1788/2017
EFRE Projekt Grüne Infrastruktur
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Anlage 6 Schreiben Ministerium
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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW - 40190 Düsseldorf Nur per elektronischer Post Stadt Köln Herrn Stadtdirektor Stephan Keller stephan.keller@stadt-koeln.de Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Nachrichtlich Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Herrn Dr. Joachim Bauer joachim.bauer@stadt-koeln.de EFRE Aufruf Grüne Infrastruktur NRW Integriertes kommunales Handlungskonzept „Vielfalt vernetzen“ Förderempfehlung für Projekte mit Maßnahmen zur Umsetzung des integrierten Handlungskonzepts Grüne Infrastruktur Sehr geehrter Herr Keller, mit Schreiben vom 23.11.2016 hat die Stadt Köln bei der Geschäfts- stelle Grüne Infrastruktur des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalen ein integriertes Handlungskonzept Grüne Infrastruktur zur Teilnahme am EFRE Aufruf Grüne Infrastruktur NRW fristgerecht ein- gereicht. Auf Grundlage der Stellungnahmen des Gutachtergremiums hat der interministerielle Arbeitskreis Grüne Infrastruktur in seiner Sitzung am 29.03.2017 eine Förderempfehlung für Projekte des eingereichtes inte- grierten Handlungskonzeptes Grüne Infrastruktur bis zu einem Ge- samtbudget (EU-/Landes-/Eigenmittel) in Höhe von 4.420.787 Euro ausgesprochen. Hierzu gratuliere ich Ihnen ganz herzlich. % Ao4.2017 Seite 1 von 2 Aktenzeichen IIl-1 bei Antwort bitte angeben Jost Wilker Telefon: 0211 4566-248 Telefax: 0211 4566-947 jost.wilker@mkulnv.nrw.de Dienstgebäude und Lieferanschrift: Schwannstr. 3 40476 Düsseldorf Telefon 0211 4566-0 Telefax 0211 4566-388 poststelle@mkulnv.nrw.de www.umwelt.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien U78 und U79 Haltestelle Kennedydamm oder Buslinie 721 (Flughafen) und 722 (Messe) Haltestelle Frankenplatz Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Bitte wenden Sie sich zwecks Beratung hinsichtlich der mit dieser För- derempfehlung verbundenen notwendigen Weiterqualifizierung einzel- ner Projekte mit Maßnahmen im Rahmen des jetzt beginnenden An- trags- und Bewilligungsverfahrens zeitnah an die bekannten Ansprech- personen der Bezirksregierung und reichen entsprechend qualifizierte Anträge dort ein. Bezüglich der Frist für die Einreichung von Förderan- trägen verweise ich auf Ziffer 6 des EFRE Aufrufs (in der Regel 6 Mo- nate ab diesem Schreiben). Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag DEN Dr. Martin Woike Seite 2 von2
Anlage 1 RPA-Prüfvotum Gremberger Wäldchen
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14 I. Dbasır und Grünflächen 141/1 Eingang 06, Juni 2017 67 | 67 - Amtfür Landschaftspflege EFRE Projekt „Grüne Infrastruktur Köln, Vielfalt vernetzen“ hier: Projekt Gremberger Wäldchen — Neue Wege / RPA-Nr.: 141/13/08/17 Voraussichtliche Auftragssumme: 186.660,- € netto / 221.213,- € brutto Sehr geehrte Damen und Herren, unter der RPA-Nr. 141/17/16/17 wurde Ihnen der Bedarf für die Beauftragung einer Projekt- steuerung für das EFRE-Gesamtprojekt „Grüne Infrastruktur Köln, Vielfalt vernetzen“ aner- kannt. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes NRW hat inzwischen die Förderempfehlung für die Einzelmaßnahmen des oben ge- nannten Gesamtprojekts ausgesprochen. Aus diesem Grund haben Sie mit Schreiben vom 09.05.2017 um die Bedarfsanerkennungen für die Beauftragung der Landschaftsarchitekten für die Planung der einzelnen Projekte einschließlich der Nebenleistungen gebeten. Laut Ihren mündlichen Ausführungen sind Sie auf externe Unterstützung angewiesen, um die komplexen EU-Verfahren förderkonform und termingerecht abwickeln zu können. Ich erkenne die Notwendigkeit des Projekts „Gremberger Wäldchen — Neue Wege“ an. Das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung habe ich nach erfolgter Prüfung auf netto 186.660,- € (brutto 221.213,- €) korrigiert. Der hinzugerechnete Mehrwertsteuerbetrag entspricht nicht dem vol- len Mehrwertsteuersatz, da eine Position nicht mehrwertsteuerpflichtig ist. Vorsorglich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass im weiteren Bearbeitungsverfahren die Förderbedingungen -insbesondere die ergänzenden Hinweise der Bezirksregierung Köln- zu den jeweiligen Förderprojekten zu beachten sind. Mit TAI n Grüßen / / /
Anlage 7 Schreiben Bezirksreg. Köln
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Bezirksregierung Köln Bezirksregierung Köln, 50606 Köln Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin z.Hd. Herrn Dr. Bauer Per E-Mail EFRE Aufruf "Grüne Infrastruktur NRW" - IHK GI " IHK- GI "Vielfach vernetzen” der Stadt Köln Entscheidungen des IMAK Gl über zur Förderung vorgesehene Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung des IHK zur Erstellung eines Zeitplans/Projektmanagementplans Bezug: Schreiben des MKULNV vom 21.04.2017 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Dr. Bauer, wie Ihnen bereits durch Schreiben des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) vom 21.04.2017 mitgeteilt wurde, hat der interministerielle Arbeitskreis Grüne Infrastruktur (IMAK GI) in seiner Sitzung am 29.03.2017 das IHK der Stadt Köln „Vielfach vernetzen“ inhaltlich positiv bewertet und eine grundsätzliche Förderempfehlung für alle Projekte Ihres eingereichten IHK Gl ausgesprochen. Hierzu möchte ich Ihnen ebenfalls auf diesem Wege noch einmal herzlich gratulieren. Sie sind aufgefordert, innerhalb von & Monaten ab dem 0.9. Schreiben des MKULNV, entsprechend Ziffer 6 des EFRE-Aufrufes die Förderanträge bei mir einzureichen (spätester Termin damit: 21.10.2017). Das Gesamtbudget der vom IMAK zur Förderung empfohlener Projekte und Maßnahmen beträgt 4.420.787 €. Die Ausgaben sind insoweit gedeckelt. Innerhalb des IHK GI können die Ausgaben zwischen den zur Förderung empfohlener Projekte/Maßnahmenverschoben werden. Sofern sich im Rahmen der Antragstellung, Bewilligung und der er Datum: 05.05.2017 Seite 1 von 6 Aktenzeichen: 51.6-EFRE-GI Auskunft erteilt: Herr Brietzke gerd.brietzke@brk.nrw.de Zimmer: K330 Telefon: (0221) 147 - 3411 Fax: (0221) 147 - 3339 Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln DB bis Köln Hbf, U-Bahn 3,4,5,16,18 bis Appellhofplatz Besuchereingang (Hauptpforte}: Zeughausstr. 8 Telefonische Sprechzeiten: mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr Besuchertag: donnerstags: 8:30 - 15:00 Uhr (weitere Termine nach Vereinbarung) Landeskasse Düsseldorf: Landesbank Hessen-Thüringen IBAN: DE34 3005 0000 0000 0965 60 BIC: WELADEDDXXX Zahlungsavise bitte an zentralebuchungsstelle@ brk.nrw.de Hauptsitz: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln Telefon: (022?) 147-0 Fax: (0221) 147 - 3185 USt-ID-Nr.: DE 812110859 poststelle@brk.nrw.de www.bezreg-koeln.nrw.de Bezirksregierung Köln Umsetzung diesbezüglich Mehr- bzw. Minderbedarf ergibt, wird hierüber auf Basis der verfügbaren Haushaltsmittel (EU- und Landesmittel) durch das MKULNV entschieden. Hinsichtlich der notwendigen Weiterqualifizierung einzelner Projekte mit Maßnahmen im Rahmen des jetzt laufenden Antrags- und Bewilligungsverfahrens möchte ich Ihnen folgende Hinweise geben: Allgemeine Hinweise « Bislang erfüllt nach meiner Einschätzung lediglich das Projekt „Gartenlabor“ das OP-EFRE-Ziel 11. Wegen der nach EFRE geforderten Mindest-Zielerfüllung hat die Realisierung dieses Förderprojektes eine besondere Bedeutung. «e Im Antrag sind alle Maßnahmen so zu planen, dass die Projektlaufzeit der förderrechtlichen Vorgabe entspricht (Ansatzjahr + 3 VE-Jahre d.h. in der Regel ca. 36 Monate). Je Projekt (z.B. „Gremberger Wäldchen -— Neue Wege“) ist entsprechend ein Förderantrag zu stellen, der die jeweiligen Maßnahmen enthält. Die Umsetzung und Abrechnung der Projekte/Maßnahmen muss außerdem insgesamt bis ca. Mitte 2023 erfolgt sein. « Die bislang vorgelegten Zeit-, Finanz- und Umsetzungspläne sind in den Anträgen zu konkretisieren. Eine genaue Beurteilung der förderfähigen Ausgaben wird auf dieser Basis erfolgen. Dies gilt ebenso für den Ansatz von 20 % Baunebenkosten. e Bislang ergibt sich die Angabe des Projektbeitrages zu den j jeweiligen OP EFRE Outputindikatoren jeweils nur aus dem Kontext. Dies ist im Antrag zu konkretisieren. e Studien oder Kartiertätigkeiten können ausschließlich als vorbereitende Maßnahmen im Kontext eines Projektes nach entsprechender Darlegung im Antrag gefördert werden. Von den gewonnenen Erkenntnissen müssen weiterführende Maßnahmen abgeleitet werden. Dies ist in den relevanten Projekten konkret auszuführen. Datum: 05.05.2017 Seite 2 von 6 Bezirksregierung Köln ergänzende Hinweise zu den einzelnen Projekten: Gremberger Wäldchen - Neue Wege Spezifisches Ziele 12 nach OP-EFRE, Gesamtausgaben (It. Förderempfehlung 1.499.180 € - Die Bereiche Biotop- und Artenschutz sollten nachgebessert und das Thema „Umweltbildung“ aufgestockt werden. Schützenswerte Biotope (vgl. LINFOS NRW) sind einzubinden. Quantitative Angaben zur Versiegelung/ Entsiegelung sind spätestens im Förderantrag anzugeben. Bei der Gestaltung der Info-Punkte sollte berücksichtigt werde, dass Maßnahmen zum Aufbau des gewünschten Nutzerverhaltens sehr wichtig sind, aber Textinformationen nur sehr gering auf Verhaltensweisen wirken. - Die Beschreibung der Partizipation erfolgt nur im geringen Maße und muss im Förderantrag ergänzt werden. Die Kooperation mit einzelnen Akteuren ist bei einzelnen Maßnahmen noch zu klären. Als zusätzliche Akteure würden sich Naturschutzvereine anbieten, weitere Projektpartner sollten einbezogen werden. - Da die Ausgaben für das Grundstück 10 % Grenze (5.9.2 RRL) übersteigen, muss im Antragsverfahren die Einhaltung sichergestellt werden. - Da unklar ist, was mit dem gekauften Waldgrundstück konkret geschehen sol, muss die dargelegte naturschutzfachliche Zielsetzung im Antragsverfahren konkretisiert werden. - Hinsichtlich der Maßnahme Kartierung von Fledermausvorkommen ist als vorbereitende Maßnahme z.B. eine Darlegung des Zusammenhangs zu den übrigen Projekt-Maßnahmen erforderlich, um einen Förderfähigkeit zu erreichen (s. Hinweis oben). Flehbachaue - Wieder Moor Spezifisches Ziel 12 nach OP-EFRE, Gesamtausgaben (lt. Förderempfehlung 926.534 € - Ich bitte zu prüfen, ob eine Verlegung des Flehbaches möglich ist. Dies sollte spätestens bei der Machbarkeitsstudie erfolgen. Außerdem ist die WRRL zu berücksichtigen. Datum: 05.05.2017 Seite 3 von6 Bezirksregierung Köln - Für eine alternative Förderung nach der WRRL müssen die Maßnahmen unter Einbeziehung des Flehbaches erfolgen. - Nach der Machbarkeitsstudie sollte bei der Gestaltung des , Lehrpfades die lokale Bevölkerung und die Schulen, etc. eingebunden werden. Gartenlabor Spezifisches Ziel 11 nach OP-EFRE, Gesamtausgaben It. Förderempfehlung 504.593 € - Der Projektinhalt ist bisher nur vage ausgeführt. Es wird bislang nur die Anlage von zwei Gärten beschrieben, die das Übungsgelände es Datum: 05.05.2017 Seite 4 von 6 darstellen sollen. In der Aufzählung der Maßnahmen ist außerdem von der Einrichtung einer Infrastruktur und ökologischen Gestaltungsmaßnahmen die Rede. Hierzu werden in der eigentlichen Projektbeschreibung keine konkreten Ausführungen gemacht. Ergänzungen auch hinsichtlich des Arten- und Landschaftsschutzes sind im Antragsverfahren erforderlich. - Unter arbeitsmarktlichen Gesichtspunkten bietet die Maßnahme ggf. eine Möglichkeit, benachteiligte Bewohner/- innen des Sozialraums zu beschäftigen/ qualifizieren, ihnen soziale Teilhabe zu ermöglichen und an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Eine Weiterentwicklung unter Einbezug der relevanten Akteure (JC, kommunale Beschäftigungsförderung sowie Vertreter des professionellen Garten- und Landschaftsbaus) ist notwendig. - Einziges Ziel 11 Projekt, daher elementar für die EFRE-Förderung. Grün vernetzen - Grün entwickeln Spezifisches Ziel 12 nach OP-EFRE, Gesamtausgaben (It. Förderempfehlung 488.262 € - Kleingartenvereine und Schulen sollten auch beim Anlegen und Pflegen der Wegsäume und Spieiflächen einbezogen werden. - Projektbeschreibung generell vage und allgemein gehalten. Dies ist im Antragsverfahren noch zu konkretisieren. Es sollte konkret beschrieben werden, wie die Gestaltung der Sport- und Spielstationen sowie des Quartiersparks erfolgen soll. Auch wie das Gebiet an der Uckermarkstraße zu einem "Park" umgestaltet werden soll und was für die Entwicklung des durchgängigen Weges Bezirksregierung Köln erforderlich ist, ist im Antrag noch ausführlicher zu erläutern. Soweit relevant sollte außerdem die LWK eingebunden werden. WaldParkour Spezifisches Ziele 12 nach OP-EFRE, Gesamtausgaben (lt. Förderempfehlung 156.128 € - Aufgrund der Bedeutung des Grüngürtels für Klima und Lebensräume wird empfohlen, auf eine zu starke Auslichtung zu verzichten. Der Artenschutz ist außerdem zu berücksichtigen. - Es sollte ein Konzept erstellt werden zur Vermeidung von Nutzungskonkurrenzen zwischen WaldParkour und integrierten Naturerlebnispfad. Klimaleistungen des Grüngürtels Eine Einordnung des Projekts in ein spezifisches Ziel nach OP- EFRE ist zur Zeit nicht möglich. Daher kann eine Förderung nach OP-EFRE derzeit nicht erfolgen. Eine Förderung nach anderen Richtlinien ist außerdem derzeit nicht erkennbar. Zur Herstellung der OP EFRE Konformität ist daher eine Weiterqualifizierung in Richtung der Nutzung der Umweltbildung durch konkrete Maßnahmen dringend erforderlich. Nur unter dieser Voraussetzung wurde die Maßnahme zur Förderung empfohlen. Gesamtausgaben It. Förderempfehlung 89.250 €. Holzhof Eine Einordnung des Projekts in ein spezifisches nach OP-EFRE ist zur Zeit nicht möglich. Daher kann eine Förderung nach OP-EFRE derzeit nicht erfolgen. Eine Förderungsmöglichkeit nach anderen Richtlinien ist außerdem derzeit nicht erkennbar. Eine Weiterqualifizierung in Richtung des Ziels 11 des OP EFRE wird empfohlen. Die Frage der Rentierlichkeit / Wirtschaftlichkeit muss dabei außerdem erfüllt werden. Dies ist im Rahmen einer möglichen Antragstellung zu klären. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass aufgrund der EFRE Vorgaben zur Achse 4 Kinder und Jugendliche aus prekären Verhältnissen vorrangig mit der Maßnahme anzusprechen sind. Nur unter dieser Voraussetzung wurde die Maßnahme zur Förderung empfohlen. Gesamtausgaben It. Förderempfehlung 756.840 €. Datum: 05.05.2017 Seite 5 von 6 Bezirksregierung Köln Das Projekt ist beihilferechtlich problematisch, da es sich um eine wirtschaftliche Tätigkeit handelt. Dies kann Auswirkungen auf den Fördersatz haben. Im weiteren Antragsverfahren sollte geklärt werden, in welcher Form und bei welchen Maßnahmen die genannten Partner mitbeteiligt werden sollen (Kooperation oder Weiterleitung?). Bei einer Kooperation wäre fraglich, ob das ausgewählte Sozialunternehmen zulässiger Zuwendungsempfänger gemäß OP EFRE ist. Außerdem ist unklar, wie die Qualifizierung der Beschäftigungslosen in Bezug auf den Holzhof aussehen kann. Für welche Bereiche sollen die dort tätigen Personen qualifiziert werden? Auf Basis des 0.g. Schreibens ist ein weiteres Beratungsgespräch aus meiner Sicht empfehlenswert. Die Terminabstimmung erfolgt hierzu in Kürze. Für das weitere Antragsverfahren ist federführend die sog. Zwischengeschaltete Stelle (Dezernat 34) aus unserem Haus zuständig (Ansprechpartner: Herr Schulz, Tel. 0221 147 - 2126). Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag v. Nhran- (von Andrian-Werburg) Datum: 05.05.2017 Seite 6 von6
Anlage 5 RPA-Prüfvotum WaldParkour
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14 IM. Ol 2oı7 141/1 & Stadt Köln Eingang 06. Juni 2017 67 jo - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen EFRE Projekt „Grüne Infrastruktur Köln, Vielfalt vernetzen“ hier: Projekt WaldParkour / RPA-Nr.: 141/13/12/17 Voraussichtliche Auftragssumme: 30.200,- € netto / 35.938,- € brutto Sehr geehrte Damen und Herren, unter der RPA-Nr. 141/17/16/17 wurde Ihnen der Bedarf für die Beauftragung einer Projekt- steuerung für das EFRE-Gesamtprojekt „Grüne Infrastruktur Köln, Vielfalt vernetzen“ aner- kannt. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes NRW hat inzwischen die Förderempfehlung für die Einzelmaßnahmen des oben ge- nannten Gesamtprojekts ausgesprochen. Aus diesem Grund haben Sie mit Schreiben vom 09.05.2017 um die Bedarfsanerkennungen für die Beauftragung der Landschaftsarchitekten für die Planung der einzelnen Projekte einschließlich der Nebenleistungen gebeten. Laut Ihren mündlichen Ausführungen sind Sie auf externe Unterstützung angewiesen, um die komplexen EU-Verfahren förderkonform und termingerecht abwickeln zu können. Ich erkenne das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung für das Projekt „WaldParkour“ in der oben genannten Höhe an. Vorsorglich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass im weiteren Bearbeitungsverfahren die Förderbedingungen -insbesondere die ergänzenden Hinweise der Bezirksregierung Köln- zu den jeweiligen Förderprojekten zu beachten sind. Mit freundlichen Grüßen \
Anlage 3 RPA-Prüfvotum Gartenlabor
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14 OA ‚db 2017 , 14111 67 67 - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen EFRE Projekt „Grüne Infrastruktur Köln, Vielfalt vernetzen“ hier: Projekt Gartenlabore / RPA-Nr.: 141/13/10/17 Voraussichtliche Auftragssumme: 81.573,- € netto / 97.072,- € brutto Sehr geehrte Damen und Herren, unter der RPA-Nr. 141/17/16/17 wurde Ihnen der Bedarf für die Beauftragung einer Projekt- steuerung für das EFRE-Gesamtprojekt „Grüne Infrastruktur Köln, Vielfalt vernetzen“ aner- kannt. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes NRW hat inzwischen die Förderempfehlung für die Einzelmaßnahmen des oben ge- nannten Gesamtprojekts ausgesprochen. Aus diesem Grund haben Sie mit Schreiben vom 09.05.2017 um die Bedarfsanerkennungen für die Beauftragung der Landschaftsarchitekten für die Planung der einzelnen Projekte einschließlich der Nebenleistungen gebeten. Laut Ihren mündlichen Ausführungen sind Sie auf externe Unterstützung angewiesen, um die komplexen EU-Verfahren förderkonform und termingerecht abwickeln zu können. Ich erkenne das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung für das Projekt „Gartenlabore“ in der oben genannten Höhe an. Vorsorglich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass im weiteren Bearbeitungsverfahren die - Förderbedingungen -insbesondere die ergänzenden Hinweise der Bezirksregierung Köln- zu den jeweiligen Förderprojekten zu beachten sind. Mit freundlichen Grüßen l
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67 Vorlagen-Nummer 1788/2017 Freigabedatum 27.06.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff EFRE Projekt Grüne Infrastruktur Bedarfsfeststellung und Freigabe von Planungsmitteln zur Förderqualifizierung Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt und Grün Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss für Umwelt und Grün stellt den Planungsbedarf für di e Beauftragung von e x- ternen Landschaftsarchitekten im Rahmen des europäischen Förderprojektes „Grüne Infr a- struktur Köln, Vielfalt vernetzen“ mit planerischen Gesamtkosten von rd. 0,7 Mio. € fest. 2. Der Finanzausschuss beschließt eine Freigabe von Auszahlun gsermächtigungen in Höhe von 0,196 Mio. € im Teilfinanzplan 1301 (Öffentliches Grün, Wald - und Forstwirtschaft, Erholungs- anlagen) bei Finanzstelle 6700 -1301-0-9800 / EFRE Grüne Infrastruktur, Hpl. 2016/2017, Hj. 2017. Ausschuss für Umwelt und Grün 07.07.2017 Finanzausschuss 10.07.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 196.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 157.000 € 80 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 196.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 157.000 € 80 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.02.2017 folgendes beschlossen: 1. Der Rat beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) Grüne Infrastruktur Köln „Vielfalt vernetzen“ und nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung das IHK zum 01.12.2016 beim Minis- terium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen eingereicht hat. 2. Über die Realisierung einzelner Maßnahmen sind nach Genehmigung des IHK und nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans Förder anträge zu stellen, dem jeweils ein B eschluss der zuständigen politischen Gremien vorausgeht. 3. Der Rat nimmt das von der Kölner Grün Stiftung erarbeitete Integrierte Handlungskonzept Grüne Infrastruktur Köln „Vielfalt vernetzen“ im Wert von 40.000 € als Schenkung an. Mit Schreiben vom 21.04.2017 (Anlage 6) hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwir t- schaft, Natur - und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein -Westfalen (MKULNV) das Int egrierte Handlungskonzept Grüne Infrastruktur Köln ‚Vielfalt verne tzen‘ anerkannt und eine grundsätzliche Förderempfehlung für alle Projekte ausgesprochen. Ergänzend hat die Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 05.05.2017 (Anlage 7) allgemeine und ergänzende Hinweise dargelegt. Die Verwa l- tung ist nun aufgefordert, inn erhalb von 6 Monaten ab dem o.g. Schreiben des MKULNV Fördera n- träge zu stellen, spätestens bis zum 21.10.2017. Nunmehr ist für die weitere förderkonforme und termingerechte Abwicklung die externe Planungsve r- gabe (Entwurfsplanung einschließlich prüffähige r Kostenberechnung) für folgende Projekte erforde r- lich: - Gremberger Wäldchen – Neue Wege - Flehbachaue – Wieder Moor 3 - Gartenlabor - Grün vernetzen – Grün entwickeln - WaldParkour Das Rechnungsprüfungsamt hat den externen Planungsvergaben jeweils am 01.06.2017 z ugestimmt (siehe Anlagen 1 – 5): - Gremberger Wäldchen – Neue Wege (RPA-Nr. 141/13/08/17) - Flehbachaue – Wieder Moor (RPA-Nr. 141/13/09/17) - Gartenlabor (RPA-Nr. 141/13/10/17) - Grün vernetzen – Grün entwickeln (RPA-Nr. 141/13/11/17) - WaldParkour (RPA-Nr. 141/13/12/17) Finanzierung Im Haushalt 2016/2017 und in der Mittelfristplanung des Hpl. -Entwurfs 2018 sind die voraussichtl i- chen Gesamtkosten von rd. 4,42 Mio. € unter Zugrundelegung eines Eigenanteils von 20 % im Teilf i- nanzplan 1301 (Öffentliches Grün, Wald - und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen), Finanzstelle 6700 - 1301-0-9800 / EFRE Grüne Infrastruktur gesichert. Die Maßnahmen stellen Investitionen im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen dar. Nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) entstehen für den Festwert keine regelmäßigen jährlichen bilanziellen Abschreibungsaufwendungen, j edoch sind die zum Werterhalt des Grünvermögens im Festwert erforderlichen Neu - und Ersatzinvestitionen gleic h- falls als Aufwand im Ergebnisplan abzubilden. Korrespondierende Zuwendungen wirken sich gleic h- falls ertragswirksam aus. Die haushaltsmäßigen Auswirkungen stellen sich somit sowohl im invest i- ven Teilfinanzplan als auch im konsumtiven Teilergebnisplan dar. Höhe der Zuwendung Nach den Förderrichtlinien Grüne Infrastruktur (Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, U m- welt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 13. Februar 2017) ist Bemessung sgrundlage für die prozentuale Förderung die als förderfähig a nerkannten Gesamtausgaben der Maßnahme. Die Höhe der Zuwendung beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Begründung der Dringlichkeit Für die Antragsstellungen ist es nun dringend erforderlich, die komplexe EU -Förderqualifizierung durch externe L andschaftsarchitekten termingerecht herbeizuführen. Bei einem Beschluss nach der Sommerpause wäre der Vorlagetermin 21.10.2017 nicht mehr zu halten. Anlagen
Anlage 2 RPA-Prüfvotum Flehbachaue
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14 MM Ban, 141/1 Eingang 06. Juni 2017 | 67 67 -AmtfürLandschaftspflege und Grünflächen Le EFRE Projekt „Grüne Infrastruktur Köln, Vielfalt vernetzen“ hier: Projekt Flehbachaue — Wieder Moor / RPA-Nr.: 141/13/09/17 Voraussichtliche Auftragssumme: 200.600,- € netto / 238.714,- € brutto Sehr geehrte Damen und Herren, unter der RPA-Nr. 141/17/16/17 wurde Ihnen der Bedarf für die Beauftragung einer Projekt- steuerung für das EFRE-Gesamtprojekt „Grüne Infrastruktur Köln, Vielfalt vernetzen“ aner- kannt. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes NRW hat inzwischen die Förderempfehlung für die Einzelmaßnahmen des oben ge- nannten Gesamtprojekts ausgesprochen. Aus diesem Grund haben Sie mit Schreiben vom 09.05.2017 um die Bedarfsanerkennungen für die Beauftragung der Landschaftsarchitekten für die Planung der einzelnen Projekte einschließlich der Nebenleistungen gebeten. Laut Ihren mündlichen Ausführungen sind Sie auf externe Unterstützung angewiesen, um die komplexen EU-Verfahren förderkonform und termingerecht abwickeln zu können. Ich erkenne die Notwendigkeit des Projekts „Flehbachaue - Wieder Moor an. Das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung habe ich nach erfolgter Prüfung auf netto 200.600,- € (brutto 238.714,- €) korrigiert. Vorsorglich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass im weiteren Bearbeitungsverfahren die Förderbedingungen -insbesondere die ergänzenden Hinweise der Bezirksregierung Köln- zu den jeweiligen Förderprojekten zu beachten sind. Mit freundlichen Grüßen x
Anlage 4 RPA-Prüfvotum Grün vernetzen
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ja Ol zu 141/1 Eingang 06. Juni 2017 67 67 - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen EFRE Projekt „Grüne Infrastruktur Köln, Vielfalt vernetzen“ hier: Projekt Grün vernetzen - Grün entwickeln RPA-Nr.: 141/13/11/17 Voraussichtliche Auftragssumme: 68.710,- € netto / 81.765,- € brutto Sehr geehrte Damen und Herren, unter der RPA-Nr. 141/17/16/17 wurde Ihnen der Bedarf für die Beauftragung einer Projekt- steuerung für das EFRE-Gesamtprojekt „Grüne Infrastruktur Köln, Vielfalt vernetzen“ aner- kannt. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes NRW hat inzwischen die Förderempfehlung für die Einzelmaßnahmen des oben ge- nannten Gesamtprojekts ausgesprochen. Aus diesem Grund haben Sie mit Schreiben vom 09.05.2017 um die Bedarfsanerkennungen für die Beauftragung der Landschaftsarchitekten für die Planung der einzelnen Projekte einschließlich der Nebenleistungen gebeten. Laut Ihren mündlichen Ausführungen sind Sie auf externe Unterstützung angewiesen, um die komplexen EU-Verfahren förderkonform und termingerecht abwickeln zu können. Ich erkenne das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung für das Projekt „Grün vernetzen — Grün ent- wickeln“ in der oben genannten Höhe an. Vorsorglich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass im weiteren Bearbeitungsverfahren die Förderbedingungen -insbesondere die ergänzenden Hinweise der Bezirksregierung Köln- zu den jeweiligen Förderprojekten zu beachten sind. Mit freundlichen Grüßen x Di
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1788/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 27.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27