecke im Nordwesten: von Süden nach Norden zunehmend heimische Laubbäume,
darunter eine erhaltenswerte Gruppe dreier Sophoras (nicht heimisch)
– Parkplatz: angelegte Kiesbeete mit Robinien
– Hoher Anteil an Exoten
– Vollständiges Fehlen streng geschützter Arten und solchen der Anhänge der FFH-RL
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 29
Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung:
Auch ohne den Bebauungsplan liegt das Plangebiet innerhalb eines Sondergebiets des B-Plans
W 23 und kann entsprechend bebaut werden. Somit kann auch bei Nichtdurchführung der Planung
das Gebiet zusätzlich bebaut und Pflanzen (Bäume) aufgegeben werden. Gebiete außerhalb des
Plangebiets werden bei Nichtdurchführung der Planung nicht beeinträchtigt.
Zusätzlich wurde im Jahr 2021 eine Baumkartierung durch das Büro Ökologie &
Stadtentwicklung, Darmstadt, durchgeführt. Folgende Bäume wurden dabei mit den
Attributen Stammdurchmesser, Kronendurchmesser und heimisch / nicht heimisch kartiert.
Der Stammumfang wurde zusätzlich durch PgD ermittelt. 147 Bäume sind demnach
geschützt (in der Abbildung gelb markiert). 18 Bäume liegen außerhalb des
Geltungsbereichs in der Deutsche-Telekom-Allee und in der Hilpertstraße, davon sind 11
Bäume geschützt. Innerhalb des Geltungsbereichs sind demnach 136 Bäume nach
Baumschutzsatzung geschützt. 61 geschützte Bäume innerhalb des Geltungsbereichs
können bei Umsetzung der Planung nicht erhalten werden.
Abb. 8: Ausschnitt Bestandskarte der Biotoptypen (PgD 2021)
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 30
Tabelle 3: Baumkartierung
ID Baumart Stamm-
durchmesser Stammumfang Kronen-
durchmesser heimisch?
1 Eschenahorn 0,10 0,31 7 nein
2 Feldahorn 2 x 0.1 0,63 6 ja
3 Feldahorn 0,20 0,63 7 ja
4 Feldahorn 0,20 0,63 5 ja
5 Feldahorn 0,10 0,31 6 ja
6 Feldahorn 0,10 0,31 6 ja
7 Feldahorn 0,20 0,63 6 ja
8 Feldahorn 2 x 0,3 1,88 9 ja
9 Feldahorn 3 x 0,2 1,88 5 ja
10 Feldahorn 0,10 0,31 4 ja
11 Feldahorn 2 x 0,2 1,26 5 ja
12 Feldahorn 0,20 0,63 5 ja
13 Feldahorn 0,20 0,63 4 ja
14 Feldahorn 2 x 0,2 1,26 7 ja
15 Feldahorn 0,10 0,31 6 ja
16 Feldahorn 2 x 0,1 0,63 5 ja
17 Feldahorn 0,20 0,63 5 ja
18 Feldahorn 0,10 0,31 2 ja
19 Feldahorn 0,10 0,31 4 ja
20 Feldahorn 0,10 0,31 4 ja
21 Feldahorn 0,10 0,31 5 ja
22 Feldahorn 0,10 0,31 5 ja
23 Feldahorn 0,20 0,63 7 ja
24 Feldahorn 0,20 0,63 8 ja
25 Feldahorn 0,20 0,63 8 ja
26 Feldahorn 0,30 0,94 13 ja
27 Feldahorn 0,10 0,31 2 ja
28 Feldahorn 0,20 0,63 5 ja
29 Feldahorn 0,20 0,63 4 ja
30 Feldahorn 0,20 0,63 7 ja
31 Feldahorn 0,10 0,31 3 ja
32 Feldahorn 0,20 0,63 2 ja
33 Feldahorn 0,20 0,63 2 ja
34 Feldahorn 0,20 0,63 2 ja
35 Feldahorn 0,20 0,63 2 ja
36 Feldahorn 0,20 0,63 2 ja
37 Feldahorn 0,20 0,63 8 ja
38 Feldahorn 0,20 0,63 7 ja
39 Feldahorn 0,30 0,94 7 ja
40 Feldahorn 2 x 0,2 1,26 7 ja
41 Feldahorn 0,10 0,31 5 ja
42 Feldahorn 0,10 0,31 5 ja
43 Feldahorn 2 x 0,1 0,63 5 ja
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 31
44 Feldahorn 2 x 0,1 0,63 10 ja
45 Felsenkirsche 0,20 0,63 2 ja
46 Felsenkirsche 0,20 0,63 3 ja
47 Felsenkirsche 0,20 0,63 2 ja
48 Felsenkirsche 2 x 0,2 1,26 8 ja
49 Felsenkirsche 0,30 0,94 10 ja
50 Felsenkirsche 0,20 0,63 5 ja
51 Felsenkirsche 0,10 0,31 5 ja
52 gefällt 0,00
53 gefällt 0,00
54 Götterbaum 0,40 1,26 14 nein
55 Hainbuche 0,20 0,63 7 ja
56 Hainbuche 0,10 0,31 4 ja
57 Hainbuche 0,20 0,63 6 ja
58 Hainbuche 0,10 0,31 6 ja
59 Hainbuche 3 x 0.2 1,88 6 ja
60 Hainbuche 0,20 0,63 5 ja
61 Hainbuche 0,10 0,31 3 ja
62 Hainbuche 0,20 0,63 7 ja
63 Hainbuche 0,20 0,63 6 ja
64 Hainbuche 0,30 0,94 7 ja
65 Hainbuche 0,20 0,63 7 ja
66 Hainbuche 0,20 0,63 7 ja
67 Hainbuche 0,10 0,31 4 ja
68 Hainbuche 0,10 0,31 4 ja
69 Hainbuche 0,10 0,31 4 ja
70 Hainbuche 0,10 0,31 4 ja
71 Hainbuche 0,20 0,63 10 ja
72 Hainbuche 0,10 0,31 3 ja
73 Hainbuche 0,10 0,31 3 ja
74 Hainbuche 0,20 0,63 5 ja
75 Hainbuche 2 x 0.2 1,26 8 ja
76 Hainbuche 2 x 0.1 0,63 3 ja
77 Japanischer
Schnurbaum 0,30 0,94 9 nein
78 Japanischer
Schnurbaum 0,30 0,94 13 nein
79 Japanischer
Schnurbaum 0,30 0,94 13 nein
80 Japanischer
Schnurbaum 0,30 0,94 13 nein
81 Japanischer
Schnurbaum 0,20 0,63 9 nein
82 Japanischer
Schnurbaum 0,30 0,94 9 nein
83 Japanischer
Schnurbaum 0,30 0,94 9 nein
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 32
84 Japanischer
Schnurbaum 0,40 1,26 11 nein
85 Japanischer
Schnurbaum 0,40 1,26 11 nein
86 Mehlbeere 0,10 0,31 3 ja
87 Mehlbeere 0,10 0,31 3 ja
88 Mehlbeere 0,20 0,63 5 ja
89 Mehlbeere 0,10 0,31 5 ja
90 Pappel 0,40 1,26 10 ja
91 Robinie 0,60 1,88 16 nein
92 Robinie 0,30 0,94 8 nein
93 Robinie 0,20 0,63 5 nein
94 Robinie 0,10 0,31 4 nein
95 Robinie 0,20 0,63 6 nein
96 Robinie 0,40 1,26 10 nein
97 Robinie 0,10 0,31 5 nein
98 Robinie 0,20 0,63 6 nein
99 Robinie 0,10 0,31 3 nein
100 Robinie 2 x 0.2 1,26 6 nein
101 Robinie 0,30 0,94 5 nein
102 Robinie 0,20 0,63 5 nein
103 Robinie 2 x 0.2 1,26 8 nein
104 Robinie 3 x 0.2 1,88 10 nein
105 Robinie 0,20 0,63 2 nein
106 Robinie 0,20 0,63 4 nein
107 Robinie 0,20 0,63 3 nein
108 Robinie 0,20 0,63 3 nein
109 Robinie 0,20 0,63 3 nein
110 Robinie 0,20 0,63 2 nein
111 Robinie 0,20 0,63 2 nein
112 Robinie 0,20 0,63 1 nein
113 Robinie 0,20 0,63 2 nein
114 Robinie 0,20 0,63 3 nein
115 Robinie 0,20 0,63 2 nein
116 Robinie 0,20 0,63 2 nein
117 Robinie 0,20 0,63 1 nein
118 Robinie 0,20 0,63 2 nein
119 Robinie 0,20 0,63 2 nein
120 Robinie 0,20 0,63 4 nein
121 Robinie 0,20 0,63 4 nein
122 Robinie 0,20 0,63 2 nein
123 Robinie 0,20 0,63 2 nein
124 Robinie 0,20 0,63 1 nein
125 Robinie 0,20 0,63 4 nein
126 Robinie 0,20 0,63 2 nein
127 Robinie 0,20 0,63 2 nein
128 Robinie 0,20 0,63 2 nein
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 33
129 Robinie 0,20 0,63 2 nein
130 Robinie 0,20 0,63 2 nein
131 Robinie 0,20 0,63 1 nein
132 Robinie 0,20 0,63 2 nein
133 Robinie 0,20 0,63 3 nein
134 Robinie 0,20 0,63 3 nein
135 Robinie 0,20 0,63 3 nein
136 Robinie 0,10 0,31 5 nein
137 Robinie 0,10 0,31 5 nein
138 Robinie 0,10 0,31 4 nein
139 Robinie 0,20 0,63 10 nein
140 Robinie 0,20 0,63 8 nein
141 Robinie 0,10 0,31 7 nein
142 Robinie gekappt 0,00 nein
143 Rosskastanie 0,20 0,63 7 ja
144 Rosskastanie 0,30 0,94 9 ja
145 Rosskastanie 0,20 0,63 5 ja
146 Rosskastanie 0,20 0,63 2 ja
147 Rosskastanie 0,10 0,31 2 ja
148 Rosskastanie 0,10 0,31 2 ja
149 Rosskastanie 0,20 0,63 5 ja
150 Rosskastanie 0,20 0,63 5 ja
151 Rosskastanie 0,20 0,63 5 ja
152 Rosskastanie 0,20 0,63 5 ja
153 Rosskastanie 0,10 0,31 5 ja
154 Roteiche 0,20 0,63 8 nein
155 Spitzahorn 0,30 0,94 8 ja
156 Spitzahorn 0,20 0,63 7 ja
157 Spitzahorn 0,20 0,63 10 ja
158 Spitzahorn 0,30 0,94 10 ja
159 Spitzahorn 0,10 0,31 6 ja
160 Spitzahorn 0,30 0,94 11 ja
161 Spitzahorn 0,10 0,31 1,5 ja
162 Spitzahorn 0,30 0,94 10 ja
163 Spitzahorn 0,20 0,63 6 ja
164 Spitzahorn 0,20 0,63 5 ja
165 Spitzahorn 0,20 0,63 5 ja
166 Spitzahorn 0,20 0,63 5 ja
167 Spitzahorn 0,20 0,63 5 ja
168 Spitzahorn 0,20 0,63 5 ja
169 Spitzahorn 0,20 0,63 5 ja
170 Spitzahorn 0,20 0,63 5 ja
171 Spitzahorn 0,20 0,63 5 ja
172 Spitzahorn 0,20 0,63 5 ja
173 Spitzahorn 0,20 0,63 5 ja
174 Spitzahorn 0,20 0,63 5 ja
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 34
3.3 Schutzgut Fläche
Bestandsaufnahme des Umweltzustandes / Umweltmerkmale der beeinflussten Gebiete
– Fläche umfasst Sondergebiet mit Nutzung für Tagungshotel (Hotel, Parkplätze, parkartig
angelegte Grünflächen, Heckenstrukturen im Randbereich)
– Große versiegelte, teilversiegelte und bebaute Flächen
– Das Plangebiet grenzt zu allen Richtungen an bebaute Bereiche an.
175 Spitzahorn 0,10 0,31 3 ja
176 Spitzahorn 0,10 0,31 3 ja
177 Spitzahorn 0,10 0,31 3 ja
178 Spitzahorn 0,20 0,63 5 ja
179 Spitzahorn 0,20 0,63 5 ja
180 Spitzahorn 0,20 0,63 5 ja
181 Spitzahorn 0,20 0,63 4 ja
182 Spitzahorn 0,20 0,63 5 ja
183 Spitzahorn 0,20 0,63 5 ja
184 Spitzahorn 0,20 0,63 5 ja
185 Spitzahorn 0,20 0,63 3 ja
186 Spitzahorn 0,20 0,63 3 ja
187 Spitzahorn 0,20 0,63 3 ja
188 Spitzahorn 0,20 0,63 5 ja
189 Spitzahorn 0,10 0,31 3 ja
190 Spitzahorn 0,10 0,31 3 ja
191 Spitzahorn 0,10 0,31 2 ja
192 Spitzahorn 0,20 0,63 3 ja
193 Spitzahorn 0,20 0,63 3 ja
194 Spitzahorn 0,20 0,63 3 ja
195 Spitzahorn 0,10 0,31 2 ja
196 Spitzahorn 0,20 0,63 5 ja
197 Spitzahorn 0,10 0,31 5 ja
198 Spitzahorn 0,10 0,31 3 ja
199 Spitzahorn 0,10 0,31 5 ja
200 Spitzahorn 0,10 0,31 5 ja
201 Spitzahorn 0,10 0,31 5 ja
202 Spitzahorn 0,10 0,31 5 ja
203 Spitzahorn 0,30 0,94 12 ja
204 Spitzahorn 0,30 0,94 12 ja
205 Spitzahorn 0,20 0,63 10 ja
206 Spitzahorn 0,20 0,63 2 ja
207 Stieleiche 0,20 0,63 5 ja
208 Totholz Robinie 0,00 nein
209 Totholz Robinie 0,00 nein
210 Waldkiefer 0,10 0,31 8 ja
211 Waldkiefer 0,30 0,94 10 ja
geschützte Bäume nach Baumschutzsatzung
Rot geschrieben = Fällung
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 35
Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung:
Bei Nichtdurchführung der Planung wird nach jetzigem Stand des Wissens keine weitere Fläche in
Anspruch genommen. Auch ohne den Bebauungsplan liegt das Plangebiet innerhalb eines
Sondergebiets des B-Plans W 23 und kann entsprechend bebaut werden. Somit kann auch bei
Nichtdurchführung der Planung das Gebiet zusätzlich bebaut und die Baustruktur verändert
werden.
3.4 Schutzgut Boden
Zur Erfassung und Bewertung des Bodens liegt folgendes Gutachten vor:
Hilpertstraße 27, Darmstadt, Geo- und umwelttechnische Standorteinschätzung, Projekt-Nr.:
19.543.01, Weiterstadt, 14.11.2019.
Das Gutachten ist in Kapitel 8.2 der Begründung dargestellt und fließt zusammenfassend in
folgende Bewertungstabelle ein.
Weiterhin wurde durch das Büro Planungsgruppe Darmstadt eine verbale Bodenbewertung
zum Entwurf des Bebauungsplanes durchgeführt (09.08.2021).
Bestandsaufnahme des Umweltzustandes / Umweltmerkmale der beeinflussten Gebiete
Relief
– Weitgehend eben, Höhen zwischen 123,5-128,5 m ü.NN
Geologie und Boden
– Vorherrschende Bodeneinheiten sind Pararendzinen, Braunerden mit Bändern, örtl.
Bänder-Parabraunerden
– Bodenart: Sand bis toniger Sand, schwach lehmiger bis schluffiger Sand
– Flugsande aus dem pleistozänen Quartär
– anthropogen überformte Böden
– teilweise großflächig unversiegelte Bodenbereiche mit ihren vielfältigen Funktionen für den
Naturhaushalt sind als wertvoll einzustufen
Inhalte des Gutachtens:
– Der oberflächennahe Baugrund des Untersuchungsgebietes wird von aufgefüllten Böden
geprägt.
– Darunter stehen quartäre Sande, bestehend aus teilweise schluffigen und örtlich feinkiesigen
Fein- bis Mittelsanden mit einer Mächtigkeit von > 8 m an.
– Aufgefüllte Böden aus Sanden und Kiesen
– Im Bereich der Parkfläche verdichteter Einbau der Tragschichtmaterialien
– Alteinbauten sind zu berücksichtigen
– Unter den aufgefüllten Böden der Schicht 1 bzw. unterhalb der Grasnarbe folgen quartäre
Sande der Schicht 2a.
– Die Schicht 2a besteht vorwiegend aus braunen, hellbraunen, beigen und graubraunen Fein- bis
Mittelsanden mit kiesigen bis stark kiesigen und schwach schluffigen Beimengungen.
Altlasten
– Siehe hierzu Kap. 9 der Begründung
– Hinweise auf sanierungsrelevante Bodenbelastungen liegen nach den vorliegenden
Ergebnissen der abfalltechnischen Voruntersuchungen aufgefüllter und gewachsener Böden
derzeit nicht vor (iTUS, 2019).
– Weiterführende umwelttechnische Untersuchungen mit einer Verdichtung des
Untersuchungsrasters erfolgen im Rahmen der weiteren Ausführungsplanungen konkreter
Baumaßnahmen (iTUS, 2019).
– Es liegen keine Hinweise als Altstandort oder für Altablagerungen vor
Erdbeben
– Erdbebenzone 1, Untergrundklasse S, Baugrundklasse C
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 36
Inhalte der Bodenbewertung:
– Es ist aufgrund des hohen Versiegelungsgrades im und um das Plangebiet damit zu rechnen,
dass keine natürlich anstehenden Böden vorhanden sind
– Für das vorliegende Plangebiet liegt keine bodenfunktionale Gesamtbewertung vor
– Es sind keine Bodenverunreinigungen durch Schadstoffe bekannt.
– In der BUEK500 wird die Standorttypisierung des Bodens im Plangebiet als trocken mit hoher
Basensättigung eingestuft
– Da die Böden nicht mehr in ihrer ursprünglichen Form vorliegen, werden sie als nicht wertvoll
eingestuft
– Dennoch haben nicht überbaute Bereiche mit Anschluss an den Boden eine Bedeutung als
Standort für die Vegetation
– Das Ertragspotenzial des Bodens wird im Plangebiet als gering eingestuft
– Das Plangebiet hat keine Wertigkeit als Standort für Kulturpflanzen
– Das Filtervermögen des Bodens im Plangebiet wird als mittel eingestuft
– Das Nitratrückhaltevermögen des Bodens im Plangebiet wird als gering eingestuft
Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung:
Auch ohne den Bebauungsplan liegt das Plangebiet innerhalb eines Sondergebiets des B-Plans
W 23 und kann entsprechend bebaut werden. Somit kann auch bei Nichtdurchführung der Planung
das Gebiet zusätzlich bebaut und die Baustruktur verändert werden. Somit kann das Bodengefüge
durch ergänzende Bebauung des Grundstücks verändert und dauerhaft zerstört werden. Der
Schutz des Bodens wird für jedes Einzelvorhaben geregelt.
3.5 Schutzgut Wasser
Bestandsaufnahme des Umweltzustandes / Umweltmerkmale der beeinflussten Gebiete
– Das Plangebiet liegt außerhalb von Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten.
– Im Plangebiet sind keine Grundwasserverunreinigungen bekannt
Grundwasser
– hydrogeologische Einheit mächtige Lockergesteine aus dem Quartär des nördlichen
Oberrheingrabens mit mächtigen pleistozänen Terrassensanden und -kiesen mit einzelnen
Toneinschaltungen
– Geringmächtigen Sanden und Lehmen des Quartärs über Tonen des Tertiärs, geringmächtige
Lockergesteine
– Durchlässige Grundwasserleiter mit mittlerer Verschmutzungsempfindlichkeit,
Grundwasserbeschaffenheit ziemlich hart
– Grundwasser beeinflusst die Baumaßnahme nicht (iTUS, 2019)
Hydrogeologische Situation
– Bei durchgeführten Untersuchungen wurde bei Tiefen von ca. 8,6 m unterhalb der
Geländeoberkante kein Grundwasser angetroffen (iTUS, 2019)
– Angetroffene Böden waren trocken bis erdfeucht (iTUS, 2019)
– Flurabstand im Plangebiet zwischen 17 m und 23 m (entspricht 103 m – 109 m ü NN)
– Versickerung von Niederschlagswasser grundsätzlich möglich (iTUS, 2019)
– Großflächig bebaute Bereiche, jedoch ebenfalls Grünanlagen mit Bedeutung für
Wasserrückhaltung und Grundwasserneubildung
– Geringe Wasserkapazität des Bodens
– Geringe Nährstofflieferung und Nährstoffbindung des Bodens
– Hohe Grundwasserergiebigkeit durch Porengrundwasserleiter
– hydrogeologisch ungünstiges Gebiet
– Durchlässigkeit von 5,0 x 10⁻⁵ Meter pro Sekunde ermöglicht eine gezielte
entwässerungstechnische Versickerung
– Kleiner künstlich angelegter Teich im nördlichen Grünbereich des Plangebiets vorhanden
– Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines Trinkwasserschutzgebiets
– Fließrichtung: Westen zum Rhein
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Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung:
Auch ohne den Bebauungsplan liegt das Plangebiet innerhalb eines Sondergebiets des B-Plans
W 23 und kann entsprechend bebaut werden. Somit kann auch bei Nichtdurchführung der Planung
das Gebiet zusätzlich bebaut und der Wasserhaushalt durch zusätzliche Bebauung des
Grundstücks beeinträchtigt werden. Schutzmaßnahmen werden dann für jedes Einzelvorhaben
geregelt.
3.6 Schutzgut Luft
Bestandsaufnahme des Umweltzustandes / Umweltmerkmale der beeinflussten Gebiete
– angrenzende Waldstruktur im Westen des Plangebiets sorgt für Kaltluftentstehung
– Bebauung bzw. Versiegelung heizen die Luft im Sommer auf
– Gewerbe und angrenzende Straßen beeinträchtigen die Luftqualität
– zum einen Kaltluftvolumenstrom aus Nordwesten in das Plangebiet,
– zum anderen durchströmt er den südlichen Bereich von Westen kommend in dem Bereich des
Parkplatzes
– im südlichen Bereich des Plangebietes verläuft der Kaltluftvolumenstrom ebenfalls Richtung
Deutsche-Telekom-Allee und durchlüftet unter anderem den östlich angrenzenden
Gebäudebestand bis zur Wittichstraße
Abb. 9: Bodennahes Kaltluftströmungsfeld zum Zeitpunkt 4 Uhr morgens (2 m ü. Grund) im
Istzustand, Quelle: Expertise Klimaökologie „BBP/Darmstadt“ – Bericht Klimaökologie,
Stand August 2021
Inhalte der „Expertise Klimaökologie „BBP/Darmstadt“ – Bericht Klimaökologie“
– bodennahe Lufttemperatur zum Betrachtungszeitpunkt 4 Uhr variiert im näheren Umfeld des
Plangebietes hauptsächlich zwischen 18,0 °C und 20,5 °C
– Grün- und Freiflächen im Innenhof weisen Lufttemperatur um ca. 2,0 bis 2,5 °C kühler aus
– das westlich des Plangebietes gelegene Waldareal stellt in der Nacht eine wichtige und
großflächige Kaltluftproduktionsfläche dar
Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung:
Auch ohne den Bebauungsplan liegt das Plangebiet innerhalb eines Sondergebiets des B-Plans
W 23 und kann entsprechend bebaut werden. Somit kann auch bei Nichtdurchführung der Planung
das Gebiet zusätzlich bebaut und die Luftqualität durch zusätzliche Bebauung des Grundstücks
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 38
beeinträchtigt werden. Schutzmaßnahmen werden dann für jedes Einzelvorhaben geregelt.
3.7 Schutzgut Klima
Bestandsaufnahme des Umweltzustandes / Umweltmerkmale der beeinflussten Gebiete
– Lage klimatisch begünstigter Rhein-Main-Ebene, Jahresmitteltemperaturen 10,1 C, mittlerer
jährlicher Niederschlag 600-700 mm,
– mittlere Jahrestemperatur in Darmstadt im Zeitraum von 2010 bis 2018 bei rund 10,54°C.
– durchschnittliche Niederschlagsmenge 2010 bis 2018 bei etwa 687,70 mm, das langjährige
Mittel von 1996 bis 2010 liegt bei 749 mm
– vorherrschende Windrichtung im Sommer Süd bis Südwest, im Winter Nordost bis Ost
– angrenzende Waldfläche und Baumgruppen besitzen ausgleichende Klimafunktion als
Frischluftentstehungsgebiete
– aufgrund von Versiegelung und dichtem Gebäudebestand (zusätzliche Wärmeausstrahlung) ist
das Plangebiet bereits thermisch belastet
– keine übergeordnete klimatische Funktion
– Das Gebiet befindet sich nach der Klimafunktionskarte in einem überwärmten Gebiet
Inhalte der „Expertise Klimaökologie „BBP/Darmstadt“ – Bericht Klimaökologie“
– in der Klimafunktionskarte im Rahmen der Gesamtstädtischen Klimaanalyse (INKEK 2016) wird
eine moderate bis starke Überwärmung ausgewiesen
– Südlicher Bereich wird als „Bebautes Gebiet mit klimarelevanter Funktion“ ausgewiesen, die laut
Definition „weder zu intensiver thermischer Belastung führt, noch zu Beeinträchtigungen des
Luftaustauschs und im Allgemeinen geringe klimatisch-lufthygienische Empfindlichkeiten
gegenüber Nutzungsintensivierungen aufweisen.“
– Nördlicher Bereich wird als „Bebautes Gebiet mit klimatischen Nachteilen“ bewertet.
– Insgesamt in Klimaanalyse als Gebiete, die unter stadtklimatischen Gesichtspunkten als
sanierungsbedürftig betrachtet werden
– Insgesamt ist ein Großteil des Stadtteils Darmstadt West aufgrund von Versiegelung und
dichtem Gebäudebestand (zusätzliche Wärmeausstrahlung) thermisch belastet
Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung:
Auch ohne den Bebauungsplan liegt das Plangebiet innerhalb eines Sondergebiets des B-Plans
W 23 und kann entsprechend bebaut werden. Somit kann auch bei Nichtdurchführung der Planung
das Gebiet zusätzlich bebaut und das Kleinklima durch zusätzliche Bebauung des Grundstücks
beeinträchtigt werden. Schutzmaßnahmen werden dann für jedes Einzelvorhaben geregelt.
Abb. 10: Auszug aus der Klimafunktionskarte (links) und aus der Planungshinweiskarte (rechts)
aus der Klimaanalyse Wissenschaftsstadt Darmstadt (INEK 2016), Quelle: Expertise
Klimaökologie „BBP/Darmstadt“ – Bericht Klimaökologie, Stand August 2021
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3.8 Schutzgut Landschaft
Bestandsaufnahme des Umweltzustandes / Umweltmerkmale der beeinflussten Gebiete
– Städtebauliche Prägung durch die Baustruktur des bestehenden Tagungshotels mit u-förmiger
Baustruktur
– Landschaft im Plangebiet wird geprägt durch heterogene Bauwerke, Vegetation und andere
anthropogene Geländestrukturen (Straßen, Fußwege, Plätze und Grünflächen)
Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung:
Da das Plangebiet bereits jetzt großflächig bebaut und versiegelt ist, ändert sich bei
Nichtdurchführung der Planung und Einzelentwicklung der Grundstücke das Landschaftsbild
voraussichtlich nicht erheblich.
3.9 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Bestandsaufnahme des Umweltzustandes / Umweltmerkmale der beeinflussten Gebiete
– Es liegen keine Hinweise auf Kultur- oder Sachgüter im Plangebiet und dem näheren Umfeld vor
Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung:
Auch ohne den Bebauungsplan liegt das Plangebiet innerhalb eines Sondergebiets des B-Plans W
23 und kann entsprechend bebaut werden. Somit kann auch bei Nichtdurchführung der Planung
das Gebiet zusätzlich bebaut und die Baustruktur verändert werden.
3.10 Schutzgut Mensch und Bevölkerung
Bestandsaufnahme des Umweltzustandes / Umweltmerkmale der beeinflussten Gebiete
Erholung
– Potenziell geeignete Flächen für Naherholung bieten die gärtnerisch gestalteten Außenanlagen
– In der Deutsche-Telekom-Allee verläuft der Radweg bereichsweise getrennt von der Fahrbahn
parallel zum Bürgersteig/Fußweg
– Östlich des Plangebiets, parallel zur Bahnlinie verläuft ein Fuß- und Radweg in einem
durchgehenden Grünzug mit guter Aufenthaltsqualität.
– Etwa in 400 m Entfernung im Westen liegt der Westwald
Immissionen
– Gebäude und gewerbliche Tätigkeiten auf den Flächen der benachbart liegenden
Dienstleistungs- und Gewerbegebäude
Emission
– Lokale Erwärmung durch hohen Anteil an versiegelter Fläche
Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung:
Bei Nichtdurchführung der Planung ändert sich nach jetzigem Stand des Wissens nichts an der
derzeitigen Situation für Mensch und Bevölkerung.
3.11 Wirkungsgefüge
Das Wirkungsgefüge der einzelnen Schutzgüter, im Besonderen Boden, Wasser, Klima,
Fauna und Flora, ist bereits durch die starke anthropogene Veränderung beeinträchtigt. Es
befinden sich größtenteils versiegelte und teilversiegelte Flächen im Plangebiet, die sich
negativ auf das Wirkungsgefüge auswirken.
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Bestandsaufnahme des Umweltzustandes / Umweltmerkmale der beeinflussten Gebiete
– Zwischen den Schutzgütern bestehen enge Funktionszusammenhänge und Wechselwirkungen
– Schutzgüter Biotope und Fauna sind eng miteinander verknüpft.
– zwischen Schutzgütern Boden und Wasser sowie Mensch und Klima / Luft bestehen enge
Zusammenhänge
Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung:
Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt das derzeitige Wirkungsgefüge vorerst bestehen. Auch
ohne den Bebauungsplan liegt das Plangebiet innerhalb eines Sondergebiets des B-Plans W 23
und kann entsprechend bebaut werden. Somit kann auch bei Nichtdurchführung der Planung das
Gebiet zusätzlich bebaut werden.
3.12 Schutzgut Biologische Vielfalt
Es wird darauf hingewiesen, dass die Ziele des Magistratsbeschlusses der
Wissenschaftsstadt Darmstadt (MV-Nr. 2014/0014) vom 12.02.2014 zur Erhaltung und zum
Schutz der Biodiversität sowie die Hess. Biodiversitätsstrategie bei der Umsetzung dieses
Bebauungsplans zu berücksichtigen sind.
Biodiversität – die Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten sowie ihre genetische Variabilität – ist
die essenzielle Voraussetzung einer intakten Natur, die wiederum Lebensgrundlage für den
Menschen ist. Nur ein intakter Naturhaushalt sichert sauberes Trinkwasser, saubere Luft
zum Atmen, fruchtbare Böden als gesunde Ernährungsgrundlage und Rohstoffe zur
Herstellung von Gebrauchsgütern sowie die erfolgreiche Anpassung an Veränderungen, wie
sie z.B. der Klimawandel erfordert. Die Ökosystemdienstleistung der Natur ist von
ökonomischer, sozialer und kultureller Bedeutung. Erhaltung und Schutz der Biodiversität ist
deshalb eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, nicht zuletzt auch in Verantwortung für
künftige Generationen sowohl im besiedelten als auch unbesiedelten Bereich
(§ 1 Abs. 1 BNatSchG). Dies ist auch in der Hess. Biodiversitätsstrategie (Broschüre, Hrsg.:
Hess Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, März
2015) und deren Weiterentwicklung (Broschüre, Hrsg. wie vor, Februar 2016) dokumentiert.
Zur Erfassung und Bewertung der Biotoptypen/Flora (s. Abb. 11) und der
planungsrelevanten Fauna liegen folgende Gutachten vor:
Bebauungsplan am Standort „Tagungshotel Darmstadt-West“ Artenschutzfachliche
Potentialanalyse - Ökologie und Stadtentwicklung, Darmstadt, 11.06.2019 und
„Tagungshotel Hilpertstrasse Darmstadt“, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Darmstadt,
Juli 2020.
Bestandsaufnahme des Umweltzustandes / Umweltmerkmale der beeinflussten Gebiete
Folgende Biotop- bzw. Nutzungstypen wurden durch das Artenschutzbüro erfasst:
– Heimische und nicht heimische Gehölze
– Stauden
– Vögel
– Rasenflächen
– Überbaute Flächen
– Versiegelte Flächen
– Teilversiegelte Flächen
Ergänzend wurde durch das Büro PgD eine Erfassung des Bestandes durchgeführt (s. Abb. 11)
Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung:
Bei Nichtdurchführung der Planung werden nach jetzigem Stand des Wissens die Pflanzen und
Böden teilweise zunächst erhalten. Auch ohne den Bebauungsplan liegt das Plangebiet innerhalb
eines Sondergebiets des B-Plans W 23 und kann entsprechend bebaut werden. Somit kann auch
bei Nichtdurchführung der Planung das Gebiet zusätzlich bebaut und die Biologische Vielfalt
beeinträchtigt werden.
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 41
Abb. 11: Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung – Biotoptypen, (Bestand), PgD (2021)
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 42
3.13 Schutzgut Natura 2000-Gebiete
Bestandsaufnahme des Umweltzustandes / Umweltmerkmale der beeinflussten Gebiete
– Innerhalb des Plangebietes und seiner näheren Umgebung sind keine Natura 2000-Gebiete von
der Planung betroffen. Natura 2000-Gebiete liegen in ca. 2,5 km Entfernung zum Plangebiet.
– Aufgrund der Entfernung vorhandener Natura 2000-Gebiete zum Plangebiet ist mit keinen
negativen Auswirkungen auf die Schutz- und Erhaltungsziele der Natura 2000-Gebiete zu
rechnen.
Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung:
Aufgrund der Entfernung der nächsten Natura 2000-Gebiete von ca. 2,5 km sind keine
Beeinflussungen anzunehmen. Daher ist eine Bewertung nicht notwendig.
3.14 Vermeidung von Emissionen / sachgerechter Umgang mit Abfällen / Abwässern
Bestandsaufnahme des Umweltzustandes / Umweltmerkmale der beeinflussten Gebiete
Vermeidung von Emissionen
– Im Plangebiet bestehen keine Gewerbebetriebe, von den erhebliche Emissionen ausgehen
Abfälle
– Im Plangebiet bestehen keine Gewerbebetriebe, in denen Abfälle in erheblichem Umfang
erzeugt werden
Risiken
– Für die Gefährdungsabschätzung der Kampfmittelverdachtsflächen besteht bei den einzelnen
Bauvorhaben weiterer Erkundungsbedarf
Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung:
Bei Nichtdurchführung der Planung bleiben die Emissionen zunächst voraussichtlich unverändert.
Es wird in gleicher Art und Weise mit anfallenden Abfällen und Abwässern umgegangen wie bisher.
Auch ohne den Bebauungsplan liegt das Plangebiet innerhalb eines Sondergebiets des B-Plans W
23 und kann entsprechend bebaut werden. Somit kann auch bei Nichtdurchführung der Planung
das Gebiet zusätzlich bebaut werden und sich somit auch die Emissionen und Abfälle vermehren.
3.15 Nutzung erneuerbarer Energie
Bestandsaufnahme des Umweltzustandes / Umweltmerkmale der beeinflussten Gebiete
– Derzeit werden im Plangebiet keine erneuerbaren Energien produziert
Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung:
Bei Nichtdurchführung der Planung ändert sich voraussichtlich zunächst nichts an dem jetzigen
Zustand.
3.16 Landschaftspläne und sonstige Pläne
Bestandsaufnahme des Umweltzustandes / Umweltmerkmale der beeinflussten Gebiete
Landschaftsplan
– In der Leitbildkarte des Landschaftsplans der Stadt Darmstadt (September 2004) ist das
Plangebiet wie folgt dargestellt: Plangebiet/Bauflächen (b) mit der Zielsetzung: Verbesserung
der Grünqualität auf Bauflächen
– Im Osten: Erhalt / Ausbau von wichtigen Grünverbindungen
– Entsprechend der Plankarte liegt das Gebiet innerhalb von Freiflächen im Siedlungsbereich, für
die folgende Entwicklungsprioritäten vorgegeben werden, die auf das Plangebiet zutreffen:
- Schaffung eines vernetzten Grünsystems
- Erhalt stadtbildprägender Alleen, auch als Biotopvernetzungselemente
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 43
- Erhöhung des Grünanteils (Durchgrünung) in stark versiegelten Bau- und Sportflächen
(Klima- und Wasserschutz, Erholung)
- Sicherung stadtbildprägender und stadt- und ortsteilgliedernder Grünzüge.
– Pläne des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts liegen für das Plangebiet nicht vor.
Sonstige Pläne
– Mit dem im Regionalen Flächennutzungsplan integrierten Biotopverbundsystem liegt ein
kommunenübergreifendes Naturschutzkonzept für die Region vor. Dies hat keine Auswirkung
auf das Plangebiet
– Für das Plangebiet besteht bereits der Bebauungsplan W 23. Dieser wird im Bereich des
Plangebiets mit dem hier aufzustellenden Bebauungsplan W 23.2 überplant.
Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung:
Bei Nichtdurchführung der Planung bleiben die bestehenden Bebauungspläne weiterhin
rechtskräftig. Landschaftspläne und sonstige Pläne haben weiterhin Bestand und werden nicht
verändert.
3.17 Erhaltung bestmöglicher Luftqualität in Gebieten, in denen die durch
Rechtsverordnung zur Erfüllung von Rechtsakten der EU festgelegten
Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden
Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines Gebietes, in dem die durch Rechtsverordnung zur
Erfüllung von Rechtsakten der EU festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten
werden. Eine Bewertung zur Entwicklung ist daher nicht von Belang für die Planung.
Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
3.18 Wechselwirkungen
Bestandsaufnahme des Umweltzustandes / Umweltmerkmale der beeinflussten Gebiete
– Generell bestehen zwischen den Schutzgütern enge Funktionszusammenhänge und
Wechselwirkungen. Vor allem zwischen den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima, Fauna, Flora
und letztendlich auch dem Menschen bestehen enge funktionale Zusammenhänge.
– Wird das Wirkungsgefüge der Schutzgüter verändert oder beeinträchtigt, hat dies auch
Auswirkungen auf deren Wechselwirkungen untereinander.
– Die Versiegelung des Bodens im Plangebiet bestimmt die Verfügbarkeit von Boden und damit
von Pflanzenstandorten bzw. Lebensräumen. Ebenso beeinflusst die Versiegelung die
Aufheizung von Luft, Kaltluftentstehung und Luftaustauschbewegungen, also das Kleinklima im
Plangebiet. Der Oberflächenabfluss und somit die Grundwasserneubildung werden beeinflusst,
also der Wasserhaushalt im Plangebiet. Ein verringerter Lebensraum für Pflanzen bedingt einen
Rückgang der Tiere.
– Auch im Bebauungsplan W 23 wird die kleinklimatische Situation im Plangebiet durch
versiegelte Bereiche sowie Anpflanzungen und unversiegelte Bereiche beeinflusst.
Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung:
Bei Nichtdurchführung der Planung werden die derzeit bestehenden Wechselwirkungen zwischen
den Belangen des Umweltschutzes zunächst beibehalten. Auch ohne den Bebauungsplan liegt das
Plangebiet innerhalb eines Sondergebiets des B-Plans W 23 und kann entsprechend bebaut
werden. Somit kann auch bei Nichtdurchführung der Planung das Gebiet zusätzlich bebaut werden
und die Wechselwirkungen durch Bebauung beeinträchtigt werden.
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 44
3.19 Anfälligkeiten für schwere Unfälle u. Katastrophen auf die Belange nach § 1 Abs. 6
Nr. 7 BauGB
Bestandsaufnahme des Umweltzustandes / Umweltmerkmale der beeinflussten Gebiete
– Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines Risikogebietes z. B. nach Seveso-III-Richtlinie.
– Auf dem Baufeld muss grundsätzlich mit dem Vorhandensein von Kampfmitteln gerechnet
werden.
– Im Zuge der Baugrunderkundung wurden die Ansatzpunkte der Baugrunduntersuchungen im
Vorfeld durch die WST GmbH, Eppelheim, auf Kampfmittelfreiheit geprüft.
– Im Bereich der Bohransatzpunkte wurden keine Auffälligkeiten festgestellt.
Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung:
Bei Nichtdurchführung der Planung ändert sich nichts an der Lage des Plangebiets außerhalb
eines Risikogebietes. Die Zuordnung zur Kategorie 2 besteht weiterhin.
4. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei
Durchführung der Planung
(Anlage 1 Nr. 2b BauGB - Gliederung nach den Belangen gem. § 1
abs. 6 Nr. 7 BauGB)
Gemäß Anlage 1 Nr. 2b BauGB ist eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands
bei Durchführung der Planung zu erstellen. Hierzu sind, soweit möglich, insbesondere die
möglichen erheblichen Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase der geplanten
Vorhaben auf die Belange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 a - i zu beschreiben. Diese erheblichen
Auswirkungen sind unter anderem jeweils anhand der in den Ziffern aa) bis hh) aufgeführten
Aspekten bzw. Kriterien der Anlage 1 Nr. 2b BauGB zu prüfen bzw. zu beschreiben.
Das Gelände wird aktuell als Hotelstandort genutzt. Aufgrund der baulichen Vornutzung
bestehen umfangreiche Vorbelastungen durch Bebauung und Flächenversiegelung, die bei
der Ermittlung der Eingriffserheblichkeiten und der schutzgutbezogenen Prognose der
Umweltwirkungen zu beachten sind.
Es ist zu überprüfen, ob das Vorhaben bau-, anlage- und/oder betriebsbedingt erhebliche
Beeinträchtigungen auf die Belange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 a - i BauGB verursachen kann (vgl.
Anlage 1 BauGB). Dabei sind Art, Intensität, räumliche Reichweite und Zeitdauer des
Auftretens der projektspezifischen Wirkfaktoren abzuschätzen und hinsichtlich erheblicher
Beeinträchtigungen v. a. auf die Schutzgüter zu beurteilen. Die Beurteilung möglicher
Beeinträchtigungen berücksichtigt auch Wirkungen auf Funktionen und
Funktionsbeziehungen die außerhalb des Vorhabengebiets bestehen.
- Baubedingte Auswirkungen entstehen ausschließlich während der Bauphase zur
Realisierung/Umsetzung des geplanten Vorhabens durch vorbereitende Maßnahmen,
Erschließungsarbeiten sowie Einrichtung und Betrieb der Baustelle. Unter die
baubedingten Maßnahmen fallen bspw. Baustellenzufahrten, Lagerflächen, Aufbau von
Anlagen, Baulärm etc. Diese sind zwar zeitlich begrenzt, können aber trotzdem
nachhaltige Beeinträchtigungen im Geltungsbereich und dessen unmittelbaren Umfeld
nach sich ziehen.
- Anlagebedingte Auswirkungen verursachen u.U. irreversible und dauerhafte
Beeinträchtigungen durch die Existenz des geplanten Vorhabens (bauliche Anlage) an
sich. Die Auswirkungen von z.B. Überbauung und Versiegelung, häufig mit völligem
Verlust von Schutzgutfunktionen, beschränken sich vornehmlich auf das unmittelbare
Vorhabengebiet, können aber auch auf das Umfeld wirken, z.B. als Entwertung infolge
von Zerschneidung von tierökologischen Funktionsräumen oder Sichtachsen.
- Betriebsbedingte Auswirkungen resultieren aus der täglichen und i.d.R. dauerhaften
Nutzung der baulichen Anlage, bedingt durch Ver- und Entsorgung, Wasser- und
Energieverbrauch, Emissionen (Luftschadstoffe, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme,
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 45
Strahlen usw.) und im Störungsfall. Die Wirkungen können sich auch auf das Umfeld
erstrecken.
Nachfolgend werden die im Zusammenhang mit der hier relevanten Planung bzw. dem damit
verbundenen Vorhaben erkennbaren Auswirkungen auf die einzelnen Umweltbelange
ermittelt.
Tabelle 4: Übersicht der relevanten Wirkfaktoren auf die einzelnen Schutzgüter
Mögliche
Auswirkungen
Umweltbelang
Fläche
Boden
Wasser
Klima
Biotope
Pflanzen
Tiere
Landschaft
Mensch
Kultur- u.
Sachgüterr
baubedingt - + o o + + + o - -
anlagebedingt o o - - o o o o - -
betriebsbedingt - - - - - - - - - -
Betroffenheit voraussichtlich
+ = erheblich
O = relevant
- = irrelevant / nicht gegeben
Für einige Schutzgüter bedarf es keiner differenzierten Betrachtung von bau-, anlage- und
betriebsbedingter Wirkungen in der Prognose möglicher Umweltauswirkungen.
Für die folgenden Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB besteht kein Bedarf einer
differenzierten Wirkungsbetrachtung, es wird auf die jeweils benannten Kapitel des
Umweltberichts verwiesen:
- Natura 2000-Gebiete (Kap. 3.13)
- Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in besonderen Gebieten (Kap. 3.17)
- Anfälligkeiten für schwere Unfälle u. Katastrophen auf die Belange nach
§ 1 Abs. 6 Nr.7 BauGB (Kap. 0)
Es werden im Folgenden nicht zu allen Aspekten der Ziffer 2b aa-hh Ausführungen zur Bau-
und Betriebsphase gemacht, da nicht durch alle der aufgeführten Aspekte eine erhebliche
Beeinträchtigung durch das Vorhaben zu erwarten ist. Die Bewertung der Bau- und
Betriebsphase ist daher teilweise nicht erforderlich.
Für die Ziffern dd), ee), ff) und hh) können im Vorgriff folgende Aussagen zu den erheblichen
Auswirkungen zu allen Belangen nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB getroffen werden:
Erhebliche Auswirkungen der geplanten Vorhaben infolge:
dd) der Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihrer Beseitigung und Verwertung
Anfallende erzeugte Abfälle werden entsprechend den gültigen Vorschriften entsorgt oder
nach Möglichkeit wieder verwertet. Die Abfallentsorgung erfolgt auf Grundlage der
Rechtsvorschriften.
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 46
Durch die auf Grundlage des Bebauungsplans zulässigen Vorhaben werden keine Abfälle in
erheblichem Umfang erzeugt. Es sind daher bei Durchführung der Planung keine
erheblichen Auswirkungen zu erwarten.
ee) die Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt
(z. B. durch Unfälle oder Katastrophen)
Auf dem Baufeld muss grundsätzlich mit dem Vorhandensein von Kampfmitteln gerechnet
werden. Im Zuge der Baugrunderkundung wurden die Ansatzpunkte der
Baugrunduntersuchungen im Vorfeld durch die WST GmbH, Eppelheim, auf
Kampfmittelfreiheit geprüft. Im Bereich der Bohransatzpunkte wurden keine Auffälligkeiten
festgestellt. Für die Ausführung der geplanten Baumaßnahme sind die Vorgaben des
Kampfmittelräumdienstes zu beachten. Es sind jedoch bei Durchführung der Planung keine
sonstigen erheblichen Auswirkungen zu erwarten.
Auf Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplans sind keine Betriebe oder Vorhaben
zulässig, von denen in erheblichem Umfang Risiken für die menschliche Gesundheit
ausgehen können. Es sind daher bei Durchführung der Planung keine erheblichen
Auswirkungen zu erwarten. Daher sind auch keine Kulturdenkmäler gefährdet, zumal sich im
Plangebiet und auch im weiteren Umfeld keine Kulturdenkmäler vorhanden sind.
ff) der Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete
unter Berücksichtigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf
möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die
Nutzung von natürlichen Ressourcen
Eine Kumulierung mit Auswirkungen anderer Vorhaben ist sowohl während der Bauphase
als auch in der Betriebsphase derzeit nicht bekannt. Es sind daher bei Durchführung der
Planung keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Für den benachbarten, sich in der
Aufstellung befindlichen B-Plan W 46 werden innerhalb des Plangebiets Maßnahmen für die
Umwelt umgesetzt und ausgeglichen. Im näheren und weiteren Umfeld befinden sich keine
Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz, sodass Umweltprobleme durch Kumulierung
ausgeschlossen sind.
hh) der eingesetzten Techniken und Stoffe
Bei den auf Grundlage des Bebauungsplans W 23.2 zulässigen Vorhaben werden nach
gegenwärtigem Kenntnistand sowohl während der Bauphase als auch in der Betriebsphase
keine Techniken und Stoffe eingesetzt, von denen erhebliche Auswirkungen zu erwarten
sind.
4.1 Schutzgut Tiere (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB)
Zur Erfassung und Bewertung der planungsrelevanten Fauna wurden eine
Artenschutzfachliche Potentialanalyse und ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt:
Bebauungsplan am Standort „Tagungshotel Darmstadt-West“, Artenschutzfachliche
Potentialanalyse, Darmstadt, 11.06.2019
„Tagungshotel Hilpertstrasse Darmstadt“, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Darmstadt,
Juli 2020.
Ausschlaggebend ist der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag von 2020, der im Folgenden
zusammengefasst bzw. zitiert wird.
Durch die Umsetzung der Planung können Konflikte für Vögel und Fledermäuse auftreten.
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 47
Tabelle 5: Ergebnisse der Kartierungen zur Avifauna mit möglichen Konflikten
Erfassung Artenspektrum Ergebnisse Mögliche Konflikte
Kartierung der
Neststandorte
Alle Vogelarten 1x Elsternnest
7x weitere Nester
Zerstörung der
Fortpflanzungsstätten,
erhöhtes Tötungsrisiko
Erfassung des
gesamten
Arteninventares
(Nahrungsgäste)
Alle Vogelarten
Sicht- und
akustische
Nachweise
Hausrotschwanz,
Ringeltaube
Beeinträchtigung
Nahrungshabitat
Brutvogelerfassung
Alle Vogelarten
Brutreviere und
Neststandorte
Amsel, Girlitz,
Kohlmeise,
Mönchsgrasmücke,
Rotkehlchen, Stieglitz,
Zilpzalp, Elster
Zerstörung der
Fortpflanzungsstätten,
erhöhtes Tötungsrisiko
Mögliche Konflikte bzw. eine Betroffenheit ergeben sich für folgende Arten bzw. Gruppen:
– Girlitz
– Stieglitz
– Brutvögel mit günstigem Erhaltungszustand (Gruppe)
– Nahrungsgäste mit günstigem Erhaltungszustand (Gruppe).
Tabelle 6: Ergebnisse der Kartierungen zur Fledermausfauna mit möglichen Konflikten
Erfassung Artenspektrum Ergebnisse Mögliche Konflikte
Baumhöhlen-
kartierung
Alle baumbezogenen
Fledermausarten
Ein Potential ist im Bereich
der großräumigen Hecke
bzw. den eingestreuten
Altbäumen, vereinzelt an
den Altbäumen des
Parkplatzbereiches sowie,
in etwas größerem
Ausmaß, in den
abgestorbenen Bäumen
an der Nordseite des
Baugrundstückes
(einzelne Baumhöhlen und
Spaltenquartiere)
gegeben.
Zerstörung potentieller
Fortpflanzungs- und
Ruhestätten; Erhöhtes
Tötungsrisiko
Potentialanalyse
Gebäude
Alle
gebäudebezogenen
Fledermausarten
Ein geringes
Habitatpotential besteht im
Bereich der
Rolladenkästen der
oberen Stockwerke.
Zerstörung potentieller
Fortpflanzungs- und
Ruhestätten; Erhöhtes
Tötungsrisiko
Automatische
Dauererfassung
Alle lokalen
Fledermausarten
Es wurden drei Arten und
drei Artgruppen
nachgewiesen.
Beeinträchtigung des
Nahrungshabitates
Artenschutzfachliche Konflikte können für den Kleinen Abendsegler und die
Breitflügelfledermaus potentiell vorkommenden Arten ausgeschlossen werden.
Baumbezogene Fledermausarten:
„Auch wenn das dokumentierte, unterdurchschnittliche Vorkommen von Insekten die
Eignung des Baugrundstückes als Lebensraum begrenzt, bedingt bereits eine potentielle
Habitateignung, dass von einer temporären Nutzung dieser potentiellen Quartierstrukturen
auszugehen ist. Daher werden verbindliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu
bestimmen und umzusetzen sein, da ausschließlich auf diesem Weg ein Konflikt mit dem
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 48
§ 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG vermieden werden kann bzw. zu erwartende Konflikte
kompensiert werden können. Eine dauerhafte Störung ist hingegen nicht anzunehmen.
Fledermäuse gelten allgemein als wenig störungsanfällig. Was verbleibt, ist eine potentielle
Störung während der Bauphase. Diese ist zeitlich begrenzt, so dass kein Konflikt mit dem
§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG zu erwarten ist. Nicht kompensierbare artenschutzrechtliche
Konflikte sind in Hinblick auf die baumgebundenen Fledermausarten unter der zuvor
benannten Prämisse nicht zu erwarten.“ (AsB, Beck, 2020)
Gebäudebezogene Fledermausarten:
Es „wurde innerhalb der artenschutzfachlichen Potentialanalyse bereits festgestellt, dass für
die gebäudebezogenen Fledermausarten keine nicht kompensierbaren
artenschutzrechtlichen Konflikte zu erwarten sind.
Zur gänzlichen Vermeidung eines Konfliktes mit dem § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG
werden verbindliche, stichprobenartige Kontrollen als Vermeidungsmaßnahme festgelegt.
„Davon ausgehend, dass keine Hinweise auf eine Nutzung durch Fledermäuse
nachgewiesen werden können und den Rollladenkästen weiterhin eine geringe bis keine
Eignung zugesprochen wird, sind keine weiteren Maßnahmen notwendig. Bei Nachweisen
oder Hinweisen auf eine entsprechende Nutzung wird ein dann zu erstellendes
Vermeidungskonzept auf diesen Sachverhalt eingehen müssen, um Konflikte mit dem
BNatSchG vollständig zu vermeiden. Eine dauerhafte Störung ist nicht anzunehmen.
Fledermäuse gelten allgemein als wenig störungsanfällig. Was verbleibt, ist eine potentielle
Störung während der Bauphase. Diese ist zeitlich begrenzt, so dass kein Konflikt mit dem
§ 44 Abs.1 Nr.2 BNatSchG zu erwarten ist.“ (AsB, Beck, 2020)
Die vorhabenbedingten Auswirkungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
baubedingt:
(erhebliche) Störungen der Fauna durch Bewegungsunruhe durch Bauvorgänge
Gefährdung schützenswerter Vegetationsflächen und Einzelgehölze
Lärm und Erschütterungen durch Bauarbeiten
Entfernung und Schnitt von Gehölzen
Potentielle Störung von baumgebundenen Fledermausarten während der Bauphase
anlagebedingt:
Flächenversiegelung bzw. großflächiger Verlust des natürlich gewachsenen Bodens mit
seinen Regelungs-, Lebensraum - und Produktionsfunktionen durch die geplanten
baulichen Anlagen
Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Verlust von Nahrungshabitaten
Veränderung des Wasserhaushaltes
Überbauung und Beseitigung von Biotopstrukturen
Zerschneidung von Biotopfunktionen
Bei Durchführung der Maßnahmen (ggf. CEF-Maßnahmen) kann neuer Lebensraum für
betroffene Arten geschaffen werden
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 49
betriebsbedingt
Erhöhung der Bewegungsunruhe durch (wiederkehrende) menschliche Präsenz
Lärm- und Lichtreize durch (wiederkehrende) menschliche Präsenz
Erhöhung der Emissionen durch wiederkehrenden Verkehr
Dauerhafte Störung von angrenzenden Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Dauerhafte Störung von Fledermäusen ist nicht anzunehmen
Bewertung
Es ist mit Beeinträchtigungen im Brutverhalten von Vögeln sowie dem Nahrungs- und
Jagdareal von Vögeln und Fledermäusen zu rechnen. Bei Entfernung der Heckenbereiche
kommt es zu nicht-kompensierbaren Beeinträchtigungen für Gehölzfreibrüter. Es werden
Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen für Fledermäuse und Vögel notwendig.
Bei Durchführung von Vermeidungsmaßnahmen zur Begrenzung der Rodungszeit, der
Kontrolle und des Verschlusses der potentiellen Quartierstrukturen für Fledermäuse sowie
zeitlicher Begrenzung von Abrissarbeiten und der Baufeldfreimachung und der
Ausgleichsmaßnahmen „Schaffung von Ersatzquartieren für Fledermäuse, Integration von
Fledermauskästen in das Gebäude und Schaffung künstlicher Nisthilfen für
Gehölzhöhlenbrüter“ sind nach derzeitigem Stand keine erheblichen Beeinträchtigungen zu
erwarten.
Schutzgut Bedeutung des Schutzguts für die
Planung
Tiere +
4.2 Schutzgut Pflanzen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB)
Während der Bauphase
Die erweiterte Bebauung und Versiegelung hat den Verlust von Pflanzenstandorten bzw.
Lebensräumen zur Folge. Bei Durchführung der grünordnerischen Ausgleichsmaßnahmen
wird ein positiver/ausgleichender Beitrag für Pflanzen geleistet und neue Pflanzenstandorte
bzw. Lebensräume für Pflanzen werden geschaffen.
Dem Schutz der „Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt“ vom 5. April 2004 unterstehen Laubbäume, die -gemessen in einem Meter Höhe-
einen Stammumfang von mehr als 60 cm haben sowie Nadelbäume, die -gemessen in einem
Meter Höhe- einen Stammumfang von mehr als 90 cm haben. Dem Schutz unterliegen auch
mehrstämmige Laubbäume, wenn ein Stämmling einen Stammumfang von mehr als 60 cm
aufweist oder die Summe der Einzelstammumfänge 100 cm überschreitet.
Insgesamt wurden 211 Bäume bei einer Kartierung durch das Büro Ökologie &
Stadtentwicklung 2021 aufgenommen. Ein Teil der Bäume war zu diesem Zeitpunkt bereits
gefällt (5 Stück). 18 Bäume liegen außerhalb des Geltungsbereichs in der
Deutsche-Telekom-Allee und in der Hilpertstraße, davon sind 11 Bäume nach der „Satzung
zum Schutze des Baumbestandes in der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ von 2004
geschützt. 147 Bäume erfüllen die Voraussetzungen um nach der Satzung geschützt zu
sein. Innerhalb des Geltungsbereichs sind demnach 136 Bäume nach Baumschutzsatzung
geschützt. 61 geschützte Bäume innerhalb des Geltungsbereichs können bei der Umsetzung
der Planung nicht erhalten werden. 48 dieser geschützten Bäume sind nicht heimisch. Bei
allen geschützten Bäumen handelt es sich um Laubbäume, teilweise mehrstämmig (s. Kap.
3.2).
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 50
Zeichnerisch und textlich werden mindestens 34 Bäume zum Anpflanzen festgesetzt (9
Stück zeichnerisch in Anpflanzfläche 3, mind. 20 Stück textlich in Anpflanzfläche 4, 5 Stück
zeichnerisch im GE südöstlich des Plangebiets). Weitere Baumpflanzungen werden in den
Anpflanzflächen 1, 2 und 5 ermöglicht. Zusätzlich wird pro 300 m² angefangener
Grundstücksfreifläche je eine Neupflanzung festgesetzt. Hierbei dürfen die zwingend zu
pflanzenden Bäume in den Anpflanzflächen drei und vier nicht angerechnet werden.
Entsprechend der Planung werden neun Grundstücke vorgesehen. Berechnet man für diese
die zu begrünenden Freiflächen, die sich aus der Grundstücksgröße abzüglich der
möglichen Versiegelung der GRZ II ergeben, müssen weitere 19 Bäume gepflanzt werden.
Das bedeutet, es werden insgesamt mindestens 53 Bäume neu gepflanzt.
In der Betriebsphase
Anfallende erzeugte Abfälle werden entsprechend den gültigen Vorschriften entsorgt oder
nach Möglichkeit wieder verwertet. Die Abfallentsorgung erfolgt auf Grundlage der
Rechtsvorschriften. Es sind daher keine erheblichen Auswirkungen während der Bauphase
auf Pflanzen zu erwarten.
Bewertung
Die Umstrukturierung des Plangebiets hat eine stellenweise Entsiegelung zur Folge.
Dennoch gehen im Vergleich zum Bestand 2021 ca. 24 % an bodengebundenen
Grünflächen und ca. die Hälfte des Baumbestandes durch die Planung verloren. Ein positiver
Beitrag für Pflanzen wird durch die Realisierung des Begrünungskonzepts geleistet. Dieses
ersetzt nicht den Verlust an bodengebundenen Freiflächen, leistet aber einen Ausgleich
durch neue Pflanzenstandorte bzw. Lebensräume für Pflanzen auf Dächern und an
Fassaden sowie Neupflanzungen in den Anpflanzflächen und im GE. Im Plangebiet befinden
sich keine geschützten Pflanzenarten.
Schutzgut Bedeutung des Schutzguts für die
Planung
Pflanzen o
4.3 Schutzgut Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB)
Während der Bauphase / Betriebsphase
Durch die Planung kommt es zu einer Umnutzung eines Sondergebiets in eine
Gewerbefläche. Es kommt dabei zu keinem neuen Flächenverbrauch im Außenbereich. Die
Umnutzung der Fläche kann als Beitrag zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden im
Sinne von § 1a Abs. 2 BauGB gewertet werden, was die Neuinanspruchnahme von Flächen
im Außenbereich entsprechend verringert. Durch die Planung werden keine
landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder zuvor zu Wohnzwecken genutzten Flächen
beansprucht.
Bewertung
Durch die Wiederverwendung einer bereits anthropogen überformten Fläche kommt es zu
keinem Verlust von Fläche, sondern zu einer Umnutzung von Sonderbaufläche zu
Gewerbenutzung. Es sind daher bei Durchführung der Planung keine erheblichen
Auswirkungen auf die Fläche zu erwarten.
Schutzgut Bedeutung des Schutzguts für die
Planung
Fläche -
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 51
4.4 Schutzgut Boden (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB)
Während der Bauphase
Für das Plangebiet des vorliegenden Bebauungsplanes werden Gewerbegebiete
festgesetzt. Innerhalb der festgesetzten GE-Gebiete sind zusätzliche Versiegelungen durch
Bauflächen und Verkehrsflächen möglich. Zusätzlich ermöglicht der Bebauungsplan eine
großflächige Tiefgarage im Plangebiet. Die Eingriffe in das Bodengefüge durch
Versiegelung, Abgrabung und Verdichtung von Böden haben Änderungen der
Bodenfunktionen zur Folge. Durch die Verdichtung der Bebauung entstehen eine höhere
Versiegelung und damit ein Verlust von Boden. Baubedingt wird im Bereich des Neubaus ein
Großteil der Bodenstruktur dauerhaft verändert. Damit verbunden sind Störungen der
Versickerungs- und Filtereigenschaften und somit Veränderungen des
Bodenwasserhaushaltes.
In der Betriebsphase
Der dauerhafte Verlust von Bodenfunktionen durch die Überbauung und Versiegelung bisher
unversiegelter Bereiche. Die Schaffung von dauerhaft unversiegelten und begrünten
Bereichen wirkt sich hingegen positiv aus. Kleinteilige Entsiegelung von Böden bewirkt die
Reinitialisierung von Bodenbildungsprozessen.
Bewertung
Durch die bereits vorhandenen Nutzungsstrukturen kann bereits vor dem Eingriff von einem
insgesamt belasteten Bodenerfüllungsgrad im Plangebiet ausgegangen werden, da es sich
zum Großteil um Auffüllungen handelt. Es kommt dennoch zu Beeinträchtigungen durch
Bebauung und Neuversiegelung. Die bestehende versiegelte Fläche von 57 % des
Plangebiets wird durch die Planung auf 81 % erhöht. Das bedeutet einen Verlust an
bioökologisch bedeutsamen Bodenstrukturen. Ausgleichend auf den Bodenverlust wirkt sich
die extensive Dachbegrünung aus, die auf 39 % der Plangebietsfläche vorgesehen ist (s.
auch Kap. 4.5). Aufgrund der im Geltungsbereich vorliegenden bereits stark beeinträchtigten
Böden und da keine seltenen oder gefährdeten Bodentypen bzw. ertragreichen Böden
betroffen sind, kann die durch die Planung verursachten Beeinträchtigungen bzw.
Belastungen des Schutzguts Boden grundsätzlich stark relativiert werden. Mit dem Projekt ist
die Wiedernutzbarmachung einer bereits in erheblichem Umfang baulich beanspruchten
Fläche verbunden, womit die Neubeanspruchung natürlicher Böden an anderer Stelle im
Stadtgebiet vermieden werden kann. Damit wird dem Grundsatz des § 1a Abs. 2 BauGB zum
sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden entsprochen. Die nachhaltige
Verfügbarkeit der Schutzgutes Boden wird durch Festsetzungen im Bebauungsplan und die
aufgeführten Maßnahmen soweit möglich berücksichtigt.
Schutzgut Bedeutung des Schutzguts für die
Planung
Boden o
4.5 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB)
Während der Bauphase
Mit Umsetzung der Planung einschließlich der erforderlichen Verkehrsflächen, Zuwegungen,
Stellplätzen und der zusätzlichen Bebauung wird es zu neuen Bodenversiegelungen auf
bislang unversiegelten Flächen kommen, was zu kleinräumigen Unterbrechungen des
Wasserkreislaufes führt. Gleichzeitig werden im Gegenzug bislang versiegelte oder bebaute
Bereiche kleinräumig entsiegelt. Somit wird es durch die Baumaßnahmen auch zu
räumlichen Verschiebungen von versiegelten bzw. überbauten Flächen und bislang nicht
versiegelten Flächen kommen. Baubedingte Verdichtungen (Baufahrzeuge, etc.) werden
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 52
sich aufgrund der vorhandenen Versiegelungsdichte nur geringfügig auf den
Wasserhaushalt auswirken. Durch die Umsetzung des Baubauungsplans ergeben sich
zusätzliche Belastungen für den natürlichen Wasserkreislauf, da sich der Versiegelungsgrad
um ca. 24 % (von 57 % auf 81 %) erhöht. Berücksichtigt man hingegen die Dachbegrünung
von 70 % der Dächer, die 39 % des gesamten Plangebiets betrifft und sich positiv auf die
Rückhaltung von Niederschlagswasser auswirkt, ist nur noch eine Versiegelung von 42 %
der Fläche geplant.
Prozentangaben der Diagramme bezogen auf das gesamte Plangebiet.
In der Betriebsphase
Die geplante ökologische Gebietsentwässerung ist sehr positiv zu werten. Im
Zusammenspiel Grün- bzw. Freiflächen und dezentraler bzw. örtlicher Versickerung ist von
einer deutlichen Verbesserung für den Wasserhaushalt auszugehen. Es sind
Retentionsflächen vorgesehen, die zu einem verzögerten Abfluss des
Niederschlagswassers beitragen.
Betriebsbedingte Auswirkungen auf den Wasserhaushalt sind in Bezug auf die zukünftige
Gebietsnutzung nicht erkennbar.
Bewertung
Es kommt örtlich zu Beeinträchtigungen durch den Verlust von Versickerungsflächen. Durch
die Verwendung von Niederschlagswasser als Brauchwasser werden die
Trinkwasserressourcen geschont, der Eingriff in den Wasserhaushalt gemindert und die
Kläranlagen entlastet. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser ist nicht zu
erwarten.
Der Verlust hydrologisch wirksamer Flächen durch Bebauung und Oberflächenversiegelung
kann durch Begrünung der Dachflächen, die Ausbildung versickerungsfähiger
Flächenbefestigungen, die Herstellung von Grünflächen mit Bodenanschluss, die
Herstellung von dezentralen bzw. örtlichen Versickerungsanlagen wesentlich minimiert bzw.
ausgeglichen werden.
Bei Umsetzung des geplanten Entwässerungskonzepts ist insgesamt mit keinen negativen
Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts zu rechnen, vielmehr kann sowohl qualitativ wie
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 53
auch quantitativ von einer Verbesserung der Situation ausgegangen werden Eine
Beeinflussung von umliegenden Oberflächengewässern ist auszuschließen.
Schutzgut Bedeutung des Schutzguts für die
Planung
Wasser o
4.6 Schutzgut Luft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB)
Es liegt folgendes Gutachten vor, das hier zusammengefasst wiedergegeben wird:
Expertise Klimaökologie für das Projekt „BBP/Darmstadt“, GEO-NET Umweltconsulting
GmbH, Hannover, August 2021
Während der Bauphase / Betriebsphase
Insgesamt beschränken sich die Auswirkungen des Planvorhabens auf das Plangebiet
selbst. Großflächig erhöht sich dabei das Temperaturniveau hauptsächlich zwischen den
zentralen und südlichen Gebäudekörpern. Von den südlichen Gebäudekörpern geht eine
erhöhte Wärmeabstrahlung aus, die sich in den Innenbereichen zu den nördlich gelegenen
Gebäuden im Zusammenhang mit Baumneupflanzungen und verminderter Durchlüftung im
Vergleich zur Ausgangssituation aufstaut. Durch Teilversiegelungen vorheriger Grünflächen
sind im gesamten Plangebiet leichte (0,5 °C bis 1,0 °C) bis mittlere (1,0 °C bis 2,0°C)
Temperaturanstiege vorzufinden. Auch die Versiegelung der nordöstlich geplanten Einfahrt
lässt sich in der Darstellung des Temperaturanstiegs widerfinden, die durch unmittelbare
Angrenzung zum Gebäudekörper Werte zwischen 1,0 °C und 2,0 °C annimmt.
Im südwestlichen Bereich des Plangebietes ist laut Modellergebnissen von einer
Verringerung der nächtlichen Temperatur auszugehen. Grund dafür ist das hohe
Temperaturniveau in der Ausgangssituation. Durch die geplanten Gebäudekörper im Süden
kommt es tagsüber zu einer Verschattung dieser Bereiche, die zudem zwischen den
Gebäudekörpern teils entsiegelt worden sind. Beide Effekte führen trotz Wärmeabstrahlung
der Gebäudekörper zu einem geringeren Temperaturniveau verglichen mit der
Ausgangssituation.
Bei Betrachtung der absoluten Temperaturausprägung im Planfall wird deutlich, dass das
Werteniveau im Großteil des Plangebietes in der Nacht zwischen 19,0 °C und 20,0 °C liegt.
Von den Baukörpern geht in der Nacht eine erhöhte Wärmeausstrahlung aus, die sich vor
allem in Bereichen zwischen den einzelnen Fassaden aufstaut. Durch Baumbestand kommt
es neben der Wärmeausstrahlung der Baukörper zusätzlich zu dem Effekt, dass sich die
warmen Luftmassen unterhalb der Baumkronen aufstauen. Dem gegenüber steht der
positive Effekt des hohen Grünanteils innerhalb des Plangebietes, der sich vor allem im
nördlich gelegenen Innenhofbereich positiv bemerkbar macht. Aufgrund der großen Höhe
der Gebäudekörper, macht sich der positive Einfluss der Dachbegrünungen in der
Betrachtungsebene von 2 m über Grund nicht bemerkbar. Auch die Fassadenbegrünung hat
vor allem tagsüber starke positive Effekte, die in der Betrachtung der nächtlichen Temperatur
eher zu vernachlässigen sind.
Insgesamt wird durch die Aufrechterhaltung der Durchlüftungssituation sowie dem hohen
Grünanteil im Plangebiet eine starke thermische Belastung verhindert. Nichtsdestotrotz
werden nächtliche Temperaturen modelliert, die mit Werten zwischen 19,0 °C und 20,0 °C
einer erhöhten thermischen Belastung entspricht. Diese Beurteilung bezieht sich jedoch vor
allem auf Siedlungsbereiche, in denen die Auswirkung der nächtlichen thermischen
Belastung auf die Gesundheit des Menschen (Schlafverhalten) im Vordergrund steht.
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 54
Durch das Planvorhaben ergeben sich diverse Änderungen des bodennahen Windfeldes.
Die neu geplanten Gebäudekörper bilden eine Barriere für das bodennahe Windfeld und
schwächen dieses ab. Im Südosten kommt es dadurch zu einer größeren Barrierewirkung,
da das Windfeld nicht mehr über den ehemaligen Parkplatz Richtung Osten strömen kann
und dementsprechend aufgestaut wird. Durch Umströmungseffekte und der Anpassung des
bodennahen Windfeldes an das Planvorhaben, kommt es in Teilbereichen neben Abnahmen
auch zu einer lokalen Verstärkung des Windfeldes. Die Auswirkungen beschränken sich,
ausgenommen vom genannten Bereich westlich entlang der Hilpertstraße, im Wesentlichen
auf das Plangebiet selbst (s. Abb. 12).
Abb. 12: Abweichung des bodennahen Kaltluftströmungsfeldes zum Zeitpunkt 4 Uhr morgens (2 m ü.
Grund) im Planszenario, Quelle: Expertise Klimaökologie „BBP/Darmstadt“ – Bericht
Klimaökologie, Stand August 2021
Das Windfeld entlang des derzeitigen Parkplatzes unterliegt Beeinträchtigungen. Auch die
Luftströmung nördlich des Plangebietes Richtung Osten zur Deutsche-Telekom-Allee wird
durch den neuen Gebäudekörper abgeschwächt. Durch die Erhaltung von Luftschneisen in
Form von Baulücken zwischen den Gebäudekörpern bilden sich Luftströmungen aus dem
Innenbereich des Plangebietes heraus in westliche und südliche Richtung.
Der Einfluss des geplanten Neubaus auf den Kaltluftvolumenstrom wird in Abb. 13
dargestellt. Dabei wird deutlich, dass der Kaltluftvolumenstrom hauptsächlich in nordöstliche
Richtung gestört wird.
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 55
Abb. 13: Abweichung des Kaltluftvolumenstroms zum Zeitpunkt 4 Uhr morgens (2 m ü. Grund) im
Planszenario, Quelle: Expertise Klimaökologie „BBP/Darmstadt“ – Bericht Klimaökologie,
Stand August 2021
Die Auswirkungen des Planvorhabens führen dazu, dass sich der Kaltluftvolumenstrom lokal
um teils wesentlich mehr als 10 % reduziert. Bei Betrachtung der Veränderung des
Kaltluftvolumenstroms auf Blockebene wird deutlich, dass neben dem Plangebiet selbst das
direkt westlich, sowie die direkt östlich angrenzenden Blöcke von einer Reduzierung um
mehr als 10 % betroffen sind (s. Abb. 14).
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 56
Abb. 14: Abweichung des Kaltluftvolumenstroms zum Zeitpunkt 4 Uhr morgens (2 m ü. Grund) auf
Blockebene, Quelle: Expertise Klimaökologie „BBP/Darmstadt“ – Bericht Klimaökologie,
Stand August 2021
Bewertung
Die nächtliche Durchlüftungssituation wird vor allem in den direkt östlich bis nordöstlich
angrenzenden Blöcken durch das Bauvorhaben vermindert. Neben dem beeinträchtigten
KVS wirken auch Kaltluftströmungen von der Bahntrasse östlich des Plangebietes
ausgehend auf die vom Bauvorhaben betroffenen Gebiete ein. Diese sind zwar nur gering
ausgeprägt, verdeutlichen aber, dass bereits in der Ausgangssituation der durch das
Bauvorhaben beeinträchtigte KVS nur eine lokal begrenzte Bedeutung in dem betroffenen
Bereich aufweist. Bei der Gebäudeplanung ist grundsätzlich darauf zu achten, dass durch
eine günstige Gebäudestellung bzw. durch günstig platzierte Baulücken eine gute
Durchlüftung sichergestellt wird. In den geplanten Baulücken ist weiterhin ein Luftaustausch
möglich. Bei Betrachtung des aktuellen Windfeldes, könnte durch eine zentrale Öffnung der
nördlichsten Gebäudekubatur die Durchlüftungssituation im Plangebiet weiter verbessert
werden. Darüber hinaus können Freiflächen, die nicht primär dem Aufenthalt dienen,
baumfrei gestaltet werden um die nächtliche Auskühlung sowie den Kaltlufttransport zu
unterstützen. Mit erheblichen Beeinträchtigungen der Luft im Plangebiet ist nicht zu rechnen.
Die städtebauliche Struktur der lockeren und offenen Bebauung lässt Korridore zur Belüftung
des Plangebiets offen und ermöglicht so einen stetigen Luftaustausch. Durch das
Begrünungskonzept sowie Vorgaben zur Versiegelung und Niederschlagsnutzung kann eine
zusätzliche Verbesserung der Luftqualität erreicht werden. Eine erhebliche Beeinträchtigung
des Schutzgutes Luft ist nicht zu erwarten.
Schutzgut Bedeutung des Schutzguts für die
Planung
Luft o
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 57
4.7 Schutzgut Klima (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB)
Es liegt folgendes Gutachten vor, das hier zusammengefasst wiedergegeben wird:
Expertise Klimaökologie für das Projekt „BBP/Darmstadt“, GEO-NET Umweltconsulting
GmbH, Hannover, August 2021
Während der Bauphase
Innerhalb des Plangebietes wird das nächtliche Temperaturfeld durch das Bauvorhaben
beeinflusst (s. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Abb. 15). Im
südlichen Bereich wird durch die Nutzungsänderung des vorherigen Parkplatzes tendenziell
eine Abkühlung erzielt. Diese basiert hauptsächlich auf der Verschattung des Bereichs am
Tage durch die neuen Baukörper. Zusätzlich hat auch die Entsiegelung des Parkplatzes im
Randbereich der Gebäude einen positiven Effekt auf das nächtliche Temperaturfeld.
Aufgrund des erhöhten Gebäudebestands gegenüber der Ausgangssituation, ist im
nördlichen Abschnitt eine Erhöhung der nächtlichen Temperaturen zu erwarten. Diese
begründet sich durch die erhöhte Wärmeausstrahlung der Gebäudekörper, Änderungen des
Versiegelungsgrades sowie durch das Aufstauen warmer Luftmassen unter den
Baumkronen der neu geplanten Bäume.
Betrachtet man das nächtliche Temperaturfeld im Planszenario, erkennt man, dass sich das
Plangebiet im Vergleich zu den südlich und östlich angrenzenden Blöcken positiv abhebt.
Vor allem zwischen den nördlichen Gebäudekörpern kühlt sich die Temperatur in der Nacht
größtenteils auf Werte im Bereich von 18,0 °C und 19,0 °C ab. Dies ist vor allem auf den
erhöhten Grünanteil im nördlichen Abschnitt des Plangebietes zurückzuführen. Im südlichen
Bereich des Plangebietes fällt das Temperaturfeld mit Werten zwischen 19,0 °C und 19,5 °C
etwas höher aus, da hier keine größere Grünanlage geplant ist und sich unter den kleineren
Bäumen bzw. Büschen zwischen den Gebäudekörpern die warme Luft vom Tag aufstaut.
Abb. 15: Abweichung des nächtlichen Temperaturfeldes zum Zeitpunkt 4 Uhr morgens im
Planszenario (2 m ü. Grund; mesoskalige Modellierung), Quelle: Expertise Klimaökologie
„BBP/Darmstadt“ – Bericht Klimaökologie, Stand August 2021
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 58
Abb. 16: Abweichung des nächtlichen Temperaturfeldes zum Zeitpunkt 4 Uhr morgens im
Planszenario (2 m ü. Grund; mikroskalige Modellierung), Quelle: Expertise Klimaökologie
„BBP/Darmstadt“ – Bericht Klimaökologie, Stand August 2021
Bewertung
Innerhalb des Plangebietes wird das nächtliche Temperaturfeld durch das Bauvorhaben
beeinflusst. Im südlichen Bereich wird durch die Nutzungsänderung des vorherigen
Parkplatzes tendenziell eine Abkühlung erzielt. Diese basiert hauptsächlich auf dem
erhöhten Grünanteil innerhalb des Plangebietes. Aufgrund des erhöhten Gebäudebestands
im nördlichen Abschnitt, ist dort eine Erhöhung der nächtlichen Temperaturen zu erwarten.
Insgesamt beschränken sich die Auswirkungen des Planvorhabens auf das nächtliche
Temperaturfeld hauptsächlich auf das Plangebiet. Aufgrund des vorherigen
Gebäudebestands innerhalb des Plangebietes, ist an den betroffenen Bereichen keine
direkte Aussage zu der Veränderung zwischen Ist- und Planzustand möglich.
Mit erheblichen Beeinträchtigungen oder Veränderungen der klimatischen Situation ist,
aufgrund der im Bestand vorhandenen und im Vergleich dazu neu geplanten Versiegelung
und Bebauung, nicht zu rechnen. Durch das Begrünungskonzept, auch Dach- und
Fassadenbegrünung, sowie Vorgaben zur Versiegelung und Niederschlagsnutzung kann
ggf. eine Verbesserung der kleinklimatischen Situation auftreten. Bei Berücksichtigung der
aufgeführten Maßnahmen ist die Bedeutung des Vorhabens für das Klima untergeordnet. Es
ist keine Anfälligkeit des geplanten Vorhabens gegenüber Folgen des Klimawandels bzw.
auf das Stadtklima oder die CO2-Bilanz zu erwarten.
Schutzgut Bedeutung des Schutzguts für die
Planung
Klima o
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 59
4.8 Landschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB)
Während der Bauphase / Betriebsphase
Das Landschaftsbild wird sich durch die zusätzliche Bebauung des Plangebiets verändern.
Die vorhandene Baustruktur von einem Hauptgebäude wird sich ändern. Es werden
langfristig mehrere Einzelgebäude das Plangebiet prägen. Eine weitere prägnante Änderung
wird sich durch den Verlust eines Großteils der vorhandenen Bäume im Plangebiet ergeben.
Die grünordnerischen Maßnahmen wirken sich hingegen positiv auf das Landschaftsbild
aus. Eine wichtige Maßnahme stellt der Erhalt der westlichen Heckenstruktur dar. Diese ist
nicht nur prägend für das Plangebiet sondern auch ein bedeutsamer Leben- und
Nahrungsraum für Vögel und Fledermäuse. Innerhalb des Plangebiets sind fünf weitere
Anpflanzflächen vorgesehen. Bedeutsam ist vor allem die Anpflanzfläche 4, welche das
Plangebiet in Ost-West-Richtung mittig durchquert. Sie hat eine strukturierende Wirkung als
Grünachse und ist ein Verbindungselement der anschließenden Grünstrukturen im Westen
und Osten des Plangebiets. Die strukturreiche Gestaltung mit einer Mindestanzahl
anzupflanzender Bäume wird auch über das Plangebiet hinaus das Landschaftsbild
beeinflussen.
Ebenso bedeutsam ist die Anpflanzfläche 3 im Osten des Plangebiets. Hier ist eine
Baumreihe anzupflanzen, die sich im Süden innerhalb des GE weiter fortsetzt. Sie soll ein
Pendant zur Vorhandenen Allee in der Deutsche-Telekom-Allee bilden und entsprechend
des Landschaftsplans stadtbildprägende Alleen, die auch als Biotopvernetzungselemente
dienen, stärken.
Die Anpflanzfläche 2 bildet den Zugang zum Plangebiet von Süden ab. Der vorhandene
Wall, der mit Gebüschen bepflanzt ist, kann aufgrund der Planung nicht erhalten werden.
Dennoch soll die Südseite als begrünter Eingangsbereich gestaltet werden. Um
sicherzugehen, dass nicht nur Rasen angepflanzt wird, wird festgesetzt, dass mindestens
30 % der Fläche mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen ist.
Die Anpflanzflächen 1 und 5 werden aufgrund ihrer Lage in der Feuerwehrumfahrt bzw. an
der Tiefgaragenzufahrt weitestgehend als strukturarme Grünflächen ausgebildet.
Ein weiteres die Landschaft positiv beeinflussendes Element wird die großzügige
Fassadenbegrünung sein. Diese wird aufgrund der Gebäudehöhe auch in Pflanztrögen, als
nicht bodengebunden ausgeführt, um auch in der Höhe eine Fassadenbegrünung
gewährleisten zu können. Die Dachflächen werden extensiv begrünt.
Bewertung
Die Baustruktur des Plangebiets ist durch ein u-förmiges Gebäude geprägt. Durch die
geplante Bebauung ändert sich die städtebauliche Struktur in eine dichtere Bebauung mit
Einzelgebäuden. Der südlich an das Plangebiet angrenzende Siedlungsteil ist ebenfalls zum
Großteil als Gewerbegebiet strukturiert. Die Planung bindet sich somit gut in die
umgebenden Strukturen ein. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Landschaft/
Ortsbild ist nicht zu erwarten.
Schutzgut Bedeutung des Schutzguts für die
Planung
Landschaft O bis +
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 60
4.9 Schutzgut Kultur- und Sachgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7d BauGB)
Während der Bauphase / Betriebsphase
Es liegen keine Hinweise auf ein mögliches oder zu erwartendes Vorkommen von
archäologischen Bodenfunden bzw. Bodendenkmälern vor.
Mögliche betriebsbedingte Auswirkungen der Folgenutzung auf Kultur- und sonstige
Sachgüter sind nicht erkennbar.
Bewertung
Innerhalb des Plangebiets befinden sich keine Kultur- und Sachgüter. Es sind bei
Durchführung der Planung keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten, sodass keine
negative Prognose zu den in Anlage 1 Ziffer 2b aa-hh BauGB dargestellten Kriterien besteht.
Schutzgut Bedeutung des Schutzguts für die
Planung
Kultur- und Sachgüter -
4.10 Schutzgut Mensch und Bevölkerung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7c BauGB)
In der Betriebsphase
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden durch das Büro Durth Roos Consulting
GmbH eine Verkehrsuntersuchung sowie ein Mobilitätskonzept erarbeitet.
Die verkehrlichen Nachweise haben gezeigt, dass der Prognoseverkehr an vier der fünf
untersuchten Knotenpunkte mit mindestens der Qualitätsstufe D leistungsfähig abgewickelt
werden kann. Am Knotenpunkt "Hilpertstraße / Am Kavalleriesand" kann die leistungsfähige
Abwicklung des Prognoseverkehrs in der vormittäglichen Spitzenstunde nicht sichergestellt
werden (Qualitätsstufe E).
Basierend auf diesen Ergebnissen sollen Mobilitätsmanagement-Maßnahmen implementiert
werden. Diese Maßnahmen sollen einen erheblichen Beitrag zur Reduzierung des zu
erwartenden Kfz-Verkehrs (beispielsweise durch Verlagerung auf andere Verkehrsmittel)
leisten.
Unter Berücksichtigung der entsprechenden alternativen Mobilitätsangebote sowie einer
bedingten Reduzierung der Geschossfläche in Baufeld C kann der Verkehrsknotenpunkt
Hilpertstraße / Am Kavalleriesand im Prognosefall auf die Qualitätsstufe D reduziert werden.
Somit ist die Umsetzung dieser Mobilitätsmaßnahmen zwingend notwendig, um die
verkehrliche Erschließung im Rahmen des Bebauungsplans als gesichert darzulegen. Im
städtebaulichen Vertrag verpflichten sich der Grundstückseigentümer und zukünftige
Bauherr sowie seine Rechtsnachfolger dazu diese Mobilitätsmaßnahmen umzusetzen. Der
städtebauliche Vertrag wird vor Satzungsbeschluss des Bebauungsplans von den
Vertragspartnern (Stadt Darmstadt und Grundstückseigentümer/Bauherr) unterzeichnet.
Bewertung
Die Planung sieht trotz einer Verdichtung des Grundstücks eine großzügige Begrünung vor,
um eine hohe Aufenthaltsqualität in den Freibereichen zu erhalten. In die Gestaltung der
Freianlagen sollen Fußwege integriert werden. Im Zusammenhang mit der geplanten
Bebauung und Durchgrünung der südlich des Plangebiets liegenden ehemaligen
Kasernenfläche, ist von einer Aufwertung der Aufenthaltsqualität auch im Umfeld des
Plangebiets auszugehen.
Durch die Planung entsteht dem Grunde nach kein Gewerbelärm-Immissionskonflikt, da zum
einen das ursprünglich für das Plangebiet festgesetzte Sondergebiet im Hinblick auf von
außen einwirkendem Gewerbelärm die gleiche Immissionsempfindlichkeit besaß, wie das
geplante Gewerbegebiet, zum anderen in Bezug auf die nordwestlich gelegene
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 61
Wohnbebauung die Abstufung vom geplanten Gewerbegebiet über die vorhandenen
eingeschränkten Gewerbegebiete hin zum Wohngebiet dem Trennungsgrundsatz nach § 50
BImSchG /9/ entspricht. Diese formalen Aspekte der immissionsschutztechnischen
Verträglichkeit im Untersuchungsraum werden durch die bestehenden und geplanten
Nutzungen bestätigt (nachzuvollziehen auch in der Schalltechnischen Untersuchung, Dr.
Gruschka, Juli 2020).
Mit einer Beeinträchtigung für Mensch und Bevölkerung ist nicht zu rechnen.
Schutzgut Bedeutung des Schutzguts für die
Planung
Mensch und Bevölkerung -
4.11 Wirkungsgefüge (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB)
Während der Bauphase / Betriebsphase
Die Versiegelung des Bodens beeinflusst die Verfügbarkeit von Boden und damit von
Pflanzenstandorten bzw. Lebensräumen. Die Versiegelung beeinflusst die Aufheizung von
Luft, Kaltluftentstehung und Luftaustauschbewegungen, also das Kleinklima. Der
Oberflächenabfluss und die Grundwasserneubildung werden beeinflusst, also der
Wasserhaushalt im Plangebiet. Der verringerte Lebensraum für Pflanzen hat Folgen für das
Vorhandensein von Tieren. Die Versiegelung des Bodens beeinflusst die Verfügbarkeit von
Boden und damit von Pflanzenstandorten bzw. Lebensräumen.
Eine möglichst geringe Überbauung und Versiegelung sowie die Anpflanzung von Gehölzen
kann die Beeinträchtigung des Wirkungsgefüges minimieren.
Bewertung
Durch die Planung wird der derzeitige Zustand durch einen großflächigen Verlust an
bodengebundenen Grünflächen verschlechtert. Festsetzungen zum Versiegelungsgrad und
zu Anpflanzungen sowie zur Begrünung von Dachflächen wirken sich positiv / ausgleichend
auf das Wirkungsgefüge aus. Es ist somit mit keinen erheblichen Beeinträchtigungen auf das
Wirkungsgefüge zu rechnen.
Schutzgut Bedeutung des Schutzguts für die
Planung
Wirkungsgefüge -
4.12 Schutzgut Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB)
Während der Bauphase / Betriebsphase
Durch Bebauung und Versiegelung kommt es zum Verlust von Lebensraum. Dadurch wird
auch die biologische Vielfalt im Plangebiet negativ beeinflusst.
Bewertung
Bei Berücksichtigung der Biodiversitätsstrategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt kann die
Durchführung der Planung positive Auswirkungen auf das Plangebiet haben, da auf die
Vernetzung von Biotopstrukturen geachtet wird und eine Durchgrünung des Plangebietes mit
unterschiedlichen Grünstrukturen vorgesehen ist. Trotz einem hohen Verlust an Bäumen
und bodengebundener Grünflächen, wird durch die grünordnerischen Festsetzungen eine,
den Planungen nicht entgegenwirkende Erhöhung der biologischen Vielfalt angestrebt, die
durch Festsetzungen unterschiedlicher Pflanzstrukturen erreicht werden soll.
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 62
Schutzgut Bedeutung des Schutzguts für die
Planung
Biologische Vielfalt -/+
4.13 Vermeidung von Emissionen / sachgerechter Umgang mit Abfällen / Abwässern
(§ 1 Abs. 6 Nr. 7e BauGB)
Bewertung
Die im Planbereich festgesetzten Gebietsnutzungen führen insgesamt zu keinen
Immissionskonflikten im Hinblick auf die benachbarten, bestehenden allgemeinen
Wohngebiete.
Schutzgut Bedeutung des Schutzguts für die
Planung
Vermeidung von Emissionen /
sachgerechter Umgang mit Abfällen /
Abwässern
-
4.14 Nutzung erneuerbarer Energie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB)
Während der Bauphase / Betriebsphase
Der Nutzung erneuerbarer Energien bzw. die sparsame und effiziente Nutzung von Energien
wird durch die geplante Bebauung besonderen Wert zugemessen.
Die Gebäude sollen als klimaneutrale Bauwerke errichtet werden. Konventionelle
Heizsysteme kommen nicht zur Anwendung. Im Bebauungsplan werden keine
Festsetzungen getroffen, die diesen Zielen entgegenstehen.
Bewertung
Durch die auf Grundlage des Bebauungsplans zulässigen Vorhaben sind keine erheblichen
Auswirkungen zu erwarten, sodass keine negative Prognose zu den in Anlage 1 Ziffer 2b
aa-hh BauGB dargestellten Kriterien in Kapitel 4 und 5 besteht.
Schutzgut Bedeutung des Schutzguts für die
Planung
Nutzung erneuerbarer Energie -
4.15 Landschaftspläne und sonstige Pläne (§ 1 Abs. 6 Nr. 7g BauGB)
Während der Bauphase / Betriebsphase
Die im Bebauungsplan vorgesehenen Grünstrukturen werden aus der Vorgabe des
Landschaftsplans entwickelt und weichen hiervon nicht ab. Das betrifft vor allem die Allee im
Osten des Plangebiets. Bodengebundene Grünflächen werden zu Gunsten der Planung
stark reduziert, der Ausgleich durch Begrünung findet vor allem auf Dächern und an
Fassaden als extensive Begrünung statt.
Bewertung
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 63
Da das Plangebiet bereits großflächig bebaut und versiegelt ist, wird die Umstrukturierung
des Plangebietes kaum Einfluss auf die Umweltpläne wie Luftreinhaltepläne und
Lärmminderungspläne (Immissionsschutzpläne) haben und es ist mit keinen erheblichen
Auswirkungen auf deren Darstellung zu rechnen.
Schutzgut Bedeutung des Schutzguts für die
Planung
Landschaftspläne und sonstige Pläne -
4.16 Wechselwirkungen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7i BauGB)
Während der Bauphase / Betriebsphase
Die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern untereinander werden durch
Bebauung und Versiegelung von bisher unversiegelter Fläche negativ beeinflusst. Durch
Festsetzungen zum Versiegelungsgrad und zum Anpflanzen von Gehölzen wird dem
entgegengewirkt.
Bewertung
Die gesamten Wechselwirkungen werden durch die Planung beeinflusst, kommen jedoch
nicht zum Erliegen sondern sie bleiben in ihrer Funktion erhalten.
4.17 Sonstige Schutzgüter
4.17.1 Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden (§ 1a Abs. 2 BauGB)
Für die Ausführungen zum Thema sparsamer und schonender Umgang mit Grund und
Boden wird an dieser Stelle auf Kapitel 9 der Begründung verwiesen.
Der in § 1 Abs. 5 BauGB aufgeführte Grundsatz, dass die städtebauliche Entwicklung
vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen soll, wird durch die
Bodenschutzklausel in § 1a BauGB als Vorschrift zum Umweltschutz ergänzt. Im
§ 1a Abs. 2 Satz 4 BauGB wird vorgegeben, dass die Notwendigkeit der Umwandlung
landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen begründet werden soll; dabei sollen
Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen
insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere
Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können.
Die Aufstellung des Bebauungsplans W 23.2 folgt dem Gebot des sparsamen Umgangs mit
Grund und Boden in vollem Umfang, indem Flächen innerhalb des durch Bebauung im
beplanten Innenbereich entstandenen Ortsgefüges für eine neugeordnete Nutzung
mobilisiert werden. Der bereits gewerblich genutzten Fläche werden neue Nutzungen
zugeführt.
Landwirtschaftliche oder als Wald genutzte Flächen werden nicht in Anspruch genommen.
Hiermit wird ein Beitrag zur Reduktion weiteren Flächenverbrauchs im Außenbereich
geleistet.
Aufgrund der Zielsetzung eines sparsamen Umganges mit Grund und Boden sind im
Bebauungsplan Festsetzungen zur Beschränkung der überbaubaren Flächen, zur Anlage
von Grünflächen, zur Verwendung wasserdurchlässiger Beläge und zur Versickerung des
Niederschlagswassers festgesetzt. Bodenbezogene Vermeidungs- und
Ausgleichsmaßnahmen sind detailliert unter den Kapiteln 3.4 Boden und 4.4 Boden des
vorliegenden Umweltberichtes aufgeführt.
Weitere bodenspezifische Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind im Rahmen der
Bauausführung zu beachten. Hierbei gibt es allgemeine Vorgaben zum Schutz des
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 64
Mutterbodens (§ 202 BauGB) und Vorgaben zur Lagerung und zum Wiedereinbau des
Oberbodens (DIN 18915 und DIN 19731). Zudem wird auf die Vorgaben des
Bundesbodenschutzgesetzes hingewiesen.
4.17.2 Eingriffs- Ausgleichsbetrachtung (§ 1a Abs. 3 BauGB)
Nach § 15 Abs. 2 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffs in Natur und Landschaft
verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege auszugleichen oder zu ersetzen. Zur Quantifizierung des Eingriffs und
zur Bemessung des gegebenenfalls eintretenden Ausgleichserfordernisses ist eine Eingriffs-
und Ausgleichsbilanzierung zu erstellen. Diese erfolgt gemäß der Abstimmung mit der
Unteren Naturschutzbehörde nach den Vorgaben der Hessischen
Kompensationsverordnung (KV) vom 26.10.2018.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes kommt es zu negativen Auswirkungen auf den
Naturhaushalt wie:
- Verlust von Bodenfunktionen durch Überbauung und Versiegelung bisher unversiegelter
Bodenbereiche,
- Beeinträchtigung von Bodenfunktionen im Bereich der überbaubaren
Grundstücksflächen durch Bodenverdichtungen, -aushub, -auffüllung, -umlagerung und
Lagerhaltung,
- Verlust und Abnahme von natürlichen Versickerungsflächen durch Überbauung und
Versiegelung, dadurch Verringerung der Grundwasserneubildung,
- Veränderung des Lokalklimas durch geplante Bebauung aber auch durch
Neupflanzungen und Anlage von Grünflächen.
Die Eingriffe werden u. A. durch landespflegerische Maßnahmen ausgeglichen, die zur
Verringerung und zum Ausgleich der Eingriffe dienen. Als Ausgleichsmaßnahmen sind
vorgesehen:
- die geplanten Neubaumaßnahmen des Plangebietes sind mit einer Dach- und
Fassadenbegrünung zu versehen,
- entlang der Deutschen-Telekom-Allee und Hilpertstraße sind Grünstreifen vorgesehen,
- es werden Anpflanzflächen mit den Kennziffern 1-5 festgesetzt, die die Begrünung im
Plangebiet sicherstellen sollen, z.B. durch Einzelbaumpflanzungen
- private Fußwege werden durch Baumalleen begleitet,
- Maßnahmenflächen zum Schutz von Natur und Landschaft werden festgesetzt.
Um den nach Naturschutzrecht geforderten Ausgleich des geplanten Eingriffs zu bemessen,
wird eine numerische Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung anhand der
Kompensationsverordnung – KV vom 26.10.2018 durchgeführt. Der Inhalt dieser
Bilanzierung ist eine Gegenüberstellung des Zustandes von Natur und Landschaft vor und
nach der Durchführung der Bauvorhaben, die durch den Bebauungsplan ermöglicht werden.
Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes W 23.2 liegt im Gebiet des seit
1976 rechtskräftigen Bebauungsplans W 23. Grundlage der Bilanzierung des Bestandes ist
daher der sich aus den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des rechtskräftigen
Bebauungsplans W 23 „Hilpertstraße Nord“ ergebende planungsrechtliche Zustand.
Der überlagerte Bereich wird als SO mit einer GRZ von 0,6 festgesetzt. In der damals
gültigen BauNVO von 1968 gab es keine Regelungen zu einer Überschreitung der GRZ,
daher wird eine GRZ von 0,6 als maximal überbaubare Fläche angenommen. Im Süden liegt
eine Private Grünfläche, die mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen ist. Die nicht
überbaute Fläche ist gärtnerisch anzulegen. Pro 200 m² Freifläche ist mindestens ein
hochstämmiger Baum zu pflanzen. Da keine Qualitäten für Pflanzungen angegeben wurden,
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 65
wird mit dem geringsten Stammdurchmesser und damit mit 1 m² Traufe für eine
Neupflanzung gerechnet.
Tabelle 7: Bilanzierung: W 23.2 B-Plan neu gegen W 23 B-Plan-alt
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergeben sich aufgrund des Bestandes (des
alten B-Plans W 23) insgesamt 246.542 Biotopwertpunkte. Auf Grundlage der
Festsetzungen des neuen B-Plans W 23.2 ergeben sich 490.223 Biotopwertpunkte. Dies
entspricht einer Biotopwertdifferenz von plus 243.691 Wertpunkten. Durch die vorgesehenen
Ausgleichsmaßnahmen wird der Eingriff ausgeglichen.
Kompensationsbedarf B-Plan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee -, Darmstadt
KV vom 26.10.2018
Entwurf, 13.12.2021
WP/
m²
vorher nachher vorher nachher
Typ-Nr. Erläuterung Sp.4xSp.5 Sp.4xSp.6
1 3 4 5 6 7 8
Grundlage: B-Plan W 23
11.221 SO begrünt zu 40 %
14 11.466 160.524
02.500 Private Grünfläche SO begrünt
mit dichter Bepflanzung aus
Bäumen und Sträuchern
20 1.624 32.480
10.710 Dachflächen und überdachte
Flächen, SO zu 60 % 3 17.200 51.600
4.110 pro 200 m2 Freifläche 1
hochstämmiger Baum, ohne
Private Grünfläche (11.466 m2
Freifläche entspricht 57 Bäumen
à 1 m²)
34 57 1.938
-57
02.200 Erhalt
39 1.795 70.005
11.221 zu begrünende Flächen aus GRZ
II inkl. Anpflanzflächen 1-5 ohne
Versiegelungsanteile
14 3.998 55.972
10.530 zusätzlich versiegelbare Fläche
von GRZ II 0,8 bzw 0,85, inkl.
versiegelter Flächen in den
Pflanzflächen 1-5
6 7.837 47.022
10.710 30 % von GRZ I 0,55
3 4.998 14.994
10.720 70 % von GRZ I 0,55 19 11.662 221.578
4.110 Erhalt 72 Stück 34 1.760 59.840
4.120 Erhalt 26 Stück
23 670 15.410
4.110 53 Stück, Umfang Stamm in 1 m
Höhe 18-20 cm = 3 m² pro
Neupflanzung
34 159 5.412
-2.589
30.290 30.290 246.542 490.233
Überschuss: 243.691
99%
Nutzungstyp Fläche je Nut- Biotopwertnach Anlage 3 KV zungtyp in m²
nahezu versiegelte Flächen
mit Regenwasserversickerung
Einzelbaum einheimisch,
standortgerecht, Obstbaum
Bezeichnung
2
1. Bestand vor Eingriff
strukturarme Grünanlagen
Standortfremde
Hecken-/Gebüsche
(standortfremde, nicht
heimische
oder nicht gebietseigene
Gehölze
sowie Neuanlage im
Innenbereich)
auch Anpflanzungen, die die
Mindestanforderungen von
02.400
nicht erfüllen
Dachflächen, ohne
Regenwasserversickerung
1. Zustand nach Ausgleich /
Gebüsche, Hecken, Säume
heimischer Arten auf frischen
Standorten
gärtnerisch gepflegte Anlagen
im besiedelten Bereich
Flächenausgleich Bäume
Dachflächen, mit
Regenwasserversickerung
Dachfläche extensiv begrünt
Einzelbaum einheimisch,
standortgerecht, Obstbaum
Flächenausgleich Bäume
Einzelbaum einheimisch,
standortgerecht, Obstbaum
Einzelbaum nicht einheimisch,
nicht standortgerecht, Exot
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 66
Bei der Gegenüberstellung der Planung mit dem tatsächlich vorhandenen Bestand, der bei
einer Biotopkartierung im Jahr 2020/2021 aufgenommen wurde, entsteht ebenfalls ein
Überschuss, wie die folgende Tabelle zeigt. Das ist vor allem damit zu begründen, dass der
Verlust an bodengebundenen Grünflächen und Bäumen teilweise durch Dachbegrünung
ausgeglichen werden kann.
Tabelle 8: Bilanzierung des aktuellen Bestandes gegen B-Plan neu W 23.2
Kompensationsbedarf B-Plan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee -, Darmstadt
KV vom 26.10.2018
Entwurf, 13.12.2021
WP/
m²
vorher nachher vorher nachher
Typ-Nr. Erläuterung Sp.4xSp.5 Sp.4xSp.6
1 3 4 5 6 7 8
02.200 West- und Südseite
39 2.973 115.947
05.352 25 35 875
10.510 Mauer, Einfassungen 3 210 630
10.530 Ascheplatz
6 121 726
10.530 Kiesweg
6 667 4.002
10.530 Pflaster und Platten
6 6.723 40.338
10.540 Rasengitterstein 7 2.140 14.980
10.710 Dachflächen und überdachte
Flächen 3 7.319 21.957
11.221 14 9.927 138.978
11.221 Zierbeet 14 175 2.450
4.110 125 Stück 34 2.814 95.676
4.120 64 Stück
23 1.070 24.610
-3.884
02.200 Erhalt
39 1.795 70.005
11.221 zu begrünende Flächen aus GRZ
II inkl. Anpflanzflächen 1-5 ohne
Versiegelungsanteile
14 3.998 55.972
10.530 zusätzlich versiegelbare Fläche
von GRZ II 0,8 bzw 0,85, inkl.
versiegelter Flächen in den
Pflanzflächen 1-5
6 7.837 47.022
10.710 30 % von GRZ I 0,55 3 4.998 14.994
10.720 70 % von GRZ I 0,55 19 11.662 221.578
4.110 Erhalt 72 Stück 34 1.760 59.840
4.120 Erhalt 26 Stück
23 670 15.410
4.110 53 Stück, Umfang Stamm in 1 m
Höhe 18-20 cm = 3 m² pro
Neupflanzung
34 159 5.412
-2.589
30.290 30.290 461.169 490.233
Überschuss 29.064
6%
Bezeichnung
2
nahezu versiegelte Flächen
mit Regenwasserversickerung
1. Bestand vor Eingriff
Dachflächen, mit
Regenwasserversickerung
Dachfläche extensiv begrünt
wasserdurchlässige
Flächenbefestigung sowie
versiegelte Flächen, deren
Wasserabfluss versickert wird
wasserdurchlässige
Flächenbefestigung sowie
versiegelte Flächen, deren
Wasserabfluss versickert wird
1. Zustand nach Ausgleich /
gärtnerisch gepflegte Anlagen
im besiedelten Bereich
Gebüsche, Hecken, Säume
heimischer Arten auf frischen
Standorten
Dachflächen nicht begrünt
Gebüsche, Hecken, Säume
heimischer Arten auf frischen
Standorten
Sehr stark oder völlig
versiegelte Flächen
Nutzungstyp Fläche je Nut- Biotopwertnach Anlage 3 KV zungtyp in m²
Teich
strukturarme Grünanlagen
Befestigte und begrünte
Flächen
wasserdurchlässige
Flächenbefestigung sowie
versiegelte Flächen, deren
Wasserabfluss versickert wird
strukturarme Grünanlagen
Einzelbaum einheimisch,
standortgerecht, Obstbaum
Flächenausgleich Bäume
Einzelbaum einheimisch,
standortgerecht, Obstbaum
Einzelbaum nicht einheimisch,
nicht standortgerecht, Exot
Flächenausgleich Bäume
Einzelbaum einheimisch,
standortgerecht, Obstbaum
Einzelbaum nicht einheimisch,
nicht standortgerecht, Exot
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 67
Der Ausgleichsplan stellt die derzeitige Planung als Biotoptypenplan dar.
Abb. 17: Ausgleichsplan
Die Gebüschstrukturen im Westen werden mit allen darin enthaltenen Bäumen erhalten. Die
Anpflanzflächen werden als strukturarme Grünflächen berechnet. Aufgrund der zulässigen
Wegführungen in den Grünflächen und der teilweisen Unterbauung mit Tiefgaragenflächen
(Überdeckung mind. 1 m) wurde hier kein höherwertiger Biotoptyp angesetzt. Die
anzupflanzenden Bäume wurden daher einzeln berechnet. 70 % der Dachflächen der
Gebäude werden extensiv begrünt. 30 % der Dachflächen werden nicht begrünt um teilweise
als Dachterrassen genutzt werden zu können, die zum Aufenthalt und der Erholung dienen
sollen. Die GRZ lässt neben der Überbauung mit Gebäuden eine zusätzliche Versiegelung
zu. Diese wird vor allem die Innenhöfe und Platzflächen des Plangebiets betreffen. Die
Feuerwehrzufahrten sollen teilversiegelt hergestellt werden, es wurde als Befestigung
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 68
Rasengitterstein angenommen. Nicht überbaute/versiegelte Flächen außerhalb der
Anpflanz- und Erhaltsflächen werden ebenfalls gärtnerisch angelegt. Ergänzend werden die
Bäume, die zum Erhalt und zum Anpflanzen festgesetzt sind, dargestellt.
4.18 Zusammenfassende Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
bei Durchführung der Planung (gem. Anlage 1 Nr. 2b BauGB)
Bei Durchführung der Planung wird sich die Nutzung des derzeit als Sondergebiet genutzten
Areals wenig ändern, da die bisherig zulässigen Nutzungen mit wenigen Änderungen
weiterhin zugelassen sind. Die Änderung betrifft die Umnutzung des Sondergebiets in ein
Gewerbegebiet. Bei der Durchführung der Planung können sich Verbesserungen des
Umweltzustandes ergeben, da durch die Planung Regelungen zu Nutzungseinschränkungen
und zur Grünordnung sowie zum Artenschutz festgesetzt wurden. Dennoch geht ein großer
Teil an bodengebundenen Freiflächen und Bäumen verloren.
Es werden Gebäude für Gewerbe mit den dazugehörigen gewerblichen Freiflächen
entstehen. Für die Gewerbegrundstücke sind grüne Randstreifen (Anpflanzflächen)
festgesetzt. Die Erhaltung von Heckenstrukturen ist vorgesehen. Die zu erwartenden
nachteiligen Umweltauswirkungen beziehen sich vor allem auf die Aspekte Boden, Tiere und
Pflanzen, hierfür sieht die Planung aber ausgleichende Maßnahmen vor, sodass als
Gesamtergebnis sich der Umweltzustand bei Durchführung der Planung nicht verschlechtern
wird. Es kann Insgesamt von einer Verbesserung des Umweltzustandes ausgegangen
werden.
Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass eine Beibehaltung des
bestehenden Umweltzustandes der Biotopkomplexe im geplanten Gewerbegebiet zunächst
zu erwarten ist. Auch ohne den Bebauungsplan liegt das Plangebiet innerhalb eines
Sondergebiets des B-Plans W 23 und kann entsprechend bebaut werden. Somit kann auch
bei Nichtdurchführung der Planung das Gebiet zusätzlich bebaut werden.
Schutzgut Bedeutung des Schutzguts für die
Planung
Tiere o
Pflanzen o
Fläche -
Boden o
Wasser o
Luft o
Klima o
Landschaft o
Kultur- und Sachgüter -
Mensch und Bevölkerung -
+ = erheblich O = relevant - = irrelevant / nicht gegeben
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 69
5. Beschreibung der geplanten Maßnahmen
(Anlage 1 Nr. 2c BauGB - Gliederung nach Belangen gem. § 1 Abs. 6
Nr. 7 BauGB)
Zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen sind innerhalb
des Geltungsbereiches die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen vorgesehen. Die
Maßnahmen sind z.T. in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes verbindlich
geregelt, als Hinweise aufgenommen worden oder aber Bestandteil des städtebaulichen
Vertrages und dort entsprechend näher bestimmt.
Für die die Umweltbelange Wirkungsgefüge, Natura 2000-Gebeite, Nutzung erneuerbarer
Energie, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität und Anfälligkeiten für schwere Unfälle u.
Katastrophen werden keine gesonderten Maßnahmen notwendig.
5.1 Schutzgut Tiere
Geplante Maßnahmen für das Schutzgut Tiere
während Bauphase
Aus dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag „Tagungshotel Hilpertstrasse Darmstadt“, Darmstadt,
Juli 2020. gehen folgende Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie allgemeine
Maßnahmen hervor:
Vermeidungsmaßnahmen
– V-1: zeitliche Begrenzung der Gehölzfällungen (Vögel):
Die Rodung der Gehölze muss außerhalb der Brutzeit – also zwischen dem 01. Oktober und
28. Februar – erfolgen; dies umfasst ausdrücklich auch den Rückschnitt von Ästen und die
Beseitigung der beiden Heckenstrukturen.
– V-2: Zeitliche Begrenzung der Abrissarbeiten (gebäudebezogene Fledermausarten,
Gebäudebrüter):
Die Durchführung der Abrissarbeiten muss außerhalb der Brutzeit des lokalen Artenspektrums
– also zwischen dem 01. Oktober und 28. Februar – erfolgen, um eine erhebliche Störung
während der Brut zu vermeiden
– V-3: zeitliche Begrenzung der Gehölzfällungen/Habitatbäume:
Die Fällung von potentiellen Habitatbäumen muss außerhalb der Fortpflanzungszeit sowie
außerhalb der Winterruhe – im Idealfall innerhalb des Monats Oktober – erfolgen
– V-4: Kontrolle und Verschluss der potentiellen Quartiersstrukturen (baumgebundene
Fledermausarten):
Es sind alle potentiellen Quartierstrukturen vor Fällung des Baumes mittels eines Endoskops
(Ökologische Baubegleitung) auf Besatz hin zu prüfen sowie bei Nichtbesatz zu verschließen
(bspw. mittels Bauschaum)
– V-5: stichprobenhafte Prüfung der oberen Rollladenkästen:
Im Detail sollen die Rollladenkästen durch Aufbruch an insgesamt fünf Stellen sowie an
verschiedenen Gebäudepositionen untersucht werden.
Die Durchführung dieser Prüfung muss zwingend unter ökologischer Baubegleitung
durchgeführt werden und sollte innerhalb der aktiven Zeit der Fledermäuse sowie außerhalb
der Setzzeiten erfolgen (Ende August bis Mitte Oktober). Zudem ist der geplante
Gebäudeabriss innerhalb von zwei Jahren nach der Prüfung durchzuführen und ansonsten zu
wiederholen.
Bei Nach- oder Hinweisen auf eine entsprechende Nutzung wird ein zu erstellendes
Vermeidungskonzept mit einem zweigeteilten Abriss notwendig sein, um Konflikte mit dem
BNatSchG vollständig zu vermeiden.
Ausgleichsmaßnahmen
– A-1: Schaffung künstlicher Nisthilfen (Gehölzhöhlenbrüter):
es ist mindestens eine artspezifische, künstliche Nisthilfe an bestehenden oder zu errichtenden
Strukturen innerhalb des Baugrundstückes anzubringen
– A-2: Schaffung von Ersatzquartieren (baumgebundene Fledermausarten):
Zum Ausgleich des Verlustes potentiell genutzter Quartierstrukturen wird die Anbringung von
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 70
drei sog. Fledermauskästen an Strukturen des Grundstückes gefordert. Ausschließlich auf
diesem Weg lässt sich die ökologische Funktion der betroffenen Baumhöhlen bzw.
Spaltenquartiere im räumlichen Zusammenhang dauerhaft gewährleisten.
Die Ersatzquartiere müssen vor dem Fällen des ersten potentiellen Quartierbaumes innerhalb
des Grundstückes angebracht werden.
– E-A-1: Es wird empfohlen weitere Ersatzstrukturen für Vögel in Form von Gehölzstrukturen in
das Bauvorhaben zu integrieren.
– E-A 2: Es wird die Integration von Fledermauskästen in geplante Neubauten empfohlen
(gebäudebezogene Fledermausarten)
Allgemeine Maßnahmen
– Anlage von biotopwirksamen Strukturen (Baumpflanzungen, Grünanlagen, Hausgärten,
Dachbegrünung)
– Festlegung eines Mindestanteils an zu begrünender Grundstücksfläche
– Es wird bei größeren Umbauarbeiten und bei Abrissarbeiten jeweils eine ökologische
Baubegleitung erforderlich, die sicherstellt, dass es nicht zu Beeinträchtigungen von
Brutvögeln und von Fledermäusen kommt
– Erhalt von Höhlenbäumen, falls ein Erhalt der Bäume nicht mehr möglich ist, sind vor der
jeweiligen Rodung für jeden entfallenden Höhlenbaum zwei Fledermauskästen (Verhältnis 1:2)
sowie eine Nisthilfe für Höhlenbrüter (Verhältnis 1:1) an Bäumen in räumlichem
Zusammenhang anzubringen. Für die Fledermäuse sind hierbei ein Sommer- und ein
Ganzjahresquartier vorzusehen.
– Die Ziele des Magistratsbeschlusses der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 12.02.2014 zur
Erhaltung und zum Schutz der Biodiversität sowie die Hess. Biodiversitätsstrategie sind bei der
Umsetzung dieses Bebauungsplans zu berücksichtigen
In der Betriebsphase
– Verwendung insektenfreundlicher Leuchten mit einer Farbtemperatur von bis zu 2.700 Kelvin
– Verwendung von Vogelschutzgläsern
– Die Quartier- bzw. Niststättenangebote sind dauerhaft zu unterhalten. Sie sind jährlich zu
kontrollieren, zu reinigen und bei Bedarf zu ersetzen. Über das Ergebnis der Kontrollen ist dem
Grünflächenamt eine Mitteilung zu machen.
– Anlage von Dachbegrünung zu 70%
5.2 Schutzgut Pflanzen
Geplante Maßnahmen für das Schutzgut Pflanzen
– Es wurde parallel zum Bebauungsplan ein Grünordnungsplan erstellt
während Bauphase
– nach Möglichkeit einzelne Bäume, sowie Baumgruppen und prägende Bäume, insbesondere
großkronige Bäume, erhalten und vor Beschädigung schützen
– Grundstücksbepflanzung zur Durchgrünung des Plangebiets
– Schaffung von Ortsbild prägenden Baumachsen im Plangebiet
In der Betriebsphase
– Be- und Eingrünungsmaßnahmen sind in Form von Baum- und Gehölzpflanzungen
auszuführen:
Freiflächenkennziffer 1:
– Diese Fläche umfasst den konzeptionell angedachten grünen Erholungsbereich des
Plangebietes.
– Der Versiegelungsgrad wird mit 30 % stark begrenzt, da in diesem Bereich kein Erfordernis
für funktionale Flächen, außer Fußwege sowie einer Feuerwehrzufahrt, gesehen wird.
– Außer Fuß- und Radwegen, Feuerwehrumfahrten und Aufstellflächen sind Nebenanlagen im
Sinne des § 14 BauNVO nicht zulässig.
Freiflächenkennziffer 2
– Diese Flächen umfassen die Übergangszone der Bauflächen zur Hilpertstraße. Hier soll zum
einen der Grünbestand entlang der Hilpertstraße fortgeführt und gleichzeitig durch
versiegelte oder teilversiegelte Flächen einen Zugang zu den Gebäuden und deren
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 71
Erdgeschossnutzungen (Läden, Dienstleister, etc.) gewährleistet werden. Daher wird der
maximale Versiegelungsgrad mit 30 % festgesetzt.
– Außer Fuß- und Radwegen, Fahrradabstellplätzen und Rampen, Müllabstellflächen,
Feuerwehrumfahrten und Aufstellflächen sind Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO
nicht zulässig.
Freiflächenkennziffer 3
– Um den Alleencharakter entlang der Deutsche-Telekom-Allee zu stärken soll innerhalb der
Fläche eine weitere Reihe großkroniger Bäume gepflanzt werden.
– Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Straße müssen Teilflächen auch für Anlagen zur
Erschließung der Baugrundstücke in Anspruch genommen werden. Daher wird festgesetzt,
dass Fuß- und Radwege, Feuerwehrzufahrten und Feuerwehraufstellflächen zulässig sind.
Der Anteil der durch solche Erschließungsanlagen maximal zu versiegelnden Fläche ist auf
max. 20 % begrenzt, um dem Anspruch einer durch Vegetation dominierten „grünen“
Vorgartenzone zu entsprechen und dennoch ausreichend befestigte Flächen zu ermöglichen.
Außer Fuß- und Radwegen, Feuerwehrumfahrungen und Aufstellflächen sind Nebenanlagen
im Sinne des § 14 BauNVO nicht zulässig.
– Es sind 9 Bäume anzupflanzen
Freiflächenkennziffer 4
– Diese Fläche umfasst die Ost-Westachse im unteren Drittel des Plangebietes. Ziel ist es, eine
stark durchgrünte Verbindung innerhalb des Plangebietes zu schaffen.
– Zum anderen ist dieser Bereich für die Erschließung der Gebäude und als Begegnungsraum
vorgesehen. Daher wird der maximale Versiegelungsgrad mit 40 % festgesetzt. Außer Fuß-
und Radwegen, Feuerwehrumfahrten und Aufstellflächen sind Nebenanlagen im Sinne des §
14 BauNVO nicht zulässig.
– Es sind mind. 20 Bäume zu pflanzen
Freiflächenkennziffer 5
– Diese Fläche dient zur nördlichen Eingrünung des Plangebietes.
– In diesem Bereich verläuft von Westen kommend die Feuerwehrzufahrt und von Osten
kommend die Einfahrt der Tiefgarage.
– Da die Anpflanzfläche mit der Tiefgarage unterbaut ist, ist die Bepflanzung mit Sträuchern
und Bäumen 3. Ordnung zulässig.
– Innerhalb der Fläche sind als versiegelte / teilversiegelte oder nicht begrünte Flächen nur
Fuß- und Radwege und Feuerwehrumfahrten zulässig. Feuerwehrumfahrten sind
teilversiegelt herzustellen (z.B. Rasengittersteine). Weitere Nebenanlagen im Sinne des § 14
BauNVO sind nicht zulässig.
– Der Anteil versiegelter / teilversiegelter Flächen darf insgesamt 50 % der Fläche nicht
überschreiten.
– Im Bereich des südöstlichen Platzes sollen mindestens 5 Bäume gepflanzt werden
– Pro 300 m² angefangener Grundstücksfreifläche ist ein Baum zu pflanzen
– Flachdächer sind zu mindestens 70 % extensiv zu begrünen. Bei Ausbildung eines
Staffelgeschosses zählt hierbei die gesamte Dachfläche, also die Addition der Flächen des
Staffelgeschosses und des Vollgeschosses.
– Bruttofassadenflächen sind zu mindestens 20 % zu begrünen, fensterlose Fassaden sind zu
mindestens 40 % zu begrünen.
– bei Verwendung von Rasengittersteinen ist eine Trockenrasenmischung aus regionaler
Herkunft einzusäen.
– bei der Begrünung von Tiefgaragen ist mindestens eine Einsaat von heimischen,
regionaltypischen Saatmischungen zu verwenden
5.3 Schutzgut Fläche
Geplante Maßnahmen für das Schutzgut Fläche
während Bauphase
– keine zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich
– Umnutzung einer als SO genutzten, bereits bebauten Fläche in ein GE im Sinne des § 1 Abs. 5
BauGB
– für Baustelleneinrichtung bereits überbaute oder verdichtete Flächen wählen
In der Betriebsphase
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 72
– Verwendung gleicher Flächengrößen wie bisher,
– es werden keine zusätzlichen Flächen in Anspruch genommen
5.4 Schutzgut Boden
In die hier aufgeführten Maßnahmen zum Boden fließen auch die Inhalte der gesonderten
Bodenbewertung ein. Für ausführliche Informationen wird an dieser Stelle auf die
Bodenbewertung verwiesen.
Geplante Maßnahmen für das Schutzgut Boden
Altlasten
– Hinweise auf sanierungsrelevante Bodenbelastungen liegen nach den vorliegenden
Ergebnissen der abfalltechnischen Voruntersuchungen aufgefüllter und gewachsener Böden
derzeit nicht vor.
– Weiterführende umwelttechnische Untersuchungen im Zuge einer geotechnischen
Hauptuntersuchung mit einer Verdichtung des Untersuchungsrasters werden erforderlich.
(iTUS, 2019)
während Bauphase
– Einsatz bodenschonender Baugeräte wo es sinnvoll und nötig ist
– für die Baustelleneinrichtung und Lagerflächen sollen bereits überbaute oder verdichtete
Flächen gewählt werden
– die Versiegelung und Überbauung von Boden soll durch sparsamen Flächenverbrauch
minimiert werden
– nach Möglichkeit soll der Oberboden während der Bauphase gesichert und wiederverwendet
werden
– Prüfung im Zuge der bauwerksbezogenen Baugrunderkundung, da sehr locker gelagerte
Auffüllungen in der ersten Schicht nicht auszuschließen sind.
In der Betriebsphase
– Minimierung der Erschließungsflächen (Tiefgarage)
– dezentrale Versickerung von auf befestigten Flächen anfallendem Niederschlagswasser über
bewachsene Bodenschichten z. B. in Sickermulden entlang von Straßen
– Verwendung wasserdurchlässiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten, Verkehrsflächen mit
geringerem Verkehrsaufkommen, Lagerplätze für nicht wassergefährdende Stoffe
– Erhalt von unversiegelten Bereichen / durchwurzelbarer Bodenschichten (z. B. Festsetzung als
Grünflächen)
– Der zusätzlichen Versiegelung wirken vor allem Baumpflanzungen sowie Dach- und
Fassadenbegrünungen im Hinblick auf kleinklimatische Änderungen durch Versiegelung
entgegen
– Somit wird dem Verlust von bodengebundenen Freiflächen entgegengekommen und neue
Standorte für die Vegetation werden geschaffen
– Überdeckung baulicher Anlagen im Boden (Tiefgarage)
– Extensive Dachbegrünung
– Fassadenbegrünung
– Anpflanzung von stadtbildprägenden Baumreihen
5.5 Schutzgut Wasser
Geplante Maßnahmen für das Schutzgut Wasser
während Bauphase
– Eingriff in den Untergrund ist so gering wie möglich halten
– Eintrag von Schadstoffen in den Untergrund bzw. in das Grundwasser ist zu vermeiden
– Entsiegelung bisher versiegelter Flächen
– Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen für die Oberflächenbefestigung
In der Betriebsphase
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 73
Grundwasser
– Minimierung der Niederschlagsabflüsse
– Naturnahe Wiedereingliederung der unvermeidbaren Niederschlagsabflüsse in den natürlichen
Wasserkreislauf
– Begrünung der nicht überbauten Flächen
– möglichst geringer Überbauungs- und Versiegelungsgrad
– Verdunstung und Rückhaltung von anfallenden Regenwassermengen über Dachbegrünung
– Nutzung von Regenwasser zur Reduzierung des Trinkwasserbedarfs und der Verringerung von
Abflussspitzen
– Versickerung von auf befestigten Flächen anfallendem Niederschlagswasser innerhalb des
Plangebiets
– Zisternennutzung
– Es wurde vom Büro UBS ein Regenwasserkonzept erstellt (s. Abb. 18)
Abb. 18: Ausschnitt des Regenwasserkonzepts, Stand September 2021 (UBS)
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 74
Geplante Oberflächenentwässerung
Da die Böden im Plangebiet versickerungsfähig sind wird festgesetzt, dass das auf den
Dachflächen und sonstigen befestigen Flächen anfallende Niederschlagswasser der
Baugrundstücke auf dem Grundstück zu versickern ist, soweit wasserrechtliche und
wasserwirtschaftliche Belange nicht entgegenstehen. Ausnahmsweise ist die Zuführung zu
einer zentralen Versickerung zulässig, wenn die Versickerung aufgrund der
Bodenverhältnisse nicht möglich ist.
Als Vorgabe zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes wird durch eine „Satzung zur
Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser“ aufgrund
§ 37 Abs. 4 Hessisches Wassergesetz festgesetzt, dass auf den Grundstücken Zisternen zu
errichten sind und das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser darin zu sammeln
ist.
Wenn Gründachflächen nicht an den Kanal angeschlossen sind, wird deren Regenwasser
bereits vollständig auf dem Grundstück bewirtschaftet und wieder dem Wasserkreislauf
zugeführt, weshalb eine Zisterne zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit entfallen kann.
Zum Fassungsvermögen: Die 25 l/m² stammen aus der DIN 1989-1 zu
Regenwassernutzungsanlagen. Der Ertrag verringert sich entsprechend dem
Abflussbeiwert, weshalb für extensiv begrünte Dachflächen 10 l/m² vorgegeben werden.
5.6 Schutzgut Luft
Geplante Maßnahmen für das Schutzgut Luft
– Es werden keine Maßnahmen erforderlich.
– Das Anpflanzen von Bäumen wirkt sich generell positiv auf die Luft aus.
5.7 Schutzgut Klima
Geplante Maßnahmen für das Schutzgut Boden
während Bauphase
– Berücksichtigung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG vom 08.08.2020)
– Berücksichtigung Klimaschutzkonzept der Stadt Darmstadt
– Schonung und Schaffung von Naturräumen
– Senkung des Energiebedarfes; Ausnutzung Gebäudeorientierung und Zonierung (z.B.
Sonneneinstrahlung)
– Einsatz wiederverwertbarer Baustoffe und Bauteile
– Festsetzung einer GRZ sowie zur Dach- und Fassadenbegrünung
In der Betriebsphase
– Dachbegrünung und Begrünung von Tiefgaragen - Verringerung von Aufheizflächen
– Fassadenbegrünung
– Begrünung der nicht überbauten Flächen durch Pflanzung von Laubbäumen sowie Anlage von
Grünflächen (Begrünung der Innenhofgestaltung)
– möglichst geringer Überbauungs- und Versiegelungsgrad
– Dezentrale Versickerung von auf befestigten Flächen anfallendem Niederschlagswasser über
bewachsene Bodenschichten z. B. in Sickermulden entlang von Straßen
– Verbesserung des Kleinklimas durch erhöhte Verdunstungsrate
– Verwendung wasserdurchlässiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten, Verkehrsflächen mit
geringerem Verkehrsaufkommen, Lagerplätze für nicht wassergefährdende Stoffe
– Verschattung von Verkehrsflächen mit großkronigen Laubbäumen oder begrünten Pergolen,
bevorzugte Pflanzung von Straßenbäumen auf der Süd- und Westseite der Straßen
– Zulassen von regenerativen Energieträgern und passiven Energiesparmaßnahmen
– Durchgrünung des Straßenraumes
– Zisternennutzung
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 75
5.8 Schutzgut Landschaft
Geplante Maßnahmen für die Landschaft
während Bauphase
– Erarbeitung eines baulichen und räumlichen Konzeptes, anhand von Baukörpern, Volumen,
städtebaulichen Raumkanten und Höhenentwicklungen, vorteilhafte Anordnung der Nutzungen
auf dem Grundstück, sowie eine angemessene Baumassenverteilung und Gliederung
– Bezüge zur umgebenden Bebauung, Beachtung der Fernwirkung innerhalb der Nachbarschaft
– Festlegung der max. Geschossigkeit (6, 7 und 12 Geschosse)
Betriebsphase
– Be- und Eingrünungsmaßnahmen des geplanten Gewerbegebietes in Form von Baum- und
Gehölzpflanzungen
– Durchgrünung des Straßenraumes in Form von straßenbegleitenden Baumreihen
– Schaffung von Ortsbild prägenden Baumachsen im Plangebiet
5.9 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Geplante Maßnahmen für das Schutzgut Kultur- und Sachgüter
während Bauphase / Betriebsphase
– Innerhalb des Plangebiets sind keine kulturellen Schutzgüter oder Sachgüter vorhanden
5.10 Schutzgut Mensch und Bevölkerung
Geplante Maßnahmen für Mensch und Bevölkerung
während Bauphase
– für die Gefährdungsabschätzung des Kampfmittelverdachts sind ggf. weitere Untersuchungen
im Rahmen konkreter Baumaßnahmen erforderlich
– es besteht weiterer Erkundungsbedarf
Erholung / Aufenthaltsqualitäten
– Anlage neuer Geh- und Radwege
– Straßenbegleitende Baumreihen
Immission/ Emission
– Die eingesetzten Techniken und Stoffe werden nach Möglichkeit dem neuesten Stand der
Technik entsprechen und nach diesem verwendet.
– Auf einen möglichst schonenden Umgang mit der Umwelt ist zu jeder Zeit zu achten.
– Anfallende während der Bauphase erzeugte Abfälle werden entsprechend den gültigen
Vorschriften entsorgt oder nach Möglichkeit wieder verwertet.
Betriebsphase
Erholung / Aufenthaltsqualitäten
– hohe Aufenthaltsqualität von Freiflächen, Erschließungs- und Begegnungsflächen sowie
sinnfällige Positionierung geeigneter Kommunikationszonen (z. B. an Kreuzungspunkten der
Bewegungsachsen)
– möglichst differenziertes Angebot an Ausstattungsmerkmalen im Bereich der
Außenraumflächen
– attraktive Fuß- und Radwegebeziehungen sowie sinnfällige Vernetzung mit der Nachbarschaft
– hoher Fahrradkomfort
Immissionen
– Festsetzung von passiven Lärmschutzmaßnahmen (schalldämmende Lüftungseinrichtungen,
o.ä.) für schutzbedürftige Aufenthaltsräume im Plangebiet.
Risiken
– Für die Gefährdungsabschätzung der Kampfmittelverdachtsflächen sind weitere Daten
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 76
erforderlich
– Es besteht weiterer Erkundungsbedarf
5.11 Schutzgut Biologische Vielfalt
Durch Festsetzungen zum Versiegelungsgrad und zum Anpflanzen von Gehölzen wird den
negativen Auswirkungen entgegengewirkt. Zusätzlich werden Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Die Anpflanzung verschiedener Grünstrukturen
(Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, untersch. Baumarten, etc.) lässt hingegen eine
positive Wirkung auf die Biologische Vielfalt im Plangebiet erwarten.
Geplante Maßnahmen für Biologische Vielfalt
– bei Durchführung der Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen für Vögel und Fledermäuse
sowie der Begrünung von Dächern und Fassaden wird dem Verlust von biologischer Vielfalt
durch Überbauung, Versiegelung und Umnutzung von Fläche entgegengewirkt
– die Beeinträchtigung kann somit verringert werden
– Herstellen einer Biotopverbundachse bzw. Grünraumvernetzung zu angrenzenden
Grünbeständen im Westen und Osten
während Bauphase / Betriebsphase
– Nistmöglichkeiten für Vögel und Fledermäuse
– Ausgleichsflächen innerhalb des Plangebietes
– Insektenfreundliche Freiflächenbeleuchtung
– Wasserdurchlässige Oberflächenbefestigung
– Niederschlagswasserversickerung auf Baugrundstücken
– Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
– Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
– Fassadenbegrünung
– Begrünung von Tiefgaragendächern
– Dachbegrünung (Flachdächer)
– Allgemeine Bestimmungen über die Begrünungsqualität und -quantität
– Artenempfehlungen für Anpflanzungen (Pflanzlisten)
5.12 Vermeidung von Emissionen / sachgerechter Umgang mit Abfällen / Abwässern
Geplante Maßnahmen für Biologische Vielfalt
während Bauphase / Betriebsphase
Immission/ Emission
– Die eingesetzten Techniken und Stoffe werden nach Möglichkeit dem neuesten Stand der
Technik entsprechen und nach diesem verwendet.
– Auf einen möglichst schonenden Umgang mit der Umwelt ist zu jeder Zeit zu achten.
– Anfallende während der Bauphase erzeugte Abfälle werden entsprechend den gültigen
Vorschriften entsorgt oder nach Möglichkeit wieder verwertet.
– Schmutzwässer sind auch während der Bauzeit in das Kanalsystem einzuleiten
– Festsetzung von passiven Lärmschutzmaßnahmen
Abfall
– Anfallende erzeugte Abfälle werden entsprechend den gültigen Vorschriften entsorgt oder nach
Möglichkeit wieder verwertet.
– Die Abfallentsorgung erfolgt auf Grundlage der Rechtsvorschriften.
Abwässer
– Der sachgerechte Umgang mit Abwässern erfolgt auf Grundlage der Rechtsvorschriften
– Schmutzwässer werden in das Kanalsystem eingeleitet
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 77
5.13 Landschaftspläne und sonstige Pläne
Geplante Maßnahmen für Biologische Vielfalt
– Die vorhandenen Bäume wurden auf Ihren Erhaltungswert geprüft und nach Möglichkeit als zum
Erhalt festgesetzt.
– Eine großzügige Begrünung des Plangebiets mindert den Verlust einiger Bäume durch die
Bebauung der Grundstücke.
während Bauphase / Betriebsphase
– Berücksichtigung der Biodiversitätsstrategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt um das
Biotopverbundsystem zu erhalten bzw. zu verstärken
– Weitestgehender Erhalt hochwertiger Strukturen im Westen
– Neue Anpflanzflächen 1-5 sowie Dach- und Fassadenbegrünung
5.14 Wechselwirkungen
Weitere Versiegelungen bewirken eine Aufheizung des Gebietes. Dieser sollen die
geplanten Anpflanzungen entgegenwirken, indem sie zum Beispiel Schatten spenden.
Außerdem ist die Versickerung innerhalb des Plangebiets vorgesehen, welche einen
positiven Einfluss auf das Kleinklima haben und den Eingriff in den Wasserhaushalt mindern
wird. Ebenso haben die westlich angrenzenden freien Flächen durch Kaltluftentstehung eine
Auswirkung auf den Luftaustausch im Plangebiet.
Der Verlust eines Großteils von bodengebundenen Grünstrukturen, die für die
Wechselwirkungen, vor allem von Boden und Pflanzen sowie Boden und Wasser von großer
Bedeutung sind, wird durch extensive Dachbegrünung teilweise ersetzt. Extensive
Dachbegrünungen reduzieren den Regenwasserabfluss durch Speicherung und
Verdunstung des anfallenden Regenwassers und stehen als Pflanzenstandort zumindest
eingeschränkt zur Verfügung. Begrünte Dächer können folglich auch Lebens- und
Nahrungsraum für Tiere sein und haben positive klimatische Wirkungen auf das Kleinklima
durch besagte Verdunstung von Wasser und damit Kühlung der Luft, im Gegensatz zu
unbegrünten Dächern. Auch die geplante Fassadenbegrünung (bodengebunden und nicht
bodengebunden) trägt positiv zur Reduzierung von Regenwasserabfluss und klimatisch
positiven Auswirkungen auf das Kleinklima bei.
Die Maßnahmen unter Kapitel 5 haben Einfluss auf die Gesamtheit der Wechselwirkungen
zwischen den einzelnen Belangen der Umwelt. Bei Berücksichtigung der vorgehenden
Maßnahmen kommt es zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen der Wechselwirkungen
innerhalb und zwischen den umgebenden Schutzgütern.
6. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (gem.
Anlage 1 Nr. 2d BauGB)
Aufgrund der zur Verfügung stehenden Fläche und der Lage im Randbereich des
Stadtgebietes eignet sich das Plangebiet für das Vorhaben besonders gut. Die
Standortgegebenheiten des gewählten Bereichs, im Randbereich des Südwestens von
Darmstadt sowie umgeben von vorhandenen Gewerbebetrieben, werden von keiner
anderen Fläche in dieser Weise geboten.
Daher gibt es keine Alternative für den Standort des Vorhabens. Die Umnutzung des
Hotelstandortes zu einem Gewerbegebiet entspricht auch dem Grundsatz nach § 1 Abs. 5
BauGB, dass die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der
Innenentwicklung erfolgen soll.
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 78
7. Erhebliche nachteilige Auswirkungen aufgrund der Anfälligkeit für
Unfälle und Katastrophen
(gem. Anlage 1 Nr. 2e i.V.m § 1 Abs. 6 Nr. 7j BauGB)
Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines Risikogebietes z. B. nach Seveso-III-Richtlinie.
Gemäß dem Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt, Abteilung
Kampfmittelräumdienst Hessen, muss auf dem Baufeld grundsätzlich mit dem
Vorhandensein von Kampfmitteln gerechnet werden. Im Zuge der Baugrunderkundung
wurden die Ansatzpunkte der Baugrunduntersuchungen im Vorfeld durch die WST GmbH,
Eppelheim, auf Kampfmittelfreiheit geprüft. Im Bereich der Bohransatzpunkte wurden keine
Auffälligkeiten festgestellt. Für die Ausführung der geplanten Baumaßnahme sind die
Vorgaben des Kampfmittelräumdienstes zu beachten (Geo- und umwelttechnische
Standorteinschätzung, iTUS GmbH & Co.KG, 14.11.2019).
C) Zusätzliche Angaben (gem. 3 Anlage 1 Nr. 3 BauGB)
8. Beschreibung der Vorgehensweise / Schwierigkeiten bei der
Ermittlung (gem. Anlage 1 Nr. 3a BauGB)
Zur Erstellung des Umweltberichtes für den Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße /
Deutsche-Telekom-Allee - wurde eine Bestandsaufnahme des Gebietes vorgenommen.
Weiterhin lagen folgende Fachplanungen und Gutachten zur Beurteilung der
Umweltsituation vor:
― Auswertung vorhandener Unterlagen (Regionalplan/Regionaler Flächennutzungsplan
2010, Flächennutzungsplan der Stadt Darmstadt, Gutachten)
― Umweltatlas Hessen (HLUG, atlas.umwelt.hessen.de)
― eigene Bestandserhebungen
― Artenschutzrechtliche Potentialanalyse, Büro Ökologie und Stadtentwicklung, Darmstadt,
11.06.2019
― Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Büro Ökologie und Stadtentwicklung, Darmstadt, Juli
2020
Unter Einbeziehung der vorliegenden Umweltinformationen wurde eine verbalargumentative
Abschätzung der zu erwartenden Umweltauswirkungen vorgenommen.
Bei der Erstellung des Umweltberichtes sind keine Schwierigkeiten aufgetreten.
9. Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen
(Monitoring) (gem. Anlage 1 Nr. 3 b BauGB)
Nach § 4c BauGB sind die Kommunen verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkungen,
die auf Grund der Durchführung der Bauleitplanung eintreten, zu überwachen. Dadurch
sollen insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig ermittelt werden
und geeignete Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden.
Zur Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring) kommen vor allem folgende
Maßnahmen in Frage:
― Sicherstellung einer sachgemäßen Pflege und dauernden Unterhaltung der
vorgesehenen Pflanzmaßnahmen.
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 79
― Überprüfung der Annahmen zur Verkehrsbelastung und der damit verbundenen
Immissionen.
― Ökologische Baubegleitung.
10. Allgemein verständliche Zusammenfassung (gem. Anlage 1 Nr. 3c
BauGB)
Das Plangebiet liegt im Südwesten der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die Hilpertstraße ist
geprägt von in den 1960er Jahren entwickelten Gewerbegebieten. Südlich grenzt der
Gesamtbereich der „Konversionsfläche West“ Kelley-Barracks / Nathan-Hale-Depot an.
Diese ehemals militärisch genutzten Flächen sind durch den Abzug der US-Streitkräfte für
eine zivile Nutzung freigeworden und werden zukünftig ebenfalls für Industrie und Gewerbe
genutzt werden.
Aufgrund der verkehrsgünstigen Lage und der Nachfrage für Gewerbestandorte in
Darmstadt, besteht ein hoher Bedarf an gewerblicher Fläche und damit die Erfordernis zur
Aufstellung des Bebauungsplanes.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes W 23.2 „Hilpertstraße /
Deutsche-Telekom-Allee “ wird das Grundstück Hilpertstraße 27 umgenutzt. Begrünte
Randbereiche sowie Dach- und Fassadenflächen sollen das Landschaftsbild des
Plangebiets prägen.
Für das Plangebiet liegen eine artenschutzrechtliche Potentialanalyse von 2019 sowie ein
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag von 2020 vor. In Bezug auf die im Plangebiet betroffenen
Tierarten Vögel und Fledermäuse kommt es bei Durchführung von Vermeidungs- und
Ausgleichsmaßnahmen zu keinem Eintritt der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1
BNatSchG. Es sind keine CEF-Maßnahmen notwendig.
Durch die Planung entsteht dem Grunde nach kein Gewerbelärm-Immissionskonflikt, da zum
einen das ursprünglich für das Plangebiet festgesetzte Sondergebiet im Hinblick auf von
außen einwirkendem Gewerbelärm die gleiche Immissionsempfindlichkeit besaß, wie das
geplante Gewerbegebiet. Zum anderen entspricht in Bezug auf die nordwestlich gelegene
Wohnbebauung die Abstufung vom geplanten Gewerbegebiet über die vorhandenen
eingeschränkten Gewerbegebiete hin zum Wohngebiet dem Trennungsgrundsatz nach § 50
BImSchG. Diese formalen Aspekte der immissionsschutztechnischen Verträglichkeit im
Untersuchungsraum werden durch die bestehenden und geplanten Nutzungen bestätigt.
Sollte auf der östlich gelegenen ICE-Freihaltetrasse eine Bahnstrecke realisiert werden, so
wäre die Deutsche Bahn AG verpflichtet, ausreichende Lärmvorsorge zum Schutz des
Plangebietes vor Schienenverkehrslärmeinwirkungen zu treffen.
Die Immissionskonflikte durch die angrenzende Bahntrasse im Osten bzw. durch die
Verkehrstrassen werden durch Festsetzungen im Bebauungsplan gelöst. Entsprechend
werden passive Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt und bei der städtebaulichen Struktur
berücksichtigt.
Durch die vorliegende Planung kommt es zu negativen Beeinträchtigungen der Schutzgüter.
Durch die zusätzlichen Versiegelungen wird das Bodenpotenzial dauerhaft beeinträchtigt.
Mit dem Verlust von bestehenden Vegetationsflächen und Gehölzen geht Lebensraum für
Vögel und Fledermäuse verloren.
Für die Schutzgüter Wasser, Klima und Luft sind die Beeinträchtigungen als mittel
einzustufen. Die Beeinträchtigung des Ortsbildes ist als nicht erheblich einzustufen, da das
Gebiet bereits großflächig bebaut ist. Für die Schutzgüter Kultur- und Sachgüter sowie
Mensch werden keine erheblichen Beeinträchtigungen festgestellt.
Des Weiteren sind zur Verringerung und Vermeidung der negativen Umweltfolgen im
Bebauungsplan Festsetzungen zur maximal zulässigen Flächenversiegelung, zur
Rückhaltung und Verwendung von Niederschlagswasser und zur Verwendung von
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 80
wasserdurchlässigen Materialien zur Oberflächenbefestigung enthalten. Auf dem
Grundstück sind Begrünungs- und Anpflanzmaßnahmen vorgesehen. Die Baukörper sollen
eine Dach- und Fassadenbegrünung erhalten. Ein Teil der bestehenden Gehölze und
Grünflächen werden zum Erhalten festgesetzt.
Im Rahmen der Eingriffsregelung (rechtlicher Bestand und Planung) wurde ermittelt, dass die
Eingriffe innerhalb des Plangebietes durch die vorgesehenen Maßnahmen für Naturschutz
und Landschaftspflege ausgeglichen werden können. Es entsteht sogar ein hoher
rechnerischer Überschuss, bedingt durch die Festsetzungen von Regenwasserversickerung
und Dachbegrünung auf großen Flächen.
11. Quellen (gem. Anlage 1 Nr. 3d BauGB)
Fachgesetze
Siehe Kapitel 2) des Umweltberichts.
Gutachten
Artenschutzrechtliche Potentialanalyse, Büro Ökologie und Stadtentwicklung,
Darmstadt, 11.06.2019
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Büro Ökologie und Stadtentwicklung, Darmstadt,
Juli 2020
Geo- und umwelttechnische Standorteinschätzung, iTUS GmbH & Co.KG, Darmstadt,
14.11.2019
Regenwasserkonzept für das Areal „Hilpertstrasse 27“, Gemarkung Darmstadt, Flur 43,
Flurstück 1/54, UBS GmbH, Darmstadt, 21.09.2020
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan W 23.2 "Hilpertstraße /
Deutsche-Telekom-Allee" Wissenschaftsstadt Darmstadt, Bericht Nr. 20-2912, Dr.
Gruschka Ingenieurgesellschaft mbH, Darmstadt, 08.07.2020
Verkehrsuntersuchung, Büro Durth Roos Consulting GmbH, Darmstadt, November 2021
Mobilitätskonzept, Büro Durth Roos Consulting GmbH, Darmstadt, November 2021
Onlinequellen
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG), Februar 2020
Hochwasserrisikomanagementpläne Hessen (HWRM), Februar 2020;
[http://hwrm.hessen.de/]
Hessische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL Hessen), Februar 2020;
[http://wrrl.hessen.de/]
Hessisches Naturschutzinformationssystem (NATUREG), Februar 2020;
[http://natureg.hessen.de/Main.html]
Umweltatlas Hessen, Februar 2020;
[http://atlas.umwelt.hessen.de/servlet/Frame/atlas/altlasten/karten/f_1_3_1.htm]
RP Darmstadt (2010): Regionalplan / Regionaler Flächennutzungsplan Südhessen
2010. Darmstadt. [online:
https://landesplanung.hessen.de/regionalpl%C3%A4ne/regionalplan-s%C3%BCdhess
en]
Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur
Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung
und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
(Seveso-III-Richtlinie)
Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - Umweltbericht Seite 81
Bebauungsplanatlas Darmstadt, Februar 2020;
[https://stadtatlas.darmstadt.de/bplan.html]
12. Anlagen
GOP-Pläne (Bestand, Maßnahmen, Ausgleich)
Grünflächen
Pflanzfläche 1: Begrünung zu min. 70 %
Pflanzfläche 2: Begrünung zu min. 70 %
Pflanzfläche 3: Begrünung zu min. 70 %
Erhaltsfläche
Dachbegrünung zu 70%
Stadt Darmstadt
Grünordnungsplan
zum Bebauungsplan
Hilpertstraße 27
Umgrenzung und Unterbauung
Anpflanzen von Bäumen
Pflanzfläche 4: Begrünung zu min. 60 %
begrünte Innenhöfe
Pflanzflächen mit Bäumen und Sträuchern
Erhalt von Bäumen
Gebäudeflächen
versiegelte Flächen
Umgrenzung der Baufenster
Hinweis
Als Grundlage für den Grünordnungsplan wurde das städtebauliche
Konzept von MasterPlan verwendet (Stand Mai 2021), welches auch
Grundlage für den Bebauungsplan ist.
Die Lage und Gestaltung der Gebäude und der Freiflächen sowie
der Bäume innerhalb und außerhalb der Baufenster kann aufgrund
der Festsetzungen im Bebauungsplan variieren.
Feuerwehrzufahrt
Querung Tiefgarage
1
2
3
4
Pflanzfläche 5: Begrünung zu min. 50 %5
Erhaltenswerte Bäume
von Flächen für Tiefgaragen
Sophora
Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen
von Bäumen und Sträuchern
Umgrenzung von Flächen für die Erhaltung
von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen
vorgesehene Baufelder
Parkhaus
Flur 43
Flur 47
30
32
29
6
10
9
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22A
1A
Hilpertstraße
Deutsche-Telekom-Allee
1
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1
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1
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1
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4
34
4
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4
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4
119
1
16
1
39
1
48
1
49
1
50
1
53
2
2
4
4
4
1
3
5
Baumarten zur
Begrünung der
Anpflanzfläche mit der
Kennziffer 4
AmberbaumLiquidambar styraciflua 'Paarl'
Feldahorn Acer campestre
HainbucheCarpinus betulus
ScharlachkastanieAesculus carnea Briotii
Spanische Eiche "Wageningen"Quercus hispanica 'Wageningen'
SpitzahornAcer platanoides
Baum- und
Straucharten zur
Begrünung der
Anpflanzfläche mit der
Kennziffer 1, 2, 3, 5
Überwiegend einheimische Baumarten:
FeldahornAcer campestre
SpitzahornAcer platanoides
FelsenbirneAmelanchier arborea 'Robin Hill'
SandbirkeBetula pendula
HainbucheCarpinus betulus
EsskastanieCastanea sativa
ApfeldornCrataegus lavallei ´Carrierei´
WalnussJuglans regia
WaldkieferPinus sylvestris
VogelkirschePrunus avium
TraubeneicheQuercus petraea
StieleicheQuercus robur
MehlbeereSorbus aria
Schwedische MehlbeereSorbus x intermedia
WinterlindeTilia cordata
Obstbaum-Hochstämme
Gebietstypische Straucharten für Gebüschpflanzungen:
Kornelkirsche, Gelber HartriegelCornus mas
Roter HartriegelCornus sanguinea
HaselCorylus avellana
Eingriffl. WeißdornCrataegus monogyna
PfaffenhütchenEuonymus europaea
LigusterLigustrum vulgare
Gewöhnliche HeckenkirscheLonicera xylosteum
SteinweichselPrunus mahaleb
SchlehePrunus spinosa
WildbirnePyrus pyraster
HundsroseRosa canina
WeinroseRosa rubiginosa
SalweideSalix caprea
EibeTaxus baccata
Wolliger SchneeballViburnum lantana
Nicht einheimische Ziersträucher:
FelsenbirneAmelanchier sp.
ZierquitteChaenomeles sp.
Runzelige FelsenmispelCotoneaster bullatus
Scharlach-WeißdornCrataegus coccinea
HahnendornCrataegus crusgalli
ApfeldornCrataegus lavallei ´Carrierei´
ÖlweideElaeagnus angustifolia
SanddornHippophae rhamnoides
ZierapfelMalus sp.
durch die Baumschutzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
geschützt
Höhelenbaum
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan W 23.2
- Hilpertstraße /
GOP Entwurf
103050 m 520 0
13. Dezember 2021
Telefon (06151) 9950-0 mail@planungsgruppeDA.de
P L A N U N G S G R U P P ED A R M S T A D TD A R M S T A D T P L A N U N G S G R U P P E
Alicenstraße 23 64293 Darmstadt
(3161-e-GOP_13-12-2021 13.12.2021)
M 1:1000
Deutsche-Telekom-Allee -
Parkhaus
Flur 43
Flur 47
27
6
10
9
18
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22A
1A
Hilpertstraße
Deutsche-Telekom-Allee
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202
201
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91
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71
7069
68
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65 64
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5453
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7
6
5
4
3
2
1
strukturarme Grünfläche: Zierbeet 11.221
Hecke, heimisch 02.200
strukturarme Grünfläche 11.221
Rasengittersteine 10.540
versiegelt: Kiesweg 10.530
Legende
Biotoptypen nach Kompensationsverordnung
– KV vom 26.10.2018
Teich 05.352
versiegelt: Pflaster 10.530
versiegelt: Mauer / Einfassung 10.510
versiegelt: Platten 10.530
Dachflächen 10.710
versiegelt: Ascheplatz 10.530
172
Baum Bestand, heimisch 04.110
Baum Bestand, nicht heimisch 04.120
Baum geschützt durch Baumschutzsatzung
Bsp. Nr. der kartierten Bäume
Höhelenbaum
Telefon (06151) 9950-0 mail@planungsgruppeDA.de
P L A N U N G S G R U P P ED A R M S T A D T
Wissenschaftsstadt Darmstadt
D A R M S T A D T P L A N U N G S G R U P P E
Alicenstraße 23 64293 Darmstadt
Bestand Biotoptypen
"-Hilpertstraße / Deutsche-
Bebauungsplan W 23.2
103040 m 520 0
M 1:1000
(3161-Bestand_13-12-2021 13.12.2021
13. Dezember 2021
Telekom-Allee -"
Parkhaus
Flur 43
Flur 47
10
9
16
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12
1A
Hilpertstraße
Deutsche-Telekom-Allee
1
38
1
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Hecke, heimisch 02.200
strukturarme Grünfläche 11.221
Rasengittersteine 10.540
Legende
Biotoptypen nach Kompensationsverordnung
– KV vom 26.10.2018
versiegelt: Pflaster 10.530
Dachflächen 10.710
Baum Bestand, heimisch 04.110
Baum Bestand, nicht heimisch 04.120
Bsp. Nr. Biotoptyp
Höhelenbaum
als Bsp. für die FFW-Zufahrt
Dachflächen, extensiv begrünt 10.720
Anpflanzen von Bäumen
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
des Bebauungsplanes
02.200
Telefon (06151) 9950-0 mail@planungsgruppeDA.de
P L A N U N G S G R U P P ED A R M S T A D T
Wissenschaftsstadt Darmstadt
D A R M S T A D T P L A N U N G S G R U P P E
Alicenstraße 23 64293 Darmstadt
Bebauungsplan W 23.2
103040 m 520 0
M 1:1000
(3161-Hilpertstrasse-Ausgleichsplan_13-12-2021 13.12.2021)
13. Dezember 2021
- Hilpertstraße /
Ausgleichsplan
Deutsche-Telekom-Allee -
Beratungsverlauf (4)
Orte (12)
- Hilpertstraße 27
- Deutsche-Telekom-Allee 71
- Klappacher Straße 145
- Rheinstraße 89
- Alicenstraße 23
- Mina-Rees-Straße 12
- Wittichstraße
- Europaplatz 1
- Haardtring
- Pupinweg
- Am Kavalleriesand
- Jägertorstraße 207
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0218
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 08.08.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00