2024/0237
Teilnahme am Flurbereinigungsverfahren VF 2648 Eberstadt - Modau
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anlage 1
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VF 2648 Eberstadt - Modau Amt für Bodenmanagement Heppenheim Odenwaldstraße 6 64646 Heppenheim Antragsgebiet: Eberstadt, Pfungstadt Gewässer: Modau Antragsteller: Wasserverband Modaugebiet Gebietskarte 07.03.2024 Maßstab: 1:3.000 (bei A1) Trittstein 1 Trittstein 2Trittstein 3
2024/0237
6302 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
09.09.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat III
Dezernat IV
Amt: Vermessungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0237
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Teilnahme am Flurbereinigungsverfahren VF 2648 Eberstadt - Modau
Vorlage vom: 05.08.2024
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat stimmt der Teilnahme am Flurbereinigungsverfahren „Eberstadt – Modau“, auch
unter den geänderten Rahmenbedingungen, zu.
Anlagen: Gebietsübersichtskarte
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.08.2024
Der Magistrat hat der Teilnahme am vereinfachten Flurbereinigungsverfahren „Eberstadt –
Modau“ mit der Magistratsvorlage 2023/0351 vom 17.10.2023 bzw. mit dem
Magistratsbeschluss -Nr. 449 vom 08.11.2023 bereits zugestimmt.
Nach diesem Magistratsbeschluss hat das Regierungspräsidium, Abteilung IV/Da Umwel t
Darmstadt eine ältere Stellungnahme aktualisiert und korrigiert. Unter anderem weist das
Regierungspräsidium als obere Wasserbehörde darauf hin,
„dass mindestens rund ein Drittel der Fließlänge eines jeden Wasserkörpers hochwertige
hydromorphologische S trukturen aufweisen müssen. Diese müssen gemäß dem
Strahlenwirkungsprinzip auf mehrerer möglichst gleichweit voneinander entfernte Abschnitte
verteilt sein (Trittsteine). Für die Verbesserung der Gewässerstruktur werden
Gewässerentwicklungsflächen gebrauch t. Diese Entwicklungskorridore geben einen angemessenen
Raum für das Gewässer. Der Entwicklungskorridor entspricht nicht dem herkömmlichen oft auf 5 m
oder 10 m genormten Gewässerrandstreifen, sondern hat eine der Gewässergröße und dem
Gewässertyp entsprec hende örtlich variable Breite. … Dies bedeutet für den
Oberflächenwasserkörper obere Modau einen Entwicklungskorridor von 30 m …“.
Entsprechend dieser Ausführung legt das Regierungspräsidium drei Trittsteine fest (siehe
Anlage Gebiets übersichtskarte).
Laut der Magistratsvorlage aus dem letzten Jahr sah der Flächenbedarf folgendermaßen aus:
Das Verfahrensgebiet der Flurbereinigung umfasst eine Fläche von 39 Hektar. Hiervon liegen
27 Hektar auf Eberstädter Gemarkung und 12 Hektar auf Pfungstädter Gebiet. Um die
Planungen auf dem Darmstädter Gebiet umzusetzen mussten von der Wissenschaftsstadt
Darmstadt ca. 830 m² für Gewässer und Uferrandstreifen zur Verfügung gestellt werden. Da
fast auf gesamter Länge der Modau auf Darmstädter Gebiet der Uferrandstreifen b ereits
nahezu 10 m breit ist, ist der Flächenbedarf relativ gering.
Durch die geforderten 30 m breiten Trittsteine steigt der Flächenbedarf wie unten aufgeführt.
Der Trittstein 1 hat einen Flächenbedarf von ca. 5.250 m², im Eigentum der
Wissenschaftsstadt Darmstadt befinden sich bereits ca. 1.150 m².
Der Trittstein 2 hat einen Flächenbedarf von ca. 2.418 m², im städtischen Eigentum befinden
sich hiervon bereits 2.153 m².
Und für den Trittstein 3 werden etwa 6.501 m² benötigt, hiervon b efinden sich 1.096 m² im
Eigentum der Stadt.
Trittstein 1 Trittstein 2 Trittstein 3
Flächenbedarf 5.250 m² 2.418 m² 6.501 m²
im Eigentum der Stadt 1.150 m² 2.153 m² 1.096 m²
benötigt werden noch 4.100 m² 265 m² 5.405 m²
Insgesamt muss die Wissenschaftsstadt Darmstadt also ca. 9.770 m² zur Verfügung stellen.
Eventuell werden noch weitere Flächen für neue Wegeverbindungen benötigt. Hier ist der
Umfang derzeit noch nicht absehbar, er ergibt sich erst bei der neuen Aufteilung der
Grundstücke.
- 4 -
Seitens des Grünflächenamtes werden die Trittsteine sehr positiv gesehen. Aufgrund der
Defizite der Struktur der Modau im Gebiet des Flurbereinigungsverfahrens, ist die
Dimensionierung der Trittsteine nachvollziehbar. Es wird mehr Platz als zunächst
angenommen für eigendynamische Entwicklungen und einen natürlicheren Gewässerverlauf
benötigt. Dabei kann der Entwicklungskorridor nicht immer auf beide Uferseiten verteilt
werden, sondern konzentriert sich auf eine Uferseite. Gleichzeitig wird ein größerer
Retentionsraum geschaffen, in welchem mehr Wasser zurückgehalten werden kann. Im
Hinblick auf die derzeit bestehende Gewässerstruktur ist gerade im Bereich von Trittstein 3
eine Aufwertung sinnvoll.
Die Wasserrückhaltung ist für den Hochwasserschutz sowohl au f lokaler als auch auf
überregionaler Ebene des Flussgebiets Rheins wichtig. Hierdurch werden Ortslagen
geschützt.
Der Landschaftsplan spricht nicht gegen das Vorhaben. Im Bereich von Trittstein 1 sind im
Landschaftsplan bereits Gras - und Krautfluren mit eingeschränkter Bewirtschaftung
verzeichnet.
Gleiches gilt für Trittstein 2, wobei die Fläche nochmals explizit als Ausgleichsfläche für zu
erwartende Eingriffsvorhaben gekennzeichnet ist. Eine gewässerökologische Aufwertung stellt
keinen Widerspruch dar. Im Bereich von Trittstein 3 ist laut Landschaftsplan die Entwicklung
von Dauergrünland vorgesehen.
Die Magistratsvorlage wurde in Abstimmung mit dem Eigenbetrieb Immobilienmanagement,
dem Grünflächenamt, dem Mobilitäts - und Tiefbauamt, dem Stadtplanungsam t und dem
Umweltamt gefertigt.
Dezernat VI
Paul Georg Wandrey
Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Odenwaldstraße 6
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0237
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.08.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00