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Trägerwechsel von Kindertageseinrichtungen zum 01.08.2023
Mitteilung Ausschuss 2323/2023 vom 02.08.2023
Stand: Am 29.08.2023 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/51/510/3 14 00 Vorlagen-Nummer 02.08.2023 2323/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 29.08.2023 Trägerwechsel von Kindertageseinrichtungen zum 01.08.2023 Die „Diakonie Kitas Köln und Region gGmbH“ übernimmt zum 01.08.2023 die Trägerschaft aller Kindertageseinrichtungen der Träger „Evangelischer Kitaverband Köln Nord“ und „Diako- nisches Werk Köln und Region gGmbH“. Zwischen den Trägern wurden entsprechende Über- nahmeverträge geschlossen. Es handelt sich um die Einrichtungen: Kita Bisheriger Träger Burgenlandstr. 9 Diakonisches Werk Köln und Region g GmbH Buchholzstr. 20a Diakonisches Werk Köln und Region g GmbH Neue Kempener Str. 207 Diakonisches Werk Köln und Region g GmbH Homarstr. 86 Diakonisches Werk Köln und Region g GmbH Piccoloministr. 262 Diakonisches Werk Köln und Region g GmbH Am Bilderstöckchen 60c Diakonisches Werk Köln und Region g GmbH Xantener Str. 72 Diakonisches Werk Köln und Region g GmbH Fliegerhorst , Block 223 Diakonisches Werk Köln und Region g GmbH Brühler Landstr. 402 Diakonisches Werk Köln und Region g GmbH Tempelstr. 29 Ev. Kindertagesstättenverband Köln-Nord Gustav-Nachtigal-Str. 32 Ev. Kindertagesstättenverband Köln-Nord Werkstattstr. 7 Ev. Kindertagesstättenverband Köln-Nord Paul-Humburg-Str. 7-11 Ev. Kindertagesstättenverband Köln-Nord Lebensbaumweg 47 Ev. Kindertagesstättenverband Köln-Nord Usedomstr. 68 Ev. Kindertagesstättenverband Köln-Nord Bitterstr. 20 Ev. Kindertagesstättenverband Köln-Nord Fröbelstr. 4 Ev. Kindertagesstättenverband Köln-Nord Subbelrather Str. 210 Ev. Kindertagesstättenverband Köln-Nord Birkhuhnweg 4 Ev. Kindertagesstättenverband Köln-Nord Görlinger-Zentrum 39 Ev. Kindertagesstättenverband Köln-Nord Hans-Willy-Mertens-Str. 3 Ev. Kindertagesstättenverband Köln-Nord Derfflingerstr. 9 Ev. Kindertagesstättenverband Köln-Nord 2 Die Verwaltung wird beim Landesjugendamt die Genehmigung dieser Trägerwechsel beantra- gen. Soweit noch Zweckbindungen aus gewährten investiven Zuschüssen bestehen, über- nimmt der neue Träger diese. Der Fördersatz erhöht sich nach § 36 Absatz 3 KiBiz durch einen Trägerwechsel grundsätzlich nicht. Bei den Übernahmen vom Kindertagesstättenverband hat der neue Träger einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach Satz 3 gestellt, weil die Anteile der neuen Gesellschaft voll- umfänglich bei der Muttergesellschaft „Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH“ liegen und nicht bei Kirchengemeinden. Die kirchliche Trägerschaft endet sowohl konzeptionell wie wirtschaftlich. Die Verwaltung wird diese Genehmigung zusammen mit dem Trägerwechsel beantragen. Für den neuen Träger ist die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beantragt. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf
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