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2024/0237

Teilnahme am Flurbereinigungsverfahren VF 2648 Eberstadt - Modau

Magistratsvorlage 05.08.2024

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2024/0237

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277 Zeichen

VF 2648 Eberstadt - Modau
Amt für Bodenmanagement
Heppenheim
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim
Antragsgebiet:
 Eberstadt, Pfungstadt
Gewässer: Modau
Antragsteller:
Wasserverband Modaugebiet
Gebietskarte
07.03.2024 Maßstab: 1:3.000 (bei A1)
Trittstein 1
Trittstein 2Trittstein 3

2024/0237

6302 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.09.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat III 
Dezernat IV  
 
Amt: Vermessungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0237 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Teilnahme am Flurbereinigungsverfahren VF 2648 Eberstadt - Modau 
 
Vorlage vom: 05.08.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat stimmt der Teilnahme am Flurbereinigungsverfahren „Eberstadt – Modau“, auch 
unter den geänderten Rahmenbedingungen, zu.  
 
 
 
Anlagen: Gebietsübersichtskarte  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.08.2024 
 
 
Der Magistrat hat der Teilnahme am vereinfachten Flurbereinigungsverfahren „Eberstadt – 
Modau“ mit der Magistratsvorlage 2023/0351 vom 17.10.2023 bzw. mit dem 
Magistratsbeschluss -Nr. 449 vom 08.11.2023 bereits zugestimmt.  
 
Nach diesem Magistratsbeschluss hat das Regierungspräsidium, Abteilung IV/Da Umwel t 
Darmstadt eine ältere Stellungnahme aktualisiert und korrigiert. Unter anderem weist das 
Regierungspräsidium als obere Wasserbehörde darauf hin,  
„dass mindestens rund ein Drittel der Fließlänge eines jeden Wasserkörpers hochwertige 
hydromorphologische S trukturen aufweisen müssen. Diese müssen gemäß dem 
Strahlenwirkungsprinzip auf mehrerer möglichst gleichweit voneinander entfernte Abschnitte 
verteilt sein (Trittsteine). Für die Verbesserung der Gewässerstruktur werden 
Gewässerentwicklungsflächen gebrauch t. Diese Entwicklungskorridore geben einen angemessenen 
Raum für das Gewässer. Der Entwicklungskorridor entspricht nicht dem herkömmlichen oft auf 5  m 
oder 10 m genormten Gewässerrandstreifen, sondern hat eine der Gewässergröße und dem 
Gewässertyp entsprec hende örtlich variable Breite. … Dies bedeutet für den 
Oberflächenwasserkörper obere Modau einen Entwicklungskorridor von 30  m …“. 
 
Entsprechend dieser Ausführung legt das Regierungspräsidium drei Trittsteine fest (siehe 
Anlage Gebiets übersichtskarte). 
 
Laut der Magistratsvorlage aus dem letzten Jahr sah der Flächenbedarf folgendermaßen aus:  
Das Verfahrensgebiet der Flurbereinigung umfasst eine Fläche von 39  Hektar. Hiervon liegen 
27 Hektar auf Eberstädter Gemarkung und 12  Hektar auf Pfungstädter Gebiet. Um  die 
Planungen auf dem Darmstädter Gebiet umzusetzen mussten von der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt ca. 830  m² für Gewässer und Uferrandstreifen zur Verfügung gestellt werden. Da 
fast auf gesamter Länge der Modau auf Darmstädter Gebiet der Uferrandstreifen b ereits 
nahezu 10 m breit ist, ist der Flächenbedarf relativ gering.  
 
Durch die geforderten 30  m breiten Trittsteine steigt der Flächenbedarf wie unten aufgeführt.  
 
Der Trittstein 1 hat einen Flächenbedarf von ca. 5.250  m², im Eigentum der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt befinden sich bereits ca. 1.150  m². 
 
Der Trittstein 2 hat einen Flächenbedarf von ca. 2.418  m², im städtischen Eigentum befinden 
sich hiervon bereits 2.153  m². 
 
Und für den Trittstein  3 werden etwa 6.501  m² benötigt, hiervon b efinden sich 1.096  m² im 
Eigentum der Stadt.  
 
 Trittstein 1 Trittstein 2 Trittstein 3 
Flächenbedarf  5.250 m² 2.418 m² 6.501 m² 
im Eigentum der Stadt  1.150 m² 2.153 m² 1.096 m² 
benötigt werden noch  4.100 m² 265 m² 5.405 m² 
 
Insgesamt muss die Wissenschaftsstadt Darmstadt also ca. 9.770  m² zur Verfügung stellen. 
Eventuell werden noch weitere Flächen für neue Wegeverbindungen benötigt. Hier ist der 
Umfang derzeit noch nicht absehbar, er ergibt sich erst bei der neuen Aufteilung der 
Grundstücke.

- 4 - 
Seitens des Grünflächenamtes werden die Trittsteine sehr positiv gesehen. Aufgrund der 
Defizite der Struktur der Modau im Gebiet des Flurbereinigungsverfahrens, ist die 
Dimensionierung der Trittsteine nachvollziehbar. Es wird mehr Platz als zunächst 
angenommen für eigendynamische Entwicklungen und einen natürlicheren Gewässerverlauf 
benötigt. Dabei kann der Entwicklungskorridor nicht immer auf beide Uferseiten verteilt 
werden, sondern konzentriert sich auf eine Uferseite. Gleichzeitig wird ein größerer 
Retentionsraum geschaffen, in welchem mehr Wasser zurückgehalten werden kann. Im 
Hinblick auf die derzeit bestehende Gewässerstruktur ist gerade im Bereich von Trittstein  3 
eine Aufwertung sinnvoll.  
 
Die Wasserrückhaltung ist für den Hochwasserschutz sowohl au f lokaler als auch auf 
überregionaler Ebene des Flussgebiets Rheins wichtig. Hierdurch werden Ortslagen 
geschützt. 
 
Der Landschaftsplan spricht nicht gegen das Vorhaben. Im Bereich von Trittstein  1 sind im 
Landschaftsplan bereits Gras - und Krautfluren mit eingeschränkter Bewirtschaftung 
verzeichnet. 
Gleiches gilt für Trittstein  2, wobei die Fläche nochmals explizit als Ausgleichsfläche für zu 
erwartende Eingriffsvorhaben gekennzeichnet ist. Eine gewässerökologische Aufwertung stellt 
keinen Widerspruch dar. Im Bereich von Trittstein  3 ist laut Landschaftsplan die Entwicklung 
von Dauergrünland vorgesehen.  
 
Die Magistratsvorlage wurde in Abstimmung mit dem Eigenbetrieb Immobilienmanagement, 
dem Grünflächenamt, dem Mobilitäts - und Tiefbauamt, dem Stadtplanungsam t und dem 
Umweltamt gefertigt.  
 
 
Dezernat VI 
 
 
 
 
Paul Georg Wandrey  
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

TOP 314

Orte (1)

  • Odenwaldstraße 6

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Details

Vorlagen-Nr.
2024/0237
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.08.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00