2012/0342
Außerplanmäßige Mittel für den Ausbau der Poststraße und der nördlichen Goebelstraße im Rahmen Neuordnung Hauptbahnhof 3. BA
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2012/0342
3369 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 07.11.2012 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2012/0342 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: 541010 Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 08066-6045 Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: -0952010 Betreff: Außerplanmäßige Mittel für den Ausbau der Poststraße und der nördlichen Goebel- straße im Rahmen Neuordnung Hauptbahnhof 3. BA Vorlage vom: 25.10.2012 Beschlussvorschlag: Der Magistrat genehmigt die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel gemäß § 100 HGO i. V. m. DAH Ziffer 3.4.7 in Höhe von 338.000,00 Euro zur Finanzierung der Maßnahme aus der Kostenstelle 066-100- 1000, Investitionsnummer 08066-6045 – Ausbau der Poststraße und der nördlichen Goebelstraße –. Deckung wird durch Verlagerung von Finanzmitteln aus der Kostenstelle 066-100-1000, Investitions- nummer 08066-6999 – Straßenbausanierungsprogramm – erzielt. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: - 2 - Folgekosten: Ja Nein Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 25. Oktober 2012 Im April 2005 wurde ein Bau- und Finanzierungsvertrag zwischen der HEAG-mobilo GmbH und der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die Herstellung der Individualverkehrsflächen im Rahmen des Projektes "Ausbau der Poststraße, Goebelstraße und den Vorflächen nordöstlich des Hauptbahnho- fes" abgeschlossen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt übertrug die Herstellung der o. g. Flächen an die HEAG-mobilo. Das Projekt wird durch Zuwendungen des Landes Hessen gefördert. Die Anträge für die Fördermittel und der Schlussverwendungsnachweis wurden durch die HEAG- mobilo GmbH erstellt. Im August 2012 erhielt die Wissenschaftsstadt Darmstadt von der HEAG-mobilo die von Hessen Mobil geprüften Unterlagen zum Schlussverwendungsnachweis. Dabei wurde deutlich, dass die von der HEAG-mobilo bislang angenommenen und in ihren Rechnungen gegenüber der Stadt angesetzten Fördermittel nicht diese Größenordnung haben, sondern die Förderung entsprechend dem Förderbescheid begrenzt ist. Darüber hinaus wurde von der HEAG-mobilo fälschlicherweise die von den Anliegern an die Stadt zu zahlenden Straßenbeiträge (200.000 €) als Förderung gerechnet und von ihren Rechnungen abgezo- gen. Somit besteht eine Restforderung der HEAG-mobilo GmbH gegenüber der Wissenschaftsstadt Darm- stadt in Höhe von rd. 338.000 Euro, die unvorhergesehen und unabweisbar ist. Die Bereitstellung der Mittel für die Restforderung der HEAG-mobilo erfolgt durch Verlagerung aus der Kostenstelle 066-100-1000, Invest.-Nr. 08066-6999 – Straßenbausanierungsprogramm –. Die Beantragung der Mittelfreigabe erfolgt nach Gremienbeschluss. Darmstadt, den 25.10.2012 III-66/3/S/die-dbs-ha, Nst.: 28 58 Die Dezernentin III Der Dezernent IV Brigitte Lindscheid André Schellenberg Stadträtin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Orte (2)
- Goebelstraße
- Poststraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0342
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 25.10.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00