Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung
Mitteilung Ausschuss 2755/2023 vom 30.08.2023
Stand: Am 04.09.2023 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anlage 2b
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Anlage 2b m Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll Vorausz. Sonstige Dienstleistungen *2)163,38 100,00% 172,31 100,00% 174,23 100,00% 163,08 100,00% 162,03 100,00% "Freiberufliche Tätigkeiten" 67,48 41,30% 77,24 44,83% 78,28 44,93% 81,06 49,71% 82,31 50,80% Daseinsvorsorge 49,06 30,03% 52,09 30,23% 51,53 29,58% 44,22 27,12% 43,50 26,85% Umwelt 19,37 11,86% 21,52 12,49% 20,11 11,54% 18,76 11,50% 18,83 11,62% Kulturelle Tätigkeiten 16,21 9,92% 10,58 6,14% 9,07 5,21% 9,16 5,62% 8,96 5,53% Weitere Dienstleistungen 11,26 6,89% 10,88 6,31% 15,24 8,75% 9,88 6,06% 8,43 5,20% Summe 163,38 100,00% 172,31 100,00% 174,23 100,00% 163,08 100,00% 162,03 100,00% *1) und zwar unabhängig davon, in welchem Haushaltsjahr die Festsetzung erfolgte *2) siehe Anlage 2a Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 25.08.2023 Unterbranchen (sonst. Dienstleistungen) 2019 2020 2021 2022 2023 -
Anlage 2a
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Anlage 2a m Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll Vorausz. Produzierendes Gewerbe 172,38 12,87% 156,54 12,11% 199,35 14,36% 208,46 16,39% 160,99 12,58% Einzelhandel 77,75 5,81% 97,21 7,52% 73,17 5,27% 66,18 5,20% 82,51 6,45% Hotel- & Gaststättengewerbe 27,13 2,03% 16,47 1,27% 15,73 1,13% 13,64 1,07% 16,39 1,28% Groß- & Außenhandel 97,82 7,30% 101,48 7,85% 100,17 7,21% 98,12 7,72% 101,55 7,94% Verkehr/Postdienste 32,04 2,39% 28,09 2,17% 29,50 2,12% 28,79 2,26% 30,89 2,41% Banken 60,48 4,52% 60,15 4,65% 61,76 4,45% 75,82 5,96% 63,39 4,95% Versicherungen 170,16 12,71% 116,53 9,01% 81,97 5,90% 84,54 6,65% 109,40 8,55% Finanzdienstleister 410,94 30,69% 413,57 31,99% 492,25 35,45% 421,55 33,15% 440,70 34,44% Medienwirtschaft 57,75 4,31% 58,89 4,56% 68,77 4,95% 42,65 3,35% 42,86 3,35% Information & Kommunikation 69,37 5,18% 71,43 5,53% 91,59 6,60% 68,84 5,41% 68,90 5,38% Sonstige Dienstleistungen *2) 163,38 12,20% 172,31 13,33% 174,23 12,55% 163,08 12,82% 162,03 12,66% Summe 1.339,20 100,00% 1.292,67 100,00% 1.388,49 100,00% 1.271,67 100,00% 1.279,61 100,00% Soll im Haushaltsjahr *3) 1.460,09 Mio. EUR 1.200,85 Mio. EUR 1.473,23 Mio. EUR 1.626,36 Mio. EUR 1.603,74 Mio. EUR *1) und zwar unabhängig davon, in welchem Haushaltsjahr die Festsetzung erfolgte *2) Aufteilung - siehe Anlage 2b *3) insgesamt im Haushaltsjahr, und zwar Vorauszahlungen und Nachforderungen Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 25.08.2023 Branchen 2019 2020 2021 2022 2023 -
Anlage 4
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Anlage 4 m 900,0950,01.000,01.050,01.100,01.150,01.200,01.250,01.300,01.350,01.400,01.450,01.500,01.550,01.600,01.650,0 01.01. 31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 25./31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12. Mehrjährige Entwicklung des Anordnungssolls Vorjahreswert 2020Vorjahreswert 2021Vorjahreswert 2022Jahreswert 2023 -
Anlage 3b
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Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2023 und 2022 - Betragsangaben in Mio. EUR Anlage 3b n 0,0010,0020,0030,0040,0050,0060,0070,0080,00 31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 25./31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12.Verkehr/Postdienste - VorjahrVerkehr/Postdienste - lfd. JahrMedienwirtschaft - VorjahrMedienwirtschaft - lfd. JahrHotel- und Gaststättengewerbe - VorjahrHotel- und Gaststättengewerbe - lfd. JahrBanken - VorjahrBanken - lfd. JahrEinzelhandel -VorjahrEinzelhandel - lfd. Jahr -
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle II/211 00.05.01-2023-09-04 Vorlagen-Nummer 30.08.2023 2755/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 04.09.2023 Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung Die Verwaltung ist beauftragt, den Finanzausschuss regelmäßig über die Entwicklung des An- ordnungssolls der Gewerbesteuer zu unterrichten und gleichzeitig eine aktuelle (mehrjährige) Verteilung auf Branchen darzustellen. Für das Haushaltsjahr 2023 sind nachfolgende Gewerbesteuerforderungen (Vorauszahlungen für den Erhebungszeitraum 2023 und Nachforderungen für Vorjahre) angeordnet: Vorauszahlungen Nachforderungen Insgesamt Hpl.-Ansatz 1.230,62 Mio. EUR 279,87 Mio. EUR 1.510,48 Mio. EUR Stand: 25.08.2023 1.279,62 Mio. EUR 324,12 Mio. EUR 1.603,74 Mio. EUR Anteil vom Ansatz 103,98% 115,81% 106,17 % Hinweis: Derzeit sind im Saldo Herabsetzungen in Höhe von 54,2 Mio. EUR absehbar, zu denen noch abschließende Entscheidungen der Finanzämter (Gewerbesteuermessbescheide) fehlen und die deshalb in den oben genannten Zahlen noch nicht enthalten sind. Inwiefern die zur Sit- zung des Finanzausschusses am 12.06.2023 im Rahmen der Steuerschätzung aus Mai 2023 (Vorlage 1916/2023) berichtete Chance zur Überschreitung des Haushaltsansatzes von 1.510,5 Mio. EUR um 114,7 Mio. EUR auf 1.625,2 Mio. EUR noch besteht, erscheint ange- sichts dieser Entwicklung und der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Aussichten fraglich. In Anlage 1 wird die Entwicklung des Anordnungssolls aufgeteilt nach Haushaltsplanansatz, Vorauszahlungen des lfd. Erhebungsraumes und Veränderungen für ältere Veranlagungs- jahre im Vergleich zur Vorjahresentwicklung dargestellt. Die Einschätzung der wirtschaftlichen Lage durch die in Köln tätigen Unternehmen wirkt sich im Teilansatz für Vorauszahlungen aus. Für das Jahr 2023 ist im Hpl.-Ansatz eine Steigerung des Vorauszahlungssolls gegenüber dem Ansatz 2022 um ca. 11,99 % berücksichtigt (Ansatz Vorauszahlungen 2022 = 1.098,9 Mio. EUR). Das aktuelle Anordnungssoll für Vorauszahlungen liegt um 97,37 Mio. EUR und damit um 8,24 % oberhalb des Vorjahresniveaus (Stand zum 17.08.2022=1.182,25 Mio. EUR). 2 Der Teilansatz für Nachforderungen wird auf der Grundlage eines mehrjährigen Durch- schnittswertes qualifiziert geschätzt. Die im Verlauf eines Jahres zwar tendenziell progressive, aber nicht lineare Entwicklung des Teilansatzes lässt letztlich keine belastbare Prognose zu. Neben Veranlagungen (erstmalige Festsetzung der Gewerbesteuer) und nachträglichen An- passungen der Vorjahresvorauszahlungen schlagen sich in diesem Teilansatz Berichtigungen im Rahmen von anhängigen Einspruchs- bzw. Klageverfahren und Betriebsprüfungen für alle Erhebungszeiträume nieder. Die Anlagen 2a und 2b enthalten mehrjährige Branchenaufteilungen, bezogen auf die tatsäch- lichen Festsetzungen des jeweiligen Veranlagungszeitraumes. Diese Aufteilungen basieren auf den bis zum 25.08.2023 festgesetzten Forderungen für das Haushaltsjahr 2023. Als Zu- satzinformationen werden in dieser Anlage auch die Summen der in den einzelnen Haushalts- jahren angeordneten Beträge (unterste Zeile) ausgewiesen. In den Anlagen 3a und 3b ist die Entwicklung der Vorauszahlungen für den letzten und den laufenden Erhebungszeitraum branchenmäßig grafisch dargestellt. Anlage 4 zeigt grafisch einen mehrjährigen Vergleich des Anordnungssolls. Gez. Prof. Dr. Diemert -
Anlage 1
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Entwicklung des Anordnungssolls Gewerbesteuer 2023 im Vergleich mit 2022 und 2021Anlage 1 m 0501001502002503003504004505005506006507007508008509009501.0001.0501.1001.1501.2001.2501.3001.3501.4001.4501.5001.5501.6001.650 01.01. 31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 25./31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12.Hpl-Ansatz 2023Vorauszahlungen 2023Nachzahlungen für VorjahreInsgesamt lfd. Jahr 2023Vorjahreswert 2022Vorjahreswert 2021 -
Anlage 3a
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Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2023 und 2022 - Betragsangaben in Mio. EUR Anlage 3a m 30,0080,00130,00180,00230,00280,00330,00380,00430,00480,00 31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 25./31.08. 30.09. 31.10. 30.11 31.12.Finanzdienstleister - VorjahrFinanzdienstleister - lfd. JahrProduzierendes Gewerbe - VorjahrProduzierendes Gewerbe - lfd. JahrVersicherungen - VorjahrVersicherungen - lfd. Jahrsonstige Dienstleistungen - Vorjahrsonstige Dienstleistungen - lfd. JahrGroß- und Außenhandel - VorjahrGroß- und Außenhandel - lfd. JahrIuK - VorjahrIuK - lfd. Jahr
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