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Luftreinhalteplan – Stellungnahme der Stadt Köln

GUT Anfrage nach § 4 AN/0475/2019 vom 15.04.2019

Stand: Am 29.04.2019 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 15.04.2019 AN/0475/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 29.04.2019 Luftreinhalteplan – Stellungnahme der Stadt Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, unsere Ratsgruppe GUT bittet Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Hauptausschusses am 29. April 2019 zu setzen. "Der Rat der Stadt Köln bekräftigt, den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung im Zusammenhang mit der Luft- reinhaltung als höchste Priorität zu behandeln.", so vom Rat am 6. Februar 2018 (3428/2017) beschlossen 1. Um diesen Schutz der Gesundheit sicherzustellen hält das Verwaltungsgericht Köln Fahrverbote für notwendig, in seiner Urteilsbegründung2 (Abs. 126) führt das Verwaltungsgericht Köln aus: "Vor dem Hintergrund der erhebli- chen Gesundheitsgefahren durch Stickstoffdioxid ist die (gegebenenfalls nur vorübergehende) Einführung von Fahrverboten zur Sicherstellung gesetzlicher Grenzwerte und zum Schutz der Gesundheit aller, die sich in Köln aufhalten, nicht nur grundsätzlich verhältnismäßig, sondern auch geboten und alternativlos." Das von der Stadt Köln beauftragte AVISO-Gutachten zur Wirksamkeit von Maßnahmen kommt zu dem Schluss: "Erst die Kombination der Fahrverbote mit anderen Maßnahmen führen laut Gutachten zu einer Unterschreitung der Grenzwerte.", so die Zusammenfassung der Stadt Köln, zu lesen auf einer Webseite der Stadt Köln3. Nach Beschluss des Rates ("Gesundheit höchste Priorität"), dem Urteil des Verwaltungsgerichtes (Fahrverbote geboten und alternativlos) und dem Ergebnis des Aviso Gutachtens (nur Fahrverbote und andere Maßnahmen wirksam) ist es uns unverständlich, warum die Stadt Köln in ihrer Stellungnahme der Ansicht der Bezirksregierung nicht widersprochen hat, das „gegenläufige Betroffenheiten“4 (wie Eigentum und Mobilität) gegenüber dem Recht auf Schutz der Gesundheit „eindeutig Vorrang genießen“4. Auch die Anmerkung der Bezirksregierung eine geringe Überschreitung der Grenzwerte betreffe nur wenige Bewohner Kölns, fordert unseren Widerspruch heraus: Selbstverständlich gilt der Schutz der Gesundheit aller Einwohner*innen und Besucher*innen Kölns als höchste Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Köln Tobias Scholz, MdR Thor Zimmermann, MdR Referent*innen: Aline Damaske Thomas Schmeckpeper Thomas Geffe Laurenzplatz 1 -3, Zi. 512 50667 Köln Tel.: 0221/221-22176 gut@s tadt-koeln.de www.dieguten.koel n - 2 - Priorität. Kinder gelten als besonders gefährdet, da sich ihre Lungen noch in der Entwicklung befinden. Der Rat verzichtete in seinem Beschluss vom 6. Februar 2018 zwar auf die Forderung nach Fahrverboten, schränk- te diesen Verzicht jedoch ein. So zählte der Rat die Einführung einer Blauen Plakette weiterhin zu den möglichen Maßnahmen, und unter Punkt 4 des Beschlusses heißt es: „Der Rat beauftragt die Verwaltung, für den Fall der Einführung einer Blauen Plakette durch den Bund oder der Bestätigung der Rechtmäßigkeit von vergleichbaren Maßnahmen durch das Bundesverwaltungsgericht, einen Entwurf für eine entsprechende Anpassung der bestehenden Umweltzone zur erneuten Beschlussfassung vorzule- gen. Ein derart beschlossener Vorschlag soll sodann in den Prozess der Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Bezirksregierung Köln eingebracht werden.“ Drei Wochen nach Ratsbeschluss, am 27. Februar 2018, hat das Bundesverwaltungsgericht5 die Rechtmäßigkeit von vergleichbaren Maßnahmen (dazu zählen wir Fahrverbote) bestätigt. Eine geforderte Anpassung der beste- henden Umweltzone erfolgte jedoch nicht, und so wurden vergleichbare Maßnahmen auch nicht in den Prozess der Fortschreibung des Luftreinhalteplans eingebracht. Für unsere Ratsgruppe GUT stellt dies eine Missachtung der Ziffer 4 des Beschlusses vom 6. Februar 2018 dar. Der Rat der Stadt Köln nahm die Stellungnahme der Stadt Köln zur 2. Fortschreibung des Luftreinhaltplans der Bezirksregierung Köln lediglich zur Kenntnis, und genehmigte sie nicht, wie eigentlich in der Beschlussvorlage 0815/20196 von der Verwaltung gewünscht. Da Oberbürgermeisterin Henriette Reker ihre Stellungnahme7 ledig- lich vorläufig, vorbehaltlich einer Zustimmung Rates abgab, liegt für unsere Ratsgruppe GUT der Schluss nahe, dass die Stellungnahme nun als nicht abgegeben gelten müsste. Zum Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln am 8. November 2018, und zum weiteren Verfahren erklärte Oberbür- germeisterin Henriette Reker: "Die Stadtverwaltung wird diesen Prozess in enger Abstimmung mit ihren politi- schen Gremien begleiten."8 Doch die Stellungnahme der Stadt Köln gegenüber der Bezirksregierung wurde dem Rat erst am 2. April 2019 bekannt, einem Tag nach dem Inkrafttreten der 2. Fortschreibung des Luftreinhalte- plans. Für unsere Ratsgruppe GUT ist nach dem bisherigen Vorgehen der Stadtverwaltung weder ersichtlich mit welcher abgestimmten Position die Stadt Köln in die Revisionsverhandlung nach Münster geht, noch wie und wann die Abstimmung der Position mit den politischen Gremien erfolgen soll. - 3 - Vor diesem Hintergrund stellen sich uns folgende Fragen: 1. Warum widersprach die Stadt Köln in ihrer Stellungnahme nicht der Auffassung der Bezirksregierung Köln, dass die Gesundheit der Kölner Bevölkerung kein vorrangiges Gut gegenüber anderen Gütern wie Eigen- tum oder Mobilität sei? 2. Warum widersprach die Stadt Köln in ihrer Stellungnahme nicht der Auffassung der Bezirksregierung Köln, dass Fahrverbote nicht notwendig seien, obwohl das Verwaltungsgericht Köln wie das von der Stadt Köln in Auftrag gegebene "Aviso"-Gutachten zu dem Schluss kommen, dass nur eine Kombination von den vor- geschlagenen Maßnahmen und Fahreinschränkungen eine Einhaltung der Grenzwerte in Zukunft möglich machen könne? 3. Da die Oberbürgermeisterin ihre Stellungnahme unter Vorbehalt abgab, und deren Vorläufigkeit betonte: Wie bewertet die Verwaltung den rechtlichen Status dieser Stellungnahme zur 2. Fortschreibung des Luft- reinhalte planes, nachdem der Rat diese nicht (wie gewünscht) genehmigte, sondern lediglich zur Kenntnis nahm? 4. Wie wird die Verwaltung mit dem Rat ihre Position bei den anstehenden Erörterungsterminen und der mündlichen Verhandlung in Münster abstimmen? 5. Warum wurde Ziffer 4 des Beschlusses 3428/2017 vom 6. Februar 2018 nicht umgesetzt? gez. Thor Zimmermann Quellen/Anmerkungen: Alle Hervorhebungen s ind durch die Antragsteller erfolgt. 1) Niederschrift der Ratssitzung vom 6.2.2018, Seite 46ff https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=653364&type=do& 2) Quelle: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_koeln/j2018/13_K_6684_15_Urteil_20181108.html 3) https ://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/luft-umweltzone/66584/index.html Unterpunkt „Zu welchen Ergebnissen ist das neue Gutachten …“ 4) Siehe LRP Köln, Zweite Fortschreibung 2019, Seite 155f https://www.bezreg - koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/53/luftreinhalteplaene/luftreinhalteplan_koeln_02_01_fortschreibung_2019.pdf 5) „Diesel -Urteil“ https://www.bverwg.de/pm/2018/9 6) Bes chlusstext in der Vorlage (0815/2019) der Verwaltung: „Der Rat nimmt den Entwurf der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln 2019 zur Kenntnis und genehmigt die abgegebene Stellungnahme (Anlage 4).“. Geänder ter Beschluss des Rates vom 4.4.19 (AN/0465/2019; nur Ziffer 1) : „Der Rat nimmt den Entwurf der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln 2019 s owie die s eitens der Kölner Stadtverwaltung abgegebene Stellungnahme zur Kenntnis.“ 7) „Diese Stellungnahme gebe ich vorbehaltlich des Beschlusses des Rates der Stadt Köln ab. Insofern ist diese Stellungnahme vorläufig.“, s o Oberbürgermeisterin Reker in ihrer Stellungnahme vom 14. März 2019. (s iehe Anlage 4 zu 0815/2019) 8) Quelle: https://www.stadt -koeln.de/artikel/67666/index.html

Beratungsverlauf

  1. 29.04.2019

    Hauptausschuss

    TOP 3.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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