Zuschuss an "Bündnis für kommunale Nachhaltigkeit"
Beschlussvorlage Ausschuss 0622/2019 vom 27.02.2019
Stand: Am 01.04.2019 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/7 Vorlagen-Nummer 0622/2019 Freigabedatum 27.02.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuschuss an "Bündnis für kommunale Nachhaltigkeit" Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt und Grün Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss für Umwelt und Grün beschließt die Gewährung eines Zuschusses an das Aller- weltshaus e.V. im Jahr 2019 zur Unterstützung des Auf- und Ausbaus des Bündnisses für kom- munale Nachhaltigkeit Köln. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von 50.000 Euro im Teilergebnisplan 1401, Um- weltordnung, -vorsorge, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen. Ausschuss für Umwelt und Grün 21.03.2019 Finanzausschuss 01.04.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 50.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Das Bündnis für kommunale Nachhaltigkeit Köln fördert und fordert den Dialog über eine nachhaltige Stadtentwicklung und die globale Verantwortung der Stadt Köln vor dem Hintergrund der Agenda 2030 und der 17 Sustainable Development Goals (SDGs). Auf Initiative des Allerweltshaus Köln und der KölnAgenda wurde 2016 das Bündnis für kommunale Nachhaltigkeit Köln gegründet. Inzwischen gehören dem Bündnis 40 Kölner Organisationen an.1 Mit Schreiben vom 19.02.2019 hat das Allerweltshaus Köln e.V. einen Antrag auf Projektförderung bei der Stadt Köln für das Projekt „Köln global – nachhaltig | Die SDGS in der Kommune“ gestellt. 1 https://www.koelnglobalnachhaltig.de/das-buendnis/ueber-das-buendnis 3 Das Projekt hat das übergeordnete Ziel, die 17 Globalen Nachhaltigkeitsziele in der Stadt Köln be- kannter zu machen und für deren Umsetzung zu motivieren. Hierzu soll das Bündnis für kommunale Nachhaltigkeit durch die Gewinnung von neuen Mitgliedern gestärkt und die inhaltliche Auseinander- setzung um die SDGs in Köln vorangebracht werden. Zur Bekanntmachung der Ziele und der Wich- tigkeit ihrer Umsetzung in der Öffentlichkeit soll die Öffentlichkeitsarbeit breiter aufgestellt und Kon- zepte für online und Printmedien sowie für die Bildungsarbeit entwickelt und umgesetzt werden. Adressaten sind die Kölner Stadtgesellschaft, Politik, Verwaltung sowie Jugendliche und Schulklas- sen. Die Verwaltung unterstützt das Bündnis für Nachhaltigkeit, da es die Ziele einer klimafreundlichen, smarten und nachhaltigen Stadtentwicklung fördert. Finanzierung Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.11.2018 (Haushaltsplanberatung) die Bereitstellung von 50.000 Euro im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, - vorsorge, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwen- dungen beschlossen. Die Mittelfreigabe erfolgt durch Beschluss des Fach- und Finanzausschusses. -
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (AUG)
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Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung [Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] VARIANTE 1 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsspielraum Komplexität Information einfach / standardisiert Anhörung / Beratung teilstandardisiert Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. VARIANTE 2 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsspielraum Komplexität Information einfach / standardisiert Anhörung / Beratung teilstandardisiert Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. VARIANTE 3 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. Ressourcen stehen nicht zur Verfügung. Im Zusammenhang mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2019 hat der Rat bereits die Bezuschussung des kommunalen Bündnisses für Nachhaltigkeit in Höhe von 50.000 Euro beschlossen. Insofern besteht kein ausreichender Gestaltungsspielraum. Die Öffentlichkeit ist Adressat der Projektaktivitäten.
Beratungsverlauf
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21.03.2019
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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